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Die
Erfindung betrifft ein Federbeinstützlager nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
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Ein
Federbeinstützlager zur Schwingungen isolierenden Lagerung
des oberen Endes eines Federbeins in einem Kraftfahrzeug geht aus
der
DE 10 2004
051 112 B3 hervor. Diese bekannte Ausführung weist
ein Gehäuse auf, das den Einbau des Federbeinstützlagers
in ein Kraftfahrzeug ermöglicht. Zur Verbindung des oberen
Endes des Federbeins mit dem Federbeinstützlager dient
ein Innenteil. Das Innenteil ist seinerseits in einer durch wenigstens
einen Elastomerkörper gebildeten Arbeitsfeder aufgenommen.
Der Elastomerkörper zur Schwingungen dämpfenden
Aufnahme des Innenteils weist eine konstante Kraft-Weg-Charakteristik
beziehungsweise Moment-Winkel-Charakteristik auf, die sich aus dem verwendeten
Werkstoff ergibt. Diese Charakteristiken des Elastomerkörpers
werden aufwendig in Fahrversuchen ermittelt. Dabei muss das Fahrzeug die
gestellten Anforderungen hinsichtlich Fahrkomfort und Fahrsicherheit
gleichermaßen erfüllen. Der Lagerung des oberen
Endes eines Federbeins in einem Kraftfahrzeug kommt eine entscheidende
Bedeutung für die gesamte Radaufhängung eines
Kraftfahrzeugs zu. Nachteilig bei den bisher bekannten Ausführungen
ist, dass eine Änderung der Dämpfung nur durch
den Austausch des gesamten Federbeinstützlagers möglich
ist. Eine wünschenswerte flexible Anpassung an das spezifische
Fahrverhalten des Fahrzeugführers oder an wechselnde Fahrbahnverhältnisse
ist auf diese Weise nicht realisierbar.
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Aus
der
DE 10 2004
032 470 A1 ist ferner eine Lagerung des oberen Endes eines
Federbeins mittels eines an jedem Fahrzeugrad vorhandenen Federbeinstützlagers
bekannt, bei der ein Elektromagnet zur Einstellung des Höhenniveaus
des Fahrzeugrades zum Einsatz kommt. Dabei ist das Innenteil des
Federbeinstützlagers als bewegbarer Anker zwischen zwei
den Anker umgebenden Spulen gelagert. Mittels dieser Lösung
kann das Kraftfahrzeug insgesamt abgesenkt oder angehoben werden.
Eine Änderung der Lagercharakteristik beziehungsweise der Dämpfungseigenschaften
des Federbeinstützlagers ist damit jedoch nicht möglich.
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Darüber
hinaus ist aus der
DE
101 53 007 A1 eine Ausführung für ein
Federbeinstützlager bekannt, das zur Lagerung des oberen
Endes eines Federbeines ein Innenteil aufweist. Dieses Innenteil
ist in einen elastomeren Lagerkörper eingebettet. Der Elastomerkörper
ist mit dem Innenteil in einem hydraulisch verstellbaren Kolben
aufgenommen. Der Kolben kann bezogen auf die Lagermittenachse in
axialer Richtung zwischen einer oberen und einer unteren Position
verschoben werden. Mit dieser Lösung ist ebenfalls eine
Anhebung oder Absenkung des Kraftfahrzeugs möglich. Änderungen
der Lagerungseigenschaften sind auch mit einer derartigen Variante nicht
umsetzbar.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Federbeinstützlager
zur Lagerung des oberen Endes eines Federbeins in einem Kraftfahrzeug
zu schaffen, bei dem die Steifigkeit und die Dämpfungseigenschaften
variiert werden können.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabenstellung für ein
Federbeinstützlager nach dem Oberbegriff mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den sich anschließenden Unteransprüchen
wiedergegeben.
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Ein
Federbeinstützlager zur Lagerung des oberen Endes eines
Federbeins in einem Kraftfahrzeug mit einem Innenteil zur Befestigung
des Federbeinstützlagers am oberen Ende des Federbeins,
einer durch wenigstens einen Elastomerkörper gebildeten
Arbeitsfeder zur Schwingungen dämpfenden Aufnahme des Innenteiles
und einem Gehäuse zur Verbindung des Federbeinstützlagers
mit dem Kraftfahrzeug wurde erfindungsgemäß dahingehend weitergebildet,
dass das Gehäuse wenigstens einen Hubraum mit mindestens
einem durch Beaufschlagung mit einer Kraft verstellbar in dem Hubraum
gelagerten Kolben zur Beeinflussung der Federsteifigkeit der Arbeitsfeder
aufweist.
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Der
in dem erfindungsgemäßen Federbeinstützlager
zum Einsatz kommende Kolben beeinflusst infolge der auf diesen einwirkenden
Kraft die Steifigkeit des Elastomerkörpers. Je nach dem
auf den Elastomerkörper ausgeübten Druck können
somit dessen Dämpfungseigenschaften verändert
werden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung wird ein Federbeinstützlager
zur Verfügung gestellt, das nicht nur eine manuelle Verstellbarkeit
der Steifigkeit des Elastomerkörpers gestattet, sondern
auch eine automatische Einstellung unter Berücksichtigung
der sich während der Fahrt ändernden Fahrbahnverhältnisse ermöglicht.
Das Federbeinstützlager nach der Erfindung ist somit sehr
flexibel an unterschiedliche Fahrsituationen anpassbar. So kann
der Fahrer beispielsweise zwischen verschiedenen Dämpfungseigenschaften
der Federbeinstützlager seines Kraftfahrzeugs wählen.
Nur beispielhaft seien an dieser Stelle Einstellungen genannt, wie: „Komfort", „Standard" oder „Sport".
Darüber hinaus bietet das Federbeinstützlager
nach der hier vorgestellten Lösung einen weiteren, sehr
wesentlichen Vorteil gegenüber bekannten Ausführungen
mit einem nicht in seiner Steifigkeit veränderbaren Elastomerkörper.
Im Laufe der Lebensdauer eines Kraftfahrzeuges stellen sich bei einem
Federbeinstützlager durch Umwelteinflüsse oder
infolge der Alterung des Materials Änderungen in den Dämpfungseigenschaften
des Elastomerkörpers ein. Bisher konnte diesem Problem
lediglich durch den arbeits- und kostenintensiven Austausch des
kompletten Federbeinstützlagers begegnet werden. Mit der
erfindungsgemäßen Lösung ist es nunmehr
problemlos möglich, eine Änderung der elastischen
Eigenschaften des Federbeinstützlagers herbeizuführen,
die diesen natürlichen Alterungsprozess kompensiert. Ein
Austausch des Federbeinstützlagers muss folglich nicht
mehr erfolgen.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass zumindest
ein Teil der Oberfläche der Arbeitsfeder an einer korrespondierenden
Kontaktfläche des Kolbens zur Anlage gebracht ist. Durch
den Kontakt zwischen Kolben und Arbeitsfeder wird die auf den Kolben
einwirkende Kraft unmittelbar an die Arbeitsfeder weitergegeben. Der
Kontakt zwischen der Kontaktfläche des Kolbens und der
Arbeitsfeder ermöglicht somit eine sehr flexible Änderung
der Parameter der elastomeren Arbeitsfeder, wodurch eine unmittelbare,
zeitnahe Änderung der Eigenschaften des Federbeinstützlagers erreichbar
ist.
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Die
Arbeitsfeder kann allgemein betrachtet sowohl einstückig,
als auch mehrteilig ausgeführt werden. Neben der Möglichkeit,
die Arbeitsfeder aus einem einstückigen Elastomerkörper
herzustellen, besteht eine Lösung darin, dass die Arbeitsfeder
aus einer inneren, das Innenteil aufnehmenden Gummifeder und mindestens
einer äußeren Gummifeder besteht. Ein Vorteil
der mehrteiligen Ausführung der Arbeitsfeder ist beispielsweise
darin zu sehen, dass die einzelnen Elemente der Arbeitsfeder unterschiedliche
Shore-Härten und damit verschiedene Elastizitätswerte
aufweisen können. Dies hat zur Folge, dass die Einstellung
der Dämpfung des Federbeinstützlagers optimiert
werden kann. Darüber hinaus sind mehrteilige Arbeitsfedern
auch deshalb von Vorteil, weil sich je nach konstruktiver Ausführung
des Federbeinstützlagers eine Montageerleichterung ergibt.
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Um
die Federsteifigkeiten einer mehrteiligen Arbeitsfeder möglichst
genau einstellen zu können, ist es hilfreich, wenn zwischen
der inneren und der äußeren Gummifeder eine Feder-Reihenschaltung gegeben
ist. Die Bestimmung der Eigenschaften des Federbeinstützlagers
mit derartig angeordneten Einzelelementen der Arbeitsfeder ist auf
diese Weise erheblich vereinfacht.
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Neben
der Möglichkeit, die einzelnen Elemente der Arbeitsfeder
mit Versteifungselementen auszustatten, die beispielsweise in den
jeweiligen Elastomerkörper integriert, also eingebettet
sein können, geht ein weiterführender Gedanke
der Erfindung dahin, dass zwischen der inneren und der äußeren Gummifeder
der Arbeitsfeder ein Stützblech angeordnet ist. Dieses
Stützblech dient einerseits einer Trennung zwischen den
einzelnen Elementen der Arbeitsfeder und stellt andererseits eine
gemeinsame Anlagefläche dar.
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Das
Stützblech kann als ein einteiliges Bauteil ausgeführt
werden oder entsprechend einer Ausführungsvariante der
Erfindung aus mehreren form- oder kraftschlüssig miteinander verbundenen
Einzelteilen zusammengesetzt sein. Aus der mehrteiligen Ausführung
des Stützbleches ergibt sich neben konstruktiven Vorteilen
auch die Möglichkeit, ein Baukastensystem zu schaffen.
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Bei
der Fertigung des erfindungsgemäßen Federbeinstützlagers
wird auf den Elastomerkörper der Arbeitsfeder eine vordefinierte
Vorspannung aufgebracht. Dies hat den Vorteil, dass die Elastizitätswerte
und damit die dämpfenden Eigenschaften des Federbeinstützlagers
exakt angegeben werden können und für den jeweiligen
Fahrzeugtyp anpassbar sind. Im eingebauten Zustand wird durch den
Kolben eine Erhöhung oder Verringerung des Druckes auf den
Elastomerkörper der Arbeitsfeder erzeugt und somit das
Federbeinstützlager in seinen Dämpfungseigenschaften
insgesamt verändert.
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Eine
besonders einfache Ausführungsvariante der Montage des
Federbeinstützlagers besteht darin, dass Spannschrauben
verwendet werden, die zur Verbindung der Einzelteile des Gehäuses
dienen.
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Es
ist ferner sinnvoll, wenn der Hub des Kolbens begrenzt ist. Zur
Umsetzung einer derartigen Hubbegrenzung werden durch die Erfindung
unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung
gestellt.
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So
geht eine erste Ausführung der Verstellbarkeit des Kolbens
dahin, dass der Kolben einen Flansch aufweist, der zwischen einer
den zulässigen Hub definierenden ersten und einer zweiten
Anlageschulter hin und her bewegbar ist.
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Eine
andere Variante besteht darin, dass in dem Gehäuse zumindest
ein den Hub des Kolbens begrenzender Anschlag vorhanden ist.
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Die
auf den Kolben einwirkende Kraft kann auf unterschiedliche Weise
bereitgestellt werden. Erfindungsgemäß ist vorrangig
daran gedacht, dass es sich um eine außerhalb des Federbeinstützlagers vorhandene
Energiequelle handelt. Aus diesem Grund sieht eine Weiterbildung
der Erfindung vor, dass das Gehäuse topf- oder ringförmig
mit in seiner Mantelfläche vorhandenen Anschlüssen
zur Bereitstellung der zur Verstellung des Kolbens erforderlichen
Kraft ausgeführt ist. Über diese Anschlüsse kann
somit beispielsweise die Zuführung elektrischer Energie
zur Ansteuerung eines Elektromagneten des Federbeinstützlagers
ermöglicht oder es können zum Beispiel Hydraulikflüssigkeit
oder Druckluft führende Leitungen an das Federbeinstützlager
angeschlossen werden.
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Neben
einer einteiligen Ausführungsvariante des Kolbens kann
dieser auch mehrteilig sein. Ferner geht ein Vorschlag dahin, dass
das Federbeinstützlager zwei entlang der Lagermittenachse
einander axial gegenüberliegend angeordnete Kolben aufweist, in
deren gemeinsam gebildeten Hohlraum die Arbeitsfeder eingesetzt
ist. Die Verwendung mehrerer Kolben weist die Vorteile auf, das
die im Hohlraum aufgenommene Arbeitsfeder in ihrer Lage fixiert
ist und dass die Fläche des einzelnen Kolbens reduziert werden
kann. Damit lassen sich die Abmaße, das heißt,
der für das Federbeinstützlager erforderliche Bauraum,
entscheidend reduzieren. Ein weiterer Vorteil der Verwendung mehrerer
Kolben beziehungsweise eines mehrteiligen Kolbens ist auch darin
zu sehen, dass die Kraft, die auf die Arbeitsfeder einwirkt, von
mehreren Seiten einwirkt und sehr gleichmäßig
eingestellt werden kann.
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Ein
weiterer Beitrag zur Umsetzung einer Reduzierung der Baugröße
des Federbeinstützlagers besteht auch darin, dass zwei
entlang der Lagermittenachse einander axial gegenüberliegend
angeordnete Kolben vorgesehen werden, die ineinander geschoben werden
können.
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Wie
zuvor bereits erwähnt wurde, wird für die Umsetzung
der erfindungsgemäßen Lösung bevorzugt
eine externe Energiequelle verwendet. Hierzu weist das Federbeinstützlager
Anschlüsse in der ebenfalls bereits beschriebenen Weise
auf. Als externe Energiequellen, die eine zur Verstellung des Kolbens
erforderliche Kraft bereitstellen, können beispielsweise
Hydrauliksysteme, Pneumatiksysteme oder Elektromagneten verwendet
werden. Der Elektromagnet selbst wird vorzugsweise innerhalb des
Federbeinstützlagers vorgesehen werden, sodass die Anschlüsse
zur Zuführung der erforderlichen elektrischen Energie dienen.
Bei den Hydrauliksystemen oder Pneumatiksystemen ist ein weiterer
Vorteil darin zu sehen, wenn die bereits im Kraftfahrzeug vorhandenen
Systeme für die Steuerung des erfindungsgemäßen
Federbeinstützlagers zum Einsatz kommen.
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Als
besonders vorteilhaft im Sinne der Erfindung ist auch ein Vorschlag
anzusehen, der darin besteht, dass von Sensorsystemen des Kraftfahrzeuges
stammende Messwerte zur Ansteuerung des Federbeinstützlagers
genutzt werden. So ist es beispielsweise möglich, das Signal
eines Sensors, der beim Durchqueren einer Kurve einseitig eine Neigung
des Kraftfahrzeuges sensiert hat, dazu zu nutzen, die Kennung der
betroffenen Federbeinstützlager auf eine härtere
Abstimmung hin auszurichten, um damit die Straßenlage des
Kraftfahrzeuges zu verbessern und erforderlichenfalls zu stabilisieren. Ähnliche
Lösungen lassen sich für beliebige Fahrsituationen
wie Bremsen, Wanken oder andere umsetzen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen
näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele
stellen keine Einschränkung auf die dargestellten Varianten
dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung des Prinzips der
Erfindung. Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit denselben
Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße
Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den
Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei
denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet
wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer
erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden
sind.
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Es
zeigen:
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1:
einen Schnitt durch eine erste Ausführungsvariante eines
erfindungsgemäßen Federbeinstützlagers
und
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2:
eine weitere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen
Federbeinstützlagers im Schnitt.
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In
der Darstellung der 1 ist eine erfindungsgemäße
erste Ausführungsvariante eines Federbeinstützlagers
in einem Schnitt entlang der Lagermittenachse 30 dargestellt.
Das insgesamt mit 2 bezeichnete Federbeinstützlager
verfügt über ein Innenteil 1, das aus
einem metallischen Werkstoff oder aus Kunststoff hergestellt ist.
Das Innenteil 1 weist zentral eine nicht näher
bezeichnete Durchgangsbohrung auf, durch die das obere Ende eines
Federbeins des Kraftfahrzeugs hindurchgeführt und mit dem
Innenteil 1 verbunden werden kann. Das Innenteil 1 ist
in einer Arbeitsfeder 3, die aus einem Elastomerkörper
besteht, schwingungsdämpfend gelagert. Die einteilige und
einen Ringkörper aus einem Elastomer darstellende Arbeitsfeder 3 ist
in einem Hohlraum 31 zweier entlang der axialen Lagermittenachse 30 einander
gegenüberliegend angeordneter Kolben 6, 7 aufgenommen.
Dabei liegt die Arbeitsfeder 3 mit ihrer Außenmantelfläche
jeweils an Kontaktflächen 8 und 9 der
Kolben 6 und 7 an. Die Baueinheit, bestehend aus
den Kolben 6, 7 der Arbeitsfeder 3 und
dem Innenteil 1 ist in ein Gehäuse 4 eingesetzt. Das
Gehäuse 4 bildet einen Hubraum 5, innerhalb dessen
die Kolben 6 und 7 bewegbar sind. Dabei gleiten
die Außenmantelflächen der Kolben 6 und 7 an
der Innenmantelfläche des Gehäuses 4 entlang. Zur
Abdichtung und Verbesserung der Führung der Kolben 6 und 7 innerhalb
des Hubraumes 5 des Gehäuses 4 sind in
dem dargestellten Federbeinstützlager 2 mehrere
Dichtungsringe 32 vorgesehen. Die Dichtungsringe dienen
somit einerseits einer Abdichtung der relativ zueinander bewegbaren
Bauteile und andererseits verbessern sie deren Gleiteigenschaften.
Im linken Bildteil der 1 ist etwa mittig an dem Federbeinstützlager 2 ein
Anschlag 25 vorhanden, der eine Hubbegrenzung der Kolben 6 und 7 darstellt. In
der Außenmantelfläche des Gehäuses 4,
welches im dargestellten Beispiel der 1 als ein
insgesamt topfförmiges Gehäuse ausgeführt
wurde, sind ferner mehrere Anschlüsse 26 und 28 zur
Zuführung einer Hydraulikflüssigkeit vorhanden.
Die Hydraulikflüssigkeit, die über die Anschlüsse 26 und 28 des
Gehäuses 4 in den Innenraum des Federbeinstützlagers 2 eingebracht
werden kann, dient der Beaufschlagung der Kolben 6 und 7 mit
der für ihre Verstellung erforderlichen Kraft. Da die Kolben 6 und 7 mit
ihren Kontaktflächen 8 und 9 unmittelbar
an der Arbeitsfeder 3 anliegen, wird durch eine Bewegung
der Kolben aufeinander zu eine stärkere Spannung auf die
Arbeitsfeder 3 aufgebracht, so dass diese in ihren elastischen
Eigenschaften beeinflusst werden kann. Die Bewegung der Kolben 6 und 7 aufeinander
zu führt folglich zu einer Verhärtung der Arbeitsfeder 3.
Werden die Kolben 6 und 7 hingegen in Richtung
der Lagermittenachse 30 voneinander weg bewegt, kann sich
die Arbeitsfeder 3 in ihrem Volumen vergrößern und
damit in Richtung einer weicheren Kennung des Federbeinstützlagers
eingestellt werden. Zur Führung der Hydraulikflüssigkeit
innerhalb des Federbeinstützlagers 2 sind in der 1 andeutungsweise Kanäle 34, 35 dargestellt.
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Eine
andere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen
Federbeinstützlagers zur Lagerung des oberen Endes eines
Federbeins in einem Kraftfahrzeug geht aus der Schnittdarstellung
entlang der Lagermittenachse 30 in 2 hervor.
Auch dieses Federbeinstützlager 2 weist ein Innenteil 1 auf.
Das Innenteil 1 ist innerhalb einer insgesamt mit 3 bezeichneten
Arbeitsfeder schwingungsdämpfend gelagert. Es verfügt
auch bei dem in 2 gezeigten Beispiel über
eine nicht näher bezeichnete, zentrale Durchgangsbohrung,
die zur Festlegung des oberen Endes des Federbeines dient. Eine
Besonderheit des Federbeinstützlagers 2 nach der 2 besteht
nun darin, dass die Arbeitsfeder 3 aus drei einzelnen Elastomerkörpern
zusammengesetzt ist. So weist die Arbeitsfeder 3 eine innere
Gummifeder 10 auf, die das Innenteil 1 unmittelbar
aufnimmt. Ferner verfügt die Arbeitsfeder 3 über
zwei äußere Gummifedern 11 und 12,
wobei zwischen den einzelnen Gummifedern 10, 11 und 12 eine
Reihenschaltung gegeben ist. Zwischen der inneren Gummifeder 10 und
den äußeren Gummifedern 11 und 12 ist
ein zweiteilig ausgeführtes Stützblech 13, 14 angeordnet.
Das aus dem oberen und dem unteren Stützblech 13 beziehungsweise 14 mittels
einer formschlüssigen Verbindung zusammengesetzte Stützblech
weist hierbei eine Käfigkontur auf. In dem Gehäuse 4 des
Federbeinstützlagers 2 ist ein Hubraum 5 ausgebildet.
Innerhalb des Hubraumes 5 sind zwei entlang der Lagermittenachse 30 einander
gegenüberliegend angeordnete Kolben 6 und 7 in
Richtung der Lagermittenachse 30 bewegbar gelagert. Zur
Verbesserung der Gleiteigenschaften der Kolben 6 und 7 sowie
zur Abdichtung derselben gegenüber der Umgebung sind innerhalb des
Gehäuses 4 mehrere Dichtungsringe 32 vorhanden.
Diese Dichtungsringe 32 sind als in korrespondierende Nuten
eingesetzte Rundringe ausgeführt und bestehen aus einem
Elastomerwerkstoff, vorliegend aus Gummi. Im vorliegenden Fall liegt
die äußere Gummifeder 11 mit ihrer Außenmantelfläche
an einer korrespondierenden Kontaktfläche 8 des
Kolbens 6 und die äußere Gummifeder 12 mit
ihrer Außenmantelfläche an einer korrespondierenden
Kontaktfläche 9 des Kolbens 7 an. Durch
eine Bewegung der Kolben 6 und 7 aufeinander zu
wird die Vorspannung innerhalb der Arbeitsfeder 3 verstärkt.
Dadurch verhärtet sich die Lagerkennung des Federbeinstützlagers,
so dass dieses sich in seinen Eigenschaften verändert.
Eine entgegen gesetzte Bewegung der Kolben 6 und 7 führt
zu einer Entspannung der Arbeitsfeder 3, so dass diese
weichere Eigenschaften und damit eine veränderte Kennung
des Federbeinstützlagers aufweist. Über in der
Außenmantelfläche des Gehäuses 4 vorhandene
Anschlüsse 26, 27, 28 und 29 erfolgt
eine Zu- und Abführung der für die Beaufschlagung
der Kolben 6 und 7 mit einer Kraft erforderlichen
Hydraulikflüssigkeit. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
eines Federbeinstützlagers 2 in 2 ist
das Gehäuse 4 aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt.
Zum Abschluss der Ober- und der Unterseite des Gehäuses 4 kommen
jeweils Deckel 36, 37 zum Einsatz. Diese sind
mittels mehrerer Spannschrauben 15, 16, 17 und 18 dichtend
mit dem Gehäuse 4 verbunden. Zur Verbesserung
der Abdichtung der inneren Bauteile des Federbeinstützlagers
gegenüber der Umgebung sind zwischen den Deckeln 36, 37 und
den inneren Bauteilen Flachdichtungen 33 vorgesehen. Diese
Flachdichtungen 33 werden während der Montage
des Federbeinstützlagers durch die Spannschrauben 15–18 in
ihrem Querschnitt verändert und bewirken dadurch infolge ihrer
elastischen Eigenschaften eine Abdichtung. Zur Begrenzung des maximal
zulässigen Hubes der Kolben 6 und 7 innerhalb
des Hubraumes 5 des Gehäuses 4 weisen
die Kolben 6 und 7 an ihrem äußeren Umfang
jeweils einen Flansch 19 beziehungsweise 20 auf.
In dem Gehäuse 4 ist jeweils eine zu den Flanschen 19, 20 korrespondierende
Anschlagschulter 21, 22, 23, 24 vorhanden.
So kann sich beispielsweise der Flansch 19 des Kolbens 6 zwischen
den korrespondierenden Anschlagschultern 21 und 22 in axialer
Richtung entlang der Lagermittenachse 30 bewegen. Eine
darüber hinausgehende Bewegung des Kolbens 6 ist
bei dieser Ausführungsvariante nicht vorgesehen. Analog
wird der Hub des Kolbens 7 durch die Anschlagschultern 23 und 24 beschränkt, zwischen
denen der Flansch 20 des Kolbens 7 hin und her
bewegbar ist. Mit dieser Ausführung ist durch die Bewegung
der Kolben 6, 7 durch die Zu- und Abführung
der Hydraulikflüssigkeit über die Anschlüsse 26, 27, 28 und 29 im
Unterschied zu der Ausführungsvariante in 1 eine
aktive Druckbeaufschlagung und eine aktive Druckentlastung der Arbeitsfeder 3 im
Sinne einer Regelung möglich.
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- 1
- Innenteil
- 2
- Federbeinstützlager
- 3
- Arbeitsfeder
- 4
- Gehäuse
- 5
- Hubraum
- 6
- Kolben
- 7
- Kolben
- 8
- Kontaktfläche
- 9
- Kontaktfläche
- 10
- Innere
Gummifeder
- 11
- Äußere
Gummifeder
- 12
- Äußere
Gummifeder
- 13
- Stützblech
- 14
- Stützblech
- 15
- Spannschraube
- 16
- Spannschraube
- 17
- Spannschraube
- 18
- Spannschraube
- 19
- Flansch
- 20
- Flansch
- 21
- Anlageschulter
- 22
- Anlageschulter
- 23
- Anlageschulter
- 24
- Anlageschulter
- 25
- Anschlag
- 26
- Anschluss
- 27
- Anschluss
- 28
- Anschluss
- 29
- Anschluss
- 30
- Lagermittenachse
- 31
- Hohlraum
- 32
- Dichtungsring
- 33
- Flachdichtung
- 34
- Kanal
- 35
- Kanal
- 36
- Deckel
- 37
- Deckel
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004051112
B3 [0002]
- - DE 102004032470 A1 [0003]
- - DE 10153007 A1 [0004]