DE102007031107A1 - Ankerstab für eine Schalung - Google Patents
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Abstract
Ein Ankerstab (1) für eine Schalung, der an den Endabschnitten (2, 3) mit einem Gewinde versehen ist, weist zum Entfernen aus dem gehärteten Beton einen konischen Kunststoffmantel (4) zwischen den Gewindeabschnitten (2, 3) auf. Zur formschlüssigen Verbindung mit dem Kunststoffmantel (4) ist der Ankerstab (1) zwischen den Gewindeabschnitten (2, 3) mit Vorsprüngen versehen.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Ankerstab für eine Schalung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Die Ankerstäbe, mit denen die Schalungswände gegeneinander verspannt werden, können nach dem Erhärten entweder im Beton verbleiben. Vorzugsweise werden sie jedoch aus dem Beton entfernt, um wieder verwendet werden zu können.
- Dazu kann der Ankerstab im mittleren Bereich konisch ausgebildet sein. Wenn dann auf das Ende des Ankerstabs geschlagen wird, das dem verjüngten Ende des Konus zugewandt ist, lässt sich der Ankerstab lösen und aus dem Beton ziehen.
- Aus
CA 2,515,758 A1 ist bereits ein Ankerstab nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Der mittlere Abschnitt wird dabei durch einen Stahlkonus gebildet, an den die beiden Gewindeabschnitte angeschweißt sind. Es ist jedoch auch ein Ankerstab bekannt, bei dem die Gewindeabschnitte und der Stahlkonus aus einem Stahlrohling einstückig herausgearbeitet sind. - Beide bekannten Ankerstäbe besitzen jedoch nur eine geringe Tragfähigkeit. Dies ist bei dem Stahlkonus mit den angeschweißten Gewindeabschnitten auf die Schweißstellen zurückzuführen, und bei dem einstückigen Ankerstab darauf, dass wegen des Herausarbeitens aus dem Stahlrohling hinsichtlich der Härte des Stahls Kompromisse eingegangen werden müssen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen wieder verwendbaren Ankerstab hoher Tragfähigkeit bereitzustellen.
- Dies wird erfindungsgemäß durch den im Anspruch 1 gekennzeichneten Ankerstab erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
- Erfindungsgemäß weist der Ankerstab oder Schalungsanker zwischen dem Gewinde an den beiden Endabschnitten Vorsprünge zur formschlüssigen Verbindung mit einem Kunststoffmantel auf, der den konischen Abschnitt bildet. Der Ankerstab besteht aus hochfestem Stahl und weist vorzugsweise eine Güte oder Streckgrenze von mehr als 500 N/mm2 auf.
- Vorzugsweise wird dabei der Ankerstab durch einen Gewindestab gebildet, der eine Streckgrenze von mindestens 700, insbesondere mindestens 900 N/mm2 und eine Zugfestigkeit von mindestens 900, insbesondere mindestens 1100 N/mm2 aufweist. Der Nenndurchmesser des Gewindestabs beträgt vorzugsweise wenigstens 10 mm, insbesondere wenigstens 15 mm, und besonders bevorzugt zwischen 15 und 30 mm.
- Das Gewinde im mittleren Bereich des Gewindestabs bildet dabei die Vorsprünge, mit denen der konische Kunststoffmantel durch formschlüssige Verbindung mit dem Ankerstab so fest verankert wird, dass sich der Kunststoffmantel nicht löst, wenn der Ankerstab aus dem gehärteten Beton herausgeschlagen bzw. herausgezogen wird. Der Gewindestab kann ein warmgewalzter oder kalt gerollter Gewindestab sein, wobei ein warmgewalzter Gewindestab im allgemeinen bevorzugt wird.
- Der Kunststoffmantel wird durch die Vorsprünge bzw. Gewinderippen gegen Verschiebung in axialer Richtung fixiert. Dazu müssen die Vorsprünge bzw. Gewinderippen in den Kunststoffmantel möglichst weit eindringen.
- Um den konischen Kunststoffmantel formschlüssig mit dem Ankerstab zu verbinden, wird der Kunststoffmantel daher vorzugsweise durch ein formgebendes Verfahren auf den Ankerstab aufgebracht. Dazu kann der Kunststoffmantel durch Spritzgießen, Pressen oder Gießen oder Extrudieren auf den Ankerstab aufgebracht werden oder durch Vulkanisation. Damit erstreckt sich der Kunststoff formschlüssig in die Zwischenräume zwischen den Vorsprüngen bzw. Gewinderippen.
- Der Kunststoff kann z. B. Polyurethan, Polyamid oder Polyethylen, Polypropylen oder ein beliebiger anderer Kunststoff sein. Wesentlich ist nur, dass der Kunststoff keine reaktionsfähigen Gruppen aufweist, sodass er sich nicht mit dem erhärteten Beton verbindet. Ferner soll der Kunststoffmantel nicht zu hart und damit nicht zu spröde sein, um den Belastungen an einer Baustelle zu widerstehen, aber auch, um beim Entfernen aus dem Beton nicht Schaden zu nehmen. Der Emodul des Kunststoff liegt daher vorzugsweise zwischen 100 und 10000 MPa, insbesondere 500 bis 5000 MPa. Darüber hinaus sollte der Kunststoff widerstandsfähig gegen Schalöle und dergleichen Stoffe an einer Baustelle sein.
- Der konische Kunststoffmantel weist einen Außendurchmesser auf, dass er alle Vorsprünge zwischen den beiden Gewindeabschnitten an den Enden des Ankerstabs bedeckt, also auch die Vorsprünge des Ankerstabs an seinem verjüngten Ende. Das heißt, wenn ein Gewindestab als Ankerstab verwendet wird, ist der Durchmesser des Kunststoffmantels stets größer als das Rippenaußenmaß.
- Vorzugsweise wird das Ende des Ankerstabs gekennzeichnet, auf das geschlagen bzw. an dem gezogen wird, um den Ankerstab aus dem Beton zu entfernen. Dazu kann das betreffende Ende z. B. durch Entfernen eines kleinen Teils des Gewindes am Stabende gekennzeichnet werden.
- Der erfindungsgemäße Ankerstab besitzt nicht nur eine höhere Tragfähigkeit als herkömmliche Ankerstäbe bei gleichem Durchmesser, vielmehr besitzt er die gleiche hohe Tragfähigkeit wie die nicht wieder verwendbaren Ankerstäbe, die im Beton verbleiben, da er aus dem gleichen Stahl bestehen kann.
- Darüber hinaus wird gegenüber einem herkömmlichen konischen Ankerstab eine deutliche Gewichtsreduktion von im allgemeinen mehr als 10, insbesondere 30 und mehr erzielt. Zudem hat der Kunststoffmantel den Vorteil, dass er nach Verformung unter Betondruck aufgrund seiner Elastizität wieder die ursprüngliche Form einnimmt (Selbstheilungseffekt). Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Ankerstabs besteht darin, dass er sich auch nach mehrmaliger Verwendung leicht lösen lässt. Im Gegensatz dazu ist es bei den bekannten Ankerstäben unvermeidbar, dass der konische Mittelteil, das aus Stahl besteht, durch Korrosion mit der Zeit aufgerauht wird und sich dadurch gar nicht oder nur schwer lösen lässt.
- Die Enden des konischen Kunststoffmaterials können auch eine bestimmte Gestalt aufweisen. So kann das erweiterte Ende des Kunststoffanteils z. B. eine Ringschulter aufweisen.
- Nachstehend ist der erfindungsgemäße Ankerstab anhand der beigefügten Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Darin zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf einen Ankerstab; und -
2 einen Teil des Ankerstabs in einer modifizierten Ausführungsform. - Gemäß
1 weist ein Ankerstab1 an seinen beiden Enden Gewindeabschnitte2 ,3 auf. Zwischen den Gewindeabschnitten2 ,3 ist ein Kunststoffmantel4 vorgesehen, der konzentrisch zum Ankerstab1 ausgebildet ist. - Der Ankerstab wird durch einen Gewindestab aus Stahl gebildet. Der mittlere Gewindeabschnitte des Gewindestabs zwischen den beiden Endabschnitten
2 ,3 dient zur formschlüssigen Verankerung des Kunststoffmantels4 . Der Kunststoffmantel4 ist dazu formgebend auf den Ankerstab1 aufgebracht, z. B. durch Spritzgießen. - Der Ankerstab
1 kann z. B. einen Nenndurchmesser A von 10 mm und mehr besitzen, wobei die Gewinderippen5 beispielsweise eine Höhe von 1 bis 5 mm aufweisen können. Aufgrund seiner Herstellung beim Warmwalzen weist er auf gegenüberliegenden Seiten planparallele Flächen6 auf. Selbstverständlich kann das Gewinde auch umlaufend ausgebildet sein. - Die Konizität des Kunststoffmantels
4 , also das Verhältnis aus der Differenz zwischen dem Außendurchmesser B am erweiterten Ende und dem Außendurchmesser C am verjüngten Ende des Kunststoffmantels4 bezogen auf die Länge L beträgt vorzugsweise 0,5 bis 2,5 mm, insbesondere 1 bis 2 mm pro 100 mm L. - Die Länge L des Kunststoffmantels
4 entspricht im Wesentlichen dem Abstand der Schalungswände, die mit dem Ankerstab1 verspannt werden. - An dem Gewindeabschnitt
2 , der dem verjüngten Ende des Kunststoffmantels4 benachbart ist, ist in dem Bereich7 das Gewinde entfernt, um für das Ankerstabende eine Markierung zu bilden, auf die zum Lösen des Ankerstabs1 aus dem erhärteten Beton geschlagen wird. - Bei der Ausführungsform nach
2 weist der Kunststoffmantel4 an seinem erweiterten Ende eine Ringschulter8 auf, wobei sich das erweiterte Ende durch die (nicht dargestellte) Schalungswand erstreckt, sodass die Ringschulter8 an der Schalungswand außen anliegt und eine Dichtung für den Rohbeton bildet. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - CA 2515758 A1 [0004]
Claims (7)
- Ankerstab für eine Schalung, der an den Endabschnitten (
2 ,3 ) mit einem Gewinde und zum Entfernen aus dem gehärteten Beton mit einem konischen Abschnitt zwischen den Gewindeabschnitten (2 ,3 ) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ankerstab (1 ) zwischen den Gewindeabschnitten (2 ,3 ) mit Vorsprüngen zur formschlüssigen Verbindung mit einem Kunststoffmantel (4 ) versehen ist, der den konischen Abschnitt bildet. - Ankerstab nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er durch einen Gewindestab gebildet wird, dessen Gewinde zwischen den Endabschnitten (
2 ,3 ) die Vorsprünge zur formschlüssigen Verbindung mit dem Kunststoffmantel (4 ) bildet. - Ankerstab nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindestab ein warmgewalzter Gewindestab ist.
- Ankerstab nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gewindestab eine Streckgrenze von mindestens 700 N/mm2 aufweist.
- Ankerstab nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Konizität des Kunststoffmantels (
4 ) 0,5 bis 2,5 mm pro 100 mm der Länge (L) des Kunststoffmantels (4 ) beträgt. - Ankerstab nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoffmantel (
4 ) durch ein formgebendes Verfahren so aufgebracht ist, dass er sich zwischen die Vorsprünge erstreckt. - Ankerstab nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stabende mit einer Markierung (
7 ) versehen ist, auf das zur Entfernung des Ankerstabs aus dem erhärteten Beton geschlagen oder daran angezogen wird.
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