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Die
Erfindung betrifft eine Farbkammerrakel nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 und ein Verfahren zur Herstellung einer Farbkammerrakel
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
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Solche
Farbkammerrakel sind beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung
DE 102 55 411 A1 bekannt
und sind in der Regel einer Farbübertragungswalze zugeordnet.
Die Farbe wird von der Farbübertragungswalze meist sukzessive
auf weitere Walzen und letztendlich auf den Bedruckstoff aufgetragen.
Beim Flexodruck handelt es sich jedoch lediglich um eine einzige
weitere Walze, nämlich um die Druckwalze, die die Farbe
direkt auf den Bedruckstoff aufträgt.
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Die
Farbübertragungswalze ist häufig eine Rasterwalze,
deren Oberfläche mit einer Vielzahl kleiner Vertiefungen
in Näpfchenform versehen ist, welche in der Lage sind,
die Druckfarbe zu transportieren. An der Außenoberfläche
der Rasterwalze liegt ein Rakelmesser an, welches die Aufgabe hat,
die Farbe von den Oberflächenbereichen der Farbübertragung,
welche keine Vertiefungen aufweisen, abzutragen bzw. die Farbe in den
Vertiefungen zu egalisieren.
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Die
Farbkammerrakel umfasst einen Kammerrakelkörper, der sich
entlang der axialen Richtung der Farbübertragungswalze
erstreckt. Mit anderen Worten verläuft der Kammerrakelkörper
parallel zur Drehachse der Farbübertragungswalze. Ein weiteres
Merkmal eines solchen Kammerrakelkörpers ist zumindest
eine Auflagefläche, auf die das beschriebene Rakelmesser
aufgelegt werden kann. In der Regel sind zwei derartige Auflageflächen
vorgesehen, so dass zwei Rakelmesser an die Farbübertragungswalze
angestellt werden können. In Verbindung mit dem rinnenartigen
Innenraum entsteht so ein geschlossener Raum, der gegen die Umgebung
abgedichtet ist, so dass im Druckbetrieb auch bei hoher Druckgeschwindigkeit
ein ungewollter Austritt der Druckfarbe aus der Farbkammerrakel
vermieden wird. Es sei zum besseren Verständnis noch hinzugefügt, dass
die Farbkammerrakel meist etwas kürzer gehalten ist als
die Farbübertragungswalze und dass die Farbkammerrakel
stirnseitig mit geeigneten Dichtmitteln versehen ist, welche im
Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch keine Rolle spielen, so
dass auf sie nicht weiter eingegangen wird.
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Es
ist noch zu erwähnen, dass sich auch die Auflageflächen
für Rakelmesser und der rinnenartige Innenraum ebenfalls
in axialer Richtung der Farbübertragungswalze erstrecken.
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Um
ein Rakelmesser sicher und unverschieblich auf der jeweiligen Auflagefläche
festhalten zu können, ist jeweils eine Klemmeinrichtung
vorgesehen, welche in der Regel das betreffende Rakelmesser auf
diese Auflagefläche drückt. Damit wird nicht nur
das Messer fixiert, sondern auch ein Durchtritt von Farbe zwischen
Auflagefläche und Rakelmesser wirksam verhindert. Seit
längerer Zeit sind in Druckmaschinen der Anmelderin als
Klemmeinrichtungen Klemmschienen gebräuchlich, welche sich
an mit dem Kammerrakelkörper verbundenen Einrichtungen
abstützt. Auf einer Seite dieser Einrichtungen ist das
Rakelmesser angeordnet, auf der anderen Seite ein Verschiebemittel,
mit welchem die Klemmschiene von dem Kammerrakelkörper
weg gedrückt wird. Dieses Wegdrücken hat zur Folge,
dass sich die Klemmschiene an das Rakelmesser anlegt und dieses
fixiert. Die Einrichtungen, an welchen sich die Klemmschiene abstützt,
können eine Mehrzahl an Schrauben sein, die nicht vollständig
in den Kammerrakelkörper eingeschraubt sind und an deren
Kopfunterseiten sich die Klemmschiene abstützt. Anstelle
der Schrauben kann der Rakelkammerkörper längs
laufende Vertiefungen umfassen, bei denen jeweils eine Wand hinterschnitten
ist, die dann die Wirkung eines Hakens hat. An der Klemmschiene
ist dann eine ebenfalls hinterschnittene Leiste angeordnet, die
ebenfalls wie ein Haken wirkt. Beide „Haken" stehen dann
im Eingriff, so dass ein Wegdrücken der Klemmschiene auf
der einen Seite das Andrücken der Klemmschiene auf der
anderen Seite zur Folge hat.
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Derartige
Farbkammerrakel haben sich in der Drucktechnik etabliert und haben
sich bestens bewährt. Das Austreten von Druckfarbe ist
minimal. Zudem lassen sich die derart aufgebauten Farbkammerrakel schnell
und oft werkzeuglos demontieren, so dass das Ersetzen von Rakelmessern,
welche einem Verschleiß unterliegen, und das Reinigen der
Bestandteile schnell und einfach vonstatten gehen können.
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Oft
müssen jedoch die Farbkammerrakel zum Zweck der Reinigung
und/oder Wartung von der Farbübertragungswalze abgeschwenkt
oder gar ganz aus dem betreffenden Farbwerk entfernt werden. Dabei
ist es störend, wenn die Farbkammerrakel ein hohes Gewicht
hat.
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Daher
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Farbkammerrakel
vorzuschlagen, die ein möglichst geringes Gewicht aufweist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Farbkammerrakel mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 gelöst, welche zusätzlich auch
die Merkmale des Kennzeichens des Anspruchs 1 umfasst.
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Demnach
ist vorgesehen, dass der Kammerrakelkörper zumindest einen
inneren Hohlraum umfasst. Auf diese Weise ist es möglich,
gegenüber dem Kammerrakelkörper nach dem Stand
der Technik Material und damit Gewicht einzusparen. Dabei ist es
zudem möglich, die Stabilität der Rakelkammer
zu verbessern. Im Querschnitt des Kammerrakelkörpers betrachtet
kann ein solcher Hohlraum nach mindestens einer Seite offen sein, ähnlich
wie der rinnenartige Innenraum, der dem Farbzulauf dient. Vorteilhaft
ist jedoch, wenn der Hohlraum, im Querschnitt betrachtet, geschlossen
ist. In diesem Fall ist die größtmögliche
Stabilität der Farbkammerrakel unter Erreichung der angesprochenen
Material- und Gewichtseinsparung erreichbar.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform erstreckt
sich der zumindest eine Hohlraum in axialer Richtung der Farbkammerrakel.
Auf diese Weise kann der Querschnitt des Kammerrakelkörpers über
einen großen oder den größten Teil seiner
Länge gleich gehalten werden. Dies führt zu einer
einfacheren Herstellung des Kammerrakelkörpers. So ist
der zumindest eine Hohlraum beispielsweise durch Bohrungen herstellbar.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist es vorgesehen, in den zumindest einen Hohlraum Temperiermittel
oder Temperiereinrichtungen einzubringen. Es kann beim Drucken gewünscht sein,
die Druckfarbe in ihren Eigenschaften zu beeinflussen. Diese Eigenschaften
der Druckfarbe, wie beispielsweise ihre Viskosität, können
von ihrer Temperatur abhängen. Zur Beeinflussung der Temperatur
der Druckfarbe ist es bekannt, Farbübertragungswalzen zu
temperieren. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch dazu genutzt
werden, die Druckfarbe bereits in ihrer Temperatur zu beeinflussen,
wenn diese sich noch in der Farbkammerrakel befindet, so dass die
Druckfarbe bereits mit passender Temperatur bereit gestellt werden
kann. Zu diesem Zweck können beispielsweise temperierte
Fluide durch den Hohlraum oder die Hohlräume geleitet werden.
Das Fluid kann in Kontakt mit den Wänden des zumindest
einen Hohlraums treten und Wärme austauschen. Das Fluid
kann also zum Erwärmen und auch zum Kühlen der
Druckfarbe genutzt werden. Ein Fluid kann gasförmig, vorzugsweise
aber flüssig sein. Zum Erwärmen der Druckfarbe
sind aber auch Temperiereinrichtungen wie etwa Heizdrähte
denkbar, die in einen Hohlraum eingebracht werden können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die
Hohlräume an den Stirnseiten des Kammerrakelkörpers
offen. Von besonderem Vorteil ist, wenn die Kammerrakelkörper
stirnseitig durch Abschlusselemente begrenzt sind. Mit diesen kann
dann vor allem der zumindest eine an mindestens einer Stirnseite
offenen Hohlraum verschlossen werden. Kammerrakelkörper
können dann in großer Länge „am
Stück" hergestellt werden und für die gewünschte Anwendung
abgelängt werden. Sodann erfolgt die Anbringung von Abschlusselementen
an den Kammerrakelkörper. Auf diese Weise ist eine kostengünstige
Herstellung von Farbkammerrakeln möglich. Die Abschlusselemente
können abnehmbar ausgestaltet sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn in zumindest einem Endbereich des Kammerrakelkörpers
und/oder in zumindest einem Abschlusselement eine Öffnung,
beispielsweise ein Durchgangsbohrung, gibt, die mit dem zumindest
einen Hohlraum in Verbindung steht. Durch diese Öffnung
kann beispielsweise ein Fluid in den Hohlraum eingebracht oder aus
diesem wieder herausgeleitet werden.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
Stege oder Rippen in dem zumindest einen Hohlraum vorzusehen. Diese
verlaufen vorteilhafterweise in axialer Richtung. Durch diese Stege
oder Rippen kann die Oberfläche, die in Kontakt mit dem
den zumindest einen Hohlraum durchströmenden Fluid steht,
auf einfache Weise beträchtlich vergrößert
werden. Die zwischen Fluid und Kammerrakelkörper übertragbare
Wärmemenge pro Zeiteinheit ist damit vergrößerbar.
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Ein
weiterer Gedanke der Erfindung betrifft das Herstellungsverfahren
einer Farbkammerrakel. Eine Farbkammerrakel gemäß der
oben beschriebenen Erfindung lässt sich besonders kostengünstig
durch Strangpressen herstellen. Bei einer Farbkammerrakel gemäß dem
Stand der Technik wird der Kammerrakelkörper dadurch hergestellt,
dass ein Metallblock spanend bearbeitet wird. So wird beispielsweise
die rinnenartige Vertiefung, die die Druckfarbe aufnimmt, durch
Ausfräsen erzeugt. Mittels Strangpressen lassen sich nicht
nur die meisten Arbeitsschritte und damit viel Zeit bei der spanenden
Bearbeitung einsparen, sondern auch besonders einfach Hohlräume
erzeugen. Mit diesem Herstellungsverfahren lassen sich also die
Kosten für die Herstellung von Farbkammerrakeln stark senken,
selbst wenn noch Bohrungen oder einzelne Fräsungen vorgenommen werden
müssen. An dieser Stelle wird noch hervorgehoben, dass
das Strangpressen zur Herstellung von Farbkammerrakeln nicht nur
auf Kammerrakelkörper mit Hohlraum beschränkt ist.
Daher wird auch ausdrücklich Schutz für dieses
erfindungsgemäße Herstellungsverfahren für
Farbkammerrakel beantragt, deren Kammerrakelkörper keinen
Hohlraum umfasst. Auch Klemmschienen oder weitere sich axial erstreckende
Bauteile der Farbkammerrakeln können in vorteilhafter Weise
durch Strangpressen hergestellt werden. Vorteilhafterweise bestehen
zumindest Kammerrakelkörper und Klemmschienen aus Aluminium
oder einer Aluminiumlegierung. Diese Materialwahl beeinflusst das
Gewicht der Farbkammerrakel ebenfalls sehr günstig.
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Vorteilhafterweise
können bei diesem Strangpressverfahren mehrere Kammerrakelkörper
oder Klemmschienen am Stück und in großer Länge
hergestellt werden. Von diesem langen Stück können
dann Kammerrakelkörper der gewünschten Länge
abgetrennt werden. Auch hinsichtlich der Lagerhaltung ist dieses Verfahren
vorteilhaft. Bei unterschiedlichen Druckbreiten sind entsprechend
auch die Farbkammerrakel unterschiedlich lang. Aufgrund der genannten
großen Länge müssen nicht einzelne Kammerrakelkörper
für alle Druckbreiten vorgehalten werden. Diese Körper
können nun bei Bedarf kurzfristig hergestellt werden.
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Weitere
Ausführungsformen der Erfindung gehen aus den weiteren
Unteransprüchen und der Zeichnung hervor, deren einzelnen
Figuren Folgendes zeigen:
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1 Ansicht
einer Farbkammerrakel und einer Farbübertragungswalze nach
dem Stand der Technik
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2 Ansicht
II-II aus 1
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3 Querschnitt
durch eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Farbkammerrakel
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4 Querschnitt
durch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Farbkammerrakel
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5 Querschnitt
durch eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Farbkammerrakel
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6 Querschnitt
durch eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Farbkammerrakel
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7 Ansicht
des Schnitts VII-VII in 4
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8 Ansicht
des Schnitts VIII-VIII in 4
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Die 1 und 2 zeigen
zwei Ansichten einer Farbkammerrakel 1 und einer Farbübertragungswalze 2 nach
dem Stand der Technik. In dem gezeigten Beispiel ist die Farbübertragungswalze
auf nicht näher dargestellte Art als Rasterwalze ausgebildet.
Die Farbkammerrakel umfasst einen Kammerrakelkörper 3,
der natürlich aus mehreren Teilen bestehen kann. Wie aus
der 2 ersichtlich ist, umfasst der Kammerrakelkörper 3 eine
flache Unterseite 4 und zwei Seitenflächen 5,
welche sich winklig an die flache Unterseite 5 anschließen.
Die der Farbübertragungswalze 2 zugewandte Seite
des Kammerrakelkörpers umfasst zwei Schrägflächen 6,
welche eine rinnenartige Vertiefung 7 zwischen sich begrenzen.
Bestandteile der Schrägflächen 6 sind die
Auflageflächen 8 für die Rakelmesser 9.
Die Rakelmesser 9 sind an die Farbübertragungswalze
angestellt, so dass der Innenraum, welcher durch die Vertiefung 7,
die Farbübertragungswalze 2, die Rakelmesser 9 und durch
die nicht gezeigten stirnseitigen Dichtungen, welche ebenfalls an
der Farbübertragungswalze anliegen, begrenzt wird, mit
Farbe gefüllt werden kann, ohne dass diese nach außen
dringt.
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Der
Rakelkammerkörper 3 erstreckt sich, wie der 1 entnommen
werden kann, parallel zur Drehachse 10 der Farbübertragungswalze 2.
Diese parallele Richtung wird auch als axiale Richtung bezeichnet.
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Zur
Fixierung der Rakelmesser 9 auf den Auflageflächen 8 sind
Klemmbleche 11 vorgesehen, welche mit Kräften
beaufschlagt werden, deren Resultierende in Richtung auf den Kammerrakelkörper 3 zeigt.
Eine dieser Kräfte, mit welcher die Klemmschiene beaufschlagt
wird, geht von den Schrauben 12 aus, die durch in die Klemmschiene
eingebrachte Löcher, vorzugsweise Langlöcher,
hindurchreichen und mit dem Kammerrakelkörper verschraubt
sind. Unterseiten der Schraubenköpfe reichen über
den Rand der Löcher hinaus, so dass, wenn das Klemmblech
durch die durchgehende Welle 13 mit einer Kraft, welche
vom Kammerrakelkörper weg zeigt, beaufschlagt wird, nicht
weiter vom Kammerrakelkörper entfernt werden kann. Da die
Angriffspunkte der Welle 13 und der Schrauben voneinander
beabstandet sind, wirkt das Klemmblech wie ein Hebel, dessen Kraft
zur Fixierung der Rakelmesser nutzbar ist. Damit das Rakelmesser
lösbar ist, ist die Welle, wie in der 2 sichtbar
ist, exzentrisch ausgeformt, so dass durch Drehung der Welle der
Abstand des Klemmblechs zum Kammerrakelkörper und damit
die Fixierkraft verändert werden kann. Damit die Wellen
nicht ausweichen können, sind diese in schalenartige Rinnen 14 eingelegt.
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Die 3 zeigt
eine erfindungsgemäße Farbkammerrakel 15.
Im Vergleich mit den 1 und 2 sind hier
gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen worden. Anhand
der 3 ist deutlich zu erkennen, dass die Flächen 4 und 5 nicht
mehr über Kanten (welche in den Figuren als Außenecken
erkennbar sind) verbunden sind, sondern über gekrümmte
Flächen, die in den Figuren als Bögen zu erkennen
sind. Auch die Klemmschienen 18 sind in der in 3 gezeigten
Farbkammerrakel analog zu dem Kammerrakelkörper ohne Kanten
ausgebildet, sondern in den Übergangsbereichen mit gekrümmten
Flächen versehen.
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In
der in 3 gezeigten Farbkammerrakel ist die Klemmschiene
etwas anders als in der 2 ausgeführt, wobei
das Wirkprinzip nicht verlassen wird. Ein auffälliger Unterschied
ist die Verlagerung der Rinnen 18, in welche die Wellen 19 eingelegt
werden, in Bereiche der seitlichen Außenwände 5.
In diesem Zusammenhang ist auch die Klemmschiene 19 abgewinkelt
ausgebildet, wobei das Prinzip des Verzichts auf Kanten nicht verlassen
wurde. Ein weiterer Unterschied ist der Verzicht auf die Schrauben
zur Bereitstellung einer Gegenkraft, die zur Erzeugung der Hebelwirkung
der Klemmschiene benötigt wird. Zur Erzeugung dieser Gegenkraft
ist nun eine axial verlaufende Vertiefung 20, deren äußere
Seitenwände 21 leicht hinterschnitten sind. Die Klemmschienen 19 sind
mit Stegen 22 versehen, die ebenfalls leicht hinterschnitten
sind. Wird nun der abgewinkelte Bereich 23 mit einer Kraft,
welche durch die Drehung der Welle 24 aufgebracht wird,
beaufschlagt, so greifen die hinterschnittenen Bereiche der äußeren
Seitenwand 21 und der Stege 22 hakenförmig
ineinander. Die Hinterschneidungen sind dabei so ausgeformt, dass
sich die Stege 22 nicht entlang der äußeren
Seitenwände 21 der Vertiefung 20 verschieben
können. Auf diese Weise werden also Hebelkräfte
aufgebracht, mit welchen die Klemmschienen 9 auf den Auflageflächen
fixiert werden. Während im Stand der Technik (siehe 2)
Wellen 13 verwendet werden, die ursprünglich kreisrund
waren und zur Herstellung der Exzentrizität an einer Längsseite
abgeflacht wurden, werden in der erfindungsgemäßen
Farbkammerrakel vorzugsweise Wellen 24 verwendet, deren
Querschnitt oval ausgeformt ist. Damit entfallen auch bei diesen
Wellen die längs verlaufenden Kanten mit all den damit
verbundenen Nachteilen.
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Die
erfindungsgemäße, in 3 gezeigte
Farbkammerrakel umfasst einen Hohlraum 25, der in den Kammerrakelkörper 16 eingebracht
ist. Der hier betrachtete Querschnitt der Kammerrakelkörper
zeigt, dass der Rand des Hohlraums geschlossen ist. Der Rand beschreibt
ein Rechteck. Die Zahl der Hohlräume ist nicht auf eins
begrenzt.
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Die 4 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung, in der
zwei Hohlräume 26 eingebracht sind. Deren Querschnitt
ist oval ausgeformt. Bei dieser Ausformung kann ein Fluid besonders
gut abfliesen und bleibt nicht in den Kanten hängen. Auch
können solche Hohlräume besonders gut gereinigt
werden. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Zahl
der Hohlräume nicht auf zwei beschränkt.
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Die 5 zeigt
weitere Bespiele für Hohlräume 25 und 26,
die von einem Kammerrakelkörper umfasst werden können.
Hierbei sind die Hohlräume 25 rechteckig mit abgerundeten
Ecken ausgebildet. Es sind vier Hohlräume 25 zu
sehen. Es kann sich aber auch um einen Hohlraum handeln, der die
vier gezeigten Hohlräume umschreibt, bei dem der Hohlraum
aber durch Stege 27 in vier Hohlräume unterteilt
ist. Diese Stege dienen dazu, die Stabilität der Farbkammerrakel
trotz der Hohlräume gegenüber einer Farbkammerrakel
ohne Hohlräume möglichst zu erhalten. Die Stege 27 können
nachträglich in den Hohlraum eingebracht sein. Sie können auch
Durchbrüche umfassen, so dass die Hohlräume 25 miteinander
verbunden sind. Die Zahl der Hohlräume ist auch hier nicht
auf vier beschränkt.
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Die
Hohlräume 26 sind ebenfalls rechteckig mit abgerundeten
Ecken. Im Vergleich mit den Hohlräumen 25 sind
sie aber um 45° verdreht. In diesem Fall sind die Hohlraume – im
Querschnitt betrachtet– wabenartig ausgeformt und können,
wenn der Kammerrakelkörper stranggepresst wird, mitgepresst
werden. Diese Ausformung und Anordnung der Hohlräume verleiht
dem Kammerrakelkörper eine besonders hohe Stabilität.
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Die 6 zeigt
ein letztes Ausführungsbeispiel der Erfindung. In dem dort
gezeigten Ausführungsbeispiel ragen in die Hohlräume 25 mehrere
Rippen 28 hinein, die untereinander nicht verbunden sind.
Die Zahl der Rippen kann wesentlich höher als nur vier
sein. Sie dienen dem größeren Wärmeübertrag,
wenn der Hohlraum 25 mit einem Fluid durchströmt
wird.
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Es
sei nochmals betont, dass die Querschnitte der Hohlräume
nicht auf die gezeigten Beispiele beschränkt sind. Die
Querschnitte können vielmehr beliebig sein.
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Die 7 und 8 zeigen
die Ansichten der Schnitte, die in der 5 mit „VII-VII"
respektive „VIII-VIII" bezeichnet sind. Die anhand der 7 und 8 beschriebenen
Merkmale sind allerdings nicht auf die Ausführungsform
gemäß 7 beschränkt. Vielmehr
handelt es sich um allgemeine Merkmale, die mit verschiedenen Ausführungsformen
einer erfindungsgemäßen Farbkammerrakel kombinierbar
sind.
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Ein
besonderes Augenmerk sei auf die 8 gelenkt,
die einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Farbkammerrakel darstellt. In dieser Ansicht ist zu erkennen, dass
an die Stirnseiten als Deckel 28 bezeichnete Abschlusselemente
angebracht, beispielsweise angeschraubt sind. Mit diesen Deckeln
lassen sich die in den Kammerrakelkörper 16 eingebrachten
Hohlräume nach außen hin vollständig
verschließen. Wenn diese Deckel 28 zusätzlich
nicht gezeigte Öffnungen, etwa Durchgangsbohrungen, umfassen,
so lässt sich ein Fluid in den Hohlraum 26 einleiten.
So kann eine Strömung des Fluids hervorgerufen wird, in
dem dieses durch die Öffnung eines Deckels eingeleitet
und durch die Öffnung des zweiten Deckels wieder abgepumpt wird.
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Auf
diese Weise lässt sich etwa ein Kühlkreislauf
realisieren. Öffnungen lassen sich nicht nur in den Deckeln,
sondern auch in den Endbereichen der Kammerrakelkörper
vorsehen.
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Damit
nicht für jeden einzelnen Hohlraum je eine Bohrung in einen
Deckel 28 eingebracht werden muss, kann vorgesehen sein,
in den Endbereichen des Kammerrakelkörpers 16 vergrößerte
Räume 30 vorzusehen, die mit mehreren Hohlräumen 26 kommunizieren.
Diese vergrößerten Räume dienen also
als Verteilerräume.
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An
einem Ende des Kammerrakelkörpers können zwei
(oder noch mehr) vergrößerte Räume vorgesehen
sein, wobei jeder Raum über eine Öffnung in den
Kammerrakelkörper und/oder dem Deckel 28 mit dem Außenraum
in Kontakt steht. Jeder vergrößerte Raum steht
dann mit einer Gruppe von Hohlräumen 26 in Kontakt.
Dann ist es möglich, das Fluid über einen ersten
Raum 30 einer ersten Gruppe von Hohlräumen 26 zuzuleiten.
Diese werden dann durchströmt und gelangen über
den vergrößerten Raum am zweiten Ende des Kammerrakelkörpers
in die Hohlräume 26 der zweiten Gruppe von Hohlräumen.
Nach dem Durchströmen dieser Hohlräume gelangt
das Fluid wieder an das erste Ende des Kammerrakelkörpers,
wo es über eine Öffnung, die mit einem zweiten
vergrößerten Raum 30 in Kontakt steht,
abgeführt werden kann. Auf diese Weise ist es möglich,
nur an einem Ende Einrichtungen zum Zu- bzw. Abführen des
Fluids vorzusehen.
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In
den gezeigten Ausführungsbeispielen sind die Hohlräume
stets unterhalb des rinnenartigen Innenraums
7 angeordnet.
Die Erfindung ist hierauf allerdings nicht beschränkt.
Vielmehr können die Hohlräume an beliebigen Stellen
vorgesehen sein. Die Stege können dabei so positioniert
werden, dass sie möglichst effektiv auf den Kammerrakelkörper
wirkende Kräfte abfangen können. So lässt
sich eine Farbkammerrakel erzeugen, die mit möglichst geringem
Materialeinsatz eine möglichst hohe Stabilität
aufweist.
| Bezugszeichenliste |
| 1 | Farbkammerrakel |
| 2 | Farbübertragungswalze |
| 3 | Kammerrakelkörper |
| 4 | flache
Unterseite |
| 5 | Seitenfläche |
| 6 | Schrägflächen |
| 7 | Vertiefung |
| 8 | Auflagefläche |
| 9 | Rakelmesser |
| 10 | Drehachse
der Farbübertragungswalze 2 |
| 11 | Klemmschiene |
| 12 | Schrauben |
| 13 | Welle |
| 14 | Rinnen |
| 15 | Farbkammerrakel |
| 16 | Kammerrakelkörper |
| 17 | Abschnitte
der Körperoberfläche 16 |
| 18 | Rinne |
| 19 | Klemmschiene |
| 20 | Vertiefung |
| 21 | äußere
Seitenwände der Vertiefung 20 |
| 22 | Stege |
| 23 | abgewinkelter
Bereich der Klemmschiene |
| 24 | Welle |
| 25 | Hohlraum |
| 26 | Hohlraum |
| 27 | Stege |
| 28 | Rippen |
| 29 | Deckel |
| 30 | vergrößerte
Räume |
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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