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DE102007017267A1 - Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen oder Behandlungen mit Endoskopiekapseln - Google Patents

Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen oder Behandlungen mit Endoskopiekapseln Download PDF

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DE102007017267A1
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DE102007017267A
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Rainer Dr. Graumann
Rainer Kuth
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Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61B1/04Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor combined with photographic or television appliances
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Abstract

Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen, insbesondere Screeninguntersuchungen, oder Behandlungen, bei welchen eine in einen Patienten eingeführte Endoskopiekapsel den Gastrointestinaltrakt des Patienten durchquert und auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden wird, wobei für eine nach dem Ausscheiden der Wiederverwertung zugeführte Endoskopiekapsel der zuführenden Person eine Belohnung entrichtet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen, insbesondere Screeninguntersuchungen, oder Behandlungen, bei welchen eine in einen Patienten eingeführte Endoskopiekapsel den Gastrointestinaltrakt des Patienten durchquert und auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden wird. Daneben betrifft die Erfindung eine Endoskopiekapsel zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten sowie ein Verfahren zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten.
  • Zur Untersuchung und auch zur Therapie des Gastrointestinaltrakts sind Endoskopiekapseln bekannt, die beispielsweise mittels einer Bildaufnahmeeinrichtung Bilder aus dem Körperinneren aufnehmen können. Die Kapseln werden von dem Patienten oral geschluckt und wandern durch den Gastrointestinaltrakt. Nach beispielsweise acht Stunden erfolgt die natürliche Ausscheidung der Endoskopiekapsel über den Anus.
  • Heutzutage bekannte Endoskopiekapseln sind teuer (etwa 500 EUR/Stück) und können üblicherweise nur einmal benutzt werden.
  • Dem steht der Wunsch entgegen, mit solchen Endoskopiekapseln beispielsweise auch so genannte Massenscreeningtechnologien zu eröffnen. Dies begründet sich darin, dass ein Screening wegen der meist geringen Trefferquote kostengünstig sein muss. Es entstand der Wunsch nach Technologien, die eine Wiederverwertung von Endoskopiekapseln erlauben. Dazu wurde eine Toilette vorgeschlagen, bei der Kapseln im Stuhl erkannt, gefangen und einer Reinigung unterzogen werden. Dieses Konzept erfordert jedoch die Benutzung einer entsprechend ausgerüsteten, kostenaufwändigen Toilette durch den Patienten, wobei durch die differierenden Verweilzeiten der Kapsel im Patienten weitere Probleme auftreten können.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu realisierende Möglichkeit anzugeben, eine Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zu fördern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen und Behandlungen erfindungsgemäß vorgesehen, dass für eine nach dem Ausscheiden der Wiederverwertung zugeführte Endoskopiekapsel der zuführenden Person eine Belohnung entrichtet wird.
  • Mit einer solchen vorteilhaften Vorgehensweise wird dem Patienten oder weiteren Personen, die in den Besitz einer gebrauchten Endoskopiekapsel gelangen, ein Anreiz gegeben, die doch recht teure Endoskopiekapsel der Wiederverwertung zuzuführen. Auf diese Weise kann eine entsprechend ausgerüstete Endoskopiekapsel mehrfach verwendet werden, so dass sich die Kosten für eine einzelne Behandlung reduzieren. Vorteilhafterweise wird auch der bei solchen Technologien entstehende Sondermüll reduziert. Bei dem durch das erfindungsgemäße Verfahren geschaffenen Anreiz kann durch rege Beteiligung der Bevölkerung auch der Einsatz von Endoskopiekapseln im Massenscreening ermöglicht werden.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Patient die Kapsel gegen eine Belohnung an ein Wiederverwertungszentrum zurückführen. Sobald der Patient demnach die Kapsel schluckt, erhält er im Rahmen des Behandlungstermins die Adresse eines Wiederverwertungszentrums, an die er die im Folgenden ausgeschiedene Endoskopiekapsel zurückschicken kann. Dort kann dann beispielsweise eine angemessene Reinigung stattfinden. Wenn der Patient die Endoskopiekapsel dem Wiederverwertungszentrum zugeschickt hat, erhält er die entsprechende Belohnung.
  • Mit besonderem Vorteil kann der Patient im Rahmen der Verabreichung der Endoskopiekapsel eine Versandverpackung und/oder ein Formular für die Rückgabe der Kapsel erhalten. Die Versandverpackung kann beispielsweise auch schon mit der Adresse des Wiederverwertungszentrums versehen sein. Auf dem Formular kann der Patient patientenbezogene, umstandsbezogene und auch belohnungsbezogene Angaben machen. Es fällt dem Patienten aufgrund einer derartigen Vorbereitung somit leicht, die Kapsel tatsächlich zurückzuschicken, da der Aufwand erheblich reduziert ist.
  • Eine verwendete Verpackung kann dabei mit einer Vorrichtung zum Bergen der Kapsel versehen sein. Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise einen Fangmagneten umfassen. Mit Hilfe der Vorrichtung ist es für den Patienten möglich, seinen ausgeschiedenen Stuhl nach der Endoskopiekapsel zu durchsuchen, ohne sich selber die Hände schmutzig machen zu müssen. Die Vorrichtung kann dabei so ausgerichtet sein, dass die Kapsel beim Bergen unmittelbar in die Verpackung überführt wird, so dass diese nur noch geschlossen und abgeschickt werden muss. Auf komfortable Art und Weise wird es dem Patienten ermöglicht, die Endoskopiekapsel der Wiederverwertung zuzuführen und seine Belohnung zu erhalten.
  • Die Belohnung kann ein Geldbetrag und/oder ein virtueller Geldbetrag, insbesondere in Form eines Gutscheins und/oder einer Aktienoption und/oder von Flugverkehrsmeilen, und/oder eine Ware z. B. aus einem Katalog sein. Ein Geldbetrag sollte so gewählt werden, dass das Wiederverwertungssystem rentabel ist und der Patient dennoch einen hinreichenden Anreiz erhält, die Endoskopiekapsel der Wiederverwertung zuzuführen. Um die Belohnungen weiter auszugestalten, sind beispielsweise geeignete Austauschverträge mit Konzernen denkbar, die vom Patienten gewollte Waren oder Bonusprogramme anbieten. Beispielsweise könnte eine Zusammenarbeit mit einem Fluglinienbetreiber vorgesehen sein, so dass ein die Kapsel zurückschi ckender Patient eine bestimmte Zahl von Flugverkehrsmeilen gutgeschrieben bekommt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann als ein Teil der Belohnung eine zuvor entstandene Pfandgebühr erstattet werden. Auf diese Weise wird ein Pfandsystem in das erfindungsgemäße Verfahren integriert. Ein Pfand stellt einen weiteren Anreiz dar, die Endoskopiekapsel der Wiederverwertung zuzuführen. Pfandsysteme sind in anderen Bereichen weit erprobt und im Einsatz.
  • Dennoch kann es auch vorkommen, dass nicht der Patient selber aufgrund der Belohnung die Endoskopiekapsel zurückschickt oder zurückschicken kann, sondern dass eine andere Person in den Besitz einer gebrauchten Endoskopiekapsel gerät. Dann kann vorgesehen sein, dass ein Finder der Endoskopiekapsel nach Zuführung zur Wiederverwertung eine oder die Belohnung erhält. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ausgeschiedene und nicht wieder aufgefundene Endoskopiekapseln in ein Klärwerk gelangen. Dort sind diese Endoskopiekapseln dann in Filtern oder dergleichen wieder aufzufinden. Auch ein Klärwerksbetreiber kann die auf diese Art und Weise aufgefundenen Endoskopiekapseln nun der Wiederverwertung zuführen, indem er sie beispielsweise zurückschickt. Für diesen Fall kann dieselbe Belohnung wie für den Patienten vorgesehen sein, jedoch auch eine andersartige Belohnung.
  • Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Belohnung im Fall einer nicht wieder verwertbaren Kapsel reduziert wird. Insbesondere wäre ein solches Verfahren anzuwenden, wenn eine unsachgemäße Behandlung beispielsweise seitens des Patienten vorliegt, der die Kapsel zurückschickt. Auf diese Weise können zu hohe Ausgaben für defekte Kapseln reduziert werden.
  • Daneben betrifft die Erfindung auch eine Endoskopiekapsel zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten, die sich dadurch auszeichnet, dass sie mit einer auswechselbaren, gegen Einflüsse im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistenten, zumindest abschnittsweise transparenten und geschlossenen Umhüllung versehen ist.
  • Ein weiterer, bezüglich der Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zu beachtender Umstand ist, dass die Kapsel hinreichend gesäubert und sterilisiert werden sollte, damit sie einem anderen Patienten verabreicht werden darf. Hierfür sind aufgrund der komplexen und teilweise empfindlichen Oberfläche der Endoskopiekapseln komplizierte Säuberungsverfahren bekannt, die teuer und technisch aufwändig zu realisieren sind. Hier setzt die Endoskopiekapsel der vorliegenden Erfindung an. Es ist eine auswechselbare Umhüllung vorgesehen, die beispielsweise in einem Wiederverwertungszentrum leicht entfernt und durch eine neue Hülle ersetzt werden kann. Es wird ein günstiges, austauschbares Teilstück der Endoskopiekapsel geschaffen, dass die teuren Teile der Endoskopiekapsel vor Verschmutzung schützt und eine kostengünstige Wiederverwertung ermöglicht. Zudem ist die Auswechselbarkeit technisch einfach zu realisieren, da lediglich eine Umhüllung entfernt und eine weitere Umhüllung aufgebracht werden muss.
  • Die Endoskopiekapsel ist dabei ganzseitig mit der Umhüllung versehen, die auch gegen Einflüsse im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistent ist. Das Innere der Umhüllung wird dadurch vor Schmutz und schädigenden Einflüssen geschützt, so dass auch sonstige Beschädigungen der Endoskopiekapsel vermieden werden. Weiterhin ist die Umhüllung zumindest abschnittsweise transparent ausgebildet, um ein Untersuchungswerkzeug, beispielsweise eine Bildaufnahmeeinrichtung, oder ein Behandlungswerkzeug, beispielsweise einen Laser oder dergleichen, nicht bei ihrer Arbeit zu behindern. Insbesondere kann die Umhüllung auch vollständig transparent sein. Ist beispielsweise an jedem Ende der länglichen Endoskopiekapsel eine Bildaufnahmeeinrichtung vorgesehen, so kann an diesen Enden die Umhüllung transparent, in den mittigen Bereichen jedoch nicht transparent sein. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass es durch stark unterschiedliche Brechindizes nicht zu Verzerrungen der aufgenommenen Bilder kommen kann.
  • Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Material der Umhüllung biokompatibel sein sollte, um keine Beschwerden bei den Patienten auszulösen. Auch sollten die elektrischen Eigenschaften der Kapsel möglichst erhalten bleiben.
  • In weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel kann vorgesehen sein, dass die Umhüllung ein Schutzlack und/oder eine Folie ist. Ein Schutzlack kann in bekannten Beschichtungsverfahren (Spritzen, Gießen, Tauchen etc.) aufgebracht werden. Als Folie kann beispielsweise eine Kunststofffolie aus langkettigen Kunststoffen verwendet werden, die ebenso mit grundsätzlich bekannten Verfahren (Laminieren, Aufschrumpfen etc.) aufgebracht werden kann. Selbstverständlich sind auch andere, geeignet zu verarbeitende Materialien für die Umhüllung denkbar.
  • Weiterhin sollte die Gestaltung der Umhüllung so gewählt werden, dass ein Ablösen oder Zersetzen einer gebrauchten Hülle auf besonders einfache Art und Weise ermöglicht wird. Ein einfacher denkbarer Fall ist das Anreißen einer Folie und das Abziehen der Folie. Erfindungsgemäß kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Umhüllung bei Überschreiten einer bestimmten, die Körpertemperatur übersteigenden Temperatur ablösbar ist oder sich zersetzt. In einer solchen Ausgestaltung kann beispielsweise eine thermoplastische Folie oder ein Schutzlack mit einer niedrigen Erweichungs- oder Schmelztemperatur Verwendung finden. Nach Erhalt einer zurückgeschickten Endoskopiekapsel im Wiederverwertungszentrum muss die Kapsel dann nur erwärmt werden, um die alte Umhüllung zu entfernen. Danach kann eine neue Umhüllung aufgebracht werden. Die entsprechende Behandlungstemperatur sollte selbstverständlich höher als die Temperatur im Inneren des Körpers sein, damit der Ablösungs- beziehungsweise Zersetzungseffekt nicht schon im Körper auftritt.
  • In einer anderen Variante kann auch vorgesehen sein, dass die Umhüllung durch chemische Reaktion mit einem Entfernungsmittel zersetzbar ist. Als Entfernungsmittel ist jeder chemische Reaktand denkbar, der die Umhüllung zersetzt, die restliche Endoskopiekapsel jedoch nicht angreift. Zu denken ist hier beispielsweise an bekannte Lackentferner beziehungsweise Lösemittel, seien sie flüssig oder gasförmig. Auch eine Entfernung durch ein reaktives Plasma ist denkbar. Auch auf diese Weise kann die Umhüllung im Rahmen der Wiederverwertung problemlos ausgewechselt werden.
  • Die Umhüllung sollte eine Dicke aufweisen, die sicherstellt, dass keine hygienischen Bedenken auftreten, das bedeutet, dass keine Körpereinflüsse an den umhüllten Teil der Endoskopiekapsel gelangen. Daher kann vorgesehen sein, dass die Umhüllung eine homogene Dicke ≥ 0,1 mm aufweist.
  • Neben der Endoskopiekapsel betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten, das sich dadurch auszeichnet, dass nach Benutzung einer Endoskopiekapsel im Gastrointestinaltrakt eines Patienten eine vor der Einnahme der Kapsel durch den Patienten angebrachte, auswechselbare, gegen Einflüsse im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistente und zumindest abschnittsweise transparente Umhüllung entfernt und durch eine neue Umhüllung ersetzt wird. Dabei lässt sich beispielsweise die erfindungsgemäße Endoskopiekapsel, wie sie in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben wurde, verwenden.
  • Um eine möglichst kostengünstige und technisch einfach zu realisierende Austauschbarkeit der Umhüllungen zu ermöglichen, sind verschiedene Varianten denkbar.
  • So kann vorgesehen sein, dass die Kapsel zur Entfernung der temperaturempfindlichen Umhüllung auf eine bestimmte, die Körpertemperatur übersteigende Temperatur erwärmt wird, wobei die Umhüllung abgelöst werden kann oder sich zersetzt.
  • In einer Alternative kann vorgesehen sein, dass die Kapsel zur Entfernung der Umhüllung einem Entfernungsmittel ausgesetzt wird, so dass die Umhüllung durch chemische Reaktion zersetzt wird.
  • Eine dritte Variante des Verfahrens sieht vor, dass zur Entfernung der aus einer Folie bestehenden Umhüllung die Folie geöffnet und die Umhüllung abgezogen wird.
  • Das Aufbringen einer neuen Umhüllung kann in mehreren, grundsätzlich bekannten Verfahren erfolgen. So kann die Umhüllung durch einen Aufspritzprozess, einen Auflaminierprozess und/oder einen Beschichtungsprozess aufgebracht werden. Die entsprechenden Verfahren sind grundsätzlich bekannt und sollen hier nicht näher diskutiert werden.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
  • 1 eine Skizze zur Erläuterung des Verfahrens zur Verbesserung der Rentabilität,
  • 2 eine erfindungsgemäße Endoskopiekapsel,
  • 3 eine erste Ausführungsform des Verfahrens zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten, und
  • 4 eine zweite Ausführungsform des Verfahrens zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten.
  • 1 zeigt eine Prinzipskizze, die das erfindungsgemäße Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen, insbesondere Screeninguntersuchungen, oder Behandlungen, bei welchen eine in einen Patienten eingeführte Endoskopiekapsel den Gastrointestinaltrakt des Patienten durchquert und auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden wird, erläutert. Dabei ist eine Arztpraxis 1 dargestellt, in der ein Patient 2 unter Aufsicht eines Arztes 3 eine Endoskopiekapsel 4 einnimmt. Die Endoskopiekapsel 4 durchquert den Gastrointestinaltrakt des Patienten 2 und zeichnet dabei beispielsweise mittels einer Bildaufnahmeeinrichtung Bilder auf, die drahtlos an einen vom Patienten 2 getragenen, nicht gezeigten Empfänger übertragen und dort gespeichert werden, oder führt eine Behandlung aus. Im Zuge dieses Vorgangs erhält der Patient 2 von dem Arzt 3 eine Verpackung 5 und ein Formular 6, die an ein Wiederverwertungszentrum 7 voradressiert sind und dem Patienten 2 das Zurücksenden der Endoskopiekapsel 4 erleichtern sollen. Nach der Untersuchung/Behandlung kehrt der Patient in seinen privaten Bereich 8 zurück, wo er nach einiger Zeit, beispielsweise acht Stunden, die Endoskopiekapsel 4 in einer Toilette 9 wieder ausscheidet. Die Verpackung 5 umfasst eine Vorrichtung 10 zum Bergen der Endoskopiekapsel 4. Diese kann beispielsweise einen Fangmagneten umfassen. Damit ist es dem Patienten 2 möglich, die Endoskopiekapsel 4 aus seinem Stuhl zu entfernen, wobei die Endoskopiekapsel 4 unmittelbar in die geruchsdichte Verpackung 5 überführt wird. Zusätzlich füllt der Patient 2 das Formular 6 aus, welches er ebenso in einem dafür vorgesehenen Raum der Verpackung 5 unterbringt. Auf dem Formular 6 trägt er persönliche Daten, Daten zur gewünschten Belohnung und/oder zur Behandlung ein. Dann wirft der Patient 2 die an das Verwertungszentrum 7 adressierte Verpackung 5 in einen Briefkasten 11, so dass die Endoskopiekapsel 4 dem Wiederverwertungszentrum 7 zugeführt wird. Dort wird die Kapsel 4 durch geeignete Geräte 12 oder Fachkräfte zur Wiederverwertung gereinigt beziehungsweise erneut sterilisiert. Ein Mitarbeiter 13 bearbeitet das Formular 6 und entrichtet eine entsprechende Belohnung, hier in Form eines Geldbetrags 14 oder von Flugmeilen 15 an den Patienten 2. Der Patient 2 erhält also für die nach dem Ausscheiden der Wiederverwertung zugeführte Endoskopiekapsel 4 eine Belohnung.
  • Die entsprechend gereinigte Kapsel 4 kann dann wiederverwertet werden und wird wieder einer Arztpraxis 1 zur Verfügung gestellt. So ergibt sich der durch die Pfeile 16 gekennzeichnete Wiederverwertungskreislauf.
  • Unter Umständen, wenn der Patient 2 die Endoskopiekapsel 4 nicht zurücksenden möchte oder sie in seinem Stuhl nicht auffinden kann, gelangt die Endoskopiekapsel 4 auch an einen anderen Ort, hier beispielsweise ein Klärwerk 17, wo sie ein Finder 18 in beispielsweise einem Filter findet. Insbesondere Betreiber und Bedienstete eines Klärwerks sollten von dem erfindungsgemäßen Wiederverwertungsprogramm informiert werden, da verloren gegangene Endoskopiekapseln 4 häufig in Klärwerken wieder aufgefunden werden. Der Finder 18 ist demnach informiert und sendet die Endoskopiekapsel 4 an das Wiederverwertungszentrum 7. Auch er erhält für das Zurücksenden eine Belohnung, hier ein Geldbetrag 19. Auch auf diesem Wege kann die Endoskopiekapsel 4 folglich der Wiederverwertung zugeführt werden, Pfeile 20.
  • Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es auch denkbar, dass ein Teil der Belohnung, die der Patient 2 erhält, aus der Rückzahlung eines Pfandes besteht, den er in der Arztpraxis 1 vor der Behandlung entrichtet hat. Auf diese Weise kann ein weiterer Anreiz gegeben werden.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Endoskopiekapsel 21 im Schnitt. In diesem Fall handelt es sich um eine Untersuchungskapsel für eine Gastroskopie. Dafür ist die Endoskopiekapsel 21 an ihrem vorderen und an ihrem hinteren Ende mit einer Bildaufnahmeeinrichtung 22 versehen, die beispielsweise Bilder aus dem Magen eines Patienten aufnehmen kann und über entsprechende Elektronik 23 an den Arzt übermitteln kann. Selbstverständlich kann die Endoskopiekapsel 21 auch noch verschiedenste andere Elemente umfassen, die aber hinlänglich bekannt sind und hier nicht näher diskutiert werden sollen. Die Endoskopiekapsel 21 umfasst eine sie vollständig umgebende Umhüllung 24, die zumindest im Bereich des Blickfeldes der Bildaufnahmeeinrichtungen 22 transparent ausgebildet ist, wobei darauf zu achten ist, dass es nicht durch unterschiedliche Brechindizes zwischen den transparenten Abschnitten des Kapselgehäuses und der transparenten Umhüllung 24 zu Verzerrungen kommt. Die Umhüllung 24 ist zudem biokompatibel und resistent gegen die im Gastrointestinaltrakt auftretenden Einflüsse. Durch die Umhüllung 24 wird die Kapsel 21' demnach vor Beschädigungen und Verunreinigungen geschützt. Die Umhüllung 24 ist im angegebenen Beispiel ca. 0,3 mm dick und besteht aus einer thermoplastischen Kunststofffolie aus langkettigen Polymeren. Es ist jedoch auch denkbar, dass beispielsweise ein Schutzlack verwendet wird.
  • Die Umhüllung 24 ist auswechselbar, das heißt, eine verbrauchte Umhüllung 24 kann entfernt werden und durch eine neue Umhüllung 24 ersetzt werden. Dies kann beispielsweise im Wiederverwertungszentrum 7 geschehen. Entsprechende Verfahren zur Wiederverwertung der Endoskopiekapsel 21' sind in den 3 und 4 dargestellt.
  • Hat eine Endoskopiekapsel 21 den Gastrointestinaltrakt eines Patienten durchquert, so ist sie hygienisch nicht mehr einwandfrei und kann nicht unmittelbar für einen weiteren Patienten verwendet werden. Da aber die Umhüllung 24 das Innere der Endoskopiekapsel 21 vor Verschmutzungen und Beschädigungen schützt, kann durch Auswechseln der Umhüllung 24 die Endoskopiekapsel 21 wieder verwertet werden. 3 zeigt ein Verfahren, in dem die Umhüllung 24 unter Wärmeeinfluss entfernt wird. Dazu wird die verschmutzte Endoskopiekapsel 21, gegebenenfalls nach vorheriger Grundreinigung, einem Ofen 25 zugeführt, in dem sie auf eine bestimmte Temperatur erwärmt wird, bei der sich die Umhüllung 24 ablöst oder zersetzt. Ist die Umhüllung 24 ganz entfernt, so wird die restliche Endoskopiekapsel 21' einem Umhüllungsgerät, z. B. einem Laminiergerät 26 zugeführt, in dem sie mit einer neuen thermoplastischen Folie 27 versehen wird, die dann eine neue Umhüllung 24 bildet.
  • 4 zeigt ein Verfahren, in dem die Umhüllung 24 durch ein chemisches Entfernungsmittel entfernt wird. Dazu wird die verschmutzte Endoskopiekapsel 21 dem Entfernungsmittel 28 ausgesetzt, welches mit dem Material der Umhüllung reagiert, nicht jedoch mit den restlichen Komponenten der Endoskopiekapsel 21. Ist die Umhüllung 24 vollständig zersetzt, so wird die umhüllungslose Endoskopiekapsel 21' in ein Beschichtungsgerät 29 eingebracht, wo sie gleichmäßig mit dem Material 30 der Umhüllung, z. B. einem Lack, beschichtet wird, so dass sich letztendlich eine neue Umhüllung 24 an der Kapsel 21 gebildet hat.
  • Selbstverständlich ist es auch denkbar, eine folienartige Umhüllung 24 anzureißen und von Hand abzuziehen.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen, insbesondere Screeninguntersuchungen, oder Behandlungen, bei welchen eine in einen Patienten eingeführte Endoskopiekapsel den Gastrointestinaltrakt des Patienten durchquert und auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden wird, dadurch gekennzeichnet, dass für eine nach dem Ausscheiden der Wiederverwertung zugeführte Endoskopiekapsel der zuführenden Person eine Belohnung entrichtet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Patient die Kapsel gegen eine Belohnung an ein Wiederverwertungszentrum zurückführt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Patient im Rahmen der Verabreichung der Endoskopiekapsel eine Versandverpackung und/oder ein Formular für die Rückgabe der Kapsel erhält.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verpackung mit einer Vorrichtung zum Bergen der Kapsel verwendet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung mit einem Fangmagneten verwendet wird.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belohnung ein Geldbetrag und/oder ein virtueller Geldbetrag, insbesondere in Form eines Gutscheins und/oder einer Aktienoption und/oder von Flugverkehrsmeilen, und/oder eine Ware aus einem Katalog ist.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Belohnung teilweise eine zuvor entrichtete Pfandgebühr zurückerstattet wird.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Finder der Endoskopiekapsel nach Zuführung zur Wiederverwertung eine oder die Belohnung erhält.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Belohnung im Fall einer nicht wieder verwertbaren Kapsel reduziert wird.
  10. Endoskopiekapsel zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer auswechselbaren, gegen Einflüsse im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistenten, zumindest abschnittsweise transparenten und geschlossenen Umhüllung (24) versehen ist.
  11. Endoskopiekapsel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (24) einen Schutzlack und/oder eine Folie umfasst.
  12. Endoskopiekapsel nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (24) bei Überschreiten einer bestimmten, die Körpertemperatur übersteigenden Temperatur ablösbar ist oder sich zersetzt.
  13. Endoskopiekapsel nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (24) durch chemische Reaktion mit einem Entfernungsmittel (28) zersetzbar ist.
  14. Endoskopiekapsel nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung (24) eine homogene Dicke > 0.1 mm aufweist.
  15. Verfahren zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten, dadurch gekennzeichnet, dass nach Benutzung einer Endoskopiekapsel, insbesondere nach einem der Ansprüche 10 bis 14, im Gastrointestinaltrakt eines Patienten eine vor der Einnahme der Kapsel durch den Patienten angebrachte, auswechselbare, gegen Einflüsse im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistente und zumindest abschnittsweise transparente Umhüllung entfernt und durch eine neue Umhüllung ersetzt wird.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel zur Entfernung der temperaturempfindlichen Umhüllung auf eine bestimmte, die Körpertemperatur übersteigende Temperatur erwärmt wird, wobei die Umhüllung abgelöst werden kann oder sich zersetzt.
  17. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel zur Entfernung der Umhüllung einem Entfernungsmittel ausgesetzt wird, so dass die Umhüllung durch chemische Reaktion zersetzt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zur Entfernung der aus einer Folie bestehenden Umhüllung die Folie geöffnet und die Umhüllung abgezogen wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung durch einen Aufspritzprozess, einen Auflaminierprozess und/oder einen Beschichtungsprozess aufgebracht wird.
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