-
Die
Erfindung bezieht sich auf eine Behandlungsstation für
Druckbehälter, insbesondere von fest installierten oder
transportablen Feuerlöschanlagen, wie Hand-Feuerlöschern,
zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken,
zum Füllen der Druckbehälter mit einem Löschmittel
und mit einem Treibmittel, sowie auf ein Verfahren zum Füllen
derartiger Druckbehälter in einer Behandlungsstation.
-
Es
ist bekannt, bei Feuerlöschanlagen Druckbehälter
einzusetzen, die vor der Benutzung aufgefüllt und nach
der Benutzung wieder aufgefüllt werden. Die Befüllung
erfolgt mit einem Löschmittel und gegebenenfalls mit einem
Treibmittel.
-
Aus
der
US 4,337,803 ist
eine Aufladestation für Feuerlöscher bekannt,
bei der aus einem Vorratsbehälter ein flüssiges
Löschmittel in einen Messzylinder gepumpt wird. Der Messzylinder
steht auf einer Waage, die die Menge des eingebrachten Löschmittels
ermittelt. Ist in den Messzylinder genügend Löschmittel
eingebracht, dann wird in einen durch einen Kolben abgetrennten
Messzylinderteil Treibgas eingedrückt. Der so gefüllte
Messzylinder wird zum Feuerlöscher verbracht, wo das Löschmittel
in den Druckbehälter eingedrückt wird.
-
Aus
der
US 4,053,001 ist
eine Auffüllung von Druckbehältern für
Feuerlöscher bekannt, bei der in einen Vorratsbehälter
Treibgas eingelassen wird, das dann das Löschmittel in
den Druckbehälter einpresst, der gewogen wird, um seine
Füllung zu überwachen. Die Wiegemethoden sind
aufwendig und umständlich.
-
Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Behandlungsstation für
Druckbehälter zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken
zu schaffen, die einfach und schnell die Neubefüllung oder
Wiederbefüllung solcher Druckbehälter ermöglicht,
vor allem auf wirtschaftliche und möglichst weit automatisierte
Weise selbst im laufenden Lösch- und Übungsbetrieb.
-
Die
gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst
mit einer Behandlungsstation für Druckbehälter
von festinstallierten oder transportablen Feuerlöschanlagen,
insbesondere von Hand-Feuerlöschern zu Feuerlösch-
und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken, zum Wiederauffüllen
der Druckbehälter mit einem Löschmittel und einem
Treibmittel gemäß Anspruch 1.
-
Gegenstand
der Erfindung ist weiterhin ein Verfahren zum Auffüllen
der Druckbehälter von festinstallierten oder transportablen
Feuerlöschanlagen nach Anspruch 30. Bevorzugte Ausgestaltungen
des Verfahrens bzw. der Behandlungsstation sind Gegenstand der jeweiligen
Unteransprüche oder nachfolgend beschrieben.
-
Unter
einem auf Druck reagierenden Messinstrument sind alle Arten von
Druck messenden Instrumenten zu verstehen, wie ein Druckmesser,
ein Drucksensor, einer oder mehrere funktionsentsprechend wirkende
Druckschalter, ein Druckwächter, ein oder mehrere Druckregler,
ein Druckregelventil oder eine Druckbegrenzungseinrichtung, die
zum Zwecke der Druckmessung eingerichtet sind.
-
Der
Druck im Druckbehälter, der sich beim Einfüllen
der jeweiligen Komponente aufbaut, lässt eindeutige Schlüsse
auf die Füllmengen im Druckbehälter zu. Dies stellt
eine deutliche Vereinfachung gegenüber einem Abwiegen auf
einer Waage bzw. Wäge-Einrichtung dar. Vorzugsweise wird
im Druckbehälter zunächst ein Treibmitteldruck
erzeugt. Der erforderliche geeignete Druck kann in weiten Grenzen stark
differieren, abhängig von der Größe,
vom Volumen und von der Beschaffenheit des Druckbehälters sowie
dem Zustand und der Art des verwendeten Treibmittels oder der eingesetzten
Kombination aus Treibmittel und Löschmittel im Behälter.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zur Bemessung der Mengen der dem Druckbehälter zuzuführenden
Medien zusätzlich ein auf Füllhöhe reagierendes
Messinstrument vorgesehen ist. Unter den Begriff Füllhöhen-Messinstrument
fallen alle Geräte, mit denen eine Füllhöhe
ermittel- bzw. begrenzbar ist. Ein solches Füllhöhen-Messinstrument
kann entweder mechanisch fest mit dem Druckbehälter selbst
verbunden sein oder aber mit der Behandlungsstation und beim Aufsetzen
des Druckbehälters auf den Sockel bzw. beim Anschließen
des Füllschlauches an den Druckbehälter mit dem
Druckbehälter F in funktionstaugliche Verbindung gebracht
sein. So fallen unter den Begriff eines Füllhöhen-Messinstrumentes
beispielsweise Füllhöhenmesser oder -sensoren und/oder
funktionsentsprechend wirkende Füllhöhen-Schalter,
Füllhöhen-Begrenzer oder auch Niveauschalter.
Mit einer Füllstands-Messung und/oder -Begrenzung ist eine
Kontrolle oder Begrenzung des Löschmittelfüllstandes
bewirkbar. Eine Vorrichtung zur Füllstands-Bestimmung/-Begrenzung
im/am Druckbehälter kann die Genauigkeit der Mengenabmessung
verbessern und/oder selektives Nachfüllen nur einer einzufüllenden
Komponente ohne die Notwendigkeit der Ermittlung oder Herstellung
eines definierten Anfangszustandes erlauben.
-
Die
gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst
bei einer abgewandelten Behandlungsstation für Druckbehälter
von festinstallierten oder transportablen Feuerlöschanlagen,
insbesondere von Hand-Feuerlöschern zu Feuerlösch-
und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken, zum Wiederauffüllen
der Druckbehälter mit einem Löschmittel und einem Treibmittel
gemäß Anspruch 3.
-
Das
erfinderische neue Prinzip der Bestimmung der in den Druckbehälter
einzubringenden Medien Treibmittel und Löschmittel besteht
im Einsatz von Druckmessungen und/oder Füllhöhenmessungen
mittels Druck- und/oder Füllhöhenmessinstrumenten,
die beim Befüllen wirksam sind und die ein zeitaufwendiges
Abwiegen auf einer Waage vermeiden.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der Druckbehälter vorzugsweise an seinem Boden oder bodennah
mit einem Übergabeventil versehen ist, um bei der Behandlung
auf ein Austauschventil eines Sockels aufsetzbar zu sein. Beim Aufsetzen
kontaktieren die Ventile gegenseitig so, dass sie sich in den Offenzustand
versetzen. Ein Übergabeventil am Boden des Druckbehälters
oder vorzugsweise bodennah stört bei der Handhabung nicht
oder kaum und ermöglicht reale Betriebsbedingungen sowohl
im Übungs- als auch im realen Brandeinsatz.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel ein Einklickbügel
vorgesehen ist, unter den beim Aufschwenken des Druckbehälters
aus einer schrägen Kipp- in eine vertikale Behandlungslage
der Druckbehälter einklemmbar ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel ein Sicherungsbügel
vorgesehen ist, der über den Druckbehälter legbar
oder auf ihm fixierbar ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel das Austauschventil
und das Übergabeventil als die beiden Teile einer rastenden/arretierenden
Schnellverschluss-Kupplung ausgeführt sind.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
das Austauschventil an eine Treibmittelleitung zur Heranführung
des Treibmittels und eine Löschmittelleitung mit einer
Löschmittelpumpe angeschlossen ist, wobei an die gemeinsame
Zuleitung zum Austauschventil das Druck-Messinstrument angeschlossen
ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
in der Treibmittelleitung ein Kompressor oder eine funktionsentsprechende Druckpumpe
vorgesehen ist, die der Treibmittel-Versorgung dient.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
an das Austauschventil eine Entleerungsleitung mit einem Entleerungsventil angeschlossen
ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
an das Austauschventil eine Löschmittelrückführleitung
angeschlossen ist.
-
Um
vor allem beim Übungs- oder Löscheinsatzbetrieb
sehr schnell mehrere wieder betriebsbereite Feuerlöscher
zur Verfügung zu haben, ist nach einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, dass zwei oder mehr Sockel mit Austauschventilen
für Druckbehälter beieinander und/oder ein oder mehrere
Füllschläuche mit Austauschventilen von der Behandlungsstation
ausgehend vorgesehen sind. Mit mehreren mit Austauschventilen versehenen
Sockeln, bzw. Füllschläuchen, mittels der neben- oder
beieinander mehrere Druckbehälter neu befüllt bzw.
auf- oder nachgefüllt werden können, lassen sich
im Übungsbetrieb- und/oder Brandeinsatz sehr schnell mehrere
Druckbehälter ohne unnötigen Personaleinsatz immer
wieder einsatzbereit zur Verfügung stellen.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
alle Austauschventile mit einer Zentralleitung verbunden sind, an
die ein allen Sockeln und Füllschläuchen gemeinsames
Druckmess-Instrument angeschlossen ist. Dies ist wirtschaftlich,
weil weniger Druckmess-Instrumente benötigt werden. Es
gibt auch Druckbehälter, die aufgrund ihrer Größe
und/oder ihres Gewichtes nicht auf die Sockel der sonstigen Druckbehälter
passen und/oder bei denen es aufgrund ihres eher stationären
Charakters ergonomisch oder praktisch nicht sinnvoll ist, sie auf
den Sockel der Behandlungsstation aufzusetzen oder an sie anzudocken,
um sie zu behandeln und zu befüllen. Für diese
Druckbehälter sind Füllschläuche vorgesehen.
-
Die
Inhalts-Ermittlung am einzelnen Druckbehälter erfolgt durch
eine Abfolge des Öffnens und Schließens der Ventile
zu den einzelnen Druckbehältern, um ihren Druck zu erfassen,
indem sie einzeln auf das Druckmess-Instrument geschaltet werden. Dies
vereinfacht den Aufbau der Behandlungsstation.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
für jeden Sockel und/oder Füllschlauch einer Mehrfachstation
ein eigenes Druckmess-Instrument vorgesehen ist. Dieser Mehraufwand
bei dem Aufbau der Behandlungsstation spart im Behandlungsablauf
Prozess-Aufwand und Behandlungszeit ein, weil der Innen- bzw. Betriebsdruck
aller angeschlossenen Druckbehälter gleichzeitig ermittelt
werden kann.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
an die Zentralleitung die Löschmittelleitung bzw. eine
Löschmittel-Überführungsleitung und die
Treibmittelleitung angeschlossen sind, wobei in diesen Leitungen
zur Zentralleitung jeweils Einrichtungsventile vorgesehen sind,
die nur in Richtung auf die Zentralleitung offen sind.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
in allen Leitungen zu der Zentralleitung, wie den Zuleitungen, den
Füllschläuchen und Überführungsleitungen
Behandlungsventile vorgesehen sind Mit diesen Behandlungsventilen kann
die Einzelentlüftung der einzelnen Druckbehälter
gesteuert werden, ebenso deren Befüllung mit Treibmittel
und Löschmittel.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
einige oder alle zu den Austauschventilen führenden Leitungen
mit separat oder gemeinsam genutzten Entleerungsventilen versehen
sind. Damit können alle Druckbehälter erst einmal
vollständig oder nur bis zum Entlassen des Löschmittels
entleert werden, ehe eine Neubefüllung beginnt. Damit beginnen
alle Füllvorgänge unter denselben bzw. bekannten
Voraussetzungen, so dass für eine Abmessung der einzufüllenden
Medien allein ein Druckmess-Instrument ausreicht. Außerdem kann
das Löschmittel auf diese Weise, falls zu Servicezwecken
erforderlich, vollständig ausgetauscht werden.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
mittels der Löschmittelrückführleitungen
die aus den Druckbehältern entlassenen Inhaltskomponenten
wieder zu einem Löschmittel-Übergabepunkt und
damit in einen Löschmitteltank bzw. eine Löschmittelzuleitung
zum Löschmittelnetz zurückführbar sind.
Damit werden unnötige Verluste vermieden und die Umwelt
wird nicht belastet.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Behandlungsstation als unabhängige, transportfähige
Einheit ausgebildet ist mit wenigstens einem Sockel und/oder wenigstens
einem Füllschlauch und Löschmitteltank. Als transportfähige
Einheit kann die Behandlungsstation zu allen Einsatzplätzen
gebracht werden und so im Übungsbetrieb und in realen Brandeinsätzen
optimal helfen. Der Füllschlauch und ggf. der Verbindungsschlauch
zum Löschmitteltank sollte ausreichend lang ausgeführt
sein.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
bei einem Einsatz eines Druckfluids als Treibmittel ein Kompressor
oder eine funktionsentsprechend wirkende Treibmittel-Pumpe einer
Leistung Verwendung findet, mit der in ihrer Leistungsspitze im
leeren Druckbehälter mit einem für viele Behälter
geltenden Volumen von ca. 10,7 Litern zügig ein gewünschter Überdruck
von 1 bis 4 bar, vorzugsweise ca. 3 bar erzielbar ist.
-
Die
Verwendung eines wirtschaftlichen, recht kleinen Kompressors oder
einer funktionsentsprechend wirkenden kleinen Treibmittel-Pumpe
wird damit möglich. Das Treibmittel kann beispielsweise
Luft sein. Der Druck des zunächst eingebrachten Treibmittels
kann beispielsweise 1,5 bis 4 bar vorzugsweise aber 3 bar betragen,
insbesondere bei Behältern mit einem Aufnahmevolumen von
beispielsweise 10,7 Litern bei vorgesehenen 9 Litern Löschmittel-Füllmenge.
Bei einem in dieser Weise mittelgroßen Druckbehälter
wird dabei vorzugsweise ein Treibmittelüberdruck von ca.
3 bar gewählt werden.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
in den bereits unter Überdruck stehenden Druckbehälter
Löschmittel derart einpressbar ist, dass sich im Druckbehälter
der Betriebsdruck von 10 bis 20 bar, vorzugsweise 15 bar einstellt.
-
Der
eingestellte Druck ist der gewünschten Löschmittel-Füllhöhe
angepasst. Das Löschmittel ist vorzugsweise ein flüssiges
Löschmittel.
-
Die
angegebenen Werte differieren stark in Abhängigkeit von
der Druckbehälter-Größe, der Beschaffenheit
des Löschmittels und anderen zu ermittelnden Parametern.
Beim Eindrücken des Löschmittels in den Druckbehälter
nach der Treibmittelzuführung ist ein geringerer technischer
Aufwand für das Einbringen des Treibmittels erforderlich,
als wenn erst das Löschmittel eingedrückt wird,
gefolgt von dem Treibmittel.
-
Nach
einer abgewandelten, weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass zwischen der das Löschmittel zuführenden
Löschmittelleitung und dem Sockel bzw. dem Füllschlauch
für den Druckbehälter ein Interimsbehälter
vorgesehen ist, dem das Löschmittel und das Treibmittel
zuführbar sind, dass die für den Druckbehälter
vorgesehene, ihm zuzumessende Löschmittelfüllung
im Interimsbehälter mittels Druck- und/oder Füllhöhen-Messinstrumenten
abmessbar bzw. regulierbar/überwachbar/begrenzbar ist,
und dass die betriebsfertige Einbringung des Lösch- und
des Treibmittels in den Druckbehälter mittels des Druck-Messinstrumentes in
der Zuleitung zum Sockel bzw. zum Füllschlauch bestimmbar
ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zwischen der das Löschmittel zuführenden Löschmittelleitung
und dem Sockel bzw. dem Füllschlauch für den Druckbehälter
ein Interimsbehälter vorgesehen ist, dem das Löschmittel
aus der Löschmittelleitung mittels einer Löschmittelpumpe
zuführbar ist, dass in den Interimsbehälter eingeführtes
Treibmittel im Interimsbehälter komprimierbar ist, und
dass mittels der Löschmittelpumpe zunächst das
komprimierte Treibmittel und danach das Löschmittel in
den Druckbehälter pressbar ist, bis die betriebsfertige
Einbringung der Medien in den Druckbehälter mittels des
Druck-Messinstrumentes und/oder des Füllhöhen-Messinstrumentes
wahrnehmbar und damit die Zuführung der Medien beendbar
ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
das Treibmittel mit einem vorgegebenen Volumen im drucklosen System,
bestehend aus dem Interimsbehälter, der Zuführungsleitung
und dem Druckbehälter, einschließbar ist, dass
vom Löschmittel das Treibmittel danach unter Druck gesetzt
in den Druckbehälter pressbar ist, und dass danach selbst
die gewünschte Füllhöhe des in den Druckbehälter
nachströmenden Löschmittels mittels eines Füllhöhen-Messinstrumentes
bestimmbar und damit die Zuführung der Medien beendbar ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
zwischen der das Löschmittel zuführenden Löschmittelleitung
und dem Sockel bzw. dem Füllschlauch für den Druckbehälter eine
Mischeinrichtung und nachgeschaltete Löschmittelpumpe vorgesehen
sind, dass in der Mischeinrichtung Treibmittel und Löschmittel
in dem für den Druckbehälter notwendigen Verhältnis
im Durchgang mischbar sind, und dass das Gemisch der Medien dem
Druckbehälter zuführbar ist, wobei die betriebsfertige
Einbringung der Medien in den Druckbehälter mittels des
Druck-Messinstrumentes an der Zuleitung zum Sockel wahrnehmbar und
damit die Zuführung der Medien beendbar ist.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Mischeinrichtung eine Einspritzeinrichtung ist, mittels der
die Medien beim Durchgang durch den Einspritzbereich im vorgegebenen
Verhältnis mischbar sind.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Mischeinrichtung eine Saugdüseneinrichtung nach Art
einer Venturidüse ist, in der beim Durchgang durch den
Saugbereich die Medien im vorgegebenen Verhältnis mischbar
sind.
-
Insbesondere
eine Mehrfachbehandlungsstation mit mehreren Sockeln und/oder Füllschlauchen
lässt sich mit der Mischeinrichtung einfacher verwirklichen.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
die Austauschventile und die zugeordneten Übergabeventile
die beiden Teile einer beidseitig schließenden Schnellverschluss-Kupplung
sind. Die Austauschventile sind in diesem Fall zur Behandlungsstation
und zum Druckbehälter geschlossen.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
nur die Übergabeventile auf der Seite der Druckbehälter
schließende Ventile sind, die ihnen zugehörigen
Austauschventile jedoch nicht, während eine erforderliche
Absperrung auf der Seite der Behandlungsstation durch das Schließen von
Ventilen in den Zuleitungen erfolgt.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der Druckbehälter außen liegend mit einem Anzeigerrohr
versehen ist, das nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren ebenfalls
den Behälterfüllstand anzeigt, und dass in diesem
Rohr auf der Flüssigkeitsoberfläche mittels eines
Schwimmkörpers ein Magnet aufschwimmt, der bei Erreichen
eines bestimmten Flüssigkeitspegels auf Seiten der Behandlungsstation
ein Relais betätigt oder eine sonstige elektrische oder
elektronische Meldung erzeugt.
-
Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass
auf Seiten der Behandlungsstation ein in einem transparenten Rohr
aufschwimmender, optisch dichter Schwimmkörper vorgesehen
ist, der optoelektronisch das Erreichen eines gewünschten
Flüssigkeitspegels anzeigt. Auch diese Füllstandsmesser
fallen unter den Begriff des Füllhöhen-Messinstrumentes.
-
Die
Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
-
1 eine
Behandlungsstation für Druckbehälter zu Feuerlösch-
und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken zum Neubefüllen
und Wiederauffüllen der Druckbehälter mit einem
Löschmittel und einem Treibmittel wie z. B. Druckgas, wobei
der Druckbehälter auf einem Sockel der Behandlungsstation angeordnet
ist,
-
2 eine
Sockelausbildung der Behandlungsstation, bei der der Druckbehälter
unter einen Einklickbügel schwenkbar und damit am Sockel
festsetzbar ist,
-
3 eine
Sockelausbildung der Behandlungsstation, bei der der Druckbehälter
mittels eines Sicherungsbügels auf dem Sockel festsetzbar
ist,
-
4 eine
Behandlungsstation mit mehreren Sockeln für Druckbehälter,
-
5 eine
Variante der Behandlungsstation, bei der die Vorbereitung der Füllmenge
mit Löschmittel in einem Interimsbehälter erfolgt,
-
6 eine
weitere Variante der Behandlungsstation mit Interimsbehälter
und
-
7 eine
Variante der Behandlungsstation mit einer Mischeinrichtung für
Treibmittel und Löschmittel vor dem Einpressen in den Druckbehälter.
-
Eine
in 1 dargestellte Behandlungsstation 1 zum
Neubefüllen und Wiederauffüllen von Druckbehältern
F zu Feuerlösch- und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken
hat einen an der Behandlungsstation 1 fest installierten
Sockel 2, auf den ein Druckbehälter F zu Feuerlösch-
und/oder Feuerlöschübungs-Zwecken aufsetzbar ist.
Der Sockel 2 hat ein Austauschventil 3, das in
beiden Strömungsrichtungen öffnen und schließen
kann. Es ist aber im Rahmen einer später beschriebenen
Variante auch möglich, die Schließfunktion zu
beschränken auf das Übergabeventil 4,
in dem Sinne, dass das Austauschventil 3 nicht schließend
ausgeführt ist. Druckbehälter F hat ein Übergabeventil 4,
das ebenfalls in beiden Strömungsrichtungen öffnen
und schließen kann. Austauschventil 3 und Übergabeventil 4 sind vorzugsweise
ausgeführt als Schnellschlussventil(e). Beim Aufsetzen
eines Druckbehälters F auf den Sockel 2 kontaktieren
beide so miteinander, dass sich ein gemeinsamer Durchlass bildet.
Der Sockel 2 ist an eine Zuleitung 5 angeschlossen,
die über einen ersten Knotenpunkt 8 zu einer Zentralleitung 21 führt.
-
An
die Zentralleitung 21 ist ein auf Druck reagierendes Messinstrument
DS angeschlossen. Dieses auf Druck reagierende Messinstrument DS
kann ein Druckmesser, ein Drucksensor, ein funktionsentsprechend
wirkender Druckschalter, ein Druckregelventil oder eine Druckbegrenzungseinrichtung
sein. Unter dem Begriff auf Druck reagierendes Messinstrument oder
Druck-Messinstrument sind alle funktionstechnisch Drücke
messende oder registrierende oder begrenzende Gerätschaften
zu verstehen.
-
Das
Löschmittel kann ein Löschmittel für
den Brandeinsatz oder aber auch für den Übungseinsatz sein.
Als Treibmittel kommen beispielsweise Halone und Luft in Betracht.
-
An
die Zentralleitung 21 ist im ersten Knotenpunkt 8 eine
Treibmitteldruckleitung 6 angeschlossen. Die Zentralleitung 21 führt
zu einem zweiten Knotenpunkt 8. Von ihm zweigen eine Entleerungsleitung 27 mit
einem Entleerungsventil 25 ab. Hinter diesem befindet sich
entweder ein Ablass ins Freie bzw. in einen eigens dafür
vorgesehenen, nicht dargestellten Auffangbehälter oder
optional eine Löschmittelrückführleitung 9 mit
einem Einrichtungsventil 56, das nur in Rückführrichtung öffnet.
In der Rückführleitung kann eine Rückführpumpe
PR vorgesehen sein.
-
In
der Treibmitteldruckleitung 6 ist ein Kompressor K oder
eine funktionsentsprechend wirkende Treibmittel- oder Druckgaspumpe
zum Ansaugen und Einpressen von z. B. Luft oder geeigneten Gasen wie
Halonen als Treibmittel angeordnet.
-
Wenn
im Folgenden von einem Kompressor K die Rede ist, dann sind darunter
stets einem Kompressor funktionsentsprechend wirkende Treibmittel- oder
Druckgaspumpen zu verstehen. Außerdem befindet sich in
der Treibmitteldruckleitung 6 ein Einrichtungsventil 6a,
das nur in Richtung auf die Zentralleitung 21 geöffnet
ist.
-
Für
die Versorgung mit Löschmittel ist ein Löschmitteltank
T oder sonstiger Behälter oder eine Löschmittelzuleitung 14 mit
einem Einlassventil 14a vorgesehen. Das Einlassventil 14a ist
an einen Netzanschluss angeschlossen. Ein als Löschmittelübergabepunkt
wirkendes Umschaltventil 11 sorgt dafür, dass
die Versorgung mit Löschmittel wahlweise vom Löschmitteltank
T oder aus dem Löschmittel-Netzanschluss erfolgt. Das Löschmittel
ist vorzugsweise flüssig. Ihm ist gegebenenfalls ein geeignetes Schaummittel
zugesetzt. Vom Umschaltventil 11 führt eine Löschmittelleitung 12 zu
einer Löschmittelfördereinrichtung, beispielsweise
einer Löschmittelpumpe P.
-
Die
Löschmittelleitung 12 führt über
ein Rückschlagventil 26, das nur in Richtung auf
den Knotenpunkt 8 Durchlass gewährt, zum zweiten
Knotenpunkt 8. Über die Löschmittelzuleitung 14 kann zum
Beispiel als Löschwasser zu verwendendes Leitungswasser
von außen über das Einlassventil 14a zugeführt
werden. Die Löschmittelzuleitung 14 ist damit
saugseitig an die Löschmittelpumpe P angeschlossen. Es
ist also möglich, die Einspeisung des Löschmittels
alternativ aus dem Löschmitteltank T oder der Löschmittelzuleitung 14 vorzunehmen.
-
Im
bzw. außen am Druckbehälter F kann zusätzlich
ein Füllhöhen-Messinstrument HS, beispielsweise
ein Füllhöhensensor, vorgesehen sein, der die Füllhöhe
kontrolliert. Das Füllhöhen-Messinstrument HS
kann auch am Sockel 2 befestigt sein.
-
Es
muss sichergestellt sein, dass ein auf den Sockel 2 aufgesetzter
Druckbehälter F sicher auf dem Sockel 2 sitzt
und bei einer Ventilöffnung nicht wegfliegen oder abheben
kann. Das wird gewährleistet mittels der in den 2 und 3 gezeigten Einklick-
bzw. Sicherungsbügeln. Der Druckbehälter F wird
in 2 schräg auf den Sockel 2 aufgesetzt und
in Richtung eines Pfeiles 16 in die Vertikale geschwenkt;
als Variante ist es aber auch möglich, den Sockel mit dem
Austauschventil 3 komplett gemeinsam mit dem aufzusetzenden
Druckbehälter unter den feststehenden Einklickbügel
zu schwenken. Dabei gelangt der Druckbehälter F unter einen
Klemmarm 17a des Einklickbügels 17 und
ist damit nach oben gegen ein Abheben oder Wegfliegen gesichert. In 3 wird
der Druckbehälter F auf den Sockel 2 aufgesetzt. Über
den Druckbehälter F wird dann in Richtung eines Pfeils 18 ein
Sicherungsbügel 19 mit einem Sicherungsarm 19a geschwenkt.
Auch damit ist der Druckbehälter F auf dem Sockel 2 gegen
ein Abheben oder Wegfliegen gesichert. Es ist allerdings auch möglich,
zur Sicherung des Druckbehälters auf dem Sockel das Austauschventil
und das Übergabeventil als die beiden Teile einer rastenden/arretierenden
Schnellverschluss-Kupplung auszuführen.
-
Die
Funktionsweise der Behandlungsstation 1 nach 1 ist
wie folgt: Die Behandlungsstation 1 befindet sich z. B.
als transportable Einheit auf einem Übungsplatz. Natürlich
kann es auch ein unmittelbarer Brandeinsatzort sein. Auf den Sockel 2 wird
ein nach einem Einsatz wieder zu befüllender Druckbehälter
F aufgesetzt. Zunächst muss beim Aufsetzen die Ausgangsbasis
der Wiederbefüllung abgeklärt werden und zwar
die Frage, ob der Druckbehälter F auch wirklich leer ist,
oder ob er noch eine Restfüllung hat. Bei der Restfüllung
muss dann wieder unterschieden werden, ob in dem Druckbehälter
F noch unbekannte Reste von Lösch- und Treibmittel sind.
-
Es
ist im Hinblick auf ein schnelles Wiederbefüllen von Vorteil,
wenn im Zuge des Entleerens des Druckbehälters F im Einsatz
oder zu Wartungszwecken mittels Druck- und/oder Füllstandsmessungen
dafür gesorgt wird, dass nur das Löschmittel,
jedoch kein oder möglichst wenig das Treibmittel entlassen
wird, und dass noch vor dem Wiederbefüllen des Druckbehälter
F der in ihm verbliebene Rest der Medien ermittelt wird.
-
Dieser
definierte Ausgangs-Zustand vor Wiederbefüllung kann dergestalt
erreicht werden, dass mittels des Druck-Messinstrumentes bzw. einer Drucküberwachungseinrichtung
DS im Lösch- bzw. Übungsbetrieb der Füllstand
bzw. das Zurneigegehen des Löschmittels erkannt wird, so
dass kein Treibmittel zusätzlich verloren geht. Dies setzt
einen solchen Aufbau der Entnahmeeinrichtung des Druckbehälters
F voraus, dass bis zur Neige des. Löschmittels im Druckbehälter
F kein Treibmittel aus demselben verloren geht.
-
Im
Interesse eines möglichst schnellen Wiederbefüllens
des Druckbehälters F kann aber auch auf das Entlassen des
Löschmittels aus dem Druckbehälter F – sofern
dies nicht gefordert ist – verzichtet werden. Dies ist
durch den Einsatz eines zusätzlichen Füllhöhen-Messinstruments
HS zur Ermittlung des Löschmittel-Füllstandes
im Druckbehälter F möglich. Ein solches Füllhöhen-Messinstrument
HS kann beispielsweise ein Füllhöhensensor oder
ein Niveauschalter sein, der im bzw. außen am Druckbehälter
F angebracht sein kann.
-
Zum
Entleeren werden die Ventile 3 und 4 zur Zuleitung 5 geöffnet.
Restliches Löschmittel fließt im Falle der vollständigen
Entleerung über die Zuleitung 5 und die Zentralleitung 21 durch
die Entleerungsleitung 27, das Entleerungsventil 25 und
ein in der Entsorgungsleitung 38 vorhandenes Ventil entweder
ins Freie ab, oder in den nicht dargestellten Auffangbehälter
oder wird alternativ mittels einer optionalen Löschmittelrückführpumpe
PR über die Löschmittelrückführleitung 9 in
den Löschmitteltank T oder die Löschmittelzuleitung 14 zurückgepumpt. Das
Zurückpumpen ist sinnvoll, damit die Löschmittelrückführung
auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung
vom Tank bzw. vom Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei
arbeitet kann. Ist das Löschmittel eine chemische Löschflüssigkeit,
also kein reines Wasser, dann sollte es auf jeden Fall in den Löschmitteltank
T oder in die Löschmittelzuleitung 14 zurückgeführt
werden. Auch eine Rückführung in einen eigens
dafür vorgesehenen, nicht dargestellten Auffangbehälter,
ist möglich.
-
Nun
beginnt der Vorgang der Wiederbefüllung oder Auffüllung.
Es wird davon ausgegangen, dass die Behandlungsstation 1 nur
mit einem wirtschaftlichen Kompressor K kleiner Leistung ausgerüstet
ist, der nicht in der Lage ist, im Behälter F den vollen
Betriebsdruck aufzubauen.
-
Mittels
des Kompressors K wird durch die Treibmitteldruckleitung 6 in
den Druckbehälter F als Treibmittel Luft oder ein anderes
Treibmittel eingeführt, bis vom Druck-Messinstrument DS
im leeren Druckbehälter F ein gewünschter Überdruck
von 1,5 bis 4, vorzugsweise ca. 3 bar gemessen wird, z. B. für Behälter
mit einem Volumen von ca. 10.7 Litern. Dann wird die Treibmittelzufuhr
unterbrochen. Nun pumpt die Löschmittelpumpe P Löschmittel,
das entsprechend der Stellung des Umschaltventils 11 aus dem
Löschmitteltank T oder der Treibmittelzuleitung 14 kommt,
aus der Löschmittelleitung 12, weiter in die Zentralleitung 21 und
die Zuleitung 5 durch die weiterhin geöffneten
Ventile 3 und 4 in den Druckbehälter
F, bis in diesem ein Überdruck von z. B. 10 bis 20, vorzugsweise
ca. 15 bar erreicht ist. Diese Drücke misst oder begrenzt
das beispielsweise als Drucksensor DS ausgebildete Druck-Messinstrument.
Damit ist der Füllvorgang abgeschlossen und kann optisch
und/oder akustisch von der Behandlungsstation nach außen
an den Bediener signalisiert werden.
-
Wenn
ein leistungsfähigerer Kompressor K zur Verfügung
steht, kann der Füllvorgang auch in beliebiger Reihenfolge
ablaufen, indem z. B. zuerst das Löschmittel und danach
mit dem Kompressor K Treibmittel eingedrückt wird bis zum
Druck von z. B. ca. 15 bar. Auch kann mit seiner Hilfe Treibmittel
im Druckbehälter ergänzt werden, obwohl, wie oben
beschrieben, im Interesse eines schnellen Wiederbefüllens
vor Befüllbeginn eine nennenswerte Menge Löschmittel
im Druckbehälter F verblieben sein kann.
-
Beim
eiligen Übungseinsatz oder Brandeinsatz reicht das Neubefüllen
oder Wiederauffüllen nur eines Druckbehälters
F oft nicht aus. Es gibt zu lange Übungs- oder Einsatzunterbrechungen.
Der Wiederbefüllservice dauert zu lange. Es empfiehlt sich
deshalb, mehrere Druckbehälter F parallel zueinander der
Wiederauffüllung zuzuführen. In 4 ist
eine Ausführungsform einer Mehrfachbehandlungsstation 1a beschrieben.
Es sind zwei fest in der Behandlungsstation 1a installierte
Sockel 2 parallel zueinander vorgesehen, auf die Druckbehälter
F aufsetzbar sind. Die Zahl der Sockel 2 ist beliebig erweiterbar.
-
Es
gibt auch Druckbehälter F2, die aufgrund ihrer Größe
und/oder ihres Gewichtes nicht auf die fest montierten Sockel 2 der
sonstigen Druckbehälter F passen. Solche Druckbehälter
sind typischerweise in der Praxis sehr große stationäre
oder fahrbare, beispielsweise 50-Liter-Löscher, die auf
Rädern stehen. Es ist bei ihnen aufgrund ihres eher stationären oder
sperrigen Charakters ergonomisch oder praktisch nicht sinnvoll,
sie zum Befüllen auf Sockel der Behandlungsstation 1a aufzusetzen
oder an sie dort anzudocken. Für diese Druckbehälter
F2 sind die Füllschläuche 28 vorgesehen;
sie arbeiten parallel zu den Sockeln 2. Jeder Füllschlauch 28 ist
deshalb auch mit einem Austauchventil 3 versehen, das auf das Übergabeventil 4 des
Druckbehälters F2 aufsetzbar ist. Das Übergabeventil 4 ist
bei diesen Druckbehältern F2 vorzugsweise im unteren Druckbehälterbereich
seitlich vorgesehen. Das Austauschventil 3 und das Übergabeventil 4 sind
vorzugsweise ausgeführt als die beiden Teile einer rastenden,
arretierenden Schnellverschluss-Kupplung.
-
Auch
die Zahl dieser Füllschläuche 28 ist
beliebig erweiterbar. Es gilt ganz allgemein, dass weitere Sockel 2 und
weitere Füllschläuche 28 ohne eine Änderung
des Konzeptes realisierbar sind. Auf die Sockel 2 mit ihren
Austauschventilen 3 sind in der Zeichnung Druckbehälter
F aufgesetzt und mittels der Einklick- bzw. Sicherungsbügeln
nach den 2 oder 3 festgesetzt.
Das Austauschventil 3 und das Übergabeventil 4 können
auch als die beiden Seiten einer rastenden/arretierenden Schnellverschluss-Kupplung
ausgeführt sein, wodurch auf die Sicherungsbügel
verzichtet werden kann. Dies ist zum Erhalt der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt. Die Zuleitungen 5 der Sockel 2 und
die Füllschläuche 28 führen über
Knotenpunkte 40 und Behandlungsventile 41, 42 und 43 zu
einer Zentralleitung 21. In dieser Zentralleitung 21 befindet
sich das Druck-Messinstrument, der Drucksensor DS. Natürlich
kann auch für jeden Sockel und/oder Füllschlauch
einer solchen Mehrfachbehandlungsstation ein eigenes Druckmess-Instrument – hier
nicht dargestellt – vorgesehen sein. Über einen
Knotenpunkt 8 der Zentralleitung 21 hinaus führt
die Treibmitteldruckleitung 6, in der sich der Kompressor
K befindet. Zwischen Kompressor K und dem Knotenpunkt 8 ist
ein Ventil 6a vorgesehen, dass nur in Richtung auf den
Knotenpunkt 8 öffnet. Der Kompressor K ist vorzugsweise wie
bei der Behandlungsstation nach 1, ein Kompressor
K kleiner Leistung mit dem dort beschriebenen Vorteil. An die Knotenpunkte 40 der
Zuleitungen 5 und den Füllschlauch 28 sind
Entleerungsleitungen 22 angeschlossen, in denen sich Entleerungsventile 23 befinden.
Die Entleerungsleitungen 22 sind fakultativ zusammengeführt
zu einer Löschmittelrückführleitung 31,
die über ein Ventil 39, das nur in Rückführrichtung
zur Löschmittelleitung 12 öffnet, zur
Löschmittelleitung 12 führt.
-
In
ihr kann sich eine Löschmittelrückführpumpe
PR befinden, damit die Löschmittelrückführung
auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung
vom Tank bzw. vom Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei
arbeitet.
-
Von
dem Umschaltventil 11 führt die Löschmittelleitung 12 über
ein nur in Richtung der Zentralleitung 21 offenes Rückschlagventil 26 zur
Zentralleitung 21. In der Löschmittelleitung 12 befindet
sich die Löschmittelpumpe P. Auf der Vorlaufseite der Löschmittelpumpe
P ist ein Ventil 12a und auf der Druckseite ein nur zur
Zentralleitung 21 öffnendes Ventil 26 vorgesehen.
Von der Löschmittelleitung 12 zweigt vor der Vorlaufseite
der Löschmittelpumpe P und dem Ventil 12a über
das Umschaltventil 11 die Löschmittelzuleitung 14 ab,
an der sich das Einlassventil 14a befindet. Mit diesem
Einlassventil 14a ist die Löschmittelzuleitung 14 an
ein Löschmittelleitungsnetz anschließbar.
-
Es
ist nicht immer sinnvoll oder kann baulich zu aufwändig
sein, die Löschmittelreste in den Löschmitteltank
T oder das Löschmittelnetz zurückzuführen.
Dies gilt vor allem, wenn beispielsweise als Löschmittel
Leitungswasser aus dem Leitungswassernetz benutzt wird oder das
entlassene Löschmittel gesondert gesammelt oder entsorgt
werden soll. Für diese Fälle ist unter anderem
vorgesehen, dass statt der Löschmittelrückführleitung 31 eine
ins Freie bzw. in einen nicht dargestellten Auffangbehälter
gehende Rückführleitung 37 stromab der
Entleerungventile 23 von diesen abzweigt, in der sich – nicht
dargestellt – eine Löschmittel-Rückführpumpe
befinden kann.
-
Die
Behandlungsventile 41, 42 und 43 in den Zuleitungen 5 und
dem Füllschlauch 28 dienen auch dem Löschmittel-Rückstrom
aus den Druckbehältern F bzw. F2 zur Zentralleitung 21.
Von der Zentralleitung 21 zweigt für diese Art
der Rückführung eine Entleerungsleitung 27 ab,
in der sich ein Entleerungsventil 25 befindet. Stromab
dieses Entleerungsventils 25 führt von einem Knotenpunkt 54 eine
fakultative Rückführleitung 9 über
eine ebenfalls fakultative Löschmittelrückführpumpe
PR, damit die Löschmittelrückführung
auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung
vom Tank bzw. vom Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei
arbeitet, zur Löschmittelleitung 12. In ihr befindet
sich außerdem stromab der Löschmittelrückführpumpe
PR ein Ventil 56, das nur in Richtung auf die Löschmittelleitung 12 öffnet. Die
Rückführleitung 9 mündet stromauf
des Ventils 12a in die Löschmittelleitung 12.
-
Wenn
die Rückführleitungen 9 und 31 nicht vorhanden
sind, kann das Löschmittel alternativ von dem Knotenpunkt 54 über
eine Entsorgungsleitung 38 ins Freie bzw. in einen nicht
dargestellten Auffangbehälter entsorgt werden.
-
Die
Mehrfachbehandlungsstation 1a nach 4 arbeitet
wie folgt: Der Behandlungsvorgang beginnt hier damit, dass ein oder
mehrere Druckbehälter F auf die Sockel 2 aufgesetzt
und/oder Füllschläuche 28 an Druckbehälter
F2 angesetzt werden. Die Automatik der Behandlungsstation 1a erhält Meldung über
das Aufsetzen und/oder die behandlungsbereite Arretierung jedes
einzelnen Druckbehälters F, F2 mittels eines ihm jeweils
zugeordneten elektrischen oder elektronischen Meldegliedes, beispielsweise
eines nicht dargestellten Endlagen-Schalters oder eines funktionsentsprechend
wirkenden Näherungs-Schalters bzw. einer ebensolchen Lichtschranke.
Dieser Zustand des Angeschlossen- bzw. Eingedockt-Seins eines vorläufig noch
nicht betriebsfertig behandelten Druckbehälters kann nun
nach außen beim jeweiligen Druckbehälter signalisiert
werden z. B. durch das Aufleuchten einer roten Leuchtdiode 45.
Der Benutzer betätigt zum Starten des automatischen Behandlungs-Vorganges von
Hand eine zentrale Einschalt-Taste 34. Nun sorgt die Automatik
vorzugsweise durch das kurze Öffnen des Entleerungsventils 25 und
zusätzlich des in der Entsorgungsleitung 38 vorhandenen,
nicht näher bezeichneten Ventils bei angeschlossener Entsorgungsleitung 38 für
atmosphärischen Druck am Druck-Messinstrument DS. Nunmehr öffnet
die Automatik das zwischen jedem angeschlossenen Druckbehälter
F und dem Druck-Messinstrument DS angeordnete Behandlungs-Ventil 41, 42, 43,
um den in den Druckbehältern F, F2 befindlichen Druck und
damit auch eine Information über seinen Füllstand
zu ermitteln und zu speichern. Zwischen den Druckmessvorgängen
an den einzelnen Druckbehältern F, F2 wird jeweils vorzugsweise
das Entleerungsventil 25 in der Entleerungsleitung 27 und
zusätzlich das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene
Ventil, das bei angeschlossener Entsorgungsleitung 38 an
atmosphärischem Druck liegt, kurz geöffnet, um
den Druck am Druck-Messinstrument DS zurückzusetzen. Nun
ist der Automatik der wahrscheinlich leerste Druckbehälter
F, F2 bekannt, und die Befüllung oder Behandlung der Druckbehälter
F, F2 in der Reihenfolge ihres ermittelten Füllstandes
beginnt.
-
Dabei
wird davon ausgegangen, dass der erste Druckbehälter F,
F2 so schnell wie möglich wiederbefüllt zur Verfügung
stehen soll. Zuerst wird also vorzugsweise der wahrscheinlich leerste
Druckbehälter behandelt. Für ihn wird sein jeweiliges
Behandlungs-Ventil geöffnet.
-
Für
die auf den Sockeln 2 befindlichen Druckbehälter
F sind das die Ventile: 41, 42, und für den
an den Füllschlauch 28 angeschlossenen Behälter
F2 ist es das Ventil 43. Zusätzlich wird das dem
jeweiligen Behälter F, F2 zugeordnete Entleerungsventil 23 geöffnet.
Ebenso wird das Entleerungsventil 25 geöffnet
und zusätzlich das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene
Ventil. Auf diese Weise wird der erste Druckbehälter Fx
schnell entleert und zwar solange, bis das Druck-Messinstrument
DS in ihm nur noch atmosphärischen Druck misst oder feststellt.
-
Es
sei bemerkt, dass es auch hier möglich ist, die Druckbehälter
F, F2 vor der Wiederbefüllung nicht völlig zu
entleeren, sondern einen definierten Befüll-Anfangszustand
herbeizuführen oder festzustellen. Es kann nämlich
dafür gesorgt sein, dass die Druckbehälter F,
F2 nur bis zum vollständigen Entlassen des Lösch-
nicht aber des Treibmittels geleert werden. Oder es kann, im Interesse
eines möglichst schnellen Wiederbefüllens des
Druckbehälters F, auf das Entlassen des Löschmittels
aus dem Druckbehälter F – sofern dies nicht gefordert
ist – beim Einsatz eines zusätzlichen Füllhöhen-Messinstruments HS
zur Ermittlung des Löschmittel-Füllstandes im Druckbehälter
F verzichtet werden. Die dafür geeigneten Maßnahmen
sind zu 1 beschrieben und gelten hier
in entsprechender Weise.
-
Noch
während der erste Druckbehälter Fx entleert wird,
werden, um Zeit zu sparen, vorzugsweise auch bereits die Ventile 23 von
allen anderen Druckbehältern F, F2 geöffnet, deren
Innendruck oberhalb des atmosphärischen Drucks bzw. oberhalb des
gewünschten Befüllanfangsdrucks und/oder der gewünschten
Befüll-Löschmittelhöhe ermittelt wurde. So
werden auch sie bereits während der laufenden Behandlung
des leersten Druckbehälters Fx entleert, gleichwohl die
ihnen zugeordneten Behandlungs-Ventile, in diesem Fall beispielsweise
die Behandlungsventile 42, 43 noch geschlossen
bleiben.
-
Wird
am ersten, dem leersten Druckbehälter F, F2 vom Drucksensor
DS nur noch atmosphärischer Druck gemessen bzw. wird der
gewünschte Befüllanfangsdruck und/oder die gewünschte
Befüll-Löschmittelhöhe festgestellt,
werden sein zugeordnetes Entleerungsventil 23, das Entleerungsventil 25 und
zusätzlich das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene
Ventil geschlossen. Sein Befüllvorgang kann nun beginnen.
-
Über
den Kompressor K wird nun in diesen ersten Druckbehälter
Fx bei weiterhin geöffnetem, ihm zugeordneten Behandlungs-Ventil,
beispielsweise dem Behandlungsventil 41, z. B. Luft als
Treibmittel eingebracht bis das Druck-Messinstrument DS den angestrebten
Vordruck des Treibmittels, beispielsweise 3 bar, misst bzw. feststellt
oder begrenzt.
-
Daraufhin
wird in denselben Druckbehälter F, F2 bei weiterhin geöffnetem,
ihm zugeordneten Behandlungsventil z. B. 41 durch Zuschalten
der Löschmittelpumpe P das Löschmittel gepresst,
bis das Druck-Messinstrument DS den angestrebten Behälter-Fülldruck
von beispielsweise 15 bar misst. Diese Überwachung kann
unterstützt/ergänzt werden durch den Einsatz des
zusätzlichen, nicht dargestellten Füllhöhen-Messinstrumentes
HS im oder am bzw. beim Druckbehälter F, F2. Aufgrund der
zuvor berechneten Behälterverhältnisse ist damit
der korrekte Löschmittel-Füllstand im Druckbehälter
bei exakt passendem Fülldruck erzielt worden. Das Behandlungs-Ventil 41 dieses
Druckbehälters F wird nun geschlossen und die Einsatzbereitschaft
des behandelten Druckbehälters F vorzugsweise akustisch,
beispielsweise mittels eines Signalgebers 44, und optisch,
mittels Lichtzeichen, beispielsweise einer grünen Leuchtdiode 46,
signalisiert.
-
Das
gesamte beschriebene Verfahren wird nun wiederholt für
den Druckbehälter F oder F2, der zuerst als der zweitleerste
eingestuft wurde. Sein zugeordnetes Behandlungs-Ventil, beispielsweise 42 oder 43 wird
nunmehr geöffnet und gemessen bzw. festgestellt, ob sein
Innendruck aufgrund der zuvor bereits erfolgten Öffnung
seines ihm zugeordneten Entleerungsventils 23 bereits auf
atmosphärischen Druck abgefallen ist, bzw. ob der gewünschte
Befüllanfangsdruck und/oder die gewünschte Befüll-Löschmittelhöhe
erreicht wurde. Sollte das nicht der Fall sein, wird nun zusätzlich
das Entleerungsventil 25 sowie das in der Entsorgungsleitung 38 vorhandene
Ventil geöffnet, bis das Druck-Messinstrument DS im Druckbehälter
F atmosphärischen Druck wahrnimmt, dieser also vollständig
entleert ist bzw. der gewünschte Befüll-Anfangszustand
erreicht wurde. Danach erfolgt der Befüllvorgang mit anschließender
vorzugsweise optischer und akustischer Signalisierung der Entnahme-
und Verwendungsbereitschaft des zweiten Druckbehälters
F, F2 bei geschlossenem Entleerungsventil 23 und geschlossenem
Entleerungsventil 25 analog zu dem Befüllungsvorgang
des Druckbehälters F, der zuerst befüllt wurde.
-
So
wird mit jedem der Druckbehälter F, F2 verfahren, die zeitgleich
mit der Behandlungsstation 1a verbunden sind, sei es über
einen Sockel 2 oder einen ihrer Füllschläuche 28.
Die Druckbehälter F, F2 werden vorzugsweise in aufsteigender
Reihenfolge (zuerst leerer dann voller) ihres ursprünglich
ermittelten Füllstandes, wie beschrieben, behandelt.
-
Mit
dem Ziel, den ersten Druckbehälter so schnell wie möglich
fertig zu befüllen, ist diese Vorgehensweise bei dem beschriebenen
Füllprinzip offensichtlich die schnellstmögliche.
-
Bei
einer Behandlungsstation 1b nach 5 ist der
Druckbehälter F mit seinem Übergabeventil 4 auf
den Sockel 2 aufgesetzt. Die Zuleitung 5 führt
zu dem Knotenpunkt 8, an den das Druck-Messinstrument DS
angeschlossen ist. Es ist ein Interimsbehälter 50 vorgesehen,
in den Löschmittel und Treibmittel einbringbar sind. Das
Löschmittel ist dem Interimsbehälter 50 aus
dem Löschmitteltank T oder aus der Löschmittelzuleitung 14 vom
Löschmittelnetz her durch das Umschaltventil 11 der
Löschmittelleitung 12 zuführbar. In der
Löschmittelleitung 12 befindet sich ein Absperrventil 49,
das für Füllzwecke geöffnet werden kann.
Die Befüllung des Interimsbehälters 50 mit
Löschmittel erfolgt bei dieser Ausprägung vorzugsweise
mit dem Druck aus dem Löschmittelnetz, das ein Löschwassernetz
sein kann. Wenn der Löschmitteltank T höher als
die Behandlungsstation angeordnet ist, dann erfolgt das Füllen
aus dem Löschmitteltank mit dem natürlichen Gefälledruck. Andernfalls
muss in der Löschmittelleitung 12 zusätzlich
eine Löschmittelpumpe P angeordnet werden.
-
Es
ist ein kräftiger Kompressor K vorgesehen, der beispielsweise
einen Überdruck von 18 bar erzeugen kann. Von
dem Kompressor K führt die Treibmitteldruckleitung 6 zum
Interimsbehälter 50, vorzugsweise an dessen Oberseite 57.
In der Treibmitteldruckleitung 6 befindet sich das Einrichtungsventil 6a,
das nur zum Interimsbehälter 50 öffnet.
Der Interimsbehälter 50 ist vorzugsweise an seiner
Oberseite 57 mit einem Entlüftungsventil 52 versehen. Von
dem Interimsbehälter 50 führt eine Überführungsleitung 53 über
das Behandlungsventil 41 zum Knotenpunkt 8. Vom
Knotenpunkt 8 zweigt die Entleerungsleitung 22 ab,
in der sich das Entleerungsventil 23 befindet. Von der
Löschmittelleitung 12 zweigt vor dem bzw. am Interimsbehälter 50 die
Entleerungsleitung 27 ab, in der sich das Entleerungsventil 25 befindet.
Die Entleerungsleitung 22 mündet stromab des Entleerungsventils 25 in
die Entleerungsleitung 27 am Übergabepunkt 54.
-
Von
dort kann die Entleerung des Löschmittelrestes über
eine Leitung 38 und das in ihr vorhandene Ventil ins Freie
bzw. in einen nicht dargestellten Auffangbehälter erfolgen,
oder sie erfolgt über die optionale Löschmittelrückführleitung 9 zum
Löschmitteltank T oder in die Löschmittelzuleitung 14.
In der Löschmittelrückführleitung 9 befindet
sich ein Einrichtungsventil 56, das nur zur Löschmittelleitung 12 öffnet.
In der Löschmittelrückführleitung 9 kann
eine Löschmittelrückführpumpe PR vorgesehen
sein, damit die Löschmittelrückführung
auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung
zum Tank bzw. zum Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei
arbeitet. Die Füllung des Interimsbehälters 50 kann
mittels eines Füllhöhen-Messinstrumentes HS, und/oder über
ein Druck-Messinstrument DS überwacht bzw. begrenzt werden.
-
Die
in 5 dargestellte Behandlungsstation 1b arbeitet
hinsichtlich der Andockfunktion des Druckbehälters F und
der Überprüfung des Füllstandes/Enddruckes
im Druckbehälter F wie die Behandlungsstationen 1 und 1a.
-
Hier
werden nur die Abweichungen beschrieben. Bei zunächst geöffnetem
Entlüftungsventil 52 und geschlossenem Behandlungsventil 41 wird
das Löschmittel über die Löschmittelleitung 12 in
den Interimsbehälter 50 eingedrückt.
Die in den Interimsbehälter 50 vom Druck-Messinstrument
DS und/oder vom Füllhöhen-Messinstrument HS überwacht
eingeführte Löschmittelmenge von z. B. 9 Litern
bei einem Volumen des Druckbehälters F von z. B. 10,7 Litern
richtet sich natürlich unter anderem nach dem tatsächlichen
Aufnahmevermögen des Druckbehälters F. Nun wird
der Interimsbehälter 50 bei nunmehr geschlossenem
Entlüftungsventil 52 und geöffnetem Behandlungsventil 41 über
den Kompressor K mit Treibmittel, beispielsweise Luft, unter Druck
gesetzt. Der aufgebrachte Überdruck presst zunächst
die Löschmittel-Füllung des Interimsbehälters 50 in
den Druckbehälter F und anschließend den darüber
hinaus benötigten Treibmittel-Druck. Das Druck-Messinstrument
DS in der Zuleitung 5 überwacht den im Druckbehälter
F erzielten Überdruck bis der geforderte Betriebsdruck
erreicht ist. Ist dieser erreicht, dann wird das Behandlungsventil 41 geschlossen. Der
Druckbehälter F ist betriebsbereit.
-
6 zeigt
eine Variante 1c der Behandlungsstation 1b mit
einem Interimsbehälter 50. Der Druckbehälter
F mit seinem Übergabeventil 4 ist auf den Sockel 2 aufgesetzt.
Die Zuleitung 5 führt zu dem Knotenpunkt 8,
an den das Druck-Messinstrument DS angeschlossen ist. Dem Interimsbehälter 50 sind das
Löschmittel und Treibmittel getrennt zuführbar.
-
Das
Löschmittel wird dem Interimsbehälter 50 durch
die Löschmittelleitung 12 entweder aus dem Löschmitteltank
T oder der Löschmittelzuleitung 14 mit dem Einlassventil 14a zugeführt.
Das Umschaltventil 11 bestimmt, woher das Löschmittel
kommt. In der Löschmittelleitung 12 befindet sich
eine Löschmittelpumpe P. Die Löschmittelpumpe
P kann einen Überdruck von z. B. ca. 20 bar erzeugen. Auf
der Druckseite der Löschmittelpumpe P ist vor dem Interimsbehälter 50 das
Einrichtungsventil 26 vorgesehen, das sich beim Füllen
von Löschmittel nur zum Interimsbehälter 50 öffnet.
Der Interimsbehälter 50 ist mit einem Druck-Messinstrument
DS und gegebenenfalls zusätzlich mit einem Füllhöhen–Messinstrument
HS versehen. Der Interimsbehälter 50 ist vorzugsweise
an seiner Oberseite 57 mit einem Entlüftungs-
bzw. Treibmittelzulauf-Ventil 52 versehen. An den oberen
Bereich 57 des Interimsbehälters 50 schließt
sich die Überführungsleitung 53 an, in
der sich das Behandlungsventil 41 befindet; sie endet am Knotenpunkt 8.
-
Vom
Knotenpunkt 8 zweigt die Entleerungsleitung 22 ab,
in der sich das Entleerungsventil 23 befindet. An den Interimsbehälter 50 ist
vorzugsweise unten die Entleerungsleitung 27 angeschlossen,
in der sich das Entleerungsventil 25 befindet. Die Entleerungsleitung 22 mündet
stromab des Entleerungsventils 25 in die Entleerungsleitung 27 am
Knotenpunkt 54. Von dort kann die Entleerung des Löschmittels
aus der Entleerungsleitung 22 über die ins Freie bzw.
zu einem nicht dargestellten Auffangbehälter führende
Leitung 38 erfolgen oder sie erfolgt über die optionale
Rückführleitung 9 zur Löschmittelleitung 12 stromauf
der Löschmittelpumpe P.
-
In
der Löschmittelrückführleitung 9 befindet sich
das Einrichtungsventil 56, das nur in Richtung auf die
Löschmittelleitung 12 öffnet. In Ihr
befindet sich die fakultative Löschmittelrückführpumpe
PR, damit die Löschmittelrückführung
auch bei nennenswertem Druck in der Löschmittel-Zuleitung
zum Tank bzw. zum Löschmittel-Netzanschluss einwandfrei
arbeitet. Die Füllung des Interimsbehälters 50 kann
mittels des Füllhöhen-Messinstrumentes HS oder
alternativ über ein Druck-Messinstrument DS überwacht werden.
-
Zur
Funktion der Behandlungsstation 1c werden wieder nur die
Abweichungen zu den Behandlungsstationen 1a und 1b beschrieben.
-
Zunächst
muss das System, bestehend aus dem Interimbehälter 50,
der Überführungsleitung 53 und dem Druckbehälter 50 vorzugsweise
geleert werden und drucklos sein, beispielsweise auf Atmosphärendruck
liegen. Diese Entleerung erfolgt über die Leitungen 27 und 22 in
Verbindung mit Leitung 38 (oder alternativ über
die Leitung 9) und über das Entlüftungs-
bzw. Treibmittelzulauf-Ventil 52. Ist das System total
von Löschmittel geleert bzw. mit Treibmittel, beispielsweise
Luft, befüllt, dann werden die Ventile 23, 25 und 52 druckdicht
verschlossen. Im System aus Interimsbehälter 50, Überführungsleitung 53 und Druckbehälter
F ist damit ein bestimmtes, abgemessenes Treibmittelvolumen eingeschlossen.
-
Der
Abschluss des Entleerungsvorganges kann über das vorzugsweise
am Boden des Interimsbehälters 50 angebrachte
Druck-Messinstrument DS und/oder, falls das Treibmittel von einem
Füllhöhen-Messinstrument HS detektierbar ist,
auch mittels des Füllhöhen-Messinstrumentes HS
festgestellt werden.
-
Das
durch die Löschmittelleitung 12 zufließende
und von der Löschmittelpumpe P unter Druck gesetzte Löschmittel
komprimiert beim Ansteigen im Interimsbehälter 50 das
vorhandene Treibmittel. Das so im Interimsbehälter 50 komprimierte
Treibmittel, in diesem Fall beispielsweise Luft, wird mittels des
weiter zufließenden Löschmittels bei weiter gesteigertem
Löschmitteldruck und geöffnetem Behandlungsventil 41 über
die Überführungsleitung 53 und die Zuleitung 5 in
den Druckbehälter F gepresst. Direkt bevor also das erste
Löschmittel in den Druckbehälter F eingepresst
wird, herrscht in diesem bereits der zunächst gewünschte
Treibmittelüberdruck von z. B. ca. 3 bar, da der zuvor
vorhandene Treibmittelinhalt des Interimsbehälters 50 in
den Druckbehälter F eingepresst wurde. Die korrekte Höhe
dieses zuerst in den Druckbehälter F eingebrachten Treibmitteldruckes
wird bestimmt durch die Wahl des passenden Volumens des Interimsbehälters 50 und
seiner zuvor erfolgten oben beschriebenen Entlüftung respektive Füllung
mit dem Treibmittel, beispielsweise Luft, über das Entlüftungs-
bzw. Treibmittelzulauf-Ventil 52. Das Löschmittel
wird nach dem Treibmittel in den Druckbehälter F gepresst.
Das Füll-Messinstrument HS überwacht bzw. begrenzt
die Menge des eingeführten Löschmittels bei einem
Behälter-Innendruck von F von z. B. 15 bar bzw. korrektem
Füllstand des Löschmittels im Druckbehälter
F. In diesem Fall kann während des Befüllens bis
zur Betriebsbereitschaft auf den Einsatz des Druck-Messinstrumentes
DS verzichtet werden, weil aus dem bei Füllungsbeginn im
System vorhandenen Volumen an Treibmittel, beispielsweise Luft,
geschlossen werden kann, bei wie viel ein gebrachtem Löschmittel,
also welcher Füllhöhe, der Betriebsdruck mit Sicherheit
erreicht worden ist.
-
Das
Behandlungsventil 41 wird nun geschlossen, die Löschmittelpumpe
P wird abgeschaltet. Der Druckbehälter F ist betriebsbereit.
Für das Zustandekommen der gewünschten Verhältnisse
im Druckbehälter F spielt die Volumenauslegung des Interimsbehälters 50 also
eine wesentliche Rolle.
-
7 zeigt
eine weitere Variante 1d der bisher beschriebenen Behandlungsstationen.
Der Druckbehälter F mit seinem Übergabeventil 4 ist
auf den Sockel 2 aufgesetzt. Die Zuleitung 5 führt
zu dem Knotenpunkt 8, an den das Druck-Messinstrument DS
angeschlossen ist. Es ist eine Mischeinrichtung 60 vorgesehen,
in der Treibmittel, beispielsweise Luft, und ein vorzugsweise flüssiges
Löschmittel gemischt werden. Die Mischeinrichtung 60 kann
beispielsweise nach dem Einspritzprinzip arbeiten. Der aktive Einspritzbereich
ist nicht näher dargestellt; er befindet sich in der Mischeinrichtung.
Anstelle eines Einspritzbereiches kann in der Mischeinrichtung 60 auch
ein nicht näher dargestellter Saugbereich, beispielsweise
mit einer Venturi-Düse, vorgesehen sein. Das Mischungsverhältnis
von Treibmittel und Löschmittel ist mittels eines Stellgliedes 62 einstellbar.
Je nach der Einstellung des Umschaltventils 11 wird das Löschmittel
aus dem Löschwassertank T oder der Zuwasserleitung 14 über
die Löschmittelleitung 12 der Mischeinrichtung 60 zugeführt.
Eine Treibmittelleitung 61 führt der Mischeinrichtung 60 als
Treibmittel beispielsweise Luft zu. Der Mischeinrichtung 60 nachgeschaltet
ist die Saugseite 63 der Löschmittelpumpe P. Die
Löschmittelpumpe P soll eine gemischfähige Förderpumpe
sein, die beispielsweise einen Überdruck von 20 bar erzeugen
kann. Diese Löschmittelpumpe P saugt Löschmittel
und Treibmittel gemischt aus der Mischeinrichtung 60 an
und drückt sie durch ein Einrichtungsventil 64 in
die Überführungsleitung 53 mit dem Behandlungsventil 41.
Ist dieses geöffnet, dann strömt das Gemisch aus
Löschmittel und Treibmittel über den Knotenpunkt 8 und
die Zuleitung 5 zum Sockel 2, von wo es durch
das Austauschventil 3 und das Übergabeventil 4 in
den Druckbehälter F gelangt. Das Druck-Messinstrument DS
misst bzw. begrenzt den im Druckbehälter F ansteigenden
Druck und sorgt durch Schließen des Behandlungsventils 41 für
die Abschaltung der Zufuhr von Löschmittel und Treibmittel
sobald der Betriebsdruck erreicht ist. Der Druckbehälter
F ist dann betriebsbereit.
-
Auch
bei dieser Variante ist vorzugsweise eine Entleerung und Entsorgung
vorgesehen. Vom Knotenpunkt 8 zweigt die Entleerungsleitung 22 ab, in
der sich das Entleerungsventil 23 befindet. Von dem Knotenpunkt 8 zweigt
auch die Entleerungsleitung 27 ab, in der sich das Entleerungsventil 25 befindet.
Die Entleerungsleitung 22 mündet stromab des Entleerungsventils 25 in
die Entleerungsleitung 27 am Übergabepunkt 54.
-
Von
dort kann die Entleerung des Löschmittels aus der Entleerungsleitung 22 über
die Leitung 38 ins Freie bzw. in einen nicht dargestellten
Auffangbehälter erfolgen oder alternativ über
die Löschmittelrückführleitung 9 zum
Löschmitteltank T oder zur Löschmittelzuleitung 14.
In der Löschmittelrückführleitung 9 befinden
sich das Einrichtungsventil 56, das nur zur Löschmittelleitung 12 öffnet
und die optionale Löschmittelrückführpumpe
PR.
-
Bei
allen Behandlungsstationen können die im Sockel 2 vorgesehenen
Ventile 3 mit den zugehörigen Übergabeventilen 4 die
beiden Teile von Schnellverschluss-Kupplungen sein, die entweder „rastend",
also arretierend, oder nicht rastend sind. Nicht rastende Kupplungen
werden bevorzugt, weil sie bedienungsfreundlich sind. Dann sind
allerdings die Sicherungsmaßnahmen gegen Wegfliegen oder Abheben
des Druckbehälters nach den 2 oder 3 benötigt.
Dazu gehört auch, dass der Befüll- oder Behandlungsvorgang
des Druckbehälters F, F2 erst starten darf, wenn die Arretierung
nach oben vollzogen ist, bzw. im Fall der Verwendung von rastenden
Schnellverschluss-Kupplungen die Kupplung(en) sicher eingerastet,
arretiert ist/sind. Die Schnellverschluss-Kupplung in Bodennähe,
also bei Behältern F, könnte jedoch auch rastend
sein; dann entfielen natürlich die Sicherungsmaßnahmen
nach oben. Bei Behältern F2 mit Schlauchanschluss 28, die
nicht auf einen Sockel 2 aufgesetzt werden, sollte die
Schnellverschluss-Kupplung zum Füllschlauch 28 vorzugsweise
rastend sein.
-
Als
Löschmittel kann bei allen Ausführungsformen ein
Löschmittel für den Brandeinsatz oder aber auch
für den Übungseinsatz zum Einsatz kommen. Es kommen
vorzugsweise bei 298 K und 1013 mbar flüssige Löschmittel,
wie beispielsweise Wasser, in Betracht. Als Treibmittel können
Gase, beispielsweise Halone und Luft zum Einsatz kommen. Für
die einwandfreie Durchführung der Bestimmung der in den
Druckbehälter F eingebrachten Mengen der jeweiligen Komponente
mittels der beschriebenen Druck-Messinstrumente DS empfiehlt es
sich jedoch, die jeweilige Kombination aus Treibmittel und Löschmittel
so zu wählen, dass die nachstehenden Bedingungen erfüllt
sind:
- 1. Die gewählten Treibmittel
und Löschmittel sollten unter den im Behandlungsvorgang
auftretenden Betriebsbedingungen vorzugsweise nicht nennenswert
ineinander löslich sein.
- 2. Die gewählten Treibmittel und Löschmittel
sollten im Bereich der im Behandlungsvorgang auftretenden Betriebsbedingungen
vorzugsweise nicht verdampfen oder kondensieren.
-
Beim Übungseinsatz
lassen sich die Behandlungsstationen 1 und 1a aber
auch 1b, 1c und 1d auf hervorragende
Weise einsetzen, um einen effektiven Übungslöscheinsatz
und Brandeinsatz zu trainieren. Bei 1c kann jedoch der
zwischen den Befüllvorgängen notwendige Löschmittel-Entleerungsvorgang
des in der Praxis oft recht voluminösen Interimsbehälters 50 unnötig
zeitraubend sein. Für die Behandlungsstation nach Fig. 1b wird
im Interesse eines zügigen Befüllvorganges ein
Kompressor K mit sehr hohen Leistungsdaten, also mit hohem Durchsatz
bei relativ hohem Druck, benötigt.
-
Es
sei aber auch betont, dass bei den Behandlungsstationen zum Einbringen
des richtigen Mengenverhältnisses eines Löschmittels
und eines Treibmittels, wie beispielsweise Luft, in die Druckbehälter
F, F2 im Sinne von 5 insbesondere ein einziger
Kompressor K benötigt wird. Geschieht dies im Sinne von 6 oder 7,
so wird insbesondere eine einzige Löschmitteldruckpumpe
zum Erreichen desselben Zieles benötigt. So kann unter
Umständen ein sehr wirtschaftlicher Aufbau der Behandlungsstation
erreicht werden.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 4337803 [0003]
- - US 4053001 [0004]