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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Lichtleitfaser-Schneidegerät und betrifft
im Spezielleren ein Lichtleitfaser-Schneidegerät, das die Erzielung einer
vorteilhaften Schnittfläche
mit einem einfachen Schneidemechanismus und ferner ein einfaches
Einstellen von verschiedenen Schneidelängen ermöglicht.
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In
Fällen,
in denen Lichtleitfaser in Anlage aneinander gebracht werden und
durch Schweißen oder
dergleichen miteinander verbunden werden, ist es notwendig, die
Endfläche
jeder Lichtleitfaser derart zuzuschneiden, dass diese Endfläche rechtwinklig
zu der Axialrichtung der Lichtleitfaser ist und diese Fläche ferner
eben und glatt ist. In der vorliegenden Beschreibung ist unter dem
Begriff "Schneiden" vorwiegend ein Vorgang
zu verstehen, bei dem ein blanker Lichtleitfaserbereich mittels
eines Messers angeritzt wird und dieser Bereich anschließend gebogen wird,
so dass es zum Brechen an der Anritzstelle kommt.
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Das
in den 12A und 12B dargestellte
Lichtleitfaser-Schneidegerät
war in der Vergangenheit als ein solches Lichtleitfaser-Schneidegerät zum Schneiden
von Lichtleitfasern bekannt (siehe JP-A-7-81970). Die 12A und 12B zeigen ein
herkömmliches
Lichtleitfaser-Schneidegerät,
wobei 12A eine Draufsicht zeigt und 12B eine Frontansicht zeigt.
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Das
in den 12A und 12B dargestellte
Lichtleitfaser-Schneidegerät 101 weist
ein Klemmgestell 103 für
einen ummantelten Bereich, das an dem einen Ende eines Trägers 102 vorgesehen
ist und einen ummantelten Bereich einer Lichtleitfaser (in der Zeichnung
nicht dargestellt) festlegt, sowie ein Klemmgestell 105 für einen
freigelegten bzw. blanken Bereich auf, das an dem anderen Ende des
Trägers 102 vorgesehen
ist und einen blanken Lichtleitfaserbereich der Lichtleitfaser festlegt,
wobei das Lichtleitfaser-Schneidegerät 101 ferner ein Messer 107 aufweist,
das auf dem Träger 102 zwischen
dem Klemmgestell 103 für
den ummantelten Bereich und dem Klemmgestell 105 für den blanken
Faserbereich angeordnet ist und die Lichtleitfaser schneidet.
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Führungsnuten 103a,
in die die ummantelten Bereiche der Lichtleitfasern eingepasst werden,
sind in der oberen Oberfläche
des Klemmgestells 103 für den
ummantelten Bereich ausgebildet. Ferner ist ein Klemmelement 104 für den ummantelten
Bereich an der Oberfläche
des Klemmgestells 103 für
den ummantelten Bereich schwenkbar angebracht, so dass der ummantelte
Bereich einer in eine Führungsnut 13a eingepassten
Lichtleitfaser durch Schließen
des Klemmelements 104 für
den ummantelten Bereich mit Druck beaufschlagt und in seiner Position
festgelegt wird. Das Klemmgestell 103 für den ummantelten Bereich ist
derart ausgebildet, dass es in Zusammenwirkung mit dem Klemmgestell 105 für den blanken Faserbereich
eine Zugkraft auf den festgelegten Lichtleitfaser ausübt. Genauergesagt
ist das Klemmgestell 103 für den ummantelten Bereich beim
Ausführen
des Schneidevorgangs in Richtung zu dem Messer 107 hin
(Axialrichtung der Lichtleitfaser) verschiebbar, wobei es in Richtung
von dem Messer 107 weg durch ein in der Zeichnung nicht
dargestellt elastisches Element in konstanter Weise beaufschlagt bzw.
vorgespannt wird.
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Weiterhin
ist ein Klemmelement 106 für einen blanken Lichtleitfaserbereich
an der Oberfläche des
Klemmgestells 105 für
den blanken Lichtleitfaserbereich schwenkbar angebracht, so dass
der durch Entfernen des Mantels der Lichtleitfaser gebildete blanke
Faserbereich durch Schließen
des Klemmelements 106 für
den blanken Faserbereich festgelegt ist.
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Weiterhin
ist das Messer 107 scheibenförmig ausgebildet und an einem
Gleitstück 108 angebracht, das
in einer Richtung rechtwinklig zu der Axialrichtung der Lichtleitfaser
verschiebbar ist. Das Messer 107 ist unterhalb von der
Lichtleitfaser positioniert, die an dem Klemmgestell 103 für den ummantelten Bereich
sowie an dem Klemmelement 106 für den blanken Lichtleitfaserbereich
festgelegt ist, so dass dieses Messer 107 durch Verlagerung
in der zu der Axialrichtung der Lichtleitfaser rechtwinkligen Richtung
einen anfänglichen
Schnitt in dem blanken Lichtleitfaserbereich bildet bzw. diesen
anritzt.
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Wie
ferner in 12A gezeigt ist, ist eine Skala 109 zum
Vorgeben der Schneidelänge
einer Lichtleitfaser an dem Klemmgestell 103 für den ummantelten
Bereich vorgesehen.
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Wenn
eine Lichtleitfaser unter Verwendung dieses Lichtleitfaser-Schneidegeräts 101 geschnitten bzw.
zugerichtet werden soll, werden als erstes das Klemmelement 104 für den ummantelten
Bereich und das Klemmelement 106 für den blanken Lichtleitfaserbereich
geöffnet,
der ummantelte Bereich der Lichtleitfaser wird in eine der Führungsnuten 103a eingepasst,
und der blanke Lichtleitfaser wird auf dem Klemmgestell 105 für den blanken
Lichtleitfaserbereich platziert. Als nächstes wird das Klemmelement 104 für den ummantelten
Bereich geschlossen, und das Klemmgestell 103 für den ummantelten
Bereich wird in Richtung zu dem Messer 107 hin gedrückt und
in einer vorbestimmten Position gestoppt; in diesem Zustand wird
das Klemmelement 106 für den
blanken Lichtleitfaserbereich geschlossen. An diesem Punkt wird
aufgrund der Tatsache, dass das Klemmgestell 103 für den ummantelten
Bereich aufgrund des eingebauten elastischen Elements die Tendenz
hat, in Richtung von dem Messer 107 weg zurückzukehren,
eine bestimmte Zugkraft auf die Lichtleitfaser ausgeübt. Wenn
das Messer 107 dann in der Richtung rechtwinklig zu der
Axialrichtung der Lichtleitfaser verschoben wird, wird in der Lichtleitfaser
als Ergebnis der Berührung
dieses Messers mit dem blanken Lichtleitfaserbereich ein Schnitt
gebildet, und die Lichtleitfaser wird letztendlich aufgrund der
vorstehend beschriebenen Zugkraft durchgetrennt.
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Weiterhin
ist zum Beispiel das in 13 dargestellte
Schneidegerät
als ein weiteres herkömmliches
Beispiel für
ein Lichtleitfaser-Schneidegerät zum
Schneiden von Lichtleitfasern bekannt (siehe JP-A-2003-165740). 13 zeigt
eine Frontansicht dieses weiteren herkömmlichen Beispiels eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts.
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Das
in 13 gezeigte Lichtleitfaser-Schneidegerät 201 besitzt
einen Hauptkörper 202,
eine Abdeckung 203, die an der Oberfläche des Hauptkörpers 202 schwenkbar
angebracht ist, ein Paar oberer und ein Paar unterer Klemmelemente 204a, 205a und 204b, 205b,
die den blanken Faserbereich einer Lichtleitfaser halten, ein Messerelement 207,
das in Richtung rechtwinklig zu dem blanken Faserbereich verschiebbar
ist und das den blanken Faserbereich zu Beginn anritzt, einen Halter 210, der
den ummantelten Bereich der Lichtleitfaser hält, sowie ein Auflageelement 208,
das dem blanken Faserbereich eine Biegung verleiht.
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Hierbei
sind die beiden oberen und unteren Klemmelemente 204a, 205a und 204b, 205b aus
den unteren Klemmelementen 205a und 205b, die
in einem bestimmten Abstand voneinander entlang der Axialrichtung
der Lichtleitfaser an dem einen Ende des oberen Hauptbereichs des
Hauptkörpers 202 angebracht
sind, sowie aus den oberen Klemmelementen 204a und 204b gebildet,
die an den unteren Klemmelementen 205a und 205b zugewandt
gegenüberliegenden
Stellen an dem Abdeckungselement 203 angebracht sind. Die
beiden oberen und unteren Klemmelemente 204a, 205a und 204b, 205b sind
jeweils durch Einpassen von Gummimaterial in einen Metallgestellbereich
gebildet.
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Weiterhin
ist das Messerelement 207 scheibenförmig ausgebildet und an einem
Gleitstück 206 angebracht,
das in Richtung rechtwinklig zu dem blanken Faserbereich verschiebbar
ist. Das Messerelement 207 ist zwischen den oberen und
den unteren Klemmelementen 204a, 205a und 204b, 205b angeordnet.
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Ferner
ist der Halter 210 zum Anbringen an einer Halterführung 209 ausgebildet,
die an dem anderen Ende des Hauptkörpers 202 ausgebildet
ist.
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Weiterhin
ist das Auflageelement 208 an dem Abdeckungselement 203 angebracht
und arbeitet derart mit dem Messerelement 207 zusammen, dass
nach einem anfänglichen
Anritzen des blanken Faserelements durch das Messerelement 207 das Auflageelement 208 eine
Biegung auf den blanken Faserbereich aufbringt und dadurch der blanke
Faserbereich getrennt wird.
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Wenn
Lichtleitfasern unter Verwendung von diesem Lichtleitfaser-Schneidegerät 201 geschnitten werden
sollen, werden die Lichtleitfasern zuerst in den Halter 210 gesetzt
und die Mäntel
an den Endbereichen der jeweiligen Lichtleitfasern werden entfernt,
so dass die blanken Faserbereiche freigelegt sind. Als nächstes wird
das Abdeckungselement 203 geöffnet, und der Halter 210 wird
an der Halterführung 209 angebracht.
Danach wird das Abdeckungselement 203 geschlossen, und
das Messerelement 207 wird mit den blanken Faserbereichen
in Berührung
gebracht, indem das Gleitstück 206 verschoben wird,
so dass die blanken Faserbereiche angeritzt werden. Anschließend verursacht
das Auflageelement 208 die Aufbringung einer Biegung auf
die blanken Faserbereiche, und die anfänglich gebildete Anritzung
entwickelt sich weiter, so dass es zum Bruch der blanken Faserbereiche
kommt.
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Darüberhinaus
ist zum Beispiel das in den 14A und 14B dargestellte Schneidewerkzeug als ein weiteres
herkömmliches
Beispiel für
ein Schneidewerkzeug zum Schneiden von Lichtleitfasern bekannt (siehe
JP-UM-A-63-135304).
Die 14A und 14B zeigen
dieses weitere herkömmliche
Beispiel für
ein Lichtleitfaser-Schneidegerät,
wobei 14A eine im Schnitt dargestellte
Seitenansicht zeigt und 14B eine
erläuternde
Darstellung für
den Betrieb zeigt.
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Das
in 14A und 14B gezeigte
Lichtleitfaser-Schneidegerät 301 ist
folgendermaßen
vorgesehen: Ein Federelement 304 ist zwischen einem Paar
aus einem zu öffnenden
und zu schließenden ersten
Rahmenelement 302 und zweiten Rahmenelement 303 derart
angeordnet, dass diese Rahmenelemente geöffnet sind, eine Lichtleitfaser 320 wird
auf dem Trägerelement 305 des
ersten Rahmenelements 302 platziert, und beim Schließen des
ersten und des zweiten Rahmenelements 302 und 303 wird ein
blanker Faserbereich 322 der Lichtleitfaser 320 durch
ein Schneideelement 307 und einen Biegearm 308 in
einem Zustand zerteilt, in dem dieser blanke Faserbereich 322 durch
ein Druckbeaufschlagungselement 306 mit Druck beaufschlagt
und festgehalten wird.
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Das
Trägerelement 305 weist
hierbei einen an dem freien Ende des ersten Rahmenelements 302 angebrachten
Biegehalter 310, eine Biegeplatte 311, von der
das eine Ende an der Oberfläche
des Biegehalters 310 angebracht ist, einen an der Oberfläche der
Biegeplatte 311 angebrachten Biegegummi 312 sowie
eine Faserführung 313 auf,
die an dem anderen Ende der Biegeplatte 311 und des Biegegummis 312 angebracht
ist. Ferner sind eine breite Nut 314, in der der ummantelte
Bereich 321 der Lichtleitfaser 320 aufgenommen
wird, und eine schmale Nut 314, in dem der blanke Faserbereich 322 der
Lichtleitfaser 320 aufgenommen wird, in der Faserführung 313 ausgebildet.
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Ferner
ist das Schneideelement 307 an dem zweiten Rahmenelement 303 derart
angebracht, dass dieses Schneideelement in einer Richtung rechtwinklig
zu der Axialrichtung der Lichtleitfaser schwenkbar ist. Das Schneideelement 307 hat
die Funktion, den blanken Faserbereich 322 zu Beginn anzuritzen,
und zwar in einem Zustand, in dem der blanke Faserbereich 322 der
Lichtleitfaser 320 durch das Druckbeaufschlagungselement 306 mit
Druck beaufschlagt und festgehalten wird, wenn das erste und das
zweite Rahmenelement 302 und 303 geschlossen sind.
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Darüberhinaus
ist der Biegearm 308 an dem zweiten Rahmenelement 303 angebracht.
Der Biegearm 308 ist derart ausgebildet, dass nach dem
Anritzen des blanken Faserbereichs 322 durch das Schneideelement 307 dieser
Biegearm 308 die Faserführung 313 mit
Druck beaufschlagt, um das Trägerelement 305 in
Richtung nach unten zu biegen und dadurch eine Biegekraft auf den
blanken Faserbereich 322 aufzubringen. Beim Aufbringen
der Biegekraft auf den blanken Faserbereich 322 durch den Biegearm 308 breitet
sich die anfängliche
Anritzung weiter aus, so dass es zum Durchbrechen des blanken Faserbereichs 322 kommt.
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Weiterhin
ist zum Beispiel das in den 15A bis 15C gezeigte Lichtleitfaser-Schneidegerät als ein
weiteres herkömmliches
Beispiel eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts zum Schneiden von
Lichtleitfasern bekannt (siehe JP-UM-A-63-21905). Die 15A bis 15C veranschaulichen dieses weitere herkömmliche
Beispiel eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts, wobei 15A eine grundlegende Darstellung der Konstruktion zeigt, 15B eine erläuternde
Darstellung in der Nähe
des Arms zeigt und 15C eine erläuternde Darstellung der Betriebsweise
beim Schneiden einer Lichtleitfaser zeigt.
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Das
in den 15A bis 15C dargestellte
Lichtleitfaser-Schneidegerät 401 weist
eine Federplatte 402 sowie einen an der Federplatte 402 schwenkbar
angebrachten Arm 403 auf. Die Federplatte 402 ist
mit einem Führungselement 404 versehen,
das den ummantelten Bereich 411 und den blanken Faserbereich 412 einer
Lichtleitfaser 410 führt, und
ist ferner mit einem Klemmelement 405 versehen, das den
vorderen Endbereich des blanken Faserbereichs 412 der Lichtleitfaser 410 festlegt.
Weiterhin ist ein Schneidegerätkasten 406,
der ent lang der Richtung der Länge
des Arms 403 verschiebbar ist, an diesem Arm 403 angebracht,
und ein Messer, das den blanken Faserbereich 412 der Lichtleitfaser 410 anritzt,
ist an dem freien Ende dieses Schneidegerätkastens vorgesehen. Der Schneidegerätkasten 406 ist
zur Befestigung an einer bestimmten Position des Arms 403 in
Richtung der Länge
mittels einer Befestigungsschraube 408 ausgebildet. Ferner
ist eine Skala 409 zum Schaffen einer Bestätigung für die Position
des Schneidegerätkastens 406 in
Intervallen von 5 mm an einer Seitenfläche des Arms 403 in
dem Gleitbereich des Schneidegerätkastens 406 vorgesehen.
Darüber
hinaus ist eine Positionsbestätigungsmarkierung 406a an
einer Seitenfläche
des Schneidegerätkastens 406 vorgesehen,
so dass man eine Bestätigung über die
Schneidelänge
der Lichtleitfaser 410 durch Ablesen des Wertes der Skala 409 entsprechend
dieser Positionsbestätigungsmarkierung 406a erhalten
kann.
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Wenn
die Lichtleitfaser 410 unter Verwendung von diesem Lichtleitfaser-Schneidegerät 401 geschnitten
werden soll, wird als erstes der Schneidegerätkasten 406 in die
Position einer Sollschneidelänge
bewegt und in seiner Position festgelegt, der ummantelte Bereich 411 und
der blanke Faserbereich 412 der Lichtleitfaser 410,
von dem die Ummantelung vorab entfernt worden ist, werden nach Maßgabe der
Führung 404 auf
der Federplatte 402 angeordnet, und der äußere Endbereich
des blanken Faserbereichs 412 wird durch das Klemmelement 405 mit
Druck beaufschlagt. Als nächstes
wird das Messer 407 gegen den blanken Faserbereich 412 der Lichtleitfaser 410 gedrückt, um
durch Niederdrücken des
Arms 403 eine Anritzung in diesem zu bilden, wonach das
Messer 407 freigegeben wird und die Federplatte 402 gebogen
wird, so dass es zum Trennen des blanken Federbereichs 412 kommt.
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Bei
dem Lichtleitfaser-Schneidegerät 101, wie
es in den 12A und 12B dargestellt
ist, dem Lichtleitfaser-Schneidegerät 201, wie es in 13 dargestellt
ist, dem Lichtleitfaser-Schneidegerät 301, wie es in den 14A und 14B dargestellt
ist, sowie dem Lichtleitfaser-Schneidegerät 401, wie es in den 15A bis 15C dargestellt ist,
sind jedoch folgende Probleme aufgetreten:
Genauer gesagt wird
bei dem Lichtleitfaser-Schneidegerät 101 der 12A und 12B ein
bestimmtes Ausmaß an
Zugkraft auf den blanken Faserbereich ausgeübt, wenn der blanke Faserbereich
der Lichtleitfaser geschnitten wird. Wenn das Messer 107 gegen
den blanken Faserbereich gedrückt
wird, besteht somit ein Risiko dahingehend, dass der blanke Faserbereich
vor dem Messer 107 ausweichen bzw. diesem entkommen kann.
Daher ist es schwierig, eine stabile Anritzung in dem blanken Faserbereich zu
bilden, und es gibt Fälle,
in denen die Schnittfläche
geneigt ist oder in dem Endbereich der Schnittfläche ein Riss hervorgerufen
wird.
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Bei
dem Lichtleitfaser-Schneidegerät
gemäß 12A und 12B ist
ferner die Skala 109 zum Vorgeben der Lichtleitfaser-Schneidelänge an dem Klemmgestell 103 für den ummantelten
Bereich vorgesehen, jedoch findet sich keine klare Beschreibung hinsichtlich
der Verwendungsweise der Skala 109. Da sich die Schneidelänge der
Lichtleitfaser auf die Länge
des blanken Faserbereichs bei einer Lichtleitfaser bezieht, bei
der der Mantel an dem einen Endbereich entfernt ist, beinhaltet
das Schneiden der Lichtleitfaser ein Bewegen des Klemmgestells 103 für den ummantelten
Bereich in Richtung zu dem Messer 107 hin nach dem Schließen des
Klemmelements 104 für
den ummantelten Bereich. Daher ist das äußere Ende des ummantelten Bereichs
beim Bestimmen der Schneidelänge
verdeckt, so dass die Schneidelänge
der Lichtleitfaser nicht unter Verwendung der Skala 109 festgelegt
werden kann.
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Im
Fall des in 13 dargestellten Lichtleitfaser-Schneidegeräts 201 sind
das Messerelement 207 an dem Gleitstück 206 angebracht
und das Auflageelement 208 an dem Abdeckungselement 203 angebracht,
so dass das Problem entsteht, dass der Schneidemechanismus für die Lichtleitfaser
kompliziert wird. Im Fall des in 13 dargestellten
Lichtleitfaser-Schneidemechanismus 201 ist ferner die Befestigungsposition
der Lichtleitfaser mittels des Halters 210 festgelegt,
so dass ein Problem dahingehend besteht, dass der blanke Faserbereich
nur auf einer bestimmten Länge
geschnitten werden kann.
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Im
Fall des in den 14A und 14B dargestellten
Lichtleitfaser-Schneidegeräts
wird ferner aufgrund der Tatsache, dass die Lichtleitfaser 220 auf
der Seite des ummantelten Bereichs 321 nicht festgelegt
wird, die Art und Weise instabil, in der der blanke Faserbereich 322 durch
das Schneideelement 307 angeritzt wird, so dass Fälle auftreten,
in denen die geschnittene Oberfläche
geneigt ist oder in dem Endbereich der geschnittenen Oberfläche ein Riss
entsteht. Da ferner nur eine bestimmte Stelle des Schneideelements 307 mit
dem blanken Faserbereich 322 in Berührung tritt, besteht ein weiteres Problem
in der kurzen Nutzungsdauer des Schneideelements 307. Wenn
das Trägerelement 305 durch den
Biegearm 308 wiederholt nach unten gebogen wird, erleidet
der Biegegummi 312 ferner eine plastische Verformung und
erhält
die Formgebung eines Buchstaben "V" als Ergebnis des
wiederholten Biegevorgangs des Biegegummis 312, so dass
die Möglichkeit
besteht, dass das Schneideelement 307 nicht mehr in einem
rechten Winkel mit dem blanken Faserbereich 322 in Berührung tritt.
Als Ergebnis hiervon wird die Art und Weise instabil, in der der
blanke Faserbereich 322 angeritzt wird, so dass es Fälle gibt,
in denen die dem Schneidevorgang bzw. Trennvorgang unterzogene Oberfläche geneigt
ist oder in dem Endbereich der Schneidefläche ein Riss entsteht. Da ferner
die Festlegeposition der Lichtleitfaser 320 feststeht,
kommt es zu einem Problem dahingehend, dass der blanke Faserbereich 322 nur
auf einer bestimmten Länge
getrennt werden kann.
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Im
Fall des in den 15A bis 15C dargestellten
Lichtleitfaser-Schneidegeräts 401 wird
ferner aufgrund der Tatsache, dass die Lichtleitfaser 410 auf
der Seite des ummantelten Bereichs 410 nicht festgelegt
ist (die Lichtleitfaser 410 wird lediglich in der Führung 404 geführt) die
Art und Weise instabil, in der der blanke Faserbereich 412 durch
das Messer 407 angeritzt wird, so dass es Fälle gibt,
in denen die Trennungsfläche
geneigt ist oder in dem Endbereich der Trennungsfläche ein
Riss entsteht. Da außerdem
nur eine bestimmte Stelle des Messers 407 mit dem blanken
Faserbereich 412 in Berührung tritt,
besteht das Problem einer kurzen Nutzungsdauer des Messers 407.
Wenn die Feder 402 über
eine lang anhaltende Nutzungsdauer wiederholt gebogen wird, erfährt ferner
die Federplatte 402 eine plastische Verformung, und sie
erhält
die Form eines Buchstaben "V", so dass die Möglichkeit
besteht, dass das Messer 407 nicht mehr in einem rechten Winkel
mit dem blanken Faserbereich 412 in Kontakt tritt. Als
Ergebnis hiervon wird die Art und Weise instabil, in der der blanke
Faserbereich 412 geschnitten wird, so dass es zu Fällen kommt,
in denen die Trennungsfläche
geneigt ist oder in dem Endbereich der Trennungsfläche ein
Riss entsteht.
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Bei
dem in den 15A bis 15C gezeigten
Lichtleitfaser-Schneidegerät 401 kann
zwar die Schneidelänge
der Lichtleitfaser 410 durch Ablesen des durch die Positionsbestätigungsmarkierung 406a angezeigten
Wertes der Skala 409 bestätigt werden, so dass eine Vorgabe
der Schneidelänge
möglich
ist. Wenn jedoch die Einstellung der Schneidelänge verändert werden soll, ist es notwendig,
die Befestigungsschraube 408 vorübergehend zu lösen, den Schneidegerätkasten 406 in
Richtung der Länge
des Arms 403 in die neue Position zu bewegen und den Schneidegerätkasten 406 dann
durch Festziehen der Befestigungsschraube 408 an dem Arm 403 zu
befestigen. Diese Reihe von Vorgängen
ist mühsam, und
es besteht ein Problem dahingehend, dass sich die Einstellung der
Schneidelänge
nicht in einfacher Weise verändern
lässt.
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Die
vorliegende Erfindung ist in Anbetracht der vorstehend geschilderten
Probleme entwickelt worden, und eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht in der Schaffung eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts, mit
dem sich eine vorteilhafte Schnittfläche bzw. Trennungsfläche mittels
eines einfachen Schneidemechanismus sowie ferner eine einfache Vorgabe
von verschiedenen Schneidelängen erzielen
lassen.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch die Schaffung eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts, wie
es im Anspruch 1 angegeben ist.
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Bei
dem Lichtleitfaser-Schneidegerät
gemäß einem
ersten Gesichtspunkt der Erfindung handelt es sich um ein Lichtleitfaser-Schneidegerät, das Folgendes
aufweist: einen Schneidegerät-Hauptkörper, der ein
Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselement
aufweist, das sich in Richtung von vorne nach hinten erstreckt;
ein Lichtleitfaser-Zuführelement, das
an dem Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitbewegungselement
zwischen einer vorderen Position und einer hinteren Position verschiebbar
angebracht ist und auf dem der ummantelte Bereich einer Lichtleitfaser
getragen ist; eine Lichtleitfaser-Schneidlängeneinstelleinrichtung mit
einer an dem Schneidegerät-Hauptkörper vorgesehenen
Skala zum Vorgeben der Lichtleitfaser-Schneidelänge und mit einer Positionsanzeigeeinrichtung,
die an dem Lichtleitfaser-Zuführelement
vorgesehen ist und die eine Mehrzahl von Positionsanzeigeelementen
aufweist, die sich an der Skala entsprechenden Stellen zum Vorgeben
der Lichtleitfaser-Schneidelänge
befin den, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement in der hinteren Position angeordnet
ist; ein Paar oberer und ein Paar unterer Klemmelemente, die den
blanken Faserbereich der Lichtleitfaser festlegen, wenn sich das
Lichleitfaser-Zuführelement
in der vorderen Position befindet; ein Gleitstück, das in einer zu der Axialrichtung
der Lichtleitfaser rechtwinkligen Richtung zwischen dem Paar der
oberen und dem Paar der unteren Klemmelemente verschiebbar ist;
ein Messer, das an diesem Gleitstück angebracht ist und das eine
anfängliche Anritzung
in dem Bereich des blanken Faserbereichs in dem zwischen dem Paar
der oberen und dem Paar der unteren Klemmelemente festgelegten Bereich bildet;
sowie ein Hochdrückelement,
das an dem Gleitstück
vorgesehen ist und das mit dem Messer derart zusammenarbeitet, dass
nach der Bildung der anfänglichen
Anritzung in dem blanken Faserbereich durch das Messer dieses Hochdrückelement
dem blanken Faserbereich eine Biegung erteilt und dadurch diesen
blanken Faserbereich durchtrennt und damit zurichtet.
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Gemäß einem
zweiten Gesichtspunkt ist bei dem Lichtleitfaser-Schneidegerät gemäß der vorliegenden
Erfindung die an dem Lichtleitfaser-Zuführelement vorgesehene Positionsanzeigeeinrichtung
mit einer Stufe versehen, deren vorderes Ende abgesenkt ist, so
dass sich diese Stufe in die Unterseite des unteren Klemmelements
von dem oberen und dem unteren Klemmelement auf der einen Seite
der beiden oberen und unteren Klemmelemente einpassen lässt, wenn
sich das Lichtleitfaser-Zuführelement in
der vorderen Position befindet.
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Gemäß einem
dritten Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung ist bei dem Lichtleitfaser-Schneidegerät ein Vorsprung
an der Bodenfläche in
Richtung zu dem vorderen Ende des Lichtleitfaser-Zuführelements
vorgesehen, und ein vorderer Aussparungsbereich, der diesen Vorsprung
aufnimmt, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement in die vordere Position
bewegt wird, ist in dem vorderen Bereich des Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
des Schneidegerät-Hauptkörpers ausgebildet.
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Weiterhin
ist gemäß einem
vierten Gesichtspunkt des erfindungsgemäßen Lichtleitfaser-Schneidegeräts ein hinterer
Aussparungsbereich, der den Vorsprung aufnimmt, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement
in die hintere Position bewegt wird, in dem hinteren Bereich des
Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
des Schneidegerät-Hauptkörpers ausgebildet.
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Bei
dem Lichtleitfaser-Schneidegerät
gemäß dem ersten
Gesichtspunkt wird der blanke Faserbereich einer Lichtleitfaser
durch ein Paar oberer und ein Paar unterer Klemmelemente festgelegt,
ein Messer, das an dem Gleitstück
angebracht ist, welches in einer Richtung rechtwinklig zu der Axialrichtung
der Lichtleitfaser zwischen den beiden oberen und unteren Klemmelementen
verschiebbar ist, bildet eine anfängliche Anritzung in dem Bereich
des blanken Faserbereichs in dem zwischen den beiden oberen und
unteren Klemmelementen festgelegten Bereich, und nach der Bildung
der anfänglichen
Anritzung in dem blanken Faserbereich durch das Messer erteilt ein
an dem Gleitstück
vorgesehenes Hochdrückelement
dem blanken Faserbereich eine Biegung, so dass diese blanke Faserbereich
gespalten wird. Somit kommt es bei der gespaltenen Oberfläche bzw.
Schneidefläche
des blanken Faserbereichs zu keiner geneigten Ausbildung, und es
entsteht auch keine Rissbildung in dem Endbereich der Schneidefläche, so
dass sich eine vorteilhafte Schneidefläche erzielen lässt. Da
ferner das Messer und das Hochdrückelement
in integraler Weise an dem Gleitstück vorgesehen sind, das eine
Gleitbewegung in einer zu der Axialrichtung der Lichtleitfaser rechtwinkligen
Richtung ausführt,
ist der Schneidemechanismus einfach, und es kommt nicht dazu, dass
nur eine bestimmte Stelle des Messers mit dem blanken Faserbereich
in Berührung
tritt, so dass sich Verschleiß des
Messers reduzieren lässt
und die Nutzungsdauer des Messers verlängert werden kann.
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Ferner
ist ein Lichtleitfaser-Zuführelement bzw.
-Zuführblock
vorgesehen, der an dem Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselement
des Schneidegerät-Hauptkörpers in
einer zwischen einer vorderen Position und einer hinteren Position
verschiebbaren Weise angebracht ist und auf dem der ummantelte Bereich
einer Lichtleitfaser getragen ist; weiterhin ist eine Lichtleitfaser-Schneidelängen-Einstelleinrichtung
vorgesehen, die eine an dem Schneidegerät-Hauptkörper vorgesehene Skala zum
Vorgeben der Lichtleitfaser-Schneidelänge sowie eine Positionsanzeigeeinrichtung
aufweist, die an dem Lichtleitfaser-Zuführelement vorgesehen ist und
die eine Mehrzahl von Positionsanzeigeelementen aufweist, die sich
in Positionen entsprechend der Skala zum Vorgeben der Lichtleitfaser-Schneidelänge befinden, wenn
das Lichtleitfaser-Zuführelement
in der hinteren Position angeordnet ist. Eine gewünschte Schneidelänge lässt sich
somit durch Positionieren der äußeren Endfläche des
ummantelten Bereichs der Lichtleitfaser an dem Positionsanzeigeelement vorgeben,
das sich in einer der Skala zum Vorgeben der gewünschten Lichtleitfaser-Schneidelänge entsprechenden
Position befindet, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement in der hinteren Position
angeordnet ist. Somit lassen sich verschiedene Schneidelängen in
einfacher Weise vorgeben. Eine Änderung
der Schneidelänge
ist ebenfalls in einfacher Weise möglich.
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Weiterhin
ist bei dem Lichtleitfaser-Schneidegerät gemäß dem zweiten Gesichtspunkt
der vorliegenden Erfindung die an dem Lichtleitfaser-Zuführelement
vorgesehene Positionsanzeigeeinrichtung mit einer Stufe ausgebildet,
deren vorderes Ende abgesenkt ist, so dass diese Stufe sich in die Unterseite
des unteren Klemmelements von den oberen und den unteren Klemmelementen
auf der einen Seite von den beiden oberen und unteren Klemmelementen
einpassen lässt,
wenn sich das Lichtleitfaser-Zuführelement
in der vorderen Position befindet. Wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement
in der vorderen Position angeordnet ist, um den blanken Faserbereich
zuzuschneiden, kann somit eine Kollision zwischen dem vorderen Ende
der Positionsanzeigeeinrichtung und dem unteren Klemmelement vermieden
werden. Durch Positionieren der äußeren Endfläche des
ummantelten Bereichs der Lichtleitfaser an dem Positionsanzeigeelement,
das sich bei Anordnung des Lichtleitfaser-Zuführelements in der hinteren
Position an dem vorderen Ende der Positionsanzeigeeinrichtung befindet,
lässt sich
somit die Schneidelänge
gemäß der Skala
vorgeben, die dem an dem vorderen Ende befindlichen Positionsanzeigeelement
entspricht. Wenn zum Beispiel das an dem vorderen Ende befindliche
Positionsanzeigeelement in eine Position entsprechend der Skala
für die Vorgabe
der Lichtleitfaser-Schneidelänge gebracht wird,
die auf eine Schneidelänge
von 4 mm eingestellt ist, lässt
sich ein blanker bzw. abisolierter Faserbereich mit einer kürzesten
Schneidelänge
von 4 mm erzielen.
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Ferner
ist bei dem Lichtleitfaser-Schneidegerät gemäß dem dritten Gesichtspunkt
der vorliegenden Erfindung ein Vorsprung an der Bodenfläche zu dem
vorderen Ende des Lichtleitfaser-Zuführelements hin vorgesehen.
Wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement
veranlasst wird, sich nach vorne zu bewegen, wird das Lichtleitfaser-Zuführelement
in Bezug auf die Bodenfläche
des Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
diagonal geneigt, so dass sich eine Kollision zwischen dem äußeren Ende des
blanken Faserbereichs der Lichtleitfaser und dem unteren Klemmelement
vermeiden lässt,
indem dieses äußere Ende
in eine diagonal schwebende Anordnung in Bezug auf das untere Klemmelement gebracht
wird. Ferner ist ein vorderer Aussparungsbereich, der diesen Vorsprung
aufnimmt, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement in die vordere Position bewegt
wird, in dem vorderen Bereich des Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
des Schneidegerät-Hauptkörpers ausgebildet.
Somit tritt der Vorsprung in den vorderen Aussparungsbereich ein,
wenn sich das Lichtleitfaser-Zuführelement
in der am weitesten nach vorne bewegten vorderen Position befindet,
so dass das Lichtleitfaser-Zuführelement
in Bezug auf die Bodenfläche
des Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
horizontal ausgerichtet ist und das äußere Ende des blanken Faserbereichs
der Lichtleitsfaser in Bezug auf das untere Klemmelement horizontal
ausgerichtet ist. Darüber
hinaus lässt
sich die nach vorne bewegte Position des Lichtleitfaser-Zuführelements
festlegen.
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Gemäß dem vierten
Gesichtspunkt des Lichtleitfaser-Schneidegeräts gemäß der vorliegenden Erfindung
ist ein rückwärtiger Aussparungsbereich,
der den Vorsprung aufnimmt, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement
in die hintere Position bewegt wird, in dem hinteren Bereich des
Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
des Schneidegerät-Hauptkörpers ausgebildet.
Dadurch tritt der Vorsprung in den hinteren Aussparungsbereich ein,
wenn sich das Lichtleitfaser-Zuführelement in
der am weitesten zurückgezogenen
hinteren Position befindet, so dass das Lichtleitfaser-Zuführelement
in Bezug auf die Bodenfläche
des Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselements
horizontal ausgerichtet ist. Die Anzeige der Positionsanzeigeeinrichtung,
die an dem Lichtleitfaser-Zuführelement
vorgesehen ist, kann somit korrekt funktionieren.
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Die
Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden im Folgenden
anhand der zeichnerischen Darstellungen mehrerer Ausführungsbeispiele noch
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts der vorliegenden
Erfindung, wobei in 1 ein Zustand dargestellt ist,
in dem der Schneidevorgang von Lichtleitfasern abgeschlossen ist
und ein oberes und ein unteres Klemmelement geöffnet sind;
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2A und 2B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidegeräts
in einem Zustand, in dem sich das Lichtleitfaser-Zuführelement
in der rückwärtigen Position
vor dem Schneidevorgang der Lichtleitfasern befindet, wobei 2A eine
Draufsicht zeigt und 2B eine Frontansicht zeigt;
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3A und 3B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidegeräts
in dem in 2A und 2B dargestellten
Zustand, wobei 3A eine Seitenansicht von links
zeigt und 3B eine Seitenansicht von rechts
zeigt;
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4A und 4B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidegeräts
in dem in 2A und 2B dargestellten
Zustand, wobei 4A eine Schnittdarstellung entlang
der Linie 4A-4A in 2A und 2B zeigt
und 4B eine vergrößerte Darstellung
des in 4A mit einem Pfeil 4B bezeichneten
Bereichs zeigt;
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5A und 5B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidegeräts
in einem Zustand, in dem Lichtleitfaser-Zuführelement vor dem Schneiden
der Lichtleitfasern von der rückwärtigen Position
vorbewegt wird, wobei 5A eine Schnittdarstellung zeigt,
die der Schnittdarstellung entlang der Linie 4A-4A in den 2A und 2B entspricht,
und wobei 5B eine vergrößerte Darstellung
des in 5A mit einem Pfeil 5B bezeichneten
Bereichs zeigt;
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6 eine
Draufsicht auf das Lichtleitfaser-Schneidegerät in einem Zustand, in dem
das Lichtleitfaser-Zuführelement
sich in der vorderen Position vor dem Schneiden der Lichtleitfasern
befindet;
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7 eine
vergrößerte Darstellung
des in 6 mit einem Pfeil 7 bezeichneten Bereichs;
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8A und 8B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidegeräts
in dem in 6 gezeigten Zustand, wobei 8A eine
Schnittdarstellung entlang der Li nie 8A-8A in 6 zeigt
und 8B eine vergrößerte Ansicht
des in 8A mit einem Pfeil 8B bezeichneten
Bereichs zeigt;
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9A und 9B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidevorgangs mittels des Gleitstücks und
des Messers, wobei 9A eine schematische Darstellung
in einem Zustand zeigt, in dem sich das Gleitstück in einem Zustand vor dem
Lichtleitfaser-Schneidevorgang befindet, und wobei 9B eine
schematische Darstellung zeigt, in dem sich das Gleitstück in einem
Zustand nach dem Lichtleitfaser-Schneidevorgang befindet;
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10A und 10B Darstellungen
des Lichtleitfaser-Schneidegeräts
in einem Zustand, in dem der Lichtleitfaser-Schneidevorgang abgeschlossen
ist und die oberen und die unteren Klemmelemente geschlossen sind,
wobei 10A eine Draufsicht zeigt und 10B eine Seitenansicht von rechts zeigt;
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11 eine
Darstellung zur Erläuterung
einer Lichtleitfaser, an der der Lichtleitfaser-Schneidvorgang abgeschlossen
ist;
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12A und 12B Darstellungen
eines herkömmlichen
Lichtleitfaser-Schneidegeräts,
wobei 12A eine Draufsicht zeigt und 12B eine Frontansicht zeigt;
-
13 eine
Frontansicht eines weiteren herkömmlichen
Beispiels eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts;
-
14A und 14B Darstellungen
noch eines weiteren herkömmlichen
Beispiels eines Lichtleitfaser-Schneidegeräts, wobei 14A eine im Schnitt dargestellte Seitenansicht
zeigt und 14B eine erläuternde Darstellung des Betriebs
zeigt; und
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15A bis 15C Darstellungen
noch eines weiteren herkömmlichen
Beispiels ein Lichtleitfaser-Schneidegeräts, wobei 15A eine Darstellung der grundlegenden Konstruktion
zeigt, 15B eine erläuternde Darstellung in der
Nähe des
Arms zeigt und 15C eine erläuternde Darstellung des Lichtleitfaser-Schneidevorgangs
zeigt.
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Im
Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. 1 zeigt
eine Perspektivansicht des Lichtleitfaser-Schneidegeräts der vorliegenden
Erfindung; in 1 ist ein Zustand gezeigt, in
dem der Schneidevorgang bzw. Trennvorgang von Lichtleitfasern abgeschlossen
ist und die oberen und die unteren Klemmelemente geöffnet sind.
Die 2A und 2B zeigen
das Lichtleitfaser-Schneidegerät
in einem Zustand, in dem sich das Lichtleitfaser-Zuführelement
vor dem Schneidevorgang der Lichtleitfasern in der rückwärtigen Position befindet;
dabei zeigt 2A eine Draufsicht und 2B zeigt
eine Frontansicht. Die 3A und 3B zeigen
das Lichtleitfaser-Schneidegerät
in dem Zustand gemäß 2A und 2B;
dabei zeigt 3A eine Seitenansicht von links
und 3B zeigt eine Seitenansicht von rechts. Die 4A und 4B zeigen
das Lichtleitfaser-Schneidegerät
in dem in 2A und 2B gezeigten
Zustand; dabei zeigt 4A eine Schnittdarstellung entlang
der Linie 4A-4A in den 2A und 2B, und 4B zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des in 4A mit dem Pfeil 4B bezeichneten Bereichs.
Die 5A und 5B zeigen
das Lichtleitfaser-Schneidegerät
in einem Zustand, in dem das Lichtleitfaser-Zuführelement vor dem Schneidevorgang
der Lichtleitfasern von der rückwärtigen Position
nach vorne bewegt ist; dabei zeigt 5A eine Schnittdarstellung,
die der Schnittdarstellung entlang der Linie 4A-4A in den 2A und 2B entspricht,
und 5B zeigt eine vergrößerte Darstellung des in 5A mit
dem Pfeil 5B bezeichneten Bereichs. 6 zeigt
eine Draufsicht auf das Lichtleitfaser-Schneidegerät in einem
Zustand, in dem sich das Lichtleitfaser-Zuführelement vor dem Schneidevorgang
der Lichtleitfasern in der vorderen Position befindet. 7 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des in 6 mit dem Pfeil 7 bezeichneten Bereichs.
Die 8A und 8B zeigen
das Lichtleitfaser-Schneidegerät in dem
in 6 gezeigten Zustand; dabei zeigt 8A eine
Schnittdarstellung entlang der Linie 8A-8A in 6,
und 8B zeigt eine vergrößerte Darstellung des in 8A mit
dem Pfeil 8B bezeichneten Bereichs. Die 9A und 9B veranschaulichen
den Lichtleitfaser-Schneidevorgang mittels des Gleitstücks und
des Messers; dabei zeigt 9A eine
schematische Darstellung in einem Zustand, in dem Sicht das Gleitstück vor dem Lichtleitfaser-Trennvorgang
befindet, und 9B zeigt eine schematische Darstellung,
in dem sich das Gleitstück
in einem Zustand nach dem Licht leiter-Trennvorgang befindet. Die 10A und 10B veranschaulichen
das Lichtleitfaser-Schneidegerät
in einem Zustand, in dem der Lichtleitfaser-Schneidevorgang abgeschlossen
ist und die oberen und unteren Klemmelemente geschlossen sind; dabei
zeigt 10A eine Draufsicht, und 10B zeigt eine Seitenansicht von rechts. 11 zeigt
eine erläuternde
Darstellung einer Lichtleitfaser, an der der Lichtleitfaser-Schneidevorgang
abgeschlossen ist.
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Wie
zunächst
in 11 gezeigt ist, weist eine Lichtleitfaser 80,
die ein fertiges Produkt bildet, einen blanken Faserbereich 81,
in dem der Kerndraht nach Entfernen der Ummantelung an einem Endbereich
freiliegt, sowie einen ummantelten Bereich 82 auf, in dem
der Kerndraht von der Ummantelung bedeckt ist. Weiterhin bezieht
sich die Schneidelänge der
Lichtleitfaser 80 auf die Länge L des blanken Faserbereichs 81,
wie dies in 11 gezeigt ist.
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Das
Lichtleitfaser-Schneidegerät 1,
wie es in 1 gezeigt ist, kann den blanken
Faserbereich 81 der Lichtleitfaser 80 unter beliebiger
Veränderung
der Schneidelänge
(der Länge
des blanken Faserbereichs 81) L schneiden und besitzt einen
Schneidegerät-Hauptkörper 10,
ein Lichtleitfaser-Zuführelement 20,
eine Lichtleitfaserschneidelängen-Einstelleinrichtung 30,
ein Paar oberer und ein Paar unterer Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b (siehe 2A und 2B),
ein Gleitstück 50,
ein Messer 60, sowie ein Hochdrückelement 73 (siehe 9A und 9B),
das mit einer Hochdrückstange 70 gekoppelt
ist.
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Im
vorliegenden Fall besitzt der Schneidegerät-Hauptkörper 10 ein erstes
Hauptkörperelement 11,
das in Richtung von vorne nach hinten verläuft (in 2A in
Richtung von links nach rechts; in 2A wird
die "rechte Seite" als "Vorderseite" bezeichnet, und
die "linke Seite" wird als "Rückseite" bezeichnet), sowie ein zweites Hauptkörperelement 12,
das an dem vorderen Ende des ersten Hauptkörperelements 11 vorgesehen
ist und von der rechten Seite ("Oberseite" in 2A)
des ersten Hauptkörperelements 11 hervorragt.
Eine Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13,
die in Richtung von vorne nach hinten verläuft, ist in dem ersten Hauptkörperelement 11 ausgebildet.
Wie ferner in den 2A und 7 gezeigt ist,
ist eine Gleitstück-Aufnahmenut 15,
die in Richtung von links nach rechts verläuft, im Wesentlichen in dem
zentralen Bereich des zweiten Hauptkörperelements 12 in
Richtung von vorne nach hinten ausge bildet. Weiterhin ist eine untere
Klemmelement-Aufnahmenut 14a, die in Richtung von links
nach rechts verläuft,
in dem zweiten Hauptkörperelement 12 an der
Rückseite
der Gleitelement-Aufnahmenut 15 ausgebildet, während eine
separate untere Klemmelement-Aufnahmenut 14b an der Vorderseite
der Gleitstück-Aufnahmenut 15 ausgebildet
ist. Ferner ist ein Aussparungsbereich 16, der in Richtung
von links nach rechts verläuft,
in der unteren Oberfläche
des zweiten Hauptkörperelements 12 ausgebildet,
und eine Hochdrückelement-Gleitdurchgangsöffnung 18, die
durch den Aussparungsbereich 16 hindurch geht und sich
in Richtung von links nach rechts erstreckt, ist in der unteren
Oberfläche
der Gleitstück-Aufnahmenut 15 in
dem zweiten Hauptkörperelement 12 ausgebildet.
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Weiterhin
ist das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 mit
einer im Wesentlichen rechteckigen Formgebung ausgebildet und im
Inneren der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 derart
angebracht, dass dieses Zuführelement 20 in
der in 1 durch die Pfeile A1 und A2 dargestellten Richtung zwischen
einer vorderen Position (siehe 6, 7, 8A und 8B)
und einer rückwärtigen Position
(siehe 2A, 2B, 4A und 4B)
verschiebbar ist. Wie am deutlichsten in 7 gezeigt
ist, ist eine Mehrzahl von Lichtleitfaser-Trägernuten 21 (zwei
Nuten bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel)
zum Tragen der ummantelten Bereiche 82 der Lichtleitfasern 80 in
der oberen Oberfläche
des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 derart
ausgebildet, dass diese Nuten 21 in Richtung von vorne
nach hinten verlaufen. Eine Mehrzahl von Lichtleitfaser-Trägernuten 21 ist
derart ausgebildet, dass verschiedene Lichtleitfasern 80 mit
unterschiedlichen Manteldurchmessern aufgenommen werden können. Ein
im Wesentlichen rechteckiges Plattenelement 31, das das
Entweichen des in der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 angebrachten
Lichtleitfaser-Zuführelements 20 verhindert,
ist an der oberen Oberfläche
des Schneidegerät-Hauptkörpers 10 mittels
einer Mehrzahl von Befestigungsschrauben 34 angebracht.
Eine Seitenfläche,
die geradlinig in Richtung von vorne nach hinten verläuft, ist
an dem Randbereich auf der Seite der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 des
Plattenelements 31 vorhanden, und dieser Randbereich überdeckt
den oberen Bereich eines Teils der oberen Oberfläche des Lichtleitfaser-Zuführelements 20,
so dass ein Entweichen des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 verhindert
ist. Wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
der Lichtleitfaser-Zuführelement- Gleitnut 13 angebracht werden
soll, erfolgt diese Anbringung durch Einsetzen des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 in
die Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 in
einem Zustand, in dem das Plattenelement 31 entfernt ist,
wonach das Plattenelement 31 an dem Schneidegerät-Hauptkörper 10 angebracht
wird.
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Ferner
ist die Lichtleitfaser-Schneidelängeneinstelleinrichtung 30 gebildet
durch eine Skala 32 zum Einstellen der Lichtleitfaser-Schneidelänge sowie
durch eine Positionsanzeigeeinrichtung 33, die eine Mehrzahl
von Positionsanzeigeelementen 33a, 33b und 33c aufweist.
Wie in 2A gezeigt ist, ist die Skala 32 auf
der oberen Oberfläche
des Randbereichs des Plattenelements 31 auf der Seite der
Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 vorgesehen,
wobei Zahlen und Einteilungslinien, die einer Mehrzahl von Schneidelängen entsprechen,
auf der oberen Oberfläche
dieses Randbereichs vorgesehen bzw. geschrieben sind. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel
sind die Ziffer "4" und eine Graduierungslinie,
die einer Schneidelänge
von 4 mm entspricht, die Ziffer "6" und eine Graduierungslänge, die einer
Schneidelänge
von 6 mm entspricht, sowie die Ziffer "8" und
eine Graduierungslinie, die einer Schneidelänge von 8 mm entspricht, nacheinander von
der Vorderseite in Richtung auf die Rückseite im Wesentlichen im
zentralen Bereich des Plattenelements 31 in Richtung von
vorne nach hinten vorgesehen. Wie in 2A gezeigt
ist, ist die Mehrzahl von Positionsanzeigeelementen 33a, 33b und 33c an
der Vorderseite des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 derart
vorgesehen, dass diese an der Skala 32 entsprechenden Stellen
platziert sind, um die Lichtleitfaser-Schneidelänge vorzugeben, wenn sich das
Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
der rückwärtigen Position
befindet. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel befindet sich
das Positionsanzeigeelement 33a an der vordersten Stelle
von der Mehrzahl der Positionsanzeigeelemente 33a, 33b,
und das Positionsanzeigeelement 33c befindet sich an einer
der Ziffer "4" entsprechenden Position
sowie bei einer Graduierungslinie, die einer Schneidelänge von
4 mm entspricht, das Positionsanzeigeelement 33b ist in
einer der Ziffer "6" entsprechenden Position
sowie bei einer Graduierungslinie vorgesehen, die einer Schneidelänge von
6 mm entspricht, und das auf der äußersten rückwärtigen Seite vorgesehene Positionsanzeigeelement 33c befindet
sich in einer der Ziffer "8" entsprechenden Position
sowie bei einer Graduierungslinie, die einer Schneidelänge von
8 mm entspricht. Wie ferner in 4B gezeigt
ist, ist das an der vordersten Stelle be findliche Positionsanzeigeelement 33a durch
die vordere Endfläche
eines am vorderen Ende befindlichen unteren Elements 22 gebildet,
das von einer unteren Position der vorderen Endfläche des
Lichtleitfaser-Zuführelements 20 nach vorne
ragt, das Anzeigeelement 33b in der mittleren Position
ist durch die vorderen Endfläche
eines am vorderen Ende befindlichen oberen Elements 24 gebildet,
das von einer oberen Position der vorderen Endfläche des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 nach vorne
ragt, und das Positionsanzeigeelement 33c in der am weitesten
rückwärts befindlichen
Position ist durch eine Nut gebildet, die in der oberen Oberfläche des
Lichtleitfaser-Zuführelements 20 ausgebildet
ist und in 7 in Richtung von links nach
rechts verläuft.
Das am vorderen Ende befindliche untere Element 22, an
dem das am weitesten vorne befindliche Positionsanzeigeelement 33a vorgesehen
ist, ragt weiter nach vorne als das am vorderen Ende befindliche
obere Element 24, an dem sich das mittlere Positionsanzeigeelement 33b befindet,
und die obere Oberfläche
des am vorderen Ende befindlichen unteren Elements 22 ist
niedriger angeordnet als die obere Oberfläche des Lichtleitfaser-Zuführelements 20, so
dass die Positionsanzeigeeinrichtung 33 eine Stufe aufweist,
deren vorderes Ende abgesenkt ist. Wie in 8B gezeigt
ist, ist das vordere Ende der Positionsanzeigeeinrichtung 33,
d.h. das am vorderen Ende befindliche untere Element 22,
derart ausgebildet, dass es in einen Aussparungsbereich 17 passt, der
von den Paaren der oberen und unteren Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b unterhalb
des unteren Klemmelements 42a der rückseitigen oberen und unteren
Klemmelemente 41a und 42b ausgebildet ist, wenn
sich das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in der
vorderen Position befindet.
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Wie
ferner in den 4B, 5B und 8B gezeigt
ist, ist ein Vorsprung 23 an der Bodenfläche des
Lichtleitfaser-Zuführelements 20 zum vorderen
Ende von diesem hin ausgebildet. Ein vorderer Aussparungsbereich 19a,
der den Vorsprung 23 aufnimmt, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
die vordere Position bewegt wird, ist in dem vorderen Bereich der
Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 in
dem ersten Hauptkörperelement 11 ausgebildet,
wie dies in 8B gezeigt ist. Ein rückwärtiger Aussparungsbereich 19b,
der den Vorsprung 23 aufnimmt, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in die
rückwärtige Position
bewegt wird, ist in dem rückwärtigen Bereich
der Lichtleitfaser-Zuführelement- Gleitnut 13 in
dem ersten Hauptkörperelement 11 ausgebildet,
wie dies in 4B gezeigt ist.
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Wie
ferner in den 2A und 7 gezeigt ist,
ist das an einem Metallgestellteil 44a angebrachte rückseitige
untere Klemmelement 42a in der rückseitigen unteren Klemmelement-Aufnahmenut 14a in dem
zweiten Hauptkörperelement 12 aufgenommen. Das
untere Klemmelement 42a ist aus einem Flächenkörperelement
aus Gummi gebildet und die Montageposition in Richtung von links
nach rechts befindet sich an einer Verlängerung der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13,
wie dies in 7 gezeigt ist, und zwar in einer
Position, in der die blanken Faserbereiche 81 der auf dem
Lichtleitfaser-Zuführelement 20 getragenen
Lichtleitfasern 80 platziert sind. Weiterhin ist ein paar
magnetischer Elemente 45a vorhanden, wobei diese magnetischen
Elemente jeweils in der unteren Klemmelement-Aufnahmenut 14a außen links
und außen
rechts von dem Metallgestellteil 44a aufgenommen sind.
Das vorderseitige untere Klemmelement 42b, das an einem
Metallgestellteil 44b angebracht ist, ist in der vorderseitigen unteren
Klemmelement-Aufnahmenut 14b in dem zweiten Hauptkörperelement 12 aufgenommen,
wie dies in den 2A und 7 gezeigt
ist. Das untere Klemmelement 42b ist aus einem Flächenkörperelement
aus Gummi gebildet, und die Montageposition in Richtung von links
nach rechts befindet sich an einer Verlängerung der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13,
wie dies in 7 gezeigt ist, wobei es sich
um eine Position handelt, an der die blanken Faserbereiche 81 der
auf dem Lichtleitfaser-Zuführelement 20 getragenen
Lichtleitfasern 80 angeordnet sind. Weiterhin ist ein Paar
magnetischer Elemente 45b vorgesehen, wobei jedes dieser
magnetischen Elemente in der unteren Klemmelement-Aufnahmenut 14b außen links
und außen
rechts von dem Metallgestellteil 44b untergebracht ist.
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Ferner
ist ein paar Schwenkarme 40a und 40b, die mit
einer bestimmten Beabstandung voneinander in Vorwärts-Rückwärts-Richtung
angeordnet sind, an dem rechten Ende des zweiten Hauptkörperelements 12 des
Schneidegerät-Hauptkörpers 10 schwenkbar
gehaltert. Die äußeren bzw.
freien Enden dieser Schwenkarme 40a und 40b sind
durch ein Schaftelement 40c miteinander gekoppelt. Ferner
ist das an einem Metallgestellteil 43a angebrachte obere
Klemmelement 41a an dem rückseitigen Schwenkarm 40a angebracht.
Dieses obere Klemmelement 41a ist an dem Schwenkarm 40a derart
angebracht, dass es sich in einer dem unteren Klemmelement 42a überlagerten
Position befindet, wenn der Schwenkarm 40a zum Ausführen einer
Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils C in 1 veranlasst wird,
um das obere und das untere Klemmelement 41a und 42a zu
schließen.
Das obere Klemmelement 41a ist aus einem Flächenkörperelement
aus Gummi gebildet. Das an einem Metallgestellteil 43b angebrachte
obere Klemmelement 41 ist ebenfalls an dem vorderseitigen
Schwenkarm 40b angebracht. Dieses obere Klemmelement 41b ist
an dem Schwenkarm 40b derart angebracht, dass es sich in
einer dem unteren Klemmelement 42b überlagerten Position befindet,
wenn der Schwenkarm 40b zum Schließen des oberen und des unteren
Klemmelements 41b und 42b zur Ausführung einer
Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils C in 1 veranlasst
wird. Das obere Klemmelement 41b ist aus einem Flächenkörperelement
aus Gummimaterial gebildet. Wenn die beiden Schwenkarme 40a und 40b in
Richtung des Pfeils C in 1 verschwenkt werden, um die
Paare der oberen und der unteren Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b in
einem Zustand zu schließen,
in dem sich das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in der vorderen
Position befindet und die blanken Faserbereiche 81 der
Lichtleitfasern 80 auf dem unteren Klemmelement 42a und
dem unteren Klemmelement 42b getragen sind, werden die
blanken Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 80,
die auf dem unteren Klemmelement 42a und dem unteren Klemmelement 42b getragen
sind, durch die beiden oberen und unteren Klemmelemente 41a, 42a sowie 41b, 42b festgeklemmt
und in ihrer Position festgelegt. Die beiden Schwenkarme 40a und 40b sind
dann durch die magnetischen Elemente 45a, 45a sowie 45b, 45b festgelegt.
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Das
Gleitstück 50 ist
durch ein im Wesentlichen umgekehrt U-förmiges Element gebildet und zum
Ausführen
einer Gleitbewegung in Links-Rechts-Richtung ausgebildet, wie dies
durch die Pfeile B1 und B2 in 1 gezeigt
ist, d.h. in einer Richtung rechtwinklig zu der Axialrichtung der
Lichtleitfasern 80 (Vorwärts-Rückwärts-Richtung),
indem die Schenkelbereiche dieses Gleitstücks 50 in der Gleitstück-Aufnahmenut 15 des
zweiten Hauptkörperelements 12 aufgenommen
sind. Wie in den 9A und 9B gezeigt
ist, sind in dem Gleitstück 50 eine
Stangendurchgangsöffnung 51,
die in Vertikalrichtung hindurchgeht, und ein Federaussparungsbereich 52 ausgebildet,
der an der Oberseite der Stan gendurchgangsöffnung 51 in kontinuierlicher Weise
mit dieser ausgebildet ist und einen Durchmesser hat, der größer ist
als der der Stangendurchgangsöffnung 51.
Ferner ist die Breite des Gleitstücks 50 in Vorwärts-Rückwärts-Richtung
geringer als die Distanz zwischen dem Paar der Schwenkarme 40a und 40b.
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Wie
ferner in den 1, 9A und 9B gezeigt
ist, ist das Messer 60 an dem Gleitstück 50 angebracht und
dazu ausgebildet, eine anfangs erfolgende Anritzung in dem Bereich
der blanken Faserbereiche 81 in dem zwischen den oberen
und den unteren Klemmelementen 41a, 42a und 41b, 42b festgelegten
Bereich zu bilden, wenn das Gleitstück 50 in der durch
den Pfeil B1 dargestellten Richtung nach links verschoben wird.
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Ferner
ist die Hochdrückstange 70 in
der Stangendurchgangsöffnung 51 des
Gleitstücks 50 derart
aufgenommen, dass diese Hochdrückstange in
Vertikalrichtung beweglich ist. Das Hochdrückelement 73 ist mit
dem unteren Ende der Hochdrückstange 70 verbunden,
eine im Inneren des Federaussparungselements 52 angeordnete
Druckfeder 71 ist um das obere Ende der Hochdrückstange 70 herum vorgesehen,
und eine Feder-Druckbeaufschlagungsschraube 72 ist an dem
oberen Ende der Hochdrückstange 70 angebracht.
Das Hochdrückelement 73 ist in
verschiebbarer Weise im Inneren der Hochdrückelement-Gleitdurchgangsöffnung 18 in
dem zweiten Körperelement 12 vorgesehen
und wird durch die Druckfeder 71 konstant nach oben vorgespannt.
Ein Stiftelement 74, das von dem Hochdrückelement 73 in Vorwärts-Rückwärts-Richtung vorsteht,
ist im unteren Bereich des Hochdrückelements 73 vorgesehen. Wie
in 9A gezeigt ist, ist vor der Bildung der anfänglichen
Anritzung in den blanken Faserbereichen 81 durch das Messer 60 die
nach oben gehende Bewegung dieses Hochdrückelements 73 durch
das Stiftelement 74 unterbunden, das mit der oberen Oberfläche 16a des
Aussparungsbereichs 16 in dem zweiten Hauptkörperelement 12 in
Berührung
steht. Wie in 9B gezeigt ist, erfolgt jedoch
nach der Bildung der anfänglichen
Anritzung in den blanken Faserbereichen 81 durch das Messer 60 eine
nach oben gehende Bewegung des Hochdrückelements 73 als
Ergebnis davon, dass das Stiftelement 74 in eine in der
oberen Oberfläche 16a des
Aussparungsbereichs 16 des zweiten Hauptkörperelements 12 ausgebildete
Nut 75 eintritt. Als Ergebnis hiervon wird auf die blanken
Faserbereiche 81 von unten eine Biegekraft aufgebracht,
so dass die blanken Faserbereiche 81 durchgetrennt werden.
Genauer gesagt ist das Hochdrückelement 73 an
dem Gleitstück 50 vorgesehen
und arbeitet mit dem Messer 60 zusammen, so dass nach der
Bildung der Anritzung in den blanken Faserbereichen 81 durch
das Messer 60 das Hochdrückelement 73 die blanken
Faserbereiche 81 mit einer Biegung beaufschlagt und dadurch
diese blanken Faserbereiche 81 getrennt werden.
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Im
Folgenden wird ein Verfahren zum Schneiden der blanken Faserbereiche 81 der
Lichtleitfasern 80 unter Bezugnahme auf die 1, 2A, 2B, 3A, 3B, 4A, 4B, 5A, 5B, 6, 7, 8A, 8B, 9A, 9B, 10A und 10B erläutert.
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Wie
in den 2A, 2B, 3A, 3B, 4A und 4B gezeigt
ist, wird als erstes das Paar der Schwenkarme 40a und 40b geöffnet, das
Gleitstück 50 wird
zu dem rechten Endbereich des zweiten Hauptkörperelements 12 hin
bewegt, und das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 wird
in der rückwärtigen Position
angeordnet. In diesem Zustand ist das Positionsanzeigeelement 33a,
das sich von den mehreren Positionsanzeigeelementen 33a, 33b und 33c an
der vordersten Stelle befindet, in einer der Ziffer "4" und der Graduierungslinie entsprechenden
Position angeordnet, die einer Spaltlänge von 4 mm auf der Skala 32 entsprechen,
und das Positionanzeigeelement 33b befindet sich in einer
Position, die der Ziffer "6" und der Graduierungslinie
entspricht, wie diese einer Spaltlänge von 6 mm auf der Skala 32 entsprechen,
und das ganz hinten befindliche Positionsanzeigeelement 33c befindet
sich in einer Position, die der Ziffer "8" und
der Graduierungslinie entspricht, die einer Spaltlänge von
8 mm entsprechen. Wie in 4B gezeigt
ist, ist in diesem Zustand ferner der an der Bodenfläche des
Lichtleitfaser-Zuführelements 20 vorgesehene
Vorsprung 23 von dem hinteren Aussparungselement 19b in
der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 aufgenommen.
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Wie
in 2A gezeigt ist, werden dann hinsichtlich der Lichtleitfasern 80,
von denen die Mäntel an
den Endbereichen vorab entfernt worden sind, die ummantelten Bereiche 82 in
den Lichtleitfaser-Trägernuten 21 in
dem Lichtleitfaser-Zuführelement 20 platziert,
wobei die blanken Faserbereiche 81 nach vorne weisend angeordnet
sind. In diesem Fall sind die äußeren Endflächen der
um mantelten Bereiche 82 der Lichtleitfasern 80 an
demjenigen Positionsanzeigeelement positioniert, dass sich in einer
Position entsprechend einer gewünschten
Schneidelänge
von den Positionsanzeigeelementen 33a, 33b und 33c der
Positionsanzeigeeinrichtung 33 befindet, die sich an Positionen
entsprechend der Skala 32 zum Vorgeben der Lichtleitfaser-Schneidelänge befinden,
wie dies in 2A gezeigt ist. Im Fall der 2A (am deutlichsten
in 7 zu sehen) sind die äußeren Endflächen der ummantelten Bereiche 32 der
beiden Lichtleitfasern 80 an dem Positionsanzeigeelement 33c positioniert,
so dass die Schneidelänge
auf 8 mm eingestellt ist. Als Ergebnis hiervon lässt sich eine gewünschte Schneidelänge vorgeben.
Wenn die Schneidelänge
eingestellt werden soll, genügt
es, wenn die äußeren Endflächen der
ummantelten Bereiche 82 der Lichtleitfasern 80 an
dem Positionsanzeigeelement der an dem Lichtleitfaser-Zuführelement 20 vorgesehenen
Positionsanzeigeeinrichtung 30 positioniert sind und sich
in einer Position befinden, die einer gewünschten Schneidelänge entspricht,
so dass verschiedene Schneidelängen
in einfacher Weise vorgegeben werden können. Ferner ist auch eine Änderung
der Schneidelänge
in einfacher Weise möglich.
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Wenn
das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in die
rückwärtige Position
bewegt wird, wird ferner der an der Bodenfläche des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 vorgesehene
Vorsprung 23 in dem hinteren Aussparungsbereich 19b aufgenommen,
so dass das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
Horizontalrichtung in Bezug auf die Bodenfläche der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 ausgerichtet
ist. Auf diese Weise kann die Anzeige der an dem Lichtleitfaser-Zuführelement 20 vorgesehenen
Positionsanzeigeeinrichtung 33 in exakter Weise funktionieren.
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Wenn
die Einstellung der Schneidelänge
der blanken Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 30 abgeschlossen
ist, wird das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 dazu
veranlasst, sich nach vorne zu bewegen, wie dies in den 5A und 5B gezeigt
ist (in Richtung des in 1 gezeigten Pfeils A1), während die
ummantelten Bereiche 82 der Lichtleitfasern 80 von
Hand auf das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 gedrückt werden.
Wie in 5B gezeigt ist, bewegt sich
dabei der an der Bodenfläche
zum vorderen Ende des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 hin
vorgesehene Vorsprung 23 aus dem hinteren Aussparungsbereich 19b heraus
und gleitet über
die Bodenfläche
der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13, und
das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 wird
in Bezug auf die Bodenfläche
der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 geneigt,
so dass das vordere Ende des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 geringfügig angehoben
wird. Als Ergebnis hiervon werden die äußeren Enden der blanken Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 80 in
einen schwebenden Zustand mit einer Neigung in Bezug auf das untere
Klemmelement 42a gebracht, so dass eine Kollision zwischen den äußeren Enden
der blanken Faserbereiche 81 und dem unteren Klemmelement 42a vermieden
werden kann.
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Ferner
wird das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 dazu
veranlasst, sich weiter nach vorne zu bewegen, während die ummantelten Bereiche 82 der Lichtleitfasern 80 von
Hand auf das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 gedrückt werden,
und das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 wird
in der vorderen Position angeordnet, wie dies in den 6, 7, 8A und 8B gezeigt
ist. Dann tritt der an der Bodenfläche in Richtung auf die Vorderseite
des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 vorgesehene
Vorsprung 23 in den vorderen Aussparungsbereich 19a ein,
so dass das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
Bezug auf die Bodenfläche
der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnut 13 horizontal
ausgerichtet ist, wobei die äußeren Enden
der blanken Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 80 in
Bezug auf das untere Klemmelement 42a horizontal ausgerichtet
werden. Auf diese Weise lässt
sich die nach vorne bewegte Position des Lichtleitfaser-Zuführelements 20 gewährleisten.
Die blanken Faserbereiche 81 sind dann auf den unteren Klemmelementen 42a und 42b getragen.
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Wenn
sich das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
der vorderen Position befindet, passt das vordere Ende der Positionsanzeigeeinrichtung 33,
d.h. das am vorderen Ende befindliche untere Element 22,
an den sich am weitesten vorne befindliche Positionsanzeigeelement 33a befindet,
in den Aussparungsbereich 17, der unter dem unteren Klemmelement 42a des
rückseitigen
oberen und unteren Klemmelements 41a und 42a von
den beiden oberen und unteren Klemmelementen 41a, 42a sowie 41b, 42b ausgebildet
ist, wie dies in 8B gezeigt ist. Auf diese Weise
lässt sich
jegliche Kollision zwischen dem vorderen Ende der Positionsanzeigeeinrichtung 33 und dem
unteren Klemmelement 42a vermeiden. Durch Positionieren
der vorderen Endflächen
der ummantelten Be reiche 82 der Lichtleitfasern 80 an
dem Positionsanzeigeelement 33a, das sich an dem vorderen
Ende der Positionsanzeigeeinrichtung 33 befindet, wenn
das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
der hinteren Position angeordnet ist, lässt sich somit die Schneidelänge (4 mm)
in Abhängigkeit
von der Skala 32 vorgeben, die dem an dem vorderen Ende
angeordneten Positionsanzeigeelement 33a entspricht.
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Wenn
die blanken Faserbereiche 81 auf den unteren Klemmelementen 42a und 42b getragen sind,
werden die beiden Schwenkarme 40a und 40b zum
Ausführen
einer Schwenkbewegung in Richtung des Pfeils C in 1 veranlasst,
um die beiden oberen und unteren Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b zu
schließen.
Dann werden die auf den unteren Klemmelementen 42a und 42b getragenen
blanken Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 80 durch
die beiden oberen und unteren Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b festgeklemmt
und in ihrer Position festgelegt. Die beiden Schwenkarme 40a und 40b werden
dann durch die magnetischen Elemente 45a, 45a und 45b, 45b festgelegt.
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Wie
in 9A gezeigt ist, wird dann das Gleitstück 50,
das zur Ausführung
einer Bewegung zu dem rechten Ende des zweiten Hauptkörperelements 12 hin
veranlasst wird, in der durch den Pfeil B1 dargestellten Richtung
(der zur der Axialrichtung der Lichtleitfasern 80 rechtwinkligen
Richtung) nach links verschoben. Anschließend bildet das an dem Gleitstück 50 angebrachte
Messer 60 eine anfängliche
Anritzung in dem Bereich der blanken Lichtleitfaserbereiche 81 in
dem zwischen den beiden oberen und unteren Klemmelementen 41a, 42a und 41b, 42b festgelegten
Bereich. Nach der Bildung dieser Anritzung in den blanken Faserbereichen 81 durch das
Messer 60 tritt das Stiftelement 74 in die in
der oberen Oberfläche 16a des
Aussparungsbereichs 16 des zweiten Hauptkörperelements 12 ausgebildete Nut 75 ein
und bewegt sich nach oben, wie dies in 9B gezeigt
ist. Auf diese Weise übt
das Hochdrückelement 73 eine
Biegekraft auf die blanken Faserbereiche 81 von unten her
aus, so dass die blanken Faserbereiche 81 zugerichtet werden.
Als Ergebnis hiervon ist es möglich,
Lichtleitfasern 80 mit blanken Faserbereichen 81 mit
einer gewünschten Schneidelänge L zu
erhalten, wie dies zum Beispiel in 11 gezeigt
ist.
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Wenn
die blanken Faserbereiche 81 dieser Lichtleitfasern 80 zugeschnitten
bzw. zugerichtet werden sollen, werden die blanken Faserbereiche 81 durch
die beiden oberen und unteren Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b festgelegt,
eine Anritzung wird zu Beginn in den blanken Faserbereichen 81 zwischen
diesen oberen und unteren Klemmelementen gebildet, und die blanken
Faserbereiche 81 werden durch das Hochdrückelement 73 mit
einer Biegekraft beaufschlagt. Somit kommt es zu keiner geneigten
Ausbildung der Schneideflächen
der blanken Faserbereiche 81, und es kommt auch zu keiner
Entstehung von Rissen in den Endbereichen der Schneideflächen, so
dass sich günstige
Schneideflächen
bzw. Trennflächen
erzielen lassen.
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Da
das Messer 60 und das Hochdrückelement 73 in integraler
Weise an dem Gleitstück 50 vorgesehen
sind, das eine Gleitbewegung in einer zu der Axialrichtung der Lichtleitfasern 80 rechtwinkligen
Richtung ausführt,
ist der Schneidemechanismus einfach, und es kommt zu keinem Auftreten
des Effekts, dass nur eine bestimmte Stelle des Messers 60 mit
den blanken Faserbereichen 81 in Berührung tritt, so dass Verschleiß des Messers 60 vermindert ist
und sich eine längere
Nutzungsdauer des Messers ergibt.
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Das
Lichtleitfaser-Schneidegerät
in einem Zustand, in dem das Schneiden bzw. Zurichten der blanken
Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 80 abgeschlossen
ist, ist in den 10A und 10B dargestellt.
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Wenn
das Schneiden der blanken Faserbereiche 81 abgeschlossen
ist, werden die beiden Schwenkarme 40a und 40b ferner
zum Ausführen
einer Schwenkbewegung entgegengesetzt zu der Richtung des Pfeils
C veranlasst, um die oberen und unteren Klemmelemente 41a, 42a und 41b, 42b zu öffnen, wie
dies in 1 gezeigt ist. Als Ergebnis hiervon
lässt sich
der Festlegezustand der blanken Faserbereiche 81 der Lichtleitfasern 80 aufheben,
so dass die Lichtleitfasern 80 entnommen werden können.
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Anschließend wird
das Gleitstück 50 in
die ursprüngliche
Position zurück
bewegt, indem dieses Gleitstück
in der in 1 gezeigten Richtung des Pfeils
B2 bewegt wird, und wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in Richtung
des Pfeils A zurück gezogen
wird und in der ursprünglichen
rückwärtigen Position
angeordnet ist, ist der Ausgangszustand wiederhergestellt.
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Vorstehend
ist ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung beschrieben worden. Die vorliegende Erfindung
ist jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern es können verschiedene Änderungen
und Modifikationen vorgenommen werden.
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Zum
Beispiel reicht es aus, dass die Skala 32 lediglich Ziffern
und Graduierungslinien aufweist, die einer Mehrzahl von Schneidelängen entsprechen; die
Skala 32 ist nicht auf die Ziffer "4" und
eine Graduierungslinie, die einer Schneidelänge von 4 mm entsprechen, die
Ziffer "8" und eine Graduierungslinie,
die einer Schneidelänge
von 6 mm entsprechen, sowie die Ziffer "8" und
eine Graduierungslinie beschränkt,
die einer Schneidelänge
von 8 mm entsprechen. Ferner genügt
es, wenn die Mehrzahl der Positionsanzeigeelemente an dem Lichtleitfaser-Zuführelement 20 derart
vorgesehen ist, dass sich diese an Stellen entsprechend der Skala 32 zum
Einstellen der Lichtleitfaser-Schneidelänge befinden, wenn das Lichtleitfaser-Zuführelement 20 in
der rückwärtigen Position
angeordnet ist; diese Positionsanzeigeelemente sind nicht auf drei
Positionsanzeigeelemente 33a, 33b und 33c beschränkt.
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Ferner
kann es sich bei dem Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitführungselement
um ein solches Führungselement
wie eine Schiene handeln, die zusätzlich zu der Lichtleitfaser-Zuführelement-Gleitnot 13 an
dem Schneidegerät-Hauptkörper 10 vorgesehen
ist. Ferner wäre
es auch möglich, Klemmelemente
vorzusehen, die sich öffnen
und schließen
lassen und die die ummantelten Bereiche 82 an dem Zuführelement 20 halten,
um eine positionsmäßige Abweichung
der Lichtleitfasern 80 an dem Zuführelement 20 zu verhindern,
wenn die Lichtleitfasern 80 in die vordere Position bewegt
werden.