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DE102007034539A1 - Schonendes Bleichmittel - Google Patents

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DE102007034539A1
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Carlos Malet
Mercedes Mendoza Cruz
Miguel Osset
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Henkel AG and Co KGaA
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Abstract

Bei hypochlorithaltigen Bleichmitteln sollte die Textilschonung beim Waschen von Textilien verbessert werden. Dies gelang durch ein flüssiges wässriges hypochlorithaltiges Bleichmittel, das Polyolefinwachs, einen Riechstoff ausgewählt aus der Gruppe umfassend Diphenylmethan, Diphenyloxid, 2-Methyl-naphthyl-ether und Mischungen aus diesen, Chelatisierungsmittel und Tensid enthält.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft hypochlorithaltige Bleichmittel, die durch die Optimierung von zusätzlich in ihnen enthaltenen Wirkstoffen eine verbesserte Textilschonung beim Waschen von Textilien aufweisen.
  • Effizientes Reinigen ist eines der Erfordernisse, welche die Akzeptanz von Wasch- und Reinigungsmitteln beim Verbraucher beeinflusst. Dies erfordert das Bereitstellen von Mitteln mit einem breiten Fleckentfernungspotential, die beispielsweise ölige und fettige Anschmutzungen von Textilien oder harten Oberflächen, wie Fliesen oder Kacheln, entfernen können. Um dieser Forderung nachkommen zu können, sind unter anderem Hypochloritbleiche enthaltende Mittel entwickelt worden, in denen das Hypochlorit als starkes Oxidationsmittel zum chemischen Abbau, der Zerstörung und der Entfernung der Anschmutzungen beiträgt. Ein weiterer Vorteil des Einsatzes von Hypochlorit ist darin zu sehen, dass es als effektives Desinfektionsmittel wirkt. Allerdings werden Hypochlorit-haltige Mittel von manchen Verbrauchern als zu agressiv, sei es gegenüber Textilien oder auch der menschlichen Haut, empfunden. Bei verlängerter Anwendung hypochlorithaltiger Waschmittel kann es zur Vergilbung mancher, insbesondere weißer, Textilien kommen; auch läßt sich unter Umständen eine Abnahme der Weicheit der Textilien beobachten („Steifwerden").
  • Als weiterer Nachteil wird manchmal empfunden, dass nach dem Kontakt mit menschlicher Haut, der sich bei der Anwendung solcher Mittel mit bloßer Hand in der sogenannten Handwäsche oder beim Reinigen harter Oberflächen zwangsläufig ergibt und der auch beispielsweise durch die Benutzung von Handschuhen nicht immer vermieden werden kann, ein an der Haut haftender Geruch entsteht, der sich auch nach mehrmaligem Waschen mit Wasser nicht immer ganz entfernen lässt.
  • In der US-amerikanischen Patentschrift US 7 214 652 B1 wird ein flüssiges hypochlorithaltiges Mittel vorgeschlagen, welches eine Weichmacheremulsion enthält und frei von optischen Aufhellern ist, wobei die Weichmacheremulsion polyethylen- oder polypropylen-basiert ist und ein anionisches Tensid aus der Klasse der Di-(alkyl-sulfonylphenyl)-oxide enthält.
  • In der europäischen Patentanmeldung EP 0 606 707 werden Mittel beschrieben, die eine Polymerkomponente zusammen mit einer Hypochloritverbindung enthalten und zu einer Verminderung übler Gerüche des eigentlichen Mittels wie auch der damit gereinigten Oberflächen führen. Dies könnte sich auf die hohe Viskosität dieser Mittel zurückführen lassen, so dass Verbindungen, die für den nachteiligen Geruch verantwortlich sind, eventuell in Vesikeln eingeschlossen werden.
  • Die europäische Patentanmeldung EP 0 812 909 A1 beschreibt die Verwendung von Polycarboxylatpolymer in hypochlorithaltigen Bleichmitteln zur Vermeidung unangenehmer Gerüche, die aus dem Kontakt solcher Mittel mit Hautoberflächen resultieren.
  • Auch die europäische Patentanmeldung EP 0 622 451 beschäftigt sich mit der Aufgabe der Geruchsbildung beim und nach dem Anwenden chlorhaltiger Mittel und schlägt vor, ein Parfüm zu verwenden. Dabei stößt man allerdings auf die Schwierigkeit, dass einerseits nur wenige Duftstoffe in Gegenwart der starken Oxidationskraft chlorbasierter Bleichmittel stabil sind, und andererseits der Geruch nach Chlor sehr stark und nur schwierig durch ein Parfüm zu maskieren ist. EP 0 622 451 schlägt vor, 0,000002 Gew.-% bis 2 Gew.-% bleichstabiler Duftstoffe, ausgewählt aus den Klassen der Acetale, Aldehyde, Ester, Alkohole, Ketone, Ether, Nitrile und Terpene, in solchen Mitteln zu verwenden.
  • Aus der deutschen Patentanmeldung DE 44 35 386 A1 sind wäßrige Weichspülerdispersionen auf Esterquat-Basis bekannt, die Polyolefinwachse als Verdickungsmittel enthalten.
  • Ein subjektiver Eindruck von Textilpflege durch die Anwendung hypochlorithaltiger Mittel läßt sich beim Verbraucher durch die Maßnahmen des Standes der Technik nicht nachdrücklich erreichen. Auch wenn der Zusatz von Polyolefinwachs zu hypochlorithaltigen Bleichmitteln eine Verbesserung der Eigenschaften der mit diesen Bleichmitteln behandelten Textilien bewirkt, insbesondere einen weicheren Griff der Textilien, wiegt dies in Anwendersicht die Nachteile der Vergilbungsgefahr und der Geruchsverschlechterung sowie die empfundene Aggressivität des Hypochlorits nicht auf.
  • Ein Gegenstand der Erfindung, die hier Abhilfe schafen will, ist ein flüssiges wäßriges hypochlorithaltiges Bleichmittel, das Polyolefinwachs, einen Riechstoff ausgewählt aus der Gruppe umfassend Diphenylmethan, Diphenyloxid, 2-Methyl-naphthyl-ether und Mischungen aus diesen, Chelatisierungsmittel und Tensid enthält.
  • Nach der Anwendung so zusammengesetzter Mittel beim Waschen von Wäschestücken kommt es nicht nur zu einem objektiv messbaren Reinigungsergebnis, sondern auch zu einem für den Anwender sensorisch nachvollziehbaren „Wohlfühleffekt" durch das Zusammenwirken des Weichheitsgefühls der Wäsche mit einem angenehmen Duft (oder zumindest dem Ausbleiben des oft als negativ empfundenen „Chlorgeruchs"), der nicht durch ein Vergilben des Wäschestücks beeinträchtigt wird.
  • Unter in den erfindungsgemäßen Mittel enthaltenen Polyolefinwachsen sind hierbei überwiegend lineare Polyolefine mit wachsartigem Charakter zu verstehen, bei denen es sich insbesondere um Produkte mit relativ niedrigen Molmassen im Bereich von 500 bis 20000 handelt. Die Herstellung der Polyolefinwachse erfolgt in der Regel durch direkte Niederdruckpolymerisation oder, bevorzugt, Hochdruckpolymerisation der Monomere oder durch gezielte Depolymerisation von Produkten höherer Molmassen. Auch der Einsatz modifizierter Polyolefinwachse, wie sie beispielsweise durch Copolymerisation von Ethylen mit geeigneten anderen Monomeren wie beispielsweise Vinylacetat oder Acrylsäure hergestellt werden können, ist möglich. Die Dispergierbarkeit von Polyolefinen kann durch oxidative Oberflächenbehandlung verbessert werden. Bevorzugt eingesetzte partiell oxidierte Polyolefinwachse können durch Polymerisation von Olefinen, insbesondere Ethylen, vorzugsweise in Abwesenheit eines Katalysators unter frühzeitigem Polymerisationsabbruch, und anschließende partielle Oxidation, z. B. durch Einleiten von Luft, oder durch Copolymerisation von Olefinen, insbesondere Ethylen, mit geeigneten anderen Monomeren wie beispielsweise Acrylsäure hergestellt werden, wobei der molare Anteil der Acrylsäureeinheiten vorzugsweise 20%, insbesondere 10% nicht übersteigt.
  • Der Einsatz von high-density Polyethylenwachs mit einem mittleren Molekulargewicht im Bereich von 500 bis 10.000 und insbesondere 2.000 bis 5.000 ist bevorzugt. Gewünschtenfalls können auch kationische beziehungsweise pseudokationische Polyethylenwachse eingesetzt werden.
  • Üblicherweise gelangen die Polyolefinwachse als wäßrige Dispersionen in den Handel, die einen Feststoffgehalt von 1 Gew.-% bis 25 Gew.-% und insbesondere 2 Gew.-% bis 15 Gew.-% aufweisen. Diese enthalten in der Regel geringe Mengen an Dispergierhilfsmittel, beispielsweise anionische oder nichtionische Tenside, wobei im Rahmen der vorliegenden Erfindung vorzugsweise Polyolefindispersionen eingesetzt werden, die durch nichtionische Tenside stabilisiert sind.
  • Vorzugsweise enthält ein erfindungsgemäßes Mittel 0,01 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,1 Gew.-% bis 2 Gew.-% Polyolefinwachs.
  • Überraschenderweise wurde gefunden, daß die Kombination der gegebenenfalls partiell oxidierten Polyolefinwachse mit den genannten Riechstoffen, welche den mit Chlorbleiche assoziierten Geruch an menschlicher Haut, die mit Hypochlorit-haltigen Mitteln in Kontakt gekommen ist, verringern, eine weitere Steigerung der positiven Textileigenschaften nach der Anwendung des Mittels ergibt.
  • Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von Riechstoffen zur Verminderung des Geruches nach Chlorbleiche an menschlicher Haut, die in Kontakt mit einem Chlorbleiche und Polyolefinwachs enthaltenden Mittel gekommen ist, wobei der Riechstoff ausgewählt wird aus der Gruppe umfassend Diphenylmethan, Diphenyloxid, 2-Methyl-naphthyl-ether und deren Mischungen. In einem bevorzugten Aspekt der Verwendung befindet sich die Haut an einer menschlichen Hand.
  • Der Riechstoff weist vorzugsweise eine Kombination von Diphenylmethan und Diphenyloxid in einem Gewichtsverhältnis von 1:1 bis 1:50, insbesondere von 1:10 bis 1:5 auf. Er weist weiterhin bevorzugt eine Kombination von Diphenylmethan und 2-Methyl-naphthyl-ether in einem Gewichtsverhältnis von 50:1 bis 1:10, insbesondere von 5:1 bis 1:1 auf. Auch bevorzugt ist, wenn der Riechstoff eine Kombination von Diphenyloxid und 2-Methyl-naphthyl-ether in einem Gewichtsverhältnis von 250:1 bis 1:1, insbesondere von 50:1 bis 5:1 aufweist.
  • Der genannte Riechstoff kann, als solcher oder in Form einer Zubereitung, die ihn enthält, nach der Verwendung des chlorhaltigen Mittels auf die Hautstellen, die mit dem besagten Mittel in Kontakt gekommen sind, aufgebracht werden. Bevorzugt ist jedoch, wenn der Riechstoff bereits Teil der Zusammensetzung ist, welche die Chlorbleiche enthält, beispielsweise Teil eines erfindungsgemäßen Mittels.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zum Bleichen von Anschmutzungen auf Textilien und/oder harten Oberflächen, in dem man ein erfindungsgemäßes Mittel einsetzt.
  • Ein erfindungsgemäßes Mittel ist eine wäßrige Flüssigkeit, die unverdünnt oder gegebenenfalls nach Vermischen mit Wasser auf einer textilen oder harten Oberfläche angewendet werden kann und die vorzugsweise 0,5 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere 1 Gew.-% bis 6 Gew.-%, an Alkalimetallhypochlorit, insbesondere Natriumhypochlorit, enthält.
  • Ein erfindungsgemäßes Mittel enthält vorzugsweise 0,0005 Gew.-% bis 0,005 Gew.-% Diphenylmethan, 0,005 Gew.-% bis 0,025 Gew.-% Diphenyloxid, und/oder 0,0001 Gew.-% bis 0,005 Gew.-% 2-Methyl-naphthyl-ether.
  • Eine erfindungsgemäße Zusammensetzung enthält vorzugsweise 0,1 Gew.-% bis 2 Gew.-% an Alkalimetallhydroxid und bis zu 5 Gew.-% an bleichstabilem Tensid, insbesondere Betain, Aminoxid und/oder Alkylethersulfat.
  • Unter den Betainen sind insbesondere bevorzugt solche der allgemeinen Formel I,
    Figure 00060001
    in der R1 eine Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen oder eine Gruppe R4CO-NH-(CH2)n- ist, R2 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen ist, R3 Wasserstoff oder eine Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen ist, R4 eine Alkyl- oder Alkenylgruppe mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen ist, m eine Zahl von 1 bis 6 und n eine Zahl von 1 bis 3 ist. Beispiele für besonders geeignete Vertreter dieser Klasse von Tensiden umfassen C12-18-Alkyl-dimethylbetain, kommerziell erhältlich als Kokosnußbetain, und C10-16-Alkyl-dimethylbetain, kommerziell erhältlich als Laurylbetain. Eine weitere Klasse besonders bevorzugter Tenside sind die Alkylethersulfate, die durch Umsetzung von Alkoholen (vorzugsweise mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen) mit Alkylenoxiden, insbesondere Ethylenoxid, und anschließende Sulfatierung und Neutralisation erhältlich sind, insbesondere ein mit 2 Equivalenten Ethylenoxid alkoxyliertes C12-14-Fettalkoholethersulfat. In den Ethersulfaten ist das korrespondierende Kation vorzugsweise Natrium. Eine weitere Klasse besonders bevorzugter Tenside sind die Aminoxide, die mindestens einen Alkylrest mit 6 bis 22 C-Atomen und bis zu zwei kürzere Alkylreste mit 1 bis 4 C-Atomen, die gegebenenfalls auch hydroxysubstituiert sein können, am Stickstoffatom der NO-Gruppierung tragen. Gewünschtenfalls können die erfindungsgemäßen Mittel zusätzlich auch noch andere Tenside, vorzugsweise in Mengen nicht über 1 Gew.-%, enthalten. Darunter sind insbesondere Seifen (Alkalisalze, insbesondere Natrium- und/oder Kaliumsalze von Fettsäuren mit vorzugsweise 12 bis 18 C-Atomen) zu nennen. Tenside sind insgesamt vorzugsweise in Mengen bis zu 5 Gew.-%, insbesondere von 0,01 Gew.-% bis 3 Gew.-% in erfindungsgemäßen Mitteln enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Zubereitungen enthalten zusätzlich Chelatisierungsmittel, vorzugsweise Alkylphosphonsäuren und unter diesen insbesondere solche mit zumindest einem Aminoxid-Substituenten an der Alkylgruppe, hier als Aminoxidphosphonsäuren bezeichnet, Polyacrylsäuren und/oder Phosphonogruppen-aufweisende Polyacrysäuren, die auch in der Form ihrer Alkalisalze vorliegen können. Die Einarbeitung derartiger Kom plexbildner führt überraschenderweise zu besonders gutem Erhalt des Farbeindrucks weißer Textilien, die mit dem diese enthaltenden Mittel behandelt werden. Aminoxidphosphonsäuren werden normalerweise durch Oxidation von Aminoalkylphosphonsäuren hergestellt. Sie gehören vorzugsweise zur Gruppe von Verbindungen gemäß allgemeiner Formel (II),
    Figure 00070001
    in der R5 Wasserstoff, eine Gruppe -(CH2)x(CHCH3)y-NH2->O oder ein Alkalimetall ist, x eine Zahl von 1 bis 4 und y 0 oder 1 ist. Unter den besonders bevorzugten Aminoxidphosphonsäuren ist das Aminoxid auf der Basis der Aminotrimethylenphosphonsäure. Vorzugsweise sind in den erfindungsgemäßen Mitteln 0,01 Gew.-% bis 2 Gew.-% Chelatisierungsmittel enthalten.
  • Die Mittel enthalten vorzugsweise 0,5 Gew.-% bis 2 Gew.-% Silikat, insbesondere Alkalimetallsilikat. Gegebenenfalls kann zusätzlich oder stattdessen Carbonat, insbesondere Alkalimetallcarbonat, in Mengen von vorzugsweise 0,1 Gew.-% bis 2% Gew.-%, in ihnen enthalten sein.
  • Gewünschtenfalls können die erfindungsgemäßen Mittel Farbstoffe beziehungsweise Pigmente enthalten.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel können in einfacher Weise durch Vermischen von Wasser mit den obengenannten Inhaltsstoffen in den angegebenen Mengen hergestellt werden. Sie können als solche oder nach Verdünnen mit Wasser, insbesondere in Mengen von 1 Volumenteil bis 200 Volumenteilen, insbesondere 2 Volumenteilen bis 150 Volumenteilen, pro 1 Volumenteil des Mittels, in maschinellen oder manuellen Textilwaschverfahren oder in der Textilvorbehandlung vor oder gegebenenfalls auch anstelle eines Waschvorgangs (das heißt als sogenannter Fleckentferner) eingesetzt werden; auch ihre entsprechende Verwendung zur Reinigung harter Oberflächen ist möglich. Beispiele Mittel der nachfolgend wiedergegebenen Zusammensetzungen (Angaben in Gew.-%)
    M1 M2
    NaOCl 2 3,24
    NaOH 1,25 1,25
    Fettalkylethersulfat 1 2,1
    Lauryldimethylamin-N-oxid 0,5 -
    Fettsäure 0,25 -
    Aminotrimethylenphosphonsäure-N-oxid 0,6 0,1
    Natriumsilikat 2 -
    Polyethylenwachs 0,2 0,2
    Duftstoff* 0,025 0,01
    Wasser ad 100
    • * Mischung aus Diphenylmethan, Diphenyloxid und 2-Methyl-naphthyl-ether
    wurden in Konzentrationen von jeweils 0,75 Gew.-% in wässrigen Waschflotten zum Waschen von Baumwollhandtüchern (Flottenverältnis 1:20) verwendet. Nach 20 Minuten wurde die Waschflotte mit Wasser auf das doppelte Volumen verdünnt und die Handtücher nach Schleudern an der Luft getrocknet. Die Weichheit der Handtücher wurde im Paarvergleich mit Handtüchern, welche ansonsten gleich aber mit Mitteln, welchen das Polyethylenwachs, der Duftstoff, das Chelatisierungsmittel oder alle drei der genannten Wirkstoffe fehlte, gewaschen worden waren, von einem erfahrenen Testpersonenpanel ermittelt. Die mit den erfindungsgemäßen Mitteln gewaschenen Handtücher wurden im Durchschnitt über das gesamte Testpanel mit mindestens 2 Einheiten besser bewertet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 7214652 B1 [0004]
    • - EP 0606707 [0005]
    • - EP 0812909 A1 [0006]
    • - EP 0622451 [0007, 0007]
    • - DE 4435386 A1 [0008]

Claims (18)

  1. Flüssiges wäßriges hypochlorithaltiges Bleichmittel, das Polyolefinwachs, einen Riechstoff ausgewählt aus der Gruppe umfassend Diphenylmethan, Diphenyloxid, 2-Methyl-naphthyl-ether und Mischungen aus diesen, Chelatisierungsmittel und Tensid enthält.
  2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,5 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere 1 Gew.-% bis 6 Gew.-%, an Alkalimetallhypochlorit, insbesondere Natriumhypochlorit, enthält.
  3. Mittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,01 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,1 Gew.-% bis 2 Gew.-% Polyolefinwachs enthält.
  4. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,1 Gew.-% bis 2 Gew.-% an Alkalimetallhydroxid und bis zu 5 Gew.-% an bleichstabilem Tensid, insbesondere Betain, Aminoxid und/oder Alkylethersulfat, enthält.
  5. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,01 Gew.-% bis 2 Gew.-% Chelatisierungsmittel, insbesondere Organophosphonsäure und/oder Phosphonat, enthält
  6. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,0005 Gew.-% bis 0,005 Gew.-% Diphenylmethan, 0,005 Gew.-% bis 0,025 Gew.-% Diphenyloxid, und/oder 0,0001 Gew.-% bis 0,005 Gew.-% 2-Methyl-naphthyl-ether enthält.
  7. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es Diphenylmethan und Diphenyloxid in einem Gewichtsverhältnis von 1:1 bis 1:50, insbesondere von 1:10 bis 1:5 enthält.
  8. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es Diphenylmethan und 2-Methyl-naphthyl-ether in einem Gewichtsverhältnis von 50:1 bis 1:10, insbesondere von 5:1 bis 1:1, enthält.
  9. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass es Diphenyloxid und 2-Methyl-naphthyl-ether in einem Gewichtsverhältnis von 250:1 bis 1:1, insbesondere von 50:1 bis 5:1, enthält.
  10. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,0005 Gew.-% bis 0,005 Gew.-% Diphenylmethan, 0,005 Gew.-% bis 0,025 Gew.-% Diphenyloxid, und/oder 0,0001 Gew.-% bis 0,005 Gew.-% 2-Methyl-naphthyl-ether enthält.
  11. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass es 0,5 Gew.-% bis 2 Gew.-% Silikat, insbesondere Alkalimetallsilikat, enthält.
  12. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass es Carbonat, insbesondere in Mengen von 0,1 Gew.-% bis 2% Gew.-%, enthält.
  13. Verwendung von Riechstoffen zur Verminderung des Geruches nach Chlorbleiche an menschlicher Haut, die in Kontakt mit einem Chlorbleiche und Polyolefinwachs enthaltenden Mittel gekommen ist, wobei der Riechstoff ausgewählt wird aus der Gruppe umfassend Diphenylmethan, Diphenyloxid, 2-Methyl-naphthyl-ether und deren Mischungen.
  14. Verwendung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Riechstoff Diphenylmethan und Diphenyloxid in einem Gewichtsverhältnis von 1:1 bis 1:50, insbesondere von 1:10 bis 1:5 enthält.
  15. Verwendung nach Anspruch 13 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Riechstoff Diphenylmethan und 2-Methyl-naphthyl-ether in einem Gewichtsverhältnis von 50:1 bis 1:10, insbesondere von 5:1 bis 1:1, enthält.
  16. Verwendung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Riechstoff Diphenyloxid und 2-Methyl-naphthyl-ether in einem Gewichtsverhältnis von 250:1 bis 1:1, insbesondere von 50:1 bis 5:1, enthält.
  17. Verfahren zum Bleichen von Anschmutzungen auf Textilien und/oder harten Oberflächen, dadurch gekennzeichnet, dass man ein Mittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12 einsetzt.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel vor seiner Anwendung mit Wasser in Mengen von 1 Volumenteil bis 200 Volumenteilen, insbesondere 2 Volumenteilen bis 150 Volumenteilen, pro 1 Volumenteil des Mittels, vermischt wird.
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