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DE102007027384A1 - Farbkammerrakel in einem Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine sowie Verfahren zur Herstellung einer Farbkammerrakel - Google Patents

Farbkammerrakel in einem Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine sowie Verfahren zur Herstellung einer Farbkammerrakel Download PDF

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DE102007027384A1
DE102007027384A1 DE102007027384A DE102007027384A DE102007027384A1 DE 102007027384 A1 DE102007027384 A1 DE 102007027384A1 DE 102007027384 A DE102007027384 A DE 102007027384A DE 102007027384 A DE102007027384 A DE 102007027384A DE 102007027384 A1 DE102007027384 A1 DE 102007027384A1
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Germany
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doctor blade
cavity
ink chamber
blade body
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Ceased
Application number
DE102007027384A
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English (en)
Inventor
Klaus Gräler
Andreas Ihme
Frank Gunschera
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Windmoeller and Hoelscher KG
Original Assignee
Windmoeller and Hoelscher KG
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Publication date
Application filed by Windmoeller and Hoelscher KG filed Critical Windmoeller and Hoelscher KG
Priority to DE102007027384A priority Critical patent/DE102007027384A1/de
Priority to PCT/EP2008/057171 priority patent/WO2008152022A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F31/00Inking arrangements or devices
    • B41F31/02Ducts, containers, supply or metering devices
    • B41F31/027Ink rail devices for inking ink rollers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F31/00Inking arrangements or devices
    • B41F31/002Heating or cooling of ink or ink rollers

Landscapes

  • Inking, Control Or Cleaning Of Printing Machines (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Farbkammerrakel, welches einer Farbübertragungswalze eines Farbwerks einer Rotationsdruckmaschine zugeordnet ist und welche sich im Wesentlichen parallel zur Drehachse der Farbübertragungswalze erstreckt. Die Farbkammerrakel umfasst zumindest einen Kammerrakelkörper mit wenigstens zwei entlang seiner Erstreckung verlaufenden Auflagefläche, auf welche Rakelmesser auflegbar sind sowie einen rinnenartigen Innenraum zur Aufnahme von Druckfarbe und Klemmeinrichtungen, mit welchen die Rakelmesser an den Auflageflächen fixierbar sind sowie wenigstens zwei Rakelmesser, die an die Farbübertragungswalze anstellbar sind, so dass der Innenraum geschlossen ist. Der Kammerrakelkörper umfasst zumindest einen inneren Hohlraum.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Farbkammerrakel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Herstellung einer Farbkammerrakel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
  • Solche Farbkammerrakel sind beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung DE 102 55 411 A1 bekannt und sind in der Regel einer Farbübertragungswalze zugeordnet. Die Farbe wird von der Farbübertragungswalze meist sukzessive auf weitere Walzen und letztendlich auf den Bedruckstoff aufgetragen. Beim Flexodruck handelt es sich jedoch lediglich um eine einzige weitere Walze, nämlich um die Druckwalze, die die Farbe direkt auf den Bedruckstoff aufträgt.
  • Die Farbübertragungswalze ist häufig eine Rasterwalze, deren Oberfläche mit einer Vielzahl kleiner Vertiefungen in Näpfchenform versehen ist, welche in der Lage sind, die Druckfarbe zu transportieren. An der Außenoberfläche der Rasterwalze liegt ein Rakelmesser an, welches die Aufgabe hat, die Farbe von den Oberflächenbereichen der Farbübertragung, welche keine Vertiefungen aufweisen, abzutragen bzw. die Farbe in den Vertiefungen zu egalisieren.
  • Die Farbkammerrakel umfasst einen Kammerrakelkörper, der sich entlang der axialen Richtung der Farbübertragungswalze erstreckt. Mit anderen Worten verläuft der Kammerrakelkörper parallel zur Drehachse der Farbübertragungswalze. Ein weiteres Merkmal eines solchen Kammerrakelkörpers ist zumindest eine Auflagefläche, auf die das beschriebene Rakelmesser aufgelegt werden kann. In der Regel sind zwei derartige Auflageflächen vorgesehen, so dass zwei Rakelmesser an die Farbübertragungswalze angestellt werden können. In Verbindung mit dem rinnenartigen Innenraum entsteht so ein geschlossener Raum, der gegen die Umgebung abgedichtet ist, so dass im Druckbetrieb auch bei hoher Druckgeschwindigkeit ein ungewollter Austritt der Druckfarbe aus der Farbkammerrakel vermieden wird. Es sei zum besseren Verständnis noch hinzugefügt, dass die Farbkammerrakel meist etwas kürzer gehalten ist als die Farbübertragungswalze und dass die Farbkammerrakel stirnseitig mit geeigneten Dichtmitteln versehen ist, welche im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch keine Rolle spielen, so dass auf sie nicht weiter eingegangen wird.
  • Es ist noch zu erwähnen, dass sich auch die Auflageflächen für Rakelmesser und der rinnenartige Innenraum ebenfalls in axialer Richtung der Farbübertragungswalze erstrecken.
  • Um ein Rakelmesser sicher und unverschieblich auf der jeweiligen Auflagefläche festhalten zu können, ist jeweils eine Klemmeinrichtung vorgesehen, welche in der Regel das betreffende Rakelmesser auf diese Auflagefläche drückt. Damit wird nicht nur das Messer fixiert, sondern auch ein Durchtritt von Farbe zwischen Auflagefläche und Rakelmesser wirksam verhindert. Seit längerer Zeit sind in Druckmaschinen der Anmelderin als Klemmeinrichtungen Klemmschienen gebräuchlich, welche sich an mit dem Kammerrakelkörper verbundenen Einrichtungen abstützt. Auf einer Seite dieser Einrichtungen ist das Rakelmesser angeordnet, auf der anderen Seite ein Verschiebemittel, mit welchem die Klemmschiene von dem Kammerrakelkörper weg gedrückt wird. Dieses Wegdrücken hat zur Folge, dass sich die Klemmschiene an das Rakelmesser anlegt und dieses fixiert. Die Einrichtungen, an welchen sich die Klemmschiene abstützt, können eine Mehrzahl an Schrauben sein, die nicht vollständig in den Kammerrakelkörper eingeschraubt sind und an deren Kopfunterseiten sich die Klemmschiene abstützt. Anstelle der Schrauben kann der Rakelkammerkörper längs laufende Vertiefungen umfassen, bei denen jeweils eine Wand hinterschnitten ist, die dann die Wirkung eines Hakens hat. An der Klemmschiene ist dann eine ebenfalls hinterschnittene Leiste angeordnet, die ebenfalls wie ein Haken wirkt. Beide „Haken" stehen dann im Eingriff, so dass ein Wegdrücken der Klemmschiene auf der einen Seite das Andrücken der Klemmschiene auf der anderen Seite zur Folge hat.
  • Derartige Farbkammerrakel haben sich in der Drucktechnik etabliert und haben sich bestens bewährt. Das Austreten von Druckfarbe ist minimal. Zudem lassen sich die derart aufgebauten Farbkammerrakel schnell und oft werkzeuglos demontieren, so dass das Ersetzen von Rakelmessern, welche einem Verschleiß unterliegen, und das Reinigen der Bestandteile schnell und einfach vonstatten gehen können.
  • Oft müssen jedoch die Farbkammerrakel zum Zweck der Reinigung und/oder Wartung von der Farbübertragungswalze abgeschwenkt oder gar ganz aus dem betreffenden Farbwerk entfernt werden. Dabei ist es störend, wenn die Farbkammerrakel ein hohes Gewicht hat.
  • Daher ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Farbkammerrakel vorzuschlagen, die ein möglichst geringes Gewicht aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Farbkammerrakel mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 gelöst, welche zusätzlich auch die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 1 umfasst.
  • Demnach ist vorgesehen, dass der Kammerrakelkörper zumindest einen inneren Hohlraum umfasst. Auf diese Weise ist es möglich, gegenüber dem Kammerrakelkörper nach dem Stand der Technik Material und damit Gewicht einzusparen. Dabei ist es zudem möglich, die Stabilität der Rakelkammer zu verbessern. Im Querschnitt des Kammerrakelkörpers betrachtet kann ein solcher Hohlraum nach mindestens einer Seite offen sein, ähnlich wie der rinnenartige Innenraum, der dem Farbzulauf dient. Vorteilhaft ist jedoch, wenn der Hohlraum, im Querschnitt betrachtet, geschlossen ist. In diesem Fall ist die größtmögliche Stabilität der Farbkammerrakel unter Erreichung der angesprochenen Material- und Gewichtseinsparung erreichbar.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform erstreckt sich der zumindest eine Hohlraum in axialer Richtung der Farbkammerrakel. Auf diese Weise kann der Querschnitt des Kammerrakelkörpers über einen großen oder den größten Teil seiner Länge gleich gehalten werden. Dies führt zu einer einfacheren Herstellung des Kammerrakelkörpers. So ist der zumindest eine Hohlraum beispielsweise durch Bohrungen herstellbar.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, in den zumindest einen Hohlraum Temperiermittel oder Temperiereinrichtungen einzubringen. Es kann beim Drucken gewünscht sein, die Druckfarbe in ihren Eigenschaften zu beeinflussen. Diese Eigenschaften der Druckfarbe, wie beispielsweise ihre Viskosität, können von ihrer Temperatur abhängen. Zur Beeinflussung der Temperatur der Druckfarbe ist es bekannt, Farbübertragungswalzen zu temperieren. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch dazu genutzt werden, die Druckfarbe bereits in ihrer Temperatur zu beeinflussen, wenn diese sich noch in der Farbkammerrakel befindet, so dass die Druckfarbe bereits mit passender Temperatur bereit gestellt werden kann. Zu diesem Zweck können beispielsweise temperierte Fluide durch den Hohlraum oder die Hohlräume geleitet werden. Das Fluid kann in Kontakt mit den Wänden des zumindest einen Hohlraums treten und Wärme austauschen. Das Fluid kann also zum Erwärmen und auch zum Kühlen der Druckfarbe genutzt werden. Ein Fluid kann gasförmig, vorzugsweise aber flüssig sein. Zum Erwärmen der Druckfarbe sind aber auch Temperiereinrichtungen wie etwa Heizdrähte denkbar, die in einen Hohlraum eingebracht werden können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Hohlräume an den Stirnseiten des Kammerrakelkörpers offen. Von besonderem Vorteil ist, wenn die Kammerrakelkörper stirnseitig durch Abschlusselemente begrenzt sind. Mit diesen kann dann vor allem der zumindest eine an mindestens einer Stirnseite offenen Hohlraum verschlossen werden. Kammerrakelkörper können dann in großer Länge „am Stück" hergestellt werden und für die gewünschte Anwendung abgelängt werden. Sodann erfolgt die Anbringung von Abschlusselementen an den Kammerrakelkörper. Auf diese Weise ist eine kostengünstige Herstellung von Farbkammerrakeln möglich. Die Abschlusselemente können abnehmbar ausgestaltet sein.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn in zumindest einem Endbereich des Kammerrakelkörpers und/oder in zumindest einem Abschlusselement eine Öffnung, beispielsweise ein Durchgangsbohrung, gibt, die mit dem zumindest einen Hohlraum in Verbindung steht. Durch diese Öffnung kann beispielsweise ein Fluid in den Hohlraum eingebracht oder aus diesem wieder herausgeleitet werden.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, Stege oder Rippen in dem zumindest einen Hohlraum vorzusehen. Diese verlaufen vorteilhafterweise in axialer Richtung. Durch diese Stege oder Rippen kann die Oberfläche, die in Kontakt mit dem den zumindest einen Hohlraum durchströmenden Fluid steht, auf einfache Weise beträchtlich vergrößert werden. Die zwischen Fluid und Kammerrakelkörper übertragbare Wärmemenge pro Zeiteinheit ist damit vergrößerbar.
  • Ein weiterer Gedanke der Erfindung betrifft das Herstellungsverfahren einer Farbkammerrakel. Eine Farbkammerrakel gemäß der oben beschriebenen Erfindung lässt sich besonders kostengünstig durch Strangpressen herstellen. Bei einer Farbkammerrakel gemäß dem Stand der Technik wird der Kammerrakelkörper dadurch hergestellt, dass ein Metallblock spanend bearbeitet wird. So wird beispielsweise die rinnenartige Vertiefung, die die Druckfarbe aufnimmt, durch Ausfräsen erzeugt. Mittels Strangpressen lassen sich nicht nur die meisten Arbeitsschritte und damit viel Zeit bei der spanenden Bearbeitung einsparen, sondern auch besonders einfach Hohlräume erzeugen. Mit diesem Herstellungsverfahren lassen sich also die Kosten für die Herstellung von Farbkammerrakeln stark senken, selbst wenn noch Bohrungen oder einzelne Fräsungen vorgenommen werden müssen. An dieser Stelle wird noch hervorgehoben, dass das Strangpressen zur Herstellung von Farbkammerrakeln nicht nur auf Kammerrakelkörper mit Hohlraum beschränkt ist. Daher wird auch ausdrücklich Schutz für dieses erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für Farbkammerrakel beantragt, deren Kammerrakelkörper keinen Hohlraum umfasst. Auch Klemmschienen oder weitere sich axial erstreckende Bauteile der Farbkammerrakeln können in vorteilhafter Weise durch Strangpressen hergestellt werden. Vorteilhafterweise bestehen zumindest Kammerrakelkörper und Klemmschienen aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung. Diese Materialwahl beeinflusst das Gewicht der Farbkammerrakel ebenfalls sehr günstig.
  • Vorteilhafterweise können bei diesem Strangpressverfahren mehrere Kammerrakelkörper oder Klemmschienen am Stück und in großer Länge hergestellt werden. Von diesem langen Stück können dann Kammerrakelkörper der gewünschten Länge abgetrennt werden. Auch hinsichtlich der Lagerhaltung ist dieses Verfahren vorteilhaft. Bei unterschiedlichen Druckbreiten sind entsprechend auch die Farbkammerrakel unterschiedlich lang. Aufgrund der genannten großen Länge müssen nicht einzelne Kammerrakelkörper für alle Druckbreiten vorgehalten werden. Diese Körper können nun bei Bedarf kurzfristig hergestellt werden.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den weiteren Unteransprüchen und der Zeichnung hervor, deren einzelnen Figuren Folgendes zeigen:
  • 1 Ansicht einer Farbkammerrakel und einer Farbübertragungswalze nach dem Stand der Technik
  • 2 Ansicht II-II aus 1
  • 3 Querschnitt durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Farbkammerrakel
  • 4 Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Farbkammerrakel
  • 5 Querschnitt durch eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Farbkammerrakel
  • 6 Querschnitt durch eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Farbkammerrakel
  • 7 Ansicht des Schnitts VII-VII in 4
  • 8 Ansicht des Schnitts VIII-VIII in 4
  • Die 1 und 2 zeigen zwei Ansichten einer Farbkammerrakel 1 und einer Farbübertragungswalze 2 nach dem Stand der Technik. In dem gezeigten Beispiel ist die Farbübertragungswalze auf nicht näher dargestellte Art als Rasterwalze ausgebildet. Die Farbkammerrakel umfasst einen Kammerrakelkörper 3, der natürlich aus mehreren Teilen bestehen kann. Wie aus der 2 ersichtlich ist, umfasst der Kammerrakelkörper 3 eine flache Unterseite 4 und zwei Seitenflächen 5, welche sich winklig an die flache Unterseite 5 anschließen. Die der Farbübertragungswalze 2 zugewandte Seite des Kammerrakelkörpers umfasst zwei Schrägflächen 6, welche eine rinnenartige Vertiefung 7 zwischen sich begrenzen. Bestandteile der Schrägflächen 6 sind die Auflageflächen 8 für die Rakelmesser 9. Die Rakelmesser 9 sind an die Farbübertragungswalze angestellt, so dass der Innenraum, welcher durch die Vertiefung 7, die Farbübertragungswalze 2, die Rakelmesser 9 und durch die nicht gezeigten stirnseitigen Dichtungen, welche ebenfalls an der Farbübertragungswalze anliegen, begrenzt wird, mit Farbe gefüllt werden kann, ohne dass diese nach außen dringt.
  • Der Rakelkammerkörper 3 erstreckt sich, wie der 1 entnommen werden kann, parallel zur Drehachse 10 der Farbübertragungswalze 2. Diese parallele Richtung wird auch als axiale Richtung bezeichnet.
  • Zur Fixierung der Rakelmesser 9 auf den Auflageflächen 8 sind Klemmbleche 11 vorgesehen, welche mit Kräften beaufschlagt werden, deren Resultierende in Richtung auf den Kammerrakelkörper 3 zeigt. Eine dieser Kräfte, mit welcher die Klemmschiene beaufschlagt wird, geht von den Schrauben 12 aus, die durch in die Klemmschiene eingebrachte Löcher, vorzugsweise Langlöcher, hindurchreichen und mit dem Kammerrakelkörper verschraubt sind. Unterseiten der Schraubenköpfe reichen über den Rand der Löcher hinaus, so dass, wenn das Klemmblech durch die durchgehende Welle 13 mit einer Kraft, welche vom Kammerrakelkörper weg zeigt, beaufschlagt wird, nicht weiter vom Kammerrakelkörper entfernt werden kann. Da die Angriffspunkte der Welle 13 und der Schrauben voneinander beabstandet sind, wirkt das Klemmblech wie ein Hebel, dessen Kraft zur Fixierung der Rakelmesser nutzbar ist. Damit das Rakelmesser lösbar ist, ist die Welle, wie in der 2 sichtbar ist, exzentrisch ausgeformt, so dass durch Drehung der Welle der Abstand des Klemmblechs zum Kammerrakelkörper und damit die Fixierkraft verändert werden kann. Damit die Wellen nicht ausweichen können, sind diese in schalenartige Rinnen 14 eingelegt.
  • Die 3 zeigt eine erfindungsgemäße Farbkammerrakel 15. Im Vergleich mit den 1 und 2 sind hier gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen worden. Anhand der 3 ist deutlich zu erkennen, dass die Flächen 4 und 5 nicht mehr über Kanten (welche in den Figuren als Außenecken erkennbar sind) verbunden sind, sondern über gekrümmte Flächen, die in den Figuren als Bögen zu erkennen sind. Auch die Klemmschienen 18 sind in der in 3 gezeigten Farbkammerrakel analog zu dem Kammerrakelkörper ohne Kanten ausgebildet, sondern in den Übergangsbereichen mit gekrümmten Flächen versehen.
  • In der in 3 gezeigten Farbkammerrakel ist die Klemmschiene etwas anders als in der 2 ausgeführt, wobei das Wirkprinzip nicht verlassen wird. Ein auffälliger Unterschied ist die Verlagerung der Rinnen 18, in welche die Wellen 19 eingelegt werden, in Bereiche der seitlichen Außenwände 5. In diesem Zusammenhang ist auch die Klemmschiene 19 abgewinkelt ausgebildet, wobei das Prinzip des Verzichts auf Kanten nicht verlassen wurde. Ein weiterer Unterschied ist der Verzicht auf die Schrauben zur Bereitstellung einer Gegenkraft, die zur Erzeugung der Hebelwirkung der Klemmschiene benötigt wird. Zur Erzeugung dieser Gegenkraft ist nun eine axial verlaufende Vertiefung 20, deren äußere Seitenwände 21 leicht hinterschnitten sind. Die Klemmschienen 19 sind mit Stegen 22 versehen, die ebenfalls leicht hinterschnitten sind. Wird nun der abgewinkelte Bereich 23 mit einer Kraft, welche durch die Drehung der Welle 24 aufgebracht wird, beaufschlagt, so greifen die hinterschnittenen Bereiche der äußeren Seitenwand 21 und der Stege 22 hakenförmig ineinander. Die Hinterschneidungen sind dabei so ausgeformt, dass sich die Stege 22 nicht entlang der äußeren Seitenwände 21 der Vertiefung 20 verschieben können. Auf diese Weise werden also Hebelkräfte aufgebracht, mit welchen die Klemmschienen 9 auf den Auflageflächen fixiert werden. Während im Stand der Technik (siehe 2) Wellen 13 verwendet werden, die ursprünglich kreisrund waren und zur Herstellung der Exzentrizität an einer Längsseite abgeflacht wurden, werden in der erfindungsgemäßen Farbkammerrakel vorzugsweise Wellen 24 verwendet, deren Querschnitt oval ausgeformt ist. Damit entfallen auch bei diesen Wellen die längs verlaufenden Kanten mit all den damit verbundenen Nachteilen.
  • Die erfindungsgemäße, in 3 gezeigte Farbkammerrakel umfasst einen Hohlraum 25, der in den Kammerrakelkörper 16 eingebracht ist. Der hier betrachtete Querschnitt der Kammerrakelkörper zeigt, dass der Rand des Hohlraums geschlossen ist. Der Rand beschreibt ein Rechteck. Die Zahl der Hohlräume ist nicht auf eins begrenzt.
  • Die 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, in der zwei Hohlräume 26 eingebracht sind. Deren Querschnitt ist oval ausgeformt. Bei dieser Ausformung kann ein Fluid besonders gut abfliesen und bleibt nicht in den Kanten hängen. Auch können solche Hohlräume besonders gut gereinigt werden. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Zahl der Hohlräume nicht auf zwei beschränkt.
  • Die 5 zeigt weitere Bespiele für Hohlräume 25 und 26, die von einem Kammerrakelkörper umfasst werden können. Hierbei sind die Hohlräume 25 rechteckig mit abgerundeten Ecken ausgebildet. Es sind vier Hohlräume 25 zu sehen. Es kann sich aber auch um einen Hohlraum handeln, der die vier gezeigten Hohlräume umschreibt, bei dem der Hohlraum aber durch Stege 27 in vier Hohlräume unterteilt ist. Diese Stege dienen dazu, die Stabilität der Farbkammerrakel trotz der Hohlräume gegenüber einer Farbkammerrakel ohne Hohlräume möglichst zu erhalten. Die Stege 27 können nachträglich in den Hohlraum eingebracht sein. Sie können auch Durchbrüche umfassen, so dass die Hohlräume 25 miteinander verbunden sind. Die Zahl der Hohlräume ist auch hier nicht auf vier beschränkt.
  • Die Hohlräume 26 sind ebenfalls rechteckig mit abgerundeten Ecken. Im Vergleich mit den Hohlräumen 25 sind sie aber um 45° verdreht. In diesem Fall sind die Hohlraume – im Querschnitt betrachtet– wabenartig ausgeformt und können, wenn der Kammerrakelkörper stranggepresst wird, mitgepresst werden. Diese Ausformung und Anordnung der Hohlräume verleiht dem Kammerrakelkörper eine besonders hohe Stabilität.
  • Die 6 zeigt ein letztes Ausführungsbeispiel der Erfindung. In dem dort gezeigten Ausführungsbeispiel ragen in die Hohlräume 25 mehrere Rippen 28 hinein, die untereinander nicht verbunden sind. Die Zahl der Rippen kann wesentlich höher als nur vier sein. Sie dienen dem größeren Wärmeübertrag, wenn der Hohlraum 25 mit einem Fluid durchströmt wird.
  • Es sei nochmals betont, dass die Querschnitte der Hohlräume nicht auf die gezeigten Beispiele beschränkt sind. Die Querschnitte können vielmehr beliebig sein.
  • Die 7 und 8 zeigen die Ansichten der Schnitte, die in der 5 mit „VII-VII" respektive „VIII-VIII" bezeichnet sind. Die anhand der 7 und 8 beschriebenen Merkmale sind allerdings nicht auf die Ausführungsform gemäß 7 beschränkt. Vielmehr handelt es sich um allgemeine Merkmale, die mit verschiedenen Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Farbkammerrakel kombinierbar sind.
  • Ein besonderes Augenmerk sei auf die 8 gelenkt, die einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Farbkammerrakel darstellt. In dieser Ansicht ist zu erkennen, dass an die Stirnseiten als Deckel 28 bezeichnete Abschlusselemente angebracht, beispielsweise angeschraubt sind. Mit diesen Deckeln lassen sich die in den Kammerrakelkörper 16 eingebrachten Hohlräume nach außen hin vollständig verschließen. Wenn diese Deckel 28 zusätzlich nicht gezeigte Öffnungen, etwa Durchgangsbohrungen, umfassen, so lässt sich ein Fluid in den Hohlraum 26 einleiten. So kann eine Strömung des Fluids hervorgerufen wird, in dem dieses durch die Öffnung eines Deckels eingeleitet und durch die Öffnung des zweiten Deckels wieder abgepumpt wird.
  • Auf diese Weise lässt sich etwa ein Kühlkreislauf realisieren. Öffnungen lassen sich nicht nur in den Deckeln, sondern auch in den Endbereichen der Kammerrakelkörper vorsehen.
  • Damit nicht für jeden einzelnen Hohlraum je eine Bohrung in einen Deckel 28 eingebracht werden muss, kann vorgesehen sein, in den Endbereichen des Kammerrakelkörpers 16 vergrößerte Räume 30 vorzusehen, die mit mehreren Hohlräumen 26 kommunizieren. Diese vergrößerten Räume dienen also als Verteilerräume.
  • An einem Ende des Kammerrakelkörpers können zwei (oder noch mehr) vergrößerte Räume vorgesehen sein, wobei jeder Raum über eine Öffnung in den Kammerrakelkörper und/oder dem Deckel 28 mit dem Außenraum in Kontakt steht. Jeder vergrößerte Raum steht dann mit einer Gruppe von Hohlräumen 26 in Kontakt. Dann ist es möglich, das Fluid über einen ersten Raum 30 einer ersten Gruppe von Hohlräumen 26 zuzuleiten. Diese werden dann durchströmt und gelangen über den vergrößerten Raum am zweiten Ende des Kammerrakelkörpers in die Hohlräume 26 der zweiten Gruppe von Hohlräumen. Nach dem Durchströmen dieser Hohlräume gelangt das Fluid wieder an das erste Ende des Kammerrakelkörpers, wo es über eine Öffnung, die mit einem zweiten vergrößerten Raum 30 in Kontakt steht, abgeführt werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, nur an einem Ende Einrichtungen zum Zu- bzw. Abführen des Fluids vorzusehen.
  • In den gezeigten Ausführungsbeispielen sind die Hohlräume stets unterhalb des rinnenartigen Innenraums 7 angeordnet. Die Erfindung ist hierauf allerdings nicht beschränkt. Vielmehr können die Hohlräume an beliebigen Stellen vorgesehen sein. Die Stege können dabei so positioniert werden, dass sie möglichst effektiv auf den Kammerrakelkörper wirkende Kräfte abfangen können. So lässt sich eine Farbkammerrakel erzeugen, die mit möglichst geringem Materialeinsatz eine möglichst hohe Stabilität aufweist.
    Bezugszeichenliste
    1 Farbkammerrakel
    2 Farbübertragungswalze
    3 Kammerrakelkörper
    4 flache Unterseite
    5 Seitenfläche
    6 Schrägflächen
    7 Vertiefung
    8 Auflagefläche
    9 Rakelmesser
    10 Drehachse der Farbübertragungswalze 2
    11 Klemmschiene
    12 Schrauben
    13 Welle
    14 Rinnen
    15 Farbkammerrakel
    16 Kammerrakelkörper
    17 Abschnitte der Körperoberfläche 16
    18 Rinne
    19 Klemmschiene
    20 Vertiefung
    21 äußere Seitenwände der Vertiefung 20
    22 Stege
    23 abgewinkelter Bereich der Klemmschiene
    24 Welle
    25 Hohlraum
    26 Hohlraum
    27 Stege
    28 Rippen
    29 Deckel
    30 vergrößerte Räume
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10255411 A1 [0002]

Claims (14)

  1. Farbkammerrakel, welches einer Farbübertragungswalze eines Farbwerks einer Rotationsdruckmaschine zugeordnet ist und welche sich im Wesentlichen parallel zur Drehachse der Farbübertragungswalze erstreckt, wobei die Farbkammerrakel zumindest die folgenden Merkmale umfasst: – einen Kammerrakelkörper mit wenigstens zwei entlang seiner Erstreckung verlaufenden Auflageflächen, auf welche Rakelmesser auflegbar sind, – einen rinnenartigen Innenraum zur Aufnahme von Druckfarbe – Klemmeinrichtungen, mit welchen die Rakelmesser an den Auflageflächen fixierbar sind und – wenigstens zwei Rakelmesser, welche an die Farbübertragungswalze anstellbar sind, so dass der Innenraum geschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Kammerrakelkörper zumindest einen inneren Hohlraum umfasst.
  2. Farbkammerrakel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den Hohlraum Temperiermittel und/oder Temperiereinrichtungen einbringbar sind.
  3. Farbkammerrakel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zumindest eine Hohlraum sich entlang der axialen Erstreckung der Farbkammerrakel erstreckt.
  4. Farbkammerrakel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Hohlraum an den Stirnseiten des Kammerrakelkörpers offen ist.
  5. Farbkammerrakel nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnseiten des Kammerrakelkörpers Abschlusselemente vorgesehen sind, mit welchen der zumindest eine Hohlraum verschließbar ist.
  6. Farbkammerrakel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in zumindest einem Endbereich und/oder in zumindest einem Abschlusselement zumindest eine Öffnung eingebracht ist, welche mit dem zumindest einen Hohlraum in Verbindung steht.
  7. Farbkammerrakel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Hohlraum in axialer Richtung verlaufende Stege oder Rippen umfasst.
  8. Farbkammerrakel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Endbereich des Kammerrakelkörpers einen Hohlraum umfasst, dessen Querschnittsfläche größer ist als die eines Hohlraums.
  9. Farbkammerrakel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kammerrakelkörper aus stranggepresstem Material besteht.
  10. Farbkammerrakel nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das stranggepresste Material Aluminium oder eine Aluminiumlegierung ist.
  11. Verfahren zur Herstellung einer Farbkammerrakel, bei dem ein Kammerrakelkörper hergestellt wird, welcher anschließend mit zumindest einer Klemmeinrichtung zur Fixierung zumindest eines Rakelmessers versehen wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Kammerrakelkörper stranggepresst wird.
  12. Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass während des Strangpressen zumindest ein axial verlaufender, innerer Hohlraum in den Kammerrakelkörper eingebracht wird.
  13. Verfahren nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kammerrakelkörper in einer größeren als die gewünschte Länge hergestellt wird und anschließend auf die gewünschte Länge abgelängt wird.
  14. Verfahren nach einem der beiden vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in zumindest einem Endbereich des Kammerrakelkörpers ein Hohlraum geschaffen wird, dessen Querschnittsfläche größer ist als die Querschnittsfläche eines Hohlraums.
DE102007027384A 2007-06-11 2007-06-11 Farbkammerrakel in einem Farbwerk einer Rotationsdruckmaschine sowie Verfahren zur Herstellung einer Farbkammerrakel Ceased DE102007027384A1 (de)

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