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DE102004010974B4 - Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug - Google Patents

Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug Download PDF

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Abstract

Beleuchtungskomponente (10), insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, wobei die Beleuchtungskomponente (10) eine Sichtseite (5a) und eine der Sichtseite (5a) zugewandte Dekorschicht (1) aufweist, wobei die Dekorschicht (1) in wenigstens einem ersten Bereich (3) transluzent ist und in wenigstens einem zweiten nicht transluzenten Bereich (4) ein Dekormaterial (40) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine erste Bereich (3) der Dekorschicht (1) aus dem Dekormaterial (40) ausgearbeitet vorgesehen ist, wobei die Dekorschicht (1) im ersten Bereich (3) ein transparentes oder transluzentes Beleuchtungsmaterial (30) aufweist, wobei das Beleuchtungsmaterial (30) mit dem Dekormaterial (40) im Übergangsbereich zwischen dem wenigstens einen ersten und zweiten Bereich (3, 4) verbunden ist, wobei das Dekormaterial (40) ein textiles Oberflächenmaterial ist und wobei das Beleuchtungsmaterial (30) als vorgefertigter oder vorgeformter Einleger ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, wobei die Beleuchtungskomponente eine Sichtseite und eine der Sichtseite zugewandte Dekormaterialschicht aufweist.
  • Solche Beleuchtungskomponenten sind an sich allgemein bekannt, beispielsweise ist es bekannt, aus transparenten bzw. transluzenten Kunststoffmaterialien bestehende Dekormaterialschichten, die beispielsweise Teile von Türinnenverkleidungen von Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, bilden, von hinten, d. h. von einer der Sichtseite abgewandten Seite der Türinnenverkleidung derart zu beleuchten, dass die Türinnenverkleidung bzw. Teile davon beispielsweise zum Hinweis auf Gefahrensituationen beleuchtbar sind. Ferner ist aus der Druckschrift WO 02/061380 A2 eine Hinterleuchtungsmethode für ein Verkleidungsteil bekannt und es ist aus der US 55 16 143 A eine Abdeckung mit einem transparenten Formteil für ein Airbagmodul bekannt.
  • Beim Stand der Technik ist es jedoch zumindest nicht dauerhaft, d. h. mit einer großen Lebensdauer der Komponente, möglich, Oberflächen von vorzugsweise flächigen Komponenten in Fahrzeugen, insbesondere Verkleidungsoberflächen der Türen, der Rückenteilen von Sitzen, des Armaturenbrettes, des Fahrzeugdaches bzw. des Fahrzeugdachhimmels und dergleichen, derart auszugestalten, dass sie einerseits als Beleuchtungskomponente oder als Ein- bzw. Ausgabeeinheiten einsetzbar sind und andererseits in textilen Oberflächenmaterialien wie beispielsweise Kunstleder, Alcantara, Echtleder oder dergleichen eingebettet sind, da solche Obermaterialien nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand hinterleuchtet werden können, sofern sie nicht transluzent sind.
  • Es stellt sich daher die Aufgabe, eine Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, zu schaffen, die die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
  • Die Aufgabe wird durch eine Beleuchtungskomponente gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Die Dekormaterialschicht soll im folgenden als eine im wesentlichen durchgängige Schicht verstanden werden, die – zumindest optisch – zur Sichtseite der Komponente hin die äußere Oberfläche der Beleuchtungskomponente bildet. Es ist bei dieser Gestaltung von Vorteil, dass sich die Anteile des ersten (transluzenten) Bereichs der Beleuchtungskomponente bzw. der Dekormaterialschicht weitgehend nahtlos und optisch zurückhaltend in die weitgehend von dem Dekormaterial bestimmte gesamte Oberfläche der Beleuchtungskomponente einfügen. Es kann erfindungsgemäß selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass die Anteile des ersten Bereichs etwas von der sonstigen Oberfläche (des Dekormaterials) der Beleuchtungskomponente hervorstehen oder zurückbleiben – beispielsweise zur haptischen Erkennungsmöglichkeit dieser ersten Bereiche etwa durch blinde oder sehbeeinträchtigte Benutzer –, jedoch ist die Dekormaterialschicht auch bei einer solchen Ausbildung erfindungsgemäß weitgehend durchgängig, d. h. in der Regel ohne allzu große, für einen Benutzer sichtbare bzw. haptisch erkennbare Erhöhungen zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß ist der wenigstens eine erste Bereich der Dekormaterialschicht aus dem Dekormaterial ausgearbeitet. die Dekormaterialschicht weist im ersten Bereich ein Beleuchtungsmaterial auf. Ferner ist das Beleuchtungsmaterial mit dem Dekormaterial im Übergangsbereich zwischen dem wenigstens einen ersten und zweite Bereich verbunden. Es ist bevorzugt, dass eine transluzente Kaschierschicht entweder auf der der Sichtseite zugewandten Seite der Dekormaterialschicht oder auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht angeordnet ist. Das Beleuchtungsmaterial soll im folgenden als ein wenigstens teilweise transparentes oder wenigstens teilweise transluzentes Material, vorzugsweise ein einheitlich transparentes bzw. transluzentes Material, verstanden werden, das sich vom Dekormaterial – ein textiles Oberflächenmaterial wie beispielsweise ein (Stoff-)Gewebe, ein (Stoff-)Gewirke, ein Vliesmaterial, Kunstleder, Alcantara, Echtleder oder dergleichen – unterscheidet. Hierdurch ist es vorteilhafterweise möglich, dass eine dauerhafte und haltbare Beleuchtungskomponente kostengünstig dadurch hergestellt wird, dass in der Dekormaterialschicht der erste (transluzente bzw. transparente) Bereich neben dem zweiten Bereich angeordnet ist. Um eine Gestaltung eines solchen Übergangs zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich derart zu gewährleisten, dass auf Dauer dieser Übergang weder ein Angriffspunkt für mechanische Zerstörungen der Beleuchtungskomponente darstellt noch in diesem Übergangsbereich die Möglichkeit besteht, dass Feuchtigkeit und Schmutz unter die Dekormaterialschicht dringt und die darunterliegenden Materialien zu beschmutzen, ist erfindungsgemäß die transluzente bzw. transparente Kaschierschicht vorgesehen. Hierdurch werden insbesondere elektrische Materialien bzw. elektrische Bauteile „unterhalb” der Dekormaterialschicht, d. h. auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht, geschützt. Durch diesen Schutz wird vermieden, dass solche elektrischen Bauteile, insbesondere eine Lichtquelle bzw. ein Schalter, vorübergehend oder dauerhaft außer Funktion gesetzt bzw. zerstört werden.
  • Bevorzugt ist weiterhin, dass eine Lichtquelle auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht angeordnet ist. Hierdurch ist in einfacher Weise eine Beleuchtung der Beleuchtungskomponente möglich. Die Lichtquelle kann dabei entweder direkt unterhalb eines zu beleuchtenden ersten Bereichs angeordnet sein oder aber es kann das Licht der Lichtquelle mittels eines Lichtleitkörpers bzw. einer Lichtleitschicht zum ersten Bereich geführt vorgesehen sein.
  • Weiterhin ist bevorzugt, dass auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht eine Polsterschicht angeordnet ist. Hierdurch kann in einfacher Weise eine für einen Benutzer der Beleuchtungskomponente angenehme Haptik erzielt werden. Die Polsterschicht kann darüber hinaus mit dem Beleuchtungsmaterial verbunden vorgesehen sein. Dies bedeutet, dass das Beleuchtungsmaterial auch Polstereigenschaften aufweist bzw. dass die Polsterschicht – zumindest im ersten Bereich – auch transluzent bzw. transparent vorgesehen ist.
  • Ferner ist bevorzugt, dass die Lichtquelle in die Polsterschicht integriert vorgesehen ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß möglich, dass die Lichtquelle mechanisch geschützt angeordnet wird.
  • Darüber hinaus ist auch bevorzugt, dass die Beleuchtungskomponente eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere einen Schalter, aufweist. Hierdurch kann die Beleuchtungskomponente nicht nur als Ausgabeeinrichtung herangezogen werden, d. h. zur Darstellung bzw. Übermittlung von Informationen an einen Benutzer der Beleuchtungskomponente, sondern es kann die Beleuchtungskomponente auch als Eingabeeinrichtung bzw. als Betätigungsvorrichtung herangezogen werden, d. h zur Eingabe von Informationen durch den Benutzer.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der nachfolgenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • 1 und 2 zeigen einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente ohne bzw. mit einer rückwärtigen Polsterschicht.
  • 3 und 4 zeigen einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente mit in die Polsterschicht integrierter Lichtquelle ohne bzw. mit einer Trägerschicht.
  • 1 zeigt einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 (ohne eine rückwärtige Polsterschicht). Die Beleuchtungskomponente 10 weist eine Dekormaterialschicht 1 auf. Relativ zu der Dekormaterialschicht 1 weist die Beleuchtungskomponente 10 eine in der 1 oben dargestellte Sichtseite 5a und eine unten dargestellte rückwärtige, d. h. der Sichtseite 5a abgewandte Seite 5b auf. Die Dekormaterialschicht 1 weist einen ersten (transluzenten bzw. transparenten) Bereich 3 und einen zweiten (nicht transluzenten) Bereich 4 auf. Die Beleuchtungskomponente 10 umfasst im zweiten Bereich 4 ein textiles Dekormaterial 40, insbesondere ein Gewebe und/oder ein Kunstleder und/oder Alcantara und/oder Echtleder oder dergleichen. Der erste Bereich 3 ist erfindungsgemäß aus Ausnehmung bzw. Ausstanzung aus dem zweiten Bereich 4 bzw. aus dem Dekormaterial 40 vorgesehen und umfasst ein transluzentes oder transparentes Beleuchtungsmaterial 30. Eine Lichtquelle 2 – insbesondere eine Glühlampe bzw. eine Gasentladungslampe, bevorzugt jedoch eine Leuchtdiode (LED) oder eine organische Leuchtdiode (OLED) oder eine Elektrolumineszenz-Folie (EL-Folie) – ist auf der rückwärtigen Seite 5b, die auch als Rückseite 5b bezeichnet wird, angeordnet, bevorzugt gegenüber dem ersten Bereich 3, so dass von der Lichtquelle 2 abgestrahltes Licht möglichst direkt in den ersten Bereich 3 abgegeben werden kann. Alternativ ist selbstverständlich auch eine Anordnung mit einem Lichtleitkörper erfindungsgemäß möglich. Auf der Vorderseite, d. h. der Sichtseite 5a, der Dekormaterialschicht 1 befindet sich eine transluzente bzw. transparente Kaschierschicht 9. Alternativ zu dieser Ausführung könnte die Kaschierschicht 9 auch auf der Rückseite 5b der Dekormaterialschicht 1 angeordnet sein. Dadurch, dass die Kaschierschicht 9 selbst transluzent bzw. transparent ausgebildet ist, ist der optische Eindruck der Beleuchtungskomponente 10 auch dann weitgehend von der Sichtseite der Dekormaterialschicht 1 geprägt, wenn die Kaschierschicht 9 auf der dem Benutzer zugewandten Seite (Sichtseite 5a) der Dekormaterialschicht 1 angeordnet ist.
  • In 2 ist ein dem in 1 dargestellten Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 ähnlicher Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 dargestellt, wobei jedoch zusätzlich zu der Dekormaterialschicht 1, der Lichtquelle 2, dem ersten Bereich 3, dem zweiten Bereich 4, dem Dekormaterial 40, dem Beleuchtungsmaterial 30, der Kaschierschicht 9, der Sichtseite 5a und der Rückseite 5b eine Polsterschicht 7 auf der Rückseite 5b der Dekormaterialschicht 1 angeordnet ist, wobei die Lichtquelle 2 auf der der Sichtseite 5a bzw. der Dekormaterialschicht 1 abgewandten Seite der Polsterschicht 7 angeordnet ist. Der in die Dekormaterialschicht 1 eingebrachte (transluzente bzw. transparente) erste Bereich 3 erstreckt sich dabei in die Polsterschicht 7, so dass das Licht der Lichtquelle 2 einen nicht dargestellten Benutzer auf der Sichtseite 5a sowohl durch die Polsterschicht 7 als auch die Dekormaterialsschicht 1 hindurch erreichen kann. Alternativ dazu, dass sich der erste Bereich 3 in die Polsterlage 7 hinein erstreckt, kann es auch vorgesehen sein, dass in der Polsterschicht 7 ein transluzenter bzw. transparenter Einleger 3a diese Aufgabe übernimmt. Das Beleuchtungsmaterial 30 erstreckt sich bei dieser zweiten Alternative nicht in die Polsterschicht 7 hinein.
  • In 3 ist ein dem in 1 dargestellten Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 ähnlicher Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 mit der Dekormaterialschicht 1, der Lichtquelle 2, dem ersten Bereich 3, dem zweiten Bereich 4, dem Dekormaterial 40, dem Beleuchtungsmaterial 30, der Kaschierschicht 9, der Sichtseite 5a, der Rückseite 5b und der Polsterschicht 7 dargestellt. In der in 3 dargestellten Ausführungsform der Beleuchtungskomponente 10 ist die Lichtquelle 2 in die Polsterschicht 7 integriert vorgesehen.
  • In 4 ist ein dem in 3 dargestellten Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 ähnlicher Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 mit der Dekormaterialschicht 1, der Lichtquelle 2, dem ersten Bereich 3, dem zweiten Bereich 4, der Kaschierschicht 9, der Sichtseite 5a, der Rückseite 5b und der Polsterschicht 7 dargestellt, wobei auch in 4 die Lichtquelle in die Polsterschicht 7 integriert dargestellt ist. In der in 4 dargestellten Ausführungsform der Beleuchtungskomponente 10 ist auf der Rückseite der Polsterschicht 7 ein Träger bzw. eine Trägerschicht 8 angeordnet. Hierdurch wird der Beleuchtungskomponente 10 zusätzliche Stabilität verliehen.
  • Die in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente 10 werden erfindungsgemäß sämtlich dadurch realisiert, dass zunächst das den zweiten Bereich 4 bildende Dekormaterial 40 in gewünschter Symbolik bzw. Geometrie ausgearbeitet wird, d. h. eine oder mehrere Ausnehmungen für den ersten Bereich 3 eingebracht wird. Dies erfolgt erfindungsgemäß insbesondere durch Stanzen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden oder einem anderen geeigneten Prozess.
  • Entsprechend werden ggf. auch Ausnehmungen in einer optional vorhandenen Posterschicht 7 bzw. Polsterlage 7, insbesondere mittels Stanzen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden oder einem anderen geeigneten Prozess, ausgearbeitet bzw. in diese eingebracht – dies zum einen zur Aufnahme der Lichtquelle 2 (bei in die Polsterschicht 7 integrierter Lichtquelle 2) und/oder zum anderen zur Aufnahme von transluzenten Einlegern 3a. Die Polsterschicht 7 bzw. die Polsterlage 7 weist dann ein transluzentes Material auf und darüber hinaus ggf. Aussparungen zur Aufnahme der Lichtquelle 2. Als transluzentes bzw. transparentes Material für die Polsterlage 7 kommt erfindungsgemäß insbesondere Silikon, Harze, bevorzugt PU-Harze, Abstandsgewirke, Schäume (insbesondere PE- und/oder PU-Schäume) und/oder thermoplastische Elastomere in Frage.
  • Die Lichtquelle 2 wird dann (falls ihre Integration in die Polsterlage 7 vorgesehen ist) in die Polsterlage 7 integriert. Dies geschieht erfindungsgemäß insbesondere dadurch, dass die Lichtquelle 2 mittels Umspritzen, Umgießen und/oder Umschäumen in die Polsterschicht 7 integriert wird.
  • Anschließend wird die Polsterlage 7 mit der Dekormateriallage 1, insbesondere die die transluzenten Einleger 3a mit der Dekormateriallage 1 verbunden, insbesondere mittels Formschluss und/oder mittels Adhäsion.
  • Die durch die Ausnehmung (der ersten Bereiche) des Dekormaterials 40 entstandenen offenen Stellen werden mit Beleuchtungsmaterial 30, d. h. mit transluzentem Material, ausgefüllt. Dies geschieht durch die Verwendung von Einlegern, d. h. das die ersten Bereiche 3 der Dekormateriallage 1 ausfüllende Beleuchtungsmaterial 30 ist bereits vorgefertigt bzw. vorgeformt und wird in die Ausnehmungen bzw. offenen Stellen als transluzente bzw. transparente Einleger eingelegt und mit dem Dekormaterial 40 verbunden.
  • Anschließend wird die Dekormateriallage 1 mit einer transluzenten bzw. transparenten Kaschierschicht 9 kaschiert. Je nach dem Verfahren zur Erzeugung der offenen Stellen (für den ersten Bereich bzw. die ersten Bereiche) im Dekormaterial 40 kann dies vor oder nach der Öffnung der Dekormateriallage 1 erfolgen. Falls bei der Herstellung der Ausnehmungen in der Dekormaterialschicht 1 eine transparente bzw. transluzente Lage stehen erhalten bleibt – etwa eine mit dem Dekormaterial 40 verbundene (beispielsweise laminierte) Lage –, es also nicht zu einer Durchstoßung des Dekormaterials 40 kommt, kann nach einem Ausfüllen der Ausnehmung(en) wie oben dargestellt auf eine nachfolgende Kaschierung verzichtet werden. Es kann auch (alternativ zu einem Auffüllen der Ausnehmung(en)) nach der Herstellung der Ausnehmung(en) auf ein Auffüllen der Ausnehmung(en) verzichtet werden, sofern die Kaschierschicht 9 nach der Herstellung der Ausnehmung(en) ausreichend stabil ist, d. h. insbesondere ihre Dicke bzw. Schichtstärke gegenüber ihrer seitlichen Ausdehnung ausreichend groß ist. Weiterhin kann die Kaschierlage 9 bzw. Kaschierschicht 9 auf der Sichtseite 5a oder der Rückseite 5b der Dekormaterialschicht 1 angeordnet werden. Als Materialien für die Kaschierlage 9 kommt hierbei erfindungsgemäß insbesondere in Frage: marktpräsente Folienware, Sperrschichten, Hartfilme bzw. eine bereits vor der Herstellung der Ausnehmung(en) mit dem Dekormaterial 40 verbundene (beispielsweise laminierte) Lage. Solche mit einer Kaschierlage 9 verbundene Übergänge zwischen dem ersten und zweiten Bereich 3, 4 bieten erfindungsgemäß einen guten Schutz gegenüber mechanischen Zerstörungen (insbesondere über die langen Verwendungszeiträume bei Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen) und gegenüber dem Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit unterhalb der Dekormaterialschicht 1.
  • 1
    Dekormateriaischicht
    2
    Lichtquelle
    3
    erster (transluzenter bzw. transparenter) Bereich
    3a
    transluzenter Einleger
    4
    zweiter Bereich
    5a
    Sichtseite
    5b
    Rückseite, rückwärtige Seite
    7
    Polsterschicht
    8
    Trägerschicht
    9
    Kaschierschicht
    10
    Beleuchtungskomponente
    30
    Beleuchtungsmaterial
    40
    Dekormaterial

Claims (6)

  1. Beleuchtungskomponente (10), insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, wobei die Beleuchtungskomponente (10) eine Sichtseite (5a) und eine der Sichtseite (5a) zugewandte Dekorschicht (1) aufweist, wobei die Dekorschicht (1) in wenigstens einem ersten Bereich (3) transluzent ist und in wenigstens einem zweiten nicht transluzenten Bereich (4) ein Dekormaterial (40) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine erste Bereich (3) der Dekorschicht (1) aus dem Dekormaterial (40) ausgearbeitet vorgesehen ist, wobei die Dekorschicht (1) im ersten Bereich (3) ein transparentes oder transluzentes Beleuchtungsmaterial (30) aufweist, wobei das Beleuchtungsmaterial (30) mit dem Dekormaterial (40) im Übergangsbereich zwischen dem wenigstens einen ersten und zweiten Bereich (3, 4) verbunden ist, wobei das Dekormaterial (40) ein textiles Oberflächenmaterial ist und wobei das Beleuchtungsmaterial (30) als vorgefertigter oder vorgeformter Einleger ausgebildet ist.
  2. Beleuchtungskomponente (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine transluzente Kaschierschicht (9) entweder auf der der Sichtseite (5a) zugewandten Seite (5a) der Dekormaterialschicht (1) oder auf der der Sichtseite (5a) abgewandten Seite (5b) der Dekormaterialschicht angeordnet ist.
  3. Beleuchtungskomponente (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtquelle auf der der Sichtseite (5a) abgewandten Seite (5b) der Dekormaterialschicht (1) angeordnet ist.
  4. Beleuchtungskomponente (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Sichtseite (5a) abgewandten Seite (5b) der Dekormaterialschicht (1) eine Polsterschicht angeordnet ist.
  5. Beleuchtungskomponente (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle in die Polsterschicht integriert vorgesehen ist.
  6. Beleuchtungskomponente (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungskomponente (10) eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere einen Schalter, aufweist.
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