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Die
Erfindung betrifft einen Befestigungsbeschlag für eine
Leichtbauplatte mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs
1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Anordnung mit einem
derartigen Befestigungsbeschlag und ein Verfahren zum Einkleben
des Befestigungsbeschlags mit den Merkmalen der Oberbegriffe der
Ansprüche 13 und 14.
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Mit „Leichtbauplatte"
ist eine Platte mit zwei Deckplatten gemeint, die durch einen Kern
geringer mechanischer Festigkeit verbunden sind. Der Kern kann beispielsweise
ein Schaum oder können Waben sein, in letzterem Fall spricht
man von einer Wabenplatte. Wabenplatten werden beispielsweise zur Möbelherstellung
verwendet und müssen miteinander oder mit anderen Bauteilen
verbunden werden. Die mechanische Festigkeit des Kerns reicht nicht
für eine stabile Verankerung aus. Wenn nachfolgend von einer
Wabenplatte die Rede ist, ist darunter verallgemeinernd auch eine
Leichtbauplatte zu verstehen.
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Aus
der
WO 2006/106131
A1 ist ein als „Verbindungseinsatz" bezeichneter
Befestigungsbeschlag für eine Leichtbauplatte bekannt.
Der bekannte Befestigungsbeschlag weist eine Art Hohlbolzen mit
einem Kopf und eine auf dem Hohlbolzen angeordnete Hülse
auf. Ein Innendurchmesser der Hülse ist größer
als ein Außendurchmesser des Hohlbolzens, so dass ein Ringspalt
besteht. Der Befestigungsbeschlag wird durch ein Loch in einer Deckplatte
einer Leichtbauplatte in die Leichtbauplatte eingesetzt, bis der
Kopf sich in der Deckplatte befindet und bündig mit ihr
abschließt. Anschließend wird Klebstoff in den
Hohlbolzen eingebracht, der durch radiale Öffnungen aus
dem Hohlbolzen austritt und in den Ringspalt zwischen der Hülse
und dem Hohlbolzen eintritt. Der Klebstoff verteilt sich im Ringspalt
und tritt an beiden Stirnenden der Hülse aus, so dass er
den Befestigungsbeschlag an Innenseiten mit den Deckplatten der
Leichtbauplatte verbindet. Auch im Kopf weist der Hohlbolzen des
bekannten Befestigungsbeschlags Austrittsöffnungen auf,
durch die Klebstoff in das Loch in der einen Deckplatte der Leichtbauplatte
austritt und den Kopf mit der Deckplatte verklebt. Der in die Leichtbauplatte
eingesetzte und mit ihren Deckplatten verklebte Befestigungsbeschlag bildet
einen Befestigungspunkt für die Verbindung der Leichtbauplatte
mit einem anderen Bauteil.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist, einen Befestigungsbeschlag für
eine Leichtbauplatte mit einer verbesserten Klebstoffverteilung
vorzuschlagen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst. Der erfindungsgemäße
Befestigungsbeschlag mit den Merkmalen des Anspruchs 1 weist einen
Klebstoffkanal in seinem Innern mit einer Klebstoffeinfüllöffnung
an einem Stirnende des Befestigungsbeschlags und mit mindestens
einer Klebstoffaustrittsöffnung nahe dem einen Stirnende
an einer Seite, also am Umfang, des Befestigungsbeschlags auf. Nahe
dem Stirnende des Befestigungsbeschlags, an der sich die Klebstoffeinfüllöffnung
befindet, meint eine Anordnung der Klebstoffaustrittsöffnung
an einer Stelle des Befestigungsbeschlags, die sich vorzugsweise
innerhalb einer der beiden Deckplatten einer Leichtbauplatte befindet,
wenn der Befestigungsbeschlag in vorgesehener Weise in die Leichtbauplatte
eingesetzt ist. In den Klebstoffkanal des Befestigungsbeschlags
eingefüllter Klebstoff tritt in einem Loch in der Deckplatte
der Leichtbauplatte, in die der Befestigungsbeschlag eingesetzt
ist, aus.
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Des
weiteren weist der erfindungsgemäße Befestigungsbeschlag
eine Klebstoffverteilnut an seiner Außenseite auf, in die
die Klebstoffaustrittsöffnung mündet. Die Klebstoffverteilnut
verläuft so, dass sie aus der Klebstoffaustrittsöffnung
in sie eintretenden Klebstoff in Umfangsrichtung und in Längsrichtung
verteilt. Beispielsweise kann die Klebstoffverteilnut einander gitterförmig
kreuzende, in Längs- und in Umfangsrichtung verlaufende
Nuten aufweisen. Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht eine gewindeartig umlaufende
Klebstoffverteilnut vor. Die Klebstoffverteilnut ist in einem Bereich
des Befestigungsbeschlags angeordnet, der sich in der Deckplatte
einer Leichtbauplatte befindet, wenn der Befestigungsbeschlag in
vorgesehener Weise in die Leichtbauplatte eingesetzt ist. Die Klebstoffverteilnut
kann sich weiter über die Länge des Befestigungsbeschlags
erstrecken, d. h. in einen Bereich des Befestigungsbeschlags, der
sich zwischen den Deckplatten einer Leichtbauplatte befindet, wenn
der Befestigungsbeschlag in vorgesehener Weise in die Leichtbauplatte eingesetzt
ist. Aus der/den Klebstoffaustrittsöffnung/en austretender
Klebstoff fließt in der Klebstoffverteilnut, die von einer
Lochwand des Lochs in der Deckplatte der Leichtbauplatte, in die
der Befestigungsbeschlag eingesetzt ist, umgeben und abgedeckt ist,
und verteilt sich dadurch in dem Loch in der Deckplatte. Außerdem
tritt der Klebstoff auf einer Innenseite der Deckplatte aus der
Klebstoffverteilnut aus. Durch die erfindungsgemäße
Klebstoffverteilnut ist eine vollständige Befüllung
des den Befestigungsbeschlag in dem Loch in der Deckplatte umgebenden Ringspalts
mit Klebstoff möglich, wodurch eine gute, vollflächige
und mechanisch hochbelastbare Verklebung erreicht wird. Der außerdem
auf der Innenseite der Deckplatte austretende Klebstoff verklebt
den Befestigungsbeschlag dort mit der Deckplatte und ggf. mit dem
Kern oder den Waben der Leichtbauplatte, wodurch die Festigkeit
der Verklebung des Befestigungsbeschlags mit der Leichtbauplatte
weiter gesteigert wird. Mit „gewindeartig" ist gemeint,
dass die Klebstoffverteilnut sich in Umfangsrichtung und in Längsrichtung
des Befestigungsbeschlags erstreckt, um eine Verteilung des Klebstoffs
sowohl in Umfangsrichtung als auch in axialer Richtung im Loch in der
Deckplatte zu bewirken. „Gewindeartig" bedeutet nicht zwingend
eine konstante Steigung der Klebstoffverteilnut.
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Vorteil
der Erfindung ist die gute Verteilung des Klebstoffs im Loch in
der Deckplatte der Leichtbauplatte, in die der Befestigungsbeschlag
eingesetzt ist, und auf der Innenseite der Deckplatte.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Klebstoffverteilnut
an dem einen Stirnende des Befestigungsbeschlags, das die Klebstoffeinfüllöffnung
aufweist, geschlossen. „Geschlossen" bedeutet, die Klebstoffverteilnut
läuft nicht offen an dem einen Stirnende des Befestigungsbeschlags
aus. Die Klebstoffverteilnut kann mit kurzem Abstand vor dem einen
Stirnende des Befestigungsbeschlags enden, der Befestigungsbeschlag
kann auch einen radial nach außen überstehenden
Flansch aufweisen, durch den die Klebstoffverteilnut geschlossen
ist. Mit dem Flansch sitzt der Befestigungsbeschlag auf einer Außenseite
der Deckplatte der Leichtbauplatte auf, in die der Befestigungsbeschlag
eingesetzt ist. Das geschlossene Ende der Klebstoffverteilnut vermeidet
oder jedenfalls verringert einen Klebstoffaustritt an dem einen,
die Klebstoffeinfüllöffnung aufweisenden Stirnende
des Befestigungsbeschlags. Der Klebstoff fließt dadurch
in der anderen Richtung und tritt wie gewünscht auf der
Innenseite der Deckplatte der Leichtbauplatte aus. Ein Klebstoffaustritt
auf der Außenseite der Deckplatte wird vermieden oder jedenfalls
verringert.
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In
weiterhin bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die Klebstoffverteilnut
eine große freie Querschnittsfläche im Verhältnis
zu einer Gesamtquerschnittsfläche auf.
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Dabei
ist als Gesamtquerschnittsfläche ein Querschnitt bis zu
einer Nuttiefe der Klebstoffverteilnut anzusehen. Die große
freie Querschnittsfläche der Klebstoffverteilnut verringert
einen Fließwiderstand des Klebstoffs und vergrößert
eine Kontaktfläche mit der Wand des Lochs in der Deckplatte,
also eine an der Außenseite des Befestigungsbeschlags offene
Fläche der Klebstoffverteilnut.
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Zur
Verklebung des Befestigungsbeschlags mit der anderen Deckplatte
der Leichtbauplatte sieht eine Ausgestaltung der Erfindung eine
oder mehrere Austrittsöffnungen am anderen Stirnende des
Befestigungsbeschlags vor. Mit „anderem Stirnende" ist das
dem die Klebstoffeinfüllöffnung aufweisenden Stirnende
ferne Stirnende des Befestigungsbeschlags gemeint. Zum Klebstoffaustritt
kann das andere Stirnende offen sein oder Öffnungen aufweisen und/oder
die Klebstoffaustrittsöffnungen sind am oder nahe dem anderen
Stirnende seitlich, d. h. im Umfang des Befestigungsbeschlags vorgesehen. Durch
diese Ausgestaltung der Erfindung wird der Befestigungsbeschlag
mit beiden Deckplatten der Leichtbauplatte verklebt und sein mechanischer
Halt in der Leichtbauplatte weiter verbessert. Es ist dabei keine
Bearbeitung der anderen Deckplatte der Leichtbauplatte erforderlich,
zum Einsetzen des Befestigungsbeschlags muss lediglich in einer
Deckplatte der Leichtbauplatte ein Loch angebracht werden.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht eine verschiebliche Verlängerung
des Befestigungsbeschlags vor. Die Verlängerung kann beispielsweise hülsenförmig
ausgebildet und auf dem Befestigungsbeschlag angeordnet oder umgekehrt
der Befestigungsbeschlag hülsenförmig und die
Verlängerung in ihm angeordnet sein. Die Verlängerung
weist einen Klebstoffkanal auf, der mit dem Klebstoffkanal des Befestigungsbeschlags
kommuniziert. D. h. durch die Klebstoffeinfüllöffnung
in den Befestigungsbeschlag eingefüllter Klebstoff tritt
nicht nur aus der/den Klebstoffaustrittsöffnung/en des
Befestigungsbeschlags in die Klebstoffverteilnut aus, sondern der
Klebstoff tritt auch aus dem Befestigungsbeschlag in die verschiebliche
Verlängerung über. Aus der Verlängerung
tritt der Klebstoff durch eine oder mehrere Klebstoffaustrittsöffnungen
aus, die an einem der Klebstoffeinfüllöffnung
des Befestigungsbeschlags fernen Stirnende und/oder an einer Seite
der Verlängerung nahe dem der Klebstoffeinfüllöffnung
des Befestigungsbeschlags fernen Stirnende der Verlängerung angeordnet
sind. Der Befestigungsbeschlag wird mit der ausgezogenen Verlängerung,
also den Befestigungsbeschlag verlängernden Verlängerung
in ein Loch einer Deckplatte in einer Leichtbauplatte eingesetzt.
Die Verlängerung stößt gegen eine Innenseite der
anderen Deckplatte. Der Befestigungsbeschlag wird weiter in die
Leichtbauplatte eingebracht, bis er bündig mit der einen
Deckplatte abschließt oder mit einem Flansch auf der Deckplatte
aufsitzt. Dabei verschiebt sich der Befestigungsbeschlag an der
Verlängerung, so dass sich der Befestigungsbeschlag selbsttätig
an eine Dicke der Leichtbauplatte anpasst. Der anschließend
eingefüllte Klebstoff tritt wie oben beschrieben im Bereich
der einen Deckplatte aus. Zusätzlich tritt der Klebstoff
aus der/den Klebstoffaustrittsöffnung/en der Verlängerung
an einer Innenseite der anderen Deckplatte aus und verklebt den
Befestigungsbeschlag auch mit dieser Deckplatte. Der Befestigungsbeschlag
ist dadurch mit beiden Deckplatten der Leichtbauplatte verklebt.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht eine Durchflussdrossel im Klebstoffkanal
des Befestigungsbeschlags oder seiner Verlängerung vor.
Die Durchflussdrossel ist insbesondere eine Querschnittsveränderung,
beispielsweise eine Lochblende im Klebstoffkanal. Die Durchflussdrossel
bewirkt eine Stauung des eingefüllten Klebstoffs, damit
eine ausreichende Klebstoffmenge aus der/den Klebstoffaustrittsöffnung/en
des Befestigungsbeschlags in die Klebstoffverteilnut austritt.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Befestigungsbeschlag
zylinderförmig bzw. weist eine zylindrische Hüllfläche
auf und ist dadurch an ein zylindrisches Bohrloch in der Deckplatte
der Leichtbauplatte angepasst. Unter Umständen genügt eine
Zylinderform oder eine zylindrische Mantelfläche im Bereich
der einen Deckplatte der Leichtbauplatte.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Klebstoffkanal
zugleich als Schraubkanal zum Einbringen einer Schraube ausgebildet
ist. Das bedeutet insbesondere eine gerade Ausbildung des Klebstoffkanals
mit ausreichendem Querschnitt. Der Querschnitt des Klebstoffkanals kann
größer als ein Gewindedurchmesser der Schraube
sein, so dass die Schraube nicht unmittelbar mit dem Befestigungsbeschlag
in Eingriff steht, sondern mittelbar über den in den Befestigungsbeschlag
eingefüllten Klebstoff. An Stelle einer Schraube ist auch
ein anderes, stiftförmiges Element als Anker in den Befestigungsbeschlag
einbringbar. Die Schraube kann verallgemeinernd als Außengewindeelement
aufgefasst werden.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Befestigungsbeschlag
zur Anpassung an unterschiedlich dicke Leichtbauplatten verkürzbar
ist. Möglich ist das beispielsweise durch die bereits erläuterte
verschiebliche Verlängerung des Befestigungsbeschlags.
Eine andere Möglichkeit ist eine stauch- oder knautschbare
Ausbildung des Befestigungsbeschlags. Der Befestigungsbeschlag kann elastisch
und/oder plastisch verformbar sein, er kann eine faltenbalg- oder
ziehharmonikaartige Ausgestaltung jedenfalls auf einem Teil seiner
Länge aufweisen. Auch eine gitterartige, vorzugsweise diagonal- oder
rautenförmige Ausbildung eines Wandabschnitts des Befestigungsbeschlags
ist zu dessen Verkürzbarkeit möglich. Das hat
den zusätzlichen Vorteil, dass die Löcher der
gitterartigen Umfangswand Klebstoffaustrittsöffnungen bilden
können. Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht ein oder mehrere
Knickelemente vor, die zum Verkürzen des Befestigungsbeschlags
nach außen oder nach innen knicken, wenn der Befestigungsbeschlag
mit den Knickelementen gegen die Innenseite der anderen Deckplatte
der Leichtbauplatte stößt. Mit den genannten Verkürzungsmöglichkeiten
ist auch eine einteilige Ausbildung des Befestigungsbeschlags möglich.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren sieht vor, dass ein
erfindungsgemäßer Befestigungsbeschlag insbesondere
der vorstehend erläuterten Art durch ein Loch in einer
Deckplatte einer Leichtbauplatte in die Leichtbauplatte eingesetzt
und Klebstoff durch die Klebstoffeinfüllöffnung
am einen Stirnende des Befestigungsbeschlags eingefüllt
wird. Der Klebstoff tritt durch die Klebstoffaustrittsöffnungen
aus und verklebt den Befestigungsbeschlag zumindest mit einer der
beiden, vorzugsweise mit beiden Deckplatten der Leichtbauplatte.
Nach dem Aushärten des Klebstoffs wird eine Schraube oder
allgemein ein Außengewindeelement ohne Vorbohren in den
Klebstoffkanal des Befestigungsbeschlags eingeschraubt. Die Schraube
oder das Außengewindeelement ermöglichen die Verbindung
eines anderen Bauteils mit der Leichtbauplatte. Eine Schraube oder
ein Außengewindeelement können in den Klebstoffkanal
des Befestigungsbeschlags eingeschraubt werden, d. h. sie stehen
in Eingriff mit dem Befestigungsbeschlag. Auch ist eine Befestigung
ausschließlich mittels des Klebstoffs im Klebstoffkanal
ohne unmittelbaren Gewindeeingriff der Schraube oder allgemein des
Außengewindeelements mit dem Befestigungsbeschlag möglich.
Der Befestigungsbeschlag dient dabei vorwiegend der Klebstoffverteilung,
die auftretenden Nutzlasten werden dagegen überwiegend
von der Schraube über den Klebstoff auf die Wabenplatte übertragen.
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Des
weiteren erstreckt sich die Erfindung auf eine Anordnung eines Befestigungsbeschlags
der vorstehend erläuterten Art, der in erläuterter
Weise in einer Leichtbauplatte eingesetzt und mit deren einer oder
vorzugsweise beiden Deckplatten verklebt ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
Achsschnitt eines erfindungsgemäßen Befestigungsbeschlags;
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2 eine
perspektivische Darstellung des Befestigungsbeschlags aus 1;
und
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3 einen
Achsschnitt einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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Der
in 1 und 2 dargestellte, erfindungsgemäße
Befestigungsbeschlag 1 weist ein erstes Teil 2 und
eine Verlängerung 3 auf. Das erste Teil 2 und/oder
die Verlängerung 3 können beispielsweise
durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt sein. Als
Befestigungsbeschlag 1 wird nachfolgend das erste Teil 2 oder
wahlweise das erste Teil 2 und die Verlängerung 3 bezeichnet
werden.
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Das
erste Teil 2 des erfindungsgemäßen Befestigungsbeschlags 1 hat
die Form einer zylindrischen Hülse mit einem nach außen überstehenden Radialflansch 4 an
einem Stirnende 5. Ein Innenraum des rohrförmigen
ersten Teils 2 bildet einen Klebstoffkanal 6,
dessen Mündung an dem einen Stirnende 5 des ersten
Teils 2 eine Klebstoffeinfüllöffnung 7 des Befestigungsbeschlags 1 bildet.
Dicht unterhalb des Radialflanschs 4, also nahe dem einen
Stirnende 5, weist das erste Teil 2 Klebstoffaustrittsöffnungen 8 auf,
die seine Wand durchsetzen. Im dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
der Erfindung weist das erste Teil 2 zwei Klebstoffaustrittsöffnungen 8 auf,
die einander gegenüberliegend angeordnet sind. Anzahl und
Anordnung der Klebstoffaustrittsöffnungen 8 ist
allerdings nicht zwingend für die Erfindung. Auf seiner
Außenseite weist das erste Teil 2 eine gewindeartig
umlaufende Klebstoffverteilnut 9 auf, die sich vom Radialflansch 4 über
etwa 2/3 der Länge des ersten Teils 2 erstreckt.
An dem einen, die Klebstoffeinfüllöffnung 7 aufweisenden
Stirnende 5 des ersten Teils 2 ist die Klebstoffverteilnut 9 durch den
Radialflansch 4 geschlossen. Die Klebstoffaustrittsöffnungen 8 münden
in die Klebstoffverteilnut 9.
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Die
Verlängerung 3 ist ebenfalls ein hülsenförmiges
Teil, das in dem hülsenförmigen ersten Teil 2 des
Befestigungsbeschlags 1 verschieblich ist. Ein Innenraum
der rohrförmigen Verlängerung 3 bildet
einen Klebstoffkanal 10, der mit dem Klebstoffkanal 6 des
ersten Teils 2 kommuniziert, die Klebstoffkanäle 6, 10 des
ersten Teils 2 und der Verlängerung 3 gehen
ineinander über. Die Verlängerung 3 weist
eine Lochblende als Durchflussdrossel 11 in ihrem Klebstoffkanal 10 auf.
Eine Mündung des Klebstoffkanals 10 an einem dem
Radialflansch 4 fernen Stirnende der Verlängerung 3 bildet
eine Klebstoffaustrittsöffnung 12. Ein Stirnrand
der Verlängerung 3 weist Bögen auf, die
ebenfalls als Klebstoffaustrittsöffnungen 13 aufgefasst
werden können. Zwischen den konkaven Bögen bildet
der Stirnrand der Verlängerung 3 Füße 14.
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Wie
in 1 dargestellt, ist der erfindungsgemäße
Befestigungsbeschlag 1 zur Verankerung in einer Leichtbauplatte,
beispielsweise wie dargestellt in einer Wabenplatte 15 vorgesehen.
Die Wabenplatte 15 weist zwei Deckplatten 16 auf,
zwischen denen sich Waben 17 befinden, die die beiden Deckplatten 16 verbinden.
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Zum
Einsetzen des Befestigungsbeschlags 1 wird ein Loch 18 in
die eine Deckplatte 16 gebohrt und ggf. die Waben 17 unterhalb
des Lochs 18 zerstört. Vor dem Einsetzen in die
Wabenplatte 15 ist der Befestigungsbeschlag 1 voll
verlängert, d. h. die Verlängerung 3 ist
maximal aus dem ersten Teil 2 heraus verschoben. Der Befestigungsbeschlag 1 wird
mit der Verlängerung 3 voraus durch das Loch 18 in
die Wabenplatte 15 eingesetzt. Dabei stößt
die Verlängerung 3 gegen die andere Deckplatte 16 der
Wabenplatte 15. Das erste Teil 2 des Befestigungsbeschlags 1 wird
so tief in die Wabenplatte 15 eingebracht, dass der Radialflansch 4 auf
der Außenseite der einen Deckplatte 16 aufsitzt.
Dabei schiebt sich die Verlängerung 3, die an
der Innenseite der anderen Deckplatte 16 anliegt, in das
erste Teil 2 hinein. Der Befestigungsbeschlag 1 passt
sich dadurch selbsttätig an die Dicke der Wabenplatte 15 an.
Sofern eine Erhöhung über die eine Deckplatte 16 der
Wabenplatte 15 durch den Radialflansch 4 nicht
gewünscht ist, kann der Befestigungsbeschlag 1 auch
ohne den Radialflansch 4 ausgeführt sein (nicht
dargestellt) und bündig mit einer Außenseite der
einen Deckplatte 16 abschließend in die Wabenplatte 15 eingebracht
werden.
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Nach
dem Einsetzen in die Wabenplatte 15 befindet sich die Klebstoffverteilnut 9 in
dem Loch 18 in der einen Deckplatte 16 der Wabenplatte 15.
Die Klebstoffverteilnut 9 erstreckt sich weiter bis in
den Zwischenraum zwischen den beiden Deckplatten 16.
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Mit
einer nicht dargestellten Vorrichtung wird Klebstoff unter Druck
durch die Klebstoffeinfüllöffnung 7 in
den in die Wabenplatte 15 eingesetzten Befestigungsbeschlag 1 eingefüllt.
Der Klebstoff verteilt sich im Klebstoffkanal 6 und tritt
durch die Klebstoffaustrittsöffnungen 8 in die
Klebstoffverteilnut 9 aus. Der Klebstoff fließt
durch die Klebstoffverteilnut 9 und verteilt sich dadurch über
den Umfang und in axialer- bzw. Längsrichtung im Loch 18 in
der einen Deckplatte 16. Das den Befestigungsbeschlag 1 umgebende Loch 18 der
Deckplatte 16 wird vollständig mit dem Klebstoff
ausgefüllt. Außerdem tritt Klebstoff auf der Innenseite
der Deckplatte 16 aus und verklebt den Befestigungsbeschlag 1 auch
dort mit der Deckplatte 16. Der Klebstoff tritt aus dem
Klebstoffkanal 6 des ersten Teils in den Klebstoffkanal 10 der
Verlängerung 3 über, fließt
durch die Durchflussdrossel 11 und tritt aus den Klebstoffaustrittsöffnungen 12, 13 der Verlängerung 3 aus.
Er verteilt sich an dem Stirnende der Verlängerung 3 auf
der Innenseite der anderen Deckplatte 16 der Wabenplatte 15 und
verklebt den Befestigungsbeschlag 1 dadurch auch mit der
anderen Deckplatte 16, so dass der Befestigungsbeschlag 1 stabil
mit beiden Deckplatten 16 der Wabenplatte 15 verklebt
ist. Die die Durchflussdrossel 11 bildende Lochblende bewirkt
einen Stau des Klebstoffs und sorgt dafür, dass der Klebstoff
in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck durch die Klebstoffaustrittsöffnungen 8 des
ersten Teils 2 des Befestigungsbeschlags 1 in
die Klebstoffverteilnut 9 fließt und weiter in
der Klebstoffverteilnut 9, so dass der Klebstoff sich im
Loch 18 in der Deckplatte 16 verteilt. Eine vollständige
Füllung des Lochs 18 mit Klebstoff und ein Klebstoffaustritt
auf der Innenseite der einen Deckplatte 16 sind dadurch
sichergestellt.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung wird eine in der Zeichnung
nicht dargestellte Schraube oder ein sonstiges Außengewindeelement ohne
Vorbohren durch die Klebstoffeinfüllöffnung 7 in den
Klebstoffkanal 6, 10 des Befestigungsbeschlags 1 eingeschraubt,
wenn der Klebstoff ausgehärtet ist. Da die Verlängerung 3 des
Befestigungsbeschlags 1 aus Kunststoff besteht, kann die
Schraube die die Durchflussdrossel 11 bildende Lochblende
durchdringen. Der Klebstoffkanal 6, 10 bildet
damit zugleich auch einen Schraubkanal. Mit der Schraube lässt
sich ein nicht dargestelltes Bauteil mit der Wabenplatte 15 verbinden.
Ein Gewinde der Schraube kann, muss allerdings nicht, mit dem Befestigungsbeschlag 1 in
Eingriff stehen.
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Die
Klebstoffverteilnut 9 weist steile Nutwangen auf, die in
einer schneidenartigen, aber stumpfen Kante 19 enden. Ein
Nutgrund 20 ist gerundet, so dass die Klebstoffverteilnut 9 auch
im Bereich des Nutgrundes 20 breit ist. Dadurch weist die
Klebstoffverteilnut 9 eine große freie Querschnittsfläche
und einen infolgedessen niedrigen Fließwiderstand für den
Klebstoff auf. Außerdem ist die eine Wand des Lochs 18 in
der Deckplatte 16 der Wabenplatte 15 zugewandte
offene Fläche der Klebstoffverteilnut 9 groß.
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Bei
der nachfolgenden Erläuterung des in 3 dargestellten
Befestigungsbeschlags 1 werden im Wesentlichen die Unterschiede
zu dem in 1 und 2 dargestellten
Befestigungsbeschlag 1 dargelegt werden und ergänzend
wird zur Erläuterung von 3 auf die
Erläuterungen von 1 und 2 hingewiesen. Übereinstimmende
Bauteile werden in 3 mit den gleichen Bezugszahlen
wie in 1 bezeichnet.
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Im
Unterschied zum Befestigungsbeschlag 1 aus 1 und 2 ist
der Befestigungsbeschlag 1 aus 3 einteilig,
er weist keine verschiebbare Verlängerung auf. Zur Anpassung
an unterschiedlich dicke Wabenplatten 15 ist der Befestigungsbeschlag 1 aus 3 verkürzbar.
Seine Füße 14 sind als Knickelemente 21 ausgebildet,
die in unverformter Grundstellung schräg nach innen gerichtet
sind. Die unverformte Grundstellung ist in 3 mit Strichlinien
dargestellt. Die Knickelemente 21 sind über eine
Knickstelle oder Knicklinie 22 einstückig mit
einer Wandung des Befestigungsbeschlags 1. Die Knicklinie 22 ist
durch eine umlaufende Nut 23 auf der Außenseite des
Befestigungsbeschlags 1 und eine konkave, umlaufende Kante 24 auf
der Innenseite des Befestigungsbeschlags 1 gebildet. Wird
der Befestigungsbeschlag 1 in die Wabenplatte 15 eingebracht
und stoßen seine als Knickelemente 21 ausgebildeten Füße 14 gegen
die Innenseite der anderen Deckplatte 16, knicken sie aufgrund
ihrer schräg nach innen stehenden Ausrichtung an der Knicklinie 22 nach
innen in die in 3 mit durchgezogenen Linien
dargestellte Stellung. Grundsätzlich ist auch ein Knicken der
Füße 14 nach außen zum Verkürzen
des Befestigungsbeschlags 1 zur Anpassung an unterschiedlich
dicke Wabenplatten 15 möglich.
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Wie
in 1 und 2 ist der Befestigungsbeschlag 1 aus 3 ein
hülsenförmiges Teil mit einem Klebstoffkanal 6,
einer Klebstoffeinfüllöffnung 7 an einem
Stirnende 5 des Befestigungsbeschlags 1 und einer
Lochblende als Durchflussdrossel 11 ungefähr in
einer Längsmitte des Klebstoffkanals 6.
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Ebenfalls übereinstimmend
mit 1 und 2 weist der Befestigungsbeschlag 1 aus 3 Klebstoffaustrittsöffnungen 8 nahe
seines einen, die Klebstoffeinfüllöffnung 7 aufweisenden
Endes auf, die in eine schraubenlinienförmige Klebstoffverteilnut 9 münden.
Beim in die Wabenplatte 5 eingesetzten Befestigungsbeschlag 1 befinden
sich die Klebstoffaustrittsöffnungen 8 in einem
Loch 18 in der einen Deckplatte 16 der Wabenplatte 15.
Der Befestigungsbeschlag 1 aus 3 weist
mehr Klebstoffaustrittsöffnungen 8, die in die
Klebstoffverteilnut 9 münden, auf als der Befestigungsbeschlag 1 aus 1 und 2.
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Der
Befestigungsbeschlag 1 aus 3 weist keinen
Flansch an seinem Stirnende auf, er wird bündig mit einer
Außenseite der einen Deckplatte 16 der Wabenplatte 15 abschließend
in die Wabenplatte 15 eingesetzt. Die Klebstoffverteilnut 9 endet
am einen Stirnende 5 des Befestigungsbeschlags 1 geschlossen,
so dass dort kein oder allenfalls wenig Klebstoff austritt. Der
Klebstoff verteilt sich dadurch im Loch 18 in der einen
Deckplatte 16 der Wabenplatte 15 und strömt
auf die Innenseite der Deckplatte 16.
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Im Übrigen
stimmt der Befestigungsbeschlag 1 aus 3 mit
dem Befestigungsbeschlag 1 aus 1 und 2 überein
und es wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Erläuterungen
der 1 und 2 verwiesen.
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- 1
- Befestigungsbeschlag
- 2
- erstes
Teil
- 3
- Verlängerung
- 4
- Radialflansch
- 5
- eines
Stirnende
- 6
- Klebstoffkanal
- 7
- Klebstoffeinfüllöffnung
- 8
- Klebstoffaustrittsöffnung
- 9
- Klebstoffverteilnut
- 10
- Klebstoffkanal
- 11
- Durchflussdrossel
- 12
- Klebstoffaustrittsöffnung
- 13
- Klebstoffaustrittsöffnung
- 14
- Fuß
- 15
- Wabenplatte
- 16
- Deckplatte
- 17
- Waben
- 18
- Loch
- 19
- Kante
- 20
- Nutgrund
- 21
- Knickelement
- 22
- Knicklinie
- 23
- Nut
- 24
- Kante
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2006/106131
A1 [0003]