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DE102007011179A1 - Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern - Google Patents

Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern Download PDF

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DE102007011179A1
DE102007011179A1 DE102007011179A DE102007011179A DE102007011179A1 DE 102007011179 A1 DE102007011179 A1 DE 102007011179A1 DE 102007011179 A DE102007011179 A DE 102007011179A DE 102007011179 A DE102007011179 A DE 102007011179A DE 102007011179 A1 DE102007011179 A1 DE 102007011179A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern (22) eines Kennzeichnungsschildersatzes (16) mit einer Halteeinrichtung (14), in der der Kennzeichnungsschildersatz (16) fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit (18), die einen die Halteeinrichtung (14) überspannenden, in einer Vorschubrichtung (26) linear beweglichen Trägerarm (24) und einen am Trägerarm (24) quer zur Vorschubrichtung (26) beweglich gelagerten Beschriftungskopf (20) zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder (22) aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Beschriftungseinheit (18) eine Greifeinheit (36) zum Eingreifen und Transportieren des Kennzeichnungsschildersatzes (16) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern eines Kennzeichnungsschildersatzes gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bekannte Vorrichtungen dieser Art dienen der Beschriftung von Kennzeichnungsschildern mittels eines Beschriftungskopfs, der beispielsweise einen Laserdrucker, einen Stiftplotter oder ein Graviergerät aufweisen kann. Die Kennzeichnungsschilder werden der Beschriftungsvorrichtung in der Regel nicht einzeln zugeführt, sondern in Kennzeichnungsschildersätzen, die eine Vielzahl von in einer Ebene liegenden Kennzeichnungsschildern aufweisen. Solche Kennzeichnungsschildersätze sind beispielsweise aus der DE 42 39 434 A1 und der PCT/EP 2006/010 932 bekannt. Bei bekannten Beschriftungsvorrichtungen wird ein Kennzeichnungsschildersatz von Hand in die Halteeinrichtung eingelegt und fixiert. Über dem so in einer definierten Position fixierten Kennzeichnungsschildersatz wird mittels des Trägerarms der Beschriftungskopf bewegt, welcher die Beschriftung auf den Kennzeichnungsschildern anbringt. Dabei ist das Einlegen der Kennzeichnungsschildersätze in die Halteeinrichtung aufwendig und teilweise auch ungenau.
  • Zur Verbesserung des Einlegevorgangs der Kennzeichnungsschildersätze in die Halteeinrichtung wurde bereits ein Riementrieb vorgeschlagen. Die Beschriftungsvorrichtung weist in einem Grundgestell umlaufende Riemen auf, die in Eingriffskanäle an der Unterseite der Kennzeichnungsschildersätze eingreifen und so die Kennzeichnungsschildersätze in einer Vorschubrichtung bis zur Halteeinrichtung vorschieben. Diese Lösung ist jedoch technisch aufwendig und daher teuer.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass sie eine einfachere Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass mit der Beschriftungseinheit bereits ein in Vorschubrichtung des Kennzeichnungsschildersatzes bewegliches Bauteil an der Beschriftungsvorrichtung vorhanden ist, das für den Vorschub des Kennzeichnungsschildersatzes zur Halteeinrichtung genutzt werden kann. Wenn die Beschriftungseinheit mit einer Greifeinheit ausgestattet wird, handelt es sich lediglich um eine einfache bauliche Änderung, die ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen ist. Mittels der Greifeinheit wird die Möglichkeit geschaffen, den Kennzeichnungsschildersatz automatisch der Halteeinrichtung zuzuführen, was in der Regel eine präzisere Positionierung ermöglicht, als ein manuelles Einlegen. Besonders vorteilhaft ist der automatisierte Vorschub dann, wenn eine Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen zu einem nahezu endlosen Strang zusammengefügt ist, wie in der PCT/EP 2006/010 932 beschrieben.
  • Vorteilhaft weist die Greifeinheit einen Transportstift zum Eingreifen in ein Transportloch im Kennzeichnungsschildersatz auf. Dies ist eine besonders einfache Möglichkeit, den Kennzeichnungsschildersatz zu ergreifen und zu transportieren. Das entsprechende Transportloch kann auf einfache Weise in den Kennzeichnungsschildersatz eingeformt werden, beispielsweise beim Spritzgießen. Der Transportstift kann am Beschriftungskopf oder, besonders vorteilhaft, am Trägerarm angebracht sein. Zweckmäßig ist der Transportstift höhenverstellbar am Beschriftungskopf oder am Trägerarm befestigt. Zum Eingreifen in das Transportloch wird er abgesenkt, nach Beendigung des Vorschubvorgangs wird er durch einfaches Anheben aus dem Transportloch herausgezogen. Hierzu weist die Greifeinheit vorteilhaft eine Antriebseinheit zum Anheben und Absenken des Transportstifts auf.
  • Vorzugsweise ist der Transportstift am Trägerarm über einer Längsmittelachse der Halteeinrichtung angebracht. Insbesondere dann, wenn der Kennzeichnungsschildersatz symmetrisch zu dieser Längsmittelachse ist, erhält man eine günstige Kraftverteilung. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist der Transportstift eine Auflagefläche zum Aufdrücken auf eine Oberfläche des Kennzeichnungsschildersatzes sowie einen sich von der Auflagefläche erstreckenden Dorn zum Eingreifen in das Loch auf. Dadurch kann der Transportstift nicht nur Kräfte parallel zu der Ebene, in der die Kennzeichnungsschilder liegen, übertragen, sondern auch senkrecht zu dieser Ebene. Durch Druck des Transportstifts auf den Kennzeichnungsschildersatz ist es somit möglich, Letzteren in einer definierten Position, insbesondere in der Halteeinrichtung, zu halten.
  • Zweckmäßig weist die Beschriftungsvorrichtung eine Transportrinne zum Zuführen des Kennzeichnungsschildersatzes zur Halteeinrichtung auf, welche einen Boden zum Auflegen eines Zentralträgers des Kennzeichnungsschildersatzes und sich vom Boden nach oben erstreckende Seitenwände aufweist. Am Zentralträger sind direkt oder über seitlich abstehende Seitenträger die Kennzeichnungsschilder angeformt. Diese Maßnahme, mit der eine besonders genaue Zuführung des Kennzeichnungsschildersatzes zur Halteeinrichtung ermöglicht wird, indem ein Verrutschen quer zur Vorschubrichtung weitgehend vermieden wird, kann auch unabhängig von der Verwendung der Greifeinheit zum Einsatz gelangen. Der Zentralträger des Kennzeichnungsschildersatzes, insbesondere wie in der PCT/EP 2006/010 932 , deren Offenbarungsgehalt betreffend die Beschreibung des Kennzeichnungsschildersatzes in die vorliegende Anmeldung hiermit integriert werden soll, liegt auf dem Boden der Rinne auf, während die die Kennzeichnungsschilder tragenden Seitenträger seitlich über die Rinne überstehen. Hierzu müssen die Seitenträger mindestens um die Höhe der Seitenwände dünner als der Zentralträger ausgeführt sein.
  • Vorteilhaft verengt sich die Transportrinne im Bereich der Halteeinrichtung. Sie verengt sich vorzugsweise auf eine zwischen den Seitenwänden gemessene Breite, die der Breite des Zentralträgers entspricht. Dadurch erhält man eine besonders genaue Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes in der Halteeinrichtung. Zweckmäßig ist die Transportrinne über eine Länge verengt, die höchstens gleich der Länge des Zentralträgeres ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Kennzeichnungsschildersatz Bestandteil eines Endlosstrangs ist: es befindet sich dann stets nur ein Zentralträger über seine volle Länge im verengten Bereich, in dem aufgrund der Anlage an den Seitenwänden eine die notwendige Vorschubkraft erhöhende stärkere Reibung auftritt. Um das Einführen des Zentralträgers zu erleichtern, weist der Boden zu den Enden der Transportrinne hin gegen die Horizontale nach unten geneigte Abschnitte auf.
  • Vorteilhaft weist die Halteeinrichtung eine Auflageebene zum flächigen Auflegen des Kennzeichnungsschildersatzes auf. Wird der Kennzeichnungsschildersatz flächig aufgelegt, kann er präziser fixiert werden. Dabei wird bevorzugt, dass die Auflageebene sich beiderseits der Transportrinne erstreckt. Die Auflageebene wird dadurch durch die Transportrinne zweigeteilt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Halteeinrichtung einen Niederhalter zum Fixieren des Kennzeichnungsschildersatzes auf. Dieser dient, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Transportstift, der genauen Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes in der Halteeinrichtung während des Beschriftungsvorgangs. Dabei wird bevorzugt, dass der Niederhalter mindestens zwei Halteelemente zum Angreifen an der Oberseite des Kennzeichnungsschildersatzes aufweist, die auf verschiedenen Seiten der Längsmittelachse der Halteeinrichtung angeordnet sind. Wird ein Kennzeichnungsschildersatz gemäß PCT/EP 2006/010 932 verwendet, so greifen die beiden Halteelemente vorteilhaft an den seitlichen Fortsätzen der Seitenträger an.
  • Gemäß einer ersten alternativen Ausführungsform sind die Halteelemente höhenverstellbar. Sie weisen zweckmäßig jeweils mindestens einen Positionierstift zum Eingreifen in ein Positionierloch im Kennzeichnungsschildersatz auf. Wenn der Kennzeichnungsschildersatz in die Halteeinrichtung verschoben wurde, werden die Halteelemente zum Fixieren abgesenkt. Alternativ oder zusätzlich können die Halteelemente horizontal beweglich sein. Zum Übergreifen der Oberseite des Kennzeichnungsschildersatzes werden sie von der Seite an diesen herangefahren und gegebenenfalls auf ihn abgesenkt.
  • Gemäß einer zweiten alternativen Ausführungsform sind die Halteelemente ortsfest, und der Niederhalter weist eine Hebeeinheit zum Anheben des Kennzeichnungsschildersatzes und zum Anpressen an die Halteelemente auf. Dabei wird bevorzugt, dass die Hebeeinheit mindestens einen Positionierstift zum Eingreifen in ein Positionierloch im Kennzeichnungsschildersatz aufweist. Zweckmäßig weist die Hebeeinheit mindestens eine Platte zur flächigen Anlage an der Unterseite des Kennzeichnungsschildersatzes auf. Die Platte bildet dann die Auflageebene der Halteeinrichtung. Es wird besonders bevorzugt, dass die Hebeeinheit eine Antriebseinrichtung aufweist, die in einem Gehäuse aufgenommen ist, dass das Gehäuse mindestens eine Öffnung zum Durchführen der Platte aufweist und dass die Öffnung durch eine elastische Folie abgedeckt ist. Beim Beschriften der Kennzeichnungsschilder, insbesondere beim Gravieren entstehender Staub kann dann nicht in das Gehäuse eindringen und die Funktion der Hebeeinheit beeinträchtigen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung einer Beschriftungsvorrichtung in Seitenansicht;
  • 2 einen Kennzeichnungsschildersatz in Draufsicht;
  • 3a, 3b schematische Darstellungen einer Greifeinheit der Vorrichtung nach 1;
  • 4a bis 4c eine schematische Darstellung einer Transportrinne der Vorrichtung nach 1 in Gesamtdarstellung und zwei Detaildarstellungen und
  • 5a, 5b eine schematische Darstellung einer Halteeinrichtung der Vorrichtung nach 1.
  • Eine Beschriftungsvorrichtung 10 (1) weist ein Grundgestell 12 auf mit einer Halteeinrichtung 14, die dazu dient, einen Satz Kennzeichnungsschilder 16 in einer vorgegebenen Position zu fixieren. Über der Halteeinrichtung 14 ist eine Beschriftungseinheit 18 beweglich angeordnet, die einen Beschriftungskopf 20 zur Beschriftung der Kennzeichnungsschilder 22 aufweist. Der Beschriftungskopf 20 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel Teil eines Laserdruckers. Er kann jedoch ohne weiteres durch einen anderen Beschriftungskopf mit beispielsweise einem Stiftplotter oder einem Graviergerät ersetzt werden. Der Beschriftungskopf 20 ist an einem Trägerarm 24 angebracht, welcher in einer Vorschubrichtung 26 linear verschiebbar am Grundgestell 12 gelagert ist. Auf dem Trägerarm 24 ist der Beschriftungskopf 20 in einer Richtung quer zur Vorschubrichtung 26 beweglich gelagert.
  • Ein typischer Kennzeichnungsschildersatz 26, dessen Kennzeichnungsschilder 22 durch die Beschriftungsvorrichtung 10 beschriftet werden sollen, ist in 2 dargestellt. Er weist einen Zentralträger 28 sowie sich vom Zentralträger 28 seitlich erstreckende Seitenträger 30 auf, an denen die Kennzeich nungsschilder 22 angeformt sind. Der Zentralträger 28 weist in seiner Längsmittelachse ein Transportloch 32 auf, während die Seitenträger 30 an ihren freien Enden jeweils ein Positionierloch 34 aufweisen. Für die Verwendung in der Beschriftungsvorrichtung 10 können Kennzeichnungsschildersätze 16 insbesondere in Längsrichtung zusammenhängend als quasi endloser Strang verwendet werden, wie in der PCT/EP 2006/010 932 beschrieben.
  • Um die Kennzeichnungsschildersätze 16 maschinell der Halteeinrichtung 14 zuzuführen, weist die Beschriftungseinheit 18 eine Greifeinheit 36 zum Ergreifen eines Kennzeichnungsschildersatzes 16 auf (3a, 3b). Diese weist einen höhenverstellbar und mittels einer Antriebseinheit absenkbar am Trägerarm 24 befestigten Transportstift 38 auf, dessen freies unteres Ende einen Dorn 40 zum Eingreifen in das Transportloch 32 bildet. Oberhalb des Dorns 40 weist der Transportstift 38 einen umlaufenden Ring auf, dessen Unterseite eine Auflagefläche 42 bildet, die beim Absenken des Transportstifts 38 auf den Kennzeichnungsschildersatz 16 auf dessen Oberfläche zur Auflage kommt. Der Transportstift 38 ist über einer Längsmittelachse 44 der Beschriftungsvorrichtung 10 angeordnet, mit welcher die Längsmittelachse des Kennzeichnungsschildersatzes 16 deckungsgleich ist, wenn sich dieser in der Halteeinrichtung 40 befindet.
  • Auf dem ein Gehäuse bildenden Grundgestell 12 ist eine Transportrinne 46 befestigt (4a bis 4c), die einen Boden 48 und zwei sich vom Boden 48 nach oben erstreckende Seitenwände 50 aufweist. Die durch die Höhe der Seitenwände 50 definierte Tiefe der Transportrinne 46 ist so bemessen, dass der Zentralträger 28 auf dem Boden 48 aufliegen kann, während die Seitenträger 30 seitlich über die Seitenwände 50 hinausragen. Durch die Längsmittelachse der Transportrinne 46 ist die Längsmittelachse 44 der Beschriftungsvorrichtung definiert, auch wenn, anders als in 4a gezeigt, die Transportrinne 46 außermittig angeordnet wird. Die durch den Abstand der Seitenwände 50 definierte Breite der Transportrinne 46 ist etwas größer als die Breite des Zentralträgers 28, so dass einerseits die Position des Kennzeichnungsschildersatzes 16 bereits recht genau festgelegt wird, andererseits aber ein Vorschub mit geringer Reibung möglich ist. An ihren Enden weist die Transportrinne 46 Einführschrägen 52 auf, an denen jeweils der Boden 48 gegen die Horizontale zum Ende hin nach unten geneigt ist. Im Bereich der Halteeinrichtung 14 ist die Transportrinne 46 an zwei Stellen verengt, deren Abstand in Vorschubrichtung 26 kleiner ist als die Länge des Zentralträgers 28. Diese Verengungen 54 ermöglichen eine exakte Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes 16 in der Richtung senkrecht zur Vorschubrichtung 26.
  • Im Bereich der Halteeinrichtung 14 weist das Gehäuse 12 an seiner Decke eine Öffnung 56 auf (4a). In diesem Bereich ist ein der Fixierung des Kennzeichnungsschildersatzes 16 dienender Niederhalter 58 angeordnet. Der Niederhalter 58 weist zwei ortsfest am Grundgestell 12 angebrachte Halteelemente 60 auf. Diese sind schienenförmig ausgebildet und verlaufen parallel im Abstand zu den Seitenwänden 50. Unter die Halteelemente 60 werden die freien Enden der Seitenträger 30 geschoben. An ihren Enden sind die Halteelemente 60 ein Stück weit nach oben gebogen, um ein Übergreifen des Kennzeichnungsschildersatzes 16 beim Vorschieben zu erleichtern. Im Grundgestell 12 befindet sich eine Hebeeinheit 62, die einen mittels einer Spindel 72 in vertikaler Richtung verschiebbaren Tisch 64 aufweist. Dieser weist eine zweigeteilte Auflageebene 66 auf, die von unten beiderseits der Transportrinne 46 an den Kennzeichnungsschildersatz 16 herangefahren wird, bis dieser zwischen dem Tisch 64 und den Halteelementen 60 fixiert ist. Desweiteren weist die Hebeeinheit 62 zwei Positionierstifte 68 auf, die in die Positionierlöcher 34 eingreifen, um eine exakte Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes 16 in der Halteeinrichtung 14 zu erzielen. Zwischen dem Tisch 64 und dem Grundgestell 12 ist eine elastische Folie 70 aus Latex angebracht, die die Öffnung 56 abdichtet, so dass kein Staub in das Innere des Grundgestells 12 eindringen kann.
  • Ein Beschriftungsvorgang läuft wie folgt ab: Zunächst wird ein Kennzeichnungsschildersatz 16 von Hand auf die Transportrinne 46 aufgelegt. Dies kann ein einzelner Kennzeichnungsschildersatz 16 sein oder ein mit weiteren Kennzeichnungsschildersätzen zu einem Endlosstrang verbundener Kennzeichnungsschildersatz. Der Trägerarm 24 fährt an die Stelle, an der der Kennzeichnungsschildersatz 16 aufgelegt wurde. Sodann wird der Transportstift 38 abgesenkt, bis er in das Transportloch 32 eingreift. Durch Linearverschiebung des Trägerarms wird der Kennzeichnungsschildersatz 16 in Vorschubrichtung 26 zur Halteeinrichtung 14 transportiert, wo er mittels des Niederhalters 58 fixiert wird. Ist der Kennzeichnungsschildersatz 16 fixiert, wird der Transportstift 38 aus dem Transportloch 32 abgehoben, und der Beschriftungsvorgang mittels des Beschriftungskopfs 20 beginnt. Während des Beschriftungsvorgangs wird der Beschriftungskopf 20 zum einen quer zur Vorschubrichtung 26 bewegt, zum anderen mittels Bewegung des Trägerarms 24 in Vorschubrichtung. Nach Beendigung des Beschriftungsvorgangs wird durch Absenken der Hebeeinheit 62 der Kennzeichnungsschildersatz 16 freigegeben. Handelt es sich um einen einzelnen Kennzeichnungsschildersatz 16, so greift der Transportstift 38 abermals in das Transportloch 32 ein und transportiert den Kennzeichnungsschildersatz 16 in Vorschubrichtung 26 aus dem Bereich der Halteeinrichtung 14 hinaus, bis er von Hand von der Transportrinne 46 abgenommen werden kann. Ist der Kennzeichnungsschildersatz 16 Bestandteil eines Strangs, so fährt der Trägerarm 24 an eine Position, in der der Transportstift 38 in das Transportloch 32 eines folgenden Kennzeichnungsschildersatzes 16 eingreifen kann.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
    Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern 22 eines Kennzeichnungsschildersatzes 16 mit einer Halteeinrichtung 14, in der der Kennzeichnungsschildersatz 16 fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit 18, die einen die Halteeinrichtung 14 überspannenden, in einer Vorschubrichtung 26 linear beweglichen Trägerarm 24 und einen am Trägerarm 24 quer zur Vorschubrichtung 26 beweglich gelagerten Beschriftungskopf 20 zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder 22 aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Beschriftungseinheit 18 eine Greifeinheit 36 zum Ergreifen und Transportieren des Kennzeichnungsschildersatzes 16 aufweist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4239434 A1 [0002]
    • - EP 2006/010932 [0002, 0006, 0009, 0012, 0022]

Claims (22)

  1. Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern (22) eines Kennzeichnungsschildersatzes (16) mit einer Halteeinrichtung (14), in der der Kennzeichnungsschildersatz (16) fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit (18), die einen die Halteeinrichtung (14) überspannenden, in einer Vorschubrichtung 26 linear beweglichen Trägerarm (24) und einen am Trägerarm (24) quer zur Vorschubrichtung (26) beweglich gelagerten Beschriftungskopf (20) zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschriftungseinheit (18) eine Greifeinheit (36) zum Ergreifen und Transportieren des Kennzeichnungsschildersatzes (16) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinheit (36) einen Transportstift (38) am Beschriftungskopf (20) oder am Trägerarm (24) zum Eingreifen in ein Transportloch (32) im Kennzeichnungsschildersatz (16) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportstift (38) höhenverstellbar am Beschriftungskopf (20) oder am Trägerarm (24) befestigt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinheit (36) eine Antriebseinheit zum Anheben und Absenken des Transportstifts (38) aufweist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportstift (38) am Trägerarm (24) über einer Längsmittelachse (44) der Halteeinrichtung (14) angebracht ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportstift (38) eine Auflagefläche (42) zum Auf drücken auf eine Oberfläche des Kennzeichnungsschildersatzes (16) sowie einen sich von der Auflagefläche (42) erstreckenden Dorn (40) zum Eingreifen in das Transportloch (32) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Transportrinne (46) zum Zuführen des Kennzeichnungsschildersatzes (16) zur Halteeinrichtung (14), welche einen Boden (48) zum Auflegen eines die Kennzeichnungsschilder (22) tragenden Zentralträgers (28) des Kennzeichnungsschildersatzes (16) und sich vom Boden (48) nach oben erstreckende Seitenwände (50) aufweist.
  8. Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern (22) eines Kennzeichnungsschildersatzes (16) mit einer Halteeinrichtung (14), in der der Kennzeichnungsschildersatz (16) fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit (18), die einen die Halteeinrichtung (14) überspannenden Trägerarm (24), der in einer Vorschubrichtung (26) linear beweglich ist, und einen am Trägerarm (24) quer zur Vorschubrichtung (26) beweglich gelagerten Beschriftungskopf (20) zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder (22) aufweist, gekennzeichnet durch eine Transportrinne (46) zum Zuführen des Kennzeichnungsschildersatzes (16) zur Halteeinrichtung (14), welche einen Boden (48) zum Auflegen eines die Kennzeichnungsschilder (22) tragenden Zentralträgers (28) des Kennzeichnungsschildersatzes (16) und sich vom Boden (48) nach oben erstreckende Seitenwände (50) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Transportrinne (46) im Bereich der Halteeinrichtung (14) verengt, vorzugsweise auf eine zwischen den Seitenwänden (50) gemessene Breite, die der Breite des Zentralträgers (28) entspricht.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportrinne (46) über eine Länge verengt ist, die höchstens gleich der Länge des Zentralträgers (28) ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (48) zu den Enden der Transportrinne (46) hin gegen die Horizontale nach unten geneigte Abschnitte (52) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (14) eine Auflageebene (66) zum flächigen Auflegen des Kennzeichnungsschildersatzes (16) aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageebene (66) sich beiderseits der Transportrinne (46) erstreckt.
  14. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (14) einen Niederhalter (58) zum Fixieren des Kennzeichnungsschildersatzes (16) aufweist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (58) mindestens zwei Halteelemente (60) zum Angreifen an der Oberseite des Kennzeichnungsschildersatzes (16) aufweist, die auf verschiedenen Seiten einer Längsmittelachse (44) der Halteeinrichtung (14) angeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (60) höhenverstellbar sind.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (60) jeweils mindestens einen Positionierstift zum Eingreifen in ein Positionierloch (34) im Kennzeichnungsschildersatz (16) aufweisen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente horizontal beweglich sind.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (60) ortsfest sind und dass der Niederhalter (58) eine Hebeeinheit (62) zum Anheben des Kennzeichnungsschildersatzes (16) und zum Anpressen an die Halteelemente (60) aufweist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (62) mindestens einen Positionierstift (68) zum Eingreifen in ein Positionierloch (34) im Kennzeichnungsschildersatz (16) aufweist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (62) mindestens eine Platte (64) zur flächigen Anlage an der Unterseite des Kennzeichnungsschildersatzes (16) aufweist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (62) eine Antriebseinrichtung (72) aufweist, die in einem Gehäuse (12) aufgenommen ist, dass das Gehäuse (12) mindestens eine Öffnung (56) zum Durchführen der Platte (64) aufweist und dass die Öffnung (56) durch eine elastische Folie (70) abgedeckt ist.
DE102007011179A 2007-03-06 2007-03-06 Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern Withdrawn DE102007011179A1 (de)

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