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Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft eine selbstnivellierende Laservorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Um
Nivellier-, Ausricht- und/oder Markierungsaufgaben im Bereich des
Handwerks, z. B. des Innenausbaus, durchzuführen, werden
seit einiger Zeit Laserprodukte eingesetzt, die je nach Anwendung
Lasermarkierungen erzeugen, um eine von der Ausrichtung von Böden,
Decken oder Wänden unabhängige Referenz zu realisieren.
Dabei unterscheidet man zwischen sogenannten Rotationslasern, bei
denen ein Lasersignal durch Rotation der Lichtquelle oder eines
strahlumlenkenden Bauelements in einer einzustellenden Ebene aufgefächert
wird und somit eine Referenzfläche definiert und sogenannten
Linienlasern, welche es durch die Projektion des Lasersignals auf
eine Referenzfläche ermöglichen, dass eine vorgegebene
Richtung sichtbar wird und eingehalten werden kann.
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Beispielsweise
ist aus der
EP 0 785
412 A2 eine Laser-Nivellier-Einrichtung mit einem langgestreckten
Gehäuse und Libellen bekannt, die sich als Laserwasserwaage
mit dem Gehäuse in einer gewünschten Ebene einnivellieren
lässt und einen Laserstrahl zu Führungszwecken
aussendet.
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Aus
der
DE 295 11 266
U1 ist ein Markierungslaser bekannt, bei dem eine Lasereinheit
nicht bewegbar, also in einem Gehäuse fest eingebaut ist, und
wobei das Gehäuse ein sich selbsttätig lotrecht ausrichtendes
Pendel bildet.
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Aus
der
DE 297 16 316
U1 ist ein Pendellaser zum Nivellieren und/oder Anbringen
von Markierungen an Wänden bekannt, der ein Gehäuse
mit einer Aufhängevorrichtung aufweist, wobei das Gehäuse
eine Öffnung für einen Laserstrahl eines freischwingend
an einer Pendelachse aufgehängten Laserstrahlgenerators
aufweist.
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Aus
der
DE 10 2004
027 647 A1 ist eine Markierungslaservorrichtung mit zwei
Geräteeinheiten bekannt, wobei die zweite Geräteeinheit
gegenüber der ersten Geräteeinheit verstellbar
ist und Messmittel, wie beispielsweise ein mechanisches Messsystem,
vorgesehen sind, um den Abstand zwischen den zwei Geräteeinheiten
zu bestimmten.
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Eine
gattungsgemäße, an sich bekannte selbstnivellierende
Laservorrichtung dient zur Nivellierung und/oder Markierung mit
Hilfe des von der Lasereinheit erzeugten Laserstrahls von bzw. auf
Objekten, beispielsweise zur Anzeige von Linien auf Oberflächen,
wobei eine solche Linie unabhängig von einer Gehäuseausrichtung
der selbstnivellierenden Laservorrichtung senkrecht zum Lot oder
lotrecht ist. Zum Selbstnivellieren ist es bekannt, passive Selbst-Nivellierungsanordnungen,
wie Pendellaseranordnungen einzusetzen. Daneben ist es bekannt,
aktive Selbstnivellierungsanordnungen einzusetzen, die über
geeignete Sensoren die Lage der Lasereinheit ermitteln und diese
dann aktiv, insbesondere über Stellmotoren ausrichten.
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In
der Praxis treten häufig Fälle auf, bei denen
eine gattungsgemäße selbstnivellierende Laservorrichtung
der eingangs genannten Art zur Anzeige horizontaler Linie auf vertikalen
Objekten genutzt wird, es jedoch darüber hinaus wünschenswert
ist, eine solche selbstnivellierende Laservorrichtung auf Höhe
einzustellen. Bekannt ist es hierzu die selbstnivellierende Laservorrichtung
an einem separaten Stativ zu befestigen. Nachteilig hierbei ist
es, dass hierzu zusätzlich zu der selbstnivellierende Laservorrichtung
das platzeinnehmende, separate Stativ mitgeführt werden
muss. Ähnlich nachteilig ist der Anbau einer selbstnivellierenden
Laservorrichtung an einer sich zwischen Boden und Decke erstreckenden,
separaten Klemmstange. Daneben ist es bekannt die selbstnivellierende
Laservorrichtung an einem separaten Untergestell zu befestigen,
wobei eine derartige Lösung nur einen sehr kleinen Höhenverstellweg
bietet.
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Offenbarung der Erfindung
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Technische Aufgabe
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine kompakte selbstnivellierende
Laservorrichtung vorzuschlagen, die bzw. deren Lasereinheit ohne platzeinnehmende,
separate Hilfsmittel vorsehen zu müssen, in unterschiedlichen
Höhenpositionen sicher positionierbar ist.
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Technische Lösung
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen
angegeben. In den Rahmen der Erfindung fallen auch sämtliche
Kombinationen aus zumindest zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen
und/oder den Figuren angegebenen Merkmalen.
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Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, zum Aufnehmen bzw. Abstützen
der Gewichtskraft des Gehäuses, der Selbst-Nivellieranordnung
und der Lasereinheit ausgebildete Haltemittel in die selbstnivellierende
Laservorrichtung aufzunehmen, die Haltemittel also als integralen
Bestandteil der selbstnivellierenden Laservorrichtung auszubilden. Die
Haltemittel müssen dabei derart ausgebildet sein, dass
mit ihnen das Gehäuse, die Selbst-Nivellieranordnung und
die Lasereinheit gemeinsam in unterschiedlichen Höhenpositionen,
d. h. in unterschiedlichen Positionen entlang der Lotrechten positioniert
werden können. Bevorzugt sind die Haltemittel derart ausgebildet,
dass die Lasereinheit in vorgegebenen Grenzen in beliebigen, d.
h. frei wählbaren Positionen relativ zu der Lotrechten
positionierbar ist. Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass das Gehäuse
mit der Selbst-Nivellieranordnung und der Lasereinheit an den Haltemittel
hängend in unterschiedlichen Positionen entlang der Lotrechten
positionierbar ist, oder die Haltemittel derart auszubilden, dass diese
das Gehäuse mit der Selbst-Nivellieranordnung und der Lasereinheit
stützen, sich das Gehäuse also oberhalb der Haltemittel
befindet. Von Vorteil ist es, wenn die Haltemittel eine Höhenverstellbarkeit der
Lasereinheit von mindestens 10 cm, vorzugsweise von mindestens 25
cm, besonders bevorzugt von mindestens 50 cm bieten. Besonders bevorzugt
ist eine Ausführungsform, bei der eine Positionierung entlang
der Lotrechten in einem Bereich von 2 m oder 3 m oder darüber
relativ zu einem Bezugspunkt möglich ist. Da die Haltemittel
integraler Bestandteil der Pendellaser-Vorrichtung sind, werden
keine großvolumigen, d. h. platzintensiven, separaten Hilfsmittel zum
höhenverstellbaren Anordnen, d. h. Positionieren der Lasereinheit
benötigt. Somit entfällt auch die Montage der
selbstnivellierenden Laservorrichtung an separaten Hilfsmitteln,
wodurch die selbstnivellierende Laservorrichtung schneller einsatzbereit
ist. Bevorzugt sind die Haltemittel derart ausgebildet, dass sie
zwischen einer platzsparenden Lagerstellung und einer, insbesondere
ausgefahrenen Funktionsstellung verstellbar sind.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist mit Vorteil vorgesehen, dass die
Haltemittel am oder im Gehäuse der selbstnivellierenden
Laservorrichtung festgelegt sind, um eine sichere und zuverlässige Übertragung
der Gewichtskraft der Bestandteile der selbstnivellierenden Laservorrichtung
auf die Haltemittel sicherzustellen.
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Von
besonderem Vorteil ist eine Ausführungsform, bei der die
Haltemittel relativ zu dem die Lasereinheit aufnehmenden Gehäuse
verschwenkbar sind, wobei die Haltemittel hierzu vorzugsweise gelenkig
mit dem Gehäuse verbunden sind. Die verschwenkbare Anordnung
der Haltemittel ermöglicht somit eine Feinjustierung bzw.
(freie) Ausrichtung des Gehäuses mit der Lasereinheit.
Um eine maximale Relativverstellbarkeit des Gehäuses zu
den Haltemitteln zu realisieren, ist es von Vorteil, die Haltemittel
mittels eines Kugelgelenks mit dem Gehäuse zu verbinden,
wobei eine Fixiermöglichkeit (Arretierfunktion) zum Fixieren
des Gehäuses in unterschiedlichen Schwenkpositionen vorgesehen
sein kann.
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Von
Vorteil ist eine Ausführungsform, bei der die Haltemittel
eine Abstützfläche zum Abstützen an einer
Bezugsfläche aufweisen, wobei über die Abstützfläche
die Gewichtskraft der selbstnivellierenden Laservorrichtung auf
die Bezugsfläche übertragen wird. Ebenso ist es
vorteilhaft, wenn die Haltemittel Befestigungsmittel zum Fixieren
der Haltemittel an einer Bezugsfläche aufweisen. Beispielsweise
können die Haltemittel hierzu mit einer die Fixiermittel
bildenden Ausnehmung versehen sein, mittels der die Haltemittel
beispielsweise an einem in der Bezugsfläche angeordneten
Nagel aufhängbar sind. Ebenso können die Fixiermittel
als Klemmmittel zur höhenverstellbaren Anordnung der Lasereinheit
ausgebildet sein.
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Zum
Realisieren der Höhenverstellbarkeit der Lasereinheit ist
eine Ausführungsform von Vorteil, bei der die Haltemittel
längenveränderlich sind, insbesondere derart,
dass die Haltemittel in unterschiedlichen Längenabmessungen
fixierbar, insbesondere verrastbar sind und somit eine Anordnung des
Gehäuses mit Lasereinheit in unterschiedlichen Höhenposition
zu gewährleisten. Die längenveränderliche
Ausbildung der Haltemittel kann beispielsweise durch das Vorsehen
einer Teleskopstange oder das Vorsehen mehrerer, beispielsweise
zusammensteckbarer, Elemente verwirklicht werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Haltemittel ein Rollband oder eine schmale Rollschnur umfassen, welche(s)
in unterschiedlichen, vorzugsweise frei wählbaren Auszugspositionen
arretierbar ist. Das Vorsehen eines Rollbandes oder eine Rollschnur
als Haltemittel ermöglicht eine besonders kompakte Ausführungsform
der selbstnivellierenden Laservorrichtung, da das Rollband im aufgewickelten
Zustand ein geringes Volumen beansprucht. Gleichzeitig kann mittels
eines Rollbandes oder einer Rollschnur die Positionierung in einem
großen Verstellbereich von mehr als 2 oder 3 m realisiert
werden. Besonders vorteilheift ist eine Ausführungsform,
bei der sich die Rotationsachse und/oder die Welle des Rollbandes
bzw. der Rollschnur innerhalb des Gehäuses befindet, wodurch
das Rollband, bei Anwendungsfällen in denen es nicht benötigt
wird (Lagerposition), die Handhabung der selbstnivellierenden Laservorrichtung
nicht behindert. Zur Arretierung des Rollbandes bzw. der Rollschnur
in unterschiedlichen Auszugspositionen können verschiedenartigste.
Mechanismen vorgesehen werden. Beispielsweise ist es möglich
das Rollband bzw. die Rollschnur in der Art eines Haltegurtes in
Kraftfahrzeugen auszubilden. Ebenso ist es möglich, den
Auszugsmechanismus selbsthemmend auszubilden. Daneben ist es möglich
Klemmmittel zum Arretieren des Rollbandes bzw. der Rollschnur in
einer beliebigen Auszugsposition vorzusehen. Besonders komfortabel
handhabbar ist eine Ausführungsform, bei der das Rollband
bzw. die Rollschnur eine Rückstellfeder zum automatischen
Aufrollen des Rollbandes bzw. der Rollschnur umfasst. Eine besonders
große Variabilität der selbstnivellierenden Laservorrichtung
wird erreicht, wenn das Rollband (oder die Rollschnur) bzw. die
Rotationsachse oder Welle relativ zu dem Gehäuse verschwenkbar
ist und vorzugsweise in einer beliebigen Drehposition arretierbar
ist.
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Von
Vorteil ist eine Ausführungsform, bei der das Rollband,
oder die Rollschnur insbesondere das freie Ende des Rollbandes,
bzw. der Rollschnur mit Befestigungsmitteln zum Befestigen des Rollbandes an
Wänden, Fenstern, Türen, Möbeln, etc.
versehen ist. Die Befestigungsmittel können dabei beispielsweise
als Klebeelement zum Festkleben des Rollbandes bzw. der Rollschnur
oder als Hakenelement zum Einhängen des Rollbandes ausgebildet
sein. Ferner ist es denkbar die Befestigungsmittel als Ausnehmung
zum Aufhängen des Rollbandes an einem Nagel etc. auszubilden.
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Eine
weitere Möglichkeit zur Realisierung von platzsparenden
Haltemitteln besteht darin, die Haltemittel als Teleskopstange auszubilden,
wobei die mindestens zwei Teleskopelemente in unterschiedlichen
Auszugspositionen relativ zueinander arretierbar sind. Zur Gewährleistung
eines stabilen Standes der selbstnivellierenden Laservorrichtung
ist in Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die mindestens
eine Teleskopstange an ihrem dem Gehäuse abgewandten Ende
mit einer Auflageplatte zum Auflegen auf einer Bezugsfläche
aufweist. Die Auflageplatte bildet dann eine Abstützfläche
zur Auflage auf einer Bezugsfläche. Bevorzugt ist die Teleskopstange
relativ zu der Auflageplatte verschwenkbar angeordnet. Das Vorsehen
einer Auflageplatte ermöglicht eine Ausführungsform
der Haltemittel mit nur einer einzigen Teleskopstange.
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Zusätzlich
oder alternativ zu dem Vorsehen einer Auflageplatte können
mehrere, vorzugsweise relativ zueinander verschwenkbare, ein Stativ
bildende Teleskopstangen vorgesehen werden.
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Bevorzugt
umfasst die selbstnivellierende Laservorrichtung dabei drei zueinander
verschwenkbare Teleskopstangen. Bevorzugt sind die Teleskopstangen
an einer Halteplatte angelenkt, die wiederum, insbesondere mittels
eines Kugelgelenkes, gelenkig mit dem Gehäuse der selbstnivellierenden
Laservorrichtung verbunden ist.
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Als
Selbst-Nivellieranordnung kann beispielsweise eine passive Anordnung,
insbesondere eine Pendelanordnung, vorzugsweise mit kardanischer
Lagerung vorgesehen werden. Es ist auch denkbar, als Selbst-Nivellieranordnung
eine aktive Anordnung vorzusehen, wobei vorzugsweise mittels mindestens
eines Sensors die Ausrichtung der Lasereinheit zur Lotrechten erfasst
wird und auf Basis der Sensorinformation die Lasereinheit aktiv,
insbesondere mittels mindestens eines Stellmotors ausgerichtet wird.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Diese
sollen die Ausführungsbeispiele nicht maßstäblich
darstellen, vielmehr sind die Zeichnungen, wo zur Erläuterung
dienlich, in schematisierter und/oder leicht verzerrter Form ausgeführt.
Im Hinblick auf Ergänzungen der aus den Zeichnungen unmittelbar
erkennbaren Lehren wird auf den einschlägigen Stand der
Technik verwiesen. Im Einzelnen zeigen die Zeichnungen in:
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1:
eine schematische, geschnittene Ansicht einer als Pendellaser-Vorrichtung
ausgebildeten selbstnivellierenden Laservorrichtung mit einem als
Rollband ausgebildeten Haltemittel,
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2:
eine um 90° gedrehte Ansicht der Pendellaser-Vorrichtung
gemäß 1 von außen,
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3:
eine schematische, teilgeschnittene Ansicht einer als Pendellaser-Vorrichtung
ausgebildete selbstnivellierende Laservorrichtung mit einem als
Stativ ausgebildeten Haltemittel,
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4:
eine als Pendellaser-Vorrichtung ausgebildete selbstnivellierende
Laservorrichtung mit einem als Stativ ausgebildeten Haltemittel,
wobei die Stativstangen eingefahren sind und
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5:
eine schematische, teilgeschnittene Ansicht einer als Pendellaser-Vorrichtung
ausgebildeten selbstnivellierenden Laservorrichtung mit einem als
Teleskobstange mit Auflageplatte ausgebildeten Haltemittel.
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In
den Figuren sind gleiche Bauteile und Bauteile mit der gleichen
Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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1 zeigt
eine selbstnivellierende Laservorrichtung 1 mit einem Gehäuse 2.
Innerhalb des Gehäuses 2 ist eine lediglich schematisch
angedeutete, als Pendelanordnung ausgebildete Selbst-Nivellieranordnung
angeordnet, mit der eine Lasereinheit 4 zum Erzeugen eines
an der Lotrechten orientierten Laserstrahls 5 in üblicherweise
unabhängig von einer Gehäuseausrichtung selbst-ausrichtbar
ist. Alternativ kann auch eine aktive Selbst-Nivellieranordnung
eingesetzt werden. Die gezeigte selbstnivellierende Laservorrichtung
dient vorwiegend zur Markierung mittels von dem Laserstrahl 5 erzeugten
horizontalen und/oder vertikalen und/oder unter einem festen Winkel
(z. B. 45°) zu lotrecht verlaufenden Linien auf nicht gezeigten
Objekten. An dem Gehäuse 2 sind integrale, ein
Rollband 6 umfassende Haltemittel 7 angeordnet,
wobei ein Haltemittelgehäuse 8 mit dem die Lasereinheit 4 aufnehmenden
Gehäuse 2 eine Gehäuseeinheit bildet.
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Aus
dem Haltemittelgehäuse 8 ist das Rollband 6 ausziehbar
und mit seinem freien Ende 9, beispielsweise an einem in
einer Bezugsfläche angeordneten, durch einen Pfeil 10 angedeuteten
Nagel fixierbar. Hierzu ist das freie Ende 9 des Rollbandes 6, wie
aus 2 ersichtlich mit als Ausnehmung ausgebildeten
Befestigungsmitteln 11 versehen, durch die ein Nagel hindurch
geführt werden kann. Das Rollband 6 ist derart
ausgelegt, dass es die Gewichtskraft der gesamten selbstnivellierenden
Laservorrichtung, 1 halten, d. h. tragen kann. Das ein
Rollband 6 umfassende Haltemittel 7 dient zum
Aufhängen des Gehäuses 2 mit der Lasereinheit 4 in
unterschiedlichen Höhenpositionen relativ zu einer nicht
eingezeichneten Lotrechten. Dem Rollband 6 ist ein Aufrollmechanismus 12 zugeordnet,
der eine nicht gezeigte Rückstellfeder zum automatischen
Aufrollen des Rollbandes 6 auf eine Rolle 13 ermöglicht.
Die Rolle 13 ist drehbar mittels einer Welle 14 in
dem Haltemittelgehäuse 8 gelagert. Mit nur schematisch
angedeuteten Klemmmitteln 15 kann ein unbeabsichtigtes
Aufrollen des Rollbandes 6 verhindert werden, wobei das
Rollband 6 in beliebigen Auszugspositionen mit dem Klemmmittel 15 klemmbar
ist, so dass die Lasereinheit 4 in beliebigen Höhenpositionen
relativ zu den Befestigungsmitteln 11 positionierbar ist.
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Aus 2 ist
zu erkennen, dass mittels der in 1 angedeuteten
Lasereinheit 4 ein kreuzförmig konturierter Laserstrahl 5 erzeugbar
ist. Anstelle eines Rollbandes 6 kann auch eine Rollschnur
mit einer geringeren Breitenerstreckung als das gezeigte Rollband 6 verwendet
werden.
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In 3 ist
eine weitere selbstnivellierende Laservorrichtung 1 mit
einem Gehäuse 2 gezeigt, wobei innerhalb des Gehäuses 2 eine
als Pendellaseranordnung ausgebildete schematisch angedeutete Selbst-Nivellieranordnung 3 für
eine Lasereinheit 4 angeordnet ist. Integraler Bestandteil
der Pendellaser-Vorrichtung sind als Stativ ausgebildete Haltemittel 7,
aufweisend drei Teleskopstangen 16, 17, 18. Die
Teleskopstangen 16, 17, 18, die in 3 in
einer Funktionsstellung dargestellt sind, sind verschwenkbar an
einer Fixierplatte 19 gelagert. Die Fixierplatte 19 wiederum
ist mittels eines Kugelgelenks 20 mit dem Gehäuse 2 verbunden,
so dass das Gehäuse 2 relativ zu den Haltemitteln 7 verschwenkbar
ist, wobei das Kugelgelenk 20 federkraftbelastet ist (nicht dargestellt)
um eine Arretierung des Gehäuses 2 relativ zu
der Fixierplatte 19 der Haltemittel 7 zu ermöglichen.
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Jede
Teleskopstange 16, 17, 18 umfasst jeweils
drei Teleskopeinheiten 16a bis 16c, 17a bis 17c und 18a bis 18c.
Die Teleskopelemente 16a bis 16c, 17a bis 17c und 18a bis 18c sind
jeweils relativ zueinander in axialer Richtung verstellbar und in
beliebigen Auszugspositionen durch einen nicht gezeigten Klemmmechanismus
fixierbar, so dass eine beliebige Höhenpositionierung des
Gehäuses 2 relativ zu einer Bezugsfläche 21 möglich
ist, an der sich die Teleskopstangen 16, 17, 18 mit
von Teleskopfüßen 22, 23, 24 gebildeten
Abstützflächen 25, 26, 27 abstützen. Von
Vorteil ist eine nicht gezeigte Ausführungsform, bei der
die Teleskopfüße 22, 23, 24 beispielsweise über
jeweils ein Kugelgelenk gelenkig mit den Teleskopstangen 16, 17, 18 verbunden
sind um eine möglichst große Abstützfläche 25, 26, 27 bereitzustellen.
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In 4 ist
eine alternative selbstnivelliernde Laservorrichtung 1 mit
als Teleskopstangen 16, 17, 18 ausgebildeten
Haltemitteln 7 gezeigt, wobei die Teleskopstange 16, 17, 18 in
einer eingefahrenen Nicht-Funktions- bzw. Lagerposition gezeigt
sind. Jede Teleskopstange 16, 17, 18 umfasst
einen Teleskopfuß 22, 23, 24.
Die Teleskopstangen 16, 17, 18 sind in
ihrer Lagerposition parallel zueinander am Gehäuse 2 festgelegt.
Zu erkennen ist, dass jede Teleskopstange 16, 17, 18 mit
jeweils einem Kugelgelenk 28, 29, 30 an
dem Gehäuse 2 festgelegt ist, um eine relative,
Schwenkbewegung der Teleskopstangen 16, 17, 18 zu
dem Gehäuse sowie relativ zueinander vornehmen zu können.
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In 5 ist
eine alternative selbstnivellierende Laservorrichtung 1 mit
einer in einem Gehäuse 2 angeordneten Selbst-Nivellieranordnung 3 für
eine Lasereinheit 4 gezeigt. Die selbstnivellierende Laservorrichtung 1 umfasst
integrale Haltemittel 7, die eine Teleskopstange 16 sowie
eine endseitig an der Teleskopstange 16 angeordnete Auflageplatte 31 mit
einer unteren Abstützfläche 25 umfassen,
mittels der die selbstnivellierende Laservorrichtung 1 auf
einer Bezugsfläche 21 abstellbar ist. Die Teleskopstange 16 ist
in Pfeilrichtung 32 ein- und ausfahrbar, wodurch das Gehäuse 2 mit
einer Selbst-Nivellieranordnung 3 und Lasereinheit 4 relativ
zu der Bezugsfläche 21 und somit relativ zu einer
Lotrechten höhenverstellbar und einer frei wählbaren
Höhe positionierbar ist. Aus 5 ist weiterhin zu
erkennen, dass die Auflageplatte 31 eine Auflagefläche
bereitstellt, die größer ist als die Grundfläche
des Gehäuses 2. Die Teleskopstange 16 ist
mittels eines Kugelgelenks 20 am Gehäuse 2 festgelegt,
so dass das Gehäuse 2 relativ zu der Teleskopstange 16 verschwenkbar
und in beliebigen Relativpositionen zu der Teleskopstange 16 arretierbar
ist. Es ist auch eine Ausführungsform realisierbar, bei
der die Teleskopstange 16 gelenkig, insbesondere um eine
Achse schwenkbar an der Auflageplatte 31 angelenkt ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0785412
A2 [0003]
- - DE 29511266 U1 [0004]
- - DE 29716316 U1 [0005]
- - DE 102004027647 A1 [0006]