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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Bedienschalter für ein
Haushaltsgerät, insbesondere auf einen Drehschalter.
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Bei
Bedienschaltern, insbesondere bei Drehschaltern an Haushaltsgeräten
ist es bekannt zur besseren Erkennbarkeit des Schalters und gegebenenfalls
dessen aktueller Stellung Leuchtelemente an dem Bedienschalter vorzusehen,
die von einer hinter der Gehäusefront des Haushaltsgerätes
angeordneten Lichtquelle aus von hinten beleuchtet werden und hierdurch
eine für den Benutzer des Haushaltsgerätes sichtbares
Leuchtanzeige bilden. Ein solcher Drehschalter ist beispielsweise
in der
DE 198 19 433
C1 beschrieben. Hierbei wird ein sichtbares Leuchtelement
durch eine im Wesentlichen der oberen Hälfte eines Drehknebels
zugeordnete und im Wesentlichen über deren Länge
gleichmäßig leuchtende Leuchtsichel gebildet.
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Ein
Nachteil dieses Drehschalters besteht darin, dass das Leuchtelement
nicht aus allen Blickrichtungen des Benutzers leicht sichtbar ist.
In Blickrichtungen, die im Wesentlichen senkrecht von oben auf die
Achse des Drehschalters gerichtet sind, kann der Benutzer diese
Leuchtanzeige erkennen. Allerdings ist hier stets erforderlich,
dass der Benutzer sich in der unmittelbaren Nähe des Hausgerätes
aufhält.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher einen Bedienschalter für
ein Haushaltsgerät zu schaffen, bei dem auf einfache Weise
eine gute Erkennbarkeit von Anzeigemitteln, insbesondere Leuchtanzeigen,
gewährleistet werden kann.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass dies gelöst
werden kann, indem mehrere beleuchtete Bereiche an dem Bedienschalter
realisiert werden und das Licht einer gemeinsamen Beleuchtungseinrichtung
zur Beleuchtung dieser Bereiche des Bedienschalters verwendet wird.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Bedienschalter für ein Haushaltsgerät mit
einem in einer Gerätefront gehalterten Schalterknebel der
zumindest ein Leuchtelement aufweist, dem eine hinter der Gerätefront angeordnete
Beleuchtungseinrichtung zugeordnet ist. Der Bedienschalter ist dadurch
gekennzeichnet, dass dem Leuchtelement zumindest ein Lichtleitelement
zugeordnet ist, das sich von dem Leuchtelement in Richtung auf die
Vorderseite des Bedienschalters erstreckt.
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Als
Leuchtelement wird im Sinne dieser Erfindung ein Element des Bedienschalters
bezeichnet, das von einer Lichtquelle einer Beleuchtungseinrichtung
unmittelbar mit Licht versorgt wird und dieses aufgrund seiner Materialeigenschaften
und/oder Geometrie als farbiges Licht abgibt. Das Leuchtelement besteht
vorzugsweise aus einem farbigen lichtdurchlässigen Material.
Das Leuchtelement ist vorzugsweise Teil des Schalterknebels, der
in der Gehäusefront gehaltert ist. Der Schalterknebel kann
einen runden Querschnitt aufweisen und einen im Wesentlichen zylindrische
Form aufweisen. Der Schalterknebel kann aber beispielsweise einen
rechteckigen Querschnitt aufweisen. Die Beleuchtungseinrichtung
umfasst mindestens eine Lichtquelle. In der Beleuchtungseinrichtung
können aber auch mehr als eine Lichtquelle vorgesehen sein.
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Das
Lichtleitelement dient zur Weiterleitung des von dem Leuchtelement
abgegebenen Lichtes. Insbesondere kann das Lichtleitelement zur
Weiterleitung des Lichtes bis zu einem von dem Leuchtelement beabstandeten
Bereich, insbesondere an einem der Enden des Bedienschalters verwendet
werden. Die Weiterleitung des Lichtes in dem Lichtleitelement wird
durch dessen Material und/oder Geometrien bestimmt. Die Abgabe des
weitergeleiteten Lichts wird vorzugsweise durch die Geometrie des Lichtleichtelementes
in dem beabstandeten Bereich bestimmt.
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Durch
das Vorsehen eines Lichtleitelementes können zum einen
mittels einer einzigen Beleuchtungsvorrichtung, die vorzugsweise
hinter der Gerätefront des Haushaltsgerätes angeordnet
und damit für den Benutzer nicht sichtbar ist, mindestens zwei
beleuchtete Bereiche in dem Bedienschalter erzeugt werden. Zum anderen
können die beleuchteten Bereich über die Länge
des Bedienschalters voneinander beabstandet sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist das Leuchtelement an der
Basis des Bedienschalters angeordnet. Als Basis des Bedienschalters
wird der Bereich des Bedienschalters bezeichnet, der in der aktiven
Stellung des Bedienschalters, das heißt, in der dieser
betätigt werden kann um Einstellungen an dem Haushaltsgerät vorzunehmen,
an der Gehäusefront angrenzt. Indem das Leuchtelement an dieser
Stelle vorgesehen ist, ist die Einleitung von Licht in das Leuchtelement
durch eine hinter der Gerätefront angeordnete Beleuchtungsvorrichtung
auf einfache Weise möglich. Das Leuchtelement kann sich
auch über die Gerätefront hinweg ins Innere des Gerätes
erstrecken. Hierdurch kann die Beleuchtungseinrichtung zu der Gerätefront
beabstandet in dem Haushaltsgerät vorgesehen sein. Zudem
kann der Bereich des Leuchtelementes, der in das Haushaltsgerät
hineinragt auch weitere Funktionen, wie beispielsweise Führung
des gehalterten Schalterknebels erfüllen. Gemäß der
vorliegenden Erfindung kann trotz des Vorsehens des Leuchtelementes
in dem Bereich des Bedienschalters unmittelbar an der Gerätefront
dennoch an anderen Bereichen des Bedienschalters eine Beleuchtung
erfolgen.
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Das
Lichtleitelement kann zu dem Leuchtelement benachbart sein oder
an diesem anliegen. Vorzugsweise ist das mindestens eine Lichtleitelement aber
an dem Leuchtelement befestigt. Die Befestigung kann durch mechanische
Befestigungsvorrichtungen erfolgen. Es ist aber auch möglich
beispielsweise eine Klebeverbindung zwischen dem Leuchtelement und
dem Lichtleitelement zu verwenden. Durch die Befestigung des Lichtleitelementes
an dem Leuchtelement kann ein zuverlässiges und gezieltes Einleiten
des von dem Leuchtelement abgegebenen Lichts in das Lichtleitelement
erfolgen.
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Gemäß einer
Ausführungsform weist das Leuchtelement mindestens einen
Vorsprung auf, der in mindestens eines der Lichtleitelemente eingreift. Durch
das Vorsehen eines Vorsprungs an dem Leuchtelement, der mit dem
Lichteleitelement, insbesondere mit darin vorgenommen Aufnahmen
für den Vorsprung eingreifen kann, wird eine Befestigung des
Leuchtelementes an dem Lichtleitelement ohne zusätzliche
Befestigungsmittel, wie Schrauben, ermöglicht. Zudem wird
durch einen in das Lichtleitelement eingreifenden Vorsprung an dem
Leuchtelement die Einleitung des von dem Leuchtelement abgegebenen
Licht weiter begünstigt. Hierzu ist der Vorsprung an dem
Leuchtelement vorzugsweise aus dem gleichen Material hergestellt,
wie das Leuchtelement und ist vorzugsweise einteilig mit dem Leuchtelement
ausgestaltet. Hierdurch wird die Herstellung des Leuchtelementes
und damit des Bedienschalters weiter vereinfacht. Zudem führt
ein Vorsprung an dem Leuchtelement dazu, dass das Licht auch in
andere Richtungen abgegeben werden kann.
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Vorzugsweise
ist das Lichtleitelement eine Kappe, die zumindest das Leuchtelement
umgibt. Als Kappe wird erfindungsgemäß ein Körper
bezeichnet, der eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme zumindest eines
Teils des Leuchtelementes aufweist. Insbesondere wird unter einer
Kappe ein topf- oder napfförmiger Körper verstanden.
Die Kappe umgibt vorzugsweise nur einen Teil des Schalterknebels,
insbesondere den Teil, der über die Gerätefront
nach vorne hinausragt. Durch Verwendung einer Kappe als Lichtleitelement
kann zum einen das durch das Leuchtelement abgegebene Licht weitergeleitet
werden. Zum anderen kann der Schalterknebel, der durch die Kappe
abgedeckt wird gleichzeitig gegen Verunreinigungen oder mechanische
Beschädigungen geschützt werden.
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Vorzugsweise
stellt das Leuchtelement einen Teil der Mantelwand des Schalterknebels
dar und weist an der Außenseite eine zumindest teilweise
um den Schalterknebel umlaufende Rippe auf. Bei einem kreisförmigen
Schalterknebel stellt das Leuchtelement somit einen Leuchtring dar.
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Durch
diese Form zumindest ein Teil der Länge des Schalterknebels
durch das Leuchtelement gebildet. Durch die an dem Leuchtelement
vorgesehene Rippe beziehungsweise Wulst ist zudem ein Erkennen des
Leuchtelementes im beleuchteten Zustand auch aus der Richtung parallel
zur Achse des Schalterknebels beziehungsweise des Bedienschalters
teilweise möglich. Zudem kann die Rippe zur Befestigung
einer an dem Schalterknebel zu befestigenden Kappe und zur Lichteinleitung
in eine solche Kappe dienen.
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Das
Lichtleitelement kann alternativ oder zusätzlich einen
Kopf des Schalterknebels darstellen. Als Kopf des Schalterknebels
wird ein der Basis des Bedienschalters abgewandter Teil des Schalterknebels
verstanden, der sich vorzugsweise an ein ringförmiges Leuchtelement
anschließt. Indem dieser Schalterkopf an das Leuchtelement
angeschlossen ist, kann auch in diesen zumindest ein Teil des von dem
Leuchtelement abgegebenen Lichts eingeführt werden. Durch
die Unterteilung des Schalterknebels in ein Leuchtelement und zumindest
ein Lichtleitelement, das durch den Schalterkopf gebildet wird,
können auch bei dieser Ausführungsform unterschiedliche
Beleuchtungsbereiche erzeugt werden. Da das Leuchtelement und der
Schalterkopf separate Teile sind, können diese aus unterschiedlichen
Materialien hergestellt werden. Beispielsweise kann die Farbe des
Materials für das Leuchtelement von dem des Schalterkopfes
abweichen und daher der optische Eindruck der zwei Bereiche unterschiedlich
gestaltet werden.
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Vorzugsweise
ist das Leuchtelement aus einem farbigen lichtdurchlässigen
Material hergestellt, wohingegen der Schalterkopf beispielsweise
aus einem weißen oder trüben lichtdurchlässigem
Material hergestellt werden kann. Durch die Beleuchtung des Schalterkopfes
mittels der Beleuchtungseinrichtung kann auch dieser Bereich auf
vorteilhafte Weise zur Anzeige verwendet werden. So können
beispielsweise an dem Schalterkopf Zahlenangaben zur Anzeige einer
gewählten Stufe des Betriebes des Haushaltsgerätes
vorgesehen sein. Diese können durch die Ausleuchtung des
Lichtleitelementes in Form des Schalterkopfes besonders einfach
erkannt werden.
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In
dem Lichtleitelement ist vorzugsweise zumindest ein Streubereich
zur Streuung und/oder Brechung des in dem Lichtleitelement weitergeleiteten Lichts
von dem Leuchtelement vorgesehen. Die Streuung oder Brechung des
Lichts kann beispielsweise in dem Material des Lichtleitelementes
selber über dessen gesamte Fläche vorliegen. Dies
kann durch die Wahl eines trüben oder opaken Materials realisiert
werden. Alternativ wird der Streubereich zur Streuung und/oder Brechung
des Lichts durch die Geometrie des Lichtleitelementes geschaffen.
Hierzu können beispielsweise Kantenbereiche des Lichtleitelementes
verwendet werden. Die Streuung kann zusätzlich durch vorsehen
von Abkantungen oder Radien an den Kanten des Lichtleitelementes
verstärkt werden.
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Besonders
bevorzugt ist der Streubereich an dem Lichtleitelement, das eine
Kappe auf dem Schalterknebel darstellt, in dessen vorderen Bereich
gebildet, das heißt an der der Basis des Bedienschalters abgewandten
Seite. Hierdurch kann an der Vorderseite ein beleuchteter Bereich
erzeugt werden, der den Bedienschalter für den Benutzer
besonders einfach sichtbar macht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform besteht das Lichtleitelement
aus transparentem Material besteht, insbesondere aus farblosem,
transparentem Material. Durch diese Ausführungsform können,
insbesondere bei der Gestaltung des Lichtleitelementes als Kappe
die in der Kappe befindlichen Teile des Schalterknebels, insbesondere
das Leuchtelement und der Schalterkopf, von außen sichtbar sein
und für Anzeigezwecke verwendet werden. Die Kappe dient
in diesem Fall zum einen als Lichtleitelement und zum anderen als
Schutz der in der Kappe liegenden Elemente zum Beispiel gegen Verunreinigung
und Beschädigung. Indem das Lichtleitelement transparent
ausgestaltet ist, steht der zwischen mehreren beleuchteten Bereichen
entlang der Länge der Kappe bestehende Abstand für Anzeigen,
beispielsweise auf dem Schalterkopf zur Verfügung. Diese können
vom Benutzer durch das Material der Kappe erkannt werden.
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Vorzugsweise
besteht der Bedienschalter aus drei Teilen, wobei das Leuchtelement
und ein erstes Lichtleitelement in Form eines Bedienschalterkopfes
ein gemeinsames inneres Teil bilden, nämlich den Schalterknebel
bilden und ein zweites Lichtleitelement eine Kappe bildet, die das
den Schalterknebel zumindest teilweise umgibt.
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Bei
dieser Ausführungsform wird es möglich durch das
Leuchtelement zum einen und die Kappe zum anderen an unterschiedlichen
Positionen über die Länge des Bedienschalters,
vorzugsweise an der Basis und der Vorderseite beleuchtete Bereiche
zu schaffen. Durch das Vorsehen eines separaten Schalterknopfes
kann der zwischen diesen Bereichen liegende Bereich beispielsweise
andersfarbig gestaltet werden und/oder zur Anzeige von Zahlen dienen.
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Das
Leuchtelement ist vorzugsweise aus farbigem, transparentem Material
gefertigt, um die Erkennbarkeit der beleuchteten Bereiche beispielsweise
auch bei eingeschaltetem Raumlicht leichter erkennen zu können.
Das Leuchtmittel kann beispielsweise aus Polycarbonat bestehen.
Neben der Transparenz des Leuchtelementes kann mit diesem Material
auch eine einfache Herstellung gewährleistet werden.
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Der
Bedienschalter ist vorzugsweise ein Drehknopf, insbesondere ein
versenkbaren Drehknopf. Bei diesen Arten von Bedienschaltern ist
es aufgrund der Beweglichkeit des Bedienschalters um die eigene
Achse und in axialer Richtung schwierig beziehungsweise nur mit
aufwändigen Mitteln möglich ein Lichtanzeigen
an unterschiedlichen Orten an dem Bedienschalter, insbesondere über
die Länge verteilt vorzusehen. Mit der vorliegenden Erfindung kann
hingegen eine Beleuchtung auch mit unterschiedlichen Beleuchtungsbereichen über
die Länge des Bedienschalters, insbesondere mit unterschiedlichen
Farben, durch eine einzige hinter der Gerätefront des Haushaltsgerätes
angeordnete Beleuchtungseinrichtung verwirklicht werden. Diese behindert
somit die Betätigung, insbesondere Drehung des Bedienschalters
und/oder dessen Axialbewegung nicht. Zudem können die erfindungsgemäß verwendbaren
Lichtleitelement zugleich weitere Funktionen, wie beispielsweise
die Abdeckung des Schalterknebels durch die Kappe oder die Anzeige
von gewählten Einstellungen durch den Schalterknopf realisiert werden,
so dass der Gesamtaufbau des Bedienschalters einfach ist.
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An
mindestens einem der Lichtleitelemente kann zumindest eine Einstellungsanzeige
vorgesehen sein. Im Fall der Verwendung eines Schalterkopfes als
Lichtleitelement, kann diese Einstellungsanzeige beispielsweise
Angaben zu Stufen sein, die auf der Außenseite des Schalterknopfes
aufgedruckt oder anderweitig aufgebracht sein können. In
dem Fall, in dem das Lichtleitelement die Kappe des Bedienknopfes
darstellt, kann beispielsweise eine oder mehrere Verstärkung
entlang jeweils einer Linie an der Mantelwand der Kappe als Einstellungsanzeige dienen.
Hierbei ist diese vorzugsweise so vorgesehen, dass die Verstärkung
sich bis zu der Vorderseite des Bedienschalters erstreckt. Besonders
bevorzugt ragt die Verstärkung in das Innere der Kappe.
Hierdurch kann die Außenseite der Kappe eine glatte Oberfläche
aufweisen und so zum einen einen einfachen Einblick in einen darin
befindlichen Schalterknebel erlauben und zum anderen ein einfaches
Reinigen des Bedienschalters erlauben.
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Die
Erfindung wird anhand der beiliegenden Figuren erneut erläutert.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Teilschnittansicht einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Bedienschalters;
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2:
eine weitere schematische Seitenansicht eines ersten Teils des Schalterknebels
nach 1;
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3:
eine weitere schematische Teilschnittansicht der Kappe des Bedienschalters
nach 1;
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4a und 4b schematische
Perspektivansichten eines zweiten Teils des Schalterknebels nach 1;
und
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5 eine
schematische Darstellung beleuchteter Bereiche an einem Bedienschalter.
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In 1 ist
eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Bedienschalters 1 schematisch in Teilschnittansicht gezeigt.
Der Bedienschalter umfasst eine äußere Kappe 2,
sowie einen durch diese Kappe 2 im vorderen Bereich abgedeckten
Innenteil, der im Folgenden auch als Schalterknebel 3 bezeichnet
wird. Der Schalterknebel 3 besteht an der Vorderseite aus
einem Schalterkopf 4, der eine Napfform aufweist und einem
sich an den Schalterkopf 4 anschließenden Ringelement 5.
Als Vorderseite des Bedienschalters 1 wird im Folgenden
die Seite des Bedienschalters 1 bezeichnet, die der Gerätefront 6, in
der der Schalterknebel 3 gehaltert ist, abgewandt ist und
dem Benutzer des Haushaltsgerätes zugewandt ist.
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Der
Bedienknopf 1 ist ein versenkbarer Drehknopf, der in der
dargestellten Ansicht in der Position gezeigt ist, in der dieser
aus der Gerätefront 6 hervorsteht. In dieser Position
liegt das Ende der Kappe 2, an der diese offen ist, im
Bereich der Gerätefront 6 und ist vorzugsweise
gegenüber der Gerätefront 6 leicht nach
hinten versetzt. Der Bedienschalter 1 kann gegenüber
der Gerätfront 6 so verschoben werden, dass die
Vorderseite der Kappe 2 mit der Gerätefront 6 bündig
abschließt oder zumindest nur geringfügig über
die Gerätefront 6 hervorsteht. In der 1 ist
mit dem Bezugszeichen 8 der Teil des Bedienschalters 1 bezeichnet, über
den zum einen das Versenken des Bedienschalters 1 sowie
das Verrasten des Bedienschalters 1 in der versenkten Stellung und
das Drehen ermöglicht werden. Zum anderen dient das Teil 8 dazu
elektrische Verbindungen des Bedienschalters 1 mit Kontakten
oder Steuerungen (nicht dargestellt) für die Funktion des
Bedienschalters 1 zur Verfügung zu stellen. Der
Mechanismus versenkbarer Bedienschalter für Haushaltsgeräte
sowie die Verbindung mit Kontakten und Steuerungen ist hinreichend
bekannt und wird daher hier nicht weiter erläutert.
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Hinter
der Gerätefront 6 ist eine Beleuchtungseinrichtung 7 angeordnet,
die in der dargestellte Ausführungsform zwei Lichtquellen 71,
beispielsweise Glimmlampen, umfasst darstellen können.
Diese Lichtquellen 71 sind nur schematisch angedeutet und können
beispielsweise an einem Napf, in dem der Schalterhebel 3 gehaltert
ist, vorgesehen und befestigt sein. Die Beleuchtungseinrichtung 7 dient
als Lichtquelle zur Beleuchtung zumindest eines Teils des Bedienknopfes 1.
Insbesondere wird über die Lichtquellen 71 Licht
in das Ringelement 5 des Schalterknebels 3 von
hinten eingeleitet.
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Der
Aufbau des Ringteils 5 ist in der 2 schematisch
dargestellt. Das Rückteil 51 des Ringteils 5 ist
so ausgestaltet, dass hierdurch das Versenken des Bedienknopfes 1 in
die Gerätefront 6 realisiert werden kann. An dieses
Rückteil 51 schließt sich der Basisbereich 52 des
in der hervorstehenden Stellung sichtbaren Bedienschalters 1 an.
In diesem Basisbereich 52 des Ringteils 5, ist
ein sich über den Umfang erstreckende Wulst beziehungsweise
Rippe 53 vorgesehen. Diese steht gegenüber dem
Durchmesser des im Wesentlichen kreisrunden Ringteils 5 seitlich über.
Neben der Wulst beziehungsweise Rippe 53 schließt
sich zylindrischer Bereich 54 des Ringteils 5 an,
der in einen sich leicht konisch verjüngenden Bereich 55 übergeht.
Am Ende des konischen Bereiches 55 des Ringteils 5 schließt
sich ein Befestigungsbereich 56 zur Befestigung des Schalterkopfes 4 an.
Der Befestigungsbereich 56 weist zum einen einen geringeren
Durchmesser als die Basis 52 des Ringteils 5 auf.
Zum anderen sind in diesem Befestigungsbereich 56 Stege 57 und
Rastvorrichtungen 58, insbesondere Rastaussparungen, vorgesehen.
Diese Stege 57 und Rastvorrichtungen 58 können
mit entsprechenden Elementen des Schalterkopfes 4 in Eingriff
gebracht werden und diese beiden Bestandteile 4, 5 können
so miteinander verbunden werden.
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Der
Aufbau des Schalterkopfes 4 ist schematisch in 4a und 4b gezeigt.
Wie sich aus diesen Ansichten ergibt, besitzt der Schalterkopf 4 im Wesentlichen
eine Napf- beziehungsweise Wannenform. An der Innenseite sind Raselemente,
insbesondere Nuten 41 und Rasthaken 42 beziehungsweise Rastnasen
vorgesehen. Diese wirken mit den Raselementen 58 und Stegen 57 des
Ringteils 5 zusammen und sorgen für eine sichere
Verbindung des Ringteils 5 mit dem Schalterkopf 4.
Zusätzlich ist am Umfang des Schalterkopfes 4 eine
parallel zur Achse des Schalterkopfes 4 verlaufende Nut 43 gezeigt. Diese
dient zur Ausrichtung und Verbindung mit der Kappe 2.
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Die
Kappe 2 ist in der 3 schematisch
gezeigt. Auch die Kappe 2 besitzt eine Napf- beziehungsweise
Wannenform. An der Innenseite der Mantelwand 21 der Kappe 2 ist
eine parallel zur Achse der Kappe verlaufende Rippe 22 gezeigt,
die in die in dem Schalterkopf 4 vorgesehene Nute 43 eingreifen
kann. Die Mantelwand 21 der Kappe 2 weist im Bereich
des offenen Endes der Kappe 2 einen zylindrischen Bereich 23 auf.
An diesen Bereich 23 schließt sich ein konischer
Bereich 24 an, in dem der Durchmesser der Kappe 2 leicht
abnimmt. Zudem nimmt in diesem Bereich die Wandstärke der
Mantelwand 21 zu. In dem zylindrischen Bereich 23 ist
an der Innenseite der Mantelwand 21 eine umlaufende Nut 28 vorgesehen.
In diese Nut kann die Rippe 53 des Ringteils 5 eingreifen.
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Der
Boden 25 der Kappe 2, der im eingebauten Zustand
des Bedienschalters 1 die Vorderseite des Bedienschalters 1 bildet,
ist leicht nach außen gewölbt. Zudem sind an den
Außenkanten 26 des Bodens 25 und der
Innenkante 27 des Bodens 25 Radien vorgesehen.
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Wird
der Bedienschalter 1 aktiviert, insbesondere durch Betätigung
des Versenkmechanismus aus der versenkten Position heraus in die
hervorstehende Position gebracht, so ist für den Beobachter, wie
sich aus 1 entnehmen lässt,
lediglich der Bereich der Kappe 2 sichtbar. Diese ist aus
einem transparenten Material gefertigt und erlaubt somit den Einblick
auf den darin befindlichen Schalterkopf 4 sowie den über
die Basis des Bedienschalters 1 hervorstehenden Bereich
des Ringteils 5.
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Bei
Beleuchtung mittels der Beleuchtungseinrichtung 7 von hinten
wird das Ringteil 5 aufleuchten, das heißt das
von der Lichtquelle 71 eingeleitete Licht zumindest teilweise über
den konischen Bereich 55 und den zylindrischen Bereich 54 des
Ringteils 5 abgeben. Auch die den Ringteil 5 in
der Nähe der Basis 52 umgebenden beziehungsweise über diesen
zu den Seiten hervorstehende Wulst beziehungsweise Rippe 53,
besteht aus dem Material des Ringteils 5 und kann somit
Licht abgeben. Durch die Färbung des Ringteils 5 wird
das von dem Ringteil 5 abgegebene Licht einen farbigen
Eindruck erzeugen. Gegenüber dem Schalterkopf 4,
der beispielsweise aus weißem Material besteht, ist das
Ringteil 5, insbesondere der zylindrische Bereich 54 und
der konische Bereich 55 somit für den Benutzer
aus den Blickrichtungen sehrecht zur Achse des Bedienschalters 1,
beispielsweise von oben, zu erkennen.
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Durch
das nahe Anliegen des Ringteils 5 an der Innenseite der
Mantelwand 21 der Kappe 2 und durch die in die
Mantelwand 21 eingreifende Wulst 53 kann zudem
das durch das Ringteil 5 geführte Licht in das
Material der Kappe 2 eingeleitet werden. Dieses farbige
Licht wird über die Mantelwand 21 der Kappe zu
dem Boden 25 der Kappe 2 und damit zur Vorderseite
des Bedienschalters 1 geleitet.
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Im
Bereich des Bodens 25 und insbesondere entlang der Ringfläche 29, über
die die Mantelwand 21 mit dem Boden 25 verbunden
ist, wird durch die Brechung des von dem Ringteil 5, insbesondere
dem zylindrischen Teil 54, dem konischen Teil 55 und
der Rippe 53, ausgegebenen farbigen Licht, ein beleuchteter
Bereich erzeugt.
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In 5 ist
das optische Erscheinungsbild eines Bedienschalters 1 mit
beleuchtetem Ringteil stark schematisiert gezeigt. An der Basis
des Bedienschalters 1 ist ein erster beleuchteter Ring 11 gebildet.
Dieser wird von dem Ringteil 5 und dem durch das davon
abgegebene durch die Basis der Kappe 2 scheinende Licht
gebildet. Der schraffierte Bereich de Kappe 2 in 5 wird
durch das aus dem Ringteil 5 austretende Licht für
den Betrachter rot erscheinen.
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Es
ist zu beachten, dass die in 5 gezeigten
Bereiche teilweise keine Einheiten oder Elemente sind, sondern lediglich
die durch das farbige Licht farbig erscheinenden Bereiche andeuten
sollen. An der Vorderseite des Bedienschalters ist ein weiterer
beleuchteter Ring 12 zu erkennen. Dieser Ring 12 erscheint
in der Kappe 2 und insbesondere im Randbereich 26 des
Bodens 25 der Kappe 2.
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Bei
der vorliegenden Erfindung ist vorzugsweise der innere Teil eines
aus innerem und äußerem Teil bestehender Bedienschalter,
in zwei Elemente unterteilt. An der Vorderseite sind einer der inneren Teile
durch ein Element mit aufgedruckten Symbolen und der andere innere
Teil an der Basis des Bedienschalters durch ein farbiges transparentes
Ringelement gebildet. Der äußere Teil, der den
inneren Teil umgibt, ist eine transparente, vorzugsweise farblose, Kappe.
Von hinten auf den Bedienschalter auftreffendes Licht kann durch
das farbige transparente Ringelement durch den bedruckten Bereich
und durch die farblose Kappe treten. Daher kann ein beleuchteter Ring
an der Rückseite oder Basis des Bedienschalters als auch
ein beleuchteter Ring an der Vorderseite des Bedienschalters erzielt
werden. Die Helligkeit des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Beleuchtungskonzepts ist durch die Existenz zweier beleuchteter
Bereiche erheblich verbessert. Zudem weist dies den Vorteil auf,
dass der Betrieb eines Haushaltsgerätes klar erkannt werden
kann, selbst wenn die Blickrichtung des Benutzers parallel zur Achse des
Bedienschalters ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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