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DE20303475U1 - Multifunktionale Beschriftungsaufnahme - Google Patents

Multifunktionale Beschriftungsaufnahme

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DE20303475U1
DE20303475U1 DE20303475U DE20303475U DE20303475U1 DE 20303475 U1 DE20303475 U1 DE 20303475U1 DE 20303475 U DE20303475 U DE 20303475U DE 20303475 U DE20303475 U DE 20303475U DE 20303475 U1 DE20303475 U1 DE 20303475U1
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    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
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    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
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    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/26Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting
    • H01R9/2683Marking plates or tabs

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

WAGO Verwaltungsgesellschaft mbH
Hansastrasse 27
32423 Minden
Multifunktionale Beschriftungsaufnahme
Die Erfindung betrifft eine multifunktionale Beschriftungsaufhahme für Bezeichnungsschildchen oder -Streifen zur Kennzeichnung einzelner, in einer Reihe nebeneinander angeordneter Klemmen, die in einer entsprechenden nutartigen Aussparung im Klemmengehäuse einsetzbar
Die Kennzeichnung von auf einer Tragschiene angeordneten Klemmen ist mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden. Bisher in der Praxis verwendete Bezeichnungsschilder sind über Trennverbinder miteinander zu Streifen verbunden und können durch Abtrennung vereinzelt oder als parallele Streifen in entsprechende Aussparungen der Klemmengehäuse eingesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit der Beschriftung durch Bedrucken vor dem Einsetzen oder im eingesetzten Zustand von Hand durch den Installateur.
Gegenüber einzeln zu setzender Bezeichnungsschildchen ist die Verwendung eines Streifens von Bezeichnungsschildchen eine bedeutende Vereinfachung der Kennzeichnung von Reihenklemmen. Gleiches gilt für das Lösen der Bezeichnungsschilder.
Diese Verfahrensweise klappt jedoch nur in Verbindung mit Reihenklemmen gleichen Typs und gleicher Breite, wobei auf Grund fluchtender Nutaussparungen und übereinstimmender Teilungsabstände der Reihenklemmen mit den Teilungsbreiten der Bezeichnungsschildchen im Streifen sich ein Auftrennen der Schildchenstreifen erübrigt.
Diese Voraussetzungen liegen jedoch in der Regel nur bei Reihenklemmen gleichen Leiterquerschnitts oder gleicher Teilungsabstände vor, so daß die Schildchenstreifen nur beschränkt und in begrenzten Längen verwendbar sind.
Um dieser Einschränkung zu begegnen, lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde den Arbeitsaufwand bei der Bezeichnung der Reihenklemmen weiter zu senken und deren Montage über möglichst viele Leitungsquerschnitte und Teilungsmaße universell zu gestalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in die nutartige Aussparung mindestens zwei Typen verschiedener Bezeichnungsschildchen oder -Streifen einsetzbar sind
und die Beschriftungsebene für alle Klemmen auf einem Niveau ohne seitlichen Versatz liegt und ein endloser, beschriftbarer, einteiliger Bezeichnungsstreifen für Reihenklemmen mit unterschiedlichen Leiterquerschnitten und Teilungsmaßen für eine komplett montierte Klemmenreihe konfektionierbar ist.
Für den Fall einer Kombination von Reihenklemmen, bei denen Beschriftungsebene und Versatz nicht identisch sind besteht die Möglichkeit für den Installateur, auf das alte bis dahin benutzte System mit Trennverbindern zurückzugreifen, die sich gut vereinzeln lassen, jedoch nur für in der Länge begrenzte Bezeichnungsstreifen geeignet sind. Liegen jedoch keine erheblichen Querschnittssprünge und Versätze vor, sondern bewegen sich diese über lange Anreihstrecken im Querschnittsbereich zwischen 1,5 qmm bis 6 qmm oder im Bereich von 10 und 16 qmm, ist die zweckmäßige Wahl der endlose Bezeichnungsstreifen, der gemäß Anspruch 3 durchgehend von der Rolle konfektioniert wird und in die Klemmen eingeclipst werden kann. Dabei erlaubt eine entsprechende Vorrichtung die Bedruckung und genaue Längenbestimmung für die gesamte zu bezeichnende Klemmenformation, auch unter Berücksichtigung von End- und Blindplatten.
Eine andere Variante besteht darin, den Bezeichnungsstreifen unbeschriftet von der Rolle zu ziehen, eizuclipsen und abzutrennen. Eine Beschriftung kann dann durch den Installateur von Hand im eingesetzten Zustand erfolgen. Wie zu erkennen ist, erlaubt dieses System ein hohes Maß an Flexibilität für den Installateur, der weitestgehend die Bezeichnung vorkonfektionieren kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 2 erlaubt die Beschriftung in übersichtlicher und bequemer Weise von oben, so, wie auch die Einsteckrichtung der Leiter ist.
Von besonderer Bedeutung ist die Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 4 , bei der die Bezeichnungsschildchen oder -Streifen in jeweils zwei unterschiedliche Bereiche der nutförmigen Aussparung geklemmt sind. Diese kombinierte Bereitstellung zweier Kiemmöglichkeiten für Bezeichnungen erlaubt es, das alte bereits verwendete neben dem neuen System weiter zu benutzen. Dabei wird auch der Beschaffenheit jener Klemmen Rechnung getragen, die von der Gestaltung bezüglich Beschriftungsebene und Versatz nicht die Voraussetzung für das System eines endlosen Beschriftungsstreifens erfüllen.
Von besondere Bedeutung ist eine Ausführungsform der Erfindung nach Anspruch 5 und 6, die eine Verbesserung der zuvor im Stand der Technik beschriebenen Version beinhaltet. In diesem Fall wird ein Streifen mit einer Vielzahl von aneinanderhängenden Bezeichnungsschildchen gebildet, der jedoch aus einem Endlosprofil besteht und senkrecht zu seiner Anreihrichtung
Durchbrüche zur Vereinzelung und in Anreihrichtung Verbindungsstege zur Aneinanderreihung aufweist. Mit anderen Worten wird hier eine Endlosrolle auf Basis einer Spritzgießtechnik erzeugt, wobei die Verbindungsstege der bereits bekannten Bezeichnungsschildchenstreifen aus dem gleichen Material, wie die Bezeichnungsschilden oder einem Fremdmaterial bestehen. Dies erspart dem Installateur bei sehr langen Strecken angereihter Klemmen gleicher Abmessungen die Stückelung mit in der Länge begrenzten Schildchenstreifen. Außerdem besteht auch hier die Möglichkeit vor der Installation des Bezeichnungsschildchenstreifen die Beschriftung der Endlosrolle auf einem programmierbaren Druckautomat vorzunehmen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der nutartigen Aussparung eines Klemmengehäuses im Ausschnitt
Fig. 2 den Stand der Technik der bisher verwendeten Bezeichnungsschildchen in Seitenansicht
Fig. 3 ein dem Stand der Technik gemäßes Bezeichnungsschildchen, eingesetzt in die
nutförmige Aussparung eines Klemmengehäuses, in Seitenansicht
Fig. 4 ein erfindungsgemäßer Bezeichnungsstreifen im Seitenprofil
Fig. 5 ein in die nutförmige Aussparung des Klemmengehäuses eingesetzter
Bezeichnungsstreifen in Seitenansicht eines Ausschnitts der Klemme
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht von im Leiterquerschnitt unterschiedlichsten,
aneinandergereihten Reihenklemmen mit eingeclipsten, einstückigen
Bezeichnungsstreifen
Fig. 7 einen abgetrennten Streifen mit Bezeichnungsschildchen in Draufsicht
Fig. 8 die Seitenansicht eines auf Rolle gewickelten Endlosprofils von
Bezeichnungsschildchen
Fig. 1 zeigt eine nutförmige Aussparung 1, wie sie in allen anreihbaren Klemmen 2 in identischer Form vorhanden ist. Fig. 2 zeigt das dem bekannten Stand der Technik entsprechende Bezeichnungsschildchen 3 mit angeformten Schildbeinchen 4, Randkanten 5 und einer Bezeichnungsfläche 6. Die Schildbeinchen 4 drücken sich im eingesetzten Zustand in eingeformte Klemmnischen 7, wie in Fig.l, 3 und 5 ersichtlich ist. Durch die identische Breite aller Bezeichnungsschildchen 3 ist der bandförmige Gebrauch über nicht dargestellte Trennverbinder der Bezeichnungsschildchen 3 auf Grund unterschiedlicher Klemmenbreiten nur in begrenzten Längen als Bezeichnungsschildchenstreifen möglich.
In Fig. 4 ist ein erfindungsgemäßer Bezeichnungsstreifen 9 im Seitenprofil dargestellt. Dabei ist es gleich, ob die obere oder die untere Seite als Bezeichnungsfläche 6 gewählt wird, da beide Seiten eine identische Anwendung zulassen. In Fig. 5 ist der eingeclipste Zustand des Bezeichnungsstreifens 9 ersichtlich. Zur Verhinderung eines zu tiefen Sitzes des Bezeichnungsstreifens 9 sind in der nutförmigen Aussparung 1 auf einer Seite der Klemme 2 Begrenzungsstege 8 angeformt, die den Bezeichnungsstreifen 9 im oberen Bereich von Hinterschneidungen 11 zweier Klemmpfosten 10 halten und damit die Grenze für die Absenkung der Ränder des Bezeichnungsstreifens 9 bilden. Dabei verformt sich der Bezeichnungsstreifen 9 an seiner Oberseite konkav und legt sich mit seinen Längskanten unter Ausbildung einer Bogenspannung in die Hinterschneidungen 11.
Der Bezeichnungsstreifen 9, beispielsweise aus Polyamid oder Polycarbonat bestehend, kann nun von Hand beschriftet werden oder ist bereits vor der Installation durch eine Bedruckungsvorrichtung beschriftet worden, die alle Modalitäten für die aneinandergereihten Klemmen hinsichtlich Platzbedarf berücksichtigt.
Es ist aber auch denkbar den Bezeichnungsstreifen 9 senkrecht, in einer schmalen Nut stehend als Beschriftung zu verwenden. In diesem Fall würde die Halterung nicht über die Schmalseiten, sondern über einen Teil der Bezeichnungsflächen 6 erfolgen. Auch wäre dafür Voraussetzung,
daß die Schmalnut in gleicher Weise, wie die nutartige Aussparung 1 über viele Klemmen mit verschiedenen Leiterquerschnitten auf gleichem Niveau und ohne seitlichen Versatz verläuft.
In Fig. 7 sind die aus dem bekannten Stand der Technik (siehe Fig. 2 und 3) beschriebenen Bezeichnungsschildchen 3 in einem abgetrennten Streifen 12 dargestellt. Zwischen den einzelnen Bezeichnungsschildchen 3 sind Verbindungsstege 14 für die Aneinanderreihung und dazwischen Durchbrüche die dem einfachen Auftrennen dienen, dargestellt. In Fig. 8 ist der Streifen 12 mit Bezeichnungsschildchen 3 als Endlosprofil auf einer Rolle zu sehen. Auch hier
können beliebig lange Streifen 12 abgeschnitten werden, die bei Bedarf vorher durch einen Druckautomat beschriftet werden, um dann installiert zu werden.
nutformige Aussparung 1
anreihbare Klemmen 2
Bezeichnungsschildchen 3
Schildbeinchen 4
Randkanten 5
Bezeichnungsfläche 6
Klemmnischen 7
Begrenzungsstege 8
Bezeichnungsstreifen 9
Klemmpfosten 10
Hinterschneidungen 11
Streifen 12
Durchbrüche 13
Verbindungsstege 14

Claims (6)

1. Multifunktionale Beschriftungsaufnahme für Bezeichnungsschildchen oder -Streifen zur Kennzeichnung einzelner, in einer Reihe nebeneinander angeordneter Klemmen, die in einer entsprechenden nutartigen Aussparung im Klemmengehäuse einsetzbar sind, dadurch gekennzeichnet,
- daß in die nutartige Aussparung 1 mindestens zwei verschiedene Bezeichnungsschildchen- oder Streifen 3, 9 einsetzbar sind,
- daß die Beschriftungsebene für alle Klemmen 2 auf einem Niveau ohne seitlichen Versatz liegt,
- und daß ein endloser, beschriftbarer, einteiliger Bezeichnungsstreifen 9 für Reihenklemmen 2 mit unterschiedlichen Leiterquerschnitten und Teilungsmaßen für eine komplett montierte Klemmenreihe konfektionierbar ist.
2. Multifunktionale Beschriftungsaufnahme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- daß Einstecken und Beschriftung der Bezeichnungsschildchen oder
- Streifen 3,9 gemäß der Leitereinsteckrichtung im wesentlichen von oben erfolgt.
3. Multifunktionale Beschriftungsaufnahme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Bezeichnungsstreifen 9 von einer Endlosrolle als vorbeschriebener oder unbeschriebener Bezeichnungsstreifen 9 entnommen und in die nutartige Aussparung 1 eingeclipst ist.
4. Multifunktionale Beschriftungsaufnahme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Bezeichnungsschildchen oder -Streifen 3,9 in jeweils zwei unterschiedliche Bereiche der nutförmigen Aussparung geklemmt sind.
5. Streifen 12 mit einer Vielzahl von Bezeichnungsschildchen 3, dadurch gekennzeichnet,
- daß er aus einem Endlosprofil besteht und senkrecht zur Anreihrichtung Durchbrüche 13 zur Vereinzelung und in Anreihrichtung Verbindungsstege 14 zur Aneinanderreihung aufweist.
6. Streifen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Verbindungsstege 14 einstückig aus dem Material der Bezeichnungsschildchen 3 oder einem Fremdmaterial bestehen.
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