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DE102006059139A1 - Kälteanlage mit einem warmen und einem kalten Verbindungselement und einem mit den Verbindungselementen verbundenen Wärmerohr - Google Patents

Kälteanlage mit einem warmen und einem kalten Verbindungselement und einem mit den Verbindungselementen verbundenen Wärmerohr Download PDF

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DE102006059139A1
DE102006059139A1 DE102006059139A DE102006059139A DE102006059139A1 DE 102006059139 A1 DE102006059139 A1 DE 102006059139A1 DE 102006059139 A DE102006059139 A DE 102006059139A DE 102006059139 A DE102006059139 A DE 102006059139A DE 102006059139 A1 DE102006059139 A1 DE 102006059139A1
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DE
Germany
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refrigerant
heat pipe
refrigeration system
connection element
parts
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102006059139A
Other languages
English (en)
Inventor
Marijn Pieter Dr. Oomen
Peter van Dr. Haßelt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
Priority to DE102006059139A priority Critical patent/DE102006059139A1/de
Priority to US11/956,923 priority patent/US8117850B2/en
Publication of DE102006059139A1 publication Critical patent/DE102006059139A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D19/00Arrangement or mounting of refrigeration units with respect to devices or objects to be refrigerated, e.g. infrared detectors
    • F25D19/006Thermal coupling structure or interface
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25BREFRIGERATION MACHINES, PLANTS OR SYSTEMS; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS
    • F25B9/00Compression machines, plants or systems, in which the refrigerant is air or other gas of low boiling point
    • F25B9/10Compression machines, plants or systems, in which the refrigerant is air or other gas of low boiling point with several cooling stages
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F25REFRIGERATION OR COOLING; COMBINED HEATING AND REFRIGERATION SYSTEMS; HEAT PUMP SYSTEMS; MANUFACTURE OR STORAGE OF ICE; LIQUEFACTION SOLIDIFICATION OF GASES
    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D2400/00General features of, or devices for refrigerators, cold rooms, ice-boxes, or for cooling or freezing apparatus not covered by any other subclass
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Abstract

Die Kälteanlage (100) umfasst ein warmes und ein kaltes Verbindungselement (101, 103) und ein zwischen diesen Verbindungselementen (101, 103) angeordnetes Wärmerohr (105). Das Wärmerohr (105) soll zumindest teilweise mit einem Kältemittel (106) gefüllt sein, welches in dem Wärmerohr (105) nach einem Thermosiphoneffekt zirkulierbar ist. Mit dem warmen Verbindungselement (101) sind die zu kühlenden Teile (102) einer Einrichtung, insbesondere der Supraleitungstechnik, verbunden, mit dem kalten Verbindungselement (103) ist eine Wärmesenke (104) verbunden. Zur thermischen Trennung der Verbindungselemente (101, 103) ist das Kältemittel (106) über eine mit dem Innenraum des Wärmerohres (105) verbundene Rohrleitung (107) abpumpbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kälteanlage mit mindestens
    • – einem warmen Verbindungselement, welches mit zu kühlenden Teilen einer Einrichtung thermisch verbunden ist,
    • – einem kalten Verbindungselement, welches thermisch mit einer Wärmesenke verbunden ist,
    • – einem Wärmerohr aus schlecht-wärmeleitendem Material, welches an einem ersten Ende mit dem warmen Verbindungselement und an einem zweiten Ende mit dem kalten Verbindungselement verbunden ist, und dessen Innenraum zumindest teilweise mit einem nach einem Thermosiphoneffekt zirkulierbaren Kältemittel gefüllt ist.
  • Eine Kälteanlage mit den oben genannten Merkmalen geht beispielsweise aus der DE 102 11 568 B4 hervor.
  • Kühlsysteme, z. B. Kühlsysteme für supraleitende Magnete, verfügen oftmals über eine so genannte Badkühlung. Für eine solche Badkühlung kann ein flüssiges Kältemittel, z. B. Helium, mit einer Temperatur von typischerweise 4,2 K verwendet werden. Für eine Badkühlung sind jedoch große Mengen des entsprechenden Kältemittels notwendig. Bei einem supraleitenden Magneten besteht weiterhin die Möglichkeit, dass dieser, z. B. durch Überschreiten eines für das entsprechende supraleitende Material kritischen Stromes oder eines kritischen Magnetfeldes, seine supraleitenden Eigenschaften verliert. In einem solchen Fall tritt an dem supraleitenden Material kurzfristig eine große Hitzeentwicklung auf. Die anfallende Wärme führt bei einer Badkühlung zu einem Sieden des Kältemittels innerhalb des Kryostaten. In großen Mengen anfallendes gasförmiges Kältemittel führt zu einem schnellen Anstieg des Druckes innerhalb des Kryostaten.
  • Um diesem Problem zu begegnen und gleichzeitig die Kosten für das Kältemittel zu reduzieren, werden Kühlsysteme ohne ein Kältemittelbad konzipiert. Solche Kühlsysteme können ohne jegliches Kältemittel auskommen. Die Kälteleistung wird in diesem Fall lediglich durch Festkörperwärmeleitung in die zu kühlenden Bereiche eingebracht. Bei einem solchen Kühlsystem können die zu kühlenden Bereiche durch einen sog. Festkörper-Kryobus aus z. B. Kupfer mit einer Kältemaschine verbunden sein. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die zu kühlenden Bereiche und die Kältemaschine mit einem geschlossenen Rohrleitungssystem zu verbinden, in welchem eine geringe Menge Kältemittel zirkuliert. Der Vorteil solcher Kühlsysteme ohne ein Kältemittelbad besteht weiterhin darin, dass diese einfacher an bewegliche zu kühlende Lasten anzupassen sind als Kühlsysteme, welche ein Kältemittelbad aufweisen. Kühlsysteme ohne ein Kältemittelbad sind daher insbesondere für supraleitende Magnete einer so genannten Gantry geeignet, wie sie in der Ionenstrahltherapie zur Krebsbekämpfung eingesetzt werden. Die Kälteleistung kann in den zuvor beschriebenen Kühlsystemen typischerweise von einer Kältemaschine mit einem Kaltkopf insbesondere einem Stirlingkühler zur Verfügung gestellt werden.
  • Ein supraleitender Magnet, bei dem ein Kaltkopf mit seiner zweiten Stufe unmittelbar mechanisch und thermisch mit der Haltestruktur einer supraleitenden Magnetwicklung verbunden ist, geht z. B. aus der US 5,396,206 hervor. Die notwendige Kälteleistung wird bei dem zuvor genannten supraleitenden Magnet direkt durch Festkörperwärmeleitung in die supraleitenden Magnetwicklungen eingebracht. Muss jedoch ein Kaltkopf z. B. zu Wartungszwecken ausgetauscht werden, weist die vorgenannte Kühlvorrichtung für einen supraleitenden Magneten ein entscheidendes technisches Problem auf. Während des Austauschvorgangs können Luft oder andere Gase an der tiefkalten Kontaktfläche, in diesem Fall der Haltestruktur der supraleitenden Wicklungen, festfrieren. An diesen Stellen entstehendes Eis führt zu einer schlechten thermischen Verbindung des anschließend wieder eingesetzten Kaltkopfes mit der Haltestruktur der Wicklung.
  • Um ein Festfrieren von Gasen an den tiefkalten Kontaktflächen zu vermeiden, können diese auf etwa Raumtemperatur erwärmt werden. Dies führt in der Regel dazu, dass die gesamten zu kühlenden Teile einer Einrichtung, z. B. die gesamten supraleitenden Wicklungen eines Magneten, auf Raumtemperatur gebracht werden müssen, bevor der Kaltkopf ausgetauscht werden kann. Insbesondere für große Systeme können eine solche Aufwärmphase und die anschließende Abkühlphase eine lange Zeit in Anspruch nehmen. Dies führt zu langen Ausfallzeiten des Systems. Die Aufwärm- und Abkühlphasen führen weiterhin zu einem großen Verbrauch an Energie.
  • Alternativ kann das Anfrieren von Umgebungsgasen an den tiefkalten Kontaktflächen dadurch vermeiden werden, dass der Raum um diese Kontaktflächen gezielt mit Gas geflutet wird. Dies ist jedoch aufwändig und führt zu einem großen Verbrauch an Spülgas oder zu diesem Zweck verdampftem Kältemittel.
  • EP 0 696 380 B1 offenbart einen supraleitenden Magneten mit einer kältemittelfreien Kälteanlage. Die offenbarte Kälteanlage verfügt über einen thermischen Bus aus gut wärmeleitfähigem Material wie z. B. Kupfer, welcher mit dem supraleitenden Magneten verbunden ist. Der thermische Bus ist weiterhin mit zwei Kaltköpfen verbindbar. Die beiden Kaltköpfe sind symmetrisch zu dem thermischen Bus angeordnet. Sie können jeweils von entgegengesetzten Seiten an den thermischen Bus herangefahren werden. Auf diese Weise kann einer oder beide Kaltköpfe in thermischen Kontakt mit dem thermischen Bus gebracht werden. Die Kälteleistung wird entsprechend von einem oder auch beiden Kaltköpfen in den thermischen Bus eingebracht.
  • Zum Austausch eines der beiden Kaltköpfe der oben genannten Anlage kann dieser von dem thermischen Bus mechanisch zurückgefahren werden, wodurch der entsprechende Kaltkopf ebenfalls thermisch von dem thermischen Bus getrennt wird. In diesem Fall wird die Kälteleistung lediglich durch den einen verbleibenden Kaltkopf zur Verfügung gestellt. Ein Austausch des zurückgefahrenen Kaltkopfes kann nun erfolgen, ohne dass der supraleitende Magnet erwärmt werden muss. Bei der in EP 0 696 380 B1 offenbarten Kälteanlage müssen die Kaltköpfe jedoch mechanisch beweglich ausgeführt werden, was eine Vielzahl von tieftemperaturtauglichen bewegbaren Bauteilen und eine entsprechende, möglicherweise störanfällige Mechanik voraussetzt.
  • DE 102 11 568 B4 offenbart eine Kälteanlage mit zwei Kaltköpfen, welche über ein Rohrleitungssystem, in dem ein Kältemittel nach einem Thermosiphoneffekt zirkulierbar ist, mit den zu kühlenden Teilen einer Einrichtung verbunden sind. Das Rohrleitungssystem weist eine Verzweigung auf. An den Enden der Äste befindet sich je ein Kältemittelraum, der mit jeweils einem Kaltkopf verbunden ist. Flüssiges Kältemittel sinkt, ausgehend von einem dieser Kältemittelräume, schwerkraftgetrieben zu den zu kühlenden Teilen der Einrichtung, an welchen der Wärmeübergang erfolgt. Gasförmiges Kältemittel steigt in dem Rohrleitungssystem wiederum zu den beiden Kaltköpfen auf, wo es rückverflüssigt wird. Ein derartiger Kreislauf des Kältemittels kann in dem Rohrleitungssystem sowohl in dem Fall stattfinden, in dem lediglich ein Kaltkopf arbeitet, als auch in dem Fall, in dem beide Kaltköpfe arbeiten. Wird die Kälteanlage derart dimensioniert, dass auch ein einzelner Kaltkopf die für die zu kühlenden Teile der Einrichtung notwendige Kälteleistung aufbringt, kann im laufenden Betrieb der Kälteanlage der weitere (zweite) Kaltkopf ausgetauscht werden. Zur Minimierung von thermischen Verlusten ist das Rohrleitungssystem zwischen der Verzweigung und den Kältemittelräumen, die jeweils mit einem Kaltkopf verbunden sind, aus schlecht wärmeleitendem Material hergestellt. Auf diese Weise können die Verluste durch Festkörperwärmeleitung in den Ästen zwischen der Verzweigung und dem jeweiligen Kältemittelraum begrenzt werden. Gasförmiges Kältemittel wird jedoch stets auch zu dem Punkt aufsteigen, an dem sich kein oder ein abgeschalteter Kaltkopf befindet. So können zwar die Verluste durch Festkörperwärmeleitung begrenzt werden, nicht jedoch die Verluste, welche durch zirkulierendes Kältemittel verursacht werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Kälteanlage anzugeben, bei der die zu kühlenden Teile einer Einrichtung mit einem Wärmerohr, in dem ein Kältemittel nach einem Thermosyphon-Effekt zirkulierbar ist, mit einer Wärmsenke verbunden sind, wobei die zu kühlenden Teilen der Einrichtung ohne eine mechanische Trennung weitgehend thermisch von der Wärmesenke entkoppelbar sein sollen.
  • Diese Aufgabe wird mit den in Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen gelöst. Der vorliegenden Erfindung liegen dabei die folgenden Überlegungen zugrunde: Der Wärmeaustausch zwischen der Wärmesenke und den zu kühlenden Teilen einer Einrichtung erfolgt im Wesentlichen durch das in dem Wärmerohr nach einem Thermosiphoneffekt zirkulierbare Kältemittel. Zur thermischen Trennung der Wärmesenke von den zu kühlenden Teilen der Einrichtung kann das Wärmerohr über eine an seinen Innenraum angeschlossene Rohrleitung abgepumpt werden. Das Wärmerohr soll gleichzeitig aus einem schlecht wärmeleitfähigen Material hergestellt sein. Durch diese Maßnahmen wird die thermische Verbindung zwischen der Wärmesenke und den zu kühlenden Teilen der Einrichtung bis auf ein durch die Festkörperwärmeleitfähigkeit des Wärmerohres definiertes geringes Maß herabgesetzt.
  • Erfindungsgemäß soll die Kälteanlage mindestens ein warmes Verbindungselement enthalten, welches mit zu kühlenden Teilen einer Einrichtung thermisch verbunden ist, weiterhin soll die Kälteanlage ein kaltes Verbindungselement enthalten, welches thermisch mit einer Wärmesenke verbunden ist. Ein Wärmerohr aus schlecht-wärmeleitendem Material soll an einem ersten Ende mit dem warmen Verbindungselement und an einem zweiten Ende mechanisch lösbar mit dem kalten Verbindungselement verbunden sein. Der Innenraum des Wärmerohrs soll zumindest teilweise mit einem nach einem Thermosiphoneffekt zirkulierbaren Kältemittel gefüllt sein. Weiterhin soll die Kälteanlage eine Rohrleitung umfassen, die mit einem ersten Ende mit dem Innenraum des Wärmerohrs verbunden ist. Zur thermischen Trennung der Verbindungselemente soll erfindungsgemäß das Kältemittel über die Rohrleitung aus dem Wärmerohr abpumpbar sein. Weiterhin soll das kalte Verbindungselement (103) mittels einer Heizung (401) erwärmbar sein.
  • Die Vorteile einer Kälteanlage mit den zuvor genannten Merkmalen sind vor allem darin zu sehen, dass eine Wärmeübertragung über das Wärmerohr deutlich herabgesetzt wird, indem das Kältemittel aus dem Inneren des Wärmerohres abgepumpt wird. Auf diese Weise können die zu kühlenden Teile einer Einrichtung thermisch von der Wärmesenke weitgehend entkoppelt werden, ohne dass eine zweite Wärmesenke benötigt wird und ohne dass eine oder mehrere Wärmesenken mechanisch bewegt werden müssen. Wird die Wärmesenke, welche mechanisch lösbar mit dem kalten Verbindungselement verbunden ist, aus der Kälteanlage entfernt, kann das kalte Verbindungselement binnen einer kurzen Zeit mittels der Heizung (401) soweit erwärmt werden, dass insbesondere Luft oder andere in der Umgebungsatmosphäre enthaltene Gase nur in geringem Maß an der Oberfläche des kalten Verbindungselements anfrieren. Eine Eisbildung an den Kontaktflächen zwischen dem kalten Verbindungselement und der Wärmesenke kann auf diese Weise größtenteils vermieden werden. Aufgrund der verminderten Eisbildung wird der thermische Kontakt beim Wiedereinsetzen der Wärmsenke deutlich besser ausfallen als in dem Fall, in dem sich deutliche Eisbildung an den Kontaktflächen zeigt. Weiterhin bleibt der kryogene Bereich, in dem sich die zu kühlenden Teile der Einrichtung befinden, bedingt durch die thermische Entkopplung, vor in diesen Bereich eindringenden Wärmeströmen bewahrt. Auf diese Weise bleiben auch bei einem Austausch der Wärmesenke die zu kühlenden Teile einer Einrichtung auf der gewünschten tiefen Temperatur. Mit den zuvor genannten Maßnahmen kann eine Kälteanlage angegeben werden, welche es gestattet, auch bei einer Verwendung einer einzelnen Wärmesenke, ohne dass ein Er wärmen der zu kühlenden Teile notwendig wird, die Wärmesenke abzuschalten, auszutauschen, zu warten bzw. temporär zu entfernen. Die erfindungsgemäße Kälteanlage ist besonders für Einrichtungen auf dem Gebiet der Supraleitungstechnik geeignet.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kälteanlage gehen aus den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen hervor. Dabei kann die Ausführungsform nach Anspruch 1 mit den Merkmalen eines der Unteransprüche oder vorzugsweise auch denen aus mehreren Unteransprüchen kombiniert werden. Demgemäß kann die Kälteanlage nach der Erfindung zusätzlich noch folgende Merkmale aufweisen:
    • – Das Kältemittel kann als ein Zweiphasengemisch vorliegen. Insbesondere kann das Kältemittel als ein Zweiphasengemisch aus einer flüssigen und einer gasförmigen Phase vorliegen. Vorteilhaft kann auf diese Weise die latente Wärme des Phasenübergangs flüssig-gasförmig für eine Verbesserung der Wärmeankopplung zwischen dem kalten und dem warmen Verbindungselement über das Wärmerohr ausgenutzt werden. Gasförmiges Kältemittel wird in diesem Fall an dem Ende des Wärmerohres, welches mit dem kalten Verbindungselement verbunden ist, kondensieren, während flüssiges Kältemittel an dem Ende des Wärmerohres, welches mit dem warmen Verbindungsmittel verbunden ist, verdampft.
    • – Die Rohrleitung kann derart ausgestaltet sein, dass zumindest Teile der Rohrleitung geodätisch höher als der Flüssigkeitsspiegel des Kältemittels liegen. Durch eine wie zuvor beschriebene Ausgestaltung der Rohrleitung kann verhindert werden, dass flüssiges Kältemittel durch die Rohrleitung bis an einen Punkt gelangt, an dem die Rohrleitung mit dem äußeren, gegebenenfalls warmen Teil, der Kälteanlage verbunden ist. Auf diese Weise kann ein unnötiger Wärmeeintrag in den kryogenen Bereich insbesondere in das Wärmerohr vermieden werden.
    • – Die zu kühlenden Teile der Einrichtung können in einem evakuierbaren Kryostaten angeordnet sein und das zweite Ende der Rohrleitung kann außerhalb des Kryostaten liegen. Tiefkalte Teile einer Einrichtung können vorteilhaft mittels eines evakuierbaren Kryostaten thermisch vor ihrer Umgebung isoliert werden. Eine solche thermische Isolation stellt eine effektive Isolation für tiefkalte Teile einer Einrichtung dar. Insbesondere bei solchen tiefkalten Teilen einer Einrichtung ist es wünschenswert, eine Eisbildung an den Kontaktflächen des kalten Verbindungselementes zu vermeiden. Der Einsatz einer Kälteanlage gemäß dem vorstehenden Ausführungsbeispiel ist daher für Vorrichtungen mit tiefkalten Teilen vorteilhaft.
    • – Es kann eine mehrstufige Kältemaschine mit einer ersten und einer zweiten Stufe vorhanden sein, wobei die Wärmesenke von der zweiten Stufe gebildet sein kann und die erste Stufe mechanisch lösbar mit einem innerhalb des Kryostaten angeordneten Wärmeschild verbunden sein kann. Eine mehrstufige Kältemaschine ist für tiefkalt zu kühlende Teile einer Einrichtung geeignet. Vorteilhaft kann ein Wärmeschild als eine weitere Maßnahme zur thermischen Isolation eingesetzt werden. Die erfindungsgemäße thermische Trennung der zu kühlenden Teile einer Einrichtung von der zweiten Stufe der Kältemaschine ist vorteilhaft, da insbesondere bei mechanisch komplexen Kühlsystemen der Vorteil einer thermischen Trennung ohne bewegliche Teile zum Tragen kommt.
    • – Zumindest Teile der Kältemaschine können in einem von dem evakuierbaren Kryostaten abgetrennten, evakuierbaren Wartungsraum auswechselbar angebracht sein. Mit Hilfe eines weiteren, von dem evakuierbaren Kryostaten abgetrennten, ebenfalls evakuierbaren Wartungsraums kann der Auswechselvorgang der Kältemaschine vorgenommen werden, ohne dass das Vakuum des Kryostaten gebrochen werden muss. Der Wartungsvorgang gestaltet sich in dieser Weise besonders einfach und effektiv.
    • – Die Kälteanlage kann um eine Achse drehbar sein, welche im Wesentlichen parallel zu einer Symmetrieachse des Wärmerohres verläuft. Das Wärmerohr kann weiterhin in einem ersten Bereich, der mit dem warmen Verbindungselement verbunden ist, einen größeren Querschnitt aufweisen als in einem zweiten Bereich, der mit dem kalten Verbindungselement verbunden ist. Die Teile des Wärmerohres, die den ersten und den zweiten Bereich miteinander verbinden, können derart ausgestaltet sein, dass in dem zweiten Bereich kondensiertes Kältemittel ungehindert unter dem Einfluss der Schwerkraft zu dem ersten Bereich gelangen kann. Eine Kälteanlage mit den zuvor genannten Merkmalen kann insbesondere vorteilhaft für bewegliche, in diesem Fall drehbar angeordnete zu kühlende Teile einer Einrichtung verwendet werden. Durch die spezielle Ausgestaltung des Wärmerohres wird auch bei einer Drehung der zu kühlenden Teile einer Einrichtung jederzeit der thermische Kontakt zwischen der Kältemaschine und den zu kühlenden Teilen der Einrichtung gewährleistet.
    • – Die Rohrleitung kann an ihren Enden nahe der Symmetrieachse des Wärmerohres mit dem Wärmerohr und der Außenseite des Kryostaten verbunden sein. Die Rohrleitung kann weiterhin in Verlaufsrichtung mindestens einen der Achse nahen Zwischenbereich aufweisen. Durch eine Ausgestaltung der Rohrleitung, wie sie zuvor beschrieben ist, kann bei einer Drehung der zu kühlenden Teile einer Einrichtung verhindert werden, das Kältemittel durch die Rohrleitung bis an das warme Ende der Rohrleitung vordringt, welches außerhalb des Kryostaten befestigt ist. Auf diese Weise wird vermieden, dass sich eine Zirkulation des Kältemittels in der Rohrleitung zwischen dem innerhalb des Wärmerohres befindlichen tiefkalten Bereich und dem Ende der Rohrleitung, welches außerhalb des Kryostaten angebracht ist, stattfindet. Besonders vorteilhaft kann durch die zuvor beschriebene Ausgestaltung der Rohrleitung Wärmever luste durch eine wie zuvor beschriebene Zirkulation des Kältemittels unterbunden werden.
    • – Der Zwischenbereich der Rohrleitung kann einen V-förmigen Verlauf in Richtung der Achse A aufweisen. Eine V-förmig gebogene Rohrleitung stellt eine besonders einfache und effektive Ausgestaltungsform der Rohrleitung dar.
    • – Das Wärmerohr kann im Wesentlichen in der Form eines Kegelstumpfes ausgestaltet sein. Durch eine Ausbildung des Wärmerohres in der Form eines Kegelstumpfes kann eine besonders einfache kostengünstige und effektive Form des Wärmerohrs angegeben werden.
    • – Die Kälteanlage kann ein Zusatzkühlsystem umfassen, welches zumindest die folgenden Merkmale aufweist: Einen Kältemittelraum, welcher mit dem kalten Verbindungselement verbunden ist; eine Zuleitung, durch welche der Kältemittelraum von einem geodätisch höher gelegenen Ort außerhalb des Kryostaten mit einem zweiten Kältemittel befüllbar ist; ein Rohrleitungssystem, welches thermisch großflächig mit den zu kühlenden Teilen der Einrichtung verbunden ist und in welchen das zweite Kältemittel bedingt durch einen Thermosiphoneffekt zirkulierbar ist; eine Abgasleitung, durch welche gasförmiges zweites Kältemittel aus dem Rohrleitungssystem entweichen kann. Durch ein Zusatzkühlsystem mit den zuvor genannten Merkmalen kann insbesondere bei großen zu kühlenden Massen eine Beschleunigung der Abkühlphase erreicht werden. Indem über die Zuleitung ein zweites Kältemittel von einem geodätisch höher gelegenen Ort außerhalb des Kryostaten in den Kältemittelraum gefüllt wird, wird zusätzliche Kühlleistung für die zu kühlenden Teile einer Einrichtung bereitgestellt. Gegebenenfalls abdampfendes zweites Kältemittel kann über die Abgasleitung aus dem Rohrleitungssystem entweichen. Auf diese Weise wird die Bildung eines Überdruckes in dem Rohrleitungssystem verhindert. Innerhalb des Rohrleitungssystems kann das zweite Kältemittel nach einem Thermosiphoneffekt zirkulieren und so für eine effektive zusätzliche Kühlung sorgen. Die Verbindungselemente können aus einem gut wärmeleitfähigen Material, vorzugsweise aus Kupfer, bestehen. Das Wärmerohr kann aus einem Material mit einer thermischen Leitfähigkeit geringer als der von Kupfer, vorzugsweise aus Edelstahl, bestehen. Durch eine derartige Ausgestaltung der Verbindungselemente aus einem gut wärmeleitfähigen Material wie z. B. Kupfer, kann eine besondere effektive thermische Ankopplung sowohl an die Wärmesenke wie auch an die zu kühlenden Teile der Einrichtung erreicht werden. Die Wärmeleitfähigkeit des Wärmerohres ist vor allem durch das innerhalb des Wärmerohrs zirkulierende Kältemittel bedingt. Wird das Wärmerohr selbst aus einem schlecht wärmeleitfähigen Material wie z. B. Edelstahl hergestellt, so kann durch Abpumpen des Kältemittels eine besonders starke Reduzierung der Wärmeleitfähigkeit erreicht werden.
    • – Die Einrichtung kann eine Gantry-Vorrichtung zur Strahlentherapie sein, und die zu kühlenden Teile können die Magnete der Gantry zur Ablenkung eines Teilchenstrahls sein. Die erfindungsgemäße Kälteanlage ist für eine Gantry besonders geeignet, da die zu kühlenden Magnete um eine Rotationsachse der Gantry gedreht werden. Insbesondere können vorteilhaft ein oder mehrere supraleitende Gantry-Magnete mit der Kälteanlage gekühlt werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kälteanlage gehen aus den vorstehend nicht angesprochenen Ansprüchen sowie insbesondere aus der nachfolgend erläuternden Zeichnung hervor. In der Zeichnung sind bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Kälteanlage in leicht schematisierter Form angedeutet. Dabei zeigen deren
  • 1 den Querschnitt einer Kälteanlage,
  • 2 den Querschnitt einer rotierbaren Kälteanlage,
  • 3 den Querschnitt einer rotierbaren Kälteanlage mit einem Zusatzkühlsystem,
  • 4 den Querschnitt einer Kälteanlage, wobei das kalte Verbindungselement erwärmbar ist,
  • 5 den Querschnitt einer rotierbaren Kälteanlage, wobei das kalte Verbindungselement erwärmbar ist und
  • 6 den Querschnitt einer rotierbaren Kälteanlage mit einem Zusatzkühlsystem, wobei das kalte Verbindungselement erwärmbar ist.
  • Sich in den Figuren entsprechende Teile sind jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen. Nicht näher ausgeführte Teile sind allgemeiner Stand der Technik.
  • 1 zeigt den schematischen Aufbau einer Kälteanlage 100 gemäß einem Ausführungsbeispiel. In einem Kryostaten 108 befinden sich die zu kühlenden Teile 102 einer Einrichtung. Die zu kühlenden Teile 102 der Einrichtung können z. B. die Magnetwicklungen eines supraleitenden Magneten oder andere Teile der Supraleitungstechnik sein. Innerhalb des Kryostaten 108 ist zur Verbesserung der thermischen Isolierung ein Wärmeschild 112 angebracht. Die Kühlleistung für die zu kühlenden Teile 102 der Einrichtung wird durch eine Kältemaschine 109, z. B. einem Kaltkopf oder einen Stirlingkühler, zur Verfügung gestellt. Vorzugsweise kann ein Kaltkopf eingesetzt werden, der nach dem Gifford-McMahon-Prinzip arbeitet. Eine solche zweistufige Kältemaschine 109 kann gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mit ihrer ersten Stufe 111 thermisch mit dem Wärmeschild 112 verbunden sein. Die Verbindung zwischen der ersten Stufe 111 der Kältemaschine 109 und dem Wärmeschild 112 kann vorzugsweise eine mechanische lösbare Verbindung, z. B. eine Schraub- oder Klemmverbindung sein, welche gleichzeitig einen guten thermischen Kontakt der Bauteile gewährleistet. Die zweite Stufe 110 der Kältemaschine 109 stellt die eigentliche Wärmesenke 104 der Kälteanlage 100 dar. Die zweite Stufe 110 der Kältemaschine 109 ist thermisch mit einem kalten Verbindungselement 103 verbunden. Die entsprechende Verbindung kann vorzugsweise eine Schraubverbindung sein. D. h. die Kältemaschine 109 wird mit ihrer zweiten Stufe 110 in das kalte Verbindungselement 103 lösbar einge schraubt. Jede andere mechanische Verbindung, welche lösbar ist und gleichzeitig einen guten thermischen Kontakt zwischen der zweiten Stufe 110 der Kältemaschine 109 und dem kalten Verbindungselement 103 gewährleistet, ist ebenfalls für das in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel geeignet. Die Verbindungselemente 101 und 103 können ebenfalls ein Teil der zu kühlenden Teile 102 einer Einrichtung bzw. der Wärmesenke 104 sein. Sie können weiterhin in die entsprechenden Bauteile integriert sein oder dauerhaft fest mit diesen verbunden sein.
  • Die Kältemaschine 109 befindet sich gemäß dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel, teilweise in einem separat evakuierbaren Wartungsraum 113. Dieser Wartungsraum 113 ist von dem übrigen evakuierbaren Raum des Kryostaten 108 abgetrennt. Das kalte Verbindungselement 103 ist mit einem Wärmerohr 105 gut wärmeleitend und vorzugsweise auch mechanisch verbunden. Auf der gegenüberliegenden Seite ist das Wärmerohr 105 mit einem warmen Verbindungselement 101 verbunden. Diese Verbindung ist ebenfalls gut wärmeleitend ausgestaltet und kann vorzugsweise auch eine mechanische Verbindung sein. Das warme Verbindungselement 101 ist wiederum gut wärmeleitend mit den zu kühlenden Teilen 102 einer Einrichtung verbunden. Innerhalb des Wärmerohres 105 befindet sich ein Kältemittel 106, welches in dem Wärmerohr 105 gemäß einem Thermosiphoneffekt zirkulieren kann. Das Wärmerohr 105 selbst besteht aus einem schlecht-wärmeleitenden Material.
  • Das Wärmerohr 105 kann vollständig mit dem Kältemittel 106 gefüllt sein. Es kann sich in diesem Fall insbesondere um ein Gas handeln, welches als Kältemittel 106 verwendet wird. Im oberen kalten Bereich des Wärmerohres 105 kann das Kältemittel in diesem Fall das Gas temperaturbedingt eine höhere Dichte annehmen, als im unteren warmen Bereich des Wärmerohres 105. Aufgrund der auf diese Weise entstehenden Dichteunterschiede des Gases, kann sich in dem Wärmerohr 105 eine Zirkulation nach dem Thermosiphoneffekt einstellen. Diese Zirkulation bewirkt eine besonders gute Wärmeankopplung zwi schen den zu kühlenden Teilen 102 der Einrichtung und der Wärmesenke 104.
  • Weiterhin kann das Wärmerohr 105 lediglich teilweise mit einem Kältemittel 106 gefüllt sein. Insbesondere kann das Kältemittel 106 als Zweiphasengemisch vorliegen. In diesem Fall kann sich eine Zirkulation des Kältemittels 106 in den zwei verschiedenen Phasen einstellen, z. B. flüssig-gasförmig. Demgemäß wird gasförmiges Kältemittel in dem Teil des Wärmerohres 105, welcher sich in thermischem Kontakt mit dem kalten Verbindungsstück 103 befindet, verflüssigt. Kondensiertes Kältemittel 106 bewegt sich schwerkraftgetrieben in den in 1 weiter unten dargestellten Teil des Wärmerohres 105, welcher sich in thermischem Kontakt mit dem warmen Verbindungsstück 101 befindet. In diesem Teil des Wärmerohres 105 gibt das Kältemittel 106 die Kälteleistung an das warme Verbindungsstück 101 (und somit auch an die zu kühlenden Teile der Einrichtung 102) ab, woraufhin gasförmiges Kältemittel 106 wieder in den oberen Teil des Wärmerohres aufsteigt. In diesem Fall wirkt das kalte Verbindungsstück 103 als Kondensator und das warme Verbindungsstück als Verdampfer. Auf diese Weise kann eine gute thermische Verbindung zwischen der Kältemaschine 109 bzw. dessen zweiter. Stufe 110 und den zu kühlenden Teilen 102 einer Einrichtung gewährleistet werden.
  • Im Betrieb einer Kälteanlage 100 kann sich die Notwendigkeit ergeben, dass eine Kältemaschine 109 z. B. zu Wartungsarbeiten oder aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden muss. Bevor die Kältemaschine 109 aus der Kälteanlage 100 entfernt wird, wird das Kältemittel 106, welches sich innerhalb des Wärmerohres 105 befindet, über eine nach außen führende Rohrleitung 107 abgepumpt. Es ist in vielen Fällen ausreichend, das Kältemittel 106 zum überwiegenden Teil aus dem Wärmerohr 105 abzupumpen; es kann aber auch vollständig aus dem Wärmerohr 105 entfernt werden. Indem das Kältemittel 106 aus dem Wärmerohr 105 entfernt wird, wird die Wärmeleitfähigkeit des Wärmerohres 105 erheblich herabgesetzt. Zwischen dem kalten Ver bindungselement 103 und dem warmen Verbindungselement 101 findet im Folgenden eine Wärmeleitung lediglich infolge von Festkörperwärmeleitung über das Material des Wärmerohres 105 statt. Wird das Wärmerohr 105 aus einem schlecht wärmeleitenden Material wie z. B. Edelstahl hergestellt, kann die thermische Leitung zwischen den Verbindungselementen 101, 103 auf ein Minimum reduziert werden. Als Materialien für das Wärmerohr 105 sind neben Edelstahl auch verschiedene Kunststoffe, Keramiken oder andere tieftemperaturgeeignete Werkstoffe verwendbar. Eine weitere Maßnahme zur Minimierung der Wärmeleitung ist, das Wärmerohr 105 besonders dünnwandig zu fertigen. Das Wärmerohr 105 kann weiterhin einen geringen Durchmesser und eine große Länge aufweisen. Auf diese Weise stellt das Material des Wärmerohres 105 einen besonders großen Wärmewiderstand dar.
  • Nachdem das Kältemittel 106 aus dem Wärmerohr 105 über die Rohrleitung 107 abgepumpt worden ist, kann der Wartungsraum 113 belüftet werden. Bedingt durch die in den Wartungsraum 113 einströmende Umgebungsluft beginnt sich das kalte Verbindungselement 103 sowie die vormals kalten Teile der Kältemaschine 109 zu erwärmen. Der Wartungsraum 113 kann ebenfalls mit einem speziellen Spülgas, wie z. B. getrocknete Luft, Stickstoff oder Helium geflutet werden. Nachdem der Wartungsraum 113 belüftet worden ist, kann die Kältemaschine 109 aus der Kälteanlage 100 entfernt werden. Das vormals tiefkalte Verbindungselement 103 ist von den übrigen immer noch tiefkalten Teilen, insbesondere dem warmen Verbindungselement 101 und den zu kühlenden Teilen 102 einer Einrichtung, thermisch entkoppelt und wird sich daher schnell auf eine Temperatur nahe der Raumtemperatur erwärmen. Da sich das kalte Verbindungselement 103, wie zuvor beschrieben, von selbst erwärmt, wird eine Eisbildung durch kondensierendes Gas wie vorzugsweise Umgebungsluft weitgehend vermieden. Beim Wiedereinsetzen der Kältemaschine 109 ist daher ein guter thermischer und mechanischer Kontakt zwischen deren zweiter Stufe 110 und dem kalten Verbindungselement 103 gewährleistet.
  • Supraleitende Magnetwicklungen sind insbesondere für Bestrahlungsanlagen geeignet, wie sie in der Teilchentherapie z. B. zur Krebsbekämpfung eingesetzt werden. Solche supraleitenden Magnetwicklungen befinden sich bevorzugt in einer so genannten Gantry montiert, welche um eine festgelegte Achse rotierbar ist.
  • 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der allgemein mit 100 bezeichneten Kälteanlage, wobei die gesamte Kälteanlage 100 einschließlich der zu kühlenden Teile 102 um eine Achse A rotierbar angeordnet sind. Gemäß der in 2 dargestellten Ausführungsform der Kälteanlage 100 befinden sich die zu kühlenden Teile 102 in einem Kryostaten 108, welcher zusätzlich einen Wärmeschild 112 aufweist. Die Kältemaschine 109 ist vorzugsweise bezüglich einer weiteren Achse B im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgestaltet. Die Kältemaschine 109 ist in einem Wartungsraum 113 untergebracht, welcher getrennt von dem Kryostaten 108 evakuierbar ist. Die erste Stufe 111 der Kältemaschine 109 ist mit dem Wärmeschild 112 verbunden, die zweite Stufe 104 der Kältemaschine 109 ist mit dem kalten Verbindungselement 103 verbunden. Das Wärmerohr 105 befindet sich mit seinem ersten Teil 202 in thermischer, vorzugsweise auch mechanischer Verbindung mit dem kalten Verbindungselement 103. Ein zweiter Teil 201 des Wärmerohres 105 befindet sich in thermischem, vorzugsweise auch mechanischem Kontakt mit dem warmen Verbindungselement 101. Der erste Teil 202 des Wärmerohres 105 weist einen geringeren Querschnitt als der zweite Teil 201 des Wärmerohres 105 auf. Der Teil 203 des Wärmerohres 105, welcher den ersten Teil 202 und den zweiten Teil 201 des Wärmerohres 105 verbindet, ist derart ausgestaltet, dass durch diesen Teil 203 kondensiertes Kältemittel 106 infolge der Schwerkraft ungehindert von dem ersten Bereich 202 in den zweiten Bereich 201 gelangen kann. Das gesamte Wärmerohr 105 kann vorzugsweise die Form eines beidseitig geschlossenen Kegelstumpfes aufweisen. Ein solches Wärmerohr 105 kann weiterhin derart mit der Kältemaschine 109 verbunden sein, dass die Symmetrieachse des Kegelstumpfes mit der Achse B zusammenfällt.
  • Im Bereich dieser Achse B ist eine Rohrleitung 107 mit dem Wärmerohr 105 verbunden. Durch diese Rohrleitung ist das Kältemittel 106 aus dem Wärmerohr 105 abpumpbar. Das Kältemittel 106 kann insbesondere als Zweiphasengemisch flüssig-gasförmig in dem Wärmerohr 105 vorliegen. Die Rohrleitung 107 weist eine derartige Form auf, dass etwaig von dem Wärmerohr 105 in die Rohrleitung 107 eintretende Flüssigkeit 106 nicht ungehindert zu dem äußeren, in Verbindung mit dem Kryostaten 108 stehenden Teil der Rohrleitung 107 gelangen kann. Zu diesem Zweck weist die Rohrleitung 107 einen in Richtung der Achse A gebogenen Teil 204 auf. Durch eine derartige Ausgestaltung des Rohres 107 kann auch bei einer Drehung der gesamten Kälteanlage 100 um die Achse A verhindert werden, dass Flüssigkeit 106 durch die Rohrleitung 107 in ständigen Kontakt mit dem äußeren Teil der Rohrleitung 107 tritt.
  • Wie im Zusammenhang mit 1 beschrieben, kann das Kältemittel 106, insbesondere flüssiges Kältemittel 106, aus dem Wärmerohr 105 durch die Rohrleitung 107 abgepumpt werden. Auf diese Weise wird eine thermische Trennung zwischen den zu kühlenden Teilen 102 einer Einrichtung und der Wärmesenke 104 erreicht. Um auch bei einer solchen um eine Achse A drehbaren Kälteanlage 100 die Kältemaschine 109 z. B. zu Wartungsarbeiten austauschen zu können, wird nach Abpumpen das Kältemittel 106 der Arbeitsraum 113 belüftet. Für den Fall, dass der Wärmeschild 112 eine starre Verbindung mit dem Kryostaten 108 aufweist, können die Teile des Arbeitsraumes 113, die zwischen dem Befestigungsflansch der ersten Stufe 111 der Kältemaschine mit dem Wärmeschild 112 und dem Kondensator 103 angeordnet sind, flexibel ausgestaltet sein. Eine derartige flexible Ausgestaltung kann z. B. mit Hilfe eines Faltenbalges erfolgen. Um eine Trennung zwischen der zweiten Stufe 110 der Kältemaschine 109 und dem Kondensator 103 zu ermöglichen, kann der Kondensator 103 aufgrund einer flexiblen Ausgestaltung des Wärmerohres 105 entlang der Achse B bewegbar sein. Das Wärmerohr 105 kann zu diesem Zweck ebenfalls einen Faltenbalg aufweisen.
  • 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer allgemein mit 100 bezeichneten Kälteanlage. Die in 3 dargestellte Kälteanlage 100 ist gegenüber derjenigen, welche in 2 dargestellt ist, um ein zusätzliches Kühlsystem erweitert. Ein Kältemittelraum 301 befindet sich in thermischem, vorzugsweise auch mechanischem Kontakt mit dem kalten Verbindungselement 103. Dieser Kältemittelraum 301 ist durch eine Zuleitung 302 von einem geodätisch höher liegenden Ort befüllbar. Als Kältemittel kann ein gleiches oder ähnliches Kältemittel verwendet werden, wie es auch für das Wärmerohr 105 verwendet wird. Verwendbar sind z. B. Helium, Neon oder auch Stickstoff. An den Kältemittelraum 301 ist ein Rohrleitungssystem 303 angeschlossen, welches großflächig mit den zu kühlenden Teilen 102 einer Einrichtung verbunden ist. Auf diese Weise kann zusätzliche Kälteleistung in die zu kühlenden Teile 102 einer Einrichtung gebracht werden. Auf diese Weise können die Abkühlzeiten z. B. für einen supraleitenden Magneten deutlich verringert werden. Gegebenenfalls in dem Rohrleitungssystem 303 verdampfendes Kältemittel kann über eine Abgasleitung 304 aus dem Rohrleitungssystem 303 entweichen. Auf diese Weise wird ein Überdruck in dem Rohrleitungssystem 303 vermieden.
  • Die Zusatzkühleinrichtung kann z. B. derart eingesetzt werden, dass die zu kühlenden Teile 102 einer Einrichtung zunächst mit Stickstoff, welcher preiswert und gut verfügbar ist, vorgekühlt werden, bevor mit Hilfe der Kältemaschine 109 die zu kühlenden Teile 102 auf noch tiefere Temperaturen abgekühlt werden. Für den Einsatz der Zusatzkühleinrichtung ist es technisch notwendig, die Kälteanlage 100 in ihrer möglichen Rotation um die Achse A zu stoppen oder zumindest derart langsam zu bewegen, dass sich in dem Rohrleitungssystem 303 ein schwerkraftgetriebener Kältemittelkreislauf, welcher auf einem Thermosyphon-Effekt beruht, einstellen kann.
  • 4 zeigt die allgemein aus 1 bekannte Ansicht einer Kälteanlage 100, wobei das kalte Verbindungselement 103 zusätzlich mit einem Element 402 verbunden ist, welches mittels einer Heizung 401 erwärmbar ist. Wird beim Austausch der Kältemaschine 109 das Wärmerohr 105 über die Rohrleitung 107 evakuiert, so wird eine thermische Trennung zwischen dem kalten Verbindungselement 103 und dem warmen Verbindungselement 101 erreicht. Um ein Anfrieren von Umgebungsgasen an dem kalten Verbindungselement 103 zu verhindern, kann dieses durch das mit dem kalten Verbindungselement 103 verbundene weitere Element 402 gezielt erwärmt werden. Zu diesem Zweck wird die Heizung 401 verwendet. Indem das kalte Verbindungselement 103 schon bevor der Wartungsraum 113 belüftet wird auf eine temperaturnahe Raumtemperatur erwärmt wird, kann ein Anfrieren von Umgebungsgasen, insbesondere an der Verbindungsstelle zwischen der Wärmesenke 104 und dem kalten Verbindungselement 103 nahezu vollständig vermieden werden. Beim Wiedereinsetzen der Kältemaschine 109 kann somit ein guter thermischer Kontakt zwischen der Wärmesenke 104 und dem kalten Verbindungselement 103 oder das etwaiges Eis entfernt werden muss, gewährleistet werden.
  • 5 zeigt eine Kälteanlage 100, wie sie allgemein aus 2 bekannt ist. Bei der in 5 dargestellten Kälteanlage 100 ist das kalte Verbindungselement 103 mit einem weiteren Element 402, welches durch eine Heizung 401 erwärmbar ist, verbunden. Ebenso zeigt 6 eine Kälteanlage 100, wie sie allgemein aus 3 bekannt ist. Auch bei dieser Kälteanlage 100 ist das kalte Verbindungselement 103 mittels einer Heizung 401 bzw. dem mit der Heizung verbundenen Element 402 erwärmbar. Wie im Zusammenhang mit 4 erklärt, kann auch bei den Kälteanlagen 100, wie sie in 5 und 6 dargestellt sind, ein Anfrieren von Umgebungsgasen, insbesondere an der Verbindungsstelle zwischen der Wärmesenke 104 und dem kalten Verbindungselement 103 vermieden werden.

Claims (16)

  1. Kälteanlage (100) mit mindestens a. einem warmen Verbindungselement (101), welches mit zu kühlenden Teilen (102) einer Einrichtung thermisch verbundenen ist, b. einem kalten Verbindungselement (103), welches thermisch mit einer Wärmesenke (104) verbunden ist, c. einem Wärmerohr (105) aus schlecht-wärmeleitendem Material, welches an einem ersten Ende mit dem warmen Verbindungselement (101) und an einem zweiten Ende mechanisch lösbar mit dem kalten Verbindungselement (103) verbundenen ist und dessen Innenraum zumindest teilweise mit einem nach einem Thermosiphoneffekt zirkulierbaren Kältemittel (106) gefüllt ist, und d. einer Rohrleitung (107), die an einem ersten Ende mit dem Innenraum des Wärmerohrs (105) verbunden ist, e. wobei zu einer thermischen Trennung der Verbindungselemente (101, 103) das Kältemittel (106) über die Rohrleitung (107) abpumpbar ist und f. das kalte Verbindungselement (103) mittels einer Heizung (401) erwärmbar ist.
  2. Kälteanlage (100) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kältemittel (106) als ein Zweiphasengemisch vorliegt.
  3. Kälteanlage gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrleitung (107) derart ausgestaltet ist, dass zumindest Teile der Rohrleitung (107) geodätisch höher als der Flüssigkeitsspiegel des Kältemittels (106) liegen.
  4. Kälteanlage (100) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zu kühlenden Teile der Einrichtung (102) in einem evakuierbaren Kryostaten (108) angeordnet sind und das zweite Ende der Rohrleitung (107) außerhalb des Kryostaten (108) liegt.
  5. Kälteanlage (100) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine mehrstufige Kältemaschine (109) mit einer ersten Stufe (111) und einer zweiten Stufe (110) vorhanden ist, wobei die Wärmesenke (104) von der zweiten Stufe (110) ausgebildet ist, und die erste Stufe (111) mechanisch lösbar mit einem innerhalb des Kryostaten (108) angeordneten Wärmeschild (112) verbunden ist.
  6. Kälteanlage (100) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile der Kältemaschine (109) in einem von dem evakuierbaren Kryostaten (108) abgetrennten, evakuierbaren Wartungsraum (113) auswechselbar angebracht sind.
  7. Kälteanlage (100) gemäß einem der vorstehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass a. eine Drehbarkeit um eine Achse (A) vorgesehen ist, welche im Wesentlichen parallel zu einer Symmetrieachse (B) des Wärmerohres (105) verläuft, und b. das Wärmerohr (105) in einem ersten Bereich (201), der mit dem warmen Verbindungselement (101) verbundenen ist, einen größeren Querschnitt aufweist als in einem zweiten Bereich (202), der mit dem kalten Verbindungselement (103) verbundenen ist, und die Teile (203) des Wärmerohres, die den ersten (201) und den zweiten Bereich (202) miteinander verbindenden, derart ausgestaltet sind, dass in dem zweiten Bereich (202) kondensiertes Kältemittel (106) ungehindert unter dem Einfluss der Schwerkraft in den ersten Bereich (201) gelangen kann.
  8. Kälteanlage gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrleitung (107) an ihren Enden nahe der Symmetrieachse (B) des Wärmerohres (105) mit dem Wärmerohr (105) und der Außenseite des Kryostaten (108) verbunden ist, und die Rohrleitung (107) in Verlaufsrichtung mindestens einen der Achse (A) nahen Zwischenbereich (204) aufweist.
  9. Kälteanlage gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenbereich (204) in Verlaufsrichtung der Rohrleitung (107) eine V-förmige Biegung in Richtung der Achse (A) aufweist.
  10. Kälteanlage gemäß einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Wärmerohr (105) im Wesentlichen in der Form eines Kegelstumpfes ausgebildet ist.
  11. Kälteanlage gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Zusatzkühlsystem, umfassend a. einen mit dem kalten Verbindungselement (103) verbundenen Kältemittelraum (301), b. eine Zuleitung (302), durch welche der Kältemittelraum (301) von einem geodätisch höher gelegenen Ort außerhalb des Kryostaten (108) mit einem zweiten Kältemittel befüllbar ist, c. ein Rohrleitungssystem (303), welches thermisch großflächig mit den zu kühlenden Teilen der Einrichtung (102) verbunden ist und in welchem das zweite Kältemittel bedingt durch einen Thermosiphoneffekt zirkulierbar ist, und d. eine Abgasleitung (304), durch welche gasförmiges zweites Kältemittel aus dem Rohrleitungssystem (303) entweichen kann.
  12. Kälteanlage gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (101, 103) aus einem gut wärmeleitfähigen Material, vorzugsweise aus Kupfer, bestehen.
  13. Kälteanlage gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Wärmerohr (105) aus einem Material mit einer thermischen Leitfähigkeit geringer als die von Kupfer, vorzugsweise aus Edelstahl, besteht.
  14. Kälteanlage gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung supraleitende Teile enthält.
  15. Kälteanlage gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung eine Gantry-Vorrichtung zur Strahlentherapie ist.
  16. Kälteanlage gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zu kühlenden Teile (102) Magnete, vorzugsweise supraleitende Magnete, zur Ablenkung eines Teilchenstrahls sind.
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