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Die
Erfindung betrifft eine Tiefbauvorrichtung zum Erstellen eines Schlitzes
im Boden gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Es
sind Tiefbauvorrichtungen zum Erstellen eines Schlitzes im Boden
bekannt, die mit einem Rahmen, mindestens einer Bodenabtragseinrichtung,
welche am Rahmen angeordnet ist, und einer Steuereinrichtung zur
Steuerung der Tiefbauvorrichtung im Schlitz ausgebildet sind, wobei
die Steuereinrichtung zumindest einen Steuerkörper aufweist, welcher zwischen
einer Ruheposition und einer vorgestellten Steuerposition zur Anlage
an einer Wand des Schlitzes verstellbar ist.
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Eine
derartige Tiefbauvorrichtung ist aus der
DE 41 19 212 A1 bekannt.
Diese Druckschrift offenbart eine Schlitzwandfräse mit zwei Steuerklappen, die
an gegenüberliegenden
vertikalen Seitenwänden des
Fräsrahmens
angeordnet sind. Die Steuerklappen können mittels eines Hydrauliksystems
aus der Außenkontur
des Fräsrahmens
herausgefahren werden und dabei gegen die Wand des Schlitzes verspannt
werden. Hierdurch kann am Fräsrahmen
ein Drehmoment in vorgegebener Richtung erzeugt werden, was eine
Richtungssteuerung des Fräsrahmens und
somit der Fräse
ermöglicht.
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Eine
weitere Tiefbauvorrichtung zum Herstellen von Schlitzen im Boden
mit Lenk- und Steuereinrichtung ist aus der
EP 1 703 023 A1 bekannt. Auch
diese Druckschrift lehrt die Verwendung zweier Steuerklappen, die
gegenüberliegend
am Rahmen gelagert sind, wobei die Klappen hier über mindestens einen gemeinsamen
Stellzylinder, einen Hebelmechanismus und eine Verteileinrichtung
verfahrbar sind. Überdies
kann zumindest ein Führungsrad
vorgesehen sein, welches aus- und einfahrbar am Rahmen angeordnet
ist.
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Weitere
Schlitzwandgeräte
mit Steuerklappen sind aus der
JP 03-241118 A , der
JP 63-247425 A und der
JP 06-073735 A bekannt.
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Die
EP 1 746 213 A1 offenbart
eine Schlitzwandfräse,
an deren Rahmen zwei Ruderklappen vorgesehen sind, die wie ein Ruderblatt
eines Bootes oder ein Höhenruder
eines „Entenflügler-Flugzeuges" wirken sollen.
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Eine
gattungsgemäße Tiefbauvorrichtung
ist aus der
EP 0 791
690 B2 bekannt. Insbesondere beschreibt die
EP 0 791 690 B2 eine Vorrichtung
zur Neigungsverstellung eines Baggerkopfes zur Herstellung von Betonschlitzwänden, zu
der mehrere bewegliche Flächenelemente
gehören,
die an dem Baggerkopf angebracht sind, und die sich wahlweise gegen
die Wände
der Ausschachtung drücken
lassen. Dabei ist nach der
EP
0 791 690 B2 vorgesehen, dass die Flächenelemente ein Paar von starren,
im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Führungselementen umfassen, die
an zwei gegenüberliegenden senkrechten
Seiten des Baggerkopfes befestigt sind und einen C-förmigen Querschnitt
aufweisen, wobei die offenen Abschnitte des Querschnitts dem Grundkörper des
Baggerkopfes zugewandt sind. Die unteren Abschnitte einer jeden
Führungsvorrichtung
sind mit dem Baggerkopf mittels zwei Drehgelenkverbindungen verbunden,
die Drehungen um zwei horizontale, senkrecht zueinander stehende
Achsen zulassen, um mittels entsprechenden, voneinander unabhängigen oberen
Aktuatorvorrichtungen in vertikalen Ebenen Drehbewegungen zu erreichen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Tiefbauvorrichtung zur Schlitzerstellung
mit einer konstruktiv besonders einfachen Steuereinrichtung anzugeben.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Tiefbauvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte
Ausführungsbeispiele sind
in den abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
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Eine
erfindungsgemäße Tiefbauvorrichtung ist
dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerkörper eine Außenkontur
aufweist, die ballig und in einer senkrecht zur Schwenkach se verlaufenden
Ebene bogenförmig
ausgestaltet ist, und die zur Steuerung der Tiefbauvorrichtung an
gegenüberliegenden
Innenwänden
des Schlitzes anlegbar ist.
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Nach
der Erfindung ist unter anderem vorgesehen, dass der Steuerkörper in
eine erste vorgestellte Steuerposition auf einer ersten Seite des
Rahmens oder in eine zweite vorgestellte Steuerposition auf einer
zweiten Seite des Rahmens verstellbar ist, welche der ersten Seite
des Rahmens gegenüberliegt.
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Ein
Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, den Steuerkörper derart
auszubilden, dass er zur Ablenkung der Fräse nicht wie aus dem Stand
der Technik bekannt jeweils nur auf einer Rahmenseite vorgestellt
werden kann, sondern dass er wechselweise in zwei gegenüberliegende
Steuerpositionen auf zwei gegenüberliegenden
Rahmenseiten verbracht werden kann. Dies ermöglicht es, die Tiefbauvorrichtung
abwechselnd von gegenüberliegenden
Innenwänden
des Schlitzes abzudrücken, wobei
lediglich ein einziger Steuerkörper
erforderlich ist. Mittels eines einzigen Steuerkörpers können somit je nach Bedarf gegensätzlich gerichtete
Steuerbewegungen am Rahmen erzeugt werden. Nach der Erfindung kann
folglich die Zahl der für
eine Steuerfunktion erforderlichen Steuerkörper reduziert werden, so dass
eine konstruktiv besonders einfache und wirtschaftliche Tiefbauvorrichtung
erhalten wird.
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Die
Steuereinrichtung, insbesondere ihr Steuerkörper, ist zweckmäßigerweise
am Rahmen der Tiefbauvorrichtung angeordnet. Vorzugsweise ist der
Steuerkörper
in der Ruheposition gegenüber
einem Querschnitt des Rahmens und/oder einem Abtragungsquerschnitt
der Bodenabtragseinrichtung ins Querschnittsinnere zurückversetzt.
In der Steuerposition steht der Steuerkörper geeigneterweise über den
Querschnitt des Rahmens und/oder den Abtragungsquerschnitt der Bodenabtragseinrichtung
hervor. Die Ruheposition des Steuerkörpers ist vorzugsweise zwischen
den beiden Steuerpositionen und/oder in einer räumlich tieferen Lage relativ
zu den Steuerpositionen angeordnet.
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Nach
der Erfindung ist vorgesehen, dass der Steuerkörper um eine Schwenkachse schwenkbar am
Rahmen gelagert ist. Gemäß dieser
Ausführungsform
wird zum Verstellen zwischen den Steuerpositionen und der Ruheposition
mit dem Steuerkörper
eine Schwenkbewegung durchgeführt.
Bei dieser Ausführungsform
kann bei weiter verringertem konstruktivem Aufwand eine besonders
zuverlässige und
robuste Steuereinrichtung erhalten werden.
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Es
ist besonders vorteilhaft, dass die Schwenkachse senkrecht zur Vortriebsrichtung
der Tiefbauvorrichtung verläuft.
Hierdurch kann eine besonders kompakte Tiefbauvorrichtung erhalten
werden. Grundsätzlich
kann aber auch vorgesehen sein, die Schwenkachse beispielsweise
parallel zur Vortriebsrichtung vorzusehen. Unter der Vortriebsrichtung
kann insbesondere die Richtung verstanden werden, die von einer
Aufhängung
der Tiefbauvorrichtung zur Bodenabtragseinrichtung hin verläuft, die
parallel zu einer Symmetrieachse der Bodenabtragseinrichtung verläuft und/oder
in der die Tiefbauvorrichtung in den Boden abteufbar ist. Die Schwenkachse
ist geeigneterweise in einer festen Position am Rahmen vorgesehen.
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Ferner
ist es erfindungsgemäß, dass
der Steuerkörper
eine bogenförmige,
insbesondere kreisbogenförmige,
Außenkontur
zur Anlage an der Wand des Schlitzes aufweist. Die bogenförmige Ausgestaltung
der Kontur kann gewährleisten,
dass der Steuerkörper
bei Änderung
des Schwenkwinkels reibungsarm an der Wand des Schlitzes entlang
gleitet und die Wand des Schlitzes somit nicht über Gebühr beansprucht wird. Die bogenförmige Ausgestaltung der
Kontur ist in einer Ebene gegeben, die senkrecht zur Schwenkachse
verläuft.
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Insbesondere
bei einer kreisbogenförmigen Außenkontur
ist es vorteilhaft, dass die Schwenkachse exzentrisch bezüglich der
bogenförmigen
Außenkontur
des Steuerkörpers
verläuft.
Hierdurch ist es in besonders einfacher Weise möglich, einen variablen Stellweg
des Steuerkörpers
in den vorgestellten Steuerpositionen zu realisieren, wobei der
Stellweg durch Änderung
des Schwenkwinkels des Steuerkörpers
variiert werden kann. Um eine Stellwegänderung durch Änderung
des Schwenkwinkels zu ermöglichen,
ist zweckmäßigerweise
längs der
bogenförmigen
Außenkontur
ein veränderlicher
Abstand zwischen Schwenkachse und Außenkontur gegeben.
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Für eine konstruktiv
noch einfachere und besonders robuste Steuereinrichtung ist es ferner
vorteilhaft, dass der Steuerkörper,
insbesondere im Anschluss an die bogenförmige Außenkontur, eine ebene Lagerfläche aufweist,
an der er am Rahmen gelagert ist. Beispielsweise kann an der Lagerfläche ein Lagerauge
vorgesehen sein, durch die eine am Rahmen angeordnete Achse oder
Welle durchgeführt
ist. Der Steuerkörper
weist geeigneterweise einen segmentförmigen Schnitt quer zur Schwenkachse
auf, wobei die bogenförmige
Außenkontur
am Segmentbogen und die ebene Lagerfläche an der Sehne des Segmentes
ausgebildet ist.
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Der
Steuerkörper
ist geeigneterweise so angeordnet, dass seine bogenförmige Außenkontur
zumindest in der Ruhestellung in Vortriebsrichtung weist und seine
ebene Lagerfläche
der Vortriebsrichtung abgewandt ist und insbesondere zu einer Aufhängung des
Rahmens weist. Hierdurch kann einem Verkanten des Steuerkörpers beim
Abteufen entgegengewirkt werden. Sofern die Schwenkachse exzentrisch
am Steuerkörper
angeordnet ist, ist der Steuerkörper
vorzugsweise zumindest in der Ruhestellung bezüglich der Schwenkachse in Vortriebsrichtung
vorversetzt.
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Der
konstruktive Aufwand kann weiter dadurch verringert werden, dass
zum Betätigen
des Steuerkörpers
zumindest ein Hydraulikzylinder vorgesehen ist, der einerseits am
Rahmen und andererseits am Steuerkörper gelagert ist. Zweckmäßigerweise
ist der Hydraulikzylinder an der ebenen Lagerfläche des Steuerkörpers am
Steuerkörper
angelenkt. Für
einen besonders geringen Wartungsaufwand kann der Hydraulikzylinder
außenseitig
am Rahmen vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise ist der Hydraulikzylinder
auf einer der Aufhängung
der Tiefbauvorrichtung zugewandten und/oder der Bodenabtragungseinrichtung
abgewandten Seite des Steuerkörpers
vorgesehen. In diesem Fall kann der Steuerkörper den Hydraulikzylinder
vor Einflüssen des
abgearbeiteten Bodenmaterials schützen.
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Eine
besonders zuverlässige
Steuerung kann dadurch erhalten werden, dass zwei Steuerkörper, insbesondere
auf gegenüberliegenden
Rahmenseiten, vorgesehen sind. Durch die Anordnung auf gegenüberliegenden
Rahmenseiten kann ein Verdrehen des Rahmens um die Vortriebsrichtung
herum bei Betätigung
der Steuereinrichtung vermieden oder auch gezielt herbeigeführt werden.
Die Steuerkörper sind
vorzugsweise um eine gemeinsame Schwenkachse schwenkbar angeordnet,
wobei die gemeinsame Schwenkachse insbesondere senkrecht zur Vortriebsrichtung
verläuft.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, dass die Steuerkörper
drehfest an einer gemeinsamen Welle angeordnet sind. Hierdurch wird
in besonders einfacher Weise eine synchrone Bewegung der beiden Steuerkörper ermöglicht und
der zur Betätigung
der Steuerkörper
erforderliche Aufwand kann somit besonders gering gehalten werden.
Die Welle verläuft vorzugsweise
durch den Rahmen hindurch, insbesondere senkrecht zur Vortriebsrichtung.
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Für einen
besonders vielseitigen Betrieb können
die beiden Steuerkörper
auch relativ zueinander verschwenkbar sein. In diesem Fall können die Steuerkörper an
Achszapfen gelagert sein, die am Rahmen angeordnet sind. Alternativ
können
sie an getrennten Wellen angeordnet sein. Die Achszapfen beziehungsweise
die getrennten Wellen sind zweckmäßigerweise koaxial zueinander
angeordnet und verlaufen vorzugsweise senkrecht zur Vortriebsrichtung.
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Eine
besonders hohe Betriebssicherheit kann dadurch erhalten werden,
dass an jedem der Steuerkörper
zumindest ein Hydraulikzylinder vorgesehen ist. Eine solche Anordnung
kann auch bei einer gemeinsamen Welle vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise
sind die beiden Hydraulikzylinder für einen gegengerichteten Schwenkbetrieb
der gemeinsamen Welle und/oder der beiden Steuerkörper angeordnet.
Hierunter kann insbesondere verstanden werden, dass die gemeinsame
Welle beim Ausfahren des ersten Hydraulikzylinders in eine erste
Drehrichtung und beim Ausfahren des zweiten Hydraulikzylinders in
eine entgegengerichtete zweite Drehrichtung verschwenkt wird. Sofern
eine gemeinsame Welle vorgesehen ist, können die Hydraulikzylinder
hierbei als einfach wirkende Zylinder ausgebildet sein, so dass
eine be sonders kostengünstige
Tiefbauvorrichtung erhalten werden kann. Für besonders hohe Steuerkräfte können jedoch
auch doppelt wirkende Zylinder vorgesehen sein. Anstelle von Hydraulikzylindern
können
auch andersartige Linearantriebe verwendet werden.
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Beispielsweise
im Hinblick auf die Erstellung ausgedehnter Schlitze ist es besonders
vorteilhaft, dass die Bodenabtragseinrichtung einen rechteckigen
Abtragungsquerschnitt aufweist. Besonders bevorzugt ist es, dass
der Steuerkörper
in Richtung einer kürzeren
Rechteckseite des rechteckigen Abtragungsquerschnittes verstellbar
ist. Für
eine Steuerung in der kürzeren
Richtung ist der erfindungsgemäße Steuerkörper besonders
zweckmäßig einsetzbar,
da er in diesem Falle kompakt gehalten werden kann.
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Die
Bodenabtragseinrichtung kann beispielsweise einen Schlitzwandgreifer
aufweisen. Für
einen kontinuierlichen Betrieb auch in wechselnden Bodengeologien
ist es jedoch besonders vorteilhaft, dass die Bodenabtragseinrichtung
zumindest ein drehend antreibbares Fräsrad aufweist. Zweckmäßigerweise sind
zumindest zwei in Vortriebsrichtung vorauseilende Fräsradpaare
nebeneinander am Rahmen vorgesehen, so dass ein rechteckiger Fräsquerschnitt
erzielt werden kann. Zur weiteren Verbesserung der Fräswirkung
und/oder für
eine zusätzliche
Mischwirkung auf abgearbeitetes Bodenmaterial können zwei zusätzliche
Räderpaare
in Vortriebsrichtung nachlaufend am Rahmen, das heißt im Bereich
der Aufhängung
des Rahmens, vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise haben die vorauseilenden
und die nachlaufenden Fräsradpaare
zumindest annähernd
denselben Querschnitt. Die Achsen der Fräsradpaare verlaufen zweckmäßigerweise
parallel zueinander.
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Sofern
zumindest ein Fräsrad
vorgesehen ist, verläuft
die Fräsradachse
zweckmäßigerweise
in Richtung der kürzeren
Rechteckseite. Vorteilhafterweise ist die Schwenkachse des Steuerkörpers senkrecht
zur Fräsradachse
angeordnet.
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Vorzugsweise
weist der Rahmen zumindest abschnittsweise einen Querschnitt auf,
der zumindest annähernd
dem Abtragungsquerschnitt, insbesondere dem Fräsquerschnitt der Bodenabtragseinrichtung
entspricht. Hierdurch kann der Rahmen die Tiefbauvorrichtung in
dem von der Bodenabtragseinrichtung erstellten Schlitz führen. Insbesondere
bei einer starren Führung
der Tiefbauvorrichtung kann der Rahmen aber auch querschnittskleiner
als die Bodenabtragseinrichtung sein. Der Steuerkörper ist zweckmäßigerweise
in einem Bereich des Rahmens angeordnet, in dem der Rahmen mit einer
Verjüngung
ausgebildet ist. Hierdurch kann verhindert werden, dass der Steuerkörper in
der Ruheposition unerwünschterweise
die Wand des Schlitzes berührt.
Der Steuerkörper
ist geeigneterweise außenseitig
am Rahmen angeordnet.
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Der
Rahmen kann vorzugsweise zumindest bereichsweise kastenförmig ausgebildet
sein und einen insbesondere nach außen hin abgeschlossenen Innenraum
aufweisen, in welchem z. B. Antriebselemente für die Bodenabtragseinrichtung
angeordnet sein können.
Der Steuerkörper
ist geeigneterweise in einem etwa quaderförmigen Rahmenbereich angeordnet.
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Für einen
besonders zuverlässigen
Betrieb kann die Vorrichtung zumindest einen, vorzugsweise induktiven,
Aufnehmer zum Erfassen der Position des Steuerkörpers aufweisen. Hierbei kann
es sich insbesondere um einen Winkelaufnehmer handeln. Geeigneterweise
ist der Aufnehmer im Innenraum des Rahmens angeordnet, wo er besonders
gut geschützt
ist.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Erstellen eines Schlitzes
im Boden, bei dem eine erfindungsgemäße Tiefbauvorrichtung in den
Boden eingebracht wird und dabei der Steuerkörper zum Steuern der Tiefbauvorrichtung
betätigt
wird.
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Geeigneterweise
wird bereits beim Einbringen der Tiefbauvorrichtung in den Boden
ein aushärtbares
Material in den Schlitz eingeführt,
welches innerhalb des Schlitzes, insbesondere durch Fräsradwirkung,
mit dem von der Bodenabtragseinrichtung abgearbeiteten Bodenmaterial
vermischt wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
näher beschrieben, die
schematisch in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt sind. In den beigefügten Zeichnungen zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Tiefbauvorrichtung
in perspektivischer Ansicht;
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2 eine
Längsschnittsansicht
der Tiefbauvorrichtung aus 1;
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3 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Tiefbauvorrichtung;
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4 und 5 Detailansichten
im Bereich der Lagerung der Steuerkörper am Rahmen zweier Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Tiefbauvorrichtungen.
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Gleich
wirkende Elemente sind in den Figuren mit denselben Bezugzeichen
gekennzeichnet.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Tiefbauvorrichtung
ist in den 1 und 2 dargestellt.
Die Tiefbauvorrichtung ist als Schlitzwandfräse ausgebildet und weist eine
Bodenabtragseinrichtung 21 mit zwei achsparallel angeordnete
Fräsräder 20, 20' auf, die jeweils
mit zwei koaxialen Einzelfräsrädern ausgebildet
sind. Die beiden Fräsräder 20, 20' weisen hierbei
einen etwa rechteckigen Abtragungsquerschnitt auf.
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Die
Fräsräder 20, 20' sind an der
Unterseite eines Rahmens 10 drehend antreibbar gelagert.
Der Rahmen weist ein erstes, unteres Rahmenteil 11 auf, an
dem die Fräsräder 20, 20' angeordnet
sind und das sich mit zunehmendem Abstand von den Fräsrädern 20, 20' nach oben hin,
das heißt
entgegen der Vortriebsrichtung 31, in seinem Querschnitt
verjüngt. Die
Verjüngung
erfolgt dabei in Bezug auf die lange Rechteckseite des rechteckigen
Abtragungsquerschnittes der Bodenabtragseinrichtung 21,
wohingegen die Abmessungen des Rahmens 10 in Richtung der
kürzeren
Rechteckseite des rechteckigen Abtragungsquerschnittes der Bodenabtragseinrichtung 21 konstant
bleiben.
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An
das erste Rahmenteil 11 des Rahmens 10 schließt sich
oberseitig, das heißt
auf der der Vortriebsrichtung abgewandten Seite, ein zweites Rahmenteil 12 lösbar an,
das etwa quaderförmig
ausgebildet ist. An der Oberseite des zweiten Rahmenteils 12 ist
eine als Aufhängungsflansch
ausgebildete Aufhängung 13 vorgesehen,
mit welcher der Rahmen 10 mit einem in den Figuren nicht
dargestellten Bohrgestänge,
aber auch mit einer Seilaufhängung
verbindbar ist.
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Am
zweiten Rahmenteil 12 des Rahmens 10 ist eine
Steuereinrichtung zur Steuerung der Tiefbauvorrichtung im Schlitz
vorgesehen. Diese Steuereinrichtung weist zwei segmentförmige Steuerkörper 1, 1' auf, die auf
gegenüberliegenden
Rahmenseiten des Rahmens 10 um eine Schwenkachse 30 schwenkbar
am zweiten Rahmenteil 12 des Rahmens 10 gelagert
sind.
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Wie
am Beispiel des Steuerkörpers 1 gezeigt ist,
weist jede der segmentförmigen
Steuerkörper 1, 1' eine unterseitig
angeordnete, das heißt
in Vortriebsrichtung 31 vorauseilende bogenförmige Außenkontur 3 sowie
eine oberseitig angeordnete ebene Lagerfläche 4 auf. An dieser
Lagerfläche 4 ist
ein Lagerauge 5 vorgesehen, über welches der Steuerkörper 1 drehfest
an einer koaxial zur Schwenkachse 30 angeordneten Welle 41 gelagert
ist. Der zweite Steuerkörper 1' ist analog
ausgeführt
und ebenfalls drehfest an der Welle 41 gelagert.
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Zum
aktiven Verschwenken der beiden Steuerkörper 1, 1' ist an diesen
jeweils ein Hydraulikzylinder 2 beziehungsweise 2' vorgesehen.
Die Hydraulikzylinder 2, 2' sind oberhalb der Steuerkörper 1, 1' angeordnet
und einerseits an den ebenen Lagerflächen 4 der Steuerkörper 1 beziehungsweise 1' und andererseits
am zweiten Rahmenteil 12 angelenkt. Mit Hilfe der segmentförmigen Steuerkörper 1 kann
die Tiefbauvorrichtung bei einer Abweichung in Richtung der Schlitzbreite,
das heißt
in Richtung der kürzeren Rechteckseite
des Abtragungsquerschnittes, gesteuert werden. Zur Steuerung stützen sich
die mit einer balligen Außenkontur 3 ausgestatteten
Steuerkörper 1, 1' an der Wand
des Schlitzes ab. Diese Art der Steuerung benötigt sehr wenig Platz und ist
funktionssicher auszuführen.
Insbesondere kann hiermit ein Verlaufen der Tiefbauvorrichtung in
der Schlitzquerrichtung ausgeglichen werden.
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Die
Steuerkörper 1, 1' sind so bemessen, dass
sie in einer in den 1 und 2 dargestellten
Ruheposition innerhalb des Abtragungsquerschnittes, das heißt des Fräsquerschnittes,
der Bodenabtragseinrichtung 21 liegen. Werden die Steuerkörper 1, 1' an der gemeinsamen
Welle 41 durch Betätigung
der Hydraulikzylinder 2 und 2' um die Schwenkachse 30 verschwenkt,
so treten die Steuerkörper 1, 1' über den
Abtragungsquerschnitt der Bodenabtragseinrichtung 21 vor
und können
die Tiefbauvorrichtung von der Wand des Schlitzes abdrücken.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Tiefbauvorrichtung
ist in 3 dargestellt. Das Ausführungsbeispiel der 3 unterscheidet
sich vom Ausführungsbeispiel
der 1 und 2 im Wesentlichen dadurch, dass
entsprechend 3 zwei Bodenabtragseinrichtungen 21 und 21' vorgesehen
sind, wobei die erste Abtragseinrichtung 21 unterseitig,
in Vortriebsrichtung 31 vorauseilend und die zweite Bodenabtragseinrichtung 21' oberseitig,
das heißt
in Vortriebsrichtung 31 nacheilend, am Rahmen 10 angeordnet
ist. Beide Bodenabtragseinrichtungen 21 und 21' weisen jeweils
zwei als Räderpaare
ausgebildete Fräsräder 20, 20'' auf, wobei in 3 die
beiden zweiten Räderpaare
von den ersten Räderpaaren 20, 20'' verdeckt sind.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
der 3 sind die Steuerkörper 1 zwischen den
beiden Bodenabtragseinrichtungen 21 und 21' angeordnet.
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Die 4 und 5 zeigen
zwei unterschiedliche Möglichkeiten
der Lagerung der Steuerkörper 1 am
Rahmen 10. Beim Ausführungsbeispiel der 4 ist,
wie auch beim Ausführungsbeispiel
der 2, eine gemeinsame Welle 41 vorgesehen,
an der beide Steuerkörper 1 drehfest
gelagert sind. Diese gemeinsame Welle 41 erstreckt sich
durch den Rahmen 10 hindurch. Zum Herstellen der drehfesten Verbindung
ist am Lagerauge 5 des Steuerkörpers 1 ein Nutenstein 43 vorgesehen.
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Zum
Erfassen des Drehwinkels des Steuerkörpers 1 ist am Rahmen 10 im
Bereich der gemeinsamen Welle 41 ein induktiver Aufnehmer 50 vorgesehen.
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Beim
Ausführungsbeispiel
der 5 sind die einzelnen Steuerkörper 1 einzeln am
Gehäuse
gelagert und somit unabhängig
voneinander betätigbar. Zur
Lagerung der Steuerkörper 1 sind
dabei am Rahmen 10 Achszapfen 61 vorgesehen, auf
welche die Steuerkörper 1 drehbar
aufgesteckt sind. Auch im Falle des Ausführungsbeispiels der 5 ist
zur Erfassung der Winkellage der Steuerkörper 1 ein Aufnehmer 50 vorgesehen,
der hier koaxial zum Achszapfen 61 verläuft.