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Die
Erfindung betrifft ein zerlegbares medizinisches Zangensystem, mit
einem ersten Kraftübertragungselement, das zur Kraftübertragung
einer ersten maximalen Kraft ausgelegt ist, mit zumindest einem
zweiten Kraftübertragungselement, das zur Kraftübertragung
einer zweiten maximalen Kraft ausgelegt ist, die größer
ist als die erste maximale Kraft, und mit zumindest einem ersten
Griff, der zumindest ein bewegliches Griffteil aufweist, wobei der
zumindest eine erste Griff eine Kupplungsvorrichtung aufweist, mittels
der eines der Kraftübertragungselemente kraftschlüssig
mit dem beweglichen Griffteil verbunden werden kann, wobei das erste
Kraftübertragungselement ein erstes Verbindungselement
und das zumindest zweite Kraftübertragungselement ein zweites
Verbindungselement zur jeweiligen Verbindung der Kupplungsvorrichtung
aufweist.
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Die
Erfindung betrifft ferner ein zerlegbares medizinisches Zangensystem,
mit einem ersten Kraftübertragungselement, das zur Kraftübertragung einer
ersten maximalen Kraft ausgelegt ist, mit zumindest einem zweiten
Kraftübertragungselement, das zur Kraftübertragung
einer zweiten maximalen Kraft ausgelegt ist, die größer
ist als die erste maximale Kraft, mit einem ersten Griff, der zumindest
ein bewegliches erstes Griffteil aufweist, wobei der erste Griff
eine erste Kupplungsvorrichtung aufweist, mittels der zumindest
das erste Kraftübertragungselement kraftschlüssig
mit dem beweglichen ersten Griffteil verbunden werden kann, wobei
das erste Kraftübertragungselement ein erstes Verbindungselement
zur Verbindung mit der ersten Kupplungsvorrichtung aufweist, und
mit zumindest einem zweiten Griff, der zumindest ein bewegliches
zweites Griffteil aufweist, und der zur Erzeugung einer maximalen Kraft
ausgelegt ist, die größer als eine von dem ersten
Griff erzeugbare maximale Kraft ist, wobei der zweite Griff eine
zweite Kupplungsvorrichtung aufweist, mittels der das zweite Kraftübertragungselement
kraftschlüssig mit dem beweglichen zweiten Griffteil verbunden
werden kann, wobei das zweite Kraftübertragungselement
ein zweites Verbindungselement zur Verbindung mit der zweiten Kupplungsvorrichtung
aufweist.
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Ein
zerlegbares medizinisches Zangensystem ist unter der Marke CLICKline® bekannt, das von der Karl
Storz GmbH & Co.
KG vertrieben wird und beispielsweise in dem Firmenkatalog „Storz
Karl Storz-Endoskope, Band Laparoskopie, 5. Ausgabe, 2005", Seiten
72ff. beschrieben ist.
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Medizinische
Zangen werden in der offenen oder in der endoskopischen Chirurgie
beispielsweise zum Schneiden, Fassen, Koagulieren, usw. von Gewebe
im menschlichen oder tierischen Körper verwendet.
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Eine
medizinische Zange weist allgemein einen Griff mit zumindest einem
beweglichen Griffteil, einen lang erstreckten Schaft, der mit dem
Griff verbunden ist, zumindest ein bewegliches Werkzeug, beispielsweise
Maulteil, am distalen Ende des Schafts sowie ein Kraftübertragungselement
auf, üblicherweise in Form einer Zug- und Druckstange,
das das zumindest eine bewegliche Werkzeug mit dem zumindest einen beweglichen
Griffteil des Griffs kraftschlüssig verbindet. Durch Bewegen
des zumindest einen beweglichen Griffteils wird die dabei erzeugte Kraft
von dem Kraftübertragungselement auf das zumindest eine
beweglichen Werkzeug zum Bewegen desselben übertragen.
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Aus
Gründen der besseren Reinigbarkeit werden solche medizinischen
Zangen zerlegbar ausgestaltet, wobei sich eine zerlegbare Zange üblicherweise
in die Baugruppen Griff, Schaft und Kraftübertragungselement
zerlegen lässt, wobei mit dem Kraftübertragungselement
auch das zumindest eine Werkzeug als Baueinheit verbunden sein kann,
die auch als Arbeitseinsatz der Zange bezeichnet wird.
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Die
Zerlegbarkeit einer medizinischen Zange erhöht nicht nur
die Reinigungsfreundlichkeit der Zange, sondern erhöht
auch die Funktionsvariabilität einer solchen Zange, indem
verschiedene Griffe mit verschiedenen Schäften und/oder
Arbeitseinsätzen kombiniert werden können.
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Das
bekannte Zangensystem umfasst einerseits mehrere verschiedene Griffe
und andererseits eine Mehrzahl an verschiedenen Schäften
und Arbeitseinsätzen. So können die Griffe sich
hinsichtlich der jeweils erzeugbaren maximalen Kraft unterscheiden,
indem beispielsweise Griffe bereitgestellt werden, deren zumindest
eines bewegliches Griffteil aufgrund hoher Hebelwirkung eine große
Kraft erzeugen kann, während andere Griffe kleiner ausgebildet
sind und eine entsprechend kleinere Kraft erzeugen. Eine höhere
Kraft ist beispielsweise zum Schneiden bzw. Stanzen von Knochengewebe
erforderlich, während zum feinen Präparieren von
weicherem Gewebe ein kleinerer Handgriff besser geeignet ist, weil
mit ihm die von der Hand des Arztes ausgeübte Kraft besser dosierbar
ist.
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Auch
die Kraftübertragungselemente können sich hinsichtlich
der mit ihnen maximal übertragbaren Kraft unterscheiden.
Die mit dem jeweiligen Kraftübertragungselement maximal übertragbare
Kraft ist durch die Dicke bzw. Stärke des Kraftübertragungselements
und seines Verbindungselements zur Verbindung mit dem bewegli chen
Griffteil begrenzt. Zum Schneiden von Knochengewebe muss von dem
Griff eine hohe Kraft von dem Kraftübertragungselement auf
das zumindest eine Werkzeug am distalen Ende übertragen
werden, so dass ein Kraftübertragungselement für
diese Zwecke mit einer gewissen Stärke ausgebildet sein
muss, beispielsweise einem Durchmesser von 3 mm. Dies bedingt auch
einen entsprechend größeren Außendurchmesser
des Außenschafts, durch den sich das Kraftübertragungselement
zwischen dem Griff und dem zumindest einen Werkzeug erstreckt.
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In
räumlich engen Operationsgebieten, wie beispielsweise im
Bereich der HNO, sind dagegen sehr schlank bauende Außenschäfte
mit geringem Durchmesser erforderlich, so dass das Kraftübertragungselement
entsprechend ebenfalls relativ dünn ausgebildet werden
muss, beispielsweise mit einem Durchmesser von etwa 1 mm.
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Wünschenswert
ist es, um eine möglichst hohe Kompatibilität
zu erreichen, dass Kraftübertragungselemente, die für
die verschiedenen maximal übertragbaren Kräfte
ausgelegt sind, mit ein und demselben Griff verbinden werden können,
um die Anzahl an bereitzustellenden Griffen möglichst gering
zu halten.
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Das
oben genannte bekannte zerlegbare Zangensystem ist jedoch nicht
in der Lage, Kraftübertragungselemente mit unterschiedlichen
Durchmessern in einem Griff aufzunehmen. Vielmehr sind die Verbindungselemente
der Kraftübertragungselemente einerseits und der Kupplungsvorrichtung
des oder der Griffe einheitlich ausgebildet, damit möglichst
jedes Kraftübertragungselement mit ein und demselben Griff
verbunden werden kann. Dies führt jedoch zu den nachstehend
erläuterten technischen Problemen, insbesondere wenn Kraftübertragungselemente
mit stark unterschiedlichen Stärken und damit Beanspruchbarkeiten
in einem Zangensystem zusammengefasst werden sollen.
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Bei
der Vormontage des Arbeitseinssatzes wird das Kraftübertragungselement
von distal her durch den Außenschaft geschoben. Das Verbindungselement
am proximalen Ende des Kraftübertragungselements, das beispielsweise
in Form einer Kugel ausgebildet ist, muss dabei ebenfalls durch den
Außenschaft treten können, bis es aus dem proximalen
Ende des Außenschafts vorragt. Ist das Kraftübertragungselement
nun auf eine große Kraftübertragung ausgelegt,
muss auch das Verbindungselement mit entsprechender Stärke
ausgelegt sein, damit die Verbindung zwischen dem Kraftübertragungselement
und dem Griff insgesamt großen Kräften standhalten
kann. Damit das relativ groß dimensionierte Verbindungselement
durch den Außenschaft hindurchtreten kann, muss der Außenschaft einen
relativ großen Durchmesser aufweisen. Ein solches Zangensystem
hat dann den Nachteil, dass bei einer Verbindung des Griffs mit
einem dünneren Kraftübertragungselement der Außenschaft
dennoch den gleichen großen Durchmesser aufweisen muss wie
im Fall der Verbindung eines stärker dimensionierten Kraftübertragungselements
mit dem Griff, damit die Kompatibilität zwischen verschiedenen
Kraftübertragungselementen und demselben Griff nicht aufgegeben
werden muss. Andernfalls müsste ein zweiter Griff mit einer
anderen Kupplungsvorrichtung bereitgestellt werden, was jedoch dem
Sinn einer höheren Kompatibilität zuwiderläuft
und die Anzahl an unterschiedlichen Griffen unerwünscht
erhöht.
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Wird
umgekehrt die Verbindung zwischen dem Kraftübertragungselement
und dem Griff auf das Kraftübertragungselement mit kleiner
maximaler Kraftübertragung ausgelegt, so dass das Verbindungselement
am proximalen Ende des Kraftübertragungselements kleiner
dimensioniert werden kann, kann zwar die Außenschaftabmessung
variabel und insbesondere dünn gewählt werden,
die maximal übertragbare Kraft bleibt aber auf diejenige
des kleinsten bzw. schwächsten Kraftübertragungselements
begrenzt. Dies bedeutet, dass beim Einsatz von viel Kraft erfordernden
Werkzeugen, wie beispielsweise Knochenstanzen, mit einem entsprechend
groß dimensionierten Griff, ein Bruch des Kraftübertragungselements
im Bereich des Verbindungselements nicht ausgeschlossen werden kann, wenn
der Griff mit großer Handkraft betätigt wird.
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Der
die Zange betätigende Arzt muss daher in diesem Fall seine
Handkraft behutsam dosieren, um einen Bruch des Kraftübertragungselements
zu vermeiden.
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Das
bekannte medizinische Zangensystem hat daher den Nachteil, dass
die Verbindungselemente der vorhandenen Kraftübertragungselemente auf
nur eine Stärkendimensionierung festgelegt sind, was entweder
zu unerwünscht großen Außendurchmessern
der Außenschäfte oder der Gefahr eines Bruches
des Kraftübertragungselements führt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein zerlegbares medizinisches
Zangensystem der eingangs an erster Stelle genannten Art dahingehend
weiterzubilden, dass mit ein und demselben Griff Kraftübertragungselemente
mit unterschiedlicher Kraftübertragungsauslegung verbunden
werden können, ohne dass dadurch ein Mindestdurchmesser des
Außenschaftes festgelegt ist.
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Der
Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, ein zerlegbares
medizinisches Zangensystem der eingangs an zweiter Stelle genannten
Art dahingehend weiterzubilden, dass die Gefahr eines Bruchs des
Kraftübertragungselements verringert wird.
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Hinsichtlich
des eingangs an erster Stelle genannten zerlegbaren medizinischen
Zangensystems wird die vorstehend an erster Stelle genannte Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
das erste Verbindungselement einen ersten Querschnitt aufweist,
der sich von einem zweiten Querschnitt des zweiten Verbindungselements
unterscheidet, und dass die Kupplungsvorrichtung eine erste Aufnahme, die
zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem ersten Verbindungselement
ausgelegt ist, und zumindest eine zweite Aufnahme aufweist, die
zur kraftschlüssigen Verbindung mit dem zweiten Verbindungselement
ausgelegt ist.
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Das
erfindungsgemäße zerlegbare medizinische Zangensystem
gemäß diesem Aspekt weist somit zumindest einen
Griff auf, mit dem wahlweise zumindest zwei auf unterschiedliche
maximale Kraftübertragung ausgelegte Kraftübertragungselemente verbunden
werden können. Dazu ist die Kupplungsvorrichtung dieses
ersten Griffs mit zumindest zwei Aufnahmen ausgestaltet, wobei die
eine Aufnahme dazu ausgelegt ist, das Verbindungselement des ersten
Kraftübertragungselements kraftschlüssig mit dem
Griff zu verbinden, und die zumindest eine andere Aufnahme dazu
ausgelegt ist, das Verbindungselement des zweiten Kraftübertragungselements
kraftschlüssig mit demselben Griff zu verbinden. Bei dem erfindungsgemäßen
zerlegbaren medizinischen Zangensystem kann somit die Anzahl an
bereitzuhaltenden Griffen verringert werden, da ein und derselbe Griff
mit unterschiedlichen Kraftübertragungselementen verbunden
werden kann. Dies bedeutet weiterhin, dass ein für eine
kleinere Kraftübertragung ausgelegtes Kraftübertragungselement,
das entsprechend mit geringerer Stärke dimensioniert ist,
zusammen mit einem schlankeren Schaft mit dem Griff verbunden werden
kann, ebenso wie ein für eine höhere Kraftübertragung
ausgelegtes stärker dimensioniertes Kraftübertragungselement,
das mit einem entsprechend größer dimensionierten
Schaft ebenso mit demselben Griff verbunden werden kann. Es versteht
sich, dass die Kupplungsvorrichtung auch mehr als zwei Aufnahmen
für mehr als zwei verschieden ausgelegte Kraftübertragungselemente
aufweisen kann.
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Die
vorstehend an zweiter Stelle genannte Aufgabe wird hinsichtlich
des eingangs an zweiter Stelle genannten zerlegbaren medizinischen
Zangensystems erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das erste Verbindungselement einen ersten Querschnitt aufweist,
der sich von einem zweiten Querschnitt des zweiten Verbindungselements
unterscheidet, und dass die erste Kupplungsvorrichtung zumindest
eine erste Aufnahme aufweist, die zur kraftschlüssigen
Verbindung mit dem ersten Verbindungselement ausgelegt ist, und
dass die zweite Kupplungsvorrichtung eine zweite Aufnahme zur kraftschlüssigen
Verbindung mit dem zweiten Verbindungselement aufweist, die so ausgebildet
ist, dass das erste Verbindungselement mit dieser Aufnahme nicht
kraftschlüssig verbunden werden kann.
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Das
erfindungsgemäße medizinische Zangensystem gemäß dem
vorliegenden Aspekt, das zumindest zwei unterschiedliche Griffe
umfasst, die zur Erzeugung unterschiedlicher maximaler Kräfte
ausgelegt sind, besitzt somit eine Art Codierungseigenschaft, die
es verhindert, dass ein für eine geringere Kraftübertragung
ausgelegtes Kraftübertragungselement mit dem für
eine höhere Krafterzeugung ausgelegten Griff kraftschlüssig
verbunden werden kann, wodurch eine "unzulässige" Kombination
von Kraftübertragungselement und Griff vermieden wird.
Dazu ist wiederum vorgesehen, dass das erste Kraftübertragungselement
und das zweite Kraftübertragungselement jeweils ein Verbindungselement
aufweisen, die sich hinsichtlich ihres Querschnitts unterscheiden,
und dass die Kupplungsvorrichtung des zweiten Griffs, der für
die höhere maximale Krafterzeugung ausgelegt ist, eine
kraftschlüssige Verbindung mit dem schwächer dimensionierten
Kraftübertragungselement nicht zulässt, wodurch
ein Bruch dieses Kraftübertragungselements vermieden wird.
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Der
Begriff "Aufnahme" ist im Sinne der vorliegenden Erfindung allgemein
zu verstehen und umfasst alle Ausgestaltungen derselben, die eine
kraftschlüssige Verbindung des jeweiligen Verbindungselements
mit der Aufnahme ermöglichen.
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In
bevorzugten Ausgestaltungen des zerlegbaren medizinischen Zangensystems
gemäß beider vorstehend genannten Aspekte unterscheiden
sich der erste und der zweite Querschnitt des ersten und zweiten
Verbindungselements hinsichtlich ihrer Querschnittsform und/oder
hinsichtlich ihrer Querschnittsgröße.
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Im
einfachsten Fall ist das erste Verbindungselement, wie in einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, kugelförmig
mit einem ersten Durchmesser und das zweite Verbindungselement kugelförmig
mit einem zweiten Durchmesser, der größer als
der erste Durchmesser ist.
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Die
Ausgestaltung der Verbindungselemente in Kugelform hat den Vorteil
einer einfacheren Herstellbarkeit, weil die Verbindungselemente
als Drehteile und insbesondere in einem Arbeitsgang einstückig
mit dem übrigen Körper des jeweiligen Kraftübertragungselements
ausgebildet werden können. Außerdem ermöglicht
es die kugelförmige Ausgestaltung der Verbindungselemente,
dass sich diese in der jeweiligen Aufnahme trotz der kraftschlüssigen Verbindung
um die Längsachse des Kraftübertragungselements
drehen lassen, so dass sich das Werkzeug, beispielsweise ein oder
mehrere Maulteile am distalen Ende des Instruments, relativ zum
Griff drehen lassen, wodurch die Position des Werkzeugs ohne Veränderung
der Position des Griffs von der Bedienungsperson verändert
werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des zerlegbaren medizinischen
Zangensystems gemäß dem ersten Aspekt ist die
erste Aufnahme von der zweiten Aufnahme axial beabstandet.
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Hierbei
ist von Vorteil, dass die erfindungsgemäß erreichte
Möglichkeit, mit demselben Griff unterschiedlich ausgelegte
Kraftübertragungselemente verbinden zu können,
nicht zu Lasten einer höheren Querabmessung der Kupplungsvorrichtung
und damit des Griffs im Bereich der Kupplungsvorrichtung geht, weil
die zumindest zwei Aufnahmen der Kupplungsvorrichtung hintereinander
in Längsrichtung der Kraftübertragungsrichtung
angeordnet sind.
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In
diesem Zusammenhang ist bevorzugt, wenn das erste Verbindungselement
durch die zweite Aufnahme hindurchgreift, wenn es in der ersten Aufnahme
kraftschlüssig verbunden ist.
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Diese
Ausgestaltung eignet sich insbesondere dann, wenn das erste und
zweite Verbindungselement hinsichtlich ihrer Querschnittsgröße
unterschiedlich sind. Das Verbindungselement mit kleinerer Querschnittsgröße
kann dann durch die distal gelegene zweite Aufnahme, die zur kraftschlüssigen Verbindung
des Verbindungselements mit größerer Querschnittsgröße
ausgelegt ist, ungehindert hindurchgreifen, um mit der ersten proximal
gelegenen Aufnahme kraftschlüssig verbunden werden zu können.
In dieser Ausgestaltung wird insbesondere der vorstehend genannte
Vorteil einer sehr schlankbauenden Kupplungsvorrichtung noch besser
verwirklicht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Zangensystems gemäß dem
ersten Aspekt weist die Kupplungsvorrichtung ein zwischen einer
ersten Stellung und einer zweiten Stellung bewegliches Kupplungselement
auf, das die erste und die zumindest zweite Aufnahme zumindest teilweise
aufweist, wobei in der ersten Stellung das erste oder das zumindest
zweite Verbindungselement in die erste oder zweite Aufnahme einführbar
oder herausnehmbar ist, und in der zweiten Stellung das erste oder
das zumindest zweite Verbindungselement in der ersten bzw. zweiten
Aufnahme verriegelt ist.
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Eine
entsprechende Ausgestaltung ist auch dem Zangensystem gemäß dem
zweiten Aspekt vorzugsweise vorgesehen.
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Die
Ausgestaltung der Kupplungsvorrichtung mit einem zwischen einer
Einführstellung und einer Verriegelungsstellung beweglichen
Kupplungselement hat den Vorteil, dass das kraftschlüssige
Verbinden des jeweiligen Kraftübertragungselements mit dem
Griff auf einfach handhabbare Weise erfolgen kann, und insbesondere,
wenn das Kupplungselement mit einem Steuermechanismus versehen ist, vorzugsweise
auf automatische Weise.
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Dabei
ist es bevorzugt, wenn das Kupplungselement durch eine Drehbewegung
von der ersten Stellung in die zweite Stellung bzw. umgekehrt bewegbar
ist, wobei das Kupplungselement mit einem axial beweglichen Schieber,
der mit dem beweglichen Griffteil verbunden ist, verbunden ist und
relativ zum Schieber axial unbeweglich ist, und wobei die Drehbewegung
aus einer axialen Bewegung des Schiebers abgeleitet wird.
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Durch
die Mitnahme des Kupplungselements bei einer axialen Bewegung des
Schiebers beim kraftschlüssigen Verbinden des ersten oder
zweiten Verbindungselements mit dem Kupplungselement wird das Kupplungselement
somit vorteilhafterweise selbsttätig von der Einführstellung
in die Verriegelungsstellung gedreht und beim Entriegeln entsprechend
umgekehrt.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die erste Aufnahme
einen Aufnahmeabschnitt, in dem das erste Verbindungselement im
kraftschlüssig verbundenen Zustand zu liegen kommt, und
einen Verriegelungsabschnitt auf, der einen Schlitz aufweist, der
das Kraftübertragungselement distal vor dem ersten Verbindungselement übergreift
und eine Breite aufweist, die kleiner als der maximale Querschnitt
des ersten Verbindungselements ist.
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Ebenso
bevorzugt und entsprechend weist die zweite Aufnahme einen Aufnahmeabschnitt,
in dem das zweite Verbindungselement im kraftschlüssig
verbundenen Zustand zu liegen kommt, und einen Verriegelungsabschnitt
auf, der einen Schlitz aufweist, der das Kraftübertragungselement
distal vor dem zweiten Verbindungselement übergreift und eine
Breite aufweist, die kleiner als der maximale Querschnitt des zweiten
Verbindungselements ist.
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Diese
vorstehend genannten Ausgestaltungen sind insbesondere mit der drehbaren
Ausgestaltung des zuvor genannten Kupplungselements von Vorteil,
weil sich die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem ersten
bzw. zweiten Kraftübertragungselement und der ersten bzw.
zweiten Aufnahme sehr einfach gestaltet, indem nämlich
das erste bzw. zweite Verbindungselement zunächst in der
Einführstellung des Kupplungselements in den Aufnahmeabschnitt
eingeführt werden kann, wonach das Kupplungselement um
eine Drehung, beispielsweise um 90°, um eine senkrecht
zur Längsrichtung des jeweiligen Kraftübertragungselements
verlaufenden Drehachse gedreht wird, wodurch die Ränder
des jeweiligen Schlitzes das jeweilige Kraftübertragungselement
distal vor dessen Verbindungselement übergreifen, um eine
besonders stabile und möglichst spielfreie kraftschlüssige
Verbindung des jeweiligen Kraftübertragungselements in
der jeweiligen Aufnahme herzustellen.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Zangensystems gemäß dem
ersten Aspekt umfasst dieses zumindest einen zweiten Griff, der
zumindest ein bewegliches Griffteil aufweist, wobei der zumindest
eine zweite Griff eine zweite Kupplungsvorrichtung aufweist, mittels
der nur das zweite Kraftübertragungselement kraftschlüssig
mit dem beweglichen Griffteil verbunden werden kann, während
eine kraftschlüssige Verbindung mit dem ersten Kraftübertragungselement
ausgeschlossen ist.
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Diese
Ausgestaltung hat nun den besonderen Vorteil, dass das Zangensystem
einerseits eine Art Griffe aufweist, die es erlauben, mit demselben Griff
unterschiedlich dimensionierte bzw. für unterschiedliche
Kraftübertragung ausgelegte Kraftübertragungselemente
mit demselben Griff zu verbinden, wobei diese Griffe hinsichtlich
ihrer maximalen Krafterzeugung so ausgelegt sind, dass auch das
schwacher dimensionierte Kraftübertragungselement nicht einer
Bruchgefahr unterliegt, während das Zangensystem zumindest
eine zweite Art von Griffen umfasst, die für eine höhere
Krafterzeugung ausgelegt sind, während mit dieser Art Griffen
ausschließlich entsprechend stärker dimensionierte
Kraftübertragungselemente kraftschlüssig verbunden
werden können. In dieser Ausgestaltung werden somit die Vorteile
der oben genannten Codierung von Kraftübertragungselementen
auf bestimmte Griffe und zum anderen die Anzahl an Kombiniermöglichkeiten
verschiedener Kraftübertragungselemente mit ein und demselben
Griff in einem Zangensystem miteinander kombiniert.
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In
diesem Zusammenhang ist es weiter bevorzugt, wenn die zweite Kupplungsvorrichtung
eine Aufnahme für das zweite Verbindungselement aufweist,
die so ausgebildet ist, dass das erste Verbindungselement in der
Aufnahme nicht verriegelt werden kann.
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Diese
Maßnahme hat den Vorteil, dass bereits bei der ersten Betätigung
des Griffs für die Bedienungsperson erkennbar keine Kraftübertragung vom
Griff auf das Werkzeug vorhanden ist, so dass ein Fehlgebrauch von
vornherein ausgeschlossen ist.
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Dabei
ist es weiterhin bevorzugt, wenn die Aufnahme der zweiten Kupplungsvorrichtung
gleich oder im Wesentlichen gleich zu der zweiten Aufnahme der ersten
Kupplungsvorrichtung ausgebildet ist.
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Beispielsweise
kann die zweite Kupplungsvorrichtung ebenfalls als drehbares Kupplungselement
ausgebildet sein, bei dem dann im Unterschied zu dem Kupplungselement
der ersten Kupplungsvorrichtung nur die zweite Aufnahme vorhanden
ist, wäh rend die erste Aufnahme bei diesem Kupplungselement
fehlt. Der Vorteil dieser Maßnahme besteht darin, dass
für das gesamte Zangensystem im Wesentlichen gleiche Teile
verwendet werden können, wobei nur geringfügige
Modifikationen für die unterschiedlichen Funktionen vorgenommen
werden müssen, was die Herstellungskosten des erfindungsgemäßen
Zangensystems reduziert.
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Weitere
Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
und der beigefügten Zeichnung.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen
Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung
verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden mit Bezug
auf diese hiernach näher beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
zerlegbares medizinisches Zangensystem, wobei beispielhaft zwei
Zangen in zerlegtem Zustand gezeigt sind;
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2 eine
der beiden Zangen in 1 in zusammengesetztem Zustand,
teilweise im Längsschnitt;
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3 die
andere der beiden Zangen in 1 im zusammengesetzten
Zustand, teilweise im Längsschnitt;
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4a) und b) eine Kupplungsvorrichtung der
Zange in 2 im vergrößerten
Maßstab und im Längsschnitt, wobei gemäß 4a) ein Kraftübertragungselement
in die Kupplungsvorrichtung eingeführt und gemäß 4b) in dieser verriegelt ist;
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5a) und b) 4a)
und b) entsprechende Darstellungen der Verbindung eines weiteren Kraftübertragungselements
mit der Kupplungsvorrichtung in 4a)
und b);
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6 eine
Kupplungsvorrichtung der Zange in 3 im vergrößerten
Maßstab und im Längsschnitt, wobei in 6a) das Kraftübertragungselement
gemäß 4a) in die
Kupplungsvorrichtung eingeführt ist, und 6b)
zeigt, dass dieses erste Kraftübertragungselement nicht
mit dieser Kupplungsvorrichtung kraftschlüssig verbunden
werden kann;
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7 ein
Kupplungselement der Kupplungsvorrichtung in 4 und 5 in
einer perspektivischen Darstellung und in noch weiter vergrößertem Maßstab;
und
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8a) bis c) schematische Darstellungen der
Kupplungsvorrichtung in 4, 5 oder 6 in
Draufsicht zur Erläuterung eines Steuermechanismus zum Überführen
des Kupplungselements von einer Einführstellung gemäß 8a) in eine Verriegelungsstellung gemäß 8c).
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In 1 ist
ein mit dem allgemeinen Bezugszeichen 10 versehenes zerlegbares
medizinisches Zangensystem dargestellt. Das Zangensystem 10 wird
ohne Beschränkung der Allgemeinheit in der Hals-, Nasen-
und Ohrenmedizin bzw. -chirurgie verwendet.
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Das
Zangensystem 10 weist einen ersten Griff 12 und
einen zweiten Griff 14 auf. Der erste Griff 12 weist
ein erstes bewegliches Griffteil 16 und ein erstes unbewegliches
Griffteil 18 auf. Ebenso weist der zweite Griff 14 ein
zweites bewegliches Griffteil 20 und ein zweites unbewegliches
Griffteil 22 auf.
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Der
erste Griff 12 ist zur Erzeugung einer maximalen Kraft
ausgelegt, die kleiner ist als die maximale Kraft, die mit dem zweiten
Griff 14 erzeugt werden kann. Dies ist in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel dadurch realisiert, dass das erste
bewegliche Griff teil 16 des ersten Griffs 12 in
Bezug auf eine erste Schwenkachse 24 eine kleinere Hebellänge
besitzt als das zweite bewegliche Griffteil 20 in Bezug auf
eine zweite Schwenkachse 26.
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In 1 ist
weiterhin beispielhaft ein erster Arbeitseinsatz 28 und
ein Schaft 30 gezeigt, wobei die Anordnung aus dem Arbeitseinsatz 28 und
dem Schaft 30 mit dem ersten Griff 12 verbunden
werden kann, wobei in 1 der Arbeitseinsatz 28 und
der Schaft 30 vom Griff 12 abgenommen sind. Der
erste Arbeitseinsatz 28 weist ein erstes Kraftübertragungselement 32 auf,
das einerseits distal mit einem beweglichen Werkzeug 34 verbunden
ist, das beispielsweise als bewegliches schneidendes, stanzendes oder
fassendes Maulteil ausgebildet ist. Das Kraftübertragungselement 32 ist
in Form einer Zug-/Druckstange ausgebildet. Ein proximales Ende
des Kraftübertragungselements 32, das in 1 nicht
dargestellt ist, dient zur kraftschlüssigen Verbindung
mit dem ersten Griff 12, genauer gesagt mit dem ersten beweglichen
Griffteil 16, so dass eine Bewegung des ersten beweglichen
Griffteils 16 in eine axiale Bewegung des ersten Kraftübertragungselements 32 umgesetzt
wird, wobei Letztere das distale Werkzeug 34 bewegt. In 1 ist
der erste Arbeitseinsatz 28 von dem Schaft 30 gelöst
und geringfügig nach distal aus dem Schaft 30 herausgezogen
dargestellt, so dass das proximale Ende des ersten Kraftübertragungselements 32 in 1 nicht
sichtbar ist.
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Weiterhin
ist in 1 ein zweiter Arbeitseinsatz 36 mit einem
zweiten Kraftübertragungselement 38, einem zweiten
distalen beweglichen Werkzeug 40 und ein zweiter Schaft 42 dargestellt.
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Das
erste Kraftübertragungselement 32, das mit dem
ersten Griff 12 kraftschlüssig verbindbar ist, kann
ein solches sein, das für eine Kraftübertragung einer
hohen maximalen Kraft ausgelegt ist, wie es schematisch und vergrößert
in dem Ausschnitt A in 1 dargestellt ist, oder ein
solches Kraftübertragungselement, das für Kraftübertragung
einer niedrigen maximalen Kraft ausgelegt ist, wie es in dem Ausschnitt
B in 1 dargestellt ist. Entsprechend ist das im Ausschnitt
B dargestellte Kraftübertragungselement mit geringerer
Stärke als das im Ausschnitt A dargestellte Kraftübertragungselement
ausgebildet.
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Demgegenüber
ist der zweite Griff 14, der zur Erzeugung großer
Kräfte ausgelegt ist, nur mit einem solchen Kraftübertragungselement 38 kraftschlüssig
verbindbar, das entsprechend zur Kraftübertragung hoher
Kräfte ausgelegt ist, wie in dem Ausschnitt C in 1 dargestellt
ist, der dem Ausschnitt A in 1 entspricht.
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In
der nachfolgenden Beschreibung wird das erste Kraftübertragungselement 32 als
ein solches beschrieben, das zur Kraftübertragung einer
niedrigen maximalen Kraft ausgelegt ist, und das zweite Kraftübertragungselement 38 als
ein solches, das zur Kraftübertragung einer hohen maximalen
Kraft ausgelegt ist, die also größer ist als die
maximale Kraft, die mit dem ersten Kraftübertragungselement 32 übertragen
werden kann.
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In 2 ist
eine aus dem ersten Griff 12 und dem zweiten Schaft 42 nebst
zweitem Arbeitseinsatz 36 und distalem Werkzeug 40 einschließlich
Kraftübertragungselement 38 zusammengesetzte Zange dargestellt.
Das Kraftübertragungselement 38 weist an seinem
proximalen Ende ein zweites Verbindungselement 44 auf,
das kugelförmig ausgebildet ist. Gemäß der
Schnittdarstellung in 2 weist der Griff 12 eine
Kupplungsvorrichtung 46 zur kraftschlüssigen Verbindung
des Kraftübertragungselements 38 mit dem Griff 12,
genauer gesagt dem beweglichen Griffteil 16, auf. In dem
in 2 gezeigten Zustand ist das Verbindungselement 44 mit
der ersten Kupplungsvorrichtung verriegelt, so dass die in 2 dargestellte
Zange betriebsbereit ist.
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In 3 ist
in gleicher zeichnerischer Darstellung wie in 2 eine
aus dem Griff 14 und dem Arbeitseinsatz 36 mit
Schaft 42 und Kraftübertragungselement 38 zusammengesetzte
Zange dargestellt, wobei der Griff 14 eine Kupplungsvorrichtung 48 aufweist,
die nachfolgend näher beschrieben wird.
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Zunächst
wird mit Bezug auf 2 und 4a) und
b) die Kupplungsvorrichtung 46 näher beschrieben.
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Die
Kupplungsvorrichtung 46 weist einen Schieber 50 auf,
der in einem Griffgehäuse 52 des Griffs 12 axial
beweglich ist, d. h. in Längsrichtung des Schafts 42 bzw.
des Kraftübertragungselements 38. Die Kupplungsvorrichtung 46 weist
weiterhin ein Kupplungselement 54 auf, das in einer Sacklochaufnahme 56 des
Schiebers 50 angeordnet ist, wobei das erste Kupplungselement 54 relativ
zu dem Schieber 50 axial unbeweglich ist, in der Sacklochaufnahme 56 jedoch
um eine Achse 58, die senkrecht zur Längsrichtung
des Kraftübertragungselements 38 verläuft,
drehbeweglich ist.
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Das
erste Kupplungselement 54 ist in 7 in Alleinstellung
und nochmals vergrößert dargestellt.
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Der
Schieber 50 weist eine Ausnehmung 60 auf, in die
ein Mitnehmerstift 62 des ersten beweglichen Griffteils 16 eingreift,
so dass bei einer Verschwenkung des ersten beweglichen Griffteils 16 um die
Schwenkachse 24 der Schlitten 50 in axialer Richtung
nach distal oder proximal, je nach Schwenkrichtung des Griffteils 16,
axial bewegt wird.
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Das
Kupplungselement 54 weist eine als Ausnehmung in dem Kupplungselement 54 ausgebildeten
Aufnahme 64 zur kraftschlüssigen Verbindung des
Verbindungselements 44 des Kraftübertragungselements 38 auf.
Die Aufnahme 64 ist im Querschnitt dazu im Wesentlichen
kugelförmig ausgebildet, so dass das kugelförmig
ausgebildete Verbindungselement 44 formschlüssig
in der Aufnahme 64 aufgenommen werden kann.
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Die
Aufnahme 64 weist genauer einen Aufnahmeabschnitt 66,
in dem das zweite Verbindungselement 44 im kraftschlüssig
verbundenen Zustand zu liegen kommt, und einen Verriegelungsabschnitt 68 auf,
der einen Schlitz aufweist, der das Kraftübertragungselement 38 distal
vor dem Verbindungselement 44 übergreift und eine
Breite aufweist, die kleiner als der maximale Querschnitt des Verbindungselements 44 ist,
wie aus 4b) hervorgeht. Wie in 7 dargestellt
ist, erstreckt sich der Verriegelungsabschnitt 68 in Umfangsrichtung
um die Drehachse 58 seitlich von dem Aufnahmeabschnitt 66 weg.
In dieser Ausgestaltung besteht zwischen dem Verbindungselement 44 und
der Aufnahme 64 im verriegelten Zustand ein Formschluss.
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Das
Kupplungselement 54 ist in der Sacklochaufnahme 56 um
etwa 90° – wobei diese Drehung auch einem anderen
Verdrehwinkel entsprechen kann – um die Drehachse 58 drehbar,
und zwar zwischen einer ersten Stellung (Einführstellung),
die in 4a) gezeigt ist, und einer
zweiten Stellung (Verriegelungsstellung), die in 4b)
dargestellt ist. In der in 4b) dargestellten
Stellung des Kupplungselements 54 ist das Kraftübertragungselement 38 kraftschlüssig
mit der Kupplungsvorrichtung 46 und damit mit dem Griff 12 bzw.
dem beweglichen Griffteil 16 verbunden.
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Später
wird noch beschrieben, wie die Drehbewegung des Kupplungselements 54 aus
einer axialen Bewegung des Schiebers 50 heraus abgeleitet wird.
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In 5a) und b) ist nun gezeigt, dass mit der
Kupplungsvorrichtung 46 nicht nur das für eine hohe
Kraftübertragung ausgelegte Kraftübertragungselement 38 kraftschlüssig
verbunden werden kann, sondern auch das für eine Kraftübertragung
einer geringeren maximalen Kraft ausgelegte Kraftübertragungselement 32 kraftschlüssig
verbunden werden kann.
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Das
Kraftübertragungselement 32 ist gegenüber
dem Kraftübertragungselement 38 insgesamt mit
geringerer Stärke ausgebildet und weist an seinem proximalen
Ende ein Verbindungselement 70 auf, das zwar ebenfalls
wie das zweite Verbindungselement 44 kugelförmig
ausgebildet ist, sich jedoch von Letzterem hinsichtlich seiner Querschnittsgröße unterscheidet,
d. h. kleiner ist.
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Abweichend
von dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist es jedoch ebenso
möglich, dass sich das Verbindungselement 70 und
das Verbindungselement 44 nicht oder nicht nur hinsichtlich
ihrer Querschnittsgröße unterscheiden, sondern
es sind auch Ausgestaltungen möglich, bei denen sich die
Verbindungselemente 70 und 44 hinsichtlich ihrer
Querschnittsform unterscheiden. Beispielsweise kann das erste Verbindungselement 70 anstatt
kugelförmig quaderförmig, zylinderförmig
oder als Abflachungen ausgebildet sein, nur um Beispiele zu nennen.
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Die
Kupplungsvorrichtung 46 weist für das erste Verbindungselement 70 eine
Aufnahme 72 auf, die von der Aufnahme 64 axial
beabstandet ist, wobei die Aufnahme 72 proximal von der
Aufnahme 64 angeordnet ist.
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Die
Aufnahme 72 weist wiederum einen Aufnahmeabschnitt 74 auf,
der in dem gezeigten Ausführungsbeispiel teilweise auch
in dem Schlitten 50 ausgebildet ist. Der Aufnahmeabschnitt 74 kann
jedoch auch vollständig in dem Kupplungselement 54 angeordnet
sein.
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Die
Aufnahme 72 weist des Weiteren einen Verriegelungsabschnitt 76 auf,
der einen Schlitz aufweist, der das Kraftübertragungselement 32 distal vor
dem Verbindungselement 70 übergreift und eine Breite
aufweist, die kleiner als der maximale Querschnitt des Verbindungselements 70 ist.
Gemäß 7 erstreckt sich der Verriegelungsabschnitt 76 in Umfangsrichtung
um die Drehachse 58 seitlich von dem Aufnahmeabschnitt 74,
und zwar im gleichen Drehsinn wie der Verriegelungsabschnitt 68 der
Aufnahme 64. 5a) zeigt das
Kupplungselement 54 wiederum in der Einführstellung,
in der das Kraftübertragungselement 32 mit dem
Verbindungselement 70 voran in die Aufnahme 72 eingeführt
werden kann, bzw. wieder herausgezogen werden kann, und 5b) zeigt das Kupplungselement 54 in
einer um die Drehachse 58 um 90° gegenüber
der Einführstellung gedrehten Verriegelungsstellung, in
der das Kraftübertragungselement 32 kraftschlüssig
mit der Kupplungsvorrichtung 46 verbunden ist.
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Das
Verbindungselement 70 greift durch die Aufnahme 64 hindurch,
wenn es mit der Aufnahme 72 verbunden ist. Dazu ist die
Aufnahme 64 entsprechend mit einem geeignet großen
Querschnitt ausgebildet. Die Länge der Kraftübertragungselemente 32 und 38 ist
vorzugsweise unterschiedlich, so dass sich unabhängig vom
dem Kraftübertragungselement 32 oder 38 das
Werkzeug 34 oder 40 am distalen Ende im gleichen
Abstand vom Griff 12 befindet.
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Mit
dem Griff 12 kann somit wahlweise das Kraftübertragungselement 32 oder
das Kraftübertragungselement 38 kraftschlüssig
verbunden werden. Da der Griff 12 nur eine maximale Kraft
erzeugen kann, dem das Kraftübertragungselement 32 standhalten
kann, besteht keine oder nur eine geringe Bruchgefahr, wenn das
"schwächere" Kraftübertragungselement 32 mit
dem Griff 12 verbunden wird.
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Der
Griff 14, der zur Erzeugung höherer Kräfte
ausgelegt ist, ist dagegen, wie nachfolgend beschrieben wird, nur
mit dem zweiten Kraftübertragungselement 38 kraftschlüssig
verbindbar, während das erste Kraftübertragungselement 32 mit
dem zweiten Griff 14 nicht kraftschlüssig verbindbar
ist.
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Gemäß 3 und 6a), b) weist die Kupplungsvorrichtung 48 einen
Schieber 78 auf, der mit dem Schieber 50 der Kupplungsvorrichtung 46 vorzugsweise
identisch ausgebildet ist, was die Herstellungskosten verringert,
weil für den Griff 12 und den Griff 14 zumindest
teilweise identische Bauteile verwendet werden können.
Auch die Funktion des Schiebers 78 ist identisch mit der
Funktion des Schiebers 50, wie sie oben bereits beschrieben
wurde.
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Die
Kupplungsvorrichtung 48 weist ferner ein Kupplungselement 80 auf,
das mit dem Kupplungselement 54 bis auf folgende Ausnahme
ebenfalls identisch ausgebildet ist. Im Unterschied zu dem Kupplungselement 54 weist
das Kupplungselement 80 nämlich nur eine Aufnahme 82 auf,
die identisch mit der Aufnahme 64 des Kupplungselements 54 ausgebildet
ist. Dagegen fehlt bei dem Kupplungselement 80 die Aufnahme 72 des
Kupplungselements 54. Dies hat zur Folge, dass sich das
Verbindungselement 70 des Kraftübertragungselements 32 in
der in 6a) gezeigten Einführstellung
des Kupplungselements 80 zwar in die Aufnahme 82 einführen
lässt, jedoch wird zwischen der Aufnahme 82 und
dem Verbindungselement 70 bei einer Drehung des Kupplungselements 80 in
seiner Verriegelungsstellung gemäß 6b) keine kraftschlüssige Verbindung
des Verbindungselements 70 mit der Aufnahme 82 hergestellt,
weil das Verbindungselement 70 einen kleineren Querschnitt
aufweist als der Verriegelungsabschnitt 84 der Aufnahme 82.
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Somit
kann es nicht vorkommen, dass eine Bedienungsperson das schwacher
dimensionierte Kraftübertragungselement 32 mit
dem größer dimensionierten zweiten Griff 14 verbinden
kann, wodurch ein Bruch des Kraftübertragungselements 32 in
jedem Fall ausgeschlossen wird. Der Griff 14 besitzt somit
eine Codierungseigenschaft, die nur eine kraftschlüssige
Verbindung des stärker dimensionierten Kraftübertragungselements 38 mit
dem Griff 14, nicht jedoch eine kraftschlüssige
Verbindung des schwächer dimensionierten Kraftübertragungselements 32 mit
dem Griff 14 zulässt.
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Sowohl
das Kupplungselement 54 als auch das Kupplungselement 80 leiten
ihre Drehbewegung zwischen der Einführstellung und der
Verriegelungsstellung aus einer axialen Bewegung des Schiebers 50 bzw. 78 ab,
wie hiernach anhand der schematischen Zeichnung in 8a)
bis c) in Bezug auf die Kupplungsvorrichtung 46 des Griffs 12 beschrieben wird. 8a) bis c) sind Draufsichten auf den ausschnittsweise
dargestellten Schieber 50 und das Kupplungselement 54.
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Das
Kupplungselement 54 weist eine erste Steuerkurve 86 auf,
die in Form einer langlochförmigen Ausnahme ausgebildet
ist, die auch in 7 zu sehen ist. Das Kupplungselement 54 weist
weiterhin eine zweite Steuerkurve 88 auf, die ebenfalls
als langlochförmige Ausnehmung ausgebildet ist, im Unterschied
zu der ersten Steuerkurve 86 jedoch einen gekrümmten
Verlauf einnimmt. Die erste Steuerkurve 86 ist an einem
Ende 90 und die zweite Steuerkurve 88 an einem
Ende 92 offen, wobei die Enden 90 und 92 bezüglich
der Drehachse 58, die in 8a)
bis c) senkrecht zur Zeichenebene verläuft, um etwa 180° versetzt
sind.
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Der
Schieber 50 weist zwei Ausnehmungen 94 und 96 auf.
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Zur
Steuerung der Drehbewegung des Kupplungselements 54 aus
der axialen Bewegung des Schiebers 50 heraus sind zwei
Führungselemente 98 und 100 vorgesehen,
die unbeweglich sind und beispielsweise an der Innenseite des Griffgehäuses 52 befestigt
sind.
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8a) zeigt das Kupplungselement 54 in seiner
Einführstellung, in der das Kraftübertragungselement 32 oder
das Kraftübertragungselement 38 mit ihrem jeweiligen
Verbindungselement 44 oder 70 voran in die jeweilige
oben beschriebene erste oder zweite Aufnahme eingeführt
werden können. Das Führungselement 100 steht
in dieser Stellung mit der zweiten Steuerkurve 88 in Eingriff.
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Wird
der Schieber 50 ausgehend von 8a)
in Richtung eines Pfeils 102 axial bewegt, bewirkt das
Führungselement 100, das in die zweite Steuerkurve 88 eingreift,
aufgrund der gekrümmten Ausgestaltung der zweiten Steuerkurve 88 eine 90°-Drehung
des Kupplungselements 54 relativ zu dem Schieber 50.
Währenddessen fährt das Führungselement 98 zunächst
in die Ausnehmung 94 des Schiebers 50 ein.
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Bei
einer weiteren axialen Bewegung des Schiebers 50 in Richtung
des Pfeils 102 tritt nun das Führungselement 100 aus
der zweiten Steuerkurve 88 aus, und das Führungselement 98 tritt
teilweise in die erste Steuerkurve 86 ein, verbleibt aber
auch zum Teil in der Ausnehmung 94 des Schiebers 50,
wodurch das Kupplungselement 54 drehfest mit dem Schieber 50 verriegelt
ist. Nunmehr ist das Kraftübertragungselement 32 oder 38 kraftschlüssig
mit der Kupplungsvorrichtung 46 verbunden. Die Zerlegung erfolgt
entsprechend auf umgekehrte Weise.
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Die
axiale Beweglichkeit des Schiebers 50 ist im einsatzbereiten
Betriebszustand der oben beschriebenen Zange durch einen Anschlag
begrenzt, der durch eine proximale Schaftkante gebildet wird. Erst
durch Lösen beispielsweise des Schafts 42 von dem
Handgriff 12 (vgl. 1 und 2)
kann der Schieber 50 über seinen dem Arbeitsbereich
entsprechenden axialen Bewegungshub, der zum Betätigen
bspw. des Werkzeugs 34 erforderlich ist, hinaus axial bewegt
werden, um die Verbindung bzw. Trennung des Kraftübertragungselements 32 oder 38 mit bzw.
von der Kupplungsvorrichtung 46 zu ermöglichen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - Karl Storz
GmbH & Co. KG
vertrieben wird und beispielsweise in dem Firmenkatalog „Storz
Karl Storz-Endoskope, Band Laparoskopie, 5. Ausgabe, 2005", Seiten
72ff. [0003]