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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Zertrümmerung
von Glasmaterial, insbesondere Sicherheitsglas wie ESG- oder Thermoverglasungen
bestehend aus einer Glas-Zertrümmerungsmechanik
mit einer im Wesentlichen senkrecht auf das Glasmaterial einwirkenden,
von einer vorgespannten Federeinrichtung beaufschlagbaren Spitze und
einer Auslöseeinrichtung
für die
Beschleunigung der Spitze in Richtung des Glasmaterials.
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Es
sind aus dem Stand der Technik bzw. aus der Praxis eine Vielzahl
von Einrichtungen zur Zertrümmerung
von Glasmaterial, insbesondere von Sicherheitsglas, bekannt, wobei
hier insbesondere eine Vielzahl von Nothammer-Einrichtungen zu nennen sind. Es sei
dazu beispielhaft auf das
EP
0 845 333 B1 verwiesen. Es bezieht sich die in dieser Druckschrift
beschriebene Anordnung auf einen Nothammer zum Einschlagen von Glasscheiben
mit einem Stiel und einem mit einer Stahlspitze ausgerüsteten Hammerkopf.
Bei der in dieser Druckschrift beschriebenen Anordnung befindet
sich dabei die Stahlspitze innerhalb des Hammerkopfs und wird von
einem durch eine Haltefeder belasteten Gewichtsgrundkörper, der
teleskopartig in einem Hammerkopfhohlraum angeordnet ist, getragen,
wobei der Gewichtsgrundkörper
die Stahlspitze beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Nothammers
gegen die Kraft der Haltefeder aus dem Hammerkopfhohlraum katapultiert. Es
haben die bekannten Nothammer-Einrichtungen an sich ausreichende
Funktionseigenschaften und bei der beschriebenen Ausführungsform
auch einen Vandalismusschutz, nachteilig ist bei den bekannten Nothammer-Einrichtungen allerdings,
dass mit diesen eine Zerstörung
von Sicherheitsglas wie ESG- oder Thermoverglasungen oftmals nicht
möglich
ist. Eine dahingehende Verbesserung der Einrichtung zur Zertrümmerung
von Glasmaterial, insbesondere in Fahrzeugen mit gesetzlich vorgeschriebenem
Notausstieg ist deshalb wünschenswert.
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Es
sind aus dem Stand der Technik auch noch andere Verfahren bekannt,
mit denen das entsprechende Glasmaterial beispielsweise auch entfernt
werden kann, es wird dazu beispielhaft auf die
DE 196 28 279 A1 verwiesen,
betr. ein Fahrzeug mit herausdrückbarer
Scheibe, wobei bei der hier beschriebenen Anordnung ein Ausdehnungskörper wie beispielsweise
Airbag, Sprengschnur oder dgl. in seiner Hauptwirkungsrichtung senkrecht
zur Scheibe gerichtet wird, so dass diese aus einer an sich bekannten
elastischen Einfassung bzw. Halterung zur Fahrzeugaußenseite
bewegbar ist. Es ist dabei allerdings bei der hier beschriebenen
Anordnung eine Zerstörung
der betreffenden Scheibe nicht vorgesehen.
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Ausgehend
von diesen bekannten Einrichtungen zur Zertrümmerung von Glasmaterial, insbesondere
Sicherheitsglas, liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die
bekannten Anordnungen unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile
in der Weise zu verbessern bzw. weiter zu entwickeln, dass die zuvor genannten
Nachteile der bekannten Ausführungsformen
vermieden werden, wobei insbesondere eine einfache, schnelle und
zuverlässige
Zerstörung
des betreffenden Glasmaterials, insbesondere Sicherheitsglas, erzielt
werden soll. Die gewünschte
Anordnung soll dabei insbesondere auch einfach im Aufbau sein und
soll einfach und möglichst
flexibel in dem betreffenden Fahrzeug angebracht werden können.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Glas-Zertrümmerungsmechanik
unmittelbar auf dem zu zerstörenden
Glasmaterial angeordnet ist. Auf diese Weise wird erstmalig mit
einfachen Mitteln die Möglich keit
geschaffen, eine Einrichtung zur Zertrümmerung von Glasmaterial bereitzustellen,
mit einer einfachen, schnellen und sicheren Möglichkeit zur Zerstörung des
betreffenden Glasmaterials, insbesondere Sicherheitsglas wie ESG-
oder Thermoverglasungen. Da die erfindungsgemäße Glas-Zertrümmerungsmechanik unmittelbar auf
dem zu zerstörenden
Glasmaterial angeordnet ist, ergibt sich auch ein sehr einfacher
Aufbau, d. h. die erfindungsgemäße Einrichtung
zur Zertrümmerung
von Glasmaterial kann einfach und in flexibler Weise an der betreffenden
Stelle auf dem Glasmaterial angebracht werden. Es handelt sich dabei
also um ein kleines, vielseitig einsetzbares Bauteil mit einer Vielzahl
von Auslösemöglichkeiten,
das auch als zusätzliche
Lösungsmöglichkeit
zum Nothammer verwendet werden kann.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Glas-Zertrümmerungsmechanik unmittelbar
auf dem zu zerstörenden Glasmaterial
aufgeklebt. Diese Art der Anbringung ist besonders einfach und flexibel
durchführbar.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Spitze der Glas-Zertrümmerungsmechanik
in einem von einer Bruchplatte zurückgehaltenen Trumm befestigt
ist, wobei zur Zerstörung
dieser Bruchplatte ein mit der Auslöseeinrichtung zusammen wirkendes
Adapterelement ausgebildet ist. Auf diese Weise kann sofort nach
Betätigung
der noch zu erläuternden
Auslöseeinrichtung
das Adapterelement die Bruchplatte zerstören und anschließend die
in dem Trumm befestigte Spitze der Glas-Zertrümmerungsmechanik in Richtung
des zu zerstörenden
Glasmaterials beschleunigt werden.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung,
dass die Auslöseeinrichtung
als ein auf das Adapterelement einwirkender Auslöseknopf ausgebildet ist. Bei
dieser Möglichkeit
wird in einfacher Weise durch Aufschlagen auf diesen Auslöseknopf
die Bruchplatte durch das Adapterelement zerstört und anschließend die
in dem Trumm befestigte Spitze auf das Glasmaterial aufschlagen
und dieses zerstören.
Dabei empfiehlt es sich gemäß einem
weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass der Auslöseknopf
ein Sicherungselement wie z. B. einen Pullring umfasst. Bei dieser
Variante muss vor Aufschlagen auf den Auslöseknopf dieses Sicherungselement
wie z. B. Pullring gezogen werden, um den Zertrümmerungsmechanismus freizugeben.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Auslöseeinrichtung
durch ein am Trumm befestigtes Sicherungselement wie z B. Pullring
gebildet ist, wobei das Trumm in Bezug auf das Adapterelement über eine Kulissenführung drehbar
und nach einem definierten Drehwinkel sich von diesem lösend ausgebildet
ist. Bei dieser Variante der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Zertrümmerung
von Glasmaterial entfällt
der Auslöseknopf.
Es ist vielmehr hier der Pullring beispielsweise tangential am Trumm
befestigt, wobei das Trumm in Bezug auf das Adapterelement drehbar
ausgebildet ist. Es sind dabei die genannten Teile über eine
Kulissenführung
miteinander verbunden, wobei sich diese nach einem bestimmten Drehwinkel von
einander lösen,
so dass dann der Zertrümmerungsmechanismus
freigegeben wird, wenn am Sicherungselement wie Pullring gezogen
und damit das Trumm gedreht wird.
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Es
empfiehlt sich nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung,
dass die Bruchplatte einen mit der Auslöseeinrichtung zusammen wirkenden
Widerstandsdraht aufweist. Durch diesen in der Bruchplatte eingefügten Widerstandsdraht
kann nach Betätigung
der in dem Fahrzeug befindlichen Auslöseeinrichtung ein Strom fließen, welcher
den Widerstandsdraht erhitzt und die Bruchplatte durchschmilzt,
so dass der Mechanismus dadurch freigegeben wird. Bzgl. der Auslöseeinrichtung
sind dabei verschiedene Varianten vorgesehen. Bei einer ersten Variante
ist vorgesehen, dass die Auslöseeinrichtung einen
Verzögerungssensor
(Crashsensor) umfasst. Der Widerstandsdraht wird also hier nach
Auslösung durch
den Verzögerungssensor
(Crashsensor) erhitzt. Bei einer zweiten Variante umfasst die Auslöseeinrichtung
einen Rauchmelder, in diesem Fall wird also nach Auslösung des
Rauchmelders der Widerstandsdraht erhitzt. Bei einer weiteren Variante
umfasst die Auslöseeinrichtung
eine Notbetätigung,
insbesondere eine Fahrer-Notbetätigung,
in diesem Fall wird der Widerstandsdraht nach Betätigung dieser Notbetätigung beispielsweise
durch den Fahrer erhitzt.
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Nach
einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen,
dass die Auslöseeinrichtung
durch eine beliebige Kombination der zuvor erläuterten Möglichkeiten gebildet ist.
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Zur
Eliminierung eines Rückschlageffektes beispielsweise
bei der Zerstörung
von Thermoverglasungen ist nach einem letzten Merkmal der vorliegenden
Erfindung vorgesehen, dass die Glas-Zertrümmerungsmechanik zusätzlich an
einem Holm befestigt ist.
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Die
Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Zertrümmerung von
Glasmaterial,
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2 eine
schematische Seiten-Schnittansicht der erfindungsgemäßen Einrichtung
zur Zertrümmerung
von Glasmaterial gemäß der Linie
A-A in der 1.
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Die
erfindungsgemäße Einrichtung
zur Zertrümmerung
von Glasmaterial ist generell mit 10 bezeichnet bzw. das
betreffende Glasmaterial ist mit 11 bezeichnet. Die erfindungsgemäße Einrichtung 10 zur
Zertrümmerung
von Glasmaterial 11 dient dabei insbesondere zur Zertrümmerung
von Sicherheitsglas wie ESG- oder Thermoverglasungen. Die erfindungsgemäße Einrichtung 10 zur
Zertrümmerung von
Glasmaterial 11 besteht, siehe dazu die 1 bzw.
insbesondere auch die 2 der Zeichnung, aus einer Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 mit
einer im Wesentlichen senkrecht auf das Glasmaterial 11 einwirkenden,
von einer mit 14 bezeichneten vorgespannten Federeinrichtung
beaufschlagbaren Spitze 13 und einer noch zu erläuternden
Auslöseeinrichtung 15 für die Beschleunigung
der Spitze 13 in Richtung des Glasmaterials 11.
Es ist dazu zur Bereitstellung einer einfachen, schnellen und sicheren Zerstörung des
Glasmaterials 11, insbesondere Sicherheitsglas wie ESG-
oder Thermoverglasungen erfindungsgemäß vorgesehen, siehe dazu insbesondere
wieder die 2 der Zeichnung, dass die Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 unmittelbar
auf dem zu zerstörenden
Glasmaterial 11 angeordnet ist. Mit einer derart ausgebildeten
Einrichtung 10 zur Zertrümmerung von Glasmaterial 11 ist
eine einfache, schnelle und sichere Zerstörung des Glasmaterials 11 möglich, weiterhin
ist die erfindungsgemäße Anordnung
durch ihren unmittelbar auf dem zu zerstörenden Glasmaterial 11 angebrachten
Aufbau auch einfach und flexibel an dem betreffenden Glasmaterial 11 anzubringen,
sowie auch einfach im Aufbau. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung
handelt es sich dabei um ein kleines, vielseitig einsetzbares Bauteil mit
einer Vielzahl von Auslösemöglichkeiten,
das sich als zusätzliche
Lösungsmöglichkeit
zum Nothammer verwendet werden kann.
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Bei
dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
ist dabei die Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 unmittelbar
auf dem zu zerstörenden
Glasmaterial 11 aufgeklebt. Dies ist eine besonders vorteilhafte
Lösung
zur Anbringung der Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 auf dem
betreffenden Glasmaterial 11.
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Bei
dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Einrichtung 10 zur
Zertrümmerung
von Glasmaterial 11 ist, siehe dazu wieder insbesondere
die 2 der Zeichnung, die Spitze 13 der Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 in
einem von einer Bruchplatte 17 zurückhaltbaren Trumm 16 befestigt,
wobei zur Zerstörung
dieser Bruchplatte 17 ein mit der Auslöseeinrichtung 15 zusammen
wirkendes Adapterelement 18 ausgebildet ist. Bei einer
derart ausgebildeten Anordnung wird die Spitze 13 der Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 von
der vorgespannten Federeinrichtung 14 durch die Auslöseeinrichtung 15 in Richtung
des Glasmaterials 11 beschleunigt, wonach dieses dann zerstört wird.
Es wird dabei nach Betätigung
der Auslöseeinrichtung 15 die
Bruchplatte 17 durch das Adapterelement 18 zerstört, es wird
dadurch die vorgespannte Federeinrichtung 14 wirksam und
schlägt
das Trumm 16 mit der in ihr befestigten Spitze 13 auf
das Glas material 11, hier Sicherheitsglas als ESG-Scheibe,
welches darauf hin durchschlagen und somit zerstört wird.
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Bzgl.
der Ausbildung der Auslöseeinrichtung 15 sind
unterschiedliche Ausführungsformen
vorgesehen. Bei dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Auslöseeinrichtung 15 als
ein auf das Adapterelement 18 einwirkender Auslöseknopf 19 ausgebildet.
Durch ein Aufschlagen auf diesen Auslöseknopf 19 wird dabei
die Bruchplatte 17 durch das Adapterelement 18 zerstört, nachfolgend
wird das Trumm 16 mit der in ihr befestigten Spitze 13 auf
das Glasmaterial 11 beschleunigt, so dass dieses zerstört wird.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist weiterhin vorgesehen, dass der Auslöseknopf 19 ein Sicherungselement 20 wie
in diesem Fall einen Pullring umfasst. Bei dieser Anordnung ist
also vor dem Aufschlagen auf den Auslösekopf 19 dieses als
Pullring ausgebildete Sicherungselement 20 zu ziehen, um
den Mechanismus frei zu geben.
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Bei
einer abgewandelten Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Anordnung
kommt der genannte Auslöseknopf 19 in
Fortfall. In diesem Fall ist die Auslöseeinrichtung 15 durch
ein am Trumm 16 befestigtes Sicherungselement 20 wie
in diesem Fall Pullring gebildet, wobei der Trumm 16 in
Bezug auf das Adapterelement 18 über eine Kulissenführung drehbar
und nach einem definierten Drehwinkel sich von diesem lösend ausgebildet
ist. In diesem Fall ist das Sicherungselement 20 tangential
am Trumm 16 befestigt, wobei dieser wie erwähnt in Bezug
auf das Adapterelement 18 drehbar ausgeführt ist.
Diese genannten beiden Bauteile stehen über eine Kulissenführung miteinander
in Wirkverbindung und werden sich nach einem bestimmten definierten
Drehwinkel voneinander lösen,
so dass der Mechanismus freigegeben wird, wenn am Sicherungselement 20,
in diesem Fall Pullring, gezogen wird und damit das Trumm 16 gedreht
wird.
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Bei
dem in den Figuren der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
ist weiterhin vorgesehen, siehe hier die 2 der Zeichnung,
dass die Bruchplatte 17 einen mit der Auslöseeinrichtung 15 zusammen
wirkenden Widerstandsdraht 21 aufweist. Durch einen solchen
in der Bruchplatte 17 einge fügten Widerstandsdraht 21 kann
nach Betätigung
der im Fahrzeug befindlichen Auslöseeinrichtung 15 ein Strom
fließen,
welcher den Widerstandsdraht 21 erhitzt, anschließend die
Bruchplatte 17 durchschmilzt, so dass der Mechanismus dadurch
freigegeben wird. Bzgl. der Ausbildung der Auslöseeinrichtung 15 bestehen
dabei mehrere Varianten. Bei einer ersten Variante umfasst die Auslöseeinrichtung 15 einen
Verzögerungssensor
(Crashsensor), nach dessen Betätigung
sich der Widerstandsdraht 21 erhitzt und dadurch den Mechanismus
frei gibt. Bei anderen Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung umfasst die Auslöseeinrichtung 15 einen
Rauchmelder oder eine Notbetätigung,
insbesondere eine Fahrer-Notbetätigung,
nach dessen Auslösung
jeweils die Erhitzung des Widerstandsdrahts 21 mit anschließendem Freigeben
des Mechanismus erfolgt.
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In
Abweichung der bisher dargestellten Ausführungsbeispiele ist erfindungsgemäß auch vorgesehen,
dass die Auslöseeinrichtung 15 durch
eine beliebige Kombination der bisher beschriebenen Ausführungsbeispiele
gebildet ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Anordnung kann
zur Eliminierung eines Rückschlageffekts
insbesondere bei der Zerstörung
von Thermoverglasungen zusätzlich
vorgesehen sein, dass die Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 zusätzlich an
einem hier nicht separat dargestellten Holm befestigt ist.
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Mit
der erfindungsgemäßen Einrichtung 10 zur
Zertrümmerung
von Glasmaterial 11, bei der die Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 unmittelbar
auf dem zu zerstörenden
Glasmaterial 11 angeordnet ist, ist eine im Vergleich zu
den bisher bekannten Einrichtungen insbesondere unter Verwendung
von Nothämmern
einfachere, schnellere und sicherere Zerstörung des betreffenden Glasmaterials 11 möglich. Die
erfindungsgemäße Anordnung
ist dabei auch einfach und klein im Aufbau, und lässt sich
einfach und flexibel an dem betreffenden Glasmaterial 11 anbringen.
Es wird dabei nach einer Betätigung
der Auslöseeinrichtung 15 die
Spitze 13 der Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 in
der beschriebenen Weise in Richtung Glasmaterial 11 beschleunigt
und dieses dabei zerstört.
Das Gehäuse
für die
Teile der Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 ist
dabei in den Figuren der Zeichnung mit 22 bezeichnet, weiter hin ist
der Sockel zur Anbringung der Glas-Zertrümmerungsmechanik 12 auf
dem Glasmaterial 11 mit 23 bezeichnet. Die erfindungsgemäße Einrichtung 10 zur
Zertrümmerung
von Glasmaterial 11 mit einem derartigen Aufbau ist dabei
insbesondere vorgesehen für
ESG-Verglasungen bis zu 8 mm Stärke
und für
Thermoverglasungen bis zu einer Gesamtstärke von etwa 15 mm.
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Zur
halterlosen Montage der erfindungsgemäßen Einrichtung 10 zur
Zertrümmerung
von Glasmaterial 11 auf diesem wird in vorteilhafter Weise eine
Klebeverbindung gewählt,
es ist dazu erforderlich, den in den Figuren der Zeichnung nicht
separat gekennzeichneten Klebebereich vor UV-Strahlung zu schützen. Dieses
kann bei Serienmontage durch einen Keramikdruck erfolgen oder bei
nachträglicher Montage
durch ein den UV-Schutz bewirkendes Abdeckset.
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Wie
bereits erwähnt,
sind die dargestellten Ausführungsformen
nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung. Diese ist nicht
darauf beschränkt,
es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen
möglich.
So sind insbesondere Abwandlungen in der konstruktiven Ausbildung der
Auslöseeinrichtung 15 möglich, weiterhin
denkbar sind selbstverständlich
auch andere Arten der Kraftübertragung
nach Auslösung
der Auslöseeinrichtung 15 auf
die in dem Trumm 16 befindliche Spitze 13 der
Glas-Zertrümmerungsmechanik 12.
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- 10
- Einrichtung
zur Zertrümmerung
von Glasmaterial
- 11
- Glasmaterial
- 12
- Glas-Zertrümmerungsmechanik
- 13
- Spitze
(von 12)
- 14
- vorgespannte
Federeinrichtung (für 13)
- 15
- Auslöseeinrichtung
(für 13)
- 16
- Trumm
(für 13)
- 17
- Bruchplatte
- 18
- Adapterelement
- 19
- Auslöseknopf
- 20
- Sicherungselement
- 21
- Widerstandsdraht
(von 17)
- 22
- Gehäuse (für 12)
- 23
- Sockel
(für 12)