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DE102007027774A1 - Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung zum Verstellen eines Verstellteils eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung zum Verstellen eines Verstellteils eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102007027774A1
DE102007027774A1 DE200710027774 DE102007027774A DE102007027774A1 DE 102007027774 A1 DE102007027774 A1 DE 102007027774A1 DE 200710027774 DE200710027774 DE 200710027774 DE 102007027774 A DE102007027774 A DE 102007027774A DE 102007027774 A1 DE102007027774 A1 DE 102007027774A1
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DE
Germany
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housing
drive unit
fastening means
adjustable
carrier plate
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200710027774
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English (en)
Inventor
Wolfgang Wachter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Brose Fahrzeugteile SE and Co KG filed Critical Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung zum Verstellen eines Verstellteils eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse, das über an dem Gehäuse angeordnete Befestigungsmittel an einer sich im Wesentlichen in einer Erstreckungsebene erstreckenden Trägerplatte am Kraftfahrzeug angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass mindestens eines der Befestigungsmittel (221) in seiner Position relativ zu mindestens einem weiteren Befestigungsmittel (222, 223) mit mindestens einer Bewegungskomponente (V2) parallel zur Erstreckungsebene (E) der Trägerplatte (3) verstellbar ist, um die Antriebseinheit (2) an der Trägerplatte (3) festzulegen. Auf diese Weise wird eine Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt, die auf einfache Weise am Kraftfahrzeug angeordnet werden kann und die einen weitestgehenden Festsitz der Antriebseinheit am Fahrzeug, insbesondere zur Reduzierung einer Geräuschentwicklung im Betrieb, ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung zum Verstellen eines Verstellteils eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung weist ein Gehäuse auf, das über an dem Gehäuse angeordnete Befestigungsmittel an einer sich im Wesentlichen in einer Erstreckungsebene erstreckenden, flächig ausgebildeten Trägerplatte am Kraftfahrzeug angeordnet ist. Die Trägerplatte kann beispielsweise durch ein Türinnenblech einer Fahrzeugtür ausgebildet sein und die Antriebseinheit, beispielsweise ein Antrieb eines Fensterhebers, sowie andere Aggregate der Fahrzeugtür tragen. Ebenso gut kann die Trägerplatte Teil eines Modulträgers einer Fahrzeugtür sein, an dem die unterschiedlichen Aggregate der Fahrzeugtür angeordnet sind und die eine vormontierte modulare Einheit zur Montage an der Fahrzeugtür bildet.
  • Bei einer aus der DE 196 19 087 C2 bekannten Antriebseinheit für eine Verstelleinrichtung in Form eines Fensterhebers zur Verstellung eines Fensters einer Fahrzeugtür ist das Gehäuse der Antriebseinheit über als Zapfen ausgebildete Befestigungsmittel an der Trägerplatte der Fahrzeugtür befestigt, indem die Zapfen die Trägerplatte in Durchgangslöchern durchgreifen und so eine Verbindung des Gehäuses mit der Trägerplatte herstellen. Um eine hinreichend feste Verbindung des Gehäuses mit der Trägerplatte zu erreichen, sind mehrere Zapfen vorgesehen, die sich senkrecht zur Erstreckungsebene der Trägerplatte durch die Trägerplatte hindurch erstrecken und zwei Gehäusehälften des Gehäuses derart miteinander verbinden, dass die Trägerplatte klemmend zwischen den Gehäusehälften gehalten wird.
  • Die Antriebseinheit dient zur Verstellung eines Verstellteils eines Kraftfahrzeugs, insbesondere als Fensterheber zur Verstellung einer Fensterscheibe einer Fahrzeugtür. Im Betrieb der Verstellvorrichtung übt die Antriebseinheit eine Verstellkraft auf das Verstellteil aus und muss, damit die Verstellkraft übertragen werden kann, in geeigneter Weise am Fahrzeug festgelegt sein. Dieses gilt insbesondere auch, um eine Geräuschentwicklung im Betrieb der Antriebseinheit zu vermeiden, insbesondere bei einer Richtungsumkehr der durch die Antriebseinheit erzeugten Verstellkraft und demzufolge sich ändernden, auf die Antriebseinheit rückwirkenden Kräften und Momenten.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung zu stellen, die auf einfache Weise am Kraftfahrzeug angeordnet werden kann und die einen weitestgehenden Festsitz der Antriebseinheit am Fahrzeug, insbesondere zur Reduzierung einer Geräuschentwicklung im Betrieb, ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist bei einer Antriebseinheit der oben genannten Art vorgesehen, dass mindestens eines der Befestigungsmittel in seiner Position relativ zu mindestens einem weiteren Befestigungsmittel mit mindestens einer Bewegungskomponente parallel zur Erstreckungsebene der Trägerplatte verstellbar ist, um die Antriebseinheit an der Trägerplatte festzulegen.
  • Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass, um einen bestmöglichen Festsitz der Antriebseinheit an der Trägerplatte zu erreichen, eine Verstellbarkeit der Befestigungsmittel relativ zueinander und relativ zum Gehäuse der Antriebseinheit vorgesehen werden kann, um durch eine Verstellung der Befestigungsmittel zumindest mit einer Bewegungskomponente parallel zur Erstreckungsebene der Trägerplatte eine Verspannung des Gehäuses relativ zur Trägerplatte zu erreichen. Dadurch, dass mindestens ein Befestigungsmittel parallel zur Trägerplatte verstellbar ist und zum Festlegen der Antriebseinheit an der Trägerplatte und zur Verspannung des Gehäuses an der Trägerplatte in seiner Position verändert wird, kann ein Formschluss der Befestigungsmittel mit der Trägerplatte erreicht werden, so dass das Gehäuse bestmöglich befestigt ist und eine Geräuschentwicklung durch eine Bewegung des Gehäuses relativ zur Trägerplatte beispielsweise bei einer Richtungsumkehr der durch die Antriebseinheit erzeugten Verstellkraft weitestgehend unterdrückt wird.
  • Darunter, dass das Befestigungsmittel mit mindestens einer Bewegungskomponente parallel zur Erstreckungsebene verstellbar ist, ist vorliegend zu verstehen, dass die Verstellbarkeit des Befestigungsmittels nicht ausschließlich parallel zur Erstreckungsebene der Trägerplatte gegeben sein muss, sondern gleichzeitig auch eine Verstellbarkeit senkrecht zur Trägerplatte vorgesehen sein kann. Wesentlich hierbei ist, dass das Befestigungsmittel zumindest auch parallel zur Erstreckungsebene der Trägerplatte verstellt werden kann, um eine Verspannung des Gehäuses relativ zur Trägerplatte in der Erstreckungsebene der Trägerplatte zu erreichen.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Befestigungsmittel als Zapfen ausgebildet, die die Trägerplatte zur Befestigung der Antriebseinheit am Kraftfahrzeug insbesondere in einer Richtung senkrecht zur Erstreckungsebene der Trägerplatte durchgreifen, wobei zumindest einer der Zapfen mit mindestens einer Bewegungskomponente parallel zur Erstreckungsebene der Trägerplatte verstellbar ist.
  • Der das Befestigungsmittel darstellende, verstellbare Zapfen kann beispielsweise als Verdrehdom ausgebildet sein, der relativ zum Gehäuse der Antriebseinheit verdrehbar ist. Der Verdrehdom wird durch eine Drehbewegung verstellt, wobei durch die Drehbewegung die Position der Zapfen zueinander verändert wird und das Gehäuse somit mit der Trägerplatte zum Festlegen verspannt wird.
  • Zu diesem Zweck kann der Verdrehdom einen in einer Aufnahme des Gehäuses angeordneten Kopf und einen mit dem Kopf verbundenen Schaft aufweisen, wobei der Kopf in der Aufnahme des Gehäuses um eine erste Drehachse verdrehbar und der Schaft exzentrisch zur ersten Drehachse angeordnet ist. Der Kopf wirkt als Hebel, der eine Verdrehung des Schafts des Verdrehdoms in eine Verschiebung des Schafts relativ zum Gehäuse umsetzt. Mit anderen Worten wird bei einer Verdrehung des Schafts durch die Exzentrität des Schafts zum Kopf des Verdrehdoms die Position des Schafts am Gehäuse verstellt. Auf diese Weise kann die Position des Schafts, der die Trägerplatte durchgreift, relativ zu den anderen Befestigungsmitteln, die beispielsweise als am Gehäuse feststehende Zapfen ausgebildet sein können, verändert werden und so eine Verspannung des Gehäuses an der Trägerplatte erreicht werden.
  • Mindestens ein Befestigungsmittel ist am Gehäuse angeordnet und relativ zum Gehäuse verstellbar. Das Gehäuse und das an dem Gehäuse angeordnete, verstellbare Befestigungsmittel können mittels Spritzgießen aus Kunststoff in der so genannten Zwei-Komponenten-Technologie (2K-Technologie) hergestellt sein, wobei das verstellbare Befestigungsmittel und das Gehäuse aus unterschiedlichen, sich beim Spritzgießen nicht miteinander verbindenden Materialien hergestellt sind, so dass das Gehäuse und das Befestigungsmittel zusammen spritzgegossen werden können und das Befestigungsmittel nach dem Spritzgießen zum Gehäuse verstellbar ist. Ist das Befestigungsmittel beispielsweise als relativ zum Gehäuse verdrehbarer Verdrehdom ausgebildet, werden das Gehäuse und der Verdrehdom in der 2K-Technologie zusammen hergestellt, so dass der Verdrehdom am Gehäuse angeordnet, gleichzeitig aber relativ zum Gehäuse verdrehbar ist. Ein Vorteil der Anwendung der 2K-Technologie ist deren Einfachheit, wobei durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien für das Gehäuse und für den Verdrehdom das Gehäuse und der Verdrehdom in einem Arbeitsschritt hergestellt werden können und eine nachträgliche Montage des Verdrehdoms an dem Gehäuse entfallen kann. Selbstverständlich ist jedoch auch denkbar, den Verdrehdom als separates Bauteil gesondert zu fertigen und erst nachträglich an dem Gehäuse zu montieren.
  • In einer Ausgestaltung der Antriebseinheit weist das Gehäuse zwei Gehäusehälften auf, die an unterschiedlichen Seiten der Trägerplatte angeordnet sind. Die Befestigungsmittel können an der einen, ersten Gehäusehälfte angeordnet sein und durch die Trägerplatte hindurch in die andere, zweite Gehäusehälfte eingreifen, so dass die Trägerplatte zwischen den beiden Gehäusehälften zu liegen kommt und das Gehäuse auf diese Weise klemmend an der Trägerplatte gehalten wird.
  • Zur Verbindung der beiden Gehäusehälften können zusätzliche Schraubverbindungen vorgesehen sein, die von der zweiten Gehäusehälfte in die Befestigungsmittel an der ersten Gehäusehälfte eingreifen. Beispielsweise können die Schraubverbindungen durch selbstschneidende Schrauben verwirklicht sein, die von der Seite der zweiten Gehäusehälfte in die Befestigungsmittel an der ersten Gehäusehälfte eingeschraubt werden. Durch das Einschrauben der selbstschneidenden Schraube in das verstellbare Befestigungsmittel an der ersten Gehäusehälfte kann dann gleichzeitig bewirkt werden, dass das verstellbare, beispielsweise als Verdrehdom ausgebildete Befestigungsmittel in gewünschter Weise derart verstellt wird, dass die Antriebseinheit an der Trägerplatte festgelegt ist, indem das Gehäuse zur Trägerplatte verspannt wird. Vorteil hierbei ist, dass ein gesonderter Arbeitsschritt zur Verstellung des verstellbaren Befestigungsmittels nicht erforderlich ist. Die Verstellung des Befestigungsmittels erfolgt vielmehr automatisch beim Anbringen der Schraubverbindung zur Verbindung der ersten Gehäusehälfte mit der zweiten Gehäusehälfte.
  • Die Antriebseinheit kann Teil eines eine Verstellvorrichtung ausbildenden Seilfensterhebers sein und eine Seiltrommel zum Betätigen eines Zugmittels aufweisen, die in dem Gehäuse eingefasst ist. Durch die Festlegung der Antriebseinheit an der Trägerplatte mittels des verstellbaren Befestigungsmittels und der Verspannung des Gehäuses relativ zur Trägerplatte wird dann erreicht, dass auch bei einer Richtungsumkehr beim Antreiben der Seiltrommel und daraus resultierenden rückstellenden Drehmomenten sich das Gehäuse nicht relativ zur Trägerplatte bewegen kann, so dass eine Geräuschentwicklung im Betrieb der Antriebseinheit zumindest reduziert ist.
  • Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Seilfensterhebers zum Verstellen einer Fensterscheibe einer Fahrzeugtür;
  • 2 eine perspektivische Teilexplosionsdarstellung einer Antriebseinheit an der Trägerplatte einer Fahrzeugtür;
  • 3 eine schematische Draufsicht auf die das Seilantriebsgehäuse darstellende Gehäusehälfte des Gehäuses der Antriebseinheit;
  • 4a eine Schnittansicht entlang der Linie I-I gemäß 3, darstellend einen feststehenden Zapfen als Befestigungsmittel zur Verbindung der Gehäusehälften des Gehäuses der Antriebseinheit;
  • 4b eine Schnittansicht entlang der Linie II-II gemäß 3, darstellend ein als Verdrehdom ausgebildetes Befestigungsmittel zur Verbindung der Gehäusehälften;
  • 5 eine Detailansicht des Verdrehdoms gemäß 4b an dem Seilantriebsgehäuse;
  • 6 eine weitere Detailansicht des Verdrehdoms an dem Seilantriebsgehäuse in der Zapfenaufnahme am Getriebegehäuse und
  • 7 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Kinematik des Verdrehdoms am Seilantriebsgehäuse.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung einer Verstellvorrichtung 1 in Form eines Seilfensterhebers, die an der Trägerplatte 3 einer Fahrzeugtür angeordnet ist und zur Verstellung mit einer Fensterscheibe gekoppelt ist. Die als Seilfensterheber ausgebildete Verstellvorrichtung 1 weist eine Antriebseinheit 2 auf, die mit einem Zugmittel 15 in Form eines Seils gekoppelt ist. Über das Zugmittel 15, das über Umlenkungen 11, 12 sich entlang der Trägerplatte 3 erstreckt und eine geschlossene Seilschlaufe ausbildet, wird eine Verstellkraft von der Antriebseinheit 2 auf das Verstellteil in Form der Fensterscheibe (in 1 nicht dargestellt) übertragen. Zu diesem Zweck ist das Zugseil 15 mit einem Mitnehmer 14 verbunden, der die Fensterscheibe trägt und entlang einer Führungsschiene 13 verschiebbar an der Trägerplatte 3 gelagert ist.
  • Im Betrieb treibt die Antriebseinheit 2 in an sich bekannter Weise über eine in einem Seilantriebsgehäuse 22 gelagerte Seiltrommel das Zugmittel 15 an und verschiebt dadurch den Mitnehmer 14 entlang der Führungsschiene 13. Auf diese Weise wird die Verstellkraft in die Fensterscheibe eingeleitet und die Fensterscheibe in vertikaler Richtung zum Öffnen oder Schließen der Fensteröffnung der Fahrzeugtür bewegt.
  • Die in 1 dargestellte Trägerplatte 3 kann beispielsweise durch das Türinnenblech der Fahrzeugtür ausgebildet sein, an dem die Verstellvorrichtung 1 angeordnet ist. Gleichsam kann die Trägerplatte 3 auch Teil eines Türmoduls sein, das zur Aufnahme der Aggregate der Fahrzeugtür dient und als Einheit an der Fahrzeugtür montiert werden kann.
  • Die Antriebseinheit 2 erzeugt die Verstellkraft zur Verstellung der das Verstellteil darstellenden Fensterscheibe. Bei der Übertragung der Verstellkraft über das Zugmittel 15 auf die Fensterscheibe erfährt die Antriebseinheit 2 ihrerseits Kräfte und Momente, die durch die Anordnung der Antriebseinheit 2 an der Trägerplatte 3 aufgefangen werden müssen. Hierbei ist erforderlich, dass die Antriebseinheit 2 möglichst spielfrei an der Trägerplatte 3 befestigt ist, damit insbesondere auch bei einer Richtungsumkehr der in das Zugmittel 15 eingeleiteten Verstellkraft es zu keiner Bewegung der Antriebseinheit 2 relativ zur Trägerplatte 3 und damit verbunden zu einer Geräuschentwicklung im Betrieb der Antriebseinheit 2 kommt.
  • Die Antriebseinheit 2 ist über Zapfen 221223 mit der Trägerplatte 3 verbunden. Wie in der Teilexplosionsdarstellung gemäß 2 dargestellt ist, sind die Zapfen 221223 an dem Seilantriebsgehäuse 22 der Antriebseinheit 2 angeordnet und erstrecken sich derart von dem Seilantriebsgehäuse 22 in Richtung der Trägerplatte 3, dass sie Durchgangslöcher 3133 in der Trägerplatte 3 durchgreifen und in Zapfenaufnahmen 211213 in einem Getriebegehäuse 21 als Behausung für einen elektrischen Motor und ein Verstellgetriebe eingreifen. In montiertem Zustand greifen die Zapfen 221223 durch die Trägerplatte 3 hindurch in die Zapfenaufnahmen 211213 ein, so dass die Antriebseinheit 2 mit den Gehäusehälften 21, 22 klemmend an der Trägerplatte 3 gehalten wird.
  • Der in dem Getriebegehäuse 21 angeordnete elektrische Motor erzeugt die Verstellkraft und überträgt diese über das ebenfalls in dem Getriebegehäuse 21 angeordnete Getriebe und eine ausgangsseitige Antriebswelle 214 auf eine in dem Seilantriebsgehäuse 22 angeordnete Seiltrommel 23 (siehe beispielsweise 4a und 4b). Über die Seiltrommel 23 wird das Zugmittel 15 (siehe 1) angetrieben und über den Mitnehmer 14 die Fensterscheibe verstellt.
  • Mittels der Befestigungsmittel ausbildenden Zapfen 221223 ist die Antriebseinheit 2 senkrecht zur sich in der Erstreckungsebene E erstreckenden Trägerplatte 3 weitestgehend festgelegt. Um die Antriebseinheit 2 auch azimutal in der Ebene E festzulegen, ist darüber hinaus erforderlich, dass die Zapfen 221223 spielfrei an der Trägerplatte 3 gehalten werden.
  • Um die Antriebseinheit 2 möglichst spielfrei zu halten und bestmöglich an der Trägerplatte 3 festzulegen, ist, wie in 3 schematisch angedeutet ist, ein Zapfen 221 derart verstellbar an dem Seilantriebsgehäuse 22 angeordnet, dass seine Lage in der Ebene E verändert werden kann. Der Zapfen 221 ist hierzu als Verdrehdom ausgebildet, der verdrehbar an dem Seilantriebsgehäuse 22 angeordnet ist und einen Kopf 42 und einen Schaft 41 aufweist. Der Kopf 42 ist um die Drehachse M2 drehbar an dem Seilantriebsgehäuse 22 angeordnet und trägt den Schaft 41, der exzentrisch zum Kopf 42 angeordnet ist. Wird der Zapfen 221 relativ zu dem Seilantriebsgehäuse 22 um die Drehachse M2 verdreht, so ändert sich die Position des Schafts 41 in der Ebene E und die Lage der Zapfen 221223 relativ zueinander derart, dass das Seilantriebsgehäuse 22 an den Durchgangslöchern 3133 der Trägerplatte 3 abstützend verspannt werden kann.
  • Detaildarstellungen eines feststehenden Zapfens 222 und eines verstellbar ausgeführten Zapfens 221 sind in 4a und 4b in Schnittzeichnungen entlang der Linien I-I bzw. II-II gemäß 3 vergleichend dargestellt. Der feststehende Zapfen 222 gemäß 4a erstreckt sich von dem Seilantriebsgehäuse 22 durch das Durchgangsloch 32 hindurch in eine Zapfenaufnahme 212 an dem Getriebegehäuse 21. Zur Verbindung des Getriebegehäuses 21 mit dem Zapfen 222 ist eine selbstschneidende Schraube 24 vorgesehen, die von der Seite des Getriebegehäuses 21 in den Zapfen 222 eingeschraubt wird, um die Trägerplatte 3 klemmend zwischen dem Getriebegehäuse 21 und dem Seilantriebsgehäuse 22 zu halten.
  • Wie vorangehend ausgeführt, dient das Getriebegehäuse 21 zur Aufnahme eines Motors und eines Getriebes zur Erzeugung einer Verstellkraft, die über die Antriebswelle 214 (siehe 2) auf die Seiltrommel 23 übertragen wird und die Seiltrommel 23 zum Antreiben des Zugmittels 15 in eine Drehbewegung versetzt.
  • Im Gegensatz zu dem feststehenden Zapfen 222 ist der Zapfen 221 derart verstellbar ausgeführt, dass er, wie in 4b dargestellt, in dem Seilantriebsgehäuse 22 verdreht werden kann. Der Zapfen 221 ist mit dem Kopf 42 in der Aufnahme 44 in dem Seilantriebsgehäuse 22 drehbar gelagert und erstreckt sich durch eine Öffnung 43 und das Durchgangsloch 31 in der Trägerplatte 3 in eine Zapfenaufnahme 211 am Getriebegehäuse 22. Zur Verbindung des Getriebegehäuses 21 mit dem Zapfen 221 wird ebenfalls eine selbstschneidende Schraube 24 verwendet, die von der Seite des Getriebegehäuses 21 in den Zapfen 221 eingeschraubt wird, um die Trägerplatte 3 zwischen dem Getriebegehäuse 21 und dem Seilantriebsgehäuse 22 einzuklemmen.
  • Durch das Eindrehen der selbstschneidenden Schraube 24 in den verstellbaren Zapfen 221 wird gleichzeitig bewirkt, dass der Schaft 41 des verstellbaren Zapfens 221 sich um die Drehachse M1, die durch das Durchgangsloch 31 in der Trägerplatte 3 festgelegt ist, verdreht. Dadurch, dass der Schaft 41, wie in 3 und in der schematischen Darstellung gemäß 7 dargestellt ist, exzentrisch zu dem Kopf 42 angeordnet ist, bewirkt die Verdrehbewegung (Verdrehbewegung V1) des Schafts 41 um die Drehachse M1 auch eine Verdrehbewegung des Kopfes 42 in der Aufnahme 44 des Getriebegehäuses 22. Der Kopf 42 wirkt hierbei als Hebel, der die Verdrehbewegung V1 des Schafts 41 in eine Bewegung des Getriebegehäuses 22 parallel zur Ebene E der Trägerplatte 3 übersetzt und dadurch das Getriebegehäuse 22 und somit die gesamte Antriebseinheit 2 relativ zur Trägerplatte 3 verspannt, wobei sich die Zapfen 221223 an den Durchgangslöchern 3133 abstützen.
  • Dadurch, dass die Verstellung des verstellbaren Zapfens 221 zusammen mit dem Eindrehen der selbstschneidenden Schraube 24 erfolgt, wird ein separater Arbeitsschritt zur Verstellung des Zapfens 221 und zur Verspannung des Seilantriebsgehäuses 22 vermieden. Die Festlegung der Antriebseinheit 2 an der Trägerplatte 3 erfolgt vielmehr gleichzeitig mit dem Eindrehen der Schraube 24. Selbstverständlich kann auch vorgesehen sein, den verstellbaren Zapfen 221 in einem nachfolgenden Schritt nachzuspannen, um eine möglichst spielfreie Anordnung des Seilantriebsgehäuses 22 und somit der Antriebseinheit 2 an der Trägerplatte 3 zu erreichen.
  • Wie in 4a und 4b dargestellt ist, werden die Zapfen 221223 jeweils über selbstschneidende Schrauben 24 am Getriebegehäuse 21 fixiert. Hierbei ist eine Montagereihenfolge einzuhalten, bei der in einem ersten Schritt die Schraube 24 in den verstellbaren Zapfen 221 einzuschrauben ist, um die Antriebseinheit parallel zur Ebene E azimutal an der Trägerplatte 3 festzulegen. Erst nachfolgend werden die Schrauben 24 in die Zapfen 222, 223 eingeschraubt, um die Gehäusehälften 21, 22 klemmend miteinander zu verbinden.
  • Detaildarstellungen des verstellbaren Zapfens 221 sind in 5 und 6 dargestellt. In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der verstellbare Zapfen 221 in der Zwei-Komponenten-Technologie (2K-Technologie) ausgebildet und zusammen mit dem Seilantriebsgehäuse 22 aus Kunststoff spritzgegossen. Der Zapfen 221 und das Seilantriebsgehäuse 22 sind aus unterschiedlichen Materialien hergestellt, die sich beim Spritzgießen nicht miteinander verbinden, so dass gewährleistet ist, dass der Zapfen 221 über den Kopf 42 in der Aufnahme 44 des Seilantriebsgehäuses 22 verdreht werden kann. Beispielsweise kann der Zapfen aus dem Kunststoff PBT GF 20 und das Seilantriebsgehäuse 22 aus dem Kunststoff PP LGF 30 ausgebildet sein, die im Fahrzeugbau übliche Kunststoffmaterialien darstellen und beim Spritzgießen keinen Verbund miteinander eingehen. Andere Materialien für den Zapfen 221 und das Seilantriebsgehäuse 22 sind denkbar und ohne weiteres einsetzbar, wobei wesentlich ist, dass Materialien verwendet werden, die beim Spritzgießen keine Verbindung eingehen, um die drehbare Lagerung des Zapfens 221 in dem Seilantriebsgehäuse 22 zu erreichen.
  • Vorteil der Verwendung der 2K-Technologie ist, dass Zapfen 221 und Seilantriebsgehäuse 22 in einem Arbeitsschritt mittels Spritzgießen auf einfache Weise hergestellt werden können. Selbstverständlich ist jedoch auch denkbar, den Zapfen 221 als separates Bauteil herzustellen und separat an dem Seilantriebsgehäuse 22 in einem nachträglichen Arbeitsschritt zu montieren.
  • Eine Detaildarstellung der Kinematik des verstellbaren Zapfens 221 bietet 7. Der Schaft 41 ist mit seiner Achse M1 exzentrisch mit Abstand A zum Kopf 42 mit der Achse M2 angeordnet. Wird der Schaft 41 entsprechend der Verdrehbewegung V1 um die Achse M1 verdreht, so resultiert dies in einer Verdrehbewegung des Kopfes 41 in der Aufnahme 44 am Seilantriebsgehäuse 22, wodurch sich die Achse M2 des Kopfes um die Achse M1 bewegt. Dadurch, dass der Kopf 42 verdrehbar in der Aufnahme 44 am Seilantriebsgehäuse 22 angeordnet ist, wird die Verdrehbewegung V2 des Kopfes 42 in eine laterale Verschiebebewegung des Seilantriebsgehäuses 22 umgesetzt, durch die das Seilantriebgehäuse 22 an der Trägerplatte 3 verspannt wird.
  • Bei der schematischen Darstellung gemäß 3 ist lediglich der Zapfen 221 verstellbar ausgeführt, während die weiteren Zapfen 222, 223 feststehend ausgebildet sind. Denkbar ist auch, mehr als einen Zapfen verstellbar auszuführen, beispielsweise zwei Zapfen oder alle drei Zapfen, wobei für eine hinreichende Festlegung der Antriebseinheit 2 an der Trägerplatte 3 es in der Regel ausreichend ist, lediglich einen Zapfen 221 verstellbar auszubilden.
  • Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Insbesondere ist die Erfindung nicht nur bei Seilfensterhebern unter Verwendung einer Seiltrommel zur Übertragung eines Drehmoments anwendbar, sondern kann beispielsweise auch bei Kreuzarmfensterhebern in gleicher Weise eingesetzt werden. Gleichermaßen ist auch ein Einsatz bei gänzlich anders gearteten Verstellvorrichtungen denkbar, beispielsweise zum Verstellen anderer Abdeckelemente wie Schiebedächer oder Kofferraumabdeckungen oder zum Verstellen von Fahrzeugsitzen oder anderer Fahrzeugteile, bei denen es auf eine weitestgehende Festlegung der Antriebseinheit am Fahrzeug ankommt.
  • 1
    Verstellvorrichtung
    11, 12
    Umlenkung
    13
    Führungsschiene
    14
    Mitnehmer
    15
    Zugmittel
    2
    Antriebseinheit
    21
    Getriebegehäuse
    211–213
    Zapfenaufnahme
    214
    Antriebswelle
    22
    Seilantriebsgehäuse
    23
    Seiltrommel
    24
    Schraube
    221
    Verstellbarer Zapfen
    222, 223
    Zapfen
    3
    Trägerplatte
    31–34
    Durchgangsloch
    41
    Schaft
    42
    Kopf
    43
    Öffnung
    44
    Aufnahme
    A
    Abstand
    D
    Drehachse
    E
    Erstreckungsebene
    M1, M2
    Zentrum
    V1, V2
    Verdrehbewegung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19619087 C2 [0003]

Claims (13)

  1. Antriebseinheit für eine Verstellvorrichtung zum Verstellen eines Verstellteils eines Kraftfahrzeugs, mit einem Gehäuse, das über an dem Gehäuse angeordnete Befestigungsmittel an einer sich im Wesentlichen in einer Erstreckungsebene erstreckenden Trägerplatte am Kraftfahrzeug angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eins der Befestigungsmittel (221) in seiner Position relativ zu mindestens einem weiteren Befestigungsmittel (222, 223) mit mindestens einer Bewegungskomponente (V2) parallel zur Ersteckungsebene (E) der Trägerplatte (3) verstellbar ist, um die Antriebseinheit (2) an der Trägerplatte (3) festzulegen.
  2. Antriebseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Verstellen des verstellbaren Befestigungsmittels (221) das Gehäuse (21, 22) der Antriebseinheit (2) formschlüssig an der Trägerplatte (3) festlegbar ist.
  3. Antriebseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel als Zapfen (221223) ausgebildet sind, die die Trägerplatte (3) zur Befestigung der Antriebseinheit (2) am Kraftfahrzeug durchgreifen.
  4. Antriebseinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zapfen (221223) die Trägerplatte (3) in einer Richtung senkrecht zur Erstreckungsebene (E) der Trägerplatte (3) durchgreifen und zumindest einer der Zapfen (221) mit mindestens einer Bewegungskomponente (V2) parallel zur Ersteckungsebene (E) der Trägerplatte (3) verstellbar ist.
  5. Antriebseinheit nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der verstellbare Zapfen als Verdrehdom (221) ausgebildet ist, der relativ zum Gehäuse (21, 22) der Antriebseinheit (2) verdrehbar ist.
  6. Antriebseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdrehdom (221) einen in einer Aufnahme (44) des Gehäuses (22) angeordneten Kopf (42) und einen mit dem Kopf (42) verbunden Schaft (41) aufweist, wobei der Kopf (42) in der Aufnahme (44) des Gehäuses (22) um eine erste Drehachse (M2) verdrehbar ist und der Schaft (41) exzentrisch zur ersten Drehachse (M2) angeordnet ist.
  7. Antriebseinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (42) als Hebel wirkt, der eine Verdrehung des Schafts (41) des Verdrehdoms (221) in eine Verschiebung des Schafts (41) relativ zum Gehäuse (22) umsetzt.
  8. Antriebseinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (22) und das an dem Gehäuse (22) angeordnete, verstellbare Befestigungsmittel (221) mittels Spritzgießen aus Kunststoff in der 2K-Technologie hergestellt sind, wobei das verstellbare Befestigungsmittel (221) und das Gehäuse (22) aus unterschiedlichen, sich beim Spritzgießen nicht miteinander verbindenden Materialien hergestellt sind, so dass das Befestigungsmittel (221) zum Gehäuse (22) verstellbar ist.
  9. Antriebseinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das als Verdrehdom (221) ausgebildete Befestigungsmittel und das Gehäuse (22) derart in der 2K-Technologie zusammen spritzgegossen werden, dass der Verdrehdom (221) relativ zum Gehäuse (22) verdrehbar ist.
  10. Antriebseinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse zwei Gehäusehälften (21, 22) aufweist, die an unterschiedlichen Seiten der Trägerplatte (3) angeordnet sind, wobei die Befestigungsmittel (221223) an der einen, ersten Gehäusehälfte (22) angeordnet sind und durch die Trägerplatte (3) in die andere, zweite Gehäusehälfte (21) zur Verbindung eingreifen.
  11. Antriebseinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass Schraubverbindungen (24) zur Verbindung der zweiten Gehäusehälften (21) mit den Befestigungsmitteln (221223) vorgesehen sind.
  12. Antriebseinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubverbindungen durch selbstschneidende Schrauben (24) hergestellt sind, die von der Seite der zweiten Gehäusehälfte (21) in die Befestigungsmittel (221223) an der ersten Gehäusehälfte (22) eingeschraubt werden, wobei das Einschrauben der Schraube (24) die Verstellung des verstellbaren Befestigungsmittels (221) zum Festlegen der Antriebseinheit (2) an der Trägerplatte (3) bewirkt.
  13. Antriebseinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit (2) Teil eines eine Verstellvorrichtung (2) ausbildenden Seilfensterhebers ist und eine Seiltrommel (23) zum Betätigen eines Zugmittels (15) aufweist, die in dem Gehäuse (22) eingefasst ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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