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DE102007029533A1 - Weichspüler für Textilien - Google Patents

Weichspüler für Textilien Download PDF

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DE102007029533A1
DE102007029533A1 DE200710029533 DE102007029533A DE102007029533A1 DE 102007029533 A1 DE102007029533 A1 DE 102007029533A1 DE 200710029533 DE200710029533 DE 200710029533 DE 102007029533 A DE102007029533 A DE 102007029533A DE 102007029533 A1 DE102007029533 A1 DE 102007029533A1
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Abstract

Beschrieben und dargestellt ist u. a. ein Weichspüler für Textilien, umfassend wenigstens die folgenden Bestandteile: d) ein Weichmachungsmittel, welches einer Verseifung der textilen Fasern beim Trocknen entgegenwirkt, e) einen Wirkstoff, der Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aufnimmt und/oder bindet, f) Wasser.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Weichspüler für Textilien.
  • Als Textilien im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung werden Kleidungsstücke oder andere Gegenstände bezeichnet, die natürliche oder synthetische Fasern aufweisen. Als Textilien im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung werden insbesondere Kleidungsstücke wie Hosen, Pullover, Strümpfe, aber auch Vorhänge, Gardinen, Decken, Tischdecken, Bettlaken, Oberbetten, Kissen, etc. bezeichnet. Auch Daunendecken, Federkissen oder andere Tierfedern enthaltenden Gegenstände werden als Textilien im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung bezeichnet.
  • Weichspüler des Standes der Technik sind sogenannte Waschhilfsmittel, die beim Waschen von Textilien in einem letzten Waschgang oder Spülgang eingesetzt werden. Typischerweise weist eine Haushaltswaschmaschine ein Aufnahmefach für ein textiles Waschmittel und ein gesondertes Aufnahmefach für einen herkömmlichen Weichspüler auf.
  • Beim Waschen von Textilien wird zunächst das Waschmittel der Waschkammer mit oder ohne Waschwasser zugeführt. In einem letzten Spülgang wird der Weichspüler der Waschkammer zugeführt. Dieser kommt mit den zu waschenden Textilien in Kontakt. Der Weichspüler weist insbesondere ein Weichmachungsmittel auf, welches einer Versteifung der Textilien-Fasern beim Trocknen entgegenwirkt. Das Weichmachungsmittel dient also dazu, den bei trocknender Wäsche auftretenden Effekt der Trockenstarre zu unterbinden oder zumindest zu vermindern.
  • Ohne die Verwendung von Weichspüler würde sich die Wäsche nach dem Waschen in der Maschine hart anfühlen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Trockenstarre.
  • Das Weichmachungsmittel, das z. B. von kationischen Tensiden gebildet sein kann, kann in die textilen Fasern eindringen oder sich an diese anhängen und sich dort mit deren negativen Ladungen verbinden. Dies wirkt der Versteifung entgegen. Die Wäsche fühlt sich weicher, d. h. angenehmer an. Auch verringert sich der Kraftaufwand beim Bügeln. Schließlich ist auch eine Erhöhung des Tragekomforts zu beobachten.
  • Ausgehend von einem Weichspüler des Standes der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, einen verbesserten Weichspüler bereitzustellen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Weichspüler mit den Merkmalen des Anspruches 1.
  • Gegenüber dem Weichspüler des Standes der Technik weist der erfindungsgemäße Weichspüler zusätzlich einen Wirkstoff auf, der Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aufnimmt oder bindet.
  • Der Wirkstoff kann beispielsweise Schad- oder Geruchsstoffe aus der Raumluft heraus aufnehmen und binden. Beispielsweise kommen als Wirkstoffe all diejenigen Wirkstoffe in Betracht, die in der nachveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 10 2006 008 996 des Anmelders beschrieben sind. Dort sind beispielsweise Proteine, insbesondere Sklereoproteine, auf Basis von Keratinfasern, d. h. insbesondere auf Basis von Schafswolle, beschrieben. Der Inhalt dieser nachveröffentlichten Patentanmeldung wird auch zum Zwecke der Bezugnahme auf einzelne oder mehrere Merkmale hiermit in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen.
  • Des Weiteren sind in der deutschen nachveröffentlichten Patentanmeldung DE 10 2006 062 239 des Anmelders weitere Wirkstoffe beschrieben, die Schad- oder Geruchsstoffe aus der Raumluft aufnehmen können. Insbesondere wird dort die Möglichkeit beschrieben, zumindest teilweise aufgespaltene Zellwände abgestorbener Mikroorganismen zu verwenden, da auch bei auf solchen Bestandteilen basierenden Wirkstoffen eine Schadstoff-absorbierende und -aufnehmende Wirkung festgestellt werden konnte. Zum Zwecke des besseren Verständnisses und auch zum Zwecke der Bezugnahme auf einzelne oder mehrer Merkmale wird auch der Inhalt dieser nachveröffentlichten Patentanmeldung hiermit in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen.
  • Als Weichmachungsmittel kommen zunächst all diejenigen Mittel in Betracht, die bereits bei Weichspülern des Standes der Technik als Weichmachungsmittel eingesetzt wurden.
  • Als Weichmachungsmittel kommen beispielsweise die bei herkömmlichen Weichspülern des Standes der Technik eingesetzten kationischen Esterquats oder das früher verwendete Distearyldimethylammoniumchlorid (DSDMAC) in Frage.
  • Auch andere Weichmachungsmittel, die eine kationische Wirkung entfalten, z. B. kationisch wirkende Polymere, können erfindungsgemäß verwendet werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird als Weichmachungsmittel Chitin und/oder Chitosan verwendet. Bezüglich dieser Stoffe, deren Beschaffenheit und deren Herstellung, wird auf die nachveröffentlichte deutsche Patentanmeldung DE 10 2007 024 283 des Anmelders verwiesen, deren Inhalt hiermit ebenfalls, auch zum Zwecke der Bezugnahme auf einzelne Merkmale, in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Weichspülers, der als Weichmachungsmittel Chitosan oder Chitin verwendet, konnte darüber hinaus beobachtet werden, dass es zu einer besonders positiven Wirkung kommt, wonach das Chitosan oder Chitin dafür sorgt, dass die Wirkstoffe besser an der Oberfläche der Textilie haften.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler umfasst schließlich Wasser, mit einem Anteil zwischen 0,1 und 99%, vorzugsweise zwischen 1 und 95%. Die Höhe des Wasseranteils hängt im Wesentlichen von der gewünschten Konsistenz des erfindungsgemäßen Weichspülers ab, sowie davon, ob der Weichspüler bei der Behandlung mit den Textilien noch verdünnt wird oder unverdünnt zum Einsatz kommt. Beides ist auf erfindungsgemäße Weise möglich.
  • Gleichermaßen hängt die Höhe des Anteils des Weichmachungsmittel und die Höhe des Wirkstoffes davon ab, ob der Weichspüler verdünnt oder unverdünnt mit den Textilien in Kontakt gebracht wird.
  • Der erfindungsgemäße Weichspüler kann über die in Anspruch 1 aufgeführten drei Bestandteile hinaus auch noch weitere Bestandteile enthalten. Insbesondere kann der erfindungsgemäße Weichspüler all diejenigen Bestandteile enthalten, die sich auf in herkömmlichen Weichspülern finden. Beispielsweise können Duftstoffe oder optische Aufheller zugesetzt werden. Auch können mehrere unterschiedliche Bestandteile als Weichmachungsmittel eingesetzt und auch miteinander kombiniert werden, z. B. kationische Tenside und Chitin bzw. Chitosan.
  • Schließlich können auch unterschiedliche Wirkstoffe eingesetzt und miteinander kombiniert werden.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, wenn in dem erfindungsgemäßen Weichspüler als Weichmachungsmittel Chitin oder Chitosan etwa mit 4 Vol-% oder Gewichts-% eingesetzt werden.
  • Der Weichspüler ist aufgrund seines Wassergehaltes vorzugsweise als Flüssigkeit oder Fluid ausgebildet und kann wie ein herkömmlicher Weichspüler verwendet werden. Er kann beispielsweise bei der Durchführung einer Handwäsche von Textilien in einen herkömmlichen Wascheimer eingefüllt werden. Alternativ und vorzugsweise wird der Weichspüler in ein herkömmliches Aufnahmebehältnis an einer Haushaltswaschmaschine oder einer Gewerbewachmaschine eingefüllt, wobei diese Aufnahmebehältnis für einen herkömmlichen Weichspüler vorgesehen ist. Die Waschmaschine kann den erfindungsgemäßen Weichspüler wie einen herkömmlichen Weichspüler in einem letzten Spülgang den zu waschenden Textilien zuführen und ihn mit diesen Textilien in Kontakt bringen. Anschließend kann die Wäsche entnommen und getrocknet werden.
  • Handelt es sich bei den mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler behandelten Textilien beispielsweise um Gardinen oder Vorhänge, können diese in einem Raum, der möglicherweise mit Schad- oder Geruchsstoffen belastet ist, aufgehängt werden. Die Raumluft kann mit den Oberflächen der Textilien in Kontakt kommen und die an den Textilien haftenden Wirkstoffe können die in der Raumluft befindlichen Schad- oder Geruchsstoffe aufnehmen und/oder binden.
  • Auf diese Weise wird eine Reinigung der Raumluft von Schad- oder Geruchsstoffen möglich, ohne dass es aufwändiger Maßnahmen zur Raumluftreinigung bedarf.
  • Im Falle von Bettlaken, Bettdecken, Kopfkissenbezügen oder Kissen als Textilien kann durch eine Behandlung mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler gleichermaßen erreicht werden, dass die Wirkstoffe, die Schadstoffe aufnehmen oder binden können, an der Textilie haften bleiben. Das z. B. mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler behandelte Bettlaken kann auf diese Weise gleichermaßen zur Reduktion von Raumluftschadstoffen oder Raumluftgeruchsstoffen beitragen.
  • Für den Fall, dass als Textilien beispielsweise Bekleidungsstücke wie Jeans oder Pullover verwendet werden, können diese Textilien, soweit sie von einem Benutzer getragen werden und sich der Benutzer in einem mit Schad- oder Geruchsstoffen belasteten Raum befindet, gleichermaßen diese Schad- oder Geruchsstoffe aufnehmen und binden.
  • Als Quelle von Schadstoffen kommen beispielsweise Baustoffe wie Holzplatten, Farben, Lacke oder dergleichen in Betracht, die Aldehyde, Insbesondere Formaldehyde, oder allgemein VOC's (volatile organic compounts) emittieren können, die die Gesundheit der in dem Raum befindlichen Personen dauerhaft gefährden können.
  • Die in dem erfindungsgemäßen Weichspüler enthaltenen Wirkstoffe, sind in den erwähnten, nachveröffentlichten deutschen Patentanmeldungen, auf die diese vorliegende Patentanmeldung Bezug nimmt, hinreichend beschrieben. Eine detalliertere Beschreibung der Wirkstoffe ist daher entbehrlich. Es handelt sich aber ganz allgemein um solche Wirkstoffe, die Luftschadstoffe aufnehmen und dauerhaft an sich binden können.
  • Die mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler behandelten Textilien können, wenn die Wirkstoffe die Luftschadstoffe nach ausreichender Zeitdauer, z. B. nach einigen Tage, Wochen, Monaten oder Jahren, aufgenommen und gebunden haben, oder wenn die Textilien verschmutzt sind, einmalig oder mehrmalig einem Waschvorgang unterzogen werden. Bei einem dem Vorgang der Schadstoffaufnahme nachfolgenden Waschen der Textilien in einem herkömmlichen Waschvorgang, beispielsweise in einer Waschmaschine, können die Wirkstoffe mit den daran gebundenen oder von den Wirkstoffen jeweils aufgenommenen Schadstoffen wieder heraus gewaschen werden. Im Falle einer erneuten Verwendung eines erfindungsgemäßen Weichspülers kann ein neuer, frischer Wirkstoff auf die Textilien aufgebracht werden.
  • Neben einer Reinigung der Raumluft von Schadstoffen kann der erfindungsgemäße Weichspüler auch dafür sorgen, dass Schad- oder Geruchsstoffe aus der Textilie aufgenommen oder gebunden werden. Insbesondere diejenigen Schad- oder Geruchsstoffe, die bei der Herstellung oder bei dem Transport der Textilien, z. B. auch zu deren Konservierung oder zum Schutz vor Insekten oder Pilzen verwendet werden, stellen nicht zu unterschätzende gesundheitliche Gefährdungen der Personen dar, die diese Textilien verwenden, im Falle von Bekleidungsstücken z. B. tragen. Herkömmliche Waschmittel können diese Schad- oder Geruchsstoffe aus den Textilien oftmals nicht gründlich herauswaschen.
  • Das erfindungsgemäße Weichmachungsmittel, welches einen Wirkstoff aufweist, wie beispielsweise Sklereoproteine auf der Basis von Keratinfasern, oder einen Wirkstoff enthält, der auf der Basis von aufgespaltenen Zellwänden von Mikroorganismen hergestellt ist, können die in den Textilien enthaltenen Schad- oder Geruchsstoffe aufnehmen und dauerhaft binden. Neben einer Reinigung der Raumluft kann also auch eine schad- oder geruchsstoffreduzierende Wirkung in der Textilie selbst erhalten werden.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Mittel zur Reinigung der Raumluft von Schad- oder Geruchsstoffen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 8.
  • Ein solches Mittel ist aus der nachveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 10 2006 008 996 des Anmelders bereits bekannt. Das vorbekannte Mittel ist innerhalb eines herkömmlichen Reinigungs-, Wasch- oder Pflegemittels ausgebildet und dient dazu, innerhalb einer Raumfläche aufgebracht zu werden.
  • Davon ausgehend besteht die Aufgabe der Erfindung darin das Mittel des Standes der Technik zu verbessern.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 8 und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel als Weichspüler ausgebildet ist und beim Waschen von Textilien nach Art eines herkömmlichen Weichspülers verwendbar ist.
  • Zur Erläuterung der Vorteile dieser Erfindung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.
  • Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Waschen und/oder Reinigen von Textilien gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 9.
  • Bei einem Verfahren des Standes der Technik, wie es in jedem Haushalt durchgeführt wird, werden Textilien in ein Waschbehältnis eingebracht. Dabei kann es sich z. B. um eine Waschmaschine oder im Falle der Handwäsche um einen Wascheimer oder um ein Spülbecken handeln.
  • In einem ersten Waschgang wird ein Waschmittel in das Waschbehältnis eingebracht und in einem letzten Waschgang wird ein Weichspüler mit der Textilie in Kontakt gebracht.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde das bekannte Verfahren zu verbessern.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 9, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass als Weichspüler ein Weichspüler nach einem der Ansprüche 1 bis 7 verwendet wird.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 10.
  • Ein bekanntes Verfahren zur Reinigung der Raumluft eines Raumes von Schad- und/oder Geruchsstoffen ist in der nachveröffentlichten deutschen Patentanmeldung des Anmelders DE 10 2006 008 996 beschrieben. Das bekannte Verfahren sieht vor, dass ein Reinigungsmittel, welches Wirkstoffe enthält, die Schadstoffe aufnehmen oder binden können, einfach oder mehrfach auf Raumflächen aufgebracht wird.
  • Hiervon ausgehend besteht die Aufgabe der Erfindung darin, das bekannte Verfahren zu vereinfachen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 10, und weist demnach die folgenden Schritte auf:
    • a) Einbringen einer Textilie in ein Waschbehältnis, z. B. in eine Waschmaschine oder in einen Wascheimer,
    • b) Einbringen eines Weichspülers nach einem der Ansprüche 1 bis 7 in das Waschbehältnis,
    • c) Anordnen der mit dem Weichspüler behandelten Textilie in dem Raum.
  • Das Prinzip der Erfindung besteht somit darin, eine Flüssigkeit, die die Wirkstoffe enthält, nicht auf einer Raumfläche aufzubringen, sondern Textilien mit einem Weichspüler zu behandeln, wobei der Weichspüler neben einem Weichmachungsmittel auch einen Wirkstoff enthält, der Schad- oder Geruchsstoffe aufnimmt und/oder bindet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006008996 [0010, 0033, 0043]
    • - DE 102006062239 [0011]
    • - DE 102007024283 [0015]

Claims (10)

  1. Weichspüler für Textilien, umfassend wenigstens die folgenden Bestandteile: a) ein Weichmachungsmittel, welches einer Versteifung der textilen Fasern beim Trocknen entgegenwirkt, b) einen Wirkstoff, der Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aufnimmt und/oder bindet, c) Wasser.
  2. Weichspüler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Weichmachungsmittel von wenigstens einem kationischen Tensid gebildet ist oder ein solches aufweist.
  3. Weichspüler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Weichmachungsmittel von Chitin und/oder Chitosan gebildet ist oder Chitin und/oder Chitosan aufweist
  4. Weichspüler nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aus der Raumluft aufnimmt und/oder bindet.
  5. Weichspüler nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aus der Textilie aufnimmt und/oder bindet.
  6. Weichspüler nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff Proteine enthält, insbesondere Sklereoproteine, insbesondere auf der Basis von Keratinfasern.
  7. Weichspüler nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff aufgespaltene Zellwände abgestorbener Mikroorganismen enthält.
  8. Mittel zur Reinigung der Raumluft von Schadstoffen und/oder Geruchsstoffen, enthaltend Wirkstoffe, die die Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aus der Raumluft dauerhaft aufnehmen und/oder binden können, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel als Weichspüler ausgebildet ist, und beim Waschen von Textilien nach Art eines herkömmlichen Weichspülers verwendbar ist.
  9. Verfahren zum Waschen und/oder Reinigen von Textilien, wobei die Textilie in ein Waschbehältnis eingebracht wird, z. B in eine Waschmaschine oder in einen Wascheimer, und wobei in einem letzten Waschgang ein Weichspüler mit der Textilie in Kontakt gebracht wird, dadurch gekennzeichnet, dass als Weichspüler ein Weichspüler nach einem der Ansprüche 1 bis 7 verwendet wird.
  10. Verfahren zur Reinigung der Raumluft eines Raumes von Schad- und/oder Geruchsstoffen, gekennzeichnet durch die Schritte: a) Einbringen einer Textilie in ein Waschbehältnis, z. B. in eine Waschmaschine oder in einen Wascheimer, b) Einbringen eines Weichspülers nach einem der Ansprüche 1 bis 7 in das Waschbehältnis, c) Anordnen der mit dem Weichspüler behandelten Textilie in dem Raum.
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