DE102007011179A1 - Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern
(22) eines Kennzeichnungsschildersatzes (16) mit einer Halteeinrichtung
(14), in der der Kennzeichnungsschildersatz (16) fixierbar ist,
und mit einer Beschriftungseinheit (18), die einen die Halteeinrichtung
(14) überspannenden, in einer Vorschubrichtung (26) linear
beweglichen Trägerarm (24) und einen am Trägerarm
(24) quer zur Vorschubrichtung (26) beweglich gelagerten Beschriftungskopf
(20) zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder (22) aufweist. Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass die Beschriftungseinheit (18) eine Greifeinheit
(36) zum Eingreifen und Transportieren des Kennzeichnungsschildersatzes
(16) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern eines Kennzeichnungsschildersatzes gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bekannte Vorrichtungen dieser Art dienen der Beschriftung von Kennzeichnungsschildern mittels eines Beschriftungskopfs, der beispielsweise einen Laserdrucker, einen Stiftplotter oder ein Graviergerät aufweisen kann. Die Kennzeichnungsschilder werden der Beschriftungsvorrichtung in der Regel nicht einzeln zugeführt, sondern in Kennzeichnungsschildersätzen, die eine Vielzahl von in einer Ebene liegenden Kennzeichnungsschildern aufweisen. Solche Kennzeichnungsschildersätze sind beispielsweise aus der
DE 42 39 434 A1 und der bekannt. Bei bekannten Beschriftungsvorrichtungen wird ein Kennzeichnungsschildersatz von Hand in die Halteeinrichtung eingelegt und fixiert. Über dem so in einer definierten Position fixierten Kennzeichnungsschildersatz wird mittels des Trägerarms der Beschriftungskopf bewegt, welcher die Beschriftung auf den Kennzeichnungsschildern anbringt. Dabei ist das Einlegen der Kennzeichnungsschildersätze in die Halteeinrichtung aufwendig und teilweise auch ungenau.PCT/EP 2006/010 932 - Zur Verbesserung des Einlegevorgangs der Kennzeichnungsschildersätze in die Halteeinrichtung wurde bereits ein Riementrieb vorgeschlagen. Die Beschriftungsvorrichtung weist in einem Grundgestell umlaufende Riemen auf, die in Eingriffskanäle an der Unterseite der Kennzeichnungsschildersätze eingreifen und so die Kennzeichnungsschildersätze in einer Vorschubrichtung bis zur Halteeinrichtung vorschieben. Diese Lösung ist jedoch technisch aufwendig und daher teuer.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass sie eine einfachere Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes ermöglicht.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass mit der Beschriftungseinheit bereits ein in Vorschubrichtung des Kennzeichnungsschildersatzes bewegliches Bauteil an der Beschriftungsvorrichtung vorhanden ist, das für den Vorschub des Kennzeichnungsschildersatzes zur Halteeinrichtung genutzt werden kann. Wenn die Beschriftungseinheit mit einer Greifeinheit ausgestattet wird, handelt es sich lediglich um eine einfache bauliche Änderung, die ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen ist. Mittels der Greifeinheit wird die Möglichkeit geschaffen, den Kennzeichnungsschildersatz automatisch der Halteeinrichtung zuzuführen, was in der Regel eine präzisere Positionierung ermöglicht, als ein manuelles Einlegen. Besonders vorteilhaft ist der automatisierte Vorschub dann, wenn eine Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen zu einem nahezu endlosen Strang zusammengefügt ist, wie in der
beschrieben.PCT/EP 2006/010 932 - Vorteilhaft weist die Greifeinheit einen Transportstift zum Eingreifen in ein Transportloch im Kennzeichnungsschildersatz auf. Dies ist eine besonders einfache Möglichkeit, den Kennzeichnungsschildersatz zu ergreifen und zu transportieren. Das entsprechende Transportloch kann auf einfache Weise in den Kennzeichnungsschildersatz eingeformt werden, beispielsweise beim Spritzgießen. Der Transportstift kann am Beschriftungskopf oder, besonders vorteilhaft, am Trägerarm angebracht sein. Zweckmäßig ist der Transportstift höhenverstellbar am Beschriftungskopf oder am Trägerarm befestigt. Zum Eingreifen in das Transportloch wird er abgesenkt, nach Beendigung des Vorschubvorgangs wird er durch einfaches Anheben aus dem Transportloch herausgezogen. Hierzu weist die Greifeinheit vorteilhaft eine Antriebseinheit zum Anheben und Absenken des Transportstifts auf.
- Vorzugsweise ist der Transportstift am Trägerarm über einer Längsmittelachse der Halteeinrichtung angebracht. Insbesondere dann, wenn der Kennzeichnungsschildersatz symmetrisch zu dieser Längsmittelachse ist, erhält man eine günstige Kraftverteilung. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist der Transportstift eine Auflagefläche zum Aufdrücken auf eine Oberfläche des Kennzeichnungsschildersatzes sowie einen sich von der Auflagefläche erstreckenden Dorn zum Eingreifen in das Loch auf. Dadurch kann der Transportstift nicht nur Kräfte parallel zu der Ebene, in der die Kennzeichnungsschilder liegen, übertragen, sondern auch senkrecht zu dieser Ebene. Durch Druck des Transportstifts auf den Kennzeichnungsschildersatz ist es somit möglich, Letzteren in einer definierten Position, insbesondere in der Halteeinrichtung, zu halten.
- Zweckmäßig weist die Beschriftungsvorrichtung eine Transportrinne zum Zuführen des Kennzeichnungsschildersatzes zur Halteeinrichtung auf, welche einen Boden zum Auflegen eines Zentralträgers des Kennzeichnungsschildersatzes und sich vom Boden nach oben erstreckende Seitenwände aufweist. Am Zentralträger sind direkt oder über seitlich abstehende Seitenträger die Kennzeichnungsschilder angeformt. Diese Maßnahme, mit der eine besonders genaue Zuführung des Kennzeichnungsschildersatzes zur Halteeinrichtung ermöglicht wird, indem ein Verrutschen quer zur Vorschubrichtung weitgehend vermieden wird, kann auch unabhängig von der Verwendung der Greifeinheit zum Einsatz gelangen. Der Zentralträger des Kennzeichnungsschildersatzes, insbesondere wie in der
, deren Offenbarungsgehalt betreffend die Beschreibung des Kennzeichnungsschildersatzes in die vorliegende Anmeldung hiermit integriert werden soll, liegt auf dem Boden der Rinne auf, während die die Kennzeichnungsschilder tragenden Seitenträger seitlich über die Rinne überstehen. Hierzu müssen die Seitenträger mindestens um die Höhe der Seitenwände dünner als der Zentralträger ausgeführt sein.PCT/EP 2006/010 932 - Vorteilhaft verengt sich die Transportrinne im Bereich der Halteeinrichtung. Sie verengt sich vorzugsweise auf eine zwischen den Seitenwänden gemessene Breite, die der Breite des Zentralträgers entspricht. Dadurch erhält man eine besonders genaue Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes in der Halteeinrichtung. Zweckmäßig ist die Transportrinne über eine Länge verengt, die höchstens gleich der Länge des Zentralträgeres ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Kennzeichnungsschildersatz Bestandteil eines Endlosstrangs ist: es befindet sich dann stets nur ein Zentralträger über seine volle Länge im verengten Bereich, in dem aufgrund der Anlage an den Seitenwänden eine die notwendige Vorschubkraft erhöhende stärkere Reibung auftritt. Um das Einführen des Zentralträgers zu erleichtern, weist der Boden zu den Enden der Transportrinne hin gegen die Horizontale nach unten geneigte Abschnitte auf.
- Vorteilhaft weist die Halteeinrichtung eine Auflageebene zum flächigen Auflegen des Kennzeichnungsschildersatzes auf. Wird der Kennzeichnungsschildersatz flächig aufgelegt, kann er präziser fixiert werden. Dabei wird bevorzugt, dass die Auflageebene sich beiderseits der Transportrinne erstreckt. Die Auflageebene wird dadurch durch die Transportrinne zweigeteilt.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform weist die Halteeinrichtung einen Niederhalter zum Fixieren des Kennzeichnungsschildersatzes auf. Dieser dient, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Transportstift, der genauen Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes in der Halteeinrichtung während des Beschriftungsvorgangs. Dabei wird bevorzugt, dass der Niederhalter mindestens zwei Halteelemente zum Angreifen an der Oberseite des Kennzeichnungsschildersatzes aufweist, die auf verschiedenen Seiten der Längsmittelachse der Halteeinrichtung angeordnet sind. Wird ein Kennzeichnungsschildersatz gemäß
verwendet, so greifen die beiden Halteelemente vorteilhaft an den seitlichen Fortsätzen der Seitenträger an.PCT/EP 2006/010 932 - Gemäß einer ersten alternativen Ausführungsform sind die Halteelemente höhenverstellbar. Sie weisen zweckmäßig jeweils mindestens einen Positionierstift zum Eingreifen in ein Positionierloch im Kennzeichnungsschildersatz auf. Wenn der Kennzeichnungsschildersatz in die Halteeinrichtung verschoben wurde, werden die Halteelemente zum Fixieren abgesenkt. Alternativ oder zusätzlich können die Halteelemente horizontal beweglich sein. Zum Übergreifen der Oberseite des Kennzeichnungsschildersatzes werden sie von der Seite an diesen herangefahren und gegebenenfalls auf ihn abgesenkt.
- Gemäß einer zweiten alternativen Ausführungsform sind die Halteelemente ortsfest, und der Niederhalter weist eine Hebeeinheit zum Anheben des Kennzeichnungsschildersatzes und zum Anpressen an die Halteelemente auf. Dabei wird bevorzugt, dass die Hebeeinheit mindestens einen Positionierstift zum Eingreifen in ein Positionierloch im Kennzeichnungsschildersatz aufweist. Zweckmäßig weist die Hebeeinheit mindestens eine Platte zur flächigen Anlage an der Unterseite des Kennzeichnungsschildersatzes auf. Die Platte bildet dann die Auflageebene der Halteeinrichtung. Es wird besonders bevorzugt, dass die Hebeeinheit eine Antriebseinrichtung aufweist, die in einem Gehäuse aufgenommen ist, dass das Gehäuse mindestens eine Öffnung zum Durchführen der Platte aufweist und dass die Öffnung durch eine elastische Folie abgedeckt ist. Beim Beschriften der Kennzeichnungsschilder, insbesondere beim Gravieren entstehender Staub kann dann nicht in das Gehäuse eindringen und die Funktion der Hebeeinheit beeinträchtigen.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine schematische Darstellung einer Beschriftungsvorrichtung in Seitenansicht; -
2 einen Kennzeichnungsschildersatz in Draufsicht; -
3a ,3b schematische Darstellungen einer Greifeinheit der Vorrichtung nach1 ; -
4a bis4c eine schematische Darstellung einer Transportrinne der Vorrichtung nach1 in Gesamtdarstellung und zwei Detaildarstellungen und -
5a ,5b eine schematische Darstellung einer Halteeinrichtung der Vorrichtung nach1 . - Eine Beschriftungsvorrichtung
10 (1 ) weist ein Grundgestell12 auf mit einer Halteeinrichtung14 , die dazu dient, einen Satz Kennzeichnungsschilder16 in einer vorgegebenen Position zu fixieren. Über der Halteeinrichtung14 ist eine Beschriftungseinheit18 beweglich angeordnet, die einen Beschriftungskopf20 zur Beschriftung der Kennzeichnungsschilder22 aufweist. Der Beschriftungskopf20 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel Teil eines Laserdruckers. Er kann jedoch ohne weiteres durch einen anderen Beschriftungskopf mit beispielsweise einem Stiftplotter oder einem Graviergerät ersetzt werden. Der Beschriftungskopf20 ist an einem Trägerarm24 angebracht, welcher in einer Vorschubrichtung26 linear verschiebbar am Grundgestell12 gelagert ist. Auf dem Trägerarm24 ist der Beschriftungskopf20 in einer Richtung quer zur Vorschubrichtung26 beweglich gelagert. - Ein typischer Kennzeichnungsschildersatz
26 , dessen Kennzeichnungsschilder22 durch die Beschriftungsvorrichtung10 beschriftet werden sollen, ist in2 dargestellt. Er weist einen Zentralträger28 sowie sich vom Zentralträger28 seitlich erstreckende Seitenträger30 auf, an denen die Kennzeich nungsschilder22 angeformt sind. Der Zentralträger28 weist in seiner Längsmittelachse ein Transportloch32 auf, während die Seitenträger30 an ihren freien Enden jeweils ein Positionierloch34 aufweisen. Für die Verwendung in der Beschriftungsvorrichtung10 können Kennzeichnungsschildersätze16 insbesondere in Längsrichtung zusammenhängend als quasi endloser Strang verwendet werden, wie in der beschrieben.PCT/EP 2006/010 932 - Um die Kennzeichnungsschildersätze
16 maschinell der Halteeinrichtung14 zuzuführen, weist die Beschriftungseinheit18 eine Greifeinheit36 zum Ergreifen eines Kennzeichnungsschildersatzes16 auf (3a ,3b ). Diese weist einen höhenverstellbar und mittels einer Antriebseinheit absenkbar am Trägerarm24 befestigten Transportstift38 auf, dessen freies unteres Ende einen Dorn40 zum Eingreifen in das Transportloch32 bildet. Oberhalb des Dorns40 weist der Transportstift38 einen umlaufenden Ring auf, dessen Unterseite eine Auflagefläche42 bildet, die beim Absenken des Transportstifts38 auf den Kennzeichnungsschildersatz16 auf dessen Oberfläche zur Auflage kommt. Der Transportstift38 ist über einer Längsmittelachse44 der Beschriftungsvorrichtung10 angeordnet, mit welcher die Längsmittelachse des Kennzeichnungsschildersatzes16 deckungsgleich ist, wenn sich dieser in der Halteeinrichtung40 befindet. - Auf dem ein Gehäuse bildenden Grundgestell
12 ist eine Transportrinne46 befestigt (4a bis4c ), die einen Boden48 und zwei sich vom Boden48 nach oben erstreckende Seitenwände50 aufweist. Die durch die Höhe der Seitenwände50 definierte Tiefe der Transportrinne46 ist so bemessen, dass der Zentralträger28 auf dem Boden48 aufliegen kann, während die Seitenträger30 seitlich über die Seitenwände50 hinausragen. Durch die Längsmittelachse der Transportrinne46 ist die Längsmittelachse44 der Beschriftungsvorrichtung definiert, auch wenn, anders als in4a gezeigt, die Transportrinne46 außermittig angeordnet wird. Die durch den Abstand der Seitenwände50 definierte Breite der Transportrinne46 ist etwas größer als die Breite des Zentralträgers28 , so dass einerseits die Position des Kennzeichnungsschildersatzes16 bereits recht genau festgelegt wird, andererseits aber ein Vorschub mit geringer Reibung möglich ist. An ihren Enden weist die Transportrinne46 Einführschrägen52 auf, an denen jeweils der Boden48 gegen die Horizontale zum Ende hin nach unten geneigt ist. Im Bereich der Halteeinrichtung14 ist die Transportrinne46 an zwei Stellen verengt, deren Abstand in Vorschubrichtung26 kleiner ist als die Länge des Zentralträgers28 . Diese Verengungen54 ermöglichen eine exakte Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes16 in der Richtung senkrecht zur Vorschubrichtung26 . - Im Bereich der Halteeinrichtung
14 weist das Gehäuse12 an seiner Decke eine Öffnung56 auf (4a ). In diesem Bereich ist ein der Fixierung des Kennzeichnungsschildersatzes16 dienender Niederhalter58 angeordnet. Der Niederhalter58 weist zwei ortsfest am Grundgestell12 angebrachte Halteelemente60 auf. Diese sind schienenförmig ausgebildet und verlaufen parallel im Abstand zu den Seitenwänden50 . Unter die Halteelemente60 werden die freien Enden der Seitenträger30 geschoben. An ihren Enden sind die Halteelemente60 ein Stück weit nach oben gebogen, um ein Übergreifen des Kennzeichnungsschildersatzes16 beim Vorschieben zu erleichtern. Im Grundgestell12 befindet sich eine Hebeeinheit62 , die einen mittels einer Spindel72 in vertikaler Richtung verschiebbaren Tisch64 aufweist. Dieser weist eine zweigeteilte Auflageebene66 auf, die von unten beiderseits der Transportrinne46 an den Kennzeichnungsschildersatz16 herangefahren wird, bis dieser zwischen dem Tisch64 und den Halteelementen60 fixiert ist. Desweiteren weist die Hebeeinheit62 zwei Positionierstifte68 auf, die in die Positionierlöcher34 eingreifen, um eine exakte Positionierung des Kennzeichnungsschildersatzes16 in der Halteeinrichtung14 zu erzielen. Zwischen dem Tisch64 und dem Grundgestell12 ist eine elastische Folie70 aus Latex angebracht, die die Öffnung56 abdichtet, so dass kein Staub in das Innere des Grundgestells12 eindringen kann. - Ein Beschriftungsvorgang läuft wie folgt ab: Zunächst wird ein Kennzeichnungsschildersatz
16 von Hand auf die Transportrinne46 aufgelegt. Dies kann ein einzelner Kennzeichnungsschildersatz16 sein oder ein mit weiteren Kennzeichnungsschildersätzen zu einem Endlosstrang verbundener Kennzeichnungsschildersatz. Der Trägerarm24 fährt an die Stelle, an der der Kennzeichnungsschildersatz16 aufgelegt wurde. Sodann wird der Transportstift38 abgesenkt, bis er in das Transportloch32 eingreift. Durch Linearverschiebung des Trägerarms wird der Kennzeichnungsschildersatz16 in Vorschubrichtung26 zur Halteeinrichtung14 transportiert, wo er mittels des Niederhalters58 fixiert wird. Ist der Kennzeichnungsschildersatz16 fixiert, wird der Transportstift38 aus dem Transportloch32 abgehoben, und der Beschriftungsvorgang mittels des Beschriftungskopfs20 beginnt. Während des Beschriftungsvorgangs wird der Beschriftungskopf20 zum einen quer zur Vorschubrichtung26 bewegt, zum anderen mittels Bewegung des Trägerarms24 in Vorschubrichtung. Nach Beendigung des Beschriftungsvorgangs wird durch Absenken der Hebeeinheit62 der Kennzeichnungsschildersatz16 freigegeben. Handelt es sich um einen einzelnen Kennzeichnungsschildersatz16 , so greift der Transportstift38 abermals in das Transportloch32 ein und transportiert den Kennzeichnungsschildersatz16 in Vorschubrichtung26 aus dem Bereich der Halteeinrichtung14 hinaus, bis er von Hand von der Transportrinne46 abgenommen werden kann. Ist der Kennzeichnungsschildersatz16 Bestandteil eines Strangs, so fährt der Trägerarm24 an eine Position, in der der Transportstift38 in das Transportloch32 eines folgenden Kennzeichnungsschildersatzes16 eingreifen kann. - Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern22 eines Kennzeichnungsschildersatzes16 mit einer Halteeinrichtung14 , in der der Kennzeichnungsschildersatz16 fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit18 , die einen die Halteeinrichtung14 überspannenden, in einer Vorschubrichtung26 linear beweglichen Trägerarm24 und einen am Trägerarm24 quer zur Vorschubrichtung26 beweglich gelagerten Beschriftungskopf20 zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder22 aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Beschriftungseinheit18 eine Greifeinheit36 zum Ergreifen und Transportieren des Kennzeichnungsschildersatzes16 aufweist. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4239434 A1 [0002]
- - EP 2006/010932 [0002, 0006, 0009, 0012, 0022]
Claims (22)
- Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern (
22 ) eines Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) mit einer Halteeinrichtung (14 ), in der der Kennzeichnungsschildersatz (16 ) fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit (18 ), die einen die Halteeinrichtung (14 ) überspannenden, in einer Vorschubrichtung26 linear beweglichen Trägerarm (24 ) und einen am Trägerarm (24 ) quer zur Vorschubrichtung (26 ) beweglich gelagerten Beschriftungskopf (20 ) zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder (22 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschriftungseinheit (18 ) eine Greifeinheit (36 ) zum Ergreifen und Transportieren des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinheit (
36 ) einen Transportstift (38 ) am Beschriftungskopf (20 ) oder am Trägerarm (24 ) zum Eingreifen in ein Transportloch (32 ) im Kennzeichnungsschildersatz (16 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportstift (
38 ) höhenverstellbar am Beschriftungskopf (20 ) oder am Trägerarm (24 ) befestigt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifeinheit (
36 ) eine Antriebseinheit zum Anheben und Absenken des Transportstifts (38 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportstift (
38 ) am Trägerarm (24 ) über einer Längsmittelachse (44 ) der Halteeinrichtung (14 ) angebracht ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Transportstift (
38 ) eine Auflagefläche (42 ) zum Auf drücken auf eine Oberfläche des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) sowie einen sich von der Auflagefläche (42 ) erstreckenden Dorn (40 ) zum Eingreifen in das Transportloch (32 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Transportrinne (
46 ) zum Zuführen des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) zur Halteeinrichtung (14 ), welche einen Boden (48 ) zum Auflegen eines die Kennzeichnungsschilder (22 ) tragenden Zentralträgers (28 ) des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) und sich vom Boden (48 ) nach oben erstreckende Seitenwände (50 ) aufweist. - Vorrichtung zur Beschriftung von Kennzeichnungsschildern (
22 ) eines Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) mit einer Halteeinrichtung (14 ), in der der Kennzeichnungsschildersatz (16 ) fixierbar ist, und mit einer Beschriftungseinheit (18 ), die einen die Halteeinrichtung (14 ) überspannenden Trägerarm (24 ), der in einer Vorschubrichtung (26 ) linear beweglich ist, und einen am Trägerarm (24 ) quer zur Vorschubrichtung (26 ) beweglich gelagerten Beschriftungskopf (20 ) zum Beschriften der Kennzeichnungsschilder (22 ) aufweist, gekennzeichnet durch eine Transportrinne (46 ) zum Zuführen des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) zur Halteeinrichtung (14 ), welche einen Boden (48 ) zum Auflegen eines die Kennzeichnungsschilder (22 ) tragenden Zentralträgers (28 ) des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) und sich vom Boden (48 ) nach oben erstreckende Seitenwände (50 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Transportrinne (
46 ) im Bereich der Halteeinrichtung (14 ) verengt, vorzugsweise auf eine zwischen den Seitenwänden (50 ) gemessene Breite, die der Breite des Zentralträgers (28 ) entspricht. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportrinne (
46 ) über eine Länge verengt ist, die höchstens gleich der Länge des Zentralträgers (28 ) ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (
48 ) zu den Enden der Transportrinne (46 ) hin gegen die Horizontale nach unten geneigte Abschnitte (52 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (
14 ) eine Auflageebene (66 ) zum flächigen Auflegen des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11 und Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageebene (
66 ) sich beiderseits der Transportrinne (46 ) erstreckt. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (
14 ) einen Niederhalter (58 ) zum Fixieren des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (
58 ) mindestens zwei Halteelemente (60 ) zum Angreifen an der Oberseite des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) aufweist, die auf verschiedenen Seiten einer Längsmittelachse (44 ) der Halteeinrichtung (14 ) angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (
60 ) höhenverstellbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (
60 ) jeweils mindestens einen Positionierstift zum Eingreifen in ein Positionierloch (34 ) im Kennzeichnungsschildersatz (16 ) aufweisen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente horizontal beweglich sind.
- Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (
60 ) ortsfest sind und dass der Niederhalter (58 ) eine Hebeeinheit (62 ) zum Anheben des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) und zum Anpressen an die Halteelemente (60 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (
62 ) mindestens einen Positionierstift (68 ) zum Eingreifen in ein Positionierloch (34 ) im Kennzeichnungsschildersatz (16 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (
62 ) mindestens eine Platte (64 ) zur flächigen Anlage an der Unterseite des Kennzeichnungsschildersatzes (16 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Hebeeinheit (
62 ) eine Antriebseinrichtung (72 ) aufweist, die in einem Gehäuse (12 ) aufgenommen ist, dass das Gehäuse (12 ) mindestens eine Öffnung (56 ) zum Durchführen der Platte (64 ) aufweist und dass die Öffnung (56 ) durch eine elastische Folie (70 ) abgedeckt ist.
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