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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Malerwalze für Farbanstriche, mit einem
Stiel umfassend einen Handgriff und einen abgewinkelten Haltebügel, mit
einer an dem freien Ende des Haltebügels drehbar gelagerten Farbwalze
und mit einem Schwenkarm, der mit seinem einen Ende auf dem Haltebügel schwenkbar
gelagert ist und an seinem anderen Ende eine Abdeckplatte trägt, die
in Arbeitsstellung an der Stirnseite der Farbwalze anliegt.
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Die
seitlich an der Farbwalze anliegende Abdeckplatte begrenzt den Farbauftrag
und ermöglicht eine
gerade und saubere Streichkante. Diese Malerwalze erfreut sich deshalb
nicht nur bei den Handwerkern, sondern auch bei Heimwerkern großer Beliebtheit.
Zur Farbaufnahme und zur Reinigung lässt sich die Abdeckplatte durch
Verschwenken des Haltebügels
seitlich wegklappen.
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Damit
die von der Farbwalze aufgenommene Farbe gut auf den zu streichenden
Untergrund übertragen
wird, muss über
den Handgriff ausreichend Druck auf die Farbwalze ausgeübt werden.
Dabei besteht die Gefahr, dass zuviel Farbe aus der Farbwalze gepresst
wird und es so zu einem Überangebot von
Farbe auf dem Untergrund kommt. Es besteht ferner die Gefahr, dass
sich die Farbwalze zu stark verformt und nicht mehr rund läuft. Diese
Probleme treten verstärkt
auf, wenn Schaumstoff als Material für die Farbwalze verwendet werden
soll. Die relativ glatte Oberfläche
einer Schaumstoffwalze bietet dabei grundsätzlich bessere Voraussetzungen
für gleichmäßige Farbabgabe
und exakte Farbgrenzen als eine alternativ eingesetzte Plüschwalze.
Speziell zum Verstreichen von Lackfarbe ist der Einsatz von Schaumstoff
als Material für
die Farbwalze wünschenswert.
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Die
internationale Veröffentlichung
WO 94/00 245 A1 beschreibt
eine Malerwalze mit einem Stiel, einer auf einem abgewinkelten Haltebügel drehbar
gelagerten Farbwalze und an der Stirnseite der Farbwalze angeordneten
Schild, das halbkreisartig geformt ist. Das Schild ist beweglich
am Ende des Walzenbügels
angebracht mittels einer Befestigungsvorrichtung, die aus einer
Frontplatte mit einem durchgehenden Bohrloch besteht. Das freie
Ende des Haltebügels
geht durch das Bohrloch in der Halteplatte hindurch und greift in
ein an der Rückseite des
Schildes vorgesehenes Langloch ein. Parallel zum Haltebügel verlaufen
Federn, welche die Frontplatte und das Schild auseinander halten
und gleichzeitig eine begrenzte Quer- oder Seitenversetzung zulassen.
Das Schild ist also drehbar auf dem Walzenbügel gelagert, wobei das Langloch überdies
eine eingeschränkte
seitliche Bewegung des Schildes gegen die Rückstellkraft der Federn zulässt. Mit
einem derart federnd gelagerten Schild lässt sich keine saubere Begrenzung
des Farbauftrags zwecks Erzielung einer geraden und sauberen Streichkante
erreichen. Die durch das Langloch vorgegebene Verschieblichkeit
nur in einer Richtung löst
das Problem, dass über den
Stiel zu viel Druck auf die Farbwalze ausgeübt wird, nicht. Die Verschieblichkeit
des Haltebügels
gegenüber
dem Schild ist nur bei einem fest vorgegebenen Anstellwinkel gegeben.
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Angesichts
der geschilderten Nachteile der bisher bekannten Malerwalzen ist
es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine nochmals verbesserte Malerwalze
vorzuschlagen, bei der die Farbwalze auch bei starkem Druck die
aufgenommene Farbe optimal auf den zu streichenden Untergrund überträgt, unabhängig vom
Winkel, in dem die Malerwalze gehalten wird.
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Der
Lösung
des Problems liegt die Überlegung
zugrunde, den Druck, der auf die Farbwalze wirkt, zu begrenzen.
Gelöst
wird die Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden
Teil des ersten Anspruchs dadurch, dass die Farbwalze einen festen
Walzenkern und eine Walzenauflage aus elastisch verformbarem saugfähigem Material
umfasst, dass an der Stirnseite des Walzenkerns ein zylindrisches,
koaxial zur Drehachse angeordnetes Sackloch vorgesehen ist, dass an
der gegenüber
liegenden Seite der Abdeckplatte ein runder Lagerzapfen vorgesehen
ist, der in das Sackloch eingreift, und dass der Radius des Sachlochs
größer ist
als der Radius des Lagerzapfens, so dass die Abdeckplatte gegenüber der
Farbwalze um maximal die Differenz der beiden Radien gegeneinander
verschieblich ist.
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Dadurch,
dass der Lagerzapfen an der Abdeckplatte einen geringeren Durchmesser
hat als das korrespondierende Sackloch an der Farbwalze, liegt die
Abdeckplatte bei normalem Gebrauch zwar an der Stirnseite der Farbwalze
an, bleibt gegenüber dieser
jedoch verschieblich. Wird die Farbwalze stärker auf den Untergrund gedrückt, so
führt dies
zu einer Relativbewegung zwischen Abdeckplatte und Farbwalze, bis
die Differenz der beiden Radien aufgezehrt ist und weiterer Druck
nun von dem Lagerzapfen aufgenommen wird. Da sowohl das Sackloch
und der Lagerzapfen rund sind, funktioniert dies unabhängig vom
Winkel, mit dem der Stiel der Farbwalze gegen die Arbeitsfläche gehalten
wird.
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Das
Maß, um
das sich die Abdeckplatte und die Farbwalze maximal gegeneinander
verschieben lässt,
ist durch die Differenz der beiden Radien des Lagerzapfens bzw.
des Sacklochs begrenzt. Wenn der Lagerzapfen an den Rand des Sacklochs
gewandert ist, ist der maximal mögliche
Druck auf die Farbwalze erreicht. Der am Anfang nur lose in das
Sackloch eingreifende Lagerzapfen übernimmt jetzt die Funktion
einer zweiten Achse, auf die sich das bis dahin freie Ende der Farbwalze
abstützt.
Weiterer Druck wird nicht mehr von der Farbwalze übertragen, sondern
von der äußeren Kante
der Abdeckplatte aufgenommen. Dadurch wird zuverlässig verhindert, dass
sich die Farbwalze mehr als zulässig
verformt. Die erfindungsgemäße Konstruktion
ermöglicht
deshalb erstmals, auch Farbwalzen aus Schaumstoff problemlos einzusetzen
und deren Vorteile, wie gleichmäßigere Farbabgabe,
exaktere Farbtrennung und die Möglichkeit,
auch Lackfarben zu verarbeiten, zu nutzen.
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Wichtig
ist, dass beim Aufdrücken
der Malerwalze auf den Untergrund die Farbwalze temporär an der
Abdeckplatte drehbar gelagert wird.
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Die
Vorteile der erfindungsgemäßen Malerwalze
kommen vor allem zur Geltung, wenn die Walzenauflage aus einem aufgeschäumten Kunststoff besteht,
dessen Poren die zu verstreichende Farbe aufnehmen und unter maßvollem
Druck wieder an den zu streichenden Untergrund abgeben.
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Zweckmäßig ist
der Lagerzapfen ungefähr
in der Mitte der Abdeckplatte angeordnet und sitzt konzentrisch
in der korrespondierenden Aufnahme der Farbwalze, wenn diese in
unbelastetem Zustand ist, d. h. kein Druck ausgeübt wird.
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Die
farbbegrenzende Wirkung der Abdeckplatte wird unterstützt, wenn
der Schwenkarm, auf dem die Abdeckplatte sitzt, federnd an der Farbwalze anliegt.
Dies kann entweder durch eine zwischen Haltebügel und Schwenkarm angeordnete
Zugfeder, wie in der älteren
Patentschrift
DE 36
06 939 C2 beschrieben, oder beispielsweise durch eine Federspannung
im Schwenkarm selbst erzielt werden.
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Ist
die Abdeckplatte um ungefähr
45° gegenüber dem
Schwenkarm abgewinkelt, so entsteht eine ungefähr symmetrische Konstruktion,
bei der – hin reichender
Druck vorausgesetzt – die
Farbwalze auf der einen Seite an dem abgewinkelten Haltebügel und
auf der anderen Seite an der Abdeckplatte gelagert ist.
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Die
Abdeckplatte ist vorzugsweise lösbar
an dem Schwenkarm befestigt; sie kann insbesondere auf den Schwenkarm
aufsteckbar sein. Dies hat den Vorteil, dass unterschiedlich ausgebildete
Abdeckplatten verwendet werden können,
je nachdem, aus welchem Material die Farbwalze bzw. die Walzenauflage
besteht und/oder welche Art von Farbe verarbeitet werden soll. Im
einfachsten Fall besteht die Abdeckplatte aus einem einzigen spritzgegossenen Kunststoffteil,
dessen verjüngte
Ränder
für eine
saubere Begrenzung des Farbauftrags sorgen. Alternativ kann die
Abdeckplatte auch mit zusätzlichen
Flachpinseln ausgerüstet
sein, wie sie in der Patentschrift
DE 36 06 939 C2 beschrieben sind.
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Wie
vorstehend beschrieben, sorgt das Spiel zwischen Lagerzapfen und
Aufnahme dafür,
dass die Abdeckplatte in einem beschränkten, durch die Differenz
der Radien vorgegebenen Maß verschieblich gegen
die Farbwalze ist. Als besonders günstig hat sich erwiesen, wenn
die Achse des Stiels mit der Drehachse der Farbwalze einen wenige
Grade über den
rechten Winkel hinausgehenden stumpfen Winkel einschließt. Dadurch
steht die Drehachse der Farbwalze nicht exakt senkrecht, sondern
ein wenig schräg
zum Stiel, um der Hand beim Streichen mehr Raum zu gewähren. Entsprechend
verläuft
auch die Abdeckplatte nicht ganz parallel zur Achse des Stiels, sondern
leicht schräg.
Wenn sich die Farbwalze unter Druck verformt, schwenkt die Abdeckplatte
geringfügig
nach außen.
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Die
farbbegrenzende Wirkung der Abdeckplatte wird dadurch verbessert,
dass die Abdeckplatte die Farbwalze seitlich mehr oder weniger überragt. Als
Optimum hat sich ein Überstand
von 2–3
mm erwiesen.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird anhand der beigefügten Abbildungen näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine
Malerwalze mit an der Farbwalze anliegender und mit zur Seite hin
abgeklappter Abdeckplatte, in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht;
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2a, 2b, 2c die
Abdeckplatte der Malerwalze in Vorderansicht, Seitenansicht und im
Schnitt.
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Die
in 1 dargestellte Malerwalze hat einen lang gezogenen
Stiel 1 mit einem ergonomisch geformten Handgriff 2 aus
Kunststoff, in den ein abgewinkelter Haltebügel 3 aus Metall eingesteckt
ist. Auf dem freien Ende des Haltebügels 3 ist eine Farbwalze 4 drehbar
gelagert. Die Farbwalze 4 besteht aus einem festen Walzenkern 5 und
einer diesen koaxial umgebenden Walzenauflage 6 aus aufgeschäumtem Kunststoff.
Im Innern des Walzenkerns 5 ist ein Gleitlager 7 angeordnet,
in dem das Ende des Haltebügels 3 drehbar
gelagert ist. Die Drehachse 8 bildet mit der Achse 9 des
Stiels 1 einen stumpfen Winkel von etwa 93°. An der
freien – in 1 linken – Seite
des Walzenkerns 5 ist ein Sackloch 11 vorgesehen,
das bis nahe an das Ende des Haltebügels 3 reicht.
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Ein
Schwenkarm 12 ist mittels eines Schwenkgelenks 13 schwenkbeweglich
auf dem Haltebügel 3 gelagert.
Auf dem freien Ende des Schwenkarms 12 ist eine Abdeckplatte 14 aus
Kunststoff aufgesteckt. In Arbeitsstellung liegt die Abdeckplatte 14 an
der Stirnseite der Farbwalze 4 an. Ein an der Innenseite
der Abdeckplatte 14 angeformter Lagerzapfen 15 greift
dabei in das Sackloch 11 im Walzenkern 5 ein.
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Durch
Verschwenken des Schwenkarms 12 in Pfeilrichtung nach unten
lässt sich
die Abdeckplatte 14 von der Farbwalze 4 nach links
unten wegklappen.
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Der
Radius des runden Lagerzapfens 15 ist nur etwa halb so
groß wie
der Radius des zylindrischen Sacklochs 11. Somit bleibt
die nur lose an der Stirnseite der Farbwalze 4 anliegende
Abdeckplatte 14 zunächst
frei ver schieblich gegenüber
der Farbwalze 4. Wird allerdings Druck über den Handgriff 2 und
den Haltebügel 3 auf
die Farbwalze 4 in Richtung des zu streichenden Untergrundes 16 ausgeübt, so verschiebt
sich die Abdeckplatte 14 in Richtung des Handgriffs 2 an
den Rand des Sacklochs 11. Ist der Druck auf die Farbwalze 4 so
groß,
dass sich die nachgiebige Walzenauflage verformt, kommt es zur Anlage
des Lagerzapfens 15 an die Wandung des Sacklochs 11.
Eine weitere Erhöhung
des Drucks führt
dann nicht zu weiterer Verformung der Walzenauflage 6;
stattdessen wird der vom Untergrund 16 ausgehende Gegendruck
in die Abdeckplatte 14 eingeleitet. Sackloch 11 und
Lagerzapfen 15 bilden dabei ein zweites Drehlager für die Farbwalze 4.
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Wird
die Malerwalze vom Untergrund 16 abgehoben, wandert der
Lagerzapfen 15 wieder zurück in die Mitte des Sacklochs 11 und
steht der äußere Rand
der Abdeckplatte 14 wieder über die Peripherie der Walzenauflage 6 über, wie
in 1 zu sehen.
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Gemäß 2a hat
die Abdeckplatte 14 etwa trapezförmigen Grundriss. Ihre beiden
Längskanten 17 sind
stark verjüngt,
wie insbesondere in 2b und 2c zu
sehen. Der Lagerzapfen 15 ist an der Innenseite ungefähr in der
Mitte der Abdeckplatte 14 angeordnet. In parallel zu den
Längskanten 17 verlaufenden
Aufnahmenuten 18 lassen sich (nicht dargestellte) Flachpinsel
einschieben, die gegebenenfalls die Längskanten 17 überragen
und die Funktion der seitlichen Begrenzung des Farbauftrags übernehmen.
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- 1
- Stiel
- 2
- Handgriff
- 3
- Haltebügel
- 4
- Farbwalze
- 5
- Walzenkern
- 6
- Walzenauflage
- 7
- Gleitlager
- 8
- Drehachse
(von 4)
- 9
- Achse
(von 1)
- 10
- Winkel
(zwischen 1 und 4)
- 11
- Sackloch
(in 5)
- 12
- Schwenkarm
- 13
- Schwenkgelenk
- 14
- Abdeckplatte
- 15
- Lagerzapfen
- 16
- Untergrund
- 17
- Längskanten
(von 14)
- 18
- Aufnahmenuten
(von 14)