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DE102007029014A1 - Zahnimplantat - Google Patents

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DE102007029014A1
DE102007029014A1 DE200710029014 DE102007029014A DE102007029014A1 DE 102007029014 A1 DE102007029014 A1 DE 102007029014A1 DE 200710029014 DE200710029014 DE 200710029014 DE 102007029014 A DE102007029014 A DE 102007029014A DE 102007029014 A1 DE102007029014 A1 DE 102007029014A1
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implant
dental
dental implant
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neck
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DE200710029014
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English (en)
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Detlef Prof. Dr.-Ing. Behrend
Heinrich von Prof. Dr. med. Schwanewede
Katrin Dr.rer.nat. Sternberg
Wolfram Dr. Schmidt
Klaus-Peter Prof. Dr.-Ing. Schmitz
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Universitaet Rostock
Original Assignee
Universitaet Rostock
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C8/00Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools
    • A61C8/0012Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools characterised by the material or composition, e.g. ceramics, surface layer, metal alloy
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61C8/0018Means to be fixed to the jaw-bone for consolidating natural teeth or for fixing dental prostheses thereon; Dental implants; Implanting tools characterised by the shape

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Abstract

Zahnimplantat (10) mit einem zur Verankerung eines prothetischen Aufbaus dienenden Implantatpfosten (14), einem sich dem Implantatpfosten (14) anschließenden Implantathals (16) und einem sich dem Implantathals (16) anschließenden und zur Verankerung im Kieferknochen dienenden Implantatkörper (20), dadurch gekennzeichnet, dass der Implantatkörper (20) als strukturierter Vollkörper mit einer kantenfreien Mantelfläche ausgeformt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Zahnimplantat mit einem zur Verankerung eines prothetischen Aufbaus dienenden Implantatpfosten, einen sich dem Implantatpfosten anschließenden Implantathals und einem sich dem Implantathals anschließenden und zur Verankerung im Kieferknochen dienenden Implantatkörper.
  • Stand der Technik und Hintergrund der Erfindung
  • Zahnimplantate sind in den Kieferknochen eingesetzte Träger von Zahnersatz, die Funktion künstlicher Zahnwurzeln einnehmen. Die Zahnimplantate werden im Allgemeinen in den Kieferknochen (enossale Implantate) eingedreht oder eingesteckt. Alle gängigen Implantate zeigen dabei scharfkantige Elemente, wie Schraubgewinde oder konische Strukturelementen mit scharfen Kanten. Innerhalb von drei bis sechs Monaten verbinden sie sich mit dem umgebenen Knochen zu einer anzustrebenden festen, belastungsfähigen Trägereinheit (Osseointegration). Um diesen Effekt zu unterstützen ist es bekannt, die Oberfläche aufzurauen. Zahnimplantate bestehen üblicherweise aus CrCoMo-Legierungen, Titan, Titanlegierungen oder keramischen Materialien.
  • Zahnimplantate lassen sich in drei Funktionsbereiche gliedern, nämlich in Implantatpfosten, Implantathals und Implantatkörper. Die einzelnen Teilstrukturen lassen sich einstückig oder als zusammensetzbare Komponenten realisieren. Der Implantatpfosten dient zur Verankerung des prothetischen Aufbaus, zum Beispiel einer Überkrone (Einzelkrone) oder eines Brückenpfeilers für die Überbrückung einer Zahnlücke. Der Implantathals schließt sich dem Implantatpfosten an und ist nach der Implantation vom Zahnfleisch umgeben. Zur Verankerung im Kieferknochen dient der Implantatkörper.
  • Bei herkömmlichen Zahnimplantaten unterscheidet man zwischen zylinderförmigen Implantaten mit oder ohne Schraubgewinde, die entsprechend ihrer Form in ein rundes (rotationssymmetrisches) Bohrloch bzw. direkt in die Extraktionskavität in den Knochen gesteckt und geschraubt werden. Daneben sind flache blattförmige Implantate (Extensionsimplantate) bekannt, die entlang dem Knochenverlauf des Kiefers in einen 1 mm schmalen Schlitz mit entsprechender Tiefe eingesenkt werden und dort einwachsen. Die Implantatkörper bekannter Zahnimplantate können Durchbohrungen aufweisen, die vom Knochen horizontal durchwachsen werden. Die überwiegende Anzahl der derzeit in der Praxis eingesetzten Zahnimplantate weist einen Implantatkörper mit zylindrischer Grundform auf, der sich zum proximalen Ende hin verjüngen kann, so dass insgesamt eine gestreckte Kegelform mit mehr oder weniger scharfkantigen Gewindegängen entsteht.
  • Hinsichtlich der Haltbarkeit derartiger Zahnimplantate ist der Belastungszeitpunkt des Implantates zu beachten. Man unterscheidet die Sofortbelastung von der Spätbelastung. Die Sofortbelastung setzt Primärstabilität, also hohe Festigkeit des Implantates, schon bei der Operation, voraus und bedeutet die sofortige Versorgung des Implantates mit der belastenden Suprakonstruktion (Krone, Brücke, herausnehmbare Prothese). Demgegenüber ist für die Spätbelastung die Primärstabilität nicht entscheidend, weil der Knochen in der Heilzeit, die sich über mehrere Wochen bis Monate erstreckt, das Implantat immer fester umschließt. Die vorliegende Erfindung betrifft Zahnimplantate, die sowohl für eine Früh- als auch Spätbelastung optimiert sind. Weitere Einflussfaktoren für eine erfolgreiche Implantation sind die Knochenquantität und -qualität am Implantationsort, das Implantatmaterial und dessen Oberfläche, das chirurgische Vorgehen, die zu tragende Suprastruktur, die Okklusion, die Mundhygiene und die Implantatform.
  • Trotz der erreichten Fortschritte stellt die aseptische Lockerung von Zahnimplantaten noch einen wesentlichen Faktor gegen einen erfolgreichen Heilungsverlauf dar. Die Ursachen für eine aseptische Lockerung können vielfältig sein: Die aseptische Lockerung von Implantaten ist häufig durch mangelnde Kongruenz zwischen vorkonfektionierten Implantaten und den existierenden Verhältnissen in der Extraktionskavität bedingt. Dieses ist dann die Hauptursache für eine mangelnde Primärstabilität. Die unzureichende geometrische Adaption führt weiterhin zu einem ungünstigen Lastverteilungsmuster, so dass ein biologischer und mechanischer Gleichgewichtszustand nicht erreicht wird. Im sogenannten „Wolff' schen Gesetz" (Das Gesetz der Transformation der Knochen, Hirschwald Verlag, 1892) wird das Knochenumbauverhalten beschrieben, infolgedessen Bereiche geringer mechanischer Belastungen vermehrt zu Knochensubstanzabbau führen, hingegen in Bereichen hoher Belastung Knochensubstanz aufgebaut wird. Durch den veränderten Kraftfluss im Kiefer werden einige Knochenbereiche weniger stark belastet. Dieser Effekt wird als „stress shielding" bezeichnet. Der Knochen wird dort durch das steife Implantat entlastet und durch den fehlenden mechanischen Reiz allmählich abgebaut. Ebenso wie unterbelastete Bereiche können durch die veränderte Lastsituation auch überbelastete Zonen im Knochen auftreten. So führt der Steifigkeitssprung des Systems Knochen-Implantat im Bereich der Implantatspitze vielfach zu einem verstärkten Knochenanbau (Kranz, C.: Beitrag zur Entwicklung eines elastisch angepassten Hüftgelenksendoprothesenschaftes, Verlag Schiele und Schön, Berlin, 1989). Vielfach unbeachtet wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Zahnhalteapparates, des Parodontiums im Zusammenwirken mit dem Alveolarknochen. Der natürliche Zahn ist durch Bündel von Kollagenfasern (Sharpey'sche Fasern) federnd im Alveolarknochen verankert und verfügt damit über eine relativ geringe passive Beweglichkeit. Die Ausrichtung der Kollagenfasern in Richtung Wurzelspitze wirkt den auftretenden Druck-, Zug-, Kipp- und Rotationsbewegungen des Zahnes entgegen und stabilisiert diesen. Die biomechanische Relevanz der Fasern resultiert aus deren charakteristischem Verlauf, durch den der Kaudruck in eine Zugbeanspruchung umgewandelt wird. Dadurch wird der Alveolarknochen weitgehend vor einer Druckatrophie geschützt, während die Zugkräfte auf den Knochen einen starken Erhaltungsreiz ausüben. Der Zahnhalteapparat ist jedoch nach Zahnextraktion nicht mehr vorhanden.
  • Zur Induktion einer proximalen Verankerung ist ein Implantatdesign erforderlich, das ein knöchernes Anwachsen in diesem Bereich fördert, z. B. durch eine osseointegrative Oberflächengestaltung.
  • Unmittelbar nach der Implantatinsertion beginnt sich der Knochen an die veränderte Situation anzupassen. Diese wird von Willert et al. (Willert, H. G., Göbel, D., Buchhorn, G. H.: Die Verankerung der Endoprothese: Knochenzement ja oder nein? Hüftendoprothetik, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 1996, 23–31) als Reparationsphase bezeichnet und ist durch einen massiven Umbau des Knochens in unmittelbarer Implantatumgebung gekennzeichnet. Dabei wird Knochen sowohl an- als auch abgebaut. Weiterhin wird ein inniger Kontakt zwischen Knochen und Implantat als hilfreicher Faktor für die Integration angesehen. Zu Beginn der Reparationsphase liegt noch kein verwachsener Verbund von Knochen und Implantat vor. Dadurch sind unter der täglichen Belastung Relativbewegungen zwischen Knochen und Implantat möglich. Geringe Bewegungen im Spalt werden als heilungsfördernd angesehen (Stürmer, K. M.: Die elastische Plattenosteosynthese, über Biomechanik, Indikation und Technik im Vergleich zur rigiden Osteosynthese, Unfallchirurg 99 (1996), 816–829). Sowohl die Reparationsphase als auch die daran anschließende Stabilisationsphase sind durch mechanisch stimulierten Knochenumbau charakterisiert.
  • Es besteht demnach ein anhaltendes Bedürfnis, insbesondere die aseptische Lockerung von Zahnimplantaten als Risikofaktor der Implantation zu minimieren.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Ein oder mehrere der geschilderten Probleme lassen sich mit Hilfe des erfindungsgemäßen Zahnimplantats beheben oder zumindest mindern. Die Erfindung geht aus von einem Zahnimplantat mit einem zur Verankerung eines prothetischen Aufbaus dienenden Implantatpfosten, einem sich dem Implantatpfosten anschließenden Implantathals und einem sich dem Implantathals anschließenden und zur Verankerung im Kieferknochen dienenden Implantatkörper. Das Zahnimplantat zeichnet sich dadurch aus, dass der Implantatkörper als strukturierter Vollkörper mit einer kantenfreien Mantelfläche ausgeformt ist. Auf der Mantelfläche können stabilitätsfördernde Volumenelemente aufgebracht sein und in die Perforationen eingebracht werden, welche die Osseointegration begünstigen.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass scharfkantige Konstruktionen im Bereich des Implantatkörpers einen wesentlichen Ausgangspunkt für Prozesse darstellen, die zu einer aseptischen Lockerung des Zahnimplantats führen können. Es konnte gezeigt werden, dass sich die Verträglichkeit der Zahnimplantate wesentlich verbessert, wenn auf derartige Kanten im Bereich der Mantelfläche verzichtet wird und der Implantatkörper als segmentierter Vollkörper ausgeformt ist.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform gliedert sich der Implantatkörper in einen sich unmittelbar dem Implantathals anschließenden ersten Abschnitt und ein proximales Ende des Implantatkörpers bildenden zweiten Abschnitt. Der erste Abschnitt hat dabei eine sich zum zweiten Abschnitt hin verjüngende Kontur. Diese Formgebung ist den Geometrien der natürlichen Zahnwurzeln angenähert.
  • Der zweite Abschnitt weist gemäß einer weiteren, von der vorgenannten Ausführungsform ausgehenden Fortbildung eine sich zum proximalen Ende aufweitende Kontur auf. Mit anderen Worten, der Implantatskörper ist tailliert, so dass mit dem Einwachsen der Spongiosa in das Bohrloch bis hin zur Oberfläche des Implantatkörpers eine besonders stabile vertikale Verankerung erreicht wird.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, die sich insbesondere mit den zuvor genannten bevorzugten Ausführungsformen verwirklichen lässt, hat der erste und/oder zweite Abschnitt eine rotationssymmetrische Kontur. Dies hat zum einen fertigungstechnische Vorteile und zum anderen kommt eine solche Implantatkörpergeometrie den natürlichen Geometrien der Zahnwurzel nah. Vorzugsweise sind dabei der zweite und/oder der erste Abschnitt von konischer Kontur.
  • Nach einer weiteren Variante spaltet sich der zweite Abschnitt zum proximalen Ende hin in zwei, drei oder vier Finger auf. Auch diese Variante lehnt sich an den Geometrien der natürlichen Zahnwurzel an.
  • Weiterhin ist bevorzugt, wenn auf der Mantelfläche des Implantatkörpers Noppen mit kantenfreier, zum Beispiel halbkugelförmiger Kontur angeordnet sind. Diese Noppen dienen der Verbesserung der Verankerung des Implantatkörpers in der Spongiosa. Vorzugsweise werden mindestens drei bis fünf Noppen ringförmig in einem oberen Teilbereich des ersten Abschnitts angeordnet. Die Noppen können in der Höhe versetzt angeordnet sein oder gleichmäßig entlang einer gemeinsamen radialen Umlauffläche voneinander beabstandet sein. Spaltet sich der zweite Abschnitt hin zum proximalen Ende in Finger auf, so werden auf jedem Finger vorzugsweise zwei bis vier Noppen angeordnet, insbesondere gleichmäßig entlang einer gemeinsamen radialen Umlauffläche voneinander beabstandet.
  • Ferner ist bevorzugt, dass der Implantatkörper mindestens eine Durchgangsbohrung aufweist, durch die der Knochen zur Verbesserung der horizontalen Verankerung wachsen kann. Die mindestens eine Durchgangsbohrung liegt vorzugsweise im Bereich einer Grenzfläche zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt des Implantatkörpers. Die Durchgangsbohrungen können mit einer ein Knochenwachstum stimulierenden Substanz befüllt sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und den dazugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat nach einer ersten Variante und 2 ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat nach einer zweiten Variante.
  • 1 skizziert schematisch ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat 10 nach einer ersten Variante und nach erfolgter Implantation und Einwachsen in seiner natürlichen Umgebung. Das Zahnimplantat 10 zeigt einen prothetischen Aufbau – hier in Form einer Krone 12 – der auf einen Implantatpfosten 14 verankert ist. Das Zahnimplantat 10 besteht aus einer Keramik.
  • Dem Implantatpfosten 14 schließt sich ein Implantathals 16 an, der im implantierten Zustand an die Gingiva grenzt. Der Implantathals 16 kann eine Beschichtung 18 aus einer wirkstoffbeladenen Matrix beinhalten, die einer septischen Lockerung des Zahnimplantats 10 vorbeugen soll. Der Implantathals 16 kann auch über eine umlaufende Aussparung verfügen, in die eine resorbierbare Polymerbeschichtung mit inkorporierten Pharmaka eingebracht ist, wobei die inkorporierten Pharmaka insbesondere entzündungshemmend und für die Gingiva proliferationsfördernd wirken.
  • Den Unterbau des Zahnimplantats 10 bildet ein Implantatkörper 20, der sich vorliegend in einen ersten Abschnitt 22 und einen ein proximales Ende 26 des Implantatskörpers 20 bildenden zweiten Abschnitt 24 gliedert. Der erste Abschnitt 22 besitzt eine konische Kontur und verjüngt sich hin zum zweiten Abschnitt 24. Die Mantelfläche des Implantatkörpers 20 weist keine Kanten auf, dass heißt die Mantelfläche ist in allen Bereichen abgerundet. Der Implantatkörper 20 ist weiterhin nicht hohl, sondern als Vollkörper ausgeführt. Allenfalls eine anschließend noch näher erläutere Durchgangsbohrung 28 kann vorgesehen sein. Die Mantelfläche des Implantatkörpers 20 kann mit einer das Knochenwachstum stimulierenden Substanz beschichtet sein.
  • Die Durchgangsbohrung 28 ist in etwa mittig zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt 22, 24 angeordnet. Die Durchgangsbohrung 28 sowie ein radial umlaufender Bereich 30 des Implantatkörpers 20 ist mit einer hydroxylapatit-haltigen Kollagenmatrix befüllt beziehungsweise beschichtet, die ein Einwachsen des Knochens unterstützen soll.
  • Der zweite Abschnitt 24 spaltet sich hin zum proximalen Ende 26 in drei Finger 32 auf. Dabei weitet sich der zweite Abschnitt 24 hin zum proximalen Ende 26, d. h. die Finger 32 biegen sich von einer imaginären Längsachse des Zahnimplantats 10 weg nach außen.
  • Der erste Abschnitt 22 umfasst vier halbkugelförmige Noppen 34, die die Verankerung des Zahnimplantats 10 im Kieferknochen unterstützen sollen. Die Noppen 34 sind radial umlaufend und gleich beabstandet in einem oberen Teilbereich des ersten Abschnitts 22 angeordnet.
  • Auch der zweite Abschnitt 24 weist Noppen 36 auf, diesmal im Bereich der Finger 32. Auf jedem Finger 32 sind drei halbkugelförmige Noppen 36 umlaufend und mit gleichem Abstand zueinander angeordnet.
  • Der 2 ist eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Zahnimplantats 10 zu entnehmen. Der Aufbau entspricht weitgehend dem Zahnimplantat der 1, so dass auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen wird. Das Zahnimplantat 10 der 2 unterscheidet sich von dem Zahnimplantat 10 der 1 dadurch, dass der zweite Abschnitt 24 nicht in einzelne Finger 32 aufspaltet. Vielmehr ist der zweite Abschnitt 24 als Vollkörper mit konischer Kontur verwirklicht, der sich hin zum proximalen Ende 26 des Implantatkörpers 20 aufweitet. Insgesamt drei Noppen 36 sind radial umlaufend auf einen Teilabschnitt des zweiten Abschnitts 24 angeordnet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - „Wolff' schen Gesetz" (Das Gesetz der Transformation der Knochen, Hirschwald Verlag, 1892 [0006]
    • - Kranz, C.: Beitrag zur Entwicklung eines elastisch angepassten Hüftgelenksendoprothesenschaftes, Verlag Schiele und Schön, Berlin, 1989 [0006]
    • - Willert, H. G., Göbel, D., Buchhorn, G. H.: Die Verankerung der Endoprothese: Knochenzement ja oder nein? Hüftendoprothetik, Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 1996, 23–31 [0008]
    • - Stürmer, K. M.: Die elastische Plattenosteosynthese, über Biomechanik, Indikation und Technik im Vergleich zur rigiden Osteosynthese, Unfallchirurg 99 (1996), 816–829 [0008]

Claims (13)

  1. Zahnimplantat (10) mit einem zur Verankerung eines prothetischen Aufbaus dienenden Implantatpfosten (14), einem sich dem Implantatpfosten anschließenden Implantathals (16) und einem sich dem Implantathals (16) anschließenden und zur Verankerung im Kieferknochen dienenden Implantatkörper (20), dadurch gekennzeichnet, dass der Implantatkörper (20) als strukturierter Vollkörper mit einer kantenfreien Mantelfläche ausgeformt ist.
  2. Zahnimplantat nach Anspruch 1, bei dem sich der Implantatkörper (20) in einen sich unmittelbar dem Implantathals (16) anschließenden ersten Abschnitt (22) und einen ein proximales Ende des Implantatskörpers (20) bildenden zweiten Abschnitt (24) gliedert und wobei der erste Abschnitt (22) eine sich zum zweiten Abschnitt (24) verjüngende Kontur hat.
  3. Zahnimplantat nach Anspruch 2, bei dem der zweite Abschnitt (24) eine sich zum proximalen Ende aufweitende Kontur hat.
  4. Zahnimplantat nach Anspruch 2 oder 3, bei dem der erste und/oder zweite Abschnitt (22, 24) eine rotationssymmetrische Kontur hat.
  5. Zahnimplantat nach Anspruch 4, bei dem der erste Abschnitt (22) eine konische Kontur hat.
  6. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei dem sich der zweite Abschnitt (24) zum proximalen Ende hin in zwei, drei oder vier Finger aufspaltet.
  7. Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 2 bis 5, bei dem der zweite Abschnitt (24) eine konische Kontur hat.
  8. Zahnimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem auf der Mantelfläche des Implantatkörpers (20) Noppen (34, 36) mit kantenfreier Kontur angeordnet sind.
  9. Zahnimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Implantatkörper (20) mindestens eine Durchgangsbohrung (28) aufweist.
  10. Zahnimplantat nach Anspruch 9, bei dem die Durchgangsbohrung (28) mit einer ein Knochenwachstum stimulierenden Substanz befüllt ist.
  11. Zahnimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Mantelfläche des Implantatkörpers (20) mit einer das Knochenwachstum stimulierenden Substanz beschichtet ist.
  12. Zahnimplantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der Implantathals (16) über eine umlaufende Aussparung verfügt, in die eine resorbierbare Polymerbeschichtung mit inkorporierten Pharmaka eingebracht ist.
  13. Zahnimplantat nach Anspruch 12, wobei die inkorporierten Pharmaka entzündungshemmend und für die Gingiva proliferationsfördernd wirken.
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