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DE102007027355A1 - Wärmerohr sowie Kühleinrichtung für die Kryotechnik - Google Patents

Wärmerohr sowie Kühleinrichtung für die Kryotechnik Download PDF

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DE102007027355A1
DE102007027355A1 DE102007027355A DE102007027355A DE102007027355A1 DE 102007027355 A1 DE102007027355 A1 DE 102007027355A1 DE 102007027355 A DE102007027355 A DE 102007027355A DE 102007027355 A DE102007027355 A DE 102007027355A DE 102007027355 A1 DE102007027355 A1 DE 102007027355A1
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DE
Germany
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heat pipe
cooling
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heat
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Withdrawn
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DE102007027355A
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English (en)
Inventor
Jens Dr. Müller
Carsten Dr. Bührer
Jan Dr. Wiezoreck
Christoph Füllbier
Ingolf Hahn
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Zenergy Power GmbH
Original Assignee
Zenergy Power GmbH
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Publication date
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Priority to US12/663,312 priority patent/US20100155034A1/en
Priority to PCT/EP2008/004483 priority patent/WO2008151751A1/de
Priority to GB0919543A priority patent/GB2461668A/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Wärmerohr bzw. Kälterohr für die Kryotechnik, mit einem Hüllrohr 1 und einer mittels eines Kondensationselementes 3 an einem Rohrende und eines Verdampfungselementes 2 am anderen Rohrende hermetisch gekapselten und mit einem für die Kryogenik geeigneten Wärmeübertragungsmittel gefüllten Kammer 4. Um supraleitfähige Elemente oder Komponenten mit hoher Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit bei kurzer Abkühlzeit auf die erforderliche Sprungtemperatur kühlen zu können, ist in der Kammer 4 zwischen dem Kondensationselement 3 und dem Verdampfungselement 2 wenigstens ein Kühlmodul 20 eingebaut, das mit einer rohrförmigen Mantelfläche 21 an der Innenfläche 1' des Hüllrohrs 1 partiell anliegt, und zumindest kondensationselementseitig mit einer Leiteinrichtung 22 versehen ist, um kondensiertes und/oder flüssiges Wärmeübertragungsmittel zur Mantelfläche 21 hinzulenken. Die Erfindung betrifft auch eine Kühleinrichtung mit mehreren Kälterohren.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Wärmerohr für die Kryotechnik, mit einem Hüllrohr und einer mittels eines Kondensationselementes an einem Rohr-ende und eines Verdampfungselementes am anderen Rohrende hermetisch gekapselten, mit Wärmeübertragungsmittel gefüllten Kammer. Die Erfindung betrifft ferner eine Kühleinrichtung für die Kryotechnik zum Kühlen von Supraleiterbauteilen, insbesondere Supraleiterspulen wie HTS-Spulen (Hochtemperatursupraleiter-Spulen), mit wenigstens einem Wärmerohr.
  • Die Verwendung sogenannter Wärmerohre ist nicht nur in Wärmetauschersystemen sondern z. B. auch für die Kühlung von Mikroprozessoren, Solarmodulen oder die Mikroelektronikkühlung bekannt. Ein Wärmerohr (auch "heat pipe" genannt) ist ein Wärmeübertrager, der unter Nutzung von Verdampfungs- und Kondensationswarme eines Stoffes eine hohe Wärmestromdichte erlaubt. Die Funktionsweise eines Wärmerohres basiert darauf, in einem hermetisch gekapselten Rohr mit je einer Wärmeübertragungsfläche für die Wärmequelle und einer für die Wärmesenke ein Wärmeübertragungsmittel, vorzugsweise ausschließlich durch Schwerkraft, zirkulieren zu lassen, um durch den Phasenübergang des Wärmeübertragungsmittels zwischen flüssig und gasförmig dem zu kühlenden Raum, Material oder Element Wärme zu entziehen. Für die gravitationsunabhängige Zirkulation kann im Wärmerohr die Kapillarwirkung eines Schachtes genutzt werden. Nur beispielhaft zum Stand der Technik für Wärmerohre wird auf die EP 483 324 B1 verwiesen, in der ein Wärmerohr in thermischer Kopplung mit einem Sonnenkollektor beschrieben wird.
  • Beim Einsatz von supraleitfähigen Bauelementen wie beispielsweise Supraleiterspulen, Supraleitergeneratoren, Linearmotoren mit supra leitfähigen Spulen, supraleitender Magneten od. dgl. ist es erforderlich, die supraleitfähigen Komponenten auf ein unterhalb der Sprungtemperatur des Supraleitermaterials liegendes Temperaturniveau zu kühlen. Da für die meisten supraleitfähigen HTS-Materialien ein Temperaturniveau unterhalb von etwa 77 K erreicht werden muß, erfolgt die Kühlung häufig mittels Kälteeinheiten in Form von Kryokühlern mit z. B. geschlossenem Helium-Druckkreislauf (Trockenkühlung) oder in einem Flüssigkeitsbad, z. B. flüssig Stickstoff (77 K bei Normaldruck). Die klassische Tieftemperaturtechnik, die sogenannte Tieftemperatursupraleiter einsetzt, verwendet zu diesem Zwecke sogar flüssiges Helium, das eine Betriebstemperatur von 4,2 K im Flüssigkeitsbad erlaubt. Da ein Temperaturniveau unterhalb etwa –150°C angestrebt wird, können zahlreiche verschiedene Kälteeinheiten bzw. Kryokühler für die Kryotechnik, Kryogenik bzw. Tieftemperaturtechnik eingesetzt werden.
  • Die Flüssigkeitsbadkühlung hat jedoch den Nachteil eines hohen Aufwandes, da ein geschlossenes und druckfestes Gefäß gewährleistet werden muss. Lässt man hingegen die Flüssigkeit abdampfen, so muss ständig aus einem Reservoir nachgefüllt werden. Der direkte Kontakt einer Kälteeinheit" (Kryocooler) mit einem zu kühlenden Bauteil birgt den Nachteil, daß die Wärmeabfuhr über Wärmeleitung im Material erfolgt, damit ist sie hinsichtlich der Strecke und der übertragbaren Leistung beschränkt oder verlangt den Einsatz von sehr viel Zusatzmaterial, daß Anwendungen unerwünscht schwer macht.
  • Nur beispielhaft für die Verwendung von Kälteeinheiten in Form von Kryokühlern kombiniert mit einem Wärmeleitrohr bei einem supraleitfähigen Motor wird auf die DE 102 11 363 A1 verwiesen, bei der zwischen einem die supraleitfähigen Spulen aufnehmenden Sekundärteil eines Motors (Rotor) und einer einen Kaltkopf aufweisenden Kälteeinheit ein feststehendes Wärmerohr angeordnet ist, das axial in einen mit dem Sekundärteil mitrotierenden, seitlichen Hohlraum hineinragt und mit einem Kältemittel (Wärmeübertragungsmittel) zusammenwirkt. Das Wärmeübertragungsmittel (Kältemittel) besteht aus einem Gemisch von mindestens zwei Kältemittel-Komponenten, wobei das kondensierte Kältemittel über das Wärmerohr in den seitlichen Hohlraum unter Nut zung eines Thermosyphoneffektes eingebracht wird und im Hohlraum verdampfendes Kältemittel über das Wärmerohr zu der Kondensationseinheit zurückgelangt. Aus der DE 102 11 363 A1 ist bekannt, ein Wärmerohr auch für die Kryotechnik einzusetzen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Wärmerohr für die Kryotechnik sowie eine Kühleinrichtung mit entsprechenden Wärmerohren zu schaffen, mit denen supraleitfähige Elemente oder Komponenten mit hoher Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit bei kurzer Abkühlzeit auf die erforderliche Sprungtemperatur gekühlt werden können. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, Wärmerohre zuschaffen, mit denen auch supraleitende Bauteile größerer Ausdehnung gekühlt werden können.
  • Die obigen Aufgaben werden bei einem Wärmerohr erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in der Kammer zwischen dem Kondensationselement und dem Verdampfungselement wenigstens ein Kühlmodul eingebaut ist, das mit einer rohrförmigen Mantelfläche an der Innenfläche des Hüllrohrs partiell anliegt und zumindest Kondensationselementseitig mit einer Leiteinrichtung versehen ist, um kondensiertes und/oder flüssiges Wärmeübertragungsmittel zur Mantelfläche hinzulenken. Da das erfindungsgemäße Wärmerohr für die Kryotechnik eingesetzt werden soll, und da als Wärmeübertragungsmittel ein geeignetes Kältemittel für den gewählten Temperaturbereich der Kryotechnik zum Einsatz kommt, kann das Wärmerohr auch als Kälterohr (cold pipe) bezeichnet werden. Das in das Wärmerohr bzw. Kälterohr eingebaute, nur partiell relativ zur Gesamtfläche des Hüllrohrs an deren Innenwand anliegende Kühlmodul bewirkt, daß das Wärmeübertragungsmittel bzw. Kältemittel nur an bestimmten Bereichen des Hüllrohrs aufgrund des unmittelbaren Kontaktes zwischen der Mantelfläche des Kühlmoduls und der Innenfläche des Hüllrohrs eine Kühlung der Wandfläche bewirkt. An den Stellen, an denen ein Kontakt zwischen Kühlmodul und Hüllrohr besteht bzw. an denen innenseitig das Kühlmodul positioniert ist, kann daher gezielt Wärme abgeführt werden, insbesondere Wärme einer supraleitfähigen Komponente, welche mittelbar oder unmittelbar mit der Zone des Hüllrohrs des Wärmerohrs bzw. Kälterohrs in Verbindung steht. Die Funktionsweise des Wärmerohrs (Kälterohrs) basiert in an sich bekannter Weise darauf, daß das in dem Kälterohr hermetisch eingeschlossene Kältemittel, bei welchem es sich vorzugsweise um ein für die Kryotechnik geeignetes, verflüssigtes Gas oder Gasgemisch handelt, bei Wärmezufuhr verdampft und am gekühlten Kondensationselement rückverflüssigt wird. Das an wärmeren Bereichen innerhalb des Wärmerohrs verdampfende Kältemittel entzieht über die Verdampfungswärme bzw. Verdampfungsenthalpie der entsprechenden Zone Wärme, wodurch die Kühlwirkung im Bereich der Kühlmodule erreicht wird. Bei konstantem Druck des Kältemittels bleibt beim Phasenübergang auch die Temperatur des Kältemittels (Siedetemperatur) konstant. Es versteht sich, daß das Kondensationselement zum Betrieb eines Wärmerohrs bzw. Kälterohrs mit einem Kryokühler thermisch gekoppelt werden muß, um das Kondensationselement auf eine Temperatur abzukühlen, bei der ein Phasenübergang gasförmig-flüssig für die Rückverflüssigung des Kältemittels stattfindet.
  • Bei der bevorzugten Ausgestaltung ist die Leiteinrichtung des Kühlmoduls mit Durchlaßschlitzen versehen, die zur Innenseite der Mantelfläche münden, um eine gezielte Beaufschlagung der Mantelfläche mit dem flüssigen und am Kondensationselement abtropfenden Kältemittel zu erreichen. Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung ist die Leiteinrichtung als Kegel bzw. trichterförmig ausgebildet, wobei sie sich vorzugsweise vom Kondensationselement in Richtung auf die Mantelfläche verbreitert. Es versteht sich, daß jedes Kühlmodul normalerweise einen bestimmten Abstand vom Kondensationselement haben wird.
  • Um die Kühlwirkung des Hüllrohrs gezielt auf eine bestimmte Zone zu beschränken, ist ferner vorteilhaft, wenn das Kühlmodul verdampfungselementseitig mit einem Leitelement versehen ist, um kondensiertes und/oder flüssiges Wärmeübertragungsmittel von der Mantelfläche wieder wegzuführen. Das Leitelement kann ebenfalls vorteilhaft als Kegel bzw. trichterförmig ausgebildet sein. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann das Leitelement eine siebartige Wandung aufweisen, aus einem Lochblech bestehen oder aus einem Lochblech hergestellt sein. Die Aussparungen im Sieb bzw. im Lochblech dienen dazu, noch flüssiges Kältemittel am Leitelement abtropfen zu lassen, um es einem weiteren Kühlmodul oder dem Verdampfungselement am unteren Rohrende des Wärmerohrs zuzuführen. Alternativ kann das Leitelement mit Ablaufschlitzen versehen sein.
  • Um ein erfindungsgemäßes Kälterohr mit verhältnismäßig geringem Aufwand fertigen zu können, ist besonders vorteilhaft, wenn das Kühlmodul mit Leiteinrichtung, Mantelfläche und Leitelement aus Metall, insbesondere einem Metallblech, vorzugsweise aus Stahl, Stahlblech, Kupfer, Kupferlegierung oder Kupferblech besteht. Das Kühlmodul kann dann durch Blechumformung ggf. ohne Schweißnähte od. dgl. hergestellt werden. Zur Montage eines Kühlmoduls innerhalb des Hüllrohrs ist besonders vorteilhaft, wenn der Montagevorgang mittels eines Schrumpfvorgangs erfolgt, nämlich durch Abkühlen des Kühlmoduls und/oder gleichzeitigem Erwärmen des Hüllrohrs, damit insbesondere auch bei den kryogenen Temperaturen eine sichere Positionierung der Kühlmodule und gleichzeitig eine sichere Kontaktierung zwischen der Mantelfläche des Kühlmoduls und der Innenfläche des Hüllrohrs gewährleistet ist.
  • Das kryogene Kältemittel (Wärmeübertragungsmittel) kann gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung aus einem Gemisch aus wenigstens zwei Kühlmitteln mit unterschiedlichen Kondensationstemperaturen bestehen, wie z. B. ein für die Kryotechnik geeignetes Helium-Stickstoffgemisch (n-H2) oder Stickstoff-Sauerstoffgemisch. Alternativ kann das Kältemittel aus einem verflüssigten Reinstoffgas oder einem Isotop hiervon bestehen, insbesondere 4He (flüssiges Helium I), 3He, Neon, Wasserstoff oder Stickstoff (N2). Der Vorteil eines mehrphasigen Kältemittels liegt darin, daß dieses Kältemittel nicht einen genauen Siedepunkt, sondern einen Siedebereich aufweist. Das thermodynamische Gleichgewicht kann sich dann zu der schwerer siedenden Komponente der flüssigen Phase verschieben, wodurch eine Siedepunktserhöhung bewirkt wird. Beim Erwärmen eines entsprechenden verflüssigten Wärmeübertragungsmittels (Kältemittels) beginnt der Phasenübergang, wenn die Temperatur die Siedetemperatur desjenigen Gemischbestandteils erreicht, der den niedrigeren Siedepunkt erreicht. Da die Teilchen dieses Bestandteiles vermehrt in die Gasphase übertreten, ändert sich lokal die Zusammensetzung des Gemischs, wodurch sich auch der Siedepunkt ändert, bis der Siedepunkt der anderen Komponente erreicht wird. Gleichzeitig kann der Druck im Wärmerohr den Erfordernissen angepasst höher oder niedriger gewählt werden, so daß auch hierüber eine Feinabstimmung des Kühlbereiches vorgenommen werden kann.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die der Kammer zugewandte Seite des Kondensationselementes eine prismenartige Oberfläche mit Abtropfspitzen auf, wobei vorzugsweise die Abtropfspitzen im Montagezustand fluchtend zu den Durchlaßschlitzen im Kühlmodul liegen. Auch diese Maßnahme dient der gezielten Zuführung des am Kondensationselement verflüssigten Kältemittels auf die kegelförmige Leiteinrichtung des Kühlmoduls sowie den dort ausgebildeten Durchlaßschlitzen, wenn das Kälterohr im wesentlichen senkrecht stehend eingesetzt wird und der Kreislauf des Kältemittels schwerkraftbedingt stattfindet. Die Flächen der Prismen können auch als Lamellen ausgebildet sein, um die Wärmeaustauschoberfläche zu vergrößern. Die Lamellen stehen dabei senkrecht zur Fläche und die Spitzen der Prismen werden durch die Lamellen geformt, d. h. die Prismen bilden eine Überstruktur.
  • Um die Zirkulation des Kältemittels zwischen den Kühlmodulen und dem Kondensationselement bzw. zwischen dem Verdampfungselement am unteren Rohrende und dem Kondensationselement am oberen Rohrende ausschließlich passiv mittels Gravitationskräften zu bewirken, ist besonders vorteilhaft, wenn ein vom Verdampfungselement zum Kondensationselement führender, vorzugsweise konzentrisch zur Mittelachse verlegter Schacht verlegt ist, der insbesondere mittels eines Hohlrohres gebildet werden kann. Durch den Hohlraum des Schachtes bzw. Schachtrohres kann dann gasförmiges Kältemittel ungehindert zum Kondensationselement aufsteigen.
  • Ein erfindungsgemäßes Wärmerohr kann nur ein einziges Kühlmodul in der Kammer aufweisen. In der bevorzugten Ausgestaltung sind jedoch mehrere Kühlmodule in die Kammer eingebaut, um mittels eines Kälterohrs ggf. mehrere supraleitfähige, außerhalb des Kälterohrs angeordnete Komponenten auf die für die Supraleitfähigkeit notwendige Betriebstemperatur kühlen zu können. Bei mehreren Kühlmodulen in der Kammer tritt zusätzlich der Effekt auf, das mittels jedes Kühlmoduls eine Zone gebildet wird, zwischen der und dem Kondensationselement das Kältemittel zirkuliert, bis die Zone auf das gewünschte kryogene Temperaturniveau (im Idealfall z. B. etwa 27 K oder 33 K) abgekühlt ist, da erst dann flüssiges Kältemittel durch das Lochblech des Leitelementes zum Kühlmodul der nächsten Zone gelangt. Hat ein Kühlmodul das Temperaturniveau erreicht, entsteht zwischen dem Kondensationselement und diesem Kühlmodul ein annähernd konstantes Temperaturprofil, wodurch sich auch die Kondensationszone vergrößert. Zu Beginn wird das Kältemittel in einer tieferliegenden Zone weitestgehend vollständig unter hoher Wärmeabfuhr verdampfen. Aufgrund der ausgedehnten Kondensationszone kann allerdings dieser Dampf schon am darüberliegenden Kühlmodul wieder zu Nassdampf oder Tropfen kondensieren, ohne daß der Dampf bis zum Kondensationselement aufsteigen muß. Auch bei mehreren Kühlmodulen ist das Vorsehen eines Schachtes vorteilhaft, wozu vorzugsweise die Kühlmodule zentral eine Durchführung für einen Schacht bzw. ein hohles Schachtrohr aufweisen. Um sicherzustellen, daß an den einzelnen Kühlmodulen verdampfendes Kältemittel zum Kondensationselement aufsteigen kann, kann der Schacht für jedes Kühlmodul wenigstens eine Radialöffnung aufweisen, oberhalb der die Leiteinrichtung dichtend am Hohlrohr anliegt.
  • Das zentrale Hohlrohr oder Schachtrohr kann mit den mehreren Kühlmodulen wiederum durch einen Schrumpfprozess verbunden werden, wobei vorzugsweise bei der Fertigung eines Wärmerohrs mit mehreren Kühlmodulen zuerst sämtliche Kühlmodule am Hohlrohr befestigt werden und anschließend diese Einheit, wiederum durch einen Schrumpfprozeß, in das Hüllrohr eingebracht wird. Alternativ kann auch eine Kombination von Schrumpfprozess in Kombination mit Löten durchgeführt werden.
  • Gemäß einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann das Hüllrohr ringförmig ausgeführt sein und einen Innenringmantel sowie einen Außenringmantel aufweisen, wobei das Kühlmodul mit seiner Mantelfläche je nach Positionierung des zu kühlenden Bauteils an der Innenfläche des Innenringmantel oder an der Innenfläche des Außenringmantel anliegt. Das zu kühlende supraleitfähige Bauelement wie insbesondere eine supraleitfähige Spule wird zweckmäßigerweise an dem Ringmantel positioniert, an dessen Innenfläche die Mantelflächen des/der Kühlmoduls/e anliegen. Ein ringförmiges Wärmerohr eignet sich besonders vorteilhaft zum Kühlen von großen Supraleiterspulen, d. h. Spulen mit großen Innendurchmessern. Die Spulen und entsprechend das Wärmerohr können rotationssymmetrisch um eine Zentralachse ausgebildet sein aber auch elliptisch, oval oder rennbahnförmig ausgebildet sein. Ein ringförmiger Schacht kann bei derartigen Ausgestaltungen des Wärmerohrs vorteilhafterweise zwischen dem/den Kühlmodul/en und demjenigen Ringmantel ausgebildet sein, an dessen Innenfläche die Mantelflächen des/der Kühlmoduls/e nicht anliegen. Die Leiteinrichtungen und die Leitelemente sind dann entsprechend derart schräg ausgerichtet, daß die Leiteinrichtungen kondensiertes Wärmeübertragungsmittel zu der Mantelfläche hinlenken, an der die zu kühlende Spule positioniert ist, und die Leitelemente das Wärmeübertragungsmittel von der Mantelfläche wieder wegführen. Weiter vorzugsweise kann, wenn die Spule am Innenmantel des ringförmigen Wärmerohrs positioniert ist, im Zentrum des zu kühlenden Bauteils eine thermische Isolierung eingebaut sein, um im Zentrum der Spule eine Warmbohrung zu erzeugen. Um auch lange Supraleiterspulen oder Supraleiterelemente gleichmäßig kühlen zu können, kann zusätzlich zwischen dem zu kühlenden Bauteil und dem Ringmantel ein Wärmeverteilelement, insbesondere ein Kupferrohr, angeordnet sein.
  • Die vorgenannte Aufgabe wird auch mittels einer Kühleinrichtung für die Kryotechnik zum Kühlen von Supraleiterbauteilen wie beispielsweise Supraleiterspulen, insbesondere HTS-Spulen, gelöst, die wenigstens ein derartiges Wärmerohr bzw. Kälterohr aufweist. Die Kühleinrichtung weist ein Aufnahmerohr auf, in dessen Innenkammer erfindungsgemäß mehrere Wärmerohre mit jeweils wenigstens einem eingebauten Kühlmodul angeordnet sind, deren Kondensationselemente thermisch mit einem Kryokühler gekoppelt sind und deren Hüllrohre zumindest partiell in Kontakt mit dem Aufnahmerohr stehen. Die Kühlmodule mehrerer, vorzugsweise aller Wärmerohre liegen vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene und ein supraleitfähiges Bauteil ist in derselben Ebene am Außenumfang des Aufnahmerohrs positioniert. Um eine optimale thermische Kopplung zwischen den Kälterohren und den kryogen zu kühlenden Komponenten zu erreichen, können im Innenraum des Aufnahmerohrs innere thermische Kopplerelemente in gleicher Einbauhöhe wie die Kühlmodule ausgebildet sind und/oder zwischen der supraleitfähigen Komponente und dem Außenmantel des Aufnahmerohrs ist ein äußeres thermischer Kopplerelement wie z. B. ein Kupferring ausgebildet. Mit einer derartigen Kühleinrichtung können nicht nur beispielsweise Supraleiterspulen mit großem Innendurchmesser gekühlt werden, sondern es kann zugleich eine hohe Kühlleistung aufgrund der Vielzahl von Wärmerohren bzw. Kälterohren erreicht werden. Auch können mit solchen Kälterohren lange Kombinationen von Spulen gekühlt werden, da ein Wärmetransport über größere Baueinheiten hin gewährleistet wird.
  • Bei einer Kühleinrichtung ist besonders vorteilhaft, wenn die Wärmerohre mit ihren Verdampfungselementen in einer gemeinsamen Aufnahmebasis verankert sind, die vorzugsweise thermisch leitend ausgebildet ist und mit einer Heizeinrichtung thermisch gekoppelt ist. Mit der Heizeinrichtung kann dann verhindert werden, daß im Kühlbetrieb, wenn sämtliche Kühlmodule die entsprechende Partie des Hüllrohrs auf die gewünschte Temperatur gekühlt haben und selbst die kryogene Temperatur aufweisen, sich am Fuß des Wärmerohrs sammelndes flüssiges Kältemittel vereist, da die zusätzliche Wärmezufuhr das Kältemittel dann verdampft, wobei der Dampf über den Schacht durch Konvektion bzw. Kapillarwirkung zum Kondensationselement aufsteigt.
  • Ein vorteilhaftes Anwendungsgebiet entsprechender Kühleinrichtungen könnten beispielsweise mit Supraleiterspulen versehene Generatoren für die Umwandlung von Meereswellen oder Meeresströmungen in Strom sein. Eine andere vorteilhafte Anwendung ist die Kühlung eines langgestreckten, polysolenoiden Linearmotors oder einer langgestreckten oder/und großvolumigen Spule eines Magneten für Strombegrenzer.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung gezeigten vorteilhaften Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemäßes Wärmerohr für die Kryotechnik, teilweise aufgebrochen;
  • 2 in Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel eines Kühlmoduls für ein erfindungsgemäßes Wärmerohr;
  • 3 perspektivisch ein Ausführungsbeispiel eines Kondensationselements für ein erfindungsgemäßes Wärmerohr;
  • 4 eine Kühleinrichtung mit erfindungsgemäßen Wärmerohren in Seitenansicht;
  • 5 schematisch einen Längsschnitt durch die Kühleinrichtung nach 4, teilweise aufgebrochen;
  • 6 eine Draufsicht auf den oberen Kopf der Kühleinrichtung gemäß 4 und 5; und
  • 7 schematisch einen Längsschnitt durch ein ringförmiges Wärmerohr gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel zum Kühlen großer HTS-Spulen.
  • Das in 1 insgesamt mit Bezugszeichen 10 bezeichnete Wärmerohr bzw. Kälterohr für die Kryotechnik weist ein zylindrisches Hüllrohr 1 als Verbindungsrohr auf, welches an seinem unteren Ende mit einer Verdampfungsplatte 2 als Verdampfungselement und an seinem oberen Ende mit einer Kondensationsplatte 3 als Kondensationselement bzw. Kondensatorelement verschlossen ist. Die Verbindung zwischen dem Rohrmantel des Hüllrohrs 1, der Kondensationsplatte 2 und der Verdampfungsplatte 3 erfolgt dergestalt, daß innerhalb des Hüllrohrs 1 eine hermetisch gegenüber der Umgebung gekapselte Kammer 4 entsteht. Damit das in 1 gezeigte Wärmerohr bzw. Kälterohr 10 für die Kryotechnik, d. h. für einen Temperaturbereich unterhalb etwa –150°C eingesetzt werden kann, ist die Kammer 4 mit einem geeigneten, nicht dargestellten kryogenen Kältemittel als Wärmeübertragungsmittel gefüllt, wie insbesondere 4He mit einem Siedepunkt von etwa 4,23 K (Kelvin) bei 1,013 bar, n-H2 mit einem Siedepunkt von etwa 20,4 K oder N2 mit einem Siedepunkt von etwa 77,35 K. Das kryogene Kältemittel kann auch aus einem anderen flüssigen Reinstoffgas oder Gasgemisch bestehen. Für den Betrieb des Wärmerohrs 10 wird die Kondensationsplatte 3 thermisch mit einem nicht dargestellten, geeigneten Kryokühler verbunden, mit dem das Kondensationselement 3 auf eine Temperatur abgekühlt werden kann, bei der gasförmiges, in der Kammer 4 eingeschlossenes Kältemittel in den Aggregatzustand flüssig übergeht. Die Kammer 4 ist vorzugsweise mit dem Kältemittel bei einem Druck gefüllt, der größer ist als Atmosphärendruck, und das Wärmerohr 10 sowie alle Verbindungen innerhalb des Wärmerohrs 10 können hohem Überdruck standhalten. Das Wärmerohr 10 ist vorzugsweise für den stehenden Einbau konzipiert, bei welchem die Mittelachse des Mantelrohrs 1 senkrecht steht bzw. einen geringen Winkel zur Senkrechten oder Vertikalen von < 30° einnimmt.
  • In die Kammer 4 ist erfindungsgemäß wenigstens ein insgesamt mit 20 bezeichnetes Kühlmodul eingebaut, welches im Detail in 2 dargestellt ist, auf die nun zuerst Bezug genommen wird. Das vorzugsweise aus Metall wie Stahl oder Kupfer oder Kupferlegierung bestehende Kühlmodul 20 hat eine deutlich geringere axiale Länge als das Hüllrohr und es weist eine zylindrische, rohrförmige Mantelfläche 21 auf, an die sich nach oben ein erster Kegel oder Kegelelement 22 anschließt, das sich ausgehend vom Übergang 23 zwischen der Mantelfläche 21 und dem Kegelelement 22 kegelförmig bzw. trichterförmig nach oben verjüngt. Die auf die Mantelfläche 21 zu sich verbreiternde Kegelfläche des Kegels 22 bildet eine Leiteinrichtung, um flüssiges bzw. verflüssigtes Kältemittel, welches von oben aufgrund der Gravitationskräfte auf das Kegelelement 22 herabfällt, zur Mantelfläche 21 hinzulenken. Die Leitwirkung des Kegelelementes 22 wird dadurch verstärkt, daß über den Umfang des Kegelelementes 22 verteilt mehrere, beispielsweise vier bis acht Leitschlitze 24 ausgebildet sind, die sich bis zum Rand bzw. Übergang 23 erstrecken und die es ermöglichen, daß das flüssige und von oben herabtropfende Kältemittel durch die als Öffnungen ausgeführten Leitschlitze 24 an die Innenfläche 21' (1) der Mantelfläche 21 gelangen kann, um dort nach unten herabzufließen. Das Kegelelement 22 mündet oben stumpf in einen runden Dom 25, der eine kreisrunde Öffnung für ein Schachtrohr bzw. Hohlrohr 5 (1) bildet, welches konzentrisch zur Achse des Hüllrohrs 1 des Wärmerohrs 10 positioniert ist und sich im wesentlichen über die gesamte Höhe des Wärmerohrs 10 erstreckt. An die Mantelfläche 21 schließt sich nach unten ein zweites Kegelelement 26 an, welches im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Siebblech od. dgl. hergestellt ist, zahlreiche Sieblöcher 27 aufweist und sich vom unteren zylindrischen Rand 28 der Mantelfläche konisch zur Mittelachse verjüngt. Auch das zweite Kegelelement 26 endet stumpf in einer Durchgangsbohrung 29 für den Durchgriff des Hohlrohrs bzw. Schachtrohrs 5. Die Aussparungen bzw. Löcher 27 im Siebblech des Kegelelementes 26 dienen dazu, weiterhin flüssiges Kältemittel nach unten abzuleiten bzw. weiterzuleiten, damit sich flüssiges Kältemittel nicht innerhalb eines einzelnen Kühlmoduls 20 stauen kann. Der die Leiteinrichtung bildende Kegel 22 hat im wesentlichen dieselben Abmessungen wie der das Leitelement bildende Kegel, ist jedoch umgekehrt ausgerichtet, um einen Zufluß flüssigen Kältemittels zum Hüllrohr 1 oder einen Wegfluß zur Achse hin zu erreichen und zugleich einen Strom gasförmigen Kältemittels innerhalb der Kegel zur Mittelachse hinzulenken.
  • In einem erfindungsgemäßen Wärmerohr 10 ist wenigstens ein entsprechendes Kühlmodul 20 zwischen der das untere Rohrende des Hüllrohrs 1 verschließenden Verdampfungsplatte 2 und der das obere Rohrende verschließenden Kondensationsplatte 3 angeordnet und derart in die Kammer 4 eingesetzt, daß die Mantelfläche 21 mit ihrer Außenseite ringsum an der Innenfläche 1' des Mantelrohrs 1 flächig anliegt. Die flächige Anlage wird vorzugsweise mittels einer Preßpassung bewirkt, die infolge eines Einschrumpfens des Kühlmoduls 20 in das Mantelrohr 1 erreicht wird, indem z. B. für den Schrumpfprozeß das Mantelrohr 1 erwärmt und zugleich das Kühlmodul 20 abgekühlt wird, um durch Kontraktion bzw. Dehnung ein Zusammenfügen von Kühlmodul 20 und Hüllrohr 1 zu erreichen.
  • Mit dem in das Wärmerohr 10 eingebauten Kühlmodul 20 wird erreicht, daß flüssiges Kältemittel gezielt an die Mantelfläche 21 eines jeden Kühlmoduls 20 herangeführt wird, wodurch am Hüllrohr 1 in denjenigen Bereich, in welchem das Kühlmodul 20 mit seiner Mantelfläche 21 an der Innenfläche 1' des Hüllrohrs anliegt, Wärme abgeführt werden kann. Ein supraleitfähiges Bauelement wie beispielsweise eine supraleitfähige Spule kann daher in einem Bereich am Außenumfang des Mantelrohrs 1 des Wärme- bzw. Kälterohrs 10 positioniert werden, welcher fluchtend mit der Mantelfläche des Kühlmoduls 20 liegt, wodurch ein dieser Kontaktzone innerhalb der Kammer 4 des Wärmerohrs 10 zugeführtes flüssiges Kältemittel gezielt und effektiv wärme von den Supraleiterbauteilen bzw. supraleitfähigen Spulen abführen kann, damit diese unterhalb der Sprungtemperaturen des supraleitfähigen Materials betrieben werden. Für die Wärmeabfuhr wird hierbei die Verdampfungsenthalpie des Kältemittels ausgenutzt, die das Kältemittel beim Phasenübergang zwischen den Aggregatzuständen flüssig-gasförmig benötigt. Der Einbau der Kühlmodule 20 in das Kälterohr 10 hat die besondere Wirkung, daß die maximale Kühlleistung limitiert innerhalb kürzester Zeit in demjenigen Bereich bereitgestellt wird, in welchem supraleitfähige Bauelemente am Außenumfang des Wärmerohrs positioniert sind.
  • Um innerhalb der Kammer 4 im Wärme- bzw. Kälterohr 10 einen optimalen Kreislauf des Kältemittels zu ermöglichen, weist das den Schacht bildende Hohlrohr 5 im wesentlichen unmittelbar unterhalb des Doms 25 des oberen, die Durchlaßschlitze 24 aufweisenden Kegelelements 22 radiale Durchlässe 6 ausreichender Größe auf, durch welche hindurch innerhalb eines Kühlmoduls 20 in den gasförmigen Aggregatszustand übergetretenes Kältemittel in das Innenrohr 7 des Schachtrohres 5 übertreten und von dort gasförmig der mittels des Kryokühlers gekühlten Kondensationsplatte 3 zugeführt werden kann. Auch dies wird durch die Trichterform bzw. Kegelform des Kühlmoduls 20 unterstützt.
  • Die 1 zeigt zwar nur ein Kühlmodul 20 innerhalb der Kammer 4 des Kälterohrs 10. Es sind jedoch vorzugsweise über die Höhe des Kälterohrs 10 ggf. gleichmäßig verteilt mehrere identische Kühlmodule 20 angeordnet, wobei nur auf das innerhalb der Kammer 4 oberste, dem Kondensationselement 3 unmittelbar benachbart liegende Kühlmodul 20 flüssiges Kältemittel von der Kondensationsplatte 3 herabtropft, während auf die Leiteinrichtungen bzw. Kegelelemente 22 der nachfolgenden Kühlmodule flüssiges Kältemittel herabtropft, welches durch die Löcher 27 im unteren Kegelelement 26 hindurchtritt. Die Verdampfungsplatte 2 am unteren Ende des Wärmerohrs 10 kommt dann zum Tragen, wenn auch das unterste Kühlmodul 20 innerhalb der Kammer 4 noch flüssiges Kältemittel nach unten durchtreten läßt. Um eine Ansammlung flüssigen Kältemittels am Fuß oder Boden des Kälterohrs 10 zu verhindern, kann die Verdampfungsplatte 2 thermisch mit einer Heizeinrichtung od. dgl. gekoppelt sein, die verhindert, daß das flüssige Kältemittel am Fuß des Kälterohrs 10 vereist. Das an der Verdampfungsplatte 2 in den gasförmigen Aggregatszustand übertretende Kältemittel kann hierbei durch Radialeintritte 8 am Fuße des Hohlrohrs 5 in das Schachtinnenrohr 7 übertreten und von dort zur Kondensationsplatte 3 überströmen. Für die Radialschlitze 8 ist es ggf. ausreichend, den Fußabschnitt 9 des Schachtsrohrs 5 mit geeignetem Abstand von der Verdampfungsplatte 2 anzuordnen bzw. mittels Zwischenstegen an dieser oder am Hüllrohr 1 abzustützen. Vor der Montage der Kühlmodule 20 innerhalb der Kammer 4 des Hüllrohrs 1 werden vorzugsweise sämtliche Kühlmodule 20 mittels eines Schrumpfprozesses auf das Hohlrohr 5 aufgeschrumpft, bevor der Verbund von Schachtrohr 5 und Kühlmodulen 20 als Einheit unter Nutzung von thermischer Ausdehnung/Schrumpfung in das Hüllrohr 1 eingesetzt wird.
  • 3 zeigt ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel für eine Kondensationsplatte 3 mit einer möglichst großen Oberfläche, um die Kontaktfläche für gasförmiges Kältemittel zu maximieren und zugleich ein gezieltes Abtropfen oder Herabfallen von rückverflüssigtem bzw. verflüssigtem Kältemittel zu erreichen. Die Kondensationsplatte 3 weist hierzu an ihrer Unterseite eine prismenartige Oberfläche 13 mit einer vorzugsweise der Anzahl der Durchlaßschlitze 24 im obersten Kühlmodul 20 entsprechenden Zahl von Abtropfspitzen 14 auf. Jede Abtropfspitze kann z. B. vier ebene Flanken als Prismenflächen aufweisen. Die thermische Kopplung der Kondensationsplatte 3 mit dem Kaltkopf eines Kryokühlers kann beispielsweise über einen Kupferstab od. dgl. als thermischen Bus erfolgen oder der Kaltkopf eines Kryokühlers kann unmittelbar mit der Kondensationsplatte 3 des Wärmerohrs bzw. Kälterohrs 10 verbunden sein.
  • Die 4 bis 6 zeigen ein Anwendungsbeispiel für die Nutzung mehrerer Kälterohre (cold pipes) innerhalb einer insgesamt mit 100 bezeichneten Kühleinrichtung. Jedes Kälterohr 10 hat hierbei einen Aufbau, wie er mit Bezug zu den 1 bis 3 beschrieben wurde und jedes Kälterohr 10 weist über seine Höhe eine Vielzahl von Kühlmodulen 20 auf. Die einzelnen Kälterohre 10 sind dabei derart ausgebildet, daß in allen Kälterohren 10 die Kühlmodule 20 im selben Abstand von der Kondensationsplatte 3 bzw. der Verdampfungsplatte eines jeden Kälterohrs 10 positioniert sind.
  • Bei der Kühleinrichtung 100 sind insgesamt sechs Kälterohre 10 mit gleichem Winkelabstand auf einem Teilkreis um eine Zentralachse Z der Kühleinrichtung 100 angeordnet. Die Außenflächen des Hüllrohrs 1 eines jeden Kälterohrs 10 liegen vorzugsweise unmittelbar an einem Aufnahmerohr 80 an, welches konzentrisch zur Zentralachse Z positioniert ist und sämtliche Kälterohre 10 über deren gesamte Höhe einschließt. Im Innenraum dieses Aufnahmerohrs 80, vorzugsweise ausschließlich in denjenigen Bereichen, in welchen die Kühlmodule 20 innerhalb der Kälterohre 10 angeordnet sind, ist je Kühlmodulebene ein innerer thermischer Leiter 81 als thermisches Koppelelement positioniert, welcher partiell einen unmittelbaren thermischen Kontakt zwischen der gesamten Außenfläche des Hüllrohrs 1 der einzelnen Kühlrohre 10 mit der Innenmantelfläche 82 des Aufnahmerohrs 80 bewirkt, um eine möglichst hohe Wärmeübertragung zwischen dem Aufnahmerohr 80 und den Kühlrohren 10 in demjenigen Bereich zu erreichen, in welchem die einzelnen Kühlmodule 20 positioniert sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind an den fluchtend zu den Kühlmodulen 20 sowie den inneren thermischen Leiterelementen 81 liegenden Bereichen des Außenmantels 83 des Aufnahmerohrs 80 äußere thermische Kopplungsringen 85 positioniert, an denen hier ringförmige Supraleiterspulen 90 mit ihrem Innenring anliegen.
  • Die Supraleiterspulen 90 können mittels der jeweiligen Kühlmodule 20 in den Kälterohren 10 unterhalb der Sprungtemperatur des supraleitfähigen Materials gekühlt werden. Sämtliche Kondensationsplatten 3 der insgesamt hier sechs Kälterohre 10 sind über einen Kopplungsring 70 miteinander verbunden, an welchem der Kaltkopf 75 eines weiter nicht dargestellten Kryokühlers angeschlossen ist. Das Aufnahmerohr 80 für die Kälterohre 10 wiederum ist innerhalb einer rohrförmigen Ummantelung 71 positioniert, die vorzugsweise als kryostatischer Behälterausgeführt ist. Bei der Kühleinrichtung 100 sind sämtliche Kälterohre 10 mit ihren unteren, mit den Verdampfungsplatten verschlossenen Enden in einer Aufnahmebasis 72 angeordnet bzw. mit dieser thermisch gekoppelt, der vorzugsweise eine Heizeinrichtung zugeordnet wird, um zu verhindern, daß das Kältemittel innerhalb der einzelnen, hermetisch gekapselten Kälterohre 10 gefrieren kann.
  • 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel für ein Wärmeohr 210 zum Kühlen einer großen und langen Supraleiterspule 290. Das Wärmerohr 210 ist hier rotationssymmetrisch um die Zentralachse Z ausgebildet und weist ein ringförmiges Hüllrohr 201 mit einem Innenringmantel 261 und einem Außenringmantel 262 auf. Am oberen Ende der beiden Ringmäntel des Hüllrohrs 201 ist eine ringförmige Kondensationsplatte 203 mit Abtropfspitzen 214 an ihrer Unterseite befestigt und am unteren Ende ist eine ringförmige Verdampfungsplatte 202 derart befestigt, daß im Hüllrohr 201 eine hermetisch abgekapselte Kammer 204 gebildet wird, die mit einem geeigneten kryogenen Kältemittel gefüllt ist. In der ringförmigen Kammer 4 sind mehrere Kühlmodule 220 eingebaut, von denen hier nur eines dargestellt ist. Jedes Kühlmodul 220 liegt mit einer zylindrischen Mantelfläche 221 an der Innenfläche 261' des Innenringmantels 261 an. Oberhalb jeder Mantelfläche 221 ist eine schräge, ringförmig um den Innenringmantel 261 umlaufende Leiteinrichtung 222 ausgebildet, die flüssiges oder kondensiertes Kältemittel zur Mantelfläche 221 hinlenkt. Unterhalb jeder Mantelfläche 221 weist das Kühlmodul 220 eine schräge Leitwand 226 auf, die flüssiges Kältemittel von der Mantelfläche 221 wegführt. Die Leitwand 226 ist mit Sieblöchern 227 versehen, damit Kältemittel nach unten zu einem weiteren Kühlmodul oder zur Verdampfungsplatte 204 abtropfen kann. Zwischen den Kühlmodulen 220 und dem Außenringmantel 262 ist eine ringförmige Zwischenwand 265 angeordnet, mit der innerhalb der Kammer 4 ein ringförmiger Schacht 207 zwischen den Kühlmodulen 220 und dem Außenringmantel 262 gebildet wird. Die Zwischenwand 265 ist von der Kondensationsplatte 203 und der Verdampfungsplatte 204 beabstandet, damit flüssiges und/oder gasförmiges Kältemittel in den Teil der Kammer 204 übertreten kann, in dem die Kühlmodule angeordnet sind. Die Abtropfspitzen 214 an der Kondensationsplatte 203 liegen entsprechend radial innerhalb der Zwischenwand 265. Die Zwischenwand 265 ist unmittelbar unterhalb der Kontaktstelle zwischen der hier mit etwa 45° schräg nach oben verlaufenden Leitring 222 und dessen Kontakstelle mit der Zwischenwand 265 mit Durchlässen 206 versehen, damit innerhalb der Kühlmodule 220 verdampfendes Kältemittel über den Schacht noch oben zur Kondensationsplatte 203 aufsteigen kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die zu kühlenden Supraleiterspule 290 innerhalb des Innenrohrmantels 261 positioniert. Um eine gute Wärmeleitung zwischen den Kühlmodulen 220 und der zu kühlenden Spule 290 zu erreichen, sind außerhalb des Hüllrohrs 201, den Mantelflächen 221 gegenüberliegend, thermische Koppelringe 281 angeordnet. Da die Spule 290 sich fast über die gesamte Höhe des Wärmeohrs 210 erstreckt, liegt an der Außenseite der Spule 290 ein Kupferrohr 285 als Wärmeverteilelement an, das wiederum an mehreren Stellen jeweils in Kontakt mit den Koppelringen 281 steht.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Die Figuren zeigen nur bevorzugte Ausführungsbeispiele und insbesondere die Anzahl der Kühlmodule in einem Kälterohr bzw. Wärmerohr, die Anzahl der Kälterohre in einer Kälteeinrichtung, die thermische Kopplung zwischen einem Kryokühler und den Kondensationselementen der einzelnen Kälterohre kann variieren, ohne den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche zu verlassen. Auch als Kältemittel können verschiedene Reinstoffgase, Gase oder Gasgemische, die für die Kryotechnik bzw. Kryogenik geeignet sind, zum Einsatz kommen. Die supraleitfähigen Bauelemente und Komponenten können unmittelbar an den Kälterohren oder dem Aufnahmerohr der Kühleinrichtung oder mittelbar an diesen befestigt bzw. mit diesen thermisch gekoppelt sein. Die Rohre können zusätzlich mit Sicherheitsventilen für Überdruck, Abpumpventilen für die Erzeugung eines Unterdrucks und/oder Zugangsventilen für die Einbringung von Kühlmedien versehen sein. Bei dem ringförmigen Wärmeohr könnte im Zentrum der Spule eine thermische Isolierung eingebaut sein, wodurch im Zentrum der Spule eine Wärmebohrung entsteht. Alternativ könnte die Spule auch außen am Außenringmantel anliegen. Die Leiteinrichtung und Leitwand der Kühlmodule wären dann entsprechend schräg zum Außenringmantel hin geneigt und die Mantelfläche läge an diesem an. Das ringförmige Wärmerohr könnte auch oval od. dgl. ausgebildet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 483324 B1 [0002]
    • - DE 10211363 A1 [0005, 0005]

Claims (24)

  1. Wärmerohr für die Kryotechnik, mit einem Hüllrohr (1; 201) und einer mittels eines Kondensationselementes (3; 203) an einem Rohrende und eines Verdampfungselementes (2; 202) am anderen Rohrende hermetisch gekapselten, mit Wärmeübertragungsmittel gefüllten Kammer (4; 204), dadurch gekennzeichnet, daß in der Kammer (4; 204) zwischen dem Kondensationselement (3; 203) und dem Verdampfungselement (2; 202) wenigstens ein Kühlmodul (20; 220) eingebaut ist, das mit einer rohrförmigen Mantelfläche (21; 221) an der Innenfläche (1'; 261') des Hüllrohrs (1; 201) partiell anliegt, und zumindest Kondensationselementseitig mit einer Leiteinrichtung (22; 222) versehen ist, um kondensiertes und/oder flüssiges Wärmeübertragungsmittel zur Mantelfläche (21; 221) hinzulenken.
  2. Wärmerohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung (22) mit Durchlaßschlitzen (24) versehen ist, die zur Innenseite (21') der Mantelfläche (21) münden.
  3. Wärmerohr nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiteinrichtung (22) als Kegel oder trichterförmig ausgebildet ist.
  4. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlmodul (20) verdampfungselementseitig mit einem Leitelement (26) versehen ist, um kondensiertes und/oder flüssiges Wärmeübertragungsmittel von der Mantelfläche (21) wegzuführen.
  5. Wärmerohr nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitelement (26) als Kegel oder trichterförmig ausgebildet ist.
  6. Wärmerohr nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitelement (26) als Sieb ausgeführt ist oder aus einem Lochblech besteht oder ausgeführt ist.
  7. Wärmerohr nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitelement mit vorzugsweise radial verlaufenden Ablaufschlitzen versehen ist.
  8. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlmodul (20) mit Leiteinrichtung (22), Mantelfläche (21) und Leitelement (26) aus Metall, insbesondere einem Metallblech, vorzugsweise Kupfer- oder Kupferlegierungsblech oder Stahlblech besteht.
  9. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlmodul (20) mittels eines Schrumpfprozesses durch Abkühlen des Kühlmoduls und/oder Erwärmen des Hüllrohrs (1) in dieses eingesetzt ist.
  10. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmeübertragungsmittel ein Gemisch aus wenigstens zwei Kältemitteln mit unterschiedlichen Kondensationstemperaturen ist, wobei vorzugsweise das Wärmeübertragungsmittel ein Helium-Stickstoffgemisch ist.
  11. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Wärmeübertragungsmittel ein Reinstoffgas oder ein Isotop hiervon ist, insbesondere ein 4He, 3He, Ne, H2 oder ein Stickstoff-Gas (N2) ist.
  12. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die der Kammer (4) zugewandte Seite des Kondensationselementes (3) eine prismenartige Oberfläche (13) mit Abtropfspitzen (14) oder eine prismenartige Überstruktur mit Abtropfspitzen aufweist, wobei vorzugsweise die Abtropfspitzen (14) fluchtend oder nahezu fluchtend zu den Durchlaßschlitzen (24) im Kühlmodul (20) liegen.
  13. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch einen vom Verdampfungselement (2) zum Kondensationselement (3) führenden, vorzugsweise konzentrisch zur Mittelachse verlegten Schacht (7), der insbesondere mittels eines Hohlrohrs (5) gebildet ist.
  14. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Kühlmodule (20) in der Kammer (4) eingebaut sind.
  15. Wärmerohr nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlmodule (20) zentral eine Durchführung für einen Schacht oder ein Hohlrohr (5) aufweisen, wobei das Hohlrohr (5) vorzugsweise für jedes Kühlmodul (20) mit wenigstens einer Radialöffnung (6) versehen ist, oberhalb der die Leiteinrichtung (22) am Hohlrohr (5) anliegt.
  16. Wärmerohr nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlmodule (20) mittels eines Schrumpfprozesses am Hohlrohr (5) befestigt sind.
  17. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß am Außenumfang des Hüllrohrs (1), in gleicher Einbauposition wie die Mantelfläche (21) des Kühlmoduls (20) ein supraleitfähiges Bauelement wie insbesondere eine supraleitfähige Spule positioniert ist.
  18. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Hüllrohr (201) ringförmig ausgeführt ist und einen Innenringmantel (261) sowie einen Außenringmantel (262) aufweist, wobei das Kühlmodul (220) mit seiner Mantelfläche (221) an der Innenfläche (261') des Innenringmantel (261) oder an der Innenfläche des Außenringmantel anliegt.
  19. Wärmerohr nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das zu kühlende supraleitfähige Bauelement wie insbesondere eine supraleitfähige Spule (290) an dem Ringmantel (261) positioniert ist, an dessen Innenfläche die Mantelflächen des/der Kühlmoduls/e anliegen.
  20. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein ringförmiger Schacht (207) zwischen Kühlmodul (220) und demjenigen Ringmantel (262) ausgebildet ist, an dessen Innenfläche die Mantelflächen des/der Kühlmoduls/e nicht anliegen.
  21. Wärmerohr nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß im Zentrum des zu kühlenden Bauteils eine thermische Isolierung zur Erzielung einer Warmbohrung eingebaut ist und/oder daß zwischen dem zu kühlenden Bauteil (290) und dem Ringmantel (261) ein Wärmeverteilelement (285), insbesondere ein Kupferrohr, angeordnet ist.
  22. Kühleinrichtung für die Kryotechnik zum Kühlen von Supraleiterbauteilen oder Supraleiterspulen, insbesondere HTS-Spulen, mit wenigstens einem Wärmerohr gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühleinrichtung ein Aufnahmerohr (80) aufweist, in dessen Innenraum (84) mehrere Wärmerohre (10) angeordnet sind, deren Kondensationselemente (3) thermisch mit einem Kryokühler (75) gekoppelt sind und deren Hüllrohre (1) zumindest partiell in Kontakt mit dem Aufnahmerohr (80) stehen, wobei die Kühlmodule (20) mehrerer, vorzugsweise aller Wärmerohre (10) in einer gemeinsamen Ebene liegen und ein supraleitfähiges Bauteil (90) in derselben Ebene am Außenumfang (83) des Aufnahmerohrs (80) positioniert ist.
  23. Kühleinrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß im Innenraum (84) des Aufnahmerohrs (80) innere thermische Leitelemente (81) in gleicher Einbauhöhe wie die Kühlmodule (20) ausgebildet sind und/oder zwischen dem supraleitfähigen Bauteil (90) und dem Außenmantel (83) des Aufnahmerohrs (80) ein äußerer thermischer Leiter (85) ausgebildet ist.
  24. Kühleinrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmerohre (10) mit ihren Verdampfungselementen in einer gemeinsamen Aufnahmebasis (72) verankert sind, die vor zugsweise thermisch leitend ausgebildet ist und mit einer Heizeinrichtung thermisch gekoppelt ist.
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