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DE102007024637B4 - Leine zur Fallstoßdämpfung - Google Patents

Leine zur Fallstoßdämpfung Download PDF

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DE102007024637B4 DE102007024637.6A DE102007024637A DE102007024637B4 DE 102007024637 B4 DE102007024637 B4 DE 102007024637B4 DE 102007024637 A DE102007024637 A DE 102007024637A DE 102007024637 B4 DE102007024637 B4 DE 102007024637B4
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Abstract

Leine bzw. Seil zur Fallstoßdämpfung, insbesondere zur Sicherung von Personen bei Stürzen mit großer Fallhöhe, wobei kinetische Energie mehrstufig aufgezehrt wird, dadurch gekennzeichnet,dass die Leine bzw. das Seil im Wesentlichen aus einem Flechtwerk aus vergleichsweise dehnbaren textilen Tragsträngen und/oder -fäden (1) und vergleichsweise undehnbaren textilen Reißsträngen und/oder -fäden (2) in Form einesVerbundes von schräg zur Leinenlängsrichtung verlaufenden textilen Tragsträngen (1) und etwa in Längsrichtung der Leine bzw. des Seiles verlaufenden textilen Reißsträngen (2) besteht, wobei beide Textilstränge (1, 2) mittels Reißfäden (3) miteinander vernetzt sind, welche mit den Tragsträngen (1) verflochten sind und die Reißstränge (2) an deren Kreuzungen mit den Tragsträngen (1) umschließen bzw. umschlingen, wobei die Leine bzw. Seileine schlauchartige Ausbildung aufweist, bei der die Tragstränge (1) wendelförmig um die Schlauchachse herumgeführt sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Leine zur Fallstoßdämpfung, insbesondere zur Sicherung von Personen bei Stürzen mit großen Fallhöhen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Soweit die Gefahr eines Absturzes aus größerer Höhe besteht, ist es üblich, geeignete Sicherungsmaßnahmen für die absturzgefährdeten Personen vorzusehen. Hierzu ist es bekannt und üblich, die Personen durch Seile bzw. Leinen zu sichern. Dabei wird nach Möglichkeit darauf geachtet, den Abstand zwischen einem Anschlagpunkt für das Seil bzw. die Leine und der zu sichernden Person möglichst gering zu halten, um auf diese Weise die maximale Fallhöhe, mit der die gesicherte Person in das Seil bzw. die Leine stürzen kann, gering zu halten. Gleichwohl ist es nicht immer möglich, den Abstand zwischen gesicherter Person und Anschlagpunkt des Seiles bzw. der Leine auf ein wünschenswert kurzes Maß zu begrenzen. Sollte nun die durch das Seil bzw. die Leine gesicherte Person abstürzen, wird regelmäßig eine hohe Fallgeschwindigkeit erreicht, bevor die Leine bzw. das Seil wirksam werden kann. Um Verletzungen der abstürzenden Person hinreichend sicher vermeiden zu können, muss gewährleistet sein, dass die stürzende Person „weich“ abgebremst wird.
  • Die US 3,030,851 A zeigt eine Leine bzw. ein Seil mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1. Diese bekannte Leine besitzt einen Kern aus relativ inelastischen Strängen, die sich in Längsrichtung der Leine erstrecken. Dieser Kern ist in einer Umhüllung angeordnet, die aus spiralig um den Kern gewickelten Strängen mit vergleichsweise hoher Elastizität besteht. Diese Umhüllung ist ihrerseits innerhalb eines Mantels angeordnet, der aus miteinander verflochtenen Strängen besteht. Die Kernstränge reißen bereits bei einer relativ geringen Dehnung (von z.B. 10%). Die Stränge der Umhüllung reißen bei einer deutlich höheren Dehnung (von z.B. 45%), und die Mantelstränge reißen bei einer im Vergleich mittleren Dehnung, die zwischen den Dehnungsgrenzen der Kernstränge und der Umhüllungsstränge liegt. Bei einem Sturz der gesicherten Person kann auf diese Weise eine dreistufige Aufzehrung der kinetischen Energie des Stürzenden gewährleistet werden. Jedoch besitzt diese bekannte Leine bzw. dieses bekannte Seil den Nachteil, dass die Kernstränge reißen können, ohne dass bei einer Sichtkontrolle eine Beschädigung der Leine bzw. des Seiles erkennbar wird. Es besteht also grundsätzlich die Gefahr, dass eine vorgeschädigte Leine bzw. ein vorgeschädigtes Seil weiterhin benutzt wird.
  • Dieses Problem kann auch mit Leinen bzw. Seilen gemäß der US 2005/0189169 A1 und/oder der US 2007/0068731 A1 und/oder der DE 93 17 279 U1 nicht ausgeräumt werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es nun, bei einer Leine bzw. einem Seil, welche bzw. welches eine für die gesicherte Person hinreichend schonende Fallstoßdämpfung gewährleisten kann, sicherzustellen, dass Beschädigungen am Seil bzw. an der Leine auch bei flüchtiger Sichtkontrolle ohne weiteres erkannt werden.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, stark belastbare und vergleichsweise dehnbare Tragstränge und/oder
    • -fäden mit vergleichsweise undehnbaren Reißsträngen und/oder
    • -fäden zu verflechten. Wird ein derartiges Flechtwerk stark belastet, verspannen sich zunächst die miteinander verflochtenen bzw. verwobenen Stränge bzw. Fäden gegeneinander, wobei im Falle einer entsprechenden Überlast die Reißstränge bzw. -fäden reißen und die Tragstränge bzw. -fäden weitestgehend freigeben, so dass sich diese überwiegend in Belastungsrichtung des Seiles bzw. der Leine ausrichten können. Auf diese Weise wird eine besonders wirksame und weiche Dämpfung eines Fallstoßes gewährleistet, denn einerseits wird der Fallstoß durch das Zerreißen der Reißstränge bzw.
    • -fäden und andererseits dadurch gedämpft, dass die Tragstränge bzw. -fäden aus dem ursprünglich gegebenen Flechtverbund freikommen und damit eine Verlängerung des Seiles bzw. der Leine bewirken. Diese Verlängerung der Leine bzw. des Seiles beruht darauf, dass im Flechtverbund die miteinander verwobenen Stränge bzw. Fäden sich gegenseitig in einander entgegengesetzten Schrägrichtungen bezüglich der Belastungsrichtung des Seiles bzw. der Leine fixieren. Wenn nun der Flechtverbund aufgelöst wird, richten sich die Tragstränge bzw. -fäden in Lastrichtung aus, so dass eine deutliche irreversible Verlängerung des Seiles bzw. der Leine auftritt.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass das Seil bzw. die Leine im wesentlichen aus einem Verbund von schräg zur Leinen- bzw. Seillängsrichtung verlaufenden textilen Tragsträngen und etwa in Leinen- bzw. Seillängsrichtung verlaufenden textilen Reißsträngen besteht, wobei beide Stränge miteinander durch Reißfäden vernetzt sind, welche mit den Tragsträngen verflochten sind und die Reißstränge an deren Kreuzungen mit den Tragsträngen umschließen.
  • Bei Überlast reißen in einer ersten Reißstufe zunächst die Reißstränge, sodann wird die Last des Seiles bzw. der Leine von den miteinander verflochtenen Tragsträngen und Reißfäden aufgenommen, wobei dann in einer zweiten Reißstufe die Reißfäden reißen und die Tragstränge weitestgehend aus dem zuvor gegebenen Flechtverbund freikommen und sich aufgrund der Belastung des Seiles bzw. der Leine in Belastungsrichtung ausrichten. Hier erfolgt zunächst eine in zwei Reißstufen untergliederte Reißphase des Seiles bzw. der Leine, bevor der Fallstoß zusätzlich durch die bei Auflösung des Flechtverbundes auftretende Verlängerung des Seiles bzw. der Leine zusätzlich gedämpft wird.
  • In besonders zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung können die Tragstränge als Flechtwerk aus Trag- und Reißfäden ausgebildet sein, so dass eine dritte Reißstufe ermöglicht wird, bei der die im Flechtwerk der Tragstränge vorgesehenen Reißfäden zerreißen und die Tragfäden der Tragstränge freigeben. Nach der dritten Reißstufe bestehen das Seil bzw. die Leine im Wesentlichen nur noch aus den nunmehr in Längsrichtung des Seils bzw. der Leine verlaufenden Tragfäden der Tragstränge.
  • Da sich gemäß der Erfindung bei einem starken Fallstoß die Tragstränge bzw. -fäden beim Zerreißen des Flechtverbundes mit den Reißsträngen bzw. -fäden zunehmend in Lastrichtung des Seiles bzw. der Leine ausrichten (während die Tragstränge bzw. -fäden innerhalb des Flechtverbundes schräg zur Lastrichtung festgehalten werden), nimmt die Tragkraft des Seiles bzw. der Leine mit jeder Reißstufe zu. Damit ist eine außerordentlich hohe Sicherheit geboten. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass selbst bei flüchtigster Sichtkontrolle ohne weiteres erkennbar wird, ob Reißstränge bzw. -fäden bei einer Reißstufe zerstört worden sind. Denn in jeder Reißstufe wird ein zuvor vorliegender Flechtverbund leicht erkennbar aufgelöst.
  • Im Übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale der Erfindung auf die Ansprüche und die nachfolgende Erläuterung der Zeichnung verwiesen, anhand der eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher beschrieben wird.
  • Schutz wird nicht nur für ausdrücklich angegebene oder dargestellte Merkmalskombinationen, sondern prinzipiell auch für beliebige Kombinationen der angegebenen oder dargestellten Merkmale beansprucht.
  • In der Zeichnung zeigt
    • die einzige Figur eine schematisierte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Leine.
  • Das in der Zeichnung dargestellte Seil ist schlauchartig ausgebildet, wobei die Schlauchwand aus einer Vielzahl von wendelförmig um die Schlauchachse herumgeführten Tragsträngen 1 besteht, die mit entgegensetzt wendelförmig um die Schlauchachse herumgeführten Reißfäden 3 verflochten sind, so dass die Schlauchwand durch einen Flechtverbund gebildet wird.
  • Vorzugsweise auf der Außenseite der Schlauchwand, ggf. aber auch auf der Innenseite der Schlauchwand sind in Seil- bzw. Leinenlängsrichtung erstreckte Reißstränge 2 angeordnet, welche dadurch mit der Schlauchwand vernetzt sind, dass die mit den Tragsträngen 1 verflochtenen Reißfäden 3 die Reißstränge an deren Kreuzungen mit den Tragsträngen 1 umfassen bzw. umschlingen. Das dargestellte Seil bzw. die dargestellte Leine funktionieren bei ruckartiger starker Belastung wie folgt:
  • Zunächst werden praktisch nur die in Längsrichtung des Seiles bzw. der Leine verlaufenden Reißstränge belastet, während das aus den Tragsträngen 1 und den Reißfäden 3 bestehende Flechtwerk vergleichsweise unbelastet bleibt. Bei entsprechender Überlast reißen die Reißstränge 2 mit der Folge, dass nun das Flechtwerk aus den Tragsträngen 1 und den Reißfäden 3 stark belastet wird, wobei dann bei entsprechender Überlast in einer „zweiten Reißstufe“ die Reißfäden 3 zerreißen und die Tragstränge 1 aus dem zuvor gegebenen Flechtverbund freikommen. Dies hat zur Folge, dass sich die Tragstränge 1 unter der Belastung des Seiles bzw. der Leine in Längsrichtung des Seiles bzw. der Leine ausrichten, wobei eine deutliche Verlängerung des Seiles bzw. der Leine auftritt.
  • Ein zu einer ruckartigen Belastung des Seiles bzw. der Leine führender Fallstoß wird also durch zwei aufeinander folgende Reißstufen und einer damit einhergehenden Verlängerung des Seiles bzw. der Leine weich gedämpft.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die Tragstränge 1 aus einem aus Tragfäden und Reißfäden gebildeten Flechtwerk, so dass eine dritte Reißstufe ermöglicht wird, bei der die Reißfäden der Tragstränge reißen und damit die Tragfäden der Tragstränge freigeben, wobei sich dann die freigegebenen Tragfäden unter weiterer Verlängerung des Seiles bzw. der Leine in Lastrichtung ausrichten können.
  • Der Einsatz der erfindungsgemäßen Leine ist nicht auf die Sicherung absturzgefährdeter Personen beschränkt. Vielmehr können das Seil bzw. die Leine auch als Ruckdämpfer zwischen Maschinenteilen eingesetzt werden.

Claims (3)

  1. Leine bzw. Seil zur Fallstoßdämpfung, insbesondere zur Sicherung von Personen bei Stürzen mit großer Fallhöhe, wobei kinetische Energie mehrstufig aufgezehrt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Leine bzw. das Seil im Wesentlichen aus einem Flechtwerk aus vergleichsweise dehnbaren textilen Tragsträngen und/oder -fäden (1) und vergleichsweise undehnbaren textilen Reißsträngen und/oder -fäden (2) in Form eines Verbundes von schräg zur Leinenlängsrichtung verlaufenden textilen Tragsträngen (1) und etwa in Längsrichtung der Leine bzw. des Seiles verlaufenden textilen Reißsträngen (2) besteht, wobei beide Textilstränge (1, 2) mittels Reißfäden (3) miteinander vernetzt sind, welche mit den Tragsträngen (1) verflochten sind und die Reißstränge (2) an deren Kreuzungen mit den Tragsträngen (1) umschließen bzw. umschlingen, wobei die Leine bzw. Seil eine schlauchartige Ausbildung aufweist, bei der die Tragstränge (1) wendelförmig um die Schlauchachse herumgeführt sind.
  2. Leine bzw. Seil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstränge (1) eine größere Mächtigkeit als die Reißstränge (2) aufweisen.
  3. Leine bzw. Seil nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reißstränge (2) auf der Außenseite und/oder der Innenseite der Schlauchwand angeordnet sind.
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