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DE102007021879A1 - Pressenanordnung und Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn - Google Patents

Pressenanordnung und Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn Download PDF

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DE102007021879A1
DE102007021879A1 DE200710021879 DE102007021879A DE102007021879A1 DE 102007021879 A1 DE102007021879 A1 DE 102007021879A1 DE 200710021879 DE200710021879 DE 200710021879 DE 102007021879 A DE102007021879 A DE 102007021879A DE 102007021879 A1 DE102007021879 A1 DE 102007021879A1
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DE
Germany
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press
fibrous web
arrangement
suction
transfer
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200710021879
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English (en)
Inventor
Georg Dr. Kleiser
Dominik Mai
Joachim Dr. Grabscheid
Daniel Gronych
Robert Koplin
Roland Mayer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Patent GmbH
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Publication date
Application filed by Voith Patent GmbH filed Critical Voith Patent GmbH
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Publication of DE102007021879A1 publication Critical patent/DE102007021879A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F3/00Press section of machines for making continuous webs of paper
    • D21F3/02Wet presses
    • D21F3/04Arrangements thereof
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
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    • D21F3/00Press section of machines for making continuous webs of paper
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Pressenanordnung (1) einer Maschine (51) zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- oder Kartonbahnen, umfassend drei, jeweils von separaten und in Reihe hintereinander angeordneten Presseneinrichtungen (5, 6, 7) gebildete Pressspalte (2, 3, 4), durch welche die Faserstoffbahn (F) jeweils zwischen zwei Bespannungen geführt wird, mit einem ersten doppelt befilzten Pressspalt (2) und einem zweiten und dritten Pressspalt (3, 4), in welchen die Bespannungen jeweils von einem Filzband (10, 12) und einem glatten Band (9, 11) gebildet werden, wobei die Zuordnung des glatten Bandes (9, 11) zur Ober- oder Unterseite (13, 14) der Faserstoffbahn (F) zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt (3, 4) wechselt, und einem Transferband (15) zur Überführung der Faserstoffbahn (F) zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt. Die erfindungsgemäße Lösung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Transferband von einem Transfersiebband (16) mit einer Permeabilität im Bereich von einschließlich 80 bis 150 cfm gebildet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Pressenanordnung einer Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- oder Kartonbahnen, umfassend drei, jeweils von separaten und in Reihe hintereinander angeordneten Presseneinrichtungen gebildete Pressspalte, durch welche die Faserstoffbahn jeweils zwischen zwei Bespannungen geführt wird, mit einem ersten doppelt befilzten Pressspalt und einem zweiten und dritten Pressspalt, in welchem die Bespannungen jeweils von einem wasseraufnehmenden Band, insbesondere Filzband und einem glatten Band gebildet werden, wobei die Zuordnung des glatten Bandes zur Ober- oder Unterseite der Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt wechselt, und mit einem Transferband zur Überführung der Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt. Die Erfindung betrifft ferner eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn.
  • Zum Erzielen hoher Maschinengeschwindigkeiten in Pressenanordnungen ist es bekannt, die Faserstoffbahn frei von einem freien Bahnzug durch die Pressenanordnung zu führen, das heißt, die Faserstoffbahn wird permanent von einem Bespannungsmedium gestützt. Eine derartige Pressenanordnung mit drei in Reihe angeordneten und von separaten Presseneinrichtungen gebildeten Pressspalten ist aus der Druckschrift WO 2004/046459 vorbekannt. Mit dieser Anordnung wird eine Bahnführung frei von einem freien Zug und permanent zumindest einseitig gestützt von einer Bespannung durch die Pressenanordnung realisiert. Die Entwässerung am ersten doppelt befilzten Pressspalt erfolgt in beide Richtungen. Die Faserstoffbahn wird bei Führung durch die der ersten Presseneinrichtung nachgeordneten Presseneineinrichtungen jeweils einseitig gestützt von einem wasseraufnahmefähigen Band geführt. Dabei liegen die wasseraufnahmefähigen und in der Regel als Filzbänder ausgeführten Bänder in den beiden nachfolgenden Pressspalten jeweils an den einander entgegengesetzt ausgerichteten Oberflächen der Faserstoffbahn an. Die Führung der Faserstoffbahn an der nicht vom wasseraufnahmefähigen Band gestützten Faserstoffbahnseite erfolgt in den beiden Pressspalten entweder an einer glatten Walze oder aber einem weiteren Band, das dann als glattes Band ausgeführt ist. Die Überführung zwischen dem zweiten Pressspalt und dem dritten Pressspalt, das heißt der zweiten Presseneinrichtung und der dritten Presseneinrichtung, erfolgt mittels einer Transfereinrichtung, umfassend ein Transferfilzband, das die Faserstoffbahn von einer der Bespannungen der zweiten Presseneinrichtung abnimmt und einer Bespannung der dritten Presseneinrichtung zuführt. Durch den Kontakt der Faserstoffbahn in den einzelnen Pressspalten mit einer glatten Oberfläche kann die Rohpapierrauhigkeit des Endproduktes gesenkt werden.
  • Ferner ist bekannt, dass eine weitere Erhöhung der Maschinengeschwindigkeit erzielbar ist, wenn vor der ersten Abnahme von einem Trockenzylinder in der der Pressenanordnung nachgeordneten Trockenpartie ein sehr hoher Bahntrockengehalt vorliegt. Eine Erhöhung des Faserstoffbahntrockengehaltes kann durch eine dem ersten Trockenzylinder vorgeschaltete Impingement-Trocknung erzielt werden, bei der die Faserstoffbahn frei von einem Kontakt zu einer geschlossenen Oberfläche und permanent gestützt durch ein Bespannungsmedium mittels Heißluft getrocknet wird. Derartige Trocknungsanordnungen sind beispielsweise aus der Druckschrift DE 10 2005 026 312 A1 vorbekannt. Dabei erfolgt die Übergabe der Faserstoffbahn von einer Pressenanordnung über eine Transferbandanordnung an ein Trockensieb, dass von Stützwalzen gestützt wird und dem auf der der Faserstoffbahn tragenden Seite eine Blaseinrichtung zur Beaufschlagung der Faserstoffbahn mit Heißluft zugeordnet ist. Die Faserstoffbahn kann durch Saugkästen und/oder Saugwalzen stabilisiert werden. Bei Heißlufttrocknern in besonders kompakter Bauart erfolgt die Beaufschlagung der Faserstoffbahn mit Heißluft über eine Blashaube, wobei die Blashaube im Umschlingungsbereich der Faserstoffbahn und des Trockensiebbandes mit einer Saugwalze wirksam ist. Die Faserstoffbahn wird dazu mit einem Trockenband an einer rotierbaren Saugwalze geführt, Derartige Ausführungen sind beispielsweise aus den Druckschriften DE 10 2005 027 623 A1 und DE 10 2004 023 321 A1 vorbekannt.
  • Eine Erhöhung der Maschinendurchlaufgeschwindigkeit durch diese Maßnahmen, insbesondere die dadurch bedingten hohen Entwässerungsgeschwindigkeiten führen jedoch zur Erhöhung der Papierrauhigkeit in der nach Durchlaufen der Trockenpartie vorliegenden Faserstoffbahn. Dieser Effekt kann zum Teil durch eine nachgeordnete Kalandrierung kompensiert werden, die wiederum jedoch andere Faserstoffbahneigenschaften, wie die Dicke, das spezifische Volumen und die Schwarzsatinage ungünstig beeinflussen kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Pressenanordnung für den Einsatz in Maschinen zur Herstellung von Faserstoffbahnen zu entwickeln, mit welcher hohe Maschinengeschwindigkeiten bei gleichzeitiger positiver Beeinflussung der Faserstoffbahneigenschaften durch hohe Glätteigenschaften möglich sind, insbesondere in Kombination mit nachfolgenden Hochleistungstrockeneinheiten.
  • Die erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 36 charakterisiert. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Eine erfindungsgemäße Pressenanordnung einer Maschine zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- oder Kartonbahnen, umfassend drei, jeweils von separaten und in Reihe hintereinander angeordneten Presseneinrichtungen gebildete Pressspalte, durch welche die Faserstoffbahn jeweils zwischen zwei Bespannungsmedien geführt wird, mit einem ersten doppelt befilzten Pressspalt und einem zweiten und dritten Pressspalt, in welchen die Bespannungen jeweils von einem Filzband und einem glatten Band gebildet werden, wobei die Zuordnung des glatten Bandes zur Ober- oder Unterseite der Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt wechselt, und mit einem Transferband zur Überführung der Faserstoffbahn zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt, ist dadurch charakterisiert, dass das Transferband von einem Siebband mit einer Permeabilität im Bereich von 80 bis 150 cfm gebildet wird. In besonders vorteilhafter Weise beträgt die Permeabilität des Transfersiebes zwischen 80 und 120 cfm, vorzugsweise zwischen 80 und 100 cfm. Unter Bespannungsmedien werden dabei endlos umlaufende Bänder verstanden.
  • Die erfindungsgemäße Pressenanordnung ermöglicht mit diesen Merkmalen eine optimale Bahnführung auch bei höheren Maschinengeschwindigkeiten mit hohen Glätteigenschaften der Faserstoffbahn und dient der Vermeidung von Markierungen aufgrund des längeren beidseitigen Kontaktes der Faserstoffbahn beim Durchlaufen der Pressenanordnung mit einem glatten Band.
  • Zur Erzielung eines nach Durchlaufen der Pressenanordnung gewünschten Trockengehaltes ist die Entwässerungsleistung an den einzelnen Pressspalten unter Berücksichtigung einer optimalen Bahnführung entsprechend auszulegen. Der erste und zweite Pressspalt sind dazu durch eine Linienlast im Bereich zwischen einschließlich 700 kN/m bis 1800 kN/m, insbesondere zwischen 700 kN/m bis 1400 kN/m charakterisiert und ferner jeweils als Schuhpressspalt ausgeführt. Die Linienlast ist dabei vorzugsweise frei einstellbar. Die erste und zweite Presseneinrichtung umfassen jeweils eine Schuhpresswalze, die einen rotierbaren flexiblen Pressmantel und eine am Pressmantel wirksame Anpresseinheit aufweist, umfassend zumindest ein Anpresselement, dessen wirksame Länge in Faserstoffbahnlaufrichtung zwischen dem Einlauf in die Presszone und dem Auslauf aus dem Pressspalt betrachtet zwischen 250 mm und 450 mm, insbesondere zwischen 250 und 400 mm und besonders bevorzugt zwischen 250 mm und 330 mm beträgt. Zur Verringerung des Lageraufwandes, insbesondere im Hinblick auf vorzuhaltende Ersatzteile sind die einzelnen Walzen der ersten und zweiten Presseneinrichtung gleicher Bauart gemäß einer Weiterentwicklung gleich ausgeführt.
  • Nach Durchlaufen der beiden ersten Pressspalte ist es vorteilhaft, die Faserstoffbahn im nächsten folgenden Pressspalt nur noch einer geringeren Linienlast auszusetzen. Diese beträgt im dritten Pressspalt zwischen 60 kN/m und 180 kN/m, insbesondere zwischen 60 und 160 kN/m und besonders bevorzugt zwischen 80 und 140 kN/m.
  • Vorzugsweise ist der dritte Pressspalt als Schuhpressspalt ausgeführt, um die Vorteile einer verlängerten Presszone zu erhalten. Die dritte Presseneinrichtung umfasst eine Schuhpresswalze, die einen rotierbaren flexiblen Pressmantel und eine am Pressmantel wirksame Anpresseinheit aufweist, umfassend zumindest ein Anpresselement, dessen wirksame Länge in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet zwischen 60 mm und 200 mm beträgt, insbesondere zwischen 80 und 190 mm, besonders bevorzugt zwischen 100 und 150 mm.
  • Zum Erreichen optimaler Glätteeigenschaften an beiden Faserstoffbahnseiten ist gemäß einer vorteilhaften Ausführung das einzelne glatte Band an der zur Faserstoffbahn gerichteten Seite durch eine Rauhigkeit im Bereich von einschließlich 1,5 μm bis ≤ 5 μm, ganz besonders bevorzugt 2 μm bis 5 μm, ganz besonders bevorzugt 2,5 μm bis 4 μm charakterisiert.
  • Die Faserstoffbahnführung erfolgt zur stabilen Bahnführung vorzugsweise im wesentlichen gerade, d. h. frei von starken Richtungsänderungen durch die Pressenanordnung, so dass die Anzahl an Saugeinrichtungen, insbesondere Saugwalzen und anderer Leitwalzen zur Stabilisierung der Faserstoffbahn gering gehalten werden kann. Die einzelnen Pressspalte sind in Einbaulage im Wesentlichen in einer horizontalen Ebene angeordnet. Die einzelnen Pressspalte können jedoch auch in Einbaulage in vertikaler Richtung mit einem maximalen Versatz zueinander im Bereich von 0 bis 2 m angeordnet werden.
  • Je nach Ausführung der Pressenanordnungen können unterschiedliche Konzepte zur Faserstoffbahnabnahme nach dem zweiten Pressspalt und Übergabe auf das Transfersiebband realisiert werden. Gemäß einer ersten Ausführung erfolgt die Faserstoffbahnabnahme nach dem zweiten Pressspalt der zweiten Presseneinrichtung vom in Einbaulage unteren Bespannungsmedium, wobei diese auch wieder an das untere Bespannungsmedium der nachfolgenden Presseneinrichtung übergeben wird. Gemäß einer weiteren zweiten Grundausführung erfolgt die Bahnabnahme nach dem zweiten Pressspalt vom oberen Bespannungsmedium. Die Abnahme erfolgt dabei immer vom glatten Band, um somit eine möglichst lange Führung der Faserstoffbahn an der glatten Oberfläche und den daraus resultierenden Glättungseffekt zu gewährleisten. Die Übergabe vom Transfersiebband erfolgt dann zum Filzband. Das obere Bespannungsmedium in der zweiten Presseneinrichtung wird daher im ersten Fall von einem Filzband und das untere Band vom glatten Band gebildet, während das obere Bespannungsmedium der dritten Presseneinrichtung vom glatten Band und das untere Bespannungsmedium von einem Filzband gebildet wird. Im zweiten Fall sind die Bespannungsmedien in den Pressspalten vertauscht. Das untere Bespannungsmedium in der zweiten Presseneinrichtung wird von einem Filzband und das obere Band vom glatten Band gebildet, während die untere Bespannung der dritten Presseneinrichtung vom glatten Band und die obere Bespannung von einem Filzband gebildet werden.
  • Zur optimalen Bahnführung ist in einem Bespannungsmedium einer Presseneinrichtung im Übernahmebereich von der vorherigen Presseneinrichtung oder dem Transfersieb eine Saugeinrichtung angeordnet, die der Abnahme der Faserstoffbahn von den vorhergehenden Elementen dient. Die Saugeinrichtung, in der Regel als Saugwalze ausgeführt, ist dabei in dem die Faserstoffbahn übernehmenden Bespannungsmedium angeordnet. Die Saugleistung der Saugwalzen kann aufgrund der unterschiedlichen Bespannungskombinationen in den Abnahmebereichen der Faserstoffbahn in Faserstoffbahndurchlaufrichtung unterschiedlich ausgeführt werden. Im oberen Bespannungsmedium der ersten Presseneinrichtung ist eine Saugwalze angeordnet, die der Abnahme der Faserstoffbahn zwischen einer der Pressenanordnung vorgeordneten Formereinheit und der Pressenanordnung dient, wobei das anlegbare Vakuum des den Abnahmebereich bildenden Teiles der Saugzone zwischen 40 und einschließlich 65 kPa beträgt. In der Bespannung der zweiten Presseneinrichtung ist eine Saugwalze vorgesehen, die durch ein anlegbares Vakuum zwischen 30 und 55 kPa charakterisiert ist, während in der Bespannung des Transfersiebes eine Saugwalze vorgesehen ist, die durch ein Vakuum im Bereich von 10 bis 30 kPa charakterisiert ist. Das anlegbare Vakuum der Saugwalze in der Bespannung in der dritten Presseneinrichtung zur Abnahme der Faserstoffbahn vom Transfersieb liegt im Bereich von 30 bis 55 kPa. Das anlegbare Vakuum der dem dritten Pressspalt nachgeordneten Abnahmesaugwalze zur Überführung an eine Trockeneinrichtung, insbesondere an ein Transferband oder gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung an ein Trockensieb beträgt zwischen 10 und 30 kPa. Generell wird zur Vermeidung von Markierungen die Saugleistung im Übernahmebereich zwischen einem glatten Band und einem Siebband geringer gewählt werden als zwischen Filzbändern oder zwischen unterschiedlichen Transferbändern.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung umfasst eine einzelne Abnahmesaugwalze eine Mehrzahl von in Bahnlaufrichtung hintereinander angeordneten unterschiedlich beaufschlagbaren Saugzonen, wobei die erste Saugzone den Übernahme- bzw. Abnahmebereich beschreibt, während die nachgeordneten Saugzonen am übernehmenden Band wirksam werden und eine stabile Bahnführung gewährleisten.
  • Zur Erhöhung des Trockengehaltes der Faserstoffbahn vor dem Durchlaufen einer Trockenzylinderanordnung ist dem zweiten Pressspalt eine Impingement-Trockeneinrichtung nachgeordnet, wobei die Impingement-Trockeneinrichtung entweder zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt oder aber hinter dem dritten Pressspalt angeordnet ist. Die durch die Impingement-Trockeneinrichtung beschreibbare Trockenstrecke kann eben oder gekrümmt ausgeführt sein, ferner aus Bauraumgründen und zur Kontrolle der Bahnspannung aus einer Mehrzahl einzelner Teiltrockenstrecken bestehen, so dass die Führung der Faserstoffbahn in der Impingement-Trockeneinrichtung entlang der durch diese in Faserstoffbahnlaufrichtung gebildeten Trockenstrecke auf mehr als einem Trockensieb erfolgt, wobei die Überführung zwischen den einzelnen Trockensieben durch Vakuum unterstützt wird.
  • Die Impingement-Trockeneinrichtung weist dazu wenigstens ein Trockensieb auf, und wenigstens eine seitlich neben der Trockenstrecke angeordnete und auf diese gerichtete Blashaube sowie wenigstens eine Saugwalze und/oder wenigstens einen besaugten Stabilisatorkasten, über die beziehungsweise den das die Faserstoffbahn führende Trockensieb geführt ist. Der Bahnlauf der Faserstoffbahn zwischen den jeweiligen Pressspalten in der Impingement-Trocknungsanordnung ist derart gewählt, dass dieser bei Bahnabnahme von einem oberen Bespannungsmedium zumindest im Einlaufbereich in die Impingement-Trockeneinrichtung nahezu in der Horizontalen verläuft, um die Maschinengesamthöhe niedrig zu halten. Dabei wird ein guter Bahnlauf auch bei hohen Maschinengeschwindigkeiten durch besaugte Leitwalzen und/oder Stabilisatorkästen zwischen den Walzen gesichert. Alternativ kann auch eine große besauge Walze mit einem Durchmesser von vorzugsweise größer 1,5 m zur Bahnstabilisierung eingesetzt werden.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführung erfolgt die Überführung zum Trockensieb der Impingement-Trockeneinrichtung direkt mittels des glatten Bandes der dritten Presseneinrichtung, das in diesem Fall gleich als Überführungsband fungiert, so dass auf eine zusätzliche Überführeinrichtung verzichtet werden kann und dadurch Bauraum gespart.
  • Bei Integration der Impingement-Trockeneinrichtung in der Pressenanordnung kann eine hohe Funktionskonzentration bei geringem Bauraum erzielt werden, indem das Transfersieb als Trockensieb genutzt wird.
  • Die Impingement-Trockeneinrichtung kann je nach Anordnung Bestandteil einer Pressenanordnung oder der nachgeordneten Trockenpartie sein.
  • Die erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend anhand von Figuren erläutert. Darin ist im Einzelnen folgendes dargestellt:
  • 1 verdeutlicht in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung mit Abnahme der Faserstoffbahn durch ein Transfersiebband von der unteren Bespannung der zweiten Presseneinrichtung;
  • 2 verdeutlicht in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Pressenanordnung gemäß 1 mit nachgeordneter Impingement-Trockeneinrichtung;
  • 3 verdeutlicht in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Pressenanordnung gemäß 1 mit integrierter Impingement-Trockeneinrichtung;
  • 4 verdeutlicht in schematisiert vereinfachter Darstellung eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung mit Abnahme der Faserstoffbahn durch ein Transfersiebband von der oberen Bespannung der zweiten Presseneinrichtung;
  • 5 verdeutlicht beispielhaft eine Ausführung einer Impingement-Trockeneinrichtung aus mehreren Einzeleinrichtungen.
  • Die 1 verdeutlicht in schematisiert stark vereinfachter Darstellung anhand einer Querschnittsansicht den Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäß ausgeführten Pressenanordnung 1 für den Einsatz in Maschinen 51 zur Herstellung einer Faserstoffbahn F, insbesondere Papier- oder Kartonbahn. Die Pressenanordnung 1 ist dabei durch drei in Reihe hintereinander angeordnete und von der Faserstoffbahn zu durchlaufende Pressspalte in Faserstoffbahndurchlaufrichtung betrachtet charakterisiert – einen ersten Pressspalt 2, einen zweiten Pressspalt 3 und einen dritten Pressspalt 4. Jeder Pressspalt 2 bis 4 wird dabei von einer separaten Presseneinrichtung 5, 6 beziehungsweise 7 gebildet, die in Maschinenrichtung beabstanden zueinander angeordnet und durch eine eigene Bespannung charakterisiert sind. Die einzelnen Presseneinrichtungen 5, 6, 7 werden dabei jeweils von zwei zueinander unter Ausbildung der jeweiligen Pressspalte 2 bis 4 angeordneten Walzen 5.1, 5.2 für die erste Presseneinrichtung 5 beziehungsweise 6.1, 6.2 für die zweite Presseneinrichtung 6 und 7.1, 7.2 für die Presseneinrichtung 7 gebildet. Der erste Pressspalt 2 ist als doppelt befilzter Pressspalt ausgeführt. Dies bedeutet, die Faserstoffbahn F wird zwischen zwei wasseraufnehmenden Bändern, insbesondere Filzbändern 8.1 und 8.2 durch den Pressspalt 2 geführt, wobei die erste Walze 5.1 in der oberen Filzschlaufe, d. h. dem oberen endlosen Filzband 8.1 angeordnet ist und von diesem umschlungen wird, während die zweite Walze 5.2 vom unteren Filzband 8.2 umschlungen ist. Die Führung der Faserstoffbahn F durch den zweiten Pressspalt 3 und den dritten Pressspalt 4 erfolgt zwischen mindestens einem, zumindest an einer die Faserstoffbahn F kontaktierenden Seite mit einer glatten Oberfläche versehenen Band, insbesondere einem glatten Band 9 beziehungsweise 11 und einem wasseraufnahmefähigen Band, insbesondere Filzband 10 beziehungsweise 12, wobei die Zuordnung der glatten Bänder 9 und 11 zur Ober und Unterseite 13, 14 der Faserstoffbahn F zwischen dem zweiten Pressspalt 3 und dem dritten Pressspalt 4 wechselt. Dies bedeutet, dass die Faserstoffbahn F in Durchlaufrichtung betrachtet mit der Oberseite 13 im zweiten Pressspalt 3 beispielsweise vom Filzband 10 geführt wird, während der Faserstoffbahnoberseite 13 im dritten Pressspalt 4 das glatte Band 11 zugeordnet ist. Die Faserstoffbahnunterseite 14 wird dann im zweiten Pressspalt 3 vom glatten Band 9 und im dritten Pressspalt 4 vom Filzband 12 gestützt. Erfindungsgemäß ist zur Überführung der Faserstoffbahn F zwischen der zweiten Presseneinrichtung 6 und der dritten Presseneinrichtung 7 nach dem Durchlaufen des zweiten Pressspaltes 3 eine Überführeinrichtung 15 vorgesehen, die ein Transferband umfasst, welches als Transfersiebband 16 ausgebildet ist und eine Permeabilität im Bereich von einschließlich 80 bis 150 cfm, ganz besonders bevorzugt zwischen 80 und 120 cfm aufweist. Die Führung der Faserstoffbahn F durch die Pressenanordnung 1 erfolgt somit frei von einem freien Zug, das heißt, die Faserstoffbahn F wird beim Durchlaufen immer von einem Band, entweder einem Filzband 8.1, 8.2, 10, 12 oder einem zumindest an der zur Faserstoffbahn F gerichteten Seite mit einer glatten Oberfläche ausgeführten Band 9 beziehungsweise 11, gestützt. Die Faserstoffbahnführung durch die Vielzahl der Pressspalte 2, 3, 4 mit beidseitigem Kontakt mit glatten Oberflächen an der der Faserstoffbahn F zugewandten Seite der Bänder 9, 11 sowie die Überführung zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt über ein Transfersiebband 16 mit der genannten Permeabilität ermöglichen zum einen eine optimale Bahnführung durch die Pressenanordnung 1 mit einem hohen erzielbaren Trockengehalt und zum anderen eine hohe Glätte und gute Oberflächeneigenschaften, insbesondere geringe Rauhigkeit der Faserstoffbahn F und einen unproblematischen Bahnlauf auch bei höheren Maschinengeschwindigkeiten. Die Faserstoffbahn F durchläuft die Pressenanordnung 1 nahezu in horizontaler Richtung mit nur geringfügigen Abweichungen im Faserstoffbahnlauf von einer horizontalen Ebene beim Überführen zur jeweils nächsten Presseneinrichtung. Die Pressspalte 2, 3, 4 sind somit im wesentlichen in einer horizontalen Ebene oder mit nur geringfügigem Versatz in vertikaler Richtung zueinander angeordnet.
  • Bezüglich der Ausführung der einzelnen Presseneinrichtungen 5 bis 7 bestehen eine Mehrzahl von Möglichkeiten. Dabei sind jedoch die erste und zweite Presseneinrichtung 5 und 6 als Schuhpresseinrichtung 18 beziehungsweise 19 ausgebildet. Die Pressspalte 2 und 3 sind als verlängerte Pressspalte in Form von Schuhpressspalten ausgeführt. Die Länge des ersten und zweiten Pressspaltes 2, 3 und die Auslegung hinsichtlich der im Spalt wirkenden Kräfte ist vorzugsweise gleich. Dies gilt vorzugsweise auch für die Ausführung der einzelnen Walzen 5.1, 6.1 und 5.2 bzw. 6.2, wodurch für beide Presseneinrichtungen die Ersatzteilvorhaltung vereinfacht werden kann. Die mögliche Linienlast im ersten und zweiten Pressspalt 2, 3 beträgt zwischen einschließlich 700 kN/m bis 1400 kN/m. Die einzelnen Pressspalte 2, 3 werden dabei von einer Schuhpresswalze und einer Gegenwalze gebildet. Im dargestellten Fall ist jeweils die in Einbaulage obere Walze 5.1, 6.1 als Schuhpresswalze ausgebildet. Die Gegenwalze kann als glatte Walze ausgeführt sein. Die Schuhpresswalze 5.1 weist einen flexiblen und rotierbaren Pressmantel 21 auf, an dessen Innenumfang im Pressspalt 2 parallel zum Wirkbereich eine Anpresseinheit 22, umfassend zumindest ein Anpresselement 20 wirksam wird. Die Länge I2 des Pressspaltes 2 wird durch die Länge der Anpresselemente 20, um welche der flexible Pressmantel 21 geführt ist, in Faserstoffbahnlaufrichtung, d. h. quer zur Längsachse der einzelnen Walze betrachtet bestimmt. Das Anpresselement 20 ist in der Regel als Anpressschuh mit konkaver Anpressfläche ausgeführt. Die Schuhlänge, d. h. die die Länge des Pressspaltes vom Einlauf zum Auslauf bestimmende Länge I2 beträgt zwischen einschließlich 250 mm und 450 mm. Die Anpresseinheit 22 umfasst zur Realisierung dieser Linienlasten entsprechende Mittel 23 zur Einstellung beziehungsweise Steuerung der Anpresskraft des einzelnen Anpresselementes 20. Der zweite Pressspalt 3, welcher nur noch als einfach befilzter Pressspalt ausgeführt ist, wird ebenfalls von einer Schuhpresseinrichtung 19 gebildet, wobei auch diese eine Schuhpresswalze und eine Gegenwalze umfasst, die einen in Faserstoffbahnlaufrichtung verlängerten Pressspalt 3 miteinander bilden. Die Schuhpresswalze, hier beispielsweise 6.1, ist durch Abstützung eines flexiblen umlaufenden Pressmantels 24 über eine Anpresseinheit 25 charakterisiert, wobei die Anpresseinheit 25 wenigstens ein sich parallel zur Längsachse der Walze beziehungsweise quer zur Faserstoffbahnlaufrichtung über die Faserstoffbahnbreite erstreckendes Anpresselement 26 aufweist, dessen Anpresskraft über Mittel 27 zur Einstellung beziehungsweise Steuerung der Anpresskraft des Anpresselementes 26 gegenüber dem Innenumfang 28 des Pressmantels 24 bestimmt wird. Die Länge 13 des Pressspaltes 3, insbesondere die diesen bestimmende Länge des Anpresselementes 26, der den Abstand zwischen Pressspalteinlauf und Pressspaltauslauf in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet bestimmt, ist vorzugsweise identisch zur Ausführung der ersten Presseneinrichtung 5. Der dritte Pressspalt 4 ist im dargestellten Fall ebenfalls als Schuhpressspalt und die dritte Presseneinrichtung 7 als Schuhpresseinrichtung 35 ausgeführt. Dies bedeutet, eine der beiden Walzen 7.1 oder 7.2, hier 7.2 ist als Schuhpresswalze ausgebildet, umfassend einen flexiblen Pressmantel 36, der über eine Anpresseinheit 37 abgestützt wird, wobei die Anpresseinheit 37 zumindest ein sich über die Breite erstreckendes Anpresselement 38 oder eine Mehrzahl von diesen aufweist, die über Mittel 39 zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft des Anpresselementes 38 ansteuerbar sind. Die Linienlast im dritten Pressspalt 4 ist geringer als in den vorhergehenden Pressspalten 2, 3 und beträgt zwischen einschließlich 80 kN/m und 180 kN/m. Dabei kann die Presseneinrichtung 7 auch als Walzenpresseinrichtung mit Walzen mit starren Pressmänteln ausgebildet werden. Bei Ausführung als Schuhpresseinrichtung 35 können hier auch gegenüber den Ausführungen der Anpresseinheiten 22, 25 in der ersten und zweiten Presseneinrichtung 5 und 6 in Faserstoffbahnlaufrichtung verkürzte Anpresselemente 38 eingesetzt werden. Vorzugsweise werden dabei Schuhlängen I4 in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet zwischen 60 mm und 200 mm gewählt.
  • Die Übergabe der Faserstoffbahn F von einer der Pressenanordnung 1 vorgeordneten Siebpartie, insbesondere einer Formereinheit erfolgt mittels einer Abnahmesaugwalze 30, die im Filzband 8.1 angeordnet ist und von diesem teilweise in Filzbandlaufrichtung dem Pressspalt 2 vorgeordnet umschlungen wird. Die Führung der Faserstoffbahn F durch den Pressspalt 2 erfolgt zwischen beiden Filzbändern 8.1, 8.2, wobei auch nach dem Durchlaufen des ersten Pressspaltes 2 die Faserstoffbahn F zwischen den beiden Filzbändern 8.1 und 8.2 bis zu einer Trenneinrichtung 29 geführt wird, an welcher ein Filzband 8.1 oder 8.2, hier beispielhaft 8.1, von der Faserstoffbahn F getrennt wird und die Faserstoffbahn F mit dem anderen Filzband, hier 8.2, weitergeführt wird. Die Trenneinrichtung 29 umfasst zumindest eine Saugeinrichtung, insbesondere Saugwalze 31, die im unteren Filzband 8.2 angeordnet ist und somit eine Trennung zwischen dem oberen und unteren Filzband 8.1 und 8.2 ermöglicht. Das Vakuum in der die Abnahmezone bildenden Saugzone in der Saugwalze 30 beträgt dabei zwischen einschließlich 40 und einschließlich 65 kPa, während das Vakuum in der die Abnahmezone bildenden Saugzone an einer weiteren Saugwalze 32, die im oberen Filzband 10 der zweiten Presseneinrichtung 6 angeordnet ist und der Abnahme der Faserstoffbahn F vom unteren Filzband 8.2 der ersten Presseneinrichtung 5 und der Führung am Filzband 10 zum Pressspalt 3 dient, zwischen 30 und 50 kPa beträgt. Beispielhaft ist zum Zweck einer Stabilisierung der Führung der Faserstoffbahn F am Filzband 10 die Saugwalze 32 mit einer der Abnahmezone I nachgeordneten Saugzone II ausgestattet, die durch ein kleineres anlegbares Vakuum charakterisiert ist.
  • Die Faserstoffbahn F wird entlang der Außenseite des oberen Filzbandes 10 durch den zweiten Pressspalt 3 geführt und nach Durchlaufen dessen durch entsprechende Führung mit dem glatten Band 9 unter Trennung vom Filzband 10 weitergeführt. Die Führung der Faserstoffbahn F mit dem glatten Band 9 erfolgt dann bis zur Abnahme durch das Transfersiebband 16, wobei dazu im Transfersiebband 16, insbesondere der endlosen Siebschlaufe, eine Saugwalze 33 angeordnet ist, die als Abnahmesaugwalze fungiert und am Innenumfang 34 des Transfersiebbandes 16 wirksam wird beziehungsweise von diesem umschlungen wird. Das angelegte Vakuum beträgt zur Vermeidung von Markierungen zwischen 10 und 30 kPa. Das Transfersiebband 16 nimmt dabei die Faserstoffbahn F vom glatten Band 9 ab und überführt dieses zur dritten Presseneinrichtung 7. Die dritte Presseneinrichtung 7 kann beliebig ausgeführt sein. Auch die Saugwalze 33 ist beispielhaft mit wenigstens zwei unterschiedlich beaufschlagbaren Saugzonen I, II ausgeführt, wobei I die Abnahmezone bildet, an welcher die Übergabe der Faserstoffbahn F erfolgt und II die Stabilisierungszone für die Führung der Faserstoffbahn F am Transfersiebband 16.
  • Die Ausführungen der Saugwalzen 32 und 33 ist beispielhaft. Denkbar ist es auch, diese nur mit der Abnahmesaugzone I auszubilden. In Analogie können diese Aussagen auch auf weitere vorgesehene Saugwalzen übertragen werden.
  • Der dritte Pressspalt 4 weist ein Transferband in Form eines glatten Bandes 11 als oberes Band auf und einen Filz 12 als unteres Band. Die Übergabe vom Transfersiebband 16 erfolgt an das untere Filzband 12 der dritten Presseneinrichtung 7. Dazu ist in der endlosen Filzschlaufe eine weitere Saugwalze 40 vorgesehen, die zumindest in der Abnahmezone durch ein angelegtes Vakuum zwischen 30 bis 55 kPa charakterisiert ist. Nach Durchlaufen des dritten Pressspaltes 4, wobei die Faserstoffbahn F mit der Außenfläche des glatten Bandes 11, in Kontakt gelangt, erfolgt die Trennung zwischen dem Filzband 12 und dem glatten Band 11, wobei die Führung der Faserstoffbahn F auch hier weiter am glatten Band 11 in Analogie zur zweiten Presseneinrichtung 6 erfolgt. Die Faserstoffbahn F ist somit über eine längere Zeitdauer in Kontakt mit der glatten Oberfläche. Die Transferbänder in Form der glatten Bänder weisen dazu vorzugsweise eine Rauhigkeit auf, die ≤ 5 μm, jedoch mindestens 1,5 μm beträgt, vorzugsweise wird eine Rauhigkeit im Bereich zwischen 2 μm und 4 μm gewählt. Dadurch kann eine erforderliche Glätte auf der jeweiligen Seite der Faserstoffbahn F erreicht werden und gleichzeitig auch die erforderliche Grundrauhigkeit beibehalten werden, um eine Bahnabnahme auch bei hohen Geschwindigkeiten zu gewährleisten. Am Auslauf des dritten Pressspaltes 4 wird die Faserstoffbahn F am glatten Band 11 weitergeführt und in einem Übergabebereich 48 an eine der Pressenanordnung 1 nachgeordnete, hier jedoch im Einzelnen nicht dargestellte Trockeneinrichtung 41 übergeben. Bei dieser handelt es sich vorzugsweise um einen Hochleistungstrockner. Die Übergabe auf ein Transferband 49 oder ein luftdurchlässige Band, insbesondere Trockensiebband 42 erfolgt mittels einer Saugwalze 47.
  • Um einen hohen Bahntrockengehalt vor der ersten Abnahme von einem Trockenzylinder in einer der Pressenanordnung nachgeordneten Trockenpartie zu gewährleisten, wird vorzugsweise der Pressenanordnung 1 unmittelbar eine Impingement-Trockeneinrichtung 17 nachgeordnet. Eine Ausführung einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung 1 mit Überführung der Faserstoffbahn F nach dem dritten Pressspalt 4 zu einer Impingement-Trockeneinrichtung 17, wobei das glatte Band 11 hier gleichzeitig als Transferband 49 zur Übergabe an das Trockenband, insbesondere Trockensieb 42 fungiert, ist als eine Weiterentwicklung der Grundausführung gemäß 1 in der 2 dargestellt. Der Grundaufbau der Pressenanordnung 1 entspricht dem in der 1 beschriebenen, weshalb für gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Der Aufbau der Impingement-Trockeneinrichtung 17 ist hier beispielhaft. Modifikationen dieser sind denkbar. Gemäß der Ausführung in 2 erfolgt die Bahnabnahme zur Impingement-Trockeneinrichtung 17 vom oberen Bespannungsmedium, hier insbesondere dem glatten Band 11 der dritten Presseneinrichtung 7. Die Impingement-Trockeneinrichtung 17 ist dabei dadurch charakterisiert, dass die Faserstoffbahn F frei von einem Kontakt zu einer geschlossenen Oberfläche und permanent gestützt durch ein Bespannungsmedium, hier dem Trockensieb 42 hindurch getrocknet wird. Die Faserstoffbahn F wird dazu mit heißer Blasluft wenigstens einer Blashaube 45 beaufschlagt. Die einzelne Blashaube 45 ist dazu der Faserstoffbahnseite zugeordnet, die frei von einer Stützung durch das Trockensieb 42 ist. Die Abstützung des Trockensiebes 42 erfolgt hier an einzelnen Leitwalzen 50, die auch besaugt sein können.
  • In 2 ist lediglich eine Blashaube 45 beispielhaft dargestellt, deren Wirkbereich gegenüber der Faserstoffbahn F die Impingement-Trockenstrecke TS beschreibt. Diese ist in 2 gekrümmt ausgeführt.
  • Um einen sicheren Bahnlauf nach dem letzten Pressspalt 4 mit dem als Transferband 49 fungierenden glatten Band 11 zu erreichen, ist die letzte Walze vorzugsweise oben von den beiden Bespannungsmedien nachumschlungen. Bei Ausbildung der dritten Presseneinrichtung 7 als Schuhpresseinrichtung ist die Schuhpresswalze in dieser Position vorzugsweise unten angeordnet, d. h. wird von der Walze 7.2 gebildet, da eine stabile Bahnführung einfacher mit einer starren Walze zu erreichen ist und diese dem oberen Band, hier dem glatten Band 11, zugeordnet ist. Die Bahnabnahme von der letzten Presseneinrichtung, hier der dritten Presseneinrichtung 7, erfolgt vom oberen Bespannungsmedium, das heißt dem glatten Band 11. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Impingement-Trockeneinrichtung 41 einen im Wesentlichen horizontalen Bahnlauf unter der ersten Haube 45 aufweist, um eine nicht zu hohe Maschinengesamthöhe zu erreichen. Ein guter Bahnlauf wird ferner auch bei hohen Maschinengeschwindigkeiten durch besaugte Leitwalzen und/oder Stabilisatorkästen zwischen den Walzen gesichert. Bevorzugt werden die Walzen über die Stabilisatorkästen besaugt. Bezüglich der Ausführung der Impingement-Trockeneinrichtung 41 bestehen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Stellvertretend sei hier auf die Druckschrift DE 10 2005 026 312 A1 verwiesen.
  • Denkbar ist auch die Hintereinanderschaltung mehrerer Teiltrockenstrecken TS1 und TS2 zu einer Impingement-Trockenstrecke TS, wie in 5 als Ausschnitt aus einer Impingement-Trockeneinrichtung 17 beispielhaft wiedergegeben, wobei der Verlauf der einzelnen Teilstrecken variieren kann, insbesondere diese in einem Winkel zueinander angeordnet sind. Die 5 verdeutlicht dabei lediglich beispielhaft zwei hintereinander angeordnete Impingement-Trockeneinrichtungen 17.1, 17.2, die jeweils eine Teiltrockenstrecke TS1 und TS2 beschreiben, wobei die Teiltrockenstrecken TS1 und TS2 hier im wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind. Andere Ausführungen sind denkbar. Vorzugsweise sind zur Regulierung der Bahnspannung eine Mehrzahl einzelner derartiger hintereinander geschalteter Trockeneinrichtungen 17.1 bis 17.n vorgesehen, die jeweils ein eigenes Trockensieb 42.1, 42.2 aufweisen und denen eine Blashaube 45 oder mehrere zugeordnet sind.
  • Bei allen Ausführungen erfolgt die Abnahme der Faserstoffbahn F von den einzelnen Bespannungsmedien mittels Trenneinrichtungen in Form von Abnahmesaugwalzen. Bei diesen handelt es sich um rotierbare Walzenmäntel, die perforiert sind und gegenüber einer ortsfesten Saugzone umlaufen. Dabei ist vorzugsweise in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet mindestens eine Saugzone vorgesehen. Es ist jedoch auch denkbar, mehrere Saugzonen I, II in Reihe geschaltet hintereinander mit geringerer Saugkraft als im Abnahmebereich vorzusehen, um die Bahn am jeweiligen Band zu stabilisieren.
  • Die 3 verdeutlicht eine Ausführung gemäß 2, jedoch mit Anordnung der Impingement-Trockeneinrichtung 17 nicht dem dritten Pressspalt 4 nachgeschaltet, sondern zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt 3, 4, d. h. in der Pressenanordnung 1 integriert. Die Installierung der Impingement-Trockeneinrichtung 17 nach dem zweiten Pressspalt 3 erfolgt dabei gemäß der Ausführung in 3 am Transfersieb 16, welches gleichzeitig als Trockensieb 42 fungiert. Auch hier wird beispielhaft eine Trockenstrecke TS vom Transfersiebband 16 mit der Faserstoffbahn F durchlaufen. Dazu ist der Faserstoffbahnunterseite 14 eine Blashaube 45 zugeordnet, während das Transfersiebband 16 sich über Stützwalzen 50 abstützt, die auch besaugt sein können. Ferner kann anstatt der Stützwalzen auch ein Saugkasten vorgesehen sein.
  • Die 4 verdeutlicht eine weitere Ausführung einer erfindungsgemäßen Pressenanordnung 1 mit drei Pressspalten 2 bis 4 mit Abnahme der Faserstoffbahn F von einem oberen Bespannungsmedium. Auch hier bilden einzelne in Reihe angeordnete Presseneinrichtungen 5 bis 7 drei Pressspalte 2 bis 4, wobei der zweite und der dritte Pressspalt jeweils einfach befilzt sind. Der Grundaufbau der Presseneinrichtungen 5, 6 und 7 entspricht im wesentlichen dem in der 1 beschriebenen, weshalb für gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet werden. Durch die unterschiedliche Abnahmerichtung durch das Transfersieb 16 ist jedoch gegenüber der Ausführung in 1 die Zuordnung des glatten Bandes 9, 11 gegenüber 1 in den einzelnen Presseneinrichtungen 6 und 7 vertauscht. Die Abnahme mittels des Transfersiebbandes 16 von der zweiten Presseneinrichtung 6 erfolgt vom oberen Bespannungsmedium, insbesondere dem glatten Band 9. Im zweiten Pressspalt 3, der einfach befilzt ist, wird das untere Bespannungsmedium von einem Filzband 10 gebildet. Die Faserstoffbahn F wird an der ersten Presseneinrichtung 5 vom Oberfilz 8.1 zum unteren Filzband 10 in der zweiten Presseneinrichtung 6 überführt und durch den Pressspalt 3 zusammen mit dem glatten Band 9, das die obere Bespannung bildet, geführt. Aufgrund der Adhäsionskräfte läuft die Faserstoffbahn F dann mit dem Transferband in Form des glatten Bandes 9 aus dem Pressspalt 3 heraus. Mittels des Transfersiebbandes 16 wird die Faserstoffbahn F von diesem glatten Band 9 abgenommen. Die Überführung vom Transfersieb 16 erfolgt an das obere Bespannungsmedium der dritten Presseneinrichtung 7, das hier in Form des Filzbandes 12 vorliegt. Dabei ist es zur Verbesserung des Bahnlaufes in dieser Position vorteilhaft, wenn die Schuhpresswalze unter den Bespannungen positioniert ist. Die dritte Presseneinrichtung 7 ist einfach befilzt und das Transferband in Form des glatten Bandes 11 wird vom unteren Bespannungsmedium gebildet. Die Bahnabnahme und die Überführung zu einer Trockeneinrichtung 41, insbesondere Impingement-Trockeneinrichtung 17 erfolgt hier über das als Transferband fungierende glatte Band 11 zu einem Trockensiebband 42 oder einem weiteren Transferband 46 zur Weiterführung an ein Trockensiebband. Zur Bahnstabilisierung kann hier auch eine große besaugte Walze mit einem Durchmesser von vorzugsweise größer 1,5 m am Trockensiebband eingesetzt werden.
  • Für die Konfiguration der einzelnen Transfersiebe 16 und Bänder sowie die Ausführung der Walzen der Presseneinrichtungen wird auf die Ausführungen zu 1 verwiesen. Ferner sind die gleichen genannten Linienlasten und Schuhlängen für diese Bahnführungsvariante gültig. Die Saugwalze 32 ist hier jedoch in der unteren Bespannung, und die Saugwalze 40 in der oberen Bespannung angeordnet.
  • Die Impingement-Trockeneinrichtung kann, wie bereits ausgeführt, vielgestaltig ausgeführt sein. Entscheidend ist, dass diese eine Trockenstrecke TS ausbildet, an der die Faserstoffbahn F entlang beziehungsweise auf einem Trockensieb geführt ist, und wenigstens einer seitlichen neben der Trocknungsstrecke TS angeordneten und auf diese gerichtete Blashaube umfasst sowie wenigstens eine Saugwalze und/oder wenigstens einen besaugten Stabilisatorkasten, über die beziehungsweise den, das die Faserstoffbahn führende Bespannungsmedium geführt ist, wobei wenigstens eine Saugwalze und/oder wenigstens ein derartig besaugter Stabilisatorkasten randseitig eine schmale, der Bahnüberführung dienende Überführzone aufweisen kann. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Durch die Impingement-Trockeneinrichtung ist es möglich, auf den ersten dampfbeheizten Trockenzylinder zu verzichten. Ferner sind Anordnungen möglich, in welchen die Impingement-Trockeneinrichtung beidseitig, das heißt wechselweise einmal an der Ober- und einmal an der Unterseite der Faserstoffbahn, wirksam wird. In diesen können die Faserstoffbahnen nacheinander auf ihrer Oberseite und auf ihrer Unterseite mit Heißluft beaufschlagt werden, wodurch eine sehr gute Trocknung erreicht wird.
  • 1
    Pressenanordnung
    2
    Pressspalt
    3
    zweiter Pressspalt
    4
    dritter Pressspalt
    5
    erste Presseneinrichtung
    6
    zweite Presseneinrichtung
    7
    dritte Presseneinrichtung
    5.1, 5.2
    Walze
    6.1, 6.2
    Walze
    7.1, 7.2
    Walze
    8.1
    Filzband
    8.2
    Filzband
    9
    glattes Band
    10
    Filzband
    11
    glattes Band
    12
    Filzband
    13
    Faserstoffbahnoberseite
    14
    Faserstoffbahnunterseite
    15
    Überführeinrichtung
    16
    Transfersiebband
    17
    Impingement-Trockeneinrichtung
    18
    Schuhpresseinrichtung
    19
    Schuhpresseinrichtung
    20
    Anpresselement
    21
    Pressenmantel
    22
    Anpresseinheit
    23
    Mittel zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft
    24
    Pressenmantel
    25
    Anpresseinheit
    26
    Anpresselement
    27
    Mittel zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft
    28
    Innenumfang
    29
    Trenneinrichtung
    30
    Saugwalze
    31
    Saugwalze
    32
    Saugwalze
    33
    Saugwalze
    34
    Innenumfang
    35
    Schuhpresseinrichtung
    36
    flexibler Pressmantel
    37
    Anpresseinheit
    38
    Anpresselement
    39
    Mittel zur Einstellung und/oder Steuerung der Anpresskraft
    40
    Saugeinrichtung
    41
    Trockeneinrichtung
    42
    Trockensieb
    45
    Blashaube
    46
    Transferband
    47
    Saugwalze
    48
    Übergabebereich
    49
    Transferband
    50
    Leitwalze
    51
    Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn
    TS
    Trockenstrecke
    F
    Faserstoffbahn
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 2004/046459 [0002]
    • - DE 102005026312 A1 [0003, 0036]
    • - DE 102005027623 A1 [0003]
    • - DE 102004023321 A1 [0003]

Claims (36)

  1. Pressenanordnung (1) einer Maschine (51) zur Herstellung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- oder Kartonbahnen, umfassend drei, jeweils von separaten und in Reihe hintereinander angeordneten Presseneinrichtungen (5, 6, 7) gebildete Pressspalte (2, 3, 4), durch welche die Faserstoffbahn (F) jeweils zwischen zwei Bespannungen geführt wird, mit einem ersten doppelt befilzten Pressspalt (2) und einem zweiten und dritten Pressspalt (3, 4), in welchem die Bespannungen jeweils von einem Filzband (10, 12) und einem glatten Band (9, 11) gebildet werden, wobei die Zuordnung des glatten Bandes (9, 11) zur Ober- oder Unterseite (13, 14) der Faserstoffbahn (F) zwischen dem zweiten und dritten Pressspalt (3, 4) wechselt, und einem Transferband (15) zur Überführung der Faserstoffbahn (F) zwischen dem zweiten und dem dritten Pressspalt (3, 4), dadurch gekennzeichnet, dass das Transferband von einem Transfersiebband (16) mit einer Permeabilität im Bereich von einschließlich 80 bis 150 cfm gebildet wird.
  2. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Permeabilität des Transfersiebbandes (16) zwischen 80 und 120 cfm beträgt, ganz besonders bevorzugt zwischen 80 und 100 cfm.
  3. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und zweite Pressspalt (2, 3) durch eine Linienlast im Bereich zwischen einschließlich 700 kN/m bis 1800 kN/m, insbesondere zwischen 700 kN/m bis 1400 kN/m charakterisiert sind.
  4. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Pressspalt (3, 4) als Schuhpressspalt ausgeführt sind.
  5. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Presseneinrichtung (4, 5) jeweils eine Schuhpresswalze umfassen, die einen rotierbaren flexiblen Pressmantel (21, 24) und eine am Pressmantel (21, 24) wirksame Anpresseinheit (22, 25) aufweist, umfassend zumindest ein Anpresselement (20, 26), dessen wirksame Länge (I2, I3) in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet zwischen 250 mm und 450 mm, insbesondere zwischen 250 mm und 400 mm und besonders bevorzugt zwischen 250 und 330 mm beträgt.
  6. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Linienlast im dritten Pressspalt (4) zwischen 60 kN/m und 180 kN/m, insbesondere zwischen 60 und 160 kN/m und besonders bevorzugt zwischen 80 und 140 kN/m beträgt.
  7. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Pressspalt (4) als Walzenspalt ausgeführt ist.
  8. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der dritte Pressspalt (4) als Schuhpressspalt ausgeführt ist.
  9. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Presseneinrichtung (7) eine Schuhpresswalze umfasst, die einen rotierbaren flexiblen Pressmantel (36) und eine am Pressmantel (36) wirksame Anpresseinheit (37) aufweist, umfassend zumindest ein Anpresselement (38), dessen wirksame Länge (I4) in Faserstoffbahnlaufrichtung betrachtet zwischen 60 mm und 200 mm beträgt, insbesondere zwischen 80 und 190 mm, besonders bevorzugt zwischen 100 und 150 mm.
  10. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das einzelne glatte Band (9, 11) an der zur Faserstoffbahn (F) gerichteten Seite eine Rauhigkeit im Bereich von einschließlich 1,5 μm bis ≤ 5 μm, ganz besonders bevorzugt 2 μm bis 5 μm, ganz besonders bevorzugt 2,5 μm bis 4 μm aufweist.
  11. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Pressspalte (2, 3, 4) in Einbaulage im wesentlichen in einer horizontalen Ebene angeordnet sind.
  12. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergabe der Faserstoffbahn (F) nach dem zweiten Pressspalt (3) der zweiten Presseneinrichtung (6) vom unteren Bespannungsmedium erfolgt.
  13. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Bespannungsmedium in der zweiten Presseneinrichtung (6) von einem Filzband (10), das untere Bespannungsmedium vom glatten Band (9) und in der dritten Presseneinrichtung (7) das obere Bespannungsmedium vom glatten Band (11) und das untere Bespannungsmedium von einem Filzband (12) gebildet werden.
  14. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Faserstoffbahnabnahme nach dem zweiten Pressspalt (3) vom oberen Bespannungsmedium erfolgt.
  15. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Bespannungsmedium in der zweiten Presseneinrichtung (6) von einem Filzband (10), das obere Bespannungsmedium vom glatten Band (9) und in der dritten Presseneinrichtung (7) das untere Bespannungsmedium vom glatten Band (11), das obere Bespannungsmedium von einem Filzband (12) gebildet werden.
  16. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bespannungsmedium einer Presseneinrichtung (5, 6, 7) eine Saugeinrichtung (30, 32, 33, 40) angeordnet ist, die der Abnahme der Faserstoffbahn (F) von den vorhergehenden Elementen dient.
  17. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung (30, 32, 33, 40) als Saugwalze ausgeführt ist und die Leistung der Saugwalze zur Bahnüberführung zwischen den unterschiedlichen Bespannungstypen unterschiedlich einstellbar ist.
  18. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass in der oberen Bespannung der ersten Presseneinrichtung (5) eine Saugwalze (30) angeordnet ist, die der Abnahme der Faserstoffbahn (F) zwischen einer der Pressenanordnung (1) vorgeordneten Formereinheit und der Pressenanordnung (1) dient und dass anlegbare Vakuum der die Abnahmezone beschreibenden Saugzone zwischen 40 und einschließlich 65 kPa beträgt.
  19. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bespannung der zweiten Presseneinrichtung (6) eine Saugwalze (32) zur Abnahme der Faserstoffbahn (F) auf eine der Bespannungen (9, 10) vorgesehen ist, die durch ein Vakuum zwischen 30 und 50 kPa charakterisiert ist.
  20. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bespannung des Transfersiebbandes (16) eine Saugwalze (33) vorgesehen ist, die in der die Abnahmezone beschreibenden Saugzone (I) durch ein Vakuum im Bereich von 10 bis 30 kPa charakterisiert ist.
  21. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bespannung in der dritten Presseneinrichtung (7) eine Saugwalze (40) zur Abnahme der Faserstoffbahn (F) vom Transfersiebband (16) vorgesehen ist, die in der die Abnahmezone beschreibenden Saugzone durch ein Vakuum im Bereich von 30 bis 55 kPa charakterisiert ist.
  22. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass dem dritten Pressspalt (4) eine Überführeinrichtung zur Überführung der Faserstoffbahn (F) an eine der Pressenanordnung nachgeordnete Trockeneinrichtung (41) vorgesehen ist, umfassend eine in der Bespannung der Überführeinrichtung angeordneten Saugwalze (47), wobei die Saugwalze (47) in der die Abnahmezone beschreibenden Saugzone durch ein Vakuum zwischen 10 und 30 kPa charakterisiert ist.
  23. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelne Saugwalze (30, 31, 32, 33, 40, 47) eine Mehrzahl von in Bahnlaufrichtung hintereinander angeordneten Zonen (I, II) unterschiedlicher Saugleistung aufweist.
  24. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die der Abnahmezone beschreibenden Saugzone (I) nachgeordneten Saugzonen (II) durch eine geringere Saugleistung als die Abnahmezone beschreibende Saugzone (I) charakterisiert ist.
  25. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass dem zweiten Pressspalt (3) eine Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2) nachgeordnet ist.
  26. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Impingement-Trockeneinrichtung (17) dem Transfersiebband (16) zwischen zweiten und dritten Pressspalt (3, 4) zugeordnet ist.
  27. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass dem dritten Pressspalt (2, 3, 4) eine Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2) nachgeordnet ist.
  28. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem dritten Pressspalt (4) und der Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2) eine Überführeinrichtung vorgesehen ist, umfassend ein Transferband (49) zur Führung zu einem Trockensieb (42) der Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2).
  29. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Transferband vom glatten Band (11) der dritten Presseneinrichtung (7) gebildet wird.
  30. Pressenanordnung (1) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Überführeinrichtung eine im Transferband (49) angeordnete Saugwalze (47) zur Abnahme vom glatten Band (11) des dritten Pressspaltes (4) umfasst.
  31. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2) eine gekrümmte Trockenstrecke (TS) bildet.
  32. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2) eine ebene Trockenstrecke (TS) bildet.
  33. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung der Faserstoffbahn (F) in der Impingement-Trockeneinrichtung (17.1, 17.2) entlang der durch diese in Faserstoffbahnlaufrichtung gebildeten Trockenstrecke (TS1, TS2) auf mehr als einem Trockensieb (42.1, 42.2) erfolgt.
  34. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Impingement-Trockeneinrichtung (17, 17.1, 17.2) wenigstens ein Trockensieb (42.1, 42.2) aufweist, und wenigstens eine seitlich neben der Trockenstrecke (TS, TS1, TS2) angeordnete und auf diese gerichtete Blashaube (45) sowie wenigstens eine Saugwalze (50) und/oder wenigstens einen besaugten Stabilisatorkasten, über die beziehungsweise den das die Faserstoffbahn (F) führende Trockensieb (42, 42.1, 42.2) geführt ist.
  35. Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 33 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Überführung zwischen den einzelnen Trockensieben (42.1, 42.2) durch Vakuum erfolgt.
  36. Maschine (1) zur Herstellung einer Faserstoffbahn (F) mit einer Pressenanordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 35 und einer dieser nachgeordneten Trockenpartie, umfassend wenigstens eine Trockenzylinderanordnung.
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