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Stand der Technik
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Die
Erfindung geht aus von einer Schutzvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Aus
der
DE 201 09 169
U1 ist eine Schutzvorrichtung, insbesondere für
Handwerkzeugmaschinen mit einem scheibenförmigen und rotierenden Werkzeug,
welche einen Grundkörper aufweist, bekannt.
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Vorteile der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einer Schutzvorrichtung, insbesondere für
Handwerkzeugmaschinen mit einem scheibenförmigen und rotierenden
Werkzeug, mit einem Grundkörper.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die Schutzvorrichtung ein Energieabsorptionselement
aufweist, welches mit dem Grundkörper über eine
Kopplung gekoppelt ist, die in einem Normalbetrieb fest ausgeführt
ist und in einem Notfallbetrieb mindestens eine Rotationsbewegung
des Energieabsorptionselements gegen über dem Grundkörper
ermöglicht. Die Kopplung erfolgt in mindestens einer Koppelstelle bzw.
mindestens einem Koppelbereich, wobei die Rotationsbewegung innerhalb
der Koppelstelle bzw. innerhalb des Koppelbereichs erfolgt. In diesem
Zusammenhang soll unter einem „Normalbetrieb" ein Betrieb
einer Handwerkzeugmaschine verstanden werden, bei dem nur Energie
von mit dem Energieabsorptionselement in Kontakt kommenden Teilen
bis zu einem vorgegebenen Wert auf das Energieabsorptionselement
einwirkt. Unter einem „Notfallbetrieb" soll ein Betrieb
der Handwerkzeugmaschine verstanden werden, bei dem Energie von
mit dem Energieabsorptionselement in Kontakt kommenden Teilen oberhalb
des vorgegebenen Werts auf das Energieabsorptionselement einwirkt.
Die den Grundkörper und das Energieabsorptionselement umfassende Schutzvorrichtung
ist vorzugsweise um ein scheibenförmiges und rotierendes
Werkzeug einer Handwerkzeugmaschine, wie beispielsweise einen Winkelschleifer,
angeordnet, so dass durch die Schutzvorrichtung im Betrieb der Handwerkzeugmaschine Funken
und/oder Materialpartikel und/oder insbesondere rotierende und/oder
mit großer Wucht nach außen geschleuderte Bruchstücke
einer im Betrieb zerborstenen Scheibe, wie beispielsweise einer
Schleifscheibe, einer Trennscheibe usw., vorteilhaft abgebremst
werden können bzw. eine Energie, insbesondere eine Bewegungsenergie
der Partikel, reduziert werden kann. Der Grundkörper ist
hierbei in einem gefährdeten Bereich mit dem Energieabsorptionselement
durch geeignete Maßnahmen so gekoppelt, dass das Energieabsorptionselement
beim Aufschlagen von Werkzeugbruchstücken Energie absorbiert, indem
das Energieabsorptionselement eine Rotationsbewegung bzw. eine Drehbewegung
zum Grundkörper ausführt. In diesem Zusammenhang
soll unter einem „Energieabsorptionselement" ein Element
verstanden werden, das aufgrund seiner Materialeigenschaften und
der Art seiner Kopplung mit dem Grundkörper besonders gut
Energie, insbesondere kinetische Energie, wie beispielsweise Rotationsenergie, Translationsenergie,
Wärme usw., von Teilen, die mit dem Energieabsorptionselement
in Kontakt kommen, aufnehmen kann. Mittels des Energieabsorptionselements
kann somit vorteilhaft eine Pufferzone an dem Grundkörper
erreicht werden und dadurch kann der Grundkörper vorteilhaft
geschützt werden. Zusätzlich mildert das Energieabsorptionselement
das Bestreben des Grundkörpers, sich unter einer schlagartig auftretenden
Kraftwirkung zu verdrehen, ab, indem die hohe Materialfestigkeit
des Energieabsorptionselements das Eindringen und Verkrallen der
zerborstenen Werkzeugteile in den Grundkörper verhindert. Das
Energieabsorptionselement, das vorzugsweise aus einem zähen,
zerstörungsarmen Werkstoff besteht, hat somit sowohl die
Aufgabe, einen Teil der beim Bersten des Werkzeugs stoßartig
auf das Energieabsorptionselement auftreffenden Energie aufzunehmen,
als auch den Grundkörper vor Beschädigung zu schützen.
Hierdurch kann eine Gefahr einer Verletzung für einen Bediener
der Handwerkzeugmaschine vorteilhaft abgewendet werden.
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Es
wird vorgeschlagen, dass die Kopplung über eine kraftschlüssige,
formschlüssige und/oder stoffschlüssige Verbindung
zwischen dem Grundkörper und dem Energieabsorptionselement
vorgenommen ist. Bei einer kraftschlüssigen Verbindung
wird beispielsweise durch einen Umformungsvorgang an den miteinander
verbundenen Schutzvorrichtungsteilen an partiellen Stellen mittels
Presspassung ein Reibschluss erzeugt. Nach Einleitung des Energiestoßes
beim Bersten des Werkzeugs wird die Haftreibung zwischen dem Grundkörper
und dem Energieab sorptionselement überwunden, und die beiden Bauteile
können vorteilhafterweise um einen bestimmten Winkelbereich
eine Relativbewegung zueinander ausführen. Dadurch wird
ein gewisser Teil der Energie absorbiert und die Geschwindigkeit
der aus der Schutzvorrichtung austretenden Bruchstücke vermindert.
Die kraftschlüssige Verbindung ist besonders einfach und
kostengünstig herstellbar. Bei einer formschlüssigen
Verbindung erfolgt die Verbindung des Grundkörpers und
des Energieabsorptionselements beispielsweise als Verzahnung. Vorteilhafterweise
verhindert die Verzahnung zunächst eine Verschiebung des
Energieabsorptionselements gegenüber dem Grundkörper
in radialer Richtung. Der beim Bruch des Werkzeugs schlagartig auftretende Energiestoß bewirkt
jedoch eine elastische oder plastische Verformung dieser Verzahnung
und lässt dann vorteilhafterweise eine Bewegung des Energieabsorptionselements
in einem Winkelbereich zu. Bei einer stoffschlüssigen Verbindung
sind die beiden Schutzvorrichtungsteile derart mittels Kleben, Fügen, Schweißen
usw. zusammengefügt, dass der beim Bruch des Werkzeugs
schlagartig auftretende Energiestoß ein Auftrennen der
stoffschlüssigen Verbindung bewirkt, wodurch vorteilhafterweise
die Relativbewegung des Energieabsorptionselements gegenüber
dem Grundkörper erfolgen kann. Hierbei sind keine zusätzlichen
Befestigungsmittel notwendig.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Verbindung mindestens eine
Solltrennstelle und/oder mindestens einen Solltrennbereich aufweist.
In diesem Zusammenhang soll unter einer „Solltrennstelle" bzw.
unter einem „Solltrennbereich" eine Koppelstelle bzw. ein
Koppelbereich verstanden werden, die bzw. der bei vorgegebener Belastung
der Schutzvorrichtung getrennt wird. Mittels der Solltrennstelle
bzw. des Solltrenn bereichs wird vorteilhafterweise erreicht, dass
eine Überlastung der Schutzvorrichtung und dadurch ein
größerer Schaden verhindert wird.
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Vorteilhafterweise
ist bzw. sind die Solltrennstelle und/oder der Solltrennbereich
derart ausgelegt, dass es bei Einleitung eines Energiestoßes
mit einem vorgegebenen Wert in das Energieabsorptionselement zu
der Rotationsbewegung des Energieabsorptionselements gegenüber
dem Grundkörper kommt. Hierdurch ist das Energieabsorptionselement
im Normalbetrieb, d. h. bei einem Energiestoß unterhalb des
vorgegebenen Werts, fest mit dem Grundkörper gekoppelt
und führt erst im Notfallbetrieb, d. h. bei einem Energiestoß oberhalb
des vorgegebenen Werts, eine Rotationsbewegung gegenüber
dem Grundkörper aus.
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Ferner
wird vorgeschlagen, dass das Energieabsorptionselement als Rand
ausgebildet ist. Hierdurch kann das Energieabsorptionselement auf einen
Bereich beschränkt werden, der im Betrieb einer Handwerkzeugmaschine
von Funken, Materialpartikeln und/oder Bruchstücken von
geborstenen Werkzeugen bevorzugt getroffen wird.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass das Energieabsorptionselement
an einen Rand des Grundkörpers angepasst ist. Unter einem „Rand
des Grundkörpers" soll hierbei ein Teilbereich des Grundkörpers
verstanden werden, der parallel zu einer Dicke eines Werkzeugs,
insbesondere einer Schleif- bzw. Trennscheibe, ausgerichtet ist
und in Umfangsrichtung um das Werkzeug an dem Grundkörper
angeordnet ist. Hierdurch wird eine besonders stabile Ausführung
des Energieabsorptionselements am Grundkörper erreicht,
da somit der Grundkörper das Energieabsorptionselement
zusätzlich abstützt.
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Vorteilhafterweise
deckt das Energieabsorptionselement zusammen mit dem Grundkörper
einen Winkelbereich eines Werkzeugs von 180° ab. Hierdurch
wird für einen Bediener einer Handwerkzeugmaschine mit
der Schutzvorrichtung eine besonders vorteilhafte Abschirmung von
Funken, Materialpartikeln und/oder sich mit hoher Energie radial
nach außen bewegenden Bruchstücken eines geborstenen Werkzeugs
erreicht.
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten
zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale
zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und
zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Schutzvorrichtung mit einem Grundkörper
und einem Energieabsorptionselement in einer Schnittdarstellung,
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2 einen
Schnitt durch die Schutzvorrichtung aus 1 entlang
der Linie II-II,
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3 einen
Teilschnitt der Schutzvorrichtung mit einer Verbindung von Grundkörper
und Energieabsorptionselement in einer ersten Ausführungsform,
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4 einen
Teilschnitt der Schutzvorrichtung mit einer Verbindung in einer
zweiten Ausführungsform und
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5 einen
Teilschnitt der Schutzvorrichtung mit einer Verbindung in einer
dritten Ausführungsform.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
in einer Schnittdarstellung eine erfindungsgemäße
Schutzvorrichtung 10, und zwar in Form einer Schutzhaube,
die für eine nicht näher dargestellte Handwerkzeugmaschine,
wie beispielsweise einen Winkelschleifer, mit einem scheibenförmigen
und rotierenden Werkzeug 12 (2) vorgesehen
ist. Die Schutzvorrichtung 10 umfasst einen Grundkörper 14 und
eine Befestigungseinheit 28.
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Der
Grundkörper 14 ist zu einem Schutz eines Bedieners
der Handwerkzeugmaschine vor Funken und/oder Materialpartikeln,
die im Betrieb der Handwerkzeugmaschine entstehen, vorgesehen. Hierzu
ist der Grundkörper 14 von einem tellerförmigen
Element 30 gebildet, das eine halbkreisförmige Ausbildung
aufweist, wobei das tellerförmige Element 30 einen
Winkelbereich von ca. 180° des Werkzeugs 12 (2)
abdeckt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel besteht das
Element 30 aus Stahlblech. Es kann jedoch auch aus einer
geeigneten natur harten Aluminiumknetlegierung bestehen, welche insbesondere
dann Anwendung findet, wenn Gewicht eingespart werden soll. Grundsätzlich
sind jedoch auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende
Materialien, die genügend Festigkeit und Härte
aufweisen, wie beispielsweise eine Carbonfaserkonstruktion, für
eine Ausbildung des Grundkörpers 14 denkbar.
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An
einem radial nach außen gerichteten Randbereich 32 des
tellerförmigen Stahlblechs 30 ist an den Grundkörper 14 ein
als Rand ausgebildeter Schutzrand 34 angeordnet, der zunächst
senkrecht zum tellerförmigen Stahlblech 30 ausgerichtet
ist (2). An einen senkrecht zum tellerförmigen Stahlblech 30 ausgerichteten
Teilbereich 36 des Schutzrands 34 schließt
sich senkrecht hierzu ein weiterer Teilbereich 38 des Schutzrands 34 an,
der zusätzlich parallel zum tellerförmigen Stahlblech 30 ausgerichtet
ist (2). Der weitere Teilbereich 38 des Schutzrands 34 erstreckt
sich zudem radial nach innen. Die beiden Teilbereiche 36, 38 des
Schutzrands 34 und das tellerförmige Stahlblech 30 sind
dabei einstückig in einem Blechumformungsverfahren hergestellt.
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An
einem radial nach innen gerichteten, dem Werkzeug 12 gegenüberliegenden
Randbereich 40 des tellerförmigen Stahlblechs 30 ist
an den Grundkörper 14 die Befestigungseinheit 28 angeordnet (1 und 2).
Die Befestigungseinheit 28 umfasst ein Spannband 42,
das aus Federstahl gebildet ist, und eine Spanneinheit 44.
Das Spannband 42 ist ringförmig ausgebildet und
dabei um einen halbkreisförmigen Rand 46 des Grundkörpers 14 angeordnet, wobei
der halbkreisförmige Rand 46 senkrecht zum tellerförmigen
Stahlblech 30 des Grundkör pers 14 ausgebildet
ist (1 und 2). Der halbkreisförmige
Rand 46 des Grundkörpers 14 und das tellerförmige
Stahlblech 30 sind dabei einstückig in einem Blechumformungsverfahren
hergestellt (2). Das Spannband 42 ist
vorzugsweise an den Grundkörper 14 angeschweißt.
Grundsätzlich sind auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll
erscheinende Verbindungen zwischen dem Spannband 42 und
dem Grundkörper 14 denkbar, wie beispielsweise
eine Verbindung durch ein Druckfügeverfahren usw.
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Das
ringförmige Spannband 42 wird mit Hilfe der Spanneinheit 44 um
einen nicht näher dargestellten Aufnahmebereich einer Handwerkzeugmaschine gespannt,
indem ein Umfang des ringförmigen Spannbands 42 zusammen
mit der Spanneinheit 44 verkürzt oder erweitert
wird. Bei der im Ausführungsbeispiel dargestellten Spanneinheit 44 wird
mit Hilfe eines als Scharnier ausgebildeten Spannhebels 48 die
Verbindung von Grundkörper 14 und Handwerkzeugmaschine
dauerfest arretiert.
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Zusätzlich
weist das ringförmige Spannband 42 im Bereich
der Spanneinheit 44 ein rippenförmiges Arretierelement 50 auf,
das sich entlang eines Teilbereichs 52 des ringförmigen
Spannbands 42 erstreckt (1) und in
eine hier nicht sichtbare Aussparung an einem Spannhals der Handwerkzeugmaschine
eingreift. Das rippenförmige Arretierelement 50 ist
zur Arretierung des Grundkörpers 14 vorgesehen,
so dass der Grundkörper 14 drehfest um das scheibenförmige
und rotierende Werkzeug 12 der Handwerkzeugmaschine angeordnet
ist. Zusätzlich sorgt das Arretierelement 50 über
eine Codierfunktion für eine bestimmungsgemäße
Zuordnung der Schutzvorrichtung 10 zur Handwerkzeugmaschine.
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Die
Verbindung des Grundkörpers 14 mit der Handwerkzeugmaschine
kann aber auch über eine hier nicht dargestellte Schraubverbindung
zwischen dem Spannband 42 und einem hier ebenfalls nicht dargestellten
Getriebeflansch der Handwerkzeugmaschine hergestellt werden. Zusätzlich
greift ein ebenfalls nicht dargestelltes noppenförmiges,
am Spannband 42 befindliches Element in eine Aussparung
am Flansch des Winkelschleifers ein und verhindert durch diesen
Formschluss ein Verdrehen der Schutzhaube auf dem Flansch. Grundsätzlich
sind alle, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Maßnahmen
möglich, die ein Verdrehen der Schutzvorrichtung 10 gegenüber
der Handwerkzeugmaschine in jedem Fall verhindern.
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Erfindungsgemäß ist
zwischen dem Teilbereich 38 des Schutzrands 34 und
dem tellerförmigen Stahlblech 30 entlang der halbkreisförmigen
Ausbildung des Stahlblechs 30 in einer dem Werkzeug 12 zugewandten
Innenseite 54 des Teilbereichs 36 des Schutzrands 34 ein
Energieabsorptionselement 16 angeordnet (1 und 2),
welches mit dem Grundkörper 14 gekoppelt ist,
wobei die Kopplung im Normalbetrieb fest ausgeführt ist
und im Notfallbetrieb mindestens eine Rotationsbewegung des Energieabsorptionselements 16 gegenüber
dem Grundkörper 14 ermöglicht. Das Energieabsorptionselement 16 ist
an einen Rand 26 des Grundkörpers 14 angepasst
und schmiegt sich konturengleich vorzugsweise als rinnenartiges
Profil an die Innenseite 54 des Teilbereichs 36 in
einem Winkelbereich, der durch den Grundkörper 14 vorgegeben
ist. Das Energieabsorptionselement 16 ist vorzugsweise
als innere Schutzhaube ausgebildet. Es ist als Rand 24 ausgebildet,
der sich entlang des Schutzrands 34 des Grundkörpers 14 erstreckt
(1). Vorzugsweise besteht das Energieabsorptionselement 16 ebenfalls aus
Stahlblech wie der Grundkörper 14. Alternativ hierzu
kann das Energieabsorptionselement 16 zumindest teilweise
auch von einem härteren Material als das Stahlblech 30 des
Grundkörpers 14 gebildet sein, wie insbesondere
von einem Stahlschaum, oder das Energieabsorptionselement 16 kann
zumindest teilweise auch von einem weicheren Material gebildet sein
als das Stahlblech 30 des Grundkörpers 14,
so dass eine effektive Absorption von Funken und/oder Materialpartikeln
durch das Energieabsorptionselement 16 erfolgt. Grundsätzlich
sind auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Materialien
für das Energieabsorptionselement 16 denkbar.
Im Übrigen ist auch denkbar, dass das Energieabsorptionselement 16 sowohl
im Normalbetrieb als auch im Notfallbetrieb weitere Bewegungen gegenüber
dem Grundkörper 14 ausführen kann. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel ist eine Dicke 58 des Energieabsorptionselements 16 zumindest
teilweise kleiner ausgebildet als eine Dicke 60 des Grundkörpers 14.
Zusammen mit dem Grundkörper 14 deckt das Energieabsorptionselement 16 einen
Winkelbereich von 180° des scheibenförmigen und
rotierenden Werkzeugs 12 der Handwerkzeugmaschine (1)
ab.
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Im
Notfallbetrieb, beispielsweise bei einem Bersten des Werkzeugs 12,
werden die entstehenden Bruchstücke mit hoher kinetischer
Energie auf den ringförmigen Innenbereich der Schutzvorrichtung 10 bzw.
auf die Innenseite des Energieabsorptionselements 16 geschleudert.
Die Wucht des Aufpralls sorgt für eine in tangentialer
Richtung auftreffende Kraft, die das Bestreben hat, das Energieabsorptionselement 16 aus
seiner Lage in einer radialen Richtung zu verdrehen. Durch das Verdrehen
des Energieabsorptionselements 16 gegenüber dem Grundkörper 14 um
einen durch Versuche vorher bestimmbaren Winkel betrag wird ein Teil
der kinetischen Energie der Bruchstücke absorbiert. Die Bruchstücke
des geborstenen scheibenförmigen Werkzeugs 12 werden
abgebremst und treten mit verminderter Geschwindigkeit aus einem
offenen Bereich 56 der Schutzvorrichtung 10 hinaus.
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Um
den für die Schutzvorrichtung 10 günstigsten
Verdrehwinkel des Energieabsorptionselements 16 gegenüber
dem Grundkörper 14 zu ermitteln, müssen
bei Versuchen folgende Parameter in Betracht gezogen werden, nämlich
der Durchmesser des scheibenförmigen Werkzeugs 12,
die Masse des Werkzeugs 12, die Arbeitsdrehzahl des Werkzeugs 12,
die Kraft an der Verbindungsstelle zwischen Energieabsorptionselement 16 und
Grundkörper 14 sowie die Größe
der beim Bruch auftretenden Werkzeugteile.
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Die
Kopplung des Energieabsorptionselements 16 mit dem Grundkörper 14 ist über
eine kraftschlüssige, formschlüssige und/oder
stoffschlüssige Verbindung vorgenommen. Die Verbindung
weist mindestens eine Solltrennstelle und/oder mindestens einen
Solltrennbereich auf. Die Solltrennstelle und/oder der Solltrennbereich
sind/ist derart ausgelegt, dass es bei Einleitung eines Energiestoßes
mit einem vorgegebenen Wert in das Energieabsorptionselement 16 zu
der Rotationsbewegung des Energieabsorptionselements 16 gegenüber
dem Grundkörper 14 kommt.
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3 zeigt
eine Verbindung, welche als Klemmverbindung 18 ausgebildet
ist. Hierbei handelt es sich um eine kraftschlüssige Verbindung,
die durch Reibschluss erfolgt. Zwischen dem Grundkörper 14 und
dem Energieabsorptionselement 16 wird durch einen Umformvorgang
des Grundkörpers 14 eine Pressver bindung beider
Teile 14, 16 zueinander hergestellt, indem im
Teilbereich 38 des Grundkörpers 14 an
einer oder mehreren Stellen Ausprägungen 62 vorgesehen
sind. Diese Ausprägungen 62 können verschiedene
Formen besitzen, wie beispielsweise rund, elliptisch, linsen- und/oder
stabförmig. Sie können, wie im Schnittbild der 3 dargestellt,
nur im Teilbereich 38 des Grundkörpers 14 oder auch
in weiteren Teilbereichen 30, 32, 36 des
Grundkörpers 14 als fortgesetzte Einprägungen
ausgeführt werden.
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4 zeigt
eine Verbindung, welche als Schnappverbindung 20 ausgebildet
ist. Hierbei werden Ausprägungen als Anformung 64 an
beiden Bauteilen (Grundkörper 14 und Energieabsorptionselement 16)
ausgebildet. Zum Verdrehen der Bauteile 14, 16 zueinander
wird die beim Bruch des Werkzeugs 12 freigesetzte Energie
benötigt, um eine elastische Verformung des Grundkörpers 14 und
des Energieabsorptionselements 16 bzw. des Teilbereichs 38 der
Schutzvorrichtung 10 zu bewirken und das Energieabsorptionselement 16 radial
zu verschieben.
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Es
ist aber auch denkbar, die Ausprägungen nach den 3 und 4 in
den Umfangsbereich zu legen, d. h. in die radiale Verbindungsstelle
beider Bauteile 14, 16. Ein oder mehrere am Umfang
des offenen Teilbereiches 38 angebrachte Sperrzähne 66 verhindern
eine Lageänderung des Energieabsorptionselements 16 in
axialer Richtung.
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5 zeigt
eine Verbindung, welche als Verzahnung 22 ausgebildet ist.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Verzahnung 22 in
Form eines Rändels 68 mit achsparallelen Riefen
bzw. Rändelzähnen 70, 72 für
die Verbindungsstelle beider Bauteile 14, 16 gewählt,
d. h. sowohl der Grundkörper 14 als auch das Energieabsorptionselement 16 weisen Rändelzähne 70, 72 auf,
welche miteinander im Eingriff stehen können. In diesem
Ausführungsbeispiel weist das Energieabsorptionselement 16 sowohl segmentartige
Abschnitte mit Rändelzähnen 72 als auch
segmentartige Abschnitte ohne Rändelzähne 72 jedoch
mit Ausnehmungen 74 auf, wobei sich die Abschnitte abwechseln.
Somit wechseln sich Abschnitte mit im Eingriff stehenden Rändelzähnen
mit Abschnitten ohne im Eingriff stehende Rändelzähne ab.
Ein Verdrehen des Energieabsorptionselements 16 gegenüber
dem Grundkörper 14 ist nur durch Abscheren der
Spitzen der Rändelzähne 70, 72 möglich.
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Eine
weitere grundsätzliche Möglichkeit der Verbindung
kann durch Zuhilfenahme von geeigneten Befestigungsmitteln, wie
Nieten, Stiften oder Schrauben, vorzugsweise aus Weichmetallen,
erreicht werden. Stoffschlüssige Verbindungen sind durch
Verklebungen mit geeigneten Spezialklebern möglich. Es
sind auch Stahlkonstruktionen durch Schweißverfahren denkbar,
bei denen partiell (z. B. punktförmig) beide Teile miteinander
verbunden werden. Hierbei kann nur eine Relativbewegung zwischen
Grundkörper und Energieabsorptionselement erfolgen, wenn
der beim Bruch des Werkzeugs entstehende Energiestoß die
Befestigungsmittel abschert bzw. die stoffschlüssigen Verbindungen
auftrennt. D. h. die Solltrennstelle einer formschlüssigen Verbindung
ist beispielsweise auf Abscherung ausgelegt. Die Abscherung des
Befestigungsmittels erfolgt bei einer vorgegebenen, auf das Befestigungsmittel
einwirkenden Kraft.
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Bei
Kombination verschiedener Metalle, z. B. dem Grundkörper 14 aus
Aluminium und dem Energieabsorptionselement 16 aus Stahlblech,
ist keine thermische Verbindung machbar. Hier stellt ein Druckfuge-
oder Drucksetzfüge-Verfahren eine technische und wirtschaftliche
Alternative dar. Mit Überlappung angeordnete Schutzvorrichtungsteile
werden durch dieses Verfahren ohne zusätzliche Werkstoffe
mittels lokaler Kaltumformung in einem einzigen Arbeitsgang so miteinander
verbunden, dass nur ein definierter Energiestoß diese Verbindung
zu lösen im Stande ist. Im Übrigen sind alle,
einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Möglichkeiten
zur Verbindung des Grundkörpers 14 mit dem Energieabsorptionselement 16 der
Schutzvorrichtung 10 denkbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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