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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Möbelindustrie.
Sie betrifft einen Freischwingerstuhl, welcher insbesondere für Büroräume geeignet
ist, gemäss
dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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STAND DER TECHNIK
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Freischwingerstühle sind
in den unterschiedlichsten Ausführungen
bekannt. Bei ihnen wird der Sitz von einem Traggestell ohne hintere
Stuhlbeine getragen, so dass er unter Belastung nachgeben und schwingen
kann. Um die im Traggestell auftretenden hohen Biegekräfte aufnehmen
zu können,
ist es meist als metallisches Rohrgestell ausgebildet, das charakteristischerweise
einen u-förmigen
Fussteil und zwei wenigstens abschnittsweise vertikale, vordere
Stuhlbeine aufweist, die zumeist auch noch durch wenigstens eine
Quertraverse miteinander verbundenen sind. Sitz, Rückenlehne
und/oder Armstützen
sind demgebenüber
aus den verschiedensten Materialien einschliesslich Kunststoff bekannt.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung stellt sich die Aufgabe, einen Freischwingerstuhl der
vorgenannten Art anzugeben, wobei Kunststoff teilweise auch für das Traggestell verwendet
ist. Diese Aufgabe wir gelöst
durch einen Freischwingerstuhl mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1.
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Der
erfindungsgemässe
Freischwingerstuhl ist demnach dadurch gekennzeichnet, dass die
oberen Enden der Stuhlbeine unterhalb der vorderen Quertraverse
unter einem schrägen
Winkel gegen die Rückenlehne
hin abgebogen sind und sich etwas bis gegen die Mitte der Sitzplatte
hin erstrecken. Dort sind sie mit Streben etwa gleichen Durchmessers aus
Kunststoff auf Stoss verbunden, die sich weiter gegen die Rückenlehne
hin erstrecken und die durch eine hintere Quertraverse ebenfalls
aus Kunststoff miteinander verbunden sind. Die Sitzplatte ist formstabil,
mit der hinteren Quertraverse verbunden und an der vorderen Quertraverse
schwenkbar angebracht.
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Bei
dieser Ausbildung können
die beiden Streben sowie auch die hintere Quertraverse funktionell
dem Traggestell zugerechnet werden. Über die formstabile Sitzplatte
ist dieser Teil des Traggestells zusätzlich an der vorderen Quertraverse
abgestützt.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen gekennzeichnet.
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Danach
sind die Streben und die hintere Quertraverse sowie vorzugsweise
auch noch die Sitzplatte und weiter vorzugsweise auch noch die Rückenlehne
einstückig
ausgebildet.
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Eine
optisch besonders ansprechende Ausführung ergibt sich, wenn die
Rückenlehne
mit dem Sitz nicht direkt verbunden, sondern ausschliesslich an
den beiden Streben befestigt ist.
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Zur
dauerhaften stabilen Verbindung der oberen Enden der Stuhlbeine
mit den Streben können
Bolzen, insbesondere Metallbolzen verwendet werden, wobei diese
vorzugsweise im Kunststoffmaterial der Streben fest eingebettet
und in den abgebogenen Enden der Stuhlbeine in einer Steckhülse aufgenommen
sind. Die Bolzen sind von aussen nicht sichtbar.
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Sofern
die Streben oder die Steckhülsen,
wie jeweils bevorzugt, Spritzgussteile aus Kunststoff sind, können die
Einstecköffnungen
für die
Bolzen in den Streben bzw. in den Steckhülsen in an sich bekannter Weise
mit Zügen
und Feldern versehen sein, um bei einfacher Ausformbarkeit der Teile
zylindrische Anlageflächen
für die
Bolzen zu erhalten.
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Die
Sitzplatte besteht zumindest bei einstückiger Ausbildung mit den Streben
und der hinteren Quertraverse ebenfalls aus Kunststoff, wobei sie
auf ihrer Oberseite vorzugsweise mit Verstärkungsrippen versehen ist.
Diese sind dann weiter bevorzugt unter einem schrägen Winkel
gegenüber
der Sitzplatte sowie parallel zu den beidseitigen Endabschnitten
der hinteren Quertraverse zwischen der Sitzschale und den Streben
ausgerichtet, damit das die Streben, die hintere Quertraverse und
die Sitzplatte mit den Verstärkungsrippen
umfassende Teil bei spitzgusstechnischer Herstellung einfach aus
der Spritzgussform ausformbar ist.
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Besonders
bevorzugt ist die Rückenlehne ebenfalls
aus Kunststoff und einstückig
mit den Streben, der hinteren Quertraverse sowie der Sitzplatte ausgeführt. Der
erfindungsgemässe
Freischwingerstuhl besteht in diesem Fall nur aus sehr wenigen,
bei seiner Montage miteinander zu verbindenden Teilen und kann sehr
rationell hergestellt werden.
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Zur
schwenkbaren Lagerung der Sitzplatte an der vorderen Quertraverse
kann in ihr eine nach unten offene Nut für die Aufnahme und Lagerung
der vorderen Quertraverse vorgesehen sein, wobei die Flanken im
Hinblick auf das Ausformen bei spitzgusstechnischer Herstellung
vorzugsweise ebenfalls parallel zu den beidseitigen Endabschnitten
der hinteren Quertraverse zwischen der Sitzplatte und den Streben
ausgerichtet sind.
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Zur
schwenkbaren Befestigung der Sitzplatte an der vorderen Quertraverse
können
klammerartige Befestigungselemente verwendet werden, in welchen
die vordere Quertraverse schwenkbar ist und welche in Ausformungen
der Sitzplatte drehfest angeordnet und in diesen verrastet sind.
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Der
erfindungsgemässe
Freischwingerstuhl kann auch mit Armstützen versehen sein, wobei diese
vorzugsweise auch wieder einstückig
zumindest mit den Streben ausgebildet sind.
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KURZE ERLÄUTERUNG DER FIGUREN
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen im Zusammenhang
mit der Zeichnung näher
erläutert
werden. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Freischwingerstuhles ohne Armstützen nach
der Erfindung;
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2 eine
geschnittene Teildarstellung des Stuhles von 1, wobei
die Schnittebene in einer der beiden Streben gewählt ist;
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3 eine
geschnittene Darstellung des Stuhles von 1, wobei
die Schnittebene in der Mitte der Sitzplatte gewählt ist;
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4 eine
geschnittene Teildarstellung des Stuhles von 1 mit vergrösserter
Detaildarstellung A, wobei die Schnittebene auf Höhe eines
klammerartigen Befestigungselements für die Sitzplatte gewählt ist;
und
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5 eine
Seitenansicht eines Freischwingerstuhles mit Armstützen nach
der Erfindung.
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WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
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Der
in 1 dargestellte Freischwingerstuhl umfasst ein
metallisches Rohrgestell 1, einen Sitz 2 und eine
Rückenlehne 3.
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Das
metallische Rohrgestell 1 weist einen u-förmigen Fussteil 4 auf,
von dem in 1 nur einer seiner beiden seitlichen
Schenkel zu sehen ist: Von dem Fussteil 4 aus setzt sich
das Rohrgestell 1 weiter fort zunächst etwa vertikal noch oben
in Form zweier Stuhlbeine 5 deren obere Endabschnitte 6 unter
einem schrägen
Winkel nach hinten gegen die Rückenlehne 3 hin
abgebogen sind. Von den beiden Stuhlbeinen 5 ist in 1 ebenfalls
nur eines zu sehen. Im Bereich ihrer abgebogenen Endabschnitte 6 sind
die beiden Stuhlbeine 5 über eine vordere Quertraverse 7 miteinander
verbunden, die ebenfalls aus Metall besteht.
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Die
abgebogenen Endabschnitte 6 der Stuhlbeine 5 erstrecken
sich nur bis etwa gegen die Mitte der Sitzes 2 hin. Dort
sind sie jeweils mit Streben 8 gleichen Durchmessers auf
Stoss verbunden, von welchen in 1 wiederum
nur eine zu sehen ist. Die Streben 8 erstrecken sich in
gleicher Richtung weiter bis zur Rücklehne 3 hin und
sind mit dieser verbunden, wobei dies bei der dargestellten Ausführungsform
die einzige Verbindung der Rückenlehne 3 mit den übrigen Teilen
des Stuhls bildet. Indem die Rückenlehne
in ihrer Höhe
relativ schmal ausgebildet ist und einen deutlichen Abstand zum
Sitz 2 hält,
ergibt sich ein besonderes, offenes Erscheinungsbild.
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In
ihrem mittleren Bereich sind die beiden Streben 8 durch
eine hintere Quertraverse 9 miteinander verbunden, von
welcher in 1 vor allem einer ihrer beidseitigen
Endabschnitte 10 zu erkennen ist. Die beidseitigen Endabschnitte 10 zweigen
etwa unter einem rechten Winkel von den Streben 8 schräg nach unten
ab. Die hintere Quertraverse 9 hat insgesamt die Form eines
nach unten gebogenen Bügels.
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Der
Sitz 2 weist eine formstabile Sitzplatte 11 und
eine Polsterung 12 auf, welche auf einem Polsterträger 13 aufgebaut
ist. Getragen wird der Sitz 2 von den beiden Quertraversen 7 vorne
und 9 hinten.
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Gemäss einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung bilden die Sitzplatte 11, die Rückenlehne 3,
die Streben 8, sowie die hintere Quertraverse 9 ein
einstückiges,
spitzgusstechnisch hergestelltes, in sich weitgehend formstabiles
Kunststoffteil aus einem faserverstärken Kunststoffmaterial, wobei
es sich bei diesem z. B. um PAGF30 oder PAGF15 handeln kann.
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Zur
Verbindung der Streben 8 mit den abgebogenen Endabschnitten 6 der
Stuhlbeine 5 dienen, wie in 2 zu erkennen,
metallische Bolzen 14. In den Streben 8 sind diese
Bolzen 14 fest eingebettet, was beispielsweise durch Einschlagen
der Bolzen 14 in entsprechende Ausnehmungen in den Enden
der Streben 8 unmittelbar nach dem Ausformen aus der Spritzgussform
erreicht werden kann, solange der Kunststoff noch warm ist.
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In
den Endabschnitten 6 der Stuhlbeine 5 sind die
Bolzen 14 in Steckhülsen 15 aufgenommen, die
aus Kunststoff bestehen und auch wiederum spritzgusstechnisch hergestellt
sein können.
Um für die
Bolzen 14 in diesen Steckhülsen 15 und in den
erwähnten
Ausnehmungen in den Enden der Streben 8 zylindrische Anlageflächen zu
schaffen und die entsprechenden Hohlräume beim Spritzgiessen dennoch
einfach ausformen zu können,
sind die Steckhülsen
sowie die Ausnehmungen innenseitig mit Zügen und Feldern versehen, so
dass sie innenseitig einen etwa zahnradförmigen Querschnitt aufweisen.
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Die
Verwendung metallischer Bolzen zur Verbindung der Stuhlbeine 5 mit
den Streben 8 ist vorteilhaft, weil damit den unterschiedlichen
Biege- und Materialeigenschaften dieser Teile ausreichend Rechnung
getragen werden kann und kritische Kerbspannungen im Kunststoffmaterial
der Streben 8 vermieden werden, wie sie z. B. auftreten
würden,
wenn Endabschnitte der Streben 8 in die Stuhlbeinenden eingesteckt
würden.
Günstig
ist insbesondere, wenn die Bolzen 14 einen Durchmesser
von 15 mm und eine Länge
150 mm aufweisen bei einen Aussendurchmesser der Stuhlbeine 5 von
25 und einer Wandstärke
der Stuhlbeine von 2 mm.
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Wie
in 3 zu erkennen, weist die Sitzplatte 11 in
ihrem vorderen Bereich eine nach unten offene Nut 16 für die Aufnahme
und Lagerung der vorderen Quertraverse 7 auf. Damit bei
der spritzgusstechnischen Herstellung der Sitzplatte 11 einstückig mit der
Rückenlehne 3,
den Streben 8 und der hinteren Quertraverse 9 diese
Nut 16 einfach ausformbar ist, sind ihre Flanken parallel
zu den beidseitigen Endabschnitten 10 der hinteren Quertraverse 9 zwischen
der Sitzplatte 11 und den Streben 8 ausgerichtet,
wobei diese Ausrichtung der Öffnungsrichtung des
Spritzgusswerkzeuges entspricht.
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Die
Sitzplatte 11 weist eine relativ dünne Wandstärke von nur ca 5 mm auf. Damit
sie ausreichend formstabil ist sind zu ihrer Aussteifung an ihrer Oberseite
Verstärkungsrippen 17 vorhanden,
welche insgesamt ein Verstärkungsgitter
bilden. Auch diese Verstärkungsrippen 17 sind,
um einfach ausgeformt werden zu können, unter einem schrägen Winkel
gegenüber
der Sitzplatte 11 parallel zu den beidseitigen Endabschnitten 10 der
hinteren Quertraverse 9 ausgerichtet.
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In 3 ist
auch der bereits erwähnte
Polsterträger 13 erkennbar,
welcher die Polsterung 12 trägt. Der Polsterträger 13 ist
mittels Schrauben auf der Sitzplatte 11 befestigt. Um die
für die
Polsterung 12 zur Verfügung
stehende Schichtdicke zu optimieren, schmiegt sich der Polsterträger 13 eng
an die Sitzplatte 11 an und weist dazu eine an die Gitterstruktur
der Verstärkungsrippen 17 und
die sonstigen Ausformungen der Sitzplatte 11 angepasste
Reliefstruktur auf.
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Zur
Befestigung der Sitzplatte 11 an der vorderen Quertraverse 7 dienen
klammerartige Befestigungselemente 18 aus Kunststoff, wie
sie in 4 und der entsprechenden Ausschnittsvergrösserung erkennbar
sind. Die Befestigungelemente 18 werden mit ihrer offenen
Seite auf die vordere Quertraverse 7 aufgeschoben bzw.
aufgeklippt und anschliessend in entsprechende Ausformungen 19 der
Sitzplatte 11 eingeschoben und darin mit an ihnen ausgebildeten Rastnasen
drehfest verrastet. Lediglich als Sicherung für diese Rastverbindung ist
noch eine Schraube 20 vorhanden. In den Befestigungselementen 18 ist
die vordere Quertraverse 7 drehbar, so dass die Schwenkbewegungen,
die der Sitz 2 um die vordere Quertraverse 7 unter
Belastung ausführt,
möglich sind.
Von der Befestigung der Sitzplatte 11 an der vorderen Quertraverse 7 werden
auch diejenigen Kräfte
aufgenommen, die die Sitzplatte 11 unter Belastung in horizontaler
Richtung nach vorne auf die Quertraverse ausübt.
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5 zeigt
noch einen Freischwingerstuhl entsprechend 1, jedoch
mit Armstützen 21.
Diese sind einstückig
an den Streben 8 angeformt und erstrecken sich bügelartig
nach oben gewölbt
zwischen deren Enden. Gegenüber
den Streben 8 sind sie etwas nach aussen versetzt, so dass
sie bei spritzgusstechnischer Herstellung einfach mit ausformbar
sind.
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- 1
- metallisches
Rohrgestell
- 2
- Sitz
- 3
- Rückenlehne
- 4
- u-förmiger Fussteil
der Rohrgestells
- 5
- Stuhlbeine
- 6
- obere
Endabschnitte 15 der Stuhlbeine
- 7
- vordere
Quertraverse 16
- 8
- Streben
- 9
- hintere
Quertraverse
- 10
- Endabschnitte
der hinteren Quertraverse
- 11
- Sitzplatte
- 12
- Polsterung
- 13
- Polsterträger
- 14
- metallische
Bolzen
- 15
- Steckhülsen
- 16
- Nut
in der Sitzplatte
- 17
- Verstärkungsrippen
- 18
- Befestigungselemente
- 19
- Ausformungen
der Sitzplatte
- 20
- Sicherungsschrauben
- 21
- Armstützen