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Die
Erfindung betrifft eine Pressenanordnung einer Maschine zur Herstellung
von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- oder Kartonbahnen, umfassend
drei, jeweils von separaten und in Reihe hintereinander angeordneten
Presseneinrichtungen gebildete Pressspalte, durch welche die Faserstoffbahn
jeweils zwischen zwei Bespannungen geführt wird, mit einem
ersten doppelt befilzten Pressspalt und einem zweiten und dritten
Pressspalt, in welchem die Bespannungen jeweils von einem wasseraufnehmenden
Band, insbesondere Filzband und einem glatten Band gebildet werden,
wobei die Zuordnung des glatten Bandes zur Ober- oder Unterseite der
Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt wechselt,
und mit einem Transferband zur Überführung der
Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt.
Die Erfindung betrifft ferner eine Maschine zur Herstellung einer
Faserstoffbahn.
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Zum
Erzielen hoher Maschinengeschwindigkeiten in Pressenanordnungen
ist es bekannt, die Faserstoffbahn frei von einem freien Bahnzug
durch die Pressenanordnung zu führen, das heißt,
die Faserstoffbahn wird permanent von einem Bespannungsmedium gestützt.
Eine derartige Pressenanordnung mit drei in Reihe angeordneten und
von separaten Presseneinrichtungen gebildeten Pressspalten ist aus
der Druckschrift
WO 2004/046459 vorbekannt. Mit
dieser Anordnung wird eine Bahnführung frei von einem freien
Zug und permanent zumindest einseitig gestützt von einer
Bespannung durch die Pressenanordnung realisiert. Die Entwässerung
am ersten doppelt befilzten Pressspalt erfolgt in beide Richtungen.
Die Faserstoffbahn wird bei Führung durch die der ersten
Presseneinrichtung nachgeordneten Presseneineinrichtungen jeweils
einseitig gestützt von einem wasseraufnahmefähigen
Band geführt. Dabei liegen die wasseraufnahmefähigen
und in der Regel als Filzbänder ausgeführten Bänder
in den beiden nachfolgenden Pressspalten jeweils an den einander entgegengesetzt
ausgerichteten Oberflächen der Faserstoffbahn an. Die Führung
der Faserstoffbahn an der nicht vom wasseraufnahmefähigen
Band gestützten Faserstoffbahnseite erfolgt in den beiden Pressspalten
entweder an einer glatten Walze oder aber einem weiteren Band, das
dann als glattes Band ausgeführt ist. Die Überführung
zwischen dem zweiten Pressspalt und dem dritten Pressspalt, das
heißt der zweiten Presseneinrichtung und der dritten Presseneinrichtung,
erfolgt mittels einer Transfereinrichtung, umfassend ein Transferfilzband,
das die Faserstoffbahn von einer der Bespannungen der zweiten Presseneinrichtung
abnimmt und einer Bespannung der dritten Presseneinrichtung zuführt.
Durch den Kontakt der Faserstoffbahn in den einzelnen Pressspalten
mit einer glatten Oberfläche kann die Rohpapierrauhigkeit
des Endproduktes gesenkt werden.
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Ferner
ist bekannt, dass eine weitere Erhöhung der Maschinengeschwindigkeit
erzielbar ist, wenn vor der ersten Abnahme von einem Trockenzylinder
in der der Pressenanordnung nachgeordneten Trockenpartie ein sehr
hoher Bahntrockengehalt vorliegt. Eine Erhöhung des Faserstoffbahntrockengehaltes
kann durch eine dem ersten Trockenzylinder vorgeschaltete Impingement-Trocknung
erzielt werden, bei der die Faserstoffbahn frei von einem Kontakt
zu einer geschlossenen Oberfläche und permanent gestützt
durch ein Bespannungsmedium mittels Heißluft getrocknet
wird. Derartige Trocknungsanordnungen sind beispielsweise aus der
Druckschrift
DE 10
2005 026 312 A1 vorbekannt. Dabei erfolgt die Übergabe
der Faserstoffbahn von einer Pressenanordnung über eine
Transferbandanordnung an ein Trockensieb, dass von Stützwalzen
gestützt wird und dem auf der der Faserstoffbahn tragenden
Seite eine Blaseinrichtung zur Beaufschlagung der Faserstoffbahn
mit Heißluft zugeordnet ist. Die Faserstoffbahn kann durch
Saugkästen und/oder Saugwalzen stabilisiert werden. Bei
Heißlufttrocknern in besonders kompakter Bauart erfolgt
die Beaufschlagung der Faserstoffbahn mit Heißluft über
eine Blashaube, wobei die Blashaube im Umschlingungsbereich der
Faserstoffbahn und des Trockensiebbandes mit einer Saugwalze wirksam
ist. Die Faserstoffbahn wird dazu mit einem Trockenband an einer
rotierbaren Saugwalze geführt, Derartige Ausführungen
sind beispielsweise aus den Druckschriften
DE 10 2005 027 623 A1 und
DE 10 2004 023 321
A1 vorbekannt.
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Eine
Erhöhung der Maschinendurchlaufgeschwindigkeit durch diese
Maßnahmen, insbesondere die dadurch bedingten hohen Entwässerungsgeschwindigkeiten
führen jedoch zur Erhöhung der Papierrauhigkeit
in der nach Durchlaufen der Trockenpartie vorliegenden Faserstoffbahn.
Dieser Effekt kann zum Teil durch eine nachgeordnete Kalandrierung
kompensiert werden, die wiederum jedoch andere Faserstoffbahneigenschaften,
wie die Dicke, das spezifische Volumen und die Schwarzsatinage ungünstig
beeinflussen kann.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Pressenanordnung
für den Einsatz in Maschinen zur Herstellung von Faserstoffbahnen
zu entwickeln, mit welcher hohe Maschinengeschwindigkeiten bei gleichzeitiger
positiver Beeinflussung der Faserstoffbahneigenschaften durch hohe
Glätteigenschaften möglich sind, insbesondere
in Kombination mit nachfolgenden Hochleistungstrockeneinheiten.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale
der Ansprüche 1 und 36 charakterisiert. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Eine
erfindungsgemäße Pressenanordnung einer Maschine
zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- oder
Kartonbahnen, umfassend drei, jeweils von separaten und in Reihe
hintereinander angeordneten Presseneinrichtungen gebildete Pressspalte,
durch welche die Faserstoffbahn jeweils zwischen zwei Bespannungsmedien
geführt wird, mit einem ersten doppelt befilzten Pressspalt und
einem zweiten und dritten Pressspalt, in welchen die Bespannungen
jeweils von einem Filzband und einem glatten Band gebildet werden,
wobei die Zuordnung des glatten Bandes zur Ober- oder Unterseite
der Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt wechselt,
und mit einem Transferband zur Überführung der
Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt,
ist dadurch charakterisiert, dass das Transferband von einem Siebband
mit einer Permeabilität im Bereich von 80 bis 150 cfm gebildet
wird. In besonders vorteilhafter Weise beträgt die Permeabilität
des Transfersiebes zwischen 80 und 120 cfm, vorzugsweise zwischen
80 und 100 cfm. Unter Bespannungsmedien werden dabei endlos umlaufende
Bänder verstanden.
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Die
erfindungsgemäße Pressenanordnung ermöglicht
mit diesen Merkmalen eine optimale Bahnführung auch bei
höheren Maschinengeschwindigkeiten mit hohen Glätteigenschaften
der Faserstoffbahn und dient der Vermeidung von Markierungen aufgrund
des längeren beidseitigen Kontaktes der Faserstoffbahn
beim Durchlaufen der Pressenanordnung mit einem glatten Band.
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Zur
Erzielung eines nach Durchlaufen der Pressenanordnung gewünschten
Trockengehaltes ist die Entwässerungsleistung an den einzelnen Pressspalten
unter Berücksichtigung einer optimalen Bahnführung
entsprechend auszulegen. Der erste und zweite Pressspalt sind dazu
durch eine Linienlast im Bereich zwischen einschließlich
700 kN/m bis 1800 kN/m, insbesondere zwischen 700 kN/m bis 1400
kN/m charakterisiert und ferner jeweils als Schuhpressspalt ausgeführt.
Die Linienlast ist dabei vorzugsweise frei einstellbar. Die erste
und zweite Presseneinrichtung umfassen jeweils eine Schuhpresswalze,
die einen rotierbaren flexiblen Pressmantel und eine am Pressmantel
wirksame Anpresseinheit aufweist, umfassend zumindest ein Anpresselement,
dessen wirksame Länge in Faserstoffbahnlaufrichtung zwischen
dem Einlauf in die Presszone und dem Auslauf aus dem Pressspalt
betrachtet zwischen 250 mm und 450 mm, insbesondere zwischen 250
und 400 mm und besonders bevorzugt zwischen 250 mm und 330 mm beträgt.
Zur Verringerung des Lageraufwandes, insbesondere im Hinblick auf
vorzuhaltende Ersatzteile sind die einzelnen Walzen der ersten und
zweiten Presseneinrichtung gleicher Bauart gemäß einer
Weiterentwicklung gleich ausgeführt.
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Nach
Durchlaufen der beiden ersten Pressspalte ist es vorteilhaft, die
Faserstoffbahn im nächsten folgenden Pressspalt nur noch
einer geringeren Linienlast auszusetzen. Diese beträgt
im dritten Pressspalt zwischen 60 kN/m und 180 kN/m, insbesondere
zwischen 60 und 160 kN/m und besonders bevorzugt zwischen 80 und
140 kN/m.
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Vorzugsweise
ist der dritte Pressspalt als Schuhpressspalt ausgeführt,
um die Vorteile einer verlängerten Presszone zu erhalten.
Die dritte Presseneinrichtung umfasst eine Schuhpresswalze, die einen
rotierbaren flexiblen Pressmantel und eine am Pressmantel wirksame
Anpresseinheit aufweist, umfassend zumindest ein Anpresselement,
dessen wirksame Länge in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet
zwischen 60 mm und 200 mm beträgt, insbesondere zwischen
80 und 190 mm, besonders bevorzugt zwischen 100 und 150 mm.
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Zum
Erreichen optimaler Glätteeigenschaften an beiden Faserstoffbahnseiten
ist gemäß einer vorteilhaften Ausführung
das einzelne glatte Band an der zur Faserstoffbahn gerichteten Seite
durch eine Rauhigkeit im Bereich von einschließlich 1,5 μm
bis ≤ 5 μm, ganz besonders bevorzugt 2 μm
bis 5 μm, ganz besonders bevorzugt 2,5 μm bis
4 μm charakterisiert.
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Die
Faserstoffbahnführung erfolgt zur stabilen Bahnführung
vorzugsweise im wesentlichen gerade, d. h. frei von starken Richtungsänderungen durch
die Pressenanordnung, so dass die Anzahl an Saugeinrichtungen, insbesondere
Saugwalzen und anderer Leitwalzen zur Stabilisierung der Faserstoffbahn
gering gehalten werden kann. Die einzelnen Pressspalte sind in Einbaulage
im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene angeordnet. Die einzelnen Pressspalte
können jedoch auch in Einbaulage in vertikaler Richtung
mit einem maximalen Versatz zueinander im Bereich von 0 bis 2 m
angeordnet werden.
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Je
nach Ausführung der Pressenanordnungen können
unterschiedliche Konzepte zur Faserstoffbahnabnahme nach dem zweiten
Pressspalt und Übergabe auf das Transfersiebband realisiert
werden. Gemäß einer ersten Ausführung
erfolgt die Faserstoffbahnabnahme nach dem zweiten Pressspalt der
zweiten Presseneinrichtung vom in Einbaulage unteren Bespannungsmedium,
wobei diese auch wieder an das untere Bespannungsmedium der nachfolgenden
Presseneinrichtung übergeben wird. Gemäß einer
weiteren zweiten Grundausführung erfolgt die Bahnabnahme
nach dem zweiten Pressspalt vom oberen Bespannungsmedium. Die Abnahme
erfolgt dabei immer vom glatten Band, um somit eine möglichst
lange Führung der Faserstoffbahn an der glatten Oberfläche
und den daraus resultierenden Glättungseffekt zu gewährleisten.
Die Übergabe vom Transfersiebband erfolgt dann zum Filzband.
Das obere Bespannungsmedium in der zweiten Presseneinrichtung wird
daher im ersten Fall von einem Filzband und das untere Band vom
glatten Band gebildet, während das obere Bespannungsmedium
der dritten Presseneinrichtung vom glatten Band und das untere Bespannungsmedium
von einem Filzband gebildet wird. Im zweiten Fall sind die Bespannungsmedien
in den Pressspalten vertauscht. Das untere Bespannungsmedium in
der zweiten Presseneinrichtung wird von einem Filzband und das obere
Band vom glatten Band gebildet, während die untere Bespannung
der dritten Presseneinrichtung vom glatten Band und die obere Bespannung
von einem Filzband gebildet werden.
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Zur
optimalen Bahnführung ist in einem Bespannungsmedium einer
Presseneinrichtung im Übernahmebereich von der vorherigen
Presseneinrichtung oder dem Transfersieb eine Saugeinrichtung angeordnet,
die der Abnahme der Faserstoffbahn von den vorhergehenden Elementen
dient. Die Saugeinrichtung, in der Regel als Saugwalze ausgeführt, ist
dabei in dem die Faserstoffbahn übernehmenden Bespannungsmedium
angeordnet. Die Saugleistung der Saugwalzen kann aufgrund der unterschiedlichen
Bespannungskombinationen in den Abnahmebereichen der Faserstoffbahn
in Faserstoffbahndurchlaufrichtung unterschiedlich ausgeführt
werden. Im oberen Bespannungsmedium der ersten Presseneinrichtung
ist eine Saugwalze angeordnet, die der Abnahme der Faserstoffbahn
zwischen einer der Pressenanordnung vorgeordneten Formereinheit und
der Pressenanordnung dient, wobei das anlegbare Vakuum des den Abnahmebereich
bildenden Teiles der Saugzone zwischen 40 und einschließlich 65
kPa beträgt. In der Bespannung der zweiten Presseneinrichtung
ist eine Saugwalze vorgesehen, die durch ein anlegbares Vakuum zwischen
30 und 55 kPa charakterisiert ist, während in der Bespannung des
Transfersiebes eine Saugwalze vorgesehen ist, die durch ein Vakuum
im Bereich von 10 bis 30 kPa charakterisiert ist. Das anlegbare
Vakuum der Saugwalze in der Bespannung in der dritten Presseneinrichtung
zur Abnahme der Faserstoffbahn vom Transfersieb liegt im Bereich
von 30 bis 55 kPa. Das anlegbare Vakuum der dem dritten Pressspalt
nachgeordneten Abnahmesaugwalze zur Überführung
an eine Trockeneinrichtung, insbesondere an ein Transferband oder
gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung
an ein Trockensieb beträgt zwischen 10 und 30 kPa. Generell
wird zur Vermeidung von Markierungen die Saugleistung im Übernahmebereich zwischen
einem glatten Band und einem Siebband geringer gewählt
werden als zwischen Filzbändern oder zwischen unterschiedlichen
Transferbändern.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführung umfasst eine einzelne Abnahmesaugwalze
eine Mehrzahl von in Bahnlaufrichtung hintereinander angeordneten
unterschiedlich beaufschlagbaren Saugzonen, wobei die erste Saugzone
den Übernahme- bzw. Abnahmebereich beschreibt, während
die nachgeordneten Saugzonen am übernehmenden Band wirksam
werden und eine stabile Bahnführung gewährleisten.
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Zur
Erhöhung des Trockengehaltes der Faserstoffbahn vor dem
Durchlaufen einer Trockenzylinderanordnung ist dem zweiten Pressspalt
eine Impingement-Trockeneinrichtung nachgeordnet, wobei die Impingement-Trockeneinrichtung
entweder zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt oder aber hinter
dem dritten Pressspalt angeordnet ist. Die durch die Impingement-Trockeneinrichtung
beschreibbare Trockenstrecke kann eben oder gekrümmt ausgeführt
sein, ferner aus Bauraumgründen und zur Kontrolle der Bahnspannung
aus einer Mehrzahl einzelner Teiltrockenstrecken bestehen, so dass die
Führung der Faserstoffbahn in der Impingement-Trockeneinrichtung
entlang der durch diese in Faserstoffbahnlaufrichtung gebildeten
Trockenstrecke auf mehr als einem Trockensieb erfolgt, wobei die Überführung
zwischen den einzelnen Trockensieben durch Vakuum unterstützt
wird.
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Die
Impingement-Trockeneinrichtung weist dazu wenigstens ein Trockensieb
auf, und wenigstens eine seitlich neben der Trockenstrecke angeordnete
und auf diese gerichtete Blashaube sowie wenigstens eine Saugwalze
und/oder wenigstens einen besaugten Stabilisatorkasten, über
die beziehungsweise den das die Faserstoffbahn führende
Trockensieb geführt ist. Der Bahnlauf der Faserstoffbahn
zwischen den jeweiligen Pressspalten in der Impingement-Trocknungsanordnung
ist derart gewählt, dass dieser bei Bahnabnahme von einem
oberen Bespannungsmedium zumindest im Einlaufbereich in die Impingement-Trockeneinrichtung
nahezu in der Horizontalen verläuft, um die Maschinengesamthöhe niedrig
zu halten. Dabei wird ein guter Bahnlauf auch bei hohen Maschinengeschwindigkeiten
durch besaugte Leitwalzen und/oder Stabilisatorkästen zwischen
den Walzen gesichert. Alternativ kann auch eine große besauge
Walze mit einem Durchmesser von vorzugsweise größer
1,5 m zur Bahnstabilisierung eingesetzt werden.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführung erfolgt die Überführung
zum Trockensieb der Impingement-Trockeneinrichtung direkt mittels
des glatten Bandes der dritten Presseneinrichtung, das in diesem
Fall gleich als Überführungsband fungiert, so dass
auf eine zusätzliche Überführeinrichtung
verzichtet werden kann und dadurch Bauraum gespart.
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Bei
Integration der Impingement-Trockeneinrichtung in der Pressenanordnung
kann eine hohe Funktionskonzentration bei geringem Bauraum erzielt
werden, indem das Transfersieb als Trockensieb genutzt wird.
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Die
Impingement-Trockeneinrichtung kann je nach Anordnung Bestandteil
einer Pressenanordnung oder der nachgeordneten Trockenpartie sein.
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Die
erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend
anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen folgendes
dargestellt:
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1 verdeutlicht
in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Querschnittsansicht
einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung mit Abnahme
der Faserstoffbahn durch ein Transfersiebband von der unteren Bespannung
der zweiten Presseneinrichtung;
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2 verdeutlicht
in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Pressenanordnung
gemäß 1 mit nachgeordneter Impingement-Trockeneinrichtung;
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3 verdeutlicht
in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Pressenanordnung
gemäß 1 mit integrierter Impingement-Trockeneinrichtung;
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4 verdeutlicht
in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Querschnittsansicht
einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung mit Abnahme
der Faserstoffbahn durch ein Transfersiebband von der oberen Bespannung
der zweiten Presseneinrichtung;
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5 verdeutlicht
beispielhaft eine Ausführung einer Impingement-Trockeneinrichtung
aus mehreren Einzeleinrichtungen.
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Die 1 verdeutlicht
in schematisiert stark vereinfachter Darstellung anhand einer Querschnittsansicht
den Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäß ausgeführten
Pressenanordnung 1 für den Einsatz in Maschinen 51 zur
Herstellung einer Faserstoffbahn F, insbesondere Papier- oder Kartonbahn.
Die Pressenanordnung 1 ist dabei durch drei in Reihe hintereinander
angeordnete und von der Faserstoffbahn zu durchlaufende Pressspalte
in Faserstoffbahndurchlaufrichtung betrachtet charakterisiert – einen
ersten Pressspalt 2, einen zweiten Pressspalt 3 und
einen dritten Pressspalt 4. Jeder Pressspalt 2 bis 4 wird
dabei von einer separaten Presseneinrichtung 5, 6 beziehungsweise 7 gebildet,
die in Maschinenrichtung beabstanden zueinander angeordnet und durch
eine eigene Bespannung charakterisiert sind. Die einzelnen Presseneinrichtungen 5, 6, 7 werden
dabei jeweils von zwei zueinander unter Ausbildung der jeweiligen
Pressspalte 2 bis 4 angeordneten Walzen 5.1, 5.2 für
die erste Presseneinrichtung 5 beziehungsweise 6.1, 6.2 für
die zweite Presseneinrichtung 6 und 7.1, 7.2 für
die Presseneinrichtung 7 gebildet. Der erste Pressspalt 2 ist
als doppelt befilzter Pressspalt ausgeführt. Dies bedeutet,
die Faserstoffbahn F wird zwischen zwei wasseraufnehmenden Bändern,
insbesondere Filzbändern 8.1 und 8.2 durch
den Pressspalt 2 geführt, wobei die erste Walze 5.1 in
der oberen Filzschlaufe, d. h. dem oberen endlosen Filzband 8.1 angeordnet
ist und von diesem umschlungen wird, während die zweite
Walze 5.2 vom unteren Filzband 8.2 umschlungen
ist. Die Führung der Faserstoffbahn F durch den zweiten Pressspalt 3 und
den dritten Pressspalt 4 erfolgt zwischen mindestens einem,
zumindest an einer die Faserstoffbahn F kontaktierenden Seite mit
einer glatten Oberfläche versehenen Band, insbesondere
einem glatten Band 9 beziehungsweise 11 und einem wasseraufnahmefähigen
Band, insbesondere Filzband 10 beziehungsweise 12,
wobei die Zuordnung der glatten Bänder 9 und 11 zur
Ober und Unterseite 13, 14 der Faserstoffbahn F
zwischen dem zweiten Pressspalt 3 und dem dritten Pressspalt 4 wechselt. Dies
bedeutet, dass die Faserstoffbahn F in Durchlaufrichtung betrachtet
mit der Oberseite 13 im zweiten Pressspalt 3 beispielsweise
vom Filzband 10 geführt wird, während
der Faserstoffbahnoberseite 13 im dritten Pressspalt 4 das
glatte Band 11 zugeordnet ist. Die Faserstoffbahnunterseite 14 wird
dann im zweiten Pressspalt 3 vom glatten Band 9 und
im dritten Pressspalt 4 vom Filzband 12 gestützt.
Erfindungsgemäß ist zur Überführung
der Faserstoffbahn F zwischen der zweiten Presseneinrichtung 6 und
der dritten Presseneinrichtung 7 nach dem Durchlaufen des
zweiten Pressspaltes 3 eine Überführeinrichtung 15 vorgesehen,
die ein Transferband umfasst, welches als Transfersiebband 16 ausgebildet
ist und eine Permeabilität im Bereich von einschließlich
80 bis 150 cfm, ganz besonders bevorzugt zwischen 80 und 120 cfm
aufweist. Die Führung der Faserstoffbahn F durch die Pressenanordnung 1 erfolgt
somit frei von einem freien Zug, das heißt, die Faserstoffbahn
F wird beim Durchlaufen immer von einem Band, entweder einem Filzband 8.1, 8.2, 10, 12 oder einem
zumindest an der zur Faserstoffbahn F gerichteten Seite mit einer
glatten Oberfläche ausgeführten Band 9 beziehungsweise 11,
gestützt. Die Faserstoffbahnführung durch die
Vielzahl der Pressspalte 2, 3, 4 mit
beidseitigem Kontakt mit glatten Oberflächen an der der
Faserstoffbahn F zugewandten Seite der Bänder 9, 11 sowie
die Überführung zwischen dem zweiten und dem dritten
Pressspalt über ein Transfersiebband 16 mit der
genannten Permeabilität ermöglichen zum einen
eine optimale Bahnführung durch die Pressenanordnung 1 mit
einem hohen erzielbaren Trockengehalt und zum anderen eine hohe Glätte
und gute Oberflächeneigenschaften, insbesondere geringe
Rauhigkeit der Faserstoffbahn F und einen unproblematischen Bahnlauf
auch bei höheren Maschinengeschwindigkeiten. Die Faserstoffbahn
F durchläuft die Pressenanordnung 1 nahezu in horizontaler
Richtung mit nur geringfügigen Abweichungen im Faserstoffbahnlauf
von einer horizontalen Ebene beim Überführen zur
jeweils nächsten Presseneinrichtung. Die Pressspalte 2, 3, 4 sind
somit im wesentlichen in einer horizontalen Ebene oder mit nur geringfügigem
Versatz in vertikaler Richtung zueinander angeordnet.
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Bezüglich
der Ausführung der einzelnen Presseneinrichtungen 5 bis 7 bestehen
eine Mehrzahl von Möglichkeiten. Dabei sind jedoch die
erste und zweite Presseneinrichtung 5 und 6 als
Schuhpresseinrichtung 18 beziehungsweise 19 ausgebildet.
Die Pressspalte 2 und 3 sind als verlängerte Pressspalte
in Form von Schuhpressspalten ausgeführt. Die Länge
des ersten und zweiten Pressspaltes 2, 3 und die
Auslegung hinsichtlich der im Spalt wirkenden Kräfte ist
vorzugsweise gleich. Dies gilt vorzugsweise auch für die
Ausführung der einzelnen Walzen 5.1, 6.1 und 5.2 bzw. 6.2,
wodurch für beide Presseneinrichtungen die Ersatzteilvorhaltung
vereinfacht werden kann. Die mögliche Linienlast im ersten
und zweiten Pressspalt 2, 3 beträgt zwischen
einschließlich 700 kN/m bis 1400 kN/m. Die einzelnen Pressspalte 2, 3 werden
dabei von einer Schuhpresswalze und einer Gegenwalze gebildet. Im
dargestellten Fall ist jeweils die in Einbaulage obere Walze 5.1, 6.1 als
Schuhpresswalze ausgebildet. Die Gegenwalze kann als glatte Walze
ausgeführt sein. Die Schuhpresswalze 5.1 weist
einen flexiblen und rotierbaren Pressmantel 21 auf, an
dessen Innenumfang im Pressspalt 2 parallel zum Wirkbereich
eine Anpresseinheit 22, umfassend zumindest ein Anpresselement 20 wirksam
wird. Die Länge I2 des Pressspaltes 2 wird
durch die Länge der Anpresselemente 20, um welche
der flexible Pressmantel 21 geführt ist, in Faserstoffbahnlaufrichtung,
d. h. quer zur Längsachse der einzelnen Walze betrachtet
bestimmt. Das Anpresselement 20 ist in der Regel als Anpressschuh mit
konkaver Anpressfläche ausgeführt. Die Schuhlänge,
d. h. die die Länge des Pressspaltes vom Einlauf zum Auslauf
bestimmende Länge I2 beträgt
zwischen einschließlich 250 mm und 450 mm. Die Anpresseinheit 22 umfasst
zur Realisierung dieser Linienlasten entsprechende Mittel 23 zur
Einstellung beziehungsweise Steuerung der Anpresskraft des einzelnen
Anpresselementes 20. Der zweite Pressspalt 3,
welcher nur noch als einfach befilzter Pressspalt ausgeführt
ist, wird ebenfalls von einer Schuhpresseinrichtung 19 gebildet,
wobei auch diese eine Schuhpresswalze und eine Gegenwalze umfasst,
die einen in Faserstoffbahnlaufrichtung verlängerten Pressspalt 3 miteinander
bilden. Die Schuhpresswalze, hier beispielsweise 6.1, ist
durch Abstützung eines flexiblen umlaufenden Pressmantels 24 über eine
Anpresseinheit 25 charakterisiert, wobei die Anpresseinheit 25 wenigstens
ein sich parallel zur Längsachse der Walze beziehungsweise
quer zur Faserstoffbahnlaufrichtung über die Faserstoffbahnbreite erstreckendes
Anpresselement 26 aufweist, dessen Anpresskraft über
Mittel 27 zur Einstellung beziehungsweise Steuerung der
Anpresskraft des Anpresselementes 26 gegenüber
dem Innenumfang 28 des Pressmantels 24 bestimmt
wird. Die Länge 13 des Pressspaltes 3,
insbesondere die diesen bestimmende Länge des Anpresselementes 26,
der den Abstand zwischen Pressspalteinlauf und Pressspaltauslauf
in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet bestimmt, ist vorzugsweise
identisch zur Ausführung der ersten Presseneinrichtung 5.
Der dritte Pressspalt 4 ist im dargestellten Fall ebenfalls
als Schuhpressspalt und die dritte Presseneinrichtung 7 als Schuhpresseinrichtung 35 ausgeführt.
Dies bedeutet, eine der beiden Walzen 7.1 oder 7.2,
hier 7.2 ist als Schuhpresswalze ausgebildet, umfassend
einen flexiblen Pressmantel 36, der über eine
Anpresseinheit 37 abgestützt wird, wobei die Anpresseinheit 37 zumindest
ein sich über die Breite erstreckendes Anpresselement 38 oder
eine Mehrzahl von diesen aufweist, die über Mittel 39 zur
Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft des Anpresselementes 38 ansteuerbar
sind. Die Linienlast im dritten Pressspalt 4 ist geringer
als in den vorhergehenden Pressspalten 2, 3 und
beträgt zwischen einschließlich 80 kN/m und 180
kN/m. Dabei kann die Presseneinrichtung 7 auch als Walzenpresseinrichtung
mit Walzen mit starren Pressmänteln ausgebildet werden.
Bei Ausführung als Schuhpresseinrichtung 35 können hier
auch gegenüber den Ausführungen der Anpresseinheiten 22, 25 in
der ersten und zweiten Presseneinrichtung 5 und 6 in
Faserstoffbahnlaufrichtung verkürzte Anpresselemente 38 eingesetzt
werden. Vorzugsweise werden dabei Schuhlängen I4 in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet
zwischen 60 mm und 200 mm gewählt.
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Die Übergabe
der Faserstoffbahn F von einer der Pressenanordnung 1 vorgeordneten
Siebpartie, insbesondere einer Formereinheit erfolgt mittels einer
Abnahmesaugwalze 30, die im Filzband 8.1 angeordnet
ist und von diesem teilweise in Filzbandlaufrichtung dem Pressspalt 2 vorgeordnet
umschlungen wird. Die Führung der Faserstoffbahn F durch
den Pressspalt 2 erfolgt zwischen beiden Filzbändern 8.1, 8.2,
wobei auch nach dem Durchlaufen des ersten Pressspaltes 2 die
Faserstoffbahn F zwischen den beiden Filzbändern 8.1 und 8.2 bis
zu einer Trenneinrichtung 29 geführt wird, an
welcher ein Filzband 8.1 oder 8.2, hier beispielhaft 8.1,
von der Faserstoffbahn F getrennt wird und die Faserstoffbahn F
mit dem anderen Filzband, hier 8.2, weitergeführt
wird. Die Trenneinrichtung 29 umfasst zumindest eine Saugeinrichtung,
insbesondere Saugwalze 31, die im unteren Filzband 8.2 angeordnet
ist und somit eine Trennung zwischen dem oberen und unteren Filzband 8.1 und 8.2 ermöglicht.
Das Vakuum in der die Abnahmezone bildenden Saugzone in der Saugwalze 30 beträgt
dabei zwischen einschließlich 40 und einschließlich
65 kPa, während das Vakuum in der die Abnahmezone bildenden
Saugzone an einer weiteren Saugwalze 32, die im oberen
Filzband 10 der zweiten Presseneinrichtung 6 angeordnet
ist und der Abnahme der Faserstoffbahn F vom unteren Filzband 8.2 der
ersten Presseneinrichtung 5 und der Führung am
Filzband 10 zum Pressspalt 3 dient, zwischen 30
und 50 kPa beträgt. Beispielhaft ist zum Zweck einer Stabilisierung
der Führung der Faserstoffbahn F am Filzband 10 die
Saugwalze 32 mit einer der Abnahmezone I nachgeordneten
Saugzone II ausgestattet, die durch ein kleineres anlegbares Vakuum
charakterisiert ist.
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Die
Faserstoffbahn F wird entlang der Außenseite des oberen
Filzbandes 10 durch den zweiten Pressspalt 3 geführt
und nach Durchlaufen dessen durch entsprechende Führung
mit dem glatten Band 9 unter Trennung vom Filzband 10 weitergeführt.
Die Führung der Faserstoffbahn F mit dem glatten Band 9 erfolgt
dann bis zur Abnahme durch das Transfersiebband 16, wobei
dazu im Transfersiebband 16, insbesondere der endlosen
Siebschlaufe, eine Saugwalze 33 angeordnet ist, die als
Abnahmesaugwalze fungiert und am Innenumfang 34 des Transfersiebbandes 16 wirksam
wird beziehungsweise von diesem umschlungen wird. Das angelegte
Vakuum beträgt zur Vermeidung von Markierungen zwischen
10 und 30 kPa. Das Transfersiebband 16 nimmt dabei die
Faserstoffbahn F vom glatten Band 9 ab und überführt
dieses zur dritten Presseneinrichtung 7. Die dritte Presseneinrichtung 7 kann
beliebig ausgeführt sein. Auch die Saugwalze 33 ist
beispielhaft mit wenigstens zwei unterschiedlich beaufschlagbaren
Saugzonen I, II ausgeführt, wobei I die Abnahmezone bildet,
an welcher die Übergabe der Faserstoffbahn F erfolgt und
II die Stabilisierungszone für die Führung der
Faserstoffbahn F am Transfersiebband 16.
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Die
Ausführungen der Saugwalzen 32 und 33 ist
beispielhaft. Denkbar ist es auch, diese nur mit der Abnahmesaugzone
I auszubilden. In Analogie können diese Aussagen auch auf
weitere vorgesehene Saugwalzen übertragen werden.
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Der
dritte Pressspalt 4 weist ein Transferband in Form eines
glatten Bandes 11 als oberes Band auf und einen Filz 12 als
unteres Band. Die Übergabe vom Transfersiebband 16 erfolgt
an das untere Filzband 12 der dritten Presseneinrichtung 7. Dazu
ist in der endlosen Filzschlaufe eine weitere Saugwalze 40 vorgesehen,
die zumindest in der Abnahmezone durch ein angelegtes Vakuum zwischen 30
bis 55 kPa charakterisiert ist. Nach Durchlaufen des dritten Pressspaltes 4,
wobei die Faserstoffbahn F mit der Außenfläche
des glatten Bandes 11, in Kontakt gelangt, erfolgt die
Trennung zwischen dem Filzband 12 und dem glatten Band 11,
wobei die Führung der Faserstoffbahn F auch hier weiter
am glatten Band 11 in Analogie zur zweiten Presseneinrichtung 6 erfolgt.
Die Faserstoffbahn F ist somit über eine längere
Zeitdauer in Kontakt mit der glatten Oberfläche. Die Transferbänder
in Form der glatten Bänder weisen dazu vorzugsweise eine
Rauhigkeit auf, die ≤ 5 μm, jedoch mindestens
1,5 μm beträgt, vorzugsweise wird eine Rauhigkeit
im Bereich zwischen 2 μm und 4 μm gewählt.
Dadurch kann eine erforderliche Glätte auf der jeweiligen
Seite der Faserstoffbahn F erreicht werden und gleichzeitig auch
die erforderliche Grundrauhigkeit beibehalten werden, um eine Bahnabnahme
auch bei hohen Geschwindigkeiten zu gewährleisten. Am Auslauf
des dritten Pressspaltes 4 wird die Faserstoffbahn F am
glatten Band 11 weitergeführt und in einem Übergabebereich 48 an
eine der Pressenanordnung 1 nachgeordnete, hier jedoch
im Einzelnen nicht dargestellte Trockeneinrichtung 41 übergeben.
Bei dieser handelt es sich vorzugsweise um einen Hochleistungstrockner.
Die Übergabe auf ein Transferband 49 oder ein
luftdurchlässige Band, insbesondere Trockensiebband 42 erfolgt
mittels einer Saugwalze 47.
-
Um
einen hohen Bahntrockengehalt vor der ersten Abnahme von einem Trockenzylinder
in einer der Pressenanordnung nachgeordneten Trockenpartie zu gewährleisten,
wird vorzugsweise der Pressenanordnung 1 unmittelbar eine
Impingement-Trockeneinrichtung 17 nachgeordnet. Eine Ausführung
einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung 1 mit Überführung
der Faserstoffbahn F nach dem dritten Pressspalt 4 zu einer
Impingement-Trockeneinrichtung 17, wobei das glatte Band 11 hier
gleichzeitig als Transferband 49 zur Übergabe
an das Trockenband, insbesondere Trockensieb 42 fungiert,
ist als eine Weiterentwicklung der Grundausführung gemäß 1 in
der 2 dargestellt. Der Grundaufbau der Pressenanordnung 1 entspricht
dem in der 1 beschriebenen, weshalb für
gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Der
Aufbau der Impingement-Trockeneinrichtung 17 ist hier beispielhaft.
Modifikationen dieser sind denkbar. Gemäß der
Ausführung in 2 erfolgt die Bahnabnahme zur
Impingement-Trockeneinrichtung 17 vom oberen Bespannungsmedium,
hier insbesondere dem glatten Band 11 der dritten Presseneinrichtung 7.
Die Impingement-Trockeneinrichtung 17 ist dabei dadurch charakterisiert,
dass die Faserstoffbahn F frei von einem Kontakt zu einer geschlossenen
Oberfläche und permanent gestützt durch ein Bespannungsmedium, hier
dem Trockensieb 42 hindurch getrocknet wird. Die Faserstoffbahn
F wird dazu mit heißer Blasluft wenigstens einer Blashaube 45 beaufschlagt.
Die einzelne Blashaube 45 ist dazu der Faserstoffbahnseite
zugeordnet, die frei von einer Stützung durch das Trockensieb 42 ist.
Die Abstützung des Trockensiebes 42 erfolgt hier
an einzelnen Leitwalzen 50, die auch besaugt sein können.
-
In 2 ist
lediglich eine Blashaube 45 beispielhaft dargestellt, deren
Wirkbereich gegenüber der Faserstoffbahn F die Impingement-Trockenstrecke
TS beschreibt. Diese ist in 2 gekrümmt
ausgeführt.
-
Um
einen sicheren Bahnlauf nach dem letzten Pressspalt
4 mit
dem als Transferband
49 fungierenden glatten Band
11 zu
erreichen, ist die letzte Walze vorzugsweise oben von den beiden
Bespannungsmedien nachumschlungen. Bei Ausbildung der dritten Presseneinrichtung
7 als
Schuhpresseinrichtung ist die Schuhpresswalze in dieser Position
vorzugsweise unten angeordnet, d. h. wird von der Walze
7.2 gebildet,
da eine stabile Bahnführung einfacher mit einer starren
Walze zu erreichen ist und diese dem oberen Band, hier dem glatten
Band
11, zugeordnet ist. Die Bahnabnahme von der letzten
Presseneinrichtung, hier der dritten Presseneinrichtung
7, erfolgt
vom oberen Bespannungsmedium, das heißt dem glatten Band
11.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Impingement-Trockeneinrichtung
41 einen
im Wesentlichen horizontalen Bahnlauf unter der ersten Haube
45 aufweist,
um eine nicht zu hohe Maschinengesamthöhe zu erreichen.
Ein guter Bahnlauf wird ferner auch bei hohen Maschinengeschwindigkeiten
durch besaugte Leitwalzen und/oder Stabilisatorkästen zwischen
den Walzen gesichert. Bevorzugt werden die Walzen über
die Stabilisatorkästen besaugt. Bezüglich der
Ausführung der Impingement-Trockeneinrichtung
41 bestehen
eine Vielzahl von Möglichkeiten. Stellvertretend sei hier
auf die Druckschrift
DE
10 2005 026 312 A1 verwiesen.
-
Denkbar
ist auch die Hintereinanderschaltung mehrerer Teiltrockenstrecken
TS1 und TS2 zu einer Impingement-Trockenstrecke TS, wie in 5 als
Ausschnitt aus einer Impingement-Trockeneinrichtung 17 beispielhaft
wiedergegeben, wobei der Verlauf der einzelnen Teilstrecken variieren
kann, insbesondere diese in einem Winkel zueinander angeordnet sind.
Die 5 verdeutlicht dabei lediglich beispielhaft zwei
hintereinander angeordnete Impingement-Trockeneinrichtungen 17.1, 17.2,
die jeweils eine Teiltrockenstrecke TS1 und TS2 beschreiben, wobei
die Teiltrockenstrecken TS1 und TS2 hier im wesentlichen senkrecht
zueinander angeordnet sind. Andere Ausführungen sind denkbar.
Vorzugsweise sind zur Regulierung der Bahnspannung eine Mehrzahl
einzelner derartiger hintereinander geschalteter Trockeneinrichtungen 17.1 bis 17.n vorgesehen,
die jeweils ein eigenes Trockensieb 42.1, 42.2 aufweisen und
denen eine Blashaube 45 oder mehrere zugeordnet sind.
-
Bei
allen Ausführungen erfolgt die Abnahme der Faserstoffbahn
F von den einzelnen Bespannungsmedien mittels Trenneinrichtungen
in Form von Abnahmesaugwalzen. Bei diesen handelt es sich um rotierbare
Walzenmäntel, die perforiert sind und gegenüber
einer ortsfesten Saugzone umlaufen. Dabei ist vorzugsweise in Faserstoffbahnlaufrichtung
betrachtet mindestens eine Saugzone vorgesehen. Es ist jedoch auch
denkbar, mehrere Saugzonen I, II in Reihe geschaltet hintereinander
mit geringerer Saugkraft als im Abnahmebereich vorzusehen, um die Bahn
am jeweiligen Band zu stabilisieren.
-
Die 3 verdeutlicht
eine Ausführung gemäß 2,
jedoch mit Anordnung der Impingement-Trockeneinrichtung 17 nicht
dem dritten Pressspalt 4 nachgeschaltet, sondern zwischen
dem zweiten und dem dritten Pressspalt 3, 4, d.
h. in der Pressenanordnung 1 integriert. Die Installierung
der Impingement-Trockeneinrichtung 17 nach dem zweiten Pressspalt 3 erfolgt
dabei gemäß der Ausführung in 3 am
Transfersieb 16, welches gleichzeitig als Trockensieb 42 fungiert.
Auch hier wird beispielhaft eine Trockenstrecke TS vom Transfersiebband 16 mit
der Faserstoffbahn F durchlaufen. Dazu ist der Faserstoffbahnunterseite 14 eine
Blashaube 45 zugeordnet, während das Transfersiebband 16 sich über
Stützwalzen 50 abstützt, die auch besaugt
sein können. Ferner kann anstatt der Stützwalzen
auch ein Saugkasten vorgesehen sein.
-
Die 4 verdeutlicht
eine weitere Ausführung einer erfindungsgemäßen
Pressenanordnung 1 mit drei Pressspalten 2 bis 4 mit
Abnahme der Faserstoffbahn F von einem oberen Bespannungsmedium. Auch
hier bilden einzelne in Reihe angeordnete Presseneinrichtungen 5 bis 7 drei
Pressspalte 2 bis 4, wobei der zweite und der
dritte Pressspalt jeweils einfach befilzt sind. Der Grundaufbau
der Presseneinrichtungen 5, 6 und 7 entspricht
im wesentlichen dem in der 1 beschriebenen,
weshalb für gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen
verwendet werden. Durch die unterschiedliche Abnahmerichtung durch
das Transfersieb 16 ist jedoch gegenüber der Ausführung
in 1 die Zuordnung des glatten Bandes 9, 11 gegenüber 1 in
den einzelnen Presseneinrichtungen 6 und 7 vertauscht.
Die Abnahme mittels des Transfersiebbandes 16 von der zweiten Presseneinrichtung 6 erfolgt
vom oberen Bespannungsmedium, insbesondere dem glatten Band 9.
Im zweiten Pressspalt 3, der einfach befilzt ist, wird
das untere Bespannungsmedium von einem Filzband 10 gebildet.
Die Faserstoffbahn F wird an der ersten Presseneinrichtung 5 vom
Oberfilz 8.1 zum unteren Filzband 10 in der zweiten
Presseneinrichtung 6 überführt und durch
den Pressspalt 3 zusammen mit dem glatten Band 9,
das die obere Bespannung bildet, geführt. Aufgrund der
Adhäsionskräfte läuft die Faserstoffbahn
F dann mit dem Transferband in Form des glatten Bandes 9 aus
dem Pressspalt 3 heraus. Mittels des Transfersiebbandes 16 wird
die Faserstoffbahn F von diesem glatten Band 9 abgenommen.
Die Überführung vom Transfersieb 16 erfolgt
an das obere Bespannungsmedium der dritten Presseneinrichtung 7,
das hier in Form des Filzbandes 12 vorliegt. Dabei ist
es zur Verbesserung des Bahnlaufes in dieser Position vorteilhaft,
wenn die Schuhpresswalze unter den Bespannungen positioniert ist. Die
dritte Presseneinrichtung 7 ist einfach befilzt und das
Transferband in Form des glatten Bandes 11 wird vom unteren
Bespannungsmedium gebildet. Die Bahnabnahme und die Überführung
zu einer Trockeneinrichtung 41, insbesondere Impingement-Trockeneinrichtung 17 erfolgt
hier über das als Transferband fungierende glatte Band 11 zu
einem Trockensiebband 42 oder einem weiteren Transferband 46 zur
Weiterführung an ein Trockensiebband. Zur Bahnstabilisierung
kann hier auch eine große besaugte Walze mit einem Durchmesser
von vorzugsweise größer 1,5 m am Trockensiebband
eingesetzt werden.
-
Für
die Konfiguration der einzelnen Transfersiebe 16 und Bänder
sowie die Ausführung der Walzen der Presseneinrichtungen
wird auf die Ausführungen zu 1 verwiesen.
Ferner sind die gleichen genannten Linienlasten und Schuhlängen
für diese Bahnführungsvariante gültig.
Die Saugwalze 32 ist hier jedoch in der unteren Bespannung,
und die Saugwalze 40 in der oberen Bespannung angeordnet.
-
Die
Impingement-Trockeneinrichtung kann, wie bereits ausgeführt,
vielgestaltig ausgeführt sein. Entscheidend ist, dass diese
eine Trockenstrecke TS ausbildet, an der die Faserstoffbahn F entlang
beziehungsweise auf einem Trockensieb geführt ist, und wenigstens
einer seitlichen neben der Trocknungsstrecke TS angeordneten und
auf diese gerichtete Blashaube umfasst sowie wenigstens eine Saugwalze
und/oder wenigstens einen besaugten Stabilisatorkasten, über
die beziehungsweise den, das die Faserstoffbahn führende
Bespannungsmedium geführt ist, wobei wenigstens eine Saugwalze
und/oder wenigstens ein derartig besaugter Stabilisatorkasten randseitig
eine schmale, der Bahnüberführung dienende Überführzone
aufweisen kann. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Durch
die Impingement-Trockeneinrichtung ist es möglich, auf
den ersten dampfbeheizten Trockenzylinder zu verzichten. Ferner
sind Anordnungen möglich, in welchen die Impingement-Trockeneinrichtung
beidseitig, das heißt wechselweise einmal an der Ober-
und einmal an der Unterseite der Faserstoffbahn, wirksam wird. In
diesen können die Faserstoffbahnen nacheinander auf ihrer
Oberseite und auf ihrer Unterseite mit Heißluft beaufschlagt
werden, wodurch eine sehr gute Trocknung erreicht wird.
-
- 1
- Pressenanordnung
- 2
- Pressspalt
- 3
- zweiter
Pressspalt
- 4
- dritter
Pressspalt
- 5
- erste
Presseneinrichtung
- 6
- zweite
Presseneinrichtung
- 7
- dritte
Presseneinrichtung
- 5.1,
5.2
- Walze
- 6.1,
6.2
- Walze
- 7.1,
7.2
- Walze
- 8.1
- Filzband
- 8.2
- Filzband
- 9
- glattes
Band
- 10
- Filzband
- 11
- glattes
Band
- 12
- Filzband
- 13
- Faserstoffbahnoberseite
- 14
- Faserstoffbahnunterseite
- 15
- Überführeinrichtung
- 16
- Transfersiebband
- 17
- Impingement-Trockeneinrichtung
- 18
- Schuhpresseinrichtung
- 19
- Schuhpresseinrichtung
- 20
- Anpresselement
- 21
- Pressenmantel
- 22
- Anpresseinheit
- 23
- Mittel
zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft
- 24
- Pressenmantel
- 25
- Anpresseinheit
- 26
- Anpresselement
- 27
- Mittel
zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft
- 28
- Innenumfang
- 29
- Trenneinrichtung
- 30
- Saugwalze
- 31
- Saugwalze
- 32
- Saugwalze
- 33
- Saugwalze
- 34
- Innenumfang
- 35
- Schuhpresseinrichtung
- 36
- flexibler
Pressmantel
- 37
- Anpresseinheit
- 38
- Anpresselement
- 39
- Mittel
zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft
- 40
- Saugeinrichtung
- 41
- Trockeneinrichtung
- 42
- Trockensieb
- 45
- Blashaube
- 46
- Transferband
- 47
- Saugwalze
- 48
- Übergabebereich
- 49
- Transferband
- 50
- Leitwalze
- 51
- Maschine
zur Herstellung einer Faserstoffbahn
- TS
- Trockenstrecke
- F
- Faserstoffbahn
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2004/046459 [0002]
- - DE 102005026312 A1 [0003, 0036]
- - DE 102005027623 A1 [0003]
- - DE 102004023321 A1 [0003]