DE102007011039A1 - Mobilfunkanlage mit Freisprecheinrichtung in einem Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Freisprecheinrichtung zur Kommunikation des Fahrers mit im Kraftfahrzeug vorhandenen elektronischen Systemen, bei dem die Funktionen der Systeme mittels Wörtern, Wortgruppen, Ziffern umfassenden Sprachbefehlen und System-Rückmeldungen steuerbar sind. Die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen sind im weiteren nicht einem Standard entsprechenden Sprachen einspeicherbar.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Freisprecheinrichtung zur Kommunikation des Fahrers mit im Kraftfahrzeug vorhandenen elektronischen Systemen entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Fahrzeuglenker von Nutzfahrzeugen sind vielfach tage- und wochenweise mit ihrem Fahrzeug unterwegs und haben keine Möglichkeit berufliche oder private Kontakte zu pflegen. Da sie tag-täglich am Lenkrad sitzen sind sie auf moderne Freisprecheinrichtungen z. B. für Telefone angewiesen, die auch während der Fahrt benutzt werden können.
- Aus der
DE 100 12 745 ist ein Verfahren zum Betrieb einer sprachbefehlsgesteuerten Bedieneinrichtung in einem Kraftfahrzeug bekannt, bei welchem ein Sprachbefehl in Verbindung mit einer manuellen Schalterbetätigung ausgeführt wird. Die Sprachbefehlserkennung ist zwischen dem Start und dem Betriebsstop permanent aktiviert und bei manueller Schalterbetätigung in einem vorgebbaren Zeitintervall unabhängig davon, ob der Sprachbefehl vor oder nach der Schalterbetätigung erfolgt oder ob der Befehl umgesetzt wird. Das Wesen des Verfahrens besteht darin, dass nunmehr das Sprachbefehlserkennungssystem permanent im Hintergrund aktiviert ist, solange das Fahrzeug betriebsaktiv ist. Die gültige Annahme eines Sprachbefehls wird dabei nicht mehr in eine strenge chronologische Abfolge zwischen Schalterbetätigung und nachfolgendem Sprachbefehl gesetzt, sondern die Schalterbetätigung muss nur in einem vorgebbaren oder einstellbaren Zeitfenster um den ausgesprochenen Sprachbefehl herum betätigt werden. Das heißt, gegenüber dem Stand der Technik ist man auf diese Weise unabhängig davon, ob der Sprachbefehl unmittelbar vor dem Tastenbetätigungssignal oder unmittelbar danach gegeben wird. Somit entfällt die strenge chronologische Abfolge anderer vergleichbarer Systeme aus dem Stand der Technik. Hierdurch sind Fehlbedienungen weitestgehend reduziert, und Sprachbefehl und Tastendruck müssen nur in irgendeinem zeitlich vorgebbaren Zeitfenster in Relation zueinander stehen. - Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Freisprecheinrichtung zu schaffen, die den Bedürfnissen unterschiedlicher Kraftfahrzeuglenker gerecht wird.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
- Die vorliegende Erfindung ermöglicht es dem Nutzfahrzeugbetreiber je Fahrzeug nur eine Freisprecheinrichtung einzusetzen, diese aber von Fahrern unterschiedlicher Nationalität nutzen zu lassen, je nach der Sprache oder dem Dialekt des Fahrers. Die Einsatzfähigkeit je Nutzfahrzeug kann somit erheblich gesteigert werden, ohne dabei auf die Verfügbarkeit von Freisprecheinrichtungen angewiesen zu sein, die sich anderer als der festgelegten Standortsprachen (z. B. Deutsch, Englisch, Französisch) bedienen. Dies gilt besonders dann, wenn der Fahrer den Standardsprachen nicht oder nur eingeschränkt mächtig ist. Mit der vorliegenden Erfindung ist ein Fahrzeuglenker in der Lage, Schlüsselwörter, Sprachbefehle, System-Rückmeldungen und Ziffern in der von ihm beherrschten Sprache zu programmieren. Dadurch kann er zumindest die wesentlichen Sprachbefehle in seiner Muttersprache verwenden, bzw. auf System-Rückmeldungen reagieren, die in der Freisprecheinrichtung in seiner Landessprache vorliegen. Der Kraftfahrzeuglenker kann aber auch die gesamten Sprachbefehle, die er systemtechnisch verwenden kann, aufzeichnen. Gleiches gilt auch für System-Rückmeldungen, auf die der Kraftfahrzeuglenker reagieren können muss. Die wesentlichen funktionserhaltenden Sprachbefehle und System-Rückmeldungen stehen dem Fahrer somit zur Verfügung, unabhängig davon, welche Muttersprache er spricht. Erfindungsgemäß kann der Fahrer dabei die gängigen externen computertechnischen Speichermedien benützen wie z. B. Flash-Speicherkarten verschiedener Speicherkapazität und Größe. Da die meisten LKW auch über lange Distanzen nur von einem einzigen Fahrer gesteuert werden, bringt die Erfindung dem Fahrer einen erheblichen zusätzlichen Fahrkomfort. Die erfindungsgemäße Freisprecheinrichtung ermöglicht, Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in mehreren unterschiedlichen, vom Standard abweichenden Sprachen aufzuzeichnen sowie zwischen diesen Sprachen umzuschalten. Damit ist eine Anlage von Fahrern unterschiedlicher Muttersprache nutzbar. Elektronische Systeme unterteilen sich in diesem Zusammenhang in externe Systeme (Mobilfunkanlagen etc.) und interne Systeme (z. B. Klimasteuerung oder Radiogeräte). Beispiele von Sprachbefehlen sind z. B. „Nummer wählen", „Radio an", „Heizung an". Als Beispiele von System-Rückmeldungen können z. B. „Bitte Namen wiederholen", „Bitte Nummer wählen" oder „Die Nummer wird gewählt" gelten. Die vorstehenden Aufzählungen sind nicht abschließend sondern rein beispielhaft gemeint.
- In einer Ausführungsform der Erfindung sind die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in der weiteren, nicht dem Standard entsprechenden Sprache in einem in der Freisprecheinrichtung integrierten Speichermedium speicherbar.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in einem an die Freisprecheinrichtung anschließbaren externen Speichermedium speicherbar.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung gewährleistet die Freisprecheinrichtung eine eindeutige Unterscheidung der Sprachbefehle und System-Rückmeldungen, die in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache formuliert sind. Hierdurch wird kostengünstig und flexibel die Einsatzbereitschaft der erfindungsgemäßen Freisprecheinrichtung erhöht und bleibt auch bei wechselnden Fahrern unterschiedlicher Nationalität erhalten. Der einzelne Fahrer speichert die von ihm benötigten Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in seiner Landessprache in die Freisprecheinrichtung ein.
- Nach einer anderen Ausführung der Erfindung ist nur ein Teil der Sprachbefehle in der vom Standard abweichenden Sprache einspeicherbar. Für eine beschleunigte und vereinfachte Speicherung werden nur die wirklich betriebsnotwenigen Sprachbefehle in der von der Standardsprache abweichenden Sprache zugeführt. Vorstellbar ist, dem Fahrzeuglenker z. B. über ein bebildertes Handbuch sprachübergreifend die erforderlichen Kenntnisse zu den Grundfunktionen und zur Speicherfunktion zu vermitteln.
- Nach einer anderen Ausführung der Erfindung ist nur ein Teil der System-Rückmeldungen in der vom Standard abweichenden Sprache einspeicherbar. Die im vorstehenden Absatz getroffenen Ausführungen gelten entsprechend.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der übrige Teil der Sprachbefehle in einer auswählbaren Standardsprache abrufbar. Der Fahrzeuglenker hat die Möglichkeit aus den vorgespeicherten Standardsprachen der Freisprecheinrichtung, für den übrigen Teil der Sprachbefehle die für ihn geeignete Standardsprache auszusuchen;
Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist der übrige Teil der System-Rückmeldungen in einer auswählbaren Standardsprache abrufbar. Die im vorstehenden Absatz getroffenen Ausführungen gelten entsprechend. - Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in einem Dialekt einer Sprache und auch in einer besonderen Aussprache eines Benutzers einspeicherbar.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind bestimmte Sprachbefehle nur gemeinsam in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache formulierbar.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind bestimmte System-Rückmeldungen nur gemeinsam in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache formulierbar. Hierdurch wird eine zusätzliche Rationalisierung des Speichervorgangs möglich, was zu einer Vereinheitlichung der Arbeitspeicherfunktion führt und die Beherrschbarkeit der Freisprecheinrichtung für die Fahrer erhöht.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind unterschiedliche Sprachbefehle mit gleicher Bedeutung einspeicherbar, die zu einer einheitlichen Reaktion der Freisprecheinrichtung führen. Der Fahrer muss sich dadurch die Sprachbefehle nicht in einer bestimmten Wortfolge merken. Solange die Bedeutung des Sprachbefehls für die Freisprecheinrichtung erkennbar ist, wird der Befehl dem Wunsch des Fahrers entsprechend ausgeführt. Die Konzentration des Fahrers auf den Straßenverkehr wird nicht beeinträchtigt. Der Fahrer gerät nicht dadurch in zusätzlichen Stress, dass ihm in einer Situation, in der er sich dringend der Freisprecheinrichtung bedienen muss die für einen Sprachbefehl erforderliche Wortfolge nicht mehr präsent ist. Das Auswendiglernen der Sprachbefehle ist nicht nötig.
- Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist die Ausführung der Sprachbefehle und der System-Rückmeldungen in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache durch eine akustische oder optische Anzeige erkennbar. Hierzu können zum Beispiel Leuchtsignale in Form von Flaggensymbolen aufleuchten, die den Fahrer darüber in Kenntnis setzen, welche Standardsprache bzw. welche vom Standard abweichende Sprache gerade aktiviert ist.
- Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt dabei:
- den Programmablaufplan beispielhaft zum Abspeichern eines Sprachbefehls bei der erfindungsgemäßen Freisprecheinrichtung. Die Abspeicherung einer System-Rückmeldung verläuft entsprechend.
- Bei Bezugsziffer
1 leitet der Fahrer, den Aufzeichnungsvorgang ein, über den ein oder mehrere Sprachkommandos durch eigene Aufzeichnungen ersetzt werden. Der zu ersetzende Sprachbefehl wird akustisch und/oder mittels einer optischen Anzeige angezeigt. Vgl. Bezugsziffer2 . Bei Bezugsziffer3 entscheidet der Fahrer, ob der jeweilige Sprachbefehl in der Standardsprache belassen oder in der abweichenden Sprache neu gespeichert werden soll. Ist eine Neuspeicherung nicht erforderlich bzw. nicht gewünscht, so ist der Vorgang für diesen Sprachbefehl bei Bezugsziffer4 abgeschlossen. Der Fahrer muss dafür bei Bezugsziffer5 entscheiden, ob er das Speicherprogramm verlassen will oder ob er wünscht, dass ihm in Schritt2 der nächste Sprachbefehl zur Entscheidung gestellt wird. Bei Bezugsziffer6 verlässt der Fahrer das Speicherprogramm, wenn er den Speichervorgang nicht fortsetzen möchte. - Bei Bezugsziffer
3 kann der Fahrer entscheiden, ob ein Sprachbefehl in der abweichenden Sprache gespeichert werden soll. Möglich ist, dass er vom System die Aufforderung erhält einen bestimmten Sprachbefehl in der abweichenden Sprache zu speichern. Zur Speicherung des Sprachbefehls erfolgt bei Bezugsziffer7 die Eingabe des Sprachbefehls in der abweichenden Sprache. Danach erfolgt bei8 die systemimmanente Prüfung, ob sich die Eingabe ausreichend von allen anderen vorhandenen oder gespeicherten Sprachbefehlen unterscheidet. Ist dies nicht der Fall, erhält der Fahrer einen akustischen oder optischen Fehlerhinweis (vgl. Bezugsziffer9 ). In diesem Fall prüft wird systemimmanent geprüft, ob der gerade in Bearbeitung befindliche Sprachbefehl vom Fahrer zwingend eingespeichert werden muss. Wenn ja, erfolgt ein Rücksprung zur Bezugsziffer7 . Wenn nein, ist der Vorgang für diesen Befehl abgeschlossen. Die erneute Spracheingabe wird wiederum bei Bezugsziffer8 geprüft. Bei erneutem Fehlerhinweis hat der Fahrer die vorstehend bei Bezugsziffer10 genannten Alternativen. - War die Spracheingabe durch den Fahrer erfolgreich, wird der Fahrer zur endgültigen Abspeicherung des Sprachbefehls zur Wiederholung der Eingabe in der abweichenden Sprache aufgefordert (vgl. Bezugsziffer
11 ). Sind die beiden durch den Fahrer gesprochenen Sprachproben ausreichend ähnlich, so wird dies als Sprachbefehl in der abweichenden Sprache gespeichert. (vgl. Bezugsziffer12 ). Bei Bezugsziffer13 wird die Wiederholungssprachprobe dabei mit der ersten Eingabe des betreffenden Sprachbefehls verglichen. Ist die Ähnlichkeit der beiden Sprachproben unzureichend, kann ein erneuter Wiederholungsversuch zugelassen sein (vgl.14 ). Nach einer vorher festzulegenden Anzahl von Fehlversuchen ist ein erneuter Speicherungsversuch ausgeschlossen (vgl. Bezugsziffer15 ). - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10012745 [0003]
Claims (14)
- Freisprecheinrichtung zur Kommunikation des Fahrers mit im Kraftfahrzeug vorhandenen elektronischen Systemen, bei dem die Funktionen der Systeme mittels Wörtern, Wortgruppen, Ziffern umfassenden Sprachbefehlen und System-Rückmeldungen steuerbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in weiteren nicht einem Standard entsprechenden Sprachen einspeicherbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in der weiteren, nicht dem Standard entsprechenden Sprache in einem in der Freisprecheinrichtung integrierten Speichermedium speicherbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprachbefehle und System-Rückmeldungen in der weiteren, nicht dem Standard entsprechenden Sprache in einem an die Freisprecheinrichtung anschließbaren externen Speichermedium speicherbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine eindeutige Unterscheidung der Sprachbefehle und System-Rückmeldungen gewährleistet ist, die in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache formuliert sind.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprachbefehle und die System-Rückmeldungen in einem Dialekt einer Sprache einspeicherbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprachbefehle und die System-Rückmeldungen in einer Aussprache eines Benutzers einspeicherbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Teil der Sprachbefehle in der vom Standard abweichenden Sprache einspeicherbar ist.
- Freisprecheinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der übrige Teil der Sprachbefehle in einer auswählbaren Standardsprache abrufbar ist.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte Sprachbefehle nur gemeinsam in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache formulierbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Sprachbefehle mit gleicher Bedeutung einspeicherbar sind, die zu einer einheitlichen Reaktion der Freisprecheinrichtung führen.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Teil der System-Rückmeldungen in der vom Standard abweichenden Sprache einspeicherbar ist.
- Freisprecheinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der übrige Teil der System-Rückmeldungen in einer auswählbaren Standardsprache abrufbar ist.
- Freisprecheinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6 und 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass bestimmte System-Rückmeldungen nur gemeinsam in einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache formulierbar sind.
- Freisprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anwendung einer von den Standardsprachen abweichenden Sprache durch eine akustische oder optische Anzeige erkennbar ist.
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