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Die
Erfindung betrifft ein Innenausstattungspaneel mit mindestens einem
Beleuchtungselement, das einen Lichtleitkörper umfasst,
der in einer in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung
angeordnet ist, wobei der Lichtleitkörper eine Lichteintrittsfläche
sowie eine im Bereich einer im montierten Zustand des Innenausstattungspaneels
sichtbaren Paneeloberfläche angeordnete Lichtaustrittsfläche
umfasst. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines derartigen Innenausstattungspaneels.
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Ein
aus der
DE 103 31
076 A1 bekanntes und zur Simulation eines Sternenhimmels
in einer Flugzeugkabine geeignetes Innenausstattungspaneel weist
eine Mehrzahl von in dem Paneel ausgebildeten Aufnahmebohrungen
auf, in die jeweils eine Trägerbuchse eingeklebt ist. Jede
Trägerbuchse ist so in ihrer Aufnahmebohrung positioniert,
dass eine ihrer Stirnflächen bündig mit einer
sichtbaren Oberfläche des Paneels abschließt,
die im montierten Zustand des Paneels dem Innenraum der Flugzeugkabine
zugewandt ist. Zur Verbesserung des optischen Erscheinungsbilds
des Paneels sind die Stirnflächen der Trägerbuchsen
mit einer Lackierung versehen, die der Lackierung der sichtbaren
Paneeloberfläche entspricht. In jede Trägerbuchse
ist ein aus einem transparenten Material bestehender Lichtleitkörper mit
einer Lichteintrittsfläche eingesetzt, über die
von einer Leuchtdiode emittiertes Licht in den Lichtleitkörper
eingekoppelt wird. Eine Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
ist bündig mit der Stirnfläche der Trägerbuchse
und der sichtbaren Paneeloberfläche ausgerichtet.
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Bei
der Fertigung des aus dem Stand der Technik bekannten Innenausstattungspaneels
werden bis zu 100 Trägerbuchsen einzeln in die in dem Innenausstattungspaneel
vorgesehenen Aufnahmebohrungen eingeklebt und dabei so justiert,
dass ihre Stirnflächen bündig mit der sichtbaren
Paneeloberfläche abschließen. Anschließend
wird jede Trägerbuchse manuell mit einer Bohrung zur Aufnahme
des Lichtleitkörpers und der Leuchtdiode versehen. Um die
Positionierung der Lichtleitkörper in den Trägerbuchsen
zu erleichtern, wird in zumindest einem Abschnitt der in den Trägerbuchsen
ausgebildeten Bohrungen ein Innengewinde ausgebildet. Die Lichtleitkörper,
die an ihrer Außenfläche ein Außengewinde aufweisen,
können dann so in die in den Trägerbuchsen ausgebildeten
Bohrungen geschraubt werden, dass ihre Lichtaustritts flächen
bündig mit den Stirnflächen der Trägerbuchsen
und der sichtbaren Paneeloberfläche ausgerichtet sind.
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Die
Herstellung des Innenausstattungspaneels ist insbesondere aufgrund
der Justierungsschritte, die erforderlichen sind, um zu gewährleisten, dass
die Lichtaustrittsflächen der Lichtleitkörper
und die Stirnflächen der Trägerbuchsen bündig
mit der sichtbaren Paneeloberfläche ausgerichtet sind,
sehr zeitaufwändig und damit teuer. Darüber hinaus
besteht das Problem, dass das optische Erscheinungsbild der sichtbaren
Paneeloberfläche durch die in den Trägerbuchsen
ausgebildeten Bohrungen zur Aufnahme der Lichtleitkörper,
die bei normaler Beleuchtung als schwarze Punkte auf der sichtbaren
Paneeloberfläche erscheinen, beeinträchtigt wird.
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Die
Erfindung ist auf die Aufgabe gerichtet, ein mindestens ein Beleuchtungselement
umfassendes Innenausstattungspaneel bereitzustellen, das einfach
zu fertigen ist und ein verbessertes optisches Erscheinungsbild
aufweist. Ferner ist die Erfindung auf die Aufgabe gerichtet, ein
Verfahren zur Herstellung eines derartigen Innenausstattungspaneels
bereitzustellen.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe weist ein erfindungsgemäßes
Innenausstattungspaneel mindestens ein einen Lichtleitkörper
umfassendes Beleuchtungselement auf. Das erfindungsgemäße
Innenausstattungspaneel kann mit lediglich einem Beleuchtungselement
versehen sein. Vorzugsweise weist das erfindungsgemäße
Innenausstattungspaneel jedoch eine Mehrzahl von Beleuchtungselementen
auf, die jeweils einen Lichtleitkörper umfassen. Der Lichtleitkörper
des Beleuchtungselements ist in einer in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildeten Aufnahmebohrung angeordnet und umfasst eine Lichteintrittsfläche
sowie eine Lichtaustrittsfläche. Die Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers ist im Bereich einer im montierten
Zustand des Innenausstattungspaneels sichtbaren Paneeloberfläche
angeordnet. Wenn das erfindungsgemäße Innenausstattungspaneel
zur Verwendung als Wandverkleidungspaneel oder Deckenverkleidungspaneel
vorgesehen ist, wird unter der im montierten Zustand des Innenausstattungspaneels
sichtbaren Paneeloberfläche die Oberfläche des
Paneels verstanden, die im montierten Zustand des Innenausstattungspaneels
dem Raum zugewandt ist, dessen Wand oder Decke mit dem Innenausstattungspaneel
verkleidet ist.
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Das
erfindungsgemäße Innenausstattungspaneel zeichnet
sich dadurch aus, dass die sichtbare Paneeloberfläche sowie
die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers,
d. h. die Fläche des Lichtleitkörpers, die sich
im Bereich der sichtbaren Paneeloberfläche er streckt und
aus der durch den Lichtleitkörper geleitetes Licht aus
dem Lichtleitkörper austritt, mit einer kontinuierlichen
Lackschicht versehen sind. Mit anderen Worten, das erfindungsgemäße
Innenausstattungspaneel ist mit einer Lackschicht versehen, die sich
sowohl über die sichtbare Paneeloberfläche als auch über
die Lichtaustrittsfläche des Lichtkörpers erstreckt.
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Durch
das Aufbringen einer kontinuierlichen Lackschicht auf die sichtbare
Paneeloberfläche können kleinere Fertigungs- und
Montagetoleranzen, die dazu führen, dass die Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers nicht vollständig bündig
mit der sichtbaren Paneeloberfläche ausgerichtet ist, ausgeglichen
oder zumindest kaschiert werden. Dadurch wird der Justierungsaufwand
bei der Fertigung des Innenausstattungspaneels in vorteilhafter
Weise verringert. Darüber hinaus wird durch das Aufbringen
der kontinuierlichen Lackschicht auf die sichtbare Paneeloberfläche
und die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers auf
der im montierten Zustand des Innenausstattungspaneels für
einen Betrachter sichtbaren Seite des Innenausstattungspaneels eine
kontinuierliche Oberflächenschicht auf dem Innenausstattungspaneel
geschaffen. Wenn das in dem Innenausstattungspaneel vorgesehene
Beleuchtungselement nicht beleuchtet ist, d. h. aus der Lichtaustrittsfläche des
Lichtleitkörpers kein Licht austritt, wird die Lichtaustrittsfläche
von der durch die kontinuierliche Lackschicht gebildeten Oberflächenschicht
verdeckt und ist somit unsichtbar. Dadurch wird das optische Erscheinungsbild
des erfindungsgemäßen Innenausstattungspaneels
bei normaler Beleuchtung, d. h. dann wenn das Beleuchtungselement
nicht beleuchtet ist, in vorteilhafter Weise verbessert.
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Vorzugsweise
umfasst das erfindungsgemäße Innenausstattungspaneel
eine Lichtquelle, die dazu eingerichtet ist, Licht zu emittieren,
das über die Lichteintrittsfläche des Lichtleitkörpers
in den Lichtleitkörper einkoppelbar ist. Wenn das erfindungsgemäße
Innenausstattungspaneel eine Mehrzahl von Beleuchtungselementen
aufweist, kann jedes Beleuchtungselement eine separate Lichtquelle
aufweisen. Alternativ dazu ist es jedoch auch denkbar, das von einer
einzigen Lichtquelle emittierte Licht über die Lichteintrittsflächen
der Lichtleitkörper mehrerer oder aller in dem Innenausstattungspaneel
vorgesehener Beleuchtungselemente in die Lichtleitkörper dieser
Beleuchtungselemente einzukoppeln. Als Lichtquelle kann beispielsweise
eine Leuchtdiode eingesetzt werden.
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Die
Lichtquelle kann vorzugsweise mittels einer entsprechenden Steuereinrichtung
angesteuert werden. Mit Hilfe der Steuereinrichtung kann die Lichtquelle
so gesteuert werden, dass sie Licht mit einer gewünschten
Helligkeit, Licht mit einer gleichmäßi gen Helligkeit
oder Licht mit einer variierenden Helligkeit, wie z. B. ein blinkendes
oder ein flackerndes Licht, emittiert.
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Vorzugsweise
sind die Lichtquelle und die auf die sichtbare Paneeloberfläche
sowie die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
aufgebrachte kontinuierliche Lackschicht derart aufeinander abgestimmt,
dass das aus der Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
austretende und durch die Lackschicht abgestrahlte Licht eine gewünschte
Helligkeit und/oder eine gewünschte Farbe aufweist. Bei
dieser bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Innenausstattungspaneels
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Intensität,
d. h. die Helligkeit sowie die Farbe des über die Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers abgestrahlten Lichts durch die auf
die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
aufgebrachte Lackschicht beeinflusst werden.
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Das
Ausmaß der Beeinflussung der Helligkeit und der Farbe des
aus der Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
austretenden Lichts durch die auf die Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers aufgebrachte Lackschicht hängt
von der Farbe der Lackschicht, der Lichtdurchlässigkeitseigenschaften
der Lackschicht sowie der Lackschichtdicke ab. Wenn diese Parameter
der Lackschicht beispielsweise durch das gewünschte optische
Erscheinungsbild der sichtbaren Paneeloberfläche festgelegt
sind, können die Helligkeit und die Farbe des aus der Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers durch die Lackschicht abgestrahlten
Lichts durch eine entsprechende Auswahl und/oder eine entsprechende
Ansteuerung der Lichtquelle beeinflusst werden. Beispielsweise kann
eine Licht mit einer bestimmte Lichtfarbe emittierende Leuchtdiode
als Lichtquelle eingesetzt werden oder die Lichtquelle kann so angesteuert
werden, dass sie Licht mit einer gewünschten Helligkeit
emittiert.
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Wenn
in dem Beleuchtungselement des erfindungsgemäßen
Innenausstattungspaneels eine bestimmte Lichtquelle zum Einsatz
kommen soll, kann auch die auf die sichtbare Paneeloberfläche
sowie die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
aufgebrachte kontinuierliche Lackschicht hinsichtlich ihrer Farbe,
ihrer Lichtdurchlässigkeit sowie ihrer Schichtdicke variiert
werden, um eine gewünschte Helligkeit und Farbe des aus
der Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
austretenden und durch die Lackschicht abgestrahlten Lichts zu erhalten.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, sowohl die Parameter
der Lackschicht, d. h. beispielsweise die Farbe, die Lichtdurchlässigkeit
sowie die Schichtdicke der Lackschicht als auch die Parameter der
Lichtquelle, d. h. beispielsweise die Farbe sowie die Intensität,
d. h. die Helligkeit des von der Lichtquelle emittierten Lichts
wie gewünscht zu variieren.
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Bei
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Innenausstattungspaneels ist der Lichtleitkörper des Beleuchtungselements
unmittelbar in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten
Aufnahmebohrung angeordnet. Der Lichtleitkörper kann durch
Kleben in seiner Position in der in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildeten Aufnahmebohrung fixiert sein.
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Alternativ
dazu kann der Lichtleitkörper jedoch auch integriert mit
einem den Lichtleitkörper aufnehmenden Einsatz ausgebildet
sein. Der Lichtleitkörper ist dann in dem Einsatz angeordnet,
der seinerseits in die in dem Innenausstattungspaneel ausgebildete
Aufnahmebohrung eingesetzt ist. Ein in einem Einsatz aufgenommener
Lichtleitkörper ist besonders gut vor Beschädigungen
geschützt, die seine Lichtleiteigenschaften beeinträchtigen
könnten. Der Lichtleitkörper und der Einsatz können
in Form einer eigenständig handhabbaren Baugruppe vorliegen.
Eine den Lichtleitkörper und den Einsatz umfassende eigenständig
handhabbare Baugruppe kann auf einfache und zeitsparende Art und
Weise in einem einzigen Arbeitsschritt in die in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildete Aufnahmebohrung eingesetzt und durch Kleben in ihrer
Position in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung
fixiert werden.
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Der
Lichtleitkörper kann aus einem beliebigen lichtdurchlässigen
Material, wie z. B. Glas oder einem transparenten Kunststoff bestehen.
Vorzugsweise besteht der Lichtleitkörper jedoch aus Polycarbonat,
insbesondere Lexan® 953A. Der Einsatz
besteht vorzugsweise aus Kunststoff, wie z. B. Polyetherimid, insbesondere
Ultem® 9075. Dieses Material zeichnet
sich durch gute mechanische Eigenschaften sowie ein hervorragendes
Brandverhalten aus.
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Vorzugsweise
weist der Einsatz einen nach außen ragenden Flanschabschnitt
auf, der an einer der sichtbaren Paneeloberfläche gegenüberliegenden
Paneeloberfläche anliegt. Mit Hilfe des nach außen
ragenden Flanschabschnitts können der Einsatz und der in
dem Einsatz aufgenommene Lichtleitkörper auf einfache Art
und Weise in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung
positioniert werden. Darüber hinaus kann auf eine Oberfläche
des nach außen ragenden Flanschabschnitts, die mit der
der sichtbaren Paneeloberfläche gegenüberliegenden
Paneeloberfläche zusammenwirkt, und/oder auf die der sichtbaren
Paneeloberfläche gegenüberliegende Paneeloberfläche
ein Klebstoff aufgebracht werden, um den Einsatz mit dem darin aufgenommenen
Lichtleitkörper sicher in seiner Position in der in dem
Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung zu fixieren.
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Der
Einsatz kann eine im Bereich der sichtbaren Paneeloberfläche
angeordnete und die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
umgebende Stirnfläche umfassen. Diese Stirnfläche
des Einsatzes ist vorzugsweise ebenfalls mit der auf die sichtbare
Paneeloberfläche sowie die Lichtaustrittsfläche des
Lichtleitkörpers aufgebrachten kontinuierlichen Lackschicht
versehen. Dadurch wird sichergestellt, dass die im montierten Zustand
des Innenausstattungspaneels für einen Betrachter sichtbare
Seite des Innenausstattungspaneels auch dann ein einwandfreies optisches
Erscheinungsbild aufweist, wenn der Lichtleitkörper in
einem Einsatz aufgenommen ist.
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Beispielsweise
kann der Einsatz in Form einer Hülse ausgebildet sein,
in die der Lichtleitkörper eingesteckt werden kann. Die
in dem Innenausstattungspaneel ausgebildete Aufnahmebohrung kann einen
ersten Abschnitt umfassen, der sich von der sichtbaren Paneeloberfläche
in Richtung eine Paneelkerns erstreckt. Darüber hinaus
kann die in dem Innenausstattungspaneel ausgebildete Aufnahmebohrung
einen zweiten Abschnitt umfassen, der sich von der der sichtbaren
Paneeloberfläche gegenüberliegenden Paneeloberfläche
in Richtung des Paneelkerns erstreckt. Der Durchmesser des ersten
Abschnitts der Aufnahmebohrung ist vorzugsweise geringer als der
Durchmesser des zweiten Abschnitts der Aufnahmebohrung.
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Wenn
der Lichtleitkörper unmittelbar in die in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildete Aufnahmebohrung eingesetzt ist, weist der Lichtleitkörper vorzugsweise
einen ersten Abschnitt mit einem an den Durchmesser des ersten Abschnitts
der Aufnahmebohrung angepassten ersten Durchmesser sowie einen zweiten
Abschnitt mit einem an den Durchmesser des zweiten Abschnitts der
Aufnahmebohrung angepassten zweiten Durchmesser auf.
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Vorzugsweise
ist der Lichtleitkörper jedoch zylindrisch ausgebildet
und in einem in Form einer Hülse ausgebildeten Einsatz
aufgenommen, der einen ersten Abschnitt mit einem an den Durchmesser des
ersten Abschnitts der Aufnahmebohrung angepassten ersten Durchmesser
sowie einen zweiten Abschnitt mit einem an den Durchmesser des zweiten
Abschnitts der Aufnahmebohrung angepassten zweiten Durchmesser umfasst.
In seinem zweiten Abschnitt kann der Einsatz beispielsweise mit
einer Innenbohrung zur Aufnahme einer in Form einer Leuchtdiode
oder dergleichen ausgebildeten Lichtquelle versehen sein. Die Lichteintrittsfläche
des Lichtleitkörpers ist dann vorzugsweise derart im Bereich
der in dem zweiten Abschnitt des Einsatzes ausgebildeten Innenbohrung
angeordnet, dass das von der Lichtquelle emittierte Licht ungehindert
in die Lichteintrittsfläche des Lichtleitkörpers
eingekop gelt werden kann. Der Lichtleitkörper erstreckt
sich dann vorzugsweise durch den ersten Abschnitt des Einsatzes
in Richtung der sichtbaren Paneeloberfläche.
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Alternativ
dazu kann die in dem Innenausstattungspaneel ausgebildete Aufnahmebohrung auch
im Wesentlichen zylindrisch geformt sein und einen im Wesentlichen
konstanten Durchmesser aufweisen.
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Wenn
der Lichtleitkörper unmittelbar in die in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildete Aufnahmebohrung eingesetzt ist, ist der Lichtleitkörper
dann vorzugsweise im Wesentlichen zylindrisch geformt und weist
einen an den konstanten Durchmesser der Aufnahmebohrung angepassten
konstanten Durchmesser auf.
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Wenn
der Lichtleitkörper dagegen in einem Einsatz aufgenommen
ist, kann der Einsatz im Wesentlichen zylindrisch geformt sein und
einen an den konstanten Durchmesser der Aufnahmebohrung angepassten
konstanten Durchmesser aufweisen.
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Schließlich
kann die in dem Innenausstattungspaneel ausgebildete Aufnahmebohrung
auch im Wesentlichen konisch geformt sein und einen in Richtung
der sichtbaren Paneeloberfläche abnehmenden Durchmesser
aufweisen. Eine im Wesentlichen konisch geformte Aufnahmebohrung
mit einem in Richtung der der sichtbaren Paneeloberfläche
gegenüberliegenden Paneeloberfläche abnehmenden Durchmesser
ist ebenfalls denkbar.
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Wenn
der Lichtleitkörper unmittelbar in die in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildete Aufnahmebohrung eingesetzt ist, ist der Lichtleitkörper
dann vorzugsweise im Wesentlichen konisch geformt und weist einen
an den variierenden Durchmesser der Aufnahmebohrung angepassten
variierenden Durchmesser auf.
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Wenn
der Lichtleitkörper dagegen in einem Einsatz aufgenommen
ist, kann der Einsatz im Wesentlichen konisch geformt sein und einen
an den variierenden Durchmesser der Aufnahmebohrung angepassten
variierenden Durchmesser aufweisen.
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Ein
erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines
Innenausstattungspaneels mit mindestens einem Beleuchtungselement
umfasst das Ausbilden einer Aufnahmebohrung in dem Innenausstattungspaneel.
Ein Lichtleitkörper mit einer Lichteintrittsfläche
sowie einer Lichtaustrittsfläche wird derart in der in
dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung angeordnet,
dass die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
im Bereich einer im montierten Zustand des Innenausstattungspa neels
sichtbaren Paneeloberfläche angeordnet ist. Vorzugsweise
wird der Lichtleitkörper durch Kleben in der in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildeten Aufnahmebohrung befestigt. Die sichtbare Paneeloberfläche
sowie die Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers
werden mit einer kontinuierlichen Lackschicht versehen.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens zur Herstellung eines Innenausstattungspaneels wird ein nach
dem Anordnen des Lichtleitkörpers in der in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildeten Aufnahmebohrung über die sichtbare Paneeloberfläche hinausragender
Abschnitt des Lichtleitkörpers abgeschliffen, um die Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers bündig mit der im montierten
Zustand des Innenausstattungspaneels sichtbaren Paneeloberfläche auszurichten.
Vorzugsweise erfolgt das Abschleifen eines etwaigen über
die sichtbare Paneeloberfläche hinausragenden Abschnitts
des Lichtleitkörpers vor dem Aufbringen der kontinuierlichen
Lackschicht auf die sichtbare Paneeloberfläche sowie die
Lichtaustrittsfläche des Lichtleitkörpers. Das
Abschleifen eines etwaigen über die sichtbare Paneeloberfläche
hinausragenden Abschnitts des Lichtleitkörpers hat den
Vorteil, dass auf eine aufwändige Justierung des Lichtleitkörpers
in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung
zur bündigen Ausrichtung der Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers mit der sichtbaren Paneeloberfläche
verzichtet werden kann.
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Wenn
der Lichtleitkörper so geformt und/oder so in der in dem
Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung angeordnet
ist, dass er keinen über die sichtbare Paneeloberfläche hinausragenden
Abschnitt aufweist, kann selbstverständlich auf das Abschleifen
verzichtet werden. Ferner ist es insbesondere bei einem Innenausstattungspaneel,
das eine Vielzahl von Beleuchtungselementen aufweist, denkbar, dass
einige Lichtleitkörper einen über die sichtbare
Paneeloberfläche hinausragenden Abschnitt aufweisen, während
andere Lichtleitkörper keinen über die sichtbare
Paneeloberfläche hinausragenden Abschnitt besitzen. In
einem derartigen Fall wird vorzugsweise die sichtbare Paneeloberfläche
großflächig überschliffen, um alle die sichtbare
Paneeloberfläche hinausragenden Lichtleitkörperabschnitte
zu entfernen und sicherzustellen, dass die Lichtaustrittsflächen
aller Lichtleitkörper bündig mit der sichtbaren
Paneeloberfläche ausgerichtet sind.
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Vorzugsweise
wird eine Lichtquelle bereitgestellt und so angeordnet, dass von
ihr emittiertes Licht über die Lichteintrittsfläche
des Lichtleitkörpers in den Lichtleitkörper einkoppelbar
ist. Grundsätzlich kann für jedes Beleuchtungselement
des Innenausstattungspaneels eine Lichtquelle bereitgestellt werden.
Alternativ dazu ist es jedoch auch denkbar, eine Lichtquelle bereitzustellen
und so anzuordnen, dass von ihr emittiertes Licht über
die Lichteintrittsflächen der Lichtleitkörper
mehrerer oder aller in dem Innenausstattungspaneel vorgesehener
Beleuchtungselemente in die Lichtleitkörper dieser Beleuchtungselemente
einkoppelbar ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
eines Innenausstattungspaneels kann der Lichtleitkörper
unmittelbar in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten
Aufnahmebohrung angeordnet werden. Vorzugsweise wird der Lichtleitkörper
jedoch gemeinsam mit einem integriert mit dem Lichtleitkörper
ausgebildeten und den Lichtleitkörper aufnehmenden Einsatz
in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung
angeordnet. Der Einsatz mit dem in dem Einsatz aufgenommen Lichtleitkörper
kann durch Kleben in seiner Position in der in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildeten Aufnahmebohrung fixiert werden. Ein in einem Einsatz
aufgenommener Lichtleitkörper ist insbesondere bei der
Montage in der in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung
besonders gut vor Beschädigungen geschützt, die
seine Lichtleiteigenschaften beeinträchtigen könnten.
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Vorzugsweise
werden der Lichtleitkörper und der Einsatz derart in der
in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung angeordnet,
dass ein nach außen ragender Flanschabschnitt des Einsatzes
an einer der sichtbaren Paneeloberfläche gegenüberliegenden
Paneeloberfläche anliegt. Zur sicheren Fixierung des Einsatzes
und des Lichtleitkörpers in ihrer Position in der in dem
Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung können
eine Oberfläche des Flanschabschnitts und die mit der Oberfläche
des Flanschabschnitts zusammenwirkende der sichtbaren Paneeloberfläche
gegenüberliegende Paneeloberfläche miteinander
verklebt werden.
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Wenn
der Lichtleitkörper bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren zur Herstellung eines Innenausstattungspaneels mit einem
den Lichtleitkörper aufnehmenden Einsatz in der in dem
Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung angeordnet
wird, sieht das Verfahren vorzugsweise ferner vor, dass ein nach
dem Anordnen des Einsatzes mit dem Lichtleitkörper in der
in dem Innenausstattungspaneel ausgebildeten Aufnahmebohrung über
die sichtbare Paneeloberfläche hinausragender Abschnitt
des Einsatzes abgeschliffen wird. Das Abschleifen eines etwaigen über
die sichtbare Paneeloberfläche hinausragenden Abschnitts
des Einsatzes erfolgt vorzugsweise in einem Arbeitsgang mit dem Abschleifen
eines etwaigen über die sichtbare Paneeloberfläche
hinausragenden Abschnitts des Lichtleitkörpers. Dadurch
wird sicherge stellt, dass eine im Bereich der sichtbaren Paneeloberfläche
angeordnete Stirnfläche des Einsatzes bündig mit
der sichtbaren Paneeloberfläche sowie der Lichtaustrittsfläche des
Lichtleitkörpers ausgerichtet ist.
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Wenn
der Einsatz so geformt und/oder so in der in dem Innenausstattungspaneel
ausgebildeten Aufnahmebohrung angeordnet ist, dass er keinen über
die sichtbare Paneeloberfläche hinausragenden Abschnitt
aufweist, kann selbstverständlich auf das Abschleifen verzichtet
werden. Ferner ist es insbesondere bei einem Innenausstattungspaneel,
das eine Vielzahl von Beleuchtungselementen aufweist, denkbar, dass
einige Einsätze einen über die sichtbare Paneeloberfläche
hinausragenden Abschnitt aufweisen, während andere Einsätze
keinen über die sichtbare Paneeloberfläche hinausragenden
Abschnitt besitzen. In einem derartigen Fall wird vorzugsweise die
sichtbare Paneeloberfläche großflächig überschliffen,
um alle die sichtbare Paneeloberfläche hinausragenden Einsatzabschnitte
zu entfernen und sicherzustellen, dass die Stirnflächen
aller Einsätze bündig mit den Lichtaustrittsflächen
der Lichtleitkörper und der sichtbaren Paneeloberfläche ausgerichtet
sind.
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Wenn
der Lichtleitkörper in einem Einsatz aufgenommen ist, der
eine im Bereich der sichtbaren Paneeloberfläche angeordnete
Stirnfläche umfasst, sieht das erfindungsgemäße
Verfahren zur Herstellung eines Innenausstattungspaneels vorzugsweise ferner
vor, dass die im Bereich der sichtbaren Paneeloberfläche
angeordnete Stirnfläche des Einsatzes ebenfalls mit der
auf die sichtbare Paneeloberfläche sowie die Lichtaustrittsfläche
des Lichtleitkörpers aufgebrachten kontinuierlichen Lackschicht
versehen wird.
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Ein
erfindungsgemäßes Innenausstattungspaneel, das
eine Mehrzahl von Beleuchtungselementen umfasst, ist besonders gut
zur Verwendung in einer Flugzeugkabine geeignet. Beispielsweise
kann ein als Deckenverkleidungspaneel ausgebildetes erfindungsgemäßes
Innenausstattungspaneel zur Simulation eines Sternenhimmels in der
Flugzeugkabine eingesetzt werden.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden
nun anhand der beigefügten schematischen Figuren näher
erläutert, von denen
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1 einen
Ausschnitt eines ersten Ausführungsbeispiels eines eine
Mehrzahl von Beleuchtungselementen umfassenden erfindungsgemäßen Innenausstattungspaneels
im Querschnitt zeigt,
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2 einen
Ausschnitt eines zweiten Ausführungsbeispiels eines eine
Mehrzahl von Beleuchtungselementen umfassenden erfindungsgemäßen Innenausstattungspaneels
im Querschnitt zeigt und
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3 einen
Ausschnitt eines dritten Ausführungsbeispiels eines eine
Mehrzahl von Beleuchtungselementen umfassenden erfindungsgemäßen Innenausstattungspaneels
im Querschnitt zeigt.
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Ein
in 1 in einer Ausschnittsdarstellung gezeigtes Innenausstattungspaneel 10 umfasst
eine Mehrzahl von verteilt in dem Innenausstattungspaneel angeordneten
Beleuchtungselementen 12. Das Innenausstattungspaneel 10 ist
dazu vorgesehen, als Deckenverkleidungspaneel in einer Flugzeugkabine
eingesetzt zu werden. Die Beleuchtungselemente 12 dienen
dazu, auf Wunsch einen Sternenhimmel zu simulieren.
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Jedes
Beleuchtungselement 12 umfasst einen zylindrisch geformten
Lichtleitkörper 14, der an einem ersten Ende eine
Lichteintrittsfläche 16 und an einem zweiten Ende
eine Lichtaustrittsfläche 18 aufweist. Der Lichtleitkörper 14 besteht
aus Lexan® 953A und ist in einem
aus Ultem® 9075 bestehenden und
in Form einer hohlzylindrischen Hülse ausgebildeten Einsatz 20 aufgenommen.
Der Einsatz 20 und der in dem Einsatz 20 aufgenommene
Lichtleitkörper 14 des Beleuchtungselements 12 sind
in einer Aufnahmebohrung 22 angeordnet, die in dem Innenausstattungspaneel 10 ausgebildet
ist und sich durch das Innenausstattungspaneel 10 erstreckt.
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Wie
aus 1 ersichtlich wird, sind die Lichtaustrittsfläche 18 des
Lichtleitkörpers 14 sowie eine die Lichtaustrittsfläche 18 des
Lichtleitkörpers 14 umgebende kreisringförmige
Stirnfläche 24 des Einsatzes 20 im Bereich
einer im montierten Zustand des Innenausstattungspaneels 10 für
einen Betrachter sichtbaren Paneeloberfläche 26 angeordnet
und bündig zu der sichtbaren Paneeloberfläche 26 ausgerichtet.
Auf die sichtbare Paneeloberfläche 26, die Stirnfläche 24 des
Einsatzes 20 und die Lichtaustrittsfläche 18 des
Lichtleitkörpers 14 ist eine kontinuierliche Lackschicht
aufgebracht.
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Die
in dem Innenausstattungspaneel 10 ausgebildete Aufnahmebohrung 22 weist
einen ersten Abschnitt 30 auf, der sich von der sichtbaren
Paneeloberfläche 26 in Richtung eines Paneelkerns
erstreckt. Darüber hinaus umfasst die in dem Innenausstattungspaneel 10 ausgebildete
Aufnahmebohrung 22 einen zweiten Abschnitt 32, der
sich von einer der sichtbaren Paneeloberfläche 26 gegenüberliegenden Paneeloberfläche 34 in
Richtung des Paneelkerns erstreckt. Der Durchmesser DA1 des
ersten Abschnitts 30 der Aufnahmebohrung 22 ist
geringer als der Durchmesser DA2 des zweiten
Abschnitts 32 der Aufnahmebohrung 22.
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Der
den Lichtleitkörper 14 aufnehmende Einsatz 20 umfasst
einen ersten Abschnitt 36, der einen an den Durchmesser
DA1 des ersten Abschnitts der Aufnahmebohrung 22 angepassten
ersten Außendurchmesser aufweist. Ein zweiter Abschnitt 38 des Einsatzes 20 weist
einen an den Durchmesser DA2 des zweiten
Abschnitts 32 der Aufnahmebohrung 22 angepassten
zweiten Außendurchmesser auf. Im Bereich seines zweiten
Abschnitts 38 ist der Einsatz 20 mit einer Innenbohrung 40 versehen,
die dazu vorgesehen ist, eine in Form einer Leuchtdiode ausgebildete
Lichtquelle 42 aufzunehmen. Von der Lichtquelle 42 emittiertes
Licht ist über die Lichteintrittsfläche 16 des
Lichtleitkörpers 14 in den Lichtleitkörper 14 einkoppelbar.
Schließlich umfasst der Einsatz 20 einen radial
nach außen ragenden Flanschabschnitt 44, der an
der der sichtbaren Paneeloberfläche 26 gegenüberliegenden
Paneeloberfläche 34 anliegt.
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Durch
die auf die sichtbare Paneeloberfläche 26, die
Stirnfläche 24 des Einsatzes 20 sowie
die Lichtaustrittsfläche 18 des Lichtleitkörpers 14 aufgebrachte
Lackschicht 28 wird ein hervorragendes optisches Erscheinungsbild
des Innenausstattungspaneels 10 gewährleistet,
da die Stirnfläche 24 des Einsatzes 20 sowie
die Lichtaustrittsfläche 18 des Lichtleitkörpers 14 bei
normaler Beleuchtung, d. h. dann, wenn die Lichtquelle 42 kein
Licht emittiert, nicht sichtbar sind. Allerdings muss berücksichtigt
werden, dass das aus der Lichtaustrittsfläche 18 des
Lichtleitkörpers 14 austretende Licht durch die
Lackschicht 28 abgestrahlt wird. Die Farbe und die Intensität,
d. h. die Helligkeit des von der Lichtquelle 42 emittierten Lichts
und die Farbe, die Lichtdurchlässigkeit sowie die Schichtdicke
der Lackschicht 28 sind daher derart aufeinander abgestimmt,
dass das aus der Lichtaustrittsfläche 18 des Lichtleitkörpers 14 austretende und
durch die Lackschicht 28 abgestrahlte Licht für einen
Betrachter eine gewünschte Helligkeit und Farbe aufweist.
Darüber hinaus wird die Lichtquelle 42 von einer
in der Figur nicht gezeigten Steuereinheit so angesteuert, dass
die Lichtquelle 42, je nach Wunsch, Licht mit einer gleichbleibenden
Helligkeit oder, zur Erzeugung eines flackernden oder blinkenden
Lichts, Licht mit einer variierenden Helligkeit emittiert.
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Bei
der Herstellung des Innenausstattungspaneels 10 wird zunächst
die gewünschte Anzahl an Aufnahmebohrungen 22 in
dem Innenausstattungspaneel 10 ausgebildet. Anschließend
wird in jede Aufnahmebohrung 22 ein mit einem Einsatz 20 zu
einer eigenständig handhabbaren Baugruppe vormontierter
Lichtleitkörper 14 eingesetzt. Der Einsatz 20 und
der Lichtleitkörper 14 werden dabei derart in
der Aufnahmebohrung 22 angeordnet, dass der radial nach
außen ragende Flanschabschnitt 44 des Einsatzes 20 in
Anlage an die der sichtbaren Paneeloberfläche 26 gegenüberliegende
Paneeloberfläche 34 gerät. Die Befestigung
der Einsätze 20 und der Lichtleitkörper 14 in
den Aufnahmebohrungen 22 erfolgt durch Kleben.
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Eine
in Form einer Leuchtdiode ausgebildete Lichtquelle 42 kann
in der in dem zweiten Abschnitt 38 eines jeden Einsatzes 20 ausgebildeten
Innenbohrung 40 angeordnet werden, nachdem der Einsatz 20 mit
dem Lichtleitkörper 14 in seiner entsprechenden
Aufnahmebohrung 22 positioniert worden ist. Alternativ
dazu ist es jedoch auch möglich, die Lichtquelle 42 in
der in dem zweiten Abschnitt 38 des Einsatzes 20 ausgebildeten
Innenbohrung 40 anzuordnen, bevor der Einsatz 20 mit
dem Lichtleitkörper 14 in der Aufnahmebohrung 22 angeordnet
wird.
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Nach
dem Anordnen der je einen Einsatz 20 sowie einen Lichtleitkörper 14 umfassenden
Baugruppen in den in dem Innenausstattungspaneel 10 ausgebildeten
Aufnahmebohrungen 22 werden etwaige über die sichtbare
Paneeloberfläche 26 hinausragende Abschnitte der
Lichtleitkörper 14 und der Einsätze 20 durch
großflächiges Überschleifen des Paneels 10 abgeschliffen.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Lichtaustrittsflächen 18 aller
Lichtleitkörper 14 sowie die Stirnflächen 24 aller
Einsätze 20 bündig mit der sichtbaren
Paneeloberfläche 26 ausgerichtet sind.
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In
einem letzten Schritt werden die sichtbare Paneeloberfläche 26,
die Lichtaustrittsflächen 18 der Lichtleitkörper 14 sowie
die die Lichtaustrittsflächen 18 der Lichtleitkörper 14 umgebenden
Stirnflächen 24 der Einsätze 20 mit
der kontinuierlichen Lackschicht 28 versehen. Beim Aufbringen
der Lackschicht 28 wird die Schichtdicke der Lackschicht 28 so
angepasst, dass durch die Lackschicht 28 abgestrahltes
Licht der Lichtquelle 42 eine gewünschte Farbe
sowie eine gewünschte Helligkeit aufweist.
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Das
in 2 in einer Ausschnittsdarstellung gezeigte Innenausstattungspaneel 10 unterscheidet sich
von der in 1 dargestellten Anordnung durch die
Ausgestaltung der Aufnahmebohrung 22, des Einsatzes 20 sowie
des Lichtleitkörpers 14. Bei dem Paneel 10 gemäß 2 weist
die Aufnahmebohrung 22 eine zylindrische Form mit einem
konstanten Durchmesser DA auf. Der in Form
einer hohlzylindrischen Hülse ausgebildete Einsatz 20 weist
einen an den konstanten Durchmesser DA der
Aufnahmebohrung 22 angepassten konstanten Außendurchmesser
auf.
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Im
Unterschied zu der Ausgestaltung des in 1 dargestellten
Innenausstattungspaneels 10 erstreckt sich der Lichtleitkörper 14 von
der sichtbaren Paneeloberfläche 26 bis zu einer
Stirnfläche 46 des Flanschabschnitts 44.
Alternativ dazu könnte der Lichtleitkörper 14 jedoch
auch mit einer geringeren Länge ausgebildet sein als der
Einsatz 20. Die Lichteintrittsfläche 16 des
Lichtleitkörpers 14 wäre dann innerhalb
des Einsatzes 20 angeordnet.
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Im übrigen
entspricht der Aufbau des Innenausstattungspaneels 10 gemäß 2 dem
Aufbau der Anordnung gemäß 1. Das im
Zusammenhang mit dem in 1 dargestellten Paneel 10 beschriebene
Herstellungsverfahren wird auch zur Herstellung des Innenausstattungspaneels 10 gemäß 2 eingesetzt.
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Das
in 3 in einer Ausschnittsdarstellung gezeigte Innenausstattungspaneel 10 unterscheidet sich
von der in 1 dargestellten Anordnung ebenfalls
durch die Ausgestaltung der Aufnahmebohrung 22, des Einsatzes 20 sowie
des Lichtleitkörpers 14. Bei dem Paneel 10 gemäß 3 weist
die Aufnahmebohrung 22 eine konische Form mit einem in
Richtung der sichtbaren Paneeloberfläche 26 abnehmenden
Durchmesser DA auf. Der Einsatz 20 weist
einen an den in Richtung der sichtbaren Paneeloberfläche 26 abnehmenden
Durchmesser DA der Aufnahmebohrung 22 angepassten
in Richtung der sichtbaren Paneeloberfläche 26 abnehmenden
Außendurchmesser auf.
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Der
Lichtleitkörper 14 erstreckt sich von der sichtbaren
Paneeloberfläche 26 bis zu zur Stirnfläche 46 des
Flanschabschnitts 44. Alternativ dazu könnte der
Lichtleitkörper 14 jedoch auch mit einer geringeren
Länge ausgebildet sein als der Einsatz 20. Die Lichteintrittsfläche 16 des
Lichtleitkörpers 14 wäre dann innerhalb
des Einsatzes 20 angeordnet.
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Im übrigen
entspricht der Aufbau des Innenausstattungspaneels 10 gemäß 3 dem
Aufbau der Anordnung gemäß 1. Das im
Zusammenhang mit dem in 1 dargestellten Paneel 10 beschriebene
Herstellungsverfahren wird auch zur Herstellung des Innenausstattungspaneels 10 gemäß 3 eingesetzt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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