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Die
Erfindung betrifft eine Druckeinheit für eine Rotationsdruckmaschine,
und insbesondere eine Druckeinheit, die insbesondere in Vertikalrichtung
sehr kompakt baut, so dass eine reduzierte Bauhöhe der
Druckeinheit erzielt wird.
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In
DE 44 08 025 A1 ist
beispielsweise ein solches vertikal kompakt bauendes Druckwerk für
eine Rollenrotationsdruckmaschine beschrieben (in
1 gezeigt).
Bei diesem Druckwerk sind jeweils zwei Druckwerksmodule in sogenannter
Brückenbauweise als Brückendruckeinheiten mit
je zwei Farbwerken, je zwei Formzylindern und je zwei Gummituchzylindern
ausgeführt, wobei die Gummituchzylinder gegeneinander gerichtet
sind und mehrere Brückendruckeinheiten
2,
11;
3,
12;
4,
13;
5,
14 übereinander angeordnet
sind. Die übereinander angeordneten Brückendruckeinheiten
sind in einen linken Rahmenteil
1,
6 zur Aufnahme
von linken Druckwerksmodulen
2 bis
5 und einen
rechten Rahmenteil
9,
10 trennbar zur Aufnahme
von rechten Druckwerksmodulen
11 bis
14, wobei
die beiden Rahmenteile in einen horizontalen Abstand zueinander
bringbar sind. Mit anderen Worten sind die zu einer Brückendruckeinheit gehörenden
Druckwerksmodule an einer zwischen ihnen liegenden Druckstelle vertikal
teilbar.
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Ein
dem zuvor genannten Druckwerk ähnliches Druckwerk ist in
DE 44 08 026 A1 beschrieben (in
2 gezeigt).
Bei diesem Druckwerk sind jedoch übereinander angeordnete
Brückendruckeinheiten
2,
11;
3,
12;
4,
13;
5,
14 trennbar
in einen linken Rahmenteil
9 zur Aufnahme von linken Farbwerken
19 mit
dazugehörigen Formzylindern
17.2 bis
17.5,
in einen rechten Rahmenteil
10 zur Aufnahme von rechten
Farbwerken
19 mit dazugehörigen Formzylindern
17.11 bis
17.14 sowie
in einen mit einem unteren Träger
50 trägerfest
verbundenen mittleren Teil
1 zur Aufnahme einer entsprechenden
Anzahl
16.2 bis
16.5;
16.11 bis
16.14 von
aneinander an- und abstellbaren Gummituchzylinderpaaren
16.2–
16.11;
16.3–
16.12;
16.4–
16.13;
16.5–
16.14.
Der linke und der rechte Rahmenteil
9,
10 sind
in einen horizontalen Abstand zum mittleren Teil
1 bringbar
ist.
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In
DE 198 60 537 C2 ist
eine horizontal kompakt bauende Mehrfarben-Reihen-Rollenrotationsdruckmaschine
beschrieben (in
3 gezeigt). Die Druckmaschine
weist eine Mehrzahl von Druckeinheiten auf mit je zwei sogenannten
"stehenden" Druckwerken mit je einem Gummizylinder
11,
12 und einem
Formzylinder
08,
09 für gleichzeitigen
Schön- und Widerdruck. Jede Druckeinheit ist, in horizontaler
Papierbahn-Laufrichtung gesehen, mit je zwei Seitengestellen versehen,
wobei mindestens eine Druckeinheit
03 bis
06;
20 bis
23 insgesamt
horizontal, in Papierbahn-Laufrichtung gesehen, in eine "Produktionsstellung"
verfahrbar und zumindest in dieser gegen horizontale Bewegung arretierbar
ist. In der "Produktionsstellung" sind die Seitengestelle
16 unmittelbar
benachbarter Druckeinheiten dicht an dicht oder in geringem Abstand
zueinander angeordnet.
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Weitere
trennbare Druckwerke sind in
WO 2007/17295 und
WO 2005/005149 beschrieben.
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Alle
diese vohergenannten Druckwerke weisen den Nachteil auf, dass sie,
um diese Druckwerke noch bedienen zu können, in der Einrichtphase
an unterschiedlichen Stellen getrennt (in der Druckzone/zwischen
den Farbwerken und der Zylindergruppe/Brücken horizontal
oder vertikal zueinander) und auseinander gefahren werden müssen.
Das bedingt einen hohen technischen Aufwand. Ferner erhöht
der Vorgang des Verfahrens die erforderliche Rüst- bzw. Wartungszeit.
Gestockte Ausführungen, die häufig von Vorteil
sind, und 2/2-Drucke werden in den oben genannten Druckschriften
nicht erwähnt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine kompakt bauende Druckeinheit zu schaffen,
die einfach aufgebaut ist und die in einfacher Weise bedient und
gewartet werden kann.
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Dies
wird mit einer Druckeinheit gemäß Patentanspruch
1 erreicht. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen beschrieben.
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Durch
den geringeren Druckstellenabstand wird bei der erfindungsgemäßen
Druckeinheit dem "Fan-out-Effekt" entgegengewirkt und damit die Druckqualität
erhöht. Ferner bewirkt der geringere Druckstellenabstand
eine Minimierung bzw. Verkleinerung der Anlagengröße.
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Ausgangspunkt
für die erfindungsgemäße Lösung
sind die heute üblichen H-Druckeinheiten im Gummi-Gummi-Prinzip
bzw. H-Druckeinheiten in Satellitenbauweise. Bei Einsatz der erfindungsgemäßen
Druckeinheit reduziert sich der Raumbedarf der Druckanlage im Druckeinheits-Bereich
gegenüber dem Einsatz von herkömmlichen H-Druckeinheiten um
ca. 40%.
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Gemäß der
Erfindung weist eine Druckeinheit für eine Rotationsdruckmaschine,
insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine, wenigstens zwei Druckwerksmodule,
die jeweils eine Druckmedium-Zuführeinrichtung, einen das
Druckbild bildenden ersten Zylinder bzw. Formzylinder, wie beispielsweise
einen Plattenzylinder, und einen mit dem ersten Zylinder zusammenwirkenden
zweiten Zylinder bzw. Übertragungszylinder, wie beispielsweise
einen Gummizylinder bzw. Gummituchzylinder, zum Drucken auf eine
zu bedruckende Bahn haben, und wenigstens einen stets nichtdruckenden
Gegendruckzylinder auf, der mit wenigstens einem der zweiten Zylinder
zusammenwirkt zum Andrücken der Bahn an diesen zweiten
Zylinder. Die zweiten Zylinder weisen eine gemeinsame erste Radialrichtung,
die senkrecht zu jeweiligen Rotationsachsen der zweiten Zylinder ist,
und eine gemeinsame zweite Radialrichtung, die senkrecht zu den
Rotationsachsen und der ersten Radialrichtung ist, auf sowie sind
in der ersten Radialrichtung mit einem ersten Abstand voneinander
angeordnet. Die Druckmedium-Zuführeinrichtungen und die
ersten Zylinder der wenigstens zwei Druckwerksmodule sind in der
ersten Radialrichtung mit einem zweiten Abstand voneinander nacheinander und
in der zweiten Radialrichtung mit dem zweiten Abstand voneinander
nebeneinander angeordnet. Der wenigstens eine Gegendruckzylinder
ist in einem Bereich angeordnet, der in Bezug auf die zweiten Zylinder
einem Anordnungsbereich der Druckmedium-Zuführeinrichtungen
und der ersten Zylindern diametral gegenüberliegt.
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Mit
der Erfindung sind in vorteilhafter Weise flache, stapelbare Druckwerks-
bzw. Druckeinheitsmodule (DW-M/DE-M) mit einer bzw. zwei übereinander
liegenden Druckstellen realisierbar. Diese Module sind von der Farbwerk-
und der Druckzylinderseite bedienbar, ohne dass Druckeinheitssegmente
mit ihren Anschlüssen usw. abgefahren werden müssen.
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Der
einseitige Farb- und Wasserauftrag auf die zu bedruckende Bahn führt
gegenüber den bisher üblichen Gummi-Gummi-Druckeinheiten
und damit auch gegenüber den oben genannten Einrichtungen aus
dem Stand der Technik zur Halbierung des Feuchtigkeitseintrages
in die Papierbahn. Damit wird der "Fan-out-Effekt" zwischen den
einzelnen Druckstellen weiter minimiert.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung bildet der wenigstens eine Gegendruckzylinder
bezogen auf das mit diesem Gegendruckzylinder zusammenwirkende Druckwerksmodul
in seinem Anordnungsbereich einen äußersten Zylinder
für dieses Druckwerksmodul.
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Durch
diese Ausgestaltung der Erfindung ist die gute Zugänglichkeit
der ersten und der zweiten Zylinder weiter verbessert.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung sind die Druckwerksmodule in der zweiten
Radialrichtung parallel zueinander angeordnet.
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Durch
diese Ausgestaltung der Erfindung sind die Druckwerksmodule, d.
h. Druckmedium-Zuführeinrichtung sowie erster und zweiter
Zylinder, besonders platzsparend angeordnet, so dass eine weitere
Verkleinerung der Druckwerksmodule und damit der Druckeinheit erzielt
wird.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung verläuft die erste Radialrichtung
vertikal und verläuft die zweite Radialrichtung horizontal.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung eignet sich besonders für die
Realisierung von gestockten Druckeinheiten bzw. Drucktürmen,
wobei eine minimierte Bauhöhe erzielt wird.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung verläuft eine Laufrichtung
der Bahn durch die Druckeinheit hindurch im Wesentlichen parallel
zu der ersten Radialrichtung.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders kompakte
Bauweise der Druckeinheit in der senkrecht zur Bahnlaufrichtung
verlaufenden Richtung, wie z. B. der horizontalen Richtung.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung weisen die zweiten Zylinder jeweils
einen von ihrer jeweiligen Rotationsachse gebildeten Mittelpunkt
auf, wobei sich eine erste Durchmesserachse der jeweiligen zweiten
Zylinder parallel zu der ersten Radialrichtung durch den Mittelpunkt
des jeweiligen Zylinders erstreckt, und wobei sich eine zweite Durchmesserachse
der jeweiligen zweiten Zylinder parallel zu der zweiten Radialrichtung
durch den Mittelpunkt des jeweiligen Zylinders erstreckt.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung koinzidieren die jeweiligen ersten Durchmesserachsen
der zweiten Zylinder.
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Mit
dieser Ausgestaltung der Erfindung wird eine noch kompaktere Bauweise
der Druckeinheit in Richtung der zweiten Durchmesserachse der zweiten
Zylinder bzw. der senkrecht zur Bahnlaufrichtung verlaufenden Richtung,
wie z. B. der horizontalen Richtung, realisiert.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung weist der wenigstens eine Gegendruckzylinder
einen von seiner Rotationsachse gebildeten Mittelpunkt auf, wobei
sich eine erste Durchmesserachse des Gegendruckzylinders parallel
zu der ersten Radialrichtung durch den Mittelpunkt des Gegendruckzylinders
erstreckt, und wobei sich eine zweite Durchmesserachse des Gegendruckzylinders
parallel zu der zweiten Radialrichtung durch den Mittelpunkt des Gegendruckzylinders
erstreckt.
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Gemäß Weiterbildungen
der Erfindung ist der Mittelpunkt des Gegendruckzylinders zwischen den
zweiten Durchmesserachsen der zweiten Zylinder angeordnet und ist
der Gegendruckzylinder so verlagerbar, dass sich sein Mittelpunkt
zu einer der zweiten Durchmesserachsen der jeweiligen zweiten Zylinder
hin verschiebt.
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Mit
dieser Ausgestaltung ist es in vorteilhafter Weise möglich,
für zwei Druckwerksmodule jeweils nur einen, mit beiden
Druckwerksmodulen zusammenwirkenden Gegendruckzylinder vorzusehen, wobei
der Gegendruckzylinder zum Bedienen bzw. Einrichten und Warten der
Druckeinheit verschwenkt werden kann. Auf diese Weise können
der Materialeinsatz für die Druckeinheit und das Gewicht
dieser reduziert werden, was die Kosten reduziert. Gemäß einer
alternativen Weiterbildung der Erfindung ist jedem Druckwerksmodul
ein separater Gegendruckzylinder zugeordnet.
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Diese
Ausgestaltung der Druckwerksmodule verleiht der erfindungsgemäßen
Druckeinheit zusätzliche Flexibilität. So kann
bei dieser Ausgestaltung, wenn beispielsweise vier Druckwerksmodule übereinander
gestapelt sind, in einfacher Weise ein Auswenden bzw. Einwenden
einer Bahn zwischen angrenzenden Druckwerksmodulen realisiert werden.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung liegt der Mittelspunkt der jeweiligen
Gegendruckzylinder auf der zweiten Durchmesserachse des ihm jeweils
zugeordneten zweiten Zylinders.
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Diese
Ausgestaltung der Druckwerksmodule realisiert in vorteilhafter Weise
eine zusätzliche Reduzierung bzw. eine Minimierung der
Abmessungen der jeweiligen Druckwerksmodule.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist der Durchmesser des ersten Zylinders
so bemessen, dass in Umfangsrichtung eine Druckseite angeordnet werden
kann.
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Auch
diese Ausgestaltung der Druckwerksmodule unterstützt in
vorteilhafter Weise den kompakten bzw. Abmessungsreduzierten Aufbau
der Druckwerksmodule, da die mit dem ersten Zylinder zusammenwirkende
Druckmedium-Zuführeinrichtung platzsparend um diesen einer
Druckseite entsprechenden bzw. einfachrunden ersten Zylinder herum
angeordnet werden kann. Je nach Bedarf und Kundenwunsch ist es natürlich
auch möglich, den ersten Zylinder in einer anderen Konfiguration
auszubilden, wie z. B. zweifachrund.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist der Durchmesser des zweiten Zylinders
so bemessen, dass in Umfangsrichtung zwei Druckseiten angeordnet
werden können.
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Diese
Ausgestaltung der Druckwerksmodule harmoniert unter dem Gesichtspunkt
von optimaler Platzausnutzung ideal mit einem einfachrunden ersten
Zylinder und unterstützt damit in vorteilhafter Weise den
Abmessungsreduzierten Aufbau der Druckwerksmodule. Je nach Bedarf
und Kundenwunsch ist es natürlich auch möglich,
den zweiten Zylinder in einer anderen Konfiguration auszubilden,
wie z. B. einfachrund.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist der Durchmesser des Gegendruckzylinders
so bemessen, dass in Umfangsrichtung eine Druckseite angeordnet
werden kann oder zwei Druckseiten angeordnet werden können.
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Die
erste Alternative harmoniert unter dem Gesichtspunkt von optimaler
Platzausnutzung ideal mit einem einfachrunden ersten Zylinder und
einem zweifachrunden zweiten Zylinder und unterstützt damit
in vorteilhafter Weise den Abmessungsreduzierten Aufbau der Druckwerksmodule.
Gemäß der zweiten Alternative ist es möglich,
den Gegendruckzylinder in einer zweifachrunden Konfiguration auszubilden,
wenn sich z. B. jeweils zwei Druckwerksmodule einen Gegendruckzylinder
teilen.
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In
diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass im Fall der ersten Alternative,
bei der der Gegendruckzylinder einfachrund ausgebildet ist, um einer
ggf. auftretenden, axialen Durchbiegung des Gegendruckzylinders
entgegenzuwirken, der Gegendruckzylinder in seiner Axialrichtung
ballig ausgeführt sein kann. Mit anderen Worten wird in
diesem Fall der Gegendruckzylinder an der Stelle der größten
zu erwartenden Durchbiegung, nämlich im Mittelabschnitt zwischen
seinen Lagerungen, im Durchmesser etwas größer
bzw. dicker ausgeführt.
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Eine
andere Möglichkeit der Durchbiegung des Gegendruckzylinders
entgegenzuwirken besteht, dem Gegendruckzylinder mittels geeigneter Lager
eine axiale Vorbiegung zu verleihen, die dessen Verformung während
des Druckbetriebes entwirkt, so dass der Gegendruckzylinder im Druckbetrieb
im Wesentlichen durchbiegungsfrei ist. Eine solche Lagerung ist
beispielsweise in
DE
100 45 146 A1 beschrieben.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung weist die Druckmedium-Zuführeinrichtung
ein Farbwerk und ein Feuchtwerk auf.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung sind das Farbwerk und/oder das Feuchtwerk
an Verfahrmitteln gelagert, so dass das Farbwerk und/oder das Feuchtwerk
parallel zu der zweiten Radialrichtung in das jeweilige Druckwerksmodul
einfahrbar und aus diesem herausfahrbar sind/ist.
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Durch
das Vorsehen von einschiebbaren, d. h. einfahrbaren und herausfahrbaren,
Farbwerken und/oder Feuchtwerken wird eine weitere Reduzierung der
Höhe der Druckwerksmodule und damit des Abstandes der Druckstellen
erreicht. Gemäß Weiterbildungen der Erfindung
ist der erste Zylinder ein Plattenzylinder und ist der zweite Zylinder
ein Gummituchzylinder.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung weist der Gegendruckzylinder einen auf
seine Rotationsachse wirkenden Antrieb auf.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht in vorteilhafter
Weise eine Bahnbeeinflussung über den Antrieb des Gegendruckzylinders.
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Gemäß einer
alternativen Weiterbildung der Erfindung ist der Gegendruckzylinder
freilaufend und ist sein Umfang mit der Bahn in Reibschluss bringbar.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung stellt eine preiswerte und Gewicht sparende
Alternative bereit.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist der Umfang des Gegendruckzylinders
mit einem weichen Bezug versehen, insbesondere mit einem Gummibezug.
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Gemäß einer
alternativen Weiterbildung der Erfindung ist der Umfang des Gegendruckzylinders hart
ausgebildet, insbesondere mit einer beschichteten Oberfläche,
wie z. B. einer verchromten Oberfläche.
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Das
Beschichten des Gegendruckzylinders mit z. B. Chrom hat die Vorteile,
dass die Umfangsfläche des Gegendruckzylinders einerseits
sehr verschleißfest ist und andererseits durch die glatte
und harte Schicht einem Farbaufbau auf der Umfangsfläche
entgegengewirkt wird.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung weist die Druckeinheit ferner eine Montageeinheit auf,
an der die Druckwerksmodule montiert sind.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung weist die Montageeinheit wenigstens
zwei separate Montageeinheitsmodule auf, die zusammenmontiert sind.
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Dieser
modulare Aufbau der erfindungsgemäßen Druckeinheit
gestattet eine sehr flexible Anlagengestaltung und eine günstige
Fertigung. Ein nachträglicher Ausbau bzw. Austausch der
Druckwerksmodule ist relativ leicht durchführbar.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist an jedem Montageeinheitsmodul ein
Druckwerksmodul, insbesondere ein einziges Druckwerksmodul, montiert.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung unterstützt in vorteilhafter
Weise den modularen Aufbau der Druckeinheit und damit die Vorteile
hinsichtlich der Fertigung, der Wartung und der Flexibilität
der Druckeinheit bzw. einer damit ausgerüsteten Druckmaschine.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung sind die Montageeinheitsmodule so ausgebildet, dass
sie gestockt aufeinander montiert sind.
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Diese
Ausgestaltung der Erfindung ist besonders vorteilhaft in Bezug auf
eine optimale Platzausnutzung in dem jeweils vorhandenen Aufstellungs-
bzw. Montagebereich.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsformen
und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren detaillierter
beschrieben.
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1 zeigt
eine schematische Ansicht einer Rotationsdruckmaschine aus dem Stand
der Technik.
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2 zeigt
eine schematische Ansicht einer zweiten Rotationsdruckmaschine aus
dem Stand der Technik.
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3 zeigt
eine schematische Ansicht einer dritten Rotationsdruckmaschine aus
dem Stand der Technik.
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4 zeigt
schematisch ein Druckwerksmodul gemäß einer ersten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit, wobei das Druckwerksmodul eingerichtet ist für
einen Bahnlauf bzw. Papierlauf von unten nach oben.
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5 zeigt
schematisch das Druckwerksmodul gemäß der ersten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit, wobei das Druckwerksmodul eingerichtet ist für
einen Bahnlauf bzw. Papierlauf von oben nach unten.
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6 zeigt
schematisch zwei Druckwerksmodule gemäß einer
zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit, wobei die Druckwerksmodule eingerichtet sind für
einen Bahnlauf bzw. Papierlauf von unten nach oben.
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7 zeigt
schematisch eine Druckeinheit gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung, bei der Druckwerksmodule
gemäß 4 verwendet sind.
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8 zeigt
schematisch eine Druckeinheit gemäß der ersten
Ausführungsform der Erfindung, bei der Druckwerksmodule
gemäß 5 verwendet sind.
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9 zeigt
eine schematische Ansicht einer Parterre-Druckanlage, bei der die
in 4 und 5 gezeigten Druckwerksmodule
gemäß der ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Druckeinheit eingesetzt sind,
wobei sich ein Bahneinlauf und ein Bahnauslauf unter den Druckeinheiten
befinden.
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10 zeigt
eine der 9 ähnliche Ansicht einer
Parterre-Druckanlage, wobei sich jedoch der Bahneinlauf und der
Bahnauslauf über den Druckeinheiten befinden.
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11 zeigt
eine schematische Ansicht einer Parterre-Druckanlage, bei der die
in 4 gezeigten Druckwerksmodule gemäß der
ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit eingesetzt sind, wobei die zu bedruckende Bahn die Druckeinheiten
in gleicher Richtung durchläuft.
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12 zeigt
eine schematische Ansicht einer gestockten Druckanlage, bei der
die in 4 gezeigten Druckwerksmodule gemäß der
ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit eingesetzt sind.
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Unter
Bezugnahme auf die 4 und 5 sowie 7 und 8 wird
nun eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit detailliert beschrieben.
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4 zeigt
ein Druckwerksmodul 100 in gestreckter Ausführung
mit Wänden SI/SII (nicht gezeigt), wobei das Druckwerksmodul 100 eine
Druckmedium-Zuführeinrichtung 110 mit einem Farbwerk 111 und
einem Feuchtwerk 112, einen das Druckbild bildenden ersten
Zylinder 120 und einen mit dem ersten Zylinder 120 zusammenwirkenden
zweiten Zylinder 130 zum Drucken auf eine zu bedruckende
Bahn B aufweist. Ferner ist ein stets nichtdruckender Gegendruckzylinder 140 vorgesehen,
der mit dem zweiten Zylinder 130 zusammenwirkt zum Andrücken
der Bahn B an diesen zweiten Zylinder 130.
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Gemäß dieser
Ausführungsform ist der erste Zylinder 120 als
Formzylinder, d. h. als "einfachrunder" Plattenzylinder, ausgebildet.
"Einfachrund" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Durchmesser
des ersten Zylinders 120 so bemessen ist, dass in dessen
Umfangsrichtung eine Druckseite angeordnet werden kann.
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Gemäß dieser
Ausführungsform ist der zweite Zylinder 130 als Übertragungszylinder,
d. h. als "doppeltrunder" Gummizylinder bzw. Gummituchzylinder,
ausgebildet. "Doppeltrund" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass
der Durchmesser des zweiten Zylinders 130 so bemessen ist,
dass in dessen Umfangsrichtung zwei Druckseiten angeordnet werden können.
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Gemäß dieser
Ausführungsform ist der Gegendruckzylinder 140 als
"einfachrunder" Gegendruckzylinder ausgebildet. "Einfachrund" bedeutet
in diesem Zusammenhang, dass der Durchmesser des Gegendruckzylinders
so bemessen ist, dass in dessen Umfangsrichtung eine Druckseite
angeordnet werden kann.
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Der
Gegendruckzylinder 140 gemäß dieser Ausführungsform
wird durch Friktion bewegt und ist mit einem Gummibezug versehen.
Mit anderen Worten ist der Gegendruckzylinder 140 freilaufend,
wobei sein Umfang mit der Bahn B in Reibschluss bringbar ist.
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Das
in 4 schematisch dargestellte Druckwerksmodul 100 weist
ferner (in 4 nicht dargestellt) alle für
das Funktionieren des Druckwerksmoduls 100 notwendigen
Antriebe, Stellorgane, Abschutzungen usw. auf.
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Eine
zu bedruckende Bahn B, insbesondere eine Papierbahn, läuft
in diesem Druckwerksmodul 100 zwischen dem Gummituchzylinder 130 und
dem Gegendruckzylinder 140 von unten nach oben (Laufrichtung – LR)
und wird dabei nur einseitig mit einer Farbe bedruckt.
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5 zeigt
ein dem Druckwerksmodul 100 ähnliches Druckwerksmodul 100a,
wobei das Druckwerksmodul 100a eine Druckmedium-Zuführeinrichtung 110a mit einem
Farbwerk 111a und einem Feuchtwerk 112a, einen
das Druckbild bildenden ersten Zylinder 120a und einen
mit dem ersten Zylinder 120a zusammenwirkenden zweiten
Zylinder 130a zum Drucken auf eine zu bedruckende Bahn
B aufweist. Auch hier ist ein stets nichtdruckender Gegendruckzylinder 140a vorgesehen,
der mit dem zweiten Zylinder 130a zusammenwirkt zum Andrücken
der Bahn B an diesen zweiten Zylinder 130a.
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Das
in 5 gezeigte Druckwerksmodul 100a unterscheidet
von dem in 4 gezeigten Druckwerksmodul 100 nur
dadurch, dass das Druckwerksmodul 100a eingerichtet ist
für einen Bahnlauf von oben nach unten (Laufrichtung – LR).
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Bezugnehmend
auf 7 ist eine Druckeinheit 300 für
eine Rotationsdruckmaschine, insbesondere eine Rollen rotationsdruckmaschine,
gemäß der ersten Ausführungsform der
Erfindung gezeigt, wobei in der Druckeinheit 300 Druckwerksmodule 100 gemäß der
in 4 dargestellten Ausführung eingesetzt
sind.
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Wie
in 7 gezeigt weist die Druckeinheit 300 wenigstens
zwei Druckwerksmodule 100 auf, die jeweils eine Druckmedium-Zuführeinrichtung 110,
einen das Druckbild bildenden ersten Zylinder 120 und einen
mit dem ersten Zylinder 120 zusammenwirkenden zweiten Zylinder 130 zum
Drucken auf eine zu bedruckende Bahn B aufweisen.
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Gemäß dieser
Ausgestaltung der ersten Ausführungsform weist die Druckeinheit
genau zwei Druckwerksmodule 100 auf.
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Die
Druckeinheit 100 weist ferner wenigstens einen stets nichtdruckenden
Gegendruckzylinder 140 auf, der mit wenigstens einem der
zweiten Zylinder 130 zusammenwirkt zum Andrücken
der Bahn B an diesen zweiten Zylinder 130. In diesem Zusammenhang
bedeutet stets nichtdruckend, dass der Gegendruckzylinder 140 so
ausgebildet ist, dass er ausschließlich zum Bereitstellen
eines Gegendruckes für den zweiten Zylinder bzw. Gummituchzylinder 130 und
zum Andrücken der Bahn B an den zweiten Zylinder 130 verwendbar
ist.
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Gemäß dieser
Ausgestaltung der ersten Ausführungsform weist jedes Druckwerksmodul 100 einen
eigenen bzw. separaten Gegendruckzylinder 140 auf.
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Die
zweiten Zylinder 130 weisen eine gemeinsame erste Radialrichtung
R1, die senkrecht zu jeweiligen Rotationsachsen (als Achsenkreuz
innerhalb der Zylinder 130 angedeutet) der zweiten Zylinder 130 ist,
und eine gemeinsame zweite Radialrichtung R2 auf, die senkrecht
zu den Rotationsachsen und der ersten Radialrichtung R1 ist. Ferner
sind die zweiten Zylinder 130 in der ersten Radialrichtung
R1 mit einem ersten Abstand voneinander angeordnet.
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Wie
in 7 gezeigt, verläuft gemäß dieser Ausführungsform
die erste Radialrichtung R1 vertikal und verläuft die zweite
Radialrichtung R2 horizontal, wobei die Laufrichtung LR der Bahn
B durch die Druckeinheit 300 hindurch im Wesentlichen parallel zu
der ersten Radialrichtung R1 von unten nach oben verläuft.
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Wie
in 7 gezeigt, sind die Druckmedium-Zuführeinrichtungen 110 und
die ersten Zylinder 120 der beiden Druckwerksmodule 100 in
der ersten Radialrichtung R1 mit einem zweiten Abstand voneinander
nacheinander und in der zweiten Radialrichtung R2 mit dem zweiten
Abstand voneinander nebeneinander angeordnet.
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Mit
anderen Worten sind der erste Zylinder 120 sowie das Farbwerk 111 und
das Feuchtwerk 112 der Druckmedium-Zuführeinrichtung 110 des
jeweiligen Druckwerkmoduls 100 so angeordnet, dass sich
eine von diesen Elementen als Einheit gebildete Breitenabmessung
im Wesentlichen entlang der zweiten Radialrichtung R2 erstreckt
und sich eine von diesen Elementen als Einheit gebildete Höhenabmessung
im Wesentlichen entlang der ersten Radialrichtung R1 erstreckt,
wobei zwischen den Höhenabmessungen dieser Einheiten der
beiden Druckwerksmodule 100 der zweite Abstand vorhanden
ist.
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Wie
ferner in 7 gezeigt, sind die jeweiligen
Gegendruckzylinder 140 in einem Bereich angeordnet, der
in Bezug auf die zweiten Zylinder 130 einem Anordnungsbereich
der Druckmedium-Zuführeinrichtungen 110 und der
ersten Zylindern 120 diametral gegenüberliegt,
wobei der jeweilige Gegendruckzylinder 140 bezogen auf
das mit diesem Gegendruckzylinder 140 zusammenwirkende
Druckwerksmodul 100 in seinem Anordnungsbereich einen äußersten
Zylinder für dieses Druckwerksmodul 100 bildet.
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D.
h., gemäß der in 7 gezeigten
Ausführungsform sind der erste Zylinder 120 und
die Druckmedium-Zuführeinrichtung 110 des jeweiligen
Druckwerksmoduls 100 in Richtung der zweiten Radialrichtung
R2 angeordnet und ist der zugehörige Gegendruckzylinder 140 in
der entgegengesetzten Richtung zur Richtung R2, auf den zweiten
Zylinder 130 bezogen diametral gegenüberliegend
angeordnet.
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Wie
in 7 gezeigt, weisen die zweiten Zylinder 130 jeweils
einen von ihrer jeweiligen Rotationsachse gebildeten Mittelpunkt
(in der Figur das Achsenkreuz des jeweiligen Zylinders) auf, wobei sich
eine erste Durchmesserachse der jeweiligen zweiten Zylinder 130 parallel
zu der ersten Radialrichtung R1 durch den Mittelpunkt des jeweiligen
Zylinders 130 erstreckt. Eine zweite Durchmesserachse der
jeweiligen zweiten Zylinder 130 erstreckt sich parallel
zu der zweiten Radialrichtung R2 durch den Mittelpunkt des jeweiligen
Zylinders 130. Die jeweiligen ersten Durchmesserachsen
der zweiten Zylinder 130 koinzidieren bei dieser Ausführungsform.
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Auch
der jeweilige Gegendruckzylinder 140 weist einen von seiner
Rotationsachse gebildeten Mittelpunkt auf, wobei sich eine erste
Durchmesserachse des Gegendruckzylinders 140 parallel zu
der ersten Radialrichtung R1 durch den Mittelpunkt des Gegendruckzylinders 140 erstreckt,
und wobei sich eine zweite Durchmesserachse des Gegendruckzylinders 140 parallel
zu der zweiten Radialrichtung R2 durch den Mittelpunkt des Gegendruckzylinders 140 erstreckt.
Der Mittelspunkt der jeweiligen Gegendruckzylinder 140 liegt
gemäß dieser Ausführungsform auf der
zweiten Durchmesserachse des ihm jeweils zugeordneten zweiten Zylinders 130.
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Mit
anderen Worten sind die Druckwerksmodule 100 dieser Druckeinheit 300 in
der zweiten Radialrichtung R2 parallel zueinander angeordnet.
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Auf
diese Weise ergibt sich ein auf minimale Höhenabmessung
gestrecktes Druckwerksmodul 100 bzw. eine Druckeinheit 300 mit
minimierter Höhenabmessung.
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Die
in 7 gezeigte Druckeinheit 300 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung weist ferner eine
Montageeinheit 310 auf, an der die beiden Druckwerksmodule 100 montiert
sind. Die Montageeinheit 310 ist von zwei separaten Montageeinheitsmodulen 311 und 312 gebildet,
die zusammenmontiert sind, wobei an jedem Montageeinheitsmodul 311, 312 ein
einziges Druckwerksmodul 100 montiert ist. Die Montageeinheitsmodule 311, 312 sind
so ausgebildet, dass sie gestockt bzw. gestapelt aufeinander montiert
sind und somit einen Druckturm bilden. Die Montageeinheit 310 bzw.
die Montageeinheitsmodule 311, 312 sind gemäß dieser
Ausführungsform von entsprechend bearbeiteten Gussteilen
gebildet.
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Auf
diese Weise können die jeweiligen Druckwerksmodule 100 der
Druckeinheit 300 in einfacher Weise ausgetauscht werden
bzw. können in einfacher Weise beispielsweise zusätzliche
Druckwerksmodule 100 aufgestockt bzw. hinzugefügt
werden.
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Bezugnehmend
auf 8 ist eine Druckeinheit 300a für
eine Rotationsdruckmaschine, insbesondere eine Rollenrotationsdruckmaschine,
gemäß der ersten Ausführungsform der
Erfindung gezeigt. Die Druckeinheit 300a ist mit der in 7 gezeigten Druckeinheit 300 identisch,
mit der Ausnahme, dass anstelle von Druckwerksmodulen 100 in
der Druckeinheit 300a Druckwerksmodule 100a gemäß der
in 5 dargestellten Ausführung eingesetzt
sind.
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Unter
Bezugnahme auf 6 wird nun eine Druckeinheit 800 für
eine Rotationsdruckmaschine gemäß einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
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Wie
in 6 gezeigt, weist die Druckeinheit 800 wenigstens
zwei Druckwerksmodule 200 auf, die jeweils eine Druckmedium-Zuführeinrichtung 211, einen
das Druckbild bildenden ersten Zylinder 220 und einen mit
dem ersten Zylinder 220 zusammenwirkenden zweiten Zylinder 230 zum
Drucken auf eine zu bedruckende Bahn aufweisen.
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Die
Druckeinheit 800 weist ferner wenigstens einen stets nichtdruckenden
Gegendruckzylinder 240 auf, der mit wenigstens einem der
zweiten Zylinder 230 zusammenwirkt zum Andrücken
der Bahn an diesen zweiten Zylinder 230. Stets nichtdruckend
bedeutet, dass der Gegendruckzylinder 240 (bzw. 140; 140a)
so ausgebildet ist, dass er ausschließlich zum Bereitstellen
eines Gegendruckes für den zweiten Zylinder bzw. Gummituchzylinder 230 und
zum Andrücken der Bahn an den zweiten Zylinder 230 verwendbar
ist.
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Gemäß dieser
Ausgestaltung der zweiten Ausführungsform weist die Druckeinheit 800 genau zwei
Druckwerksmodule 200 auf, wobei die Druckwerksmodule 200 mit
den in 4 gezeigten Druckwerksmodulen 100 identisch
sind, mit der Ausnahme, dass sich gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung jeweils zwei Druckwerksmodule 200 einen
einzigen zweifachrund ausgebildeten Gegendruckzylinder 240 teilen.
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D.
h., die Druckeinheit 800 gemäß der zweiten
Ausführungsform ist in ihrem Aufbau mit Ausnahme dessen,
dass sich jeweils zwei zueinander benachbarte Druckwerksmodule 200 einen
gemeinsamen, zweifachrunden Gegendruckzylinder 240 teilen,
identisch mit der in 7 dargestellten Druckeinheit 300 gemäß der
ersten Ausführungsform der Erfindung. Gleiche Bauelemente
sind daher mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet, wobei jedoch den Bezugszeichen
jeweils der Wert „100" hinzuaddiert wurde.
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Da
nur ein gemeinsamer Gegendruckzylinder 240 für
jeweils zwei zueinander benachbarte Druckwerksmodule 200 vorgesehen
ist, ist gemäß dieser Ausführungsform
der Erfindung der Mittelpunkt des Gegendruckzylinders 240 zwischen
den zweiten Durchmesserachsen der zweiten Zylinder 230 angeordnet.
Der Gegendruckzylinder 240 ist hier mittels einer geeigneten
Lagerung so verlagerbar bzw. verschwenkbar, dass sich sein Mittelpunkt
zu einer der zweiten Durchmesserachsen der jeweiligen zweiten Zylinder 230 hin
verschiebt.
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Wie
in 6 gezeigt ist hier der Gegendruckzylinder 240 zur
zweiten Durchmesserachse des unteren zweiten Zylinder 230 hin
verlagerbar. Dieses Funktionsmerkmal gewährleistet beim
Einrichten bzw. Warten der Druckeinheit einen ungehinderten Zugang
zu dem ersten Zylinder bzw. Plattenzylinder 220 des unteren
Druckwerksmoduls 200.
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Die
in 6 gezeigte Druckeinheit 800 gemäß der
zweiten Ausführungsform der Erfindung weist ferner eine
Montageeinheit 810 auf, an der die beiden Druckwerksmodule 200 als
Paar montiert sind. Gemäß dieser zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist die Montageeinheit 810 so ausgebildet, dass
auf einem Paar von Druckwerksmodulen 200 und/oder unter
diesem weitere Paare von Druckwerksmodulen 200 angeordnet
werden können, so dass diese Druckwerksmodule 200 gestockt
bzw. gestapelt aufeinander montiert sind und somit einen Druckturm
bilden. Mit anderen Worten weist die in 6 dargestellte
Ausgestaltung der zweiten Ausführungsform der Erfindung
ein Montageeinheitsmodul auf, auf dem oder unter dem, wenn die Druckeinheit 800 z.
B. mit vier Druckwerksmodulen 200 ausgestattet werden soll,
das Montageeinheitsmodul eines zweiten Paars von Druckwerksmodulen 200 angeordnet
werden kann.
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Auf
diese Weise können die jeweiligen Paare von Druckwerksmodulen 200 in
einfacher Weise ausgetauscht werden bzw. können in einfacher
Weise beispielsweise zusätzliche Paare von Druckwerksmodulen 200 aufgestockt
bzw. hinzugefügt werden. Die Montageeinheit 810 ist
gemäß dieser Ausführungsform von einem
entsprechend bearbeiteten Gussteil gebildet.
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Die
aus Druckwerksmodulen zusammengesetzten Druckeinheiten 300, 300a und 800 können aus
Kostengründen auch mit druckeinheitsgroßen Montageeinheiten
bzw. Wänden und z. B. auch nur mit einem Antriebsmotor
versehen werden.
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Im
Folgenden werden unter Bezugnahme auf die 9 bis 12 exemplarische
Ausgestaltungen von mit erfindungsgemäßen Druckeinheiten versehenen
Rollen rotationsdruckmaschinen beschrieben.
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Bezugnehmend
auf 9 ist eine Parterre-Druckanlage dargestellt, bei
der die in 4 und 5 gezeigten
Druckwerksmodule gemäß der ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Druckeinheit eingesetzt
sind, wobei sich ein Bahneinlauf und ein Bahnauslauf unter den Druckeinheiten befinden.
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Gemäß 9 sind
vier Druckeinheiten 300, 300a und 400, 400a dargestellt.
Die Druckeinheit 300 ist mit vier der in 4 dargestellten
Druckwerksmodule 100 ausgerüstet. Die Druckeinheit 300a ist
mit vier der in 5 dargestellten Druckwerksmodule 100a ausgerüstet.
Die Druckeinheit 400 ist mit vier der in 4 dargestellten
Druckwerksmodule 100 ausgerüstet, wobei von unten
anfangend gezählt zwischen zweitem und drittem Druckwerksmodul 100 und über
dem vierten Druckwerksmodul 100 Mittel zum Einwenden bzw.
Auswenden einer zu bedruckenden Bahn B vorgesehen sind. Die Druckeinheit 400a ist
mit vier der in 5 dargestellten Druckwerksmodule 100a ausgerüstet,
wobei von unten anfangend gezählt zwischen zweitem und
drittem Druckwerksmodul 100a und über dem vierten
Druckwerksmodul 100a Mittel zum Einwenden bzw. Auswenden
einer zu bedruckenden Bahn vorgesehen sind.
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Wie
in 9 gezeigt, sind die beiden in der Figur linken
Druckeinheiten 300 und 300a zu einer Funktionseinheit
zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer Bahn B1 zusammengeschaltet.
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Zu
diesem Zweck wird die von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B1 über eine unter
der Druckeinheit 300 angeordnete Wendestange 601 um
90 Grad in der Horizontalen gewendet und über eine unter
der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 701 um
90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von unten in die Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B1 einseitig mit 4 Farben Δ bedruckt
und dann oben aus der Druckeinheit 300 herausgeführt,
wobei die Bahn B1 über eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 702 um
90 Grad in die Horizontale gewendet wird und zu einer über
der Druckeinheit 300a angeordneten Umlenkwalze 703 hingeführt
wird. An der Umlenkwalze 703 wird die Bahn B1 um 90 Grad in
die Vertikale gewendet und dann von oben in die Druckeinheit 300a hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300a wird die Bahn B1 auf der
noch nicht bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so
dass die Bahn B1 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird
die Bahn B1 unten aus der Druckeinheit 300a herausgeführt, über
eine unter der Druckeinheit 300a angeordnete Umlenkwalze 704 um
90 Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung,
wie beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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Wie
in 9 gezeigt, sind die beiden in der Figur rechten
Druckeinheiten 400 und 400a zu einer Funktionseinheit
zum beidseitig 2-farbigen Bedrucken zweier Bahnen B2 und B3 zusammengeschaltet.
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Zu
diesem Zweck wird die von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B2 über eine unter
der Druckeinheit 400 angeordnete Wendestange 602 um
90 Grad in der Horizontalen gewendet und über eine unter
der Druckeinheit 400 angeordnete Umlenkwalze 705 um
90 Grad in die Vertikale gewendet und dann über eine Umlenkwalze 706 in
die Horizontale gewendet und seitlich zwischen zweitem Druckwerksmodul 100 und drittem
Druckwerksmodul 100 in die Druckeinheit 400 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 400 wird die Bahn B2 von den beiden oberen
(drittes und viertes) Druckwerksmodulen 100 einseitig mit
2 Farben Δ bedruckt und dann oben aus der Druckeinheit 400 herausgeführt, wobei
die Bahn B2 über eine über der Druckeinheit 400 angeordnete
Umlenkwalze 707 um 90 Grad in die Horizontale gewendet
wird und zu einer über der Druckeinheit 400a angeordneten
Umlenkwalze 708 hingeführt wird. An der Umlenkwalze 708 wird
die Bahn B2 um 90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von oben
in die Druckeinheit 400a hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 400a wird die Bahn B2 von den beiden oberen
(drittes und viertes) Druckwerksmodulen 100a auf der noch
nicht bedruckten Seite mit 2 Farben Δ bedruckt, so dass
die Bahn B2 nun beidseitig 2-farbig bedruckt ist.
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Dann
wird die Bahn B2 zwischen drittem und zweitem Druckwerksmodul 100a seitlich
aus der Druckeinheit 400a herausgeführt, über
eine Umlenkwalze 709 in die Vertikale gewendet, über
eine unter der Druckeinheit 400a angeordnete Umlenkwalze 710 um
90 Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung,
wie beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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Die
von einem zugehörigen Rollenwechsler (nicht gezeigt) bereitgestellte
Bahn B3 wird über eine unter der Druckeinheit 400 angeordnete
Wendestange 603 um 90 Grad in der Horizontalen gewendet
und über eine unter der Druckeinheit 400 angeordnete Umlenkwalze 711 um
90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von unten in die Druckeinheit 400 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 400 wird die Bahn B3 von den beiden unteren
(erstes und zweites) Druckwerksmodulen 100 einseitig mit
2 Farben Δ bedruckt, zwischen zweitem und drittem Druckwerksmodul 100 seitlich
aus der Druckeinheit 400 herausgeführt und dann über
eine Umlenkwalze 712 in die Horizontale gewendet und seitlich
zwischen zweitem und drittem Druckwerksmodul 100a in die
Druckeinheit 400a hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 400a wird die Bahn B3 von den beiden unteren
(erstes und zweites) Druckwerksmodulen 100a auf der noch
nicht bedruckten Seite mit 2 Farben Δ bedruckt, so dass
die Bahn B3 nun beidseitig 2-farbig bedruckt ist. Dann wird die Bahn
B3 unten aus der Druckeinheit 400a herausgeführt, über
eine unter der Druckeinheit 400a angeordnete Umlenkwalze 713 um
90 Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung,
wie beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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In 9 ist
anhand der beiden linken Druckeinheiten 300 und 300a schematisch
gezeigt, wie eine Bedienperson P von Seiten des Gegendruckzylinders 140 bzw. 140a aus
Einrichtarbeiten an den Zylindern 120–140 bzw. 120a–140a der
Druckeinheiten 300 und 300a durchführen
kann. Wie ersichtlich können diese Einrichtarbeiten einfach
und ohne Elemente der jeweiligen Druckeinheit 300, 300a verfahren
zu müssen durchgeführt werden. Zum Warten bzw.
Einrichten der oberen Druckwerksmodule 100 bzw. 100a ist
für die Bedienperson ein geeignetes Podest vorgesehen.
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Bezugnehmend
auf 10 ist eine der 9 ähnliche
Parterre-Druckanlage dargestellt, wobei sich jedoch der Bahneinlauf
und der Bahnauslauf über den Druckeinheiten befinden.
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Gemäß 10 sind
vier Druckeinheiten 300a, 300 und 300a, 300 dargestellt.
Die Druckeinheiten 300 sind jeweils mit vier der in 4 dargestellten
Druckwerksmodule 100 ausgerüstet. Die Druckeinheiten 300a sind
jeweils mit vier der in 5 dargestellten Druckwerksmodule 100a ausgerüstet.
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Wie
in 10 gezeigt, sind die beiden in der Figur linken
Druckeinheiten 300a und 300 zu einer Funktionseinheit
zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer Bahn B1 zusammengeschaltet.
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Zu
diesem Zweck wird die von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B1 über eine über
der Druckeinheit 300a angeordnete Wendestange 604 um
90 Grad in der Horizontalen gewendet und über eine über
der Druckeinheit 300a angeordnete Umlenkwalze 714 um
90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von oben in die Druckeinheit 300a hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300a wird die Bahn B1 einseitig mit 4
Farben Δ bedruckt und dann unten aus der Druckeinheit 300a herausgeführt,
wobei die Bahn B1 über eine unter der Druckeinheit 300a angeordnete
Umlenkwalze 715 um 90 Grad in die Horizontale gewendet
wird und zu einer unter der Druckeinheit 300 angeordneten
Umlenkwalze 716 hingeführt wird. An der Umlenkwalze 716 wird
die Bahn B1 um 90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von unten in
die Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B1 auf der noch nicht
bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so dass die Bahn
B1 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird die Bahn B1 oben
aus der Druckeinheit 300 herausgeführt, über
eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 717 um 90
Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung, wie
beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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Wie
in 10 gezeigt, sind die beiden in der Figur rechten
Druckeinheiten 300a und 300 zu einer Funktionseinheit
zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer Bahn B2 zusammengeschaltet.
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Zu
diesem Zweck wird die von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B2 über eine über
der Druckeinheit 300a angeordnete Wendestange 605 um
90 Grad in der Horizontalen gewendet und über eine über
der Druckeinheit 300a angeordnete Umlenkwalze 718 um
90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von oben in die Druckeinheit 300a hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300a wird die Bahn B2 einseitig mit 4
Farben Δ bedruckt und dann unten aus der Druckeinheit 300a herausgeführt,
wobei die Bahn B2 über eine unter der Druckeinheit 300a angeordnete
Umlenkwalze 719 um 90 Grad in die Horizontale gewendet
wird und zu einer unter der Druckeinheit 300 angeordneten
Umlenkwalze 720 hingeführt wird. An der Umlenkwalze 720 wird
die Bahn B2 um 90 Grad in die Vertikale gewendet und dann von unten in
die Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B2 auf der noch nicht
bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so dass die Bahn
B2 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird die Bahn B2 oben
aus der Druckeinheit 300 herausgeführt, über
eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 721 um 90
Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung, wie
beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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Bezugnehmend
auf 11 ist eine Parterre-Druckanlage dargestellt,
bei der die in 4 gezeigten Druckwerksmodule
gemäß der ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Druckeinheit eingesetzt sind,
wobei die zu bedruckende Bahn die Druckeinheiten in gleicher Richtung
durchläuft.
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Gemäß 11 sind
vier Druckeinheiten 300 dargestellt. Die Druckeinheiten 300 sind
jeweils mit vier der in 4 dargestellten Druckwerksmodule 100 ausgerüstet.
Die Drucktürme bzw. Druckeinheiten 300, die als
Paar zum Bedrucken einer Bahn benötigt werden, stehen sich
hier spiegelbildlich gegenüber. Die zu bedruckende Bahn
durchläuft die Druckeinheiten hierbei immer in gleicher
Richtung, d. h. gemäß diesem Beispiel von unten
nach oben.
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Zwischen
den benachbarten und zusammenwirkenden Druckeinheiten 300 wird
die einseitig bedruckte Bahn, hier von oben nach unten gefahren. Ein
seitlich verfahrbarer Walzenstuhl 500 ermöglicht das
wechselseitige Bedienen der Drucktürme bzw. Druckeinheiten
eines Paares von Druckeinheiten 300. Eine feste Anlenkung
der Umlenkwalzen 724, 725 bzw. 730, 731 beim
mittigen Fahren der Bahn ist bei einem größeren
Abstand der zusammenwirkenden Druckeinheiten 300 denkbar.
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Wie
in 11 gezeigt, sind die beiden in der Figur linken
Druckeinheiten 300 und 300 zu einer Funktionseinheit
zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer Bahn B1 zusammengeschaltet.
Zwischen den beiden linken Druckeinheiten 300 ist der Walzenstuhl 500 angeordnet,
der eine über den Druckeinheiten 300 angeordnete
Umlenkwalze 724 und eine unter den Druckeinheiten 300 angeordnete
Umlenkwalze 725 aufweist. Die beiden Walzen 724, 725 sind drehbar
an den seitwärts verfahrbaren Walzenstuhl 500 montiert.
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Beim
Druckvorgang wird eine von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B1 über eine unter
der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 722 um
90 Grad aus der Horizontalen in die Vertikale gewendet und dann
von unten in die Druckeinheit 300 (erste von links in der Figur)
hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B1 einseitig mit 4 Farben Δ bedruckt
und dann oben aus der Druckeinheit 300 herausgeführt,
wobei die Bahn B1 über eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 723 um
90 Grad in die Horizontale gewendet wird und zu der oberen, an dem
Walzenstuhl 500 montierten Umlenkwalze 724 hingeführt
wird. An der Umlenkwalze 724 wird die Bahn B1 in die Vertikale
gewendet und dann zu der unteren, an dem Walzenstuhl 500 montierten
Umlenkwalze 725 hingeführt.
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An
der Umlenkwalze 725 wird die Bahn B1 in die Horizontale
gewendet und zu einer unter der anderen Druckeinheit 300 (in
der Figur zweiten von links) des Paars angeordneten Umlenkwalze 726 hingeführt.
An der Umlenkwalze 726 wird die Bahn B1 um 90 Grad in die
Vertikale gewendet und von unten in die Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B1 auf der noch nicht
bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so dass die Bahn
B1 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird die Bahn B1 oben
aus der Druckeinheit 300 herausgeführt, über
eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 727 um 90
Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung, wie
beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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Wie
in 11 gezeigt, sind die beiden in der Figur rechten
Druckeinheiten 300 und 300 zu einer Funktionseinheit
zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer Bahn B2 zusammengeschaltet.
Zwischen den beiden rechten Druckeinheiten 300 ist der
Walzenstuhl 500 angeordnet, der eine über den
Druckeinheiten 300 angeordnete Umlenkwalze 730 und eine
unter den Druckeinheiten 300 angeordnete Umlenkwalze 731 aufweist.
Die beiden Walzen 730, 731 sind drehbar an den
seitwärts verfahrbaren Walzenstuhl 500 montiert.
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Beim
Druckvorgang wird eine von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B2 über eine unter
der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 728 um
90 Grad aus der Horizontalen in die Vertikale gewendet und dann
von unten in die Druckeinheit 300 (zweite von rechts in der
Figur) hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B2 einseitig mit 4 Farben Δ bedruckt
und dann oben aus der Druckeinheit 300 herausgeführt,
wobei die Bahn B2 über eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 729 um
90 Grad in die Horizontale gewendet wird und zu der oberen, an dem
Walzenstuhl 500 montierten Umlenkwalze 730 hingeführt
wird. An der Umlenkwalze 730 wird die Bahn B2 in die Vertikale
gewendet und dann zu der unteren, an dem Walzenstuhl 500 montierten
Umlenkwalze 731 hingeführt.
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An
der Umlenkwalze 731 wird die Bahn B2 in die Horizontale
gewendet und zu einer unter der anderen Druckeinheit 300 (in
der Figur ersten von rechts) des Paars angeordneten Umlenkwalze 732 hingeführt.
An der Umlenkwalze 732 wird die Bahn B2 um 90 Grad in die
Vertikale gewendet und von unten in die Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der Druckeinheit 300 wird die Bahn B2 auf der noch nicht
bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so dass die Bahn
B2 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird die Bahn B2 oben
aus der Druckeinheit 300 herausgeführt, über
eine über der Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 733 um 90
Grad in die Horizontale gewendet und einer Weiterverarbeitung, wie
beispielsweise einem Falzapparat (nicht gezeigt) zugeführt.
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Bezugnehmend
auf 12 ist eine gestockte Druckanlage dargestellt,
bei der die in 4 gezeigten Druckwerksmodule
gemäß der ersten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Druckeinheit eingesetzt sind,
wobei die zu bedruckende Bahn die Druckeinheiten von unten nach
oben durchläuft.
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Gemäß 12 sind
acht Druckeinheiten 300 dargestellt. Die Druckeinheiten 300 sind
jeweils mit vier der in 4 dargestellten Druckwerksmodule 100 ausgerüstet.
Die Druckeinheiten 300, die als Paar zum Bedrucken einer
Bahn benötigt werden, sind jeweils übereinander
und spiegelbildlich zueinander angeordnet, so dass sie gemeinsam
einen Achter-Druckturm bilden.
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Wie
in 12 gezeigt, sind die beiden in der Figur ganz
links angeordneten Druckeinheiten 300 und 300 zu
einer Funktionseinheit zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer
Bahn B1 zusammengeschaltet.
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Beim
Druckvorgang wird eine von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B1 über eine unter
der unteren Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 734 um
90 Grad aus der Horizontalen in die Vertikale gewendet und dann
von unten in die untere Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der unteren Druckeinheit 300 wird die Bahn B1 einseitig
mit 4 Farben Δ bedruckt, dann oben aus der unteren Druckeinheit 300 herausgeführt
und schräg nach links zu der oberen Druckeinheit 300 hingeführt
sowie dann von unten in die obere Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der oberen Druckeinheit 300 wird die Bahn B1 auf der noch
nicht bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so dass
die Bahn B1 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird die
Bahn B1 oben aus der oberen Druckeinheit 300 herausgeführt, über
eine über der oberen Druckeinheit 300 angeordnete
Umlenkwalze 735 um 90 Grad in die Horizontale gewendet
und einer Weiterverarbeitung, wie beispielsweise einem Falzapparat
(nicht gezeigt) zugeführt.
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Wie
in 12 gezeigt, sind die beiden in der Figur als zweite
von links angeordneten Druckeinheiten 300 und 300 zu
einer Funktionseinheit zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer
Bahn B2 zusammengeschaltet.
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Beim
Druckvorgang wird eine von einem zugehörigen Rollenwechsler
(nicht gezeigt) bereitgestellte Bahn B2 über eine unter
der unteren Druckeinheit 300 angeordnete Umlenkwalze 736 um
90 Grad aus der Horizontalen in die Vertikale gewendet und dann
von unten in die untere Druckeinheit 300 hineingeführt.
In der unteren Druckeinheit 300 wird die Bahn B2 einseitig
mit 4 Farben Δ bedruckt, dann oben aus der unteren Druckeinheit 300 herausgeführt
und schräg nach rechts zu der oberen Druckeinheit 300 hingeführt
sowie dann von unten in die obere Druckeinheit 300 hineingeführt.
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In
der oberen Druckeinheit 300 wird die Bahn B2 auf der noch
nicht bedruckten Seite mit 4 Farben Δ bedruckt, so dass
die Bahn B2 nun beidseitig 4-farbig bedruckt ist. Dann wird die
Bahn B2 oben aus der oberen Druckeinheit 300 herausgeführt, über
eine über der oberen Druckeinheit 300 angeordnete
Umlenkwalze 737 um 90 Grad in die Horizontale gewendet
und einer Weiterverarbeitung, wie beispielsweise einem Falzapparat
(nicht gezeigt) zugeführt.
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Wie
in 12 gezeigt, sind die beiden in der Figur als zweite
von rechts angeordneten Druckeinheiten 300 und 300 zu
einer Funktionseinheit zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer
Bahn B3 zusammengeschaltet und sind die beiden in der Figur ganz
rechts angeordneten Druckeinheiten 300 und 300 zu
einer Funktionseinheit zum beidseitig 4-farbigen Bedrucken einer
Bahn B4 zusammengeschaltet.
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Die
Funktionsweise der zwei von diesen beiden Paaren von Druckeinheiten 300 gebildeten
Achter-Drucktürme gleicht jener des als zweites von links angeordneten
Paars von Druckeinheiten 300 und 300 und wird
zur Vermeidung von Wiederholungen nicht nochmals detailliert beschrieben.
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Bei
dem als zweites von rechts angeordneten Druckturm wird die Bahn
B3 über eine Umlenkwalze 738 in den Druckturm
hineingeführt und über eine Umlenkwalze 739 aus
dem Druckturm herausgeführt.
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Bei
dem ganz rechts angeordneten Druckturm wird die Bahn B4 über
eine Umlenkwalze 740 in den Druckturm hineingeführt
und über eine Umlenkwalze 741 aus dem Druckturm
herausgeführt.
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Im
Vorhergehenden wurden zwei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Druckeinheit sowie mehrere Varianten von gemäß der
ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit ausgerüsteten Druckanlagen bzw. Rollenrotationsdruckmaschinen
beschrieben. Es versteht sich, dass weitere Varianten von dementsprechend
ausgerüsteten Druckanlagen bzw. Rollenrotationsdruckmaschinen
möglich sind, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
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Ferner
ist zu bemerken, dass alle beschriebenen Varianten von gemäß der
ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Druckeinheit ausgerüsteten Druckanlagen bzw. Rollenrotationsdruckmaschinen
auch gemäß der zweiten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Druckeinheit ausgerüstet sein
können.
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- 100
- Druckwerksmodul
- 110
- Druckmedium-Zuführeinheit
- 111
- Farbwerk
- 112
- Feuchtwerk
- 120
- erster
Zylinder bzw. Plattenzylinder
- 130
- zweiter
Zylinder bzw. Gummituchzylinder
- 140
- Gegendruckzylinder
- 100a
- Druckwerksmodul
- 110a
- Druckmedium-Zuführeinheit
- 111a
- Farbwerk
- 112a
- Feuchtwerk
- 120a
- erster
Zylinder bzw. Plattenzylinder
- 130a
- zweiter
Zylinder bzw. Gummituchzylinder
- 140a
- Gegendruckzylinder
- 200
- Druckwerksmodul
- 210
- Druckmedium-Zuführeinheit
- 211
- Farbwerk
- 212
- Feuchtwerk
- 220
- erster
Zylinder bzw. Plattenzylinder
- 230
- zweiter
Zylinder bzw. Gummituchzylinder
- 240
- Gegendruckzylinder
- 300
- Druckeinheit
- 310
- Montageeinheit
- 311
- Montageeinheitsmodul
- 312
- Montageeinheitsmodul
- 300a
- Druckeinheit
- 310a
- Montageeinheit
- 311a
- Montageeinheitsmodul
- 312a
- Montageeinheitsmodul
- 400
- Druckeinheit
- 400a
- Druckeinheit
- 500
- Walzenstuhl
- 601–605
- Wendetangen
- 701–741
- Umlenkwalzen
- 800
- Druckeinheit
- 810
- Montageeinheit
- B
- Bahn
- B1–B4
- Bahn
- LR
- Laufrichtung
der Bahn
- R1
- erste
Radialrichtung
- R2
- zweite
Radialrichtung
- Δ
- Druckfarbe
auf Bahn
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4408025
A1 [0002]
- - DE 4408026 A1 [0003]
- - DE 19860537 C2 [0004]
- - WO 2007/17295 [0005]
- - WO 2005/005149 [0005]
- - DE 10045146 A1 [0038]