-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Behandlungsstation für Druckbehälter, insbesondere von fest installierten oder transportablen Feuerlöschanlagen, wie Hand-Feuerlöschern, zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken, zum Füllen der Druckbehälter mit einem Löschmittel und mit einem Treibmittel, sowie auf ein Verfahren zum Füllen derartiger Druckbehälter in einer Behandlungsstation.
-
Es ist bekannt, bei Feuerlöschanlagen Druckbehälter einzusetzen, die vor der Benutzung aufgefüllt und nach der Benutzung wieder aufgefüllt werden. Die Befüllung erfolgt mit einem Löschmittel und gegebenenfalls mit einem Treibmittel.
-
Aus der
US 4,337,803 A ist eine Aufladestation für Feuerlöscher bekannt, bei der aus einem Vorratsbehälter ein flüssiges Löschmittel in einen Messzylinder gepumpt wird. Der Messzylinder steht auf einer Waage, die die Menge des eingebrachten Löschmittels ermittelt. Ist in den Messzylinder genügend Löschmittel eingebracht, dann wird in einen durch einen Kolben abgetrennten Messzylinderteil Treibgas eingedrückt. Der so gefüllte Messzylinder wird zum Feuerlöscher verbracht, wo das Löschmittel in den Druckbehälter eingedrückt wird.
-
Aus der
US 4,053,001 A ist eine Auffüllung von Druckbehältern für Feuerlöscher bekannt, bei der in einen Vorratsbehälter Treibgas eingelassen wird, das dann das Löschmittel in den Druckbehälter einpresst, der gewogen wird, um seine Füllung zu überwachen. Die Wiegemethoden sind aufwendig und umständlich.
-
Aus der
US 4,337,803 A ist ein Verfahren zum Aufladen von Feuerlöscher-Flaschen bekannt, wonach spezielle Übertragungszylinder zur Lagerung und Entnahme vorgegebener Mengen von flüssigem Löschmittel und Druckgas verwendet werden, wobei die Übertragungszylinder einen Verdrängungskolben aufweisen mit dem der Inhalt des Übertragungszylinder über einen Schlauch in die Feuerlöscher-Flasche eingebracht wird. Aufgrund des Wiegens der Übertragungszylinder können kontrolliert definierte Mengen aus dem Übertragungszylinder in die Feuerlöscher-Flaschen eingebracht werden. Eine automatische Begrenzung der Medienzufuhr in die Feuerlöscher-Flasche ist aber nicht vorgesehen, insbesondere kein auf Druck reagierendes Messinstrument (DS), das die Zufuhr druckkontrolliert. Auch fehlt ein Übergabeventil, welches bei Kontakt mit dem Übertragungszylinder bzw. dem Verbindungsschlauch öffnet.
-
Die
US 7,243,890 B1 offenbart ein Trocken-Pulver-Feuerlöscher-Ladesystem, das auch zum Nachladen und Entladen Verwendung finden kann. Ein einzelner Feuerlöscher wird in einer Klemmvorrichtung fixiert und dessen Inhalt durch ein Ventil am Feuerlöscher in einen Auffangbehälter entleert. Anschließend wird mit Hilfe einer Drehvorrichtung das Ventil aus dem Behälter herausgeschraubt. Der Behälter wird durch diese Öffnung gesäubert und mit Pulverlöschmittel neu befüllt. Danach wird das Ventil wieder auf den Behälter aufgeschraubt und der Behälter über das Ventil mit dem benötigten Druck beaufschlagt. Im Unterschied zur Erfindung wird das Ventil an dem Feuerlöscher nicht durch den Kontakt mit der Behandlungsstation geöffnet. Das Ventil muss zum Entfernen und Einfüllen des Löschmittels vielmehr aus dem Druckbehälter per Hand entfernt werden, wozu eine Drehvorrichtung zum Abschrauben des Ventils vorgesehen ist. Eine gleichzeitige Zufuhr von Lösch- und Treibmittel ist ebenso nicht vorgesehen. Eine Verbindung zwischen Ventil und Messstelle, welche notwendige Voraussetzung für eine automatische Begrenzung der Medienzufuhr zum Druckbehälter ist, ist ebenso nicht vorgesehen.
-
Die
CH 696230 A5 offenbart ein tragbares Niederdruck-Feuerlöschgerät mit einem verschließbaren Druckbehälter, der eine Einfüllöffnung zum Einfüllen eines flüssigen Löschmittels aufweist. Nach dem Befüllen des Behälters mit Löschmittel wird die Einfüllöffnung mit einem Deckel verschlossen und der Behälter unter Druck gesetzt. Die Erhöhung des Drucks erfolgt entweder durch eine im Behälter eingebaute Handpumpe oder mittels einer Druckluftvorsorgung über einen im Deckel integrierten Druckanschluß. Zur Überwachung der Befüllung des Druckbehälters mit flüssigem Löschmittel ist eine gut sichtbare Füllstandsmarkierung und ein Überdruckventil am Behälter selbst vorgesehen. Der Druckbehälter weist weder ein Übergabeventil, welches bei Kontakt mit einer Behandlungsstation öffnet, noch ein zur Begrenzung der Medienzufuhr geeignetes Druck- oder Füllstandsmessgerät auf.
-
Die bekannten Vorrichtungen und Verfahren zum Füllen und Wiederbefüllen von Feuerlöschern sind arbeitsintensiv und zeitaufwendig. Die Befüllung erfolgt in der Regel manuell für jeden Druckbehälter einzeln.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Behandlungsstation für Druckbehälter zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken zu schaffen, die im laufenden Lösch- und Übungsbetrieb einfach und schnell die Neubefüllung oder Wiederbefüllung solcher Druckbehälter mit Lösch- und Treibmittel ermöglicht, vor allem auf wirtschaftliche und möglichst weit automatisierte Weise. Insbesondere soll die Füllstandskontrolle automatisiert und die Verbindung von Behandlungsstation und Druckbehälter einfach, schnell und zuverlässig möglich sein.
-
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst mit einer Behandlungsstation für Druckbehälter zum Wiederauffüllen der Druckbehälter mit einem Löschmittel und einem Treibmittel von festinstallierten oder transportablen Feuerlöschanlagen, insbesondere von Hand-Feuerlöschern, zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken, mit den Merkmalen der Ansprüche 1 oder 3 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 32.
-
Gegenstand der Erfindung ist weiterhin ein Verfahren zum Auffüllen der Druckbehälter von festinstallierten oder transportablen Feuerlöschanlagen nach Anspruch 32. Bevorzugte Ausgestaltungen des Verfahrens bzw. der Behandlungsstation sind Gegenstand der jeweiligen Unteransprüche oder nachfolgend beschrieben.
-
Unter einem auf Druck reagierenden Messinstrument sind alle Arten von Druck messenden Instrumenten zu verstehen, wie ein Druckmesser, ein Drucksensor, einer oder mehrere funktionsentsprechend wirkende Druckschalter, ein Druckwächter, ein oder mehrere Druckregler, ein Druckregelventil oder eine Druckbegrenzungseinrichtung, die zum Zwecke der Druckmessung eingerichtet sind.
-
Der Druck im Druckbehälter, der sich beim Einfüllen der jeweiligen Komponente aufbaut, lasst eindeutige Schlüsse auf die Füllmengen im Druckbehälter zu. Dies stellt eine deutliche Vereinfachung gegenüber einem Abwiegen auf einer Waage bzw. Wäge-Einrichtung dar. Vorzugsweise wird im Druckbehälter zunächst ein Treibmitteldruck erzeugt. Der erforderliche geeignete Druck kann in weiten Grenzen stark differieren, abhängig von der Große, vom Volumen und von der Beschaffenheit des Druckbehälters sowie dem Zustand und der Art des verwendeten Treibmittels oder der eingesetzten Kombination aus Treibmittel und Löschmittel im Behälter.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Bemessung der Mengen der dem Druckbehälter zuzuführenden Medien zusätzlich ein auf Füllhöhe reagierendes Messinstrument vorgesehen ist. Unter den Begriff Füllhöhen-Messinstrument fallen alle Gerate, mit denen eine Füllhöhe ermittel- bzw. begrenzbar ist. Ein solches Füllhöhen-Messinstrument kann entweder mechanisch fest mit dem Druckbehälter selbst verbunden sein oder aber mit der Behandlungsstation und beim Aufsetzen des Druckbehälters auf den Sockel bzw. beim Anschließen des Füllschlauches an den Druckbehälter mit dem Druckbehälter F in funktionstaugliche Verbindung gebracht sein. So fallen unter den Begriff eines Füllhöhen-Messinstrumentes beispielsweise Füllhöhenmesser oder -sensoren und/oder funktionsentsprechend wirkende Füllhöhen-Schalter, Füllhöhen-Begrenzer oder auch Niveauschalter. Mit einer Füllstands-Messung und/oder -Begrenzung ist eine Kontrolle oder Begrenzung des Löschmittelfüllstandes bewirkbar. Eine Vorrichtung zur Füllstands-Bestimmung/-Begrenzung im/am Druckbehälter kann die Genauigkeit der Mengenabmessung verbessern und/oder selektives Nachfüllen nur einer einzufüllenden Komponente ohne die Notwendigkeit der Ermittlung oder Herstellung eines definierten Anfangszustandes erlauben.
-
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst bei einer abgewandelten Behandlungsstation für Druckbehälter von festinstallierten oder transportablen Feuerlöschanlagen, insbesondere von Hand-Feuerlöschern zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken, zum Wiederauffüllen der Druckbehälter mit einem Löschmittel und einem Treibmittel gemäß Anspruch 3.
-
Das erfinderische neue Prinzip der Bestimmung der in den Druckbehälter einzubringenden Medien Treibmittel und Löschmittel besteht im Einsatz von Druckmessungen und/oder Füllhöhenmessungen mittels Druck- und/oder Füllhöhenmessinstrumenten, die beim Befüllen wirksam sind und die ein zeitaufwendiges Abwiegen auf einer Waage vermeiden.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Druckbehälter vorzugsweise an seinem Boden oder bodennah mit einem Übergabeventil versehen ist, um bei der Behandlung auf ein Austauschventil eines Sockels aufsetzbar zu sein. Beim Aufsetzen kontaktieren die Ventile gegenseitig so, dass sie sich in den Offenzustand versetzen. Ein Übergabeventil am Boden des Druckbehälters oder vorzugsweise bodennah stört bei der Handhabung nicht oder kaum und ermöglicht reale Betriebsbedingungen sowohl im Übungs- als auch im realen Brandeinsatz.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel ein Einklickbügel vorgesehen ist, unter den beim Aufschwenken des Druckbehälters aus einer schrägen Kipp- in eine vertikale Behandlungslage der Druckbehälter einklemmbar ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel ein Sicherungsbügel vorgesehen ist, der über den Druckbehälter legbar oder auf ihm fixierbar ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel das Austauschventil und das Übergabeventil als die beiden Teile einer rastenden/arretierenden Schnellverschluss-Kupplung ausgeführt sind.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Austauschventil an eine Treibmittelleitung zur Heranführung des Treibmittels und eine Löschmittelleitung mit einer Löschmittelpumpe angeschlossen ist wobei an die gemeinsame Zuleitung zum Austauschventil das Druck-Messinstrument angeschlossen ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in der Treibmittelleitung ein Kompressor oder eine funktionsentsprechende Druckpumpe vorgesehen ist, die der Treibmittel-Versorgung dient.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an das Austauschventil eine Entleerungsleitung mit einem Entleerungsventil angeschlossen ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an das Austauschventil eine Löschmittelrückführleitung angeschlossen ist.
-
Um vor allem beim Übungs- oder Löscheinsatzbetrieb sehr schnell mehrere wieder betriebsbereite Feuerlöscher zur Verfügung zu haben, ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass zwei oder mehr Sockel mit Austauschventilen für Druckbehälter beieinander und/oder ein oder mehrere Füllschläuche mit Austauschventilen von der Behandlungsstation ausgehend vorgesehen sind. Mit mehreren mit Austauschventilen versehenen Sockeln, bzw. Füllschläuchen, mittels der neben- oder beieinander mehrere Druckbehälter neu befüllt bzw. auf- oder nachgefüllt werden können, lassen sich im Übungsbetrieb- und/oder Brandeinsatz sehr schnell mehrere Druckbehälter ohne unnötigen Personaleinsatz immer wieder einsatzbereit zur Verfügung stellen.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass alle Austauschventile mit einer Zentralleitung verbunden sind, an die ein allen Sockeln und Füllschläuchen gemeinsames Druckmess-Instrument angeschlossen ist. Dies ist wirtschaftlich, weil weniger Druckmess-Instrumente benötigt werden. Es gibt auch Druckbehälter, die aufgrund ihrer Größe und/oder ihres Gewichtes nicht auf die Sockel der sonstigen Druckbehälter passen und/oder bei denen es aufgrund ihres eher stationären Charakters ergonomisch oder praktisch nicht sinnvoll ist, sie auf den Sockel der Behandlungsstation aufzusetzen oder an sie anzudocken, um sie zu behandeln und zu befüllen. Für diese Druckbehälter sind Füllschläuche vorgesehen.
-
Die Inhalts-Ermittlung am einzelnen Druckbehälter erfolgt durch eine Abfolge des Öffnens und Schließens der Ventile zu den einzelnen Druckbehältern, um ihren Druck zu erfassen, indem sie einzeln auf das Druckmess-Instrument geschaltet werden. Dies vereinfacht den Aufbau der Behandlungsstation.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass für jeden Sockel und/oder Füllschlauch einer Mehrfachstation ein eigenes Druckmess-Instrument vorgesehen ist. Dieser Mehraufwand bei dem Aufbau der Behandlungsstation spart im Behandlungsablauf Prozess-Aufwand und Behandlungszeit ein, weil der Innen- bzw. Betriebsdruck aller angeschlossenen Druckbehälter gleichzeitig ermittelt werden kann.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass an die Zentralleitung die Löschmittelleitung bzw. eine Löschmittel-Überführungsleitung und die Treibmittelleitung angeschlossen sind, wobei in diesen Leitungen zur Zentralleitung jeweils Einrichtungsventile vorgesehen sind, die nur in Richtung auf die Zentralleitung offen sind.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in allen Leitungen zu der Zentralleitung, wie den Zuleitungen, den Füllschläuchen und Überführungsleitungen Behandlungsventile vorgesehen sind. Mit diesen Behandlungsventilen kann die Einzelentlüftung der einzelnen Druckbehälter gesteuert werden, ebenso deren Befüllung mit Treibmittel und Löschmittel.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass einige oder alle zu den Austauschventilen führenden Leitungen mit separat oder gemeinsam genutzten Entleerungsventilen versehen sind. Damit können alle Druckbehälter erst einmal vollständig oder nur bis zum Entlassen des Löschmittels entleert werden, ehe eine Neubefüllung beginnt. Damit beginnen alle Füllvorgänge unter denselben bzw. bekannten Voraussetzungen, so dass für eine Abmessung der einzufüllenden Medien allein ein Druckmess-Instrument ausreicht. Außerdem kann das Löschmittel auf diese Weise, falls zu Servicezwecken erforderlich, vollständig ausgetauscht werden.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass mittels der Löschmittelrückführleitungen die aus den Druckbehältern entlassenen Inhaltskomponenten wieder zu einem Löschmittel-Übergabepunkt und damit in einen Löschmitteltank bzw. eine Löschmittelzuleitung zum Löschmittelnetz zurückführbar sind. Damit werden unnötige Verluste vermieden und die Umwelt wird nicht belastet.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Behandlungsstation als unabhängige, transportfähige Einheit ausgebildet ist mit wenigstens einem Sockel und/oder wenigstens einem Füllschlauch und Löschmitteltank. Als transportfähige Einheit kann die Behandlungsstation zu allen Einsatzplätzen gebracht werden und so im Übungsbetrieb und in realen Brandeinsätzen optimal helfen. Der Füllschlauch und ggf. der Verbindungsschlauch zum Löchmitteltank sollte ausreichend lang ausgeführt sein.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass bei einem Einsatz eines Druckfluids als Treibmittel ein Kompressor oder eine funktionsentsprechend wirkende Treibmittel-Pumpe einer Leistung Verwendung findet, mit der in ihrer Leistungsspitze im leeren Druckbehälter mit einem für viele Behälter geltenden Volumen von ca. 10,7 Litern zügig ein gewünschter Überdruck von 1 bis 4 bar, vorzugsweise ca. 3 bar erzielbar ist.
-
Die Verwendung eines wirtschaftlichen, recht kleinen Kompressors oder einer funktionsentsprechend wirkenden kleinen Treibmittel-Pumpe wird damit möglich. Das Treibmittel kann beispielsweise Luft sein. Der Druck des zunächst eingebrachten Treibmittels kann beispielsweise 1,5 bis 4 bar vorzugsweise aber 3 bar betragen, insbesondere bei Behältern mit einem Aufnahmevolumen von beispielsweise 10,7 Litern bei vorgesehenen 9 Litern Löchmittel-Füllmenge. Bei einem in dieser Weise mittelgroßen Druckbehälter wird dabei vorzugsweise ein Treibmittelüberdruck von ca. 3 bar gewählt werden.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass in den bereits unter Überdruck stehenden Druckbehälter Löschmittel derart einpressbar ist, dass sich im Druckbehälter der Betriebsdruck von 10 bis 20 bar, vorzugsweise 15 bar einstellt.
-
Der eingestellte Druck ist der gewünschten Löschmittel-Füllhöhe angepasst. Das Löschmittel ist vorzugsweise ein flüssiges Löschmittel.
-
Die angegebenen Werte differieren stark in Abhängigkeit von der Druckbehälter-Größe, der Beschaffenheit des Löschmittels und anderen zu ermittelnden Parametern. Beim Eindrücken des Löschmittels in den Druckbehälter nach der Treibmittelzuführung ist ein geringerer technischer Aufwand für das Einbringen des Treibmittels erforderlich, als wenn erst das Löschmittel eingedrückt wird, gefolgt von dem Treibmittel.
-
Nach einer abgewandelten, weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen der das Löschmittel zuführenden Löschmittelleitung und dem Sockel bzw. dem Füllschlauch für den Druckbehälter ein Interimsbehälter vorgesehen ist, dem das Löschmittel und das Treibmittel zuführbar sind, dass die für den Druckbehälter vorgesehene, ihm zuzumessende Löschmittelfüllung im Interimsbehälter mittels Druck- und/oder Füllhöhen-Messinstrumenten abmessbar bzw. regulierbar/überwachbar/begrenzbar ist, und dass die betriebsfertige Einbringung des Lösch- und des Treibmittels in den Druckbehälter mittels des Druck-Messinstrumentes in der Zuleitung zum Sockel bzw. zum Füllschlauch bestimmbar ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen der das Löschmittel zuführenden Löschmittelleitung und dem Sockel bzw. dem Füllschlauch für den Druckbehälter ein Interimsbehälter vorgesehen ist, dem das Löschmittel aus der Löschmittelleitung mittels einer Löschmittelpumpe zuführbar ist, dass in den Interimsbehälter eingeführtes Treibmittel im Interimsbehälter komprimierbar ist, und dass mittels der Löschmittelpumpe zunächst das komprimierte Treibmittel und danach das Löschmittel in den Druckbehälter pressbar ist, bis die betriebsfertige Einbringung der Medien in den Druckbehälter mittels des Druck-Messinstrumentes und/oder des Füllhöhen-Messinstrumentes wahrnehmbar und damit die Zuführung der Medien beendbar ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Treibmittel mit einem vorgegebenen Volumen im drucklosen System, bestehend aus dem Interimsbehälter, der Zuführungsleitung und dem Druckbehälter, einschließbar ist, dass vom Löschmittel das Treibmittel danach unter Druck gesetzt in den Druckbehälter pressbar ist, und dass danach selbst die gewünschte Füllhöhe des in den Druckbehälter nachströmenden Löschmittels mittels eines Füllhöhen-Messinstrumentes bestimmbar und damit die Zuführung der Medien beendbar ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen der das Löschmittel zuführenden Löschmittelleitung und dem Sockel bzw. dem Füllschlauch für den Druckbehälter eine Mischeinrichtung und nachgeschaltete Löschmittelpumpe vorgesehen sind, dass in der Mischeinrichtung Treibmittel und Löschmittel in dem für den Druckbehälter notwendigen Verhältnis im Durchgang mischbar sind, und dass das Gemisch der Medien dem Druckbehälter zuführbar ist, wobei die betriebsfertige Einbringung der Medien in den Druckbehälter mittels des Druck-Messinstrumentes an der Zuleitung zum Sockel wahrnehmbar und damit die Zuführung der Medien beendbar ist.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Mischeinrichtung eine Einspritzeinrichtung ist, mittels der die Medien beim Durchgang durch den Einspritzbereich im vorgegebenen Verhältnis mischbar sind.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Mischeinrichtung eine Saugdüseneinrichtung nach Art einer Venturidüse ist, in der beim Durchgang durch den Saugbereich die Medien im vorgegebenen Verhältnis mischbar sind.
-
Insbesondere eine Mehrfachbehandlungsstation mit mehreren Sockeln und/oder Füllschläuchen lässt sich mit der Mischeinrichtung einfacher verwirklichen.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Austauschventile und die zugeordneten Übergabeventile die beiden Teile einer beidseitig schließenden Schnellverschluss-Kupplung sind. Die Austauschventile sind in diesem Fall zur Behandlungsstation und zum Druckbehälter geschlossen.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass nur die Übergabeventile auf der Seite der Druckbehälter schließende Ventile sind, die ihnen zugehörigen Austauschventile jedoch nicht, während eine erforderliche Absperrung auf der Seite der Behandlungsstation durch das Schließen von Ventilen in den Zuleitungen erfolgt.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Druckbehälter außen liegend mit einem Anzeigerohr versehen ist, das nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren ebenfalls den Behälterfüllstand anzeigt, und dass in diesem Rohr auf der Flüssigkeitsoberfläche mittels eines Schwimmkörpers ein Magnet aufschwimmt, der bei Erreichen eines bestimmten Flüssigkeitspegels auf Seiten der Behandlungsstation ein Relais betätigt oder eine sonstige elektrische oder elektronische Meldung erzeugt.
-
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass auf Seiten der Behandlungsstation ein in einem transparenten Rohr aufschwimmender, optisch dichter Schwimmkörper vorgesehen ist, der optoelektronisch das Erreichen eines gewünschten Flüssigkeitspegels anzeigt. Auch diese Füllstandsmesser fallen unter den Begriff des Füllhöhen-Messinstrumentes.
-
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Behandlungsstation für Druckbehälter zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken zum Neubefüllen und Wiederauffüllen der Druckbehälter mit einem Löschmittel und einem Treibmittel wie z. B. Druckgas, wobei der Druckbehälter auf einem Sockel der Behandlungsstation angeordnet ist,
-
2 eine Sockelausbildung der Behandlungsstation, bei der der Druckbehälter unter einen Einklickbügel sehwenkbar und damit am Sockel festsetzbar ist,
-
3 eine Sockelausbildung der Behandlungsstation, bei der der Druckbehälter mittels eines Sicherungsbügels auf dem Sockel festsetzbar ist,
-
4 eine Behandlungsstation mit mehreren Sockeln für Druckbehälter,
-
5 eine Variante der Behandlungsstation, bei der die Vorbereitung der Füllmenge mit Löschmittel in einem Interimsbehälter erfolgt,
-
6 eine weitere Variante der Behandlungsstation mit Interimsbehälter und
-
7 eine Variante der Behandlungsstation mit einer Mischeinrichtung für Treibmittel und Löschmittel vor dem Einpressen in den Druckbehälter.
-
Eine in 1 dargestellte Behandlungsstation 1 zum Neubefüllen und Wiederauffüllen von Druckbehältern F zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken hat einen an der Behandlungsstation 1 fest installierten Sockel 2, auf den ein Druckbehälter F zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken aufsetzbar ist. Der Sockel 2 hat ein Austauschventil 3, das in beiden Strömungsrichtungen öffnen und schließen kann. Es ist aber im Rahmen einer später beschriebenen Variante auch möglich, die Schließfunktion zu beschränken auf das Übergabeventil 4, in dem Sinne, dass das Austauschventil 3 nicht schließend ausgeführt ist. Druckbehälter F hat ein Übergabeventil 4, das ebenfalls in beiden Strömungsrichtungen öffnen und schließen kann. Austauschventil 3 und Übergabeventil 4 sind vorzugsweise ausgeführt als Schnellschlussventil(e). Beim Aufsetzen eines Druckbehälters F auf den Sockel 2 kontaktieren beide so miteinander, dass sich ein gemeinsamer Durchlass bildet. Der Sockel 2 ist an eine Zuleitung 5 angeschlossen, die über einen ersten Knotenpunkt 8 zu einer Zentralleitung 21 führt.
-
An die Zentralleitung 21 ist ein auf Druck reagierendes Messinstrument DS angeschlossen. Dieses auf Druck reagierende Messinstrument DS kann ein Druckmesser, ein Drucksensor, ein funktionsentsprechend wirkender Druckschalter, ein Druckregelventil oder eine Druckbegrenzungseinrichtung sein. Unter dem Begriff auf Druck reagierendes Messinstrument oder Druck-Messinstrument sind alle funktionstechnisch Drücke messende oder registrierende oder begrenzende Gerätschaften zu verstehen.
-
Das Löschmittel kann ein Löschmittel für den Brandeinsatz oder aber auch für den Übungseinsatz sein. Als Treibmittel kommen beispielsweise Halone und Luft in Betracht.
-
An die Zentralleitung 21 ist im ersten Knotenpunkt 8 eine Treibmitteldruckleitung 6 angeschlossen. Die Zentralleitung 21 führt zu einem zweiten Knotenpunkt 8. Von ihm zweigen eine Entleerungsleitung 27 mit einem Entleerungsventil 25 ab. Hinter diesem befindet sich entweder ein Ablass ins Freie bzw. in einen eigens dafür vorgesehenen, nicht dargestellten Auffangbehälter oder optional eine Löschmittelrückführleitung 9 mit einem Einrichtungsventil 56, das nur in Rückführrichtung öffnet. In der Rückführleitung kann eine Rückführpumpe PR vorgesehen sein.
-
In der Treibmitteldruckleitung 6 ist ein Kompressor K oder eine funktionsentsprechend wirkende Treibmittel- oder Druckgaspumpe zum Ansaugen und Einpressen von z. B. Luft oder geeigneten Gasen wie Halonen als Treibmittel angeordnet.
-
Wenn im Folgenden von einem Kompressor K die Rede ist, dann sind darunter stets einem Kompressor funktionsentsprechend wirkende Treibmittel- oder Druckgaspumpen zu verstehen. Außerdem befindet sich in der Treibmitteldruckleitung 6 ein Einrichtungsventil 6a, das nur in Richtung auf die Zentralleitung 21 geöffnet ist.
-
Für die Versorgung mit Löschmittel ist ein Löschmitteltank T oder sonstiger Behälter oder eine Löschmittelzuleitung 14 mit einem Einlassventil 14a vorgesehen. Das Einlassventil 14a ist an einen Netzanschluss angeschlossen. Ein als Löschmittelübergabepunkt wirkendes Umschaltventil 11 sorgt dafür, dass die Versorgung mit Löschmittel wahlweise vom Löschmitteltank T oder aus dem Löschmittel-Netzanschluss erfolgt. Das Löschmittel ist vorzugsweise flüssig. Ihm ist gegebenenfalls ein geeignetes Schaummittel zugesetzt. Vom Umschaltventil 11 führt eine Löschmittelleitung 12 zu einer Löschmittelfördereinrichtung, beispielsweise einer Löschmittelpumpe P.
-
Die Löschmittelleitung 12 führt über ein Rückschlagventil 26, das nur in Richtung auf den Knotenpunkt 8 Durchlass gewährt, zum zweiten Knotenpunkt 8. Über die Löschmittelzuleitung 14 kann zum Beispiel als Löschwasser zu verwendendes Leitungswasser von außen über das Einlassventil 14a zugeführt werden. Die Löschmittelzuleitung 14 ist damit saugseitig an die Löschmittelpumpe P angeschlossen. Es ist also möglich, die Einspeisung des Löschmittels alternativ aus dem Löschmitteltank T oder der Löschmittelzuleitung 14 vorzunehmen.
-
Im bzw. außen am Druckbehälter F kann zusätzlich ein Füllhöhen-Messinstrument HS, beispielsweise ein Füllhöhensensor, vorgesehen sein, der die Füllhöhe kontrolliert. Das Füllhöhen-Messinstrument HS kann auch am Sockel 2 befestigt sein.
-
Es muss sichergestellt sein, dass ein auf den Sockel 2 aufgesetzter Druckbehälter F sicher auf dem Sockel 2 sitzt und bei einer Ventilöffnung nicht wegfliegen oder abheben kann. Das wird gewährleistet mittels der in den 2 und 3 gezeigten Einklick- bzw. Sicherungsbügeln. Der Druckbehälter F wird in 2 schräg auf den Sockel 2 aufgesetzt und in Richtung eines Pfeiles 16 in die Vertikale geschwenkt; als Variante ist es aber auch möglich, den Sockel mit dem Austauschventil 3 komplett gemeinsam mit dem aufzusetzenden Druckbehälter unter den feststehenden. Einklickbügel zu schwenken. Dabei gelangt der Druckbehälter F unter einen Klemmarm 17a des Einklickbügels 17 und ist damit nach oben gegen ein Abheben oder Wegfliegen gesichert. In 3 wird der Druckbehälter F auf den Sockel 2 aufgesetzt. Aber den Druckbehälter F wird dann in Richtung eines Pfeils 18 ein Sicherungsbügel 19 mit einem Sicherungsarm 19a geschwenkt. Auch damit ist der Druckbehälter F auf dem Sockel 2 gegen ein Abheben oder Wegfliegen gesichert. Es ist allerdings auch möglich, zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel das Austauschventil und das Übergabeventil als die beiden Teile einer rastenden/arretierenden Schnellverschluss-Kupplung auszuführen.
-
Die Funktionsweise der Behandlungsstation 1 nach 1 ist wie folgt: Die Behandlungsstation 1 befindet sich z. B. als transportable Einheit auf einem Übungsplatz. Natürlich kann es auch ein unmittelbarer Brandeinsatzort sein. Auf den Sockel 2 wird ein nach einem Einsatz wieder zu befüllender Druckbehälter F aufgesetzt. Zunächst muss beim Aufsetzen die Ausgangsbasis der Wiederbefüllung abgeklärt werden und zwar die Frage, ob der Druckbehälter F auch wirklich leer ist, oder ob er noch eine Restfüllung hat. Bei der Restfüllung muss dann wieder unterschieden werden, ob in dem Druckbehälter F noch unbekannte Reste von Lösch- und Treibmittel sind.
-
Es ist im Hinblick auf ein schnelles Wiederbefüllen von Vorteil, wenn im Zuge des Entleerens des Druckbehälters F im Einsatz oder zu Wartungszwecken mittels Druck- und/oder Füllstandsmessungen dafür gesorgt wird, dass nur das Löschmittel, jedoch kein oder möglichst wenig das Treibmittel entlassen wird, und dass noch vor dem Wiederbefüllen des Druckbehälter F der in ihm verbliebene Rest der Medien ermittelt wird.
-
Dieser definierte Ausgangs-Zustand vor Wiederbefüllung kann dergestalt erreicht werden, dass mittels des Druck-Messinstrumentes bzw. einer Drucküberwachungseinrichtung DS im Lösch- bzw. Übungsbetrieb der Füllstand bzw. das Zurneigegehen des Löschmittels erkannt wird, so dass kein Treibmittel zusätzlich verloren geht. Dies setzt einen solchen Aufbau der Entnahmeeinrichtung des Druckbehälters F voraus, dass bis zur Neige des Löschmittels im Druckbehälter F kein Treibmittel aus demselben verloren geht.
-
Im Interesse eines möglichst schnellen Wiederbefüllens des Druckbehälters F kann aber auch auf das Entlassen des Löschmittels aus dem Druckbehälter F – sofern dies nicht gefordert ist – verzichtet werden. Dies ist durch den Einsatz eines zusätzlichen Füllhöhen-Messinstruments HS zur Ermittlung des Löschmittel-Füllstandes im Druckbehälter F möglich. Ein solches Füllhöhen-Messinstrument HS kann beispielsweise ein Füllhöhensensor oder ein Niveauschalter sein, der im bzw. außen am Druckbehälter F angebracht sein kann.
-
Zum Entleeren werden die Ventile 3 und 4 zur Zuleitung 5 geöffnet. Restliches Löschmittel fließt im Falle der vollständigen Entleerung über die Zuleitung 5 und die Zentralleitung 21 durch die Entleerungsleitung 27, das Entleerungsventil 25 und ein in der Entsorgungsleitung 38 vorhandenes Ventil entweder ins Freie ab, oder in den nicht dargestellten Auffangbehälter oder wird alternativ mittels einer optionalen Löschmittelrückführpumpe PR über die Löschmittelrückführleitung 9 in den Löschmitteltank T oder die Löschmittelzuleitung 14 zurückgepumpt. Das Zurückpumpen ist sinnvoll, damit die Löschmittelrückführung auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung vom Tank bzw. vom Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei arbeiten kann. Ist das Löschmittel eine chemische Löschflüssigkeit, also kein reines Wasser, dann sollte es auf jeden Fall in den Löschmitteltank T oder in die Löschmittelzuleitung 14 zurückgeführt werden. Auch eine Rückführung in einen eigens dafür vorgesehenen, nicht dargestellten Auffangbehälter, ist möglich.
-
Nun beginnt der Vorgang der Wiederbefüllung oder Auffüllung. Es wird davon ausgegangen, dass die Behandlungsstation 1 nur mit einem wirtschaftlichen Kompressor K kleiner Leistung ausgerüstet ist, der nicht in der Lage ist, im Behälter F den vollen Betriebsdruck aufzubauen.
-
Mittels des Kompressors K wird durch die Treibmitteldruckleitung 6 in den Druckbehälter F als Treibmittel Luft oder ein anderes Treibmittel eingeführt, bis vom Druck-Messinstrument DS im leeren Druckbehälter F ein gewünschter Überdruck von 1,5 bis 4, vorzugsweise ca. 3 bar gemessen wird, z. B. für Behälter mit einem Volumen von ca. 10,7 Litern. Dann wird die Treibmittelzufuhr unterbrochen. Nun pumpt die Löschmittelpumpe P Löschmittel, das entsprechend der Stellung des Umschaltventils 11 aus dem Löschmitteltank T oder der Treibmittelzuleitung 14 kommt, aus der Löschmittelleitung 12, weiter in die Zentralleitung 21 und die Zuleitung 5 durch die weiterhin geöffneten Ventile 3 und 4 in den Druckbehälter F, bis in diesem ein Überdruck von z. B. 10 bis 20, vorzugsweise ca. 15 bar erreicht ist. Diese Drücke misst oder begrenzt das beispielsweise als Drucksensor DS ausgebildete Druck-Messinstrument. Damit ist der Füllvorgang abgeschlossen und kann optisch und/oder akustisch von der Behandlungsstation nach außen an den Bediener signalisiert werden.
-
Wenn ein leistungsfähigerer Kompressor K zur Verfügung steht, kann der Füllvorgang auch in beliebiger Reihenfolge ablaufen, indem z. B. zuerst das Löschmittel und danach mit dem Kompressor K Treibmittel eingedrückt wird bis zum Druck von z. B. ca. 15 bar. Auch kann mit seiner Hilfe Treibmittel im Druckbehälter ergänzt werden, obwohl, wie oben beschrieben, im Interesse eines schnellen Wiederbefüllens vor Befüllbeginn eine nennenswerte Menge Löschmittel im Druckbehälter F verblieben sein kann.
-
Beim eiligen Übungseinsatz oder Brandeinsatz reicht das Neubefüllen oder Wiederauffüllen nur eines Druckbehälters F oft nicht aus. Es gibt zu lange Übungs- oder Einsatzunterbrechungen, Der Wiederbefüllservice dauert zu lange. Es empfiehlt sich deshalb, mehrere Druckbehälter F parallel zueinander der Wiederauffüllung zuzuführen. In 4 ist eine Ausführungsform einer Mehrfachbehandlungsstation 1a beschrieben. Es sind zwei fest in der Behandlungsstation 1a installierte Sockel 2 parallel zueinander vorgesehen, auf die Druckbehälter F aufsetzbar sind. Die Zahl der Sockel 2 ist beliebig erweiterbar.
-
Es gibt auch Druckbehälter F2, die aufgrund ihrer Größe und/oder ihres Gewichtes nicht auf die fest montierten Sockel 2 der sonstigen Druckbehälter F passen. Solche Druckbehälter sind typischerweise in der Praxis sehr große stationäre oder fahrbare, beispielsweise 50-Liter-Löscher, die auf Rädern stehen. Es ist bei ihnen aufgrund ihres eher stationären oder sperrigen Charakters ergonomisch oder praktisch nicht sinnvoll, sie zum Befüllen auf Sockel der Behandlungsstation 1a aufzusetzen oder an sie dort anzudocken. Für diese Druckbehälter F2 sind die Füllschläuche 28 vorgesehen; sie arbeiten parallel zu den Sockeln 2. Jeder Füllschlauch 28 ist deshalb auch mit einem Austauchventil 3 versehen, das auf das Übergabeventil 4 des Druckbehälters F2 aufsetzbar ist. Das Übergabeventil 4 ist bei diesen Druckbehältern F2 vorzugsweise im unteren Druckbehälterbereich seitlich vorgesehen. Das Austauschventil 3 und das Übergabeventil 4 sind vorzugsweise ausgeführt als die beiden Teile einer rastenden, arretierenden Schnellverschluss-Kupplung.
-
Auch die Zahl dieser Füllschläuche 28 ist beliebig erweiterbar. Es gilt ganz allgemein, dass weitere Sockel 2 und weitere Füllschläuche 28 ohne eine Änderung des Konzeptes realisierbar sind. Auf die Sockel 2 mit ihren Austauschventilen 3 sind in der Zeichnung Druckbehälter F aufgesetzt und mittels der Einklick- bzw. Sicherungsbügeln nach den 2 oder 3 festgesetzt. Das Austauschventil 3 und das Übergabeventil 4 können auch als die beiden Seiten einer rastenden/arretierenden Schnellverschluss-Kupplung ausgeführt sein, wodurch auf die Sicherungsbügel verzichtet werden kann. Dies ist zum Erhalt der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Die Zuleitungen 5 der Sockel 2 und die Füllschläuche 28 führen über Knotenpunkte 40 und Behandlungsventile 41, 42 und 43 zu einer Zentralleitung 21. In dieser Zentralleitung 21 befindet sich das Druck-Messinstrument, der Drucksensor DS. Natürlich kann auch für jeden Sockel und/oder Füllschlauch einer solchen Mehrfachbehandlungsstation ein eigenes Druckmess-Instrument – hier nicht dargestellt- vorgesehen sein. Über einen Knotenpunkt 8 der Zentralleitung 21 hinaus führt die Treibmitteldruckleitung 6, in der sich der Kompressor K befindet. Zwischen Kompressor K und dem Knotenpunkt 8 ist ein Ventil 6a vorgesehen, dass nur in Richtung auf den Knotenpunkt 8 öffnet. Der Kompressor K ist vorzugsweise wie bei der Behandlungsstation nach 1, ein Kompressor K kleiner Leistung mit dem dort beschriebenen Vorteil. An die Knotenpunkte 40 der Zuleitungen 5 und den Füllschlauch 28 sind Entleerungsleitungen 22 angeschlossen, in denen sich Entleerungsventile 23 befinden. Die Entleerungsleitungen 22 sind fakultativ zusammengeführt zu einer Löschmittelrückführleitung 31, die über ein Ventil 39, das nur in Rückführrichtung zur Löschmittelleitung 12 öffnet, zur Löschmittelleitung 12 führt.
-
In ihr kann sich eine Löschmittelrückführpumpe PR befinden, damit die Löschmittelrückführung auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung vom Tank bzw. vom Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei arbeitet.
-
Von dem Umschaltventil 11 führt die Löschmittelleitung 12 über ein nur in Richtung der Zentralleitung 21 offenes Rückschlagventil 26 zur Zentralleitung 21. In der Löschmittelleitung 12 befindet sich die Löschmittelpumpe P. Auf der Vorlaufseite der Löschmittelpumpe P ist ein Ventil 12a und auf der Druckseite ein nur zur Zentralleitung 21 öffnendes Ventil 26 vorgesehen. Von der Löschmittelleitung 12 zweigt vor der Vorlaufseite der Löschmittelpumpe P und dem Ventil 12a über das Umschaltventil 11 die Löschmittelzuleitung 14 ab, an der sich das Einlassventil 14a befindet. Mit diesem Einlassventil 14a ist die Lösemittelzuleitung 14 an ein Löschmittelleitungsnetz anschließbar.
-
Es ist nicht immer sinnvoll oder kann baulich zu aufwändig sein, die Löschmittelreste in den Löschmitteltank T oder das Löschmittelnetz zurückzuführen. Dies gilt vor allem, wenn beispielsweise als Löschmittel Leitungswasser aus dem Leitungswassernetz benutzt wird oder das entlassene Löschmittel gesondert gesammelt oder entsorgt werden soll. Für diese Falle ist unter anderem vorgesehen, dass statt der Löschmittelrückführleitung 31 eine ins Freie bzw. in einen nicht dargestellten Auffangbehälter gehende Rückführleitung 37 stromab der Entleerungsventile 23 von diesen abzweigt, in der sich – nicht dargestellt – eine Löschmittel-Rückführpumpe befinden kann.
-
Die Behandlungsventile 41, 42 und 43 in den Zuleitungen 5 und dem Füllschlauch 28 dienen auch dem Löschmittel-Rückstrom aus den Druckbehältern F bzw. F2 zur Zentralleitung 21. Von der Zentralleitung 21 zweigt für diese Art der Rückführung eine Entleerungsleitung 27 ab, in der sich ein Entleerungsventil 25 befindet. Stromab dieses Entleerungsventils 25 führt von einem Knotenpunkt 54 eine fakultative Rückführleitung 9 aber eine ebenfalls fakultative Löschmittelrückführpumpe PR, damit die Löschmittelrückführung auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung vom Tank bzw. vom Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei arbeitet, zur Löschmittelleitung 12. In ihr befindet sich außerdem stromab der Löschmittelrückführpumpe PR ein Ventil 56, das nur in Richtung auf die Löschmittelleitung 12 öffnet. Die Rückführleitung 9 mündet stromauf des Ventils 12a in die Löschmittelleitung 12.
-
Wenn die Rückführleitungen 9 und 31 nicht vorhanden sind, kann das Löschmittel alternativ von dem Knotenpunkt 54 über eine Entsorgungsleitung 38 ins Freie bzw. in einen nicht dargestellten Auffangbehälter entsorgt werden.
-
Die Mehrfachbehandlungsstation 1a nach 4 arbeitet wie folgt: Der Behandlungsvorgang beginnt hier damit, dass ein oder mehrere Druckbehälter F auf die Sockel 2 aufgesetzt und/oder Füllschläuche 28 an Druckbehälter F2 angesetzt werden. Die Automatik der Behandlungsstation 1a erhält Meldung über das Aufsetzen und/oder die behandlungsbereite Arretierung jedes einzelnen Druckbehälters F, F2 mittels eines ihm jeweils zugeordneten elektrischen oder elektronischen Meldegliedes, beispielsweise eines nicht dargestellten Endlagen-Schalters oder eines funktionsentsprechend wirkenden Näherungs-Schalters bzw. einer ebensolchen Lichtschranke. Dieser Zustand des Angeschlossen- bzw. Eingedockt-Seins eines vorläufig noch nicht betriebsfertig behandelten Druckbehälters kann nun nach außen beim jeweiligen Druckbehälter signalisiert werden z. B. durch das Aufleuchten einer roten Leuchtdiode 45. Der Benutzer betätigt zum Starten des automatischen Behandlungs-Vorganges von Hand eine zentrale Einschalt-Taste 34. Nun sorgt die Automatik vorzugsweise durch das kurze Öffnen des Entleerungsventils 25 und zusätzlich des in der Entsorgungsleitung 38 vorhandenen, nicht näher bezeichneten Ventils bei angeschlossener Entsorgungsleitung 38 für atmosphärischen Druck am Druck-Messinstrument DS. Nunmehr öffnet die Automatik das zwischen jedem angeschlossenen Druckbehälter F und dem Druck-Messinstrument DS angeordnete Behandlungs-Ventil 41, 42, 43, um den in den Druckbehältern F, F2 befindlichen Druck und damit auch eine Information über seinen Füllstand zu ermitteln und zu speichern. Zwischen den Druckmessvorgängen an den einzelnen Druckbehlältern F, F2 wird jeweils vorzugsweise das Entleerungsventil 25 in der Entleerungsleitung 27 und zusätzlich das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene Ventil, das bei angeschlossener Entsorgungsleitung 38 an atmosphärischem Druck liegt, kurz geöffnet, um den Druck am Druck-Messinstrument DS zurückzusetzen. Nun ist der Automatik der wahrscheinlich leerste Druckbehälter F, F2 bekannt, und die Befüllung oder Behandlung der Druckbehälter F, F2 in der Reihenfolge ihres ermittelten Füllstandes beginnt.
-
Dabei wird davon ausgegangen, dass der erste Druckbehälter, F2 so schnell wie möglich wiederbefüllt zur Verfügung stehen soll. Zuerst wird also vorzugsweise der wahrscheinlich leerste Druckbehälter behandelt. Für ihn wird sein jeweiliges Behandlungs-Ventil geöffnet.
-
Für die auf den Sockeln 2 befindlichen Druckbehälter F sind das die Ventile: 41, 42, und für den an den Füllschlauch 28 angeschlossenen Behälter F2 ist es das Ventil 43, zusätzlich wird das dem jeweiligen Behälter F, F2 zugeordnete Entleerungsventil 23 geöffnet. Ebenso wird das Entleerungsventil 25 geöffnet und zusätzlich das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene Ventil. Auf diese Weise wird der erste Druckbehälter Fx schnell entleert und zwar solange, bis das Druck-Messinstrument DS in ihm nur noch atmosphärischen Druck misst oder feststellt.
-
Es sei bemerkt, dass es auch hier möglich ist, die Druckbehälter F, F2 vor der Wiederbefüllung nicht völlig zu entleeren, sondern einen definierten Befüll-Anfangszustand herbeizuführen oder festzustellen. Es kann nämlich dafür gesorgt sein, dass die Druckbehälter F, F2 nur bis zum vollständigen Entlassen des Lösch- nicht aber des Treibmittels geleert werden. Oder es kann, im Interesse eines möglichst schnellen Wiederbefüllens des Druckbehälters F, auf das Entlassen des Löschmittels aus dem Druckbehälter F – sofern dies nicht gefordert ist – beim Einsatz eines zusätzlichen Füllhöhen-Messinstruments HS zur Ermittlung des Löschmittel-Füllstandes im Druckbehälter F verzichtet werden. Die dafür geeigneten Maßnahmen sind zu 1 beschrieben und gelten hier in entsprechender Weise.
-
Noch während der erste Druckbehälter Fx entleert wird, werden, um Zeit zu sparen, vorzugsweise auch bereits die Ventile 23 von allen anderen Druckbehältern F, F2 geöffnet, deren Innendruck oberhalb des atmosphärischen Drucks bzw. oberhalb des gewünschten Befüllanfangsdrucks und/oder der gewünschten Befüll-Löschmittelhöhe ermittelt wurde. So werden auch sie bereits während der laufenden Behandlung des leersten Druckbehälters Fx entleert, gleichwohl die ihnen zugeordneten Behandlungs-Ventile, in diesem Fall beispielsweise die Behandlungsventile 42, 43 noch geschlossen bleiben.
-
Wird am ersten, denn leersten Druckbehälter F, F2 vom Drucksensor DS nur noch atmosphärischer Druck gemessen bzw. wird der gewünschte Befüllanfangsdruck und/oder die gewünschte Befüll-Löschmittelhöhe festgestellt, werden sein zugeordnetes Entleerungsventil 23, das Entleerungsventil 25 und zusätzlich das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene Ventil geschlossen. Sein Befüllvorgang kann nun beginnen.
-
Über den Kompressor K wird nun in diesen ersten Druckbehälter Fx bei weiterhin geöffnetem, ihm zugeordneten Behandlungs-Ventil, beispielsweise dem Behandlungsventil 41, z. B. Luft als Treibmittel eingebracht bis das Druck-Messinstrument DS den angestrebten Vordruck des Treibmittels, beispielsweise 3 bar, misst bzw. feststellt oder begrenzt.
-
Daraufhin wird in denselben Druckbehälter F, F2 bei weiterhin geöffnetem, ihm zugeordneten Behandlungsventil z. B. 41 durch Zuschalten der Löschmittelpumpe P das Löschmittel gepresst, bis das Druck-Messinstrument DS den angestrebten Behälter-Fülldruck von beispielsweise 15 bar misst. Diese Überwachung kann unterstützt/ergänzt werden durch den Einsatz des zusätzlichen, nicht dargestellten Füllhöhen-Messinstrumentes HS im oder am bzw. beim Druckbehälter F, F2. Aufgrund der zuvor berechneten Behälterverhältnisse ist damit der korrekte Löschmittel-Füllstand im Druckbehälter bei exakt passendem Fülldruck erzielt worden. Das Behandlungs-Ventil 41 dieses Druckbehälters F wird nun geschlossen und die Einsatzbereitschaft des behandelten Druckbehälters F vorzugsweise akustisch, beispielsweise mittels eines Signalgebers 44, und optisch, mittels Lichtzeichen, beispielsweise einer grünen Leuchtdiode 46, signalisiert.
-
Das gesamte beschriebene Verfahren wird nun wiederholt für den Druckbehälter F oder F2, der zuerst als der zweitleerste eingestuft wurde. Sein zugeordnetes Behandlungs-Ventil, beispielsweise 42 oder 43 wird nunmehr geöffnet und gemessen bzw. festgestellt, ob sein Innendruck aufgrund der zuvor bereits erfolgten Öffnung seines ihm zugeordneten Entleerungsventils 23 bereits auf atmosphärischen Druck abgefallen ist, bzw. ob der gewünschte Befüllanfangsdruck und/oder die gewünschte Befüll-Löschmittelhöhe erreicht wurde. Sollte das nicht der Fall sein, wird nun zusätzlich das Entleerungsventil 25 sowie das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene Ventil geöffnet, bis das Druck-Messinstrument DS im Druckbehälter F atmosphärischen Druck wahrnimmt, dieser also vollständig entleert ist bzw. der gewünschte Befüll-Anfangszustand erreicht wurde. Danach erfolgt der Befüllvorgang mit anschließender vorzugsweise optischer und akustischer Signalisierung der Entnahme- und Verwendungsbereitschaft des zweiten Druckbehälters F, F2 bei geschlossenem Entleerungsventil 23 und geschlossenem Entleerungsventil 25 analog zu dem Befüllungsvorgang des Druckbehälters F, der zuerst befüllt wurde.
-
So wird mit jedem der Druckbehälter F, F2 verfahren, die zeitgleich mit der Behandlungsstation 1a verbunden sind, sei es über einen Sockel 2 oder einen ihrer Füllschläuche 28. Die Druckbehälter F, F2 werden vorzugsweise in aufsteigender Reihenfolge (zuerst leerer dann voller) ihres ursprünglich ermittelten Füllstandes, wie beschrieben, behandelt.
-
Mit dem Ziel, den ersten Druckbehälter so schnell wie möglich fertig zu befüllen, ist diese Vorgehensweise bei dem beschriebenen Füllprinzip offensichtlich die schnellstmögliche.
-
Bei einer Behandlungsstation 1b nach 5 ist der Druckbehälter F mit seinem Übergabeventil 4 auf den Sockel 2 aufgesetzt. Die Zuleitung 5 führt zu dem Knotenpunkt 8, an den das Druck-Messinstrument DS angeschlossen ist. Es ist ein Interimsbehälter 50 vorgesehen, in den Löschmittel und Treibmittel einbringbar sind. Das Löschmittel ist dem Interimsbehälter 50 aus dem Löschmitteltank T oder aus der Löschmittelzuleitung 14 vom Löschmittelnetz her durch das Umschaltventil 11 der Löschmittelleitung 12 zuführbar. In der Löschmittelleitung 12 befindet sich ein Absperrventil 49, das für Füllzwecke geöffnet werden kann. Die Befüllung des Interimsbehälters 50 mit Löschmittel erfolgt bei dieser Ausprägung vorzugsweise mit dem Druck aus dem Löschmittelnetz, das ein Löschwassernetz sein kann. Wenn der Löschmitteltank T höher als die Behandlungsstation angeordnet ist, dann erfolgt das Füllen aus dem Löschmitteltank mit dem natürlichen Gefälledruck. Andernfalls muss in der Löschmittelleitung 12 zusätzlich eine Löschmittelpumpe P angeordnet werden.
-
Es ist ein kräftiger Kompressor K vorgesehen, der beispielsweise einen Überdruck von 18 bar erzeugen kann. Von dem Kompressor K führt die Treibmitteldruckleitung 6 zum Interimsbehälter 50, vorzugsweise an dessen Oberseite 57. In der Treibmitteldruckleitung 6 befindet sich das Einrichtungsventil 6a, das nur zum Interimsbehälter 50 öffnet. Der Interimsbehälter 50 ist vorzugsweise an seiner Oberseite 57 mit einem Entlüftungsventil 52 versehen. Von dem Interimsbehälter 50 führt eine Überführungsleitung 53 über das Behandlungsventil 41 zum Knotenpunkt 8. Vom Knotenpunkt 8 zweigt die Entleerungsleitung 22 ab, in der sich das Entleerungsventil 23 befindet. Von der Löschmittelleitung 12 zweigt vor dem bzw. am Interimsbehälter 50 die Entleerungsleitung 27 ab, in der sich das Entleerungsventil 25 befindet. Die Entleerungsleitung 22 mündet stromab des Entleerungsventils 25 in die Entleerungsleitung 27 am Übergabepunkt 54.
-
Von dort kann die Entleerung des Löschmittelrestes über eine Leitung 38 und das in ihr vorhandene Ventil ins Freie bzw. in einen nicht dargestellten Auffangbehälter erfolgen, oder sie erfolgt über die optionale Löschmittelrückführleitung 9 zum Löschmitteltank T oder in die Löschmittelzuleitung 14. In der Löschmittelrückführleitung 9 befindet sich ein Einrichtungsventil 56, das nur zur Löschmittelleitung 12 öffnet. In der Löschmittelrückführleitung 9 kann eine Löschmittelrückführpumpe PR vorgesehen sein, damit die Löschmittelrückführung auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung zum Tank bzw. zum Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei arbeitet. Die Füllung des Interimsbehälters 50 kann mittels eines Füllhöhen-Messinstrumentes HS, und/oder über ein Druck-Messinstrument DS überwacht bzw. begrenzt werden.
-
Die in 5 dargestellte Behandlungsstation 1b arbeitet hinsichtlich der Andockfunktion des Druckbehälters F und der Überprüfung des Füllstandes/Enddruckes im Druckbehälter F wie die Behandlungsstationen 1 und 1a.
-
Hier werden nur die Abweichungen beschrieben. Bei zunächst geöffnetem Entlüftungsventil 52 und geschlossenem Behandlungsventil 41 wird das Löschmittel über die Löschmittelleitung 12 in den Interimsbehälter 50 eingedrückt. Die in den Interimsbehälter 50 vom Druck-Messinstrument DS und/oder vom Füllhöhen-Messinstrument HS überwacht eingeführte Löschmittelmenge von z. B. 9 Liter bei einem Volumen des Druckbehälters F von z. B. 10,7 Litern richtet sich natürlich unter anderem nach dem tatsächlichen Aufnahmevermögen des Druckbehälters F, Nun wird der Interimsbehälter 50 bei nunmehr geschlossenem Entlüftungsventil 52 und geöffnetem Behandlungsventil 41 über den Kompressor K mit Treibmittel, beispielsweise Luft, unter Druck gesetzt. Der aufgebrachte Überdruck presst zunächst die Löschmittel-Füllung des Interimsbehälters 50 in den Druckbehälter F und anschließend den darüber hinaus benötigten Treibmittel-Druck. Das Druck-Messinstrument DS in der Zuleitung 5 überwacht den im Druckbehälter F erzielten Überdruck bis der geforderte Betriebsdruck erreicht ist. Ist dieser erreicht, dann wird das Behandlungsventil 41 geschlossen. Der Druckbehälter F ist betriebsbereit.
-
6 zeigt eine Variante 1c der Behandlungsstation 1b mit einem Interimsbehälter 50. Der Druckbehälter F mit seinem Übergabeventil 4 ist auf den Sockel 2 aufgesetzt. Die Zuleitung 5 führt zu dem Knotenpunkt 8, an den das Druck-Messinstrument DS angeschlossen ist. Dem Interimsbehälter 50 sind das Löschmittel und Treibmittel getrennt zuführbar.
-
Das Löschmittel wird dem Interimsbehälter 50 durch die Löschmittelleitung 12 entweder aus dem Löschmitteltank T oder der Löschmittelzuleitung 14 mit dem Einlassventil 14a zugeführt. Das Umschaltventil 11 bestimmt, woher das Löschmittel kommt. In der Löschmittelleitung 12 befindet sich eine Löschmittelpumpe P. Die Löschmittelpumpe F kann einen Überdruck von z. B. ca. 20 bar erzeugen. Auf der Druckseite der Löschmittelpumpe P ist vor dem Interimsbehälter 50 das Einrichtungsventil 26 vorgesehen, das sich beim Füllen von Löschmittel nur zum Interimsbehälter 50 öffnet. Der Interimsbehälter 50 ist mit einem Druck-Messinstrument DS und gegebenenfalls zusätzlich mit einem Füllhöhen-Messinstrument HS versehen. Der Interimsbehälter 50 ist vorzugsweise an seiner Oberseite 57 mit einem Entlüftungs- bzw. Treibmittelzulauf-Ventil 52 versehen. An den oberen Bereich 57 des Interimsbehälters 50 schließt sich die Überführungsleitung 53 an, in der sich das Behandlungsventil 41 befindet; sie endet am Knotenpunkt 8.
-
Vom Knotenpunkt 8 zweigt die Entleerungsleitung 22 ab, in der sich das Entleerungsventil 23 befindet. An den Interimsbehälter 50 ist vorzugsweise unten die Entleerungsleitung 27 angeschlossen, in der sich das Entleerungsventil 25 befindet. Die Entleerungsleitung 22 mündet stromab des Entleerungsventils 25 in die Entleerungsleitung 27 am Knotenpunkt 54. Von dort kann die Entleerung des Löschmittels aus der Entleerungsleitung 22 über die ins Freie bzw. zu einem nicht dargestellten Auffangbehälter führende Leitung 38 erfolgen oder sie erfolgt über die optionale Rückführleitung 9 zur Löschmittelleitung 12 stromauf der Löschmittelpumpe P.
-
In der Löschmittelrückführleitung 9 befindet sich das Einrichtungsventil 56, das nur in Richtung auf die Löschmittelleitung 12 öffnet. In Ihr befindet sich die fakultative Löschmittelrückführpumpe PR, damit die Löschmittelrückführung auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung zum Tank bzw. zum Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei arbeitet. Die Füllung des Interimsbehälters 50 kann mittels des Füllhöhen-Messinstrumentes HS oder alternativ über ein Druck-Messinstrument DS überwacht werden.
-
Zur Funktion der Behandlungsstation 1c werden wieder nur die Abweichungen zu den Behandlungsstationen 1a und 1b beschrieben.
-
Zunächst muss das System, bestehend aus dem Interimbehälter 50, der Überführungsleitung 53 und dem Druckbehälter 50 vorzugsweise geleert werden und drucklos sein, beispielsweise auf Atmosphärendruck liegen. Diese Entleerung erfolgt über die Leitungen 27 und 22 in Verbindung mit Leitung 38 (oder alternativ über die Leitung 9) und über das Entlüftungs- bzw. Treibmittelzulauf-Ventil 52. Ist das System total von Löschmittel geleert bzw. mit Treibmittel, beispielsweise Luft, befüllt, dann werden die Ventile 23, 25 und 52 druckdicht verschlossen. Im System aus Interimsbehälter 50, Überführungsleitung 53 und Druckbehälter F ist damit ein bestimmtes, abgemessenes Treibmittelvolumen eingeschlossen.
-
Der Abschluss des Entleerungsvorganges kann über das vorzugsweise am Boden des Interimsbehälters 50 angebrachte Druck-Messinstrument DS und/oder, falls das Treibmittel von einem Füllhöhen-Messinstrument HS detektierbar ist, auch mittels des Füllhöhen-Messinstrumentes HS festgestellt werden.
-
Das durch die Löschmittelleitung 12 zufließende und von der Löschmittelpumpe P unter Druck gesetzte Löschmittel komprimiert beim Ansteigen im Interimsbehälter 50 das vorhandene Treibmittel. Das so im Interimsbehälter 50 komprimierte Treibmittel, in diesem Fall beispielsweise Luft, wird mittels des weiter zufließenden Löschmittels bei weiter gesteigertem Löschmitteldruck und geöffnetem Behandlungsventil 41 über die Überführungsleitung 53 und die Zuleitung 5 in den Druckbehälter F gepresst. Direkt bevor also das erste Löschmittel in den Druckbehälter F eingepresst wird, herrscht in diesem bereits der zunächst gewünschte Treibmittelüberdruck von z. B. ca. 3 bar, da der zuvor vorhandene Treibmittelinhalt des Interimsbehälters 50 in den Druckbehälter F eingepresst wurde. Die korrekte Höhe dieses zuerst in den Druckbehälter F eingebrachten Treibmitteldruckes wird bestimmt durch die Wahl des passenden Volumens des Interimsbehälters 50 und seiner zuvor erfolgten oben beschriebenen Entlüftung respektive Füllung mit dem Treibmittel, beispielsweise Luft, über das Entlüftungs- bzw. Treibmittelzulauf-Ventil 52. Das Löschmittel wird nach dem Treibmittel in den Druckbehälter F gepresst. Das Füll-Messinstrument HS überwacht bzw. begrenzt die Menge des eingeführten Löschmittels bei einem Behälter-Innendruck von F von z. B. 15 bar bzw. korrektem Füllstand des Löschmittels im Druckbehälter F. In diesem Fall kann während des Befüllens bis zur Betriebsbereitschaft auf den Einsatz des Druck-Messinstrumentes DS verzichtet werden, weil aus dem bei Füllungsbeginn im System vorhandenen Volumen an Treibmittel, beispielsweise Luft, geschlossen werden kann, bei wie viel eingebrachtem Löschmittel, also welcher Füllhöhe, der Betriebsdruck mit Sicherheit erreicht worden ist.
-
Das Behandlungsventil 41 wird nun geschlossen, die Löschmittelpumpe P wird abgeschaltet. Der Druckbehälter F ist betriebsbereit. Für das Zustandekommen der gewünschten Verhältnisse im Druckbehälter F spielt die Volumenauslegung des Interimsbehälters 50 also eine wesentliche Rolle.
-
7 zeigt eine weitere Variante 1d der bisher beschriebenen Behandlungsstationen. Der Druckbehälter F mit seinem Übergabeventil 4 ist auf den Sockel 2 aufgesetzt. Die Zuleitung 5 führt zu dem Knotenpunkt 8, an den das Druck-Messinstrument DS angeschlossen ist. Es ist eine Mischeinrichtung 60 vorgesehen, in der Treibmittel, beispielsweise Luft, und ein vorzugsweise flüssiges Löschmittel gemischt werden. Die Mischeinrichtung 60 kann beispielsweise nach dem Einspritzprinzip arbeiten. Der aktive Einspritzbereich ist nicht näher dargestellt; er befindet sich in der Mischeinrichtung. Anstelle eines Einspritzbereiches kann in der Mischeinrichtung 60 auch ein nicht näher dargestellter Saugbereich, beispielsweise mit einer Venturi-Düse, vorgesehen sein. Das Mischungsverhältnis von Treibmittel und Löschmittel ist mittels eines Stellgliedes 62 einstellbar. Je nach der Einstellung des Umschaltventils 11 wird das Löschmittel aus dem Löschwassertank T oder der Zuwasserleitung 14 über die Löschmittelleitung 12 der Mischeinrichtung 60 zugeführt. Eine Treibmittelleitung 61 führt der Mischeinrichtung 60 als Treibmittel beispielsweise Luft zu. Der Mischeinrichtung 60 nachgeschaltet ist die Saugseite 63 der Löschmittelpumpe P. Die Löschmittelpumpe P soll eine gemischfähige Förderpumpe sein, die beispielsweise einen Überdruck von 20 bar erzeugen kann. Diese Löschmittelpumpe P saugt Löschmittel und Treibmittel gemischt aus der Mischeinrichtung 60 an und drückt sie durch ein Einrichtungsventil 64 in die Überführungsleitung 53 mit dem Behandlungsventil 41. Ist dieses geöffnet, dann strömt das Gemisch aus Löschmittel und Treibmittel über den Knotenpunkt 8 und die Zuleitung 5 zum Sockel 2, von wo es durch das Austauschventil 3 und das Übergabeventil 4 in den Druckbehälter F gelangt. Das Druck-Messinstrument DS misst bzw. begrenzt den im Druckbehälter F ansteigenden Druck und sorgt durch Schließen des Behandlungsventils 41 für die Abschaltung der Zufuhr von Löschmittel und Treibmittel sobald der Betriebsdruck erreicht ist. Der Druckbehälter F ist dann betriebsbereit.
-
Auch bei dieser Variante ist vorzugsweise eine Entleerung und Entsorgung vorgesehen, Vom Knotenpunkt 8 zweigt die Entleerungsleitung 22 ab, in der sich das Entleerungsventil 23 befindet. Von dem Knotenpunkt 8 zweigt auch die Entleerungsleitung 27 ab, in der sich das Entleerungsventil 25 befindet. Die Entleerungsleitung 22 mündet stromab des Entleerungsventils 25 in die Entleerungsleitung 27 am Übergabepunkt 54.
-
Von dort kann die Entleerung des Löschmittels aus der Entleerungsleitung 22 über die Leitung 38 ins Freie bzw. in einen nicht dargestellten Auffangbehälter erfolgen oder alternativ über die Löschmittelrückführleitung 9 zum Löschmitteltank T oder zur Löschmittelzuleitung 14. In der Löschmittelrückführleitung 9 befinden sich das Einrichtungsventil 56, das nur zur Löschmittelleitung 12 öffnet und die optionale Löschmittelrückführpumpe PR.
-
Bei allen Behandlungsstationen können die im Sockel 2 vorgesehenen Ventile 3 mit den zugehörigen Übergabeventilen 4 die beiden Teile von Schnellverschluss-Kupplungen sein, die entweder „rastend”, also arretierend, oder nicht rastend sind. Nicht rastende Kupplungen werden bevorzugt, weil sie bedienungsfreundlich sind. Dann sind allerdings die Sicherungsmaßnahmen gegen Wegfliegen oder Abheben des Druckbehälters nach den 2 oder 3 benötigt. Dazu gehört auch, dass der Befüll- oder Behandlungsvorgang des Druckbehälters F, F2 erst starten darf, wenn die Arretierung nach oben vollzogen ist, bzw. im Fall der Verwendung von rastenden Schnellverschluss-Kupplungen die Kupplung(en) sicher eingerastet, arretiert ist/sind. Die Schnellverschluss-Kupplung in Bodennähe, also bei Behältern F, könnte jedoch auch rastend sein; dann entfielen natürlich die Sicherungsmaßnahmen nach oben. Bei Behältern F2 mit Schlauchanschluss 28, die nicht auf einen Sockel 2 aufgesetzt werden, sollte die Schnellverschluss-Kupplung zum Füllschlauch 28 vorzugsweise rastend sein.
-
Als Löschmittel kann bei allen Ausführungsformen ein Löschmittel für den Brandeinsatz oder aber auch für den Übungseinsatz zum Einsatz kommen. Es kommen vorzugsweise bei 298 K und 1013 mbar flüssige Löschmittel, wie beispielsweise Wasser, in Betracht. Als Treibmittel können Gase, beispielsweise Halone und Luft zum Einsatz kommen. Für die einwandfreie Durchführung der Bestimmung der in den Druckbehälter F eingebrachten Mengen der jeweiligen Komponente mittels der beschriebenen Druck-Messinstrumente DS empfiehlt es sich jedoch, die jeweilige Kombination aus Treibmittel und Löschmittel so zu wählen, dass die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind;
- 1. Die gewählten Treibmittel und Löschmittel sollten unter den im Behandlungsvorgang auftretenden Betriebsbedingungen vorzugsweise nicht nennenswert ineinander löslich sein.
- 2. Die gewählten Treibmittel und Löschmittel sollten im Bereich der im Behandlungsvorgang auftretenden Betriebsbedingungen vorzugsweise nicht verdampfen oder kondensieren.
-
Beim Übungseinsatz lassen sich die Behandlungsstationen 1 und 1a aber auch 1b, 1c und 1d auf hervorragende Weise einsetzen, um einen effektiven Übungslöscheinsatz und Brandeinsatz zu trainieren. Bei 1c kann jedoch der zwischen den Befüllvorgängen notwendige Löschmittel-Entleerungsvorgang des in der Praxis oft recht voluminösen Interimsbehälters 50 unnötig zeitraubend sein. Für die Behandlungsstation nach 1b wird im Interesse eines zügigen Befüllvorganges ein Kompressor K mit sehr hohen Leistungsdaten, also mit hohem Durchsatz bei relativ hohem Druck, benötigt.
-
Es sei aber auch betont, dass bei den Behandlungsstationen zum Einbringen des richtigen Mengenverhältnisses eines Löschmittels und eines Treibmittels, wie beispielsweise Luft, in die Druckbehälter F, F2 im Sinne von 5 insbesondere ein einziger Kompressor K benötigt wird. Geschieht dies im Sinne von 6 oder 7, so wird insbesondere eine einzige Löschmitteldruckpumpe zum Erreichen desselben Zieles benötigt. So kann unter Umständen ein sehr wirtschaftlicher Aufbau der Behandlungsstation erreicht werden.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Behandlungsstation
- 1a
- Mehrfachbehandlungsstation
- 2
- Sockel
- 3
- Austauschventil
- 4
- Übergabeventil
- 4a
- Boden des Druckbehälters F, F2
- 5
- Zuleitung
- 6
- Treibmitteldruckleitung
- 6a
- Einrichtungsventil
- 8
- Knotenpunkt
- 9
- Löschmittelrückführleitung
- 11
- Löschmittelübergabepunkt/Umschaltventil
- 12
- Löschmittelleitung
- 12a
- Ventil
- 14
- Löschmittelzuleitung
- 14a
- Einlassventil
- 16, 18
- Pfeile zur Veranschaulichung der Bewegungsrichtung
- 17
- Einklickbügel
- 17a
- Klemmarm
- 19
- Sicherungsbügel
- 19a
- Sicherungsarm
- 21
- Zentralleitung
- 22
- Entleerungsleitungen
- 23, 25
- Entleerungsventile
- 26
- Rückschlagventil
- 27
- Entleerungsleitung
- 28
- Füllschlauch
- 31
- Löschmittelrückführleitung
- 34
- Einschalttaste
- 37
- Rückführleitung
- 38
- Entsorgungsleitung
- 39
- Ventil
- 40
- Knotenpunkt
- 41, 42, 43
- Behandlungsventile
- 44
- Signalgeber
- 45, 46
- Leuchtdioden
- 49
- Absperrventil
- 50
- Interimsbehälter
- 52
- Entlüftungsventil
- 53
- Überführungsleitung
- 54
- Knotenpunkt
- 56
- Einrichtungsventil
- 57
- Oberseite des Interimsbehälters 50
- 60
- Mischeinrichtung
- 61
- Treibmittelleitung
- 62
- Stellglied
- 63
- Saugseite der Löschmittelpumpe P
- 64
- Einrichtungsventil
- DS
- Druck-Messinstrument
- F, F2
- Druckbehälter
- HS
- Füllhöhen-Messinstrument
- K
- Kompressor
- T
- Löschmitteltank
- P
- Löschmittelpumpe
- PR
- Rückführpumpe