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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung zum Befestigen eines Bauteils B an einem Bauteil A mit selbsttätigem Ausgleich von Toleranzen im Abstand zwischen den beiden Bauteilen.
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Derartige Befestigungseinrichtungen mit Toleranzausgleich sind in großer Vielfalt bekannt, wie unter anderem aus
DE 43 14 431 A1 ,
DE 199 49 654 A1 ,
DE 10 2004 044 055 A1 ,
DE 20 2005 010 885 U1 und
DE 42 24 575 C2 hervorgeht. Beispielsweise zeigt
DE 101 51 383 A1 eine derartige Befestigungseinrichtung, die aus einem Basiselement in Form einer Blindnietmutter, einer Verstellbuchse und einer Befestigungsschraube besteht. Die Blindnietmutter ist an dem Bauteil
A festlegbar und weist zwei axial gegeneinander versetzte Innengewinde auf, von denen das eine mit einem Außengewinde der Verstellbuchse eine Gewindepaarung einer ersten Gangrichtung bildet und das andere Gewinde mit dem Gewinde der Befestigungsschraube eine Gewindepaarung einer entgegengesetzten zweiten Gangrichtung bildet. Die Verstellbuchse ist mit über den Umfang verteilten federnden Fingern versehen, die sich beim Einschrauben der Befestigungsschraube in die Verstellbuchse an das Gewinde der Schraube anlegen und mit dieser eine sogenannte Mitschleppverbindung bilden. Beim Eindrehen der Schraube wird daher die Verstellbuchse mitgedreht und hierdurch aus der Blindnietmutter herausgeschraubt, bis sich ein Flansch der Verstellbuchse zwecks Toleranzausgleichs an das Bauteil
A anlegt. Beim Weiterdrehen der Befestigungsschraube und entsprechender Erhöhung des Drehmomentes wird die Mitschleppverbindung aufgehoben, so dass dann die beiden Bauteile durch die Befestigungsschraube über die Verstellbuchse und die Blindnietmutter verspannt werden können.
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Die vorbekannte Befestigungseinrichtung hat sich in der Praxis bestens bewährt. Allerdings ist sie vergleichsweise kostenaufwendig, da die Blindnietmutter wegen der beiden Gewinde unterschiedlicher Gangrichtung und insbesondere die Verstellbuchse mit den federnden Fingern komplizierte und in der Herstellung aufwändige Bauteile sind. Auch müssen beide Elemente aus relativ kostspieligem Werkstoff hergestellt werden, um die an sie zu stellenden unterschiedlichen Anforderungen, wie Verbindungsfestigkeit und federnde Eigenschaften der „Mitschleppfinger“, zu erfüllen.
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Die Offenlegungsschrift
DE 199 10510 A1 beschreibt ebenfalls eine Vorrichtung zum verspannenden Verbinden in einer Abstandsstellung zueinander liegender Bauteile mittels Verbindungsschraube, bestehend aus einem am ersten Bauteil festlegbaren Stützteil und einem durch Drehen gegenüber dem Stützteil axial verlagerbaren Distanzteil, welches beim Einschrauben der Verbindungsschraube bis zum Anschlag an das zweite Bauteil mitgeschleppt wird, wobei sich diese Abstandsstellung beim Festdrehen der Verbindungsschraube in einem dem Stützteil zugeordneten Gegengewinde verkleinert. Zur montagetechnischen Verbesserung ist vorgesehen, dass das Distanzteil einen um ein vorbestimmtes Maß bei Spannkrafterhöhung zurückverlagerbaren Anschlagabschnitt ausbildet, wobei der Anschlagabschnitt von einem Randabschnitt eines elastischen Kragens ausgebildet wird.
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Auch die hier beschriebene Befestigungseinrichtung findet zwar breite Anwendung in der Praxis, ist aber aufgrund der komplexen Einzelteile aufwändig in Herstellung und Zusammenbau.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungseinrichtung zum Befestigen eines Bauteils B an einem Bauteil A mit selbsttätigem Ausgleich von Toleranzen im Abstand zwischen den beiden Bauteilen zu schaffen, die kostengünstig in der Herstellung ist und dennoch hohe Verbindungskräfte aufnehmen kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 definierte Befestigungseinrichtung gelöst.
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Die erfindungsgemäß ausgebildete Befestigungseinrichtung setzt sich zusammen aus einer Basiseinheit, die aus einer am Bauteil A festlegbaren Blindnietmutter, einer Verstellgewindemutter und einem hülsenförmigen Käfig besteht, welcher die Verstellgewindemutter aufnimmt und mit der Blindnietmutter verbindet, einer Verstelleinheit, die aus einer Gewindehülse, einer Anlageplatte und einer Mitnehmerbuchse besteht, welche die Gewindehülse und die Anlageplatte verbindet, wobei die Gewindehülse der Verstelleinheit in die Verstellgewindemutter der Basiseinheit über eine erste Gewindepaarung einer ersten Gangrichtung einschraubbar ist, und einer Befestigungsschraube, die über eine zweite Gewindepaarung einer entgegengesetzten zweiten Gangrichtung in die am Bauteil A festgelegte Blindnietmutter einschraubbar ist und mit der Mitnehmerbuchse eine lösbare Mitschleppverbindung bildet, um beim Drehen der Befestigungsschraube die Verstelleinheit mitzudrehen und dadurch die Anlageplatte zwecks Toleranzausgleich in Anlage mit dem Bauteil B zu bewegen.
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Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäß ausgebildeten Befestigungseinrichtung besteht darin, dass sie sich aus geometrisch besonders einfachen Einzelteilen zusammensetzt. Die Blindnietmutter und die Verstellgewindemutter können standardisierte Befestigungselemente sein. Die Gewindehülse und die Anlageplatte der Verstelleinheit sind einfache und leicht herzustellende Elemente. Der Käfig und die Mitnehmerbuchse, die keine Befestigungskräfte übertragen müssen, können aus Kunststoff hergestellt und beispielsweise durch Spritzgießen hergestellt werden. Obwohl somit die Befestigungseinrichtung aus einer größeren Anzahl von Einzelteilen besteht, ist sie deutlich kostengünstiger herstellbar als die Befestigungseinrichtung der eingangs erwähnten
DE 101 51 383 A1 .
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Ferner lässt sich durch gezielte Werkstoffwahl der die Befestigungskräfte übertragenden Einzelteile eine hohe Verbindungsfestigkeit erzielen. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden die Blindnietmutter und die Verstellgewindemutter der Basiseinheit sowie die Gewindehülse und die Anlageplatte der Verstelleinheit aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere Stahl, hergestellt. Auf diese Weise lässt sich mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Befestigungseinrichtung problemlos eine Verbindungsfestigkeit der Festigkeitsklasse 8 erreichen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Befestigungseinheit und die Verstelleinheit zu einer Montageeinheit zusammenbaubar sind, die durch Setzen der Blindnietmutter an dem Bauteil A festlegbar ist. Die aus Basiseinheit und Verstelleinheit bestehende Montageeinheit kann daher von einem Zulieferer im vormontierten Zustand an einen Endkunden geliefert werden, für den sich dann die Montage der Befestigungseinrichtung mit dem Toleranzausgleich besonders einfach gestaltet. Vorzugsweise werden die Basiseinheit und die Verstelleinheit in der Montageeinheit durch eine Transportsicherung unverlierbar zusammengehalten.
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Wie aus den vorstehenden Erläuterungen hervorgeht, bestehen die Basiseinheit und die Verstelleinheit jeweils aus drei einzelnen Teilen, so dass sich die Montageeinheit aus sechs einzelnen Teilen zusammensetzt.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
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Anhand der Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer Basiseinheit für eine erfindungsgemäß ausgebildete Befestigungseinrichtung;
- 2 eine Explosionsdarstellung der Basiseinheit in 1;
- 3 eine perspektivische Ansicht eines Käfigs der Basiseinheit in den 1 und 2;
- 4 eine perspektivische Ansicht einer Blindnietmutter der Basiseinheit in den 1 und 2;
- 5 eine perspektivische Ansicht einer Verstelleinheit für die Befestigungseinrichtung;
- 6 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Verstelleinheit in 5;
- 7 eine perspektivische Ansicht einer Montageeinheit, die aus der Basiseinheit der 1 und der Verstelleinheit der 5 zusammengesetzt ist;
- 8 und 9 Schnittdarstellungen der Befestigungseinrichtung mit der Montageeinheit der 7 vor bzw. nach der Herstellung einer Verbindung zwischen zwei Bauteilen.
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Die in den 8 und 9 dargestellte Befestigungseinrichtung dient zum Befestigen eines Bauteils B an einem Bauteil A. Die beiden Bauteile A, B haben einen Abstand voneinander, der aufgrund von Montage- und/oder fertigungsbedingten Toleranzen variieren kann. Die dargestellte Befestigungseinrichtung ermöglicht einen selbsttätigen Ausgleich dieser Toleranzen, wie noch genauer erläutert wird.
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Die Befestigungseinrichtung besteht aus einer Basiseinheit 2 ( 1 bis 4), einer Verstelleinheit 4 (5, 6) und einer Befestigungsschraube 8 (8, 9). Die Basiseinheit 2 und die Verstelleinheit 4 sind zu einer Montageeinheit 6 zusammensetzbar, die in 7 dargestellt ist.
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Zur Beschreibung der Basiseinheit 2 wird nun auf die 1 bis 4 Bezug genommen. Die Basiseinheit 2 besteht aus einer Verstellgewindemutter 10, einer Blindnietmutter 12 und einem Käfig 14. Die Verstellgewindemutter 10 ist eine herkömmliche Sechskantmutter, die im dargestellten Ausführungsbeispiel allerdings mit einem linksgängigen Innengewinde 16 versehen ist.
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Die Blindnietmutter 12 ist eine herkömmliche Blindnietmutter mit einem hülsenförmigen Schaft 18 und einem Flansch 20. Der Schaft 18 ist mit einem Innengewinde (8, 9) versehen, das im dargestellten Ausführungsbeispiel als Rechtsgewinde ausgebildet ist. Der Flansch 20 hat einen sechseckigen Umriss entsprechend dem Umriss der als Sechskantmutter ausgebildeten Verstellgewindemutter 10. Wie in 10 zu sehen ist, ist die Unterseite des Flansches 20 mit einer kreisförmigen Verdickung 22 versehen.
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Der Käfig 14 besteht aus einem hülsenförmigen Körper 24 eines sechseckigen Querschnitts, der an den sechseckigen Umriss der Verstellgewindemutter 10 und des Flansches 20 der Blindnietmutter 12 angepasst ist, so dass die Verstellgewindemutter 10 und der Flansch 20 der Blindnietmutter 12 von dem Käfig 14 formschlüssig aufgenommen werden können. Der Käfig 14 ist an seinem einen axialen Ende mit einem nach innen ragenden ringförmigen Flansch 26 und am seinem anderen axialen Ende mit einzelnen Rastvorsprüngen 28 versehen.
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Die Verstellgewindemutter 10, die Blindnietmutter 12 und der Käfig 14 können daher zu der in 1 dargestellten Basiseinheit 2 zusammengesetzt werden, indem die Blindnietmutter 12 mit ihrem Schaft 18 voraus von oben in den Käfig 14 so eingesetzt wird, dass der Flansch 20 der Blindnietmutter 12 auf dem Flansch 26 des Käfigs 14 aufliegt und die kreisförmige Verdickung 22 an der Unterseite des Flansches 20 in dem kreisrunden Loch des Flansches 26 liegt. Die Verstellgewindemutter 10 wird dann von oben in den Käfig 14 eingesetzt, so dass sie an der Oberseite des Flansches 20 der Blindnietmutter 12 aufliegt und mit den Rastvorsprüngen 28 des Käfigs 14 „verrastet“ wird, siehe auch die 8 und 9.
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In der auf diese Weise vormontierten Basiseinheit 2 sind die Verstellgewindemutter 10 und die Blindnietmutter 12 durch den „Sechskant“-Formschluss gegen Verdrehen relativ zum Käfig 14 gesichert. Außerdem werden die Verstellgewindemutter 10 und die Blindnietmutter 12 durch den Flansch 26 sowie die Rastvorsprünge 28 des Käfigs 14 axial gehalten. Die Basiseinheit 2 stellt daher eine Baugruppe dar, die als unabhängige Einheit gehandhabt werden kann.
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Wie in den 1 bis 3 dargestellt ist, ist der Käfig 14 an seiner Außenseite, an einer seiner Ecken, mit einem radial nach außen ragenden Vorsprung 30 versehen, an dem ein sich in Umfangsrichtung erstreckender, elastisch nachgiebiger Rastarm 32 angeformt ist. An dem Vorsprung 30, angrenzend zu dem Rastarm 32, ist eine Anlagefläche 34 vorgesehen, deren Zweck später erläutert wird.
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Anhand der 5 und 6 wird nun die Verstelleinheit 4 genauer erläutert. Sie besteht aus einer Mitnehmerbuchse 36, einer Anlageplatte 38 und einer Gewindehülse 40.
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Die Mitnehmerbuchse 36 hat einen oberen zylindrischen Buchsenabschnitt 42 und einen unteren teilzylindrischen Buchsenabschnitt 44, welcher mit zwei diametral gegenüberliegenden Durchbrüchen 46 versehen ist. Der Buchsenabschnitt 42 erstreckt sich um ungefähr 1/3 der Länge der Mitnehmerbuchse 36, während die verbleibenden 2/3 der Länge von dem Buchsenabschnitt 44 eingenommen wird. Innerhalb der Durchbrüche 46 ist jeweils ein elastisch nachgiebiger, axial verlaufender Federarm 48 vorgesehen. Der Federarm 48 ist mit seinem einen axialen Ende an dem Buchsenabschnitt 42 angeformt, hat eine radial nach innen konkav gekrümmte Form und ist an seinem anderen axialen Ende frei. Die Mitnehmerbuchse 36 ist ferner an ihrem (in den 5, 6) oberen axialen Ende mit einem ringförmigen Ansatz 50 versehen, der an der Unterseite angefast ist, wie insbesondere in den 8 und 9 zu sehen ist. An der Unterseite des ringförmigen Ansatzes 50 ist ferner ein Vorsprung 52 vorgesehen.
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Die Anlageplatte 38 ist eine kreisförmige dünne Scheibe, die mit einem zentralen Loch 54 versehen ist. Der Umfang des Loches 54 ist mit einer angefasten Fläche 56 versehen, welche an die angefaste Unterseite des ringförmigen Ansatzes 50 der Mitnehmerbuchse 36 angepasst ist. Am Umfang des Loches 54 ist ferner eine Vertiefung 58 vorgesehen, die den Vorsprung 52 der Mitnehmerbuchse 36 aufnehmen kann.
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Die Anlageplatte 38 ist an ihrem Umfang mit sechs über den Umfang verteilten Eindrückungen versehen, die axial nach unten ragende Rastvorsprünge 60 mit seitlichen Anlageflächen 62 bilden. Die Rastvorsprünge 60 der Anlageplatte 38 wirken mit den Rastarmen 32 des Käfigs 14 als Transportsicherung zusammen, wie noch genauer erläutert wird.
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Die Gewindehülse 40 besteht aus einem einfachen Gewinderohrabschnitt, der im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem linksgängigen Außengewinde 66 passend zum Innengewinde 16 der Verstellgewindemutter 10 versehen ist, um mit dieser eine linksgängige Gewindepaarung G1 zu bilden. Die Gewindehülse 40 kann durch Abschneiden eines entsprechenden Gewinderohres auf einfache Weise hergestellt werden.
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Die in 5 dargestellte Verstelleinheit 4 wird in der Weise vormontiert, dass die Mitnehmerbuchse 36 von oben (in 6) durch das Loch 54 der Anlageplatte 38 hindurch in die Gewindehülse 40 so eingesetzt wird, dass der Vorsprung 52 der Mitnehmerbuchse 36 in die Vertiefung 58 der Anlageplatte 38 greift. Die Mitnehmerbuchse 36 und die Anlageplatte 38 sind somit gegen Verdrehen gesichert.
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Der zylindrische Buchsenabschnitt 42 der Mitnehmerbuchse 36 hat einen Außendurchmesser, der etwas größer als der Innendurchmesser der zylindrischen Wand der Gewindehülse 40 ist. Beim Einsetzen der Gewindebuchse 36 in die Gewindehülse 40 entsteht daher ein Presssitz zwischen ihnen, wodurch die Anlageplatte 38 zwischen dem ringförmigen Ansatz 50 der Mitnehmerbuchse 36 und dem axialen Ende der Gewindehülse 40 eingespannt und die drei Elemente 36, 38, 40 als Verstelleinheit 4 zusammengehalten werden.
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Die in den 8 und 9 dargestellte Befestigungsschraube 8 ist eine herkömmliche Schraube mit Schraubenkopf und Schraubenschaft, der im dargestellten Ausführungsbeispiel mit einem rechtsgängigen Außengewinde passend zum Innengewinde der Blindnietmutter 12 versehen ist, um mit dieser eine rechtsgängige Gewindepaarung G2 bilden zu können.
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Wie bereits eingangs erwähnt, bestehen die Verstellgewindemutter 10 und die Blindnietmutter 12 der Basiseinheit 2 sowie die Anlageplatte 38 und die Gewindehülse 40 der Verstelleinheit 4 aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere Stahl, während der Käfig 14 und die Mitnehmerbuchse 36 aus einem elastisch verformbaren Kunststoff bestehen. Der metallische Werkstoff verleiht den entsprechenden Elementen eine ausreichende Festigkeit zum Übertragen von großen Kräften, wie noch genauer erläutert wird. Der Kunststoff verleiht dem Käfig 14 und der Mitnehmerbuchse 36 federnde Eigenschaften, die zum „Einklipsen“ der Muttern 10, 12 im Käfig, zum Herstellen der noch zu beschreibenden Transportsicherung zwischen der Basiseinheit 2 und der Verstelleinheit 4 sowie zum Herstellen einer noch zu beschreibenden Mitschleppverbindung zwischen der Mitnehmerbuchse 36 und der Schraube 8 erforderlich sind.
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Die Befestigungsschraube 8 besteht aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere Stahl.
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Es wird nun die Montage der Befestigungseinrichtung zum Herstellen der Verbindung zwischen den Bauteilen A und B (8, 9) beschrieben:
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Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Basiseinheit 2 in der beschriebenen Weise aus der Verstellgewindemutter 10, der Blindnietmutter 12 und dem Käfig 14 zusammengesetzt ist, und dass die Verstelleinheit 4 in der beschriebenen Weise aus der Mitnehmerbuchse 36, der Anlageplatte 38 und der Gewindehülse 40 zusammengesetzt ist. Bevor nun die Befestigungseinrichtung mit den Bauteilen A, B verbunden wird, werden die Basiseinheit 2 und die Verstelleinheit 4 zu der Montageeinheit 6 (7) zusammengesetzt. Zu diesem Zweck wird die Gewindehülse 66 in die Verstellgewindemutter 10 eingeschraubt. Die Gewinde der Verstellgewindemutter 10 und der Gewindehülse 40 bilden dann die linksgängige Gewindepaarung G1.
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Bei diesem Einschraubvorgang gelangt der Rastarm 32 des Käfigs 14 mit einem der Rastvorsprünge 60 der Anlageplatte 38 in Rasteingriff. Wie insbesondere in 7 zu sehen ist, gleitet hierbei der betreffende Rastvorsprung 60 über eine abgerundete Erhöhung des federnd nachgebenden Rastarmes 32, bis die Anlagefläche 62 des betreffenden Rastvorsprunges 60 in Anlage mit der Anlagefläche 34 an dem radialen Ansatz 30 des Käfigs 14 gelangt. Die von den Anlageflächen 34 und 62 gebildete Anschlagbegrenzung verhindert ein Verkontern der Verstelleinheit 4 mit der Basiseinheit 2. Ferner bilden der Rastarm 32 und der Rastvorsprung 60 eine Rastverbindung, durch die die Basiseinheit 2 und die Verstelleinheit 4 unverlierbar zusammengehalten werden. Aufgrund dieser Transportsicherung kann die Montageeinheit 6 von einem Zulieferer beispielsweise an einen Endkunden geliefert werden, der dann die Montageeinheit 6 als Baueinheit handhaben und montieren kann, wie nun erläutert wird.
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Um die Montageeinheit 6 an dem vormontierten Bauteil A anzubringen, wird die Blindnietmutter 12 in ein Loch des Bauteils A eingeführt und durch einen mittels eines Einspindelwerkzeugs (nicht gezeigt) hergestellten Faltwulst 68 am Bauteil A festgelegt. Die Federarme 48 sind so ausgelegt, dass das Einspindelwerkzeug problemlos durch das Innere der Mitnehmerbuchse hindurch an der Blindnietmutter 12 angreifen kann.
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Der Käfig 14 ist bezüglich des Flansches 20 der Blindnietmutter 12 mit radialem Spiel angeordnet, so dass der Käfig 14 und die darin formschlüssig gehaltene Verstellgewindemutter 10 einen durch den Setzvorgang hervorgerufenen Achsversatz der Blindnietmutter 12 ausgleichen können.
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Beim Setzen der Blindnietmutter 12 wird die Setzkraft ausschließlich über Elemente der Befestigungseinrichtung übertragen, die aus metallischem Werkstoff bestehen, und zwar von der Blindnietmutter 12 über die Verstellgewindemutter 10 und die Gewindehülse 40 auf die Anlageplatte 38.
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Wenn somit die Montageeinheit 6 durch Setzen der Blindnietmutter 12 am Bauteil A festgelegt ist, kann das Bauteil B mit vorgegebenem Abstand zu dem Bauteil A montiert werden. Da der vorgegebene Abstand zwischen den Bauteilen A und B aufgrund von Toleranzen variieren kann, wird zwischen der Oberseite der Anlageplatte 38 und der Unterseite des Bauteils B ein Zwischenraum T vorgesehen. Der Zwischenraum T muss von der Befestigungseinrichtung überbrückt werden, um eine feste Verbindung zwischen den Bauteilen A und B herzustellen.
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Zu diesem Zweck wird die Schraube 8 durch ein Loch des Bauteils B hindurch von oben in die Mitnehmerbuchse 36 bis zu dem Innengewinde der Blindnietmutter 12 eingesteckt. Hierbei drückt das Gewinde der Schraube 8 gegen die Federarme 48 der Mitnehmerbuchse 36. Auf diese Weise bilden die Federarme 48, die mit ihren freien Enden an der Innenwand der Gewindehülse 40 anliegen, mit der Schraube 8 eine reibschlüssige Mitschleppverbindung, die dafür sorgt, dass beim Eindrehen der Schraube 8 in die Blindnietmutter 12 die Verstelleinheit 4 mitgedreht wird. Die Reibkraft der Mitschleppverbindung, d.h. die Reibkraft zwischen den Federarmen 48 und dem Gewinde der Befestigungsschraube 8, ist so groß, dass der Rastvorsprung 60 aus dem Rastarm 32 ausrastet. Da die Gewindepaarungen G1 und G2 entgegengesetzter Gangrichtung sind, wird beim Eindrehen der Befestigungsschraube 8 in die Blindnietmutter 12 die Verstelleinheit 4 aus der Basiseinheit 2 herausgeschraubt, bis sich die Anlageplatte 38 an die Unterseite des Bauteils B anlegt. Wird die Befestigungsschraube 8 weiter in die Blindnietmutter 12 eingeschraubt, so löst sich die Mitschleppverbindung zwischen der Mitnehmerbuchse 36 und der Befestigungsschraube 8, so dass das Bauteil B über die Befestigungseinrichtung mit dem Bauteil A verspannt werden kann.