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Die
automatische Betätigung
von Rollläden ist
mittlerweile weit verbreitet. Dabei sind aus der Praxis zwei unterschiedliche
Systeme bekannt. Bei dem älteren
System sitzt in der Wickelwelle des Rollladens ein Rohrmotor, um
die Wickelwelle im Sinne eines Auf- oder Abwickelns des Rollladenpanzers von
der Rollladenwelle anzutreiben. Der Rohrmotor ist ein mit Netzspannung
betriebener Getriebemotor, der selbsthemmend ist. Ohne Strom kann
der Rollladen weder geöffnet
noch geschlossen werden.
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Bei
dem anderen System erfolgt die Betätigung der Rollladenwelle über einen
Rollladengurt, der mit einem elektrischen Antriebssystem gekuppelt ist.
Das Antriebssystem kann entweder ein Friktionssystem sein, mit dessen
Hilfe der Rollladengurt in Richtung auf einen federvorgespannten
Aufwickelmechanismus transportiert wird, oder der Motor treibt selbst
eine Gurtscheibe an, an der der Rollladengurt einends verankert
ist.
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Wenn
in einer Wohnung oder einem Haus ein Glasbruch auftritt ist entweder
ein Unwetterschaden die Ursache oder ein Einbruchsversuch. In beiden
Fällen
ist es zweckmäßig wenn
ein anderer Verschluss für
das Fenster vorgesehen wird.
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Ausgehend
hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, ein System beziehungsweise
die Komponenten hierfür
zu schaffen, die im Falle eines Glasbruches einen neuen Verschluss
für das
Fenster schaffen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch das
Sicherheitssystem mit den Merkmalen des Anspruches 1, beziehungsweise
die zugehörigen
Komponenten, gelöst.
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Zu
dem neuen Sicherheitssystem gehört
ein Rollladenpanzer, der auf eine Rollladenwelle aufwickelbar ist.
Die Rollladenwelle ist über
einen Antriebsmotor, der seine Energie aus dem Netz bezieht, in
Umdrehungen zu versetzen, und zwar sowohl um den Rollladenpanzer
von der Wickelwelle abzulassen als auch um ihn auf die Wickelwelle
aufzuwickeln und somit den Rollladen zu öffnen.
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Dem
Antriebsmotor ist eine Steuereinrichtung zugeordnet, durch die der
Antriebsmotor willkürlich
durch den Benutzer oder zeitgesteuert in Gang gesetzt werden kann.
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Die
Steuereinrichtung umfasst außerdem eine
Empfangseinrichtung für
Steuersignale, nämlich solche
Steuersignale, die von einem Glasbruchsensor kommen, der zu dem
Sicherheitssystem gehört. Unter
Glasbruchsensor soll hier jegliche Form von Meldeeinrichtung verstanden
sein, die verwendet wird, um das Vorhandensein eines Glasbruches
zu erkennen. Der Glasbruchsensor ist mit einer Sendeeinrichtung
versehen, um Signale, die für
einen Glasbruch kennzeichnend sind, an die Empfangseinrichtung der
Steuereinrichtung zu übermitteln.
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Das
Gesamtsystem aus Steuereinrichtung und Glasbruchsensor arbeitet
dann in der Weise, dass beim Erkennen eines Glasbruches durch den Glasbruchsensor
und dem Übermitteln
der entsprechenden Signale die Steuereinrichtung den Antriebsmotor
in Gang setzt. Der Antriebsmotor bewegt die Wickelwelle im Sinne
eines Abwickelns des Rollladenpanzers von der Wickelwelle.
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Durch
das neue Sicherheitssystem wird somit sichergestellt, dass das jeweilige
Fenster verschlossen wird.
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Je
nach den Gegebenheiten in der Wohnung oder dem Haus können mehrere
Glasbruchsensor in unterschiedlichen Räumen installiert sein, die
dafür sorgen,
dass nicht nur die Rollläden
von demjenigen Raum geschlossen werden, in dem sich der ansprechende
Glasbruchsensor befindet, sondern sämtliche Glasbruchsensor sind
mit allen Rollladenantrieben verbunden, damit alle Rollläden geschlossen werden,
wenn einer der Glasbruchsensor einen Glasbruch erkennt.
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Für den Rollladenpanzer
kommt jede Art von bekannten Rollladenpanzern in Frage, beispielsweise
auch solche aus metallischen Lamellen.
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Wenn
ein Rohrmotor verwendet wird, ist zweckmäßigerweise die Rollladenwelle
rohrförmig, um
den Antriebsmotor unmittelbar darin unterzubringen. Rohrmotoren
haben den Vorteil, den Rollladen verhältnismäßig schnell zu schließen, da
sie über eine
große
Antriebsleistung verfügen.
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Im
Falle eines Rohrmotors wird dieser zweckmäßigerweise unmittelbar mit
Netzspannung gespeist.
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Die
Erfindung ist ebenso gut verwendbar in Verbindung mit Rollläden, die über einen
Gurt betätig werden.
Die Rollladenwelle, gleichgültig
ob massiv oder rohrförmig,
ist mit einer Gurtscheibe drehfest verbunden. An dieser Gurtscheibe
ist mit einem Ende der Rollladengurt befestigt, der auf der Gurtscheibe aufwickelbar
ist.
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Der
Antriebsmotor ist abgesetzt von der Rollladenwelle angeordnet, und
dazu eingerichtet, den Rollladengurt zu bewegen.
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Für die Art
des Antriebs des Rollladengurtes kommen zwei Lösungen in Frage. Der Antriebsmotor kann über ein
Getriebe eine oder mehrere Friktionsrollen antreiben, die über Reibschluss
den Rollladengurt mitnehmen. Der Rollladengurt wird mit einer Wickelautomatik
auf der Basis eines Federmotors aufgewickelt. Die andere Möglichkeit
besteht darin, den Antriebsmotor mit einer Gurtscheibe getrieblich
zu kuppeln, an dem das andere Ende des Rollladengurtes befestigt
ist.
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Die
Motoren, mit denen der Rollladengurt bewegt wird, sind vorzugsweise
Motoren, die mit einer Sicherheitskleinspannung versorgt werden.
Der Vorteil dieser Anordnung besteht in der geringen Größe und der
Möglichkeit
der Nachrüstbarkeit.
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Die
Kommunikation zwischen dem Glasbruchsensor und der Steuereinrichtung
für den
Antriebsmotor kann drahtlos sein oder drahtgebunden. Die drahtlose
Anordnung lässt
sich leicht ohne großen
Installationsaufwand nachrüsten.
Die drahtgebundene hat dagegen den Vorteil, weniger störempfindlich
zu sein.
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Als
Glasbruchsensor eignet sich jede bekannte Art von Glasbruchsensoren,
wie sie handelsüblich
sind.
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Im
Sinne einer möglichst
einfachen Installation beziehungsweise Nachrüstbarkeit ist es von Vorteil,
wenn der Glasbruchsensor batteriegespeist ist. Dabei kann zur Erhö hung der
Lebensdauer der Batterie zusätzlich
eine Fotozellenanordnung vorgesehen sein, um bei Tageslicht die
erforderliche Energie aus dem Licht zu gewinnen.
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In
der nachfolgenden Figurenbeschreibung ist das Grundprinzip der Erfindung
erläutert.
Es versteht sich, dass eine Reihe von Abwandlungen möglich sind,
um das erfinderische Konzept an die jeweiligen Bedingungen anzupassen.
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In
der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung veranschaulicht. Es zeigen:
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1 einen über einen
Gurt angetriebenen Rollladen, in Verbindung mit einem Glasbruchsensor,
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2 den
prinzipiellen elektromechanischen und elektronischen Aufbau der
Anordnung nach 1,
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3 den
Antrieb des Rolladengurtes des Rollladens nach 1 unter
Verwendung einer motorgetriebenen Gurtscheibe und
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4 den
Antrieb der Rollladenwelle mittels eines Rohrmotors.
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1 zeigt
in einer schematisierten Darstellung den mechanischen Aufbau beziehungsweise
die mechanische Anordnung des erfindungsgemäßen Sicherheitssystems. Zu
der Anordnung gehört
ein Rollladen 1 sowie ein an einer Fernsterscheibe 2 montierter
Glasbruchsensor 3.
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Der
Rollladen 1 weist einen Rollladenpanzer 4 auf,
der auf eine Rollladenwelle 5 aufwickelbar ist. Die Rollladenwelle 5 ist
mit Lagerzapfen 6 versehen, mit deren Hilfe sie oberhalb
eines nicht weiter gezeigten Gebäudefensters,
beispielsweise unterhalb des Fenstersturzes, drehbar gelagert ist.
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Der
Rollladenpanzer 4 setzt sich aus einzelnen gegeneinander
beweglichen Lamellen 7 zusammen und ist mit einer Kante
an der Rollladenwelle 5 befestigt, während die andere Kante eine
Unterkante 8 bildet, die vor dem Fenster auf und ab bewegbar
ist, bis sie auf eine Fensterbrüstung
(nicht dargestellt) aufsteht.
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Mit
der Rollladenwelle 5 ist eine Gurtscheibe 9 drehfest
verbunden, an der einends ein Rollladengurt 11 verankert
ist. Der Rollladengurt 11 führt durch eine Antriebseinrichtung 12 und
von dort zu einer Aufwickelscheibe 13, die mittels einer
Achse 14 drehbar gelagert ist. Die Aufwickelscheibe 13 ist
in bekannter Weise in einer Mauertasche angeordnet und mittels eines
Federmotors in Form einer Uhrwerksfeder im Sinne des Aufwickelns
des Rollladengurtes 11 vorgespannt.
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Die
Antriebseinrichtung 12 enthält zusätzlich die erforderliche Elektronik.
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An
dem Fenster, zu dem der erläuterte
Rollladen 1 gehört,
befindet sich an dessen schematisch gezeigter Fensterscheibe 2 an
einer entsprechend geeigneten Stelle der Glasbruchsensor 3.
Bei dem Glasbruchsensor 3 handelt es sich um jegliche übliche Art
von Glasbruchsensorn, die den bei einem Glasbruch auftretenden Körperschall
in der Fensterscheibe 2 erfassen. Da die spezielle Art
des Glasbruch sensors 3 nicht Gegenstand der Erfindung ist, braucht
sie an dieser Stelle nicht weiter erläutert zu werden.
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2 zeigt
den schematischen Aufbau und die zum Zusammenwirken zwischen dem
Glasbruchsensor 3 und dem Rollladen 1 erforderlichen
Grundbausteine in schematisierter Darstellung.
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In
dem Gehäuse
der Antriebseinrichtung 12 befindet sich ein mit einer
Sicherheitskleinspannung betriebener Antriebsmotor 16,
der über
ein formschlüssig
wirkendes Zahnradgetriebe 17 eine Friktionsrolle 18 (oder
mehrere) antreibt. Durch nicht weiter veranschaulichte weitere Umlenk-
und Tastrollen wird sichergestellt, dass der Umschwingungswinkel ausreicht,
um eine hinreichende Friktionsmitnahme zwischen der Friktionsrolle 18 und
dem Rollladengurt 11 zu erzeugen.
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Der
Motor 16 ist an eine Steuereinrichtung 19 angeschlossen,
die einen zentralen Steuerteil 20 aufweist. Der zentrale
Steuerteil 20 erzeugt die erforderliche Kleinspannung aus
der Netzspannung und dient beispielsweise auch dazu, die physikalischen Endlagen
des Rollladenpanzers 4 zu erfassen. Der Steuerteil 20 sorgt
dafür,
dass der Rollladenpanzer 4 lediglich zwischen diesen physikalischen
Endlagen bewegt wird. Ferner kann der zentrale Steuerteil 20 eine
Uhreinrichtung enthalten, um den Rollladenpanzer 4 zeitgesteuert
auf oder ab zu bewegen. Mit Hilfe des zentralen Steuerteils 20 können auch
benutzerspezifische Funktionen wie Sonnenschutz und dergleichen
gesteuert werden.
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An
den zentralen Steuerteil 20 ist eine Tastatur 21 angeschlossen,
mit Tasten 22 und 23, über die der Benutzer willkürlich den
Rollladen 1 im Sinne des Öffnens oder Schließens ansteuern
kann. Diese oder noch weitere Tasten können zum Programmieren verwendet
werden.
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Schließlich ist
an den zentralen Steuerteil 20 eine Empfangseinrichtung 24 angeschlossen.
Die Empfangseinrichtung 24 stellt eine Kommunikationsschnittstelle
der Antriebseinrichtung 12 dar. Über diese Kommunikationsschnittstelle
kann die Antriebseinrichtung 12 ein Signal bekommen, durch
das sie veranlasst wird, den Antriebsmotor 15 im Sinnen
eines Schließens
des Rolladens 1 in Gang zu setzen.
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Die
Empfangseinrichtung 24 arbeitet mit einer Frequenz, wie
sie für
vergleichbare Anwendungen im Haushaltsbereich freigegeben und lizenzfrei ist.
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Die
Auswerteelektronik 26 des Glasbruchsensors 3 ist
mit einer Sendeeinrichtung 27 verbunden, die ebenfalls
eine Kommunikatonseinrichtung darstellt.
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Die
Sendeeinrichtung 27 arbeitet auf derselben Frequenz, wie
die Empfangseinrichtung 24 und auch mit derselben Kodierung,
damit auf drahtlose Weise ein Signal von dem Glasbruchsensor 3 auf
die Antriebseinrichtung 12 störungsfrei übertragen werden kann. Ferner
ist an die Auswerteelektronik 26 noch ein akustischer Signalgeber 28 angeschlossen.
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Die
insoweit beschriebene Anordnung arbeitet wie folgt:
Im Normalbetrieb
steuert der zentrale Steuerteil 20 zeitabhängig den
Rollladen 1, indem in entsprechender Weise der Motor 16 in
Gang gesetzt wird. Die Empfangseinrichtung 24 ist ständig in
Betrieb und insoweit jederzeit darauf vorbereitet, ein entsprechendes
Signal zu erhalten. Der in demselben oder in einem anderen Raum
befindliche Glasbruchsensor 3 überwacht in bekannter Weise
kontinuierlich der jeweilige Fensterscheibe 2. So lange
kein einen Glasbruch kennzeichnender Schall auftritt, erzeugt der Glasbruchsensor 3 über das
Signalhorn 28 kein Signal. Ebenfalls wird kein Signal,
das einen Alarmzustand signalisiert, über die Sendeeinrichtung 27 abgestrahlt.
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Sollte
nun ein Schallereignis auftreten, das für einen Glasbruch kennzeichnend
ist, wird dies von der Auswerteelektronik 26 erfasst. Die
Auswerteelektronik 26 steuert daraufhin umgehend das Signalhorn 28 an
um einen akkustischen Alarm abzugeben. Außerdem wird von der Auswerteelektronik 26 über die Sendeeinrichtung
ein Signal auf drahtlose Weise an die Empfangseinrichtung 24 der
Antriebseinrichtung 12 übermittelt.
Dieses Signal wird in dem zentralen Steuerteil 20 ausgewertet.
Die zentrale Steuereinrichtung 19 sorgt dafür, dass
umgehend der Antriebsmotor 16 im Sinne eines Schließens des
Rollladens 1 in Gang gesetzt wird.
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Die
Funkstrecke zwischen der Steuereinrichtung und dem Glasbruchsensor 3 wird
durch bekannte Kodierungstechniken hinreichend sicher, um zu vermeiden,
dass fremde Glasbruchsensoren oder andere Systeme, die auf einer ähnlichen
oder der gleichen Frequenz arbeiten, zu Fehlsteuerungen der Steuereinrichtung 12 führen. Diese
Kodierungstechniken sind bekannt und es können beliebige Varianten ausgewählt werden,
die die gewünschte
Funktion erbringen.
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Abweichend
von der erläuterten
Ausführungsform
kann die Verbindung zwischen dem Glasbruchsensor 3 und
der Antriebseinrichtung 12 auch drahtgebunden sein. Ferner
ist es möglich,
ständig den
Kommunikationsweg zwischen den beiden Einheiten zu überwachen,
um die Funktionsfähigkeit
zu überprüfen, damit
im Fehlerfall bei Unterbrechung der Kommunikationsverbindung ein
Alarmsignal abgegeben wird. Zu diesem Zweck kann auch die Antriebseinrichtung 12 mit
einer Alarmeinrichtung ausgestattet sein. Ferner ist es dazu zweckmäßig, die Kommunikationsverbindung
zwischen der Antriebseinrichtung 12 und dem Glasbruchsensor 3 bidirektional
zu gestalten, damit sich diese Einheiten wechselweise kontrollieren
können.
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Die
Erläuterung
des Grundprinzips sah die Verwendung eines Rollladens und eines
Glasbruchsensors vor. Es ist ohne weiteres zu verstehen, dass ein
und derselbe Rollladen 1 über mehrerer Glasbruchsensor 3 angesteuert
werden kann, die sich an unterschiedlichen Fenstern der Wohnung
oder des Raums befinden. Ferner ist es möglich, mit Hilfe eines oder
mehrerer Glasbruchsensoren 3 mehr als einen Rollladen,
beispielsweise mehrere oder sämtliche
Rollläden,
eines Gebäudes
oder einer Wohneinheit anzusteuern, um sie im Glasbruchfall automatisch
zu öffnen.
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Das
erfindungsgemäße Konzept
ist nicht auf Rollladenantriebe beschränkt, bei dem der Rollladengurt über eine
Friktionsmitnahme angetrieben wird. 3 zeigt
eine Anordnung unter Verwendung eines Rollladengurtes 11,
der auf eine Gurtscheibe 29 aufgewickelt wird. Die Gurtscheibe 29 sitzt
auf einer Ausgangswelle 31 eines Getriebemotors 32.
Der Getriebemotor 32 wird in der gleichen Weise wie der
Motor 16 aus einer zentralen Steuereinheit 19 angesteuert.
Der Getriebemotor 32 wird über eine Sicherheitskleinspan nung
zwischen 12 und 48 Volt betrieben.
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4 zeigt
die Ausführung
des Rollladens 1 mit einer rohrförmigen Wickelwelle 5,
an der mit einer Kante der Rollladenpanzer 4 befestigt
ist. Im Inneren der rohrförmigen
Wickelwelle 5 befindet sich ein Rohrmotor 33,
der an eine Steuereinrichtung 34 angeschlossen ist. Die
Steuereinrichtung 34 bekommt ihre Versorgungsspannung über eine
Netzleitung 35.
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An
dem Rohrmotor 33 sind ferner Einstellglieder 36 zu
erkennen, mit deren Hilfe Endschalter verstellt werden, die die
Endlagen des Rollladenpanzers 4 definieren. Die Steuereinrichtung 34 kann
vom Prinzip her in der gleichen Weise ausgebildet sein, wie die
Steuereinrichtung 19, jedenfalls was die Kommunikation
zwischen der Steuereinrichtung 34 und einem oder mehreren
Glasbruchsensoren 3 anbelangt.
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Eine
Sicherheitseinrichtung setzt sich aus einem Rollladen und einem
Glasbruchsensor zusammen. Zwischen dem Glasbruchsensor und dem Rollladen
besteht eine Kommunikationsverbindung. Sobald der Glasbruchsensor
das Vorhandensein eines Glasbruches erfasst, wird über die
Kommunikationsverbindung ein entsprechendes Signal an den Rollladen übermittelt.
Der Rollladen wird daraufhin geschlossen.