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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen kompakten, universellen Ausrüstungsgegenstand
für Notfälle, z.B.
bei Kfz-Unfällen,
welcher den Anwender in die Lage versetzt, nach Bedarf die unterschiedlichen
Funktionen dieses kompakten Ausrüstungsgegenstands
(Löschfunktion,
Schlagfunktion, Schneidfunktion) zu nutzen und der auf Grund seiner
Größe problemlos
mitzuführen
ist und so z.B. auch in Ablagefächern
im Kfz-Innenbereich griffbereit gelagert werden kann.
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Die
Erfindung bezieht sich auf einen kompakten, handlichen Kombinationsgegenstand,
der in seinem Grundkörper
eine hochwirksame Löscheinheit
enthält,
am Gehäuseboden
einen Schlagkörper und
zudem am Gehäusekörper eine
verdeckte Messerklinge aufweist, um so bei z.B. Kfz-Unfällen im Rahmen
von Erste Hilfemaßnahmen
dem Anwender ein wirksames Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches in
der Lage ist, Brände
in der Entstehungsphase wirkungsvoll zu ersticken, Sicherheitsgurte
mit einer Messerklinge zu durchtrennen und Scheiben mit dem Schlagkörper einzuschlagen,
um so in das Kfz-Innere oder aus dem Kfz-Inneren zu gelangen.
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Aus
dem Stand der Technik sind unterschiedliche Gegenstände bekannt,
welche die eine oder andere Funktion erfüllen, jedoch liegt keine kompakte,
hochwirksame Einsatzausrüstung
vor, welche die vorgenannten Funktionen in einem universellen Kompaktgegenstand
vereint.
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So
gibt es spezielle Feuerlöscher
für den Kfz-Bereich,
die trotz ihrer kompakten Bauweise immer noch so große Abmessungen
aufweisen, dass sie als sperrig gelten und in einer speziellen Halterung
ortsfest gelagert werden müssen,
damit von ihnen keine Gefährdung
durch unkontrollierte Eigendynamik bei Beschleunigungs- oder Abbremsvorgängen ausgehen
kann.
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Bekannt
sind auch die Schlaghämmer
die in Notfällen
zum Zertrümmern
von Fahrzeugscheiben genutzt werden können, um so einen Notausstieg
zu schaffen und die in öffentlichen
Verkehrsmitteln wie z.B. Bussen oder Eisenbahnen Verwendung finden. In
privaten Bereichen ist dieses sinnvolle Hilfsmittel jedoch in aller
Regel eher selten zu finden.
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Schließlich gibt
es spezielle Messer, die für Noffallsituationen
gedacht sind und in einer spezifischen Vorrichtung im Fahrzeuginnenraum
angebracht werden können
und u.a. zum Durchtrennen von Sicherheitsgurten genutzt werden sollen.
Hierbei stellt sich die Frage, ob so ein Messer, das als Schneidwerkzeug
aber auch als Hieb- oder Stichwaffe genutzt werden kann, nicht ein
zu hohes Gefahrenpotenzial beinhaltet und ein hohes Verletzungsrisiko für eine angeschnallte
Person darstellt, deren Sicherheitsgurt mit diesem Messer durchtrennt
werden soll.
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Die
hier beschriebenen Einzelgegenstände, die
im Rahmen einer Noffallsituation, sofern sie als Ausrüstungsgegenstand
in einem Kfz mitgeführt
werden, jedes für
sich seine speziell zugedachte Aufgabe erfüllen kann, sind jedoch nur
im Verbund in der Lage, das Anwendungsspektrum der eingangs erwähnten Erfindung
abzudecken.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Notfallausrüstung insbesondere
für den
Kfz-Bereich der eingangs erwähnten
Art zu entwickeln, welche die Funktion eines Feuerlöschers,
Hammers und Messers erfüllt
und in einer kompakten und handlichen Form dem Anwender zur Verfügung steht.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe dadurch gelöst,
dass der Grundkörper
der Notfallausrüstung
eine kompakte Form hat, z.B. in der Größe einer Handtaschenlampe,
eine abrutschsichere Griff- oder Haltefläche aufweist, über einen
Löschmitteltank
für ein
hochwirksames Löschmittel
mit einer spezifischen Auslösevorrichtung,
einen Schlagkörper und
eine verdeckte Messerklinge verfügt.
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Die
mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass die Einsatzausrüstung
kompakt aufgebaut und handlich ist, problemlos in Fahrzeugen oder
auch in Trageeinrichtung unmittelbar von einer Person mitgeführt werden
kann, die bei einem Kfz-Unfall je nach Situation die erforderlichen
Hilfsmittel wie Hammer, Messer und Feuerlöscher dem Anwender zur Verfügung stellt,
um so wirkungsvoll bei Unfällen
Maßnahmen
der ersten Hilfe erfolgreich zu unterstützen, wobei bei Kfz-Bränden u.a.
Personenschäden
und Folgeschäden
durch den hochwirksamen Feuerlöscher
erheblich minimiert werden können.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen 2 und
folgenden angegeben. Danach besteht der Grundkörper der Einsatzausrüstung für den Kfz-Bereich
in einer bevorzugten Ausführungsvariante
aus einem zylinderförmigen
Kunststoff- oder Metallkörper,
mit einem leicht nach innen gezogenen Mittelteil, das als Griffzone ausgebildet
ist. Die Griffzone weist im vorderen Bereich einen Auslösehebel
mit davor angebrachten Handschutz auf, wobei der Auslösehebel
bei Nichtgebrauch gesichert ist und erst nach Aufhebung der Sicherungseinrichtung
betätigt
werden kann, um so das hochwirksame, mit Druck beaufschlagte und
in einem Löschmitteltank
im Innern des Gehäuses
befindliche Löschmittel
freizusetzen, das über
eine am Gehäusekörper angeordnete
Düse gezielt
zum Brandherd geleitet werden kann. Der Gehäuseboden des Grundkörpers weist
eine Verstärkung
auf, die z.B. mit einem gehärteten,
metallischen Schlagdorn versehen ist und so die Funktion eines Rettungshammers
zum Einschlagen von Fahrzeugscheiben erfüllen kann. Das dritte Ausstattungsmerkmal
dieser Einsatzausrüstung,
die verdeckte Messerklinge zum Durchtrennen von Sicherheitsgurten,
befindet sich an der Außenseite
des Grundkörpers,
in Form einer vom Grundkörper
leicht abstehenden Abdeckung, die nur zum Teil mit dem Grundkörper fest
verbunden ist, wodurch zum Einen erreicht wird, dass eine Einfuhrhilfe für den zu
durchtrennenden Gurt ausgebildet und zum Anderen die Schneidklinge
verdeckt ist und damit ein Verletzungsrisiko minimiert wird. Die
Größe dieser
Ausführungsvariante
entspricht in etwa einer Handlampe mit einem Durchmesser von unter
10 cm.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend
näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 schematische
Darstellung der Einsatzausrüstung
von außen,
seitlich
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2 schematische
Darstellung der Einsatzausrüstung
von außen,
vorne
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3 Teilschnitt
der Einsatzausrüstung
im Ruhezustand
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4 Teilschnitt
der Einsatzausrüstung beim
Löschen
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Es
folgt die Erläuterung
der Erfindung anhand der Zeichnungen nach Aufbau und ggf. auch nach
Wirkungsweise der dargestellten Erfindung.
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1 zeigt
die schematische Darstellung einer Einsatzausrüstung 1, bestehend
aus dem Grundkörper 2 mit
Messerklinge 4 mit Abdeckung 3, Schlagplatte 5 mit
Schlagdorn 6, Auslösehebel 12, Griffzone 14,
Sicherung 15 und Handschutz 16.
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Die
hier vorgestellte Ausführungsvariante
einer Einsatzausrüstung 1 ist
in Form und Größe einer Handlampe
oder einem Handstrahler nachempfunden, mit einem Grundkörper 2,
bestehend in einer bevorzugten Ausführungsvariante aus einem röhrenförmigen Körper, gefertigt
aus z.B. einem Leichtmetall oder einem schlagfesten Kunststoff.
Der Grundkörper 2 weist
an seiner Außenseite
folgende Bauteile bzw. Funktionselemente auf: an der Längsseite
eine Messerklinge 4, die zum Durchtrennen von z.B. Sicherheitsgurten
ausgelegt ist, versehen mit einer Abdeckung 3, welche das
Risiko durch unbeabsichtigte Schnittverletzungen mit der Messerklinge 4 minimiert.
Am Fußteil
des Grundkörpers 2 ist
eine Bodenverstärkung
in Form einer Schlagplatte 5 angeordnet, die einen Schlagdorn 6 aufweist,
wodurch das Bodenteil der Einsatzausrüstung 1 idealer Weise
zum Zertrümmern
von z.B. Fahrzeugscheiben geeignet ist, um so bei Notfällen in
das Innere eines Fahrzeugs gelangen zu können, falls es gilt, eine im
Fahrzeug befindliche Person zu befreien. Umgekehrt kann eine im
Fahrzeug befindliche Person die Einsatzausrüstung nutzen, um nach dem Zertrümmern eine
Fahrzeugscheibe so aus dem Fahrzeuginnern hinaus zu gelangen. Im
Kopfteil der Einsatzausrüstung
ist eine Düse 9 integriert,
die es ermöglicht,
im Falle eines Löscheinsatzes
das Löschmittel
gezielt und konzentriert auf die Brandfläche aufbringen zu können. An weiteren
Bauteilen befindet sich am Gehäuse
des Grundkörpers 2 eine
Griffzone 14 mit rutschhemmender Oberflächenstruktur und der Auslösehebel 12, der
im Ruhezustand durch eine Druckfeder in der Ruhelage positioniert
und dessen Funktion durch die Sicherung 15 gesperrt wird.
Der Auslösehebel 12 wird nach
vorne von einem leicht gewölbten
Handschutz 16 abgedeckt, der auch dafür sorgt, dass im Einsatz die
Finger der Haltehand geschützt
sind.
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2 zeigt
schematisch in Anlehnung an 1 eine Einsatzausrüstung 1 mit
Sicht von vorne, bestehend aus dem Grundkörper 2 mit Abdeckung der
Messerklinge 3, Schlagplatte 5 mit Schlagdorn 6, Düse 9,
Griffzone 14, Sicherung 15 und Handschutz 16.
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Bei
dieser Ansicht wird verdeutlicht, wie der Griffschutz 16 den
dahinter liegenden Auslösehebel 12 abdeckt
und in der Funktion als Handschutz 16 die Finger der Haltehand
schützen
soll. Weiterhin sichtbar ist die Öffnung im Kopfteil des Grundkörpers, mit der
darin angeordneten Düse 9,
die für
eine definierte und zielgerichtete Verteilung und Zerstäubung des Löschmittels
sorgt. Aus dieser Perspektive wird auch die Sicherung 15 dargestellt,
die in einer einfachen Ausführungsvariante
aus einem Sicherungssplint mit hieran angebrachtem Sicherungsring
besteht und im Ruhezustand eine Betätigung des Auslösehebels 12 verhindert.
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3 zeigt
schematisch die Einsatzausrüstung 1 in
einem Teilschnitt im Ruhezustand der Löscheinrichtung bestehend aus
dem Grundkörper 2 mit
Messerklinge 4 mit Abdeckung 3, Schlagplatte 5 mit
Schlagdorn 6, Befüllvorrichtung 7,
Löschmitteltank 8,
Düse 9,
Ventileinrichtung 10, Auslösearm 11, Ventilarm 11a,
Auslösehebel 12,
Druckfeder 13, Sicherung 15 und Handschutz 16.
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Die
hier exemplarisch vorgestellte Ausführungsvariante der Einsatzausrüstung 1 zeigt
im Grundkörper 2 einen
Löschmitteltank 8,
der über
eine Befüllvorrichtung 7 bei
Bedarf mit einem Löschmittel 18 wieder
befällt
werden kann. Über
eine Ventileinrichtung 10 wird der Tank 8 im Zusammenwirken
mit dem Ventilarm 11a verschlossen gehalten. Der Auslösehebel 12,
von einem Federelement 13 in Ruheposition gehalten, kann
erst nach dem Entfernen der Sicherung 15 betätigt werden
und Druck auf den beweglich gelagerten Auslösearm 11 ausüben, der
in einem Wirkzusammenhang mit dem Ventilarm 11a steht,
welcher im Ruhezustand die Ventileinrichtung 10 verschließt und somit
verhindert, dass das Löschmittel 18 aus
dem Löschmitteltank 8 ausströmt und über eine
Verwirbelungskammer 17 zur Düse 9 geleitet wird.
Der Löschmitteltank 8 kann
je nach Ausführungsvariante
als Wechseltank, als Einmaltank oder als wieder befüllbarer
Tank, versehen mit einer Befüllvorrichtung 7,
im Innern des Grundkörpers 2 integriert
werden, wobei das Löschmittel 18 in
vorgespannter Form im Löschmitteltank 8 bevorratet
wird und gemäß den Vorversuchen
mit einem Schaumlöschmittel
folgende Eigenschaften aufweist: die Menge des Löschmittelschaums beträgt ca. das 30-fache Volumen des
Inhalts des Löschmitteltanks, der
Löschschaum
ist sehr feinporig und weist hervorragende Adhäsionseigenschaften auf, wodurch
insgesamt erreicht wird, dass im Vergleich zu herkömmlichen
Schaumlöschmitteln
eine bedeutend geringere Menge an Löschmittel aufgewendet werden
braucht, zur Erlangung eines entsprechenden Löscheffekts.
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4 zeigt
schematisch die Einsatzausrüstung 1 in
einem Teilschnitt in Anlehnung an 3 im Auslösezustand
bestehend aus dem Grundkörper 2 mit
Messerklinge 4 mit Abdeckung 3, Schlagplatte 5 mit
Schlagdorn 6, Befüllvorrichtung 7,
Löschmitteltank 8,
Düse 9,
Ventileinrichtung 10, Auslösearm 11, Ventilarm 11a,
Auslösehebel 12,
Druckfeder 13, Sicherung 15 und Handschutz 16.
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Die
Darstellung zeigt die Einsatzausrüstung 1 beim Löschvorgang,
der nach der Entfernung der Sicherung 15 durch das Zurückdrücken des
Auslösehebels 12 gegen
den Druck der Feder 13 eingeleitet wird. In Folge des Zurückdrückens des
Auslösehebels 12 wird
der Auslösearm 11,
der in einem Wirkzusammenhang mit dem Ventilarm 11a steht,
um seine Drehachse bewegt und zieht dabei den Ventilarm 11a aus
dessen Ruheposition dergestalt, dass dieser die Ventileinrichtung 10 des
Löschmitteltanks 8 öffnet und
so das Löschmittel 18 über einen
Durchbruch 11b im Ventilarm 11a in die Verwirblungskammer 17 gelangen
kann, von wo es über
die Düse 9 ins
Freie definiert und zielgerichtet geleitet wird.
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- 1
- Einsatzausrüstung
- 2
- Grundkörper
- 3
- Abdeckung
- 4
- Messerklinge
- 5
- Schlagplatte
- 6
- Schlagdorn
- 7
- Befüllvorrichtung
- 8
- Löschmitteltank
- 9
- Düse
- 10
- Ventileinrichtung
- 11
- Auslösearm
- 11.a
- Ventilarm
- 11.b
- Durchbruch
- 12
- Auslösehebel
- 13
- Druckfeder
- 14
- Griffzone
- 15
- Sicherung
- 16
- Handschutz
- 17
- Verwirblungskammer
- 18
- Löschmittel