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Die
Erfindung betrifft eine zweiteilige Umverpackung umfassend ein obenseitig
offenes, die zu verpackenden Güter aufnehmendes, Unterteil
und ein das Unterteil übergreifendes, haubenförmigen Oberteil,
wobei innenliegende Verschlusslaschen des Oberteils mit Anschlagkanten
des Unterteils einen Verschluss ausbilden. Die Anschlagkanten sind im
Randbereich des Unterteils vorgesehen und bilden mit den Verschlusslaschen
eine sichere und insbesondere für schwere (Gewicht) zu
verpackende Güter eine stabile Umverpackung.
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Die
EP 571711 A2 offenbart
eine Stülpdeckelumverpackung wie sie im allgemeinen Teil
des vorliegenden Anspruchs beansprucht wird. Die gesamte Offenbarung
der
EP 571711 A2 ist
hiermit explizit als Offenbarung der vorliegenden Erfindung zu sehen.
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Insbesondere
der darin zitierte Stand der Technik, die darin erwähnten
Vorteile zweiteiliger Umverpackungen und die darin beschriebenen
Laschenanordnungen, Formen und Schnitte sind gleichsam Inhalt der
vorliegenden Anmeldung.
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Wesentlich
bei der Umverpackung nach
EP 571711 ist
es, dass das Oberteil der Verpackung im Seitenwandbereich eine hohe
Eigensteifigkeit besitzt, um einen einwandfreien, wirkungsvollen
Springverschluss zu schaffen.
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Dies
ist insbesondere bei Verpackung von schweren Gütern ein
Nachteil der Verpackung nach
EP
571711 .
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Als
Lösung wird vorgeschlagen die Eigensteifigkeit durch eine
zusatzliche Randversteifung zu erreichen. Diese Lösung
hat aber wiederum Material-, Kosten- und Handhabungsnachteile.
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Wünschenswert
ist es daher eine Transportverpackung und Umverpackung gemäß der
eingangs genannten Art zu schaffen, mit der neben den im Stand der
Technik erwähnten Vorteilen auch schwerere Güter
transportabel verpackt werden können.
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Die
Erfindung umfasst eine zweiteilige Umverpackung umfassend ein obenseitig
offenes, die zu verpackenden Güter aufnehmendes, Unterteil,
das aus einem Bodenteil und mit dazu senkrechten Seitenwänden
besteht.
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Als
zweiter Teil umfasst die Umverpackung ein das Unterteil übergreifendes,
haubenförmigen Oberteil mit einem oberen Deckelteil und
mit dazu senkrechten Seitenwänden.
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Das
Oberteil weist im Bereich einer jeden unteren Längskante
zweier sich gegenüberliegender Seitenwände je
mindestens eine Verschlusslasche auf.
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Die
Verschlusslasche stützt sich bei auf das Unterteil aufgesetztem
Oberteil zur Ausbildung eines Verschlusses an einer Anschlagkante
ab, die an der mit den Verschlusslaschen tragenden Seitenwänden des
Oberteils korrespondierenden Seitenwänden des Unterteils
ausgebildet ist.
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Die
Verschlusslasche umfasst einen Abschnitt, der mittels seitlicher
Trennperforation in der die Verschlusslasche tragenden Seitenwand
gehalten ist, und einen über eine Falzkante daran angelenkten
Stützabschnitt.
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Der
Stützabschnitt kann bevorzugt über eine Falzkante
an der Seitenwandinnenflache der Seitenwand des Oberteils anliegen.
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Das
Unterteil ist mit einer Anschlagkante an jeder mit der die Verschlusslasche
tragenden Seitenwand des Oberteils korrespondierenden Seitenwand oder
in dieser zur Ausbildung eines Spring- oder Schnappverschlusses
bei auf das Unterteil aufgesetztem Oberteil versehen.
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Dabei
stützt sich der Stützlaschenabschnitt der Verschlusslasche
mit seiner am freien Laschenende ausgebildeten Laschenlängskante
an der Falzkante ab.
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Das
die Transportverpackung bildende Oberteil und das Unterteil als
Tray bilden zusammen eine Einheit. Beide Teile werden einzeln aufgerichtet. Der
Tray wird mit Produkten gefüllt und das Oberteil, dessen
Laschen nach innen geklappt sind, darüber gestülpt.
Nach dem vollständigen Überstulpen bis zum Boden
rasten die jetzt im inneren Bereich zwischen den Seitenwänden
des Oberteils und des Unterteils liegenden Verschlusslaschen derart
an den Anschlagkanten bzw. einer fensterartigen Ausstanzung oder
Durchbrechung im Unterteil ein, das ein Öffnen der Verpackung
nur durch Zerstörung der über die Perforation
vorgesehene Aufbrechvorrichtung möglich ist.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Umverpackung nun mindestens eine Anschlagkante in oder an jeweils
mindestens zwei Seitenwänden.
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Dabei
ist mindestens eine Anschlagkante einer Seitenwand im Randbereich
des Unterteils vorgesehen. Der Randbereich ist definiert als Bereich
einer Seitenwand, der zu einer anderen Seitenwand benachbart ist
(d. h. durch eine Falzkante verbunden sind). Der Randbereich umfasst
dabei jeweils maximal ein Drittel der Seitenwandfläche.
D. h. die Seitenwand ist senkrecht in drei Drittel unterteilbar,
wobei der jeweils linke bzw. rechte Bereich als erfindunsgemäßer
Randbereich gilt.
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Vorteilhaft
ist der Randbereich als jeweils maximal ¼, vorteilhaft
maximal 1/5, der Seitenwandfläche ausgebildet.
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Bevorzugt
umfasst die zweiteilige Umverpackung auf zwei gegenüberliegenden
Seitenwänden des Unterteils jeweils zwei Anschlagkanten
im Randbereich und jeweils zwei Verschlusslaschen in den korrespondierenden
zwei Seitenwänden des Oberteils.
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Erfindungsgemäß kann
sich auch nur eine Verschlußlasche auf einer Seitenwand
soweit über die Seitenwand erstrecken, so dass sie im Randbereich
mit der Anschlagkante des Unterteils einen stabilen Verschluss bildet.
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Bevorzugt
sind zwei Anschlagkanten an den jeweils gegenüberliegenden
Randbereichen des Unterteils angeordnet.
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Durch
die Ausbildung der Abschlagkanten im Randbereich, an dem jeweils
zwei Seitenwände zusammentreffen, ergibt sich eine sehr
gute Verriegelung zwischen Ober- und Unterteil durch das Ineinandergreifen
der Verschlußlasche des Oberteils mit der Anschlagkante
des Unterteils. Bei Beanspruch dieser Verbindung, das heißt
bei einer Belastung, die dazu führen könnte Ober-
und Unterteil zu trennen, werden durch diese Ausbildung der Anschlagkanten
nahe dem Randbereich weder die Seitenwand des Außenteil
so stark nach außen, noch die Seitenwand des Innenteils
so stark nach innen gebogen, dass sich die formschlüssige
Verbindung Lasche-Anschlagkante lösen könnte.
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Nach
EP 571711 wäre zur
Erhöhung der Festigkeit der Verriegelung von Ober- und
Unterteil theoretisch auch das Anbringen von mehreren Laschen an
einer Seite möglich. Beim Schließen der Verpackung
müssten dann jedoch mehrere Laschen auf beiden Seiten des
Oberteils nach innen gebogen werden, was das Handling des Kartons
beim Schließen sehr stark erschweren würde. Auch
beim Öffnen müssten mehrere Aufbrechvorrichtungen
geöffnet werden, was Mehraufwand erfordern würde.
Diesen Nachteil schließt die erfindungsgemäße
Umverpackung aus.
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Es
bleiben alle Vorteile der in der
EP
571711 beschriebenen Umverpackung erhalten, die Festigkeit
der Verriegelung von Ober- und Unterteil jedoch so erhöht,
dass die Verpackung für schwere Güter und Gefahrgut
geeignet ist.
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Die
im geschlossenen Zustand nach innen gebogenen Verschlusslaschen
des Oberteils versuchen sich beim Transport aufzubiegen. Dadurch
drücken sie gegen die Seitenwand des Unterteils. Dies führt
einerseits zu dem erwünschten sicheren Einrasten der Laschen, andererseits
wird durch eine zu starke Federwirkung die Seitenwand des Außenteils so
stark nach außen gebogen, dass das Handling der Verpackung
beeinträchtigt wird. Bevorzugt wird erfindungsgemäß an
der Falzkante Seitenteil/Lasche die in
EP 0571711 beschriebene Griffausnehmung
verlängert, so dass die Federwirkung der langen Lasche reduziert
und das übermäßige Aufbiegen der Oberteilseitenwand
verhindert wird.
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Die
erfindungsgemäße Umverpackung besitzt wie die
Umverpackung des Standes Technik einen Originalitätsverschluss,
ist diebstahlsicher und staubgeschützt und mit der Verpackung
ist gleichzeitig eine laden- und logistikgerechte Versandeinheit geschaffen,
die gleichzeitig als Aussteller bzw. Tray genutzt werden kann.
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Im
unzerstörten Zustand der Verschlusslaschen, die Perforation
sind ungelöst, wird ein Abziehen des Oberteils von dem
Unterteil dadurch verhindert, das die Verschlußlaschen
mit ihren oberen Laschenlängskanten an den Anschlagkanten
sich abstützen, die an den Außenseitenwandflächen
derjenigen Seitenwände des Unterteils vorgesehen sind,
die den die Laschen tragenden Seitenwänden des Oberteils
gegenüberliegen. Diese Anschlagkanten können in
Form von leistenförmigen Zuschnitten vorliegen und sind
an den Außenwandflachen der Seitenwände des Unterteils
befestigt, und zwar im Bereich der an die Innenwandflachen der Seitenwände
des Oberteils angeklappten bzw. angelegten Laschen, so dass, wenn
das Oberteil auf das Unterteil aufgesetzt ist, die Laschen mit ihren
oberen Längskanten die Anschlagkanten an dem Unterteil
untergreifen.
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Die
Anschlagkanten für die Verschlusslaschen des Oberteils
können auch von den oberen Rand von fensterartigen Durchbrechungen
bzw. Ausstanzungen gebildet werden, die in den Seitenwänden
des Unterteils so vorgesehen und ausgebildet sind, das sich obere
Anschlagkanten bilden, die von den oberen freien Enden der Laschen
untergriffen werden.
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Die
Laschenformen, Konturen etc., Auststanzungen und Anschlagkantenformen
sind entsprechend der
EP 0571711 ausführbar
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher
erläutert.
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Bei
dem in den 1, 2 und 3 gezeigten
Ausführungsbeispielen handelt es sich um eine quaderförmige
Verpackung, gebildet aus Oberteil (O) und Unterteil (U), das Oberteil
(O) ist im geschlossen Zustand der Verpackung über das
Unterteil gestülpt, wobei die beim späteren Verschließen innen
liegenden Verschlusslaschen (6) des Oberteils mit Anschlagkanten
(70) des Unterteils einen Verschluss ausbilden. In dem
dargestellten Beispiel hat das Oberteil einen so genannten Patentboden
(1), das Unterteil ist als so genanntes Krempeltray gestaltet.
Hier handelt es sich um Ausführungsbeispiele, jede andere, übliche
Ausführungsform von Ober- und Unterteil ist ebenfalls möglich.
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1 zeigt
die zweiteilige Umverpackung umfassend ein obenseitig offenes, die
zu verpackenden Güter aufnehmendens, Unterteil (U) mit
einem Bodenteil (10) und mit dazu senkrechten Seitenwänden
(20, 30, 40, 50). Das Unterteil
(U) übergreifende haubenförmige Oberteil (O) umfasst
einen oberen Deckelteil (1) mit dazu senkrechten Seitenwänden (2, 3, 4, 5).
Die Seitenwandanzahl ist bevorzugt 4 (quaderförmig), kann
aber durchaus auch andere geometrische Formen annehmen, wie bespielsweise
6- oder 8-eckig. Auch kann, wie es in 3 dargestellt, ist
die Seitenwände unterschiedliche Höhen und Neigungen
aufweisen. Das Oberteil (O) weist im Bereich mindestens einer unteren
Längskante (9) zweier sich gegenüberliegender
Seitenwände (2, 5) je mindestens eine
Verschlusslasche (6) auf, die bei auf das Unterteil (U)
aufgesetztem Oberteil (O) zur Ausbildung eines Verschlusses sich
an einer Anschlagkante (70) abstützt, die an der
mit den Laschen (6) tragenden Seitenwänden (2, 5)
korrespondierenden Seitenwänden (20, 50)
des Unterteils (U) ausgebildet ist.
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Die
Verschlusslasche (6) umfasst einen Abschnitt (6a),
der mittels seitlicher Trennperforation (8) in der die
Lasche (6) tragenden Seitenwand (2, 5)
gehalten ist, und einen über eine Falzkante (9)
daran angelenkten Stützabschnitt (6b) (2).
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Das
Unterteil (U) ist an jeder mit der die Lasche (6) tragenden
Seitenwand (2, 5) des Oberteils (O) korrespondierenden
Seitenwand (20, 50) oder in dieser zur Ausbildung
eines Spring- oder Schnappverschlusses bei auf das Unterteil (U)
aufgesetztem Oberteil (O) mit einer Anschlagkante (70)
versehen. An dieser Anschlagkante (70), die sich durch
Ausnehmungen (80) bilden können, stützt
sich der Stützlaschenabschnitt (6b) der Verschlusslasche
(6) mit seiner am freien Laschenende ausgebildeten Laschenlängskante
(7) ab.
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Erfindungsgemäß ist
nun mindestens eine Anschlagkante (70) in oder an jeweils
mindestens zwei Seitenwänden (20, 30, 40, 50)
vorgesehen und jeweils mindestens eine Anschlagkante (70)
im Randbereich (R) des Unterteils (U) vorgesehen.
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Der
Randbereich (R) ist dabei im jeweils linken bzw. rechten Drittel
der Seitenwände (20, 30, 40, 50)
vorgesehen.
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Die
Umverpackung kann auch in einer runden Form, d. h. Boden-(10)
und Deckelfläche (1) sind rund, ausgebildet sein.
Dann sind die Verschlusslaschen (6) und die mit diesen
korrespondierenden Anschlagkanten (70) bzw. fensterartigen
Durchbrechungen (80) gegenüberliegend vorgesehen.
Der Randbereich ist dann über die gesamte, gewölbte
Seitenwandfläche definiert. D. h. es gibt nur eine Oberteilseitenwandfläche
und eine Unterteilseitenwandfläche aber mindestens zwei
sich gegenüber befindliche Verschlusslaschen und entsprechende
Anschlagkanten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 571711
A2 [0002, 0002]
- - EP 571711 [0004, 0005, 0024, 0025]
- - EP 0571711 [0026, 0030]