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DE102007020817B3 - Freischwingerstuhl - Google Patents

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DE102007020817B3
DE102007020817B3 DE102007020817A DE102007020817A DE102007020817B3 DE 102007020817 B3 DE102007020817 B3 DE 102007020817B3 DE 102007020817 A DE102007020817 A DE 102007020817A DE 102007020817 A DE102007020817 A DE 102007020817A DE 102007020817 B3 DE102007020817 B3 DE 102007020817B3
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Klaus Maier
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Sedus Stoll AG
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Sedus Stoll AG
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C3/00Chairs characterised by structural features; Chairs or stools with rotatable or vertically-adjustable seats
    • A47C3/02Rocking chairs
    • A47C3/021Rocking chairs having elastic frames
    • A47C3/023Rocking chairs having elastic frames made of tubular material

Landscapes

  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)
  • Liquid Crystal (AREA)
  • Photoreceptors In Electrophotography (AREA)
  • Chairs Characterized By Structure (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Freischwingerstuhl mit einem Traggestell, einer Sitzplatte (11) und einer Rückenlehne (3), wobei das Traggestell ein metallisches Rohrgestell (1) mit einem u-förmigen Fußteil (4) und zwei abschnittsweise vertikale, durch eine vordere Quertraverse (7) miteinander verbundene Stuhlbeine (5) umfasst. Die oberen Enden der Stuhlbeine (5) sind unterhalb der vorderen Quertraverse (7) unter einem schrägen Winkel gegen die Rückenlehne (3) hin abgebogen und erstrecken sich etwa bis gegen die Mitte der Sitzplatte (11) hin. Dort sind sie mit Streben (8) etwa gleichen Durchmessers aus Kunststoff auf Stoß verbunden, die sich weiter gegen die Rückenlehne (3) hin erstrecken. Die beiden Streben (8) sind durch eine hintere Quertraverse (9) in Form eines nach unten gebogenen Bügels mit von den Streben (8) unter einem rechten Winkel abzweigenden beidseitigen Endabschnitten (10) ebenfalls aus Kunststoff miteinander verbunden. Die Sitzplatte (11) ist formstabil, mit der hinteren Quertraverse (9) verbunden und an der vorderen Quertraverse (7) schwenkbar angebracht. Bei dieser Konstruktion wird Kunststoff auch für das Traggestell verwendet. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Sitzplatte, die Rückenlehne, die Streben und die hintere Quertraverse sowie ggf. zusätzlich noch Armstützen einstückig ausgebildet.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Möbelindustrie. Sie betrifft einen Freischwingerstuhl, welcher insbesondere für Büroräume geeignet ist, gemäss dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
  • STAND DER TECHNIK
  • Freischwingerstühle sind in den unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Bei ihnen wird der Sitz von einem Traggestell ohne hintere Stuhlbeine getragen, so dass er unter Belastung nachgeben und schwingen kann. Um die im Traggestell auftretenden hohen Biegekräfte aufnehmen zu können, ist es meist als metallisches Rohrgestell ausgebildet, das charakteristischerweise einen u-förmigen Fussteil und zwei wenigstens abschnittsweise vertikale, vordere Stuhlbeine aufweist, die zumeist auch noch durch wenigstens eine Quertraverse miteinander verbundenen sind. Sitz, Rückenlehne und/oder Armstützen sind demgebenüber aus den verschiedensten Materialien einschliesslich Kunststoff bekannt.
  • Ein Freischwingerstuhl der eingangs genannten Art ist aus DE 199 51 882 A1 oder EP 0 993 794 A1 bekannt.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, einen Freischwingerstuhl der vorgenannten Art anzugeben, wobei Kunststoff teilweise auch für das Traggestell verwendet ist. Diese Aufgabe wir gelöst durch einen Freischwingerstuhl mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Der erfindungsgemässe Freischwingerstuhl ist demnach dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Enden der Stuhlbeine unterhalb der vorderen Quertraverse unter einem schrägen Winkel gegen die Rückenlehne hin abgebogen sind und sich etwas bis gegen die Mitte der Sitzplatte hin erstrecken. Dort sind sie mit Streben etwa gleichen Durchmessers aus Kunststoff auf Stoss verbunden, die sich weiter gegen die Rückenlehne hin erstrecken und die durch eine hintere Quertraverse ebenfalls aus Kunststoff miteinander verbunden sind. Die Sitzplatte ist formstabil, mit der hinteren Quertraverse verbunden und an der vorderen Quertraverse schwenkbar angebracht.
  • Bei dieser Ausbildung können die beiden Streben sowie auch die hintere Quertraverse funktionell dem Traggestell zugerechnet werden. Über die formstabile Sitzplatte ist dieser Teil des Traggestells zusätzlich an der vorderen Quertraverse abgestützt.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen gekennzeichnet.
  • Danach sind die Streben und die hintere Quertraverse sowie vorzugsweise auch noch die Sitzplatte und weiter vorzugsweise auch noch die Rückenlehne einstückig ausgebildet.
  • Eine optisch besonders ansprechende Ausführung ergibt sich, wenn die Rückenlehne mit dem Sitz nicht direkt verbunden, sondern ausschliesslich an den beiden Streben befestigt ist.
  • Zur dauerhaften stabilen Verbindung der oberen Enden der Stuhlbeine mit den Streben können Bolzen, insbesondere Metallbolzen verwendet werden, wobei diese vorzugsweise im Kunststoffmaterial der Streben fest eingebettet und in den abgebogenen Enden der Stuhlbeine in einer Steckhülse aufgenommen sind. Die Bolzen sind von aussen nicht sichtbar.
  • Sofern die Streben oder die Steckhülsen, wie jeweils bevorzugt, Spritzgussteile aus Kunststoff sind, können die Einstecköffnungen für die Bolzen in den Streben bzw. in den Steckhülsen in an sich bekannter Weise mit Zügen und Feldern versehen sein, um bei einfacher Ausformbarkeit der Teile zylindrische Anlageflächen für die Bolzen zu erhalten.
  • Die Sitzplatte besteht zumindest bei einstückiger Ausbildung mit den Streben und der hinteren Quertraverse ebenfalls aus Kunststoff, wobei sie auf ihrer Oberseite vorzugsweise mit Verstärkungsrippen versehen ist. Diese sind dann weiter bevorzugt unter einem schrägen Winkel gegenüber der Sitzplatte sowie parallel zu den beidseitigen Endabschnitten der hinteren Quertraverse zwischen der Sitzschale und den Streben ausgerichtet, damit das die Streben, die hintere Quertraverse und die Sitzplatte mit den Verstärkungsrippen umfassende Teil bei spitzgusstechnischer Herstellung einfach aus der Spritzgussform ausformbar ist.
  • Besonders bevorzugt ist die Rückenlehne ebenfalls aus Kunststoff und einstückig mit den Streben, der hinteren Quertraverse sowie der Sitzplatte ausgeführt. Der erfindungsgemässe Freischwingerstuhl besteht in diesem Fall nur aus sehr wenigen, bei seiner Montage miteinander zu verbindenden Teilen und kann sehr rationell hergestellt werden.
  • Zur schwenkbaren Lagerung der Sitzplatte an der vorderen Quertraverse kann in ihr eine nach unten offene Nut für die Aufnahme und Lagerung der vorderen Quertraverse vorgesehen sein, wobei die Flanken im Hinblick auf das Ausformen bei spitzgusstechnischer Herstellung vorzugsweise ebenfalls parallel zu den beidseitigen Endabschnitten der hinteren Quertraverse zwischen der Sitzplatte und den Streben ausgerichtet sind.
  • Zur schwenkbaren Befestigung der Sitzplatte an der vorderen Quertraverse können klammerartige Befestigungselemente verwendet werden, in welchen die vordere Quertraverse schwenkbar ist und welche in Ausformungen der Sitzplatte drehfest angeordnet und in diesen verrastet sind.
  • Der erfindungsgemässe Freischwingerstuhl kann auch mit Armstützen versehen sein, wobei diese vorzugsweise auch wieder einstückig zumindest mit den Streben ausgebildet sind.
  • KURZE ERLÄUTERUNG DER FIGUREN
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Freischwingerstuhles ohne Armstützen nach der Erfindung;
  • 2 eine geschnittene Teildarstellung des Stuhles von 1, wobei die Schnittebene in einer der beiden Streben gewählt ist;
  • 3 eine geschnittene Darstellung des Stuhles von 1, wobei die Schnittebene in der Mitte der Sitzplatte gewählt ist;
  • 4 eine geschnittene Teildarstellung des Stuhles von 1 mit vergrösserter Detaildarstellung A, wobei die Schnittebene auf Höhe eines klammerartigen Befestigungselements für die Sitzplatte gewählt ist; und
  • 5 eine Seitenansicht eines Freischwingerstuhles mit Armstützen nach der Erfindung.
  • WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
  • Der in 1 dargestellte Freischwingerstuhl umfasst ein metallisches Rohrgestell 1, einen Sitz 2 und eine Rückenlehne 3.
  • Das metallische Rohrgestell 1 weist einen u-förmigen Fussteil 4 auf, von dem in 1 nur einer seiner beiden seitlichen Schenkel zu sehen ist: Von dem Fussteil 4 aus setzt sich das Rohrgestell 1 weiter fort zunächst etwa vertikal noch oben in Form zweier Stuhlbeine 5 deren obere Endabschnitte 6 unter einem schrägen Winkel nach hinten gegen die Rückenlehne 3 hin abgebogen sind. Von den beiden Stuhlbeinen 5 ist in 1 ebenfalls nur eines zu sehen. Im Bereich ihrer abgebogenen Endabschnitte 6 sind die beiden Stuhlbeine 5 über eine vordere Quertraverse 7 miteinander verbunden, die ebenfalls aus Metall besteht.
  • Die abgebogenen Endabschnitte 6 der Stuhlbeine 5 erstrecken sich nur bis etwa gegen die Mitte der Sitzes 2 hin. Dort sind sie jeweils mit Streben 8 gleichen Durchmessers auf Stoss verbunden, von welchen in 1 wiederum nur eine zu sehen ist. Die Streben 8 erstrecken sich in gleicher Richtung weiter bis zur Rücklehne 3 hin und sind mit dieser verbunden, wobei dies bei der dargestellten Ausführungsform die einzige Verbindung der Rückenlehne 3 mit den übrigen Teilen des Stuhls bildet. Indem die Rückenlehne in ihrer Höhe relativ schmal ausgebildet ist und einen deutlichen Abstand zum Sitz 2 hält, ergibt sich ein besonderes, offenes Erscheinungsbild.
  • In ihrem mittleren Bereich sind die beiden Streben 8 durch eine hintere Quertraverse 9 miteinander verbunden, von welcher in 1 vor allem einer ihrer beidseitigen Endabschnitte 10 zu erkennen ist. Die beidseitigen Endabschnitte 10 zweigen etwa unter einem rechten Winkel von den Streben 8 schräg nach unten ab. Die hintere Quertraverse 9 hat insgesamt die Form eines nach unten gebogenen Bügels.
  • Der Sitz 2 weist eine formstabile Sitzplatte 11 und eine Polsterung 12 auf, welche auf einem Polsterträger 13 aufgebaut ist. Getragen wird der Sitz 2 von den beiden Quertraversen 7 vorne und 9 hinten.
  • Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bilden die Sitzplatte 11, die Rückenlehne 3, die Streben 8, sowie die hintere Quertraverse 9 ein einstückiges, spitzgusstechnisch hergestelltes, in sich weitgehend formstabiles Kunststoffteil aus einem faserverstärken Kunststoffmaterial, wobei es sich bei diesem z. B. um PAGF30 oder PAGF15 handeln kann.
  • Zur Verbindung der Streben 8 mit den abgebogenen Endabschnitten 6 der Stuhlbeine 5 dienen, wie in 2 zu erkennen, metallische Bolzen 14. In den Streben 8 sind diese Bolzen 14 fest eingebettet, was beispielsweise durch Einschlagen der Bolzen 14 in entsprechende Ausnehmungen in den Enden der Streben 8 unmittelbar nach dem Ausformen aus der Spritzgussform erreicht werden kann, solange der Kunststoff noch warm ist.
  • In den Endabschnitten 6 der Stuhlbeine 5 sind die Bolzen 14 in Steckhülsen 15 aufgenommen, die aus Kunststoff bestehen und auch wiederum spritzgusstechnisch hergestellt sein können. Um für die Bolzen 14 in diesen Steckhülsen 15 und in den erwähnten Ausnehmungen in den Enden der Streben 8 zylindrische Anlageflächen zu schaffen und die entsprechenden Hohlräume beim Spritzgiessen dennoch einfach ausformen zu können, sind die Steckhülsen sowie die Ausnehmungen innenseitig mit Zügen und Feldern versehen, so dass sie innenseitig einen etwa zahnradförmigen Querschnitt aufweisen.
  • Die Verwendung metallischer Bolzen zur Verbindung der Stuhlbeine 5 mit den Streben 8 ist vorteilhaft, weil damit den unterschiedlichen Biege- und Materialeigenschaften dieser Teile ausreichend Rechnung getragen werden kann und kritische Kerbspannungen im Kunststoffmaterial der Streben 8 vermieden werden, wie sie z. B. auftreten würden, wenn Endabschnitte der Streben 8 in die Stuhlbeinenden eingesteckt würden. Günstig ist insbesondere, wenn die Bolzen 14 einen Durchmesser von 15 mm und eine Länge 150 mm aufweisen bei einen Aussendurchmesser der Stuhlbeine 5 von 25 und einer Wandstärke der Stuhlbeine von 2 mm.
  • Wie in 3 zu erkennen, weist die Sitzplatte 11 in ihrem vorderen Bereich eine nach unten offene Nut 16 für die Aufnahme und Lagerung der vorderen Quertraverse 7 auf. Damit bei der spritzgusstechnischen Herstellung der Sitzplatte 11 einstückig mit der Rückenlehne 3, den Streben 8 und der hinteren Quertraverse 9 diese Nut 16 einfach ausformbar ist, sind ihre Flanken parallel zu den beidseitigen Endabschnitten 10 der hinteren Quertraverse 9 zwischen der Sitzplatte 11 und den Streben 8 ausgerichtet, wobei diese Ausrichtung der Öffnungsrichtung des Spritzgusswerkzeuges entspricht.
  • Die Sitzplatte 11 weist eine relativ dünne Wandstärke von nur ca 5 mm auf. Damit sie ausreichend formstabil ist sind zu ihrer Aussteifung an ihrer Oberseite Verstärkungsrippen 17 vorhanden, welche insgesamt ein Verstärkungsgitter bilden. Auch diese Verstärkungsrippen 17 sind, um einfach ausgeformt werden zu können, unter einem schrägen Winkel gegenüber der Sitzplatte 11 parallel zu den beidseitigen Endabschnitten 10 der hinteren Quertraverse 9 ausgerichtet.
  • In 3 ist auch der bereits erwähnte Polsterträger 13 erkennbar, welcher die Polsterung 12 trägt. Der Polsterträger 13 ist mittels Schrauben auf der Sitzplatte 11 befestigt. Um die für die Polsterung 12 zur Verfügung stehende Schichtdicke zu optimieren, schmiegt sich der Polsterträger 13 eng an die Sitzplatte 11 an und weist dazu eine an die Gitterstruktur der Verstärkungsrippen 17 und die sonstigen Ausformungen der Sitzplatte 11 angepasste Reliefstruktur auf.
  • Zur Befestigung der Sitzplatte 11 an der vorderen Quertraverse 7 dienen klammerartige Befestigungselemente 18 aus Kunststoff, wie sie in 4 und der entsprechenden Ausschnittsvergrösserung erkennbar sind. Die Befestigungelemente 18 werden mit ihrer offenen Seite auf die vordere Quertraverse 7 aufgeschoben bzw. aufgeklippt und anschliessend in entsprechende Ausformungen 19 der Sitzplatte 11 eingeschoben und darin mit an ihnen ausgebildeten Rastnasen drehfest verrastet. Lediglich als Sicherung für diese Rastverbindung ist noch eine Schraube 20 vorhanden. In den Befestigungselementen 18 ist die vordere Quertraverse 7 drehbar, so dass die Schwenkbewegungen, die der Sitz 2 um die vordere Quertraverse 7 unter Belastung ausführt, möglich sind. Von der Befestigung der Sitzplatte 11 an der vorderen Quertraverse 7 werden auch diejenigen Kräfte aufgenommen, die die Sitzplatte 11 unter Belastung in horizontaler Richtung nach vorne auf die Quertraverse ausübt.
  • 5 zeigt noch einen Freischwingerstuhl entsprechend 1, jedoch mit Armstützen 21. Diese sind einstückig an den Streben 8 angeformt und erstrecken sich bügelartig nach oben gewölbt zwischen deren Enden. Gegenüber den Streben 8 sind sie etwas nach aussen versetzt, so dass sie bei spritzgusstechnischer Herstellung einfach mit ausformbar sind.
  • 1
    metallisches Rohrgestell
    2
    Sitz
    3
    Rückenlehne
    4
    u-förmiger Fussteil der Rohrgestells
    5
    Stuhlbeine
    6
    obere Endabschnitte 15 der Stuhlbeine
    7
    vordere Quertraverse 16
    8
    Streben
    9
    hintere Quertraverse
    10
    Endabschnitte der hinteren Quertraverse
    11
    Sitzplatte
    12
    Polsterung
    13
    Polsterträger
    14
    metallische Bolzen
    15
    Steckhülsen
    16
    Nut in der Sitzplatte
    17
    Verstärkungsrippen
    18
    Befestigungselemente
    19
    Ausformungen der Sitzplatte
    20
    Sicherungsschrauben
    21
    Armstützen

Claims (12)

  1. Freischwingerstuhl mit einem Traggestell, einer Sitzplatte (11) und einer Rückenlehne (3), wobei das Traggestell ein metallisches Rohrgestell (1) mit einen u-förmigen Fussteil (4) und zwei abschnittsweise vertikalen, durch eine vordere Quertraverse (7) miteinander verbundenen Stuhlbeinen (5) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Enden der Stuhlbeine (5) unterhalb der vorderen Quertraverse (7) unter einem schrägen Winkel gegen die Rückenlehne (3) hin abgebogen sind und sich etwa bis gegen die Mitte der Sitzplatte (11) hin erstrecken, wo sie mit Streben (8) etwa gleichen Durchmessers aus Kunststoff auf Stoss verbunden sind, die sich weiter gegen die Rückenlehne (3) hin erstrecken und die durch eine hintere Quertraverse (9) in Form eines nach unten gebogenen Bügels mit von den Streben (8) unter einem rechten Winkel abzweigenden beidseitigen Endabschnitten (10) ebenfalls aus Kunststoff miteinander verbunden sind, wobei die Sitzplatte (11) formstabil, mit der hinteren Quertraverse (9) verbunden und an der vorderen Quertraverse (7) schwenkbar angebracht ist.
  2. Freischwingerstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (8) und die hintere Quertraverse (9) einstückig ausgebildet sind.
  3. Freischwingerstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (8), die hintere Quertraverse (9) und die Sitzplatte (11) einstückig ausgebildet sind.
  4. Freischwingerstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Streben (8), die hintere Quertraverse (9), die Sitzplatte (11) und die Rückenlehne (3) einstückig ausgebildet sind.
  5. Freischwingerstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne (3) ausschliesslich mit den beiden Streben (8) verbunden ist.
  6. Freischwingerstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen abgebogenen Enden der Stuhlbeine (5) jeweils mit einem Bolzen (14) mit den Streben (8) verbunden sind.
  7. Freischwingerstuhl nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Bolzen (14) im Kunststoffmaterial der Streben (8) fest eingebettet und in den abgebogenen Enden der Stuhlbeine (5) in einer Steckhülse (15) aufgenommen sind.
  8. Freischwingerstuhl nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnungen für die Bolzen (14) in den Streben (8) und/oder in den Hülsen (15) mit Zügen und Feldern versehen sind, so dass sie innenseitig einen etwa zahnradförmigen Querschnitt aufweisen.
  9. Freischwingerstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzplatte (11) auf ihrer Oberseite mit Verstärkungsrippen (17) versehen ist, welche unter einem schrägen Winkel gegenüber der Sitzplatte (11) sowie parallel zu den beidseitigen Endabschnitten (10) der hinteren Quertraverse (9) zwischen der Sitzplatte (11) und den Streben (8) ausgerichtet sind.
  10. Freischwingerstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Sitzplatte (11) eine nach unten offene Nut (16) für die Aufnahme und Lagerung der vorderen Quertraverse (7) vorhanden ist, wobei die Flanken dieser Nut parallel zu den beidseitigen Endabschnitten (10) der hinteren Quertraverse (9) zwischen der Sitzplatte (11) und den Streben (8) ausgerichtet sind.
  11. Freischwingerstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die vordere Quertraverse (7) mit klammerartigen Befestigungselementen (18) an der Sitzplatte (11) befestigt ist, wobei die vordere Quertraverse (7) in den Befestigungselementen (18) schwenkbar ist und die Befestigungselemente (18) in Ausformungen (19) der Sitzplatte (11) drehfest angeordnet und in diesen verrastet sind.
  12. Freischwingerstuhl nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an den Streben (8) sich zwischen deren Enden erstreckende, nach oben gewölbte, gegenüber den Streben (8) nach aussen versetzt angeordnete und mit den Streben (8) einstückig ausgebildete bügelartige Armstützen (21) vorhanden sind.
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