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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Hologrammaufzeichnungsträgers, und insbesondere
betrifft sie ein Verfahren zum Herstellen eines Hologrammaufzeichnungsträgers, bei
dem eine Motivwiedergabe mit Gradation durch Berechnung unter Verwendung
eines Computers ermöglicht ist.
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Hologramme
werden in weitem Umfang bei Anwendungen zum Verhindern eines Fälschens
von Bargeldbescheinigungen und Kreditkarten verwendet. Normalerweise
wird in einem Teil eines Trägers, der
einer Fälschungsverhinderung
zu unterziehen ist, ein Bereich eingestellt, in dem ein Hologramm
aufzuzeichnen ist, und in ihm wird ein Hologramm in Form eines dreidimensionalen
Bilds usw. aufgezeichnet.
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Obwohl
herkömmlicherweise
bei vielen kommerziell verwendeten Hologrammen ein Originalbild in
Form von Interferenzstreifen durch ein optisches Verfahren auf einem
Träger
aufgezeichnet wird, werden in jüngerer
Zeit auf Verfahren zum Herstellen eines Hologramms durch Ausbilden
von Interferenzstreifen auf einer Aufzeichnungsfläche durch
Berechnen unter Verwendung eines Computers verwendet. Ein durch
ein derartiges Verfahren hergestelltes Hologramm wird allgemein
als "Computererzeugtes
Hologramm (CGH)" oder
einfach als "Computerhologramm" bezeichnet. Ein
Computerhologramm wird dadurch erhalten, dass auf einem Computer
ein sogenannter Prozess zum Erzeugen optischer Interferenzstreifen
simuliert wird und dabei der Gesamtprozess des Erzeugens von Interferenzstreifenmustern als
Berechnung auf dem Computer ausgeführt wird. Nachdem durch derartige
Berechnung Bilddaten für Interferenzstreifenmuster
erhalten wurden, werden körperliche
Interferenzstreifen auf Grundlage der Bilddaten auf einem tatsächlichen
Träger
hergestellt. Als spezielles Beispiel wurde ein Verfahren, bei bei dem
durch einen Computer erstellte Bilddaten von Interferenzstreifenmustern
einer Elektronenstrahl-Zeichnungsanlage zugeführt werden und körperliche
Interferenzstreifen durch Scannen eines Elektronenstrahls über einen
Träger
hergestellte werden, in der Praxis verwendet.
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Einhergehend
mit Fortschritten bei Computergrafiktechnologien wurde es in der
Druckindustrie übliche
Vorgehensweise, verschiedene Bilder auf Computern zu handhaben.
Dabei ist es geschickt, wenn es möglich ist, Originalbilder,
die als Hologramme aufzuzeichnen sind, in Form von Bilddaten zu
erstellen, die unter Verwendung eines Computers erhalten werden.
Um derartigen Bedürfnissen
zu genügen,
werden Techniken zum Erstellen von Computerhologrammen zunehmend
wichtig, und es ist davon auszugehen, dass sie zukünftig optische
Verfahren zum Erstellen von Hologrammen ersetzen werden. In den
japanischen Patentveröffentlichungen
Nr. 11-024539A, Nr. 2001-109362A und Nr. 2003-186376A (nachfolgend
als Patentdokumente 1, 2 und 3 bezeichnet) sind verschiedene Techniken
in Zusammenhang mit derartigen Computerhologrammen offenbart.
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Obwohl
der Begriff "Hologramm" normalerweise ein
optisches Interferenzstreifenmuster bezeichnet, das die Reproduktion
eines dreidimensionalen Musters ermöglicht, werden darunter in
jüngerer
Zeit auch als "Pseudohologramm" bezeichnete Träger bezeichnet,
bei denen ein Beugungsgittermuster an Stelle eines optischen Interferenzstreifenmusters
ausgebildet ist. Beispielsweise offenbaren die japanischen Patentveröffentlichungen
Nr. 06-337622A,
Nr. 07-146635A und Nr. 07-146637A (nachfolgend Patentdokumente 4,
5 und 6) Verfahren zum Erstellen eines "Pseudohologramms", bei dem ein vorbestimmtes Motiv dadurch
ausgedrückt
wird, dass Beugungsgittermuster verschiedener Typen unter Verwendung
eines Computers als Pixel angeordnet werden, und die japanische
Patentveröffentlichung
Nr. 2001-083866A (nachfolgend Patentdokument.) offenbart ein Verfahren
zum Aufzeichnen eines derartigen Pseudohologramms und eines normalen
Hologramms auf demselben Träger.
Auch offenbaren die japanischen Patentveröffentlichungen Nr. 2002-328639A
und Nr. 2002-333854A (nachfolgend Patentdokumente 8 und 9) Beispiele
von Pseudohologrammen, die Streustrukturmuster an Stelle von Beugungsgittermustern
verwenden.
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Wie
oben angegeben, bezeichnet zwar ein normales Hologramm eine Anordnung,
bei dem optische Interferenzstreifen von Objektlicht und Referenzlicht
auf einem Träger
aufgezeichnet werden, jedoch werden in jüngerer Zeit auch Träger, bei
denen verschiedene Motive durch Beugungsgittermuster oder Streustrukturmuster
ausgedrückt
werden, ebenfalls allgemein als Hologramme bezeichnet. Demgemäß soll in
der vorliegenden Anmeldung der Begriff Hologramm als umfassendes
Konzept verwendet werden, das nicht nur normale Hologramme, die
aus optischen Interferenzstreifenmustern aufgebaut sind, sondern
auch Pseudohologramme umfasst, die aus Beugungsgittermustern (Beugungsgitter-Aufzeichnungsträger) aufgebaut
sind, sowie Pseudohologramme, die aus Streustrukturmustern (Streustruktur-Aufzeichnungsträger) ausgebildet
sind.
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Bei
einem Hologramm für
eine Bargeldbescheinigung oder eine Kreditkarte werden entsprechend
der Anwendung verschiedene Motive aufgezeichnet, wie das Logo einer
Firma, eine den Firmennamen angebende Zeichenkette usw. So wurden Verfahren
zum überlagerten
Aufzeichnen mehrerer Motive auf demselben Hologrammaufzeichnungsträger vorgeschlagen.
Da sowohl normale Hologramme, bei denen optische Interferenzstreifenmuster aufgezeichnet
werden, als auch Pseudohologramme, bei denen Beugungsgittermuster
aufgezeichnet werden, über
eine Funktion verfügen,
gemäß der ein Beugungseffekt
von Licht dazu genutzt wird, Reproduktionslicht zu erzeugen, das
in speziellen Richtungen ausgerichtet ist, können zwei Motive auf solche Weise überlagert
aufgezeichnet werden, dass ein erstes Motiv bei Betrachtung aus
einer ersten Richtung wahrgenommen wird, während das zweite Motiv bei
Betrachtung aus einer zweiten Richtung wahrgenommen wird. Beispielsweise
offenbaren die oben angegebenen Patentdokumente 2 und 3 Verfahren zum überlagerten
Aufzeichnen von Information mehrerer Originalbilder auf demselben
Aufzeichnungsträger,
und das oben genannte Patentdokument 4 offenbart ein Verfahren zum überlagerten
Aufzeichnen von Beugungsgittermustern zum Anzeigen zweier verschiedener
Buchstaben.
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Wenn
auf diese Weise zwei Motive überlagert
aufgezeichnet werden können,
können
sie entsprechend der Betrachtungsrichtung umschaltend dargestellt
werden, so dass beispielsweise ein Motiv, das aus einer den Firmennamen
angebenden Zeichenkette besteht, bei Betrachtung aus einer ersten Richtung
wahrgenommen wird, während
ein Motiv, das dem Logo der Firma entspricht, bei Betrachtung aus
einer zweiten Richtung wahrgenommen wird. Jedoch ist, abhängig von
der Anwendung, ein derartiges Verfahren, bei dem ein Umschalten
entsprechend der Betrachtungsrichtung erfolgt, nicht notwendigerweise
zweckdienlich. Beispielsweise existieren Fälle, bei denen es bevorzugt
ist, dass sowohl die den Firmennamen anzeigende Zeichenkette als auch
die das Logo der Firma anzeigende Markierung gleichzeitig nebeneinander
angezeigt werden.
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Derartigen
Fällen
wird herkömmlicherweise dadurch
genügt,
dass einfach die zwei Motive benachbart positioniert werden. Beispielsweise
offenbart das oben genannte Patentdokument. eine Technik zum Aufzeichnen
eines ersten Motivs als optisches Interferenzstreifenmuster in einem
zentralen Bereich eines Trägers,
wobei ein zweites Motiv als Beugungsgittermuster in einem Umfangsbereich
des Trägers
positioniert wird. Wenn jedoch auf diese Weise mehrere Motive einfach
benachbart zueinander positioniert werden, mischen sie nicht gut
miteinander, und dem sich ergebenden Hologramm fehlt es an Designqualität.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum Herstellen
eines Hologrammaufzeichnungsträgers
zu schaffen, bei dem zwischen mehreren aufgezeichneten Motiven eine
gute Motivüberschneidung
erzielt werden kann.
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Diese
Aufgabe ist durch das Verfahren gemäß dem beigefügten Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand
abhängiger
Ansprüche.
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Beim
Verfahren gemäß der Erfindung
wird eine Motivgradationswiedergabe dazu verwendet, dafür zu sorgen,
dass es zwischen verschiedenen Motiven zu einer guten Überschneidung
kommt. Insbesondere dann, wenn mehrere Motive benachbart zueinander
aufgezeichnet sind, ist, da in den Grenzabschnitten eine Gradation
angewandt werden kann, eine Designwiedergabe wie eine solche ermöglicht, dass
die mehreren Motive in den Grenzabschnitten einander überschneiden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an Hand von durch Figuren veranschaulichten
Ausführungsformen
näher erläutert.
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1 ist
eine Draufsicht eines Beispiels eines herkömmlichen Hologrammaufzeichnungsträgers, bei
dem zwei Motive durch einfache benachbarte Positionierung wiedergegeben
werden.
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2 ist
eine Draufsicht eines Beispiels eines Hologrammaufzeichnungsträgers mit
Gradationswiedergabe für
Grenzabschnitte zweier Motive entsprechend einem Verfahren gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung.
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3 ist
Flussdiagramm eines Herstellverfahrens für einen Hologrammaufzeichnungsträger gemäß einer
Grundausführungsform
der Erfindung.
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4A und 4B sind
Vorderansichten zweier Originalbilder, die durch das Verfahren gemäß der Ausführungsform
aufzuzeichnen sind, und die 4C ist
eine Vorderansicht einer Aufzeichnungsfläche, in der mehrere Einheitsbereiche
definiert sind.
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5 ist
ein Kurvenbild einer Verteilungsfaktorfunktion eines Gradationsmusters,
das zum Erstellen des in der 2 dargestellten
Hologrammaufzeichnungsträgers
verwendet wird.
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6 ist
eine Draufsicht, die das durch die in der 5 dargestellte
Verteilungsfaktorfunktion f(x) definierte Gradationsmuster als Graudichtemuster zeigt.
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7 ist
eine Draufsicht von Aufzeichnungsattributen, die den jeweiligen
Einheitsbereichen durch Überlappung
des Gradationsmusters, wie in der 6 dargestellt,
auf der in der 4C dargestellten Aufzeichnungsfläche zugewiesen
sind.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht zum Veranschaulichen von Prinzipien
beim Aufzeichnen von Interferenzstreifenmustern durch Positionieren der
in den 4A und 4B dargestellten
zwei Originalbilder und der in der 4C dargestellten Aufzeichnungsfläche in einem
dreidimensionalen Raum.
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9 ist
eine Draufsicht eines Beispiels einer Zuweisung von Aufzeichnungsattributen
zu Einheitsbereichen mit Positionierung an einer speziellen Positionierlinie
Lx auf der Aufzeichnungsfläche
Rec.
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10 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines anderen Verfahrens zum
Definieren der Positionierlinie Lx auf der Aufzeichnungsfläche Rec.
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11 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines Beispiels eines sich
kugelförmig ändernden
Gradationsmusters als Graudichtemuster.
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12 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Definieren
einer Positionierlinie Lx entlang einem Umfang durch Überlappen des
in der 11 dargestellten Gradationsmusters mit
der Aufzeichnungsfläche
Rec.
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13 ist
eine Draufsicht, die ein Beispiel eines Gradationsmusters, das sich
in einer Rotationsrichtung ändert,
als Graudichtemuster zeigt.
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14 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Definieren
einer Positionierlinie Lx entlang einem Radius durch Überlappen des
in der 13 dargestellten Gradationsmusters mit
der Aufzeichnungsfläche
Rec.
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15 ist
eine Draufsicht eines Beispiels zum Definieren eines Gradationsmusters
auf der Aufzeichnungsfläche
Rec unter Verwendung eines durch eine zweidimensionale Funktion
ausgedrückten
Verteilungsfaktors f(x, y).
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16 ist
eine Draufsicht eines Beispiels einer Tabelle aus einer zweidimensionalen
Anordnung zum Definieren von Verteilungsfaktoren f.
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17 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Bestimmen
von Aufzeichnungsattributen jeweiliger individueller Einheitsbereiche
durch Ausführen
eines Ditherprozesses unter Verwendung einer Dithermaske.
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18 ist
eine Draufsicht der durch das durch die 17 veranschaulichte
Verfahren bestimmten Aufzeichnungsattribute der jeweiligen individuellen
Einheitsbereiche.
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19 ist
eine perspektivische Ansicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens
zum Beschränken
von Aufweitungswinkeln von Objektlicht beim Bestimmen eines Interferenzstreifenmusters
auf der Aufzeichnungsfläche
Rec.
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20A zeigt eine Draufsicht eines unter Verwendung
von Beugungsgittermustern aufgezeichneten Motivs, und die 20B zeigt eine Draufsicht einer Aufzeichnungsfläche Rec.
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21 ist
eine Draufsicht eines Zustands, bei dem ein Motiv unter Verwendung
von Beugungsgittermustern auf der Aufzeichnungsfläche Rec
aufgezeichnet wurde.
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22 ist
eine vergrößerte Draufsicht
eines in einem in der 21 dargestellten Pixel P1 ausgebildeten
Beugungsgittermusters.
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23 ist
ein Blockdiagramm einer Grundanordnung einer erfindungsgemäßen Herstellvorrichtung
für einen
Hologrammaufzeichnungsträger.
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Abschnitt 1.
Grundausführungsform
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Als
Erstes werden Grundkonzepte der Erfindung beschrieben.
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Die 1 ist
eine Draufsicht eines Beispiels eines herkömmlichen Hologrammaufzeichnungsträgers, bei
dem zwei Motive durch benachbarte Positionierung wiedergegeben werden.
Eine Grenzlinie C ist an einer Position angeordnet, die ungefähr der Hälfte der
Querbreite 11 des Hologrammaufzeichnungsträgers entspricht, wobei in der
linken Hälfte das
Motiv eines Autos aufgezeichnet ist und in der rechten Hälfte das
dreidimensionale Motiv der Buchstaben PAT aufgezeichnet ist. Dieser
Aufzeichnungsträger
wird dadurch so hergestellt, dass der linke Träger, auf dem das Automotiv
aufgezeichnet ist, und der rechte Träger, auf dem das dreidimensionale
Zeichenmotiv aufgezeichnet ist, entlang der Grenzlinie C aneinander
grenzend aufgezeichnet werden. Ein derartiger Aufzeichnungsträger kann
durch ein übliches,
herkömmliches
Herstellverfahren für
Hologrammaufzeichnungsträger
hergestellt werden. Herkömmlicherweise
wird ein Verfahren zum Aufzeichnen zweier Motive durch Unterteilung
mittels eines Konturlinie C verwendet, wenn eine Markierung des Logis
einer Firma und eine den Firmennamen angebende Zeichenkette als
Motive aufzuzeichnen sind, die auf der linken bzw. rechten Seite
nebeneinander zu positionieren sind.
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Wenn
jedoch, wie oben angegeben, auf diese Weise einfach mehrere Motive
nebeneinander positioniert werden, überschneiden sie einander nicht gut,
und dem sich ergebenden Hologramm fehlt es an Designqualität. Durch
die Erfindung ist ein neues Verfahren zum Verbessern der Designqualität vorgeschlagen,
wobei aufgezeichnete Motive dadurch eine gute Überschneidung zeigen, dass
eine Motivgradationswiedergabe erfolgt.
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Die 2 ist
eine Draufsicht eines Beispiels eines Hologrammaufzeichnungsträgers, bei
dem an Grenzabschnitten zweier Motive durch ein Verfahren gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung eine Motivgradationswiedergabe angewandt ist. Obwohl beim
in der 2 dargestellten Aufzeichnungsträger das
Motiv des Autos und das dreidimensionale Zeichenmotiv PAT wie beim
in der 1 dargestellten Aufzeichnungsträger aufgezeichnet
sind, ist die Grenze zwischen den zwei Motiven undeutlich, und sie
sind nahe dem zentralen Abschnitt überschnitten wiedergegeben.
Dies ist das Ergebnis des Anwendens einer Motivgradationswiedergabe
im rechten Abschnitt des Automotivs und im linken Abschnitt des dreidimensionalen
Zeichenmotivs. Außer
einem Vergleich mit dem in der 1 dargestellten
herkömmlichen
Aufzeichnungsträger
ist es ersichtlich, dass beim in der 2 veranschaulichten Aufzeichnungsträger gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung die zwei Motive einander so überschneiden, als seien sie
ineinander gelöst,
wobei der Überschneidungseffekt
sicher immer erzielt wird, so dass insgesamt ein integriertes Design
erzielt ist.
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Bei üblichen
Bildern (Bildern, die nicht als Interferenzstreifenmuster oder Beugungsgittermuster aufgezeichnet
werden) wurden Bildverarbeitungstechniken angewandt, durch die zwei
Motive dadurch allmählich
einander überschneiden,
dass eine Gradation angewandt wird, wie sie durch die 2 veranschaulicht
ist. Um zwei Teile digitaler Bilddaten zu mischen, wird allgemein
ein als α-Mischen
verwendetes Verfahren bezeichnet. Wenn bei diesem Verfahren zwei
Bilder zur Überlappung
gebracht werden, wird der Pixelwert eines Pixels an der Position
wechselseitiger Überlappung
durch Synthese mit dem Verhältnis α:(1 – α), mit 0 ≤ α ≤ 1, bestimmt.
Um beispielsweise den Pixelwert Pa eines Bilds A und den Pixelwert
Pb eines Bilds B zu synthetisieren, um einen neuen, synthetisierten
Pixelwert zu bestimmen, wird der neue Pixelwert Pc durch die Formel
Pc = α·Pa + (1 – α)·Pb bestimmt.
Durch allmähliches Ändern des
Werts von α im
Raum können
zwei Bilder so zur Überschneidung
gebracht werden, wie es in der 2 dargestellt
ist.
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Jedoch
kann bei einem Hologrammaufzeichnungsträger dieses α-Mischverfahren für ein übliches, ebenes Bild nicht
unverändert
angewandt werden. Dies, da zwar ein übliches, ebenes Bild als Verteilung
von Dichten oder Leuchtstärken
der jeweiligen individuellen Pixel gesehen wird, bei einem Hologrammaufzeichnungsträger ein
Reproduktionsbild auf Grund gebeugten Lichts gesehen wird, das sich durch
Beugung an einem Interferenzstreifenmuster oder einem Beugungsgittermuster,
das auf dem Träger
aufgezeichnet ist, ergibt, wobei sich das Licht in der Betrachtungsrichtung
ausbreitet. Selbst wenn beim tatsächlichen Aufzeichnen eines
Synthesebilds aus einem Bild A und einem Bild B als Holo gramm auf
einem Träger
ein Verfahren verwendet wird, bei dem einfach die Interferenzstreifenmuster
oder Beugungsgittermuster beider Bilder zur Überlappung gebracht werden,
kann kein Aufzeichnen auf solche Weise ausgeführt werden, dass für praktische
Zwecke ein deutliches Reproduktionsbild erzielt wird.
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Durch
die Erfindung ist ein neues Verfahren vorgeschlagen, das es ermöglicht,
eine Motivgradationswiedergabe, wie sie durch die 2 veranschaulicht
ist, bei einem Hologrammaufzeichnungsträger auszuführen. Nun wird unter Bezugnahme
auf das Flussdiagramm der 3 eine Prozedur
eines Herstellverfahrens für
einen Hologrammaufzeichnungsträger
gemäß einer
Grundausführungsform
der Erfindung beschrieben. Die durch die 3 veranschaulichte
Grundprozedur besteht aus einem Originalbild-Erstellschritt (S10),
einem Einheitsbereich-Definierschritt (S20), einem Attributzuweisungsschritt (S30),
einem Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt (S40)
und einem Trägerherstellschritt
(S50). Spezielle Prozessdetails der jeweiligen Schritte werden nun einhergehend
mit einem Beispiel zum Erstellen des in der 2 dargestellten
Aufzeichnungsträgers
beschrieben.
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Wie
oben angegeben, werden auf dem in der 2 dargestellten
Aufzeichnungsträger
zwei Motivtypen aufgezeichnet. Demgemäß werden im Originalbild-Erstellschritt
S10 ein erstes Originalbild und ein zweites Originalbild, die aufzuzeichnen
sind, als Daten erstellt. Die zwei Teile von Originalbilddaten entsprechen
den jeweiligen Motiven. Die 4A zeigt
ein erstes Originalbild Pic(A) zum Wiedergeben des Automotivs (obwohl
in der Figur eine Vorderansicht dargestellt ist, ist das Bild tatsächlich ein
dreidimensionales Bild mit der Form eines Autos), und die 4B zeigt
ein zweites Originalbild Pic(B) zur Wiedergabe der dreidimensionalen
Zeichen PAT. Diese die Originalbild ausdrückenden Datenteile werden beides
als digitale Daten erstellt. Hierbei sei angenommen, dass die jeweiligen
Originalbilder Pic(A) und Pic(B) als Daten dreidimensionaler Objekte
erstellt sind, die in einem dreidimensionalen XYZ-Koordinatensystem
definiert sind. Obwohl ein dreidimensionales Objekt normalerweise
als Daten in einer Form ausgedrückt
wird, die eine Ansammlung mehrerer Polygone wiedergeben, kann hier
die Datenform der erstellten Originalbilddaten eine beliebige Datenform
sein.
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Als
Nächstes
wird der Einheitsbereich-Definierschritt S20 ausgeführt. Hierbei
wird ein Prozess zum Definieren und Positionieren mehrerer Einheitsbereiche,
von denen jeder über
eine angemessene Fläche
zum Aufzeichnen von Interferenzstreifen sichtbaren Lichts verfügt, auf
einer Hologrammaufzeichnungsfläche
ausgeführt.
Die 4C zeigt ein Beispiel mehrerer auf einer Hologramm
definierter Einheitsbereiche U. Beim dargestellten Beispiel sind mehrere
Einheitsbereiche, die in Form einer zweidimensionalen Matrix angeordnet
sind und jeweils über dieselbe
Größe und dieselbe
Rechteckform (Quadratform beim vorliegenden Beispiel) verfügen, definiert.
Obwohl die einzelnen Einheitsbereiche nicht notwendigerweise nach
Größe und Form
gleich sein müssen,
ist es für
die praktische Anwendung bevorzugt, Einheitsbereiche derselben Größe und Form anzuordnen,
da dann der Prozess vereinfacht ist. Auch kann als Form jedes Einheitsbereichs
zwar ein Sechseck, ein Dreieck usw. verwendet werden, jedoch ist
es für
die praktische Anwendung bevorzugt, Einheitsbereiche rechteckiger
Form in Art einer zweidimensionalen Matrix, wie beim dargestellten
Beispiel, anzuordnen.
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Wie
es später
beschrieben wird, ist ein unabhängiges
Interferenzstreifen Muster oder Beugungsgittermuster im Inneren
jedes einzelnen Einheitsbereichs U aufzuzeichnen, und so muss, während der Betrachtung
des Trägers,
sichtbares Licht in jedem einzelnen Einheitsbereich U einen vorbestimmten Beugungseffekt
erfahren und sich zur Position eines Betrachtungspunkts ausbreiten.
Jeder Einheitsbereich muss demgemäß über eine angemessene Fläche zum
Aufzeichnen von Einheitsbereich sichtbaren Lichts verfügen.
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Im
Allgemeinen ist davon auszugehen, dass mindestens ungefähr fünf Streifen
dazu erforderlich sind, um einen optisch angemessenen Beugungseffekt
zu liefern. Wenn hierbei die Wellenlänge roten Lichts auf der Seite
langer Wellenlängen
650 nm beträgt
und die zur Beugung roten Lichts geeignete Schrittweite der Streifen
ebenfalls 650 nm beträgt, wie
die Wellenlänge,
wird eine Breite von 650 nm × 5 =
3,25 μm
dazu benötigt,
fünf Streifen
zu positionieren. Demgemäß ist, hinsichtlich
der Größe eines
Einheitsbereichs U, eine Fläche
von mindestens 3,25 μm × 3,25 μm erforderlich.
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Indessen
muss, wie es später
beschrieben wird, Information zu voneinander verschiedenen Originalbilden
in benachbarten Einheitsbereichen U aufgezeichnet werden. Demgemäß werden,
wenn jeder einzelne Einheitsbereich U ausreichend groß wird, um
mit dem bloßen
Auge erkannt zu werden, in Abschnitten benachbarter Einheitsbereiche,
in denen die Information der voneinander verschiedenen Originalbild
aufgezeichnet ist, Grenzen zwischen den Einheitsbereichen mit dem
bloßen
Auge erkennbar, was dazu führt,
dass das betrachtete Bild unschön aussieht.
So ist es bevorzugt, die Maximalgröße jedes einzelnen Einheitsbereichs
U auf eine solche Größe zu beschränken, dass
das Vorliegen eines jeden derartigen Einheitsbereichs U nicht mit
dem bloßen
Auge erkennbar ist. Genauer gesagt, wird davon ausgegangen, dass
selbst dann, wenn eine Anordnung mehrerer Zellen vorliegt, es sehr
schwierig ist, die Zellenanordnung mit der Auflösung des bloßen Auges
zu erkennen, wenn die Abmessung jeder Zelle nicht mehr als 300 μm beträgt.
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Die
bei der Erfindung definierte Größe jedes Einheitsbereichs
U wird vorzugsweise auf höchstens 300 μm eingestellt.
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Die
im Schritt S20 definierte Größe jedes Einheitsbereichs
U wird so vorzugsweise im Bereich von 3,25 μm bis 300 μm eingestellt. Bei der hier
beschriebenen Ausführungsform
sind die Ein heitsbereiche U quadratischer Form in Art einer zweidimensionalen
Matrix positioniert, wie es in der 4C dargestellt
ist, und ein einzelner Einheitsbereich U ist als Quadrat von 20 μm × 20 μm eingestellt.
Obwohl der Veranschaulichung halber in der 4C ein
Grenzabschnittarray von acht Zeilen und 16 Spalten dargestellt ist,
wird tatsächlich
eine Anordnung mit einer größeren Anzahl
von Einheitsbereichen ausgebildet. Durch Definieren von Einheitsbereichen
einer derartigen Größe ist dafür gesorgt,
dass jeder Einheitsbereich über
eine geeignete Fläche
zum Aufzeichnen von Interferenzstreifen sichtbaren Lichts verfügt, wobei
dennoch die einzelnen Einheitsbereiche nicht mit dem bloßen Auge
erkennbar sind.
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Die
Hologrammaufzeichnungsfläche,
auf der im Schritt S20 die Einheitsbereiche U definiert werden,
ist in diesem Schritt lediglich eine gedachte, geometrische Aufzeichnungsfläche. Von
den in der 3 veranschaulichten jeweiligen
Schritte sind die Prozesse bis zum Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt
S40 tatsächlich
Prozesse, die in einem Computer ausgeführt werden. Daher ist auch
der Einheitsbereich-Definierprozess in S20 tatsächlich ein Prozess, bei dem
einzelne Einheitsbereiche auf einer gedachten Aufzeichnungsfläche Rec
in einem Computer eingestellt werden.
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Als
Nächstes
wird der Attributzuweisungsschritt S30 ausgeführt. Es wird ein Beispiel angegeben,
bei dem dieser Schritt S30 aus Prozeduren dreier Schritte besteht,
nämlich
einem Referenzeinstellschritt S31, einem Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32
und einem Attributbestimmungsschritt S33, und diese Detailprozeduren
werden im Abschnitt 2 näher beschrieben.
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Betreffend
die im Attributzuweisungsschritt S30 ausgeführten Grundprozesse wird als
Erstes ein Gradationsmuster definiert, das die Auftrittswahrscheinlichkeit
eines ersten Aufzeichnungsattributs und diejenige einer allmählichen
räumlichen Änderung eines
zweiten Aufzeichnungsattributs ausdrückt. Dies wird nun einhergehend
mit einem speziellen Beispiel beschrieben. Die 5 ist
ein Kurvenbild einer Verteilungsfaktorfunktion eines Gradationsmusters,
das dazu verwendet wird, den in der 2 dargestellten
Hologrammaufzeichnungsträger
zu erstellen. Die Abszisse des Kurvenbilds entspricht einem Abstand
x, und seine Ordinate entspricht einem Verteilungsfaktor f(x). Hierbei
ist der Verteilungsfaktor f(x) eine solche Funktion von x, die Werte
im Bereich 0 ≤ f(x) ≤ 1 einnimmt,
und beim vorliegenden Beispiel gilt im Bereich x ≤ L/4 die Beziehung
f(x) = 1, im Abstandsbereich x ≥ L/4
gilt f(x) = 0, und dabei ist f(x) eine Funktion, die abhängig von
x im Abstandsbereich L/4 < x < 3L/4 monoton abnimmt.
L ist die Querbreite des in der 2 dargestellten
Aufzeichnungsträgers,
und an der Position x = 2L/4 (zentrale Position in der Links-rechts-Richtung
in der 2) gilt f(x) = 0,5.
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Die 6 ist
eine Draufsicht, die das durch die in der 5 dargestellte
Verteilungsfaktorfunktion f(x) definierte Gradationsmuster als Graudichtemuster
zeigt. Das heißt,
dass f(x) = 1 durch weiß dargestellt
ist, f(x) = 0 durch schwarz dargestellt ist und Zwischenwerte zwischen
1 und 0 durch grau vorbestimmter Dichten wiedergegeben sind. Der
in der 2 dargestellte Aufzeichnungsträger entspricht einer Überschneidungsaufzeichnung
des in der 4A dargestellten ersten Originalbilds
Pic(A) und des in der 4B dargestellten zweiten Originalbilds Pic(B),
entsprechend der in der 6 dargestellten Gradationsmuster-Dichteinformation.
Das heißt, dass
der in der 2 dargestellte Aufzeichnungsträger einem überschneidenden
Aufzeichnen der zwei Originalbilder in solcher Weise entspricht,
dass die Gewichtung des ersten Originalbilds Pic(A) umso höher ist,
je stärker
die weiße
Farbe im Gradationsmuster ist, während
die Gewichtung des zweiten Originalbilds Pic(B) umso höher ist,
je stärker
die schwarze Farbe im Gradationsmuster ist.
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Wie
oben angegeben, kann bei üblichen
Bildern (Bilder, die nicht als Interferenzstreifenmuster oder Beugungsgittermuster
aufgezeichnet sind) ein Überschneiden
zweier Originalbilder entsprechend einem Gradationsmuster, wie es
in der 6 dargestellt ist, durch den als α-Mischung
bezeichneten bekannten Prozess ausgeführt werden. Das heißt, dass dann,
wenn der im Kurvenbild der 5 dargestellte Verteilungsfaktor
f(x) als solcher als Wert α verwendet
wird, ein Pixelwert Pc eines Pixels an einer vorbestimmten Position
eines Bilds C, das durch Überschneiden
eines Bilds A mit einem Bild B erhalten wird, durch die Formel Pc
= f(x)·Pa
+ (1 – f(x))·Pb auf Grundlage
des Pixelwerts Pa des Bilds A und des Pixelwerts Pb des Bilds B
an der entsprechenden Position bestimmt ist.
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Jedoch
kann, wie oben angegeben, bei einem Hologrammaufzeichnungsträger das α-Mischverfahren
für derartige
allgemeine Bilder nicht unverändert
angewandt werden. Demgemäß wird bei
der Erfindung eine Mischung entsprechend dem Gradationsmuster auf
Grundlage des folgenden Grundkonzepts realisiert.
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Es
wird nämlich,
in einem einzelnen Einheitsbereich, nur entweder Information betreffend
das erste Originalbild Pic(A) oder Information betreffend das zweite
Originalbild Pic(B) selektiv aufgezeichnet. Obwohl beim α-Mischen üblicher
Bilder eine Verarbeitung auf Grundlage der Idee ausgeführt wird,
dass die Pixelwerte zweier zu mischender Bilder gemischt werden,
wird bei der Erfindung kein Verfahren zum Mischen von Pixelwerten
angewandt, sondern es wird nur Information betreffend eines der
Originalbilder in einem einzelnen Einheitsbereich aufgezeichnet.
Bei einem Hologrammaufzeichnungsträger werden Informationen zu
Originalbilden als Interferenzstreifenmuster oder Beugungsgittermuster
aufgezeichnet, und durch das Aufzeichnen eines Interferenzstreifenmusters
oder eines Beugungsgittermusters betreffend nur eines der Originalbilder
in einem einzelnen Einheitsbereich kann dafür gesorgt werden, dass der
Beugungseffekt effizient auftritt und ein klar reproduziertes Bild
erhalten werden kann.
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Zweitens
spiegelt sich die Gradationsmusterinformation in der Auswahl zwischen
Aufzeichnungsinformation betreffend das erste Originalbild Pic(A)
und Aufzeichnungsinformation betreffend das zweite Originalbild
Pic(B) in jedem einzelnen Einheitsbereich wider. Wenn beispielsweise
eine Auswahl zwischen dem ersten Originalbild Pic(A) und dem zweiten
Originalbild Pic(A) unter Verwendung des in der 6 dargestellten
Gradationsmusters auszuführen
ist, wird ein Prozess ausgeführt,
bei dem das Gradationsmuster der 6 mit der
Aufzeichnungsfläche
Rec überlappt
wird, auf der die Anordnung jeweiliger Einheitsbereiche U, wie in
der 4C dargestellt, definiert wurde, und eines der zwei
Originalbilder entsprechend der Dichte des Gradationsmusters in
jedem Einheitsbereich U ausgewählt
wird.
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Da
das Gradationsmuster der 6 der Verteilungsfaktorfunktion
f(x) der 5 entspricht, kann durch Überlappen
dieses Gradationsmusters mit der Aufzeichnungsfläche Rec ein vorbestimmter Verteilungsfaktor
f(x) für
jeden einzelnen Einheitsbereich U definiert werden. Beispielsweise
kann durch Definieren eines Positionsreferenzpunkts für jeden
Einheitsbereich (genauer gesagt, kann beispielsweise der zentrale
Punkt jedes Einheitsbereichs als Positionsreferenzpunkt definiert
werden) der vorbestimmte Verteilungsfaktor f(x) auf Grundlage des
x-Koordinatenwerts an diesem Positionsreferenzpunkt definiert werden.
Dann wird ein Prozess ausgeführt,
bei dem eines der Originalbilder auf solche Weise ausgewählt wird,
dass das erste Originalbild Pic(A) mit der Wahrscheinlichkeit des
Verteilungsfaktors f(x) ausgewählt wird
und das zweite Originalbild Pic(B) mit der Wahrscheinlichkeit 1 – f(x) ausgewählt wird.
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Bei
der Erfindung erfolgt die "Auswahl
eines speziellen Originalbilds, das in einem speziellen Einheitsbereich
aufzuzeichnen ist" als "Zuweisen eines Aufzeichnungsattributs
eines speziellen Originalbilds zu einem speziellen Einheitsbereich". Beim obigen Beispiel
wird ein erstes Aufzeichnungsattribut A einem Einheitsbereich zugewiesen,
für den
für die
Aufzeichnung als Originalbild das erste Originalbild Pic(A) ausgewählt wurde,
und einem Einheitsbereich, für
den als aufzuzeichnendes Originalbild das zweite Originalbild Pic(B)
ausgewählt
wurde, wird ein zweites Aufzeichnungsattribut B zugewiesen.
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Die 7 ist
eine Draufsicht der Aufzeichnungsattribute, die den jeweiligen Einheitsbereichen zugewiesen
wurde, wobei eine Überlappung
des in der 6 dargestellten Gradationsmusters
mit der in der 4C dargestellten Aufzeichnungsfläche Rec erfolgte.
Jede einzelne Zelle der in der 7 dargestellten
Quadratform entspricht einem einzelnen Einheitsbereich U, wie er
in der 4C dargestellt ist, und das
in jeder Zelle angegebene Zeichen A oder B zeigt das dem entsprechenden
Einheitsbereich zugewiesene Aufzeichnungsattribut an. Da bei der
in der 5 dargestellten Verteilungsfaktorfunktion f(x)
im Bereich 0 ≤ x ≤ L/4 die Beziehung
f(x) = 1 gilt, ist das Aufzeichnungsattribut A mit der Wahrscheinlichkeit 100%
denjenigen Einheitsbereichen (Spaltenzahlen 1 bis 4) zugewiesen,
die in der 7 im Bereich 0 ≤ x ≤ L/4 positioniert
sind. In ähnlicher
Weise ist, da bei der in der 5 dargestellten
Verteilungsfaktorfunktion f(x) im Bereich 3L/4 ≤ x ≤ L die Beziehung f(x) = 0 gilt,
das Aufzeichnungsattribut B mit der Wahrscheinlichkeit 100% den
Einheitsbereichen (Spaltenzahlen 13 bis 16) zugewiesen, die in der 7 im
Bereich 3L/4 ≤ x ≤ L positioniert
sind. Im Zwischenbereich L/4 ≤ x ≤ 3L/4 (Spaltenzahlen
5 bis 12) wird die Auftrittswahrscheinlichkeit für das Aufzeichnungsattribut
A nach links hin höher,
während
diejenige für das
Aufzeichnungsattribut B nach rechts hin höher wird.
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Die
in der 5 dargestellte Verteilungsfaktorfunktion f(x)
und das in der 6 dargestellte Gradationsmuster
kennzeichnen so die Auftrittswahrscheinlichkeit für jedes
Aufzeichnungsattribut an jeder einzelnen Position. Da beim hier
veranschaulichten Beispiel nur entweder das Aufzeichnungsattribut A
oder das Aufzeichnungsattribut B einem jeweiligen Einheitsbereich
zugewiesen wird, ist die Zuweisung des Aufzeichnungsattributs B
ein komplementäres Ereignis
in Bezug auf die Zuweisung des Aufzeichnungsattributs A. Die Summe
aus der Auftrittswahrscheinlichkeit für das Aufzeichnungsattribut
A und derjenigen für
das Aufzeichnungsattribut B beträgt
so immer 1. Anders gesagt, drückt
zwar die Verteilungsfaktorfunktion f(x) selbst die Auftrittswahrscheinlichkeit
für das
Aufzeichnungsattribut A aus, jedoch drückt sie indirekt auch die Auftrittswahrscheinlichkeit
für das
Aufzeichnungsattribut B in der Form 1 – f(x) aus.
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Demgemäß wird im
Attributzuweisungsschritt S30 der 3 ein Prozess
ausgeführt,
bei dem ein Gradationsmuster definiert wird, das die Auftrittswahrscheinlichkeit
für das
erste Aufzeichnungsattribut A und diejenige für das zweite Aufzeichnungsattribut
B als allmähliche
räumliche Änderung ausdrückt, wobei
eine Zuweisung entweder des ersten Aufzeichnungsattributs A oder
des zweiten Aufzeichnungsattributs B zu jedem Einheitsbereich entsprechend
der "Auftrittswahrscheinlichkeit
jedes Aufzeichnungsattributs" an
jeder einzelnen Position erfolgt, wenn das Gradationsmuster mit
der Aufzeichnungsfläche
Rec zur Überlappung
gebracht wird.
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Obwohl
bei der hier beschriebenen Ausführungsform
jedem Einheitsbereich immer entweder das erste Aufzeichnungsattribut
A oder das zweite Aufzeichnungsattribut B zugewiesen wird und davon ausgegangen
wird, dass keine Einheitsbereich E existieren, denen kein Aufzeichnungsattribut
zugewiesen wäre,
können
in einigen Fällen
Einheitsbereich E eingestellt werden, denen keinerlei Aufzeichnungsattribut
zugewiesen ist. Das heißt,
dass bei der hier beschriebenen Ausführungsform die Auftrittswahrscheinlichkeit
für das
Aufzeichnungsattribut A durch die Verteilungs faktorfunktion f(x)
definiert ist und auch diejenige für das Aufzeichnungsattribut
B indirekt in der Form 1 – f(x)
definiert ist. Obwohl diese Definition darauf beruht, dass die Zuweisung
des Aufzeichnungsattributs B ein komplementäres Ereignis zur Zuweisung
des Aufzeichnungsattributs A ist, ist auch eine Einstellung möglich, bei
der Auftrittswahrscheinlichkeit für das Aufzeichnungsattribut
B kleiner als 1 – f(x)
ist. Bei einer derartigen Einstellung ist die Summe aus der Auftrittswahrscheinlichkeit
für das
Aufzeichnungsattribut A und derjenigen für das Aufzeichnungsattribut
B nicht 1.
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Wenn
beispielsweise die Auftrittswahrscheinlichkeit für das Aufzeichnungsattribut
A durch eine Verteilungsfaktorfunktion fa(x) definiert wird, die Auftrittswahrscheinlichkeit
für das
Aufzeichnungsattribut B durch die Verteilungsfaktorfunktion fb(x)
definiert wird, und wenn diese Funktionen so eingestellt werden,
dass fa(x) + fb(x) < 1
gilt, treten Einheitsbereich auf, denen keinerlei Aufzeichnungsattribut
zugewiesen ist (wobei die Auftrittswahrscheinlichkeit 1 – fa(x)
+ fb(x) gilt). Beim Realisieren der Erfindung können derartige Einheitsbereiche
vorhanden sein, denen keinerlei Aufzeichnungsattribut zugewiesen ist.
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Wenn
auf diese Weise der Prozess zum Zuweisen von Attributen zu den jeweiligen
Einheitsbereichen abgeschlossen ist, wird der im Flussdiagramm der 3 dargestellte
Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt
S40 ausgeführt.
In diesem Schritt wird ein Prozess ausgeführt, bei dem ein Interferenzstreifenmuster
oder ein Beugungsgittermuster auf Grundlage des ersten Originalbilds
Pic(A) für
jeden Einheitsbereich bestimmt wird, dem das erste Aufzeichnungsattribut
A zugewiesen wurde, ein Interferenzstreifenmuster oder ein Beugungsgittermuster auf
Grundlage des zweiten Originalbilds Pic(B) für jeden Einheitsbereich, dem
das zweite Aufzeichnungsattribut B zugewiesen wurde, bestimmt wird,
und schließlich
Daten erstellt werden, die ein vorbestimmtes Aufzeichnungsmuster
angeben, das auf der Aufzeichnungsfläche Rec auszubilden ist.
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Die 8 ist
eine perspektivische Ansicht zu Prinzipien beim Aufzeichnen von
Patentdokumentmustern auf der Aufzeichnungsfläche Rec durch Positionieren
der in den 4A und 4B dargestellten
zwei Originalbilder Pic(A) bzw. Pic(B) sowie der in der 4C dargestellten
Aufzeichnungsfläche
Rec in einem dreidimensionalen Raum. Da dieser Prozess tatsächlich als
Simulationsberechnung optischer Effekte auf einem Computer ausgeführt wird, werden
die Originalbilder Pic(A) und Pic(B) sowie die Aufzeichnungsfläche Rec
als virtuelle Objekte in einem dreidimensionalen Raum mittels eines
Computers positioniert.
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Genauer
gesagt, wird, wie es in der Figur dargestellt ist, eine vorbestimmte
Referenzbeleuchtung R zusätzlich
zu den Originalbildern Pic(A) und Pic(B) und der Aufzeichnungsfläche Rec
eingestellt, und durch Berechnung durch den Computer werden Interferenzstreifenmuster
bestimmt, wie sie in jeweiligen Teilen der Aufzeichnungsfläche Rec
durch Objektlicht erzeugt werden, das von den Originalbildern Pic(A)
und Pic(B) sowie der Referenzbeleuchtung R emittiert wird. Obwohl
beim dargestellten Beispiel die Referenzbeleuchtung R gemeinsam
für die
Originalbilder Pic(A) und Pic(B) eingestellt ist, kann statt dessen
eine Referenzbeleuchtung Ra zum Aufzeichnen der Originalbilder Pic(A)
und eine Referenzbeleuchtung Rb zum Aufzeichnen der Originalbilder
Pic(B) getrennt eingestellt werden. Da ein derartiges Berechnungsverfahren
für ein
Interferenzstreifenmuster ein übliches
Verfahren für
Computerhologramme ist, wie es beispielsweise in den oben genannten
Patentdokumenten 1 bis 3 offenbart ist, wird eine detaillierte Beschreibung
des Berechnungsverfahrens selbst hier weggelassen.
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Eine
wichtige Eigenschaft des Aufzeichnungsmuster-Erstellschritts S40
bei der aktuellen Ausführungsform
der Erfindung be steht darin, dass das aufzuzeichnende Originalbild
entsprechend jedem auf der Aufzeichnungsfläche Rec definierten einzelnen
Einheitsbereich differiert. Auf der in der 8 dargestellten
Aufzeichnungsfläche
Rec sind mehrere Einheitsbereiche definiert (was im Einheitsbereich-Definierschritt
S20 erfolgt), wie sie in der 4C dargestellt
sind, und jedem einzelnen Einheitsbereich ist ein vorbestimmtes
Aufzeichnungsattribut (im Attributzuweisungsschritt S30) zugewiesen,
wie es durch die 7 veranschaulicht ist. Beispielsweise
ist einem Einheitsbereich Ua auf der Aufzeichnungsfläche Rec
das Aufzeichnungsattribut A zugewiesen, wie es in der 8 dargestellt
ist, und einem Einheitsbereich Ub ist das Aufzeichnungsattribut
B zugewiesen. Hierbei wird, beim Berechnen und Aufzeichnen der Interferenzstreifenmuster,
nur ein Interferenzstreifenmuster auf Grundlage des ersten Originalbilds
Pic(A) im Einheitsbereich Ua aufgezeichnet, dem das Aufzeichnungsattribut
A zugewiesen ist, und im Einheitsbereich Ub, dem das Aufzeichnungsattribut
B zugewiesen ist, wird nur ein Interferenzstreifenmuster auf Grundlage
des zweiten Originalbilds Pic(B) aufgezeichnet.
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Das
heißt,
dass im Einheitsbereich Ua nur ein Interferenzstreifenmuster des
Objektlichts vom ersten Originalbild Pic(B) und der Referenzbeleuchtung
R aufgezeichnet wird, während
bei diesem Prozess das Objektlicht vom zweiten Originalbild Pic(B) vollständig ignoriert
wird. In ähnlicher
Weise wird im Einheitsbereich Ub nur ein Interferenzstreifenmuster des
Objektlichts vom zweiten Originalbild Pic(B) und der Referenzbeleuchtung
R aufgezeichnet, und bei diesem Prozess wird das Objektlicht vom
ersten Originalbild Pic(A) vollständig ignoriert. Da bei einem Computerhologrammverfahren
Interferenzstreifenmuster durch Berechnung bestimmt werden, kann ein
derartiger Prozess des Bestimmens eines Interferenzstreifenmusters
nach Auswahl des Objektslichts frei durch ein Programm ausgeführt werden.
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So
wird im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt S40 ein vorbestimmtes
Aufzeichnungsmuster auf der Aufzeichnungsfläche Rec erstellt, und das entsprechend
dem Aufzeichnungsmuster aufzuzeichnende Objekt differiert abhängig von
jedem einzelnen Einheitsbereich. Das heißt, dass bei den in der 7 dargestellten
jeweiligen Einheitsbereichen das erste Originalbild Pic(A) betreffende
Interferenzstreifenmuster in den Einheitsbereichen aufgezeichnet
werden, denen das Aufzeichnungsattribut A zugewiesen ist, und Interferenzstreifenmuster
betreffend das zweite Originalbild Pic(B) in den Einheitsbereichen
aufgezeichnet werden, denen das Aufzeichnungsattribut B zugewiesen
ist.
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Da
in einem einzelnen Einheitsbereich nur ein einzelnes Interferenzstreifenmuster
betreffend ein einzelnes Originalbild aufgezeichnet wird, wird während der
Betrachtung aus jedem Einheitsbereich Beugungslicht erhalten, das
die Erzeugung eines deutlichen Reproduktionsbilds ermöglicht.
Auch werden, da auf der Aufzeichnungsfläche Rec die Auftrittswahrscheinlichkeit
für einen
Einheitsbereich, dem das Aufzeichnungsattribut A zugewiesen wurde, und
die Auftrittswahrscheinlichkeit für einen Einheitsbereich, dem
das Aufzeichnungsattribut B zugewiesen wurde, entsprechend dem in
der 6 dargestellten Gradationsmuster gelten, wenn
die Aufzeichnungsfläche
Rec insgesamt betrachtet wird, ein dem Originalbild Pic(A) entsprechendes
Motiv und ein dem Originalbild Pic(B) entsprechendes Motiv jeweils in
Gradationszuständen
wiedergegeben, und es wird der Überschneidungseffekt
für die
Grenzabschnitte der zwei Motive erhalten, wie er durch die 2 veranschaulicht
ist.
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Der
Betrachtungsmodus für
die zwei Motive, die durch das Hologrammaufzeichnungsträger reproduziert
werden, das durch das Herstellverfahren gemäß der Erfindung hergestellt
wurde, differiert vom Betrachtungsmodus zweier Motive bei einem
herkömmlichen
Mehrbildhologramm-Aufzeichnungsträger. Das heißt, dass
beim herkömmlichen
Mehrbildhologramm-Aufzeichnungsträger durch Änderung der Betrachtungsrichtung
entweder das erste oder das zweite Motiv beobachtbar ist, wohingegen
beim Hologrammaufzeichnungsträger
gemäß der Erfindung
unabhängig
von der Betrachtungsrichtung ein Modus wahrgenommen wird, bei dem
im Raum eine Änderung
vom ersten auf das zweite Motiv erfolgt.
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Wenn
im Attributzuweisungsschritt S30 eine Einstellung auf solche Weise
erfolgt, dass Einheitsbereiche, denen kein Aufzeichnungsattribut
zugewiesen ist, vorhanden sind, sind keinerlei Interferenzstreifenmuster
beider Bilder in diesen Einheitsbereichen aufgezeichnet. Das heißt, dass
von diesen Einheitsbereichen während
der Reproduktion kein Beugungslicht für diese erhalten wird. Obwohl
derartige Einheitsbereiche, denen kein Aufzeichnungsattribut zugewiesen
ist, nicht direkt zum Ziel des Anzeigens eines Reproduktionsbilds
der Originalbilder beitragen, kann durch Einstellen derartiger Einheitsbereiche
in Abschnitten ein Beitrag zum Ziel geleistet werden, ein Reproduktionsbild
anzuzeigen, das insgesamt über
Gradation verfügt.
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Obwohl
in der obigen Beschreibung ein Beispiel für die Aufzeichnung zweier Typen
von Originalbildern Pic(A) und Pic(B) benachbart zueinander beschrieben
ist, kann die Erfindung auch dann verwendet werden, wenn drei oder
noch mehr Typen von Originalbildern benachbart zueinander aufgezeichnet werden.
Wenn beispielsweise drei Typen von Originalbildern Pic(A), Pic(B)
und Pic(C) benachbart zueinander aufgezeichnet werden, wird ein
Gradationsmuster für
die jeweiligen Originalbilder definiert, und den jeweiligen einzelnen
Einheitsbereichen werden Aufzeichnungsattribute A, B und C entsprechend
den durch das Gradationsmuster angegebenen Auftrittswahrscheinlichkeiten
zugewiesen. Unter Verwendung eines derartigen Verfahrens kann ein
Hologrammaufzeichnungsträger
hergestellt werden, bei dem sich beispielsweise das Motiv des Originalbilds Pic(A)
allmählich
auf dasjenige des Originalbilds Pic(B) und dann auf dasjenige des
Originalbilds Pic(C), von links nach rechts hin, ändert.
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Beim
letzten Schritt in der 3, dem Trägerherstellschritt S50, wird
ein Prozess ausgeführt, bei
dem ein Aufzeichnungsmuster auf einem körperlichen Träger auf
Grundlage der im Schritt S40 erstellten Aufzeichnungsmusterdaten
auf der Aufzeichnungsfläche
Rec hergestellt wird. Obwohl die Prozeduren bis zum Schritt S40,
wie oben angegeben, Prozesse sind, die auf einem Computer ausgeführt werden,
ist die Prozedur des Schritts S50 eine solche, bei der die durch
die Verarbeitung auf dem Computer erstellten Aufzeichnungsmusterdaten
dazu verwendet werden, Interferenzstreifenmuster oder Grenzabschnitt
tatsächlich
auf einem körperlichen
Träger auszubilden.
Genauer gesagt, wird ein Prozess ausgeführt, bei dem die erstellten
Aufzeichnungsmusterdaten auf eine Elektronenstrahl-Zeichnungsanlage usw. übertragen
werden und der körperliche
Träger hergestellt
wird. Da spezielle Verfahren zum Herstellen eines derartigen körperlichen
Hologrammaufzeichnungsträgers
bekannt sind, wird eine zugehörige
detaillierte Beschreibung hier weggelassen.
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Abschnitt 2. Verarbeitung
im Attributzuweisungsschritt
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Nun
wird der Attributzuweisungsschritt S30 der 3 detaillierter
beschrieben. Wie oben angegeben, wird in diesem Attributzuweisungsschritt
ein Prozess ausgeführt,
bei dem ein Gradationsmuster definiert wird, das ausdrückt, dass
sich die Auftrittswahrscheinlichkeit betreffend das erste Aufzeichnungsattribut
A und die Auftrittswahrscheinlichkeit betreffend das zweite Aufzeichnungsattribut
B im Raum allmählich ändern, wobei
jedem Einheitsbereich entweder das erste Aufzeichnungsattribut A oder
das zweite Aufzeichnungsattribut B oder kein Attribut (wenn Einheitsbereiche
eingestellt sind, in denen keines der Muster aufzuzeichnen ist)
zugewiesen wird, das entsprechend den Auftrittswahrscheinlichkeiten
für die
jeweiligen Aufzeichnungsattribute an jeder Einzelposition erfolgt,
wenn das Gradationsmus ter mit der Aufzeichnungsfläche Rec
zur Überlappung
gebracht wird. Der Schritt S30 in der 3 besteht
aus den Prozeduren der folgenden drei Schritte: Referenzeinstellschritt
S31, Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32 und Attributbestimmungsschritt S33,
und nun wird die Bedeutung der Prozeduren dieser drei Schritte beschrieben.
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Die 9 ist
eine Draufsicht eines Beispiels zum Veranschaulichen eines Verfahrens
zum Zuweisen jeweiliger vorbestimmter Aufzeichnungsattribute zu
Einheitsbereichen U(1) bis U(8), die auf einer speziellen Positionierlinie
Lx der Aufzeichnungsfläche Rec
positioniert sind. Die Aufzeichnungsfläche Rec ist ein Rechteckbereich,
und an dessen linker Kante ist eine Abstandsreferenzlinie L0 definiert.
Diese Abstandsreferenzlinie L0 ist eine Linie, die durch den Ursprung
einer in der horizontalen Richtung der Figur eingetragenen Koordinatenachse
X verläuft,
und ein Koordinatenwert s entlang dieser Koordinatenachse X kennzeichnet
den Abstand von der Abstandsreferenzlinie L0. Beispielsweise ist
ein Punkt auf der Abstandsreferenzlinie L0 ein Punkt mit dem Abstand
x = 0, und ein Punkt am rechten Rand der Aufzeichnungsfläche Rec
ist ein Punkt mit dem Abstand x = L (wobei L die Querbreite der
Aufzeichnungsfläche Rec
ist).
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Nun
wird ein Fall betrachtet, bei dem mehrere Einheitsbereich U auf
der in der 4C dargestellten Aufzeichnungsfläche Rec
definiert sind und vorbestimmte Aufzeichnungsattribute den jeweiligen einzelnen
Einheitsbereichen zuzuweisen sind. Genauer gesagt, wird entweder
das erste Aufzeichnungsattribut A oder das zweite Aufzeichnungsattribut
B, einem jeweiligen Einheitsbereich entsprechend Auftrittswahrscheinlichkeiten
der jeweiligen Aufzeichnungsattribute für jede einzelne Position zugewiesen,
wenn das in der 6 dargestellte Gradationsmuster
mit der Aufzeichnungsfläche
Rec überlappt
wird. Hierbei können,
wenn die Position jedes einzelnen Einheitsbereichs durch den x-Koordinatenwert auf
Grundlage des Mittelpunkts des Einheitsbe reichs ausgedrückt wird,
die Positionen der dargestellten Einheitsbereiche U(1) bis U(8)
durch den x-Koordinatenwert der durch die Zentren dieser Einheitsbereiche
verlaufenden Positionierlinie Lx ausgedrückt werden. Da das in der 6 dargestellte
Gradationsmuster der in der 5 dargestellten
Verteilungsfaktorfunktion f(x) entspricht, ist die Auftrittswahrscheinlichkeit
betreffend das erste Aufzeichnungsattribut A an der Position der
Positionierlinie Lx in der 9 durch
den Verteilungsfaktor f(x) ausgedrückt. Hierbei ist der Verteilungsfaktor
f(x) eine Funktion des Abstands x, und er nimmt Werte im Bereich
von 0 ≤ f(x) ≤ 1 ein.
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Die
den jeweiligen Einheitsbereichen U(1) bis U(8) zuzuweisenden Attribute
werden so bestimmt, dass, entsprechend dem Verteilungsfaktor f(x),
das erste Aufzeichnungsattribut A mit einem Anteil von f(x) zugewiesen
wird und das zweite Aufzeichnungsattribut B mit dem Anteil 1 – f(x) zugewiesen
wird. Wenn f(x) = 1 gilt, wird das erste Aufzeichnungsattribut A
allen Einheitsbereichen U(1) bis U(8) auf der Positionierlinie Lx
zugewiesen, und wenn f(x) = 0 gilt, wird ihnen das zweite Aufzeichnungsattribut B
zugewiesen.
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Obwohl
in der 9 die Abstandsreferenzlinie L0 am linken Rand
des die Abstandsreferenzlinie L0 bildenden Rechtecks angeordnet
ist, kann sie in jeder beliebigen Richtung an jeder beliebigen Position
definiert werden. Beispielsweise ist die 10 eine
Draufsicht, die ein anderes Beispiel eines Verfahrens zum Definieren
der Positionierlinie Lx auf der Aufzeichnungsfläche Rec veranschaulicht. Beim
Beispiel der 10 ist die Abstandsreferenzlinie
L0 außerhalb
der Aufzeichnungsfläche
Rec definiert. Die Abstandsreferenzlinie L0 kann so an jeder beliebigen Position
und in jeder beliebigen Richtung definiert werden, solange sie sich
auf derjenigen Ebene befindet, die die Aufzeichnungsfläche Rec
enthält.
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Demgemäß ist, bei
den durch die 9 und 10 veranschaulichten
Ausführungsformen,
der Referenzeinstellschritt S31, der den Schritt S30 in der 3 mit
aufbaut, ein Schritt zum Definieren der Abstandsreferenzlinie L0
in der die Aufzeichnungsfläche
Rec enthaltenden Ebene, der Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32
ist ein Schritt zum Definieren des Verteilungsfaktors f(x), der,
als Funktion des Abstands x, Werte im Bereich 0 ≤ f(x) ≤ 1 einnimmt, und der Attributbestimmungsschritt
S33 ist ein Schritt zum Bestimmen des jedem Einheitsbereich zuzuweisenden
Aufzeichnungsattributs auf solche Weise, dass denjenigen Einheitsbereichen,
die auf der Positionierlinie Lx positioniert sind, die parallel
zur Abstandsreferenzlinie L0 verläuft und von dieser um den Abstand
x getrennt ist, das erste Aufzeichnungsattribut A mit dem Anteil
f(x) zugewiesen wird, während
ihnen das zweite Aufzeichnungsattribut B mit dem Anteil 1 – f(x) zugewiesen
wird.
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Da
jeder einzelne Einheitsbereich ein Bereich mit einer Fläche ist,
muss der "Abstand
von der Abstandsreferenzlinie L0" nicht
notwendigerweise streng definiert werden. Beispielsweise ist zwar
beim in der 9 dargestellten Beispiel der
Abstand zwischen dem Einheitsbereichen U(1) bis U(8) und der Abstandsreferenzlinie
L0 durch die Position x der Positionierlinie Lx definiert, die durch
die Mittelpunkte dieser Einheitsbereiche verläuft, jedoch kann die Positionierlinie
Lx statt dessen an den linken Rändern, den
rechten Rändern
oder an jeder beliebigen anderen Position der jeweiligen Einheitsbereichen
definiert werden.
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Auch
kann die Attributbestimmung so ausgeführt werden, dass, beim Zuweisen
der Attribute zu den insgesamt 16 Einheitsbereichen, die in den
Spalten 8 und 9 in der 7 positioniert sind, der x-Koordinatenwert
(x = 2L/4) der Positionierlinie Lx an der Grenzlinienposition zwischen
den Spalten 8 und 9 dazu verwendet wird, das erste Aufzeichnungsattribut
A mit dem Anteil f(x) zuzuweisen und das zweite Aufzeichnungsattribut
B mit dem Anteil 1 – f(x)
zuzuweisen. In diesem Fall erfolgt die Attributzuweisung unter Verwendung
des Koordinatenwerts x = 2L/4, der den 16 Einheitsbereichen gemeinsam
ist, die nahe der Positionierlinie Lx positioniert sind, die parallel
zur Abstandsreferenzlinie L0 verläuft und von dieser um den Abstand
x = 2L/4 getrennt ist.
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So
kann im Attributbestimmungsschritt S33 die Attributbestimmung in
solcher Weise, dass das erste Aufzeichnungsattribut A mit dem Anteil
f(x) zugewiesen wird und das zweite Aufzeichnungsattribut B mit
dem Anteil 1 – f(x)
zugewiesen wird, nicht nur für
Einheitsbereiche erfolgen, die auf der Positionierlinie Lx positioniert
sind, die parallel zur Abstandsreferenzlinie L0 verläuft und
von dieser gerade um den Abstand x getrennt ist, sondern auch für Einheitsbereiche,
die nahe der Positionierlinie Lx positioniert sind.
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Es
ist auch möglich,
wie es oben beschrieben ist, einigen der Einheitsbereiche weder
das erste Aufzeichnungsattribut A noch das zweite Aufzeichnungsattribut
B zuzuweisen und sie zu solchen zu machen, bei denen im endgültigen Stadium
kein Muster ausgebildet wird. In diesem Fall wird der Anteil, mit
dem das zweite Aufzeichnungsattribut B zugewiesen wird, nicht auf
den Anteil 1 – f(x)
eingestellt, sondern auf einen vorbestimmten Anteil, der kleiner als
1 – f(x)
ist. Während
normalerweise bei f(x) = 0,7 eines der beiden Aufzeichnungsattribute
dadurch zugewiesen wird, dass das erste Aufzeichnungsattribut A
70% der gesamten Einheitsbereiche zugewiesen wird und das zweite
Aufzeichnungsattribut B 30% (1 – 0,7
= 0,3) der gesamten Einheitsbereiche zugewiesen wird, verbleibt
dann, wenn das zweite Aufzeichnungsattribut B weniger als 30% der
Gesamtheit zugewiesen wird (beispielsweise 20% der gesamten Aufzeichnungsattribute),
ein Anteil der Einheitsbereiche (10% der gesamten Einheitsbereiche
beim obigen Beispiel) ohne Zuweisung eines der Aufzeichnungsattribute.
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Demgemäß treten
durch Einstellen des Anteils, gemäß dem das zweite Aufzeichnungsattribut
B nicht dem Anteil 1 – f(x)
sondern dem vorbestimmten Anteil von weniger als 1 – f(x) zugewiesen
wird, Einheitsbereiche, denen keines der Aufzeichnungsattribute
zugewiesen wird. Obwohl derartige Einheitsbereiche, denen keines
der Aufzeichnungsattribute zugewiesen ist, nicht direkt zum Ziel
des Anzeigens eines Reproduktionsbilds der Originalbilder beitragen kann,
durch Einstellen derartiger Einheitsbereiche in Abschnitten, ein
Beitrag zum Ziel geleistet werden, ein Reproduktionsbild anzuzeigen,
das insgesamt Gradation aufweist, wie es oben beschrieben ist.
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Obwohl
die im Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32 definierte Verteilungsfaktorfunktion
f(x) eine beliebige Funktion sein kann, ist für praktische Zwecke die Verwendung
einer monoton abnehmenden Funktion, wie sie im Kurvenbild der 5 dargestellt
ist, oder umgekehrt eine monoton ansteigende Funktion bevorzugt.
Unter Verwendung einer monoton abnehmenden oder monoton ansteigenden Funktion
als Ventilsteuereinrichtung S30 kann ein "Gradationsmuster mit Unidirektionalität bei der
Dichteänderung", wie es in der 6 dargestellt
ist, definiert werden, um einen natürlichen Ausdruck in solcher
Weise zu ermöglichen,
dass ein erstes Motiv von links nach rechts allmählich auf ein zweites Motiv wechselt,
wie dies beim in der 2 dargestellten Beispiel der
Fall ist.
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Im
Attributbestimmungsschritt S33 wird eine Verarbeitung zum Zuweisen
des ersten Aufzeichnungsattributs A und des zweiten Aufzeichnungsattributs
B mit vorbestimmten Anteilen zu den mehreren auf der Positionierlinie
Lx positionierten Einheitsbereichen ausgeführt, und nun werden einige
spezielle Verfahren zum Zuweisen spezieller Aufzeichnungsattribute
mit derartigen vorbestimmten Anteilen beschrieben.
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Bei
einem einfachsten Verfahren zum Zuweisen eines der Aufzeichnungsattribute
zu einem jeweiligen Einheitsbereich werden Zufallszahlen für die Zuweisung
des ersten Aufzeichnungsattributs A zu N × f(x) Einheitsbereichen unter
einer Anzahl N von Einheitsbereichen, die auf derselben Positionierlinie Px
positioniert sind, verwendet, wobei das zweite Aufzeichnungsattribut
B den restlichen Einheitsbereichen zugewiesen wird. Als Beispiel
sei ein Fall betrachtet, bei dem für die insgesamt 16 Einheitsbereiche,
die in den Spalten 8 und 9 der 7 positioniert sind,
das erste Aufzeichnungsattribut A mit einem Anteil des Verteilungsfaktors
f(x) = 0,5 zuzuweisen ist und das zweite Aufzeichnungsattribut B
den restlichen Einheitsbereichen zuzuweisen ist. In diesem Fall
wird für
jeden einzelnen Einheitsbereich eine Zufallszahl zwischen 0 und
1 erzeugt, und das erste Aufzeichnungsattribut A wird zugewiesen,
wenn ein Zufallszahlenwert nicht über 0,5 erhalten wird, während das
zweite Aufzeichnungsattribut B zugewiesen wird, wenn ein Zufallszahlenwert über 0,5
erhalten wird. Durch diese Vorgehensweise wird das erste Aufzeichnungsattribut
A 8 Einheitsbereichen der insgesamt 16 Einheitsbereichen stochastisch
zugewiesen, und das zweite Aufzeichnungsattribut B wird den restlichen
8 Einheitsbereichen zugewiesen.
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Als
anderes Verfahren zum Zuweisen von Aufzeichnungsattributen existiert
ein solches, bei dem für
jede einzelne Positionierlinie Lx ein ganzzahliges Verhältnis α:β bestimmt
wird, das näherungsweise
f(x):(1 – f(x))
entspricht, und für
(α + β) aufeinanderfolgende
Einheitsbereiche unter den mehreren auf einer einzelnen Positionierlinie
Lx positionierten Einheitsbereichen wird das erste Aufzeichnungsattribut
A α Einheitsbereichen
zugewiesen, während
das zweite Aufzeichnungsattribut B β Einheitsbereichen zugewiesen
wird. Beispielsweise kann, wenn f(x) = 0,24 gilt, das ganzzahlige
Verhältnis
1:3 als ganzzahliges Verhältnis α:β angenähert werden,
das näherungsweise
f(x):(1 – f(x))
entspricht. Demgemäß wird in
diesem Fall das erste Aufzeichnungsattribut A 1 Einheitsbereich
zugewiesen, und das zweite Aufzeichnungsattribut B wird 3 Einheitsbereichen
von 4 aufeinanderfolgenden Einheitsbereichen unter den 8 Einheitsbereichen
U(1) bis U(8) zugewiesen, die auf der in der 9 dargestellten
einzelnen Positionierlinie Lx positioniert sind. Hierbei wird das
erste Aufzeichnungsattribut A dem Einheitsbereich U(1) zugewiesen,
das zweite Aufzeichnungsattribut B wird den Einheitsbereichen U(2)
bis U(4) zugewiesen, das erste Aufzeichnungsattribut A wird dem
Einheitsbereich U(5) zugewiesen, und das zweite Aufzeichnungsattribut
B wird den Einheitsbereichen U(6) bis U(8) zugewiesen.
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Obwohl
für die
bisher beschriebenen Ausführungsformen
Beispiele unter Verwendung eines Gradationsmusters beschrieben wurden,
bei dem eine Dichteänderung
in der horizontalen Richtung auftritt, wie es in der 6 dargestellt
ist, können
verschiedene Gradationsmuster verwendet werden, um Aufzeichnungsattribute
entsprechend dem Verfahren gemäß der Erfindung
zuzuweisen. Nun werden einige Variationen von Gradationsmustern
beschrieben.
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Die 11 ist
eine Draufsicht, die ein Beispiel eines sich kugelförmig ändernden
Gradationsmusters als Graudichtemuster zeigt. Bei diesem Beispiel
ist ein Graudichtemuster dargestellt, bei dem die Dichte von schwarz
mit zunehmendem Abstand x von einem Abstandsreferenzpunkt Q, der
außerhalb des
Musters eingetragen ist, zunimmt. Die 12 ist eine
Draufsicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Definieren
einer Positionierlinie Lx entlang einem Umfang durch Überlappen
des in der 11 dargestellten Gradationsmusters
mit der Aufzeichnungsfläche
Rec. Während
beim in der 9 dargestellten Beispiel die
Positionierlinie Lx eine gerade Linie ist, ist beim in der 12 dargestellten
Beispiel eine bogenförmige
Positionierlinie Lx definiert, und vorbestimmte Aufzeichnungsattribute
werden anteilsmäßig entsprechend
dem Verteilungsfaktor f(x) Einheitsbereichen zugewiesen, die auf
der bogenförmigen
Positionierlinie Lx oder nahe bei dieser positioniert sind.
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Unter
Verwendung eines derartigen Gradationsmusters wird ein Prozess zum
Definieren des Abstandsreferenzpunkts Q in der die Aufzeichnungsfläche Rec
enthaltenden Ebene im Referenzeinstellschritt S31 ausgeführt, im
Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32 wird der Verteilungsfaktor
f(x), der Werte im Bereich von 0 ≤ x ≤ 1 einnimmt,
als Funktion des Abstands x eingestellt, und im Attributbestimmungsschritt
S33 werden die den jeweiligen Einheitsbereichen zuzuweisenden Aufzeichnungsattribute
so bestimmt, dass das erste Aufzeichnungsattribut A mit einem Anteil
f(x) zugewiesen wird und das zweite Aufzeichnungsattribut B mit
einem Anteil von 1 – f(x) oder
weniger zu den auf der Positionierlinie Lx oder nahe bei dieser
positionierten Einheitsbereichen zugewiesen wird, wobei diese Linie
als Umfang des Kreises mit dem Radius x definiert ist, dessen Zentrum
ungefähr
dem Abstandsreferenzpunkt Q entspricht.
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Wenn
ein Gradationsmuster wie das in der 11 dargestellte
dazu verwendet wird, eine Aufzeichnung betreffend zwei Originalbilder
auszuführen,
wird ein Hologrammaufzeichnungsträger erhalten, bei dem das erste
Motiv auf kugelförmige
Weise mit Zentrum am Abstandsreferenzpunkt Q allmählich auf
das zweite Motiv wechselt.
-
Indessen
ist die 13 eine Draufsicht, die ein
Beispiel eines Gradationsmusters zeigt, das sich in einer Rotationsrichtung ändert und
ein Graudichtemuster ist. Bei diesem Beispiel ist ein Graustufenmuster
dargestellt, bei dem die Dichte von schwarz mit zunehmendem Winkel
x, mit einem Winkelreferenzpunkt QQ als Zentrum, der außerhalb
des Musters dargestellt ist, zunimmt. Die 14 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Definieren
einer Positionierlinie Lx entlang einem Radius durch Überlappen
des in der 13 dargestellten Gradationsmusters
mit der Aufzeichnungsfläche
Rec. Obwohl wie beim in der 9 dargestellten
Beispiel die Positionierlinie Lx selbst auch beim in der 14 dargestellten
Beispiel eine gerade Li nie ist, ist sie als solche gerade Linie
definiert, die durch den Winkelreferenzpunkt QQ läuft; außerdem ist
der Abstand von einer Winkelreferenzlinie LL0, die durch den Winkelreferenzpunkt
QQ verläuft,
nicht als Abstand sondern als Winkelwert x definiert. Vorbestimmte
Aufzeichnungsattribute werden auch bei diesem Beispiel mit Anteilen,
die dem Verteilungsfaktor f(x) entsprechen, Einheitsbereichen zugewiesen,
die auf der Positionierlinie Lx oder nahe bei dieser positioniert
sind.
-
Unter
Verwendung eines derartigen Gradationsmusters wird im Referenzeinstellschritt
S31 ein Prozess ausgeführt,
bei dem der Winkelreferenzpunkt QQ in der die Aufzeichnungsfläche Rec
enthaltenden Ebene definiert wird und die Winkelreferenzlinie LL0
definiert wird, die durch den Abstandsreferenzpunkt verläuft, im
Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32 wird der Verteilungsfaktor
f(x), der Werte im Bereich von 0 ≤ x ≤ 1 einnimmt,
als Funktion des Winkels x definiert, und im Attributbestimmungsschritt
S33 werden die den jeweiligen Einheitsbereichen zuzuweisenden Aufzeichnungsattribut
so bestimmt, dass das erste Aufzeichnungsattribut A mit dem Anteil
f(x) zugewiesen wird und das zweite Aufzeichnungsattribut B mit
dem Anteil 1 – f(x)
oder weniger den Einheitsbereichen zugewiesen wird, die sich auf
der Positionierlinie Lx oder nahe bei dieser befinden, die durch
den Winkelreferenzpunkt QQ verläuft
und unter dem Winkel x in Bezug auf die Winkelreferenzlinie LL0
geneigt ist.
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Wenn
ein Gradationsmuster wie das in der 13 dargestellte
dazu verwendet wird, eine Aufzeichnung betreffend zwei Originalbilder
auszuführen,
wird ein Hologrammaufzeichnungsträger erhalten, bei dem das erste
Motiv fächerartig
in Bezug auf die Winkelreferenzlinie Ll0 allmählich auf das zweite Motiv
wechselt.
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Obwohl
bei allen bisher beschriebenen Beispielen eine eindimensionale Verteilungsfaktorfunktion
f(x) definiert ist, muss diese nicht notwendigerweise eindimensional
sein, sondern statt dessen kann eine zweidimensionale Verteilungsfaktorfunktion
definiert und verwendet werden. Die 15 ist
eine Draufsicht eines Beispiels zum Definieren eines Gradationsmusters
auf der Aufzeichnungsfläche
Rec unter Verwendung eines durch eine zweidimensionale Funktion
ausgedrückten
Verteilungsfaktors f(x). Wie dargestellt, wird auf der die Aufzeichnungsfläche Rec enthaltenden
Ebene ein zweidimensionales XY-Koordinatensystem mit dem Ursprung
O definiert, um es zu ermöglichen,
die Position (beispielsweise den Mittelpunkt oder eine andere vorbestimmte
Referenzpunktposition) irgendeines beliebigen Einheitsbereichs U(x,
y) auf der Aufzeichnungsfläche
Rec durch Koordinatenwerte (x, y) auszudrücken. Indessen wird eine zweidimensionale
Verteilungsfaktorfunktion f(x, y) definiert, um eine Zuordnung eines
vorbestimmten Verteilungsfaktors zu jeder Position von Koordinaten (x,
y) auf der Aufzeichnungsfläche
Rec zu ermöglichen.
Dadurch kann ein vorbestimmter Verteilungsfaktor f(x, y) einem beliebigen
Einheitsbereich U(x, y) zugewiesen werden, und das diesem zuzuweisende Aufzeichnungsattribut
kann auf Grundlage des Verteilungsfaktors f(x, y) bestimmt werden.
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Wenn
ein derartiges Verfahren zum Definieren eines Gradationsmusters
durch eine zweidimensionale Verteilungsfaktorfunktion f(x, y) verwendet wird,
werden die folgenden Prozesse in den jeweiligen Schritten ausgeführt. Als
Erstes wird im Referenzeinstellschritt S31 das zweidimensionale
XY-Koordinatensystem in der die Aufzeichnungsfläche Rec enthaltenden Ebene
definiert. Obwohl der Ursprung O und die Koordinatenachsen X und
Y nicht notwendigerweise auf der Aufzeichnungsfläche Rec definiert sein müssen, ist
es, um Koordinatenberechnungen auszuführen, für praktische Zwecke geschickt,
den Ursprung O in einer Ecke der rechteckigen Aufzeichnungsfläche Rec
einzustellen, die X-Achse am Unterrand derselben einzustellen, und
die Y-Achse am linken Rand derselben einzustellen. Im folgenden Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32
wird der Verteilungsfaktor f(x, y), der Werte im Bereich von 0 ≤ f(x, y) ≤ 1 einnimmt,
als Funktion der zwei Variablen x und y des zweidimensionalen XY-Koordinatensystems
definiert. Das heißt,
dass das Gradationsmuster durch die zweidimensionale Verteilungsfaktorfunktion
f(x, y) definiert wird. Dann werden im Attributbestimmungsschritt
S33 die Positionskoordinaten (x, y) für die jeweiligen Einheitsbereiche
bestimmt, und die diesen zuzuweisenden Aufzeichnungsattribute werden
so bestimmt, dass das erste Aufzeichnungsattribut A mit dem Anteil
f(x, y) zugewiesen wird und das zweite Aufzeichnungsattribut B mit
dem Anteil 1 – f(x, y)
oder weniger zugewiesen wird.
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Es
können
verschiedenste Funktionen durch verschiedenste Formeln als zweidimensionale
Verteilungsfaktorfunktion f(x, y) definiert werden. So können Gradationsmuster
mit extrem hohem Freiheitsgrad im Vergleich zu den oben beschriebenen
Fällen definiert
werden, bei denen eine eindimensionale Verteilungsfaktorfunktion
f(x) verwendet wird.
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Die
zur Zuweisung von Aufzeichnungsattributen verwendeten Verteilungsfaktoren
müssen
nicht notwendigerweise in Form einer Funktion definiert werden,
sondern sie können
statt dessen in Form einer Tabelle erstellt werden. Die 16 ist
eine Draufsicht eines Beispiels einer Tabelle aus einer zweidimensionalen
Anordnung zum Definieren von Verteilungsfaktoren f. Diese Tabelle
besteht aus einer Matrix derselben Größe wie derjenigen des in der 4C dargestellten
Einheitsbereichsarrays, und für jede
einzelne Zelle wird ein vorbestimmter Wert eines Verteilungsfaktors
f definiert. In der 16 sind f1 bis f128 Verteilungsfaktorwerte,
die für
die jeweils einzelnen Zellen definiert sind. Anders gesagt, stehen
die jeweils einzelnen Zellen dieser Tabelle in eineindeutiger Beziehung
zu den jeweiligen einzelnen Einheitsbereichen, die auf der Aufzeichnungsfläche Rec
definiert sind, und sie können
als Funktion dahingehend dienen, für jeden einzelnen Einheitsbereich
U einen eindeutigen Verteilungsfaktor zu liefern.
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Wenn
ein derartiges Verfahren zum Definieren des Gradationsmusters unter
Verwendung einer Tabelle verwendet wird, muss der Referenzeinstellschritt
S31 nicht ausgeführt
werden. Im Verteilungsfaktor-Einstellschritt S32 wird eine Tabelle
(eine Tabelle wie die in der 16 dargestellte)
erstellt, die den Verteilungsfaktor f, der Werte im Bereich von
0 ≤ f ≤ 1 einnimmt,
für jeden
einzelnen Einheitsbereich definiert, und im Attributbestimmungsschritt
S33 werden die den jeweiligen Einheitsbereichen zuzuweisenden Aufzeichnungsattribute
so bestimmt, dass das erste Aufzeichnungsattribut A mit dem durch
die Tabelle definierten Anteil f und das zweite Aufzeichnungsattribut
B mit dem Anteil 1 – f
oder weniger zugewiesen wird. Gradationsmuster können mit hohem Freiheitsgrad
definiert werden, wenn dieses Verfahren zum Definieren des Verteilungsfaktors
durch eine Tabelle verwendet wird.
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Beim
Definieren eines Gradationsmusters unter Verwendung einer zweidimensionalen
Verteilungsfaktorfunktion f(x, y) oder einer Tabelle von Verteilungsfaktoren
wird für
die praktische Anwendung vorzugsweise eine Vielzahl von Einheitsbereichen definiert,
die über
dieselbe Größe und dieselbe Rechteckform
verfügen
und in Form einer zweidimensionalen Matrix angeordnet sind.
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Schließlich werden
zwei Verfahren beschrieben, die vorzugsweise beim Ausführen des
Prozesses des Zuweisens von Attributen zu den jeweiligen Einheitsbereichen
verwendet werden. Diese Verfahren sind besonders wirkungsvoll, um
eine Attributzuweisung auf Grundlage von Verteilungsfaktoren auszuführen, die
unter Verwendung einer zweidimensionalen Funktion f(x, y) oder einer
zweidimensionalen Tabelle definiert sind.
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Bei
einem ersten Verfahren wird ein Ditherprozess unter Verwendung einer
Dithermaske aus einem Array, das an das Array von Einheitsbereichen angepasst
ist, im Attributbestimmungsschritt ausgeführt, um das Aufzeichnungsattribut
für jeden
einzelnen Einheitsbereich zu bestimmen. Ein Ditherprozess ist allgemein
ein Verfahren, das auf dem Drucktechnikgebiet dazu verwendet wird,
ein Bild mit kontinuierlichen Tönen
in ein Binärbild
zu wandeln, und es wird in weitem Umfang dazu angewendet, ein Bild mit
kontinuierlichen Tönen
durch Halbtonpunkte wiederzugeben. Bei der Erfindung kann, da der
Prozess des Zuweisens entweder des ersten Aufzeichnungsattributs
A oder des zweiten Aufzeichnungsattributs B zu jedem einzelnen Einheitsbereich
durch einen Prozess ersetzt werden kann, bei dem ein Bild mit kontinuierlichen
Tönen in
ein Binärbild
gewandelt wird, der Attributbestimmungsschritt durch einen Ditherprozess
ausgeführt
werden. Nun wird ein spezielles Verfahren zum Zuweisen entweder
des ersten Aufzeichnungsattributs A oder des zweiten Aufzeichnungsattributs
B zu jedem einzelnen Einheitsbereich durch einen Ditherprozess beschrieben.
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Die 17 ist
eine Draufsicht zum Veranschaulichen eines Verfahrens zum Bestimmen
von Aufzeichnungsattributen jeweiliger einzelner Einheitsbereiche
durch Ausführen
eines Ditherprozesses unter Verwendung einer Dithermaske. Ein Beispiel
einer bei diesem Ditherprozess verwendbaren Dithermaske D ist im
oberen Teil der 17 dargestellt. Die tatsächliche
Gesamtheit dieser Dithermaske D entspricht einer Matrix von vier
Zeilen und vier Spalten, wobei Zeilenwerte 0 bis 15 an vorbestimmten
Positionen angegeben sind. Indessen ist die Aufzeichnungsfläche Rec,
auf der mehrere Einheitsbereiche definiert sind, um unteren Teil
der 17 dargestellt. Hierbei sind, der Beschreibung
halber, durch dicke Linien in der Figur gekennzeichnete Rahmen F1
und F2 definiert. Beide Rahmen F1 und F2 sind Arrays, in denen Einheitsbereiche
wie in der Dithermaske mit vier Zeilen und vier Spalten angeordnet sind,
so dass in einem einzelnen Rahmen 16 Einheitsbereiche enthalten
sind.
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Um
hierbei die Beschreibung zu vereinfachen, soll eine Positionierlinie
Lx, wie die Dargestellte, in Betracht gezogen werden, ein Verteilungsfaktor fx,
der an der Position dieser Positionierlinie Lx definiert ist, soll
als fx = 0,5 angenommen werden, und es soll der Fall betrachtet
werden, dass der Zuweisungsprozess auf Grundlage des Verteilungsfaktors
fx = 0,5 betreffend entweder das erste Aufzeichnungsattribut A oder
das zweite Aufzeichnungsattribut B zu jedem der 32 Einheitsbereiche
in den Rahmen F1 und F2 ausgeführt
wird. Hierbei wird, da die Auftrittswahrscheinlichkeit für das erste
Aufzeichnungsattribut A 0,5 ist, und da auch diejenige für das zweite Aufzeichnungsattribut
B 0,5 ist, das erste Aufzeichnungsattribut A 16 Einheitsbereichen
der insgesamt 32 Einheitsbereiche zugewiesen, und das zweite Aufzeichnungsattribut
B wird den restlichen 16 Einheitsbereichen stochastisch zugewiesen.
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Als
einfachstes Verfahren zum Zuweisen eines der Aufzeichnungsattribute
auf Grundlage derartiger spezieller Auftrittswahrscheinlichkeiten
ist oben das Verfahren mit Verwendung von Zufallszahlen beschrieben.
Jedoch ist beim Verfahren unter Verwendung von Zufallszahlen selbst
dann, wenn das erste Aufzeichnungsattribut A 16 der 32 Einheitsbereich zugewiesen
wird, die Verteilung der Einheitsbereiche, denen dieses Aufzeichnungsattribut
A zugewiesen wird, völlig
zufällig.
Andererseits kann durch das Attributbestimmungsverfahren unter Verwendung des
Ditherprozesses, wie es hier beschrieben wird, die Verteilung der
Einheitsbereiche, denen das Aufzeichnungsattribut A zugewiesen wird,
in gewissem Ausmaß entsprechend
der Verteilungsform der Zahlenwerte innerhalb der verwendeten Dithermaske
D kontrolliert werden.
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Beim
in der 17 dargestellten Beispiel werden
die den insgesamt 32 Einheitsbereichen innerhalb der Rahmen F1 und
F2 zuzuweisenden Aufzeichnungsattribute wie folgt bestimmt. Als
Erstes wird die im oberen Teil der 17 dargestellte
Dithermaske D mit dem Rahmen F1 überlappt.
Das Aufzeichnungsattribut A wird dann denjenigen Einheitsbereichen
zugewiesen, für
die der Zah lenwert innerhalb der Dithermaske D nicht kleiner als
9 ist, während
das Aufzeichnungsattribut B denjenigen Einheitsbereichen zugewiesen
wird, für
die der Zahlenwert innerhalb der Dithermaske D nicht größer als 7
ist. Dann wird die Dithermaske D mit dem Rahmen F2 überlappt,
und es wird derselbe Prozess ausgeführt.
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Die 18 ist
eine Draufsicht der Aufzeichnungsattribute der jeweiligen einzelnen
Einheitsbereiche, die durch das durch die 17 veranschaulichte
Verfahren für
die jeweiligen Einheitsbereiche innerhalb der Rahmen F1 und F2 bestimmt
wurden. Von den 32 Einheitsbereichen ist 16 derselben das erste
Aufzeichnungsattribut A zugewiesen, während das zweite Aufzeichnungsattribut
B den restlichen 16 Einheitsbereichen zugewiesen ist, und die Verteilung der
Aufzeichnungsattribute zeigt eine solche Charakteristik, dass sie
in Übereinstimmung
mit der Form der Verteilung der Zahlenwerte in der verwendeten Dithermaske
D steht. Demgemäß kann dann,
wenn Einheitsbereiche mit demselben Aufzeichnungsattribut verteilt
zu positionieren sind, oder wenn sie umgekehrt konzentriert an einer
Stelle zu positionieren sind, usw., die Verteilung der jeweiligen
Aufzeichnungsattribute entsprechend der verwendeten Dithermaske
D kontrolliert werden.
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Obwohl
oben ein Beispiel beschrieben ist, bei dem der Verteilungsfaktor
den Wert fx = 0,5 hat, wird beispielsweise beim fx = 0,25 die Attributbestimmung
so ausgeführt,
dass das Aufzeichnungsattribut A Dithermaskenwerte nicht unter 12
zugewiesen wird und das Aufzeichnungsattribut B Dithermaskenwerte nicht über 11 zugewiesen
wird. Das heißt,
dass eine Dithermaske D aus einer Matrix, in der. bis (N – 1) aufeinanderfolgende
Zahlenwerte (oder 1 bis N aufeinanderfolgende Zahlenwerte) gleichmäßig auftreten,
mit mehreren Einheitsbereichen der Aufzeichnungsfläche Rec überlappt
wird, der jeden einzelnen Einheitsbereich entsprechende Verteilungsfaktor
fx dazu verwendet wird, N × fx
zu berechnen, und das erste Aufzeichnungsattribut A oder das zweite
Aufzeich nungsattribut B auf Grundlage der Größenbeziehung zwischen "diesem Rechenergebnis" und dem "Zahlenwert an der
dem Einheitsbereich entsprechenden Position der Dithermaske D" ausgewählt wird.
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Ein
zweites Verfahren, das in vorteilhafter Weise im Attributbestimmungsschritt
verwendet wird, besteht darin, das Aufzeichnungsattribut für jeden einzelnen
Einheitsbereich unter Verwendung eines Fehlerverteilungsverfahrens
zu bestimmen. Da dieses Fehlerdiffusionsverfahren auch in weitem
Umfang beim Wandeln von Bildern mit kontinuierlichen Tönen in Binärbilder
verwendet wird, erfolgt hier nur eine kurze Beschreibung.
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Allgemein
gesagt, kann zwar der Verteilungsfaktor f selbst jeden beliebigen
Wert zwischen 0 und 1 einnehmen, jedoch existiert nur eine endliche Anzahl
von Einheitsbereichen, denen Attribute zuzuweisen sind. Demgemäß kann beispielsweise
dann, wenn der Zahlenwert 0,73 als Wert des Verteilungsfaktors f
für einen
Teil der Aufzeichnungsfläche
Rec vorliegt und Aufzeichnungsattribute auf Grundlage dieses Verteilungsfaktors
insgesamt 100 Einheitsbereichen zuzuweisen sind, die Aufzeichnungsattributzuweisung
mit dem Verteilungsfaktor getreu folgenden Anteilen dadurch ausgeführt werden,
dass das Aufzeichnungsattribut A 73 Einheitsbereichen zugewiesen
wird und das Aufzeichnungsattribut B den restlichen 27 Einheitsbereichen
zugewiesen wird.
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Wenn
jedoch die Aufzeichnungsattributzuweisung auf Grundlage des Verteilungsfaktors
f mit dem Zahlenwert 0,73 für
insgesamt 10 Einheitsbereiche auszuführen ist, muss der Teilungsrest
in unvermeidlicher Weise vernachlässigt werden. In diesem Fall
wird beispielsweise ein Rundungsprozess für den Verteilungsfaktor f =
0,73 ausgeführt,
wobei der Dezimalbruch 0,003 wegfällt, so dass f = 0,7 gilt und dass
Aufzeichnungsattribut A 7 Einheitsbereichen zugewiesen wird, während das
Aufzeichnungsattribut B den restlichen 3 Einheitsbereichen zugewiesen wird.
Jedoch kann eine Ansammlung von Rundungsfehlern von 0,03, die jeweils
vernachlässigt
werden, schließlich
zu einem Einfluss führen,
der nicht als Fehler ignoriert werden kann. Wenn beispielsweise der
Zahlenwert 0,74 als Verteilungsfaktor f für einen anderen Abschnitt benachbart
zum oben genannten Abschnitt gilt und nun der Dezimalbruch 0,04
durch Runden wegfällt,
damit f = 0,7 gilt, addiert sich dieser Rundungsfehler zum vorigen,
und wenn der Prozess des Zuweisens des Aufzeichnungsattributs A
zu 7 Einheitenbereichen und des Zuweisens des Aufzeichnungsattributs
B zu den restlichen 3 Einheitsbereichen ausgeführt wird und der Dezimalbruch
immer auf diese Weise wegfällt,
wird der angesammelte Fehler zu groß.
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Das
Fehlerdiffusionsverfahren verhindert eine Ansammlung von Fehlern
durch Verteilen derselben. Das heißt, dass dann, wenn im ersten
Abschnitt der Prozess ausgeführt
wird, dass der Dezimalbruch 0,03 des Verteilungsfaktors f = 0,73
durch Runden auf f, f = 0,7 wegfällt
und das Aufzeichnungsattribut A 7 Einheitsbereichen zugewiesen wird
und das Aufzeichnungsattribut B den restlichen 3 Einheitsbereichen
zugewiesen wird, kann ein Ansammeln von Fehlern verhindert werden,
wenn für
den zweiten, dem ersten benachbarten Abschnitt ein Prozess ausgeführt wird,
bei dem der im ersten Abschnitt weggefallene Dezimalbruch 0,03 zum
ursprünglichen Verteilungsfaktor
f = 0,74 addiert wird, so dass dieser 0,77 wird, was zum aufgerundeten
Wert f = 0,8 führt, so
dass das Aufzeichnungsattribut A 8 Einheitsbereichen zugewiesen
wird und das Aufzeichnungsattribut B den restlichen zwei Einheitsbereichen
zugewiesen wird.
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Abschnitt 3. Aufzeichnungsmuster-Erstellverfahren
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Nun
wird der Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt S40 im Flussdiagramm
der 3 detaillierter beschrieben. Zu diesem Schritt
S40 erfolgte bereits im Abschnitt 1 unter Bezugnahme auf die 8 eine Beschreibung.
Beim in der 8 dargestellten Bei spiel sind
die zwei Originalbilder Pic(A) und Pic(B) sowie die Aufzeichnungsfläche Rec
im dreidimensionalen Raum positioniert, das Interferenzstreifenmuster
des Objektlichts vom ersten Originalbild Pic(A) und der Referenzbeleuchtung
R wird im Einheitsbereich Ua aufgezeichnet, dem das erste Aufzeichnungsattribut
A zugewiesen wird, und das Interferenzstreifenmuster des Objektlichts
vom zweiten Originalbild Pic(B) und der Referenzbeleuchtung R wird im
Einheitsbereich Ub aufgezeichnet, dem das zweite Aufzeichnungsattribut
B zugewiesen wird.
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Ein
derartiger Prozess zum Bestimmen von Interferenzstreifenmustern
auf der Aufzeichnungsfläche
Rec wird dadurch berechnet, dass Interferenzstreifenintensitäten an jeweiligen
einzelnen Positionen der Aufzeichnungsfläche Rec berechnet werden. Beim
Ausführen
dieser Berechnung zur Interferenzstreifenintensität können verschiedene
Maßnahmen eingeschlossen
werden, wie sie bisher vorgeschlagen wurden. Beispielsweise offenbart
das oben genannte Winkelreferenzpunkt 1 ein Verfahren zum Ausführen einer
Berechnung der Interferenzstreifenintensität unter Einschränkung der
Aufweitungswinkel des Objektslichts, und ein derartiges Verfahren kann
auch beim Prozess des Aufzeichnungsmuster-Erstellschritts S40 angewendet werden.
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Die 19 ist
eine perspektivische Ansicht eines Verfahrens zum Einschränken von
Aufweitungswinkeln des Objektslichts beim Bestimmen eines Interferenzstreifenmusters
auf der Aufzeichnungsfläche
Rec. Hier ist ein Beispiel dargestellt, bei dem ein Horizontalaufweitungswinkel
des Objektslichts O ausgehend von einer Punktlichtquelle G (einem
einzelnen Punkt, der ein Originalbild bildet) auf Φ eingeschränkt ist
und der Vertikalaufweitungswinkel auf ξ eingeschränkt ist. Wenn eine derartige
Begrenzung von Aufweitungswinkeln angewandt wird, trifft das Objektlicht
O von der Punktlichtquelle G nur innerhalb eines eingeschränkten Bereichs
S ein, das durch Schraffieren auf der Aufzeichnungsfläche Rec gekennzeichnet
ist. Anders gesagt, wird die Information betreffend die Punktlichtquelle
G (das Interferenzstreifenmuster des Objektlichts O und der Referenzbeleuchtung
R) nur innerhalb des eingeschränkten
Bereichs S auf der Aufzeichnungsfläche Rec aufgezeichnet.
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Im
Vergleich mit einem derartigen Verfahren zum optischen Erzeugen
von Interferenzstreifenmustern können
bei einem Verfahren für
Computerhologramme, da Interferenzstreifenmuster durch Berechnen
bestimmt werden können,
Hologrammaufzeichnungsträger,
die für
verschiedene Spezialeffekte sorgen, durch Anwenden verschiedener
Maßnahmen beim
Rechenprozess erstellt werden. Rechenverfahren, bei denen derartige
verschiedene Maßnahmen angewandt
werden, können
nach Bedarf im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt S40 verwendet
werden.
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Beispielsweise
ist seit langem ein Aufzeichnungsträger bekannt, der einem Betrachter
verschiedene Reproduktionsbilder abhängig von der Betrachtungsrichtung
anzeigen kann, also ein Stereogramm, wobei dabei eine Rasterlinse,
eine Fliegenaugenlinse oder eine andere Linsenanordnung positioniert wird.
Die japanischen Patentveröffentlichungen
Nr. 2004-264839A und Nr. 2004-309709A offenbaren Prinzipien zum
Herstellen von Hologrammaufzeichnungsträgern (CHG-Stereogramme), durch
die die Auflösung
derartiger Stereogramme deutlich verbessert werden kann. Bei diesen
Verfahren kann durch Verwenden eines Verfahrens zum Ändern der
Abstrahlung des Objektlichts, das von jedem Punkt auf einem virtuellen
Objekt zur Aufzeichnungsfläche
Rec gerichtet wird, abhängig
vom Abstrahlungswinkel ein Medium erstellt werden, das für einen
Effekt sorgt, der dem eines Stereogramms beim Reproduktionsprozess
entspricht. Es ist ersichtlich, dass ein derartiges CHG-Stereogrammverfahren
auch im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt S40 gemäß der Erfindung verwendet
werden kann.
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Das
heißt,
dass bei der Erfindung für
die im Schritt S10 erstellten und im Schritt S40 aufzuzeichnenden
Originalbilder kei ne Einschränkung
auf einfache geometrische virtuelle Objekte besteht, sondern dass
umfassend Objekte enthalten sind, die durch Computerhologrammverfahren
aufzeichenbar sind. Demgemäß betreffen
Originalbilddaten, wie in der Beschreibung zur Erfindung angegeben,
nicht nur Formdaten einfacher geometrischer virtueller Objekte,
sondern es werden verschiedene Daten abgedeckt, die bei der Aufzeichnungsmuster-Erstellberechnung
des Schritts S40 verwendet werden. Wenn beispielsweise ein Verfahren
zum Einschränken
der Aufweitungswinkel ξ und Φ, wie es
durch die 19 veranschaulicht ist, beim
Aufzeichnungsprozess zu verwenden ist, besteht die Information betreffend
die Einschränkung
auch in Daten, die einen Teil des "Originalbilds" bilden, und wenn das oben angegebene CGH-Stereogrammverfahren
zu verwenden ist, entspricht die Information zur Abstrahlung, die
sich entsprechend Abstrahlwinkeln ändert, auch Daten, die einen
Teil des "Originalbilds" aufbauen.
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Die 8 und 19 veranschaulichen
Beispiele eines Verfahrens zum Aufzeichnen jedes Originalbilds in
Form von Interferenzstreifenmustern des Objektlichts O und der Referenzbeleuchtung
R (ein Verfahren zum Aufzeichnen jedes Bilds als normales Hologramm).
Wenn dieses Verfahren verwendet wird, werden, beim Bestimmen eines
Interferenzstreifenmusters, auf Grundlage eines Originalbilds für einen
Einheitsbereich im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt das Originalbild und
die Aufzeichnungsfläche
Rec im dreidimensionalen Raum positioniert, es wird eine vorbestimmte
Referenzbeleuchtung definiert, und das innerhalb des Einheitsbereichs
durch das Objektlicht vom Originalbild und die Referenzbeleuchtung
R gebildete Interferenzstreifenmuster wird durch Berechnen bestimmt.
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Indessen
kann, bei der Erfindung, ein Originalbild auch in Form von Beugungsgittermustern
aufgezeichnet werden. Wie oben angegeben, wird der Begriff Hologramm
in der vorliegenden Anmeldung als umfassendes Konzept verwendet,
zu dem nicht nur normale Ho logramme gehören, die aus optischen Interferenzstreifenmustern
bestehen, sondern es gehören
auch Pseudohologramme (Beugungsgitter-Aufzeichnungsträger) dazu,
die aus Beugungsgittermustern bestehen. Obwohl Verfahren zum Herstellen
von aus Beugungsgittermustern bestehenden Pseudohologrammen bekannt
sind, wie sie in den oben angegebenen Winkelreferenzpunkten 4 bis
6 beschrieben sind, werden die Prinzipien dieser Verfahren nachfolgend
kurz beschrieben.
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Die 20 zeigt Draufsichten zum Beschreiben
eines Verfahrens zum Aufzeichnen eines Motivs unter Verwendung von
Beugungsgittermustern auf der Aufzeichnungsfläche Rec. Die 20A ist eine Draufsicht eines aufzuzeichnenden
Originalbilds Pic, wobei es sich um ein zweidimensionales Bild handelt, das
aus einer Pixelanordnung von 8 Zeilen und 9 Spalten besteht. Dieses
zweidimensionale Bild besteht aus drei Typen von Pixeln, nämlich P1,
die mit weiß eingezeichnet
sind, P2, die mit schwarz eingezeichnet sind, und P3, die durch
Schraffieren von Punkten eingezeichnet sind. Ein einzelnes Motiv
wird durch Kombination dieser Pixel wiedergegeben.
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Um
das in der 20A dargestellte Originalbild
Pic in Form von Beugungsgittermustern auf der Aufzeichnungsfläche Rec
aufzuzeichnen, wird dieselbe Pixelanordnung wie die des Originalbilds
Pic auf der Aufzeichnungsfläche
Rec definiert, wie es in der 20B dargestellt
ist, wobei dafür
gesorgt wird, dass die Pixel auf der Aufzeichnungsfläche Rec
denjenigen im Originalbild Pic entsprechen. Dann werden in den entsprechenden
Pixeln P1, P2 und P3 auf der Aufzeichnungsfläche Rec Beugungsgittermuster aufgezeichnet,
die den Pixelwerten dieser Pixel P1, P2 und P3 im Originalbild Pic
entsprechen.
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Die 21 ist
eine Draufsicht eines Zustands, bei dem das dem Originalbild der 20A entsprechende Motiv unter Verwendung von Beugungsgittermustern
auf der in der 20B dargestellten Aufzeichnungsfläche Rec
aufgezeichnet ist. Die innerhalb jedes einzelnen, in der 21 dargestellten
Pixels eingezeichneten Linien kennzeichnen zur Beschreibung Gitterlinien
des Beugungsgittermusters. Die Gitterlinien eines tatsächlichen
Beugungsgittermusters werden mit einer Schrittweite aufgezeichnet,
die auf dem Niveau der Wellenlänge sichtbaren
Lichts liegt, und sie können
mit dem bloßen
Auge nicht erkannt werden. In den in der 21 dargestellten
einzelnen Pixeln existieren drei Typen von Beugungsgittermustern,
wobei diese den drei Typen von Pixeln entsprechen, wie sie in der 20A dargestellt sind. Das heißt, dass an der Position jedes
in der 20A in weiß gekennzeichneten Pixels P1
ein Beugungsgittermuster mit Gitterlinien ausgebildet wird, die
von oben rechts nach unten links geneigt sind, an der Position jedes
in der 20A in schwarz gekennzeichneten
Pixels P2 ein Beugungsgittermuster erzeugt wird, dessen Gitterlinien
vertikal ausgerichtet sind, und an der Position jedes in der 2A durch schraffierte Punkte gekennzeichneten Pixels
P3 ein Beugungsgittermuster erzeugt wird, dessen Gitterlinien von
oben links nach unten rechts geneigt sind.
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Durch
derartiges Aufzeichnen von Beugungsgittermustern entsprechend den
Pixelwerten der jeweiligen einzelnen Pixel des Originalbilds Pic an
den entsprechenden Pixelpositionen auf der Aufzeichnungsfläche Rec
kann das Motiv im Originalbild Pic durch Beugungsgittermuster wiedergegeben werden.
Da der Träger,
auf dem die Beugungsgittermuster aufgezeichnet wurden, wie es durch
die 21 dargestellt ist, kein normaler Hologrammaufzeichnungsträger ist,
kann kein dreidimensionales Bild wiedergegeben werden. Da jedoch
gebeugtes Licht entsprechend den in den jeweiligen einzelnen Pixeln
aufgezeichneten Beugungsgittermustern zur Betrachtungsposition gelenkt
wird, werden in voneinander verschiedenen Modi drei Pixeltypen beobachtet,
was es ermöglicht,
das Motiv im Originalbild Pic wiederzugeben.
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Obwohl
der in der 21 dargestellte Träger als
Pseudohologramm bezeichnet werden sollte, werden derartige Träger im Allgemeinen
ebenfalls als Hologramme bezeichnet, und sie werden, wie oben angegeben,
in der vorliegenden Anmeldung als Hologramm aufzeichnungsträger bezeichnet.
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Die 22 ist
eine vergrößerte Draufsicht des
im in der 21 dargestellten Pixel P1 ausgebildeten
Beugungsgittermusters. In jeder der 21 und 22 ist
ein zweidimensionales XY-Koordinatensystem
eingezeichnet, und die Ausrichtung der Gitterlinien ist durch einen
Positionierwinkel θ derselben
in Bezug auf die X-Achse definiert. Beim in der 22 dargestellten
Beispiel sind Gitterlinien L (schwarze Abschnitte) mit einer Linienbreite
d innerhalb eines geschlossenen Bereichs v mit einem Positionierwinkel θ und einer
Schrittweite p positioniert. Die in der 21 dargestellten
drei Typen von Beugungsgittermustern entsprechen einer Änderung
des Positionierwinkels θ der
Gitterlinien auf drei verschiedene Arten. Das heißt, dass
beim in der 21 dargestellten Aufzeichnungsträger die
drei Typen von Pixeln P1, P2 und P3 im Originalbild, wie es in der 20A dargestellt ist, durch Beugungsgittermuster mit
drei Typen von Positionierwinkeln θ ausgedrückt sind.
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Obwohl
so Beugungsgittermustervariationen durch Ändern des Positionierwinkels θ der Gitterlinien
L erhalten werden können,
können
sie auch durch Ändern
anderer Parameter erhalten werden. Genauer gesagt, können verschiedene
Beugungsgittermuster, die zu verschiedenen Beugungseffekten führen, dadurch
erhalten werden, dass die Linienbreite d und die Schrittweite p
der Gitterlinien L, wie in der 22 dargestellt,
geändert
werden. Auch ist zwar beim in der 22 dargestellten
Beispiel die Pixelgröße so groß wie die
des geschlossenen Bereichs v, in dem die Gitterlinien ausgebildet
sind, können
dadurch, dass die Größe des geschlossenen
Bereichs v, in dem die Gitterlinien ausgebildet werden, zu 80%, 60%,
40% und 20% der Größe eines
Pixels gemacht wird, Pixel erzeugt werden, bei denen die Intensitäten des
gebeugten Lichts 80%, 60%, 40% bzw. 20% betragen.
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So
können
durch variierendes Ändern
des Positionierwinkels θ der
Linienbreite d und der Schrittweite p der Gitterlinien L, der Größe des geschlossenen
Bereichs v, in dem sie ausgebildet werden, usw., zahlreiche Variationen
von Pixeln erzeugt werden, die jeweils über ein im Inneren ausgebildetes
Beugungsgittermuster verfügen.
Unter Verwendung derartiger Variationen zum Ausdrücken der
Variationen der Pixelwerte von Pixeln in einem Originalbild kann
das Motiv desselben in Form von Beugungsgittermustern wiedergegeben
werden.
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Die
Entsprechung zwischen den Einheitsbereichen auf der Aufzeichnungsfläche Rec
und den Pixeln muss nicht notwendigerweise eine eineindeutige Entsprechung
sein. Das heißt,
dass ein auf der Aufzeichnungsfläche
Rec definierter einzelner Einheitsbereich so definiert sein kann,
dass es sich um ein einzelnes Pixel handelt, in dem ein spezielles
Beugungsgittermuster ausgebildet sein kann, oder es können mehrere
Pixel innerhalb eines einzelnen Einheitsbereichs definiert sein,
und innerhalb jedes einzelnen Pixels kann ein einzigartiges Beugungsgittermuster
ausgebildet sein. Wenn beispielsweise quadratische Einheitsbereiche
von 20 μm × 20 μm definiert
werden, kann ein jeweiliger derselben als solcher als einzelnes
Pixel verwendet werden, oder es ist auch eine Realisierung möglich, bei
der vier Pixel, von denen jedes ein Quadrat von 10 μm × 10 μm ist, in
einem einzelnen Einheitsbereich definiert werden. Das heißt, dass
beim Bestimmen von Beugungsgittermustern auf Grundlage des Originalbilds
für die
jeweiligen einzelnen Einheitsbereiche auf der Aufzeichnungsfläche Rec
ein Pixel oder mehrere in jedem Einheitsbereich definiert werden,
entsprechende Pixel im Originalbild für diese Pixel bestimmt werden,
und die Beugungsgittermuster innerhalb der jeweiligen einzelnen
Pixel auf Grundlage der Pixelwerte der entsprechenden Pixel bestimmt
werden.
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Auch
können
Streustrukturmuster an Stelle von Beugungsgittermustern innerhalb
der jeweiligen einzelnen Pixel auf der Aufzeichnungsfläche Rec
erzeugt werden. Wie oben angegeben, können unter Verwendung von Beugungsgittermustern
mehrere Pixeltypen, die während
der Betrachtung unterschiedlich erscheinen, dadurch erstellt werden,
dass der Positionierwinkel θ,
die Linienbreite d und die Schrittweite p der Gitterlinien L sowie
die Größe des geschlossenen
Bereichs v usw., geändert
werden, und eine Variation der Pixelwerte der Pixel im Originalbild
kann durch diese mehreren Pixeltypen wiedergegeben werden. Anders
gesagt, müssen,
solange mehrere Pixeltypen mit voneinander verschiedenem Aussehen
erstellt werden können,
um die Variation der Pixelwerte der Pixel im Originalbild wiederzugeben,
diese mehreren Pixeltypen nicht durch Beugungsgittermuster gebildet
sein.
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Streustrukturmuster
sind Muster mit einzigartigen Lichtstreueigenschaften, und sie können, bei der
Erfindung, an Stelle der oben beschriebenen Beugungsgittermuster
verwendet werden. Beispielsweise offenbaren die japanischen Patentveröffentlichungen
Nr. 2002-328639A und Nr. 2002-333854A Verfahren zum Herstellen von
Aufzeichnungsträgern mit
einzigartigen Lichtstreueigenschaften durch Ausbilden mikroskopisch
unebener Strukturen auf Oberflächen.
Es können
Flächen
verschiedener Lichtstreueigenschaften erzeugt werden, beispielsweise durch
Aufrauen der Flächen
der Aufzeichnungsträger durch Ätzen oder
unter Verwendung von Chemikalien, oder durch Ausführen eines
mikroskopischen Prägevorgangs
unter Verwendung einer Elektronenstrahl-Zeichenanlage. So kann durch
Erstellen mehrerer Typen von Streustrukturmustern, die hinsichtlich
der Lichtstreueigenschaften voneinander verschieden sind, und durch
Zuordnen eines speziellen Streustrukturmusters in jedem Pixel auf
einer Hologramm entsprechend dem Pixelwert eines Pixels in einem
Originalbild Information des Originalbilds auf ähnliche Weise wie im oben beschriebenen
Fall der Verwendung von Beugungsgittermustern aufgezeichnet werden.
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Wie
oben beschrieben, können
im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt S40 im Flussdiagramm der 3 zwei
Typen von Aufzeichnungsmuster-Erstellverfahren verwendet werden.
Beim ersten Verfahren werden Interferenzstreifenmuster des Objektlichts
von den Originalbildern und der Referenzbeleuchtung R erstellt,
und unter Verwendung dieses Verfahrens wird ein normaler Hologrammaufzeichnungsträger erstellt,
der es ermöglicht,
ein dreidimensionales Reproduktionsbild zu erhalten. Beim zweiten
Verfahren werden vorbestimmte Beugungsgittermuster oder Streustrukturmuster,
die Pixeln in den Originalbildern entsprechen, erstellt, und unter Verwendung
dieses Verfahrens wird, obwohl kein dreidimensionales Reproduktionsbild
erzielt werden kann, ein (Pseudo)-Hologrammaufzeichnungsträger erstellt,
der hell zu schimmern scheint oder ein weißes, mattiertes Aussehen zeigt.
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Ersichtlicherweise
kann beim Aufzeichnen der zwei Originalbilder auf dem Träger eines
der oben angegebenen zwei Verfahren verwendet werden, oder es können beide
in Kombination verwendet werden. Wenn ausgewählt wird, ob jedes der zwei Originalbilder
in Form von Interferenzstreifenmustern oder in Form von Beugungsgittermustern
(oder Streustrukturmustern) aufgezeichnet wird, können Träger der
folgenden drei Modi erstellt werden.
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Bei
einem Träger
gemäß einem
ersten Modus werden beide Originalbilder in Form von Interferenzstreifenmustern
aufgezeichnet. Um einen derartigen Träger zu erstellen, werden, im
Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt, das erste Originalbild, das
zweite Originalbild und die Aufzeichnungsfläche Rec in einem dreidimensionalen
Raum positioniert, es wird eine vorbestimmte Referenzbeleuchtung
R definiert (wie oben angegeben, kann eine Referenzbeleuchtung definiert
werden, die für
jedes Originalbild verschieden ist), es werden Interferenzstreifenmuster des
Objektlichts vom ersten Originalbild und der Referenzbeleuchtung
R durch Berechnen für
die Einheitsbereiche, denen das erste Aufzeichnungs attribut zugewiesen
ist, bestimmt, und es werden Interferenzstreifenmuster des Objektslichts
vom zweiten Originalbild und der Referenzbeleuchtung R durch Berechnung
für die
Einheitsbereiche, denen das zweite Aufzeichnungsattribut zugewiesen
ist, bestimmt.
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Bei
einem Träger
gemäß einem
zweiten Modus wird das erste Originalbild in Form von Interferenzstreifenmustern
aufgezeichnet, und das zweite Originalbild wird in Form von Beugungsgittermustern (oder
Streustrukturmustern) aufgezeichnet. Um einen derartigen Träger zu erstellen,
werden, im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt,
das erste Originalbild und die Aufzeichnungsfläche Rec in einem dreidimensionalen
Raum positioniert, es wird eine vorbestimmte Referenzbeleuchtung
R definiert, und Interferenzstreifenmuster des Objektslichts vom
ersten Originalbild und der Referenzbeleuchtung R werden durch Berechnen
für die
Einheitsbereiche bestimmt, denen das erste Aufzeichnungsattribut
zugewiesen ist, und für
jeden Einheitsbereich, dem das zweite Aufzeichnungsattribut zugewiesen
ist, werden ein oder mehrere Pixel im Einheitsbereich definiert,
ein entsprechendes Pixel oder entsprechende Pixel im zweiten Originalbild
wird bzw. werden für
das definierte Pixel bzw. die mehreren Pixel definiert, und ein Beugungsgittermuster
oder ein Streustrukturmuster in jedem einzelnen, definierten Pixel,
wird auf Grundlage des Pixelwerts des entsprechenden Pixels bestimmt.
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Bei
einem Träger
gemäß einem
dritten Modus werden beide Originalbilder in Form von Beugungsgittermustern
oder Streustrukturmustern aufgezeichnet. Um einen derartigen Träger zu erstellen, wird,
im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt, für jeden Einheitsbereich, dem
das erste Aufzeichnungsattribut zugewiesen ist, ein oder mehrere
Pixel definiert, ein entsprechendes Pixel oder mehrere Pixel im ersten
Originalbild wird bzw. werden für
das definierte Pixel oder die mehreren Pixel bestimmt, und ein Beugungsgittermuster
oder ein Streustrukturmuster in jedem einzelnen, definierten Pixel
wird auf Grundlage des Pixelwerts des entsprechenden Pixels bestimmt, und
für jeden
Einheitsbereich, dem das zweite Aufzeichnungsattribut zugewiesen
ist, werden ein oder mehrere Pixel definiert, ein entsprechendes
Pixel oder mehrere Pixel im zweiten Originalbild wird bzw. werden
für das
definierte Pixel oder die mehreren Pixel bestimmt, und ein Beugungsgittermuster
oder ein Streustrukturmuster in jedem einzelnen, definierten Pixel
wird auf Grundlage des Pixelwerts des entsprechenden Pixels bestimmt.
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Bei
der Erfindung können
die aufzuzeichnenden Originalbilder zweidimensionale oder dreidimensionale
Bilder sein. Demgemäß reicht
es im Originalbild-Erstellschritt S10 aus, dass digitale Daten,
die ein zweidimensionales oder ein dreidimensionales Bild ausdrücken, als
Originalbild bereitgestellt werden. Ersichtlicherweise kann ein
als zweidimensionales Bild bereitgestelltes Originalbild in Form
von Interferenzstreifenmustern oder in Form von Beugungsgittermustern
oder Streustrukturmustern aufgezeichnet werden. In ähnlicher
Weise kann ein als dreidimensionales Bild bereitgestelltes Originalbild
in Form von Interferenzstreifenmustern aufgezeichnet werden oder
es kann in Form von Beugungsgittermustern oder Streustrukturmustern
aufgezeichnet werden. Anders gesagt, reicht es aus, dass im Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt S40
ein Prozess ausgeführt
wird, bei dem ein Aufzeichnungsmuster irgendeiner Form dadurch erstellt
wird, dass beliebige Interferenzstreifenmuster, Beugungsgittermuster oder
Streustrukturmuster auf Grundlage eines Originalbilds beliebiger
Form bestimmt werden.
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Es
ist auch eine Realisierung möglich,
bei der ein leeres Bild ohne tatsächlichen Inhalt als eines der
Originalbilder im Originalbild-Erstellschritt S10 erstellt wird
und keinerlei Muster für
Einheitsbereiche erzeugt wird, denen das Aufzeichnungsattribut dieses
leeren Bilds zugewiesen ist. Wenn beispielsweise ein leeres Bild
ohne tatsächlichen
Inhalt als Originalbild Pic(B) an Stelle des in der 4B dargestellten
Originalbilds Pic(B) verwendet wird, kann ein Reproduktionsbild
erhalten werden, bei dem nur das Automotiv, das dem in der 4A dargestellten
Originalbild Pic(B) entspricht, im Raum allmählich schwächer wird.
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Abschnitt 4. Verschiedene
Variationen
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Obwohl
die insoweit beschriebenen Ausführungsformen
Grundbeispiele sind, bei denen zwei Originalbilder auf demselben
Träger
aufgezeichnet werden, um für
einen Effekt zu sorgen, bei dem Grenzabschnitte der Motive der zwei
Originalbilder einander überschneiden,
wie beim in der 2 dargestellten Beispiel, besteht
für das
Herstellverfahren für
einen Hologrammaufzeichnungsträger
gemäß der Erfindung
nicht notwendigerweise eine Einschränkung auf ein Verfahren zum
Aufzeichnen zweier Originalbilder.
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Beispielsweise
kann die Grundüberlegung der
Technik gemäß der Erfindung
dann angewandt werden, wenn ein einzelnes Originalbild aufgezeichnet
wird. Das heißt,
dass beim einzelnen Aufzeichnen eines speziellen Originalbilds die
folgenden Schritte ausgeführt
werden: ein Originalbild-Erstellschritt, bei dem als Daten das spezielle,
aufzuzeichnende Originalbild erstellt wird; ein Einheitsbereich-Definierschritt,
bei dem mehrere Einheitsbereiche definiert und positioniert werden,
von denen jeder über
eine angemessene Fläche
zum Aufzeichnen von Interferenzstreifen sichtbaren Lichts auf einer
Hologrammaufzeichnungsfläche
verfügt;
einen Attributzuweisungsschritt, bei dem ein "spezielles Aufzeichnungsattribut, das
anzeigt, dass das erstellte, spezielle Originalbild aufzuzeichnen
ist, einem Teil der definierten mehreren Einheitsbereiche zugewiesen
wird; einen Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt, in
dem für
jeden Einheitsbereich, dem das spezielle Aufzeichnungsattribut zugewiesen
wurde, ein Beugungsgittermuster oder ein Streustrukturmuster auf Grundlage
des er stellten, speziellen Originalbilds bestimmt wird, um Daten
zu erstellen, die ein vorbestimmtes Aufzeichnungsmuster angeben,
das auf der Aufzeichnungsfläche
zu erzeugen ist; und ein Trägerherstellschritt
zum Herstellen des erstellten Aufzeichnungsmusters auf einem körperlichen
Träger.
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Insbesondere
werden, wenn eine Wiedergabe eines Motivs mit Gradation ermöglicht ist,
dann, wenn eine solche Wiedergabe durch Aufzeichnen alleine eines
speziellen Originalbilds auszuführen
ist, die folgenden Schritte ausgeführt: ein Originalbild-Erstellschritt
zum Erstellen des speziellen, aufzuzeichnenden Originalbilds als
Daten; ein Einheitsbereich-Definierschritt zum Definieren und Positionieren
mehrerer Einheitsbereiche, von denen jeder über eine angemessene Fläche zum
Aufzeichnen von Interferenzstreifen sichtbaren Lichts auf einer
Hologrammaufzeichnungsfläche
verfügt;
ein Attributzuweisungsschritt zum Definieren eines Gradationsmusters,
das ausdrückt,
dass sich die Auftrittswahrscheinlichkeit für ein vorbestimmtes Attribut
im Raum allmählich ändert, und
bei dem ein "spezielles
Aufzeichnungsattribut, das anzeigt, dass das erstellte, spezielle
Originalbild aufzuzeichnen ist" einem
Teil der definierten mehreren Einheitsbereiche zugewiesen wird,
der entsprechend der Auftrittswahrscheinlichkeit an jeder einzelnen
Position ausgewählt
wird, wenn das Gradationsmuster mit der Aufzeichnungsfläche überlappt
wird; ein Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt zum Bestimmen, für jeden
Einheitsbereich, dem das spezielle Aufzeichnungsattribut zugewiesen
ist, eines Interferenzstreifenmusters, eines Beugungsgittermusters
oder eines Streustrukturmusters auf Grundlage des erstellten, speziellen
Originalbilds, um Daten zu erstellen, die ein vorbestimmtes Aufzeichnungsmuster
angeben, das auf der Aufzeichnungsfläche auszubilden ist; und ein
Trägerherstellschritt
zum Herstellen des erstellten Aufzeichnungsmusters auf einem körperlichen
Träger.
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Auch
werden, wenn mehrere, nämlich
M, Originalbilder auf demselben Träger aufzuzeichnen sind, die
folgenden Schritte ausgeführt:
ein Originalbild-Erstellschritt zum Erstellen der mehreren, M, aufzuzeichnenden
Originalbilder als Daten; ein Einheitsbereich-Definierschritt zum
Definieren und Positionieren mehrerer Einheitsbereiche, von denen
jeder über
eine angemessene Fläche
zum Aufzeichnen von Interferenzstreifen sichtbaren Lichts auf einer Hologrammaufzeichnungsfläche verfügt; ein
Attributzuweisungsschritt zum Definieren eines Gradationsmusters
für jedes
der M Originalbilder, das ausdrückt, dass
sich die Auftrittswahrscheinlichkeit eines einem Originalbild entsprechenden
Aufzeichnungsattributs im Raum allmählich ändert, und zum Zuweisen irgendeines
der Aufzeichnungsattribut zu jedem Einheitsbereich entsprechend
Auftrittswahrscheinlichkeiten der jeweiligen Aufzeichnungsattribute
an jeder einzelnen Position, wenn die jeweiligen Gradationsmuster
mit der Aufzeichnungsfläche überlappt
werden; ein Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt zum Bestimmen, für jeden
einzelnen Einheitsbereich, eines Interferenzstreifenmusters, eines
Beugungsgittermusters oder eines Streustrukturmusters auf Grundlage
eines speziellen Originalbilds, entsprechend dem zugewiesenen Aufzeichnungsattribut,
um Daten zu erstellen, die anzeigen, dass auf der Aufzeichnungsfläche ein
vorbestimmtes Aufzeichnungsmuster auszubilden ist; und ein Trägerherstellschritt
zum Herstellen des erstellten Aufzeichnungsmusters auf einem körperlichen
Träger.
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Obwohl
in den Abschnitten 1 bis 3 spezielle Ausführungsformen für M = 2
beschrieben sind, kann die Erfindung in ähnlicher Weise auch bei M =
3 oder mehr angewandt werden. Wenn beispielsweise die Erfindung
bei M = 12 ausgeführt
wird und dazu insgesamt 12 Originalbilder erstellt werden und ein
Layout gebildet wird, bei dem die jeweiligen Originalbilder an den
Positionen der jeweiligen Zahlen eines Zifferblatts positioniert
sind, wird ein solcher Effekt, dass die 12 Originalbilder an der
zentralen Position dieses Zifferblatts einander überschneiden.
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Ein
durch Anwenden der Erfindung hergestellter Hologrammaufzeichnungsträger mit
einer Anzahl M von Originalbildern verfügt demgemäß über eine einzigartige Struktur
mit einer Aufzeichnungsfläche,
auf der mehrere Einheitsbereiche mit jeweils einer angemessenen
Fläche
zum Aufzeichnen von Interferenzstreifen für sichtbares Licht definiert
sind, und durch diese Struktur wird Bildinformation betreffend ein
Originalbild, unter der Anzahl M von Originalbildern, als Interferenzstreifenmuster,
Beugungsgittermuster oder Streustrukturmuster in jedem Einheitsbereich
aufgezeichnet, und die Auftrittswahrscheinlichkeiten der Einheitsbereiche,
mit denen die Bildinformation betreffend die jeweiligen Originalbilder
aufgezeichnet wird, ändern
sich im Raum.
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Insbesondere
verfügt
ein Hologrammaufzeichnungsträger
mit M = 2, wie bei der in der 2 dargestellten
Ausführungsform, über eine
einzigartige Struktur mit einer Aufzeichnungsfläche, auf der mehrere Einheitsbereiche
mit jeweils einer angemessenen Fläche zum Aufzeichnen von Interferenzstreifen
sichtbaren Lichts definiert sind, und bei dieser Struktur ist entweder
Bildinformation betreffend ein erstes Originalbild oder solche betreffend
ein zweites Originalbild als Interferenzstreifenmuster, Beugungsgittermuster
oder Streustrukturmuster in jedem Einheitsbereich aufgezeichnet,
und die Auftrittswahrscheinlichkeit von Einheitsbereichen mit einem
ersten Aufzeichnungsattribut, in denen Bildinformation betreffend
das erste Originalbild aufgezeichnet ist, und die Auftrittswahrscheinlichkeit
von Einheitsbereichen mit einem zweiten Aufzeichnungsattribut, in
denen Bildinformation betreffend das zweite Originalbild aufgezeichnet
ist, ändern
sich allmählich
im Raum.
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Abschnitt 5. Herstellvorrichtung
für einen
Hologrammaufzeichnungsträger
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Die 23 ist
ein Blockdiagramm einer Grundanordnung einer Herstellvorrichtung
gemäß der Erfindung
für einen
Hologrammaufzeichnungsträger.
Wie dargestellt, verfügt
diese Vorrichtung über eine
Originalbild-Speichereinheit 100, eine Aufzeichnungsmuster-Erstelleinheit 200,
eine Einheitsbereich-Definiereinheit 300 und eine Attributzuweisungseinheit 400.
Die Originalbild-Speichereinheit 100 ist
eine Komponente, die eine Anzahl M aufzuzeichnender Originalbilder
als Daten speichert, und in der Figur ist ein Zustand dargestellt,
bei dem zwei Originalbilder, nämlich
ein erstes Originalbild Pic(A) und ein zweites Originalbild Pic(B),
als Daten gespeichert sind. Indessen ist die Einheitsbereich-Definiereinheit 300 eine
Komponente mit einer Funktion zum Definieren und Positionieren mehrerer
Einheitsbereiche, von denen jeder über eine angemessene Fläche zum
Aufzeichnen von Interferenzstreifen sichtbaren Lichts auf einer
Hologrammaufzeichnungsfläche
Rec verfügt.
Diese Einheitsbereich-Definiereinheit 300 kann beispielsweise
durch eine Komponente realisiert sein, die, beim Bestimmen der Länge einer
Seite jedes Einheitsbereichs auf Grundlage einer Eingabe durch einen
Bediener, einen Prozess ausführt,
bei dem automatisch ein Array erzeugt wird, bei dem jede einzelne
Zelle ein Quadrat ist, das der bestimmten Länge entspricht.
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Indessen
führt die
Attributzuweisungseinheit 400 einen Prozess des Erstellens
eines "Gradationsmusters,
das für
jedes der in der Originalbild-Speichereinheit 100 gespeicherten
M Originalbilden definiert wird und die Auftrittswahrscheinlichkeit
dafür ausdrückt, wie
sich ein dem Originalbild entsprechendes Aufzeichnungsattribut im
Raum allmählich ändert" (dieses kann auch
auf Grundlage von Eingaben durch den Bediener erstellt werden) und
des Zuweisens eines Aufzeichnungsattributs zu jedem Ein heitsbereich
aus, was entsprechend den Auftrittswahrscheinlichkeiten der jeweiligen
Aufzeichnungsattribute an jeder Position erfolgt, wenn das Gradationsmuster
mit der Aufzeichnungsfläche
Rec überlappt
wird. Die speziellen Einzelheiten des Aufzeichnungsattribut-Zuweisungsprozesses
sind oben beschrieben.
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Die
Aufzeichnungsmuster-Erstelleinheit 200 ist eine Komponente,
die, für
jeden einzelnen Einheitsbereich auf der Aufzeichnungsfläche Rec,
ein Interferenzstreifenmuster, ein Beugungsgittermuster oder ein
Streustrukturmuster auf Grundlage des speziellen Originalbilds,
entsprechend dem zugewiesenen Aufzeichnungsattribut, bestimmt, um
Daten zu erstellen, die ein vorbestimmtes Aufzeichnungsmuster angeben,
das auf der Aufzeichnungsfläche
Rec herzustellen ist.
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Die
in der 23 dargestellte Vorrichtung kann
tatsächlich
dadurch realisiert werden, dass ein Computer mit einem vorbestimmten
Programm versehen wird. Dieses Programm ist ein solches zum Ausführen des
Prozesses des Attributzuweisungsschritts S30 und des Aufzeichnungsmuster-Erstellschritt
S40 auf Grundlage digitaler Daten, die Originalbilder wiedergeben
und im Originalbild-Erstellschritt
S10 erstellt wurden, sowie digitaler Daten, die im Einheitsbereich-Definierschritt
S20 definierte Einheitsbereiche wiedergeben.