DE102007018370B3 - Gebäudeelement mit einem im Rahmen dichtend gehaltenen Ausfachungselement - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Gebäudeelement in Form einer Tür, eines Fensters oder einer Wand, mit einem im Rahmen (1) dichtend gehaltenen Ausfachungselement (2) und einem Halteelement (7), das form- und/oder kraftschlüssig an dem Rahmen (1) angeschlossen ist. Das Halteelement ist an seinem zur Rahmenaußenseite weisenden Rand mit wenigstens einem zum Ausfachungselement (2) weisenden Haltesteg versehen. Zur innenseitigen Befestigung des Ausfachungselements (2) ist ein Winkelprofil vorgesehen, das zumindest einen zu dem Ausfachungselement (2) weisenden Schenkel (10) aufweist, wobei das Ausfachungselement (2) zwischen dem Haltesteg und dem dazu parallelen Schenkel (10) des Winkelprofils (9) aufgenommen ist. Das Winkelprofil (9) weist zur Verbindung mit dem Halteelement (7) an seinem zur Rahmenaußenseite weisenden Schenkel (11) ein in Verriegelungsposition des Winkelprofils (9) das Halteelement (7) hintergreifendes Verriegelungselement (12) auf. Hierbei ist das Winkelprofil (9) durch Verschieben in Längsrichtung des Rahmenschenkels in Verriegelungsstellung überführbar.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gebäudeelement in Form einer Tür, eines Fensters oder einer Wand, mit einem im Rahmen dichtend gehaltenen Ausfachungselement, ferner mit einem Halteelement, das form- und/oder kraftschlüssig an dem Rahmen angeschlossen ist und das an seinem zur Rahmenaußenseite weisenden Rand mit wenigstens einem zum Ausfachungselement weisenden Haltesteg versehen ist, sowie mit einem Winkelprofil zur innenseitigen Befestigung des Ausfachungselements, mit zumindest einem zu dem Ausfachungselement weisenden Schenkel, wobei das Ausfachungselement zwischen dem Haltesteg und dem dazu parallelen Schenkel des Winkelprofils aufgenommen ist.
- Ein derartiges Gebäudeelement ist durch die
DE 9210007 U1 bekannt. Bei diesem Gebäudelement erfordert die Montage einen relativ großen Arbeits- und Zeitaufwand. Diese Nachteile sind auch bei dem in der nichtveröffentlichten PatentanmeldungDE 10 2005 057 389 B3 gezeigten Gebäudeelemente gegeben. - Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gebäudeelement der eingangs genannten Art so zu verbessern, dass unter Beibehaltung einer hochgradig stabilen Verankerung des Ausfachungselements in dem Gebäudeelement die Befestigung bzw. Sicherung des Ausfachungselements vereinfacht wird und unter verringertem Zeitaufwand vorgenommen werden kann.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das Winkelprofil zur Verbindung mit dem Halteelement an seinem zur Rahmenaußenseite weisenden Schenkel ein in Verriegelungsposition des Winkelprofils das Halteelement hintergreifendes Verriegelungselement aufweist, wobei das Winkelprofil durch Verschieben in Längsrichtung des Rahmenschenkels in Verriegelungsstellung überführbar ist.
- Der hiermit verbundene Vorteil besteht im wesentlichen darin, daß das Winkelprofil ohne zusätzliche Befestigungsmittel am Rahmen befestigt werden kann. Hierdurch wird nicht nur die Montage des Ausfachungselements im Rahmen des Gebäudeelements insgesamt deutlich vereinfacht und der hierfür notwendige Zeitaufwand gleichzeitig verkürzt, sondern auch eine evtl. notwendig werdende Demontage. Weiterhin bietet die Erfindung den Vorteil, daß die für die Aufnahme eines weiteren Befestigungsmittels erforderliche Ausnehmung im Rahmen des Gebäudeelements oder sonstige weitere Anbauteile entfallen. Neben einer Optimierung der Wirtschaftlichkeit des Herstellungs- und Montageprozesses bietet dies insbesondere bei Gebäudeelementen, die zum Einsatz in besonders feuchter oder korrosiver Umgebung vorgesehen sind, oder aber an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich ihrer Abschlußdichtigkeit gestellt werden, deutliche Vorteile. Die Stabilität der Aufnahme bzw. Halterung des Ausfachungselements in dem Rahmen bleibt zudem hiervon unberührt.
- In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung hintergreift das Verriegelungselement den Haltesteg des Halteelements.
- Das Winkelprofil kann dabei zweckmäßigerweise zwei oder mehrere zu der Außenseite des Rahmens weisende Schenkel aufweisen, wobei benachbarte Schenkel an ihren freien Enden aneinander jeweils gegenüberstehend angeordnete, als seitlich hervorstehende Stege ausgebildete Verriegelungselemente aufweisen, deren freie Ränder in einem eine Durchtrittsöffnung für den zugeordneten Haltesteg bildenden Abstand angeordnet sind. Der hiermit verbundene Vorteil besteht im wesentlichen darin, daß nur eine Ausführungsform des Winkelprofils an allen Rahmenschenkeln des Gebäudeelements zum Einsatz kommen kann, wodurch das Vorhalten unterschiedlicher Winkelprofile überflüssig ist. Weiterhin kann sich das Winkelprofil bei einmal im Hintergriff befindlichem Verriegelungselement während der Montage nicht mehr ungewollt lösen und ggf. herunterfallen. Neben der erhöhten Montagefreundlichkeit ergibt sich zugleich eine weitaus zeiteffizientere und sicherere Montage des Ausfachungselements. Weiterhin ist eine gegenüber von außen gegen das Ausfachungselement einwirkenden Kräfte extrem widerstandsfähige Halterung des Ausfachungselements gewährleistet.
- Weiter ist es im Rahmen der Erfindung vorgesehen, daß die korrekte Verriegelungsposition des Winkelprofils anhand der relativen Ausrichtung zumindest einer Markierung, Kante, oder dergl., des Winkelprofils sowie wenigstens eines korrespondierenden Elements des Halteelements überprüfbar ist. Dies ermöglicht dem Monteur eine direkte und schnelle visuelle Überprüfung der korrekten Montage der Winkelprofile, was wiederum eine besonders hohe Reproduzierbarkeit des korrekten Montageergebnisses und hierdurch ein definiertes Widerstandsvermögen des Gebäudeelements gegenüber physikalischen Kräften gewährleistet.
- Ferner kann im Rahmen der Erfindung vorgesehen sein, dass der Rahmen aus einer Außenschale, einer Innenschale und einer Mittelschale besteht, wobei die Außenschale und die Innenschale jeweils über Isolierstege mit der Mittelschale verbunden sind. Der hiermit verbundene Vorteil besteht primär in dem hohen Grad der erreichbaren Wärmedämmung, wobei hierdurch auch die Möglichkeit besonders leichter, aber gegenüber physikalischen Einflußgrößen resistenter Gebäudeelemente ermöglicht ist.
- Als Brandschutzmaßnahme ist bei dieser Ausführungsform vorgesehen, daß das Halteelement als ein die Außenschale, die Mittelschale und die Innenschale verbindender brandresistenter Schalenverbinder ausgebildet ist, der form- und/oder kraftschlüssig an jeder der Schalen angeschlossen ist. Der hiermit erreichte Vorteil besteht im wesentlichen darin, daß der Schalenverbinder aus hitzebeständigen Material, insbesondere aus Stahl bestehen kann, so dass die einzelnen Schalen des Gebäudeelements selbst dann noch in ihrer vorgesehenen, auf Abstand gehaltenen Lage verbleiben, wenn die Isolierstege bereits weggeschmolzen sind. Da die Schalenverbinder als solche keine allzugroße Materialstärke benötigen, bleibt ihr Anteil an Wärmeleitung im Brandfall von der Außen- zur Innenschale gleichwohl klein.
- In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung ist der Schalenverbinder aus Flachmaterial gebildet, wobei zur formschlüssigen Verbindung mit der Mittelschale eine sickenförmige Vertiefung eingeprägt ist. Diese Vertiefung greift zwischen zwei entsprechend vorstehende Stege an der Mittelschale ein.
- Die sickenförmige Vertiefung kann dabei zweckmäßigerweise mittig mit einer Freistanzung versehen sein, wobei vom einen Rand der Freistanzung ein Befestigungssteg über die sickenförmige Vertiefung vorstehen kann. Die Freistanzung führt einerseits zu einer weiteren Verringerung der Wärmeleitung über den Schalenverbinder, während der Befestigungssteg zum Anschluss weiterer Teile dienen kann, worauf noch einzugehen ist.
- Weiter ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, daß der Schalenverbinder an seinem zur Innenschale weisenden Rand mit einem eine senkrecht zum Rahmen nach innen vorstehende Profilleiste umgreifenden, hakenförmig ausgebildeten Falz versehen ist. Durch dieses Konstruktionsmerkmal kann der Schalenverbinder an der Innenschale einfach eingehängt werden und bedarf dort keiner weiteren Befestigungsmaßnahmen.
- Ferner ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, daß der Schalenverbinder an seiner zur Außenschale weisenden Rand mit einer Anschlußlasche zur Befestigung des Schalenverbinders an der Außenschale versehen ist. Dies läßt sich in besonders einfacher Weise dadurch erreichen, dass die Anschlusslasche mittig zwischen den Haltestegen angeordnet und aus diesen freigeschnitten ist. Damit kann im Ergebnis der Schalenverbinder in besonders einfacher Weise aus Flachmaterial durch Freistanzungen und entsprechende Abwinklungen hergestellt werden.
- Die Anschlusslasche ist dabei zweckmäßigerweise mit einer Bohrung für eine Befestigungsschraube versehen, so daß sich der Schalenverbinder an der Außenschale anschrauben läßt. Zur Montagevereinfachung kann die Anschlusslasche zusätzlich mit zumindest einem Federschenkel zur Hinterhakung an einem Profilteil der Außenschale versehen sein.
- Als weitere Brandschutzmaßnahme ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, daß der der Aufnahme des Ausfachungselements dienende Falz mit einem Aufschäumstreifen belegt ist, der den Schalenverbinder überdeckt. Als zusätzliche Vorkehrung zur sicheren Anlage des Verriegelungselements an der Stirnseite der Ausfachung kann wenigstens ein Federelement in dem Spalt zwischen dem Aufschäumstreifen und dem Verriegelungselement vorgesehen sein, wobei dieses vorteilhafterweise aus dem Winkelprofil freigeschnitten und als Blattfederelement ausgebildet ist.
- Als weitere Brandschutzmaßnahme kann noch vorgesehen sein, daß in den von den Isolierstegen gebildeten Kammern Aufschäum-Einlagen angeordnet sind, wodurch die jeweils brandabgewandte Schale vor Hitzeeinwirkung geschützt wird.
- Schließlich können im Tür- bzw. Fensterfalz ganz nahe bei den Anschlagdichtungen, profilierte Aufschäumer angebracht sein, um einen vorzeitigen Flammendurchschlag bzw. Rauchgasdurchtritt zu verhindern.
- Im folgenden wird die Erfindung an einem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert; es zeigen:
-
1 den dreischalig aufgebauten Rahmen eines erfindungsgemäßen Gebäudeelements mit auf diesem befestigtem Halteelement in perspektivischer Ansicht, -
2 eine der1 entsprechende Darstellung bei eingesetztem Ausfachungselement mit dem einzubringenden Winkelprofil, -
3 eine der2 entsprechende Darstellung bei Montage des Winkelprofils, -
4 eine der3 entsprechende Darstellung bei vollständig montiertem Winkelprofil, -
5 eine detaillierte Darstellung des Halteelements in perspektivischer Ansicht und -
6 eine Schnitt-Darstellung des erfindungsgemäßen Gebäudeelements. - Das in der Zeichnung nur ausschnittsweise dargestellte Gebäudeelement kann beispielsweise eine Tür, ein Fenster oder eine Wand mit einem im Rahmen
1 dichtend gehaltenen Ausfachungselement2 sein. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine brandgeschützte Ausführung, die dazu als dreischaliges Profil ausgebildet ist, so daß der Rahmen1 also aus einer Außenschale3 , einer Innenschale4 sowie einer Mittelschale5 besteht, wobei die Außenschale3 und die Innenschale4 jeweils über Isolierstege6 mit der Mittelschale5 verbunden sind. Das Gebäudeelement weist ein Halteelement7 auf, das form- und/oder kraftschlüssig an dem Rahmen1 angeschlossen ist und an seinem zur Außenschale3 weisenden Rand mit zwei zu dem Ausfachungselement2 weisenden Haltestegen8 versehen ist. - Zur innenseitigen Befestigung des Ausfachungselements
2 ist ein Winkelprofil9 vorgesehen, das in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel einen zu dem Ausfachungselement weisenden Schenkel10 aufweist. Das Ausfachungselement2 ist zwischen den Haltestegen8 und dem dazu parallelen Schenkel10 des Winkelprofils9 aufgenommen. Zur Verbindung mit dem Halteelement7 weist das Winkelprofil9 an seinen drei zur Rahmenaußenseite weisenden Schenkeln11 mehrere in Verriegelungsposition des Winkelprofils9 die Haltestege8 des Halteelements7 hintergreifende Verriegelungselemente12 auf. Diese sind an den freien Enden benachbarter Schenkel11 des Winkelprofils9 als jeweils einander gegenüberstehend angeordnete, seitlich hervorstehende Stege12 ausgebildet, deren freie Ränder in einem eine Durchtrittsöffnung für den zugeordneten Haltesteg8 bildenden Abstand angeordnet sind. - Die korrekte Verriegelungsposition des Winkelprofils
9 ist anhand der relativen Ausrichtung der Kante13 des dem Ausfachungselement2 zuweisenden Schenkels10 des Winkelprofils9 zu der Kante14 des Halteelements7 visuell auf einfachste Weise überprüfbar. Bei zueinander fluchtender Anordnung der beiden Kanten13 ,14 und sich im Hintergriff befindlichen Verriegelungselementen12 befindet sich das Winkelprofil9 in der korrekten Verriegelungsposition. - Um im Falle einer Brandeinwirkung sicherzustellen, daß die drei Schalen
3 ,4 ,5 des Gebäudeelements selbst dann in der vorgesehenen Weise auf Abstand gehalten werden, wenn die Isolierstege6 geschmolzen bzw. zerstört sind, ist das Halteelement7 als ein brandresistenter Schalenverbinder7 ausgeführt, der die Außenschale3 , die Mittelschale5 sowie die Innenschale4 miteinander verbindet und dazu form- und/oder kraftschlüssig an jeder Schale3 ,4 ,5 angeschlossen ist. - Im einzelnen ist der Schalenverbinder
7 aus Flachmaterial gebildet, wobei zur formschlüssigen Verbindung mit der Mittelschale5 eine sickenförmige Vertiefung15 eingeprägt ist, die zwischen zwei an der Mittelschale5 vorstehende Stege16 eingreift. - Wie sich insbesondere aus der
1 ersehen läßt, ist die sickenförmige Vertiefung15 mittig mit einer Freistanzung17 versehen, wobei von einem Rand der Freistanzung17 ein Befestigungssteg18 über die sickenförmige Vertiefung15 vorsteht. - An seinen zur Innenschale
4 weisenden Rand ist der Schalenverbinder7 mit einem hakenförmig ausgebildeten Falz19 versehen, der eine senkrecht zum Rahmen nach innen vorstehende Profilleiste20 der Innenschale4 umgreift. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage des Schalenverbinders7 , da er an die Innenschale4 lediglich eingehängt werden muß. - Der Schalenverbinder
7 ist an seinem zur Außenschale3 weisenden Rand mit einer Anschlusslasche21 zur Befestigung des Schalenverbinders7 an der Außenschale3 versehen. - Diese Anschlusslasche
21 ist dabei mittig zwischen den Haltestegen8 angeordnet und von diesen lediglich freigeschnitten. Dies erlaubt eine einfache Herstellung des Schalenverbinders7 aus Flachmaterial. - Die Anschlußlasche
21 ist mit einer Bohrung versehen, durch die der Schalenverbinder7 mittels einer Befestigungsschraube22 an der Außenschale3 angeschraubt werden kann. Wie aus6 ersichtlich ist, kann die Anschlußlasche21 mit federnd ausgestellten Haken24 versehen sein, womit sich der Schalenverbinder an der Außenschale3 hinterhaken läßt. - Wie sich insbesondere aus den
2 bis4 ersehen läßt, ist der Aufnahme des Ausfachungselements2 dienende Falz mit einem Auschäum-Streifen23 belegt, der den Schalenverbinder7 überdeckt. - Wie aus
6 weiter ersichtlich ist, können in dem Spalt zwischen dem zur Rahmenaußenseite weisenden Schenkel11 des Winkelprofils9 und dem Aufschäumstreifen23 Blattfederelemente25 vorgesehen sein, wobei zusätzlich oder alternativ zu den Federelementen25 aus einem elastischen Material gebildete Keile26 vorgesehen sein können. - Im übrigen können als weitere dem Brandschutz dienende Maßnahmen Aufschäum-Einlagen in den von den Isolierstegen
6 gebildeten Kammern sowie profilierte Aufschäumer in den dafür vorgesehenen Aufnahmezonen im Nahbereich der Anschlagdichtungen angeordnet sein.
Claims (18)
- Gebäudeelement in Form einer Tür, eines Fensters oder einer Wand, mit einem im Rahmen (
1 ) dichtend gehaltenen Ausfachungselement (2 ), ferner mit einem Halteelement (7 ), das form- und/oder kraftschlüssig an dem Rahmen (1 ) angeschlossen ist und das an seinem zur Rahmenaußenseite weisenden Rand mit wenigstens einem zum Ausfachungselement (2 ) weisenden Haltesteg (8 ) versehen ist, sowie mit einem Winkelprofil (9 ) zur innenseitigen Befestigung des Ausfachungselements (2 ), mit zumindest einem zu dem Ausfachungselement (2 ) weisenden Schenkel (10 ), wobei das Ausfachungselement (2 ) zwischen dem Haltesteg (8 ) und dem dazu parallelen Schenkel (10 ) des Winkelprofils (9 ) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Winkelprofil (9 ) zur Verbindung mit dem Halteelement (7 ) an seinem zur Rahmenaußenseite weisenden Schenkel (11 ) ein in Verriegelungsposition des Winkelprofils (9 ) das Halteelement (7 ) hintergreifendes Verriegelungselement (12 ) aufweist, wobei das Winkelprofil (9 ) durch Verschieben in Längsrichtung des Rahmenschenkels in Verriegelungsstellung überführbar ist. - Gebäudeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungselement (
12 ) den Haltesteg (8 ) des Halteelements (7 ) hintergreift. - Gebäudeelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Winkelprofil (
9 ) zwei oder mehrere zur Außenseite des Rahmens weisende Schenkel (11 ) aufweist, wobei benachbarte Schenkel (11 ) an ihren freien Enden einander jeweils gegenüberstehend angeordnete, als seitlich hervorstehende Stege (12 ) ausgebildete Verriegelungselemente (12 ) aufweisen, deren freie Ränder in einem eine Durchtrittsöffnung für den zugeordneten Haltesteg (8 ) bildenden Abstand angeordnet sind. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die korrekte Verriegelungsposition des Winkelprofils (
9 ) anhand der relativen Ausrichtung zumindest einer Markierung, Kante, oder dgl., des Winkelprofils (9 ) sowie wenigstens eines korrespondierenden Elements des Halteelements (7 ) überprüfbar ist. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (
1 ) aus einer Außenschale (3 ), einer Innenschale (4 ) und einer Mittelschale (5 ) besteht, wobei die Außenschale (3 ) und die Innenschale (4 ) jeweils über Isolierstege (6 ) mit der Mittelschale (5 ) verbunden sind. - Gebäudeelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (
7 ) als ein die Außenschale (3 ), die Mittelschale (5 ) und die Innenschale (4 ) verbindender brandresistenter Schalenverbinder (7 ) ausgebildet ist, der form- und/oder kraftschlüssig an jeder der Schalen (3 ,4 ,5 ) angeschlossen ist. - Gebäudeelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalenverbinder (
7 ) aus Flachmaterial gebildet ist, wobei zur formschlüssigen Verbindung mit der Mittelschale (5 ) eine sickenförmige Vertiefung (15 ) eingeprägt ist. - Gebäudeelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die sickenförmige Vertiefung (
15 ) mittig mit einer Freistanzung (17 ) versehen ist, und daß von dem einen Rand der Freistanzung (17 ) ein Befestigungssteg (18 ) über die sickenförmige Vertiefung (15 ) vorsteht. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalenverbinder (
7 ) an seinem zur Innenschale (4 ) weisenden Rand mit einem eine senkrecht zum Rahmen nach innen vorstehende Profilleiste (20 ) umgreifenden, hakenförmig ausgebildeten Falz (19 ) versehen ist. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalenverbinder (
7 ) an seinem zur Außenschale (3 ) weisenden Rand mit einer Anschlusslasche (21 ) zur Befestigung des Schalenverbinders (7 ) an der Außenschale (3 ) versehen ist. - Gebäudeelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlusslasche (
21 ) mittig zwischen den Haltestegen (8 ) angeordnet und aus diesen freigeschnitten ist. - Gebäudeelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlusslasche (
21 ) mit einer Bohrung für eine Befestigungsschraube (22 ) versehen ist. - Gebäudeelement nach Anspruch 11 oder 12 dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlusslasche (
21 ) mit zumindest einem Federschenkel (24 ) zur Hinterhakung an einem Profilteil der Außenschale (3 ) versehen ist. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der der Aufnahme des Ausfachungselements dienende Falz mit einem Aufschäum-Streifen (
23 ) belegt ist, der den Schalenverbinder (7 ) überdeckt. - Gebäudeelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Spalt zwischen dem zur Rahmenaußenseite weisenden Schenkel (
11 ) des Winkelprofils (9 ) und dem Aufschäumstreifen (23 ) wenigstens ein Federelement (25 ) und/oder wenigstens ein separat einzusetzender, aus einem elastischen Material gebildeter Keil (26 ) angeordnet sind. - Gebäudeelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Federelement (
25 ) aus dem Winkelprofil (9 ) freigeschnitten und als Blattfederelement ausgebildet ist. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichent, daß in den von den Isolierstegen (
6 ) gebildeten Kammern Aufschäum-Einlagen angeordnet sind. - Gebäudeelement nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß im Nahbereich der Anschlagdichtungen profilierte Aufschäumer angeordnet sind.
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