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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung im Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs
mit wenigstens einer Kontaktiereinrichtung zum Anschluss wenigstens
eines elektrischen oder elektronischen Geräts an das Bordnetz
des Fahrzeugs.
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Derartige
Geräte werden mittels entsprechender Verbindungsleitungen über
eine integrierte Schnittstelle mit elektrischer Energie aus dem
Bordnetz des Fahrzeugs versorgt und können im Spezialfall über
diese Schnittstelle mit im Fahrzeug fest eingebauten elektronischen
Komponenten Daten austauschen.
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Bekannt
sind mechanisch-elektrische Adapter zur zusätzlichen Unterbringung
elektrischer oder elektronischer Geräte vorzugsweise im
Fondbereich oder im Mitteltunnel in einem Kraftfahrzeug, die auf Grund
ihres Aufbaus und ihrer geometrischen Abmessungen als Nachrüstlösungen
teilweise durch Werkstattbetriebe eingebaut werden müssen.
Die
DE 102 60 504
A1 offenbart eine gattungsgemäße Vorrichtung
für den Einsatz in einem Kraftfahrzeug mit einem Tragkörper,
wobei der Tragkörper sowohl zur mechanischen Verbindung
von elektrischen oder elektronischen Geräten mit der Vorrichtung
selbst als auch zur Realisierung einer elektrischen bzw. elektronischen
Verbindung derselben an eine Bordelektrik bzw. Bordelektronik ausgelegt
ist. Die Vorrichtung stützt sich dabei über den
Tragkörper auf dem Innenraum ab. Der Tragkörper,
der für eine Vielzahl von elektrischen oder elektronischen
Geräten ausgelegt ist, lässt sich ohne spezielles
Werkzeug ggf. unter Einsatz eines nachrüstbaren Adapters
vom Benutzer montieren oder demontieren und ist im Bereich zwischen
den äußeren Fondsitzen über der mittleren Sitzfläche
schwebend angeordnet. In der
DE 198 08 381 A1 ist eine Multifunktionskonsole
für ein Kraftfahrzeug beschrieben, die insbesondere für
die Fondsitzbank eines Fahrzeugs ausgelegt ist. Der Aufbau ist so
gestaltet, dass sowohl eine Anpassung an unterschiedliche, individuelle
Fahrzeugtypen und Fahrzeugmodelle sowie eine Anpassung an individuelle
Benutzerwünsche mit einfachen Mitteln und ohne Zuhilfenahme
von Werkzeugen möglich ist. Zur Anpassung an individuelle
Benutzerwünsche ist eine unterschiedliche Bestückung
von Grundkästen mit Funktionselementen vorgesehen.
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Die
DE 38 08 748 C2 beschreibt
eine Vorrichtung zur Festlegung eines Tragkörpers als Plattform
für wahlweise anordenbare Aufsetzeinheiten wie Videorecorder,
Ablagebehälter oder Funk- und Fernsprecheinrichtung. Der
Tragkörper wird unter Vorspannung an der Oberseite eines
Sitzkissens eines Rücksitzes in einem Kraftfahrzeug mit
einem Gurt befestigt. Unter Zwischenschaltung eines Gurtverschlusses
wird der Tragkörper an einem vorderen und einem hinteren
fahrzeugfesten Befestigungspunkt fixiert.
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Ferner
ist es bekannt, mobile elektrische oder elektronische Geräte
wie beispielsweise Handy, Navigationsgerät, PDA oder MP3-Player über
einen Zigarettenanzünder mittels eines geeigneten Kabels elektrisch
an das Bordnetz im Kraftfahrzeug anzuschließen. Darüber
hinaus gibt es USB-Anschlüsse, die beispielsweise im Autoradio
oder in einem Handschuhfach untergebracht sind.
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Bei
all diesen Lösungen führt der Anschluss von Geräten
in der Praxis zu Kabelsalat oder sogar zu teilweise quer über
den Fahrzeuginnenraum verteilte Leitungen, was wiederum die Sicherheit
im Fahrzeug beeinträchtigt und zu Komfort-Einschränkungen
führt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Vorrichtung derart weiter zu bilden, dass die genannten Nachteile
vermieden werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass die Vorrichtung einen Aufnahmeraum enthält,
der zur vollständigen Aufnahme einer dem elektrischen oder elektronischen
Gerät zugeordneten Verbindungsleitung geeignet ist. Die
Abmessungen des Aufnahmeraums sind daher so zu wählen,
dass die zugeordnete Verbindungsleitung im Wesentlichen vollständig darin
aufgenommen wird, wobei eine Bedienbarkeit des elektrischen oder
elektronischen Geräts nicht beeinträchtigt oder
erschwert werden darf. Der wesentliche Vorteil der Erfindung liegt
darin, dass die Vorrichtung zur vollständigen Aufnahme
der Verbindungsleitung für das anzuschließende
elektrische oder elektronische Gerät ausgelegt ist. Damit
entfällt die Gefahr von Kabelsalat oder quer über
den Fahrzeuginnenraum verteilten Leitungen. Da der Bauraum der Vorrichtung
nur für die vollständige Kabelaufnahme und eventuell
vollständige Geräteaufnahme dimensioniert ist,
können im Fahrzeug vorhandene Hohlräume verwendet
werden. Es muss also folglich kein zusätzlicher Bauraum
für die Vorrichtung geschaffen werden. Nicht genutzte Hohlräume
im Fahrzeug können damit sinnvoll genutzt werden.
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Vorteilhaft
ist die Vorrichtung so bemessen, dass Verbindungsleitungen beispielsweise
unter dem Gerät aufgerollt werden können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Vorrichtung
gleichzeitig zur Halterung des wenigstens einen elektrischen oder
elektronischen Geräts ausgebildet, so dass in der Vorrichtung
das elektrische oder elektronische Gerät mechanisch gehalten
ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Aufnahmeraum
gleichzeitig zur Halterung des wenigstens einen elektrischen oder
elektronischen Geräts ausgebildet, so dass im Aufnahmeraum
das elektrische oder elektronische Gerät mechanisch gehalten
ist. Die Vorrichtung ist zum einen zweckmäßigerweise
so ausgelegt, dass der Aufnahmeraum das wenigstens eine elektrische
oder elektronische Gerät im gehaltenen Zustand zumindest teilweise
umschließt und die entsprechende Verbindungsleitung im
Wesentlichen vollständig aufnimmt.
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Neben
der Unterbringung der erforderlichen Verbindungsleitung liegt der
Vorteil darin, dass auch das elektrische oder elektronische Gerät
teilweise oder ganz mechanisch gehalten wird. Die Vorrichtung ist
dabei mit einer entsprechenden Aussparung versehen, in der das elektrische
oder elektronische Gerät teilweise fest eingebracht ist.
Zum anderen ist der Aufnahmeraum so ausgebildet, dass das elektrische
oder elektronische Gerät darin mechanisch gehalten ist.
Der Aufnahmeraum ist dabei in einem Wandbereich mit einer entsprechenden
Aussparung versehen, in der ein Teil des Gehäuses des elektrischen
oder elektronischen Geräts fest eingebracht ist. Ein weiterer,
wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt darin, dass das elektrische
oder elektronische Gerät zumindest teilweise umschlossen
und die diesem zugeordnete Verbindungsleitung im Wesentlichen vollständig
aufgenommen wird. Darüber hinaus wird das elektrische oder
elektronische Gerät teilweise in der Vorrichtung oder im
Aufnahmeraum mechanisch festgehalten, so dass keine weiteren Befestigungsmaßnahmen
erforderlich sind. Es werden keine zusätzlichen Haltevorrichtungen
benötigt und der Betrieb der elektrischen oder elektronischen
Geräte kann unmittelbar ohne Zentriermaßnahmen
oder Justiereinrichtungen erfolgen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführung umschließt
der Aufnahmeraum das wenigstens eine elektrische oder elektronische
Gerät im gehaltenen Zustand derart, dass im Wesentlichen
nur dessen Bedienoberfläche oder dessen Rückseite
sichtbar ist und diese im Wesentlichen mit einem dem Fahrgastraum
zugewandten Öffnungsrand des Aufnahmeraums abschließt.
Der Vorteil dieser zweckmäßigen Ausführung
liegt darin, dass der mechanische Abschluss des Aufnahmeraums durch
das Gehäuse des elektronischen Geräts erfolgt
und dass damit die Geräte-Bedienoberfläche zum
Nutzer gewandt und von diesem bedienbar ist. Für die Nichtgebrauchsstellung
wird vorteilhaft vorgeschlagen, die Rückseite des elektronischen
Geräts als mechanischen Abschluss des Aufnahmeraums zu
nutzen.
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Die
Vorteile dieser Ausführungen für eine Gebrauchsstellung
eines elektronischen Geräts liegen darin, dass das Gerät
einsteckbar und fixierbar ist. Die Verbindungsleitung ist in einem
dahinter oder darunter liegenden Aufnahmeraum untergebracht. Für
eine Nichtgebrauchsstellung bildet das Bedienteil oder dessen Rückseite
nach Positionierung des elektronischen Geräts in die Nichtgebrauchsstellung
den Abschluss des Aufnahmeraums. Vorteilhaft wird in einem Ausführungsbeispiel
die Verbindungsleitung unter dem elektrischen oder elektronischen
Gerät von Hand oder um einen im Aufnahmeraum vorhandenen Dorn
aufgewickelt.
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In
einer weiteren zweckmäßigen Ausführung ist
der Aufnahmeraum durch einen Deckel verschließbar.
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In
vorteilhafter Weise wird der Deckel wahlweise über Scharniere
fest mit der Vorrichtung verbunden oder ist als Klappdeckel zum
Einclipsen ausgelegt. Dieser Deckel kann zum einen als geschlossener
Deckel ausgelegt sein, mit dem Vorteil, dass diese Lösung
neben einem aufgeräumten Fahrzeug-Innenraum auch einen
Diebstahlschutz darstellt, da in der Vorrichtung untergebrachte
Geräte nach außen nicht sichtbar sind. Die Ausführung
eines Deckels kann auch mit Öffnungen versehen sein, insbesondere
mit Schlitzen, damit Geräte wie beispielsweise Leseleuchte
oder Lüfter herausragen können.
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Als
Einsatzorte im Kraftfahrzeug für die Vorrichtung werden
vorzugsweise der Bereich einer Fahrzeugtür, der obere Bereich
der Schalttafel sowie der Bereich unterhalb der Seitenfenster im
Fondbereich vorgesehen. Als vorteilhafte Einsatzorte der Vorrichtung
im Fahrzeug eignen sich dafür Bereiche der Armlehnen von
Fahrzeugtüren und/oder obere Bereiche der Schalttafel und/oder
Bereiche von Fondsitzen unterhalb der Seitenfenster. Eine Integration
der Vorrichtung im Fahrzeuginnenraum nach diesen Gesichtspunkten
ermöglicht eine benutzernahe Unterbringung der elektrischen
oder elektronischen Geräte, die einem Benutzer ein leichtes
Handling mit Zusatzgeräten und deren Bedienung ermöglicht.
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Um
neben dem rein elektrischen Anschluss zur Energieversorgung der
elektronischen Geräte auch Anschlussmöglichkeiten
an das im Fahrzeug vorhandene Datenbussystem zu realisieren, weist der
Kontaktbereich eine Kontaktiereinrichtung mit einer elektrischen
und/oder elektronischen Schnittstelle auf. Ein wesentlicher Vorteil
liegt darin, dass über die elektrisch-elektronische Schnittstelle
ein Datenaustausch zwischen dem Gerät und fahrzeuginternen
Geräten über ein Fahrzeug-Datenbussystem ermöglicht
wird. Damit ist es beispielsweise möglich, die Photodaten
einer Digitalkamera auf einen in einem Fahrzeug eingebauten Monitor
zu senden. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung wird über die
Kontaktiereinrichtung ein Eingabemittel wie beispielsweise Joystick,
Maus oder Tastatur angeschlossen und ermöglicht damit dem
Benutzer, beispielsweise ein Computerspiel oder sonstige Anwendungen
eines Bordcomputers zu bedienen.
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Als
Buchsentypen kommen Steckeinrichtungen wie herkömmliche
Zigarettenanzünderbuchsen zur reinen Stromversorgung angeschlossener
Geräte, Klinkenbuchsen und/oder Buchsen nach unterschiedlichen
USB-Standards zum Einsatz. Über diese Buchsentypen erfolgt
die Übertragung sowohl von Energie als auch Daten. Die
Kontaktiereinrichtung ist so ausgelegt, dass unterschiedlich ausgestaltete Kontaktiereinrichtungen
wie USB-Buchse Typ A, USB-Buchse Typ B, Zigarettenanzünder
oder Auxiliary-Anschluss, beispielsweise als Kopfhöreranschluss
ausgebildet, Verwendung finden. In einer zweckmäßigen
Ausführungsform ist die in der Vorrichtung integrierte
Kontaktiereinrichtung als Schnittstelle nach dem USB-Standard ausgelegt.
Nach diesem Standard sind die vierpolige Leitung und die Steckverbinder
einheitlich beschaltet. Die äußeren Kontakte führen
die Versorgungsspannung von plus 5 Volt und Masse, vorwiegend zum
Anschluss von elektrischen Geräten. Über diese
Kontakte können auch elektronische Geräte mit
Betriebsenergie versorgt werden. Die beiden inneren Leiter der Kontaktiereinrichtung
nach dem USB-Standard sind als bidirektionales Leitungspaar belegt
und es können hierüber Daten und/oder Musik über
das Fahrzeugnetz von oder zum angeschlossenen elektronischen Gerät übertragen
werden. Um Kompatibilität bezüglich der Richtung
der zu übertragenden Daten zu gewährleisten, sind
pro Vorrichtung zwei, nach dem USB-Standard definierte, Buchsentypen
vorhanden; USB-Buchse Typ A und USB-Buchse Typ B. Die elektrische
Verbindung der Geräte mit der Kontaktiereinrichtung erfolgt über
normierte Verbindungsleitungen mit den entsprechenden Steckverbindern,
wobei die Verbindungsleitungen ebenfalls in der Vorrichtung Platz
finden.
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In
einer bevorzugten Ausführung wird die Kontaktiereinrichtung
in der Vorrichtung vorwiegend benutzt, um die Stromversorgung der über
Verbindungsleitungen angeschlossenen Geräte sicherzustellen.
Diese werden mit Energie aus dem Kraftfahrzeug-Bordnetz versorgt,
um grundsätzlich oder ohne die in den Geräten
eingebaute Energieversorgung betrieben werden zu können.
Darüber hinaus können auch interne Akkus von elektronischen
Geräten über Verbindungsleitungen geladen werden.
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In
weiteren zweckmäßigen Ausgestaltungen der Vorrichtung
sind mehrere unterschiedlich ausgestaltete Kontaktiereinrichtungen
an verschiedenen Positionen des Aufnahmeraums untergebracht. Neben
der Anordnung in einem Wandbereich des Aufnahmeraums, erfolgt eine
weitere im Bodenbereich des Aufnahmeraums sowie in einer weiter
optimierten Ausführung unterhalb eines Wandbereichs mit Aussparungen
im Boden zur versenkten Anordnung eines Steckverbinders der Verbindungsleitung.
In einer weiter optimierten Ausführung ist die Kontaktiereinrichtung
in einer Einbuchtung des Aufnahmeraums drehbar gelagert, damit das
Einstecken des Steckverbinders der Verbindungsleitung in einer nach
oben gerichteten Position erleichtert wird. Für eine platzsparende
Unterbringung der restlichen Verbindungsleitung wird der drehbar
gelagerte Steckverbinder in eine horizontale Lage gebracht.
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Diese
Lösung bietet den Vorteil, dass der fahrzeugseitige Steckverbinder
der Verbindungsleitung im Boden versenkt ist und somit mehr Platz
in der Vorrichtung für Verbindungsleitungen sowie elektrische
und/oder elektronische Geräte verbleibt. Die Vorrichtung
ist für unterschiedliche Geräte so ausgelegt,
dass in vorteilhafter Weise elektrische oder elektronische Geräte
angeschlossen und untergebracht werden können. Stellvertretend
für die große Zahl unterschiedlicher anschließbarer
elektrischer oder elektronischer Geräte sollen im Folgenden
die Wesentlichsten genannt werden. Neben der Hauptanwendung zum
Anschluss von kompakten Musikspeichergeräten wie MP3-Player,
werden andere elektrische Geräte wie Taschenlampe, Leseleuchte,
Ventilator, Heizplatte für Duftöl, Akku-Lader
und Rasierapparat sowie elektronische Geräte wie Navigationssysteme, externe
Festplatte, Mobilfunk (Handy), Multimedia Player wie beispielsweise
iPOD, digitale Fotokamera, digitale Videokamera und Handcomputer
wie PDA über die elektrische Schnittstelle angeschlossen.
Zusätzlich sorgen zugelassene Funkübertragungssysteme,
kombiniert mit Multimedia Abspielgeräten und zusammen über
Verbindungsleitungen an der Schnittstelle angeschlossen, für
die drahtlose Übertragung von Musikdateien oder Sprachdateien
an das vorhandene Autoradio; die elektrischen oder elektronischen
Geräte sind dabei kompakt und übersichtlich in
der Vorrichtung untergebracht.
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Im
Folgenden werden verschiedene Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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In
den Figuren zeigt:
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1 die
Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in
der Beifahrertür.
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2a–d
alternative erfindungsgemäße Vorrichtungen ohne
nähere Darstellung der Umgebung mit unterschiedlicher Ausgestaltung
der elektrischen Kontaktiereinrichtung
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3a,
b erfindungsgemäße Vorrichtungen mit unterschiedlichen
Deckeln, ebenfalls ohne Darstellung der Position im Kraftfahrzeug
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4 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung mit angeschlossenem
Gerät im Schnitt zur Veranschaulichung der Unterbringung
der Verbindungsleitung, ebenfalls ohne Darstellung der Position
im Kraftfahrzeug
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5 ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit angeschlossenem Gerät im oberen Bereich
der Schalttafel
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6a,
b eine Schnittdarstellung verschiedener Ausgestaltungen der Vorrichtung
mit angeschlossenem Gerät im oberen Bereich der Schalttafel
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Figurenbeschreibung
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1 zeigt
in einer perspektivischen Ansicht eine erfindungsgemäße
Vorrichtung 1.1, die zur einfachen Veranschaulichung ohne
ein angeschlossenes Gerät dargestellt ist, im Bereich der
Beifahrertür. Die Vorrichtung 1.1 weist einen
Aufnahmeraum 14 in Form eines vertieften Innenbereichs
auf, worin sich eine Kontaktiereinrichtung 2 mit einem
oder mehreren elektrischen Anschlüssen 3, 4 befindet,
die in der 1 in einer Kombination aus USB-Buchse
vom Typ A (3) und USB-Buchse vom Typ B (4) dargestellt sind. Im
gleichen Bauteil der Vorrichtung nach 1 ist im
vorderen Bereich ein Bedienelement 5 für den elektrischen
Fensterheber und im hinteren Bereich der Vorrichtung 1.1 ein
Auxiliary-Anschluss 11, vorzugsweise für den Anschluss
von Kopfhörern, integriert. Zur Veranschaulichung der Einsatzumgebung der
Vorrichtung 1.1 ist in der Nähe der Vorrichtung
ein Türentriegelungsgriff 6 und Teil-Bereich eines
Türablagefachs 7 dargestellt.
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Die 2a bis 2d zeigen
hinsichtlich der Ausgestaltung der Kontaktiereinrichtungen in der jeweiligen
Vorrichtung 1.2–1.5 unterschiedliche
Ausgestaltungen erfindungsgemäßer Vorrichtungen 1.2–1.5 ebenfalls
ohne ein angeschlossenes Gerät. 2a zeigt
die Position der Kontaktiereinrichtung 2.1 an der Stirnseite
des Aufnahmeraums zum Einstecken der Verbindungsleitungen in horizontaler Richtung.
In 2b ist die Position der Kontaktiereinrichtung 2.2 an
der Unterseite dargestellt, bei der die Verbindungsleitungen in
vertikaler Richtung gesteckt werden. 2c veranschaulicht
die Position der Kontaktiereinrichtung 2.3, die im Boden
versenkt ist. In einer Schnittdarstellung der Vorrichtung 1.5 wird
in 2d die Position der hier schwenkbaren Kontaktiereinrichtung 2.4 an
der Stirnseite der Vorrichtung 1.5 in einer Gehäuseausbuchtung
verdeutlicht. Bei dieser Lösung kann der fahrzeugseitige
Steckverbinder zum leichteren Stecken in einer nach schräg oben
gerichteten Position verbunden werden. Für den Betrieb
wird der fahrzeugseitige Steckverbinder einer Verbindungsleitung 8 in
eine parallel zum Boden der Vorrichtung 1.5 optimale Position
geneigt, zur geringeren Platzbeanspruchung und Erhöhung der
Aufnahmekapazität der überschüssigen
Verbindungsleitung 8. 3 zeigt
unterschiedliche Auslegungen eines Deckels 12.1, 12.2 zum
vollständigen oder teilweisen Abdecken der elektrischen
oder elektronischen Geräte und Verbindungsleitungen. Zum Einsatz
kommt beispielsweise der Deckel 12.1, 12.2 mit
Klappverschluss, mit Spannbändern oder mit Scharnier. In 3a wird
eine Ausführung mit geschlossenem Deckel 12.1 dargestellt,
die vorteilhaft elektrische oder elektronische Geräte zusammen
mit Verbindungsleitungen geschützt aufnehmen kann. 3b zeigt
einen Deckel 12.2, der Aussparungen aufweist. Hierdurch
wird die Funktion größerer elektrischer oder elektronischer
Geräte dadurch ermöglicht, dass diese aus den
Aussparungen des Deckels 12.2 herausragen und ihre Funktion
erfüllen können.
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4 zeigt
einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1.8 mit
einem angeschlossenen Gerät 10.1 zur Veranschaulichung
der Unterbringung der überschüssigen Verbindungsleitung,
die unter dem elektrischen oder elektronischen Gerät 10.1 aufgerollt
wird.
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5 zeigt
eine perspektivische Ansicht auf eine erfindungsgemäße
Vorrichtung 1.9 mit einem angeschlossenen Gerät 10.2 im
oberen Bereich einer Schalttafel 13 mit einem geöffneten
Deckel 12.3. Größere elektrische oder
elektronische Geräte 10.2 wie beispielsweise ein
Navigationssystem oder ein PDA werden herkömmlich über
Saugnapfanschluss und Schwanenhals an einer Scheibe befestigt; in
der Figurendarstellung wird für das elektrische oder elektronische
Gerät der Anschluss an einen Bereich der Windschutzscheibe
dargestellt. Damit werden die Voraussetzungen erfüllt,
um im normalen Betrieb die elektrischen oder elektronischen Geräte
betriebssicher zu befestigen. Darüber hinaus wird dadurch
die erforderliche Sicherheit im Crashfall gewährleistet. Die
Verbindungsleitung 8 ist in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1.9 untergebracht und nicht mehr sichtbar,
sobald der Deckel 12.3 geschlossen ist. Die Verbindungsleitung 8 wird
durch eine Öffnung im Randbereich des Deckels geführt,
um bei geschlossenem Deckel 12.3 die Betriebsweise des
elektronischen Geräts zu gewährleisten.
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6 zeigt eine Schnittdarstellung der Seitenansicht
weiterer erfindungsgemäßer Vorrichtungen 1.10, 1.11 mit
einem angeschlossenen Gerät 10.3, 10.4 im
oberen Bereich der Schalttafel 13. 6a zeigt
ein zum Nutzer geneigtes elektronisches Gerät 10.3,
das in der Vorrichtung 1.10 fixiert ist. Im dahinter liegenden
Aufnahmeraum 14.9 wird die Verbindungsleitung 8 aufgerollt
und ist mittels eines Deckels 12.4 abdeckbar. 6b zeigt
die Vorrichtung 1.11 in einer weiter entwickelten Ausführung in
der das elektronische Gerät 10.4 für
die Gebrauchsstellung mechanisch fixiert wird. Die Verbindungsleitung 8 wird
im Aufnahmeraum 14.10 aufgerollt. Zusätzlich ist
der obere Rand der Vorrichtung 1.11 so ausgelegt, dass
das elektrische oder elektronische Gerät 10.4 in
einer Nichtgebrauchsstellung den Abschluss der Vorrichtung 1.11 bildet
und somit die Funktion eines Deckels übernimmt. Zu diesem Zweck
muss das Gerät 10.4 in die horizontale, gestrichelt
dargestellte Position gebracht werden.
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- 1.1–1.11
- Vorrichtung
- 2;
2.1–2.6
- Elektrischer
Kontaktbereich
- 3;
3.1; 3.2; 3.3
- Kontaktiereinrichtung 1
- 4;
4.1; 4.2; 4.3
- Kontaktiereinrichtung 2
- 5
- Bedienelement
für elektr. Fensterheber
- 6
- Türentriegelungsgriff
- 7
- Türablagefach
- 8
- Verbindungsleitung
- 9
- Zigarettenanzünder
- 10.1–10.4
- Elektrisches
oder elektronisches Gerät
- 11
- Auxiliary-Anschluss
- 12.1–12.4
- Deckel
- 13
- Oberer
Bereich Schalttafel
- 14;
14.1–14.3 Aufnahmeraum
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10260504
A1 [0003]
- - DE 19808381 A1 [0003]
- - DE 3808748 C2 [0004]