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Die
Erfindung betrifft ein Dokumentationssystem.
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In
zahlreichen industriellen Applikationen werden Maschinen eingesetzt,
von welchen Gefährdungen für Personen ausgehen
können. Derartige Maschinen können von Robotern,
Abkantpressen, Biege- und Stanzmaschinen und dergleichen gebildet
sein. Generell fuhren derartige Maschinen Bewegungen aus, von welchen
Gefahren für Personen ausgehen können. Zur Absicherung
von Gefahrenbereichen an derartigen Maschinen werden berührungslos
wirkende Schutzeinrichtungen eingesetzt. Derartige berührungslos
wirkende Schutzeinrichtungen können bevorzugt von optischen,
Sensoren insbesondere Lichtgittern, gebildet sein. Mit diesen berührungslos
wirkenden Schutzeinrichtungen kann ein Eindringen von Objekten oder
Personen in den Gefahrenbereich an einer Maschine überwacht
werden. Entsprechend steuert die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
die jeweilige Maschine an. Hierzu generiert die berührungslos
wirkende Schutzeinrichtung ein Schaltsignal, dessen Schaltzustände
angeben, ob sich ein Objekt im Gefahrenbereich befindet oder nicht.
Nur bei fehlerfreier Funktion der berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung und bei freiem Gefahrenbereich wird der Arbeitsbetrieb
der Maschine über die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
freigegeben. Ansonsten deaktiviert die berührungslos wirkende
Schutzeinrichtung die Maschine.
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Um
eine hinreichend sichere Überwachung der Maschine zu gewährleisten,
muss die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung ein in
Normen definiertes Sicherheitsniveau erfüllen. Zur Erfüllung des
für den Einsatz im Bereich des Personenschutzes geltenden
Sicherheitsniveaus muss beispielsweise die berüh rungslos
wirkende Schutzeinrichtung eine redundante, zweikanalige Auswerteeinheit
zur Überprüfung der Sensorsignale aufweisen.
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Für
eine Absicherung eines Gefahrenbereichs einer Maschine mittels einer
berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung ist es jedoch
nicht ausreichend, allein die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
fehlersicher auszuführen. Zusätzlich ist es erforderlich,
die Ausführung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung
spezifisch an die Maschine anzupassen, um applikationsspezifisch
für die jeweilige Maschine eine hinreichend sichere Überwachung
zu gewährleisten. Die Maschine und die berührungslos
wirkende Schutzeinrichtung bilden somit ein spezifisches Gesamtsystem,
welches definierte normative Anforderungen erfüllen muss,
damit eine hinreichend fehlersichere Überwachung der Maschine
gegeben ist.
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Eine
wesentliche normative Anforderung besteht für den Betreiber
einer solchen Maschine darin, dass das Gesamtsystem von Maschine
und berührungslos wirkender Schutzeinrichtung dokumentiert werden
muss. Die Dokumentation des Gesamtsystems muss dabei hinsichtlich
der von den geltenden Sicherheitsnormen gestellten Anforderungen
vollständig sein. Eine derartige Dokumentation muss nicht
nur die jeweilige Maschine und die jeweilige berührungslos
wirkende Schutzeinrichtung genau spezifizieren. Vielmehr sind auch
applikationsspezifische Anforderungen in die Dokumentation aufzunehmen. Diese
Anforderungen beinhalten insbesondere die Anpassung der berührungslos
wirkenden Schutzeinrichtung an die jeweilige Maschine.
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Eine
derartige Dokumentation kann prinzipiell manuell vom Betreiber der
Maschine erstellt werden. Eine derartige manuelle Erstellung der
Dokumentation ist jedoch nicht nur umständlich, sondern setzt
ein erhebliches Fachwissen über die einzuhaltenden Sicherheitsnormen
voraus. Selbst wenn bei dem Bedienpersonal dieses Fachwissen vorhanden wäre,
besteht eine Gefahr darin, dass der Ersteller in Anbetracht der
Vielzahl sicherheitsrelevanter und applikationsspezifischer Aspekte
des Gesamtsystems bestehend aus der Maschine und der die se absichernden
berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung wesentliche Punkte
in der Dokumentation nicht berücksichtigt, so dass die
Dokumentation den normativen Anforderungen nicht entspricht.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Dokumentationssystem bereitzustellen,
mittels dessen mit geringem Aufwand ein Inspektionsprotokoll für
ein mit einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung
gesicherte Maschine erstellbar ist, welches die Anforderungen der
geltenden Sicherheitsnormen berücksichtigt.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1
vorgesehen. Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Das
erfindungsgemäße Dokumentationssystem ermöglicht
eine Erstellung eines Inspektionsprotokolls für eine mittels
wenigstens einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung
gesicherte Maschine. Das Dokumentationssystem besteht aus einer Rechnereinheit,
einer dieser zugeordneten Datenbank und einer Ein-/Ausgabeeinheit. Über
die Ein-/Ausgabeeinheit auswählbare Prüfoptionen
ist in der Rechnereinheit aus einem in der Datenbank enthaltenen
Datenbestand ein normkonformes, anlagenspezifisches Inspektionsprotokoll
generierbar.
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Ein
wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Dokumentationssystems
besteht darin, dass mit diesem eine automatische Erstellung eines
Inspektionsprotokolls ermöglicht wird, welches an die spezifische
zu dokumentierende Anlage bestehend aus wenigstens einer Maschine
und wenigstens einer diese absichernden berührungslos wirkenden Schutzreinrichtung
angepasst ist und dabei zudem die Anforderungen der geltenden Sicherheitsnormen berücksichtigt.
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Grundlage
für die Erstellung des Inspektionsprotokolls ist eine Datenbank,
die der Rechnereinheit zugeordnet ist und bevorzugt in dieser integriert
ist. Diese Datenbank enthält in ihrem Datenbestand eine
Sammlung von zu dokumentie renden Aspekten für Maschinen
oder generell Anlagen, die mit berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtungen unterschiedlicher Ausprägungen entsprechend
geltender Sicherheitsnormen abgesichert werden können.
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Als
Benutzerschnittstelle zur Erstellung eines Inspektionsprotokolls
ist bei dem erfindungsgemäßen Dokumentationssystem
eine Ein-/Ausgabeeinheit vorgesehen. Der Benutzer ist bevorzugt
ein Servicetechniker des Herstellers der berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung, der mit der Erstellung des Inspektionsprotokolls
eine Prüfung der mit der berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung gesicherten Maschine auf Konformität
mit den Anforderungen der geltenden Sicherheitsnormen vornimmt.
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Zur
Erstellung des Inspektionsprotokolls werden dem Benutzer Prüfungspunkte
in Form von Fragen angezeigt. Diese beantwortet der Benutzer mit „ja"
oder „nein", je nachdem ob ein Prüfungspunkt für
die zu prüfende Anlage normkonform erfüllt ist oder
nicht. Auch die Eingabe „nicht zutreffend" ist möglich,
falls ein Prüfungspunkt für die zu prüfende Anlage
nicht erfüllt ist.
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Erfindungsgemäß werden
dabei dem Benutzer über die Ein-/Ausgabeeinheit Prüfoptionen
angezeigt, zwischen welchen der Benutzer auswählen kann.
In Abhängigkeit dieser Prüfoptionen, die insbesondere
die Ausbildung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung
definieren, werden dann daran angepasste Prüfungspunkte
generiert, die vom Benutzer auszufüllen sind. Damit wird
durch die Auswahl der Prüfoptionen das Inspektionsprotokoll
während der Erstellung durch den Benutzer an die spezifische
Ausbildung der Anlage bestehend aus der Maschine und der absichernden
berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung selbsttätig
angepasst. Das auf diese Weise erstellte Inspektionsprotokoll weist
einen optimierten, geringen Umfang auf und erfüllt dennoch die
von den Sicherheitsnormen definierten Anforderungen.
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Das
mit dem erfindungsgemäßen Dokumentationssystem
erstellte Inspektionsprotokoll stellt ein sicherheitsrelevantes
Dokument zur Prüfung von mit berüh rungslos wirkenden
Schutzeinrichtungen gesicherten Maschinen dar. Zur Sicherung des
Inspektionsprotokolls, ist dieses als schreibgeschütztes
Dokument ausgebildet, welches nach Erstellung über die
Rechnereinheit für weitere Änderungen gesperrt wird,
so dass Manipulationen ausgeschlossen sind. Besonders vorteilhaft
ist das Inspektionsprotokoll als PDF-Dokument ausgebildet. Dies
schließt nicht aus, dass das Inspektionsprotokoll als Vorlage
für ein neues Inspektionsprotokoll verwendet werden kann,
jedoch muss dann bei Erstellung des neuen Inspektionsprotokolls
wiederum jedes einzelne Feld vom Benutzer ausgefüllt werden,
das heißt eine automatische Übernahme von Daten
aus dem alten Inspektionsprotokoll ist nicht möglich.
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Das
Inspektionsprotokoll enthält in Form der mit „nein"
beantworteten Prüfungspunkte die normativen Abweichungen
der protokollierten Anlage.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
wird aus einem oder vorzugsweise mehreren Inspektionsprotokollen
im erfindungsgemäßen Dokumentationssystem selbsttätig ein
Zusammenfassungsprotokoll generiert, welches die einzelnen normativen
Abweichungen in Klartextanweisungen enthält.
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Die
Umwandlung der in den Inspektionsprotokollen enthaltenen, mit „nein"
beantworteten Prüfungspunkte in Klartextanweisungen erfolgt
mittels einer Konvertierungsmatrix in der Rechnereinheit. Die Klartextanweisungen
bilden eine Checkliste für den Betreiber der Anlage, die
er zur Abarbeitung der sicherheitstechnischen Mängel seiner
Anlagen verwenden kann.
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Diese
sind für den Betreiber der Anlage einfach verständlich
und übersichtlich ausgebildet, so dass der Betreiber schnell
und zuverlässig einen Überblick über
eventuell vorhandene Sicherheitsmängel seiner Anlage gewinnt.
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Wird
ein Zusammenfassungsprotokoll für mehrere Inspektionsprotokolle
generiert, so können diese aus der Datenbank des erfindungsgemäßen Dokumenta tionssystems
anhand definierter Sortierungskriterien extrahiert werden. Derartige
Sortierungskriterien können die Installationsorte von Maschinen,
die Hersteller von Maschinen und/oder die Kostenstellen von Betreibern
der Maschinen sein. Alternativ oder zusätzlich können
die Erstellungsdaten, zu welchen die Inspektionsprotokolle generiert
werden, ein Sortierungskriterium bilden. So können Inspektionsprotokolle,
die innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls erstellt wurden,
zu einem Zusammenfassungsprotokoll zusammengefasst werden. Besonders
vorteilhaft bilden die Erstellungsdaten ein Vorauswahlkriterium
für die im Zusammenfassungsprotokoll zusammengefassten
Anlagen.
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Derartige
Zusammenfassungsprotokolle können besonders in großen
Firmen vorteilhaft genutzt werden, in welchen oft eine Vielzahl
von mit berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen gesicherten
Anlagen im Einsatz ist. Das Zusammenfassungsprotokoll verschafft
einen schnellen Überblick über den Sicherheitszustand
der dort eingesetzten Anlagen.
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Die
Erfindung wird im Nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
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1:
Ausführungsbeispiel eines Dokumentationssystems
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2:
Ausführungsform einer berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung in Form eines Lichtgitters.
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3:
Erste Seite eines mittels des Dokumentationssystems gemäß 1 erstellten
Inspektionsprotokolls für die Anlage gemäß 2.
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4:
Zweite Seite des Inspektionsprotokolls gemäß 3.
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1 zeigt
schematisch die wesentlichen Komponenten eines Dokumentationssystems 1 zur Erstellung
von Inspektionsprotokollen für sicherheitsrele vante Anlagen.
Das Dokumentationssystem 1 umfasst eine Rechnereinheit 2,
beispielsweise einen Personalcomputer, in welchem eine Datenbank 3 implementiert
ist. Weiterhin ist der Rechnereinheit 2 eine Ein-/Ausgabeeinheit 4 zugeordnet,
die im einfachsten Fall ein Terminal aufweist und bevorzugt ein Ausgabemedium
zur Ausgabe eines Inspektionsprotokolls in Form einer gedruckten
Datei oder auf einem Datenträger wie einer CD-ROM aufweist.
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Das
mit dem Dokumentationssystem 1 generierte Inspektionsprotokoll
dient zur Dokumentation einer Maschine oder Anordnung von Maschinen,
die mit einer oder mehreren berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen
abgesichert wird, um Gefährdungen von Personen zu vermeiden.
Ein Beispiel für eine derartige Anlage ist in 2 schematisch
dargestellt.
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Die
Maschine ist in diesem Fall als Form-Giesserei-Kernherstellungsmaschine 5 ausgebildet.
Derartige Maschinen weisen generell Komponenten zur Ausführung
von Arbeitsvorgängen auf, die in einem Gefahrenbereich
zur Geführdung von Personen führen können.
Zur Absicherung des Gefahrenbereichs ist im vorliegenden Fall ein
Lichtgitter 6 als berührungslos wirkende Schutzeinrichtung
vorgesehen. Das Lichtgitter 6 umfasst eine Reihenanordnung
von Sendelichtstrahlen 7 emittierenden Sendern 8,
die in einem ersten Gehäuse 9 angeordnet sind
und eine Reihenanordnung von Empfängern 10, die
in einem zweiten Gehäuse 11 integriert sind. Jedem
Sender ist ein Empfänger zur Ausbildung einer Strahlachse
zugeordnet.
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Mit
den Lichtgittern 6 wird ein flächiges Schutzfeld überwacht,
das von den Gehäusen 9, 11 begrenzt ist.
Bei freiem Schutzfeld gelangen die Sendelichtstrahlen 7 der
Sender 8 der einzelnen Strahlachsen auf die zugeordneten
Empfänger 10. Bei Eintritt eines Objekts oder
einer Person in das Schutzfeld wird wenigstens eine Strahlachse
unterbrochen. In einer nicht dargestellten Auswerteeinheit des Lichtgitters 6 werden
die Empfangssignale zur Generierung eines binären Schaltsignals
ausgewertet. Mit diesem Schaltsignal wird die Maschine angesteuert. Dabei
wird die Maschine in Betrieb gesetzt, falls sich kein Objekt im
Schutzfeld befindet. Dagegen wird die Maschine stillgesetzt, falls
sich ein Objekt im Schutzfeld befindet.
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Zur
Erfüllung der durch Sicherheitsnormen definierten Sicherheitsanforderungen
weist die berührungslos wirkende Schutzeinrichtung einen
fehlersicheren Aufbau auf, der insbesondere durch eine redundante,
zweikanalige Auswerteeinheit erzielt wird.
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Weiterhin
definieren die Sicherheitsnormen spezifische Anforderungen an die
Anbringung der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung
an der Maschine, sowie die Anpassung der Paramterwerte und Leistungsdaten
der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung an die jeweilige
Maschine und deren Gefahrenbereich. Diese Anforderungen müssen generell
in einem Inspektionsprotokoll festgehalten werden, wobei in dem
Inspektionsprotokoll als sicherheitsrelevantes Dokument die Übereinstimmungen
und Abweichungen zu den normativen Anforderungen enthalten sind.
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Ein
derartiges Inspektionsprotokoll wird mittels des Dokumentationssystems 1 gemäß 1 generiert.
Ein Beispiel eines solchen Inspektionsprotokolls für die
Anlage gemäß 2 ist in
den 3 und 4 dargestellt. Das Inspektionsprotokoll
ist als schreibgeschütztes Dokument, vorzugsweise als PDF-Dokument,
ausgebildet.
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Das
Inspektionsprotokoll wird mittels des Dokumentationssystems 1 bevorzugt
von einem Servicetechniker des Herstellers der berührungslos
wirkenden Schutzeinrichtung für den Betreiber der jeweiligen
Anlagen erstellt.
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Die
Erstellung des Inspektionsprotokolls erfolgt über die Ein-/Ausgabeeinheit 4.
Dabei gibt der Benutzer in eine Eingabemaske zunächst die
allgemeinen Daten betreffend die abzusichernde Maschine, die für
die Prüfung relevante Sicherheitsnorm (im vorliegenden
Fall EN 999) sowie die allgemeinen Daten zur Beschreibung
der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung ein. Diese Daten
bilden im wesentlichen die in 3 dargestellte
erste Seite des Inspektionsprotokolls. Wie aus 3 ersichtlich,
ist im Inspektionsprotokoll der Maschinentyp vermerkt. Entsprechend
werden vom Benutzer die weiteren die Maschine kennzeichnenden Daten
ausgefüllt, die in 3 noch freigelassen
sind. Entsprechendes gilt für die berührungslos
wirkende Schutzeinrichtung. Generell kann die berührungslos
wirkende Schutzeinrichtung mehrere Komponenten (Grundgerät,
Folgegerät, Schaltteil) aufweisen. Im vorliegenden Fall
ist als berührungslos wirkende Schutzeinrichtung nur ein
Lichtgitter 6 des Typs XY vorgesehen, dessen optische Daten
im Inspektionsprotokoll exemplarisch ausgefüllt sind.
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Als
weitere Kenndaten für das Lichtgitter 6 sind auf
der ersten Seite des Inspektionsprotokolls der Sicherheitsabstand
und eine Nachlaufmessung definiert. Der Sicherheitsabstand bildet
eine normative Anforderung und ist durch den einzuhaltenden Abstand
zwischen Schutzfeld und der Gefahrenstelle an der Maschine definiert.
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Die
Nachlaufmessung besteht darin, dass in einer Zeitmessung ermittelt
wird, wie lange nach Abschalten der Maschine deren gefahrbringendes
Maschinenteil noch nachläuft.
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Bei
der Nachlaufmessung handelt es sich um eine Prüfoption
innerhalb des Inspektionsprotokolls. Je nachdem ob der Benutzer
eingibt, dass eine Nachlaufmessung vorhanden ist oder nicht, wird
in Abhängigkeit davon im Dokumentationssystem 1 selbsttätig
die zweite Seite des Inspektionsprotokolls, dargestellt in 4,
entsprechend erstellt.
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Generell
können weitere derartige Prüfoptionen vorgesehen
sein, die vom Benutzer auswählbar sind, wobei auch hier
in Abhängigkeit der Auswahl die Form des Inspektionsprotokolls
durch die Rechnereinheit 2 entsprechend definiert wird.
Ein Beispiel für eine derartige Prüfoption kann
sein, ob ein Lichtgitter 6 eine Taktsteuerung aufweist
oder nicht.
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Die
automatische Generierung des Inspektionsprotokolls erfolgt selbsttätig
in der Rechnereinheit 2 des Dokumentationssystems 1.
Dabei sind in der Datenbank 3 sicherheitsrelevante Daten
für verschiedenartige Anlagen und berührungslos
wirkende Schutzeinrichtungen in Form von normrelevanten Prüfungspunkten
abgespeichert. Diese Prüfungspunkte sind als Fragen formuliert,
die vom Benutzer zu beantworten sind.
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Je
nach Auswahl der Prüfoptionen durch den Benutzer werden
für die spezifische Anlage zugeschnittene Prüfungspunkte
in der Datenbank 3 selbsttätig ausgewählt
und dem Benutzer als Bestandteil des Inspektionsprotokolls angezeigt.
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Der
Benutzer beantwortet dann die die Prüfungspunkte bildenden
Fragen mit „ja" oder „nein", je nachdem ob der
Prüfungspunkt bei der jeweiligen Anlage normkonform erfüllt
ist oder nicht. Trifft ein Prüfungspunkt nicht zu, gibt
der Benutzer als Antwort „nicht zutreffend" ein.
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Letztlich
beinhaltet das Inspektionsprotokoll den Namen des Prüfers,
das heißt des Erstellers des Inspektionsprotokolls sowie
das Erstellungsdatum.
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Die
durch die Auswahl der Prüfoption „Nachlaufsteuerung
vorhanden" generierten Prüfungspunkte, die die Beurteilung
der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung entsprechend
den geltenden Normen (im vorliegenden Fall europäische EN-Normen
und nationale ZH-Vorschriften) bilden, sind in 4 dargestellt.
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Mit
den Prüfungspunkten wird, wie aus 4 ersichtlich,
erkannt, ob ein Prüfungsstab zur Kontrolle der berührungslos
wirkenden Schutzeinrichtung vorhanden ist. Weiter wird unter anderem
abgefragt, ob das Schutzfeld des Lichtgitters 6 normkonform ausgeführt
ist und der Gefahrenbereich der Maschine normkonform gesichert ist.
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Weiter
wird abgefragt, ob eine Anlauftestung, das heißt eine Prüfung
des Lichtgitters 6 vorhanden ist. Desweiteren wird abgefragt,
ob eine Wiederanlaufsperre, das heißt eine Sicherung gegen
ein Einschalten der Maschine nach einem durch das Lichtgitter 6 generierten
Abschaltbefehl, vorhanden ist. Die weiteren Prüfungspunkte
in 4 sind selbsterklärend.
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Wie
aus 4 ersichtlich, sind die meisten Prüfungspunkte
normkonform erfüllt, das heißt die entsprechenden
Fragen sind mit "ja" beantwortet. Zwei Fragen sind mit „nicht
zutreffend" beantwortet. Nur eine Frage ist mit „nein"
beantwortet, das heißt bei dem Inspektionsprotokoll liegt
nur eine Normabweichung vor.
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Nach
Erstellung des Inspektionsprotokolls wird dieses gesichert, so dass
keine weiteren Änderungen am Inspektionsprotokoll vorgenommen
werden können.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung kann aus einem Inspektionsprotokoll
oder vorzugsweise mehreren Inspektionsprotokollen ein Zusammenfassungsprotokoll
generiert werden. Das Zusammenfassungsprotokoll ist bevorzugt als
PDF-Dokument ausgebildet. Dieses wird vorzugsweise daraus generiert, falls
in dem Inspektionsprotokoll Abweichungen enthalten sind, das heißt
einige mit „nein" beantwortete Prüfungspunkte
vorhanden sind.
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Diese
Abweichungen werden mittels einer in der Rechnereinheit 2 integrierten
Konvertierungsmatrix in Klartextanweisungen umgewandelt. Diese im Zusammenfassungsprotokoll
enthaltenen Klartextanweisungen bilden dann eine für den
Betreiber der Maschinen leicht lesbare Mängelliste, die
ihm auf einfache Weise einen Überblick über die
sicherheitstechnischen Mängel der Anlage liefern.
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Zur
Vorauswahl der in einem Zusammenfassungsprotokoll zusammengefassten
Inspektionsprotokolle wird bevorzugt vom Benutzer ein vorgegebener
Zeitraum eingegeben. Dann werden alle Inspektionsprotokolle, die
in diesem Zeit raum erstellt wurden zu einem Zusammenfassungsprotokoll
zusammengefasst. Um die Anzahl der einem Zusammenfassungsprotokoll
zuzuordnenden Inspektionsprotokolle weiter einzugrenzen können
weitere Sortierungskriterien vom Benutzer definiert werden. Als Sortierungskriterien
können beispielsweise die Installationsorte von Maschinen,
die Hersteller von Maschinen oder die Kostenstellen von Betreibern
der Maschinen dienen.
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- 1
- Dokumentationssystem
- 2
- Rechnereinheit
- 3
- Datenbank
- 4
- Ein-/Ausgabeeinheit
- 5
- Form-Giesserei-Kernherstellungsmaschine
- 6
- Lichtgitter
- 7
- Sendelichtstrahlen
- 8
- Sender
- 9
- Gehäuse
- 10
- Empfänger
- 11
- Gehäuse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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