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DE102007022025A1 - Profilleiste - Google Patents

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Publication number
DE102007022025A1
DE102007022025A1 DE200710022025 DE102007022025A DE102007022025A1 DE 102007022025 A1 DE102007022025 A1 DE 102007022025A1 DE 200710022025 DE200710022025 DE 200710022025 DE 102007022025 A DE102007022025 A DE 102007022025A DE 102007022025 A1 DE102007022025 A1 DE 102007022025A1
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DE
Germany
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710022025
Other languages
English (en)
Inventor
Jens-Uwe Affeldt
Uwe Krämer
Achim Zeitler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rehau Automotive SE and Co KG
Original Assignee
Rehau AG and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rehau AG and Co filed Critical Rehau AG and Co
Priority to DE200710022025 priority Critical patent/DE102007022025A1/de
Priority to EP08758377.9A priority patent/EP2144534B1/de
Priority to PL08758377T priority patent/PL2144534T3/pl
Priority to PCT/EP2008/003576 priority patent/WO2008135251A1/de
Publication of DE102007022025A1 publication Critical patent/DE102007022025A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B95/00Fittings for furniture
    • A47B95/04Keyplates; Ornaments or the like

Landscapes

  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Profilleiste, insbesondere Kantenleiste, für die Möbelindustrie, mit einem transparenten oder transluzenten Leistenkern, der zumindest einen transparenten oder transluzenten polymeren Werkstoff und eine Vorderseite und eine Rückseite aufweist, wobei zwischen der Vorderseite und der Rückseite zumindest eine Schrägfläche angeordnet ist, welche mit der Fläche der Vorderseite einen stumpfen Winkel und/oder mit der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Profilleiste, insbesondere eine Kantenleiste für die Möbelindustrie, mit einem transparenten oder transluzenten Leistenkern, der zumindest einen transparenten oder transluzenten polymeren Werkstoff und eine Vorderseite und eine Rückseite aufweist.
  • Derartige Profilleisten dienen vorzugsweise der Dekoration von Kanten von Möbelteilen wie Platten, z. B. Holzplatten oder Holzwerkstoffplatten. Hierzu werden die Profilleisten mit ihrer Rückseite auf die zu dekorierenden Kanten der Möbelteile geklebt. Durch eine spezielle Farbgestaltung können besagte Profilleisten so angepasst werden, dass bei Betrachten der Vorderseite eine gewünschte Optik der entsprechenden Möbelteilkante erzielt wird. Hierbei wird angestrebt, eine qualitativ hochwertig anmutende Kantenoptik zu erreichen.
  • Die EP 0 857 442 A2 beschreibt in diesem Zusammenhang eine gattungsgemäße Profilleiste, bei welcher eine gewünschte Kantenoptik u. a. dadurch erzielt wird, dass die Vorderseite mit der Rückseite über eine einen Radius aufweisende Seitenfläche verbunden ist. Aufgrund der entsprechend gewölbten Fläche ergeben sich in Kombination mit einer Dekor- oder Farbbeschichtung auf der Rückseite der Profilleiste bestimmte Brechungen bzw. Reflexionen oder Spiegelungen, die der Kante des Möbelstücks gewissermaßen eine 3D-Optik verleihen.
  • Allerdings kann die mit der vorstehend beschriebenen Kantenleiste erzielbare Kantenoptik nicht immer die ständig steigenden Anforderungen an die Kantenoptik befriedigen. Es war daher erforderlich, auf andere teurere Materialien für die Kantenleiste auszuweichen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Profilleiste der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche es einerseits ermöglicht, einen hochwertigen Eindruck zu erzielen und dabei andererseits einfach und wirtschaftlich herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Profilleiste der eingangs genannten Art, bei der zwischen der Vorderseite und der Rückseite zumindest eine Schrägfläche angeordnet ist, welche mit der Vorderseite einen stumpfen Winkel und/oder mit der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt.
  • Es hat sich gezeigt, dass eine solche erfindungsgemäße Profilleiste zu Brechungen bzw. Reflexionen und Spiegelungen des einfallenden Lichts führt, die den Eindruck entstehen lassen, dass es sich um eine aus dem Werkstoff Glas bestehende Kante handelt. Durch die Anordnung mehrerer Schrägflächen können weitere Brechungen bzw. Reflexionen und Spiegelungen des einfallenden Lichts hervorgerufen werden, so dass besonders hochwertig erscheinende Oberflächen realisierbar sind. Eine solche Profilleiste hat den Vorteil, dass sie relativ kostengünstig herstellbar ist und gleichzeitig den Eindruck erheblich teurer Kantenleisten aus Glas erweckt. Insbesondere die Schrägflächen erzeugen eine Lichtbrechung, die der eines Prismas entspricht und die mit herkömmlichen Kantenleisten nicht erreichbar ist.
  • Es kann vorteilhaft sein, dass die Schrägfläche mit der Fläche der Vorderseite einen stumpfen Winkel zwischen 115° und 155°, und vorzugsweise einen Winkel von 135°, und/oder mit der Rückseite einen spitzen Winkel zwischen 25° und 65°, vorzugweise 45° einschließt. Hierdurch ergeben sich Lichtspiegelungen und -reflexionen an der Oberfläche und im Inneren der Profilleiste, die zu einem besonders hochwertigen Erscheinungsbild führen.
  • Weiterhin kann es vorteilhaft sein, dass die Schrägfläche eine ebene Fläche ist. Dies führt zu einer sehr hochwertig erscheinenden Oberfläche der Profilleiste.
  • Eine besonders einfache und wirtschaftliche Realisierung der Profilleiste liegt vor, wenn die Schrägfläche an die Fläche der Vorderseite angrenzt.
  • Es kann vorteilhaft sein, dass die Schrägfläche und die Fläche der Rückseite über eine Seitenfläche miteinander verbunden sind. Dies erhöht durch die erzielbaren Lichtbrechungseffekte die optische Qualität der Profilleiste.
  • Ebenso kann es vorteilhaft sein, dass die Fläche der Vorderseite im Wesentlichen parallel zur Fläche der Rückseite angeordnet ist. Hieraus resultiert eine besonders einfache Art der Herstellung der Profilleiste.
  • Weiterhin kann es vorteilhaft sein, dass die Seitenfläche im Wesentlichen senkrecht zur Fläche der Rückseite angeordnet ist. Dies wirkt sich wegen der erzielbaren Lichtbrechungseffekte günstig auf die optischen Eigenschaften der Profilleiste aus.
  • Zudem kann es vorteilhaft sein, dass das Verhältnis einer Länge A der Schrägfläche zu einer Länge B der Seitenfläche höchstens 1,5 und vorzugsweise zwischen 0,7 und 1,2 beträgt. Hierdurch ergibt sich wegen der erzielbaren Lichtbrechungseffekte eine sehr hochwertig erscheinende glasartige Profilleistenoberfläche.
  • Es kann sich als günstig erweisen, dass das Verhältnis der Länge A der Schrägfläche zu einer Breite C der Vorderseite wenigstens 1 beträgt. Auch diese geometrische Beziehung wirkt sich wegen der erzielbaren Lichtbrechungseffekte positiv auf das Erscheinungsbild der Profilleiste aus.
  • Es kann sich auch als günstig erweisen, dass die Schrägfläche kontinuierlich entlang der Längsausdehnung der Profilleiste ausgebildet ist. Daraus ergibt sich eine besonders einfache Art der Herstellung der Profilleiste.
  • Außerdem kann es sich als günstig erweisen, dass eine weitere Schrägfläche stirnendseitig entlang der Breitenausdehnung der Profilleiste ausgebildet ist. Daraus resultiert insbesondere in Verbindung mit einer entlang der Längsausdehnung der Profilleiste ausgebildeten Schrägfläche eine sehr hochwertige Optik der Profilleiste. In vorteilhafter Weise können die Schrägflächen dabei aneinander anschließen.
  • Es kann von Vorteil sein, dass die Rückseite wenigstens abschnittsweise eine Dekorbeschichtung oder einen Farbauftrag aufweist bzw. bedruckt ist. Hierdurch lassen sich ganz spezielle optische Eigenschaften bezüglich der Profilleiste einstellen. Insbesondere können hierfür farbige Bedruckungen vorgesehen sein.
  • Als günstig kann es sich dabei erweisen, wenn die Dekorbeschichtung bzw. der Farbauftrag sich über die gesamte Rückseite erstreckt. Dadurch kann im montierten Zustand der Profilleiste ein vollflächiges Abdecken der unter der Rückseite liegenden Möbelkante bereitgestellt werden.
  • Auch kann es sich als günstig erweisen, wenn die Dekorbeschichtung bzw. der Farbauftrag im Wesentlichen einfarbig ist. Mit einer solchen einfarbigen Dekorbeschichtung, bzw. einem solchen Farbauftrag kann gerade der Glaseffekt der Profilleiste verstärkt werden.
  • Alternativ kann auch keine Dekorbeschichtung und kein Farbauftrag vorgesehen sein. Stattdessen wird die Profilleiste direkt an die Möbelkante montiert. Entsprechend des verwendeten Materials der Profilleiste kann diese ausreichend opak bzw. nur gering transluzent sein, so dass die Rückseite bei Betrachtung von der Vorderseite nicht oder kaum sichtbar ist. Dann genügt der Klebstoff oder Leim oder auch ein zwischen Leistenkern und Klebstoff, bzw. Leim aufgebrachter Primer, um die Möbelplattenkante abzudecken. Vorteilhafterweise können der Primer oder der Klebstoff bzw. Leim eingefärbt sein, um die darunterliegende Möbelplattenkante abzudecken. Besonders vorteilhaft kann dabei eine neutrale weiße Färbung sein. Eine solche weiße Färbung reflektiert das einfallende Licht und kann den Glaseffekt deutlich verstärken.
  • Es kann ebenso von Vorteil sein, wenn die Dekorbeschichtung als Beschichtungslage extrudiert, vorzugsweise mit dem Leistenkern koextrudiert ist. Auch hierdurch können ganz bestimmte und gewünschte optische Eigenschaften der Profilleiste erzielt und zudem die Herstellung vereinfacht werden.
  • Weiterhin kann es von Vorteil sein, dass der Leistenkern und die Beschichtungslage unterschiedliche Werkstoffe aufweisen. Dabei können für die unterschiedlichen Bereiche der Profilleiste jeweils Werkstoffe ausgewählt werden, welche den unterschiedlichen z. B. mechanischen oder optischen Anforderungen gerecht werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann auf der Vorderseite des Leistenkerns eine Beschichtung vorgesehen sein. Bei dieser Beschichtung kann es sich um einen Schutz des Leistenkerns handeln. Bevorzugt kann es sich dabei um eine Farbe und insbe sondere um einen Lack handeln. Dieser Lack kann als Schutz vor UV-Licht dienen, um das Erscheinungsbild der Profilleiste über lange Jahre sicher zu stellen. Alternativ oder zusätzlich kann diese Beschichtung in einer bevorzugten Ausführungsform eine Dekorwirkung aufweisen. Hierzu kann die Beschichtung selbst als Dekor ausgebildet sein. Einen besonders vorteilhaften Effekt kann man dabei erzielen, wenn die Beschichtung nicht vollständig transparent, sondern nur transluzent ausgebildet ist. Die Transparenz des Materials der Beschichtung ist dabei geringer als die Transparenz des Materials der Kernleiste. Die Beschichtung kann dadurch eine Abdunkelung der Vorderseite bewirken. Da die Schichtstärke der Beschichtung wesentlich geringer als die Dicke der Kernleiste ist, ergibt sich nur eine geringe Abdunkelung der Kernleiste, anderseits bewirkt die Beschichtung in Verbindung mit der Schrägflächen Lichtbrechungen, die eine weitere Verstärkung des Glaseffektes hervorrufen.
  • Von Vorteil kann es dabei sein, wenn die Beschichtung nur auf der Vorderseite der Kernleiste angebracht ist, nicht jedoch auf den Schrägflächen. Dies lässt sich auf einfache Weise erreichen, wenn die Schrägflächen erst nach der Extrusion und dem Aufbringen der Beschichtung spanabhebend erzeugt werden. Gerade wenn die Beschichtung nur auf der Vorderseite angeordnet ist, kann der Glaseffekt weiter verstärkt werden.
  • Darüber hinaus kann es sich als günstig erweisen, dass der Werkstoff des Leistenkerns wenigstens einen Füllstoff enthält. Hierüber sind beispielsweise die optischen Eigenschaften der Profilleiste bzw. des Leistenkerns gezielt einstellbar.
  • Hierbei kann es günstig sein, dass der Füllstoff aus der Gruppe der Perylene und/oder der Naphthalimide und/oder der Anthraquinone und/oder der Anthrachinone und/oder der Perinone ausgewählt ist. Bei diesen Füllstoffen handelt es sich um Fluoreszenzfarbstoffe, welche einfallendes Licht absorbieren und bei anderer Wellenlänge wieder abstrahlen. Sie weisen eine sehr hohe Quantenausbeute und Transmission auf. Beim Einsatz besagter Füllstoffe kommt es innerhalb des Leistenkerns zu einer Aufkonzentrierung von Licht. Die Fluoreszenzstrahlung wird innerhalb des Leistenkerns durch Reflexion größtenteils an die Kanten der Profilleiste weitergeleitet, von denen es in konzentrierter Form abgestrahlt wird. Hierdurch ergibt sich ein ganz bestimmter optischer Effekt, der die Glaskantenoptik der erfindungsgemäßen Profilleiste noch verstärkt.
  • Ebenso kann es günstig sein, dass der Füllstoff in einer Menge von 0,01 bis zu 10%, bezogen auf die Gesamtmasse, in dem Werkstoff der Profilleiste enthalten ist. Innerhalb dieses Mengenbereiches an Füllstoff kann der gewünschte optische Effekt optimal erzielt werden.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Füllstoff in räumlich gleichmäßiger Verteilung in dem Werkstoff der Profilleiste enthalten. Dies führt zu gleichbleibenden, homogenen optischen Eigenschaften innerhalb des Profilleiste.
  • Es kann vorteilhaft sein, dass der Füllstoff eine mittlere Korngröße von 0,5 bis ca. 50 μm aufweist. Bei dieser Korngröße ist der Farbstoff sehr gut handhabbar und lässt sich leicht in den Werkstoff des Leistenkerns einarbeiten. Zudem bietet der Farbstoff bei dieser Korngröße eine optimale optische Wirkung.
  • Weiterhin kann es vorteilhaft sein, dass der Leistenkern und/oder die Beschichtungslage bzw. die Beschichtung an der Vorderseite wenigstens einen thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoff aufweisen bzw. aufweist. Diese Werkstoffe lassen sich vergleichsweise einfach selbst zu kompliziertesten Geometrien verarbeiten und sind dabei relativ preisgünstig. Zudem besitzen sie sehr günstige optische und mechanische Eigenschaften.
  • Hierbei kann es vorteilhaft sein, dass der Leistenkern und/oder die Beschichtungslage oder die Beschichtung an der Vorderseite aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoff, vorzugsweise aus einem Polyolefin oder aus Acrylnitril-Butadien-Styrol oder aus Polymethylmethacrylat oder aus Polyethylenterephthalat oder aus Polyvinylchloriden oder aus Polycarbonaten bestehen bzw. besteht oder aus Mischungen dieser Kunststoffe. Diese Werkstoffe eignen sich aufgrund ihrer optischen und mechanischen Eigenschaften besonders für die Verwendung in der erfindungsgemäßen Profilleiste.
  • Ein weiterer Vorteil wir darin gesehen, dass der Leistenkern und/oder die Beschichtungslage oder die Beschichtung an der Vorderseite mit siliziumorganischen Verbindungen versehen bzw. beschichtet sind, die die Kratzfestigkeit positiv beeinflussen.
  • Weiterhin kann es günstig sein, wenn die Beschichtung an der Vorderseite mit einem Farbstoff mit einem Grundfarbton versehen ist, der dem Farbton des Farbstoffs in der Kernleiste entspricht, bevorzugt der gleiche Farbton ist. Bei einer z. B. grünlich eingefärbten Kernleiste wäre auch die Beschichtung grünlich eingefärbt. Gegebenenfalls ist die Konzentration an Farbstoff in der Beschichtung jedoch höher, um die gewünschten Lichtbrechungseffekte zu erzeugen. Ferner ist eine Ausführungsform denkbar, die nicht die Wirkung der Schrägflachen nutzt, sondern stattdessen im Querschnitt gesehen zwischen Vorderseite und Rückseite, vorzugsweise zwischen Seitenfläche und Vorderseite des Leistenkerns wenigstens eine abgerundete Übergangsflächen vorsieht und auf der Vorderseite die transparente oder transluzente Beschichtung wie oben ausgeführt vorgesehen ist. Bei einer solchen Ausführungsform hat sich gezeigt, dass die Beschichtung den durch die Übergangsflächen erzeugten optischen Brechungseffekt verstärkt. Dadurch ergibt sich zwar kein Glaskanteneffekt, allerdings verbessert sich die Tiefenwirkung durch die zusätzliche Lichtbrechung an der Vorderseite.
  • In bevorzugten Varianten kann auch diese Ausführungsform wie vorstehend beschrieben an der Rückseite mit einer Dekor- oder Farbbeschichtung versehen sein.
  • Die Erfindung bezieht sich zudem auf eine Möbelbauplatte mit wenigstens einer als Kantenleiste dienenden Profilleiste gemäß einer der zuvor genannten vorteilhaften Ausführungsformen.
  • Ebenso bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung einer Profilleiste umfassend die Schritte:
    • – Extrusion eines Profils mit einem transparenten oder transluzenten Leistenkern mit einer Vorderseite und einer Rückseite, bei welchem zwischen der Vorderseite und der Rückseite zumindest eine Schrägfläche angeordnet ist, welche mit der Fläche der Vorderseite einen stumpfen Winkel oder mit der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt.
  • Mit einer solchen Profilleiste kann eine Kantenleiste mit einem Glaseffekt erzeugt werden. Zur Montage kann die Kantenleiste am Möbelstück montiert und zu Anpassungszwecken an den Seitenflächen mechanisch bearbeitet werden. Bei diesem Verfahren kann es vorteilhaft sein, wenn die Beschichtung an der Vorderseite nach dem Erzeugen der Schrägflächen erfolgt. Dann werden auch die Schrägflächen beschichtet. Alternativ kann die Beschichtung vor der Erzeugung der Schrägflächen erfolgen. Dann ist nach der Erzeugung der Schrägflächen nur die Vorderseite beschichtet, wodurch sich stärkere Lichtbrechungseffekte ergeben. In beiden Fällen bildet die Beschichtung die äußerste Schicht der Profilleiste, so dass die äußerste Schicht durch eine Dekorschicht gebildet werden kann. Wenn es sich dabei um eine Lackschicht handelt, ergibt sich eine sehr feine und glatte Oberflächenstruktur, die ggf. noch poliert werden kann.
  • Darüber hinaus bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung einer Profilleiste, umfassend die Schritte:
    • – Extrusion eines Profils mit einer Vorderseite und einer Rückseite und mit die Vorderseite und die Rückseite verbindenden Seitenflächen;
    • – Anformen der Schrägflächen an dem Profil.
  • Bei dieser Art des Verfahrens kann zunächst eine Art Grundprofil extrudiert werden, bei welchem auf die exakte Einhaltung bestimmter geometrischer Größen wie z. B. die Breite der Kantenleiste kein Wert gelegt werden muss. Insbesondere fällt beim Schritt der Extrusion die Anformung der Schrägfläche bzw. Schrägflächen weg. Das so extrudierte Profil wird an der entsprechenden, zu dekorierenden Kante der Möbelbauplatte mit seiner Rückseite angebracht, beispielsweise durch Kleben. Danach werden die Teile des Profils, die über den Rand der Möbelbauplattenkante hinaus stehen, abgetrennt, z. B. durch Abschneiden, so dass zumindest die Breite der Rückseite exakt mit der Breite der Möbelbauplattenkante übereinstimmt. Schließlich wird an dem Profil eine Schrägfläche, entweder per Hand oder mittels einer entsprechenden Maschine, angeformt, z. B. durch spanabhebende Bearbeitung. Zusätzlich können noch stirnseitig Schrägflächen angebracht werden, um den Einruck einer Glaskante noch zu verstärken.
  • Die Merkmale und Vorteile der Erfindung werden eingehender in der nachstehenden Beschreibung dargelegt, wobei auf die beigefügten Zeichnung Bezug genommen wird, auf der folgendes dargestellt ist:
  • 1 Darstellung des Querschnitts einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Profilleiste.
  • 2 Darstellung des Querschnitts einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Profilleiste.
  • 3 Dreidimensionale Darstellung des stirnendseitigen Bereichs der Profilleiste gemäß 1.
  • 4 Abschnittsweise Darstellung einer Möbelplattenkante mit erfindungsgemäßen Profilleisten im Eckbereich der Möbelplattenkante.
  • 5 Eine alternative Gestaltung einer Kantenleiste ohne Schrägflächen.
  • In den unterschiedlichen Zeichnungen sind gleiche oder einander entsprechende Teile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die nicht maßstabsgetreue und nicht winkelgetreue Darstellung gemäß 1 zeigt einen Schnitt quer zur Längsausdehnung bezüglich einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Profilleiste. Die Profilleiste weist einen Leistenkern 2 aus dem transparenten, thermoplastisch verarbeitbaren Werkstoff Polymethylmethacrylat auf, der mit 1% eines Perylens, z. B. LUMOGEN® F ROT 300 gefüllt ist. Die Profilleiste hat eine Vorderseite 3 und eine dazu im Wesentlichen parallel verlaufende Rückseite 4, wobei die Vorderseite 3 als Sichtkante vorgesehen ist, während die Rückseite 4 zur Verbindung mit einer Möbeloberfläche, z. B. der Kante einer Möbelbauplatte, vorgesehen ist.
  • An die Vorderseite 3 sind angrenzend zwei Schrägflächen 5 angeordnet, die jeweils wiederum mit einer Seitenfläche 6 verbunden sind, wobei die Seitenflächen 6 ihrerseits an die Rückseite 4 angrenzen und im Wesentlichen senkrecht zu der Fläche der Rückseite angeordnet sind. Die Schrägfläche 5 ist eben und schließt mit der Fläche der Vorderseite 3 einen stumpfen Winkel von etwa 135° ein. Das Verhältnis der Länge A der Schrägfläche 5 zur Länge B der Seitenfläche 6 beträgt in etwa 0,9, und das Verhältnis der Länge A zur Breite C der Vorderseite 3 beträgt ungefähr 3,5.
  • Obwohl in 1 nicht zu erkennen, sind die Schrägflächen kontinuierlich entlang der Längsausdehnung der Profilleiste 1 ausgebildet. An den Stirnendseiten der Profilleiste sind jeweils Schrägflächen in Breitenausdehnung ausgebildet.
  • Der Füllstoff Perylen ist gleichmäßig innerhalb der Profilleiste bzw. des Leistenkerns 2 verteilt. Jedoch ist denkbar, dass aus optischen Gründen eine ungleichmäßige Verteilung, z. B. durch Konzentration des Füllstoffs in der Nähe einer Seitenfläche oder einer Schrägfläche oder der Ober-/Rückseite, vorstellbar. Der Füllstoff weist hierbei eine Korngröße von ca. 0,5 bis ca. 50 μm auf.
  • Der Leistenkern verfügt zusätzlich über eine Beschichtung 7 an der Vorderseite. Bei dieser Beschichtung handelt es sich um einen eingefärbten, jedoch transluzenten UV-beständigen Lack. Da der Lack vor dem Anbringen der Schrägflächen an der Vorderseite der Kernleiste angebracht wurde, ist er nur an der Vorderseite, nicht jedoch an den Schrägflächen vorhanden. Dadurch ergeben sich Lichtbrechungseffekte, die den Glaseffekt verstärken. Alternativ kann die Beschichtung auch nach dem Erzeugen der Schrägflächen, also z. B. noch in der Extrusionsstrecke aufgebracht werden. Dann wird der Lack bei der Montage der Kantenleiste beim Durchführen der Anpassungsarbeiten nur an den Seitenflächen entfernt und ist an den Schrägflächen noch vorhanden. Um den Glaseffekt zu verstärken, ist die Beschichtung mit dem gleichen Füllstoff wie der Leistenkern gefüllt. Die Konzentration der Füllstoffe in der Beschichtung ist dabei höher als im Leistenkern, wobei die Wandstärken der Beschichtung um ein Vielfaches geringer als die der Leiste ist.
  • Bei einer nicht dargestellten einfachen Ausführungsform ist die Beschichtung 7 nicht vorhanden, dann bildet die Vorderseite 3 die äußerste Seite der Profilleiste.
  • Die nicht maßstabsgetreue und nicht winkelgetreue Darstellung gemäß 2 zeigt einen Schnitt quer zur Längsausdehnung bezüglich einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Profilleiste. Diese unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform lediglich darin, dass sie zusätzlich eine Beschichtungslage 8 aufweist, die sich an die Rückseite 4 gemäß 1 anschließt und in der vorliegenden Ausführungsform somit die Rückseite 4 bildet. Besagte Beschichtungslage 8 ist etwa 0,4 mm dick und besteht aus eingefärbtem Polypropylen. Andere Beschichtungslagendicken, vorzugsweise zwischen 0,1 und 0,5 mm, sind denkbar. Bei dieser Ausführungsform ist die Beschichtungslage weiß eingefärbt, um möglichst viel des Lichts zu reflektieren, dass durch die Beschichtung 7 und den Leistenkern dringt zu reflektieren. Die Beschichtungslage 8 ist koextrudiert, alternativ kann die Beschichtungslage 8 aber auch durch einen Farbdruck erzeugt bzw. angeklebt werden. Die Schichtdicke der Beschichtungslage 8 ist im Wesentlichen gleich oder größer als die Dicke der Beschichtung 7.
  • Die nicht maßstabsgetreue und nicht winkelgetreue Darstellung gemäß 3 zeigt den stirnendseitigen Abschnitt der Profilleiste gemäß 1. Neben den Schrägflächen 5, die sich kontinuierlich entlang der Längsausdehnung der Profilleiste erstrecken, ist an der Stirnendseite der Profilleiste auch eine sich daran anschließende und entlang der Breitenausdehnung der Profilleiste erstreckende Schrägfläche 5 vorgesehen.
  • 4 zeigt die montierte Kantenleiste aus 1 an einer Möbelbauplatte 9 im Bereich einer Ecke der Möbelbauplatte. Wie dabei erkennbar, ist die Rückseite der Profilleisten nicht beschichtet und stoßen benachbarte Profilleisten in solch einer Weise aneinander, dass die Stirnseite der einen Profilleiste gegen die Rückseite der anderen Profilleiste stößt. Vorteilhafterweise erfolgt bei dieser Ausführungsform das Anbringen der Schrägflächen nach der Montage der Profilleisten an der Möbelbauplatte. Dadurch lassen sich Stufen zwischen den Schrägflächen benachbarter Profilleisten vermeiden.
  • Nachfolgend wird die Wirkungs- und Funktionsweise der Erfindung näher erläutert:
    Durch die Gestaltung der Profilleiste mit den Schrägflächen ergeben sich Lichtbrechungseffekte, die dem Betrachter den Eindruck vermitteln, es handele sich um Kantenleisten aus Glas. Insbesondere die Verwendung der Füllstoffe im Leistenkern in Verbindung mit den durch die Schrägflächen erzeugten Kanten erzeugt einen ebenso realitätsnahen wie überraschenden Glaseffekt, der auf einfache Weise kostengünstig realisierbar ist. Nicht zuletzt trägt auch die Beschichtung 7 an der Vorderseite dazu bei, da sie gerade im Bereich der Vorderseite aufgrund der Unterschiede des Brechungsindexes der Beschichtung und der unbeschichteten Kernleiste an den Schrägflächen unterschiedliche Lichtbrechungseffekte erzeugt, die den Glaseffekt verstärken. In Verbindung mit der weiß eingefärbten Rückseite lässt sich dieser Effekt noch steigern. Insgesamt ist es durch die Erfindung möglich, auf einfache Weise Kantenleisten bereitzustellen, die solchen aus Glas täuschend ähnlich sind. Man kann somit auf einfache Weise ein sehr hochwertig erscheinendes Produkt realisieren, ohne die Nachteile von Glas hinsichtlich Kosten und Verarbeitung in Kauf nehmen zu müssen. Dabei ist der Lichtbrechungsindex des Materials der Kernleiste im Bereich von ca. 1,4 bis 1,6 und der des Materials der Beschichtung im Bereich von ca. 1,50 bis 1,65.
  • In 5 ist eine Ausführungsform dargestellt, die keine Schrägflachen, sondern im Querschnitt gesehen gerundete Übergangsflächen 10 aufweist. Ansonsten ist der Aufbau der gleiche wie bei den übrigen Ausführungsbeispielen. Insbesondere ist an der Vorderseite eine Beschichtung wie bei den anderen Ausführungsbeispielen vorgesehen. Wenn die Beschichtung sich nicht über die Übergangsflächen erstreckt, lassen sich spezielle Lichtbrechungseffekte erzielen. Zwar ergibt sich durch den Wegfall der Schrägflächen kein Glaskanteneffekt, andererseits ergibt sich gegenüber bekannten Profilleisten mit gerundeten Übergangsflächen eine größere Tiefenwirkung. Zudem kann die Vorderseite vor Beschädigung z. B. durch UV-Licht besser geschützt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0857442 A2 [0003]

Claims (35)

  1. Profilleiste (1), insbesondere Kantenleiste für die Möbelindustrie, mit einem transparenten oder transluzenten Leistenkern (2), der zumindest einen transparenten oder transluzenten polymeren Werkstoff und eine Vorderseite (3) und eine Rückseite (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Vorderseite (3) und der Rückseite (4) zumindest eine Schrägfläche (5) angeordnet ist, welche mit der Oberseite (3) einen stumpfen und/oder der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt und/oder mit der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt.
  2. Profilleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfläche (5) mit der Fläche der Vorderseite (3) einen Winkel zwischen 115° und 155°, und vorzugsweise einen Winkel von 135° und/oder mit der Rückseite einen Winkel zwischen 25° und 65°, vorzugsweise 45°, einschließt.
  3. Profilleiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfläche (5) eine ebene Fläche ist.
  4. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfläche (5) an die Fläche der Vorderseite (3) angrenzt.
  5. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfläche (5) und die Fläche der Rückseite (4) über eine Seitenfläche (6) miteinander verbunden sind.
  6. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche der Vorderseite (3) im Wesentlichen parallel zur Fläche der Rückseite (4) angeordnet ist.
  7. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenfläche (6) im Wesentlichen senkrecht zur Fläche der Rückseite (4) angeordnet ist.
  8. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis einer Länge (A) der Schrägfläche (5) zu einer Länge (B) der Seitenfläche (6) höchstens 1,5 und vorzugsweise zwischen 0,7 und 1,2 beträgt.
  9. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Länge (A) der Schrägfläche (5) zu einer Breite (C) der Vorderseite (3) wenigstens 1 beträgt.
  10. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfläche (5) kontinuierlich entlang der Längsausdehnung der Profilleiste (1) ausgebildet ist.
  11. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfläche (5) stirnendseitig entlang der Breitenausdehnung der Profilleiste (1) ausgebildet ist.
  12. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (4) wenigstens abschnittsweise eine Dekorbeschichtung oder einen Farbauftrag aufweist, vorzugsweise bedruckt ist.
  13. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Dekorbeschichtung oder der Farbauftrag über die gesamte Breite des Leistenkerns erstreckt.
  14. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorbeschichtung oder der Farbauftrag im Wesentlichen einfarbig, vorzugsweise weiß ist.
  15. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dekorbeschichtung als Beschichtungslage (8) extrudiert, vorzugsweise mit dem Leistenkern koextrudiert ist.
  16. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leistenkern (2) und die Beschichtungslage (8) unterschiedliche Werkstoffe aufweisen.
  17. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leistenkern an der Vorderseite eine Beschichtung (7) aufweist.
  18. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung (7) transparent oder transluzent, vorzugsweise ein Lack ist.
  19. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Lichtbrechungsindex des Materials der Kernleiste und des Materials der Beschichtung unterscheiden.
  20. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstoff des Leistenkerns (2) wenigstens einen Füllstoff enthält.
  21. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kernleiste und die Beschichtung den gleichen Füllstoff enthalten
  22. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Konzentration des Füllstoffs in der Beschichtung größer als im Leistenkern ist.
  23. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff aus der Gruppe der Perylene und/oder der Naphta limide und/oder der Anthraquinone und/oder der Anthrachinone und/oder der Perinone ausgewählt ist.
  24. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff in einer Menge von 0,01 bis zu 10%, bezogen auf die Gesamtmasse, in dem Werkstoff der Profilleiste enthalten ist.
  25. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff in räumlich gleichmäßiger Verteilung in dem Werkstoff des Leistenkerns (2) enthalten ist.
  26. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Füllstoff eine mittlere Korngröße von ca. 0,5 bis ca. 50 μm aufweist.
  27. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkstoff des Leistenkerns (2) und/oder der Beschichtungslage (7) und/oder der Beschichtung wenigstens einen thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoff aufweisen bzw. aufweist.
  28. Profilleiste nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Leistenkern (2) und/oder die Beschichtungslage (8) und/oder die Beschichtung aus einem thermoplastisch verarbeitbaren Kunststoff, vorzugsweise aus einem Polyolefin oder aus Acrylnitril-Butadien-Styrol oder aus Polymethylmethacrylat oder aus Polyethylenterephthalat oder aus Polyvinylchloriden oder aus Polycarbonaten bestehen bzw. besteht oder aus Mischungen dieser Kunststoffe.
  29. Möbelbauplatte mit wenigstens einer als Kantenleiste dienenden Profilleiste (1) nach zumindest einem der vorangegangenen Ansprüche.
  30. Verfahren zur Herstellung einer Profilleiste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, mit folgenden Schritten: – Extrusion eines Profils mit einer Oberseite (3) und einer Rückseite (4) und mit die Oberseite (3) und die Rückseite (4) verbindenden Seitenflächen (6); – Anformen der Schrägflächen (5) an dem Profil.
  31. Verfahren zur Herstellung einer Profilleiste nach einem der vorangegangenen Ansprüche, umfassend folgende Schritte: – Extrusion eines Profils mit einer Vorderseite (3) und einer Rückseite (4), bei welchem zwischen der Vorderseite (3) und der Rückseite (4) zumindest eine Schrägfläche (5) angeordnet ist, welche mit der Vorderseite (3) einen stumpfen Winkel und/oder der Rückseite einen spitzen Winkel einschließt.
  32. Verfahren nach einem der Ansprüche 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung der Vorderseite vor dem Erzeugen der Schrägflächen erfolgt
  33. Profilleiste mit einem transparenten oder transluzenten Leistenkern mit eine Vorderseite und einer Rückseite und einer zwischen Vorder- und Rückseite angeordneten im Querschnitt des Leistenkerns gesehen gerundeten Übergangsfläche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorderseite eine sich vom Material des Leistenkerns unterscheidende transparente oder transluzente Beschichtung vorgesehen ist.
  34. Profilleiste nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenfläche vorgesehen ist und die Übergangsfläche die Seitenfläche und Vorderseite miteinander verbindet.
  35. Profilleiste nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass an der Rückseite eine Dekor- oder Farbbeschichtung vorgesehen ist.
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