-
Die
Erfindung betrifft ein wurstförmiges Produkt aus einer
Schutzumhüllung und einem in der Schutzumhüllung
aufgenommenen, viskosen- bzw. pastösen oder flüssigen
oder granularen Füllgut, insbesondere ein Wurstprodukt
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein
Verfahren zur Bereitstellung einer Vereinfachung zum Entfernen der
ein viskoses bzw. pastöses oder flüssiges oder
granulares Füllgut zur Bildung eines wurstförmigen
Produktes umschließenden Schutzhülle, insbesondere
bei Wurstprodukten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
18.
-
Bei
wurstförmigen Produkten gemäß der Erfindung
kann es sich um Erzeugnisse handeln, bei denen das Füllgut
eine chemische Zusammensetzung, wie beispielsweise ein Kleber oder
eine Dichtmasse, ist. Ebenso können die wurstförmigen
Produkte Nahrungsmittel sein, bei denen die Schutzumhüllungen
ein Wurstbrät oder andere Lebensmittel umschließen.
-
Derartige
wurstförmige Produkte weisen oftmals den Nachteil auf,
dass die Schutzumhüllungen ohne geeignetes Hilfsmittel,
wie beispielsweise ein Messer, nicht ohne weiteres geöffnet
und von dem Füllgut abgezogen werden können. In verschiedenen Alltagsituationen
ist aber oftmals ein derartiges Hilfsmittel nicht zur Hand.
-
Aus
dem
US-Patent 3,528,601 ist
ein wurstförmiges Produkt der eingangs genannten Art bekannt,
bei dem die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial
gebildet ist, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch
mit einander sich überlappenden Längskanten geformt
ist. Die überlappenden Längskanten des Flachbahnmaterials
sind mittels eines Schweißvorgangs miteinander verbunden.
An der Außenseite der Schutzumhüllung ist außerhalb
des Bereiches der beiden miteinander verschweißten Längskanten
ein Aufreißstreifen, der quer zur Mittellängsachse
des wurstförmigen Produkts verläuft, angeordnet.
Ein größere Abschnitt des Aufreißstreifens
ist fest mit der Schutzumhüllung verschweißt,
wogegen der verbleibende Abschnitt nicht mit der Schutzumhüllung
verbunden ist. Zum öffnen der Schutzumhüllung
wird der Aufreißstreifen an dem freien, nicht mit der Schutzumhüllung
verschweißten Ende ergriffen und abgezogen, wodurch die
Schutzumhüllung aufgerissen werden soll.
-
Diese
bekannte Lösung weist den Nachteil auf, dass der Erfolg
des Abziehens des Aufreißstreifens von dem Material der
Schutzumhüllung abhängt. Ist dieses Material lediglich
einlagig ausgestaltet, so kann der aus dem
US-Patent 3,528,601 bekannte Aufreißstreifen
tatsächlich ein öffnen der Schutzumhüllung
bewirken. Ist jedoch die Schutzumhüllung aus einer Laminatfolie
gebildet, so kann die Anordnung des Aufreißstreifens gemäß dem
Stand der Technik dazu führen, dass lediglich die oberste Schicht
des Laminats beim Abziehen des Aufreißstreifens von der
Schutzumhüllung abgelöst wird, die Schutzumhüllung
selbst aber nicht aufbricht. Eine Möglichkeit, die Schutzumhüllung
weiter zu öffnen, besteht dann nicht mehr.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein wurstförmiges
Produkt sowie ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen,
die unabhängig von dem Material der Schutzumhüllung
ein öffnen derselben ohne Hilfsmittel ermöglichen.
-
Hinsichtlich
des wurstförmigen Produkts wird die vorstehende Aufgabe
durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. In den sich
daran anschließenden Ansprüchen 2 bis 17 finden
sich vorteilhafte Ausgestaltungen.
-
Insbesondere
wird ein wurstförmiges Produkt aus einer Schutzumhüllung
und einem in der Schutzumhüllung aufgenommenen, viskosen
oder granularen Füllgut vorgeschlagen, wie beispielsweise
ein Wurstprodukt, wobei die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial
gebildet ist, welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch
mit einander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten
geformt ist. Durch die Anbringung mindestens eines Aufreißstreifens
an der Schutzumhüllung im Bereich der aneinander anliegenden
oder sich überlappenden Längskanten wird bei einem
derartigen wurstförmigen Produkt die Tatsache ausgenützt,
dass die Verbindung der beiden Längskanten eine Schwächung
in der Struktur der Schutzumhüllung darstellt. Die Anordnung
des Aufreißstreifens im Bereich dieser Verbindung ermöglicht,
dass unabhängig von der Wahl des Materials für
die Schutzumhüllung diese immer sicher aufgebrochen und
von dem Füllgut entfernt werden kann.
-
Je
nach Wahl des für die Schutzumhüllung vorgesehenen
Materials kann die Anordnung des Aufreißstreifens in der
vorstehend erwähnten Weise genügen. Besitzt jedoch
das Material der Schutzumhüllung eine hohe Festigkeit,
beispielsweise weil es als Laminat ausgebildet ist, so kann es vorteilhaft sein,
wenn in unmittelbarer Nähe des Aufreißstreifens
die Schutzumhüllung mit mindestens einer Materialschwächung
versehen ist. Diese Materialschwächung dient dazu, das
Einreißen der Schutzumhüllung beim Abziehen des
Aufreißstreifens zu erleichtern. Weiterhin kann das Aufbrechen
der Schutzumhüllung noch dadurch erleichtert werden, dass
die Schutzumhüllung beidseits des Aufreißstreifens
und in dessen unmittelbarer Nähe mit jeweils einer Materialschwächung
versehen ist.
-
Für
die Materialschwächung selbst können die unterschiedlichsten
Lösungen vorgesehen werden. Eine bevorzugte Möglichkeit
besteht darin, dass die Materialschwächung in der Schutzumhüllung durch
einen Schlitz oder eine Perforierung gebildet ist. Der Schlitz kann
dabei wiederum die unterschiedlichsten Formen besitzen. So kann
es genügen, dass der Schlitz lediglich durch einen im wesentlichen senkrecht
zu einer Längskante der Schutzumhüllung eingebrachten
Einschnitt gebildet ist. Ebenso besteht die Möglichkeit,
dass der Schlitz eine V-förmige Auskerbung an einer Längskante
der Schutzumhüllung ist. In vorteilhafter Weise erstreckt
sich der Schlitz unabhängig von seiner Form von der jeweiligen
Längskante in das Innere der Schutzumhüllung.
Vorzugsweise liegt die Länge des oder der Schlitze im Bereich
von 0,1 mm bis 3 mm.
-
Die
Anordnung des Aufreißstreifens an der Schutzumhüllung
kann in unterschiedlichen Orientierungen erfolgen. So besteht zum
einen die Möglichkeit, dass der Aufreißstreifen
in der Weise an der Schutzumhüllung angebracht ist, dass
er sich in Umfangsrichtung zumindest annährend senkrecht
zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts
erstreckt. Um dabei ein sicheres Aufreißen der Schutzumhüllung
zu bewirken, ist es vorteilhaft, wenn die Länge des Aufreißstreifens
größer ist als die Überlappungsbreite
der sich überlappenden Längskanten der Schutzumhüllung.
Damit wird sichergestellt, dass beim Aufreißen der Schutzumhüllung
mittels des Aufreißstreifens die vorhandene Schwächung
in der Schutzumhüllung entlang der Schweißnaht,
deren Breite in aller Regel der Überlappungsbreite der
sich überlappenden Längskanten entspricht, zum Öffnen der
Schutzumhüllung genutzt wird. Hierbei kann auch eine größere
Länge für den Aufreißstreifen bis hin
zu einer zumindest annähernd vollständigen Umfassung
des wurstförmigen Produkts in Umfangsrichtung vorgesehen
werden. Mit anderen Worten erstreckt sich in diesem Fall der Aufreißstreifen
von Längskante zu Längskante des Flachbahnmaterials plus
eines Längenabschnitts, der über eine Längskante übersteht
und der zum Ergreifen des Streifens beim Aufbrechen der Schutzumhüllung
dient.
-
Wie
vorstehend bereits erwähnt worden ist, besteht bei wurstförmigen
Produkten die Möglichkeit, die beiden Längskanten
des Flachbahnmaterials nicht nur überlappend miteinander
zu verbinden, sondern auch einen Verbindungsstreifen, der die beiden
aneinander anstoßenden Längskanten des Flachbahnmaterials überdeckt,
zu verwenden. Letzteres wird auch als Stoß-Streifen-Siegelung
bezeichnet. Dieser Verbindungsstreifen wird ebenfalls mittels eines
Schweiß-, Heißsie gel- oder Klebeverfahrens mit
den Längskanten der Schutzumhüllung verbunden.
Bei einer Anordnung des Aufreißstreifens im wesentlichen
quer zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes
sollte in einem solchen Fall vorteilhafterweise die Länge
des Aufreißstreifens größer sein als
die Breite des Verbindungsstreifens.
-
Neben
der Anordnung des Aufreißstreifens in einer Richtung quer
bzw. senkrecht zur Mittellängsachse des wurstförmigen
Produkts besteht auch die Möglichkeit, dass der Aufreißstreifen
in der Weise an der Schutzumhüllung angebracht ist, dass
er sich in Längsrichtung des wurstförmigen Produkts
erstreckt. Dies ist insbesondere bei der Stoß-Streifen-Siegelung
von Vorteil, d. h., wenn die Längskanten nebeneinander
angeordnet sind und von einem Verbindungsstreifen, der durch ein
Heißsiegel-, Schweiß- bzw. Klebeverfahren an den
aneinanderstoßenden Längskanten befestigt ist,
miteinander verbunden werden. Auch hier wird sich die Tatsache zunutze
gemacht, dass der Verbindungsstreifen, mittels dem die beiden Längskanten
der Schutzumhüllung miteinander verbunden sind, eine Schwächung
in der Schutzumhüllung darstellt. Hierbei sollte die Breite
des Aufreißstreifens vorteilhafterweise größer
sein als die Breite des Verbindungsstreifens.
-
Bei
der in dem vorstehenden Absatz geschilderten Ausführungsform
wird der Aufreißstreifen über die beiden aneinanderstoßenden
Längskanten, vorzugsweise in einem Bereich nahe dem Wurstende gelegt.
Bei Festsiegeln des Verbindungsstreifens wird der Aufreißstreifen
ebenfalls an dem wurstförmigen Produkt befestigt. Da jedoch
der Aufreißstreifen breiter ist als der Verbindungsstreifen,
wird nur derjenige Teil des Aufreißstreifens an der Schutzumhüllung
bzw. an den beiden aneinanderstoßenden Längskanten
der Schutzumhüllung festgeschweißt, der von dem
Verbindungsstreifen überdeckt wird. Die beiden über
die Breite des Verbindungsstreifens hinausstehenden Abschnitte,
welche links und rechts, von der Mittellängsachse des Mittelstreifens
aus gesehen, über diesen hinaus ragen, werden dem gegenüber
nicht mit der Schutzumhüllung durch einen der vorstehend
genannten Befestigungsverfahren fest verbunden. Damit lassen sich
diese Kanten ergreifen und die Schutzumhüllung aufbrechen.
Besonders einfach ge schieht dies, wenn das dem Aufreißstreifen
benachbarte Wurstende abgeschnitten wird. Dann kann der Aufreißstreifen
von oben an beiden überstehenden Ecken ergriffen und Richtung
der Mittellängsachse des wurstförmigen Produktes
weggezogen werden, wodurch die Schutzumhüllung im Bereich
des Verbindungsstreifens aufreißt. Selbstverständlich
kann, wie dies bereits erwähnt wurde, auch ohne Abschneiden
des Wurstendes durch Ergreifen der beiden überstehenden
Ecken, welche in Richtung des zu dem Aufreißstreifen nahen
Wurstende weisen, die Schutzumhüllung im Bereich des Verbindungsstreifens
aufgebrochen werden.
-
Im
Falle eines Wurstprodukts, bei dem sich die Längskanten
der Schutzumhüllung überlappen, kann ein besonders
sicheres Öffnen der Schutzumhüllung dadurch erzielt
werden, dass der Aufreißstreifen zwischen den beiden sich überlappenden Längskanten
der Schutzumhüllung so angeordnet ist, dass er zwischen
diesen beiden hervorsteht. Mit anderen Worten wird der Aufreißstreifen
an der Außenseite des für die Schutzumhüllung
vorgesehenen Flachbahnmaterials im Bereich einer der beiden Längskanten
vor der Bildung des Schlauches, beispielsweise durch ein Heißsiegel-,
Klebe- bzw. Schweißverfahren angebracht. Selbstverständlich kann
der Aufreißstreifen auch auf der Innenseite des für
die Schutzumhüllung vorgesehenen Flachbahnmaterials vorgesehen
werden, insbesondere dann, wenn das Flachbahnmaterial an den Längskanten
so übereinander gelegt wird, dass derjenige Flachbahnmaterialabschnitt,
an dessen Innenseite der Aufreißstreifen angebracht worden
ist, über dem anderen Flachbahnmaterial zum Liegen kommt.
Der Aufreißstreifen ist dabei in der Weise angeordnet,
dass sich der Aufreißstreifen von zumindest annährend
der Längskante des Flachbahnmaterials, an dem er angebracht
ist, in Richtung der anderen Längskante erstreckt, wobei
ein Abschnitt des Aufreißstreifens von dem zu dieser Längskante
weisenden Ende bis beispielsweise seiner Mitte mit dem Flachbahnmaterial verschweißt,
verklebt bzw. versiegelt ist und der andere Abschnitt, welcher in
Richtung der anderen Längskanten des Flachbahnmaterials
weist, frei beweglich ist. Nach Bildung des Schlauches und Überlappen
der anderen Längskante des Flachbahnmaterials über
die Längskante, an der der Aufreißstreifen befestigt
ist, steht der nicht mit dem Flachbahnmaterial verklebte, ver schweißte
bzw. versiegelte Aufreißstreifen nach außen hervor
und kann zum Aufreißen bzw. Aufbrechen der Schutzumhüllung
verwendet werden.
-
Selbstverständlich
lässt sich diese Lösung auch für den
Fall einsetzen, bei dem der Aufreißstreifen in Längsrichtung
bzw. zumindest annährend parallel zur Mittellängsachse
des wurstförmigen Produktes angeordnet ist. In diesem Fall
wird der Aufreißstreifen an den Längskanten des
Flachbahnmaterials, d. h. parallel zu diesen, im Bereich der Längskanten
durch den Verbindungsstreifen festgeschweißt. Im Gegensatz
zu der vorstehend geschilderten Variante steht aber in diesem Fall
der Aufreißstreifen über die Längskanten
des Verbindungsstreifens über.
-
Wird
das wurstförmige Produkt mittels Verschlussmitteln an den
Stirnseiten verschlossen, wobei die Schutzumhüllung jeweils
zu einem Zopf gerafft wird, so kann es auch von Vorteil sein, wenn
der Aufreißstreifen bei seiner Ausrichtung im wesentlichen
parallel zur Mittellängsachse des wurstförmigen Produkts
in einem Bereich unmittelbar nach dem Übergang von dem
zu einem Zopf gerafften Ende des wurstförmigen Produkts
zu dem gleichmäßigen Durchmesser bzw. Kaliber
des Produkts unter dem Verbindungsstreifen angeordnet ist. Wird
beispielsweise dann das zopf- bzw. zipfelförmige Ende des Produktes
abgeschnitten, können die über die Längskante(n)
des Verbindungsstreifens ein- oder beidseitig überstehenden
Bereiche des Aufreißstreifens, insbesondere die in Richtung
des abgeschnittenen Wurstendes weisenden Ecken des Streifens zum Öffnen
der Schutzumhüllung ergriffen werden.
-
Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, dass der Aufreißstreifen
sowohl an der Außenseite als auch, wie vorstehend erläutert,
an der Innenseite der Schutzumhüllung angebracht werden
kann.
-
Für
das Material des Aufreißstreifens kann das gleiche Material
wie die Schutzumhüllung gewählt werden oder aber
der Aufreißstreifen kann aus einem anderen Material als
das der Schutzumhüllung hergestellt werden.
-
Für
die Schutzumhüllung können wiederum die unterschiedlichsten
Materialien verwendet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn
die Schutzumhüllung aus einem Kunststoff-Flachbahnmaterial hergestellt
ist. Hierbei kann das Kunststoff-Flachbahnmaterial mindestens eine
Lage aufweisen. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Schutzumhüllung aus
einem Kunststofflaminat-Flachbahnmaterial hergestellt ist.
-
Zur
Anbringung des Aufreißstreifens bieten sich alle möglichen
Befestigungswege an. So kann der Aufreißstreifen mittels
Heißsiegeln, Schweißen oder Kleben an der Schutzumhüllung
angebracht werden.
-
Um
den Aufreißstreifen für den Benutzer leicht erkennbar
zu machen, kann weiterhin vorgesehen sein, dass der Aufreißstreifen
sich farblich sowohl von dem Füllgut als auch von der Schutzumhüllung
abhebt.
-
Grundsätzlich
ist noch anzumerken, dass die Breite des Aufreißstreifens
je nach Bedarf gewählt werden kann. So besteht zum Einen
die Möglichkeit, einen sehr breiten und damit optisch leicht
zu erkennenden Aufreißstreifen vorzusehen, oder aber den Aufreißstreifen
sehr schmal ausgestalten und ihn bis zu einer Größe
zu reduzieren, dass der Aufreißstreifen zu einem Aufreißfaden
wird. Ein derartiger Aufreißstreifen besitzt aber nicht
nur eine zweidimensionale Ausdehnung, sondern erstreckt sich in
allen drei Dimensionen und ist damit auch leicht in der Schutzumhüllung
fühlbar, was insbesondere bei schwierigen Sichtbedingungen
von Vorteil ist.
-
Hinsichtlich
des Verfahrens wird die vorstehende Aufgabe durch die Merkmale des
Anspruchs 18 gelöst. In den sich daran anschließenden
Ansprüchen 19 bis 34 finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen
hierzu.
-
Insbesondere
wird ein Verfahren zum Bereitstellen einer Vereinfachung zum Entfernen
der ein viskoses oder granulares Füllgut zur Bildung eines wurstförmigen
Produkts umschließenden Schutzumhüllung, insbesondere
bei Wurstprodukten, zum Freilegen des Füllguts vorgeschlagen,
wobei die Schutzumhüllung aus einem Flachbahnmaterial gebildet wird,
welches zu einem an beiden Enden verschlossenen Schlauch mit einander
anliegenden oder sich überlappenden Längskanten
geformt wird. Insbesondere wird an der Schutzumhüllung
im Bereich der aneinander anliegenden oder sich überlappenden Längskanten
mindestens ein Aufreißstreifen angebracht.
-
Für
das Verfahren gelten die gleichen Vorteile, wie sie vorstehend erläutert
worden sind. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass das erfindungsgemäße
Verfahren insbesondere dort vorteilhaft einsetzbar ist, wo erst
unmittelbar kurz vor dem Füllvorgang die Schutzumhüllung
in Form eines Schlauchs aus einem Flachbahnmaterial gebildet wird.
Dabei kann der Aufreißstreifen vor dem endgültigen
Verbinden der beiden Längskanten – sei es mittels
eines Überlappens der beiden Längskanten und einem
anschließenden Schweiß-, Heißsiegel-
oder Klebeschritt, sei es, dass die beiden Längskanten
nebeneinander angeordnet und mittels eines Verbindungsstreifens,
der durch ein Heiß-, Schweiß- oder Klebeverfahren
an den beiden Längskanten befestigt wird, miteinander verbunden
werden – an den Längskanten getaktet in vorbestimmten
Abständen auf dem Flachbahnmaterial angebracht werden.
Hierbei sind beide Möglichkeiten der Ausrichtung des Aufreißstreifens – quer
oder parallel zur Mittellängsachse des wurstförmigen
Produkts – möglich.
-
Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sowie zwei Ausführungsbeispiele
für das wurstförmige Produkt werden nachstehend
anhand der Zeichnungsfiguren erläutert. In diesem Zusammenhang
ist darauf hinzuweisen, dass sich die in Verbindung mit der Beschreibung
der Zeichnungsfiguren verwendeten Begriffe „links", „rechts", „unten"
und „oben" auf die Figuren in einer Ausrichtung mit normal
lesbaren Bezugszeichen und Figurenbezeichnungen beziehen. Hierbei
ist:
-
1A eine
Draufsicht auf ein wurstförmiges Produkt mit einem Aufreißstreifen
in einer Ausrichtung quer zur Mittellängsachse des wurstförmigen
Produktes;
-
1B ein
Querschnitt durch das in 1A gezeigte
wurstförmige Produkt entlang der Linie I-I; und
-
2 eine
Draufsicht auf ein wurstförmiges Produkt mit einem Aufreißstreifen
in einer Ausrichtung parallel zu der Mittellängsachse des
wurstförmigen Produktes.
-
Bei
dem wurstförmigen Produkt gemäß der Erfindung
handelt es sich bei beiden nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
der 1A, 1B und 2 um ein
Wurstprodukt. Das Wurstprodukt besteht aus einer Schutzumhüllung 10 sowie einem
Füllgut 20, welches ein Wurstbrät ist.
Die Schutzumhüllung 10 ist aus einem Kunststofflaminat-Flachbahnmaterial
in der Weise hergestellt, dass die beiden Längskanten 10a, 10b des
Flachbahnmaterials zu einen Schlauch miteinander überlappende Längskanten 10a, 10b geformt
ist. Die beiden Längskanten 10a, 10b sind
entlang einer Verbindungsnaht 12, die durch ein Heißsiegel-,
Schweiß- oder Klebeverfahren erzeugt worden ist, miteinander
fest verbunden.
-
Wie
aus den 1A und 2 entnommen werden
kann, ist die Schutzumhüllung 10 an ihren beiden
Enden 10c, 10d zu einem Zopf zusammengerafft und
jeweils durch ein Verschlussmittel in Form eines Clips 14 verschlossen.
Diese beiden Enden können auch als Wurstzipfel bezeichnet
werden.
-
In
dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1A und 1B ist
ein Aufreißstreifen 30 in einer Ausrichtung quer
bzw. senkrecht zur Mittellängsachse M des wurstförmigen
Produktes angeordnet, d. h., dass der Aufreißstreifen 30 sich
in Umfangsrichtung an dem wurstförmigen Produkt erstreckt.
Der Aufreißstreifen 30 ist dabei zwischen den
beiden sich überlappenden Längskanten 10a, 10b der
Schutzumhüllung 10 angeordnet, wie dies aus der 1B entnehmbar
ist. Insbesondere steht der Aufreißstreifen 30 mit
einem Abschnitt zwischen den sich überlappenden Längskanten 10a, 10b der
Schutzumhüllung 10 hervor, wogegen sich der andere
Abschnitt in die entgegengesetzte Richtung ebenfalls zwischen den
sich überlappenden Längskanten 10a, 10b in das
Innere der Schutzumhüllung 10 hineinerstreckt. Dieser
zuletzt erwähnte Abschnitt des Aufreißstreifens 30 ist
mit der Schutzumhüllung 10 zumindest teilweise
durch ein Verbindungsverfahren, beispielsweise ein Heißsiegel-,
Schweiß- oder Klebeverfahren fest verbunden. Der zuerst
genannte Abschnitt des Aufreißstreifens 30 ist
nicht mit der Schutzumhüllung 10 verbunden und
kann daher von einem Nutzer des wurstförmigen Produktes
zum Aufreißen der Schutzumhüllung 10 ergriffen
werden.
-
Wie
aus den 1A und 1B entnommen
werden kann, ist die Länge des Aufreißstreifens 30 größer
als die Breite der Verbindungsnaht 12. Die Breite des Aufreißstreifens 30 selbst
ist so gewählt, dass er sicher mit wenigstens zwei Fingern
einer menschlichen Hand, d. h. beispielsweise zwischen Daumen und
Zeigefinger sicher ergriffen werden kann.
-
Wie
weiterhin aus 1A ersehen werden kann, ist
die Schutzumhüllung 10 an der Längskante 10b,
die der Längskante 10a gegenüberliegt,
in deren Nähe der Aufreißstreifen 30 fest
mit der Schutzumhüllung 10 verbunden ist, mit
zwei beidseits des Aufreißstreifens 30 angeordneten
Einschnitten 10e, 10f versehen. Diese beiden Schlitze 10e, 10f,
die sich von der Längskante 10b aus zumindest
annährend in einer Richtung senkrecht zu der Längskante 10b um
etwa 0,1 mm bis 3 mm in das Innere der Schutzumhüllung 10 erstrecken,
dienen dazu, beim Anziehen an dem frei ergreifbaren Ende des Aufreißstreifens 30 ein
sicheres Einreißen und damit Aufbrechen der Schutzumhüllung 10 zu
bewirken.
-
Um
den Aufreißstreifen 30 an der Schutzumhüllung 10 anbringen
zu können, wird dieser im Bereich der einen Längskante 10a der
Schutzumhüllung 10 an der Außenseite
der Schutzumhüllung 10 vor der Ausbildung des
Schlauches durch das vorstehend erwähnte Befestigungsverfahren
angebracht. Dabei wird derjenige Abschnitt des Aufreißstreifens 30,
welcher über das Befestigungsverfahren fest mit der Schutzumhüllung 10 verbunden
ist, an der Längskante 10a, oder in deren Nähe,
angeordnet. Das andere Ende des Aufreißstreifens 30,
welches später frei zwischen den sich überlappenden
Längskanten 10a, 10b der Schutzumhüllung 10 hervorsteht,
wie es in 1B gezeigt ist, weist in Richtung der
anderen Längskante 10b der Schutzumhüllung 10.
Anschließend wird mittels des Befestigungsverfahrens derjenige
Abschnitt des Aufreißstreifens 30, dessen Ende
zu der nahen Längskante 10a der Schutzumhüllung 10 weist,
durch das Befestigungsverfahren an der Schutzumhüllung 10 angebracht. Zeitgleich
oder davor oder danach können die beiden Schlitze 10e, 10f in
das Flachbahnmaterial an der Längskante 10b eingebracht
werden. Daraufhin wird das Flachbahnmaterial zu dem Schlauch geformt, wobei
die andere Längskante 10b der Schutzumhüllung 10 über
diejenige Längskante 10a, welche mit dem Aufreißstreifen 30 versehen
worden ist, gelegt wird. Nachfolgend wird durch ein Befestigungsverfahren,
wie beispielsweise ein Heißsiegel-, Schweiß- oder
Klebeverfahren, die beiden Längskanten 10a, 10b des
Flachbahnmaterials miteinander fest verbunden. In diesem Zusammenhang
ist zu bemerken, dass es grundsätzlich auch möglich
ist, dass der Aufreißstreifen 30 lediglich auf
das Flachbahnmaterial aufgelegt wird und erst durch den Befestigungsvorgang
der beiden Längskanten 10a, 10b der Schutzumhüllung 10 mit
der Außen- bzw. Innenseite der Schutzumhüllung 10 fest
verbunden wird.
-
In 2 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiels wiedergegeben, bei welchem
der Aufreißstreifen 30 in Längsrichtung,
d. h. parallel zur Mittellängsachse M des wurstförmigen
Produktes ausgerichtet ist. Hierbei ist der Aufreißstreifen 30 im
Bereich des rechten Wurstendes über die beiden aneinander
stoßenden Längskanten 10a, 10b der
Schutzumhüllung 10 gelegt. Selbstverständlich
kann der Aufreißstreifen hier bereits mittels eines Heißsiegel-,
Schweiß- oder Klebeverfahrens auf den beiden von ihm überdeckten
Längskanten 10a, 10b befestigt sein,
wobei jedoch wenigstens ein, vorzugsweise zwei Bereiche die über
dem später aufgebrachten Verbindungsstreifen 12 links
und rechts von der Mittellängsachse des Verbindungsstreifens 12 überstehen,
nicht an der Schutzumhüllung 10 befestigt werden.
Unabhängig davon, ob der Aufreißstreifen 30 lediglich über
die beiden aneinanderstoßenden Längskanten 10a, 10b gelegt
oder auch bereits an diesen befestigt worden ist, wird der Aufreißstreifen 30 von
dem über die beiden Längskanten 10a, 10b über
die volle Länge des wurstförmigen Produktes gelegten
Verbindungsstreifen 12, der vorzugsweise aus dem gleichen
Material wie die Schutzumhüllung 10 hergestellt
ist, überdeckt. Durch Befestigung dieses Verbindungsstreifens 12 an
den beiden Längskanten 10a, 10b durch ein
Heißsiegel-, Schweiß- oder Klebeverfahren wird der
Aufreißstreifen 30 ebenfalls an der Schutzumhüllung 10 und
insbesondere an den beiden Längskanten 10a, 10b befestigt.
Wie aus 2 ersichtlich ist, besitzt der
Aufreißstreifen 30 eine größere
Breite als der Verbindungsstreifen 12 und steht daher mit
seinen beiden Längskanten über dem Verbindungsstreifen 12 über.
Da der Aufreißstreifen 30 mit den Verbindungsstreifen 12 an
den beiden Längskanten 10a, 10b bzw.
in den unmittelbar daran angrenzenden Bereichen der Schutzumhüllung 10 befestigt
ist, sind die beiden überstehenden Bereiche des Aufreißstreifens 30 nicht
an der Schutzumhüllung fest angebracht. Mithin lassen sich
diese bei einem Aufbrechen der Schutzumhüllung 10 greifen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, das in 2 rechte
Wurstende im Bereich des Aufreißstreifens 30,
vorzugsweise an dessen rechter stirnseitiger Kante oder aber durch
den Aufreißstreifen 30 selbst hindurch, abgeschnitten wird,
so dass abschließend von oben die beiden überstehenden
Bereiche des Aufreißstreifens 30, insbesondere
die in Richtung des abgeschnittenen Wurstendes weisenden Ecken des
Aufreißstreifens 30 ergriffen und die Schutzumhüllung 10 aufgebrochen
werden kann.
-
Wie
bereits erwähnt, ist in 1A erkennbar, dass
beidseits des Aufreißstreifens 30 in die Längskante 10b,
welche den Aufreißstreifen 30 und die andere Längskante 10a überdeckt,
zwei Materialschwächungen 10e, 10f eingebracht
sind, die zum Erleichtern des Aufreißens der Schutzumhüllung 10 dient.
Derartige Materialschwächungen können, obwohl
nicht gezeigt, auch bei dem Ausführungsbeispiel der 2 vorgesehen
sein.
-
Es
ist noch zu bemerken, dass bei beiden Ausführungsbeispielen
der Aufreißstreifen 30 aus dem gleichen Material
wie die Schutzumhüllung 10 hergestellt ist.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 3528601 [0004, 0005]