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Die
Erfindung betrifft ein Bett mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1.
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Bekannt
sind Betten mit einem Bettgestell und einem darauf aufliegenden
Lattenrost, der, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Elektromotoren,
in verschiedenen Positionen einstellbar ist. Der Lattenrost hat
einen starren Rahmen, welcher auf dem Bettgestell aufliegt, wobei
einzelne, innerhalb des Rahmens angeordnete Teile des Lattenrosts
von Hand oder mit Hilfe eines oder mehrerer Motoren verstellbar
sind, wie beispielsweise in der
DE 87 13 662 U1 offenbart.
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Aus
der
DE 195 32 671
C2 ist eine verstellbare Liege bekannt, die zwei etwa schulterbreit
voneinander beabstandete, auf gleicher Höhe zueinander parallel verlaufende
und im Wesentlichen horizontal ausgerichtete Tragbalken, mindestens
einen kopfseitigen Längsträger, mindestens
einen mittleren Längsträger sowie
mindestens einen fußseitigen Längsträger aufweist,
welche bei einer Betrachtung der flachen Liege von oben parallel
zu den Tragbalken und innerhalb oder außerhalb dieser und auf deren
Höhe hintereinander
vorgesehen sind. Dabei lassen sich einzelne Bereiche, wie bspw. die
Rückenlehne
gegenüber
einem feststehenden Mittelelement, mittels einer Scharnierverbindung
gegeneinander verschwenken. Die Feststellung erfolgt mittels einer
Zahnstangen-Sperrklinken-Verbindung, wobei ein Ende der Zahnstange
beabstandet von der Schwenkachse des zu verschwenkenden Bereichs verdrehbar
um eine Achse parallel zur Schwenkachse angebracht ist, und die
Zahnstange mit ihrer Verzahnungsseite mit einer am Tragbalken angebrachten
Sperrklinke zusammenwirkt. Das Lösen
der Sperrklinke kann bspw. mittels eines Seilzugs erfolgen.
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Aus
der
DE 103 07 738
A1 ist eine Neigungsverstellvorrichtung für mindestens
einen Teil einer Liege- oder Sitzfläche bekannt, wobei zwei Grundelemente
in ihrer Neigung relativ zueinander einstellbar sind. Hierfür ist an
einem der Grundelemente eine gegenüber dem Grundelement verschwenkbar angebrachte
Stützeinrichtung
mit ihrem einen Ende angebracht. Das andere Ende der Stützeinrichtung stützt sich
bei einer geneigten Stellung in einer der gewünschten Neigung entsprechenden
Nut ab, die quer verlaufend auf der Oberseite des zweiten Grundelements
ausgebildet ist.
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Die
DE 19 13 858 A beschreibt
eine Vorrichtung zum Hochlegen der Beine, welche eine durchgehende,
variabel in ihrer Neigung einstellbare Beinauflagefläche aufweist.
Hierbei sind zwei über
einen Quersteg miteinander verbundene Streben vorgesehen, die an
ihrem oberen Ende an dem seitlichen Rand der Beinauflagefläche verschwenkbar
angebracht und mir ihrem unteren Ende mit Rollen versehen sind,
die in dieselben tragenden Teilen, welche schienenartig ausgebildet
sind, geführt
sind. Für
die seitliche Führung
sind entsprechende Wände
ausgebildet. Für
eine Fixierung der gewünschten
Neigung ist verschwenkbar an der Querstange eine Stange oder Kette
angebracht, welche im Bereich ihres gegenüberliegenden Endes Mittel zur
Fixierung am Rahmen der Beinauflagefläche aufweisen, so dass über den
Abstand der Fixierungsstelle am Rahmen zur Anbringungsstelle an
der Querstange die Neigung der Beinauflagefläche einstellbar ist.
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Aus
der
EP 1 384 426 A1 ist
ferner ein Liegeelement bekannt, welches ein schwenkbares Rückenteil,
ein damit gelenkig gekoppeltes, schwenkbares Kopfteil sowie ggf.
ein Fußteil
aufweist, wobei die schwenkbaren Bauelemente durch eine elektromotorische
Verstelleinrichtung bewegbar sind, die wenigstens einen Antriebsmotor
und ein Profilelement vorzugsweise eine Gewindespindel aufweist,
die jeweils ein darauf aufgesetztes, in Längsrichtung des Profilelementes
bzw. der Gewindespindel verfahrbares Verstellelement aufweist. Jedes
Verstellelement ist mit einem Aufrichthebel gelenkig verbunden,
der Teil eines Aufrichtgestänges
für das
Rücken-
und/oder das Fußteil
des Liegeelementes ist. Hierbei besteht das Fußteil aus zwei gelenkig miteinander
verbundenen Fußteilelementen,
wobei an den der Rückenlehne
abgewandten Seitenholmen des Fußteilelementes
wenigstens ein drehbar an einem Längsholm, vorzugsweise an beiden
Längsholmen
des Fußteilelementes
jeweils ein Führungslenker
mit einem Ende gelagert ist, dessen anderes Ende an den Längsholmen
des Liegeelementes gelagert sind. Ferner ist an den beiden seitlichen
Holmen des Rückenteils
jeweils ein Antriebslenker angeordnet, der über ein Gestänge mit
der Kopfstütze
derart gekoppelt ist, dass ab einer bestimmten Stellung des Rückenteils
das Kopfteil gegenüber
dem Rückenteil
derart voreilend verschwenkbar ist, dass die von dem Aufrichthebel aufgebrachte
resultierende Kraft erhöht
ist.
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Die
DE 202 11 072 U1 offenbart
ein seitlich durch einen Rahmen bildende Längs- und Querholme begrenztes
Liegeelement, welches ein schwenkbares Rückenteil, ein damit gelenkig
gekoppeltes, schwenkbares Kopfteil sowie ggf. ein Fußteil aufweist.
Die schwenkbaren Bauelemente sind durch eine elektromotorische Verstelleinrichtung
bewegbar, die wenigstens einen Antriebsmotor und ein Profilelement,
bspw. eine Gewindespindel, aufweist, die jeweils ein darauf aufgesetztes,
in Längsrichtung
des Profilelementes bzw. der Gewindespindel verfahrbares Verstellelement
aufweist. Hierbei ist jedes Verstellelement mit einem Aufrichthebel
gelenkig verbunden, der Teil eines Aufrichtgestänges für das Rücken- und/oder das Fußteil des
Liegeelementes ist.
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Ein
herkömmliches,
wie zuvor beschriebenes Bett mit einem verstellbaren Lattenrost
lassen noch Wünsche
offen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Bett der eingangs
genannten Art zu verbessern. Hierbei soll der Begriff Bett weit
gefasst sein und insbesondere auch Liegemöbel, wie Liegen, Betten und
Krankenbetten o.ä.,
umfassen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Bett mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist ein
Bett mit einer variabel einstellbaren Liege- oder Matrazenauflagefläche vorgesehen,
die mittels mindestens eines Hebelarms gegenüber einer geraden Ausrichtung
verschwenkbar ist, wobei der Hebelarm am verschwenkbaren Teil des
Betts verschwenkbar mit einem ersten Ende angebracht ist, und das
andere, zweite Ende des Hebelarms in Längsrichtung des Betts entlang
einer Längsachse
verschiebbar ist. Hierbei ist das zweite Ende des Hebelarms direkt
oder über
ein mit dem Ende des Hebelarms verschwenk- oder verdrehbar verbundenes
Zwischenelement auf der ebenen Standfläche des Betts oder dem ebenen
Boden eines Bettkastens angeordnet und in dieser Ebene im entriegelten
Zustand entlang einer Linie bewegbar. Dadurch, dass die unteren
Enden der Hebelarme nicht in Schienen o.ä. geführt sind, ergeben sich in Bezug auf
das Design des Betts neue Freiheiten, ohne dass der Komfort beeinträchtigt wird.
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Die
Designfreiheit wird dadurch unterstützt, dass am ersten oder am
zweiten Ende des Hebelarms direkt oder über Zwischenschaltung einer
Getriebeverbindung ein Motor angeordnet ist, welcher für ein Verstellen
der Liegeposition eine Schwenkbewegung des Hebelarms gegenüber dem
Bett bzw. der Standfläche
oder dem Boden bewirkt. Insbesondere bevorzugt ist hierbei der Motor
derart ausgebildet, dass er eine Verriegelungsfunktion aufweist, d.h.,
wenn er nicht für
eine Stellbewegung benötigt wird,
die exakte Winkelstellung seiner Welle auch bei Belastungen aufrechterhält. Die
Verriegelungsfunktion kann beispielsweise von einem Elektromagneten in
Verbindung mit einer mechanischen Verriegelung erfolgen, wobei die
Verriegelung durch den Elektromagneten im Falle eines Anliegens
von Spannung gelöst
wird.
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Besonders
bevorzugt ist am zweiten Ende des Hebelarms als Zwischenelement
eine Rolle, ein Rollschlitten oder Wagen angebracht oder ausgebildet,
die bzw. der auf besagter Ebene steht und in dieser verfahrbar ist.
Dies verringert zum Einen die für eine
Stellbewegung aufzubringenden Kräfte
(Rollreibung ./. Gleitreibung), zum Anderen verändert sich in Folge einer Veränderung
der Neigung nicht die Auflagefläche.
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Dabei
ist der Hebelarm bevorzugt nicht in seiner Länge veränderbar, so dass vorzugsweise eine
kostengünstige
Strebe, insbesondere bevorzugt mit einem runden Profil, als Hebelarm
verwendet werden kann. Das eine Ende des Hebelarms, insbesondere
eines Hebelarms mit einem Rundprofil im entsprechenden Bereich,
kann um 90° umgebogen und
in einer einfachen Öse
auf der Unterseite der Liegefläche
gelagert sein, so dass eine sehr kostengünstige verschwenkbare Lagerung
möglich
ist. Die in einer Gerade beweglichen Enden des Hebelarms können durch
hieran angebrachte Seilzüge
oder – bevorzugt – direkt
mit Motoren an deren Abtrieb ein Rad, ggf. unter Zwischenschaltung
eines Getriebes, angebracht ist, betätigt werden. Alternativ und
besonders bevorzugt kann am anderen, oberen Ende des Hebelarms ein
Motor integriert sein, welcher die Stellbewegungen veranlasst und
die entsprechenden Stellungen sichert.
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Bevorzugt
sind auf der rechten und linken Seite des Betts zwei parallel zueinander angeordnete Hebelarme
vorgesehen. Dies halbiert die auf jeden Hebelarm wirkenden Kräfte und
schützt
das Bett bzw. Bettgestell vor ungleichmäßiger Belastung und dadurch
vor einem unerwünschten
Verziehen. Die Stellbewegungen sind hierbei aufeinander abgestimmt, entweder über eine
direkte Kopplung oder eine entsprechende Regelung.
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Bevorzugt
ist mindestens ein Hebelarm für eine
Rückenlehne,
eine Oberschenkelstütze und/oder
eine Unterschenkelstütze
vorgesehen, besonders bevorzugt ist hierbei jeweils beidseitig und parallel
zueinander angeordnet jeweils ein Hebelarm für die Rückenlehne, die Oberschenkelstütze und
die Unterschenkelstütze
vorgesehen. Dabei sind bevorzugt die beiden Hebelarme auf einer
Seite des Betts, die für
die Oberschenkelstütze
und die Unterschenkelstütze
versetzt in unterschiedlichen, parallelen Ebenen angeordnet und
beweglich sind. Besonders bevorzugt sind die Hebelarme für die Oberschenkelstütze und
die Unterschenkelstütze,
die auf einer Seite des Betts angeordnet sind, in keiner Stellung
parallel zueinander angeordnet. Eine Ausnahme hiervon kann ggf.
die oberste Endstellung bilden. Wären die Hebelarme parallel
zueinander in der Ausgangsstellung angeordnet, so wäre ein weiterer
Hebelarm oder ein anderer Hebemechanismus zum ersten Anheben erforderlich,
bis sich ein ausreichend großer
Winkel einstellt, dass die Selbsthemmung überwunden werden kann. Eine
derartige Ausgestaltung ermöglicht eine
sehr flexible aber technisch sehr einfach zu realisierende Einstellbarkeit
des Betts.
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Das
Verstellen der Position der Rückenlehne,
Oberschenkel- und Unterschenkelstütze gegeneinander erfolgt vorzugsweise
elektrisch. Hierbei sind vorzugsweise für die Einstellung der Liegefläche entsprechende
Antriebe vorgesehen, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Fernbedienung,
so dass der Komfort optimiert werden kann. Vorzugsweise sind hierbei
Sicherungsmechanismen vorgesehen, welche bei einem unerwarteten
Stromausfall oder nach Erreichen der Endstellung oder bei zu schnellen Stellbewegungen
die Bewegung bremsen und/oder ganz stoppen. Die Sicherungsmechanismen
können durch
Sperrklinken und/oder Klemmschrauben (Verriegelungsfunktion) gebildet
sein. Diese werden bevorzugt beim Starten einer Stellbewegung zuerst
geöffnet,
wobei, bspw. durch eine Feder, während
des gesamten Stellvorgangs eine Schließkraft auf den Sicherungsmechanismus
ausgeübt
wird. Auch kann im Ruhezustand und/oder im Falle einer zu schnellen Stellbewegung
ein Festklemmen von Rollen oder Kulissen, die in Schienen geführt sind,
mittels an sich bekannter Klemmmechanismen erfolgen.
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Das
Verstellen der Positionen kann jedoch alternativ von Hand erfolgen.
In diesem Fall ist besonders bevorzugt für eine Sicherung einer Position mindestens
eine Zahnstange und ein Verriegelungselement vorgesehen, wobei die
Zahnstange mit dem unteren Ende des entsprechenden Hebelarms verschwenkbar
verbunden ist und durch ein am Stützgestell ausgebildetes Auflager,
an welchem das Verriegelungselement ausgebildet ist, gegen eine
Verschiebung in Längsrichtung
des Betts verriegelbar ist. Für
den Verstellvorgang ist hierbei eine „push and pull"-Bewegung erforderlich,
nämlich
zuerst muss die Zahnstange mittels eines Tritts auf das äußere Ende derselben
entriegelt werden, und anschließend
kann der entsprechende Bereich der Liegefläche, also z.B. die Rückenlehne,
angehoben (oder abgesenkt) werden.
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Das
Bett besteht vorzugsweise zumindest im Bereich der Liegefläche überwiegend
aus Holz. Dabei kann auf die Lattung oder ggf. durchgehende und aneinander
direkt angrenzende, gegeneinander verschwenkbare Segmente der Liegefläche ein
Polster oder eine Matratze aufgelegt sein, um den Liegekomfort zu
erhöhen.
Alternativ kann das Bett auch aus einem Metall und/oder Kunststoff
bestehen.
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Im
Folgenden ist die Erfindung anhand mehrerer Ausführungsbeispiele und Varianten,
teilweise unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung, näher erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematisch dargestellte Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Betts
in flacher Liegestellung,
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2 eine
schematisch dargestellte Seitenansicht des Betts von 1 in
einer Liegestellung mit schräger
Rückenlehne
und schräger
Ober- und Unterschenkelstütze,
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3 eine
schematisch dargestellte Seitenansicht des Betts von 1 in
einer Liegestellung mit schräger
Rückenlehne
und schräger
Oberschenkelstütze
und horizontaler Unterschenkelstütze,
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4 eine
schematisch dargestellte Draufsicht auf des Betts von 1 in
einer flachen Liegestellung ohne Latten,
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5 eine
schematisch dargestellte Seitenansicht eines Betts gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung in einer Liegestellung mit schräger Rückenlehne
und schräger
Oberschenkelstütze
und horizontaler Unterschenkelstütze,
und
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6 eine
schematisch dargestellte Seitenansicht eines Betts gemäß dem vierten
Ausführungsbeispiel.
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Ein
erfindungsgemäßes Bett 1 gemäß dem in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel besteht
im Wesentlichen aus Holz mit einzelnen metallischen Elementen, insbesondere
in stark belasteten und/oder beanspruchten Bereichen.
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Das
Bett 1 weist eine Art Bettrost mit einer mehrteiligen Liegefläche 2,
die auch als Auflagefläche
für eine
Polsterung dienen kann, und ein unterhalb der Liegefläche 2 angeordnetes,
vorliegend rahmenartig ausgebildetes Stützgestell 3 auf. Die
Liegefläche 2 umfasst
eine Rückenlehne 2a,
ein Gesäßteil 2b,
eine Oberschenkelstütze 2c und
einen Unterschenkelstütze 2d,
welche über
Scharniere, bspw. Klavierbänder,
gelenkig miteinander verbunden sind. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind die einzelnen, die Liegefläche 2 bildenden
Teile 2a, 2b, 2c und 2d durch
rechteckförmige
Platten gebildet.
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Auf
der Oberseite des Betts 1 kann anstelle von durchgehender
Platten auch eine entsprechend ausgebildete Lattung mit Querverbindungen
zur Stabilisierung vorgesehen sein, auf welche eine Posterung aufgelegt
oder fest hieran angebracht sein kann. Die Lattung kann prinzipiell
auch in Längsrichtung des
Betts verlaufen oder schräg
hierzu, gegebenenfalls auch über
Kreuz.
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Das
Stützgestell 3 des
Betts 1 weist vorliegend eine Art Rahmen 3a auf,
der aus seitlichen Wangen, im Folgenden auch als Seitenwände 3b bezeichnet,
und endseitig der Seitenwände
angeordnete Querholmen 3c besteht, welche die Seitenwände 3b miteinander
verbinden und so für
eine ausreichende Stabilität
sorgen. Der Rahmen 3a liegt eben auf dem Boden auf.
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Um
die beweglichen Teile der Liegefläche 2 zu verstellen,
sind auf der rechten und linken Seite des Betts 1 jeweils
drei Streben 4a, 4b und 4c angeordnet,
die mit ihrem einen Ende jeweils um eine Schwenkachse verschwenkbar,
die parallel zu den Schwenkachsen der beweglichen Teile der Liegefläche 2 verlaufen,
auf der Unterseite des entsprechenden zu verstellenden Teils der
Liegefläche 2 angebracht
sind. Hierfür
sind die Streben 4a, 4b und 4c vorliegend
jeweils um 90° gebogen
und der umgebogene Teil ist in einer fest an der Unterseite der
Liegefläche 2 angebrachten
Hülse gelagert.
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Das
jeweils andere Ende der Streben 4a, 4b und 4c ist
um eine andere Schwenkachse verschwenkbar, die jedoch parallel zu
den vorstehend genannten Schwenkachsen verläuft. Ferner sind diese (unteren)
Enden der Streben 4a, 4b und 4c in Längsrichtung
des Betts 1 verschiebbar, wofür die Strebenenden an Rollwagen
(nicht dargestellt) angebracht sind, die entlang des Bodens beweglich
sind und Kräfte,
insbesondere nach unten übertragen können, d.h.
als Hebelarme wirken. Die Freiheitsgrade der unteren Strebenenden,
wie auch der beweglichen Bereich der Liegefläche 2 sind in 2 durch Pfeile
verdeutlicht.
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Zur
Verstellung der einzelnen verstellbaren Teile der Liegefläche 2 sind
an den Rollwagen Seile (nicht dargestellt) aus Drähten angebracht.
Die Seile sind jeweils mit einem im mittleren Bereich des Betts 1 angeordneten
Elektromotor verbunden, welcher funkgesteuert ist und durch seine
Stellbewegungen die freie Länge
des Seiles und somit die Position des unteren Endes der entsprechenden
Strebe und damit auch die Stellung des entsprechenden Teils der
Liegefläche 2 festlegt.
Im Ruhezustand wird das Seil jeweils festgeklemmt, so dass das Strebenende
zugsicher fixiert ist. Um Stöße, die
beispielsweise bei Beginn oder Ende einer Stellbewegung auftreten
können,
abzufangen, ist ferner eine Federung des Seils vorgesehen.
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Das
Stützgestell
gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
kann jedoch gemäß einer
nicht in der Zeichnung dargestellten Variante derart ausgebildet sein,
dass es gemeinsam mit der Liegefläche 2 und den dazwischen
angeordneten Streben als Bettrost in ein herkömmliches Bettgestell eingesetzt
werden kann, wobei die unteren Strebenenden auf dem (stabil ausgebildeten)
Boden des Bettkastens oder auf dem Fußboden in Bettlängsrichtung
parallel zueinander verschieb- oder -rollbar ausgebildet sind.
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Gemäß dem in 5 dargestellten,
zweiten Ausführungsbeispiel,
bei dem die selben Bezugszeichen für gleiche oder gleichwirkende
Teile verwendet wurden, ist kein bettkastenartiges Stützgestell
vorgesehen, sondern das Stützgestell 3 ist
lediglich auf eine relativ kleine Standfläche mit zwei Beinpaaren beschränkt, die
im Bereich unterhalb des Übergangs Rückenlehne 2a – Gesäßteil 2b und
Gesäßteil 2b – Oberschenkelstütze 2c angeordnet
sind. Die weitere Abstützfunktion
wird direkt durch die Streben 4a, 4b und 4c übernommen.
An Stelle von an den unteren Enden der Streben angebrachten Seilen
in Verbindung mit an der Liegefläche
angebrachten Elektromotoren sind zum Verstellen der Rückenlehne 2a, der
Oberschenkelstütze 2c und
der Unterschenkelstütze 2d direkt
auf dem Boden laufende, jeweils mit einem Räder antreibenden Elektromotor
ausgebildete Wagen vorgesehen, die in 5 nur schematisch angedeutet
sind, welche an den unteren Enden der Streben 4a, 4b und 4c angeordnet
sind. Die Räder der
Wagen sind rutschsicher ausgebildet. Somit entfällt der Rahmen des zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiels,
und es ist nur im mittleren Bereich besagtes, kleines Stützgestell 3 vorhanden,
welcher fest mit dem Mittelteil der Liegefläche verbunden ist. Die Größe des Stützgestells
ist jedoch – abgesehen von
den Bewegungsbahnen der Streben – nicht begrenzt.
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Optische
Sensoren (nicht dargestellt) stellen sicher, dass die gewünschte Endstellung
des entsprechenden Wagens erreicht ist, bevor der jeweilige Motor
abgeschaltet wird. Die Regelung kann auch derart ausgebildet sein,
dass die Endstellung gespeichert und in regelmäßigen Intervallen überprüft wird. Wurde
die Endstellung verlassen, so wird automatisch der Motor aktiviert
und eine langsame Stellbewegung bringt den entsprechenden Wagen
wieder in die (ehemals) gewünschte
Endstellung.
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Die
Wagen können
zu Designzwecken beliebig ausgestaltet sein, bspw. als Lokomotive
oder Auto.
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Gemäß einem
dritten Auführungsbeispiel, welches – sofern
nachfolgend nicht ausdrücklich
erwähnt – dem zuvor
beschriebenen zweiten Ausführungsbeispiel entspricht,
sind die Elektromotoren für die
Bewegung der Streben nicht im Bereich des unteren Endes der Streben
sondern im Bereich des oberen Endes der Streben 4a, 4b und 4c unterhalb und
fest angebracht an dem entsprechenden Bereich der Liegefläche vorgesehen,
wobei durch eine entsprechend gewählte Übersetzung ausreichende Kräfte für die durchzuführenden
Stellbewegungen aufgebracht werden können. Nach erfolgtem Verstellvorgang
erfolgt eine Blockierung des jeweiligen Elektromotors in der entsprechenden
Stellung, so dass keine Verstellung der Position erfolgt. An den unteren
Enden der Streben sind – verschwenk
oder verdrehbar bezüglich
der Streben – Wagen
oder Rollen angeordnet, welche die Reibung verringern und eine Beschädigung des
Bodens vermeiden. Die Welle des Elektromotors ist hierbei derart
ausgebildet, dass die parallel zueinander angeordneten Strebenpaare
jeweils von einem einzigen Elektromotor verschwenkbar sind.
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Alternativ
ist auch eine etwa mittige Anordnung jeweils nur einer Strebe möglich, die
mit Hilfe eines Elektromotors verschwenkbar ist.
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6 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel eines
Betts 1, welches manuell verstellbar ist. Das Bett 1 weist
eine Art Bettrost mit einer mehrteiligen Liegefläche 2, die auch als
Auflagefläche
für eine Polsterung
dienen kann, und ein unterhalb der Liegefläche 2 angeordnetes
Stützgestell 3 auf.
Die Liegefläche 2 umfasst
eine Rückenlehne 2a,
ein Gesäßteil 2b,
eine Oberschenkelstütze 2c und
einen Unterschenkelstütze 2d,
welche über
Scharniere gelenkig miteinander verbunden sind.
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Um
die beweglichen Teile der Liegefläche 2 zu verstellen,
sind etwa in der Mittellängsebene
des Betts 1 drei Streben 4a, 4b und 4c angeordnet,
die mit ihrem einen Ende jeweils um eine Schwenkachse verschwenkbar,
die parallel zu den Schwenkachsen der beweglichen Teile der Liegefläche 2 verlaufen, auf
der Unterseite des entsprechenden zu verstellenden Teils der Liegefläche 2 angebracht
sind. Hierfür sind
die Streben 4a, 4b und 4c vorliegend
jeweils um 90° gebogen
und der umgebogene Teil ist in einer fest an der Unterseite der
Liegefläche 2 angebrachten
Hülse gelagert.
Die Streben 4b und 4c sind hierbei seitlich leicht
versetzt zueinander angeordnet, so dass ein ungestörter Bewegungsablauf
möglich
ist. Die unteren Enden der Streben 4a und 4b sind
mit drehbaren Rädern
versehen, die auf dem Boden aufliegen und in Längsrichtung des Betts 1 verfahrbar sind.
Das untere Ende der dritten Strebe 4c für die Unterschenkelstütze 2d weist
einen Rastkeil an Stelle eines Rades auf, auf dessen Funktion an
späterer Stelle
näher eingegangen
wird.
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Zum
Blockieren der Streben 4a, 4b und 4c in den
gewünschten
Positionen der Rückenlehne 2a, der
Oberschenkelstütze 2c und
der Unterschenkelstütze 2d sind
vorliegend zwei Zahnstangen 5 vorgesehen. Die der Rückenlehne 2a zugeordnete
Zahnstange 5 ist hierbei etwas beabstandet vom kopfseitigen
Ende derselben verschwenkbar mit dem unteren Ende der Strebe 4a verbunden.
Die der Oberschenkelstütze 2c und
der Unterschenkelstütze 2d zugeordnete
Zahnstange 5 ist etwas beabstandet vom fußseitigen
Ende derselben verschwenkbar mit dem unteren Ende der Strebe 4b verbunden.
Die Zahnstangen 5 liegen ferner im Bereich ihres anderen, „freien" Endes jeweils auf
einem am Stützgestell 3 ausgebildeten
Auflager 3d auf, wodurch auf Grund der Zähne der
Zahnstange 5 eine Längsverschiebung
der Zahnstangen 5 verhindert wird. Jede der Zahnstangen 5 ist
in der Mittellängsebene
des Betts 1 um das ihr zugeordnete Auflager 3d derart
verschwenkbar, dass bei einem Druck auf das äußere Ende der Zahnstange 5 (d.h.
bei der Zahnstange 5, die der Rückenlehne 2a zugeordnet
ist, das Ende am Kopfende des Betts 1 bzw. bei der Zahnstange 5,
die der Oberschenkelstütze 2c und
der Unterschenkelstütze 2d zugeordnet
ist, das Ende am Fußende
des Betts 1) eine Schwenkbewegung um das am entsprechenden
Ende der Strebe 4a bzw. 4b angebrachte Rad unter
Anhebung der Zahnstange 5 vom entsprechenden Auflager 3d erfolgt.
Dadurch, dass die Zahnstange 5 vom Auflager 3d abgehoben
wird, kann die Zahnstange 5 relativ zum Auflager 3d bewegt
werden, d.h. in der Mittellängsebene
des Betts 1 verschoben werden, so dass die Position der
Rückenlehne 2a bzw.
der Oberschenkelstütze 2c/der Unterschenkelstütze 2d durch
Anheben oder Absenken derselben verändert werden kann.
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Soll
beispielsweise die Rückenlehne 2a aus einer
Liegeposition aufgestellt werden, so tritt man auf das kopfseitige
Ende der entsprechenden Zahnstange 5. Diese hebt sich unter
einer Schwenkbewegung um das Rad am unteren Ende der Strebe 4a von
dem Auflager 3d und gibt damit eine Längsbewegung des unteren Endes
der Strebe 4a frei, so dass bei einem Anheben der Rückenlehne 2a das
Rad in Richtung Auflager 3d gerollt wird und sich die Strebe 4a entsprechend
aufstellt. Entlastet man das kopfseitige Ende der Zahnstange 5,
so verriegelt diese automatisch (Schwerkraft), indem ein oder mehrere
am Auflager 3d ausgebildete Zähne in die entsprechenden Zähne der
Zahnstange 5 einfallen und eine Längsbewegung der Zahnstange 5 somit
verhindern. Es ergibt sich somit eine Art „push and pull"-Bewegung.
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Die
Einstellung der Oberschenkelstütze 2c erfolgt
entsprechend. Für
die Unterschenkelstütze 2d ist
am unteren Ende der Streben 4c ein keilartiger, sich selbst
einstellender Vorsprung vorgesehen, welcher in eine zweite Verzahnung
der Zahnstange 5, die auf der Oberseite ausgebildet ist,
eingreift, um die Unterschenkelstütze 2d in ihrer Position
zu verriegeln. Die Verstellung erfolgt von Hand mittels Anhebens
des fußseitigen
Endes oder ggf. des kopfseitigen Endes der Unterschenkelstütze 2d.
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- 1
- Bett
- 2
- Liegefläche
- 2a
- Rückenlehne
- 2b
- Gesäßteil
- 2c
- Oberschenkelstütze
- 2d
- Unterschenkelstütze
- 3
- Stützgestell
- 3a
- Rahmen
- 3b
- Seitenwand
- 3c
- Querholm
- 3d
- Auflager
- 4a,
4b, 4c
- Strebe
- 5
- Zahnstange