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Die
Erfindung betrifft ein motorgetriebenes Schleifgerät mit einem
Schleifkopf und einem Griffstab zum Halten des Schleifgerätes, wobei
der Schleifkopf relativ zu einer dem Schleifkopf zugewandten Griff-Endpartie
des Griffstabes um mindestens eine Schwenkachse verschwenkbar angeordnet ist
und der Schleifkopf eine Absaughaube zum Absaugen des bei der Schleifbearbeitung
eines Werkstücks
entstehenden Staubes aufweist, die über einen flexiblen Absaugschlauch
mit der Griff-Endpartie verbunden
ist, wobei der Absaugschlauch mit Abstand zur Schwenkachse vom Schleifkopf
absteht und mit gebogenem Verlauf ein Stück weit um die Schwenkachse
herum zur Griff-Endpartie
verläuft.
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Derartige
Schleifgeräte – auch Langhalsschleifer
genannt – können zur
schleifenden Bearbeitung von Gebäudewänden und
-decken verwendet werden. Dabei wird der ein entsprechendes Schleifmittel
tragende Schleifkopf mittels des Griffstabs gegen die zu schleifende
Fläche
gehalten. Der beim Schleifen entstehende Staub wird zur Reinhaltung der
Umgebung durch ge eignete Öffnungen,
Kanäle oder
dergleichen im ein Schleifmittel tragenden Schleifteller oder dergleichen
des Schleifkopfes in die Absaughaube und von dort durch den Absaugschlauch
zur Griff-Endpartie gesaugt, von wo der Schleifstaub durch den Griffstab
hindurch zu einem an den Griffstab lösbar angeschlossenen äußeren Saugschlauch
gelangt, der zu einem Staubsauger führt.
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Da
der Schleifkopf schwenkbar mit der Griff-Endpartie verbunden ist,
behält
er seine Lage beim Schleifen unabhängig von der momentanen Neigung
des Griffstabes bei.
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Ein
derartiges Schleifgerät
ist beispielsweise aus der
DE
696 15 879 T2 bekannt.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Schleifgerät
der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem ein unkontrolliertes
Hin- und Herschwenken des Schleifkopfes bei Nichtgebrauch des Schleifgerätes vermieden
und somit der Schleifkopf in einer möglichst definierten Position
relativ zur Griff-Endpartie gehalten wird, so dass ein sicheres
Aufsetzen auf das Werkstück
ermöglicht
wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß bei dem
eingangs genannten motorgetriebenen Schleifgerät, dadurch gelöst, dass
der biegeelastisch ausgebildete Absaugschlauch ein beim Nicht gebrauch des
Schleifgerätes
den Schleifkopf in einer Ausgangs-Schwenklage mit Bezug auf die
Griff-Endpartie haltendes Halteelement bildet, indem am der Absaughaube
entgegengesetzten Endbereich des Absaugschlauches ein um eine zur
Schwenkachse parallele Gelenkachse schwenkbar mit der Griff-Endpartie verbundenes
Schwenkelement angreift, das federbelastet ist, sodass der Absaugschlauch
in vom schleifkopfseitigen Ende des Absaugschlauches weg gerichteter
Richtung beaufschlagt wird.
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Der
Absaugschlauch drückt
zum einen gegen den Schleifkopf, sodass der Schleifkopf zur Griff-Endpartie
hin schwenken will. Zum anderen übt das
Schwenkelement über
den Saugschlauch ein entgegengesetztes Schwenkmoment auf den Schleifkopf
aus, sodass sich für
den Schleifkopf eine definierte Ausgangs-Schwenklage ergibt, in
der sich der Schleifkopf kräfte-
und momentenmäßig im Gleichgewicht
befindet.
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Die
Winkelstellung des Schleifkopfes in der Ausgangs-Schwenklage ist
daher von der Größe der auf
das Schwenkelement einwirkenden Federkraft und außerdem von
der Länge
des Absaugschlauchs abhängig.
Diese Federkraft wird daher entsprechend groß gewählt werden, um eine für die Handhabung und
die Lagerung des Schleifgerätes
günstige
Ausgangs-Schwenklage des Schleifkopfs zu erhalten.
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Die
Ausgangs-Schwenklage wird ferner durch die Biegeelastizität beziehungsweise
durch die Steifigkeit des Absaugschlauches beeinflusst. In diesem
Zusammenhang ist zweckmäßigerweise
vorgesehen, dass der Absaugschlauch eine Federdrahtspirale enthält. Dabei
ist der Absaugschlauch bevorzugt ein Spiralschlauch mit in die Schlauchwandung eingebetteter
Federdrahtspirale.
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Weitere
zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Nachstehend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung dargestellt erläutert. Es zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Schleifgerät mit in
seiner Ausgangs-Schwenklage befindlichem Schleifkopf in Seitenansicht,
wobei vom Griffstab nur das Griff-Endstück dargestellt ist,
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2 das
Schleifgerät
nach 1 in Draufsicht gemäß Pfeil II,
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3 das
gleiche Schleifgerät
in Vorderansicht gemäß Pfeil
III in 1,
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4 einen
das Schwenkelement enthaltenden Ausschnitt aus 1 in
vergrößerter Darstellung,
wobei die dem Betrachter zugewandte Halbschale des Schwenkelements
entfernt ist,
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5 die
Anordnung nach 4 im Schnitt gemäß der Schnittlinie
A-A in 4,
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6 das
gleiche Schleifgerät
in der 1 entsprechender Seitenansicht, wobei der Schleifkopf um
eine erste Schwenkachse aus seiner Ausgangs-Schwenklage verschwenkt
ist,
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7 das
Schleifgerät
nach den 1 bis 6 in der 2 entsprechender
Draufsicht, wobei der Schleifkopf um eine zur ersten Schwenkachse rechtwinkelige
zweite Schwenkachse verschwenkt ist,
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8 die
Anordnung nach 7 in der 3 entsprechender
Vorderansicht,
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9 ein
abgeschnittenes Absaugschlauchstück
in detaillierter gezeichneter Seitenansicht (in den 1 bis 8 ist
der Absaugschlauch nur schematisch gezeichnet) und
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10 das
Absaugschlauchstück
nach 9 im Längsschnitt
in vergrößerter Teildarstellung.
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Aus
der Zeichnung geht ein bei seiner Benutzung von Hand gehaltenes
Schleifgerät 1 in
Gestalt eines sogenannten Langhalsschleifers hervor, das zum Schleifen
von Gebäudedecken
und -wänden verwendet
werden kann.
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Das
Schleifgerät 1 weist
einen Schleifkopf 2 auf, der am Ende eines Griffstabes
angeordnet ist, an dem das Schleifgerät 1 gehalten wird,
sodass Schleifarbeiten in der Höhe
ausgeführt
werden können.
Von dem Griffstab ist nur die dem Schleifkopf 2 zugewandte
Griff-Endpartie 3 dargestellt. Der ansonsten weggelassene
Griffstab erstreckt sich in Verlängerung
der Griff-Endpartie 3.
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Der
Schleifkopf 2 weist einen Schleifteller 4 auf,
der beim Betrieb von einem Gerätemotor 5 zu
einer Rotationsbewegung um die Rotationsachse 6 angetrieben
wird. An der der Griff-Endpartie 3 abgewandten
Unterseite 7 des Schleiftellers 4 ist oder wird ein
Schleifmittel beispielsweise in Gestalt eines Schleifblattes befestigt,
das beim Schleifen gegen die zu schleifende Fläche gehalten wird.
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Der
Schleifkopf 2 ist relativ zur Griff-Endpartie 3 um
eine erste Schwenkachse 8 verschwenkbar angeordnet, sodass
sich der Schleifteller 4 unabhängig von der Neigung des Griffstabes
an die zu schleifende Fläche
anlegen kann. Zweckmäßigerweise
ist der Schleifkopf 2 außerdem um eine rechtwinkelig zur
ersten Schwenkachse 8 verlaufende zweite Schwenkachse 9 relativ
zur Griff-Endpartie 3 verschwenkbar angeordnet, sodass
der Schleifkopf 2 sozusagen kardanisch an der Griff-Endpartie angelenkt
ist. Die Griff-Endpartie 3 weist zwei den Schleifkopf 2 ein
Stück weit
beidseitig übergreifende
Haltearme 10, 11 auf, an deren Enden die erste
Schwenkachse 8 angeordnet ist. An der an der ersten Schwenkachse 8 verschwenkbar
gelagerten Schleifkopfpartie 12 ist die den Schleifteller 4 enthaltende Schleiftellerpartie 13 um
die zweite Schwenkachse 9 verschwenkbar gelagert.
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Am
Schleifkopf 2 und dabei an der die Unterseite des Schleifkopfes 2 bildenden
Schleifkopfpartie 13 ist an der Oberseite des Schleiftellers 4 eine
Absaughaube 14 zum Absaugen des bei der Schleifbearbeitung
eines Werkstücks
entstehenden Staubes angeordnet. Die Absaughaube 14 ist über einen
flexiblen Absaugschlauch 15 mit der Griff-Endpartie 3 verbunden,
wobei der Absaugschlauch 15 mit Abstand zur ersten Schwenkachse 8 vom
Schleifkopf 2 und dabei von dessen unterer Schleifkopfpartie 13 hochsteht
und mit gebogenem Verlauf ein Stück
weit um die erste Schwenkachse 8 herum zur Griff-Endpartie 3 verläuft. Am
Schleifkopf 2 sind ein geeigneter Anschlussstutzen 16 und
eine Überwurfmuffe 17 zum Anschließen und
Sichern des zugewandten Schlauchendes angeordnet. Die Verbindung
des entgegengesetzten Endes des Absaugschlauches 15 mit
der Griff-Endpartie 3 wird
weiter unten noch erläutert.
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An
der Griff-Endpartie 3 schließt sich an den Absaugschlauch 15 ein
in der Griff-Endpartie 3 angeordneter Absaugkanal 18 an,
der sich im weiteren Griffstab fortsetzt bis zu einer Anschlussstelle,
an der ein zu einem Staubsauger führender Saugschlauch angeschlossen
werden kann. Beim Betrieb wird der am Werkstück entstehende Schleifstaub
durch geeignete Öffnungen
im Schleifmittel und Schleifteller 4 hindurch in die Absaughaube 14 und
von dort durch den Absaugschlauch 15, den Griffstab und
den äußeren Saugschlauch
zum Staubsauger gesaugt. Die Luftführung im Griffstab interessiert
vorliegend nicht weiter. Sie könnte
auch entlang der Außenseite
des Griffstabs mittels eines sich dem Griffstab entlang erstreckenden
weiteren Saugschlauchs erfolgen. Der Absaugschlauch 15 ist
biegeelastisch und enthält zweckmäßigerweise
eine in 1 nur schematisch angedeutete
Federdrahtspirale 19, zweckmäßigerweise indem der Absaugschlauch 15 ein
Spiralschlauch ist, bei dem die Federdrahtspirale 19 in die
Schlauchwandung eingebettet ist. In den 1 bis 8 ist
der Absaugschlauch 15 der Einfachheit halber nur als einfacher
Schlauch gezeichnet. Seine Ausgestaltung als Spiral schlauch mit
Federdrahtspirale geht aus den 9 und 10 hervor.
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Der
Absaugschlauch 15 bildet ein beim Nichtgebrauch des Schleifgerätes 1 den
Schleifkopf 2 in einer Ausgangs-Schwenklage mit Bezug auf
die Griff-Endpartie 3 haltendes Halteelement. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Anordnung so getroffen, dass die aus den 1 bis 3 hervorgehende
Schwenklage die Ausgangs-Schwenklage ist, aus der der Schleifkopf 2 in
beide Richtungen verschwenkt werden kann, so beispielsweise in die
aus 6 hervorgehende Schwenklage. Auf diese Weise kann
sich der Schleifteller 4 bei der Schleifbearbeitung stets
ganzflächig
an die zu schleifende Fläche anlegen,
und zwar unabhängig
von der Neigung des vom Benutzer gehaltenen Griffstabes. Nimmt man den
Schleifkopf 2 von der zu schleifenden Fläche weg,
gelangt er selbsttätig
wieder in seine Ausgangs-Schwenklage.
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Hierzu
trägt bei,
dass der Absaugschlauch 15 sozusagen eine Biegefeder bildet.
Ferner greift am der Absaughaube 14 entgegengesetzten Endbereich 20 des
Absaugschlauches 15 ein Schwenkelement 21 an,
das um eine zur ersten Schwenkachse 8 parallele Gelenkachse 22 schwenkbar
mit der Griff-Endpartie 3 verbunden ist. Das Schwenkelement 21 ist
so federbelastet, dass es den Absaugschlauch 15 in vom
schleifkopfseitigen Ende des Absaugschlauches 15 weg gerichteter
Richtung 24 beaufschlagt.
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Aufgrund
der Biegeelastizität
und Steifigkeit des Saugschlauches 15 drückt der
Saugschlauch 15 von oben her gegen die die Absaughaube 14 aufweisende
untere Schleifkopfpartie 13 und somit gegen den Schleifkopf 2,
sodass sich der Schleifkopf 2 in 1 entgegen
der Uhrzeigerrichtung um die erste Schwenkachse 8 verschwenken
will. Diesem Verschwenken wirkt jedoch das federbelastete Schwenkelement 21 entgegen,
das den zugeordneten Saugschlauch-Endbereich 20 sozusagen
in Richtung vom Schleifkopf 2 weghält und somit den Saugschlauch 15 und
mit diesem den Schleifkopf 2 in Uhrzeigerrichtung nach
oben zieht. Somit treten am Schleifkopf 2 zwei einander
entgegengesetzte Schwenkmomente auf, die sich in der Ausgangs-Schwenklage aufheben.
Wird der Schleifkopf 2 bei der Schleifbearbeitung aus der
Ausgangs-Schwenklage verschwenkt, heben sich die beiden Schwenkmomente
nicht mehr auf, sodass ein der Differenz der Schwenkmomente entsprechendes Rückstellmoment
auftritt, das den Schleifkopf 2 bei seiner Wegnahme von
der zu schleifenden Fläche wieder
in die Ausgangs-Schwenklage zurückschwenkt.
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Die
am Schwenkelement 21 angreifende Federkraft wird so gewählt, dass
man die gewünschte Ausgangs-Schwenklage
erhält.
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Der
Absaugschlauch 15 verläuft
in der Ausgangs-Schwenklage in einer quer zur ersten Schwenkachse 8 stehenden
Ebene, wie insbesondere aus 2 ersichtlich
ist. Der Griffstab des Schleifgerätes erstreckt sich in der gleichen
Ebene.
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Der
Absaugschlauch 15 ist an der dem Schleifkopf 2 abgewandten
Oberseite der Griff-Endpartie 3 an diese angeschlossen.
Dabei bildet der Absaugschlauch-Endbereich 20 mit den anschließend gebogen
zur ersten Schwenkachse 8 verlaufenden Haltearmen 10, 11 in
Seitenansicht einen spitzen Winkel, wie beispielsweise aus 1 ersichtlich
ist. Der Absaugschlauch 15 verläuft vor den Haltearmen 10, 11 mit
gebogenem Verlauf nach unten zum Schleifkopf 2.
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Der
Gerätemotor 5 sitzt,
wie bereits erwähnt, am
Schleifkopf 2 und dabei an dessen den Schleifteller 4 enthaltenden
Schleifkopfpartie 13. Dabei ist der Gerätemotor 5 außermittig
mit Bezug auf den Schleifteller 4 und somit in Seitenansicht
gemäß 1 neben
der ersten Schwenkachse 8 angeordnet. Zweckmäßigerweise
befindet er sich in der Ausgangs-Schwenklage des Schleifkopfes 2 unterhalb der
Griff-Endpartie 3. Daher übt die Schwerkraft des Gerätemotors 5 ein
Schwenkmoment auf den Schleifkopf 2 aus.
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Die
Schwenkachse 8 ist zwischen der Verbindungsstelle des Absaugschlauches 15 mit
dem Schleifkopf 2 und dem Schleifgerä temotor 5 angeordnet,
das heißt,
die vom Saugschlauch 15 und dem Gerätemotor 5 auf den
Schleifkopf 2 ausgeübten Kräfte greifen
beiderseits der ersten Schwenkachse 8 am Schleifkopf 2 an.
Weiter oben wurde geschildert, dass der Saugschlauch 15 mit
Hilfe des Schwenkelements 21 den Schleifkopf 2 in
der Ausgangs-Schwenklage hält.
Es versteht sich, dass diese Teile und die auf das Schwenkelement 21 einwirkende
Federkraft so ausgelegt sind, dass auch das vom Gerätemotor 5 ausgeübte Schwenkmoment ausgeglichen
wird.
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Das
Schwenkelement 21 weist zweckmäßigerweise eine den Absaugschlauch-Endbereich 20 umschließende Schwenkhülse 25 auf.
Ferner weist das Schwenkelement 21 zwei beiderseits des
Absaugschlauches von der Schwenkhülse 25 abstehende
Lagerschenkel 26, 27 auf, die an der Griff-Endpartie
um die Gelenkachse 22 schwenkbar gelagert sind. Die beiden
Lagerschenkel 26, 27 stehen in Verlaufsrichtung
des Absaugschlauch-Endbereichs 20 von der Schwenkhülse 25 zur
Griff-Endpartie 3 hin ab. Die beiden Lagerschenkel 26, 27 sind
jeweils an einem von der Griff-Endpartie 3 abstehenden
Lagervorsprung 28, 29 gelagert. Dabei weisen die
beiden Lagervorsprünge 28, 29 jeweils
einen die Schwenkachse 22 bildenden Lagerzapfen 30, 31 auf, auf
dem der zugeordnete Lagervorsprung 28, 29 des Schwenkelements 21 gelagert
ist.
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Das
Schwenkelement 21 wird beim Ausführungsbeispiel von zwei Halbschalenelementen 32, 33 gebildet,
die von entgegengesetzten Seiten her am Absaugschlauch-Endbereich 20 anliegen
und lösbar fest
miteinander verbunden sind. Dabei bildet jedes Halbschalenteil 32, 33 eine
Hälfte
der Schwenkhülse 25 und
der zugewandten Lagerschenkel 26, 27. In 4 ist
das dem Betrachter zugewandte Halbschalenelement 32 entfernt.
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Die
beiden Halbschalenteile 32, 33 können miteinander
verschraubt sein.
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Aus 4 sind
zwei Aufnahmelöcher 34, 35 am
Halbschalenteil 33 zur Aufnahme von Verbindungsschrauben
ersichtlich. Am anderen Halbschalenteil 32 befinden sich
entsprechende Aufnahmelöcher.
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Der
Endbereich 20 des Absaugschlauches 15 verläuft durch
die Schwenkhülse 25 hindurch
und weist einen aus der Schwenkhülse 25 austretenden, zur
Griff-Endpartie 3 verlaufenden Endabschnitt 36 auf.
Dabei ist der Absaugschlauch-Endbereich 20 innerhalb der
Schwenkhülse 25 aufgetrennt,
sodass der aus der Schwenkhülse 25 austretende
Endabschnitt 36 von einem vom sonstigen Absaugschlauch-Endbereich 20 gesonderten
Schlauchteil 37 gebildet wird.
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Insbesondere
aus 4 ist ersichtlich, dass das abgeschnittene, den
Endabschnitt 36 bildende Schlauchteil und der diesem stirnseitig
gegenüberliegende
sonstige Absaugschlauch-Endbereich
innerhalb der Schwenkhülse 25 durch
einen in beide eingesteckten Rohrstutzen 38 miteinander
verbunden sind.
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Der
aus der Schwenkhülse 25 austretende Endabschnitt 36 des
Absaugschlauches 15 verläuft zwischen den Lagerschenkeln 26, 27 und
Lagervorsprüngen 28, 29 hindurch
zur Griff-Endpartie 3, wie insbesondere aus den 2 und 5 ersichtlich ist.
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Die
das Schwenkelement 21 beaufschlagende Federkraft wird durch
eine Torsionsfeder 39 aufgebracht. Dabei handelt es sich
zweckmäßigerweise um
eine Torsionsschraubenfeder, die um die Gelenkachse 22 herum
zwischen einem der Lagerschenkel (Lagerschenkel 26) des
Schwenkelements 21 und dem diesem zugeordneten Lagervorsprung 28 der Griff-Endpartie 3 angeordnet
ist und sich an diesen abstützt.
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Die
beiden Lagerschenkel 26, 27 sind in axialer Richtung
der Gelenkachse 22 jeweils auf den zugeordneten Lagervorsprung 28, 29 gesteckt,
wobei jedes von einem Lagerschenkel und einem Lagervorsprung gebildete
Paar einen um den betreffenden Lagerzapfen 30, 31 und
die auf diesem gelagerte Lagerpartie des zugeordneten Lagervorsprungs 28, 29 herum
verlaufenden Ringraum 40, 41 bildet. In einem dieser
Ringräume
(Ringraum 40) ist die Torsionsfeder 39 untergebracht,
deren Federenden 42, 43 sich am betreffenden Lagerschenkel 26 beziehungsweise am
zugehörigen
Lagervorsprung 28 abstützen.
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Der
Schleifkopf 2 ist, wie schon beschrieben, nicht nur um
die erste Schwenkachse 8, sondern auch um die zweite Schwenkachse 9 schwenkbar, die
rechtwinkelig zur ersten Schwenkachse 8 und zur Rotationsachse 6 verläuft. In
den 7 und 8 ist der Schleifkopf 2 um
die zweite Schwenkachse 9 verschwenkt dargestellt. Beide
Schwenkmöglichkeiten um
die erste Schwenkachse 8 und die zweite Schwenkachse 9 ergeben
eine kardanische Aufhängung
des Schleifkopfes 2, sodass sich der Schleifteller 4 in
jeder beliebigen Schräglage
des Schleifkopfes 2 an die zu schleifende Wand anlegen
kann. Auch ein um die zweite Schwenkachse 9 verschwenkter Schleifkopf
bewegt sich, wenn er von der Wand weggenommen wird, in die Ausgangs-Schwenklage gemäß den 1 bis 3 zurück.
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Es
ist jedoch auch möglich,
dem Schleifkopf 2 eine um die zweite Schwenkachse 9 verdrehte
Ausgangs-Schwenkstellung zu geben. Hierzu kann mindestens einer
der Endbereiche des Absaugschlauchs 15 verdrehbar mit der
Absaughaube 14 beziehungsweise der Griff-Endpartie 3 verbunden sein,
und zwar so, dass der jeweilige Absaugschlauch-Endbereich in der
jeweils eingestellten Drehlage selbsttätig hält oder feststell bar ist. Durch das
Verdrehen wird der Absaugschlauch 15 sozusagen in sich
verdrillt, sodass seine Verlaufsebene nicht mehr eben ist. Der Absaugschlauch
verläuft
dann entsprechend gewunden, wie es beispielsweise in 8 dargestellt
ist.