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DE102007010195B3 - Motorgetriebenes Schleifgerät - Google Patents

Motorgetriebenes Schleifgerät Download PDF

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DE102007010195B3
DE102007010195B3 DE200710010195 DE102007010195A DE102007010195B3 DE 102007010195 B3 DE102007010195 B3 DE 102007010195B3 DE 200710010195 DE200710010195 DE 200710010195 DE 102007010195 A DE102007010195 A DE 102007010195A DE 102007010195 B3 DE102007010195 B3 DE 102007010195B3
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DE
Germany
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suction hose
grinding
grinding head
handle
grinding device
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DE200710010195
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English (en)
Inventor
Nicolai Knecht
Stefan Tulodziecki
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Festool GmbH
Original Assignee
Festool GmbH
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Publication date
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    • B24B55/06Dust extraction equipment on grinding or polishing machines
    • B24B55/10Dust extraction equipment on grinding or polishing machines specially designed for portable grinding machines, e.g. hand-guided
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    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
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    • B24B7/184Single-purpose machines or devices for grinding floorings, walls, ceilings or the like for walls and ceilings pole sanders

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Grinding-Machine Dressing And Accessory Apparatuses (AREA)

Abstract

Ein motorgetriebenes Schleifgerät (1) weist einen Schleifkopf (2) auf, der verschwenkbar mit der Griff-Endpartie (3) eines Griffstabs zum Halten des Schleifgerätes verbunden ist. Am Schleifkopf (2) ist eine Absaughaube (14) zum Absaugen des bei der Schleifbearbeitung entstehenden Staubes angeordnet, die über einen flexiblen Absaugschlauch (15) mit der Griff-Endpartie (3) verbunden ist. Der Absaugschlauch (15) steht mit Abstand zur Schwenkachse (8) vom Schleifkopf (2) ab und verläuft gebogen ein Stück weit um die Schwenkachse (8) herum zur Griff-Endpartie (3). Der Absaugschlauch (15) bildet ein beim Nichtgebrauch des Schleifgerätes (1) den Schleifkopf (2) in einer Ausgangs-Schwenklage haltendes Halteelement. Hierzu greift am der Absaughaube (14) entgegengesetzten Endbereich (20) des Absaugschlauches (15) ein federbelastetes Schwenkelement (21) an, das um eine zur Schwenkachse (8) parallele Gelenkachse (22) schwenkbar ist, sodass der Absaugschlauch (15) in vom schleifkopfseitigen Ende des Absaugschlauches (15) weg gerichteter Richtung beaufschlagt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein motorgetriebenes Schleifgerät mit einem Schleifkopf und einem Griffstab zum Halten des Schleifgerätes, wobei der Schleifkopf relativ zu einer dem Schleifkopf zugewandten Griff-Endpartie des Griffstabes um mindestens eine Schwenkachse verschwenkbar angeordnet ist und der Schleifkopf eine Absaughaube zum Absaugen des bei der Schleifbearbeitung eines Werkstücks entstehenden Staubes aufweist, die über einen flexiblen Absaugschlauch mit der Griff-Endpartie verbunden ist, wobei der Absaugschlauch mit Abstand zur Schwenkachse vom Schleifkopf absteht und mit gebogenem Verlauf ein Stück weit um die Schwenkachse herum zur Griff-Endpartie verläuft.
  • Derartige Schleifgeräte – auch Langhalsschleifer genannt – können zur schleifenden Bearbeitung von Gebäudewänden und -decken verwendet werden. Dabei wird der ein entsprechendes Schleifmittel tragende Schleifkopf mittels des Griffstabs gegen die zu schleifende Fläche gehalten. Der beim Schleifen entstehende Staub wird zur Reinhaltung der Umgebung durch ge eignete Öffnungen, Kanäle oder dergleichen im ein Schleifmittel tragenden Schleifteller oder dergleichen des Schleifkopfes in die Absaughaube und von dort durch den Absaugschlauch zur Griff-Endpartie gesaugt, von wo der Schleifstaub durch den Griffstab hindurch zu einem an den Griffstab lösbar angeschlossenen äußeren Saugschlauch gelangt, der zu einem Staubsauger führt.
  • Da der Schleifkopf schwenkbar mit der Griff-Endpartie verbunden ist, behält er seine Lage beim Schleifen unabhängig von der momentanen Neigung des Griffstabes bei.
  • Ein derartiges Schleifgerät ist beispielsweise aus der DE 696 15 879 T2 bekannt.
  • Ausgehend hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Schleifgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem ein unkontrolliertes Hin- und Herschwenken des Schleifkopfes bei Nichtgebrauch des Schleifgerätes vermieden und somit der Schleifkopf in einer möglichst definierten Position relativ zur Griff-Endpartie gehalten wird, so dass ein sicheres Aufsetzen auf das Werkstück ermöglicht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei dem eingangs genannten motorgetriebenen Schleifgerät, dadurch gelöst, dass der biegeelastisch ausgebildete Absaugschlauch ein beim Nicht gebrauch des Schleifgerätes den Schleifkopf in einer Ausgangs-Schwenklage mit Bezug auf die Griff-Endpartie haltendes Halteelement bildet, indem am der Absaughaube entgegengesetzten Endbereich des Absaugschlauches ein um eine zur Schwenkachse parallele Gelenkachse schwenkbar mit der Griff-Endpartie verbundenes Schwenkelement angreift, das federbelastet ist, sodass der Absaugschlauch in vom schleifkopfseitigen Ende des Absaugschlauches weg gerichteter Richtung beaufschlagt wird.
  • Der Absaugschlauch drückt zum einen gegen den Schleifkopf, sodass der Schleifkopf zur Griff-Endpartie hin schwenken will. Zum anderen übt das Schwenkelement über den Saugschlauch ein entgegengesetztes Schwenkmoment auf den Schleifkopf aus, sodass sich für den Schleifkopf eine definierte Ausgangs-Schwenklage ergibt, in der sich der Schleifkopf kräfte- und momentenmäßig im Gleichgewicht befindet.
  • Die Winkelstellung des Schleifkopfes in der Ausgangs-Schwenklage ist daher von der Größe der auf das Schwenkelement einwirkenden Federkraft und außerdem von der Länge des Absaugschlauchs abhängig. Diese Federkraft wird daher entsprechend groß gewählt werden, um eine für die Handhabung und die Lagerung des Schleifgerätes günstige Ausgangs-Schwenklage des Schleifkopfs zu erhalten.
  • Die Ausgangs-Schwenklage wird ferner durch die Biegeelastizität beziehungsweise durch die Steifigkeit des Absaugschlauches beeinflusst. In diesem Zusammenhang ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass der Absaugschlauch eine Federdrahtspirale enthält. Dabei ist der Absaugschlauch bevorzugt ein Spiralschlauch mit in die Schlauchwandung eingebetteter Federdrahtspirale.
  • Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung dargestellt erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Schleifgerät mit in seiner Ausgangs-Schwenklage befindlichem Schleifkopf in Seitenansicht, wobei vom Griffstab nur das Griff-Endstück dargestellt ist,
  • 2 das Schleifgerät nach 1 in Draufsicht gemäß Pfeil II,
  • 3 das gleiche Schleifgerät in Vorderansicht gemäß Pfeil III in 1,
  • 4 einen das Schwenkelement enthaltenden Ausschnitt aus 1 in vergrößerter Darstellung, wobei die dem Betrachter zugewandte Halbschale des Schwenkelements entfernt ist,
  • 5 die Anordnung nach 4 im Schnitt gemäß der Schnittlinie A-A in 4,
  • 6 das gleiche Schleifgerät in der 1 entsprechender Seitenansicht, wobei der Schleifkopf um eine erste Schwenkachse aus seiner Ausgangs-Schwenklage verschwenkt ist,
  • 7 das Schleifgerät nach den 1 bis 6 in der 2 entsprechender Draufsicht, wobei der Schleifkopf um eine zur ersten Schwenkachse rechtwinkelige zweite Schwenkachse verschwenkt ist,
  • 8 die Anordnung nach 7 in der 3 entsprechender Vorderansicht,
  • 9 ein abgeschnittenes Absaugschlauchstück in detaillierter gezeichneter Seitenansicht (in den 1 bis 8 ist der Absaugschlauch nur schematisch gezeichnet) und
  • 10 das Absaugschlauchstück nach 9 im Längsschnitt in vergrößerter Teildarstellung.
  • Aus der Zeichnung geht ein bei seiner Benutzung von Hand gehaltenes Schleifgerät 1 in Gestalt eines sogenannten Langhalsschleifers hervor, das zum Schleifen von Gebäudedecken und -wänden verwendet werden kann.
  • Das Schleifgerät 1 weist einen Schleifkopf 2 auf, der am Ende eines Griffstabes angeordnet ist, an dem das Schleifgerät 1 gehalten wird, sodass Schleifarbeiten in der Höhe ausgeführt werden können. Von dem Griffstab ist nur die dem Schleifkopf 2 zugewandte Griff-Endpartie 3 dargestellt. Der ansonsten weggelassene Griffstab erstreckt sich in Verlängerung der Griff-Endpartie 3.
  • Der Schleifkopf 2 weist einen Schleifteller 4 auf, der beim Betrieb von einem Gerätemotor 5 zu einer Rotationsbewegung um die Rotationsachse 6 angetrieben wird. An der der Griff-Endpartie 3 abgewandten Unterseite 7 des Schleiftellers 4 ist oder wird ein Schleifmittel beispielsweise in Gestalt eines Schleifblattes befestigt, das beim Schleifen gegen die zu schleifende Fläche gehalten wird.
  • Der Schleifkopf 2 ist relativ zur Griff-Endpartie 3 um eine erste Schwenkachse 8 verschwenkbar angeordnet, sodass sich der Schleifteller 4 unabhängig von der Neigung des Griffstabes an die zu schleifende Fläche anlegen kann. Zweckmäßigerweise ist der Schleifkopf 2 außerdem um eine rechtwinkelig zur ersten Schwenkachse 8 verlaufende zweite Schwenkachse 9 relativ zur Griff-Endpartie 3 verschwenkbar angeordnet, sodass der Schleifkopf 2 sozusagen kardanisch an der Griff-Endpartie angelenkt ist. Die Griff-Endpartie 3 weist zwei den Schleifkopf 2 ein Stück weit beidseitig übergreifende Haltearme 10, 11 auf, an deren Enden die erste Schwenkachse 8 angeordnet ist. An der an der ersten Schwenkachse 8 verschwenkbar gelagerten Schleifkopfpartie 12 ist die den Schleifteller 4 enthaltende Schleiftellerpartie 13 um die zweite Schwenkachse 9 verschwenkbar gelagert.
  • Am Schleifkopf 2 und dabei an der die Unterseite des Schleifkopfes 2 bildenden Schleifkopfpartie 13 ist an der Oberseite des Schleiftellers 4 eine Absaughaube 14 zum Absaugen des bei der Schleifbearbeitung eines Werkstücks entstehenden Staubes angeordnet. Die Absaughaube 14 ist über einen flexiblen Absaugschlauch 15 mit der Griff-Endpartie 3 verbunden, wobei der Absaugschlauch 15 mit Abstand zur ersten Schwenkachse 8 vom Schleifkopf 2 und dabei von dessen unterer Schleifkopfpartie 13 hochsteht und mit gebogenem Verlauf ein Stück weit um die erste Schwenkachse 8 herum zur Griff-Endpartie 3 verläuft. Am Schleifkopf 2 sind ein geeigneter Anschlussstutzen 16 und eine Überwurfmuffe 17 zum Anschließen und Sichern des zugewandten Schlauchendes angeordnet. Die Verbindung des entgegengesetzten Endes des Absaugschlauches 15 mit der Griff-Endpartie 3 wird weiter unten noch erläutert.
  • An der Griff-Endpartie 3 schließt sich an den Absaugschlauch 15 ein in der Griff-Endpartie 3 angeordneter Absaugkanal 18 an, der sich im weiteren Griffstab fortsetzt bis zu einer Anschlussstelle, an der ein zu einem Staubsauger führender Saugschlauch angeschlossen werden kann. Beim Betrieb wird der am Werkstück entstehende Schleifstaub durch geeignete Öffnungen im Schleifmittel und Schleifteller 4 hindurch in die Absaughaube 14 und von dort durch den Absaugschlauch 15, den Griffstab und den äußeren Saugschlauch zum Staubsauger gesaugt. Die Luftführung im Griffstab interessiert vorliegend nicht weiter. Sie könnte auch entlang der Außenseite des Griffstabs mittels eines sich dem Griffstab entlang erstreckenden weiteren Saugschlauchs erfolgen. Der Absaugschlauch 15 ist biegeelastisch und enthält zweckmäßigerweise eine in 1 nur schematisch angedeutete Federdrahtspirale 19, zweckmäßigerweise indem der Absaugschlauch 15 ein Spiralschlauch ist, bei dem die Federdrahtspirale 19 in die Schlauchwandung eingebettet ist. In den 1 bis 8 ist der Absaugschlauch 15 der Einfachheit halber nur als einfacher Schlauch gezeichnet. Seine Ausgestaltung als Spiral schlauch mit Federdrahtspirale geht aus den 9 und 10 hervor.
  • Der Absaugschlauch 15 bildet ein beim Nichtgebrauch des Schleifgerätes 1 den Schleifkopf 2 in einer Ausgangs-Schwenklage mit Bezug auf die Griff-Endpartie 3 haltendes Halteelement. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Anordnung so getroffen, dass die aus den 1 bis 3 hervorgehende Schwenklage die Ausgangs-Schwenklage ist, aus der der Schleifkopf 2 in beide Richtungen verschwenkt werden kann, so beispielsweise in die aus 6 hervorgehende Schwenklage. Auf diese Weise kann sich der Schleifteller 4 bei der Schleifbearbeitung stets ganzflächig an die zu schleifende Fläche anlegen, und zwar unabhängig von der Neigung des vom Benutzer gehaltenen Griffstabes. Nimmt man den Schleifkopf 2 von der zu schleifenden Fläche weg, gelangt er selbsttätig wieder in seine Ausgangs-Schwenklage.
  • Hierzu trägt bei, dass der Absaugschlauch 15 sozusagen eine Biegefeder bildet. Ferner greift am der Absaughaube 14 entgegengesetzten Endbereich 20 des Absaugschlauches 15 ein Schwenkelement 21 an, das um eine zur ersten Schwenkachse 8 parallele Gelenkachse 22 schwenkbar mit der Griff-Endpartie 3 verbunden ist. Das Schwenkelement 21 ist so federbelastet, dass es den Absaugschlauch 15 in vom schleifkopfseitigen Ende des Absaugschlauches 15 weg gerichteter Richtung 24 beaufschlagt.
  • Aufgrund der Biegeelastizität und Steifigkeit des Saugschlauches 15 drückt der Saugschlauch 15 von oben her gegen die die Absaughaube 14 aufweisende untere Schleifkopfpartie 13 und somit gegen den Schleifkopf 2, sodass sich der Schleifkopf 2 in 1 entgegen der Uhrzeigerrichtung um die erste Schwenkachse 8 verschwenken will. Diesem Verschwenken wirkt jedoch das federbelastete Schwenkelement 21 entgegen, das den zugeordneten Saugschlauch-Endbereich 20 sozusagen in Richtung vom Schleifkopf 2 weghält und somit den Saugschlauch 15 und mit diesem den Schleifkopf 2 in Uhrzeigerrichtung nach oben zieht. Somit treten am Schleifkopf 2 zwei einander entgegengesetzte Schwenkmomente auf, die sich in der Ausgangs-Schwenklage aufheben. Wird der Schleifkopf 2 bei der Schleifbearbeitung aus der Ausgangs-Schwenklage verschwenkt, heben sich die beiden Schwenkmomente nicht mehr auf, sodass ein der Differenz der Schwenkmomente entsprechendes Rückstellmoment auftritt, das den Schleifkopf 2 bei seiner Wegnahme von der zu schleifenden Fläche wieder in die Ausgangs-Schwenklage zurückschwenkt.
  • Die am Schwenkelement 21 angreifende Federkraft wird so gewählt, dass man die gewünschte Ausgangs-Schwenklage erhält.
  • Der Absaugschlauch 15 verläuft in der Ausgangs-Schwenklage in einer quer zur ersten Schwenkachse 8 stehenden Ebene, wie insbesondere aus 2 ersichtlich ist. Der Griffstab des Schleifgerätes erstreckt sich in der gleichen Ebene.
  • Der Absaugschlauch 15 ist an der dem Schleifkopf 2 abgewandten Oberseite der Griff-Endpartie 3 an diese angeschlossen. Dabei bildet der Absaugschlauch-Endbereich 20 mit den anschließend gebogen zur ersten Schwenkachse 8 verlaufenden Haltearmen 10, 11 in Seitenansicht einen spitzen Winkel, wie beispielsweise aus 1 ersichtlich ist. Der Absaugschlauch 15 verläuft vor den Haltearmen 10, 11 mit gebogenem Verlauf nach unten zum Schleifkopf 2.
  • Der Gerätemotor 5 sitzt, wie bereits erwähnt, am Schleifkopf 2 und dabei an dessen den Schleifteller 4 enthaltenden Schleifkopfpartie 13. Dabei ist der Gerätemotor 5 außermittig mit Bezug auf den Schleifteller 4 und somit in Seitenansicht gemäß 1 neben der ersten Schwenkachse 8 angeordnet. Zweckmäßigerweise befindet er sich in der Ausgangs-Schwenklage des Schleifkopfes 2 unterhalb der Griff-Endpartie 3. Daher übt die Schwerkraft des Gerätemotors 5 ein Schwenkmoment auf den Schleifkopf 2 aus.
  • Die Schwenkachse 8 ist zwischen der Verbindungsstelle des Absaugschlauches 15 mit dem Schleifkopf 2 und dem Schleifgerä temotor 5 angeordnet, das heißt, die vom Saugschlauch 15 und dem Gerätemotor 5 auf den Schleifkopf 2 ausgeübten Kräfte greifen beiderseits der ersten Schwenkachse 8 am Schleifkopf 2 an. Weiter oben wurde geschildert, dass der Saugschlauch 15 mit Hilfe des Schwenkelements 21 den Schleifkopf 2 in der Ausgangs-Schwenklage hält. Es versteht sich, dass diese Teile und die auf das Schwenkelement 21 einwirkende Federkraft so ausgelegt sind, dass auch das vom Gerätemotor 5 ausgeübte Schwenkmoment ausgeglichen wird.
  • Das Schwenkelement 21 weist zweckmäßigerweise eine den Absaugschlauch-Endbereich 20 umschließende Schwenkhülse 25 auf. Ferner weist das Schwenkelement 21 zwei beiderseits des Absaugschlauches von der Schwenkhülse 25 abstehende Lagerschenkel 26, 27 auf, die an der Griff-Endpartie um die Gelenkachse 22 schwenkbar gelagert sind. Die beiden Lagerschenkel 26, 27 stehen in Verlaufsrichtung des Absaugschlauch-Endbereichs 20 von der Schwenkhülse 25 zur Griff-Endpartie 3 hin ab. Die beiden Lagerschenkel 26, 27 sind jeweils an einem von der Griff-Endpartie 3 abstehenden Lagervorsprung 28, 29 gelagert. Dabei weisen die beiden Lagervorsprünge 28, 29 jeweils einen die Schwenkachse 22 bildenden Lagerzapfen 30, 31 auf, auf dem der zugeordnete Lagervorsprung 28, 29 des Schwenkelements 21 gelagert ist.
  • Das Schwenkelement 21 wird beim Ausführungsbeispiel von zwei Halbschalenelementen 32, 33 gebildet, die von entgegengesetzten Seiten her am Absaugschlauch-Endbereich 20 anliegen und lösbar fest miteinander verbunden sind. Dabei bildet jedes Halbschalenteil 32, 33 eine Hälfte der Schwenkhülse 25 und der zugewandten Lagerschenkel 26, 27. In 4 ist das dem Betrachter zugewandte Halbschalenelement 32 entfernt.
  • Die beiden Halbschalenteile 32, 33 können miteinander verschraubt sein.
  • Aus 4 sind zwei Aufnahmelöcher 34, 35 am Halbschalenteil 33 zur Aufnahme von Verbindungsschrauben ersichtlich. Am anderen Halbschalenteil 32 befinden sich entsprechende Aufnahmelöcher.
  • Der Endbereich 20 des Absaugschlauches 15 verläuft durch die Schwenkhülse 25 hindurch und weist einen aus der Schwenkhülse 25 austretenden, zur Griff-Endpartie 3 verlaufenden Endabschnitt 36 auf. Dabei ist der Absaugschlauch-Endbereich 20 innerhalb der Schwenkhülse 25 aufgetrennt, sodass der aus der Schwenkhülse 25 austretende Endabschnitt 36 von einem vom sonstigen Absaugschlauch-Endbereich 20 gesonderten Schlauchteil 37 gebildet wird.
  • Insbesondere aus 4 ist ersichtlich, dass das abgeschnittene, den Endabschnitt 36 bildende Schlauchteil und der diesem stirnseitig gegenüberliegende sonstige Absaugschlauch-Endbereich innerhalb der Schwenkhülse 25 durch einen in beide eingesteckten Rohrstutzen 38 miteinander verbunden sind.
  • Der aus der Schwenkhülse 25 austretende Endabschnitt 36 des Absaugschlauches 15 verläuft zwischen den Lagerschenkeln 26, 27 und Lagervorsprüngen 28, 29 hindurch zur Griff-Endpartie 3, wie insbesondere aus den 2 und 5 ersichtlich ist.
  • Die das Schwenkelement 21 beaufschlagende Federkraft wird durch eine Torsionsfeder 39 aufgebracht. Dabei handelt es sich zweckmäßigerweise um eine Torsionsschraubenfeder, die um die Gelenkachse 22 herum zwischen einem der Lagerschenkel (Lagerschenkel 26) des Schwenkelements 21 und dem diesem zugeordneten Lagervorsprung 28 der Griff-Endpartie 3 angeordnet ist und sich an diesen abstützt.
  • Die beiden Lagerschenkel 26, 27 sind in axialer Richtung der Gelenkachse 22 jeweils auf den zugeordneten Lagervorsprung 28, 29 gesteckt, wobei jedes von einem Lagerschenkel und einem Lagervorsprung gebildete Paar einen um den betreffenden Lagerzapfen 30, 31 und die auf diesem gelagerte Lagerpartie des zugeordneten Lagervorsprungs 28, 29 herum verlaufenden Ringraum 40, 41 bildet. In einem dieser Ringräume (Ringraum 40) ist die Torsionsfeder 39 untergebracht, deren Federenden 42, 43 sich am betreffenden Lagerschenkel 26 beziehungsweise am zugehörigen Lagervorsprung 28 abstützen.
  • Der Schleifkopf 2 ist, wie schon beschrieben, nicht nur um die erste Schwenkachse 8, sondern auch um die zweite Schwenkachse 9 schwenkbar, die rechtwinkelig zur ersten Schwenkachse 8 und zur Rotationsachse 6 verläuft. In den 7 und 8 ist der Schleifkopf 2 um die zweite Schwenkachse 9 verschwenkt dargestellt. Beide Schwenkmöglichkeiten um die erste Schwenkachse 8 und die zweite Schwenkachse 9 ergeben eine kardanische Aufhängung des Schleifkopfes 2, sodass sich der Schleifteller 4 in jeder beliebigen Schräglage des Schleifkopfes 2 an die zu schleifende Wand anlegen kann. Auch ein um die zweite Schwenkachse 9 verschwenkter Schleifkopf bewegt sich, wenn er von der Wand weggenommen wird, in die Ausgangs-Schwenklage gemäß den 1 bis 3 zurück.
  • Es ist jedoch auch möglich, dem Schleifkopf 2 eine um die zweite Schwenkachse 9 verdrehte Ausgangs-Schwenkstellung zu geben. Hierzu kann mindestens einer der Endbereiche des Absaugschlauchs 15 verdrehbar mit der Absaughaube 14 beziehungsweise der Griff-Endpartie 3 verbunden sein, und zwar so, dass der jeweilige Absaugschlauch-Endbereich in der jeweils eingestellten Drehlage selbsttätig hält oder feststell bar ist. Durch das Verdrehen wird der Absaugschlauch 15 sozusagen in sich verdrillt, sodass seine Verlaufsebene nicht mehr eben ist. Der Absaugschlauch verläuft dann entsprechend gewunden, wie es beispielsweise in 8 dargestellt ist.

Claims (17)

  1. Motorgetriebenes Schleifgerät mit einem Schleifkopf (2) und einem Griffstab zum Halten des Schleifgerätes (1), wobei der Schleifkopf (2) relativ zu einer dem Schleifkopf (2) zugewandten Griff-Endpartie (3) des Griffstabes um mindestens eine Schwenkachse (8) verschwenkbar angeordnet ist und der Schleifkopf (2) eine Absaughaube (14) zum Absaugen des bei der Schleifbearbeitung eines Werkstücks entstehenden Staubes aufweist, die über einen flexiblen Absaugschlauch (15) mit der Griff-Endpartie (3) verbunden ist, wobei der Absaugschlauch (15) mit Abstand zur Schwenkachse (8) vom Schleifkopf (2) absteht und mit gebogenem Verlauf ein Stück weit um die Schwenkachse (8) herum zur Griff-Endpartie (3) verläuft, dadurch gekennzeichnet, dass der biegeelastisch ausgebildete Absaugschlauch (15) ein beim Nichtgebrauch des Schleifgerätes den Schleifkopf (2) in einer Ausgangs-Schwenklage mit Bezug auf die Griff-Endpartie (3) haltendes Halteelement bildet, indem am der Absaughaube (14) entgegengesetzten Endbereich (20) des Absaugschlauches (15) ein um eine zur Schwenkachse (8) parallele Gelenkachse (22) schwenkbar mit der Griff-Endpartie (3) verbundenes Schwenkelement (21) angreift, das federbelastet ist, sodass der Absaugschlauch (15) in vom schleifkopfseitigen Ende des Absaugschlauches (15) weg gerichteter Richtung beaufschlagt wird.
  2. Schleifgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugschlauch (15) eine Federdrahtspirale (19) enthält.
  3. Schleifgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugschlauch (15) ein Spiralschlauch mit in die Schlauchwandung eingebetteter Federdrahtspirale (19) ist.
  4. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Absaugschlauch (15) in der Ausgangs-Schwenklage in einer quer zur Schwenkachse (8) stehenden Ebene verläuft.
  5. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Schleifgerätemotor (5) am Schleifkopf (2) befindet und die Schwenkachse (8) zwischen der Verbindungsstelle des Absaugschlauches (15) mit dem Schleifkopf (2) und dem Schleifgerätemotor (5) angeordnet ist.
  6. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (21) eine den Absaugschlauch (15) umschließende Schwenkhülse (25) aufweist.
  7. Schleifgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (21) zwei beiderseits des Absaugschlauches (15) von der Schwenkhülse (25) abstehende, an der Griff-Endpartie (3) um die Gelenkachse (22) schwenkbar gelagerte Lagerschenkel (26, 27) aufweist.
  8. Schleifgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (21) von zwei Halbschalenteilen (32, 33) gebildet wird.
  9. Schleifgerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Lagerschenkel (26, 27) jeweils an einem von der Griff-Endpartie (3) abstehenden Lagervorsprung (28, 29) gelagert sind.
  10. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich (20) des Absaugschlauches (15) durch die Schwenkhülse (25) hindurch verläuft und einen aus der Schwenkhülse (25) austretenden, zur Griff-Endpartie (3) verlaufenden Endabschnitt aufweist.
  11. Schleifgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich (20) des Absaugschlauches (15) innerhalb der Schwenkhülse (25) aufgetrennt ist, sodass der aus der Schwenkhülse (25) austretende Endabschnitt (36) von einem vom sonstigen Absaugschlauch-Endbereich gesonderten Schlauchteil (37) gebildet wird.
  12. Schleifgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das gesonderte Schlauchteil (37) und der sonstige Absaugschlauch-Endbereich (20) innerhalb der Schwenkhülse (25) durch einen in beide eingesteckten Rohrstutzen (38) miteinander verbunden sind.
  13. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der aus der Schwenkhülse (25) austretende Endabschnitt (36) des Absaugschlauches (15) zwischen den Lagerschenkeln (26, 27) und den Lagervorsprüngen (28, 29) hindurch zur Griff-Endpartie (3) verläuft.
  14. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkelement (21) durch eine Torsionsfeder (39) federbelastet ist.
  15. Schleifgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Torsionsfeder (39) eine Torsionsschraubenfeder ist, die um die Gelenkachse (22) herum zwischen einem der Lagerschenkel (26) des Schwenkelements (21) und dem diesem zugeordneten Lagervorsprung (28) der Griff-Endpartie (3) angeordnet ist und sich an diesen abstützt.
  16. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifkopf (2) um zwei rechtwinkelig zueinander angeordnete Schwenkachsen (8, 9) relativ zur Griff-Endpartie (3) verschwenkbar angeordnet ist.
  17. Schleifgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Endbereiche des Absaugschlauches (15) verdrehbar mit der Absaughaube (14) beziehungsweise der Griff-Endpartie (3) verbunden ist, derart, dass der jeweilige Endbereich in der jeweils eingestellten Drehlage selbsttätig hält oder feststellbar ist.
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