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DE102007023608B3 - Schaltgerät mit Schaltanordnungen mit Flüssigkeit als leitendem Medium - Google Patents

Schaltgerät mit Schaltanordnungen mit Flüssigkeit als leitendem Medium Download PDF

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DE102007023608B3
DE102007023608B3 DE200710023608 DE102007023608A DE102007023608B3 DE 102007023608 B3 DE102007023608 B3 DE 102007023608B3 DE 200710023608 DE200710023608 DE 200710023608 DE 102007023608 A DE102007023608 A DE 102007023608A DE 102007023608 B3 DE102007023608 B3 DE 102007023608B3
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H29/00Switches having at least one liquid contact
    • H01H29/004Operated by deformation of container

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Abstract

Eine Schaltanordnung (2) zum Schalten einer elektrischen Versorgungsspannung weist einen flüssigkeitsdichten Behälter (10) auf, in dem sich eine elektrisch gut leitende, gegenüber Stromfluss chemisch stabile Flüssigkeit (11) befindet. Die Schaltanordnung (2) weist ein Absperrelement (12) auf, das mittels einer elektrischen Betätigungseinrichtung (7) betätigbar ist. Die Flüssigkeit (11) bildet in Abhängigkeit von einer Schaltstellung des Absperrelements (12) entweder ein einheitliches Gesamtvolumen oder mehrere voneinander getrennte Teilvolumina (14). Die Schaltanordnung weist zwei Schaltkontakte (3) auf, die in die Flüssigkeit (11) eingetaucht sind und an die von außerhalb des Behälters (10) elektrische Leiter (4) anschließbar sind. Die Schaltkontakte (3) sind derart angeordnet, dass sie im Falle der voneinander getrennten Teilvolumina (14) in verschiedenen der Teilvolumina (14) angeordnet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schaltgerät, das ein Gehäuse aufweist, in dem mindestens drei Schaltanordnungen angeordnet sind. Ein derartiges Schaltgerät weist pro Schaltanordnung zwei Lastanschlüsse auf, die zum Anschließen von Leitern von außerhalb des Gehäuses zugänglich sind und die innerhalb des Gehäuses mit je einem der Schaltkontakte der jeweiligen Schaltanordnung verbunden sind. Das Schaltgerät weist weiterhin mindestens zwei Betätigungsanschlüsse auf, die zum Anschließen von Leitern von außerhalb des Gehäuses zugänglich sind und die innerhalb des Gehäuses mit einer Betätigungseinrichtung für die Schaltanordnungen verbunden sind.
  • Schaltgeräte der zuletzt beschriebenen Art sind als elektromagnetische Schaltgeräte (meist in der Form von Schützen) weit verbreitet. Die entsprechende Schaltanordnung weist als das Element, welches die Schaltkontakte miteinander verbindet bzw. voneinander trennt, eine Kontaktbrücke auf. Die Kontaktbrücke wird mittels eines Kontaktbrückenträgers und eines elektromagnetisch betätigten Ankers geschaltet.
  • Bei Schaltgeräten der obenstehend beschriebenen Art muss bei geschlossenen Kontakten eine hoher mechanischer Druck aufgebaut und beibehalten werden, damit der Übergangswiderstand zwischen den Schaltkontakten und der Kontaktbrücke klein ist. Wird der Kontakt aktiv geschlossen (Schließer), muss die Betätigungseinrichtung diese Kraft während des geschlossenen Zustands permanent aufrecht erhalten. Wird der Kontakt aktiv geöffnet (Öffner), muss die Kontaktkraft überwunden werden, um die Kontaktbrücke von den Schaltkontakten abzuheben. In diesem Fall muss die die Vorspannung überwindende Kraft während des geöffneten Zustands permanent aufrecht erhalten werden. Zum Aufbringen der erforderlichen Kräfte muss das elekt romagnetische Aktorsystem mit einem relativ hohen Strom beaufschlagt werden. Hiermit ist eine relativ hohe Verlustleistung verbunden.
  • Bei Schaltgeräten der vorstehend beschriebenen Art treten ferner bei Schaltvorgängen Lichtbögen auf. Derartige Lichtbögen führen zu Kontaktabbrand und Verschmutzung des Schaltgeräts. In Einzelfällen kann es auch zu einem Verschweißen der Kontaktbrücke mit den Schaltkontakten kommen.
  • Aus der DE 1 199 847 ist ein elektrischer Schalter mit einer leitenden Flüssigkeit bekannt, die in einem abgedichteten, rohrartigen, Kontaktanschlüsse enthaltenden Behälter aus einem viskoelastischen, deformierbaren Material angeordnet ist. Der Behälter ist mittels eines äußeren Schaltelements deformierbar und so in der Lage, die elektrische Verbindung zwischen den Kontaktanschlüssen zu unterbrechen. Der Schalter der DE 1 199 847 dient zum Schalten von Signalspannungen, beispielsweise bei elektronischen Datenverarbeitungsanlagen.
  • Aus der DE 2 058 946 ist ein Quecksilberkontakt bekannt, der ein elastisches Gehäuse aufweist, welches zur Kontaktgabe verformt wird. Bei diesem Kontakt ragen zwei jeweils mit den stirnseitigen Leitungsanschlüssen verbundene Elektroden in das Gehäuseinnere und stehen mit dem Quecksilber in Verbindung. Der Quecksilberkontakt wird für Relais, beispielsweise in Fernmelde-, Signal- und Starkstromanlagen verwendet.
  • Aus dem DE 202 09 951 U1 ist ein elektrischer Schalter mit mindestens zwei Anschlusselektroden für einen Stromdurchgang und einem eine elektrisch leitfähige Flüssigkeit umschließenden Hohlraum bekannt, wobei die Flüssigkeit mindestens ein Teilstück des Stromweges zwischen den Anschlusselektroden vermittelt. Im Hohlraum ist beweglich ein Trennkörper aus einem Isolierstoff angeordnet, durch dessen Bewegung die Flüssigkeit von mindestens einer der Anschlusselektroden trennbar ist. Der Trennkörper kann aus Keramik bestehen.
  • Aus der DE 1 092 097 ist eine elektrische Schaltanordnung mit mehreren stangenförmigen, linear verschiebbaren Schaltelementen und mehreren entlang der Verschieberichtung der Schaltelemente in getrennten, durch Kanäle verbundenen Kammern angeordneten Flüssigkeitskontakten bekannt. Die stangenförmigen Schaltelemente bestehen teilweise aus leitenden und teilweise aus nicht leitenden Bereichen. Je nach ihrer Schaltstellung trennen oder verbinden die Schaltelemente mehrere Flüssigkeitskontakte.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Möglichkeiten zu schaffen, auf zuverlässige Weise ein niederenergetisches Schalten des Schaltgeräts zu ermöglichen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Schaltgerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 6.
  • Erfindungsgemäß weist das Schaltgerät ein Gehäuse auf. Im Gehäuse des Schaltgeräts sind mindestens drei Schaltanordnungen. Die Schaltanordnungen weisen jeweils einen flüssigkeitsdichten Behälter auf, in dem sich eine elektrisch gut leitende, gegenüber Stromfluss chemisch stabile Flüssigkeit befindet. Die Schaltanordnungen weisen weiterhin jeweils ein Absperrelement auf, das mittels einer elektrischen Betätigungseinrichtung betätigbar ist. Die Flüssigkeit bildet in Abhängigkeit von einer Schaltstellung des jeweiligen Absperrelements jeweils entweder ein einheitliches Gesamtvolumen oder mehrere voneinander getrennte Teilvolumina. Die Schaltanordnungen weisen schließlich jeweils zwei Schaltkontakte auf, die in die Flüssigkeit eingetaucht sind und an die von außerhalb des Behälters elektrische Leiter anschließbar sind. Die Schaltkontakte der Schaltanordnungen sind derart angeordnet, dass sie im Falle der voneinander getrennten Teilvolumina in verschiedenen der Teilvolumina angeordnet sind. Das Schaltgerät weist pro Schaltanordnung jeweils zwei Lastanschlüsse auf, die zum Anschließen von Leitern von außerhalb des Gehäuses zugänglich sind und die innerhalb des Gehäuses mit je ei nem der Schaltkontakte der jeweiligen Schaltanordnung verbunden sind. Das Schaltgerät weist weiterhin mindestens zwei Betätigungsanschlüsse auf, die zum Anschließen von Leitern von außerhalb des Gehäuses zugänglich sind und die innerhalb des Gehäuses mit der Betätigungseinrichtung verbunden sind. Die Schaltanordnungen werden zwangsweise gemeinsam betätigt. Hierbei werden mindestens drei der Schaltanordnungen gleichartig betätigt. Die gleichartig betätigten Schaltanordnungen sind derart ausgebildet, dass von ihnen die Phasen eines Drehstromsystems schaltbar sind.
  • Es ist möglich, dass die Absperrelemente mechanisch vorgespannt sind, so dass sie im ansteuerungsfreien Zustand in einer vorbestimmten Stellung gehalten werden. Alternativ ist es möglich, dass die Absperrelemente mechanisch derart beschaltet sind, dass sie im ansteuerungsfreien Zustand sowohl in der Schaltstellung, in der die Flüssigkeit das einheitliche Gesamtvolumen bildet, als auch in der Schaltstellung, in der die Flüssigkeit die voneinander getrennten Teilvolumina bildet, stabil gehalten werden.
  • Es ist möglich, dass die Behälter mechanisch elastisch verformbar sind. In diesem Fall können Absperrelemente von außen auf den Behälter einwirken. Das Material der Absperrelemente ist in diesem Fall prinzipiell beliebig wählbar.
  • Alternativ ist es möglich, dass die Absperrelemente innerhalb der Behälter angeordnet sind. In diesem Fall müssen die Absperrelemente aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen. Beispielsweise kann das Material eine Keramik sein.
  • Mittels des Schaltgeräts sind mehrere Lastspannungen gemeinsam schaltbar, beispielsweise die Phasen eines drei- oder fünfphasigen Drehstromsystems.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den Zeichnungen. Es zeigen in Prinzipdarstellung:
  • 1 schematisch ein Schaltgerät, 2 eine mögliche Ausgestaltung einer Schaltanordnung in einem ersten Schaltzustand,
  • 3 die Schaltanordnung von 2 in einem zweiten Schaltzustand, 4 eine weitere mögliche Ausgestaltung einer Schaltanordnung in einem ersten Schaltzustand, 5 die Schaltanordnung von 4 in einem zweiten Schaltzustand, 6 eine Betätigungseinrichtung und ein Absperrelement in einer ersten Schaltstellung und 7 die Betätigungseinrichtung und das Absperrelement von 6 in einer zweiten Schaltstellung.
  • Gemäß 1 weist ein Schaltgerät ein Gehäuse 1 auf. Im Gehäuse 1 sind mehrere Schaltanordnungen 2 angeordnet. Die Schaltanordnungen 2 sind in der Regel gleich ausgebildet. Mittels jeder der Schaltanordnungen 2 kann jeweils eine elektrische Versorgungsspannung geschaltet werden.
  • Jede Schaltanordnung 2 weist zwei Schaltkontakte 3 auf, die – je nach Schaltzustand der jeweiligen Schaltanordnung 2 entweder elektrisch miteinander verbunden oder elektrisch voneinander getrennt sind. Die Schaltanordnungen 2 sind derart miteinander gekoppelt, dass sie zwangsweise gemeinsam betätigt werden, Schaltvorgänge also für alle Schaltanordnungen 2 des Schaltgeräts gemeinsam ausgeführt werden.
  • Die Schaltkontakte 3 der Schaltanordnungen 2 sind über elektrische Leiter 4 mit je einem Lastanschluss 5 des Schaltgeräts verbunden. Die elektrischen Leiter 4 sind hierbei innerhalb des Gehäuses 1 angeordnet. Die Lastanschlüsse 5 sind von außerhalb des Gehäuses 1 zugänglich. An sie sind von außerhalb des Gehäuses 1 externe Leiter 6 anschließbar. Die Lastanschlüsse 5 können beispielsweise als Schraubklemmen oder als Käfigzugfedern ausgebildet sein.
  • Jede Schaltanordnung 2 wird mittels einer elektrischen Betätigungseinrichtung 7 betätigt. Es ist möglich, dass hierbei eine einzige, für alle Schaltanordnungen 2 einheitliche elektrische Betätigungseinrichtung 7 vorgesehen ist. Alternativ ist es möglich, dass jede Schaltanordnung 2 eine eigene Betätigungseinrichtung 7 aufweist, die Betätigungseinrichtungen 7 jedoch zwangsweise gemeinsam angesteuert werden. Unabhängig davon, welche dieser beiden Lösungen ergriffen wird, sind Betätigungsanschlüsse 8 – mindestens zwei – zur Energieversorgung und/oder Ansteuerung der Betätigungseinrichtung 7 bzw. der Betätigungseinrichtungen 7 nur einmal erforderlich. Die Betätigungsanschlüsse 8 sind von außerhalb des Gehäuses 1 zugänglich. An sie sind von außerhalb des Gehäuses 1 Leiter 9 anschließbar. Die Betätigungsanschlüsse 8 können – analog zu den Lastanschlüssen 5 – beispielsweise als Schraubklemmen oder als Käfigzugfedern ausgebildet sein.
  • In Verbindung mit den 2 bis 5 werden nachfolgend zwei mögliche Ausgestaltungen der Schaltanordnungen 2 des Schaltgeräts von 1 erläutert.
  • Gemäß den 2 bis 5 weist die Schaltanordnung einen flüssigkeitsdichten Behälter 10 auf. In dem flüssigkeitsdichten Behälter 10 befindet sich eine Flüssigkeit 11. Die Flüssigkeit 11 ist elektrisch gut leitend und gegenüber Stromfluss chemisch stabil. Vorzugsweise ist die Flüssigkeit 11 ein Flüssigmetall. Beispielsweise kann die Flüssigkeit 11 Quecksilber sein. Alternativ kommen andere Materialien in Frage, welche die erwähnten Eigenschaften aufweisen. Beispiele derartiger Materialien sind Gallium-Indium-Zinn-Legierungen (Galinstan).
  • Die Schaltkontakte 3 sind in die Flüssigkeit 11 eingetaucht. An die Schaltkontakte 3 sind von außerhalb des Behälters 10 die elektrischen Leiter 4 angeschlossen, welche die Schaltkontakte 3 mit dem jeweiligen Lastanschluss 5 des Schaltgeräts von 1 verbinden.
  • Gemäß den 2 bis 5 weist die Schaltanordnung 2 ein Absperrelement 12 auf. Das Absperrelement 12 ist mittels der Schaltanordnung 2 zugeordneten elektrischen Betätigungseinrichtung 7 betätigbar.
  • Das Absperrelement 12 ist mittels der Betätigungseinrichtung 7 zwischen zwei Endstellungen bewegbar. In der einen Endstellung (siehe die 2 und 4) bildet die Flüssigkeit 11 ein einheitliches Gesamtvolumen 13. In dieser Endstellung sind die Schaltkontakte 3 über die Flüssigkeit 11 daher elektrisch leitend miteinander verbunden. In der anderen Endstellung (siehe die 3 und 5) bildet die Flüssigkeit 11 mehrere – mindestens zwei – voneinander getrennte Teilvolumina 14. Die Schaltkontakte 3 sind derart angeordnet, dass sie in dem Fall, dass die Flüssigkeit 11 die voneinander getrennten Teilvolumina 14 bildet, in verschiedenen der Teilvolumina 14 angeordnet sind. In dieser Endstellung sind die Schaltkontakte 3 daher elektrisch voneinander getrennt.
  • Bei der Ausgestaltung gemäß den 2 und 3 ist der Behälter 10 mechanisch elastisch verformbar. Beispielsweise kann der Behälter 10 (zumindest teilweise) aus Gummi oder einem vergleichbaren Material bestehen. Bei dieser Ausgestaltung ist es entsprechend der Darstellung der 2 und 3 möglich, dass das Absperrelement 12 von außen auf den Behälter 10 einwirkt. Das Absperrelement 12 könnte alternativ jedoch auch innerhalb des Behälters 10 angeordnet sein. Wenn das Absperrelement 12 von außen auf den Behälter 10 einwirkt, kann es aus einem beliebigen Material bestehen. Insbesondere kann das Absperrelement 12 aus Metall oder einem anderen elektrisch leitenden Material bestehen. Es kann jedoch ebenso aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen, beispielsweise Kunststoff oder Keramik.
  • Bei der Ausgestaltung gemäß den 4 und 5 ist das Absperrelement 12 innerhalb des – elastischen oder starren – Behälters 10 angeordnet. In diesem Fall muss das Absperrelement 12 aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen. Beispielsweise kann das Absperrelement 12 aus Kunststoff bestehen. Vorzugsweise besteht es aus Keramik.
  • Das Absperrelement 12 kann mechanisch vorgespannt sein, so dass es im ansteuerungsfreien Zustand in einer vorbestimmten Schaltstellung gehalten wird. Beispielsweise kann das Absperrelement 12 entsprechend 2 mittels einer Feder 15 vorgespannt sein. In diesem Fall wird das Absperrelement 12 je nach Kraftrichtung der Feder 15 in der einen oder in der anderen Endstellung gehalten, wenn die Betätigungseinrichtung 7 nicht angesteuert wird. Eine analoge Ausgestaltung ist selbstverständlich auch bezüglich der 4 und 5 möglich.
  • Alternativ zum mechanischen Vorspannen in Richtung auf eine vorbestimmte der Endstellungen hin ist es möglich, dass das Absperrelement 12 mechanisch derart beschaltet ist, dass es im ansteuerungsfreien Zustand sowohl in der einen Endstellung als auch in der anderen Endstellung stabil gehalten wird. Dies wird nachfolgend in Verbindung mit den 6 und 7 rein beispielhaft für das Absperrelement 12 der 4 und 5 näher erläutert. Eine entsprechende Vorgehensweise ist jedoch ohne weiteres auch bei der Ausgestaltung gemäß den 2 und 3 realisierbar.
  • Gemäß den 6 und 7 wird – rein beispielhaft – das Absperrelement 12 über einen Anker 16 einer elektromagnetischen Schaltung betätigt. Der Anker 16 ist hierbei linear zwischen den beiden in 6 und 7 gezeigten Stellungen verschiebbar.
  • Der Anker 16 wirkt über eine Schubstange 17 und eine Kuppelstange 18 auf das Absperrelement 12. Die Schubstange 17 ist mittels einer Druckfeder 19 kraftbeaufschlagt. Die Druckfeder 19 ist derart angeordnet, dass die von der Druckfeder 19 ausgeübte Kraftrichtung orthogonal zur Schubstange 17 verläuft, wenn der Anker 16 sich in etwa in der Mitte zwischen den beiden in 6 und 7 dargestellten Stellungen befindet. Aus diesem Grund übt die Druckfeder 19 sowohl in der in 6 gezeigten Stellung als auch in der in 7 gezeigten Stellung des Ankers 16 eine Kraft auf die Schubstange 17 aus, welche den Anker 16 und damit indirekt auch das Absperrelement 12 in der jeweiligen Endstellung hält. Auf diese Art und Weise wird mittels einer einfachen Ausgestaltung ein bistabiles Schaltverhalten der Schaltanordnung 2 bewirkt. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, dass die Betätigungseinrichtung 7 nur für den Schaltvorgang selbst mit elektrischer Energie beaufschlagt werden muss. Das Verharren in der jeweiligen Schaltstellung erfolgt auch ohne Beaufschlagen mit elektrischer Energie.
  • Die elektrische Betätigungseinrichtung 7 ist bevorzugt als elektromagnetische Schaltung (Schaltspule plus Anker 16) ausgebildet. Diese Ausgestaltung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Betätigungseinrichtung 7 könnte alternativ als Piezoaktor oder als Elektromotor ausgebildet sein.
  • Die vorliegende Erfindung weist viele Vorteile auf. So ist zum einen zum Überführen des Absperrelements 12 von der einen in die andere Endstellung eine geringere Schaltkraft erforderlich als bei üblichen elektromagnetischen Schaltgeräten. Bei entsprechender Ausgestaltung (vergleiche die 6 und 7) kann die Energieversorgung sogar auf den Schaltvorgang selbst beschränkt sein.
  • Die obige Beschreibung dient ausschließlich der Erläuterung der vorliegenden Erfindung. Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung soll hingegen ausschließlich durch die beigefügten Ansprüche bestimmt sein.

Claims (6)

  1. Schaltgerät, - wobei das Schaltgerät ein Gehäuse (1) aufweist, - wobei im Gehäuse (1) mindestens drei Schaltanordnungen (2) angeordnet sind, - wobei die Schaltanordnungen (2) jeweils einen flüssigkeitsdichten Behälter (10) aufweisen, in dem sich eine elektrisch gut leitende, gegenüber Stromfluss chemisch stabile Flüssigkeit (11) befindet, - wobei die Schaltanordnungen (2) jeweils ein Absperrelement (12) aufweisen, das mittels einer elektrischen Betätigungseinrichtung (7) betätigbar ist, - wobei die Flüssigkeit (11) in Abhängigkeit von einer Schaltstellung des jeweiligen Absperrelements (12) jeweils entweder ein einheitliches Gesamtvolumen (13) oder mehrere voneinander getrennte Teilvolumina (14) bildet, - wobei die Schaltanordnungen (2) jeweils zwei Schaltkontakte (3) aufweisen, die in die Flüssigkeit (11) eingetaucht sind und an die von außerhalb des Behälters (10) elektrische Leiter (4) anschließbar sind, - wobei die Schaltkontakte (3) der Schaltanordnungen (2) derart angeordnet sind, dass sie im Falle der voneinander getrennten Teilvolumina (14) in verschiedenen der Teilvolumina (14) angeordnet sind, - wobei das Schaltgerät pro Schaltanordnung (2) jeweils zwei Lastanschlüsse (5) aufweist, die zum Anschließen von Leitern (6) von außerhalb des Gehäuses (1) zugänglich sind und die innerhalb des Gehäuses (1) mit je einem der Schaltkontakte (3) der jeweiligen Schaltanordnung (2) verbunden sind, - wobei das Schaltgerät mindestens zwei Betätigungsanschlüsse (8) aufweist, die zum Anschließen von Leitern (9) von außerhalb des Gehäuses (1) zugänglich sind und die innerhalb des Gehäuses (1) mit der Betätigungseinrichtung (7) verbunden sind, - wobei die Schaltanordnungen (2) zwangsweise gemeinsam betätigt werden, - wobei mindestens drei der Schaltanordnungen (2) gleichartig betätigt werden, - wobei die gleichartig betätigten Schaltanordnungen (2) derart ausgebildet sind, dass von ihnen die Phasen eines Drehstromsystems schaltbar sind.
  2. Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrelemente (12) mechanisch vorgespannt sind, so dass sie im ansteuerungsfreien Zustand in einer vorbestimmten Schaltstellung gehalten werden.
  3. Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrelemente (12) mechanisch derart beschaltet sind, dass sie im ansteuerungsfreien Zustand sowohl in der Schaltstellung, in der die Flüssigkeit (11) das einheitliche Gesamtvolumen (13) bildet, als auch in der Schaltstellung, in der die Flüssigkeit (11) die voneinander getrennten Teilvolumina (14) bildet, stabil gehalten werden.
  4. Schaltgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (10) mechanisch elastisch verformbar sind und dass die Absperrelemente (12) von außen auf die Behälter (10) einwirken.
  5. Schaltgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrelemente (12) innerhalb der Behälter (10) angeordnet sind und aus einem elektrisch isolierenden Material bestehen.
  6. Schaltgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Material eine Keramik ist.
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