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Technisches Umfeld
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Die
Erfindung betrifft ein Türblatt, vorzugsweise für
eine Hauseingangstür, mit einem Türblattrahmen
und einer daran gehaltenen, in Sandwichbauweise ausgebildeten Türplatte,
die aus einer zur Hausaußenseite gerichteten, vorzugsweise
mit Motivelementen versehenen Außenplatte, einer inneren Abdeckplatte
sowie einer zwischen beiden angeordneten Dämmplatte besteht,
wobei die Außenplatte mindestens bereichsweise die äußere
Oberfläche des Türblattrahmens überdeckend
an der Außenseite des Türblattrahmens mittelbar
oder unmittelbar festgelegt aufliegt.
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Die
eingangs beschriebenen gattungsgemäßen Türblätter
sind als Teil von auf dem Markt erhältlichen Haustüren
allgemein bekannt. So ist beispielsweise in der
DE 20 2004 020 853 U1 im
Rahmen des dort beschriebenen Standes der Technik ein gattungsgemäßes
Haustürblatt als Bestandteil einer Haustür beschrieben.
Das Türblatt ist dabei schwenkbar an einem Türrahmen
befestigt und besteht im Wesentlichen aus einem Türblattrahmen
und einer darin eingesetzten so genannten Türplatte.
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Türrahmen
und Türblattrahmen bestehen bei der beschriebenen Ausführungsform
jeweils aus Leichtmetallprofilen, insbesondere aus Aluminiumprofilen,
wobei die einzelnen Holme der beiden Rahmen jeweils aus zwei Hohlprofilen
mit dazwischen befindlichen Verbindungsstegen aufgebaut sind. Die Türplatte
selbst ist als Sandwichplatte ausgebildet, wobei die zur Außenseite
gerichtete Außenplatte in ihren Abmessungen über
die im Querschnitt dahinter befindliche Dämmplatte sowie
die abschließende Abdeckplatte vorsteht, so dass sich ein
umlaufender Absatz ergibt. In diesem Absatz ist der Türblattrahmen eingesetzt,
wobei die äußere Oberfläche des Türblattrahmens üblicherweise
mittels einer Verklebung an der Außenplatte festgelegt
wird.
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Als
zusätzliche Sicherung wird die Türplatte an der
Innenseite zusätzlich durch eine Mehrzahl von Winkelelementen
mit dem Türblattrahmen verschraubt, da nicht auszuschließen
ist, dass in Folge von Alterungsprozessen die Stabilität
der Verklebung zwischen Türplatte und Türblattrahmen
nachlässt, so dass bei außergewöhnlichen
Beanspruchungen des Türblattes, beispielsweise infolge
eines Zuschlagens der Haustür, die Verklebung zumindest
abschnittsweise gelöst wird.
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Die
zusätzliche Anbringung von Winkelelementen, die sowohl
am Türblattrahmen als auch an der Türplatte verschraubt
werden, erhöht im Rahmen der Gesamtherstellung einer Haustür
die Montagezeiten nicht unerheblich, so dass sich hieraus zwangsläufig
eine Erhöhung der Gesamtherstellkosten ergibt. Darüber
hinaus ist ggf. die Winkelelementanordnung auf der Innenseite des
Türblattes durch weitere Abdeckelemente zu kaschieren,
um einen optisch ansprechenden Eindruck zu vermitteln.
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Offenbarung der Erfindung
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Technisches Problem
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Ausgehend
von den oben beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten
Türblättern ist es daher Aufgabe der Erfindung,
ein Türblatt und eine damit versehene Haustür
so weiter zu entwickeln, dass diese kostengünstiger, optisch
ansprechender und ihren Montageabläufen einfacher herzustellen
ist.
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Technische Lösung
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Diese
Aufgabe wird in Zusammenschau mit den gattungsbildenden Merkmalen
des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil offenbarte technische
Lehre gelöst.
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Erfindungswesentlich
dabei ist es, dass bei den beschriebenen gat tungsgemäßen
Türblättern zwischen Türblattrahmen und
Türplatte eine Mehrzahl von federnden Halteelementen zur
Lagesicherung der Türplatte an dem Türblattrahmen
angeordnet ist.
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Die
federnden Halteelemente gewährleisten durch ihre Federwirkung
eine so genannte Schnappverbindung zwischen Türblattrahmen
und Türplatte, so dass jegliche aufwendige Verschraubung
zwischen den miteinander in Verbindung zu bringenden Bauteilen entfallen
kann. Die federnden Halteelemente lassen sich dabei problemlos im
Zwischenraum zwischen Türblattrahmen und Türplatte
anordnen, so dass die zur Lagesicherung dienenden Halteelemente
von außen nahezu oder gänzlich unsichtbar sind.
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Besondere
Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung ergeben sich zusätzlich
zu der technischen Lehre des Anspruches 1 aus den Merkmalen der
auf den Hauptanspruch rückbezogenen Unteransprüche.
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Eine
mit dem erfindungsgemäßen Türblatt versehene
Haustür ist Gegenstand des Nebenanspruches. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich zusätzlich aus
den auf den Nebenanspruch rückbezogenen Unteransprüchen.
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Es
hat sich hinsichtlich des erfindungsgemäßen Türblattes
insbesondere als vorteilhaft erwiesen, wenn die verwendeten Halteelemente
eine im Wesentlichen im Querschnitt U-förmige Gestalt mit
zwei Halteschenkeln und einem die Halteschenkel koppelnden Verbindungssteg
aufweisen, wobei ein Halteschenkel in einer Ausnehmung des Türblattrahmens
festgelegt ist, und der weitere Halteschenkel in eine Ausnehmung
an der Stirnseite der Türplatte eingreift. Die Halteschenkel
und der Verbindungssteg sind dabei in ihrer Querschnittsgestaltung
so ausgelegt, dass die Gesamtkonstruktion des Halteelementes in
seiner Gestalt veränderbar ist, wobei mindestens der Verbindungssteg
biegsam ausgebildet ist.
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Darüber
hinaus sieht eine zweckmäßige Weiterbildung vor,
dass der im Türblattrahmen aufgenommene Halteschenkel eine
Federzunge aufweist, mittels der das Halteelement an dem Türblattrahmen lösbar
festgelegt ist. Durch die Federzunge kann das gesamte Halteelement
ohne zusätzliche Fixierungsmaßnahmen innerhalb
der am Türblattrahmen vorhandenen Ausnehmung durch einfaches
Einschieben fixiert werden, wobei als zusätzliche Festlegungsmöglichkeit
beispielsweise eine Haltenase vorgesehen sein kann, die von der
Federzunge hintergriffen wird.
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Die
Federzunge kann dabei zweckmäßigerweise am freien
Ende des Halteschenkels festgelegt sein und sich spitzwinklig in
Richtung des am anderen Ende des Halteschenkels angeordneten Verbindungssteges
erstrecken.
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Hinsichtlich
der Handhabung der Halteelemente kann es darüber hinaus
vorteilhaft sein, dass am freien Ende des in der Ausnehmung der
Türplatte angeordneten Halteschenkels eine stegförmig
ausgebildete Betätigungsnase zur Bewegung des betreffenden
Halteschenkels in Richtung des parallel ausgerichteten, in der Ausnehmung
des Türblattrahmens aufgenommenen Halteschenkels angeordnet ist.
Durch die Betätigungsnase kann ggf. eine Demontage der
Türplatte vorgenommen werden, da die Verbindung zwischen
Halteschenkel des Halteelementes und Türplatte aufgehoben
werden kann. Sollte somit ein Austausch der Türplatte notwendig
sein, so lässt sich eine Vereinzelung von Türblattrahmen und
Türplatte ohne Beschädigung der Halteelemente oder
des Türblattrahmens vornehmen.
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Der
Befestigungsvorgang zwischen Türblattrahmen und Türplatte
lässt sich darüber hinaus durch eine spezielle
Ausgestaltung des Verbindungssteges des Halteelementes erleichtern.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, wenn der
Verbindungssteg an den in der Ausnehmung am Türblattrahmen
aufgenommenen Halteschenkel stumpfwinklig angeformt ist. Durch diese Maßnahme
wird beim Einsetzen der Türplatte in den Türblattrahmen
durch die Abdeckplatte das federnde Halteelement so verformt, dass
dieses automatisch in die für den Halteschenkel des Halteelementes
vorgesehene Ausnehmung an der Türplatte einrasten kann.
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Das
Halteelement kann entsprechend einer vorteilhaften Materialwahl
beispielsweise aus Federstahl oder aus entsprechenden Kunststoffen
hergestellt sein.
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Es
hat sich darüber hinaus als vorteilhaft erwiesen, die in
der Türplatte ausgenommene Ausnehmung innerhalb der Dämmplatte
anzuordnen, wobei die seitlichen Begrenzungsflächen der
Ausnehmung durch Teilbereiche der zueinander weisenden Flächen
von Außenplatte und Abdeckplatte gebildet sind. Die Ausnehmung
kann dabei als umlaufende Nut oder als in Teilbereichen der Dämmplatte
vorhandene Nut in Form von einzelnen Taschen ausgebildet sein. Durch
diese Maßnahme kann in einfacher Weise eine Nutherstellung
dadurch erfolgen, dass die zwischen Abdeckplatte und Außenplatte
vorhandene Dämmplatte in ihren Abmaßen geringfügig
kleiner geschnitten wird, so dass sich eine umlaufende Ausnehmung
für den Halteschenkel des Haltelementes ergibt.
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Kurze Beschreibung von Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der beigefügten Zeichnung näher beschrieben.
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Die
Figur zeigt dabei einen Teilquerschnitt durch ein erfindungsgemäßes
Türblatt in Verbindung mit einem daran angeordneten Türrahmen.
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Die beste Art und Weise, die Erfindung
auszunutzen
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Die
erfindungsgemäße Haustür, welche mit einem
erfindungsgemäßen Türblatt versehen ist,
besteht im Wesentlichen aus einem Türrahmen 22 und einem
daran über in der Zeichnung nicht näher dargestellte
Türbänder schwenkbar gehaltenen in seiner Gesamtheit
mit 23 gekennzeichneten Türblatt. Das Türblatt 23 wiederum
ist aus einem Türblattrahmen 1 und einer darin
eingesetzten Türplatte 2 gebildet. Der Türrahmen 22 und
der Türblattrahmen 23 sind jeweils aus Leichtmetallprofilen,
vorzugsweise aus Aluminiumprofilen aufgebaut. Die einzelnen Holme
der beiden Rahmen 22 und 23 bestehen dabei aus
jeweils einem inneren Hohlprofil 8 bzw. 26 sowie
einem äußeren Hohlprofil 9 bzw. 27,
zwischen denen zwei Isolierstege 10 und 11 bzw. 28 und 29 angeordnet sind.
Die Isolierstege 10 und 11 bzw. 28 und 29 sind aus
wärmeisolierendem Material, wie beispielsweise Kunststoff
hergestellt, so dass Wärmebrücken zwischen der
Außenseite und der Innenseite der Haustür vermieden
werden. Eine entsprechende Haustür ist somit als Außenabschluss
für ein Haus geeignet und weist einen relativ hohen U-Wert
auf.
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Wie
aus der Figur ersichtlich ist, ist die Türplatte 2 in
Sandwichbauweise ausgeführt. Sie weist eine zur Außenseite
der Haustür gerichtete Außenplatte 3 auf,
eine zur Innenseite der Haustür gerichtete Abdeckplatte 4,
sowie eine zwischen Außenplatte 3 und Abdeckplatte 4 angeordnete
Dämmplatte 5. Die Außenplatte 3 ist
dabei in ihren Randabmessungen größer gewählt
als die Dämmplatte 5 sowie die innen liegende
Abdeckplatte 4. Durch diese Maßnahme ergibt sich
ein Absatz, mit dem die Außenplatte 3 auf die
Außenseite des Türblattrahmens 1 diesen mindestens
zum Teil überdeckend aufgesetzt ist. Die Befestigung der
Türplatte 2 am Türblattrahmen 1 erfolgt
im Bereich des Absatzes der Außenplatte 3 durch
eine Klebeschicht 7.
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Wie
eingangs bereits geschildert, kann insbesondere bei langjähriger
Benutzung der Haustür diese Klebeschicht 7 in
ihrer Stabilität nachlassen, so dass für eine
dauerhafte Festlegung der Türplatte 2 am Türblattrahmen 1 ein
zusätzliches Sicherungselement notwendig ist. Dieses Sicherungselement besteht
erfindungsgemäß in den mit 12 gekennzeichneten
Halteelementen, die über die Länge der den Türblattrahmen
bildenden Hohlprofile gesehen an zahlreichen Stellen in eine Ausnehmung 16 am
Türblattrahmen 1 eingesetzt sind. Die Halteelemente
werden je nach Gewicht der Türplatte in engerem oder weiterem
Abstand zueinander angeordnet und weisen eine im Wesentlichen im
Querschnitt U-förmige Gestalt auf. Die Halteelemente 12 bestehen
somit aus zwei Halteschenkeln 13 und 14, die im
Wesentlichen zueinander beabstandet parallel angeordnet sind, sowie
einem die Halteschenkel 13 und 14 koppelnden Verbindungssteg 15.
Der Verbindungssteg 15 ist, wie dies aus der Figur deutlich
wird, an den in der Ausnehmung 16 am Türblattrahmen 1 aufgenommenen
Halteschenkel 13 stumpfwinklig angeformt, was ein Einschnappen
des Halteelementes in die für den Halteschenkel 14 vorgesehene
Ausnehmung 17 an der Türplatte 2 erleichtert.
Die Ausnehmung 17 innerhalb der Türplatte 2 kann
dabei entsprechend der figürlichen Darstellung zum einen
durch die innen liegende Abdeckplatte 3 als Begrenzungsfläche 20 gebildet
sein. An der gegenüberliegenden Seite der Ausnehmung 17 ist
die Begrenzungsfläche 21 durch einen Dämmmaterialsteg
der Dämmplatte 5 gebildet. Es ist in diesem Zusammenhang
selbstverständlich auch denkbar, dass die seitliche Begrenzungsfläche 21 durch
einen Teilbereich der zur Abdeckplatte 4 weisenden Innenseite
der Außenplatte 3 gebildet ist.
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Aus
der Figur ist darüber hinaus ersichtlich, dass an demjenigen
Halteschenkel 13, welcher in der Ausnehmung 16 am
Türblattrahmen 1 aufgenommen ist, sich eine Federzunge 18 befindet,
die vom freien Ende des Halteschenkels 13 sich spitzwinklig
in Richtung des am anderen Ende des Halteschenkels 13 angeordneten
Verbindungssteges 15 erstreckt. Durch die Federwirkung
der Federzunge 18 ist der Halteschenkel 13 zuverlässig
in der zu gehörigen Ausnehmung 16 gehalten. Das
freie Ende der Federzunge 18 ist dabei entsprechend der
Figur gegenüber dem übrigen Federzungensteg hin
zum Halteschenkel 13 leicht abgewinkelt, so dass ggf. eine
Entnahme des Halteelementes 12 aus der Ausnehmung 16 durch
Zusammenpressen von Halteschenkel 13 und Federzunge 18 möglich
ist.
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Aus
der Figur ist darüber hinaus zu ersehen, dass am freien
Ende des in der Ausnehmung 17 an der Türplatte 2 angeordneten
Halteschenkels 14 eine stegförmige Betätigungsnase 19 zur
Bewegung des Halteschenkels 14 in Richtung des parallel
ausgerichteten, in der Ausnehmung 16 des Türblattrahmens 1 aufgenommenen
Halteschenkels 13 angeordnet ist. Durch diese Haltenase
kann ein Zurückbiegen des Halteschenkels 14 erfolgen,
so dass ein Ausschnappen des Halteelementes 12 aus der
Ausnehmung 17 an der Türplatte 2 vorgenommen
werden kann.
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Aus
der Figur ist darüber hinaus ersichtlich, dass der Bereich
zwischen Türplatte 2 und Türblattrahmen 1 auf
der Innenseite durch eine Abdeckleiste 24, die auch als
Glasleiste bezeichnet wird, zur Verbesserung des optischen Eindruckes überdeckt
werden kann. Die Abdeckleiste 24 kann dabei an der Türplatte 2 mittels
einer Dichtung 25 zur Anlage kommen und in verschiedenen
Breiten ausgeführt sein, damit unterschiedliche Türblattstärken
eingesetzt werden können.
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Zur
Herstellung des erfindungsgemäßen Türblattes
wird zunächst der Türblattrahmen 1 angefertigt.
Anschließend wird die entsprechende Außenplatte 3 der
Türplatte 2, die Abdeckplatte 4 sowie
die Dämmplatte 5 auf das entsprechende Maß zugeschnitten.
Der Zuschnitt der Dämmplatte 5 und der Abdeckplatte 4 erfolgt
dabei spielbehaftet, damit die Türplatte 2 problemlos
in den inneren Ausschnitt des Türblattrahmens 1 eingesetzt
werden kann. Nach Fertigstellung der Türplatte 2 durch
Zusammenfügen der Außenplatte 3, der Abdeckplatte 4 sowie
der Dämmplatte 5 werden in die Ausnehmung 16 des Türblattrahmens 1 eine
Mehrzahl von Halteelementen 12 eingesetzt.
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Anschließend
wird die Außenseite des Türblattrahmens 1 mit
der Klebeschicht 7 versehen und die Türplatte 2 aufgesetzt.
Beim Aufsetzvorgang der Türplatte 2 drückt
die Außenkante der Abdeckplatte 4 durch die Schrägstellung
des Verbindungssteges 15 auf diesen, so dass sich der Verbindungssteg 15 in
Richtung des Türblattrahmens 1 verformt. Die äußere
Umrandungskante der Außenseite 6 gleitet dabei
am Verbindungssteg 15 entlang, bis zum einen die Außenplatte 3 an
der äußeren Oberfläche des Türblattrahmens 1 zur
Anlage kommt, und gleichzeitig der Halteschenkel 14 des
Halteelementes 12 in die Ausnehmung 17 an der
Türplatte 2 einrastet. Die Ausnehmungen 17 in
Form einer Nut oder Tasche können dabei vorgefertigt sein
oder durch geeignete Werkzeuge unmittelbar beim Fügevorgang
eingebracht werden.
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Durch
die Verklebung und das Einrasten der Halteelemente 12 ist
somit eine dauerhafte Verbindung zwischen Türblattrahmen 1 und
Türplatte 2 gewährleistet.
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- 1
- Türblattrahmen
- 2
- Türplatte
- 3
- Außenplatte
- 4
- Abdeckplatte
- 5
- Dämmplatte
- 6
- Außenseite
- 7
- Klebeschicht
- 8
- inneres
Hohlprofil
- 9
- äußeres
Hohlprofil
- 10
- Isoliersteg
- 11
- Isoliersteg
- 12
- Halteelement
- 13
- Halteschenkel
- 14
- Halteschenkel
- 15
- Verbindungssteg
- 16
- Ausnehmung
(am Türblattrahmen)
- 17
- Ausnehmung
(an der Türplatte)
- 18
- Federzunge
- 19
- Betätigungsnase
- 20
- Begrenzungsfläche
- 21
- Begrenzungsfläche
- 22
- Türrahmen
- 23
- Türblatt
- 24
- Abdeckleiste
- 25
- Dichtung
- 26
- inneres
Hohlprofil (des Türrahmens)
- 27
- äußeres
Hohlprofil (des Türrahmens)
- 28
- Isoliersteg
(des Türrahmens)
- 29
- Isoliersteg
(des Türrahmens)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202004020853
U1 [0002]