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DE102007031351B4 - Verbindungsvorrichtung zur Verbindung eines ersten elektrischen Leiters mit einem elektrischen Leiter eines photovoltaischen Solarmoduls - Google Patents

Verbindungsvorrichtung zur Verbindung eines ersten elektrischen Leiters mit einem elektrischen Leiter eines photovoltaischen Solarmoduls Download PDF

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DE102007031351B4
DE102007031351B4 DE102007031351A DE102007031351A DE102007031351B4 DE 102007031351 B4 DE102007031351 B4 DE 102007031351B4 DE 102007031351 A DE102007031351 A DE 102007031351A DE 102007031351 A DE102007031351 A DE 102007031351A DE 102007031351 B4 DE102007031351 B4 DE 102007031351B4
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Abstract

Verbindungsvorrichtung (30, 60) zur Verbindung mindestens eines ersten elektrischen Leiters (2, 4) mit mindestens einer Anschlussfolie (3) eines photovoltaischen Solarmoduls (100), umfassend: – ein Verbindergehäuse (31, 61) zur Anordnung auf einer Außenfläche (103) des Solarmoduls (100), – eine in dem Verbindergehäuse (31, 61) angeordnete Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) mit einem ersten Kontaktbereich (6) zur Verbindung mit dem ersten elektrischen Leiter (2, 4) und einem zweiten Kontaktbereich (7) zur Verbindung mit der Anschlussfolie (3) des photovoltaischen Solarmoduls (100), – bei der der zweite Kontaktbereich (7) über ein Anschlusselement (34, 64) an ein Kontaktelement (37, 67) anschließbar ist, das mit der Anschlussfolie (3) des Solarmoduls (100) verbunden ist, in dem Verbindergehäuse (31, 61) angeordnet ist und auf die Außenfläche (103) des Solarmoduls (100) aufsetzbar ist, – wobei das Kontaktelement (37, 67) eine Anlagefläche (43, 73) aufweist, an die die herausgeführte Anschlussfolie (3) anlegbar ist, wobei das Kontaktelement (37,...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung zur Verbindung mindestens eines ersten elektrischen Leiters mit mindestens einem elektrischen Leiter eines photovoltaischen Solarmoduls mit einem Verbindergehäuse zur Anordnung auf einer Außenfläche des Solarmoduls.
  • Ein photovoltaisches Solarmodul umfasst typischerweise eine Schichtenanordnung mit einer flächenartigen, bestrahlungsseitigen Schicht, beispielsweise einer Glasabdeckung mit geringem Absorptionsgrad, und mit einer flächenartigen zweiten Schicht, beispielsweise einer rückseitigen Glasabdeckung, Die einzelnen Solarzellen, die durch einen photovoltaischen Effekt elektrische Energie erzeugen, sind zwischen diesen Schichten angeordnet und werden innerhalb der Schichtenanordnung untereinander verschaltet. Bei herkömmlichen Solarmodulen sind die von der Bestrahlungsseite abliegenden Rückseiten der Solarzellen üblicherweise mittels elektrischer Leiter in Form von Anschlussfolien kontaktiert, welche in einer Verbindungsvorrichtung in Form eines Anschlusskastens oder einer Anschlussdose mit Anschlussleitungen, auch Solarleitungen genannt, verbunden werden. Eine solche Verbindung erfolgt beispielsweise durch Loten, Schrauben oder mittels Klemmen, nachdem eine Anschlussfolie aus dem Solarmodul herausgeführt und in die Verbindungsvorrichtung eingeführt wurde. Die so in eine Verbindungsvorrichtung eingeführte Anschlussfolie wird beispielsweise manuell auf einer Stromschiene festgeklemmt. Eine derartige manuelle Kontaktierung der Anschlussfolien oder Anschlussbändchen im Fertigungsprozess eines Solarmoduls ist vergleichsweise zeitaufwendig und kostenintensiv.
  • In EP 0 521 189 A1 ist eine Verbindungsvorrichtung für ein Solarmodul beschrieben, das ein Verbindergehäuse zur Anordnung auf einer Außenfläche des Solarmoduls und eine im Verbindergehäuse angeordnete Zwischenverbindungsanordnung mit zwei Kontaktbereichen zur Verbindung mit einem Anschlusskabel bzw. mit einem Leiter des Solarmoduls aufweist. Ein Anschlusselement des Solarmoduls zum Anschuss an die Zwischenverbindungsanordnung ist mit Hilfe eines übergesteckten, auf der Rückseite des Solarmoduls aufgeklebten Halterungselementes fixiert. Der über das Halterungselement herausragende Teil des Anschlusselementes weist eine Steckverbindung oder eine Klemmvorrichtung auf.
  • Weitere Verbindungsvorrichtungen für Solarmodule mit ähnlichen oder vergleichbaren Merkmalen sind in US 4 310 211 A und EP 1 006 593 A1 beschrieben.
  • In DE 10 2006 019 210 A1 ist eine Anschlussdosenanordnung für Solarmodule und ein Verfahren zur Herstellung von Anschlussdosen für Solarmodule beschrieben. Hierbei wird in einem Durchgang der Glasplatte des Solarmoduls ein Einsatzteil zur Führung, Zentrierung und Positionierung von Kontaktbahnenden der im Modul angeordneten Kontaktbahnen angeordnet. Anschlusskontakte, die durch Widerstandsschweißen mit einem jeweiligen Solaranschlusskabel verbunden sind, umfassen die Kontaktbahnenden und kontaktieren diese durch Überstülpen der Anschlusskontakte über die äußeren Stege des Einsatzteils.
  • DE 10 2005 050 883 A1 beschreibt ein Solarsystem mit zumindest einem Montageträger und einer Mehrzahl von Photovoltaikmodulen, die auf den oder die Montageträger montiert sind und elektrisch miteinander verschaltet sind, wobei jedem Photovoltaikmodul eine Bypass-Diode zugeordnet ist, die in Sperrrichtung betrieben wird, wenn das zugeordnete Photovoltaikmodul beleuchtet ist. Die Bypass-Dioden (80) sind in oder an dem jeweiligen Montageträger (50) vorgesehen.
  • DE 10 2005 050 884 A1 betrifft ein Photovoltaikmodul mit einem Halterahmen, der den Materialverbund des Moduls am Rand zumindest abschnittsweise einfasst und diesen halt, wobei in den Halterahmen zumindest ein elektrisches Verbindungsmittel zum elektrischen Kontaktieren der zumindest einen Solarzelle integriert ist.
  • JP 09-135039 A betrifft eine elektrische Verbindungsstruktur eines Solarzellenmoduls mit einem Verbindergehäuse, die dazu ausgebildet ist, mehrere Solarzellenmodule in einfacher Weise parallel zu schalten.
  • DE 101 54 234 A1 beschreibt eine Anordnung umfassend ein paneelartig aufgebautes elektrisches/elektronisches Modul sowie eine Anschlusseinheit und Mittel zum Kontaktieren von Anschlussabschnitten des Moduls, so dass das Modul über die Anschlusseinheit elektrisch anschliessbar ist. Die Mittel zum Kontaktieren der Anschlussabschnitte des Moduls sind aus der Ebene der Leiterbahnstruktur herausgebogene und einen Teil der Leiterbahnstruktur darstellende Anschlussabschnitte und die Anschlussabschnitte des Moduls sind starre und aus der Ebene der Leiterbahnstruktur des Moduls herausbiegbare elektrische Leiterabschnitte.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindungsvorrichtung zur Verbindung mindestens eines ersten elektrischen Leiters mit mindestens einem elektrischen Leiter eines photovoltaischen Solarmoduls anzugeben, bei der zumindest eine teilweise automatisierte Platzierung der Verbindungsvorrichtung mit darin enthaltenen elektrischen Komponenten ermöglicht ist.
  • Die vorliegende Erfindung ist gerichtet auf eine Verbindungsvorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Solarmodul mit einer derartigen Verbindungsvorrichtung gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 17.
  • Gemäß der Erfindung umfasst eine Verbindungsvorrichtung der eingangs genannten Art neben dem Verbindergehäuse eine in dem Verbindergehäuse angeordnete Zwischenverbindungsanordnung mit einem ersten Kontaktbereich zur Verbindung mit dem ersten elektrischen Leiter und einem zweiten Kontaktbereich zur Verbindung mit dem elektrischen Leiter des Solarmoduls. Der zweite Kontaktbereich ist an ein Kontaktelement anschließbar, das mit dem elektrischen Leiter des Solarmoduls verbunden ist. Wenigstens der zweite Kontaktbereich der Zwischenverbindungsanordnung ist derart ausgestaltet, dass der Anschluss an das Kontaktelement über eine Steckverbindung herstellbar ist.
  • Beispielsweise sind beide Kontaktbereiche der Zwischenverbindungsanordnung derart ausgestaltet, dass der jeweilige Anschluss an die Anschlusseinrichtung bzw. an das Kontaktelement über eine jeweilige Steckverbindung herstellbar ist.
  • Gemäß vorliegender Erfindung ist damit eine zumindest teilweise automatisierte Platzierung und Anordnung der Verbindungsvorrichtung mit darin enthaltenen elektrischen Komponenten auf dem Solarmodul ermöglicht. Insbesondere ist es ermöglicht, die Zwischenverbindungsanordnung einerseits mittels einer Steckverbindung mit dem Solarmodul zu verbinden und andererseits mittels einer weiteren Steckverbindung mit einer Anschlussleitung zu verbinden. Beispielsweise ist das Kontaktelement, das mit der Zwischenverbindungsanordnung zu verbinden ist, als Kontaktstift ausgebildet, der aus dem Solarmodul herausragt. Andererseits kann das Kontaktelement auch als zusätzlicher Halter zur montagegerechten Vorbereitung der Anschlussfolien ausgebildet sein, so dass durch Herstellung der Steckverbindung zwischen Zwischenverbindungsanordnung und Kontaktelement eine einfache Kontaktierung zum Solarmodul herstellbar ist. In gleicher Weise ist es möglich, eine Anschlussleitung als ersten elektrischen Leiter über eine Steckverbindung an die Zwischenverbindungsanordnung anzuschließen. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Diodenbauelement als erster elektrischer Leiter an die Zwischenverbindungsvorrichtung angeschlossen werden.
  • Insgesamt wird mit Hilfe des erfindungsgemäßen Konzepts eine Automatisierbarkeit der Kontaktierung des Solarmoduls einerseits und der Anschlussleitung andererseits erreicht. Die jeweiligen Steckverbindungen können dabei derart ausgestaltet sein, dass eine zuverlässige Kontaktierung über viele Kontaktpunkte erreicht wird. Zum anderen ist das Vorsehen eines geschlossenen Verbindergehäuses ermöglicht. Ein weiterer Vorteil ergibt sich dahingehend, dass das Kontaktelement zur Herstellung des Anschlusses zum Solarmodul entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten austauschbar ist, um verschiedenen Solarpanel-Anschlussvarianten Rechnung zu tragen. Wenn die Kontaktelemente als Anschlusspins ausgebildet sind, ergibt sich der weitere Vorteil, dass diese beim Laminierungsprozess des Solarmoduls nicht verstopfen können.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung umfasst der erste elektrische Leiter mindestens eine Anschlussleitung, und der erste Kontaktbereich ist an eine Anschlusseinrichtung anschließbar zur Verbindung der Zwischenverbindungsanordnung mit der Anschlussleitung über die Anschlusseinrichtung. in einer anderen Ausführungsform umfasst der erste elektrische Leiter ein Diodenbauelement, das mit der Zwischenverbindungsanordnung verbunden ist, insbesondere mit der Zwischenverbindungsanordnung steckbar verbunden ist.
  • Gemäß einer weiterene Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens einer der Kontaktbereiche derart ausgestaltet, dass ein Toleranzausgleich beim Anschluss des wenigstens einen der Kontaktbereiche ermöglicht ist. In Bezug auf eine automatisierte Platzierung der elektrischen Komponenten der Verbindungsvorrichtung auf dem Solarmodul ergibt sich der Vorteil, dass geringfügige Abweichungen in der Positionierung der einzelnen Komponenten in Bezug auf das Solarmodul durch einen solchen Kontaktbereich kompensiert werden können, beispielsweise wenn ein Kontakt schief oder geringfügig verschoben in einen solchen Kontaktbereich eingeführt wird.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung weist ein solcher Kontaktbereich ein Kontaktfederelement auf, das bei Kontaktierung mit einem Gegenkontaktelement eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss eines solchen Kontaktbereichs zu ermöglichen.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform weist ein solcher Kontaktbereich eine Kontaktierungsöffnung auf, in welche zur Herstellung einer Kontaktierung ein Gegenkontaktelement einführbar ist, wobei die Kontaktierungsöffnung sich in Einführungsrichtung des Gegenkontaktelements verjüngt, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss eines solchen Kontaktbereichs zu ermöglichen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der erste Kontaktbereich an die Anschlusseinrichtung über einen Anschlussstift anschließbar, der wenigstens ein Kontaktfederelement aufweist, das bei Kontaktierung mit dem ersten Kontaktbereich und/oder mit der Anschlusseinrichtung eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des ersten Kontaktbereichs zu ermöglichen. In einer weiteren Ausführungsform kann auch der zweite Kontaktbereich an das Kontaktelement über einen Anschlussstift anschließbar sein, der wenigstens ein Kontaktfederelement aufweist, das bei Kontaktierung mit dem zweiten Kontaktbereich und/oder mit dem Kontaktelement eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des zweiten Kontaktbereichs zu ermöglichen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind bei einer derartigen Verbindungsvorrichtung für das elektrischen Anschließen eines Solarmoduls eine oder mehrere Dioden enthalten, die vorgesehen sind, um Ausgleichsströme zwischen im Sonnenlicht befindlichen Solarzellen und im Schatten befindlichen Solarzellen, die unterschiedliche Solarströme und Solarspannungen liefern, zu verhindern. Damit kann das Modul auch bei teilweiser Verschattung und entsprechend reduzierter Leistung weiterarbeiten. Solche Diodenbauelemente werden auch als sogenannte Bypass-Dioden bezeichnet. Gemäß vorliegender Erfindung ist ein derartiges Diodenbauelement vorteilhaft mit der Zwischenverbindungsanordnung verbunden, insbesondere mit der Zwischenverbindungsanordnung steckbar verbunden. Die in einem derartigen Diodenbauelement entstehenden Verluste, die in Wärme umgewandelt werden, können über die Zwischenverbindungsanordnung nach außerhalb der Verbindungsvorrichtung abgeführt werden. Über eine flächige Kontaktierung des Diodenbauelements mit der Zwischenverbindungsanordnung kann die Wärmeleitung erhöht werden. Andererseits kann es vorteilhaft sein, bei Verwendung von Diodenbauelementen mit einer runden Bauform bei geringerer abzuführender Wärme die Kontaktierung des Diodenbauelements steckbar auszuführen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die Zwischenverbindungsanordnung als Stanzbiegeteil oder als massiver Metallkörper ausgebildet sein. Die Ausbildung als massiver Metallkörper hat hierbei den Vorteil, dass die von der Bypass-Diode entwickelte Wärme durch eine hohe Wärmekapazität des Metallkörpers vergleichsweise gut abgeführt werden kann. Andererseits bietet die Ausführung der Zwischenverbindungsanordnung als Stanzbiegeteil die Möglichkeit einer kompakten Anordnung und Ausführung der Komponenten innerhalb der Verbindungsvorrichtung.
  • Das Kontaktelement ist in dem Verbindergehäuse angeordnet und auf die Außenfläche des Solarmoduls aufsetzbar. Hierbei ist der elektrische Leiter des Solarmoduls aus dem Solarmodul herausgeführt, wobei das Kontaktelement derart ausgestaltet ist, dass der herausgeführte elektrische Leiter mit diesem verbindbar ist. Über ein derartiges Kontaktelement ist eine montagegerechte Vorbereitung des elektrischen Leiters des Solarmoduls, beispielsweise in Form einer Anschlussfolie, ermöglicht.
  • Der zweite Kontaktbereich ist an das Kontaktelement über ein Anschlusselement anschließbar, beispielsweise in Form eines Anschlussstifts. Das Kontaktelement weist eine Anlagefläche auf, an die der herausgeführte elektrische Leiter des Solarmoduls anlegbar ist. Ferner weist das Kontaktelement eine Halteeinrichtung auf, die mit dem Anschlusselement derart zusammenwirkt, dass das Anschlusselement den elektrischen Leiter an die Anlagefläche des Kontaktelements andrückt.
  • Insbesondere ist die Anlagefläche derart ausgestaltet, dass der herausgeführte elektrische Leiter des Solarmoduls näherungsweise parallel zu einer Längserstreckung des Anschlusselements angeordnet ist, wobei das Anschlusselement den elektrischen Leiter quer zu seiner Längserstreckung an die Anlagefläche des Kontaktelements andrückt.
  • Weitere vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Figuren, die Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung darstellen, näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Querschnittsansicht eines photovoltaischen Solarmoduls, das mit einer elektrischen Verbindungsvorrichtung verbunden ist,
  • 2 eine schematische Darstellung einer nicht erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung in zwei unterschiedlichen Varianten,
  • 3 eine Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer Verbindungsvorrichtung gemäß der Erfindung,
  • 4 eine Querschnittsansicht der Verbindungsvorrichtung gemäß 3 im montierten Zustand,
  • 5 eine Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform einer Verbindungsvorrichtung gemäß der Erfindung,
  • 6 bis 8 schematische Detaildarstellungen von Ausführungsformen von Komponenten einer Verbindungsvorrichtung, die insbesondere gemäß der Ausführungsform nach 5 verwendet werden.
  • In 1 ist eine schematische Querschnittsdarstellung eines photovoltaischen Solarmoduls gezeigt, das mit einer Verbindungsvorrichtung in Form einer Anschlussdose oder einer Anschlussbox versehen ist. Das Solarmodul 100 umfasst eine Schichtenanordnung mit einer flächenartigen, bestrahlungsseitigen Schicht 101 in Form einer Glasplatte oder einer folienartigen Schicht. Weiterhin umfasst das Solarmodul 100 eine flächenartige, rückgewandte zweite Schicht 103, die ebenfalls aus Glas oder aus einer Folie bestehen kann. In der vorliegenden Ausführungsform nach 1 sind die Schichten 101 und 103 als jeweilige Glasplatten ausgeführt. Zwischen den beiden Schichten 101 und 103 befindet sich mindestens eine Solarzelle 102, die bei Bestrahlung mit Licht elektrische Energie liefert. Diese wird mit Hilfe eines elektrischen Anschlusssystems 104, in 1 nur schematisch angedeutet, von der Solarzelle 102 abgeführt. Das elektrische Anschlusssystem 104 umfasst beispielsweise eine Kupferfolie, welche einerseits elektrisch mit der Rückseite der Solarzelle 102 kontaktiert ist und andererseits in einen elektrischen Leiter 3 des Solarmoduls, beispielsweise in Form einer Anschlussfolie oder eines Anschlussbändchens übergeht. Über den elektrischen Leiter 3 ist das elektrische Anschlusssystem 104 des Solarmoduls 100 mit einer externen Anschlussleitung 2 verbindbar.
  • Wie weiter in 1 dargestellt, ist an der Rückseite der Schicht 103, welche eine Außenfläche des Solarmoduls bildet, eine Verbindungsvorrichtung 1 befestigt, beispielsweise durch Festkleben mittels Klebstoff 107. Weiterhin weist die Schicht 103 eine Durchführungsöffnung 105 auf, durch welche hindurch der elektrische Leiter 3 von der Solarzelle 102 zu der Verbindungsvorrichtung 1 geführt werden kann.
  • In 2 ist eine schematische Darstellung einer nicht erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Verbindungsvorrichtung 10 gezeigt, welche an der Rückseite der Schicht 103 des Solarmoduls 100 gemäß 1 angebracht werden kann. In 2 sind hierzu die Schichten 101 und 103 in einer perspektivischen Schnittdarstellung dargestellt, wobei die Durchgangsöffnung 105 nicht zur Durchführung einer Anschlussfolie dient, sondern zur Durchführung von Kontaktelementen 17 in Form von Anschlussstiften. Diese Anschlussstifte oder Anschlusspins 17 dienen zur Solarmodulkontaktierung und befinden sich auf einem Anschlusspinträger, der beispielsweise in Form einer Metallfolie 18 ausgeführt ist. Die Anschlusspins 17 können auf die Metallfolie 18 beispielsweise gelötet oder geschweißt werden. Mit der Metallfolie 18 ist der elektrische Leiter 3, beispielsweise in Form einer Anschlussfolie der Solarzelle, kontaktiert.
  • Die Verbindungsvorrichtung 10 nach 2a weist ein Verbindergehäuse 11 auf zur Anordnung auf der Außenfläche der Schicht 103 des Solarmoduls. In dem Verbindergehäuse 11 sind Zwischenverbindungsanordnungen 15 und 16 vorgesehen, um die Anschlussleitung 2 (1) mit dem Solarmodul zu verbinden. Hierzu weist die Zwischenverbindungsanordnung 15 einen ersten Kontaktbereich 6 auf, der an eine Anschlusseinrichtung 12 anschließbar ist. Über die Anschlusseinrichtung 12 kann die Zwischenverbindungsanordnung 15 mit der Anschlussleitung 2 verbunden werden, die beispielsweise über eine Steckverbindung an den schematisch dargestellten Steckkontakt der Anschlusseinrichtung 12 anschließbar ist. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Anschlusseinrichtung 12 als Steckverbindungsanordnung ausgeführt. Weiterhin umfasst die Zwischenverbindungsanordnung 15 einen zweiten Kontaktbereich 7 zur Verbindung mit dem Solarmodul, wobei der zweite Kontaktbereich 7 an das Kontaktelement 17 anschließbar ist, das mit der Anschlussfolie 3 des Solarmoduls verbunden ist. Die für die Zwischenverbindungsanordnung 15 beschriebene Anordnung ist analog auch bei der Zwischenverbindungsanordnung 16 realisiert.
  • In der Verbindungsvorrichtung 10 nach 2b weist, von 2a abweichend, die Zwischenverbindungsanordnung 15 einen ersten Kontaktbereich 6 auf, der nur an ein Diodenbauelement 4 angeschlossen ist, beispielsweise um das Solarmodul nur mit einer Bypass-Diode 4 zu verschalten. Weiterhin umfasst die Zwischenverbindungsanordnung 15 den zweiten Kontaktbereich 7 zur Verbindung mit dem Solarmodul, wie anhand von 2a erläutert. Die für die Zwischenverbindungsanordnung 15 beschriebene Anordnung ist analog auch bei der Zwischenverbindungsanordnung 16 realisiert. Im übrigen wird auf die Ausführungen zu 2a verwiesen. Die Ausführungsform nach 2b ist prinzipiell auch auf die anderen Ausführungsformen, wie im weiteren noch erläutert, übertragbar.
  • Die Zwischenverbindungsanordnungen 15 und 16 weisen jeweils einen die Kontaktbereiche 6 und 7 verbindenden, mittigen Verbindungskörper auf, an dem die Kontaktbereiche 6 und 7 angeordnet sind, wobei in der Ausführungsform nach 2a beide Kontaktbereiche 6 und 7 in Bezug auf den Verbindungskörper abgewinkelt angeordnet sind. Auf diese Art ergibt sich ein Z-förmiger Körper der Zwischenverbindungsanordnung, der in der vorliegenden Ausführungsform als massives Metallteil ausgeführt ist.
  • Die Zwischenverbindungsanordnungen 15 und 16 sind mit einem Diodenbauelement 4 in Form einer Bypass-Diode über Anschlüsse 21 und 22 verbunden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel kann die Bypass-Diode 4 über die Anschlüsse 21 und 22 auf den Metallkörper der Zwischenverbindungsanordnungen 6 und 7 aufgelötet, aufgeschweißt oder genietet werden. Durch Herstellung von Flächenkontakten kann eine gute Wärmeabfuhr erzielt werden, wozu auch der massive Z-förmige Metallkörper beiträgt, der seinerseits die Verlustwärme der Bypass-Diode über die Anschlusskontakte nach außerhalb des Verbindergehäuses abgibt.
  • Wie weiter in 2a dargestellt, sind in den Kontaktbereichen 6 und 7 der Zwischenverbindungsanordnungen 15, 16 jeweilige Anschlussbuchsen 13 und 14 vorgesehen, die mit Kontaktfederelementen 5 versehen sind. Die Kontaktfederelemente 5 sind beispielsweise in Form von Spiralfedern ausgeführt, die kreisförmig in der jeweiligen Anschlussbuchse angeordnet sind. Die Kontaktfederelemente 5 bilden bei Kontaktierung mit jeweiligen Kontaktstiften 19 bzw. 17 viele Kontaktpunkte, womit eine zuverlässige Kontaktierung ermöglicht wird. Desweiteren sind die Kontaktfederelemente 5 derart ausgestaltet, dass sie bei Kontaktierung mit einem Gegenkontaktelement, in der Ausführungsform nach
  • 2a mit den Anschlussstiften 17 und 19, eine nachgiebige Charakteristik aufweisen, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des entsprechenden Kontaktbereichs zu ermöglichen. Damit kann bei einer automatisierten Platzierung der Zwischenverbindungsanordnungen eine geringfügige verschobene Platzierung bzw. Verschwenkung der in Verbindung zu bringenden Kontaktelemente zueinander ausgeglichen werden. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Anschlussstift 17 aus dem Solarmodul hervorragt, beispielsweise bei Vorsehen relativ dünner Schichten 101 und 103 anstelle relativ dicker Glasabdeckungen. Auch in Bezug auf den Kontaktbereich 6 ist bei einer automatisierten Kontaktierung durch den Anschlussstift 19 mit Hilfe des Kontaktfederelements 5 ein gewisser Toleranzausgleich ermöglicht. Insgesamt ist durch Vorsehen der Zwischenverbindungsanordnungen 15 und 16 und der beschriebenen Ausgestaltung der Kontaktbereiche 6 und 7 über eine jeweilige Steckverbindung ein Anschluss der Anschlussleitung 2 (1) an das Solarmodul 100 in einer automatisierten Art und Weise ermöglicht.
  • In 3 ist eine Explosionsdarstellung einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung 30 gezeigt. Hierbei zeigt 3 schematisch die äußere Schicht 103 des Solarmoduls mit einem Kontaktelement 37, das auf die Außenfläche des Solarmoduls aufsetzbar ist. Um die Montage der Verbindungsvorrichtung 30 zu erleichtern, wird das Kontaktelement 37 beispielsweise mittels eines Klebestreifens leicht an der Außenfläche der Schicht 103 des Solarmoduls befestigt. Über die Durchgangsöffnung 105 werden in Abweichung zum Ausführungsbeispiel nach 2 die Anschlussfolien 3 aus dem Solarmodul herausgeführt und mit dem Kontaktelement 37 verbunden. Hierzu weist das Kontaktelement 37 eine Umlenkführung 47 auf, die den elektrischen Leiter 3 in Form der Anschlussfolie aus dem Solarmodul herausführt und in näherungsweise Normalrichtung in Bezug auf die Außenfläche der Schicht 103 des Solarmoduls in Richtung auf die Außenfläche des Solarmoduls umlenkt. Es ergibt sich somit eine ”bockartige” Umlenkführung 47, über welche die Anschlussfolie 3 gelegt wird (vgl. auch 4).
  • Darüber hinaus weist das Kontaktelement 37 eine Anlagefläche 43 auf, an die der herausgeführte elektrische Leiter in Form der Anschlussfolie 3 anlegbar ist. Wie weiter in 3 und 4 sichtbar weist das Kontaktelement 37 eine Platzierungs-Führungseinrichtung 44 auf, hier in Form zweier Zapfen, die in Normalrichtung in Bezug auf die Außenfläche des Solarmoduls zeigen. Bei einer Platzierung des Verbindergehäuses 31 auf dem Solarmodul wirkt die Platzierungs-Führungseinrichtung 44 des Kontaktelements 37 mit einer korrespondierenden Führungseinrichtung 46 am Verbindergehäuse 31 (vgl. 4) zusammen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die korrespondierende Führungseinrichtung 46 am Verbindergehäuse 31 als den Zapfen 44 entsprechende Vertiefung ausgeführt, in welche die Zapfen bei lagegerechter Positionierung des Verbindergehäuses 31 eingreifen. Somit dient die Platzierungs-Führungseinrichtung in Form der Zapfen 44 als Zentrierungshilfe für das Platzieren des Verbindergehäuses, womit dessen automatisierte Platzierung erleichtert wird, da entsprechende Toleranzen bei der Platzierung minimiert werden.
  • Wie insbesondere im Zusammenhang mit 4 dargestellt, ist der zweite Kontaktbereich 7 der Zwischenverbindungsanordnung 35 an das Kontaktelement 37 über ein Anschlusselement 34 in Form eines Anschlussstiftes anschließbar. Darüber hinaus weist das Kontaktelement 37 eine Halteeinrichtung 45 auf, die mit dem Anschlussstift 34 derart zusammenwirkt, dass der Anschlussstift 34 den elektrischen Leiter 3 an die Anlagefläche 43 des Kontaktelements 37 andrückt. Hierbei ist die Anlagefläche 43 des Kontaktelements 37 derart ausgestaltet, dass der herausgeführte Leiter 3 im Kontaktierungsbereich näherungsweise parallel zur Längserstreckung des Anschlussstifts 34 angeordnet ist, so dass der Anschlussstift 34 den Leiter 3 quer zu seiner Längserstreckung und damit quer zur Normalrichtung in Bezug auf die Außenfläche des Solarmoduls an die Anlagefläche 43 des Kontaktelements 37 andrückt. Dies wird dadurch ermöglicht, dass der Anschlussstift 34 in der Halteeinrichtung 45 ein Gegenlager findet, in welchem das Kontaktfederelement 42, das auf dem Anschlussstift 34 angeordnet ist, eine Kraft in Richtung auf die Anlagefläche 43 ausüben kann.
  • Das Kontaktfederelement 42 weist bei Kontaktierung sowohl mit dem Kontaktbereich 7 als auch mit dem Kontaktelement 37 eine nachgiebige Charakteristik auf, um einen gewissen Toleranzausgleich beim Anschluss des Kontaktbereichs 7 an das Kontaktelement 37 zu ermöglichen. Das Kontaktelement 42 ist dazu beispielsweise als beidseitige Blattfeder ausgeführt, die mittig am Anschlussstift 34 befestigt ist. Die Durchführungsöffnung 41 in der Zwischenverbindungsanordnung 35 ist derart ausgestaltet, dass der Anschlussstift 34 in mehreren verdrehten Positionen, insbesondere in 90°-Winkeln verdrehbar, anordenbar ist. Damit kann unterschiedlichen Anschlussrichtungen Rechnung getragen werden, beispielsweise wenn die Anschlussfolie 3 in einer um 90° verdrehten Position aus dem Solarmodul herausgeführt wird. In diesem Fall wird das Kontaktelement 37 entsprechend verdreht, jedoch kann die Zwischenverbindungsanordnung 35 in ihrer gezeigten Position verbleiben, da der Anschlussstift 34 entsprechend verdreht werden kann.
  • Wie in 3 und 4 weiterhin dargestellt, weist der Kontaktbereich 6 eine Kontaktierungsöffnung 33 auf, in welche zur Herstellung einer Kontaktierung ein Gegenkontaktelement in Form eines Anschlussstifts 39 einführbar ist. Die Kontaktierungsöffnung verjüngt sich in Einführungsrichtung des Gegenkontaktelements, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des Kontaktbereichs zu ermöglichen. Eine Anschlusseinrichtung 32, welche den Anschlussstift 39 beinhaltet, ist wiederum als Steckverbindungsanordnung ausgebildet. Der Anschlussstift 39 weist ein Kontaktfederelement 5 auf, welches als den Kontaktstift 39 umgebende Spiralfeder ausgeführt sein kann und das bei Kontaktierung mit der trichterförmigen Kontaktierungsöffnung 33 eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des Kontaktbereichs 6 zu ermöglichen. Ein derartiges Kontaktfederelement 5, welches auch andere Ausführungsformen umfassen kann, könnte grundsätzlich auch auf der anderen Seite des Anschlussstifts 39 vorgesehen werden. Auch könnte als Verbindungstechnologie statt dem Kontaktieren ein Löten, Schweißen, Klemmen, Schneidklemmen, etc. eingesetzt werden.
  • Wie weiter in 3 und 4 dargestellt, ist die Zwischenverbindungsanordnung 35 mit einer Bypass-Diode 4 versehen, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel über Buchsenkontakte 38, welche in entsprechende Öffnungen 40 eingebracht sind, mit den Zwischenverbindungsanordnungen 35 und 36 kontaktiert ist. Auch in diesem Fall könnte als alternative Verbindungstechnologie ein Löten, Schweißen, Klemmen, Schneidklemmen etc. eingesetzt werden. Eine steckbare Verbindung der Bypass-Diode 4 hat den Vorteil, dass diese bei Bedarf austauschbar ist.
  • Die oben beschriebene Anordnung in Bezug auf die Zwischenverbindungsanordnung 35 gilt in analoger Weise auch für die Zwischenverbindungsanordnung 36, wie in 3 schematisch dargestellt.
  • Die dargestellten Komponenten können in dem Verbindergehäuse 31 vorassembliert angeordnet werden, bevor das Verbindergehäuse 31 auf dem Solarmodul platziert wird. Über das Kontaktelement 37 ist die Anschlussfolie 3 montagegerecht vorbereitet, so dass das vorassemblierte Verbindergehäuse 31 lediglich auf das Kontaktelement 37 aufgesetzt werden muss, um eine Kontaktierung zwischen Zwischenverbindungsanordnungen 35, 36 und Kontaktelement 37 herzustellen. Hierzu greifen die Zapfen 44 in entsprechende Öffnungen 46, wie beschrieben, ein. Über die Blattfeder 42 am Anschlussstift 34 ist bei Kontaktierung des Kontaktbereichs 7 mit dem Kontaktelement 37 ein gewisser Toleranzausgleich möglich. Damit ermöglicht die Erfindung in vorteilhafter Weise, dass das Verbindergehäuse 31 mit den vorab assemblierten Kontaktierungselementen automatisierbar auf das Solarmodul mittels einer Steckverbindung aufsteckbar ist. Bei der Ausführungsform nach 3 und 4 muss hierzu das Solarmodul nicht verändert werden, vielmehr wird die herausgeführte Anschlussfolie montagegerecht vorbereitet.
  • In 5 bis 8 sind Darstellungen einer weiteren Ausführungsform einer Verbindungsvorrichtung 60 gemäß der Erfindung gezeigt. Hierbei ähnelt die Ausführungsform gemäß 5 bis 8 in weiten Teilen dem Konzept gemäß der Ausführungsform nach 3 und 4 in der Weise, dass bei beiden Ausführungsformen die herausgeführte Anschlussfolie des Solarmoduls montagegerecht für eine Kontaktierung durch die Verbindungsvorrichtung vorbereitet wird.
  • Die Zwischenverbindungsanordnung 65 kann wie die Zwischenverbindungsanordnung 35 nach 3 und 4 als Stanzbiegeteil ausgeführt sein. Die trichterförmige Kontaktierungsöffnung 63 kann als Durchzug für den Anschlussstift 69 (vgl. 6) ausgeführt sein. Der Anschlussstift 69 weist wiederum ein Kontaktfederelement 5 in Form einer Spiralfeder auf seinem Umfang auf. Über eine Durchgangsöffnung 70 ist eine Bypass-Diode mit der Zwischenverbindungsanordnung 65 verbindbar. Weiterhin ist in dieser Ausführungsform ein Anschlusselement 64 in Form eines breiteren Anschlussstifts vorgesehen, der mit vier Kontaktfederelementen 72 verbunden ist, die an einer zentralen Kontaktfederbefestigung 77 befestigt sind, die geschweißt und/oder geclincht (geklemmt) sein kann. Die Durchgangsöffnung 71 in der Zwischenverbindungsanordnung 65 zur Durchführung des Anschlussstifts 64 ist in der vorliegenden Ausführungsform kreuzförmig ausgebildet, um ein Verdrehen des Anschlussstifts 64, insbesondere in um 90°-Winkeln verdrehten Positionen, zu ermöglichen.
  • Über den Anschlussstift 64 ist die Zwischenverbindungsanordnung 65 der Verbindungsvorrichtung 60, wie in 5 dargestellt, mit einem Kontaktelement 67, 68 verbindbar, das auf der Außenfläche des Solarmoduls angeordnet ist. Wie insbesondere anhand von 7 und 8 näher dargestellt, weist das Kontaktelement einen Halterahmen 68 auf, in welchem ein Kontakteinsatz 67 angeordnet ist, welcher eine Anlagefläche 73 aufweist. An dieser Anlagefläche 73 liegt der herausgeführte elektrische Leiter in Form der Anschlussfolie 3 an, wobei der Halterahmen 68 derart mit dem Anschlussstift 64 zusammenwirkt, dass der Anschlussstift die Anschlussfolie 3 an die Anlagefläche 73 des Kontakteinsatzes 67 andrückt. Wie aus 5 und 7 hervorgeht, ist die Anschlussfolie 3 näherungsweise parallel zur Längserstreckung des Anschlussstifts 64 aus dem Solarmodul herausgeführt, wobei der Anschlussstift 64 die Anschlussfolie 3 über die Kontaktfedern 72 quer zu seiner Längserstreckung an die Anlagefläche 73 andrückt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist in dem Kontakteinsatz 67 ein Federelement 75 angeordnet, insbesondere in Form einer Blattfeder, das zwischen dem Anschlussstift 64 und der Anschlussfolie 3 angeordnet ist zum Festklemmen der Anschlussfolie im Kontaktelement.
  • Der Halterahmen 68 kann, wie in 8 dargestellt, auf verschiedene Art ausgeführt sein, so dass Einführöffnungen 76 für die Anschlussfolien an unterschiedlichen Positionen vorgesehen werden können. Damit kann auch hier unterschiedlichen Folienpositionierungen im Solarmodul Rechnung getragen werden, so dass in Kombination mit der Kreuzkontaktierungsöffnung 71 das Solarmodul auch bei unterschiedlichen Anschlussfolienführungen kontaktiert werden kann. Die Kreuzförmige Durchgangsöffnung 71 kann alternativ auch als Durchzug (zum Beispiel in Bezug auf die Ausführungsform nach 2) realisiert werden.
  • In 8 ist weiterhin angedeutet, dass auch der Halterahmen 68 mit einer Platzierungs-Führungseinrichtung 74 versehen werden kann, die mit einer korrespondierenden Führungseinrichtung am Verbindergehäuse zusammenwirkt. Damit ist auch am Halterahmen 68 eine Zentrierungshilfe für die Platzierung des Verbindergehäuses vorgesehen. Ebenso ist es möglich, wie auch bei der Ausführungsform nach 3 und 4, eine entsprechende Zentrierungshilfe auf der Unterseite des Kontaktelements bzw. Halterahmens vorzusehen zum Platzieren auf dem Solarmodul, wobei eine derartige Zentrierungshilfe beispielsweise in die Durchführungsöffnung 105 für das Herausführen der Anschlussfolie eingreift.
  • Somit ist auch gemäß der Ausführungsform nach 5 bis 8 eine automatisierte Platzierung einer vorassemblierten Verbindungsvorrichtung 60 auf einem Solarmodul ermöglicht, indem die Zwischenverbindungsanordnung 65 über den Anschlussstift 64 mit der vorbereiteten Anschlussfolie 3 über das Kontaktelement 67 kontaktiert wird. Hierbei sorgen die Blattfedern 72 sowohl in Verbindung mit dem Kontaktbereich 7 als auch mit dem Kontaktelement 67 für einen gewissen Toleranzausgleich beim Platzieren der Verbindungsvorrichtung 60 auf dem Solarmodul. Über eine Anschlusseinrichtung 62, hier in Form einer Steckverbindungsanordnung, kann ein Anschluss zu einer externen Anschlussleitung 2 (1) hergestellt werden. Hierzu muss lediglich ein korrespondierender Steckverbinder am Verbindergehäuse 61 der Verbindungsvorrichtung 60 eingesteckt werden.
  • In der obigen Beschreibung wurde vorwiegend auf einen Einzelanschluss an einem Solarmodul Bezug genommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das erfindungsgemäße Prinzip auch für mehrere entsprechende Anschlussfolienanschlüsse am Solarmodul angewendet werden kann, wobei entsprechend eine Mehrzahl von Kontaktelementen bzw. Zwischenverbindungsanordnungen vorzusehen ist. Auch wird nochmals darauf hingewiesen, dass die gezeigten Verbindungstechnologien grundsätzlich auch durch die verschiedentlich genannten, anderen Verbindungstechnologien ersetzt werden können, wo dies zweckmäßig ist. Desweiteren sind die mit Bezug auf die entsprechenden Ausführungsbeispiele beschriebenen Komponenten nicht auf Anwendung in diesen Ausführungsbeispielen beschränkt. Vielmehr ist es auch möglich, dass die eine oder andere Komponente eines Ausführungsbeispiels auch zweckmäßig in entsprechender Weise in einem anderen Ausführungsbeispiel eingesetzt werden kann und umgekehrt. Mit Bezug auf die Zwischenverbindungsanordnung 35 und 65 in Verbindung mit den Anschlussstiften 34 und 64 ist es auch möglich, diese Komponenten nicht als separate Teile auszuführen, sondern die Anschlussstifte 34 und 64 in die Zwischenverbindungsanordnung 35 bzw. 65 zu einem Teil zu integrieren.
  • Bezugszeichenliste
  • 1, 10, 30, 60
    Verbindungsvorrichtung
    2
    Anschlussleitung
    3
    elektrischer Leiter
    4
    Diodenbauelement
    5
    Kontaktfederelement
    6, 7
    Kontaktbereich
    11, 31, 61
    Verbindergehäuse
    12, 32, 62
    Anschlusseinrichtung
    13, 33, 63
    Kontaktierungsöffnung
    14
    Anschlussbuchse
    15, 16, 35, 36, 65
    Zwischenverbindungsanordnung
    17, 37
    Kontaktelement
    18
    Metallfolie
    19, 39, 69
    Anschlussstift
    21, 22
    Anschluss
    34, 64
    Anschlussstift
    38
    Buchsenkontakt
    40, 41, 70, 71
    Durchführungsöffnung
    42, 72
    Kontaktfederelement
    43, 73
    Anlagefläche
    44, 74
    Platzierungs-Führungseinrichtung
    45
    Halteeinrichtung
    46
    Führungseinrichtung
    47
    Umlenkführung
    67
    Kontakteinsatz
    68
    Halterahmen
    75
    Federelement
    76
    Einführöffnung
    77
    Kontaktfederbefestigung
    100
    Solarmodul
    101, 103
    Schicht
    102
    Solarzelle
    104
    elektrisches Anschlusssystem
    105
    Durchführungsöffnung
    107
    Klebstoff

Claims (17)

  1. Verbindungsvorrichtung (30, 60) zur Verbindung mindestens eines ersten elektrischen Leiters (2, 4) mit mindestens einer Anschlussfolie (3) eines photovoltaischen Solarmoduls (100), umfassend: – ein Verbindergehäuse (31, 61) zur Anordnung auf einer Außenfläche (103) des Solarmoduls (100), – eine in dem Verbindergehäuse (31, 61) angeordnete Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) mit einem ersten Kontaktbereich (6) zur Verbindung mit dem ersten elektrischen Leiter (2, 4) und einem zweiten Kontaktbereich (7) zur Verbindung mit der Anschlussfolie (3) des photovoltaischen Solarmoduls (100), – bei der der zweite Kontaktbereich (7) über ein Anschlusselement (34, 64) an ein Kontaktelement (37, 67) anschließbar ist, das mit der Anschlussfolie (3) des Solarmoduls (100) verbunden ist, in dem Verbindergehäuse (31, 61) angeordnet ist und auf die Außenfläche (103) des Solarmoduls (100) aufsetzbar ist, – wobei das Kontaktelement (37, 67) eine Anlagefläche (43, 73) aufweist, an die die herausgeführte Anschlussfolie (3) anlegbar ist, wobei das Kontaktelement (37, 67) eine Halteeinrichtung (45, 68) aufweist, die mit dem Anschlusselement (34, 64) derart zusammenwirkt, dass das Anschlusselement (34, 64) die Anschlussfolie (3) an die Anlagefläche (43, 73) des Kontaktelements (37, 67) andrückt, – wobei wenigstens der zweite Kontaktbereich (7) der Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) derart ausgestaltet ist, dass der Anschluss an das Kontaktelement (37, 67) über eine Steckverbindung herstellbar ist.
  2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der – der erste elektrische Leiter mindestens eine Anschlussleitung (2) umfasst, und – der erste Kontaktbereich (6) an eine Anschlusseinrichtung (32, 62) anschließbar ist zur Verbindung der Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) mit der Anschlussleitung (2) über die Anschlusseinrichtung (32, 62).
  3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der erste elektrische Leiter ein Diodenbauelement (4) umfasst, das mit der Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) verbunden ist, insbesondere mit der Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) steckbar verbunden ist.
  4. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der wenigstens einer der Kontaktbereiche (6, 7) derart ausgestaltet ist, dass ein Toleranzausgleich beim Anschluss des wenigstens einen der Kontaktbereiche (6, 7) ermöglicht ist.
  5. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der wenigstens einer der Kontaktbereiche (6, 7) ein Kontaktfederelement (5) aufweist, das bei Kontaktierung mit einem Gegenkontaktelement (34, 39, 64, 69) eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des wenigstens einen der Kontaktbereiche (6, 7) zu ermöglichen.
  6. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der wenigstens einer der Kontaktbereiche (6, 7) eine Kontaktierungsöffnung (33, 63) aufweist, in welche zur Herstellung einer Kontaktierung ein Gegenkontaktelement (39, 69) einführbar ist, wobei die Kontaktierungsöffnung (33, 63) sich in Einführungsrichtung des Gegenkontaktelements (39, 69) verjüngt, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des wenigstens einen der Kontaktbereiche (6, 7) zu ermöglichen.
  7. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, bei der der erste Kontaktbereich (6) an die Anschlusseinrichtung (32, 62) über einen Anschlussstift (39, 69) anschließbar ist, der wenigstens ein Kontaktfederelement (5) aufweist, das bei Kontaktierung mit dem ersten Kontaktbereich (6) und/oder mit der Anschlusseinrichtung (32, 62) eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des ersten Kontaktbereichs (6) zu ermöglichen.
  8. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der der zweite Kontaktbereich (7) an das Kontaktelement (37, 67) über einen Anschlussstift (34, 64) anschließbar ist, der wenigstens ein Kontaktfederelement (42, 72) aufweist, das bei Kontaktierung mit dem zweiten Kontaktbereich (7) und/oder mit dem Kontaktelement (37, 67) eine nachgiebige Charakteristik aufweist, um einen Toleranzausgleich beim Anschluss des zweiten Kontaktbereichs (7) zu ermöglichen.
  9. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) einen die Kontaktbereiche (6, 7) verbindenden Verbindungskörper aufweist, an dem die Kontaktbereiche (6, 7) angeordnet sind, wobei wenigstens einer der Kontaktbereiche (6, 7) in Bezug auf den Verbindungskörper abgewinkelt angeordnet ist.
  10. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 9, bei der der Verbindungskörper der Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) als Stanzbiegeteil oder als massiver Metallkörper ausgebildet ist.
  11. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der – das Kontaktelement (37, 67) im montierten Zustand in dem Verbindergehäuse (31, 61) angeordnet ist und separat auf die Außenfläche (103) des Solarmoduls (100) aufsetzbar ist, und eine Platzierungs-Führungseinrichtung (44, 74) aufweist zur Verbindung mit dem Verbindergehäuse (31, 61), – wobei die Platzierungs-Führungseinrichtung (44, 74) bei einer Platzierung des Verbindergehäuses (31, 61) auf dem Solarmodul (100) mit einer korrespondierenden Führungseinrichtung (46) am Verbindergehäuse (31, 61) zusammenwirkt.
  12. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der die Anlagefläche (43, 73) derart ausgestaltet ist, dass die herausgeführte Anschlussfolie (3) des Solarmoduls (100) näherungsweise parallel zu einer Längserstreckung des Anschlusselements (34, 64) angeordnet ist, wobei das Anschlusselement (34, 64) die Anschlussfolie (3) des Solarmoduls (100) quer zu seiner Längserstreckung an die Anlagefläche (43, 73) des Kontaktelements (37, 67) andrückt.
  13. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der das Kontaktelement (37) eine Umlenkführung (47) aufweist, die die Anschlussfolie (3) des Solarmoduls (100) aus dem Solarmodul (100) herausführt und in näherungsweise Normalrichtung in Bezug auf die Außenfläche (103) des Solarmoduls (100) in Richtung auf die Außenfläche (103) des Solarmoduls (100) umlenkt.
  14. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der das Kontaktelement einen Halterahmen (68) aufweist, in welchem ein Kontakteinsatz (67) mit der Anlagefläche (73) angeordnet ist.
  15. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 14, bei der in dem Kontakteinsatz (67) ein Federelement (75) angeordnet ist, das zwischen dem Anschlusselement (64) und der Anschlussfolie (3) des Solarmoduls (100) angeordnet ist zum Festklemmen der Anschlussfolie (3) im Kontaktelement.
  16. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der eine Durchführungsöffnung (41, 71) in der Zwischenverbindungsanordnung (35, 65) im zweiten Kontaktbereich (7) vorgesehen ist und derart ausgestaltet ist, dass das Anschlusselement (34, 64) in der Durchführungsöffnung (41, 71) in mehreren verdrehten Positionen, insbesondere in 90° Winkeln verdrehbar, anordenbar ist.
  17. Solarmodul (100), umfassend: – eine Schichtenanordnung mit einer flächenartigen ersten und zweiten Schicht (101, 103), die mit einem Abstand zueinander angeordnet sind, und wenigstens eine Solarzelle (102), die zwischen den Schichten (101, 103) angeordnet ist, – ein elektrisches Anschlusssystem (104) zum elektrischen Anschluss der Solarzelle (102), und – eine Verbindungsvorrichtung (30, 60) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die auf einer der Schichten (103) der Schichtenanordnung angeordnet ist und mit wenigstens einer Anschlussfolie (3) des Anschlusssystems (104) verbunden ist.
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