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DE102007034998B4 - Vakuumentsorgungsanlage für Flüssigkeiten, insbesondere an Bord eines Fahrzeuges - Google Patents

Vakuumentsorgungsanlage für Flüssigkeiten, insbesondere an Bord eines Fahrzeuges Download PDF

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Abstract

Vakuumentsorgungsanlage für Flüssigkeiten, insbesondere an Bord eines Fahrzeuges, z. B. eines Luftfahrzeuges, umfassend ein Becken (2), welches über eine Ventileinheit (3) und ein Leitungssystem an einen mit Unterdruck beaufschlagten Sammelbehälter angeschlossen ist, wobei die Ventileinheit ein Flüssigkeitsreservoir (7) aufweist, welches über einen Zulauf (13) mit dem Becken (2) und über einen Ablauf (14), dem ein Ventil (16) zugeordnet ist, mit dem Leitungssystem verbunden ist, wobei das Ventil (16) einen innerhalb des Flüssigkeitsreservoirs (7) angeordneten Schwimmer (17) umfasst, der mit einem ablaufseitig am Flüssigkeitsreservoir angeordneten Ventilsitz (19) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmer (17) in einer Ventilpatrone (22) geführt ist, in welcher der Ventilsitz (19) ausgeführt ist, dass in den Zulauf (13) ein mechanischer Geruchsverschluß (34) mit einem auf einem Sitz (31) aufliegenden Schwimmkörper (29) integriert ist und der Schwimmkörper (29) des Geruchsverschlusses (34) in einer Führungshülse (28) geführt ist, welche den Sitz (31) und oberhalb desselben mindestens eine seitliche...

Description

  • Die Erfindung betrifft, wie im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegeben, eine Vakuumentsorgungsanlage für Flüssigkeiten, insbesondere an Bord eines Fahrzeugs, z. B. eines Luftfahrzeugs, umfassend ein Becken, welches über eine Ventileinheit und ein Leitungssystem an einen mit Unterdruck beaufschlagten Sammelbehälter angeschlossen ist, wobei die Ventileinheit ein Flüssigkeitsreservoir aufweist, welches über einen Zulauf mit dem Becken und über einen Ablauf, dem ein Ventil zugeordnet ist, mit dem Leitungssystem verbunden ist, wobei das Ventil einen innerhalb des Flüssigkeitsreservoirs angeordneten Schwimmer umfasst, der mit einem ablaufseitig am Flüssigkeitsreservoir angeordneten Ventilsitz zusammenwirkt.
  • Flugzeuge, z. T. aber auch Schiffe und Züge und andere Fahrzeuge, sind mit Vakuumentsorgungsanlagen ausgestattet. Dabei sind jeweils die Toiletten, Handwaschbecken, Bordküchen-Spülbecken und ähnlichen Einrichtungen über eine zugeordnete Ventileinheit und ein Leitungssystem an einen Sammelbehälter angeschlossen, in dem, bezogen auf den Umgebungsdruck der betreffenden Einrichtung (bei Flugzeugen den Kabinendruck) ein Unterdruck herrscht. Wird die jeweilige Ventileinheit geöffnet, wird der Inhalt des betreffenden Wasch-, Spül-, Toiletten- oder sonstigen Beckens aufgrund des Druckgefälles in den Sammelbehälter befördert. Auch im Gebäudebereich sind verschiedentlich entsprechende Vakuumentsorgungsanlagen für Flüssigkeiten anzutreffen.
  • Die DE 102005045343 A1 offenbart eine gattungsgemäße Vakuumentsorgungsanlage, die auf die Zwischenspeicherung des Abwassers (Grauwassers) eines Handwaschbeckens eines Flugzeuges und Abgabe des zwischengespeicherten Abwassers, wenn ein vorgegebener Füllstand im Zwischenspeicher (Flüssigkeitsreservoir) erreicht wird, ausgerichtet ist. Der Ventilkörper ist dabei an seinem oberen Ende mit einem Schwimmkörper in Form einer Rollmembran verbunden, welche an der Innenwand des Zwischenspeichers abrollen kann, wenn der Ventilkörper auftriebsbedingt vom Ventilsitz abhebt und das Ventil öffnet.
  • Für moderne Großraumflugzeuge wird aus verschiedenen Gründen (z. B. Hygiene, Komfort, Platzbedarf) die Installation von Urinalen erwogen. Diese sollen unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit (möglichst geringes Start- und Fluggewicht) nach Möglichkeit wasserlos betreibbar sein, so wie dies für Gleichdruck-Entsorgungssysteme bekannt ist ( EP 1076739 B1 , US 5711037 A , WO 2005/071172 A1 und WO 2005/071173 A1 ).
  • Die Erfindung zielt demgemäß darauf ab, eine Vakuumentsorgungsanlage der eingangs angegebenen Art bereitzustellen, bei der es sich bei dem Flüssigkeitsbecken, dessen Inhalt in den Sammelbehälter zu entleeren ist, insbesondere um ein wasserlos betriebenes Urinal handeln kann, wobei die Vakuumentsorgungsanlage insbesondere auch den weiteren Anforderungen an ein modernes Flugzeug gerecht wird wie namentlich eine hohe Zuverlässigkeit, einen geringen Wartungsaufwand, einen hohen Bedienungskomfort, eine nur minimale Geräusch- und Geruchsemission und eine hohe Hygiene, wo bei die zwischen das Becken und das Leitungssystem geschaltete Ventileinheit ohne Fremdenergie und ohne manuelle Betätigung arbeiten soll.
  • Gelöst wird die vorstehend angegebene Aufgabenstellung gemäß der Erfindung, indem bei einer Vakuumentsorgungsanlage der eingangs angegebenen Art der Schwimmer in einer Ventilpatrone geführt ist, in welcher der Ventilsitz ausgeführt ist, sowie in den Zulauf ein mechanischer Geruchsverschluß mit einem auf einem Sitz aufliegenden Schwimmkörper integriert ist und der Schwimmkörper des Geruchsverschlusses in einer Führungshülse geführt ist, welche den Sitz und oberhalb desselben mindestens eine seitliche Durchtrittsöffnung umfasst, wobei die Ventilpatrone nach oben zum Becken hin aus dem Flüssigkeitsreservoir entnehmbar ist. Mithin sind für die erfindungsgemäße Vakuumentsorgungsanlage für Flüssigkeiten in Kombination miteinander mehrere Merkmale wesentlich: So ist zwischen das Flüssigkeitsbecken und das dieses mit dem Sammelbehälter verbindende Leitungssystem ein Flüssigkeitsreservoir geschaltet, welches ablaufseitig mit einem rein mechanisch arbeitenden, schwimmergesteuerten Ventil ausgestaltet ist, wobei der betreffende Schwimmer innerhalb des Flüssigkeitsreservoirs angeordnet ist und das Ventil bei Erreichen eines vorgegebenen Flüssigkeitsstandes in dem Reservoir öffnet. Weiterhin ist zulaufseitig an dem Flüssigkeitsreservoir, d. h. zwischen dem Flüssigkeitsbecken und dem Flüssigkeitsreservoir ein mechanischer Geruchsverschluss vorgesehen, welcher einen auf einem Sitz aufliegenden Schwimmkörper umfasst. Der Schwimmkörper des Geruchsverschlusses, wie er der Art nach im wesentli chen aus der GB 2432596 A bekannt ist, schwimmt auf, wenn Flüssigkeit in das Becken gelangt, und entlässt diese ohne weiteres in das Flüssigkeitsreservoir, wo sie bis zum Erreichen des vorgegebenen Flüssigkeitsspiegels angesammelt wird.
  • Der Geruchsverschluss wirkt dabei ersichtlich zugleich gewissermaßen als ”Geräuschverschluss”, indem er den zwischen dem Flüssigkeitsbecken und dem Flüssigkeitsreservoir liegenden Zulauf des Flüssigkeitsreservoirs insbesondere auch dann verschließt, wenn der Inhalt des Flüssigkeitsreservoirs in den Sammelbehälter hinein abgesaugt wird. Die erfindungsgemäße Vakuumentsorgungsanlage arbeitet auf diese Weise zuverlässig gänzlich unabhängig von Fremdenergie ohne störende Geräusch- oder Geruchsbildung und bedarf keiner manuellen Betätigung, was im Ergebnis die Ausrüstung von über eine Vakuumentsorgungsanlage verfügenden Luft- und sonstigen Fahrzeugen mit wasserlos betriebenen Urinalen ermöglicht, für welchen Zweck sich keines der aus dem Stand der Technik bekannten für Gleichdruckbetrieb bestimmten wasserlosen Urinale eignet. Entsprechendes gilt für die Entsorgung anderer Flüssigkeiten über Vakuumentsorgungsanlagen wie insbesondere die Abwässer von Bordküchen und Handwaschbecken (sog. Grauwasser) an Bord von Luft- und sonstigen Fahrzeugen oder aber auch im stationären Einsatz im Bereich der Gebäudetechnik.
  • Weiterhin ist der Schwimmkörper des Geruchsverschlusses in einer Führungshülse geführt, welche den Sitz und oberhalb desselben mindestens eine seitliche Durchtrittsöffnung umfasst. Eine solche Gestaltung erweist sich als vorteilhaft insbesondere im Hinblick auf die Zuverlässigkeit des Geruchsverschlusses auch bei außer gewöhnlichen Betriebszuständen des mit der erfindungsgemäßen Vakuumentsorgungsanlage ausgestatteten Fahrzeuges. Ebenfalls unter Gesichtspunkten der Zuverlässigkeit ist der Schwimmkörper des Geruchsverschlusses bevorzugt in Form einer Kugel ausgeführt, wobei dies auch im Hinblick auf einen möglichst geringen Herstellungs- und Wartungsaufwand von Vorteil ist, beispielsweise weil in diesem Falle die Gefahr, dass sich Fremdkörper im Bereich des Geruchsverschlusses festsetzen, besonders gering ist.
  • Und gemäß einem weiteren für die Erfindung charakteristischen Merkmal ist vorgesehen, dass der Schwimmer des ablaufseitigen Ventils in einer Ventilpatrone geführt ist, in welcher der Ventilsitz ausgeführt ist. Die Ventilpatrone bildet mit dem darin aufgenommenen Schwimmer eine bauliche Einheit, die im Falle eines entsprechenden Wartungsbedarfs mit minimalem Aufwand ausgetauscht werden kann. Besonders günstig ist es insoweit, wenn die Ventilpatrone nach oben zum Becken hin aus dem Flüssigkeitsreservoir entnehmbar ist. Ist der Schwimmkörper des Geruchsverschlusses in dem weiter oben beschriebenen Sinne in einer Führungshülse geführt, so ist diese besonders bevorzugt mit der vorstehend erläuterten Ventilpatrone zu einer Einheit verbindbar, sodass zu Wartungszwecken eine einzige vormontierte Baugruppe, welche die Ventilpatrone samt dem daran ausgeführten Ventilsitz, den in ihr aufgenommenen Schwimmer, die mit ihr verbundene Führungshülse samt dem an dieser aufgeführten Sitz für den Schwimmkörper des Geruchsverschlusses sowie den Schwimmkörper selbst umfasst, mit geringstem Aufwand austauschbar ist.
  • Zweckmäßigerweise mündet in das Flüssigkeitsreservoir oberhalb des maximalen Füllstandes eine Belüftungsöffnung, über welche ein Druckausgleich zwischen dem Inneren des Flüssigkeitsreservoirs und dem Umgebungsdruck (bei Flugzeugen dem Kabinendruck) möglich ist. Der entsprechende Druckausgleich kommt insbesondere nach dem Ende der Entleerung des Flüssigkeitsreservoirs, wenn das Entleerungsventil wieder geschlossen ist, zum Tragen und begünstigt das Öffnen des Geruchsverschlusses durch Aufschwimmen des entsprechenden Schwimmkörpers bereits bei geringen Flüssigkeitsmengen in dem Becken. Für diese Funktion reicht eine Belüftungsöffnung mit einem vergleichsweise kleinen Querschnitt aus, wodurch eine nennenswerte Geräusch- und Geruchsemission durch die Belüftungsöffnung hindurch ausgeschlossen ist. Um ein übriges zu tun, kann an die Belüftungsöffnung eine Bypassleitung angeschlossen werden, welche mit einem im Hinblick auf Geräusche und Gerüche unsensiblen Bereich (z. B. Frachtraum) kommuniziert und/oder in welche Geruchs- und Geräuschfilter integriert sein können.
  • Im Hinblick auf die typischen Anwendungsfälle erweist sich als vorteilhaft, wenn die Querschnittsfläche des Ventilsitzes wesentlich kleiner ist als die Querschnittsfläche des Schwimmers. Dies ist günstig für die Betriebssicherheit der erfindungsgemäßen Vakuumentsorgungsanlage bei den üblicherweise bestehenden Druckverhältnissen.
  • Der Querschnitt des Flüssigkeitsreservoirs kann sich von oben nach unten erweitern, beispielsweise indem das entsprechende Gehäuse mehr oder weniger konisch ausgeführt ist. Dies ist günstig im Hinblick auf die Betriebssicherheit der Vakuumentsorgungsanlage bei niedrigen Temperaturen, wenn potentiell die Gefahr besteht, dass die in dem Flüssigkeitsreservoir angesammelte Flüssigkeit einfriert. Vor dem gleichen Hintergrund kann es vorteilhaft sein, wenn der Schwimmer durch einen geeigneten Mechanismus unabhängig vom Flüssigkeitsstand in dem Flüssigkeitsreservoir aktiv anhebbar ist, um eine Entleerung einzuleiten.
  • Eine abermals andere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass eine Abdeckung vorgesehen ist, die mindestens eine Durchtrittsöffnung aufweist und an dem Becken oder einem mit dem Becken verbundenen Montagering fixierbar ist. Die Abdeckung kann dabei insbesondere in einer entsprechend ausgeführten, vertieften Ausnehmung des Beckens angeordnet sein. Die Durchtrittsöffnungen gestatten einen Durchtritt der in das Becken gelangenden Flüssigkeit zu dem Geruchsverschluss. Die Abdeckung deckt dabei den Geruchsverschluss nach oben, zum Becken hin ab. Sie ist geeignet, geringe Mengen an Restflüssigkeit, die sich im Bereich des Geruchsverschlusses ansammelt, sowohl optisch abzudecken als auch nennenswerte Geruchsemissionen zu vermeiden. Mit Vorteil läßt sich die betreffende Abdeckung auch zur Lagesicherung der Ventilpatrone heranziehen; in diesem Falle braucht zum Austausch der Ventilpatrone lediglich die Abdeckung entfernt zu werden, woraufhin sich die Ventilpatrone dem Flüssigkeitsreservoir ohne weiteres nach oben hin entnehmen und gegen eine neue Ventilpatrone austauschen läßt, wobei nach Einsetzen der Ventilpatrone diese nicht gesondert fixiert werden muss, weil dies durch das anschließende Aufsetzen der Abdeckung erreicht wird.
  • Bei einer geeigneten Ausführung des Leitungssystems (Gefälle) und Auslegung der übrigen Komponenten erfüllt die vorstehend erläuterte, für erfindungsgemäße Vakuumentsorgungsanlagen für Flüssigkeiten charakteristische Ventileinheit ihren Zweck auch dann, wenn der in dem Sammelbehälter herrschende Druck betriebsbedingt mit dem Umgebungsdruck übereinstimmt. Dies ist insoweit ein attraktiver Aspekt, als insoweit bei einem mit einer erfindungsgemäßen Vakuumentsorgungsanlage ausgerüsteten Flugzeug am Boden und in niedrigen Flughöhen nicht für jede. Entleerung des Flüssigkeitsreservoirs der Ventileinheit in den Sammelbehälter hinein die Vakuumpumpe in Betrieb gesetzt werden muss. Erkennbare Vorteile hiervon sind beispielsweise eine entsprechend reduzierte Lärmbelästigung sowie eine gesteigerte Lebensdauer der Vakuumpumpe. Aus vorstehendem wird überdies ersichtlich, dass sich im Ergebnis die vorstehend erläuterte Ventileinheit letztendlich auch für bestimmte Gleichdruck-Anwendungen eignet, bei denen der Flüssigkeits-Sammelbehälter unter überhaupt keinen Umständen mit einem gegenüber dem Umgebungsdruck reduzierten Betriebsdruck beaufschlagt wird.
  • Ist indessen aufgrund der anwendungsspezifischen Gegebenheiten eine Verlegung des Leitungssystems mit einem für einen zuverlässigen Gleichdruckbetrieb ausreichenden Gefälle von der Ventileinheit bis zum Sammelbehälter nicht möglich, so wird, wenn die zwischen dem Sammelbehälter und der Umgebung herrschende Druckdifferenz betriebsbedingt (z. B. bei geparktem Flugzeug) einen Mindestwert unterschreitet, durch eine geeignete Steuerung eine den Sammelbehälter evakuierende Vakuumpumpe in Betrieb gesetzt, wenn das Flüssigkeitsreservoir der Ventileinheit gefüllt und in den Sammelbehälter zu entleeren ist.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt die Zeichnung einen Vertikalschnitt durch den unteren Bereich eines als Urinal ausgeführten Beckens mit einer daran angeordneten, in Anwendung der Erfindung ausgeführten Ventileinheit.
  • Das zur Verwendung im Rahmen einer Flugzeug-Vakuumentsorgungsanlage, welche im Übrigen in herkömmlicher Weise ausgeführt ist, bestimmte Urinal 1 umfasst ein Becken 2, welches über eine unterhalb des Beckens angeordnete Ventileinheit 3 und ein (nicht dargestelltes) Leitungssystem an einen mit Unterdruck beaufschlagten Sammelbehälter angeschlossen ist. An dem Becken 2 ist an dessen unterem Abschnitt eine durch einen etwa zylindrischen Stutzen 4 begrenzte Ausnehmung 5 angeordnet, wobei der Stutzen 4 in einen Flansch 6 übergeht.
  • Die Ventileinheit 3 weist ein Flüssigkeitsreservoir 7 auf. Dieses ist gebildet durch ein Gehäuse 10, welches eine im wesentlichen zylindrische Außenwand 8 und einen Boden 9 aufweist und über einen Montagering 11 mit dem Flansch 6 verbunden ist. Die Öffnung 12 des Montageringes 11 bildet dabei einen Teil des Zulaufs 13, über den das Flüssigkeitsreservoir 7 mit dem Becken 2 verbunden ist. Der Ablauf 14 des Flüssigkeitsreservoirs 7 ist durch einen in dem Boden 9 des Gehäuses angeordneten Anschlussstutzen 15 gebildet.
  • Dem Ablauf 14 ist ein Ventil 16 zugeordnet. Hierzu ist ein im Innenraum des Flüssigkeitsreservoirs 7 angeordneter, im wesentlichen zylindrisch ausgeführter Schwimmer 17 vorgesehen, an dessen konisch zulaufendem unteren Endbereich ein als Dichtring 18 ausgeführtes Dichtelement angeordnet ist. Der Dichtring 18 wirkt mit einem Dichtsitz 19 zusammen, welcher in einem in den Anschlussstutzen 15 hineinragenden und gegenüber diesem mittels eines O-Ringes 20 angedichteten trichterförmigen Sitzring 21 ausgebildet ist.
  • Der Sitzring 21 bildet den untersten Teil einer Ventilpatrone 22, welche im Übrigen ein Führungsrohr 23 für den Schwimmer 17 und einen oberen Abschlussring 24 umfaßt, wobei das Führungsrohr 23 mit dem Sitzring 21 über zwei untere Stege 25 und mit dem Abschlussring 24 über zwei obere Stege 26 verbunden ist. Der Abschlussring 24 der Ventilpatrone 22 ist gegenüber dem Montagering 11 mittels eines O-Ringes 27 angedichtet.
  • In den Abschlussring 24 ist eine Führungshülse 28 eingesetzt. In dieser ist ein Schwimmkörper 29 in Form einer hohlen Kunststoffkugel 30 aufgenommen. Diese liegt auf einem Sitz 31 auf, welcher über eine entsprechend gestaltete Stufe innen in der Führungshülse 28 ausgeführt ist. Die Seitenwand 32 der Führungshülse 28 weist Durchbrüche 33 auf, durch welche hindurch Flüssigkeit in das Innere der Führungshülse 28 eintreten kann. Der Schwimmkörper 29 und der zugeordnete Sitz 31 bilden gemeinsam einen Geruchsverschluss 34, der ein Austreten von Geruchsemissionen aus dem Inneren des Flüssigkeitsreservoirs 7 durch dessen Zulauf 13 verhindert.
  • In dem Stutzen 4 des Beckens 2 ist eine kappenartige Abdeckung 35 aufgenommen. Der Deckel 36 der Abdeckung ist dabei an die Kontur des Beckens 2 angepasst ausgeführt. Die im wesentlichen zylindrische Seitenwand 37 der Abdeckung 35 hält zumindest bereichsweise zu der Innenfläche des Stutzens 4 einen Abstand ein, wodurch Durchtrittskanäle 38 entstehen. In Verbindung mit der in der Seitenwand 37 der Abdeckung 35 vorgesehenen Durchtrittsöffnung 39 gestattet dies eine Flüssigkeitsströmung von dem Becken 2 durch die Führungshülse 28 hindurch in das Flüssigkeitsreservoir 7. Die Abdeckung 35 ist mit dem Montagering 11 mittels eines Bajonettverschlusses verbunden; sie bewirkt, indem sie auf der Oberkante des Abschlussringes 24 anliegt, die Lagesicherung der Ventilpatrone 22 innerhalb des Flüssigkeitsreservoirs 7.
  • An der unteren Stirnfläche der Führungshülse 28 ist ein elastischer Pufferring 40 angeordnet, der beim Öffnen des Ventils 16 das Anstoßen des Schwimmers 17 an der Führungshülse 28 dämpft. In das Flüssigkeitsreservoir 7 mündet oberhalb des maximalen Füllstandes eine (nicht dargestellte) Belüftungsöffnung, an die eine Bypassleitung anschließbar ist, in welche bei Bedarf ein Geruchs- und Geräuschfilter integriert sein kann.

Claims (8)

  1. Vakuumentsorgungsanlage für Flüssigkeiten, insbesondere an Bord eines Fahrzeuges, z. B. eines Luftfahrzeuges, umfassend ein Becken (2), welches über eine Ventileinheit (3) und ein Leitungssystem an einen mit Unterdruck beaufschlagten Sammelbehälter angeschlossen ist, wobei die Ventileinheit ein Flüssigkeitsreservoir (7) aufweist, welches über einen Zulauf (13) mit dem Becken (2) und über einen Ablauf (14), dem ein Ventil (16) zugeordnet ist, mit dem Leitungssystem verbunden ist, wobei das Ventil (16) einen innerhalb des Flüssigkeitsreservoirs (7) angeordneten Schwimmer (17) umfasst, der mit einem ablaufseitig am Flüssigkeitsreservoir angeordneten Ventilsitz (19) zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmer (17) in einer Ventilpatrone (22) geführt ist, in welcher der Ventilsitz (19) ausgeführt ist, dass in den Zulauf (13) ein mechanischer Geruchsverschluß (34) mit einem auf einem Sitz (31) aufliegenden Schwimmkörper (29) integriert ist und der Schwimmkörper (29) des Geruchsverschlusses (34) in einer Führungshülse (28) geführt ist, welche den Sitz (31) und oberhalb desselben mindestens eine seitliche Durchtrittsöffnung (33) umfasst, wobei die Ventilpatrone (22) nach oben zum Becken (2) hin aus dem Flüssigkeitsreservoir (7) entnehmbar ist.
  2. Vakuumentsorgungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flüssigkeitsreservoir (7) eine Belüftungsöffnung aufweist.
  3. Vakuumentsorgungsanlage nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwimmer (17) in einer Ventilpatrone (22) geführt ist, in welcher der Ventilsitz (19) ausgeführt ist.
  4. Vakuumentsorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die ablaufseitige Innenseite der Ventilpatrone (22) radial außerhalb des Ventilsitzes (19) trichterförmig ausgeführt ist.
  5. Vakuumentsorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Querschnittsfläche des Ventilsitzes (19) wesentlich kleiner ist als die Querschnittsfläche des Schwimmers (17).
  6. Vakuumentsorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Durchtrittsöffnungen (39) aufweisende, an dem Becken (2) oder einem mit dem Becken verbundenen Montagering (11) fixierbare Abdeckung (35) vorgesehen ist.
  7. Vakuumentsorgungsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilpatrone (22) mittels der Abdeckung (35) lagegesichert ist.
  8. Vakuumentsorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilpatrone (22) zusammen mit der Führungshülse (28) nach oben zum Becken (2) hin aus dem Flüssigkeitsreservoir (7) entnehmbar ist.
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