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Die
Erfindung betrifft einen Weichspüler für Textilien.
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Als
Textilien im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung werden Kleidungsstücke
oder andere Gegenstände bezeichnet, die natürliche
oder synthetische Fasern aufweisen. Als Textilien im Sinne der vorliegenden
Patentanmeldung werden insbesondere Kleidungsstücke wie
Hosen, Pullover, Strümpfe, aber auch Vorhänge,
Gardinen, Decken, Tischdecken, Bettlaken, Oberbetten, Kissen, etc.
bezeichnet. Auch Daunendecken, Federkissen oder andere Tierfedern
enthaltenden Gegenstände werden als Textilien im Sinne
der vorliegenden Patentanmeldung bezeichnet.
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Weichspüler
des Standes der Technik sind sogenannte Waschhilfsmittel, die beim
Waschen von Textilien in einem letzten Waschgang oder Spülgang eingesetzt
werden. Typischerweise weist eine Haushaltswaschmaschine ein Aufnahmefach
für ein textiles Waschmittel und ein gesondertes Aufnahmefach für
einen herkömmlichen Weichspüler auf.
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Beim
Waschen von Textilien wird zunächst das Waschmittel der
Waschkammer mit oder ohne Waschwasser zugeführt. In einem
letzten Spülgang wird der Weichspüler der Waschkammer
zugeführt. Dieser kommt mit den zu waschenden Textilien
in Kontakt. Der Weichspüler weist insbesondere ein Weichmachungsmittel
auf, welches einer Versteifung der Textilien-Fasern beim Trocknen
entgegenwirkt. Das Weichmachungsmittel dient also dazu, den bei trocknender
Wäsche auftretenden Effekt der Trockenstarre zu unterbinden
oder zumindest zu vermindern.
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Ohne
die Verwendung von Weichspüler würde sich die
Wäsche nach dem Waschen in der Maschine hart anfühlen.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Trockenstarre.
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Das
Weichmachungsmittel, das z. B. von kationischen Tensiden gebildet
sein kann, kann in die textilen Fasern eindringen oder sich an diese
anhängen und sich dort mit deren negativen Ladungen verbinden.
Dies wirkt der Versteifung entgegen. Die Wäsche fühlt
sich weicher, d. h. angenehmer an. Auch verringert sich der Kraftaufwand
beim Bügeln. Schließlich ist auch eine Erhöhung
des Tragekomforts zu beobachten.
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Ausgehend
von einem Weichspüler des Standes der Technik besteht die
Aufgabe der Erfindung darin, einen verbesserten Weichspüler
bereitzustellen.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Weichspüler
mit den Merkmalen des Anspruches 1.
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Gegenüber
dem Weichspüler des Standes der Technik weist der erfindungsgemäße
Weichspüler zusätzlich einen Wirkstoff auf, der
Schadstoffe und/oder Geruchsstoffe aufnimmt oder bindet.
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Der
Wirkstoff kann beispielsweise Schad- oder Geruchsstoffe aus der
Raumluft heraus aufnehmen und binden. Beispielsweise kommen als
Wirkstoffe all diejenigen Wirkstoffe in Betracht, die in der nachveröffentlichten
deutschen Patentanmeldung
DE
10 2006 008 996 des Anmelders beschrieben sind. Dort sind
beispielsweise Proteine, insbesondere Sklereoproteine, auf Basis
von Keratinfasern, d. h. insbesondere auf Basis von Schafswolle,
beschrieben. Der Inhalt dieser nachveröffentlichten Patentanmeldung
wird auch zum Zwecke der Bezugnahme auf einzelne oder mehrere Merkmale
hiermit in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen.
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Des
Weiteren sind in der deutschen nachveröffentlichten Patentanmeldung
DE 10 2006 062 239 des
Anmelders weitere Wirkstoffe beschrieben, die Schad- oder Geruchsstoffe
aus der Raumluft aufnehmen können. Insbesondere wird dort
die Möglichkeit beschrieben, zumindest teilweise aufgespaltene
Zellwände abgestorbener Mikroorganismen zu verwenden, da
auch bei auf solchen Bestandteilen basierenden Wirkstoffen eine
Schadstoff-absorbierende und -aufnehmende Wirkung festgestellt werden
konnte. Zum Zwecke des besseren Verständnisses und auch zum
Zwecke der Bezugnahme auf einzelne oder mehrer Merkmale wird auch
der Inhalt dieser nachveröffentlichten Patentanmeldung
hiermit in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen.
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Als
Weichmachungsmittel kommen zunächst all diejenigen Mittel
in Betracht, die bereits bei Weichspülern des Standes der
Technik als Weichmachungsmittel eingesetzt wurden.
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Als
Weichmachungsmittel kommen beispielsweise die bei herkömmlichen
Weichspülern des Standes der Technik eingesetzten kationischen
Esterquats oder das früher verwendete Distearyldimethylammoniumchlorid
(DSDMAC) in Frage.
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Auch
andere Weichmachungsmittel, die eine kationische Wirkung entfalten,
z. B. kationisch wirkende Polymere, können erfindungsgemäß verwendet
werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird als Weichmachungsmittel
Chitin und/oder Chitosan verwendet. Bezüglich dieser Stoffe,
deren Beschaffenheit und deren Herstellung, wird auf die nachveröffentlichte
deutsche Patentanmeldung
DE
10 2007 024 283 des Anmelders verwiesen, deren Inhalt hiermit
ebenfalls, auch zum Zwecke der Bezugnahme auf einzelne Merkmale,
in den Inhalt der vorliegenden Patentanmeldung mit eingeschlossen
wird.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Weichspülers, der als Weichmachungsmittel Chitosan oder
Chitin verwendet, konnte darüber hinaus beobachtet werden,
dass es zu einer besonders positiven Wirkung kommt, wonach das Chitosan
oder Chitin dafür sorgt, dass die Wirkstoffe besser an
der Oberfläche der Textilie haften.
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Der
erfindungsgemäße Weichspüler umfasst schließlich
Wasser, mit einem Anteil zwischen 0,1 und 99%, vorzugsweise zwischen
1 und 95%. Die Höhe des Wasseranteils hängt im
Wesentlichen von der gewünschten Konsistenz des erfindungsgemäßen
Weichspülers ab, sowie davon, ob der Weichspüler
bei der Behandlung mit den Textilien noch verdünnt wird
oder unverdünnt zum Einsatz kommt. Beides ist auf erfindungsgemäße
Weise möglich.
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Gleichermaßen
hängt die Höhe des Anteils des Weichmachungsmittel
und die Höhe des Wirkstoffes davon ab, ob der Weichspüler
verdünnt oder unverdünnt mit den Textilien in
Kontakt gebracht wird.
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Der
erfindungsgemäße Weichspüler kann über
die in Anspruch 1 aufgeführten drei Bestandteile hinaus
auch noch weitere Bestandteile enthalten. Insbesondere kann der
erfindungsgemäße Weichspüler all diejenigen
Bestandteile enthalten, die sich auf in herkömmlichen Weichspülern
finden. Beispielsweise können Duftstoffe oder optische
Aufheller zugesetzt werden. Auch können mehrere unterschiedliche
Bestandteile als Weichmachungsmittel eingesetzt und auch miteinander
kombiniert werden, z. B. kationische Tenside und Chitin bzw. Chitosan.
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Schließlich
können auch unterschiedliche Wirkstoffe eingesetzt und
miteinander kombiniert werden.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, wenn in dem erfindungsgemäßen
Weichspüler als Weichmachungsmittel Chitin oder Chitosan
etwa mit 4 Vol-% oder Gewichts-% eingesetzt werden.
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Der
Weichspüler ist aufgrund seines Wassergehaltes vorzugsweise
als Flüssigkeit oder Fluid ausgebildet und kann wie ein
herkömmlicher Weichspüler verwendet werden. Er
kann beispielsweise bei der Durchführung einer Handwäsche
von Textilien in einen herkömmlichen Wascheimer eingefüllt
werden. Alternativ und vorzugsweise wird der Weichspüler
in ein herkömmliches Aufnahmebehältnis an einer Haushaltswaschmaschine
oder einer Gewerbewachmaschine eingefüllt, wobei diese
Aufnahmebehältnis für einen herkömmlichen
Weichspüler vorgesehen ist. Die Waschmaschine kann den
erfindungsgemäßen Weichspüler wie einen
herkömmlichen Weichspüler in einem letzten Spülgang
den zu waschenden Textilien zuführen und ihn mit diesen Textilien
in Kontakt bringen. Anschließend kann die Wäsche
entnommen und getrocknet werden.
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Handelt
es sich bei den mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler
behandelten Textilien beispielsweise um Gardinen oder Vorhänge,
können diese in einem Raum, der möglicherweise
mit Schad- oder Geruchsstoffen belastet ist, aufgehängt
werden. Die Raumluft kann mit den Oberflächen der Textilien in
Kontakt kommen und die an den Textilien haftenden Wirkstoffe können
die in der Raumluft befindlichen Schad- oder Geruchsstoffe aufnehmen und/oder
binden.
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Auf
diese Weise wird eine Reinigung der Raumluft von Schad- oder Geruchsstoffen
möglich, ohne dass es aufwändiger Maßnahmen
zur Raumluftreinigung bedarf.
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Im
Falle von Bettlaken, Bettdecken, Kopfkissenbezügen oder
Kissen als Textilien kann durch eine Behandlung mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler
gleichermaßen erreicht werden, dass die Wirkstoffe, die
Schadstoffe aufnehmen oder binden können, an der Textilie
haften bleiben. Das z. B. mit dem erfindungsgemäßen
Weichspüler behandelte Bettlaken kann auf diese Weise gleichermaßen
zur Reduktion von Raumluftschadstoffen oder Raumluftgeruchsstoffen
beitragen.
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Für
den Fall, dass als Textilien beispielsweise Bekleidungsstücke
wie Jeans oder Pullover verwendet werden, können diese
Textilien, soweit sie von einem Benutzer getragen werden und sich
der Benutzer in einem mit Schad- oder Geruchsstoffen belasteten
Raum befindet, gleichermaßen diese Schad- oder Geruchsstoffe
aufnehmen und binden.
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Als
Quelle von Schadstoffen kommen beispielsweise Baustoffe wie Holzplatten,
Farben, Lacke oder dergleichen in Betracht, die Aldehyde, Insbesondere
Formaldehyde, oder allgemein VOC's (volatile organic compounts)
emittieren können, die die Gesundheit der in dem Raum befindlichen
Personen dauerhaft gefährden können.
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Die
in dem erfindungsgemäßen Weichspüler enthaltenen
Wirkstoffe, sind in den erwähnten, nachveröffentlichten
deutschen Patentanmeldungen, auf die diese vorliegende Patentanmeldung
Bezug nimmt, hinreichend beschrieben. Eine detalliertere Beschreibung
der Wirkstoffe ist daher entbehrlich. Es handelt sich aber ganz
allgemein um solche Wirkstoffe, die Luftschadstoffe aufnehmen und
dauerhaft an sich binden können.
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Die
mit dem erfindungsgemäßen Weichspüler
behandelten Textilien können, wenn die Wirkstoffe die Luftschadstoffe
nach ausreichender Zeitdauer, z. B. nach einigen Tage, Wochen, Monaten
oder Jahren, aufgenommen und gebunden haben, oder wenn die Textilien
verschmutzt sind, einmalig oder mehrmalig einem Waschvorgang unterzogen
werden. Bei einem dem Vorgang der Schadstoffaufnahme nachfolgenden
Waschen der Textilien in einem herkömmlichen Waschvorgang,
beispielsweise in einer Waschmaschine, können die Wirkstoffe
mit den daran gebundenen oder von den Wirkstoffen jeweils aufgenommenen
Schadstoffen wieder heraus gewaschen werden. Im Falle einer erneuten
Verwendung eines erfindungsgemäßen Weichspülers
kann ein neuer, frischer Wirkstoff auf die Textilien aufgebracht werden.
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Neben
einer Reinigung der Raumluft von Schadstoffen kann der erfindungsgemäße
Weichspüler auch dafür sorgen, dass Schad- oder
Geruchsstoffe aus der Textilie aufgenommen oder gebunden werden.
Insbesondere diejenigen Schad- oder Geruchsstoffe, die bei der Herstellung
oder bei dem Transport der Textilien, z. B. auch zu deren Konservierung
oder zum Schutz vor Insekten oder Pilzen verwendet werden, stellen
nicht zu unterschätzende gesundheitliche Gefährdungen
der Personen dar, die diese Textilien verwenden, im Falle von Bekleidungsstücken
z. B. tragen. Herkömmliche Waschmittel können diese
Schad- oder Geruchsstoffe aus den Textilien oftmals nicht gründlich
herauswaschen.
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Das
erfindungsgemäße Weichmachungsmittel, welches
einen Wirkstoff aufweist, wie beispielsweise Sklereoproteine auf
der Basis von Keratinfasern, oder einen Wirkstoff enthält,
der auf der Basis von aufgespaltenen Zellwänden von Mikroorganismen
hergestellt ist, können die in den Textilien enthaltenen
Schad- oder Geruchsstoffe aufnehmen und dauerhaft binden. Neben
einer Reinigung der Raumluft kann also auch eine schad- oder geruchsstoffreduzierende
Wirkung in der Textilie selbst erhalten werden.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Mittel zur Reinigung der Raumluft
von Schad- oder Geruchsstoffen gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 8.
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Ein
solches Mittel ist aus der nachveröffentlichten deutschen
Patentanmeldung
DE 10 2006
008 996 des Anmelders bereits bekannt. Das vorbekannte
Mittel ist innerhalb eines herkömmlichen Reinigungs-, Wasch-
oder Pflegemittels ausgebildet und dient dazu, innerhalb einer Raumfläche
aufgebracht zu werden.
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Davon
ausgehend besteht die Aufgabe der Erfindung darin das Mittel des
Standes der Technik zu verbessern.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
8 und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass
das Mittel als Weichspüler ausgebildet ist und beim Waschen
von Textilien nach Art eines herkömmlichen Weichspülers
verwendbar ist.
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Zur
Erläuterung der Vorteile dieser Erfindung wird auf die
obigen Ausführungen verwiesen, um Wiederholungen zu vermeiden.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Waschen und/oder
Reinigen von Textilien gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 9.
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Bei
einem Verfahren des Standes der Technik, wie es in jedem Haushalt
durchgeführt wird, werden Textilien in ein Waschbehältnis
eingebracht. Dabei kann es sich z. B. um eine Waschmaschine oder im
Falle der Handwäsche um einen Wascheimer oder um ein Spülbecken
handeln.
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In
einem ersten Waschgang wird ein Waschmittel in das Waschbehältnis
eingebracht und in einem letzten Waschgang wird ein Weichspüler
mit der Textilie in Kontakt gebracht.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde das bekannte
Verfahren zu verbessern.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit einem Verfahren mit den
Merkmalen des Anspruches 9, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils,
und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet, dass
als Weichspüler ein Weichspüler nach einem der
Ansprüche 1 bis 7 verwendet wird.
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Die
Erfindung betrifft darüber hinaus ein Verfahren gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 10.
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Ein
bekanntes Verfahren zur Reinigung der Raumluft eines Raumes von
Schad- und/oder Geruchsstoffen ist in der nachveröffentlichten
deutschen Patentanmeldung des Anmelders
DE 10 2006 008 996 beschrieben.
Das bekannte Verfahren sieht vor, dass ein Reinigungsmittel, welches
Wirkstoffe enthält, die Schadstoffe aufnehmen oder binden
können, einfach oder mehrfach auf Raumflächen
aufgebracht wird.
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Hiervon
ausgehend besteht die Aufgabe der Erfindung darin, das bekannte
Verfahren zu vereinfachen.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
10, und weist demnach die folgenden Schritte auf:
- a)
Einbringen einer Textilie in ein Waschbehältnis, z. B.
in eine Waschmaschine oder in einen Wascheimer,
- b) Einbringen eines Weichspülers nach einem der Ansprüche
1 bis 7 in das Waschbehältnis,
- c) Anordnen der mit dem Weichspüler behandelten Textilie
in dem Raum.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht somit darin, eine Flüssigkeit,
die die Wirkstoffe enthält, nicht auf einer Raumfläche
aufzubringen, sondern Textilien mit einem Weichspüler zu
behandeln, wobei der Weichspüler neben einem Weichmachungsmittel auch
einen Wirkstoff enthält, der Schad- oder Geruchsstoffe
aufnimmt und/oder bindet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006008996 [0010, 0033, 0043]
- - DE 102006062239 [0011]
- - DE 102007024283 [0015]