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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Photovoltaikmodule, beispielsweise
zur Verwendung für
die Gestaltung von Dacheindeckungen oder Fassadenflächen, und
betrifft insbesondere ein Photovoltaikmodul mit einem Halterahmen,
ein Verfahren zu dessen Herstellung sowie ein System mit mehreren
solchen Photovoltaikmodulen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Photovoltaikmodule
der vorgenannten Art wandeln Strahlungsenergie in elektrische Energie. Um
den vielfältigen
Anforderungen bei der Erstellung von Solaranlagen gerecht zu werden,
werden die Solarzellen in einem Verbund aus mehreren Materialien und
Bauteilen eingebettet, der insbesondere für eine praxisgerechte elektrische
Anschlussmöglichkeit,
für einen
Schutz der nicht korrosionsbeständigen
Solarzellen vor mechanischen Einflüssen, für einen Schutz von Witterungseinflüssen, für einen
Berührungsschutz
der elektrisch leitenden Bauteile und für eine einfache Handhabungs-
und Befestigungsmöglichkeit
sorgen soll. Damit Photovoltaikmodule einfach und flexibel verbaut
werden können,
beispeilsweise auch durch ungelernte Arbeitskräfte, sind auf diesem stark
wachsenden technischen Gebiet einfache und robuste Montage- und
Verbindungskonzepte gefragt.
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Ein
hoher Prozentsatz des Verkaufspreises für Photovoltaikmodule entfällt gegenwärtig auf
die Verkapselung der Solarzellen, um für eine ausreichende Haltbarkeit,
insbesondere Witterungsbeständigkeit, über die
bis zu mehrere Jahrzehnte währende
Nutzungsdauer zu sorgen.
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US 5,733,382 offenbart zu
diesem Zweck das Aufschmelzen einer im Profil U-förmigen Dichtung
aus einem thermoplastischen Material auf den Umfangrand eines Photovoltaikmoduls.
Dadurch lässt
sich jedoch keine ausreichende mechanische Abstützung des Moduls erreichen.
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Um
zusätzlich
auch eine ausreichende mechanische Abstützung zu ermöglichen,
ist aus dem Stand der Technik bekannt, ein Photovoltaikmodul in einem
mechanisch stabilen Rahmen aufzunehmen und zwischen Rahmen und Solarzelle
ein geeignetes Dichtungsmaterial vorzusehen. Man schätzt, dass etwa
die Hälfte
aller derzeit hergestellten Photovoltaikmodule zur Stabilisierung
mit einem Aluminiumrahmen ausgestattet ist. Dessen Montage ist jedoch
Zeit aufwendig und teuer, was auch für Gewinnung des Metalls und
seine Verarbeitung gilt.
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Als
Ersatz für
Aluminium als Rahmenmaterial offenbaren
US 5,578,142 bzw.
US 6,172,295 B1 ein Kunststoff-Rahmenprofil
zur Aufnahme eines Photovoltaikmoduls. Zwischen Kunststoffrahmen und
einem Verbund aus transparenter Abdeckscheibe und Solarzellen ist
eine Klebe- bzw. Haftschicht aus einem Kunststoff durch ein Spritzgussverfahren eingebracht.
An einem unteren Auflageschenkel des Halterahmens sind Bohrungen
zur Montage des Photovoltaikmoduls vorgesehen. Die dichtende Aufnahme
des Materialverbunds aus transparenter Abdeckscheibe und Solarzellen
in dem Halterahmen ist dennoch vergleichsweise aufwendig.
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Um
für eine
einfache Rahmenabdichtung zu sorgen, versucht man deshalb seit langem,
die Rahmenabdichtung aus einem Kunststoff auszubilden, der in geeigneter
Weise an den Rand eines Photovoltaikmoduls angespritzt bzw. angeschäumt oder
angegossen wird. Dieser Lösungsansatz
wird beispielsweise allgemein in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 28 32 475 beschrieben.
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Ein
weiterer Lösungsansatz
wird in der
US 4,830,038 und
der entsprechenden
US 5,008,062 offenbart.
Eine Solarzelle wird gemeinsam mit einer transparenten Abdeckscheibe
in eine Spritzgussform eingebracht, die so ausgelegt ist, dass durch
Spritzgießen
ein das Photovoltaikmodul umgreifender Rahmen ausgebildet wird.
Als Material wird insbesondere Polyurethan offenbart. In den Kunststoffrahmen
können
gleichzeitig auch elektrische Verbindungsmittel, nämlich Steckverbinder,
durch Spritzgießen
integriert werden. Für
die Zeit nach der Montage müssen
Kräfte,
insbesondere hervorgerufen durch Windsog, einkalkuliert werden,
für deren Übertragung
zum mechanischen Verbindungsmittel der Kunststoffrahmen alleine
nur schwer sorgen kann. Ferner sind zur Montage eines solchen Photovoltaikmoduls
zusätzliche
Befestigungselemente erforderlich. Ein solches Photovoltaikmodul
wird deshalb üblicherweise
in einem Aluminium- oder Kunststoffrahmen verbaut, was die Kosten
weiter erhöht.
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US 5,743,970 offenbart ein
weiteres Photovoltaikmodul, bei dem auf die Rückseite der Solarzellen ein
Polymer angespritzt wird, um das Modul einzukapseln. Offenbart ist
auch, dass die Kunststoff-Rückseite
geeignete Strukturen, beispielsweise ein Gehäuse, ausbilden kann.
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Photovoltaikmodule,
die aus einem mehrschichtigen Verbundkörper bestehen, werden ferner in
DE 198 14 652 A1 ,
DE 198 14 653 A1 und
DE 202 20 444 U1 offenbart.
Mindestens eine Schicht besteht dabei aus einem Polycarbonat und
mindestens eine weitere Schicht aus einem fluorhaltigen Polymer.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein mechanisch stabiles und kostengünstigen
Photovoltaikmodul in einfacher Weise bereit zu stellen, das zuverlässig eingekapselt
ist und in einfacher und zuverlässiger
Weise montiert werden kann. Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt soll auch ein System mit mehreren Photovoltaikmodulen
bereitgestellt werden, mit dem sich eine mechanische Verbindung
und elektrische Verschaltung der mehreren Photovoltaikmodule in
einfacher Weise realisieren lässt.
Gemäß einem
weiteren Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung soll ferner ein
Verfahren zur Herstellung eines Photovoltaikmoduls bereitgestellt
werden.
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Diese
und weitere Aufgaben werden gemäß der vorliegenden
Erfindung durch ein Photovoltaikmodul mit den Merkmalen nach Anspruch
1, durch ein Photovoltaiksystem nach Anspruch 21 sowie durch ein
Verfahren nach Anspruch 23 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der rückbezogenen
Unteransprüche.
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Somit
geht die vorliegende Erfindung aus von einem Photovoltaikmodul,
das zumindest eine Solarzelle, die von einer transparenten Abdeckscheibe
abgedeckt ist und gegen Umwelteinflüsse in ein Kunststoffmaterial
eingekapselt ist, insbesondere durch Gießen oder Laminieren, so dass
die Solarzellen-Anordnung und das Kunststoffmaterial einen flächigen Materialverbund
ausbilden, und einen Halterahmen umfasst, der den Materialverbund
am Rand zumindest abschnittsweise einfasst und diesen hält. Dabei
ist der Halterahmen aus einem bevorzugt elastomeren Kunststoff ausgebildet,
der an den Materialverbund angespritzt oder angeschäumt bzw.
angegossen wird, wobei in den Halterahmen zumindest ein elektrisches
Verbindungsmittel zum elektrischen Kontaktieren der Solarzellen-Anordnung
integriert ist. Erfindungsgemäß zeichnet
sich das Photovoltaikmodul dadurch aus, dass zusätzliche mechanische Ausricht-
und/oder Verbindungsmittel zum Ausrichten an und/oder Verbinden
mit einem zugeordneten Montagerahmen vorgesehen sind, wobei in den
Halterahmen ferner Verankerungsmittel integriert sind, um ein Ausreißen der
Verbindungs- und/oder
Ausrichtmittel aus bzw. von dem Halterahmen zu verhindern.
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Damit
gelingt es erfindungsgemäß in überraschend
einfacher Weise, die Photovoltaikmodule nicht nur geeignet elektrisch
zu verschalten, sondern auch mechanisch stabil auszurichten und
zuverlässig zu
befestigen. Insbesondere kann auch der Ableitung von Kräften, insbesondere
hervorgerufen durch Windsog und der gleichen, nach der Montage ausreichend
Rechnung getragen werden, um ein Ausreißen der Verbindungs- und/oder
Ausrichtmittel aus bzw. von dem Halterahmen zu verhindern. Auch
der Austausch eines solchen Photovoltaikmoduls in einem photovoltaischen
Stromerzeugungssystem ist erfindungsgemäß in einfacher Weise möglich.
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Zur
Befestigung bzw. Montage sind erfindungsgemäß keine weiteren Montageelemente
erforderlich. Vielmehr kann das erfindungsgemäße Photovoltaikmodul an einem
zugeordneten Montage- bzw. Halterahmen, der beispielsweise auf einem
Dach oder an einer Gebäudefassade
montiert ist, befestigt und/oder ausgerichtet werden.
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Dabei
können
die mechanischen Ausricht- und/oder Verbindungsmittel in das Verankerungsmittel
eingreifen, beispielsweise in dieses eingeschraubt oder eingegossen werden.
Dies sorgt für
eine höhere mechanische
Stabilität.
Gleichzeitig werden die Toleranzen der Ausricht- und/oder Verbindungsmittel
im Wesentlichen nur durch das Verankerungsmittel in dem Halterahmen
bestimmt. Dieses kann während der
Herstellung des Photovoltaikmoduls jedoch präzise gehaltert werden, so dass
die Toleranzen insgesamt vergleichsweise niedrig gehalten werden
können.
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Dabei
kann sich das Verankerungsmittel zumindest abschnittsweise entlang
von Längsseiten des
Halterahmens erstrecken, beispielsweise in Form eines Blechs oder
einer Profilschiene, was zu einer weiteren Verbreiterung der Basis
des Verankerungsmittels und somit zu einer noch zuverlässigeren Verankerung
der Verbindungs- und/oder Ausrichtmittel an dem Halterahmen beiträgt.
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Als
Ausrichtmittel im Sinne der vorliegenden Anmeldung eignen sich beliebige
Gebilde, die eine Ausrichtung des Photovoltaikmoduls bzw. des Halterahmens
an korrespondierend ausgebildeten Ausrichtmitteln bzw. Gebilden
eines zugeordneten Montagerahmens durch einen Formschluss oder Kraftschluss
ermöglichen.
Beispielhaft seien Erhebungen oder Vertiefungen auf Seitenflächen und/oder
der Unterseite des Halterahmens genannt. Ferner eignen sich als
Verbindungsmittel im Sinne der vorliegenden Anmeldung beliebige
Formschluss- oder Kraftschlussgebilde, die einer Verbindung mit
einem zugeordneten Montagerahmen dienen können. Dabei können die
Verbindungsmittel als Vertiefungen oder Erhebungen auf Seitenflächen und/oder
der Unterseite des Halterahmens ausgebildet sein. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ragen jedoch die mechanischen Ausricht- und/oder Verbindungsmittel von der
Unterseite des Halterahmens ab, bevorzugt senkrecht. Die Photovoltaikmodule
können
somit vorteilhaft dicht gepackt montiert werden, ohne Beschränkungen
durch die mechanischen Ausricht- und/oder Verbindungsmittel.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist der Durchmesser der mechanischen Ausricht- und/oder Verbindungsmittel größer als
eine Öffnungsweite
der elektrischen Verbindungsmittel. Dies ermöglicht eine einfache Blindmontage
des erfindungsgemäßen Photovoltaikmoduls.
Denn durch den größeren Durchmesser
wird gewährleistet,
dass ein Ausricht- und/oder Verbindungsmittel nicht versehentlich
in einen an einem zugeordneten Montagerahmen vorgesehenen, komplementär ausgebildeten Verbindungsstecker
eingreift, was gegebenenfalls zu einer Beschädigung desselben führen könnte.
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Bevorzugt
werden am vorderen Ende der mechanischen Ausricht- und/oder Verbindungsmittel Führungsstrukturen,
die bei der Montage automatisch eine korrekte Positionierung des
Photovoltaikmoduls in Bezug zu dem zugeordneten Montagerahmen ermöglichen.
Zu diesem Zweck kann das vordere Ende der mechanischen Ausricht-
und/oder Verbindungsmittel insbesondere sich konisch verjüngend ausgebildet
sein. Dabei kann zusätzlich
an dem vorderen Ende auch ein mechanisches Verbindungs- oder Kopplungsmittel
vorgesehen sein, beispielsweise eine Rastausnehmung zum Verrasten
mit einem komplementären
Rastmittel an dem zugeordneten Montagerahmen.
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Der
Materialverbund kann zwischen der Solarzellen-Anordnung und der
transparenten Abdeckscheibe eine transparente Kunststoffschicht
umfassen, in welche die Solarzellen eingebettet sind, beispielsweise
aus EVA (Ethylenvinylacetat). Ferner kann die Rückseite der Solarzellen-Anordnung
mit einer witterungsfesten Kunststoffverbundfolie kaschiert sein,
beispielsweise aus Polyvinylfluorid (Tedlar®) oder
PET (Polyethylenterephtalat). Anstelle der Rückseitenkaschierung oder ergänzend kann
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
auf die Rückseite des
Materialverbunds bzw. der Solarzelle auch eine Schicht aus dem elastomeren
Kunststoff angeschäumt
bzw. angespritzt oder angegossen sein, die aus demselben Material
wie der Halterahmen ausgebildet ist und einstückig mit diesem ausgebildet
ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist der Halterahmen im Querschnitt im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet,
mit einer bevorzugt umlaufenden Abstützfläche, die mit einem Randbereich der
transparenten Abdeckscheibe adhäsiv
verbunden ist, und einer sich an die Abstützfläche anschließenden Stufe,
so dass zwischen der Oberseite des Halterahmens und einer Rückseite
des Materialverbunds bzw. der Solarzelle ein Spalt ausgebildet ist, der
sich zumindest abschnittsweise in Umfangsrichtung des Halterahmens
erstreckt und einer besseren Hinterlüftung der Solarzellen-Anordnung
dient, um Wärme
von den Solarzellen noch geeigneter abzuführen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
erstreckt sich durch das Verankerungsmittel hindurch zumindest ein
elektrischer Leiter, beispielsweise ausgebildet als Anschlussfahne,
einwärts
und in den Umfangsrand des Materialverbunds hinein, um die zumindest
eine Solarzelle bzw. die Solarzellen-Anordnung mit einem zugeordneten
elektrischen Verbindungsmittel zu verbinden, das in den Haltrahmen integriert
ist. Eine solche elektrische Kontaktierung kann in einfacher Weise
während
des Anspritzens, Gießens
oder Anschäumen
des Halterahmens bewerkstelligt werden, ohne dass zur elektrischen
Kontaktierung weitere aufwendige Prozessschritte erforderlich wären.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist
das Verankerungsmittel eine sich parallel zu der von dem Materialverbund
aufgespannten Ebene erstreckende Basisfläche auf, von der eine Haltestruktur
hin zu dem Materialverbund abragt, insbesondere im Wesentlichen
senkrecht abragt. Dadurch können
horizontale und senkrechte Kräfte
gleichermaßen
abgeleitet werden. Durch die elastomeren Eigenschaften des Materials
des Halterahmens bleibt der Materialverbund stets zuverlässig gehalten.
Die abragende Struktur kann dabei glatt, geriffelt oder in zweckmäßiger anderer
Weise ausgebildet sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Verankerungsmittel als Hohlprofil ausgebildet, das zur Innenseite
des Photovoltaikmodul hin offen ausgebildet ist und sich vollständig unterhalb
der von dem Materialverbund aufgespannten Ebene befindet. Das Hohlprofil
kann dabei senkrecht einwirkende Kräfte besonders zuverlässig aufnehmen,
ermöglicht gleichzeitig
jedoch eine ausreichende Krafteinleitung in Querrichtung. Insbesondere
kann ein solches Hohlprofil im Querschnitt im Wesentlichen C-förmig ausgebildet
sein, mit einem oberen Schenkel und einem dazu beabstandeten und
parallelen unteren Schenkel, welcher die vorgenannte Basisfläche des Verankerungsmittels
bildet.
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Zweckmäßig ist
dabei der obere Schenkel kürzer
als der untere Schenkel ausgebildet, so dass die Ausbildung des
vorgenannten Spalts zur Gewährleistung
einer effektiveren Hinterlüftung
der Solarzellen-Anordnung beiträgt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
sind in der vorgenannten Basisfläche
des Verankerungsmittels ferner eine Mehrzahl von Öffnungen
zur Kopplung bzw. Verbindung der mechanischen Ausricht- und/oder
Verbindungsmittel mit dem Verankerungsmittel ausgebildet, so dass
diese mechanisch noch stabiler mit dem Halterahmen verbunden werden
können.
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Gemäß einer
weiteren, auch gesondert unabhängig
beanspruchbaren Ausführungsform
ist bzw. sind in den Halterahmen ferner ein Sensor, beispielsweise
zur Überwachung
des Photovoltaikmoduls, und/oder ein elektronisches Bauelement,
insbesondere ein Wechselrichter, und/oder zumindest eine elektronische
Schaltung, insbesondere eine Bypass- bzw. Freilaufdiode oder eine Schaltung
zur Datenübermittlung,
integriert. Diese Bauelemente sind somit zuverlässig gegen Witterungseinflüsse etc.
geschützt.
Zu deren Halterung sind keine zusätzlichen, externen Anschlussdosen
und dergleichen erforderlich.
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Gemäß einer
weiteren, auch gesondert unabhängig
beanspruchbaren Ausführungsform
sind die mechanischen Ausricht- und/oder Verbindungsmittel und/oder
die elektrischen Verbindungsmittel jeweils auf einander gegenüber liegenden
Längsseiten der
rechteckförmig
oder quadratisch ausgebildeten Photovoltaikmodule an identischen
Positionen vorgesehen. Bei der Montage kann das Photovoltaikmodul somit
wahlweise in unterschiedlichen Drehstellungen an dem zugeordneten
Montagerahmen angeordnet bzw. mit diesem verbunden werden. Durch
die resultierende unterschiedliche elektrische Verschaltung von
benachbarten Photovoltaikmodule lässt sich so eine geeignete
Verschaltung einer Mehrzahl von Photovoltaikmodulen realisieren,
beispielsweise in Anpassung an bauliche Gegebenheiten auf einem Dach
oder einer Gebäudefassade.
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Zur
Ausbildung eines erfindungsgemäßen Photovoltaiksystems
werden die Photovoltaikmodule somit auf einen Montagerahmen montiert,
der eine Mehrzahl von korrespondierend ausgebildeten Ausricht- und/oder
Verbindungsmitteln zur Kopplung mit selbigen Elementen des Halterahmens
sowie eine Mehrzahl von elektrischen Verbindungsmitteln zur Herstellung
einer geeigneten elektrischen Verschaltung der Photovoltaikmodule
aufweist. Bevorzugt sind dabei benachbarte elektrische Verbindungsmittel
des Montagerahmens über
einen Leiter miteinander verbunden, so dass durch einfaches Aufstecken auf
den Montagerahmen benachbarte Photovoltaikmodule über die
elektrischen Verbindungsmittel des Montagerahmens unmittelbar miteinander
elektrisch verbunden werden können.
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Da
die Photovoltaikmodule erfindungsgemäß in unterschiedlichen Drehstellungen
montiert, insbesondere aufgesteckt, werden können, lassen sich so unterschiedliche
elektrische Verschaltungen in einfacher Weise realisieren, beispielsweise
nach einem einfachen Baukastenprinzip.
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Ein
weiterer Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung betrifft ferner
ein Verfahren zur Herstellung eines Photovoltaikmoduls, wie nachfolgend
ausführlicher
dargelegt.
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Figurenübersicht
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Nachfolgend
wird die Erfindung in beispielhafter Weise und unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben werden. Es zeigen:
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1 in
einer perspektivischen Explosionsdarstellung ein Photovoltaikmodul
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 in
einer schematischen Schnittansicht ein mechanisches Ausricht- und/oder
Verbindungsmittel des Photovoltaikmoduls gemäß der 1;
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3 eine
Schnittansicht des Photovoltaikmoduls gemäß der 1 mit einem
elektrischen Verbindungsmittel, sowie das Zusammenwirken mit einem
komplementären
elektrischen Verbindungsmittel eines zugeordneten Montagerahmens
(nicht gezeigt); und
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4a–4c Einzelschritte
eines Verfahrens zur Herstellung des Photovoltaikmoduls gemäß der 1.
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In
den Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen identische oder
im Wesentlichen gleich wirkende Elemente oder Elementgruppen.
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Ausführliche
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen
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Gemäß der 1 umfasst
das insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnete Photovoltaikmodul
einen im Profil im Wesentlichen quaderförmigen Halterahmen 10,
der ein flächiges
Verbundmaterial trägt,
das eine transparente Abdeckscheibe 2, beispielsweise aus
einem Glas oder transparenten Kunststoff, und zumindest eine Solarzelle 3,
bevorzugt eine Mehrzahl von Solarzellen, umfasst, wobei zwischen
der Abdeckscheibe 2 und der Solarzellen-Anordnung eine
transparente Kunststoffschicht, beispielsweise aus EVA, vorgesehen
ist, in die die Solarzellen 3 eingebettet sind. Die Rückseite
der Solarzellen 3 kann mit einer witterungsfesten Kunststoffverbundfolie,
beispielsweise aus Polyvinylfluorid und Polyester, kaschiert sein.
Alternativ können
die Solarzellen in einen Kunstharz eingegossen und mit der transparenten
Abdeckscheibe 2 verbunden sein. Die Solarzellen 3 erstrecken
sich nicht ganz bis zum Rand der transparenten Abdeckscheibe 2.
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Der
Halterahmen 10 aus einem Kunststoff, beispielsweise Polyurethan,
ist an den Rand des vorgenannten Verbundmaterials angespritzt oder
angeschäumt
oder angegossen und umfasst einen vergleichsweise schmalen oberen
Umfangsrand 11, der die Abdeckscheibe 2 am Rand
zumindest abschnittsweise einfasst, optional umlaufend dicht einfasst, eine
horizontale Abstützfläche 12,
deren Breite auf den Abstand des Seitenrands des Einkapselungsmaterials 4 zu
dem Seitenrand der transparenten Abdeckscheibe 2 abgestimmt
ist, eine Stufe 13, der sich ein Innenvorsprung 14 anschließt, der
sich horizontal zur Innenseite des Photovoltaikmoduls erstreckt,
sowie einen Innenrand 15 und eine Unterseite 16,
die parallel zu der Abstützfläche 12 und
dem Innenvorsprung 14 ist. Zwischen der Rückseite
des vorgenannten Verbundmaterials und der Oberseite des Innenvorsprungs 14 verbleibt
ein Spalt, dessen Breite durch die Höhe der Stufe 13 vorgegeben
ist und bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel etwa 5,0 mm
beträgt.
Die Höhe
des Innenrands 15 beträgt
dabei bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
etwa 30 mm. Insgesamt fasst der Halterahmen 10 den Materialverbund
am Rand ein. Gemäß der 1 ist
auf die Rückseite
des Materialverbunds eine Kunststofflage 17 geschäumt bzw.
gespritzt, die bevorzugt aus demselben Material wie dem Material
des Halterahmens 10 ausgebildet ist, also zweckmäßig aus
einem elastomeren Kunststoff. Insgesamt ist die Anordnung von Solarzellen 3 hermetisch
dicht eingekapselt in dem Halterahmen 10 gehalten.
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Gemäß der 1 ist
in den Haltrahmen 10 ein als Verankerungsmittel wirkendes
C-förmiges Profil 20 integriert,
das einen als Basisfläche
wirkenden unteren Schenkel 22, einen vertikalen Verbindungsschenkel 26 und
einen vergleichsweise kurzen oberen Schenkel 21 umfasst,
wobei das Profil 20 zur Innenseite des Photovoltaikmodul 1 hin
offen ist. Das Profil 20 erstreckt sich jeweils entlang
der Längsseiten
des Photovoltaikmoduls 1. Zweckmäßig sind in den Ecken des Photovoltaikmoduls 1 aneinander
anstoßenden
Profile 20 schräg
geschnitten, so dass zwei benachbarte Profile 20 unmittelbar
aneinander angrenzen können.
Grundsätzlich
können
die Profile 20 jedoch auch Durchbrechungen aufweisen, auch
in den Eckbereichen des Photovoltaikmoduls.
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Gemäß der 1 sind
in dem unteren Schenkel 22 an vorbestimmten Stellen Öffnungen 23, 24 ausgebildet.
Wie der Zusammenschau der 1 und 2 entnommen
werden kann, durchragt der Schaft eines Verbindungsstifts 30 die Öffnung 23, greift
also der Verbindungsstift 30 in das Profil 20 ein. Der
Verbindungsstift 30 kann beim Spritzgießen bzw. beim Schäumen des
Halterahmens 10 in selbigen integriert werden. Alternativ
kann der Verbindungsstift 30 nachträglich mit dem Halterahmen 10 verbunden werden,
beispielsweise durch Einschrauben eines Außengewindes in den Kunststoff
des Halterahmens 10 und/oder in das Profil 20.
Gemäß der 1 ist
das vordere Ende des Verbindungsstifts 30 mit einer konischen
Spitze 31 versehen, wobei im Übergangsbereich zum Schaft
eine umfängliche
Rastausnehmung 32 zum Verrasten des Verbindungsstifts mit
einer korrespondierend ausgebildeten Rastaufnahme eines Montagerahmens
(nicht gezeigt) ausgebildet ist.
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Wie
den 1 und 3 entnommen werden kann, ist
im Bereich der Öffnung 24 in
dem Halterahmen 10 ein zylindrischer Hohlraum 40 ausgebildet,
in dessen Innenraum mittig ein Kontaktstift 41 eines üblichen
elektrischen Steckverbinders angeordnet ist. Der Kontaktstift 41 ist
dabei in das Kunststoffmaterial des Halterahmens 10 eingegossen
bzw. geschäumt
oder eingegossen. Der Kontaktstift 41 ist mit einem Draht 42 verbunden,
der sich vertikal aufwärts erstreckt
und dabei den oberen Schenkel 21 des Profils 20 passiert.
Nahe der Rückseite
der Abdeckscheibe 2 ist der Draht 42 abgewinkelt.
Der Draht 42 geht über
bzw. ist verbunden mit einer Anschlussfahne 43, die in
den Seitenrand des Verbundmaterials eindringt, insbesondere in das
rückseitig
aufgebrachte Einkapselungsmaterial 4 eindringt, um seitlich
eine Solarzelle 3 geeignet zu kontaktieren. Das Profil 20 kann
auch aus einem Metall ausgebildet sein, beispielsweise als übliches
Strangpressprofil.
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Gemäß der 3 ist
in der Umfangswand des Hohlraums 40 eine Riffelung 44 oder
ein vergleichbares Formschlussgebilde ausgebildet, das beim Eingriff
des vorstehend beschriebenen Steckers in eine korrespondierend ausgebildete
Steckerbuchse mit einem korrespondierend ausgebildeten Formschlussgebilde,
beispielsweise einer komplementären
Riffelung 47, der komplementären Steckerbuchse zusammenwirkt,
um die elektrische Steckverbindung abzudichten. Der Montagerahmen ist
in der 3 schematisch mit dem Bezugszeichen 34 bezeichnet
und soll aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nachfolgend nur kurz beschrieben werden. Der Montagerahmen, der
beispielsweise auf einem Dach oder einer Gebäudefassade montiert ist, umfasst
eine Vielzahl von rahmenartigen Haltestrukturen in einer regelmäßigen Anordnung,
in Entsprechung zu der Struktur des vorstehend beschriebenen Halterahmens,
so dass von dem Montagerahmen gleichzeitig eine Mehrzahl von Photovoltaikmodulen, wie
vorstehend beschrieben, in einer regelmäßigen Anordnung gehalten werden
können.
In den Montagerahmen sind an vorbestimmten Stellen, in Entsprechung
zu den Stellen der mechanischen Verbindungsmittel an dem Halterahmen,
zu den mechanischen Verbindungsmitteln der Photovoltaikmodule korrespondierend
ausgebildete komplementäre
Verbindungsmittel, beispielsweise korrespondierend ausgebildete
Aufnahmen, vorgesehen, so dass die Photovoltaikmodule einfach in
den Montagerahmen eingesteckt und durch Verrasten mit selbigen verbunden
werden können.
Gleichzeitig sind in dem Montagerahmen an vorbestimmten Stellen,
in Entsprechung zu den Stellen, an denen in dem Halterahmen die
elektrischen Verbindungsmittel vorgesehen sind, komplementäre elektrische
Verbindungsmittel vorgesehen, so dass beim Einstecken eines Photovoltaikmoduls
in den Montagerahmen automatisch auch eine elektrische Verbindung
hergestellt wird.
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Wie
in der 3 schematisch angedeutet, umfasst eine Steckerbuchse
in dem Montagerahmen 34 eine Steckerstiftaufnahme 46,
die mittig in einer Buchse 45 angeordnet ist, wobei die
Aufnahme 46 mit einem elektrischen Verbindungselement,
beispielsweise einem elektrischen Verbindungskabel, verbunden ist.
Das Verbindungselement 48 ist mit einer angrenzenden Steckerbuchse
verbunden, mit der ein benachbartes Photovoltaikmodul oder ein benachbarter
Wechselrichter beim Einstecken in den Montagerahmen eine elektrische
Verbindung eingeht. Somit wird über
den Montagerahmen eine geeignete Verschaltung einer Mehrzahl von
Photovoltaikmodulen und ggf. mindestens eines Wechselrichters bewerkstelligt.
Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
sind die vorstehend beschriebenen mechanischen Verbindungsmittel
und die vorstehend beschriebenen elektrischen Verbindungsmittel
auf einander gegenüberliegenden Längsseiten
eines Photovoltaikmoduls an identischen Positionen vorgesehen. Dabei
kann das Photovoltaikmodul eine quadratische oder rechteckförmige Grundform
aufweisen. In dieser Konfiguration können die Photovoltaikmodule
in unterschiedlichen Drehstellungen, beispielsweise unter 0°, 90°, 180° und 270°, in den
Montagerahmen eingesteckt werden. Durch geeignete Wahl der Drehstellungen
kann so eine geeignete Verschaltungsrichtung der Photovoltaikmodule
bewerkstelligt werden.
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Beim
Einstecken eines Photovoltaikmoduls dienen die konischen Spitzen 31 der
Verbindungsstifte gleichzeitig auch als Ausricht- bzw. Führungsmittel,
um die Photovoltaikmodule in ihre geeigneten Stellungen zu führen bzw.
dort auszurichten. Dies ermöglicht
eine einfache und schnelle Montage der erfindungsgemäßen Photovoltaikmodule.
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Nachfolgend
wird anhand der 4a–4c beispielhaft
ein Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung zur Herstellung von Photovoltaikmodulen erläutert werden.
Gemäß der 4a wird
der eine transparente Abdeckscheibe 2 und die Solarzellen-Anordnung 3 umfassende
Materialverbund auf den Boden 51 einer wannenförmigen Form 50 mit
senkrecht von dem Boden abragenden Seitenwänden 52 eingebracht,
so dass die Oberseite der Abdeckscheibe 2 auf dem Boden 51 anliegt.
Zur Herstellung des Materialverbunds kann vorher auf die Rückseite
der Abdeckscheibe 2 eine zugeschnittene Bahn EVA-Folie
aufgelegt werden. Die Solarzellen werden beispielsweise im Vorfeld
mittels Lötbändchen zu
einzelnen Strängen
verbunden und auf der Scheibe mit der EVA-Folie exakt positioniert.
Anschließend
werden die Querverbinder, die die einzelnen Stränge miteinander verbinden,
positioniert und verlötet.
Danach wird alles beispielsweise nacheinander mit einer zugeschnittenen
EVA-Folie und einer Tedlar®-Folie bedeckt. Als nächster Prozessschritt
erfolgt das Laminieren des Moduls bei einem Unterdruck und etwa
150° Celsius.
Beim Laminieren bildet sich so aus der bis dahin milchigen EVA-Folie
eine klare, dreidimensional vernetzte und nicht mehr aufschmelzbare
Kunststoffschicht, in der die Solarzellen eingebettet sind und die
fest mit der Abdeckscheibe und der Rückseitenfolie verbunden ist.
Alternativ kann anstelle der EVA-Folie
auch eine Folie aus thermoplastischen Kunststoffen wie thermoplastischem Polyurethan
(TPU) oder Polyvinylbutyral (PVB) eingesetzt werden oder können die
Solarzellen auch in bekannter Weise eingegossen und mit der Abdeckscheibe
verbunden werden. Anschließend
wird das derart produzierte Halbzeug gemäß der 4a in eine
beispielsweise wannenförmige
Form 50 eingelegt.
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Gemäß der 4a werden
die C-förmigen Profile 20 beabstandet
zu den Seitenwänden 52 der Form 50 angeordnet.
Zu diesem Zweck können
auf dem Boden 56 einer Gegenform 55 vertikal abragende
Vorsprünge 59 als
Abstandshalter zum vorübergehenden
Halten der Profile 20 verwendet werden. Gemäß der 4b weist
die Gegenform 55 einen zentralen, erhabenen Abschnitt 57 auf,
der bei dicht geschlossener Form an der Rückseite des vorgenannten Materialverbunds
anliegt. Somit wird nahe den Seitenwänden der geschlossenen Form
ein im Querschnitt im Wesentlichen quaderförmiger umlaufender Kanal 61 ausgebildet,
in dem die Profile 20 beabstandet zu den Innenumfangswänden des
Kanals 61 angeordnet sind. Von dem erhabenen Abschnitt 57 ragt
ein Vorsprung 60 ab, der zur Abformung des Spalts 7 auf
der Rückseite
des Photovoltaikmoduls dient (vgl. 4a). Gemäß der 4b ist
zwischen dem Seitenrand der Abdeckscheibe 2 und der Seitenwand 52 der
Form 50 ein Spalt ausgebildet, der die Breite des oberen
umlaufenden Rands 11 des Halterahmens vorgibt (vgl. 4c).
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Der
Halterahmen wird durch Auffüllen
des umlaufenden Kanals
61 bei geschlossener Form ausgebildet,
wobei die Prozessbedingungen an sich aus dem Stand der Technik hinreichend
bekannt sind und hier nicht ausführlicher
angeführt
werden sollen. Beispielhaft angeführt seien die Prozessbedingungen
und Materialien, die in
US 4,830,038 ,
US 5,008,062 ,
DE 198 14 652 A1 ,
DE 198 14 653 A1 und
DE 202 20 444 U1 offenbart
sind, wobei der Inhalt sämtlicher
vorgenannter Druckschriften zu Offenbarungszwecken in die vorliegende
Anmeldung ausdrücklich
mit aufgenommen sei.
-
Schließlich wird
so der im Querschnitt in der 4c wiedergegebene
Halterahmen 10 ausgebildet, welcher die Abdeckscheibe und
die Anordnung von Solarzellen 3 am Rand umlaufend dicht
einfasst. Nach dem Entformen des Vorsprungs 59 (vgl. 4b)
verbleibt im Bereich einer Öffnung 25 in
dem unteren Schenkel 22 des Profils 20 ein zylindrischer Hohlraum 100,
in dem beispielsweise ein mechanisches Verbindungsmittel, wie vorstehend
beschrieben, aufgenommen werden kann.
-
Wie
der 1 entnommen werden kann, können in den Halterahmen gleichzeitig
auch weitere Bauelemente integriert werden (in der 1 durch das
Bezugszeichen 70 angedeutet), beispielsweise ein Sensor,
ein elektronisches Bauelement, beispielsweise ein Wechselrichter,
oder eine elektronische Schaltung, beispielsweise eine Schaltung
mit einer Bypass- bzw. Freilaufdiode oder ein Schaltkreis zur drahtlosen
Nachrichtenübermittlung
etc.
-
- 1
- Photovoltaikmodul
- 2
- Transparente
Abdeckscheibe
- 3
- Solarzelle
- 4
- Einkapselungsmaterial
- 7
- Aussparung
- 8
- Verbindungsrand
- 10
- Halterahmen
- 11
- Oberer
Umfangsrand
- 12
- Abstützfläche
- 13
- Stufe
- 14
- Innenvorsprung
- 15
- Innenrand
- 16
- Unterseite
- 17
- Rückseitige
Umschäumung
- 18
- Aussparung
für mechanisches
Verbindungsmittel
- 19
- Aussparung
für elektrisches
Verbindungsmittel
- 20
- Verankerungsmittel/Profilschiene
- 21
- Oberer
Schenkel
- 22
- Unterer
Schenkel
- 23
- Öffnung für mechanisches
Verbindungsmittel
- 24
- Öffnung für elektrisches
Verbindungsmittel
- 25
- Öffnung für Abstandshalter 59
- 26
- Vertikale
Verankerungsstruktur/Verbindungsschenkel
- 30
- Mechanisches
Verbindungs- und Ausrichtelement
- 31
- Konische
Spitze
- 32
- Rastausnehmung
- 33
- Gewinde
- 34
- Montagerahmen
- 40
- Elektrischer
Steckverbinder
- 41
- Steckerstift
- 42
- Elektrisches
Verbindungselement/Draht
- 43
- Anschlussfahne
- 44
- Formschlusselement/Riffelung
- 45
- Buchse
- 46
- Steckerstiftaufnahme
- 47
- Formschlusselement
- 48
- Elektrisches
Verbindungselement
- 50
- Obere
Formhälfte
- 51
- Boden
- 52
- Seitenwand
- 55
- Untere
Formhälfte
- 56
- Flacher
Seitenrand
- 57
- Zentraler
erhabener Bereich
- 58
- Stufe
- 59
- Abstandshalter
- 60
- Umfangsvorsprung
- 61
- Hohlraum
- 70
- Elektronisches
Bauelement/Schaltkreis
- 100
- Hohlraum