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DE102007026955A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie - Google Patents

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DE102007026955A1
DE102007026955A1 DE200710026955 DE102007026955A DE102007026955A1 DE 102007026955 A1 DE102007026955 A1 DE 102007026955A1 DE 200710026955 DE200710026955 DE 200710026955 DE 102007026955 A DE102007026955 A DE 102007026955A DE 102007026955 A1 DE102007026955 A1 DE 102007026955A1
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    • F25D3/00Devices using other cold materials; Devices using cold-storage bodies
    • F25D3/02Devices using other cold materials; Devices using cold-storage bodies using ice, e.g. ice-boxes

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie, bei dem gefrorenes Wasser gesammelt, verdichtet und in ein Lager (10) transportiert wird, in dem es gelagert und bei Bedarf zum gezielten Abschmelzen mittels flüssigen Abschmelzwassers (25) getränkt wird, wobei die beim Aggregatwechsel freigesetzte Abschmelzenergie zur Kühlung genutzt wird, indem das dabei anfallende, mit dem Abschmelzwasser (25) vermischte Schmelzwaser als Auffangwasser (13) aufgefangen wird und nachfolgend zumindest ein Teil des Auffangwassers (13) als Kühlwasser (45) einem Kühlwasserkreislauf eines Kühlsystems (5) zugeführt wird. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn das gefrorene Wassser aus natürlichen, gefrorenen Niederschlägen besteht und insbesondere bei Bauwerken (2) bzw. Anlagen anfällt, bei denen große Verkehrsflächen ohnehin im Winter von Eis bzw. Schnee zu beräumen sind. Erfindungsgemäß wird auch eine Vorrichtung (1) zur Durchführung des vorgeschlagenen Verfahrens angegeben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie. Dabei handelt es sich um ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung zur umweltschonenden, regenerativen Gewinnung von Kühlenergie.
  • Hinlänglich bekannt sind heute bereits Verfahren zur Gewinnung regenerativer Kühlenergie aus Sonnenenergie, beispielsweise mit Hilfe von Solarkollektoren oder auch Solarthermie-Kollektoren. Weitere bekannte Verfahren sind die Nutzung von Wind- oder Wasserenergie, bei denen die im bewegten Fluid gespeicherte Energie im Wesentlichen in Strom umgewandelt wird. Allen diesen bekannten Verfahren ist gemein, dass sie insbesondere bei Großanwendungen relativ aufwendig und teuer sind.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren, aber auch eine Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie anzugeben, die jeweils besonders energieeffizient und günstig sind.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit einem Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß Anspruch 1 und mit einer Vorrichtung zur Gewinnung von Kühl energie nach einem solchen Verfahren gemäß Anspruch 15. Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens, aber auch der Vorrichtung werden in den Unteransprüchen beschrieben und beansprucht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie zeichnet sich nun dadurch aus, dass gefrorenes Wasser gesammelt, verdichtet und in ein Lager transportiert wird, in dem es gelagert und bei Bedarf zum gezielten Abschmelzen mittels flüssigem Abschmelzwasser getränkt wird, wobei die beim Aggregatwechsel freigesetzte Abschmelzenergie zur Kühlung genutzt wird, indem das dabei anfallende mit dem Abschmelzwasser vermischte Schmelzwasser als Auffangwasser aufgefangen wird und nachfolgend zumindest ein Teil des Auffangwassers als Kühlwasser einem Kühlwasserkreislauf eines Kühlsystems zugeführt wird. Erfindungsgemäß wird also die sehr hohe Energiedichte beim Wechsel vom gefrorenen Aggregatzustand zum flüssigen Aggregatzustand zur Kühlung ausgenutzt. Diese Energiedichte beträgt rund 332 kJ/kg gefrorenen Wassers, wenn das Eis bei 0°C zu flüssigem Wasser umgewandelt wird. Das gefrorene Wasser kann dabei zum Beispiel bei der Präparierung etwa einer Eislauf-Piste einer Eiskunstlaufhalle anfallen.
  • Bevorzugt wird das Verfahren aber zur Kühlung von Gebäuden und/oder Vorrichtungen mit dicht angrenzenden, großen und von Schnee und Eis zu räumenden Verkehrsflächen, wie etwa Bahnhöfen, verwendet. Dazu werden für das gefrorene Wasser im Wesentlichen die beim Räumen der Verkehrsflächen natürlich anfallenden Schnee- und/oder Eismengen, also die bereits kostenlos angefallenen und ohnehin zumindest zum Teil verdichteten Mengen an gefrorenem Wasser verwendet. Dies ist energetisch natürlich äußerst effizient und kostengünstig. Das beim Abschmelzen anfallende Kühlwasser wird dann dem nahe gelegenen Kühlwasserkreislauf des Gebäudes und/oder der Vorrichtung zugeführt, so dass kaum Effizienzverluste aufgrund eines weiten Transports entweder des gefrorenen Wassers oder der Energie entstehen. Dabei ist anzumerken, dass natürlich auch im Winter ein Bedarf an Kühlung in Anlagen und/oder Räumen besteht, insbesondere solchen die sich nur schlecht durch Außenluft belüften lassen.
  • Besonders effektiv ist das Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie, wenn es zur Kühlung von Gebäuden und/oder Vorrichtungen eines Flughafens, insbesondere von Klimaanlagen, Gepäckförderanlagen und/oder Gepäcksortieranlagen verwendet wird. Hier werden für das gefrorene Wasser im Wesentlichen die beim Räumen der Verkehrsflächen des Flughafens, insbesondere der Start- und Landebahnen, Runways und/oder Rollfelder, anfallenden Schnee- und Eismengen verwendet, da diese verglichen mit anderen Gebäudekomplexen extrem groß sind. Außerdem werden Flughäfen penibel schnee- und eisfrei gehalten, so dass in aller Regel selbst in extremen Witterungssituationen im Winter große Mengen von gefrorenem Wasser zur Verfügung stehen. In vielen von Schneefall betroffenen Flughäfen sind daher spezielle Lagerflächen vorgesehen, auf denen der Schnee bzw. die Eismengen abgelagert werden. Diese auch als Schneebunker bezeichneten Lagerplätze nehmen Platz weg und zeigen deutlich, dass gefrorenes Wasser bislang regelrecht als Abfall betrachtet wird. Demgegenüber betrachtet die Erfindung diesen „Abfall" als wertvollen Energielieferanten der zur Kühlung der Gebäude bzw. Anlagen genutzt wird.
  • Weiterbildend wird ein Teil des Auffangwassers wieder als Abschmelzwasser in einem offenen Abschmelzwasserkreislauf verwendet. Dadurch stellt sich eine nicht ganz so hohe Temperatur im Abschmelzwasser ein oder, anders ausgedrückt, das Abschmelzwasser wird mit Hilfe des Auffangwassers gekühlt. Dies hat den Vorteil, dass das Abschmelzwasser einen gegenüber dem Eis bzw. Schnee geringen Temperaturunterschied aufweist, so dass der Abtauvorgang über einen relativ langen Zeitraum gleichmäßig vorgenommen werden kann.
  • Von besonderem Vorteil ist es dabei, wenn der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers zunächst vom Abschmelzwasserkreislauf getrennt und mit Rücklaufwasser des Kühlkreislaufs vermischt wird, bevor er im Kühlwasserkreislauf verwendet wird. So kann der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers zum Abkühlen des Rücklaufwassers des Kühlreislaufs verwendet werden. Unter Rücklaufwasser ist hier das nach Durchleitung durch wenigstens einen Verbraucher erwärmte Kühlwasser zu verstehen.
  • Zweckmäßigerweise wird das Auffangwasser in einem Auffangtank gesammelt und für seine weitere Verwendung zwischengelagert. So hat man einen Verbrauchsspitzen oder Abschmelzspitzen ausgleichenden Pufferspeicher für das Auffangwasser. Weiterbildend wird der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers vom Auffangtank in wenigstens einen Kühlwassertank geleitet. So können unterschiedliche Temperaturen im Auffangtank und im Kühlwassertank gehalten werden. Dies führt zu einer besonders effizienten Nutzung der bei der Umwandlung der Aggregatzustände erhaltenen Kühlenergie.
  • Dabei kann es auch sinnvoll sein, wenn der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers nach Nutzung in einem ersten Kühlwasserkreislauf wenigstens einem zweiten Kühlwasserkreislauf zugeführt wird. Dies hat ebenfalls eine Steigerung der Energieeffizienz des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Folge. Bevorzugt wird dann der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers durch kaskadenartig in Reihe geschaltete Kühlwassertanks verschiedener Kühlwasserkreisläufe durchgeleitet. Dies führt zu einer sehr feinen Temperaturabstufung in den unterschiedlichen Kühlwasserkreisläufen, die wiederum entsprechend dem Kühlbedarf der an die Kühlwasserkreisläufe angeschlossenen Kühlsysteme bzw. Verbraucher angepasst werden kann.
  • Bevorzugt wird der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers von einer Temperatur von etwa 0°C bis zu einer Temperatur von etwa 21°C im letzten Kühlwasserdurchlauf zur Kühlung genutzt. Somit wird sichergestellt, dass eine größtmögliche Ausnutzung der im gefrorenen Wasser enthaltenen Energie zur Kühlung von Räumen bzw. Vorrichtungen oder Aggregaten in den Gebäuden genutzt wird. So stecken im Wechsel des Aggregatzustandes ca. 80% der Energie des hier beschriebenen Prozesses.
  • Um den Flächenbedarf für die Lagerung des gefrorenen Wassers in möglichst vertretbaren Grenzen zu halten, wird vorzugsweise das gefrorene Wasser in wenigstens zwei Schritten verdichtet. Dabei erfolgt die erste Verdichtung während des Sammelns des gefrorenen Wassers, insbesondere beim Räumen der Schnee- bzw. Eis mengen und die zweite Verdichtung vor dem Transport zum Lager. So erhält man besonders stark komprimiertes gefrorenes Wasser, das einen relativ geringen Platzbedarf im Vergleich zu Neuschneemengen hat. Außerdem erhält man so in aller Regel Schnee- bzw. Eisblöcke, die leichter zu handhaben sind.
  • In einer besonders zweckmäßigen und vorteilhaften Ausführungsform des Verfahrens wird die eingelagerte Menge an gefrorenem Wasser je nach Bedarf in einzelnen Schritten abgeschmolzen. So kann das erfindungsgemäße Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie über einen relativ langen Zeitraum mit annähernd konstanter Abgabe von Kühlenergie durchgeführt werden.
  • Da insbesondere bei Flughäfen, aber auch bei anderen Verkehrsflächen, der anfallende Schnee durch Verunreinigungen etwa von über die Verkehrsflächen erfolgendem Verkehrs kontaminiert sein kann, ist es sinnvoll, wenn der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers zumindest nach seiner Nutzung als Kühlwasser gereinigt wird. So kann zumindest der als Kühlwasser verwendete Teil des Auffangwassers nach seiner Nutzung abgeleitet werden, ohne dass das meist kommunale Abwassernetz bzw. die daran angeschlossene Kläranlage auf die spezifischen Anforderungen zum Beispiel von Flughafenabwässern angepasst werden müssen. Natürlich kann es dabei auch zweckmäßig sein, wenn das Auffangwasser noch vor seiner Nutzung als Kühlwasser gereinigt wird, um Beschädigungen der Kühlsysteme oder Verbraucher durch Verunreinigungen im Auffangwasser zu verhindern.
  • Vorrichtungsseitig erfolgt die Lösung der Aufgabe durch eine Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie, die wenigstens eine Kammer zur Einlagerung von gefrorenem Wasser aufweist, in der eine Abschmelzvorrichtung zum gezielten Abschmelzen und Durchtränken des eingelagerten, gefrorenen Wassers mit flüssigem Abschmelzwasser vorgesehen ist. Dazu weist die Kammer einen Kammerboden zum Auffangen des Schmelzwassers und des Abschmelzwassers auf, indem ein Ablauf zur Ableitung des Auffangwassers in einen Auffangtank vorgesehen ist. Der Auffangtank ist in einen Kühlwasserkreislauf eines Kühlsystems so eingebunden, dass zumindest ein Teil des Auffangwassers als Kühlwasser im Kühlsystem verwendet werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie zeichnet sich also durch einen relativ einfach gehaltenen baulich Aufwand aus. So können auch bestehende Schneebunker auf Flughäfen zur Gewinnung von Kühlenergie umgerüstet und herangezogen werden. Es können also ohnehin bereits vorhandene Vorrichtungen verwendet werden, um ohnehin anfallende Mengen eines Energieträgers zur Gewinnung von Kühlenergie zu verwenden. Dies ist nicht nur kostengünstig, sondern auch umweltfreundlich in der Herstellung und im Betrieb.
  • Dabei ist es zweckmäßig, wenn mehrere Kammern zum Einlagern und Auftauen von gefrorenem Wasser nebeneinander angeordnet und insbesondere benachbarte Abschnitte eines tunnelartigen Bauwerks sind. Eine solche Gestaltung der Vorrichtung hat nämlich den Vorteil, dass man das erfindungsgemäße Verfahren sehr gut in einzelnen Abtaustufen durchführen kann. Dazu werden die eingelagerten Eisblöcke sukzessive nämlich Kammer für Kammer abgeschmolzen. Ein solches längliches Bauwerk kann dabei sehr gut in die Infrastruktur eines Flughafens eingebunden werden.
  • Damit beim Abschmelzen eines in einer Kammer befindlichen Eisblocks nicht ein nebenan gelagerter Eisblock mit abgeschmolzen wird, ist es besonders zweckmäßig, wenn an den Stirnseiten jeder Kammer jeweils ein Verschlussmittel, insbesondere ein Rolltor, angeordnet ist. So können unerwünschte thermische Wechselwirkungen zwischen unterschiedlichen benachbarten Kammern vermieden oder das Entstehen einer Thermik unterbunden werden.
  • Weiterbildend ist vor der äußersten Kammer eine Einlasskammer zum Einbringen des gefrorenen Wassers in die Vorrichtung angeordnet, die vorzugsweise nach oben offen gestaltet ist. Dies hat den Vorteil, dass man beispielsweise mit üblichen Räumschilde aufweisenden Schneeräumfahrzeugen oder Raupen die Eisblöcke bzw. Schneemengen in Richtung der Einlasskammer schiebt und diese dort nach unten in die Öffnung und damit in die Vorrichtung fallen. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Vorrichtung eine Presse zur Beförderung und/oder Komprimierung des gefrorenen Wassers aufweist, denn so kann mit der Presse das von oben in die Vorrichtung eingeschüttete gefrorene Wasser in die einzelnen Kammern verschoben und dort verpresst werden. Eine solche Presse kann etwa um Anschaffungskosten zu sparen eine gebrauchte Abfallpresse sein. Auch kann die Presse automatisiert betrieben werden, so dass ein relativ geringer Aufwand beim Betrieb der Vorrichtung anfällt.
  • Zweckmäßigerweise ist der Auffangtank seitlich an eine Kammer angrenzend und/oder unterhalb einer Kammer angeordnet. Insbesondere bei seitlich und unterhalb angeordneter Ausführung fließt so das Schmelzwasser bzw. Auffangwasser quasi von alleine in den Auffangtank. Bei einer solchen Ausführung müssen also keine umfangreichen und kostspieligen Pumpen zum Fördern des Schmelzwassers bzw. Auffangwassers in den Auffangtank installiert werden.
  • Um das im Auffangtank gesammelte Auffangwasser und insbesondere das zum Abschmelzen vorgesehene Abschmelzwasser in die Abschmelzvorrichtung zu fördern wird üblicherweise eine Pumpe verwendet, deren Ansaugvorrichtung im Auffangtank angeordnet ist.
  • Weiterbildend ist in der Vorrichtung ein Kühlwassertank vorgesehen, der mit dem Kühlwasserkreislauf des Kühlsystems und mit dem Auffangtank so verbunden ist, dass ein Teil des Auffangwassers aus dem Auffangtank in den Kühlwassertank und vor dort in das Kühlsystem fließen kann. So ist der Kühlwassertank dem Auffangtank hydraulisch nachgeschaltet, und es wird in beiden Tanks basierend auf dem Prinzip kommunizierender Röhren ein gleicher Pegel gehalten. Außerdem findet so der gewünschte Austausch von kaltem Wasser zwischen Kühlwassertank und Auffangtank statt, da es besonders sinnvoll ist, wenn die Verbindung von Kühlwassertank und Auffangtank möglichst im Bereich der Böden beider Tanks erfolgt.
  • Weiterbildend ist der Kühlwassertank mit dem Auffangtank so verbunden, dass ein Teil des Kühlwassers vom Kühlwassertank in den Auffangtank fließen kann. Ein solches Rückfließen von Kühlwasser in den Auffangtank kann dann sinnvoll sein, wenn aus dem Kühlwasserkreislauf größere Mengen Rücklaufwasser anfallen als Auffangwasser.
  • Um das Kühlwasser aus dem Kühlwassertank in den Kühlwasserkreislauf zu fördern, wird üblicherweise eine Pumpe verwendet, so dass es sinnvoll ist, wenn im Kühlwassertank auch eine Ansaugvorrichtung dieser Pumpe und/oder ein Auslass für das Rücklaufwasser des Kühlwasserkreislaufs vorgesehen ist. Erst so stellt sich nämlich ein echter Kühlwasserkreislauf ein. Dabei ist es zweckmäßig, wenn der Auslass für das Rücklaufwasser oberhalb der Ansaugvorrichtung für den Kühlwasserkreislauf angeordnet ist. Denn so wird kühles Wasser von unten aus dem Kühlwassertank entnommen und warmes Rücklaufwasser in die oberen Wasserschichten des Kühlwassertanks eingeleitet. Um die Schichtung der Wasserschichten im Kühlwassertank zu unterstützen, wird vorzugsweise unter dem Auslass des Rücklaufwassers eine Prallplatte vorgesehen. Diese verhindert eine zu starke Vermischung des Rücklaufwassers mit dem kühleren im Kühlwassertank unten befindlichen Kühlwassers, das insbesondere aus dem vorgeschalteten Auffangtank in den Kühlwassertank einströmt.
  • Weiterbildend sind mehrere Kühlwassertanks vorgesehen, die jeweils mit einem eigenen Kühlwasserkreislauf verbunden sind. Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn die Kühlwassertanks kaskadenartig, nacheinander durchfließbar angeordnet sind. Die Kühlwassertanks werden also mit anderen Worten in Reihe geschaltet, was zu einer besonders effizienten Ausnutzung der im Kühlwasser bzw. Auffangwasser enthaltenen Energie führt, da die unterschiedlichen Kühlwasserkreisläufe für unterschiedliche Kühlsysteme mit unterschiedlichen Kühlanforderungen verwendet werden können.
  • Baulich ist es von Vorteil, wenn der Auffangtank und der wenigstens eine Kühlwassertank als gemeinsames mit wenigstens einer Unterteilungswand unterteiltes Grubenbauwerk ausgebildet ist. Ein solches Bauwerk kann nämlich sehr leicht und kostengünstig hergestellt werden. Dies stellt sich insbesondere dann ein, wenn zumindest ein wesentlicher Teil der Vorrichtung, vorzugsweise die wenigstens eine Kammer und der wenigstens eine Tank, aus Stahlbeton bestehen. Natürlich sollte der Stahlbeton möglichst wasserdicht ausgeführt sein, etwa aus rissweitenbeschränktem Beton bestehen.
  • Es ist wünschenswert, wenn wenigstens eine Unterteilungswand eine Höhe aufweist, die geringer ist als die Seitenwände des Grubenbauwerks. Der oben bereits beschriebene Austausch von Kühlwasser hin zum Auffangwassertank kann dann auf einfache Weise erfolgen, ohne dass hierfür aufwändige Leitungen zu installieren sind. Natürlich kann ein Überlauf auch in andere Richtung erfolgen.
  • Weiterbildend ist es wünschenswert, wenn die wenigstens eine Unterteilungswand eine Öffnung an ihrer Unterseite aufweist, durch die Auffangwasser vom Auffangtank in den Kühlwassertank bzw. umgekehrt fließen kann. Allerdings wird sinnvollerweise durch Regelung der Pumpen der Abschmelzvorrichtung sowie der Kühlwasserkreisläufe sichergestellt, dass im Wesentlichen das Auffangwasser vom Auffangtank in den Kühlwassertank fließt.
  • Die Abschmelzvorrichtung wiederum weist wenigstens eine Düse, vorzugsweise aber einen ganzen Düsenstock zum Versprühen von Abschmelzwasser auf. Dies stellt eine sehr flächige Tränkung des gefrorenen Abschmelzwassers sicher.
  • Um möglichst lange das Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie durchführen zu können, ist es zweckmäßig, wenn zumindest ein wesentlicher Teil der Vorrichtung im Erdreich angeordnet ist. Vorzugsweise sind also wenigstens eine Kammer und der Auffangtank im Erdreich angeordnet. Die Anordnung im Erdreich hat nämlich den Vorteil, dass die Kühle der anstehenden Erde dafür sorgt, dass es nicht zu schnell zum Abtauen von eingelagertem gefrorenem Wasser kommt. Außerdem gleicht die anstehende Erde aufgrund ihrer großen Masse Temperaturschwankungen aus. Mit anderen Worten wird ein gleichmäßigeres Klima in der Vorrichtung erhal ten, was es auch regelungstechnisch vereinfacht, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen. Schließlich hat die Anordnung wesentlicher Teile der Vorrichtung im Erdreich den Vorteil, dass nach Abschmelzung des gefrorenen Wassers der im Erdreich angeordnete Teil der Vorrichtung als Ansaugkammer zum Ansaugen von Luft zur Vorkühlung von Kühlluft für Kühlsysteme, insbesondere für Gepäckförderanlagen, genutzt werden kann. So hat die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht nur einen energetischen Vorteil im Winter, sondern sie kann auch Energie gewinnend im Sommer eingesetzt werden. Dies steigert die Energieeffizienz des angegebenen Verfahrens und seiner vorgeschlagenen Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nochmals spürbar.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand zweier in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Darin zeigen schematisch:
  • 1 einen Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung während der Gewinnung von Kühlenergie aus Schnee;
  • 2 den Schnitt durch das in 1 gezeigte, erste Ausführungsbeispiel der Vorrichtung während der Gewinnung von Kühlenergie aus Luft im Sommerbetrieb;
  • 3 einen Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie aus Schnee während einer ersten Abschmelzphase; und
  • 4 den Schnitt durch das in 3 gezeigte, zweite Ausführungsbeispiel der Vorrichtung während einer zweiten Abschmelzphase.
  • Das in 1 gezeigte erste Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zur Gewinnung von Kühlenergie dient der Versorgung eines Flughafens mit Kühlenergie. Dabei versorgt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ein Flughafengebäude 2 sowie die im Gebäude 2 befindlichen Verbraucher wie etwa Aggregate 3 mit Kühlenergie. Konkret sind dies vor allem die Gepäckförderanlagen, Sortieranlagen, Klimaräume, beispielsweise für die Server und Rechner des Flughafens oder die Warteräume. Die einzelnen Verbraucher der Kühlenergie des Flughafens sind schematisch in 1 mit dem Bezugsseichen 3 angedeutet. Diese Verbraucher sind an einen Kühlkreislauf eines Kühlsystems 5 angeschlossen, das zudem auch noch einen Wärmeübertrager 6 und zwei Förderpumpen 7 und 8 aufweist.
  • Verfahrensseitig wird nun das während des Winterdienstes angefallene zum Beispiel etwa –4°C kalte gefrorene Wasser in Form von Schnee bzw. Eis in einem Schneedepot 4 gesammelt. Dort wird es beispielsweise mit Hilfe von Schneeräumfahrzeugen zu leichter handhabbaren Schnee- bzw. Eisblöcken 9 verdichtet und in ein eine einzige Kammer 10 aufweisendes, tunnelähnliches Bauwerk unterhalb des Flughafengebäudes 2 eingebracht. In dem tunnelartigen Bauwerk 10 werden die zuerst eingebrachten links gezeigten Eisblöcke 9 mit Hilfe einer Abschmelzvorrichtung 11 mit Wasser getränkt. Als Abschmelzwasser wird das von den Verbrauchern 3 und vom Wärmetauscher 6 erwärmte Rücklaufwasser des Kühlsystems 5 verwendet. Das beim Tränken der Eisblöcke 9 entstehende Schmelzwasser vermischt sich mit dem Abschmelzwasser und kühlt dieses ab. Das gesamte Prozesswasser wird in einem Auffangtank 12, der sich seitlich unterhalb des tunnelartigen Bauwerks 10 befindet, aufgefangen. Das im Auffangtank 12 gesammelte Auffangwasser 13 wird dann mit Hilfe der Pumpe 8 als gegenüber dem Rücklaufwasser kälteres zum Beispiel etwa 1°C kaltes Kühlwasser in den Kühlwasserkreislauf des Kühlsystems 5 eingeleitet, den Verbrauchern 3 bzw. dem Wärmeübertrager 6 zugeführt und anschließend wieder zum Abschmelzen weiteren gefrorenen Wassers verwendet.
  • Nachdem die im Winter angefallenen Mengen an natürlichen, gefrorenen Niederschlägen aufgebraucht sind, wird die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 im Sommer zur Vorkühlung von Kühlanlagen wie raumlufttechnischen RLT-Anlagen im Flughafengebäude 2 verwendet. Hierzu wird die zum Beispiel 32°C heiße Außenluft, angedeutet durch die mit L bezeichneten Pfeile, durch das unterhalb des Flughafengebäudes 2 befindliche, mit dem Erdreich in Kontakt stehenden Tunnelbauwerk 10 angesaugt und dort aufgrund der kühlen Temperatur im Erdreich auf etwa 8°C abgekühlt. Somit wirkt das tunnelartige Bauwerk 10 als Erdkollektor, so dass die Kühlanlagen 3 zur Kühlung beispielsweise von Gepäckförderanlagen eine insge samt geringere Kühlleistung zu erbringen haben, als wenn sie die heiße sommerliche Außenluft ansaugen würden.
  • Bei dem in 3 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie ist das tunnelartige Grubenbauwerk nicht nur in eine einzige Kammer aufgegliedert, sondern es weist konkret vier Kammern 15, 16, 17, 18 auf. Jeder Kammer weist wiederum eine Abschmelzvorrichtung 11 auf, die jedoch alle miteinander verbunden sind. Vor der Kammer 18 ist eine nach oben offene Einlasskammer 19 angeordnet. In diese Einlasskammer 19 werden die benötigten Schnee- bzw. Eismengen von oben eingefüllt. Vorliegend sind die Kammern 15, 16, 17, 18 bereits mit vier Eisblöcken 9 befüllt. Die Beschickung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgt also von rechts nach links, nämlich von der Einfüllkammer 19 über die Kammer 18, Kammer 17, Kammer 16 zur Kammer 15. Damit nachfolgend anfallender Schnee möglichst rasch in die Vorrichtung 1 eingefüllt werden kann, erfolgt das Abtauen vorzugsweise zunächst in Kammer 18, also der der Einfüllkammer 19 nächstgelegenen Kammer und wird dann sukzessive in Kammer 18, in Kammer 17, in Kammer 16 und schließlich in Kammer 15 durchgeführt.
  • In dem in 3 gezeigten Verfahrensstadium ist der in Kammer 18 eingelagerte Eisblock 9 bereits teilweise abgetaut, während die Eisblöcke 9 in den Kammern 15, 16 und 17 noch nicht abgetaut werden. Damit diese Blöcke nicht vom Abtauprozess in Kammer 18 beeinträchtigt werden, sind die Kammern 15 bis 17 durch Rollwände 20 bis 24 verschließbar. Im vorliegenden Verfahrensstadium wird die in der Kammer 18 angeordnete Abschmelzvorrichtung 11 betrieben, so dass mit Hilfe der Abschmelzvorrichtung 11 das Abschmelzwasser 25 über Düsen 26 auf den Eisblock 9 gesprüht wird. Das Abschmelzwasser 25 tränkt den Eisblock 9 und sorgt so dafür, dass dieser schmilzt und dass sich das dabei einstellende Schmelzwasser mit dem Abschmelzwasser 25 vermischt. Die gesamte Menge an flüssigem Wasser, das Auffangwasser 13 wird dann vom Kammerboden 27 aufgefangen und über den Kammerablauf 28 und einer sich daran anschließenden Wasserleitung 29 in den Auffangtank 12 geleitet.
  • Der Auffangtank 12 ist Teil eines Grubenbauwerks 30, das mit Hilfe einer Trennwand 31 in den Auffangtank 12 und einen Kühlwassertank 32 unterteilt ist. Dabei weist die Unterteilungswand 31 einen geringere Höhe als die Seitenwand 33 des Grubenbauwerks 30 auf, so dass Wasser aus dem Kühlwassertank 32 in den Auffangtank 12 fließen kann und umgekehrt. Außerdem weist die Unterteilungswand 31 an ihrer Unterseite eine Öffnung 34 auf, so dass im unteren Bereich des Auffangtanks 12 angesammeltes kaltes Auffangwasser 13 in den Kühlwassertank 32 fließen kann.
  • Der verfahrensmäßige Ablauf der Gewinnung von Kühlenergie gestaltet sich in diesem zweiten Ausführungsbeispiel nun so, dass das im Auffangtank 12 aufgefangene Wasser mit Hilfe einer Steigleitung 35 und einer Pumpe 36 in die Abschmelzvorrichtung 11 eingeleitet wird. Dabei sind die Abschmelzvorrichtungen 11 der Kammern 15, 16, 17 abgeschaltet, so dass die in den Abschmelzvorrichtungen der Kammern 15, 16, 17 vorgeschalteten Magnetventile 37, 38, 39 verschlossen und einzig das Magnetventil 40 geöffnet ist. Somit strömt das im Auffangtank 12 angesaugte Auffangwasser 13 über die Abschmelzvorrichtung auf den Eisblock 9 und taut diesen ab. Währenddessen wird über die Durchlassöffnung 34 ein Teil des Auffangwassers 13 in den Kühlwassertank 32 angesaugt, da ein gewisser Unterdruck im Kühlwassertank 32 durch die Pumpen 7, 8 des Kühlsystems 5 erzeugt wird. So wird mittels einer Wasserleitung 41 nämlich Kühlwasser aus dem unteren Bereich des Kühlwassertanks 32 in das Kühlsystem 5 gefördert und dem Wärmeübertrager 6 bzw. den ihm nachgeschalteten Verbrauchern 3 zugeführt. Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel in 1 wird nun aber das Rücklaufwasser nicht direkt zur Speisung der Abschmelzvorrichtung 11 verwendet, sondern über die Wasserleitung 42 wieder in den Kühlwassertank 32 eingespeist. Hierbei erfolgt die Einspeisung des Rücklaufwassers nur in den oberen Bereich des Kühlwassertanks 32, wobei mit Hilfe einer Prallplatte 43 sichergestellt wird, dass das aus der Leitung 42 austretende und erhitzte Wasser sich nicht mit dem kühleren Kühlwasser im unteren Bereich des Kühlwassertanks 32 vermischt. Es wird also mit anderen Worten eine Schichtung unterschiedlich temperierter Wasserschichten im Kühlwassertank 32 vorge nommen. Dies führt zu einer besseren energetischen Ausnutzung der in den Eisblöcken enthaltenen Energie.
  • In 4 ist das in 3 gezeigte zweite Ausführungsbeispiel in einem späteren Verfahrensstadium gezeigt, bei dem die Kammer 18 bereits vollständig entleert und nunmehr der Eisblock in Kammer 17 abgetaut wird. Das erfindungsgemäße Verfahren wird nun so lange durchgeführt, bis sämtliche Mengen an gefrorenen Wassers auch in den Kammern 15, 16 und 17 abgeschmolzen sind und die Vorlauftemperatur für das Kühlsystem 5 eine Temperatur von etwa 21°C erreicht hat. Ist dies der Fall, wird das überschüssige Schmelzwasser über den etwas unterhalb des Kammerbodens 27 gelegenen Ablauf 44 in eine Abflussleitung abgeleitet. So kann etwas Wasser nach Abschluss des Verfahrens im Tank verbleiben um bei nachfolgenden Abschmelzprozessen wieder als Abschmelzwasser verwendet zu werden, ohne das frisches Wasser hierzu benötigt wird.
  • Mit den gezeigten Ausführungsbeispielen ist es möglich im Winter etwa 25 Prozent der Kälteversorgung eines mittelgroßen Flughafenterminals in Mitteleuropa zu sichern, wenn man von einer verfahrensgemäß abgeschmolzenen und von einer von 0°C bis 21°C thermisch ausgenutzten Wassermenge aus etwa 13.500 Tonnen Eis beziehungsweise 15.000 Kubikmeter verdichteten Schnees ausgeht. Dies entspricht einer regenerativ erzeugten Kühlleistung von etwa 1.950 MWh/a wodurch sich der Primärenergieverbrauch entsprechend senkt. Die jährliche Brennstoffeinsparung kann bei etwa 200 Tonnen Heizöl (Heizöladäquat) oder einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes um etwa 500 Tonnen pro Jahr veranschlagt werden. Aufgrund der relativ geringen baulichen Maßnahmen ist bei den hier gezeigten Abmessungen auf der Basis heutiger Energiepreise für die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einer Amortisationszeit von nur 10 bis 11 Jahren zu rechnen.

Claims (34)

  1. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie, dadurch gekennzeichnet, dass gefrorenes Wasser gesammelt, verdichtet und in ein Lager (10, 15, 16, 17, 18) transportiert wird, in dem es gelagert und bei Bedarf zum gezielten Abschmelzen mittels flüssigem Abschmelzwasser (25) getränkt wird, wobei die beim Aggregatwechsel frei gesetzte Abschmelzenergie zur Kühlung genutzt wird, indem das dabei anfallende mit dem Abschmelzwasser (25) vermischte Schmelzwasser als Auffangwasser (13) aufgefangen wird und nachfolgend zumindest ein Teil des Auffangwassers als Kühlwasser (45) einem Kühlwasserkreislauf eines Kühlsystems (5) zugeführt wird.
  2. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren zur Kühlung von Gebäuden (2) und/oder Vorrichtungen (3) mit dicht angrenzenden, großen und von Schnee und Eis zu räumenden Verkehrsflächen verwendet wird, in dem für das gefrorene Wasser im Wesentlichen die beim Räumen der Verkehrsflächen anfallenden Schnee- und/oder Eismengen verwendet werden und das Kühlwasser (45) dem Kühlwasserkreislauf des Gebäudes (2) und/oder der Vorrichtung (3) zugeführt wird.
  3. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren zur Kühlung von Gebäuden (2) und/oder Vorrichtungen (3) eines Flughafens, insbesondere von Klimaanlagen, Gepäckförderanlagen und/oder Gepäcksortieranlagen, verwendet wird, wobei für das gefrorene Wasser im Wesentlichen die beim Räumen der Verkehrsflächen, insbesondere der Start- und Landebahnen, Runways und/oder Rollfelder, des Flughafens anfallende Schnee- und/oder Eismengen verwendet werden.
  4. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil des Auffangwassers (13) als Abschmelzwasser (25) verwendet wird.
  5. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) zunächst vom Abschmelzwasserkreislauf getrennt und mit Rücklaufwasser (46) des Kühlkreislaufes vermischt wird, bevor er im Kühlwasserkreislauf verwendet wird.
  6. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auffangwasser (13) in einem Auffangtank (12) gesammelt und für seine weitere Verwendung zwischengelagert wird.
  7. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) vom Auffangtank (12) in wenigstens einen Kühlwassertank (32) geleitet wird.
  8. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) nach Nutzung in einem ersten Kühlwasserkreislauf wenigstens einem zweiten Kühlwasserkreislauf zugeführt wird.
  9. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) durch kaskadenartig in Reihe geschaltete Kühlwassertanks (32) verschiedener Kühlwasserkreisläufe durchgeleitet wird.
  10. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) von einer Temperatur von etwa 0°C bis zu einer Temperatur von etwa 21°C im letzten Kühlwasserdurchlauf zur Kühlung genutzt wird.
  11. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das gefrorene Wasser in wenigstens zwei Schritten verdichtet wird, wobei die erste Verdichtung während des Sammelns des gefrorenen Wassers erfolgt und die zweite Verdichtung vor dem Transport zum Lager durchgeführt wird.
  12. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das die eingelagerte Menge an gefrorenem Wasser je nach Bedarf in einzelnen Schritten abgeschmolzen wird.
  13. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) zumindest nach seiner Nutzung als Kühlwasser (45) gereinigt wird.
  14. Verfahren zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest der als Kühlwasser (45) verwendete Teil des Auffangwassers (13) nach seiner Nutzung als Kühlwasser (45) in ein Abwassersystem abgeleitet wird.
  15. Vorrichtung (1) zur Gewinnung von Kühlenergie nach einem Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine Kammer (10, 15, 16, 17, 18) zur Einlagerung von gefrorenem Wasser aufweist, in der eine Abschmelzvorrichtung (11) zum gezielten Abschmelzen durch Tränken des eingelagerten, gefroren Wassers mit flüssigem Abschmelzwasser (25) vorgesehen ist, dass die Kammer (10, 15, 16, 17, 18) einen Kammerboden (27) zum Auffangen des Schmelzwassers und des Abschmelzwassers aufweist, wobei im Kammerboden (27) ein Ablauf (28) zur Ableitung des Auffangwassers (13) in einen Auffangtank (12) vorgesehen ist, der in einen Kühlwasserkreislauf eines Kühlsystems (5) so eingebunden ist, dass zumindest ein Teil des Auffangwassers (13) als Kühlwasser (45) im Kühlsystem (5) verwendet werden kann.
  16. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kammern (15, 16, 17, 18) zum Einlagern und Auftauen von gefrorenem Wasser nebeneinander angeordnet und insbesondere benachbarte Abschnitte eines tunnelartigen Bauwerkes (10) sind.
  17. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass an den Stirnseiten jeder Kammer (15, 16, 17, 18) jeweils ein Verschlussmittel (20, 21, 22, 23, 24), insbesondere ein Rolltor, angeordnet ist.
  18. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor der äußersten Kammer (18) eine Einlasskammer (19) zum Einbringen des gefrorenen Wassers in die Vorrichtung (1) angeordnet ist, die vorzugsweise nach oben offen ist.
  19. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Presse zur Beförderung und/oder Komprimierung des gefrorenen Wassers aufweist.
  20. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangtank (12) seitlich an eine Kammer (15) angrenzend und/oder unterhalb einer Kammer (15) angeordnet ist.
  21. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Auffangtank (12) eine Ansaugvorrichtung einer Pumpe (36) der Abschmelzvorrichtung (11) vorgesehen ist.
  22. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kühlwassertank (32) vorgesehen ist, der mit dem Kühlwasserkreislauf des Kühlsystems (5) und mit dem Auffangtank (12) so verbunden ist, dass ein Teil des Auf fangwassers (13) aus dem Auffangtank (12) in den Kühlwassertank (32) und von dort in das Kühlsystem (5) fließen kann.
  23. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlwassertank (32) mit dem Auffangtank (12) so verbunden ist, dass ein Teil des Kühlwassers (45) vom Kühlwassertank (32) in den Auffangtank (12) fließen kann.
  24. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Kühlwassertank (32) eine Ansaugvorrichtung einer Pumpe (7, 8) des Kühlwasserkreislaufs (5) und/oder ein Auslass für Rücklaufwasser (46) des Kühlwasserkreislaufs vorgesehen ist.
  25. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dass der Auslass für das Rücklaufwasser (46) oberhalb der Ansaugvorrichtung für den Kühlwasserkreislauf angeordnet ist, wobei vorzugsweise unter dem Auslass eine Prallplatte (43) vorgesehen ist.
  26. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Kühlwassertanks (32) vorgesehen sind, die jeweils mit einem eigenen Kühlwasserkreislauf verbunden sind.
  27. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlwassertanks (32) kaskadenartig, nacheinander durchfließbar angeordnet sind.
  28. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Auffangtank (12) und der wenigstens eine Kühlwassertank (32) als gemeinsames mit wenigstens einer Unterteilungswand (31) unterteiltes Grubenbauwerk (30) ausgebildet ist.
  29. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein wesentlicher Teil der Vorrichtung (1), vorzugsweise die wenigstens eine Kammer ((10, 15, 16, 17, 18) und der wenigstens eine Tank (12, 32) aus Stahlbeton bestehen.
  30. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Unterteilungswand (31) eine Höhe aufweist, die geringer ist als Höhe der Seitenwände (33) des Grubenbauwerks (30).
  31. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Unterteilungswand (31) eine Öffnung (34) an ihrer Unterseite aufweist, durch die Auffangwasser (13) vom Auffangtank (12) in den Kühlwassertank (32) fließen kann.
  32. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschmelzvorrichtung (11) wenigstens eine Düse, vorzugsweise einen Düsenstock, zum Versprühen von Abschmelzwasser (25) aufweist.
  33. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein wesentlicher Teil der Vorrichtung (1), vorzugsweise wenigstens eine Kammer (10, 15, 16, 17, 18) und der Auffangtank (12) im Erdreich angeordnet ist.
  34. Vorrichtung zur Gewinnung von Kühlenergie gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach Abschmelzung des gefrorenen Wassers der im Erdreich angeordnete Teil der Vorrichtung als Ansaugkammer zum Ansaugen von Luft (L) zur Vorkühlung der Kühlluft für Kühlsysteme, insbesondere für Gepäckförderanlagen (3), genutzt wird.
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