DE102004010974B4 - Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Beleuchtungskomponente (10), insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, wobei die Beleuchtungskomponente (10) eine Sichtseite (5a) und eine der Sichtseite (5a) zugewandte Dekorschicht (1) aufweist, wobei die Dekorschicht (1) in wenigstens einem ersten Bereich (3) transluzent ist und in wenigstens einem zweiten nicht transluzenten Bereich (4) ein Dekormaterial (40) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine erste Bereich (3) der Dekorschicht (1) aus dem Dekormaterial (40) ausgearbeitet vorgesehen ist, wobei die Dekorschicht (1) im ersten Bereich (3) ein transparentes oder transluzentes Beleuchtungsmaterial (30) aufweist, wobei das Beleuchtungsmaterial (30) mit dem Dekormaterial (40) im Übergangsbereich zwischen dem wenigstens einen ersten und zweiten Bereich (3, 4) verbunden ist, wobei das Dekormaterial (40) ein textiles Oberflächenmaterial ist und wobei das Beleuchtungsmaterial (30) als vorgefertigter oder vorgeformter Einleger ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, wobei die Beleuchtungskomponente eine Sichtseite und eine der Sichtseite zugewandte Dekormaterialschicht aufweist.
- Solche Beleuchtungskomponenten sind an sich allgemein bekannt, beispielsweise ist es bekannt, aus transparenten bzw. transluzenten Kunststoffmaterialien bestehende Dekormaterialschichten, die beispielsweise Teile von Türinnenverkleidungen von Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen, bilden, von hinten, d. h. von einer der Sichtseite abgewandten Seite der Türinnenverkleidung derart zu beleuchten, dass die Türinnenverkleidung bzw. Teile davon beispielsweise zum Hinweis auf Gefahrensituationen beleuchtbar sind. Ferner ist aus der Druckschrift
eine Hinterleuchtungsmethode für ein Verkleidungsteil bekannt und es ist aus derWO 02/061380 A2 US 55 16 143 A eine Abdeckung mit einem transparenten Formteil für ein Airbagmodul bekannt. - Beim Stand der Technik ist es jedoch zumindest nicht dauerhaft, d. h. mit einer großen Lebensdauer der Komponente, möglich, Oberflächen von vorzugsweise flächigen Komponenten in Fahrzeugen, insbesondere Verkleidungsoberflächen der Türen, der Rückenteilen von Sitzen, des Armaturenbrettes, des Fahrzeugdaches bzw. des Fahrzeugdachhimmels und dergleichen, derart auszugestalten, dass sie einerseits als Beleuchtungskomponente oder als Ein- bzw. Ausgabeeinheiten einsetzbar sind und andererseits in textilen Oberflächenmaterialien wie beispielsweise Kunstleder, Alcantara, Echtleder oder dergleichen eingebettet sind, da solche Obermaterialien nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand hinterleuchtet werden können, sofern sie nicht transluzent sind.
- Es stellt sich daher die Aufgabe, eine Beleuchtungskomponente, insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, zu schaffen, die die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
- Die Aufgabe wird durch eine Beleuchtungskomponente gemäß dem Anspruch 1 gelöst. Die Dekormaterialschicht soll im folgenden als eine im wesentlichen durchgängige Schicht verstanden werden, die – zumindest optisch – zur Sichtseite der Komponente hin die äußere Oberfläche der Beleuchtungskomponente bildet. Es ist bei dieser Gestaltung von Vorteil, dass sich die Anteile des ersten (transluzenten) Bereichs der Beleuchtungskomponente bzw. der Dekormaterialschicht weitgehend nahtlos und optisch zurückhaltend in die weitgehend von dem Dekormaterial bestimmte gesamte Oberfläche der Beleuchtungskomponente einfügen. Es kann erfindungsgemäß selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass die Anteile des ersten Bereichs etwas von der sonstigen Oberfläche (des Dekormaterials) der Beleuchtungskomponente hervorstehen oder zurückbleiben – beispielsweise zur haptischen Erkennungsmöglichkeit dieser ersten Bereiche etwa durch blinde oder sehbeeinträchtigte Benutzer –, jedoch ist die Dekormaterialschicht auch bei einer solchen Ausbildung erfindungsgemäß weitgehend durchgängig, d. h. in der Regel ohne allzu große, für einen Benutzer sichtbare bzw. haptisch erkennbare Erhöhungen zwischen dem ersten Bereich und dem zweiten Bereich vorgesehen.
- Erfindungsgemäß ist der wenigstens eine erste Bereich der Dekormaterialschicht aus dem Dekormaterial ausgearbeitet. die Dekormaterialschicht weist im ersten Bereich ein Beleuchtungsmaterial auf. Ferner ist das Beleuchtungsmaterial mit dem Dekormaterial im Übergangsbereich zwischen dem wenigstens einen ersten und zweite Bereich verbunden. Es ist bevorzugt, dass eine transluzente Kaschierschicht entweder auf der der Sichtseite zugewandten Seite der Dekormaterialschicht oder auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht angeordnet ist. Das Beleuchtungsmaterial soll im folgenden als ein wenigstens teilweise transparentes oder wenigstens teilweise transluzentes Material, vorzugsweise ein einheitlich transparentes bzw. transluzentes Material, verstanden werden, das sich vom Dekormaterial – ein textiles Oberflächenmaterial wie beispielsweise ein (Stoff-)Gewebe, ein (Stoff-)Gewirke, ein Vliesmaterial, Kunstleder, Alcantara, Echtleder oder dergleichen – unterscheidet. Hierdurch ist es vorteilhafterweise möglich, dass eine dauerhafte und haltbare Beleuchtungskomponente kostengünstig dadurch hergestellt wird, dass in der Dekormaterialschicht der erste (transluzente bzw. transparente) Bereich neben dem zweiten Bereich angeordnet ist. Um eine Gestaltung eines solchen Übergangs zwischen dem ersten und dem zweiten Bereich derart zu gewährleisten, dass auf Dauer dieser Übergang weder ein Angriffspunkt für mechanische Zerstörungen der Beleuchtungskomponente darstellt noch in diesem Übergangsbereich die Möglichkeit besteht, dass Feuchtigkeit und Schmutz unter die Dekormaterialschicht dringt und die darunterliegenden Materialien zu beschmutzen, ist erfindungsgemäß die transluzente bzw. transparente Kaschierschicht vorgesehen. Hierdurch werden insbesondere elektrische Materialien bzw. elektrische Bauteile „unterhalb” der Dekormaterialschicht, d. h. auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht, geschützt. Durch diesen Schutz wird vermieden, dass solche elektrischen Bauteile, insbesondere eine Lichtquelle bzw. ein Schalter, vorübergehend oder dauerhaft außer Funktion gesetzt bzw. zerstört werden.
- Bevorzugt ist weiterhin, dass eine Lichtquelle auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht angeordnet ist. Hierdurch ist in einfacher Weise eine Beleuchtung der Beleuchtungskomponente möglich. Die Lichtquelle kann dabei entweder direkt unterhalb eines zu beleuchtenden ersten Bereichs angeordnet sein oder aber es kann das Licht der Lichtquelle mittels eines Lichtleitkörpers bzw. einer Lichtleitschicht zum ersten Bereich geführt vorgesehen sein.
- Weiterhin ist bevorzugt, dass auf der der Sichtseite abgewandten Seite der Dekormaterialschicht eine Polsterschicht angeordnet ist. Hierdurch kann in einfacher Weise eine für einen Benutzer der Beleuchtungskomponente angenehme Haptik erzielt werden. Die Polsterschicht kann darüber hinaus mit dem Beleuchtungsmaterial verbunden vorgesehen sein. Dies bedeutet, dass das Beleuchtungsmaterial auch Polstereigenschaften aufweist bzw. dass die Polsterschicht – zumindest im ersten Bereich – auch transluzent bzw. transparent vorgesehen ist.
- Ferner ist bevorzugt, dass die Lichtquelle in die Polsterschicht integriert vorgesehen ist. Hierdurch ist es erfindungsgemäß möglich, dass die Lichtquelle mechanisch geschützt angeordnet wird.
- Darüber hinaus ist auch bevorzugt, dass die Beleuchtungskomponente eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere einen Schalter, aufweist. Hierdurch kann die Beleuchtungskomponente nicht nur als Ausgabeeinrichtung herangezogen werden, d. h. zur Darstellung bzw. Übermittlung von Informationen an einen Benutzer der Beleuchtungskomponente, sondern es kann die Beleuchtungskomponente auch als Eingabeeinrichtung bzw. als Betätigungsvorrichtung herangezogen werden, d. h zur Eingabe von Informationen durch den Benutzer.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der nachfolgenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
-
1 und2 zeigen einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente ohne bzw. mit einer rückwärtigen Polsterschicht. -
3 und4 zeigen einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente mit in die Polsterschicht integrierter Lichtquelle ohne bzw. mit einer Trägerschicht. -
1 zeigt einen Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 (ohne eine rückwärtige Polsterschicht). Die Beleuchtungskomponente10 weist eine Dekormaterialschicht1 auf. Relativ zu der Dekormaterialschicht1 weist die Beleuchtungskomponente10 eine in der1 oben dargestellte Sichtseite5a und eine unten dargestellte rückwärtige, d. h. der Sichtseite5a abgewandte Seite5b auf. Die Dekormaterialschicht1 weist einen ersten (transluzenten bzw. transparenten) Bereich3 und einen zweiten (nicht transluzenten) Bereich4 auf. Die Beleuchtungskomponente10 umfasst im zweiten Bereich4 ein textiles Dekormaterial40 , insbesondere ein Gewebe und/oder ein Kunstleder und/oder Alcantara und/oder Echtleder oder dergleichen. Der erste Bereich3 ist erfindungsgemäß aus Ausnehmung bzw. Ausstanzung aus dem zweiten Bereich4 bzw. aus dem Dekormaterial40 vorgesehen und umfasst ein transluzentes oder transparentes Beleuchtungsmaterial30 . Eine Lichtquelle2 – insbesondere eine Glühlampe bzw. eine Gasentladungslampe, bevorzugt jedoch eine Leuchtdiode (LED) oder eine organische Leuchtdiode (OLED) oder eine Elektrolumineszenz-Folie (EL-Folie) – ist auf der rückwärtigen Seite5b , die auch als Rückseite5b bezeichnet wird, angeordnet, bevorzugt gegenüber dem ersten Bereich3 , so dass von der Lichtquelle2 abgestrahltes Licht möglichst direkt in den ersten Bereich3 abgegeben werden kann. Alternativ ist selbstverständlich auch eine Anordnung mit einem Lichtleitkörper erfindungsgemäß möglich. Auf der Vorderseite, d. h. der Sichtseite5a , der Dekormaterialschicht1 befindet sich eine transluzente bzw. transparente Kaschierschicht9 . Alternativ zu dieser Ausführung könnte die Kaschierschicht9 auch auf der Rückseite5b der Dekormaterialschicht1 angeordnet sein. Dadurch, dass die Kaschierschicht9 selbst transluzent bzw. transparent ausgebildet ist, ist der optische Eindruck der Beleuchtungskomponente10 auch dann weitgehend von der Sichtseite der Dekormaterialschicht1 geprägt, wenn die Kaschierschicht9 auf der dem Benutzer zugewandten Seite (Sichtseite5a ) der Dekormaterialschicht1 angeordnet ist. - In
2 ist ein dem in1 dargestellten Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 ähnlicher Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 dargestellt, wobei jedoch zusätzlich zu der Dekormaterialschicht1 , der Lichtquelle2 , dem ersten Bereich3 , dem zweiten Bereich4 , dem Dekormaterial40 , dem Beleuchtungsmaterial30 , der Kaschierschicht9 , der Sichtseite5a und der Rückseite5b eine Polsterschicht7 auf der Rückseite5b der Dekormaterialschicht1 angeordnet ist, wobei die Lichtquelle2 auf der der Sichtseite5a bzw. der Dekormaterialschicht1 abgewandten Seite der Polsterschicht7 angeordnet ist. Der in die Dekormaterialschicht1 eingebrachte (transluzente bzw. transparente) erste Bereich3 erstreckt sich dabei in die Polsterschicht7 , so dass das Licht der Lichtquelle2 einen nicht dargestellten Benutzer auf der Sichtseite5a sowohl durch die Polsterschicht7 als auch die Dekormaterialsschicht1 hindurch erreichen kann. Alternativ dazu, dass sich der erste Bereich3 in die Polsterlage7 hinein erstreckt, kann es auch vorgesehen sein, dass in der Polsterschicht7 ein transluzenter bzw. transparenter Einleger3a diese Aufgabe übernimmt. Das Beleuchtungsmaterial30 erstreckt sich bei dieser zweiten Alternative nicht in die Polsterschicht7 hinein. - In
3 ist ein dem in1 dargestellten Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 ähnlicher Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 mit der Dekormaterialschicht1 , der Lichtquelle2 , dem ersten Bereich3 , dem zweiten Bereich4 , dem Dekormaterial40 , dem Beleuchtungsmaterial30 , der Kaschierschicht9 , der Sichtseite5a , der Rückseite5b und der Polsterschicht7 dargestellt. In der in3 dargestellten Ausführungsform der Beleuchtungskomponente10 ist die Lichtquelle2 in die Polsterschicht7 integriert vorgesehen. - In
4 ist ein dem in3 dargestellten Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 ähnlicher Ausschnitt einer erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 mit der Dekormaterialschicht1 , der Lichtquelle2 , dem ersten Bereich3 , dem zweiten Bereich4 , der Kaschierschicht9 , der Sichtseite5a , der Rückseite5b und der Polsterschicht7 dargestellt, wobei auch in4 die Lichtquelle in die Polsterschicht7 integriert dargestellt ist. In der in4 dargestellten Ausführungsform der Beleuchtungskomponente10 ist auf der Rückseite der Polsterschicht7 ein Träger bzw. eine Trägerschicht8 angeordnet. Hierdurch wird der Beleuchtungskomponente10 zusätzliche Stabilität verliehen. - Die in den
1 bis4 dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Beleuchtungskomponente10 werden erfindungsgemäß sämtlich dadurch realisiert, dass zunächst das den zweiten Bereich4 bildende Dekormaterial40 in gewünschter Symbolik bzw. Geometrie ausgearbeitet wird, d. h. eine oder mehrere Ausnehmungen für den ersten Bereich3 eingebracht wird. Dies erfolgt erfindungsgemäß insbesondere durch Stanzen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden oder einem anderen geeigneten Prozess. - Entsprechend werden ggf. auch Ausnehmungen in einer optional vorhandenen Posterschicht
7 bzw. Polsterlage7 , insbesondere mittels Stanzen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden oder einem anderen geeigneten Prozess, ausgearbeitet bzw. in diese eingebracht – dies zum einen zur Aufnahme der Lichtquelle2 (bei in die Polsterschicht7 integrierter Lichtquelle2 ) und/oder zum anderen zur Aufnahme von transluzenten Einlegern3a . Die Polsterschicht7 bzw. die Polsterlage7 weist dann ein transluzentes Material auf und darüber hinaus ggf. Aussparungen zur Aufnahme der Lichtquelle2 . Als transluzentes bzw. transparentes Material für die Polsterlage7 kommt erfindungsgemäß insbesondere Silikon, Harze, bevorzugt PU-Harze, Abstandsgewirke, Schäume (insbesondere PE- und/oder PU-Schäume) und/oder thermoplastische Elastomere in Frage. - Die Lichtquelle
2 wird dann (falls ihre Integration in die Polsterlage7 vorgesehen ist) in die Polsterlage7 integriert. Dies geschieht erfindungsgemäß insbesondere dadurch, dass die Lichtquelle2 mittels Umspritzen, Umgießen und/oder Umschäumen in die Polsterschicht7 integriert wird. - Anschließend wird die Polsterlage
7 mit der Dekormateriallage1 , insbesondere die die transluzenten Einleger3a mit der Dekormateriallage1 verbunden, insbesondere mittels Formschluss und/oder mittels Adhäsion. - Die durch die Ausnehmung (der ersten Bereiche) des Dekormaterials
40 entstandenen offenen Stellen werden mit Beleuchtungsmaterial30 , d. h. mit transluzentem Material, ausgefüllt. Dies geschieht durch die Verwendung von Einlegern, d. h. das die ersten Bereiche3 der Dekormateriallage1 ausfüllende Beleuchtungsmaterial30 ist bereits vorgefertigt bzw. vorgeformt und wird in die Ausnehmungen bzw. offenen Stellen als transluzente bzw. transparente Einleger eingelegt und mit dem Dekormaterial40 verbunden. - Anschließend wird die Dekormateriallage
1 mit einer transluzenten bzw. transparenten Kaschierschicht9 kaschiert. Je nach dem Verfahren zur Erzeugung der offenen Stellen (für den ersten Bereich bzw. die ersten Bereiche) im Dekormaterial40 kann dies vor oder nach der Öffnung der Dekormateriallage1 erfolgen. Falls bei der Herstellung der Ausnehmungen in der Dekormaterialschicht1 eine transparente bzw. transluzente Lage stehen erhalten bleibt – etwa eine mit dem Dekormaterial40 verbundene (beispielsweise laminierte) Lage –, es also nicht zu einer Durchstoßung des Dekormaterials40 kommt, kann nach einem Ausfüllen der Ausnehmung(en) wie oben dargestellt auf eine nachfolgende Kaschierung verzichtet werden. Es kann auch (alternativ zu einem Auffüllen der Ausnehmung(en)) nach der Herstellung der Ausnehmung(en) auf ein Auffüllen der Ausnehmung(en) verzichtet werden, sofern die Kaschierschicht9 nach der Herstellung der Ausnehmung(en) ausreichend stabil ist, d. h. insbesondere ihre Dicke bzw. Schichtstärke gegenüber ihrer seitlichen Ausdehnung ausreichend groß ist. Weiterhin kann die Kaschierlage9 bzw. Kaschierschicht9 auf der Sichtseite5a oder der Rückseite5b der Dekormaterialschicht1 angeordnet werden. Als Materialien für die Kaschierlage9 kommt hierbei erfindungsgemäß insbesondere in Frage: marktpräsente Folienware, Sperrschichten, Hartfilme bzw. eine bereits vor der Herstellung der Ausnehmung(en) mit dem Dekormaterial40 verbundene (beispielsweise laminierte) Lage. Solche mit einer Kaschierlage9 verbundene Übergänge zwischen dem ersten und zweiten Bereich3 ,4 bieten erfindungsgemäß einen guten Schutz gegenüber mechanischen Zerstörungen (insbesondere über die langen Verwendungszeiträume bei Fahrzeugen, insbesondere Kraftfahrzeugen) und gegenüber dem Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit unterhalb der Dekormaterialschicht1 . -
- 1
- Dekormateriaischicht
- 2
- Lichtquelle
- 3
- erster (transluzenter bzw. transparenter) Bereich
- 3a
- transluzenter Einleger
- 4
- zweiter Bereich
- 5a
- Sichtseite
- 5b
- Rückseite, rückwärtige Seite
- 7
- Polsterschicht
- 8
- Trägerschicht
- 9
- Kaschierschicht
- 10
- Beleuchtungskomponente
- 30
- Beleuchtungsmaterial
- 40
- Dekormaterial
Claims (6)
- Beleuchtungskomponente (
10 ), insbesondere zur Such- und Funktionsbeleuchtung und insbesondere für ein Fahrzeug, wobei die Beleuchtungskomponente (10 ) eine Sichtseite (5a ) und eine der Sichtseite (5a ) zugewandte Dekorschicht (1 ) aufweist, wobei die Dekorschicht (1 ) in wenigstens einem ersten Bereich (3 ) transluzent ist und in wenigstens einem zweiten nicht transluzenten Bereich (4 ) ein Dekormaterial (40 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine erste Bereich (3 ) der Dekorschicht (1 ) aus dem Dekormaterial (40 ) ausgearbeitet vorgesehen ist, wobei die Dekorschicht (1 ) im ersten Bereich (3 ) ein transparentes oder transluzentes Beleuchtungsmaterial (30 ) aufweist, wobei das Beleuchtungsmaterial (30 ) mit dem Dekormaterial (40 ) im Übergangsbereich zwischen dem wenigstens einen ersten und zweiten Bereich (3 ,4 ) verbunden ist, wobei das Dekormaterial (40 ) ein textiles Oberflächenmaterial ist und wobei das Beleuchtungsmaterial (30 ) als vorgefertigter oder vorgeformter Einleger ausgebildet ist. - Beleuchtungskomponente (
10 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine transluzente Kaschierschicht (9 ) entweder auf der der Sichtseite (5a ) zugewandten Seite (5a ) der Dekormaterialschicht (1 ) oder auf der der Sichtseite (5a ) abgewandten Seite (5b ) der Dekormaterialschicht angeordnet ist. - Beleuchtungskomponente (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtquelle auf der der Sichtseite (5a ) abgewandten Seite (5b ) der Dekormaterialschicht (1 ) angeordnet ist. - Beleuchtungskomponente (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Sichtseite (5a ) abgewandten Seite (5b ) der Dekormaterialschicht (1 ) eine Polsterschicht angeordnet ist. - Beleuchtungskomponente (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle in die Polsterschicht integriert vorgesehen ist. - Beleuchtungskomponente (
10 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungskomponente (10 ) eine Betätigungsvorrichtung, insbesondere einen Schalter, aufweist.
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