DE102007031612B4 - Schwenklagerstelle eines Fahrzeugsitzes - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Schwenklagerstelle für einen Fahrzeugsitz, der als Fahrzeugsitzkomponenten mit einem Sitzteil und mit einem relativ zum Sitzteil schwenkbar angelenkten Lehnenteil versehen ist, wobei die Schwenklagerstelle ein erstes Sitzstrukturbauteil, insbesondere des Sitzteils und/oder des Lehnenteils, und zumindest ein Wellenteil aufweist, an dem Wellenteil eine Welle ausgebildet ist, das erste Sitzstrukturbauteil und das Wellenteil miteinander verbunden sind und auf der Welle ein zweites Sitzstrukturbauteil, insbesondere des Sitzteils und/oder des Lehnenteils, angeordnet ist, mit dem um eine Achse der Welle und relativ zum ersten Sitzstrukturbauteil Schwenkbewegungen ausführbar sind.
- Fahrzeugsitze, insbesondere Einzelsitze für die Fahrzeugfront oder Sitze der zweiten oder dritten Reihe von Großraumfahrzeugen, weisen in der Regel einen Sitzteil auf, gegenüber dem eine Fahrzeuglehne schwenkbar angelenkt ist. In der Regel ist die Fahrzeuglehne an zumindest einem Beschlag oder einer Schwenklagerstelle am Fahrzeugsitz schwenkbar angelenkt. Zudem kann der Fahrzeugsitz zur Höhen- und/oder Neigungsverstellung der Sitzfläche oder zum Überführen in eine bodennahe Stellung des Fahrzeugsitzes zusätzlich an einer oder mehreren Schwenklagerstellen angelenkt sein.
- Ein derartiger Fahrzeugsitz ist beispielsweise aus der
DE 20 2006 004 491 U1 bekannt. Hier wird unter anderem der Sitzteil mit Schwingen an einer Basis schwenkbar angelenkt, wozu an den Schwingen Schwenklagerstellen vorgesehen sind. Derartige Schwenklagerstellen können Wellenstummel aufweisen, auf die sowohl die Schwinge als Sitzstrukturbauteil als auch ein Sitzstrukturbauteil des Sitzteils selbst mit Ausnehmungen aufgeschoben sind. Üblicherweise werden bei derartigen Schwenklagerstellen an beiden Enden des Wellenteils Nietverbindungen erzeugt, durch die die Sitzstrukturbauteile in axialer Richtung auf der Welle fixiert werden sollen. Obwohl diese Verbindungstechnik bereits seit sehr langer Zeit benutzt wird, kann hieran jedoch die für Nietverbindungen prinzipbedingte geringe Fertigungsgenauigkeit nicht zufrieden stellen. Zudem müssen zusätzliche konstruktive Maßnahmen getroffen werden, wenn auf der Welle des Wellenteils angeordneten Sitzstrukturbauteile drehfest mit dem Wellenteil verbunden werden sollen. - Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde eine Schwenklagerstelle der eingangs genannten Art für einen Fahrzeugsitz zu schaffen, die ausreichend stark belastbar, mit guter Reproduzierbarkeit spielfrei und trotzdem wirtschaftlich fertigbar ist.
- Diese Aufgabe wird bei einer Schwenklagerstelle eines Fahrzeugsitzes gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 erfindungsgemäß durch eine lasergeschweißte Verbindung zur Befestigung des Wellenteils an einem der Sitzstrukturbauteile gelöst. Die Aufgabe wird zudem durch ein Verfahren gemäß Anspruch 14 gelöst.
- Erfindungsgemäß soll das Wellenteil nun anstelle der sonst üblichen beiden Nietverbindungen unter Verwendung von zumindest einer Laserschweißverbindung an dem Sitzstrukturbauteil – in Bezug auf die Achse der Welle – rotationsfest befestigt werden. Es hat sich in überraschender Weise gezeigt, daß sich trotz der großen Menge an hierbei in die Bauteile eingebrachter Wärmeenergie fertigungsgenaue Verbindungen erzeugen lassen. Anders als bei doppelseitig genieteten oder eventuell auch buckelgeschweißten Wellen lassen sich hiermit Verbindungen erzeugen, durch die die Schwenklagerstelle besonders wenig Spiel aufweist.
- Besondere Vorteile lassen sich mit einer bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung erzielen, bei der das Wellenteil einen Flansch aufweist, an dem die Laserschweißverbindung ausgebildet wird. Der Flansch kann hierzu mit einer zumindest abschnittsweise planen Oberfläche flächig an dem ersten Sitzstrukturteil anliegen. Es hat sich gezeigt, daß sich der Flansch sowohl dazu eignet, entweder mit einer an einer äußeren Mantelfläche des Flansches verlaufenden Kehlnaht oder mittels einer die Dicke des Flanschs vollständig durchdringenden Schweißverbindung mit einem der Sitzstrukturbauteile drehfest verbunden zu werden. Die Laserschweißverbindung sollte mit Vorteil nur zu einem Teil in das Sitzstrukturbauteil eindringen. Hierdurch kann sichergestellt werden, daß die dem Flansch abgewandte Seitenfläche des mit dem Flansch verbundenen Sitzstrukturbauteils ebenflächig bleibt, was zu einem geringem Spiel der Schwenklagerstelle beiträgt.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann das Wellenteil an einem seiner Enden die Laserschweißverbindung und im Bereich seines anderen Endes eine formschlüssige Verbindung, insbesondere eine durch plastische Verformung des Wellenteils erzeugte Verbindung, wie beispielsweise eine Nietverbindung, aufweisen. Zwischen den beiden Verbindungen sind auf der Welle des Wellenteils die zumindest zwei Sitzstrukturteile angeordnet, von denen eines – aufgrund der Laserschweißverbindung – eine feste Verbindung mit dem Wellenteil eingeht. Mit Vorteil sind die beiden Sitzstrukturteile in axialer Richtung der Welle im wesentlichen ohne Spiel angeordnet.
- Es hat sich in überraschender Weise gezeigt, daß trotz der zweckmäßigen Verwendung von (nur) einer Nietverbindung – die bekannter Weise prinzipbedingt nur mit einer vergleichsweisen hohen Ungenauigkeit gefertigt werden kann – doch eine hohe Fertigungsgenauigkeit der Schwenklagerstelle erzielt werden kann, wenn die Nietverbindung mit der Laserschweißverbindung kombiniert wird. Die Kombination der beiden Verbindungsarten ermöglicht die Schaffung von im wesentlichen spielfreien Schwenklagerstellen. Dies führt zu einer hohen Funktionssicherheit der Schwenklagerstelle. Zudem sind solche bevorzugten Ausführungsformen mit einer stoffschlüssigen und einer formschlüssigen Verbindung mit geringen Taktzeiten und damit besonders schnell und kostengünstig zu fertigen.
- Es hat sich zudem auch als zweckmäßig erwiesen, wenn zuerst die Laserschweißverbindung und danach die Nietverbindung erzeugt wird. Hierbei kann es besonders günstig sein, wenn eine in Bezug auf die stirnseitige Oberfläche des Flansches, in die die Laserschweißnaht eingebracht ist, abgesetzte – aber dennoch am gleichen Ende des Wellenteils wie die Laserschweißnaht angeordnete – Fläche des Wellenteils als Abstützfläche für den Vernietvorgang benutzt wird. Diese Abstützfläche sollte mit Vorteil symmetrisch und orthogonal zur Achse der Welle ausgerichtet sein. Das Wellenteil liegt somit während der Erzeugung der vorzugsweise taumelgenieteten Verbindung gegen die Abstützfläche an, wodurch axiale Kräfte über die Abstützfläche in einen werkzeugmaschinenseitigen Gegenhalter abgeleitet werden können. Eine solche Ausgestaltung der Erfindung hat den Vorteil, daß die lasergeschweißte Verbindung durch den Vorgang der Nieterzeugung zumindest in axialer Richtung höchstens geringfügig belastet wird.
- In einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schwenklagerstelle kann die Laserschweißverbindung zumindest eine Kehlnaht aufweisen, die zwischen dem ersten Sitzstrukturteil und dem am Sitzstrukturteil anliegenden Wellenteil ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Kehlnaht als zumindest näherungsweise ringförmiges trichterförmiges Gebilde gestaltet, die somit innerhalb des Strukturteils einen geringeren Abstand zur Drehachse der Schwenklagerstelle aufweist als am Flansch. Wie es sich aus der Trichterform ergibt, ist es hierbei bevorzugt, wenn die Laserschweißnaht vom Flansch aus an einer ersten Stelle in das Sitzstrukturteil eindringt und an einer zweiten Stelle mit einem geringeren Abstand zur Drehachse als an der ersten Stelle entweder im Sitzstrukturteil endet oder aus letztgenanntem austritt. Besonders bevorzugt tritt die Laserschweißnaht aus dem ersten Sitzstrukturteil aus und in den Wellenteil, insbesondere in dessen Welle ein. Somit können mittels der Laserschweißnaht zwei Verbindungen ausgebildet werden. Mit der ersten Verbindung wird der Flansch am ersten Sitzstrukturteil befestigt und mit der zweiten Verbindung das Sitzstrukturteil an der Welle. Mit solch bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung können besonders hoch belastbare Schwenklagerstellen erzeugt werden.
- Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Schwenklagerstelle eine lasergeschweißte Verbindung eine oder mehrere Schweißnähte aufweisen kann. Eine Schweißnaht kann hierbei insbesondere als eine einzige kontinuierliche Schweißnaht ausgebildet sein oder sich aus Schweißnahtsegmenten bzw. aus punktförmigen Nahtabschnitten zusammensetzen. Es ist zwar bevorzugt, wenn Laserschweißnähte als ringförmige Gebilde symmetrisch um die Drehachse ihrer Schwenklagerstelle angeordnet sind. In alternativen Ausführungsformen können diese auch nicht symmetrisch und als nicht in sich geschlossene Nähte gestaltet sein.
- Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung.
- Die Erfindung wird anhand eines in den Figuren rein schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert, es zeigen:
-
1 eine seitliche Teilansicht eines Fahrzeugsitzes mit erfindungsgemäßen Schwenklagerstellen; -
2 eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Schwenklagerstelle aus1 ; -
3 eine Draufsicht auf ein schweißnahtseitiges Ende der Schwenklagerstelle aus2 ; -
4 eine Schnittdarstellung gemäß2 mit einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Schwenklagerstelle. - In
1 ist in einer Seitenansicht ein Fahrzeugsitz1 dargestellt, wie er beispielsweise in einem Personenkraftwagen, insbesondere einem Multifunktionsfahrzeug (MPV), das unter anderem als Van oder als Großraumlimousine ausgebildet sein kann, in der zweiten oder dritten Sitzreihe des Fahrzeugs vorgesehen sein kann. Der Fahrzeugsitz1 ist im wesentlichen symmetrisch aufgebaut, weshalb seine – bezogen auf die Fahrtrichtung des jeweiligen Fahrzeugs, linke wie rechte Sitzseite gleich aufgebaut ist, weshalb nachfolgend nur auf die in1 gezeigte linke Sitzseite Bezug genommen wird. - Der Fahrzeugsitz
1 aus1 weist einen Sitzteil2 auf, sowie einen relativ zum Sitzteil2 schwenkbar angelenkten Lehnenteil3 . In der Darstellung von1 befindet sich der Fahrzeugsitz1 in einer zur Personenbeförderung geeigneten Gebrauchsstellung. Sowohl der Sitzteil2 als auch der Lehnenteil3 weisen in an sich bekannter Weise eine Struktur auf, die zur Lasttragung vorgesehen ist, sowie eine bezogene Polsterung. Ein Fahrzeugsitz wie in1 dargestellt, ist beispielsweise aus derDE 20 2006 004 491 U1 sowie der bekannt, deren Offenbarungsgehalt hiermit ausdrücklich einbezogen wird.WO 02/22391 A1 - An einer mit der Struktur des Fahrzeugsitzes
1 verbundenen Basis4 ist ein vorderer Fuß5 angebracht, an dem wiederum mittels einer Schwinge6 der Sitzteil2 angelenkt ist. Die Basis4 kann als ein zur Längsverstellung des Fahrzeugsitzes ausgebildetes Sitzschienenpaar – oder in hierzu alternativen Ausführungsformen – als fahrzeugfestes Bauteil vorgesehen sein. Die Schwinge6 ist an ihren beiden Enden mit Gelenken versehen ist, die nachfolgend als Schwenklagerstellen8 ,9 bezeichnet werden. Die eine Schwenklagerstelle8 ermöglicht die Anlenkung der Schwinge6 am vorderen Fuß5 und die andere Schwenklagerstelle9 die Anlenkung der Schwinge6 am vorderen Ende des Sitzteils2 . - An der Basis
4 ist ferner ein in Fahrtrichtung hinterer Fuß10 angeordnet, der mittels eines nicht naher dargestellten Schlosses mit der Basis verriegelt ist. Zudem ist der hintere Fuß mittels eines Hinterfuß-Viergelenks11 am vorderen Fuß5 angelenkt. Das Hinterfuß-Viergelenk11 weist einen ersten und einen zweiten Lenker12 ,13 , die jeweils an beiden Enden Gelenke aufweisen, die wiederum als Schwenklagerstellen14 ,15 ausgebildet sind. In der Darstellung von1 sind die beiden in Fahrtrichtung hinteren Schwenklagerstellen der Lenker12 ,13 verdeckt und somit nicht dargestellt. Am hinteren Fuß10 ist zudem ein erstes Beschlagteil eines Beschlags17 angeordnet, während ein relativ zum ersten Beschlagteil um die Lehnenschwenkachse18 schwenkbares und mit diesem verriegelbares zweites Beschlagteil des Beschlags17 am Lehnenteil3 befestigt ist. - Eine hintere Schwinge
19 ist mittels eines unteren Gelenks direkt am hinteren Fuß10 und mittels eines – in der Gebrauchsstellung oberhalb des unteren Gelenks angeordneten – oberen Gelenks am Sitzteil2 angelenkt. Auch diese Gelenke können als erfindungsgemäße Schwenklagerstellen20 ,21 ausgebildet sein. Zwischen den beiden Schwenklagerstellen20 ,21 ist mittels einer weiteren Schwenklagerstelle22 eine Koppel23 mit einem ihrer Enden schwenkbar angelenkt. An ihrem in Fahrtrichtung hinteren Ende ist die Koppel23 mittels einer weiteren Schwenklagerstelle24 am Lehnenteil3 oder einem mit dem Lehnenteil fest verbundenen Bauteil, beispielsweise einem Beschlagteil des Beschlags17 , angelenkt. - Bei der Neigungseinstellung des Lehnenteils
3 wird auf jeder Fahrzeugsitzseite der Beschlag17 in einer nicht näher dargestellten Weise entriegelt, der Lehnenteil3 um die Lehnenschwenkachse18 in die gewünschte Stellung geschwenkt und dann der Beschlag wieder verriegelt. Ein aus dem hinteren Fuß10 , dem Lehnenteil3 , der Koppel23 und der hinteren Schwinge19 gebildetes Koppel-Viergelenk zwingt die hintere Schwinge19 zu einer Schwenkbewegung um die hintere Schwenklagerstelle20 . Die hintere Schwinge19 bewegt also dadurch ein Kissen-Viergelenk (40 ), das sich aus der Basis4 mit den Füßen5 ,10 , den beiden Schwingen6 ,19 und dem Sitzteil2 zusammen setzt. Dadurch ändert sich auch die Neigung des Sitzteils2 . Der Lehnenteil3 kann auch flach auf den Sitzteil2 sowie flach nach hinten geschwenkt werden, so daß sich eine Art Liegestellung ergibt. - Sämtliche oder zumindest einige der Schwenklagerstellen
8 ,9 ,14 ,15 ,20 ,21 ,22 ,24 des Fahrzeugs können gemäß dem in2 und3 dargestellten Prinzip ausgebildet sein, das die Schwenklagerstelle9 wiedergibt. Wie in diesen beiden Darstellungen gezeigt ist, weist die Schwenklagerstelle9 einen als metallischer Lagerbolzen26 ausgebildeten Wellenteil auf, der in Bezug auf eine Schwenkachse27 rotationssymmetrisch gestaltet ist. Der Lagerbolzen26 ist an seinem einen Ende mit einem Flansch28 versehen, an den sich auf einer Seite ein gegenüber dem Flansch28 erhabener Zapfen29 und auf der anderen Seite eine Welle30 anschließt. Am anderen Ende des Lagerbolzens26 geht die Welle in einen Absatz31 über, der im Vergleich zur Welle30 einen geringeren Durchmesser aufweist. Ein Teil des Absatzes31 ist zu einem einstückig mit der Welle30 verbundenen Nietkopf32 verformt. - Auf der Welle
30 ist ein Strukturbauteil, nämlich ein Seitenelement34 des Sitzteils2 angeordnet. Das Seitenelement34 weist hierzu eine dem Durchmesser der Welle30 entsprechende Ausnehmung auf und liegt gegen eine Innenseite des Flanschs28 an. An das Seitenelement34 schließt sich die Schwinge6 an, die ebenfalls mit einer Ausnehmung auf die Welle30 aufgeschoben ist. Schließlich ist auf dem Absatz31 eine Scheibe35 angeordnet, die gegen die Stirnseite der Welle30 anliegt. Der Absatz31 ist an seinem freien Ende zum Nietkopf32 verformt, so daß die Scheibe35 zwischen dem Nietkopf32 und der Stirnseite der Welle30 eingeklemmt ist. Das Seitenelement34 und die Schwinge6 sind im wesentlichen ohne Spiel zwischen der Scheibe35 und dem Flansch28 auf der Welle angeordnet, so daß sich die Schwinge6 relativ zur Welle30 um die Schwenkachse27 drehen kann. - Wie in
2 und3 dargestellt ist, ist der Flansch28 mit dem Seitenelement34 mittels einer stirnseitig eingebrachten, ringförmig ausgestalteten Laserschweißnaht36 stoffschlüssig verbunden. Zur Erzeugung der Schweißnaht36 wird eine zur Schweißung geeignete Laserschweißanlage eingesetzt, wie sie von mehreren Anbietern beispielsweise vom Unternehmen Trumpf, Ditzingen (DE) angeboten werden. Der Laser dieser Laserschweißanlage wird mit seinem durch den Pfeil37 symbolisch dargestellten Laserstrahl relativ zum Lagerbolzen26 , auf der äußeren stirnseitigen Oberseite28a des Flansches28 mit geringem Abstand zu einer Mantelfläche28b des Flanschs ringförmig geführt. Der Laserstrahl dringt somit von der stirnseitigen Oberseite28a des Flanschs aus in den Flansch28 ein, durchdringt diesen vollständig und dringt zudem in das dem Flansch unmittelbar gegenüberliegende Seitenelement34 ein. Anstelle einer kontinuierlichen Naht könnten auch einer beliebigen Ringform folgende Schweißnahtsegmente eine solche in den Figuren gezeigte Schweißnaht ergeben. - Die Vorschubgeschwindigkeit und die Leistung des Lasers sind dabei so auf den Werkstoff und die Dicke des Flansches
28 sowie auf den Werkstoff und die Dicke des Seitenelements34 abgestimmt, daß der Werkstoff des Flansches über seine gesamte Dicke und der Werkstoff des Seitenelements34 nur über einen Teil seiner Dicke aufschmilzt. Geeignete Parameter für den Laserschweißvorgang können beispielsweise eine Laserleistung von ca. 3 kW sowie eine Vorschubgeschwindigkeit von ca. 1,2 m/min sein. Beim nachfolgenden Abkühlen verbinden sich die Werkstoffe des Flansches und des Seitenelements unlösbar miteinander. - In Bezug auf die Zugänglichkeit der zu verschweißenden Bauteile hat es sich als besonders günstig erwiesen, wenn der Laserstrahl (Pfeil
37 ) der verwendeten Laserschweißanlage im wesentlichen parallel zur (Schwenk-)Achse27 der Welle30 auf die äußere stirnseitige Oberseite28a des Flanschs des Wellenteils gerichtet und mit dieser Ausrichtung mit einer geeigneten Vorschubgeschwindigkeit über die Stirnseite geführt wird. Mit einer solchen Ausrichtung lassen sich zudem auch besonders hoch belastbare lasergeschweißte Verbindungen erzeugen, bei denen die Eindringrichtung der Laserschweißnaht36 in beide miteinander zu verbindende Bauteile im wesentlichen orthogonal zu den Oberflächen der beiden Bauteile ausgerichtet ist. - Im Seitenelement
34 befindet sich die Laserschweißnaht36 ringförmig um die Ausnehmung herum, mit der das Seitenteil auf die Welle30 aufgeschoben ist und mit geringem Abstand zur Begrenzungswand der Ausnehmung. Die Laserschweißnaht36 kann mit Vorteil zumindest näherungsweise als Kreis ausgebildet sein, in dessen Mittelpunkt sich die Achse27 des Lagerbolzens befindet. Selbstverständlich sind im Rahmen der Erfindung auch vielzahlige andere Formen der Schweißnaht möglich, beispielsweise eine elliptische Form oder eine Schweißnaht deren Ringform ein wellenförmiger Verlauf aufmoduliert ist. - Nach der Erzeugung der Laserschweißnaht
36 kann der Taumelniet32 in an sich bekannter Weise hergestellt werden. Hierzu geeignete Werkzeugmaschinen werden beispielsweise vom Unternehmen Baltec, (Schweiz), unter der Produktbezeichnung „Radialtaumelnietmaschine" angeboten. Die Stirnseite29a des Zapfens29 kann bei der Erzeugung des Nietkopfs32 als Abstützfläche genutzt werden, um die hierbei in axialer Richtung auftretenden Kräfte aufzunehmen. Die Laserschweißnaht36 wird hierdurch in vorteilhafter Weise während der Erzeugung der formschlüssigen Verbindung im wesentlichen frei von Axialkräften gehalten. - Grundsätzlich sind auch andere bekannte Nietverfahren als das hier angegebene Taumelnietverfahren anwendbar.
- In
4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Hier ist die Laserschweißnaht46 im Bereich des unteren Rands der Mantelfläche28b zwischen dem Flansch28 des Lagerbolzens26 und dem Seitenelement34 angebracht. Die Laserschweißnaht46 ist hier als Kehlnaht unter einem Winkel47 von 50° in Bezug auf die Oberfläche des Seitenelements34 ausgebildet. Selbstverständlich ist diese Winkelangabe nur beispielhaft für sämtliche anderen möglichen Winkelwerte genannt. Die Laserschweißnaht46 durchdringt das Seitenelement46 vollständig, tritt im Bereich der Ausnehmung des Seitenelements34 aus und reicht in die Welle30 des Lagerbolzens26 hinein. Es werden somit mittels der im Ausführungsbeispiel kreisförmig um den Flansch28 herum angeordneten nur einen Laserschweißnaht46 zwei stoffschlüssige Verbindungen ausgebildet, nämlich eine zwischen dem Flansch28 und dem Seitenelement34 einerseits und eine weitere zwischen dem Seitenelement34 und der Welle30 andererseits. -
- 1
- Fahrzeugsitz
- 2
- Sitzteil
- 3
- Lehnenteil
- 4
- Basis
- 5
- vorderer Fuß
- 6
- Schwinge
- 8
- Schwenklagerstelle
- 9
- Schwenklagerstelle
- 10
- hinterer Fuß
- 11
- Hinterfuß-Viergelenk
- 12
- erster Lenker
- 13
- zweiter Lenker
- 14
- Schwenklagerstelle
- 15
- Schwenklagerstelle
- 17
- Beschlag
- 18
- Lehnenschwenkachse
- 19
- hintere Schwinge
- 20
- Schwenklagerstelle
- 21
- Schwenklagerstelle
- 22
- Schwenklagerstelle
- 23
- Koppel
- 24
- Schwenklagerstelle
- 26
- Lagerbolzen
- 27
- Schwenkachse
- 28
- Flansch
- 28a
- stirnseitige Oberfläche
- 28b
- Mantelfläche
- 29
- Zapfen
- 29a
- Stirnseite
- 30
- Welle
- 31
- Absatz
- 32
- Nietkopf
- 34
- Seitenelement
- 35
- Scheibe
- 36
- Laserschweißnaht
- 37
- Pfeil
- 46
- Laserschweißnaht
- 47
- Winkel
Claims (18)
- Schwenklagerstelle für einen Fahrzeugsitz der als Fahrzeugsitzkomponenten mit einem Sitzteil (
2 ) und mit einem relativ zum Sitzteil schwenkbar angelenkten Lehnenteil (3 ) versehen ist, wobei die Schwenklagerstelle (8 ,9 ,14 ,15 ,20 ,21 ,22 ,24 ) ein erstes Sitzstrukturbauteil, insbesondere des Sitzteils und/oder des Lehnenteils, und zumindest ein Wellenteil aufweist, an dem Wellenteil eine Welle (30 ) ausgebildet ist, das erste Sitzstrukturbauteil und das Wellenteil miteinander verbunden sind und auf der Welle ein zweites Sitzstrukturbauteil, insbesondere des Sitzteils und/oder des Lehnenteils, angeordnet ist, mit dem um eine Achse (27 ) der Welle (30 ) und relativ zum ersten Sitzstrukturbauteil Schwenkbewegungen ausführbar sind, gekennzeichnet durch eine lasergeschweißte Verbindung zur Befestigung des Wellenteils am ersten Sitzstrukturbauteil. - Schwenklagerstelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Wellenteil einen Flansch (
28 ) aufweist, an dem die lasergeschweißte Verbindung ausgebildet ist. - Schwenklagerstelle nach zumindest einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lasergeschweißte Verbindung als eine durch die Dicke des Wellenteils und/oder des ersten Sitzstrukturbauteils verlaufende Durchschweißung ausgebildet ist.
- Schwenklagerstelle nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lasergeschweißte Verbindung als eine um die Achse (
27 ) der Welle zumindest im wesentlichen ringförmig verlaufende, entweder kontinuierlich durchgehende oder sich aus Nahtsegmenten zusammensetzende Laserschweißnaht (36 ) ausgebildet ist. - Schwenklagerstelle nach Anspruch 2 sowie nach zumindest einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die lasergeschweißte Verbindung eine in eine stirnseitige Oberfläche (
28a ) des Flanschs (28 ) eingebrachte Laserschweißnaht (36 ,46 ) aufweist. - Schwenklagerstelle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Laserschweißnaht zumindest entlang eines Abschnitts mit Abstand zu einer die Achse (
27 ) umgebende Mantelfläche (28b ) des Flanschs (28 ) angeordnet ist. - Schwenklagerstelle nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lasergeschweißte Verbindung im Bereich eines axialen Endes des Wellenteils ausgebildet ist.
- Schwenklagerstelle nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an dem anderen axialen Ende des Wellenteils eine in Bezug auf eine Richtung entlang der Achse (
27 ) formschlüssige Verbindung zwischen dem Wellenteil und einem der auf der Welle (30 ) angeordneten zumindest zwei Sitzstrukturbauteile ausgebildet ist. - Schwenklagerstelle nach Anspruch 8, gekennzeichnet durch eine mittels Umformung, insbesondere durch Umformung des Wellenteils, erzeugte formschlüssige Verbindung.
- Schwenklagerstelle nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die formschlüssige Verbindung einen Niet, insbesondere einen am Wellenteil ausgebildeten Niet, aufweist.
- Schwenklagerstelle nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eines der zumindest beiden Sitzstrukturbauteile eine am Sitzteil (
2 ) oder am Lehnenteil (3 ) angelenkte Schwinge oder ein sonstiges hebelartiges Getriebeglied zur Höhen- und/oder Neigungsverstellung des Sitzteils (2 ) und/oder Lehnenteils (3 ) oder zur Überführung des Fahrzeugsitzes in eine Nichtgebrauchsstellung ist. - Schwenklagerstelle nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, 2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die lasergeschweißte Verbindung eine Laserschweißnaht (
36 ,46 ), insbesondere Kehlnaht, aufweist, mit der der Flansch (28 ) mit dem ersten Sitzstrukturteil und das erste Sitzstrukturteil mit der Welle (30 ) verbunden ist. - Fahrzeugsitz der als Fahrzeugsitzkomponenten mit einem Sitzteil (
2 ) und mit einem Lehnenteil (3 ) versehen ist, wobei zumindest eine der Fahrzeugsitzkomponenten mittels einer Schwenklagerstelle (8 ,9 ,14 ,15 ,20 ,21 ,22 ,24 ) schwenkbar angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenklagerstelle gemäß zumindest einem der Ansprüche 1 bis 12 ausgebildet ist. - Verfahren zur Erzeugung einer Schwenklagerstelle an einem Fahrzeugsitz, der als Fahrzeugsitzkomponenten einen Sitzteil (
2 ) und einen relativ zum Sitzteil schwenkbar angelenkten Lehnenteil (3 ) aufweist, wobei die Schwenklagerstelle (8 ,9 ,14 ,15 ,20 ,21 ,22 ,24 ) ein erstes Sitzstrukturbauteil, insbesondere des Sitzteils und/oder des Lehnenteils, und zumindest ein Wellenteil aufweist, an dem eine Welle ausgebildet ist, zwischen dem ersten Sitzstrukturbauteil und dem Wellenteil eine rotationsfeste Verbindung erzeugt wird, auf der Welle ein zweites Sitzstrukturbauteil des Sitzteils und/oder des Lehnenteils angeordnet wird, mit dem um eine Achse der Welle und relativ zum ersten Sitzstrukturbauteil Schwenkbewegungen ausführbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß eine lasergeschweißte Verbindung zur Befestigung des Wellenteils am ersten Sitzstrukturbauteil erzeugt wird. - Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß am Wellenteil zusätzlich zur lasergeschweißten Verbindung auch eine formschlüssige Verbindung mit zumindest einem der beiden Sitzstrukturbauteile zumindest in Bezug auf eine axiale Richtung des Wellenteils erzeugt wird.
- Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zuerst die lasergeschweißte Verbindung und danach die formschlüssige Verbindung erzeugt wird.
- Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung der lasergeschweißten Verbindung ein Laser mit seinem Laserstrahl im wesentlichen parallel zur Achse der Welle ausgerichtet in eine Vorschubrichtung bewegt wird.
- Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die lasergeschweißte Verbindung durch Einwirkung eines Laserstrahls in eine stirnseitige Oberfläche (
28a ) eines Flansch (28 ) des Wellenteils erzeugt wird.
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|---|---|---|---|---|
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