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DE102007026459A1 - Schwenkanschlusseinheit und Reihenklemme mit einer solchen Schwenkanschlusseinheit - Google Patents

Schwenkanschlusseinheit und Reihenklemme mit einer solchen Schwenkanschlusseinheit Download PDF

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DE102007026459A1
DE102007026459A1 DE102007026459A DE102007026459A DE102007026459A1 DE 102007026459 A1 DE102007026459 A1 DE 102007026459A1 DE 102007026459 A DE102007026459 A DE 102007026459A DE 102007026459 A DE102007026459 A DE 102007026459A DE 102007026459 A1 DE102007026459 A1 DE 102007026459A1
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Henning Meier
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    • HELECTRICITY
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    • H01H85/00Protective devices in which the current flows through a part of fusible material and this current is interrupted by displacement of the fusible material when this current becomes excessive
    • H01H85/54Protective devices wherein the fuse is carried, held, or retained by an intermediate or auxiliary part removable from the base, or used as sectionalisers
    • H01H85/545Protective devices wherein the fuse is carried, held, or retained by an intermediate or auxiliary part removable from the base, or used as sectionalisers with pivoting fuse carrier

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Abstract

Eine Schwenkanschlussseinheit (8) für Reihenklemmen (1) mit Anschlusssteckern (7a, 7b), die zur Verrastung in korrespondierende Anschlussbuchsen einer Reihenklemme (1) vorgesehen sind, mit mindestens einem mit den Anschlusssteckern (7a, 7b) elektrisch leitend verbundenen Bauelement (10) und mit einem Scharnierelement (12) zur Verbindung mit der Reint (12) hat einen zum Verrasten mit einer Beschriftungselementaufnahme (13) der Reihenklemme (1) angepassten Rasteinsatz (15).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schwenkanschlusseinheit für Reihenklemmen mit Anschlusssteckern, die zur Verrastung in korrespondierende Anschlussbuchsen in eine Reihenklemme vorgesehen sind, mit mindestens einem mit den Anschlusssteckern elektrisch leitend verbundenem Bauelement und mit einem Scharnierelement zur Verbindung mit der Reihenklemme.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Reihenklemme mit einer solchen Schwenkanschlusseinheit, wobei die Reihenklemme eine Beschriftungselementaufnahme mit zwei gegenüberliegend voneinander angeordneten Laschen und Rastnasen an den freien Enden der Laschen hat.
  • Sicherungsklemmen für Reihenklemmen sind an sich hinreichend bekannt und vorgesehen, in Anschlussbuchsen einer Reihenklemme eingesteckt zu werden, um eine Überstromsicherung für einen durch die mit der Reihenklemme verbundenen Leiter fließenden Strom bereit zu stellen.
  • DE 10 2004 017 179 B4 offenbart einen Sicherungsträger für eine Reihenklemme mit einem Gehäuse, einer Aufnahmeeinrichtung zum Halten eines Sicherungseinsatzes, einem Leuchtmittel zum Anzeigen eines Zustands des Sicherungseinsatzes und einer Kontakteinrichtung zum elektrischen Verbinden der Kontakte des Sicherungseinsatzes mit denen des Leuchtmittels. Die Kontakte der Kontakteinrichtung berühren die Kontakte des Sicherungseinsatzes in dessen eingebautem Zustand federnd. Das Gehäuse ist mit der Aufnahmeeinrichtung zum Halten des Sicherungseinsatzes schwenkbar an einem Schieber gelagert, der zum Führen beim Einstecken in die Reihenklemme dient.
  • DE 202 20 570 U1 offenbart einen in die Anschlussbuchsen einer Reihenklemme einsteckbaren Sicherungsstecker. Das in die Reihenklemme einsteckbare Steckerteil ist mit einem Sicherungshalter schwenkbar verbunden, der zur Aufnahme wenigstens eines Sicherungseinsatzes vorgesehen ist. Dieser Sicherungsstecker kann damit als separates Zubehörteil für eine Vielzahl von Reihenklemmen vorgehalten werden.
  • Einen ebenfalls in einer Reihenklemme einsteckbaren Schutzstecker mit integrierter Sicherung für den Schutz vor Überspannungen offenbart DE 197 22 936 C7 .
  • DE 35 12 624 C1 offenbart eine elektrische Anschlussklemme mit einem Sicherungselement, das mit Hilfe von Kontaktbügeln in entsprechende Anschlusskontakte der Anschlussklemme einsteckbar ist.
  • Weiterhin sind Reihenklemmen bekannt, die eine Beschriftungsfeldaufnahme zum Einclipsen von Beschriftungselementen haben. Diese Beschriftungselemente können auch schwenkbar ausgestaltet sein.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Schwenkanschlusseinheit für Reihenklemmen zu schaffen, die für eine Vielzahl von Reihenklemmen flexibel einsetzbar und auf diese aufrastbar ist.
  • Die Aufgabe wird mit der Schwenkanschlusseinheit der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das Scharnierelement einen zum Verrasten mit einer Beschriftungselementaufnahme der Reihenklemmen angepassten Rasteinsatz hat.
  • Erfindungsgemäß wird die an sich zur Aufnahme von Beschriftungselemente vorgesehene Beschriftungselementaufnahme einer herkömmlichen Reihenklemme genutzt, um auf diese Beschriftungselementaufnahme die Schwenkanschlusseinheit aufzurasten und mit der Reihenklemme schwenkbar zu verbinden. Die Verbindung ist derart, dass die Anschlussstecker der Schwenkanschlusseinheit in korrespondierende Anschlussbuchsen einer Reihenklemme eingeführt werden, wenn die mit dem Scharnierelement auf der Reihenklemme aufgeclipste Schwenkanschlusseinheit in Richtung der Reihenklemme verschwenkt wird.
  • Die Nutzung der Beschriftungselementaufnahme zum Aufclipsen der Schwenkanschlusseinheit hat den Vorteil, dass an der Reihenklemme keine weiteren Befestigungsmittel mehr vorgesehen sein müssen. Beim Aufstecken einer Schwenkanschlusseinheit würde die Beschriftungselementaufnahme ohnehin durch die Schwenkanschlusseinheit verdeckt und damit funktionslos werden. Daher kann die Beschriftungselementaufnahme an die Schwenkanschlusseinheit verlagert werden, indem die Schwenkanschlusseinheit eine entsprechende Beschriftungselementaufnahme aufweist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform hat der Rasteinsatz im auf die Reihenklemme eingesetzten Zustand von der Reihenklemme weg weisende Flächen, die auf einer solchen Ebene vorgesehen sind, dass Rastnasen, die an gegenüberliegenden Laschen der Beschriftungselementaufnahme vorgesehen sind, auf den Flächen aufliegen und das Scharnierelement an der Reihenklemme festlegen. Das Festclipsen der Rastnasen an den Flächen des Rasteinsatzes gelingt durch die geringfügige Elastizität des üblicherweise verwendeten Isolierkunststoffmaterials.
  • Der Rasteinsatz des Scharnierelementes ist damit an die gegenüberliegend angeordneten Laschen angepasst, die mit ihren aufeinander zu weisenden Rastnasen eine durch die Rastnasen nach oben begrenzte Aufnahmemulde für Beschriftungs elemente bilden. Der Rasteinsatz ist von seiner Höhe durch die Lage der von der Reihenklemme weg weisenden Flächen an die Tiefe der Aufnahmemulde angepasst.
  • Der Rasteinsatz hat vorzugsweise eine Nase mit einem sich verbreiternden Abschnitt und ist zum Einsatz zum einen in einen an die Nase angepasste Vertiefung der Beschriftungselementaufnahme ausgestaltet. Die Nase wird mit Hilfe des sich verbreiternden Abschnitts durch Rastnasen der Beschriftungselementaufnahme verriegelt, die in der Vertiefung der Beschriftungselementaufnahme vorgesehen sind. Diese Rastnasen greifen vom freien Ende der Nase des Rasteinsatzes gesehen hinter den sich verbreiternden Abschnitt der Nase des Rasteinsatzes ein. Hierzu kann der sich verbreiternde Abschnitt beispielsweise im Querschnitt teilkreisförmig ausgestaltet sein und zur Aufnahme in eine entsprechende Aussparung unterhalb der Auflageebene für die in die Beschriftungselementaufnahme einclipsbaren Beschriftungselemente der Reihenklemme vorgesehen sein. Die an die teilkreisförmige Nase angepasste Vertiefung der Beschriftungselementaufnahme ist somit ebenfalls als oben offene Bohrung ausgestaltet, wobei die obere Öffnung der Aussparung zum Einführen der Nase eine geringere Breite als der Durchmesser der Aussparung hat. Hierdurch entsteht ein die Rastnasen der Beschriftungselementaufnahme bildender Überstand, der die teilkreisförmige Nase festlegt.
  • Der die Nase des Rasteinsatzes bildende teilkreisförmige Abschnitt des Scharnierelementes geht in einer bevorzugten Ausführungsform nach einer Verjüngung vom freien Ende gesehen in einen sich wieder verbreiternden Auflageabschnitt über. Dieser Auflageabschnitt ist vorgesehen, um auf eine Auflagefläche der Aufnahmemulde der Beschriftungselementaufnahme aufgesetzt zu werden. Der Auflageabschnitt hat eine Stufe zu einem sich wiederum verbreiternden, an den Laschen anliegenden Klemmabschnitt.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn in diesem Auflageabschnitt ein Hohlraum vorgesehen ist. Durch diesen Hohlraum wird eine Elastizität des Rasteinsatzes bewirkt, der ein Aufstecken des Scharnierelementes auf die Beschriftungselementaufnahme mit reduziertem Kraftaufwand ermöglicht und dennoch sicherstellt, dass das Scharnier element in der Beschriftungselementaufnahme im aufgesteckten Zustand fest verriegelt ist.
  • Das Scharnierelement hat vorzugsweise angrenzend an den Rasteinsatz einen Gelenkabschnitt mit Schwenkrastelementen zur Verrastung in korrespondierende Schenkrastelemente am Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit. Diese Schwenkrastelemente können beispielsweise zwei sich gegenüberliegende, eine fluchtende Bohrung aufweisende Laschen haben, in die zur Bohrung korrespondierende zylinderförmige Achsen eingreifen, die beispielsweise integral mit dem Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit gefertigt sind.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Schwenkanschlusseinheit ein Sicherungsträger mit einem mit den Anschlusssteckern elektrisch verbundenen Sicherungseinsatz zum Einsetzen einer Sicherung.
  • Die Schwenkanschlusseinheit kann weiterhin beispielsweise ein integriertes Leuchtmittel, insbesondere eine Leuchtdiode, zum Anzeigen eines Zustands der Schwenkanschlusseinheit haben. Das Leuchtmittel ist dann in das Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit so integriert, dass der Zustand außen sichtbar ist. Ein solcher Zustand kann beispielsweise der Betriebszustand der Sicherung sein, insbesondere, wenn die Sicherung als elektronische Sicherung ausgeführt ist.
  • Die Schwenkanschlusseinheit kann weiterhin eine Beschriftungselementaufnahme zum Einclipsen von Beschriftungselementen haben. Die Nutzung der an sich für Beschriftungselemente vorgesehenen Beschriftungselementaufnahme der Reihenklemme zum Aufstecken der Schwenkanschlusseinheit führt nämlich dazu, dass die Reihenklemme anderenfalls nicht mehr beschriftet werden kann. Daher kann nunmehr anstelle der Reihenklemme die zugehörige Schwenkanschlusseinheit mit einem Beschriftungselement versehen werden, wenn an der Schwenkanschlusseinheit die Beschriftungselementaufnahme vorgesehen ist.
  • Die Aufgabe wird weiterhin durch eine Reihenklemme für eine vorstehend beschriebene Schwenkanschlusseinheit gelöst. Die Reihenklemme hat hierbei eine Beschrif tungselementaufnahme mit zwei gegenüberliegend voneinander angeordneten Laschen und Rastnasen an den freien Enden der Laschen.
  • Als Reihenklemmen eignen sich besonders Trennklemmen mit zwei Anschlüssen an den Enden einer unterbrochenen Stromschiene für zwei Anschlussstecker der Schwenkanschlusseinheit. Denkbar ist aber auch der einpolige Anschluss eines in die Schwenkanschlusseinheit integrierten Bauelementes, wie z. B. einer Glimmlampe zur Potentialanzeige, an eine einphasige Reihenklemme oder das übergreifende Aufstecken einer Schwenkanschlusseinheit auf zwei, drei oder mehr aneinandergrenzend angeordnete ein- oder mehrpolige Reihenklemmen derart, dass die Anschlussstecker mit Anschlussbuchsen der mehreren Reihenklemmen verbunden werden.
  • Vorzugsweise ist im Bereich zwischen den Laschen eine Vertiefung zum Einsatz einer an die Vertiefung angepassten Nase eines mit der Beschriftungselementaufnahme verrastbaren Scharnierelementes vorgesehen. Diese Vertiefung in der Aufnahmemulde der Beschriftungselementaufnahme kann beispielsweise eine teilkreisförmige Aussparung (Bucht) sein. Dies hat den Vorteil, dass das Scharnierelement nicht nur durch die an sich ausschließlich zum Halten von Beschriftungselementen vorgesehenen Laschen erfolgt, sondern eine zusätzliche Halterung und Stabilisierung sichergestellt ist, indem eine mit der Vertiefung zusammenwirkende Nase des Rasteinsatzes des Scharnierelements in der Vertiefung festgelegt wird.
  • Die Reihenklemme kann in an sich bekannter Weise an dem der Beschriftungselementaufnahme gegenüberliegenden Ende einen Rastanschluss für eine Hutschiene haben.
  • Die Aufgabe wird nachfolgend beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 – Perspektivische Querschnittsansicht einer Reihenklemme mit über ein Scharnierelement mit der Reihenklemme verbundener Schwenkanschlusseinheit im entriegelten Zustand der Schwenkanschlusseinheit;
  • 2 – Reihenklemme aus 1 mit auf die Reihenklemme aufgesteckter und verriegelter Schwenkanschlusseinheit;
  • 3 – Perspektivische Schnittansicht der Schwenkanschlusseinheit aus 1 und 2 mit daran angebrachtem Scharnierelement.
  • 1 lässt eine Reihenklemme 1 in der Ausführungsform einer Trennklemme mit einem Rastanschluss 2 zum Aufstecken der Reihenklemme auf eine Hutschiene erkennen. Die Reihenklemme 1 hat in an sich bekannter Weise Leitereinführungsöffnungen 3a, 3b mit Klemmfederanschlüssen 4a, 4b, wie zum Beispiel Käfigzugfederanschlüssen, zur elektrischen Kontaktierung und mechanischen Fixierung von Leiterenden. Die Klemmfederanschlüsse 4a, 4b sind über eine Stromschiene 5 miteinander verbunden. Die Stromschiene 5 ist im Bereich einer Steckeröffnung 6 unterbrochen und kann mit Hilfe von Anschlusssteckern 7a, 7b einer beispielsweise als Sicherungsträger ausgebildeten Schwenkanschlusseinheit 8 überbrückt werden. Hierzu hat die Schwenkanschlusseinheit 8 einen mit den Anschlusssteckern 7a, 7b elektrisch verbundenen Sicherungseinsatz 9 zum Einsatz einer Sicherung 10. Zum Auswechseln der Sicherung 10 ist in dem Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit 8 eine Abdeckklappe 11 schwenkbar angeordnet.
  • Die Schwenkanschlusseinheit 8 wird mit Hilfe eines Scharnierelementes 12 schwenkbar auf die Reihenklemme 1 aufgesteckt. Die Abmaße des Scharnierelementes 12 sind hierzu an eine von einer Beschriftungselementaufnahme 13 der Reihenklemme 1 gebildete Aufnahmemulde angepasst. Zudem ist der Abstand des Scharnierelementes 12 zu den Anschlusssteckern 7a, 7b auf den Abstand der Beschriftungselementaufnahme 13 zu der Steckeröffnung 16 abgestimmt, so dass die Anschlussstecker 7a, 7b in die Steckeröffnung 6 der Reihenklemme 1 eingeschwenkt werden können, wenn das Scharnierelement 12 in die Beschriftungselementaufnahme 13 eingeclipst ist. Die Schwenkanschlusseinheit hat wiederum eine Beschriftungsfeldaufnahme 23.
  • 2 lässt die Reihenklemme 1 mit der Schwenkanschlusseinheit 8 in dem Zustand erkennen, in dem die Anschlussstecker 7a, 7b in die Steckeröffnung 6 der Reihenklemme hineingeschwenkt sind und die beiden aneinander angrenzenden Enden der unterbrochenen Stromschiene 5 kontaktieren. Auf diese Weise wird Strom der Stromschiene 5 über einen der Anschlussstecker 7a, 7b durch die Sicherung 10 und den anderen der Anschlussstecker 7a, 7b in das andere Ende der unterbrochenen Stromschiene 5 geführt. Aus den 1 und 2 wird weiterhin deutlich, dass die Beschriftungselementaufnahme 13 von der Reihenklemme nach oben wegweisende, Laschen 14a, 14b hat, die an ihrem freien Ende Rastnasen haben. Diese Rastnasen greifen in eine Fläche des Rasteinsatzes 15 des Scharnierelementes 12 ein, um das Scharnierelement 12 in der Beschriftungselementaufnahme 13 vor einem Herausgleiten nach oben zu sichern.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass unterhalb des Rasteinsatzes 15 im Bereich der Beschriftungselementaufnahme 13 der Reihenklemme 1 eine Vertiefung 16 in Form einer oben offenen teilkreisförmigen Aussparung (Bucht) vorgesehen ist, in die eine Nase 17 des Rasteinsatzes 15 eingesteckt ist. Diese Nase 17 hat einen sich verbreiternden Abschnitt, indem die Nase 17 ebenfalls teilkreisförmig ausgebildet ist. Dadurch, dass die obere Öffnung der Vertiefung 16 eine geringere Breite als der Durchmesser der Aussparung der Vertiefung 16 hat, wird die im Querschnitt teilkreisförmige Nase 17 des Rasteinsatzes 15 in der Vertiefung 16 festgeklemmt. Hierzu greifen die im Bereich der Öffnung der Vertiefung 16 gebildeten Rastnasen vom freien Ende der Nase 17 gesehen hinter den sich verbreiternden Abschnitt der Nase 17 ein.
  • 3 lässt nochmals die Schwenkanschlusseinheit 8 mit dem Scharnierelement 12 in perspektivischer Ansicht im Detail erkennen. Dabei wird deutlich, dass der teilkreisförmige Abschnitt der Nase 17 nach einer Verjüngung vom freien Ende her ge sehen in einen sich wieder verbreiternden Auflageabschnitt 18 übergeht. Dieser Auflageabschnitt 18 hat wiederum eine Stufe zu einem sich weiter verbreiternden Klemmabschnitt 19. Dieser Klemmabschnitt 19 ist vorgesehen, um an den Laschen 14a, 14b der Reihenklemme 1 anzuliegen. Die Oberfläche des Klemmabschnitts 19 hat die Fläche auf einer Ebene, auf der die Rastnasen der Laschen 14a, 14b der Beschriftungselementaufnahme 13 eingreifen.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass das Scharnierelement 12 angrenzend an den Rasteinsatz 15 einen Gelenkabschnitt 20 mit zwei voneinander beabstandet angeordneten Laschen hat, in denen jeweils eine fluchtende Bohrung vorgesehen ist. In die Bohrungen sind jeweils vom Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit 8 hervorragende, zylinderförmige Achsen eingesetzt, um zusammen mit der Bohrung des Gelenkabschnitts 20 korrespondierende Schwenkrastelemente zu bilden. Das Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit 8 ist hierbei in den durch die Laschen des Gelenkabschnitts 20 des Scharnierelements 12 gebildeten Zwischenraum eingesetzt und wird an dem Gelenkabschnitt 20 mit Hilfe der Achsen 21 schwenkbar am Gelenkabschnitt 20 gelagert.
  • Weiterhin ist erkennbar, dass im Bereich des Auflageabschnitts 18 ein Hohlraum 22 vorgesehen ist. Durch diesen Hohlraum 22 wird dem Auflageabschnitt 18 und der sich daran anschließenden Nase eine ausreichende Elastizität verliehen, um zu ermöglichen, dass das Scharnierelement 12 in die korrespondierend hierzu ausgestaltete Beschriftungselementaufnahme 13 eingesteckt und dort verriegelt wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 20220570 U1 [0005]
    • - DE 19722936 C7 [0006]
    • - DE 3512624 C1 [0007]

Claims (14)

  1. Schwenkanschlusseinheit (8) für Reihenklemmen (1) mit Anschlusssteckern (7a, 7b), die zur Verrastung in korrespondierende Anschlussbuchsen einer Reihenklemme (1) vorgesehen sind, mit mindestens einem mit den Anschlusssteckern (7a, 7b) elektrisch leitend verbundenen Bauelement und mit einem Scharnierelement (12) zur Verbindung mit der Reihenklemme (1), dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierelement (12) einen zum Verrasten mit einer Beschriftungselementaufnahme (13) der Reihenklemme (1) angepassten Rasteinsatz (15) hat.
  2. Schwenkanschlusseinheit (8) nach Anspruch 1, durch gekennzeichnet, dass der Rasteinsatz (15) eine im auf die Reihenklemme (1) eingesetzten Zustand von der Reihenklemme (1) weg weisende Flächen auf einer solchen Ebene hat, dass Rastnasen (17), die an gegenüberliegenden Laschen (14a, 14b) der Beschriftungselementaufnahme (13) vorgesehen sind, auf den Flächen aufliegen und das Scharnierelement (12) an der Reihenklemme (1) festlegen.
  3. Schwenkanschlusseinheit (8) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasteinsatz (15) eine Nase (17) mit einem sich verbreiternden Abschnitt hat und zum Einsatz in eine an die Nase (17) angepasste Vertiefung (16) der Beschriftungselementaufnahme (13) und Verriegelung durch vom freien Ende der Nase (17) gesehen in den hinter den sich verbreiternden Abschnitt eingreifende Rastnasen der Beschriftungselementaufnahme (13) ausgestaltet ist.
  4. Schwenkanschlusseinheit (8) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der sich verbreiternde Abschnitt im Querschnitt teilkreisförmig und zur Aufnahme in eine korrespondierende teilkreisförmige Aussparung unterhalb der Auflageebene für in die Beschriftungselementaufnahme (13) einclipsbare Beschriftungselemente der Reihenklemme (1) vorgesehen ist.
  5. Schwenkanschlusseinheit (8) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der teilkreisförmige Abschnitt nach einer Verjüngung vom freien Ende gesehen in einen sich wieder verbreiternden Auflageabschnitt (18) übergeht und der Auflageabschnitt (18) eine Stufe zu einem sich wiederum verbreiternden, an den Laschen (14a, 14b) anliegenden Klemmabschnitt (19) hat.
  6. Schwenkanschlusseinheit (8) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Auflageabschnitt (18) ein Hohlraum (22) ist.
  7. Schwenkanschlusseinheit (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnierelement (12) angrenzend an den Rasteinsatz (15) einen Gelenkabschnitt (20) mit Schwenkrastelementen zur Verrastung in korrespondierende Schwenkrastelemente am Gehäuse der Schwenkanschlusseinheit (8) hat.
  8. Schwenkanschlusseinheit (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkanschlusseinheit (8) als Bauelement einen mit den Anschlusssteckern (7a, 7b) elektrisch verbundenen Sicherungseinsatz (9) zum Einsetzen einer Sicherung (10) hat.
  9. Schwenkanschlusseinheit (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkanschlusseinheit (8) als Bauelement ein integriertes Leuchtmittel, insbesondere eine Leuchtdiode, zum Anzeigen eines Zustandes der Schwenkanschlusseinheit (8) hat.
  10. Schwenkanschlusseinheit (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkanschlusseinheit (8) eine Beschriftungselementaufnahme (13) zum Einclipsen von Beschriftungselementen hat.
  11. Reihenklemme (1) mit einer Schwenkanschlusseinheit (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, deren Rasteinsatz (15) auf eine Beschriftungsfeldaufnahme (13) der Reihenklemme (1) aufgeclipst ist.
  12. Reihenklemme (1) für eine Schwenkanschlusseinheit (8) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Reihenklemme (1) eine Beschriftungselementaufnahme (13) mit zwei gegenüberliegend voneinander angeordneten, Laschen (14a, 14b) und Rastnasen an den freien Enden der Laschen (14a, 14b) hat, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich zwischen den Laschen (14a, 14b) eine Vertiefung (16) zum Einsatz einer an die Vertiefung (16) angepassten Nase (17) eines mit der Beschriftungselementaufnahme (13) verrastbaren Scharnierelementes (12) vorgesehen ist.
  13. Reihenklemme (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefung (16) der Reihenklemme (1) eine teilkreisförmige Aussparung ist.
  14. Reihenklemme (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Reihenklemme (1) an dem der Beschriftungselementaufnahme (13) gegenüberliegenden Ende einen Rastanschluss für eine Hutschiene hat.
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