-
Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbesserung der Rentabilität von Untersuchungen,
insbesondere Screeninguntersuchungen, oder Behandlungen, bei welchen
eine in einen Patienten eingeführte
Endoskopiekapsel den Gastrointestinaltrakt des Patienten durchquert
und auf natürlichem
Wege wieder ausgeschieden wird. Daneben betrifft die Erfindung eine
Endoskopiekapsel zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt eines Patienten
sowie ein Verfahren zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz
im Gastrointestinaltrakt eines Patienten.
-
Zur
Untersuchung und auch zur Therapie des Gastrointestinaltrakts sind
Endoskopiekapseln bekannt, die beispielsweise mittels einer Bildaufnahmeeinrichtung
Bilder aus dem Körperinneren
aufnehmen können.
Die Kapseln werden von dem Patienten oral geschluckt und wandern
durch den Gastrointestinaltrakt. Nach beispielsweise acht Stunden
erfolgt die natürliche
Ausscheidung der Endoskopiekapsel über den Anus.
-
Heutzutage
bekannte Endoskopiekapseln sind teuer (etwa 500 EUR/Stück) und
können üblicherweise
nur einmal benutzt werden.
-
Dem
steht der Wunsch entgegen, mit solchen Endoskopiekapseln beispielsweise
auch so genannte Massenscreeningtechnologien zu eröffnen. Dies
begründet
sich darin, dass ein Screening wegen der meist geringen Trefferquote
kostengünstig
sein muss. Es entstand der Wunsch nach Technologien, die eine Wiederverwertung
von Endoskopiekapseln erlauben. Dazu wurde eine Toilette vorgeschlagen, bei
der Kapseln im Stuhl erkannt, gefangen und einer Reinigung unterzogen
werden. Dieses Konzept erfordert jedoch die Benutzung einer entsprechend
ausgerüsteten,
kostenaufwändigen
Toilette durch den Patienten, wobei durch die differierenden Verweilzeiten
der Kapsel im Patienten weitere Probleme auftreten können.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach zu realisierende
Möglichkeit
anzugeben, eine Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zu fördern.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist bei einem Verfahren der eingangs genannten Art
zur Verbesserung der Rentabilität
von Untersuchungen und Behandlungen erfindungsgemäß vorgesehen,
dass für
eine nach dem Ausscheiden der Wiederverwertung zugeführte Endoskopiekapsel
der zuführenden
Person eine Belohnung entrichtet wird.
-
Mit
einer solchen vorteilhaften Vorgehensweise wird dem Patienten oder
weiteren Personen, die in den Besitz einer gebrauchten Endoskopiekapsel
gelangen, ein Anreiz gegeben, die doch recht teure Endoskopiekapsel
der Wiederverwertung zuzuführen.
Auf diese Weise kann eine entsprechend ausgerüstete Endoskopiekapsel mehrfach
verwendet werden, so dass sich die Kosten für eine einzelne Behandlung
reduzieren. Vorteilhafterweise wird auch der bei solchen Technologien
entstehende Sondermüll
reduziert. Bei dem durch das erfindungsgemäße Verfahren geschaffenen Anreiz
kann durch rege Beteiligung der Bevölkerung auch der Einsatz von
Endoskopiekapseln im Massenscreening ermöglicht werden.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens kann der Patient
die Kapsel gegen eine Belohnung an ein Wiederverwertungszentrum
zurückführen. Sobald
der Patient demnach die Kapsel schluckt, erhält er im Rahmen des Behandlungstermins
die Adresse eines Wiederverwertungszentrums, an die er die im Folgenden
ausgeschiedene Endoskopiekapsel zurückschicken kann. Dort kann
dann beispielsweise eine angemessene Reinigung stattfinden. Wenn
der Patient die Endoskopiekapsel dem Wiederverwertungszentrum zugeschickt
hat, erhält
er die entsprechende Belohnung.
-
Mit
besonderem Vorteil kann der Patient im Rahmen der Verabreichung
der Endoskopiekapsel eine Versandverpackung und/oder ein Formular
für die
Rückgabe
der Kapsel erhalten. Die Versandverpackung kann beispielsweise auch
schon mit der Adresse des Wiederverwertungszentrums versehen sein.
Auf dem Formular kann der Patient patientenbezogene, umstandsbezogene
und auch belohnungsbezogene Angaben machen. Es fällt dem Patienten aufgrund
einer derartigen Vorbereitung somit leicht, die Kapsel tatsächlich zurückzuschicken,
da der Aufwand erheblich reduziert ist.
-
Eine
verwendete Verpackung kann dabei mit einer Vorrichtung zum Bergen
der Kapsel versehen sein. Eine solche Vorrichtung kann beispielsweise
einen Fangmagneten umfassen. Mit Hilfe der Vorrichtung ist es für den Patienten
möglich,
seinen ausgeschiedenen Stuhl nach der Endoskopiekapsel zu durchsuchen,
ohne sich selber die Hände
schmutzig machen zu müssen.
Die Vorrichtung kann dabei so ausgerichtet sein, dass die Kapsel
beim Bergen unmittelbar in die Verpackung überführt wird, so dass diese nur
noch geschlossen und abgeschickt werden muss. Auf komfortable Art
und Weise wird es dem Patienten ermöglicht, die Endoskopiekapsel
der Wiederverwertung zuzuführen
und seine Belohnung zu erhalten.
-
Die
Belohnung kann ein Geldbetrag und/oder ein virtueller Geldbetrag,
insbesondere in Form eines Gutscheins und/oder einer Aktienoption und/oder
von Flugverkehrsmeilen, und/oder eine Ware z. B. aus einem Katalog
sein. Ein Geldbetrag sollte so gewählt werden, dass das Wiederverwertungssystem
rentabel ist und der Patient dennoch einen hinreichenden Anreiz
erhält,
die Endoskopiekapsel der Wiederverwertung zuzuführen. Um die Belohnungen weiter
auszugestalten, sind beispielsweise geeignete Austauschverträge mit Konzernen
denkbar, die vom Patienten gewollte Waren oder Bonusprogramme anbieten.
Beispielsweise könnte
eine Zusammenarbeit mit einem Fluglinienbetreiber vorgesehen sein,
so dass ein die Kapsel zurückschi ckender
Patient eine bestimmte Zahl von Flugverkehrsmeilen gutgeschrieben
bekommt.
-
In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann als ein Teil der Belohnung
eine zuvor entstandene Pfandgebühr
erstattet werden. Auf diese Weise wird ein Pfandsystem in das erfindungsgemäße Verfahren
integriert. Ein Pfand stellt einen weiteren Anreiz dar, die Endoskopiekapsel
der Wiederverwertung zuzuführen.
Pfandsysteme sind in anderen Bereichen weit erprobt und im Einsatz.
-
Dennoch
kann es auch vorkommen, dass nicht der Patient selber aufgrund der
Belohnung die Endoskopiekapsel zurückschickt oder zurückschicken
kann, sondern dass eine andere Person in den Besitz einer gebrauchten
Endoskopiekapsel gerät. Dann
kann vorgesehen sein, dass ein Finder der Endoskopiekapsel nach
Zuführung
zur Wiederverwertung eine oder die Belohnung erhält. Beispielsweise kann es
vorkommen, dass ausgeschiedene und nicht wieder aufgefundene Endoskopiekapseln
in ein Klärwerk
gelangen. Dort sind diese Endoskopiekapseln dann in Filtern oder
dergleichen wieder aufzufinden. Auch ein Klärwerksbetreiber kann die auf
diese Art und Weise aufgefundenen Endoskopiekapseln nun der Wiederverwertung
zuführen,
indem er sie beispielsweise zurückschickt.
Für diesen
Fall kann dieselbe Belohnung wie für den Patienten vorgesehen sein,
jedoch auch eine andersartige Belohnung.
-
Erfindungsgemäß kann auch
vorgesehen sein, dass die Belohnung im Fall einer nicht wieder verwertbaren
Kapsel reduziert wird. Insbesondere wäre ein solches Verfahren anzuwenden,
wenn eine unsachgemäße Behandlung
beispielsweise seitens des Patienten vorliegt, der die Kapsel zurückschickt. Auf
diese Weise können
zu hohe Ausgaben für
defekte Kapseln reduziert werden.
-
Daneben
betrifft die Erfindung auch eine Endoskopiekapsel zum Einsatz im
Gastrointestinaltrakt eines Patienten, die sich dadurch auszeichnet,
dass sie mit einer auswechselbaren, gegen Einflüsse im Inneren des Gastrointestinaltrakts
resistenten, zumindest abschnittsweise transparenten und geschlossenen
Umhüllung
versehen ist.
-
Ein
weiterer, bezüglich
der Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zu beachtender Umstand
ist, dass die Kapsel hinreichend gesäubert und sterilisiert werden
sollte, damit sie einem anderen Patienten verabreicht werden darf.
Hierfür
sind aufgrund der komplexen und teilweise empfindlichen Oberfläche der
Endoskopiekapseln komplizierte Säuberungsverfahren
bekannt, die teuer und technisch aufwändig zu realisieren sind. Hier
setzt die Endoskopiekapsel der vorliegenden Erfindung an. Es ist eine
auswechselbare Umhüllung
vorgesehen, die beispielsweise in einem Wiederverwertungszentrum leicht
entfernt und durch eine neue Hülle
ersetzt werden kann. Es wird ein günstiges, austauschbares Teilstück der Endoskopiekapsel
geschaffen, dass die teuren Teile der Endoskopiekapsel vor Verschmutzung
schützt
und eine kostengünstige
Wiederverwertung ermöglicht.
Zudem ist die Auswechselbarkeit technisch einfach zu realisieren,
da lediglich eine Umhüllung
entfernt und eine weitere Umhüllung
aufgebracht werden muss.
-
Die
Endoskopiekapsel ist dabei ganzseitig mit der Umhüllung versehen,
die auch gegen Einflüsse
im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistent ist. Das Innere
der Umhüllung
wird dadurch vor Schmutz und schädigenden
Einflüssen
geschützt,
so dass auch sonstige Beschädigungen
der Endoskopiekapsel vermieden werden. Weiterhin ist die Umhüllung zumindest
abschnittsweise transparent ausgebildet, um ein Untersuchungswerkzeug,
beispielsweise eine Bildaufnahmeeinrichtung, oder ein Behandlungswerkzeug,
beispielsweise einen Laser oder dergleichen, nicht bei ihrer Arbeit
zu behindern. Insbesondere kann die Umhüllung auch vollständig transparent sein.
Ist beispielsweise an jedem Ende der länglichen Endoskopiekapsel eine
Bildaufnahmeeinrichtung vorgesehen, so kann an diesen Enden die
Umhüllung transparent,
in den mittigen Bereichen jedoch nicht transparent sein. In jedem
Fall ist darauf zu achten, dass es durch stark unterschiedliche
Brechindizes nicht zu Verzerrungen der aufgenommenen Bilder kommen
kann.
-
Abschließend ist
darauf hinzuweisen, dass das Material der Umhüllung biokompatibel sein sollte,
um keine Beschwerden bei den Patienten auszulösen. Auch sollten die elektrischen
Eigenschaften der Kapsel möglichst
erhalten bleiben.
-
In
weiterer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Endoskopiekapsel kann vorgesehen
sein, dass die Umhüllung
ein Schutzlack und/oder eine Folie ist. Ein Schutzlack kann in bekannten
Beschichtungsverfahren (Spritzen, Gießen, Tauchen etc.) aufgebracht
werden. Als Folie kann beispielsweise eine Kunststofffolie aus langkettigen
Kunststoffen verwendet werden, die ebenso mit grundsätzlich bekannten Verfahren
(Laminieren, Aufschrumpfen etc.) aufgebracht werden kann. Selbstverständlich sind
auch andere, geeignet zu verarbeitende Materialien für die Umhüllung denkbar.
-
Weiterhin
sollte die Gestaltung der Umhüllung
so gewählt
werden, dass ein Ablösen
oder Zersetzen einer gebrauchten Hülle auf besonders einfache
Art und Weise ermöglicht
wird. Ein einfacher denkbarer Fall ist das Anreißen einer Folie und das Abziehen
der Folie. Erfindungsgemäß kann jedoch auch
vorgesehen sein, dass die Umhüllung
bei Überschreiten
einer bestimmten, die Körpertemperatur übersteigenden
Temperatur ablösbar
ist oder sich zersetzt. In einer solchen Ausgestaltung kann beispielsweise
eine thermoplastische Folie oder ein Schutzlack mit einer niedrigen
Erweichungs- oder Schmelztemperatur Verwendung finden. Nach Erhalt einer
zurückgeschickten
Endoskopiekapsel im Wiederverwertungszentrum muss die Kapsel dann
nur erwärmt
werden, um die alte Umhüllung
zu entfernen. Danach kann eine neue Umhüllung aufgebracht werden. Die
entsprechende Behandlungstemperatur sollte selbstverständlich höher als
die Temperatur im Inneren des Körpers
sein, damit der Ablösungs-
beziehungsweise Zersetzungseffekt nicht schon im Körper auftritt.
-
In
einer anderen Variante kann auch vorgesehen sein, dass die Umhüllung durch
chemische Reaktion mit einem Entfernungsmittel zersetzbar ist. Als
Entfernungsmittel ist jeder chemische Reaktand denkbar, der die
Umhüllung
zersetzt, die restliche Endoskopiekapsel jedoch nicht angreift.
Zu denken ist hier beispielsweise an bekannte Lackentferner beziehungsweise
Lösemittel,
seien sie flüssig
oder gasförmig.
Auch eine Entfernung durch ein reaktives Plasma ist denkbar. Auch
auf diese Weise kann die Umhüllung
im Rahmen der Wiederverwertung problemlos ausgewechselt werden.
-
Die
Umhüllung
sollte eine Dicke aufweisen, die sicherstellt, dass keine hygienischen
Bedenken auftreten, das bedeutet, dass keine Körpereinflüsse an den umhüllten Teil
der Endoskopiekapsel gelangen. Daher kann vorgesehen sein, dass
die Umhüllung
eine homogene Dicke ≥ 0,1
mm aufweist.
-
Neben
der Endoskopiekapsel betrifft die Erfindung auch ein Verfahren zur
Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz im Gastrointestinaltrakt
eines Patienten, das sich dadurch auszeichnet, dass nach Benutzung
einer Endoskopiekapsel im Gastrointestinaltrakt eines Patienten
eine vor der Einnahme der Kapsel durch den Patienten angebrachte,
auswechselbare, gegen Einflüsse
im Inneren des Gastrointestinaltrakts resistente und zumindest abschnittsweise
transparente Umhüllung
entfernt und durch eine neue Umhüllung
ersetzt wird. Dabei lässt
sich beispielsweise die erfindungsgemäße Endoskopiekapsel, wie sie
in den vorangegangenen Abschnitten beschrieben wurde, verwenden.
-
Um
eine möglichst
kostengünstige
und technisch einfach zu realisierende Austauschbarkeit der Umhüllungen
zu ermöglichen,
sind verschiedene Varianten denkbar.
-
So
kann vorgesehen sein, dass die Kapsel zur Entfernung der temperaturempfindlichen
Umhüllung
auf eine bestimmte, die Körpertemperatur übersteigende
Temperatur erwärmt
wird, wobei die Umhüllung
abgelöst
werden kann oder sich zersetzt.
-
In
einer Alternative kann vorgesehen sein, dass die Kapsel zur Entfernung
der Umhüllung
einem Entfernungsmittel ausgesetzt wird, so dass die Umhüllung durch
chemische Reaktion zersetzt wird.
-
Eine
dritte Variante des Verfahrens sieht vor, dass zur Entfernung der
aus einer Folie bestehenden Umhüllung
die Folie geöffnet
und die Umhüllung
abgezogen wird.
-
Das
Aufbringen einer neuen Umhüllung
kann in mehreren, grundsätzlich
bekannten Verfahren erfolgen. So kann die Umhüllung durch einen Aufspritzprozess,
einen Auflaminierprozess und/oder einen Beschichtungsprozess aufgebracht
werden. Die entsprechenden Verfahren sind grundsätzlich bekannt und sollen hier
nicht näher
diskutiert werden.
-
Weitere
Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus den im Folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand
der Zeichnungen. Dabei zeigen:
-
1 eine
Skizze zur Erläuterung
des Verfahrens zur Verbesserung der Rentabilität,
-
2 eine
erfindungsgemäße Endoskopiekapsel,
-
3 eine
erste Ausführungsform
des Verfahrens zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz
im Gastrointestinaltrakt eines Patienten, und
-
4 eine
zweite Ausführungsform
des Verfahrens zur Wiederverwertung von Endoskopiekapseln zum Einsatz
im Gastrointestinaltrakt eines Patienten.
-
1 zeigt
eine Prinzipskizze, die das erfindungsgemäße Verfahren zur Verbesserung
der Rentabilität
von Untersuchungen, insbesondere Screeninguntersuchungen, oder Behandlungen,
bei welchen eine in einen Patienten eingeführte Endoskopiekapsel den Gastrointestinaltrakt
des Patienten durchquert und auf natürlichem Wege wieder ausgeschieden
wird, erläutert.
Dabei ist eine Arztpraxis 1 dargestellt, in der ein Patient 2 unter
Aufsicht eines Arztes 3 eine Endoskopiekapsel 4 einnimmt.
Die Endoskopiekapsel 4 durchquert den Gastrointestinaltrakt
des Patienten 2 und zeichnet dabei beispielsweise mittels
einer Bildaufnahmeeinrichtung Bilder auf, die drahtlos an einen
vom Patienten 2 getragenen, nicht gezeigten Empfänger übertragen
und dort gespeichert werden, oder führt eine Behandlung aus. Im
Zuge dieses Vorgangs erhält
der Patient 2 von dem Arzt 3 eine Verpackung 5 und
ein Formular 6, die an ein Wiederverwertungszentrum 7 voradressiert
sind und dem Patienten 2 das Zurücksenden der Endoskopiekapsel 4 erleichtern
sollen. Nach der Untersuchung/Behandlung kehrt der Patient in seinen privaten
Bereich 8 zurück,
wo er nach einiger Zeit, beispielsweise acht Stunden, die Endoskopiekapsel 4 in
einer Toilette 9 wieder ausscheidet. Die Verpackung 5 umfasst
eine Vorrichtung 10 zum Bergen der Endoskopiekapsel 4.
Diese kann beispielsweise einen Fangmagneten umfassen. Damit ist
es dem Patienten 2 möglich,
die Endoskopiekapsel 4 aus seinem Stuhl zu entfernen, wobei
die Endoskopiekapsel 4 unmittelbar in die geruchsdichte
Verpackung 5 überführt wird.
Zusätzlich
füllt der
Patient 2 das Formular 6 aus, welches er ebenso
in einem dafür
vorgesehenen Raum der Verpackung 5 unterbringt. Auf dem
Formular 6 trägt
er persönliche
Daten, Daten zur gewünschten
Belohnung und/oder zur Behandlung ein. Dann wirft der Patient 2 die
an das Verwertungszentrum 7 adressierte Verpackung 5 in
einen Briefkasten 11, so dass die Endoskopiekapsel 4 dem
Wiederverwertungszentrum 7 zugeführt wird. Dort wird die Kapsel 4 durch
geeignete Geräte 12 oder
Fachkräfte
zur Wiederverwertung gereinigt beziehungsweise erneut sterilisiert.
Ein Mitarbeiter 13 bearbeitet das Formular 6 und
entrichtet eine entsprechende Belohnung, hier in Form eines Geldbetrags 14 oder von
Flugmeilen 15 an den Patienten 2. Der Patient 2 erhält also
für die
nach dem Ausscheiden der Wiederverwertung zugeführte Endoskopiekapsel 4 eine Belohnung.
-
Die
entsprechend gereinigte Kapsel 4 kann dann wiederverwertet
werden und wird wieder einer Arztpraxis 1 zur Verfügung gestellt.
So ergibt sich der durch die Pfeile 16 gekennzeichnete
Wiederverwertungskreislauf.
-
Unter
Umständen,
wenn der Patient 2 die Endoskopiekapsel 4 nicht
zurücksenden
möchte oder
sie in seinem Stuhl nicht auffinden kann, gelangt die Endoskopiekapsel 4 auch
an einen anderen Ort, hier beispielsweise ein Klärwerk 17, wo sie ein
Finder 18 in beispielsweise einem Filter findet. Insbesondere
Betreiber und Bedienstete eines Klärwerks sollten von dem erfindungsgemäßen Wiederverwertungsprogramm
informiert werden, da verloren gegangene Endoskopiekapseln 4 häufig in
Klärwerken
wieder aufgefunden werden. Der Finder 18 ist demnach informiert
und sendet die Endoskopiekapsel 4 an das Wiederverwertungszentrum 7.
Auch er erhält
für das Zurücksenden
eine Belohnung, hier ein Geldbetrag 19. Auch auf diesem
Wege kann die Endoskopiekapsel 4 folglich der Wiederverwertung
zugeführt
werden, Pfeile 20.
-
Im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist es auch denkbar, dass ein Teil der Belohnung, die der Patient 2 erhält, aus
der Rückzahlung eines
Pfandes besteht, den er in der Arztpraxis 1 vor der Behandlung
entrichtet hat. Auf diese Weise kann ein weiterer Anreiz gegeben
werden.
-
2 zeigt
eine erfindungsgemäße Endoskopiekapsel 21 im
Schnitt. In diesem Fall handelt es sich um eine Untersuchungskapsel
für eine
Gastroskopie. Dafür
ist die Endoskopiekapsel 21 an ihrem vorderen und an ihrem
hinteren Ende mit einer Bildaufnahmeeinrichtung 22 versehen,
die beispielsweise Bilder aus dem Magen eines Patienten aufnehmen
kann und über entsprechende
Elektronik 23 an den Arzt übermitteln kann. Selbstverständlich kann die
Endoskopiekapsel 21 auch noch verschiedenste andere Elemente
umfassen, die aber hinlänglich
bekannt sind und hier nicht näher
diskutiert werden sollen. Die Endoskopiekapsel 21 umfasst
eine sie vollständig
umgebende Umhüllung 24,
die zumindest im Bereich des Blickfeldes der Bildaufnahmeeinrichtungen 22 transparent
ausgebildet ist, wobei darauf zu achten ist, dass es nicht durch
unterschiedliche Brechindizes zwischen den transparenten Abschnitten des
Kapselgehäuses
und der transparenten Umhüllung 24 zu
Verzerrungen kommt. Die Umhüllung 24 ist
zudem biokompatibel und resistent gegen die im Gastrointestinaltrakt
auftretenden Einflüsse.
Durch die Umhüllung 24 wird
die Kapsel 21' demnach
vor Beschädigungen
und Verunreinigungen geschützt. Die
Umhüllung 24 ist
im angegebenen Beispiel ca. 0,3 mm dick und besteht aus einer thermoplastischen Kunststofffolie
aus langkettigen Polymeren. Es ist jedoch auch denkbar, dass beispielsweise
ein Schutzlack verwendet wird.
-
Die
Umhüllung 24 ist
auswechselbar, das heißt,
eine verbrauchte Umhüllung 24 kann
entfernt werden und durch eine neue Umhüllung 24 ersetzt werden.
Dies kann beispielsweise im Wiederverwertungszentrum 7 geschehen.
Entsprechende Verfahren zur Wiederverwertung der Endoskopiekapsel 21' sind in den 3 und 4 dargestellt.
-
Hat
eine Endoskopiekapsel 21 den Gastrointestinaltrakt eines
Patienten durchquert, so ist sie hygienisch nicht mehr einwandfrei
und kann nicht unmittelbar für
einen weiteren Patienten verwendet werden. Da aber die Umhüllung 24 das
Innere der Endoskopiekapsel 21 vor Verschmutzungen und
Beschädigungen
schützt,
kann durch Auswechseln der Umhüllung 24 die
Endoskopiekapsel 21 wieder verwertet werden. 3 zeigt
ein Verfahren, in dem die Umhüllung 24 unter
Wärmeeinfluss
entfernt wird. Dazu wird die verschmutzte Endoskopiekapsel 21, gegebenenfalls
nach vorheriger Grundreinigung, einem Ofen 25 zugeführt, in
dem sie auf eine bestimmte Temperatur erwärmt wird, bei der sich die
Umhüllung 24 ablöst oder
zersetzt. Ist die Umhüllung 24 ganz
entfernt, so wird die restliche Endoskopiekapsel 21' einem Umhüllungsgerät, z. B.
einem Laminiergerät 26 zugeführt, in
dem sie mit einer neuen thermoplastischen Folie 27 versehen
wird, die dann eine neue Umhüllung 24 bildet.
-
4 zeigt
ein Verfahren, in dem die Umhüllung 24 durch
ein chemisches Entfernungsmittel entfernt wird. Dazu wird die verschmutzte
Endoskopiekapsel 21 dem Entfernungsmittel 28 ausgesetzt,
welches mit dem Material der Umhüllung
reagiert, nicht jedoch mit den restlichen Komponenten der Endoskopiekapsel 21.
Ist die Umhüllung 24 vollständig zersetzt,
so wird die umhüllungslose
Endoskopiekapsel 21' in
ein Beschichtungsgerät 29 eingebracht,
wo sie gleichmäßig mit
dem Material 30 der Umhüllung,
z. B. einem Lack, beschichtet wird, so dass sich letztendlich eine
neue Umhüllung 24 an
der Kapsel 21 gebildet hat.
-
Selbstverständlich ist
es auch denkbar, eine folienartige Umhüllung 24 anzureißen und
von Hand abzuziehen.