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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Profilleiste, insbesondere eine
Kantenleiste für die Möbelindustrie, mit einem
transparenten oder transluzenten Leistenkern, der zumindest einen
transparenten oder transluzenten polymeren Werkstoff und eine Vorderseite
und eine Rückseite aufweist.
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Derartige
Profilleisten dienen vorzugsweise der Dekoration von Kanten von
Möbelteilen wie Platten, z. B. Holzplatten oder Holzwerkstoffplatten.
Hierzu werden die Profilleisten mit ihrer Rückseite auf
die zu dekorierenden Kanten der Möbelteile geklebt. Durch
eine spezielle Farbgestaltung können besagte Profilleisten
so angepasst werden, dass bei Betrachten der Vorderseite eine gewünschte
Optik der entsprechenden Möbelteilkante erzielt wird. Hierbei
wird angestrebt, eine qualitativ hochwertig anmutende Kantenoptik
zu erreichen.
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Die
EP 0 857 442 A2 beschreibt
in diesem Zusammenhang eine gattungsgemäße Profilleiste, bei
welcher eine gewünschte Kantenoptik u. a. dadurch erzielt
wird, dass die Vorderseite mit der Rückseite über
eine einen Radius aufweisende Seitenfläche verbunden ist.
Aufgrund der entsprechend gewölbten Fläche ergeben
sich in Kombination mit einer Dekor- oder Farbbeschichtung auf der
Rückseite der Profilleiste bestimmte Brechungen bzw. Reflexionen oder
Spiegelungen, die der Kante des Möbelstücks gewissermaßen
eine 3D-Optik verleihen.
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Allerdings
kann die mit der vorstehend beschriebenen Kantenleiste erzielbare
Kantenoptik nicht immer die ständig steigenden Anforderungen an
die Kantenoptik befriedigen. Es war daher erforderlich, auf andere
teurere Materialien für die Kantenleiste auszuweichen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Profilleiste der
eingangs genannten Art bereitzustellen, welche es einerseits ermöglicht,
einen hochwertigen Eindruck zu erzielen und dabei andererseits einfach
und wirtschaftlich herstellbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Profilleiste der eingangs genannten Art, bei der zwischen der
Vorderseite und der Rückseite zumindest eine Schrägfläche angeordnet
ist, welche mit der Vorderseite einen stumpfen Winkel und/oder mit
der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt.
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Es
hat sich gezeigt, dass eine solche erfindungsgemäße
Profilleiste zu Brechungen bzw. Reflexionen und Spiegelungen des
einfallenden Lichts führt, die den Eindruck entstehen lassen,
dass es sich um eine aus dem Werkstoff Glas bestehende Kante handelt.
Durch die Anordnung mehrerer Schrägflächen können
weitere Brechungen bzw. Reflexionen und Spiegelungen des einfallenden
Lichts hervorgerufen werden, so dass besonders hochwertig erscheinende
Oberflächen realisierbar sind. Eine solche Profilleiste
hat den Vorteil, dass sie relativ kostengünstig herstellbar
ist und gleichzeitig den Eindruck erheblich teurer Kantenleisten
aus Glas erweckt. Insbesondere die Schrägflächen
erzeugen eine Lichtbrechung, die der eines Prismas entspricht und
die mit herkömmlichen Kantenleisten nicht erreichbar ist.
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Es
kann vorteilhaft sein, dass die Schrägfläche mit
der Fläche der Vorderseite einen stumpfen Winkel zwischen
115° und 155°, und vorzugsweise einen Winkel von
135°, und/oder mit der Rückseite einen spitzen
Winkel zwischen 25° und 65°, vorzugweise 45° einschließt.
Hierdurch ergeben sich Lichtspiegelungen und -reflexionen an der
Oberfläche und im Inneren der Profilleiste, die zu einem
besonders hochwertigen Erscheinungsbild führen.
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Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, dass die Schrägfläche
eine ebene Fläche ist. Dies führt zu einer sehr
hochwertig erscheinenden Oberfläche der Profilleiste.
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Eine
besonders einfache und wirtschaftliche Realisierung der Profilleiste
liegt vor, wenn die Schrägfläche an die Fläche
der Vorderseite angrenzt.
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Es
kann vorteilhaft sein, dass die Schrägfläche und
die Fläche der Rückseite über eine Seitenfläche
miteinander verbunden sind. Dies erhöht durch die erzielbaren
Lichtbrechungseffekte die optische Qualität der Profilleiste.
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Ebenso
kann es vorteilhaft sein, dass die Fläche der Vorderseite
im Wesentlichen parallel zur Fläche der Rückseite
angeordnet ist. Hieraus resultiert eine besonders einfache Art der
Herstellung der Profilleiste.
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Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, dass die Seitenfläche im Wesentlichen
senkrecht zur Fläche der Rückseite angeordnet
ist. Dies wirkt sich wegen der erzielbaren Lichtbrechungseffekte
günstig auf die optischen Eigenschaften der Profilleiste
aus.
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Zudem
kann es vorteilhaft sein, dass das Verhältnis einer Länge
A der Schrägfläche zu einer Länge B der
Seitenfläche höchstens 1,5 und vorzugsweise zwischen
0,7 und 1,2 beträgt. Hierdurch ergibt sich wegen der erzielbaren
Lichtbrechungseffekte eine sehr hochwertig erscheinende glasartige Profilleistenoberfläche.
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Es
kann sich als günstig erweisen, dass das Verhältnis
der Länge A der Schrägfläche zu einer Breite
C der Vorderseite wenigstens 1 beträgt. Auch diese geometrische
Beziehung wirkt sich wegen der erzielbaren Lichtbrechungseffekte
positiv auf das Erscheinungsbild der Profilleiste aus.
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Es
kann sich auch als günstig erweisen, dass die Schrägfläche
kontinuierlich entlang der Längsausdehnung der Profilleiste
ausgebildet ist. Daraus ergibt sich eine besonders einfache Art
der Herstellung der Profilleiste.
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Außerdem
kann es sich als günstig erweisen, dass eine weitere Schrägfläche
stirnendseitig entlang der Breitenausdehnung der Profilleiste ausgebildet
ist. Daraus resultiert insbesondere in Verbindung mit einer entlang
der Längsausdehnung der Profilleiste ausgebildeten Schrägfläche
eine sehr hochwertige Optik der Profilleiste. In vorteilhafter Weise
können die Schrägflächen dabei aneinander anschließen.
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Es
kann von Vorteil sein, dass die Rückseite wenigstens abschnittsweise
eine Dekorbeschichtung oder einen Farbauftrag aufweist bzw. bedruckt
ist. Hierdurch lassen sich ganz spezielle optische Eigenschaften
bezüglich der Profilleiste einstellen. Insbesondere können
hierfür farbige Bedruckungen vorgesehen sein.
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Als
günstig kann es sich dabei erweisen, wenn die Dekorbeschichtung
bzw. der Farbauftrag sich über die gesamte Rückseite
erstreckt. Dadurch kann im montierten Zustand der Profilleiste ein
vollflächiges Abdecken der unter der Rückseite
liegenden Möbelkante bereitgestellt werden.
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Auch
kann es sich als günstig erweisen, wenn die Dekorbeschichtung
bzw. der Farbauftrag im Wesentlichen einfarbig ist. Mit einer solchen
einfarbigen Dekorbeschichtung, bzw. einem solchen Farbauftrag kann
gerade der Glaseffekt der Profilleiste verstärkt werden.
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Alternativ
kann auch keine Dekorbeschichtung und kein Farbauftrag vorgesehen
sein. Stattdessen wird die Profilleiste direkt an die Möbelkante montiert.
Entsprechend des verwendeten Materials der Profilleiste kann diese
ausreichend opak bzw. nur gering transluzent sein, so dass die Rückseite
bei Betrachtung von der Vorderseite nicht oder kaum sichtbar ist.
Dann genügt der Klebstoff oder Leim oder auch ein zwischen
Leistenkern und Klebstoff, bzw. Leim aufgebrachter Primer, um die
Möbelplattenkante abzudecken. Vorteilhafterweise können
der Primer oder der Klebstoff bzw. Leim eingefärbt sein,
um die darunterliegende Möbelplattenkante abzudecken. Besonders
vorteilhaft kann dabei eine neutrale weiße Färbung
sein. Eine solche weiße Färbung reflektiert das
einfallende Licht und kann den Glaseffekt deutlich verstärken.
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Es
kann ebenso von Vorteil sein, wenn die Dekorbeschichtung als Beschichtungslage
extrudiert, vorzugsweise mit dem Leistenkern koextrudiert ist. Auch
hierdurch können ganz bestimmte und gewünschte
optische Eigenschaften der Profilleiste erzielt und zudem die Herstellung
vereinfacht werden.
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Weiterhin
kann es von Vorteil sein, dass der Leistenkern und die Beschichtungslage
unterschiedliche Werkstoffe aufweisen. Dabei können für
die unterschiedlichen Bereiche der Profilleiste jeweils Werkstoffe
ausgewählt werden, welche den unterschiedlichen z. B. mechanischen
oder optischen Anforderungen gerecht werden.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann auf der Vorderseite
des Leistenkerns eine Beschichtung vorgesehen sein. Bei dieser Beschichtung
kann es sich um einen Schutz des Leistenkerns handeln. Bevorzugt
kann es sich dabei um eine Farbe und insbe sondere um einen Lack
handeln. Dieser Lack kann als Schutz vor UV-Licht dienen, um das Erscheinungsbild
der Profilleiste über lange Jahre sicher zu stellen. Alternativ
oder zusätzlich kann diese Beschichtung in einer bevorzugten
Ausführungsform eine Dekorwirkung aufweisen. Hierzu kann
die Beschichtung selbst als Dekor ausgebildet sein. Einen besonders
vorteilhaften Effekt kann man dabei erzielen, wenn die Beschichtung
nicht vollständig transparent, sondern nur transluzent
ausgebildet ist. Die Transparenz des Materials der Beschichtung
ist dabei geringer als die Transparenz des Materials der Kernleiste.
Die Beschichtung kann dadurch eine Abdunkelung der Vorderseite bewirken.
Da die Schichtstärke der Beschichtung wesentlich geringer
als die Dicke der Kernleiste ist, ergibt sich nur eine geringe Abdunkelung
der Kernleiste, anderseits bewirkt die Beschichtung in Verbindung
mit der Schrägflächen Lichtbrechungen, die eine
weitere Verstärkung des Glaseffektes hervorrufen.
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Von
Vorteil kann es dabei sein, wenn die Beschichtung nur auf der Vorderseite
der Kernleiste angebracht ist, nicht jedoch auf den Schrägflächen. Dies
lässt sich auf einfache Weise erreichen, wenn die Schrägflächen
erst nach der Extrusion und dem Aufbringen der Beschichtung spanabhebend
erzeugt werden. Gerade wenn die Beschichtung nur auf der Vorderseite
angeordnet ist, kann der Glaseffekt weiter verstärkt werden.
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Darüber
hinaus kann es sich als günstig erweisen, dass der Werkstoff
des Leistenkerns wenigstens einen Füllstoff enthält.
Hierüber sind beispielsweise die optischen Eigenschaften
der Profilleiste bzw. des Leistenkerns gezielt einstellbar.
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Hierbei
kann es günstig sein, dass der Füllstoff aus der
Gruppe der Perylene und/oder der Naphthalimide und/oder der Anthraquinone
und/oder der Anthrachinone und/oder der Perinone ausgewählt
ist. Bei diesen Füllstoffen handelt es sich um Fluoreszenzfarbstoffe,
welche einfallendes Licht absorbieren und bei anderer Wellenlänge
wieder abstrahlen. Sie weisen eine sehr hohe Quantenausbeute und
Transmission auf. Beim Einsatz besagter Füllstoffe kommt
es innerhalb des Leistenkerns zu einer Aufkonzentrierung von Licht.
Die Fluoreszenzstrahlung wird innerhalb des Leistenkerns durch Reflexion größtenteils
an die Kanten der Profilleiste weitergeleitet, von denen es in konzentrierter
Form abgestrahlt wird. Hierdurch ergibt sich ein ganz bestimmter
optischer Effekt, der die Glaskantenoptik der erfindungsgemäßen
Profilleiste noch verstärkt.
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Ebenso
kann es günstig sein, dass der Füllstoff in einer
Menge von 0,01 bis zu 10%, bezogen auf die Gesamtmasse, in dem Werkstoff
der Profilleiste enthalten ist. Innerhalb dieses Mengenbereiches
an Füllstoff kann der gewünschte optische Effekt
optimal erzielt werden.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung ist der Füllstoff in räumlich
gleichmäßiger Verteilung in dem Werkstoff der
Profilleiste enthalten. Dies führt zu gleichbleibenden,
homogenen optischen Eigenschaften innerhalb des Profilleiste.
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Es
kann vorteilhaft sein, dass der Füllstoff eine mittlere
Korngröße von 0,5 bis ca. 50 μm aufweist.
Bei dieser Korngröße ist der Farbstoff sehr gut handhabbar
und lässt sich leicht in den Werkstoff des Leistenkerns
einarbeiten. Zudem bietet der Farbstoff bei dieser Korngröße
eine optimale optische Wirkung.
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Weiterhin
kann es vorteilhaft sein, dass der Leistenkern und/oder die Beschichtungslage
bzw. die Beschichtung an der Vorderseite wenigstens einen thermoplastisch
verarbeitbaren Kunststoff aufweisen bzw. aufweist. Diese Werkstoffe
lassen sich vergleichsweise einfach selbst zu kompliziertesten Geometrien
verarbeiten und sind dabei relativ preisgünstig. Zudem
besitzen sie sehr günstige optische und mechanische Eigenschaften.
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Hierbei
kann es vorteilhaft sein, dass der Leistenkern und/oder die Beschichtungslage
oder die Beschichtung an der Vorderseite aus einem thermoplastisch
verarbeitbaren Kunststoff, vorzugsweise aus einem Polyolefin oder
aus Acrylnitril-Butadien-Styrol oder aus Polymethylmethacrylat oder
aus Polyethylenterephthalat oder aus Polyvinylchloriden oder aus
Polycarbonaten bestehen bzw. besteht oder aus Mischungen dieser
Kunststoffe. Diese Werkstoffe eignen sich aufgrund ihrer optischen
und mechanischen Eigenschaften besonders für die Verwendung in
der erfindungsgemäßen Profilleiste.
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Ein
weiterer Vorteil wir darin gesehen, dass der Leistenkern und/oder
die Beschichtungslage oder die Beschichtung an der Vorderseite mit
siliziumorganischen Verbindungen versehen bzw. beschichtet sind,
die die Kratzfestigkeit positiv beeinflussen.
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Weiterhin
kann es günstig sein, wenn die Beschichtung an der Vorderseite
mit einem Farbstoff mit einem Grundfarbton versehen ist, der dem
Farbton des Farbstoffs in der Kernleiste entspricht, bevorzugt der
gleiche Farbton ist. Bei einer z. B. grünlich eingefärbten
Kernleiste wäre auch die Beschichtung grünlich
eingefärbt. Gegebenenfalls ist die Konzentration an Farbstoff
in der Beschichtung jedoch höher, um die gewünschten
Lichtbrechungseffekte zu erzeugen. Ferner ist eine Ausführungsform
denkbar, die nicht die Wirkung der Schrägflachen nutzt,
sondern stattdessen im Querschnitt gesehen zwischen Vorderseite
und Rückseite, vorzugsweise zwischen Seitenfläche
und Vorderseite des Leistenkerns wenigstens eine abgerundete Übergangsflächen
vorsieht und auf der Vorderseite die transparente oder transluzente
Beschichtung wie oben ausgeführt vorgesehen ist. Bei einer
solchen Ausführungsform hat sich gezeigt, dass die Beschichtung
den durch die Übergangsflächen erzeugten optischen
Brechungseffekt verstärkt. Dadurch ergibt sich zwar kein
Glaskanteneffekt, allerdings verbessert sich die Tiefenwirkung durch
die zusätzliche Lichtbrechung an der Vorderseite.
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In
bevorzugten Varianten kann auch diese Ausführungsform wie
vorstehend beschrieben an der Rückseite mit einer Dekor-
oder Farbbeschichtung versehen sein.
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Die
Erfindung bezieht sich zudem auf eine Möbelbauplatte mit
wenigstens einer als Kantenleiste dienenden Profilleiste gemäß einer
der zuvor genannten vorteilhaften Ausführungsformen.
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Ebenso
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Profilleiste umfassend die Schritte:
- – Extrusion
eines Profils mit einem transparenten oder transluzenten Leistenkern
mit einer Vorderseite und einer Rückseite, bei welchem
zwischen der Vorderseite und der Rückseite zumindest eine Schrägfläche
angeordnet ist, welche mit der Fläche der Vorderseite einen
stumpfen Winkel oder mit der Rückseite einen spitzen Winkel
einschließt.
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Mit
einer solchen Profilleiste kann eine Kantenleiste mit einem Glaseffekt
erzeugt werden. Zur Montage kann die Kantenleiste am Möbelstück
montiert und zu Anpassungszwecken an den Seitenflächen
mechanisch bearbeitet werden. Bei diesem Verfahren kann es vorteilhaft
sein, wenn die Beschichtung an der Vorderseite nach dem Erzeugen der
Schrägflächen erfolgt. Dann werden auch die Schrägflächen
beschichtet. Alternativ kann die Beschichtung vor der Erzeugung
der Schrägflächen erfolgen. Dann ist nach der
Erzeugung der Schrägflächen nur die Vorderseite
beschichtet, wodurch sich stärkere Lichtbrechungseffekte
ergeben. In beiden Fällen bildet die Beschichtung die äußerste
Schicht der Profilleiste, so dass die äußerste
Schicht durch eine Dekorschicht gebildet werden kann. Wenn es sich
dabei um eine Lackschicht handelt, ergibt sich eine sehr feine und
glatte Oberflächenstruktur, die ggf. noch poliert werden
kann.
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Darüber
hinaus bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung
einer Profilleiste, umfassend die Schritte:
- – Extrusion
eines Profils mit einer Vorderseite und einer Rückseite
und mit die Vorderseite und die Rückseite verbindenden
Seitenflächen;
- – Anformen der Schrägflächen an dem
Profil.
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Bei
dieser Art des Verfahrens kann zunächst eine Art Grundprofil
extrudiert werden, bei welchem auf die exakte Einhaltung bestimmter
geometrischer Größen wie z. B. die Breite der
Kantenleiste kein Wert gelegt werden muss. Insbesondere fällt
beim Schritt der Extrusion die Anformung der Schrägfläche bzw.
Schrägflächen weg. Das so extrudierte Profil wird
an der entsprechenden, zu dekorierenden Kante der Möbelbauplatte
mit seiner Rückseite angebracht, beispielsweise durch Kleben.
Danach werden die Teile des Profils, die über den Rand
der Möbelbauplattenkante hinaus stehen, abgetrennt, z.
B. durch Abschneiden, so dass zumindest die Breite der Rückseite
exakt mit der Breite der Möbelbauplattenkante übereinstimmt.
Schließlich wird an dem Profil eine Schrägfläche,
entweder per Hand oder mittels einer entsprechenden Maschine, angeformt,
z. B. durch spanabhebende Bearbeitung. Zusätzlich können noch
stirnseitig Schrägflächen angebracht werden, um
den Einruck einer Glaskante noch zu verstärken.
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Die
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden eingehender in der nachstehenden
Beschreibung dargelegt, wobei auf die beigefügten Zeichnung Bezug
genommen wird, auf der folgendes dargestellt ist:
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1 Darstellung
des Querschnitts einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Profilleiste.
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2 Darstellung
des Querschnitts einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Profilleiste.
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3 Dreidimensionale
Darstellung des stirnendseitigen Bereichs der Profilleiste gemäß 1.
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4 Abschnittsweise
Darstellung einer Möbelplattenkante mit erfindungsgemäßen
Profilleisten im Eckbereich der Möbelplattenkante.
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5 Eine
alternative Gestaltung einer Kantenleiste ohne Schrägflächen.
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In
den unterschiedlichen Zeichnungen sind gleiche oder einander entsprechende
Teile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die
nicht maßstabsgetreue und nicht winkelgetreue Darstellung
gemäß 1 zeigt einen Schnitt quer zur
Längsausdehnung bezüglich einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Profilleiste. Die Profilleiste
weist einen Leistenkern 2 aus dem transparenten, thermoplastisch
verarbeitbaren Werkstoff Polymethylmethacrylat auf, der mit 1% eines
Perylens, z. B. LUMOGEN® F ROT
300 gefüllt ist. Die Profilleiste hat eine Vorderseite 3 und
eine dazu im Wesentlichen parallel verlaufende Rückseite 4, wobei
die Vorderseite 3 als Sichtkante vorgesehen ist, während
die Rückseite 4 zur Verbindung mit einer Möbeloberfläche,
z. B. der Kante einer Möbelbauplatte, vorgesehen ist.
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An
die Vorderseite 3 sind angrenzend zwei Schrägflächen 5 angeordnet,
die jeweils wiederum mit einer Seitenfläche 6 verbunden
sind, wobei die Seitenflächen 6 ihrerseits an
die Rückseite 4 angrenzen und im Wesentlichen
senkrecht zu der Fläche der Rückseite angeordnet
sind. Die Schrägfläche 5 ist eben und
schließt mit der Fläche der Vorderseite 3 einen
stumpfen Winkel von etwa 135° ein. Das Verhältnis
der Länge A der Schrägfläche 5 zur
Länge B der Seitenfläche 6 beträgt
in etwa 0,9, und das Verhältnis der Länge A zur
Breite C der Vorderseite 3 beträgt ungefähr
3,5.
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Obwohl
in 1 nicht zu erkennen, sind die Schrägflächen
kontinuierlich entlang der Längsausdehnung der Profilleiste 1 ausgebildet.
An den Stirnendseiten der Profilleiste sind jeweils Schrägflächen in
Breitenausdehnung ausgebildet.
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Der
Füllstoff Perylen ist gleichmäßig innerhalb
der Profilleiste bzw. des Leistenkerns 2 verteilt. Jedoch
ist denkbar, dass aus optischen Gründen eine ungleichmäßige
Verteilung, z. B. durch Konzentration des Füllstoffs in
der Nähe einer Seitenfläche oder einer Schrägfläche
oder der Ober-/Rückseite, vorstellbar. Der Füllstoff
weist hierbei eine Korngröße von ca. 0,5 bis ca.
50 μm auf.
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Der
Leistenkern verfügt zusätzlich über eine Beschichtung 7 an
der Vorderseite. Bei dieser Beschichtung handelt es sich um einen
eingefärbten, jedoch transluzenten UV-beständigen
Lack. Da der Lack vor dem Anbringen der Schrägflächen
an der Vorderseite der Kernleiste angebracht wurde, ist er nur an
der Vorderseite, nicht jedoch an den Schrägflächen
vorhanden. Dadurch ergeben sich Lichtbrechungseffekte, die den Glaseffekt
verstärken. Alternativ kann die Beschichtung auch nach
dem Erzeugen der Schrägflächen, also z. B. noch
in der Extrusionsstrecke aufgebracht werden. Dann wird der Lack
bei der Montage der Kantenleiste beim Durchführen der Anpassungsarbeiten
nur an den Seitenflächen entfernt und ist an den Schrägflächen
noch vorhanden. Um den Glaseffekt zu verstärken, ist die
Beschichtung mit dem gleichen Füllstoff wie der Leistenkern
gefüllt. Die Konzentration der Füllstoffe in der Beschichtung
ist dabei höher als im Leistenkern, wobei die Wandstärken
der Beschichtung um ein Vielfaches geringer als die der Leiste ist.
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Bei
einer nicht dargestellten einfachen Ausführungsform ist
die Beschichtung 7 nicht vorhanden, dann bildet die Vorderseite 3 die äußerste
Seite der Profilleiste.
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Die
nicht maßstabsgetreue und nicht winkelgetreue Darstellung
gemäß 2 zeigt einen Schnitt quer zur
Längsausdehnung bezüglich einer zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Profilleiste. Diese unterscheidet
sich von der ersten Ausführungsform lediglich darin, dass
sie zusätzlich eine Beschichtungslage 8 aufweist,
die sich an die Rückseite 4 gemäß 1 anschließt
und in der vorliegenden Ausführungsform somit die Rückseite 4 bildet. Besagte
Beschichtungslage 8 ist etwa 0,4 mm dick und besteht aus
eingefärbtem Polypropylen. Andere Beschichtungslagendicken,
vorzugsweise zwischen 0,1 und 0,5 mm, sind denkbar. Bei dieser Ausführungsform
ist die Beschichtungslage weiß eingefärbt, um
möglichst viel des Lichts zu reflektieren, dass durch die
Beschichtung 7 und den Leistenkern dringt zu reflektieren.
Die Beschichtungslage 8 ist koextrudiert, alternativ kann
die Beschichtungslage 8 aber auch durch einen Farbdruck
erzeugt bzw. angeklebt werden. Die Schichtdicke der Beschichtungslage 8 ist
im Wesentlichen gleich oder größer als die Dicke der
Beschichtung 7.
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Die
nicht maßstabsgetreue und nicht winkelgetreue Darstellung
gemäß 3 zeigt den stirnendseitigen
Abschnitt der Profilleiste gemäß 1.
Neben den Schrägflächen 5, die sich kontinuierlich
entlang der Längsausdehnung der Profilleiste erstrecken,
ist an der Stirnendseite der Profilleiste auch eine sich daran anschließende
und entlang der Breitenausdehnung der Profilleiste erstreckende
Schrägfläche 5 vorgesehen.
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4 zeigt
die montierte Kantenleiste aus 1 an einer
Möbelbauplatte 9 im Bereich einer Ecke der Möbelbauplatte.
Wie dabei erkennbar, ist die Rückseite der Profilleisten
nicht beschichtet und stoßen benachbarte Profilleisten
in solch einer Weise aneinander, dass die Stirnseite der einen Profilleiste gegen
die Rückseite der anderen Profilleiste stößt. Vorteilhafterweise
erfolgt bei dieser Ausführungsform das Anbringen der Schrägflächen
nach der Montage der Profilleisten an der Möbelbauplatte.
Dadurch lassen sich Stufen zwischen den Schrägflächen
benachbarter Profilleisten vermeiden.
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Nachfolgend
wird die Wirkungs- und Funktionsweise der Erfindung näher
erläutert:
Durch die Gestaltung der Profilleiste mit
den Schrägflächen ergeben sich Lichtbrechungseffekte,
die dem Betrachter den Eindruck vermitteln, es handele sich um Kantenleisten
aus Glas. Insbesondere die Verwendung der Füllstoffe im
Leistenkern in Verbindung mit den durch die Schrägflächen
erzeugten Kanten erzeugt einen ebenso realitätsnahen wie überraschenden
Glaseffekt, der auf einfache Weise kostengünstig realisierbar
ist. Nicht zuletzt trägt auch die Beschichtung 7 an
der Vorderseite dazu bei, da sie gerade im Bereich der Vorderseite
aufgrund der Unterschiede des Brechungsindexes der Beschichtung und
der unbeschichteten Kernleiste an den Schrägflächen
unterschiedliche Lichtbrechungseffekte erzeugt, die den Glaseffekt
verstärken. In Verbindung mit der weiß eingefärbten
Rückseite lässt sich dieser Effekt noch steigern.
Insgesamt ist es durch die Erfindung möglich, auf einfache
Weise Kantenleisten bereitzustellen, die solchen aus Glas täuschend ähnlich sind.
Man kann somit auf einfache Weise ein sehr hochwertig erscheinendes
Produkt realisieren, ohne die Nachteile von Glas hinsichtlich Kosten
und Verarbeitung in Kauf nehmen zu müssen. Dabei ist der Lichtbrechungsindex
des Materials der Kernleiste im Bereich von ca. 1,4 bis 1,6 und
der des Materials der Beschichtung im Bereich von ca. 1,50 bis 1,65.
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In 5 ist
eine Ausführungsform dargestellt, die keine Schrägflachen,
sondern im Querschnitt gesehen gerundete Übergangsflächen 10 aufweist.
Ansonsten ist der Aufbau der gleiche wie bei den übrigen
Ausführungsbeispielen. Insbesondere ist an der Vorderseite
eine Beschichtung wie bei den anderen Ausführungsbeispielen
vorgesehen. Wenn die Beschichtung sich nicht über die Übergangsflächen
erstreckt, lassen sich spezielle Lichtbrechungseffekte erzielen.
Zwar ergibt sich durch den Wegfall der Schrägflächen
kein Glaskanteneffekt, andererseits ergibt sich gegenüber
bekannten Profilleisten mit gerundeten Übergangsflächen
eine größere Tiefenwirkung. Zudem kann die Vorderseite
vor Beschädigung z. B. durch UV-Licht besser geschützt
werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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